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Auch wenn die Tage etwas weniger sonnig sind, als zuletzt: der Fricktaler Chriesiweg bleibt ein Tourismus-Magnet. Pro Tag spazieren Tausende den blühenden Kirschbäumen entlang. Einzelne Besucherinnen und Besucher sagen, es habe sogar etwas gar viele Leute unterwegs. Die weiteren Themen dieser Sendung: · Die Stadt Zofingen erhält bereits zum zweiten Mal den kantonalen Naturpreis. Überzeugt hat die Stadt mit zwei Strassenbau-Projekten, die helfen sollen bei Starkregen und bei längeren Hitzeperioden. · Nach einem Unfall in Schafisheim hat die Polizei dem fehlerhaften Autofahrer den Fahrausweis entzogen. · Die Frühlingsserie führt unsere Reporterin nach Niederwil/SO: dort trifft sie einen Pianisten, der weltweit unterwegs ist mit seinem eigenen Instrument.
Die meisten Zürcher Lehrerinnen und Lehrer ohne Diplom verzichten auf eine Ausbildung, um ihr Lehrdiplom nachzuholen. Weitere Themen: · Kloten schafft den Einzug in die Playoffs - und trifft auf den ZSC · ZKB verteilt Dividenden an Kanton und Gemeinden · Töfffahrer ohne Fahrausweis verunfallt in Bülach
In Wildegg gibt es seit 2022 den «Schotterplatz», eine Modelleisenbahn-Anlage auf einer Fläche von über 600 Quadratmetern. Die Anlage wird von einem gemeinnützigen Verein stetig erweitert. An diesem Wochenende ist sie öffentlich zugänglich. Weitere Themen in der Sendung: · Betrunkener Autofahrer ohne gültigen Fahrausweis verursacht Frontalkollision in Holderbank. · Auffahrunfall in Lengnau nach Stillstand von Elektroauto auf Ausserortsstrecke. · Mit 208 km/h auf der A2 bei Strengelbach: Mehrere Führerausweisentzüge nach Polizeikontrollen im Aargau.
Ghana und Elfenbeinküste sind die weltweit grössten Kakaoproduzenten. Und in diesen Ländern ist Kinderarbeit weiterhin verbreitet, wie Recherchen unabhängiger Medien regelmässig zeigen. Daher: «Wer Schoggi kauft, muss damit rechnen, dass Kinderarbeit drinsteckt», sagt Andrea Hüsser, Geschäftsleiterin des Vereins Good Chocolate Hub: «Etwa eineinhalb Millionen Kinder arbeiten unter missbräuchlichen Bedingungen auf Kakao-Plantagen.» Ihr Tipp: Auf das Fairtrade-Label achten und bei den Herstellern nachfragen, was sie gegen Kinderarbeit unternehmen. Weitere Themen: - Was tun, wenn sich die Personalien vom Fahrausweis ablösen?
Mehr antisemitische Vorfälle im Jahr 2023 - das zeigt ein neuer Bericht des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG). Im Bericht werden mehrere Fälle aus Graubünden aufgeführt. In Davos reagierte man letzten Herbst mit einer Taskforce. Jetzt heisst es: Man ist gut unterwegs. Weitere Themen: * Von der Polizei gestoppt: In Unterrealta wurden ein Carchauffeur ohne Fahrausweis angehalten. * Klassische Musik live im Wohnzimmer: Spitex-Patientinnen und -Patienten erhalten Besuch von Musikerinnen und Musikern der Kammerphilharmonie. * HC Davos vor den Playoffs: Ein Besuch im Training des Eishockeyclubs.
Eine Verkehrskontrolle der Polizei macht nervös auch wenn man nichts zu verbergen hat. Was darf aber die Polizei eigentlich alles und wie verhalte ich mich richtig? Besteht ein klarer Verdacht, Sie fahren zum Beispiel Schlangenlinien, darf Sie die Polizei immer und überall anhalten und kontrollieren. Etwas anders ist es bei allgemeinen Verkehrskontrollen oder Stichproben. Diese sind nur auf öffentlichen Strassen erlaubt. Diese werden in der Verkehrsregelverordnung wie folgt definiert: «Öffentlich sind Strassen, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen.» Zu den öffentlichen Strassen können also zum Beispiel auch Besucherparkplätze vor einem Wohnblock gelten. Verhalten bei Kontrolle Mit Höflichkeit und Charme kommt man weiter. Lassen Sie unfreundliches Verhalten oder Aggressionen. Polizistinnen und Polizisten sind in der Regel freundlich und schätzen, wenn Sie ihnen gleich begegnen. Als Verkehrsteilnehmer haben wir eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Wir sind verpflichtet, Fahrausweis und Fahrzeugpapiere zu zeigen. Im Gegenzug müssen sich die Polizeiangehörigen in vielen Kantonen nicht ausweisen, denn die Uniform gilt als Ausweis. Steht eine Polizistin in Zivil vor Ihnen, können Sie auf jeden Fall einen Ausweis verlangen. Die Verkehrspolizei kann jederzeit einen Alkoholtest durchführen – auch ohne konkreten Verdacht. Wer sich weigert, wird zur Blutabnahme ins Spital gebracht. Verweigert man auch das, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldbusse. Der Fahrausweis wird für mindestens drei Monate entzogen. Und wie ist das mit einem Drogentest? Ein Drogentest darf nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden. Allerdings besteht dieser Verdacht schnell einmal. Blasse Hautfarbe oder rote Augen können ausreichen. Fühle ich mich ungerecht behandelt, kann ich mich wehren. In einigen Kantonen gibt es dafür spezielle Ombudsstellen. Wichtig ist, dass Sie sich sofort an die Stelle wenden, denn sollte sie zu einer Beschwerde raten, muss diese innert zehn Tagen eintreffen. Dieser Beitrag ist eine Wiederholung
Ab November nächstes Jahr sind die alten blauen Fahrausweise nicht mehr gültig. Daran erinnert die Basler Polizei, da in Baselstadt noch immer 11'000 Leute einen alten Fahrausweis haben. Ein neuer kann elektronisch beantragt werden via eSchalter bei der Motorfahrzeugkontrolle. Weitere Themen: * Grossbrand in Diegten * BS betreibt weiter Provenienzforschung in den Museen * Neuer Wärmeverbund im Leimental * Brand in Riehen
Über einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket wird seit Monaten gegrübelt. Jetzt könnt es endlich eine Lösung geben. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich auf ein „49 Euro“-Ticket geeinigt. Ab wann soll es das Ticket geben, wo ist es gültig und wie funktioniert der Fahrausweis?
Eine Internetseite bietet angeblich echte Schweizer Führerausweise an - ohne Fahrstunden und Prüfung. Und sogar auch, wenn einem der Ausweis entzogen wurde. Die Seite ist zwar mit Schreibfehlern gespickt. Wer verzweifelt oder knapp bei Kasse ist, könnte dennoch auf diesen Betrugsversuch hereinfallen. Die Cybercrime Police der Kantonspolizei Zürich vermutet, dass es den Hinterleuten darum geht, an persönliche Daten heranzukommen. Die Strafverfolgungsbehörden sind in diesem Fall bereits aktiv geworden. Weitere Themen: - Hängematten-Set aus Coop-Trophy-Aktion wird zurückgerufen - Statt Käse und Eier: Treibstoff direkt ab Hof
Am Freitag löschte ein Helikopter einen Waldbrand auf dem Roggen bei Balsthal. Er nahm das Wasser aus dem Schwimmbad Balsthal. Der Helikopter kam aus Buochs (NW). Der Chef der Helikopterfirma sagt, es gebe seit 30 Jahren immer etwa gleich viele Waldbränke. Er könne keine steigende Tendenz erkennen. Weiter in der Sendung: * 36.9 Grad: Auf der Beznau im unteren Aaretal wurde am Sonntag die höchste Temperatur der ganzen Schweiz gemessen. Damit wurde der nationale Juni-Hitzerekord aus dem Jahr 1947 egalisiert. * Verlassener Töff, betrunkener Autofahrer unter Drogen und ohne Fahrausweis, rasende Autofahrer – die Polizei erlebte am Wochenende unglaubliche Geschichten. * Sinisha Lüscher: Der Aargauer aus Uerkheim ist DIE grosse Hoffnung bei den Schwingern. Der 16-jährige dominierte am Samstag den kantonalen Jungschwingertag in Günsberg (SO). Er bodigte Gegner, die allesamt älter waren als er.
So mancher, der seinen Führerausweis abgibt oder den Weg zur nächsten Haltestelle nicht mehr zu Fuss bewältigen kann, hat vielleicht schon überlegt, ein Elektromobil zu kaufen. Sie helfen, mobil und unabhängig zu bleiben. Vor dem Kauf sollte man aber einiges wissen und sich einiges überlegen. Mit oder ohne Führerausweis Seniorenmobile gibt es in verschiedenen Ausführungen und fahren von 5 bis 45 km/h. Für alle Modelle, die schneller als 20 km/h fahren, benötigt man mindestens einen Fahrausweis der Kategorie M (Töffli). Alle Modelle, die langsamer fahren, können ohne Ausweis gelenkt werden. Details siehe VCS-Broschüre unten. Gesundheitliche Voraussetzungen Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestsehschärfe von 0,2, und es darf keine extreme Einschränkung beim Gesichtsfeld vorliegen. Weiter ist aufgeführt, dass man körperlich und psychisch fähig sein muss, ein Elektromobil zu lenken. Unter anderem heisst das, man muss aufrecht sitzen, gut bremsen und lenken können. Man muss imstande sei, schnell auf Gefahrensituationen zu reagieren und man muss genug beweglich sein, um den Verkehr im Blick zu haben. Wer unsicher ist, sollte mit seinem Hausarzt darüber sprechen. Verkehrsregeln Wer mit einem Seniorenmobil unterwegs ist, muss die Verkehrsregeln kennen. Ausserdem gelten für Seniorenmobile spezielle Regeln, je nach Modell. Am wenigsten Vorschriften gelten für Fahrzeuge, die in der Kategorie «motorisierte Rollstühle» angesiedelt sind. Sie sind dem Velo gleichgestellt. Aber auch hier: Je nachdem wie schnell das Gefährt ist, gelten andere Vorschriften. Die sollte man vor dem Kauf kennen. Denn es bringt nichts, wenn der Lieblings-Lebensmittelladen in einer Fussgängerzone liegt und Sie sich ein 20-km/h-Gefährt zulegen. Dass darf in Fussgängerzonen nämlich nicht fahren. Details dazu finden Sie in der VCS-Broschüre unten. Weitere wichtige Punkte beim Kauf eines Seniorenmobils * Sicherheit ist wichtig. Das Mobil sollte automatisch stoppen, sobald man den Gasgriff loslässt. Grosse Räder sind sicherer als kleine. 4 Räder machen das Mobil stabiler als nur 3. * Beachten Sie die Reichweite des Elektromobils. * Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug genug Stauraum für Ihre Einkäufe hat. * Weitere Punkte finden Sie in der untenstehenden Broschüre.
Mit 14 Jahren brauchts für das E-Bike eine Töffli-Prüfung Mit langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) dürfen in der Schweiz erst 14-Jährige fahren. Und dies auch nur, wenn sie die Töffli-Prüfung absolviert haben. Dies gilt auch für Elektro-Trottinetts. Erstaunlich ist jedoch: Ab 16 Jahren brauchts für die langsamen E-Bikes keinen Fahrausweis mehr. «Dies hat damit zu tun, dass 16-Jährige über eine grössere Lebenserfahrung verfügen als 14-Jährige und so auch die Situationen im Strassenverkehr besser einschätzen können», sagt Benno Schmid, Mediensprecher beim Bundesamt für Strassen. Weitere Themen: - «Muss mir der Zahnarzt die Röntgenbilder herausgeben?»
Wer mit dem E-Bike auch im Ausland unterwegs ist, sollte sich vorab über die Vorschriften informieren. Im schlimmsten Fall kann die Polizei bei einem Regelverstoss nämlich das Elektrovelo für Monate beschlagnahmen. Betroffen sind vor allem die schnellen 45er-Bikes. Die Krux: Der richtige Velohelm Da staunten viele, als der «Kassensturz» die Geschichte eines Ehepaars erzählte . Die beiden waren mit ihren schnellen E-Bikes in Italien unterwegs und wurden von der Polizei kontrolliert. Resultat der Kontrolle: 130 Euro. Und: Die Polizei beschlagnahmte ihre Bikes für 2 Monate. Das alles, weil die beiden einen Velohelm trugen. In Italien gilt nämlich ein Motorradhelm für 45-er-Bikes Pflicht. Aber nicht nur dort: * Nebst Italien, haben auch Frankreich und Österreich diese Regel: Für schnelle E-Bikes muss ein Motorradhelm (Jet- oder Integralhelm) getragen werden. * In Deutschland heisst es, man müsse einen «geeigneten Helm» tragen. Was dies genau heisst, bleibt offen. * Bei 25er-E-Bikes gelten in unseren Nachbarländern die gleichen Regeln wie bei uns: Das Tragen eines Velohelms ist freiwillig – wird aber auf jeden Fall empfohlen. Haben Sie den richtigen Fahrausweis? Auch hier kann es bei den schnellen E-Bikes oder S-Pedelecs zu bösen Überraschungen kommen. In der Schweiz braucht es für diese Velos mindestens einen Töffliausweis Kategorie M. In all unseren Nachbarländern darf man damit aber nur fahren, wenn man einen Ausweis der Kategorie AM besitzt. Hier handelt es sich um die 50-Kubik-Motorräder, die man in der Schweiz ab 15 Jahren fahren darf. Wer einen Auto- oder Töff-Fahrausweis besitzt darf natürlich problemlos mit einem schnellen E-Bike unterwegs sein. Der Veloweg Besser, man kennt auch diesbezüglich die Regeln des Ferienlandes. In der Schweiz ist nämlich vorgeschrieben, dass die schnellen E-Bikes mit den gelben Nummern auf dem Veloweg fahren. In Deutschland ist es gerade anders: 45-er-E-Bikes haben auf dem Veloweg nichts verloren, sie gehören auf die Strasse. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse. Sich vorab informieren lohnt sich Andere Länder, andere Sitten. Es empfiehlt sich daher, sich vor einer E-Bike-Reise ins Ausland über die geltenden Regeln kundig zu machen. Betroffen sind vor allem die schnellen E-Bikes, bei den 25er-Bikes gelten meist die gleichen Vorschriften wie in der Schweiz. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. In Frankreich zum Beispiel muss man eine reflektierende Warnweste mit sich tragen und sie bei schlechter Sicht anziehen. Hilfreiche und informative Übersichten über die geltenden Regeln in unseren Nachbarländern finden Sie hier: * TCS * Automobilclub Österreich
Blauen beendet Umstrukturierung / Brand in Recyclinglager in Birsfelden / Betrunkene Autofahrerin ohne Fahrausweis baut Unfall / Reinacher Schüler brilliert an Mathematik-Olympiade / Lörrach: Pro-russischer Autokorso trifft auf Gegendemo / Kunst zieht wieder ins Hotel Nomad // Sport: FCB mit Remis gegen St. Gallen
Ramin verpasst keine Gelegenheit zu erwähnen, ein sehr guter Autofahrer zu sein. Wir möchten ihm glauben und schicken ihn noch einmal an die Auto-Fahrprüfung. Der Wetteinsatz: sein Fahrausweis. Sollte er sie nicht bestehen, nehmen wir ihm seinen Ausweis für einen Monat weg. Getarnt als SRF-Moderatoren und unter dem Deckmantel des irreführenden Überbegriffs «SRF Zwei am Morge» parodieren Ramin Yousofzai und Robin Pickis wöchentlich das aktuelle Zeitgeschehen. Gemeinsam mit ihrem Team und ausgewählter Comedy-Prominenz überraschen die Lieblinge der nationalen Boulevardpresse die Schweiz mit Undercover-Aktionen und Premium-Gags an der Grenze zur Legalität. 98% des Publikums würden dieses Format keinem Boomer empfehlen.
Ramin verpasst keine Gelegenheit zu erwähnen, ein sehr guter Autofahrer zu sein. Wir möchten ihm glauben und schicken ihn noch einmal an die Auto-Fahrprüfung. Der Wetteinsatz: sein Fahrausweis. Sollte er sie nicht bestehen, nehmen wir ihm seinen Ausweis für einen Monat weg. Getarnt als SRF-Moderatoren und unter dem Deckmantel des irreführenden Überbegriffs «SRF Zwei am Morge» parodieren Ramin Yousofzai und Robin Pickis wöchentlich das aktuelle Zeitgeschehen. Gemeinsam mit ihrem Team und ausgewählter Comedy-Prominenz überraschen die Lieblinge der nationalen Boulevardpresse die Schweiz mit Undercover-Aktionen und Premium-Gags an der Grenze zur Legalität. 98% des Publikums würden dieses Format keinem Boomer empfehlen.
Wer mit Fahrschülern Übungsfahrten unternimmt, muss nebst guten Nerven einige Voraussetzungen erfüllen: Ein gültiger Fahrausweis, ein zulässiges Übungsauto und nicht zuletzt die richtige Versicherung. Voraussetzungen für Begleitfahrende * Das 23. Altersjahr muss vollendet sein. * Definitiver Fahrausweis seit mindestens drei Jahren; die begleitende Person darf nicht in der Probezeit sein. * Er/sie sollte die Verkehrsregeln kennen und imstande sein, Fahrschüler und Verkehr gleichzeitig im Auge zu haben. Denn Vorschrift ist: Begleitfahrende müssen dafür sorgen, dass die Lernfahrt gefahrlos verläuft und keine Verkehrsregeln verletzt werden. * Für Lernfahrende und Begleitpersonen gilt ein absolutes Alkoholverbot. * Gut zu wissen: Ausserhalb der Familie darf eine Begleitperson nur jeweils einen Fahrschüler pro Jahr begleiten. Vorher klären, wie die Lernfahrt aussehen soll * Lernfahrten machen dann Sinn, wenn die Fahrschülerin das Auto einigermassen automatisch bedienen kann. So kann sie sich auch auf den Verkehr konzentrieren. * Lernfahrten sollten immer dem Können angepasst werden. Am besten klärt man vorher zusammen, was geht, was nicht geht und welche Manöver man üben möchte. Regeln für unterwegs * Fahrschüler dürfen erst auf die Autobahn oder Autostrasse, wenn sie einen definitiven Prüfungstermin haben. * Auf verkehrsreiche Strassen dürfen sie nur, wenn sie in der Fahrschule die Fähigkeiten dazu erlangt haben. * Auf verkehrsreichen Strassen sind folgende Übungsmanöver verboten: Wenden, am Berg anfahren, rückwärtsfahren oder ähnliches. * Wer eine Übungsfahrt ins Ausland unternehmen will, sollte zuerst klären, ob der Lernfahrausweis dort gilt. Das Übungsauto * Auf der Rückseite des Fahrzeuges muss gut sichtbar die blaue Tafel mit dem weissen «L» angebracht werden. Nach der Lernfahrt ist sie zu entfernen. * Die Handbremse muss vom Beifahrersitz aus gut erreichbar sein, sich also auf der Mittelkonsole befinden. * Autos, die die Handbremse auf der Linken Seite des Fahrers oder in Form eines Fusspedals haben, dürfen nicht für Lernfahrten eingesetzt werden * Autos mit Handbrems-Knopf: Handbrems-Knöpfe sind nur zulässig, wenn sie während der Fahrt funktionieren/bremsen. Ausserdem muss man die Bremsung abbrechen und dosieren können. Es lohnt sich, kurz die Bedienungsanleitung zu prüfen. Denn wer mit einer unzulässigen Handbremse Lernfahrten unternimmt, wird gebüsst. Im Kanton St. Gallen zum Beispiel mit 300 Franken. Versicherung * Schäden an Fremdfahrzeugen übernimmt die Autohaftpflicht-Versicherung des Fahrzeugbesitzers. Prüfen Sie kurz, ob Sie Lernfahrten nicht ausgeschlossen haben, um Prämien zu sparen. * Ausserhalb der Familie kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug die Privathaftpflicht des Lernfahrenden auf; vorausgesetzt er hat darin den Zusatz «Lenken fremder Fahrzeuge». Sicher zu empfehlen für Fahrschüler. * Wenn Eltern mit ihren Kindern Übungsfahrten unternehmen, empfiehlt es sich bei einem neueren Auto nebst der Teil- auch eine Kollisionskaskoversicherung abzuschliessen.
Rassismus Guten Tag, einmal die Fahrkarte bitte - was sie haben kein Ticket, fürs schwarzfahren muss ich ihnen jetzt 60€ berechnen. NEIN, das heißt nicht Schwarzfahren, Sie Rassist, das heißt Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Auch das Schnitzel heißt nicht mehr Zigeunerschnitzel, sondern Schnitzel mit roter Soße und Paprika, Mensch ist das denn so schwer... in der Folge reden Phil und Leo über Redewendungen die (angeblich) nicht mehr angebracht sind. Wir sagen euch unsere Meinung zu dem Thema, viel Spaß beim Zuhören Unsere anderen Kanäle wie immer: - Instagram "DarfManDas": dmd.xyz/instaphil - Instagram Leo: dmd.xyz/instaleo - Instagram Markus: dmd.xyz/instamarkus - TikTok "DarfManDas": dmd.xyz/phil - TikTok Leo: dmd.xyz/leoo - YouTube: DarfManDas - Website und Impressum/Datenschutzerklärung: dmd.xyz/web
Die handlichen, manchmal fast futuristisch anmutenden Elektroflitzer sind hoch im Trend. Gerade in Städten sieht man sie immer wieder. Doch: Einige gehören da nicht hin. Einige Modelle sind nur auf privatem Grund erlaubt. Wer mit einem solchen Modell erwischt wird, muss mit hohen Bussen rechnen. Diese Elektro-Trendfahrzeuge sind im Verkehr nicht erlaubt Fahrzeuge, die auf der Strasse genutzt werden, brauchen eine offizielle Typengenehmigung. Diese stellt sicher, dass die technischen Anforderungen erfüllt sind. Fehlt sie, gehören Sie nicht in den Verkehr. Dazu gehören: * Die meisten Smartwheels (Stehroller ohne Lenkstange) * Airwheels (Elektrisches Einrad) * Elektro-Skateboard (Rollbrett) Wird man mit einem solchen fahrbaren Untersatz auf der Strasse erwischt, droht eine Busse, allenfalls sogar eine teure Anzeige. Im schlimmsten Fall kann es sogar sein, dass der Fahrausweis entzogen wird. Ein weiteres Problem: Hat man einen Unfall mit einem solchen «illegalen» Fahrzeug, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Und dann wird es so richtig teuer. Elektro-Fahrzeuge, mit denen man auf die Strasse darf Nebst den konventionellen E-Bikes dürfen auch folgende motorisierten Untersätze im Verkehr benutzt werden: * Elektro-Trottinett (E-Scooter): Hier gilt es zu beachten, dass man nur auf der Strasse fahren darf, nicht auf dem Trottoir. Und man muss mindestens 16 Jahre alt sein. Wer eine Prüfung Kat. M oder G hat, darf bereits ab dem Alter von 14 Jahren damit fahren. * Segways (Stehroller mit Lenkstange): Sie sind den schnellen E-Bikes (45 km/h) gleichgestellt. Das heisst: Sie brauchen ein Nummernschild. Und auch hier gilt: Mindestalter 16 bzw. 14 Jahre und fahren auf Trottoirs ist verboten. Informieren Sie sich vor dem Kauf genau Leider informieren viele Verkäufer nicht über die geltenden Vorschriften. Und so kann es sein, dass man ein Trendfahrzeug für den Arbeitsweg kauft, ohne zu wissen, dass man damit gar nicht auf öffentlichen Wegen fahren darf. Unsere Tipps: * Informieren Sie sich vor dem Kauf, welche Vorschriften für das gewünschte Trendfahrzeug gelten. Details dazu finden Sie in den Links unten. * Klären Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung, ob Schäden gedeckt sind. * Einige Elektrotrendfahrzeuge sind gar nicht so einfach zu handhaben: Bremsen, Steuern, Balance halten will geübt sein. Üben Sie daher auf privatem Grund, bevor Sie sich damit in den Verkehr wagen. * Tragen Sie einen Helm.
Polizistinnen und Polizisten leisten wichtige Arbeit: Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung. Trotzdem müssen sich Bürgerinnen und Bürger nicht alles gefallen lassen. Auch die Polizei hat sich an Regeln zu halten. Personalien überprüfen * Möchte die Polizei die Personalien einer Person überprüfen, braucht sie dafür einen Grund. Einfach «ins Blaue hinaus» darf sie das nicht. * Ein Grund kann sein, dass man bei einer Straftat erwischt wurde, oder der dringede Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. * Normalerweise informiert der Polizist/die Polizistin den Betroffenen über den Grund. Tut er/sie das nicht, sollte man eine klare Begründung verlangen. * Übrigens: Wir sind nicht verpflichtet, immer eine Identitätskarte oder einen Pass auf uns zu tragen. Dennoch empfiehlt sich das. Denn: Kann die Polizei die Identität nicht feststellen, kann sie die Person festhalten, bis sie die Informationen hat, allenfalls auch auf den Polizeiposten mitnehmen. Das gilt auch, wenn sich jemand weigert, sich auszuweisen. Taschen durchsuchen * Auch hier gilt: Die Polizei darf Taschen durchsuchen und eine Person abtasten, wenn der Verdacht für eine Straftat besteht (zum Beispiel Ladendiebstahl). * Unangenehm, wenn das in der Öffentlichkeit passiert. Daher sollte man die Polizei anständig auffordern, dies an einem unbeobachteten Ort zu tun. * Die Polizei kann auch Gegenstände beschlagnahmen. Jedoch nur, wenn sie als Beweismittel zählen. Und was gilt bei der Verkehrskontrolle? * Die Polizei kann Autofahrerinnen und Autofahrer grundsätzlich immer kontrollieren, aus einem bestimmten Verdacht heraus, aber auch strichprobenmässig oder in Form einer allgemeinen Verkehrskontrolle. * Besteht ein klarer Verdacht (zum Beispiel Schlangenlinien fahren) kann die Kontrolle überall stattfinden. Ohne Verdacht ist eine Verkehrskontrolle nur auf öffentlichen Strassen zulässig. Auch ein Privatparkplatz kann zur öffentlichen Strasse gehören. Mehr dazu siehe hier . * Als Verkehrsteilnehmer unterliegen wir bei einer solchen Kontrolle einer «Mitwirkungspflicht» und müssen Fahrzeugausweis und Fahrausweis vorweisen. * Auch ein Alkoholtest kann jederzeit – ohne konkreten Verdacht – durchgeführt werden. Verweigert die Lenkerin oder der Lenker diesen, kann die Staatsanwaltschaft einen Bluttest anordnen. Ausserdem sind Geld- oder Gefängnisstrafe die Folge und ein Ausweisentzug von drei Monaten. * Die Limiten: 0,25 mg/l (0,5 Promille) bis 0,39 mg/l (0,79 Promille): Verwarnung und Busse. Ab 0,40 mg/l (0,80 Promille): Führerausweis-Entzug für mindestens drei Monate. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausgesprochen und es erfolgt ein Eintrag im Strafregister. Weitere Informationen zur Alkoholkontrolle finden Sie beim Bundesamt für Strassen * Im Gegensatz zum Alkoholtest darf ein Drogentest übrigens nur aufgrund eines Verdachts durchgeführt werden. Kann man sich über die Polizei beschweren? * Einige Kantone verfügen über spezielle Ombudsstellen (Links siehe am Textende) * Gibt es keine spezielle Ombudsstelle, wendet man sich am besten an das Justiz-Departement des Kantons. * Wichtig: Die Beschwerde muss innert zehn Tagen erfolgen. * Und: Verfassen Sie ein Gedächtnisprotokoll: Datum des Vorfalls, Zeit, Ort, Name des Polizisten, genaue Beschreibung der Geschehnisse, allfällige Zeugen. Ombudsstellen Kantone: • Basel-Landschaft • Basel-Stadt • Fribourg • Waadt • Zug • Zürich Ombudsstellen Städte: • Bern • Luzern • Rapperswil-Jona • St. Gallen • Winterthur • Zürich
Sie stehen Bahnreisenden als Service-Ansprechpartner/innen vor Ort im Zug zur Verfügung. Zugbegleiter/innen erteilen Fahrgästen Auskünfte, etwa über Anschlussmöglichkeiten oder An- und Abfahrtszeiten. Während der Fahrt kontrollieren sie die Fahrausweise. Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis verkaufen sie über mobile Verkaufsterminals Fahrkarten und kassieren ggf. ein erhöhtes Beförderungsgeld. Zudem stehen sie laufend mit dem Zugführer bzw. der Zugführerin in Kontakt und greifen ggf. per Laptop oder Smartphone über Internet auf aktuelle Strecken- und Fahrplaninformationen zu. Persönlich oder mittels Durchsagen informieren sie die Fahrgäste über Streckenverlauf, einzelne Haltepunkte, Serviceeinrichtungen im Zug sowie Störungen im Fahrbetrieb, z.B. durch Baustellen auf der Strecke. Dabei nennen sie die voraussichtliche Ankunft und alternative Anschlussmöglichkeiten. Zudem sorgen sie in den Zügen für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Sie achten darauf, dass Abteile und Serviceeinrichtungen in ordentlichem Zustand zur Verfügung stehen, erkennen frühzeitig potenzielle Gefahrensituationen und entschärfen diese. So dringen sie auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, kontrollieren, ob Gepäck, Fahrräder oder Kinderwagen ordnungsgemäß abgestellt sind, und wirken moderierend und klärend auf Reisende ein, die ein störendes Fehlverhalten zeigen. Ggf. sorgen sie dafür, dass uneinsichtige Störer/innen die Züge verlassen. In Notfällen nutzen sie Zug- oder Mobiltelefon, um rasch Hilfe zu organisieren. Quelle: Bundesagentur für Arbeit/BERUFENET
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Der Beruf des Zugbegleiters ist mehr als nur Tickets Knipsen. Markus ist Schaffner bei der ÖBB und erzählt von seinem Beruf und seine Erlebnisse als Zugbegleiter. Er steht Bahnreisenden als Service-Ansprechpartner vor Ort im Zug zur Verfügung. Zugbegleiter/innen erteilen Fahrgästen Auskünfte, etwa über Anschlussmöglichkeiten oder An- und Abfahrtszeiten. Während der Fahrt kontrollieren sie die Fahrausweise. Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis verkaufen sie über mobile Verkaufsterminals Fahrkarten und kassieren ggf. ein erhöhtes Beförderungsgeld. Zudem stehen sie laufend mit dem Zugführer bzw. der Zugführerin in Kontakt und greifen ggf. per Laptop oder Smartphone über Internet auf aktuelle Strecken- und Fahrplaninformationen zu. Persönlich oder mittels Durchsagen informieren sie die Fahrgäste über Streckenverlauf, einzelne Haltepunkte, Serviceeinrichtungen im Zug sowie Störungen im Fahrbetrieb, z.B. durch Baustellen auf der Strecke. Dabei nennen sie die voraussichtliche Ankunft und alternative Anschlussmöglichkeiten. Zudem sorgen sie in den Zügen für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit.
Der Winter ist plötzlich und unerwartet wieder in Kiel. Außerdem: Holstein Kiel gewinnt und ab dem 25.03.2013 müssen wir auch in Kiel rund um die Uhr vorne beim Busfahrer einsteigen und unseren Fahrausweis vorzeigen.