Podcasts about wertminderung

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Best podcasts about wertminderung

Latest podcast episodes about wertminderung

WISSEN SCHAFFT GELD - Aktien und Geldanlage. Wie Märkte und Finanzen wirklich funktionieren.
#853 - Der Schlüssel für den langfristigen Anlageerfolg und Vermögensschutz

WISSEN SCHAFFT GELD - Aktien und Geldanlage. Wie Märkte und Finanzen wirklich funktionieren.

Play Episode Listen Later Nov 1, 2024 13:06


Sachwerte wie z.B. Aktien sind für die Vermögensanlage, -Erhalt und -Ausbau in allen Szenarien der beste und einfachste Weg. Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten) NEU!!! Hier kannst Du Dich kostenlos für meinen Minikurs registrieren und reinschauen. Es lohnt sich: https://portal.abatus-beratung.com/geldanlage-kurs/   

LEHMANN HUEBER Talk
#49: Wertminderung durch Vermietung?

LEHMANN HUEBER Talk

Play Episode Listen Later Feb 10, 2022 41:16


Der Marktwert einer vermieteten Wohnung liegt beim Verkauf meist unter dem der leeren Immobilie. Warum das so ist und welche Faktoren den Wert beeinflussen, erläutern Marc und Sebastian von LEHMANN HUEBER Immobilien in dieser Folge. Zudem geben sie Tipps, wie ihr den Preisabschlag im Vorfeld reduzieren könnt. Online-Immobilienbewertung: www.immobilie-bewerten.com / [Werbung] Unsere Werbepartner: www.baufikompass.de und www.ecoblue.de

Lambert-Podcast
Körperschaftsteuer: Rohstoffe und Wertminderungen - was ist handels- und steuerrechtlich zu tun?

Lambert-Podcast

Play Episode Listen Later Feb 18, 2021 5:57


Klausurbesprechung Bilanzbuchhalter H 2020, Klausur 3, Körperschaftsteuerteil. Im Umlaufvermögen, genauer gesagt bei den Rohstoffen, gab es eine Wertminderung, die als dauernd angegeben war. Nun muss man die Vorgehensweise beim strengen Niederstwertprinzip kennen, und zwar handels- als auch steuerrechtlich. Im Handelsrecht ist es egal, ob die Wertminderung dauernd oder nur vorübergehend ist, § 253 IV 1 HGB. Im Steuerrecht hingegen muss die Wertminderung zunächst dauernd sein (§ 6 I Nr. 2 S. 2 EStG), damit eine Teilwertabschreibung durchgeführt werden darf (!). Was "dauernd" heißt, bestimmt das (überaus wichtige) BMF-Schreiben vom 2.9.2016 zur Teilwertabschreibung (LAMBERT-TIPP: unbedingt vorher schon besorgen und durchlesen!). Hier geht es zu meinem Onlinekurs zur Körperschaftsteuer.  Zu meinen Videos für Steuern und Bilanzen auf YouTube geht es hier. Zu meinen Blogposts, Onlinekursen und Webinaren zu Steuern und Bilanzen geht es hier: www.daniel-lambert.de.

TaxTeach
D ... wie „dauernde Wertminderung“

TaxTeach

Play Episode Listen Later Feb 3, 2021 23:41


Was ist eine dauernde Wertminderung? Um welchen Wert geht es überhaupt? Ist es im HGB oder EStG geregelt? Was ist denn eine Wertaufholung? Muss ich das oder kann ich das berücksichtigen?

muss wert hgb estg wertminderung
Bauherren Podcast Schweiz
Diesen einen ästhetischen Baumangel würde ich niemals akzeptieren #107

Bauherren Podcast Schweiz

Play Episode Listen Later Nov 17, 2020 16:15


Welche ästhetischen Baumängel kennst du? Oftmals geben ästhetische Baumängel ein Grund für Diskussionen. Was aber wenn dieser ästhetische Baumangel so massiv ist, dass er eine Wertminderung vom Gebäude zur Folge hat? In dieser Folge zeige ich dir auf, welche ästhetischen Baumängel möglich sind und auf was du als Bauherr, Bauleiter oder Architekt achten solltest. Dieser eine ästhetische Baumangel gibt noch sehr viel Diskussionsgrundlage, weshalb du am besten auf Linkedin meiner Gruppe beitrittst, damit du weisst, wie es ausgehen wird. Klicke auf diesen Link um der Linkedin Bauherren Schweiz – Bauwissen von Experten Gruppe beizutreten. Oder gehe auf meine Homepage unter: www.marcofehr.ch

TaxTeach
F ... wie „Forderungen“

TaxTeach

Play Episode Listen Later Nov 14, 2020 10:03


Was weißt Du über Forderungen? Warum gibt es sie überhaupt? Und warum bei EÜR nicht? Wieso spielt die Umsatzsteuer dabei eine Rolle? Was ist denn eine dauernde Wertminderung?

Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören

Die Themen vom 26.01.2018 bis zum 01.02.2018: – Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen – Lohn- und Sozialdumping: Die Unterscheidung zwischen Naturalentgelt und Aufrechnung – Wirksamkeit der Konkurrenzklausel und Karenzabgeltung – Kein Insolvenz-Entgelt für die Wertminderung eines Fahrzeugs – Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Der Panzerknacker - DER Finanz Podcast von Markus Habermehl

Umlaufgesichertes Geld Umlaufgesichertes Geld ist ein Konzept der Freiwirtschaft. Es soll dafür sorgen, dass sich der Umlauf des freiwirtschaftlichen Geldes verstetigt. Diese Umlaufsicherung steht im Widerspruch zu der Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes.   Umlaufsicherung wird erreicht, indem die Kosten der Geldhaltung gegenüber konventionellem Geld erhöht sind. In der etablierten Volkswirtschaftslehre findet das Konzept allgemein kaum Beachtung. Physiokratisches Geld mit Entwertungsfeldern Ziel ist es, den Wert von Geld in irgendeiner Form und Fassung gegenüber anderen Gütern zu reduzieren, um eine Investition des Geldvermögens anzuregen. Die Umlaufbesicherung versucht man dadurch herzustellen, dass planmäßig eine zeitabhängige Mengenminderung oder eine Kostenbelastung des Geldes vorgenommen wird.   Dabei soll die Geldmenge über den Preisindex gesteuert werden. Dadurch soll sich zugleich die Kaufkraft des Geldes stabil halten lassen. Es soll also unterschieden werden können zwischen einer Wertminderung des Geldes (des physischen Besitzes von Banknoten) und einer Wertminderung der Währung bzw. in dieser Währung ausgedrückte Geldwerte wie z. B. Schuldscheine.   Damit die Banknoten ständig im Umlauf bleiben und nicht gehortet werden, verlieren sie (nicht die Währung!) an Wert. Dieser Wertverlust wurde in Freigeld-Experimenten der Vergangenheit auf unterschiedliche Weise dokumentiert - so zum Beispiel durch Entwertungsmarken, die auf der Rückseite des Geldscheines von Zeit zu Zeit eingeklebt werden mussten, oder durch Ausschneiden eines Wertabschnitts…

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN019 - Gibt es eine Wertminderung bei einem Vorschaden?

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Jun 6, 2017 5:35


Wann gibt es eine Wertminderung bei einem Vorschaden und wann scheidet eine zweite Wertminderung definitiv aus. Wie Sie die Wertminderung ermitteln lassen und worauf Sie den Gutachter unbedingt hinweisen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Zum nachlesen gibt es den Beitrag auf unfall-anwalt-nürnberg.de.

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN017 - Die 11 größten Kürzungslügen der Versicherer - Teil II

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later May 2, 2017 12:51


Im zweiten Teil der 11 größten Kürzungslügen der Versicherer geht es um die Kürzungen bei der Wertminderung, Kosten für die Reparaturbestätigung, Abschleppkosten, Kosten für die Probefahrt, unfallbedingte Reinigungskosten und den Kostenvoranschlag.Den Beitrag finden Sie auch zum nachlesen auf meinem Blog unfall-anwalt-nürnberg.de

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Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN010 - Die Anwaltskosten in der Unfallregulierung

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Nov 1, 2016 9:12


Wussten Sie, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der Unfallregulierung auch eine Schadenposition ist, die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden muss? Die Versicherungen haben selbstverständlich kein Interesse daran, Sie darüber zu informieren, weil es sich dann schlechter kürzt. Wenn Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen kommt unterm Strich mehr für Sie raus. Das will die Assekuranz natürlich ganz gerne vermeiden. Jeder unwissende Geschädigte ist für die Versicherung mehr Geld wert.Anwaltskosten zahlt die VersicherungDamit Sie aber auf Augenhöhe einer Versicherung gegenübertreten können, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen, der Ihnen die Schadensregulierung abnimmt und Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Sie haben es auf der Gegenseite mit geschulten Spezialisten zu tun, die Ihnen selbst ein Pferd als Schwein verkaufen können, so glaubwürdig klingt das alles, was Ihnen die Versicherung erzählt. Damit Sie am Ende aber auch ein Pferd kaufen, ergreifen Sie doch die Chance und lassen sich ebenfalls von einem Spezialisten vertreten - und das auch noch auf Kosten der Versicherung. Sie haben immer das Recht auf Unterstützung durch einen RechtsanwaltVor Jahren hieß es noch, dass Sie erst einen Anwalt beauftragen dürfen, wenn sich die Schadensregulierung als kompliziert erweist. Wenn Sie also die Hilfe durch einen Anwalt für erforderlich halten durften.Das gilt mittlerweile nicht mehr. Denn es gibt keine einfach gelagerten Verkehrsunfälle mehr. Diese Zeiten sind vorbei. Selbst bei ganz klarer Haftung, müssen Sie immer mit Einwänden der Versicherung zur Schadenshöhe rechnen. In nahezu jedem Unfall gibt es Kürzungen bei den Sachverständigenkosten, bei der Wertminderung, den Reparaturkosten, beim Restwert, beim Wiederbeschaffungswert, den Abschleppkosten, den Mietwagenkosten und den Verbringungskosten.Die Fälle, in denen die Versicherung zu 100% das bezahlt, was als Schaden beziffert wurde, können Sie mittlerweile an einer Hand abzählen. Und deshalb sagt der Gesetzgeber, dass Ihnen ein Rechtsanwalt zusteht, der Sie gegenüber der Versicherung vertritt. Egal, ob der Fall sich anfangs als einfach erweist.Dass mittlerweile auch nahezu alle Gerichte zugunsten der Unfallgeschädigten urteilen, haben sich die Haupflichtversicherungen durch ihren Kürzungswahn selbst zu zuschreiben.Auch Fuhrparks und Firmen dürfen Anwalt beauftragenDas geht mittlerweile sogar so weit, dass sich auch geschäftlich gewandte Personen, Firmen, sogar Fuhrparks, Leasinggesellschaften oder Autovermietungen anwaltliche Unterstützung nehmen dürfen, weil die Kürzungen überhand nehmen und sich viele - die nicht juristisch geschult sind - gar nicht mehr auskennen können, welche Kürzung seine Berechtigung hat. Das gilt allerdings auch zum Teil bei Kollegen sogar Richtern, die nicht ständig im Verkehrsrecht bzw. Unfallgeschäft tätig sind. Die Anzahl der Urteile, welche zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, nehmen Überhand. Wer nicht ständig auf dem Laufenden bleibt, verliert schnell den Überblick.Die Höhe richtet sich nach dem AuftragswertDie Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Auftragswert. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt damit, bei der Versicherung die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale durchzusetzen, ist die Gesamtsumme der Auftragswert. Daraus entstehen die Anwaltskosten. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Standardfall mit durchschnittlichem Aufwand steht Ihrem Rechtsanwalt dann eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer zu. Beläuft sich der Schaden z.B. auf 4.384,00 €, entstehen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 €. Versicherung zahlt nach dem RegulierungswertWenn die Versicherung den Schaden in dieser Höhe erstattet, werden auch die Anwaltskosten in Höhe von 413,64 € übernommen. Kürzt die Versicherung, ist die Höhe der Kürzung maßgeblich für die Kostenerstattung. Fällt die Zahlung der Versicherung z.B. geringer aus als 4.000,00 €, entsteht das, was wir Anwälte einen Gebührensprung nennen. D.h. nach dem RVG fällt die nächstniedrigere Gebühr an, die liegt bei 261,30 € netto. Mit 20,00 € Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer muss die Versicherung dann die Anwaltskosten nur in Höhe von 334,75 € erstatten.Die Differenz zu den entstandenen Rechtsanwaltskosten beträgt 78,89 €. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen Sie diesen Kosten selbst bezahlen. In diesen Fällen zahlt es sich z.B. aus, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung haben. Gerade bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, kommt es häufig vor, dass die Kürzungen der Versicherer sich auf mehrere 100,00 € belaufen - ein Teil mag gerechtfertigt sein, ein Großteil der Kürzung ist aber rechtswidrig. Wenn Sie ohne Anwalt mit der Versicherung regulieren, akzeptieren Sie die Kürzung vielleicht und verlieren am Ende mit 300,00 €, 400,00 € oder 500,00 € oder mehr. Wenn es Ihrem Anwalt aber gelingt, die 500,00 € rechtswidrige Kürzung doch bei der Versicherung durchsetzen und Sie müssen nur knapp 79,00 € Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen, dann haben Sie immer noch ein Plus von 421,00 €. Das heißt, dass Sie auch bei einer geringen Kostenbeteiligung mit Anwalt besser dastehen, als wenn Sie die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. Auch bei Mitverschulden werden die Anwaltskosten übernommenEs ist immer wieder zu lesen, dass die Anwaltskosten nur erstatten würden, wenn Sie an dem Unfall kein Mitverschulden trifft. Das stimmt so auch nicht. Auch hier gilt das Prinzip, dass die Anwaltskosten aus dem Auftragswert entstehen und die Versicherung die Kosten aus dem Regulierungswert erstattet. Wenn Sie Ihrem Anwalt den Unfall mit allen relevanten Details schildern und auch nichts verschönern oder weglassen, kann der Anwalt Ihnen sagen, ob Sie den Unfall möglicherweise mitverschuldet haben. Der Rechtsanwalt muss Ihnen sagen können, ob Sie von der Versicherung 100% Ihres Schadens erwarten können. Zeichnet sich ab, dass Sie an dem Unfall ein Mitverschulden trifft, muss der Anwalt Sie darauf hinweisen. So haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie ihn trotzdem damit beauftragen wollen, 100% des Schadens bei der Versicherung zu fordern, oder weniger, weil Sie aus einer möglichen Betriebsgefahr Ihres Autos mithaften. Ein typisches Beispiel sind Parkplatzunfälle, die in den überwiegenden Fällen mit eine Quote von 50% ausgehen. Wobei es auch hier immer den Einzelfall zu beurteilen gilt.Gerade hier zeigt sich, was ein Anwalt für Sie tun kann.Die Versicherung hat kürzlich versucht, meine Mandantin mit 50% abzuspeisen. Bei einem Schaden, der im 5-stelligen Bereich lag. Da der Unfall aber schlicht und ergreifend keine Mitschuld der Mandantin hergab, obwohl er sich auf einem Parkplatz ereignet hat, konnte dann nach Erhebung der Klage die Zahlung von 100% des Schadens erreicht werden. Auf diesen Prozess hat sich die Versicherung nicht eingelassen. Wenn Sie von Anfang an wissen, dass Sie keine 100% Erstattung zu erwarten haben, beaufragen Sie Ihren Anwalt dementsprechend. Dann stimmen Auftragswert und Regulierungswert wieder überein. So haben Sie dann auch bei einem Mitverschulden die Möglichkeit, dass Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll übernommen werden. RVG-Tabelle Anwaltskosten auch für Firmen Anwalt für Fahrzeugflotte Der Anwalt, ein Muss in UnfallsachenAmtsrichter rät, Anwalt einschalten

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN007 - Wie Sie die Wertminderung bei der Versicherung durchsetzen

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Sep 20, 2016 10:12


Die Wertminderung entwickelt sich bei der Schadensregulierung immer öfter zu einem Streitpunkt. Die Versicherungen wollen wenig oder am liebsten gar nichts bezahlten. Sie als Unfallgeschädigter sind aber daran interessiert, dass Sie die finanziellen Einbußen, die Ihnen wegen des Unfall ins Haus stehen könnten, ersetzt bekommen. Warum gibt es eine Wertminderung?Auch bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur müssen Sie im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs den Käufer darauf hinweisen, dass Sie mit dem Wagen einen Unfall hatten. Nachdem trotz ordentlicher Reparatur das Risiko versteckter Mängel besteht, die bei der Reparatur nicht entdeckt und deswegen nicht beseitigt wurden, sollen Sie von der Haftpflichtversicherung als Ausgleich eine Wertminderung erhalten.Die Höhe des Schadens und der Umfang der durchgeführten Reparatur wirken sich beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Preis aus, den Sie für Ihr Auto aushandeln können. Dass ein potentieller Käufer versuchen wird, den Preis so weit wie möglich herunter zu handeln, je umfangreicher der Unfallschaden ist, ist logisch. Für diesen finanziellen Nachteil sollen sie durch die Wertminderung entschädigt werden. D.h. der von Ihnen beauftragte Kfz Sachverständige muss, wenn er das Gutachten erstellt, einkalkulieren, um welchen Betrag sich der Verkaufspreis verringern wird.Wie ermittelt sich die Wertminderung?Hierfür gibt es zahlreiche Berechnungsmethoden, die zu ganz unterschiedlichen Beträgen führen. Bisher hat sich keine der verschiedenen Modelle als DIE Berechnungsmethode für die Wertminderung durchgesetzt. Es ist tatsächlich möglich, dass die eine Methode zu einer relativ hohen Wertminderung kommt, während ein anderes Berechnungsmodell keine Wertminderung ergibt. Deshalb führt eine Berechnung durch die Versicherung zu einem ganz anderen Ergebnis, als die Kalkulation Ihres Sachverständigen.Die Gerichte greifen meistens auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm zurück. Hier werden für die Berechnung des merkantilen Minderwertes das Alter und die Schadenshöhe des Fahrzeugs herangezogen sowie der Zeitwert des Wagens. Die jeweiligen Werte werden dann nochmals prozentual zueinander ins Verhältnis gesetzt.Besteht auch Anspruch auf Wertminderung bei einer vollständigen Reparatur?Immer öfter wird die Erstattung der Wertminderung durch die Haftpflichtversicherungen mit dem Argument verweigert, dass bei einer sach- und fachgerechten Reparatur des Schadens keine versteckten Mängel verbleiben und deswegen kein Anspruch auf eine Wertminderung bestehen würde. Es ist zwar richtig, dass bei den heutigen Reparaturmethoden die Gefahr nicht entdeckter und nicht reparierte Schäden immer geringer wird.Allerdings verbleibt dem Fahrzeug der Malus, dass es sich um einen Unfallschaden handelt und Sie das offenbaren müssen. Sobald Sie das gegenüber einem Kaufinteressenten preisgegeben müssen, ist ein niedrigerer Preis vorprogrammiert. Der Käufer wird versucht, den Preis zu drücken. Unabhängig davon, ob der Schaden vollständig und restlos beseitigt wurde. Gerade deswegen haben Sie auch bei vollständiger Reparatur Anspruch auf die Wertminderung.Wie kommen Sie zu Ihrer Wertminderung?Sie benötigen ein GutachtenSie müssen den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Kfz-Sachverständigen besichtigen und bewerten lassen. Ein Kostenvoranschlag hilft hier nicht weiter, da dieser keinerlei Angaben zu einer möglichen Wertminderung macht.Beauftragen Sie unbedingt einen Gutachter Ihrer Wahl und lassen sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter vorgeben. Ihr Gutachter handelt neutral und in Ihrem Interesse. Der Gutachter der Versicherung dagegen besichtigt den Schaden durch die Brille des Haftpflichtversicherers und versucht nach Möglichkeit den Schaden möglichst gering zu halten. Es kann also durchaus sein, dass der Versicherungsgutachter eine Berechnungsmethode zu Grunde legt, die eine Wertminderung ausschließt.Im Gegensatz dazu wird Ihr Gutachter üblicherweise die gängigsten Berechnungsmethoden anwenden und dann aus den jeweiligen Ergebnissen einen Mittelwert bilden.In diesem Zusammenhang ist für Sie vielleicht auch noch die Folge 006 für Sie interessant -Warum Sie das Unfallgutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen solltenReichen Sie das Gutachten bei der Versicherung einWenn Sie das Gutachten erhalten haben, schicken Sie es zur Versicherung des Unfallverursachers und machen neben den Reparaturkosten und Gutachterkosten auch die Wertminderung bei der Versicherung geltend. Fordern Sie die Versicherung auf, innerhalb einer Frist Ihren Schaden zu erstatten.Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie Anspruch auf Wertminderung nur, wenn Sie den Schaden reparieren lassenWelche Beträge stehen im Gutachten? Sind im Gutachten neben den Reparaturkosten und der Wertminderung auch der Wiederbeschaffungswert und ein Restwert genannt, müssen Sie schauen, ob der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes eine kleinere Summe ergibt, als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Sollte dies der Fall sein, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie keinen Anspruch auf die Wertminderung solange Sie den Schaden nicht reparieren lassen. Hat der Gutachter des Fahrzeug zur Reparatur freigegeben, muss Ihnen die Versicherung die Wertminderung erstatten, sobald die Reparatur durchgeführt wurde.

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN006 - Warum Sie das Unfallgutachten dem Kostenvoranschlag vorziehen sollten

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Sep 6, 2016 10:25


Das Unfallgutachten bietet einige wesentliche Vorteile für Sie, die Sie nutzen sollten. Neulich saß ich mit einer Mandantin zusammen, die ihren ersten Autounfall hatte. Als ich sie fragte, ob sie eine Gutachter hat, oder ob ich ihr einen empfehlen soll, fragte sie mich völlig erstaunt, ob sie selbst einen Gutachter beauftragen darf. Sie dachte, Sie müsse einen von der Versicherung nehmen. Wenn Sie wissen wollen, warum ich der Mandantin geraten habe, einen freien Gutachter zu nehmen und weshalb diese Empfehlung auch für Sie gilt, dann lesen Sie bitte weiter. BeweissicherungDas Gutachten ist zum einen die Grundlage für die Werkstatt, was den zu wählenden Reparaturweg angeht. Es dient aber nur als Reparaturgrundlage und Schadenskalkulation, sondern auch zur Beweissicherung. Bei der Schadensregulierung gibt es oft genug Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die gerne auch im Nachhinein Zahlungen bei den Reparaturkosten verweigern will. In solchen Fällen ist es wichtig, auf ein Schadensgutachten zurückgreifen zu können. Denn wenn die Versicherung vor der Reparatur keine Einwände gegen das Gutachten erhoben und die Werkstatt sich bei der Reparatur an das Gutachten gehalten hat, muß die Versicherung die vollen Reparaturkosten bezahlen.Kürzt sie trotzdem, haben Sie vor Gericht sehr gute Chancen, dass die Versicherung zur Zahlung verurteilt wird. Das Gutachten nimmt auch zu Vor- oder Altschäden an Ihrem Fahrzeug Stellung, was im Haftpflichtschadensfall besonders wichtig ist. WertminderungBei jüngeren Fahrzeugen ist ein Gutachten schon deshalb sinnvoll, weil an Ihrem Auto eine Wertminderung entstanden sein könnte. Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten und stattdessen nur einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, bringen Sie sich selbst um Ihre Wertminderung. Im Kostenvoranschlag finden Sie keine Angaben zu einer möglichen Wertminderung und verschenken Geld. Denn wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen und dem Käufer mitteilen, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, ist schon vorprogrammiert, dass der Kaufinteressent den Kaufpreis drücken wird und Sie Kürzungen beim Verkaufspreis hinnehmen müssen. Diese Kürzung soll durch die Wertminderung ausgeglichen werden. Die erfahren Sie aber nur durch ein Gutachten. Grundlage für die ReparaturDer Sachverständige bestimmt im Gutachten den Reparaturweg, den die Werkstatt zu wählen hat. Dabei werden die einzelnen von der Werkstatt durchzuführenden Arbeiten, die Stundenverrechnungssätze und die benötigten Ersatzteile kalkuliert. Auf diese Kalkulation dürfen Sie als Unfallgeschädigter vertrauen und die Werkstatt beauftragen, so zu reparieren, wie es im Gutachten steht. Erhebt die Versicherung gegen das Gutachten keine Einwände und repariert die Werkstatt nach den Vorgaben des Gutachtens, sind spätere Kürzungen bei der Reparaturrechnung rechtswidrig. Mit einem Sachverständigengutachten schaffen Sie eine tragfähige Grundlage, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der Versicherung durchsetzen zu können. Das Gutachten legt die übliche Reparaturdauer festDamit Sie einen Anhaltspunkt haben, wie lange Sie einen Mietwagen anmieten dürfen bzw. wie viel Tage Ihnen Nutzungsausfall zusteht, müssen Sie wissen, wie lange die Reparatur dauern wird. Es ist zwar möglich, dass die Reparatur sich länger hinzieht, als der Sachverständige ins Gutachten geschrieben hat. Um aber überhaupt Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall geltend machen zu können, müssen Sie wissen, wie lange die Reparatur voraussichtlich dauern wird. Das erfahren Sie im Kostenvoranschlag nicht. Der Anspruch auf das Gutachten besteht auch ohne Reparatur! Sie haben generell das Recht, ein eigenes Schadensgutachten einzuholen und einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Das ist die einzige Ausnahme, bei der Sie nach einem unverschuldeten Unfall keine Zahlung für einen Gutachter erwarten können. Liegt ein Bagatellschaden vor, müssen Sie sich mit einem Kostenvoranschlag begnügen. Bei einem Bagatellschaden haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten, da die Kosten hierfür einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Die Grenze für den Bagatellschaden ziehen die Gerichte nach wie vor bei 750,00 €. Hier gibt es mittlerweile große Anstrengungen der Versicherungen diese Bagatellschadenrenze in die Höhe zu treiben. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Wenn Sie von der Versicherung ein Schreiben erhalten in dem zu lesen ist, dass bei vermeintlichen Reparaturkosten von über 1.000,00 € angeblich ein Bagatellschaden vorliegt und damit kein Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten besteht, ist das einfach nur falsch. Ansonsten gilt: Sie dürfen den Gutachter selbst wählen und Sie sollten ihn selbst wählen. Sie müssen nicht bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nachfragen, ob Sie einen eigenen Gutachter beauftragen dürfen. Vor allem müssen Sie keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Mit dem Recht auf einen eigenen Gutachter soll Waffengleichheit zur Haftpflichtversicherung hergestellt werden. Die Versicherung hat eigene Gutachter, die Ihnen technisch überlegen sind.Diese Überlegenheit soll dadurch ausgeglichen werden, dass Sie auf Kosten der Versicherung einen Sachverständigen beauftragen können, den Sie frei wählen. Denn Sie müssen nicht darauf vertrauen, dass ein Sachverständiger, der im Auftrag der Versicherung handelt und vor allem die von der Versicherung zu bezahlenden Schäden kalkulieren soll, unparteiisch und zu Ihren Gunsten den Schaden schätzt. Das Recht auf einen Gutachter wird immer wieder durch die Gerichte bestätigt, auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.11.2004 VI ZR 365/03. Welche Vorteile hat das unabhängige Gutachten?Sie erhalten eine objektive Wertermittlung eines neutralen Gutachters. Die Gutachter, die von den Versicherungen geschickt werden, kalkulieren zugunsten ihres Auftraggebers und haben oft konkrete Vorgaben, welche Positionen zu streichen sind. Der Gutachter der Versicherung ist darauf bedacht, den Schaden, den sein Auftraggeber zu bezahlen hat, möglichst gering zu halten. Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Unfallfahrzeuge regelrecht kaputt gerechnet werden. Während ein unabhängiger Gutachter zu dem Ergebnis kommen würde, dass noch ein Reparaturschaden vorliegt, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass der Versicherungsgutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden kalkulieren wird. Da werden die Reparaturkosten und der Restwert des Fahrzeugs etwas höher kalkuliert und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ein wenig niedriger angesetzt. Sofern überhaupt eine Wertminderung im Gutachten auftaucht, ist die üblicherweise auch wesentlich niedriger als bei einem unabhängigen Gutachter. Kommen wir noch zu der Frage, die Sie sicher interessiert. Wer zahlt das Gutachten?Die Kosten für das Schadensgutachten im Haftpflichtfall hat die Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen. Wenn Sie an dem Unfall überhaupt keine Schuld haben, werden die Kosten vollständig übernommen. Trifft Sie eine Mitschuld, wird eine Haftungsquote festgelegt und die Kosten für das Gutachten nach dieser Quote erstattet. Typischer Fall sind die Parkplatzunfälle, wenn beide gleichzeitig ausparken und sich in der Mitte treffen. Die Versicherung reguliert den Schaden mit einer Quote von 50%, also werden auch die Gutachterkosten zur Hälfte erstattet. Im Gegensatz zum Gutachten werden Kostenvoranschläge häufig noch gratis erstellt. Berechnet Ihre Werkstatt aber den Aufwand für einen Kostenvoranschlag, sind diese Kosten von der Versicherung zu erstatten. In den Abrechnungsschreiben ist zwar dann immer mal zu lesen, dass die Kosten für den Kostenvoranschlag bei der Reparatur verrechnet würden. Diese Auffassung ist falsch. Wenn die Werkstatt Ihnen eine Rechnung für die Erstellung des Kostenvoranschlags stellt, muss die Versicherung die Kosten für ebenfalls übernehmen.Fazit:Ist die Bagatellschadengrenze von 750,00 € erreicht, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.Das Gutachten gibt Ihnen eine Beweissicherungsgrundlage undermittelt eine Wertminderung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.Zur Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer macht das Gutachten ebenfalls AngabenDas Recht auf ein Gutachten besteht unabhängig davon, ob Sie den Schaden reparieren lassen.

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
VRN002 - Welche Ansprüche Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gegen die Versicherung haben

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Play Episode Listen Later Jul 19, 2016 6:11


Ein wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Verkehrsunfall ist eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Vor allem dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist und die Reparaturkosten so hoch sind, dass eine Reparatur definitiv ausscheidet. Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?Zu unterscheiden ist der wirtschaftliche Totalschaden vom technischen Totalschaden. Bei Letzterem scheidet eine Reparatur aufgrund des Schadens komplett aus, das Fahrzeug gilt als irreparabel. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar technisch denkbar, gilt aber als wirtschaftlich unvernünftig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist dann die Rede, wenn sich eine Reparatur aus finanziellen Gründen nicht mehr rentiert. Wenn die Reparaturkosten ein Vielfaches höher sind, als der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos. Im Fall des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den das Auto vor dem Unfall noch wert war. Bei dem Restwert handelt es sich um den verbleibenden Wert des Fahrzeugs mit dem Unfallschaden. Gerade bei älteren Fahrzeugen läuft man schnell Gefahr, in den Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens zu kommen. Wenn Sie sich morgens ins Fahrzeug gesetzt haben, um zur Arbeit zu fahren und noch ein völlig fahrtaugliches Auto hatten, kann es sein, dass Sie kurze Zeit später nach dem Unfall quasi mit leeren Händen dastehen, da Ihnen nur noch ein minimaler Betrag erstattet wird. Was Sie von der Versicherung erstattet bekommenIm Schadensgutachten werden die Reparaturkosten aufgeführt. Außerdem findet der Wiederbeschaffungswert und der Restwert im Gutachten Erwähnung. Sollte es sich noch um ein vergleichsweise neuwertiges Fahrzeug handeln, wird auch eine Wertminderung im Gutachten aufgeführt. Sobald der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts einen geringeren Betrag ergibt als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, wird auf Basis des Totalschadens abgerechnet. Hier spricht man auch von dem Wiederbeschaffungsaufwand.In diesem Fall erstattet die Versicherung auch keine Wertminderung. Wann Sie trotzdem reparieren dürfenEine Möglichkeit zur Reparatur gibt es, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen. In diesem Fall dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Versicherung muss Ihnen die Reparaturkosten erstatten. Allerdings muss eine sach- und fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des Schadensgutachtens erfolgen.Nicht erlaubt ist, lediglich eine Teilreparatur durchzuführen, um die 130 %-Grenze mit allen Mitteln einhalten zu können. Es dürfen keine Reparaturschritte ausgelassen werden, die im Gutachten kalkuliert wurden. Was allerdings erlaubt ist, ist eine Reparatur mit gebrauchten Teilen, um in diesem Grenzwert zu bleiben.Fallen dann im Laufe der Reparatur höhere Kosten an und wird die Opfergrenze überschritten, müssen die höheren Kosten dennoch von der Versicherung erstattet werden. Der Bundesgerichtshof billigt Ihnen als Unfallopfer das Recht zu, im Rahmen dieser 130%-Grenze reparieren zu dürfen, da in der Regel davon auszugehen ist, dass man sein gewohntes Auto, gerne behalten möchte. Der BGH spricht von Integritätsinteresse oder auch von Opfergrenze. Versicherungen mögen die Reparatur im Rahmen dieser Opfergrenze natürlich nicht, weil die Aufwendungen in diesen Fällen wesentlich höher sind, als bei der Totalschadensabrechnung. Im Gegenzug wird aber von Ihnen verlangt, dass Sie Ihr Interesse an der Reparatur und dem Erhalt des Fahrzeugs nachweisen.Sofern eine Reparatur durchgeführt wird, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate ab dem Unfalldatum zu behalten und der Versicherung gegen Aufforderung nachzuweisen, dass Sie das Auto immer noch haben. Wenn Sie den Wagen früher verkaufen, kann die Versicherung die Reparaturkosten von Ihnen zurückverlangen und Sie auf die günstigere Totalschadensabrechnung verweisen. Gerne haben die Versicherung früher die Zahlungen auf die Reparaturrechnung verweigert, bis die 6 Monate abgelaufen waren. Der BGH hat mittlerweile klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verweigerung unzulässig ist und die Reparaturkosten sofort zu erstatten sind.

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
#43 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

Play Episode Listen Later Dec 10, 2012 13:05


Themen: - Vorsteuerabzug für Kapitalbeschaffungsleistungen einer Holdinggesellschaft - Formwechsel: Nichtberücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren im Umlaufvermögen Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/