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§ 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Abweichungen von den Allgemeinen Vorschriften zugunsten des Verbrauchers, §§ 475 ff. BGB, Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte (§ 475a BGB) und über Waren mit digitalen Elementen (§ 475b BGB); Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 475d BGB); Verjährung (§ 475e BGB); Abweichende Vereinbarungen, Umgehungsverbot, Agenturgeschäft (§ 476 BGB)
Noch § 8 Kaufrecht, Teil 7: Rückgriff des Verkäufers (§§ 445a, 445b, 478 BGB): Verjährung (§ 445b BGB), Unternehmerregress nach §§ 439 III, 445a I BGB im Zusammenhang mit einem Werkvertrag; § 6 Kaufrecht, Teil 5: Gewährleistung, Rechtsbehelfe nach Gefahrübergang: Nacherfüllung (§ 439 BGB): Wahlrecht des Käufers; "Vorrang der Nacherfüllung": Fristsetzungserfordernis, Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Fehlschlagen der Nacherfüllung (§ 440 S. 2 BGB), Beweislast für den Erfolg der Nacherfüllung; Nacherfüllung und Verjährung; "Vereitelung" der Nacherfüllung
Hört, hört, eine ganze Folge ausschließlich zur Anhörung! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, trifft sich mit Claas Stodollick und Klaus Neitzke, um über die Anhörung nach § 28 VwVfG zu sprechen. Claas ist Regierungsdirektor und Klaus Oberregierungsrat bei der Bezirksregierung Münster. Sie leiten schon seit Jahren öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und sprechen darüber, worauf es bei der Anhörung gem. § 28 VwVfG in Klausuren aus dem 2. Staatsexamen nach ihrer Erfahrung ankommt. In dieser unscheinbaren Norm steckt nämlich mehr Examensstoff als manch einer denken mag. Es geht dabei nicht nur um die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des § 28 VwVfG, sondern zu Gast sind u.a. auch folgende Themen: Polizei- und Ordnungsrecht, Grundrechte, aktuelle Rechtsprechung und allgemeine Klausurtipps. Also diese Folge zur Anhörung anhören, um sich nicht unliebsames Prüferfeedback anhören zu müssen! Viel Spaß mit der Folge! :) Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, weiterempfiehlst und abonnierst! Entscheidungen aus der Folge: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2023 - 5 A 3548/20 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2021 - 5 A 1386/20 BVerwG, Urteil vom 26.04.2023 - 6 C 8/21 RefPod-Folge "# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?" bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube. RefPod-Folge "# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps" bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube. Kapitelmarken: 00:00 Einführung 04:02 Klausurrelevanz 06:03 Bedeutung & Funktionen der Anhörung 13:14 Voraussetzungen der Anhörung 17:51 Entsprechende Anwendbarkeit 23:48 Wen muss man anhören? 26:30 Wie genau hört man an? 28:44 Urteil des OVG Münster vom 17.10.2023 39:45 Entbehrlichkeit der Anhörung 44:00 Gegenwärtige Gefahr bei Wohnungsverweisung 49:34 Ermessen bei § 28 II VwVfG 51:25 Unbeachtlichkeit nach § 45 I Nr. 3, II VwVfG 58:34 § 46 VwVfG 01:05:43 Urteil des OVG Münster vom 22.06.2021 01:18:36 Urteil des BVerwG vom 26.04.2023 01:26:00 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Noch § 3 Die Willenserklärung: Wirksamwerden der Willenserklärung: Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung, Voraussetzungen auf Seiten des Erklärungsempfängers, Zugangsverhinderung durch den Empfänger; § 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme: Allgemeines, Angebot: Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit (§ 145 BGB), Zeitliche Gebundenheit des Erklärenden an das Angebot; Annahme: Modifizierende Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB), Entbehrlichkeit des Zugangs (§ 151 S. 1 BGB)
Noch § 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme: Annahme: Modifizierende Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB), Entbehrlichkeit des Zugangs (§ 151 S. 1 BGB) § 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten, "Faktischer Vertrag"?; Schweigen bei Vertragsschluss
The Expendables 4 | Entbehrlichkeit und Unrecht und Frechheit - für das deutsche Kinovolk Es wird mal wieder Zeit, sich ein Camouflage-Muster in den Bart zu rasieren und das M9-Sturmgewehr zu polieren, denn die männlichste Actionfilmreihe seit der Erfindung des Hilti-Schlagbohrers geht endlich, endlich, endlich weiter. Gemeint ist natürlich "The Expendables 4", der am 21. September die Kinoleinwände Deutschlands im Sturm erobern soll. Wir haben unsere drei maskulinen und mit Testosteron vollgepumpten Podcaster losgeschickt, um den Film vorab für uns zu schauen. Leider sind alle drei an einer Steroidvergiftung gestorben. Zum Glück haben aber auch Chris, Timo und Stu - auch bekannt als unsere interne Coverband Der Flippers - den vermeintlichen Genre-Kracher gesehen, in dem Sylvester Stallone und Jason Statham uns unter anderem weismachen wollen, dass 50 Cent und Megan Fox Actionstars sind. Ob Teil 4 die Verfehlungen des dritten Teils vergessen macht und ob die Reihe überhaupt noch für irgendetwas gut ist, erfahrt ihr in diesem Podcast, der wegen den drei Mitwirkenden nicht mehr ganz so männlich ist wie erhofft. Aber man bekommt halt nicht immer, was man sich wünscht. Fragt mal die Fans der "Expendables" oder den Play-Button, der so gerne von euch gedrückt werden möchte. Ja, voll das Weichei, aber niedlich ist er trotzdem. Viel Spaß mit der neuen Folge des Tele-Stammtischs! Trailer Wir liefern euch launige und knackige Filmkritiken, Analysen und Talks über Kino- und Streamingfilme und -serien - immer aktuell, informativ und mit der nötigen Prise Humor. Website | Youtube | PayPal | BuyMeACoffee Großer Dank und Gruß für das Einsprechen unseres Intros geht raus an Engelbert von Nordhausen - besser bekannt als die deutsche Synchronstimme Samuel L. Jackson! Thank you very much to BASTIAN HAMMER for the orchestral part of the intro! I used the following sounds of freesound.org: 16mm Film Reel by bone666138 wilhelm_scream.wav by Syna-Max backspin.wav by il112 Crowd in a bar (LCR).wav by Leandros.Ntounis Short Crowd Cheer 2.flac by qubodup License (Copyright): Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Folge direkt herunterladen Folgt uns ab sofort regelmäßig live auf Twitch: twitch.tv/dertelestammtisch
Noch § 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme: Angebot: Zeitliche Gebundenheit des Erklärenden an das Angebot: Annahme: Modifizierende Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB), Entbehrlichkeit des Zugangs (§ 151 S. 1 BGB) § 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Vertragsschluss durch sozialtypisches Verhalten, "Faktischer Vertrag"?
Noch § 10 Kaufrecht, Teil 9: Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB): Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte (§ 475a BGB) und über Waren mit digitalen Elementen (§ 475b BGB); Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 475d BGB); Verjährung (§ 475e BGB); Abweichende Vereinbarungen, Umgehungsverbot, Agenturgeschäft (§ 476 BGB)
In diesem Video werden mit zahlreichen Beispielen die Zuständigkeit, das Verfahren und die Form im VwVfG behandelt. Besprochen werden z.B. die Anhörung und die Entbehrlichkeit dieser nach § 28 VwVfG, weitere Verfahrensvorschriften in den 9 ff. VwVfG und wie die Anhörung und das Vorverfahren zueinanderstehen.Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage Nr. 261 (Anfechtungsklage = Nachholung des Widerspruchs) Timestamps: 0:00 Intro 0:05 Überblick 2:06 Zuständigkeit 5:03 Beispiel 1 10:15 Beispiel 2 12:20 Beispiel 3 17:43 Verfahren 20:30 Anhörung § 28 VwVfG 25:00 Beteiligte i.S.d. § 11, § 13 VwVfG 28:13 Entbehrlichkeit der Anhörung (§ 28 II VwVfG) 29:23 Verhältnis Anhörung und Vorverfahren (Heilung?) 33:44 Form 38:19 VwVfG vs. (Landes) VwVfG 38:38 Prüfstandort 41:48 KontrollfragenKontrollfragen:1) Was wird in der formellen Rechtmäßigkeit geprüft?2) Wo ist die formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen?3) Welche 3 Punkte sind in der Zuständigkeit zu prüfen?4) Woraus ergibt sich die sachliche Zuständigkeit?5) Was ist die Grundnorm für die örtliche Zuständigkeit?6) Was ist im Verfahren zu prüfen?7) Wie ist die Prüfreihenfolge bei der Anhörung?8) Ist ein Verwaltungsakt grundsätzlich schriftlich bekannt zu geben?9) Führt ein Form oder Verfahrensfehler zur Nichtigkeit des VA?10) An welche Vorschriften ist zu denken, wenn ein Form- oder Verfahrensfehler vorliegt?11) Wo ist geregelt was alles geheilt werden kann?12) Wie lange kann die Heilung erfolgen? Wo ist das geregelt?13) Ist eine Unbeachtlichkeit des Form-/Verfahrensfehlers bei Ermessensentscheidungen möglich?14) Wann ist das VwVfG einschlägig und wann das (Landes) VwVfG?
Noch § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs, Fallbeispiel zum Gläubigerverzugs, Voraussetzungen des Rücktrittsrecht nach § 323 I BGB (insb. Fristsetzung und Entbehrlichkeit der Fristsetzung), Ausschlussgründe für den Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung bei Verspätung der (möglichen) Leistung
Gooood morning Vietnam… ähhh Münsterland! (Anm. d. Red. „Good Morning, Vietnam“) So in etwa begrüßt unser heutiger Gast ihre Hörer. Wie ein Schweizer Uhrwerk ist die Quasselstrippe jeden Morgen wieder im Einsatz und informiert unterhaltsam und mit einer Menge Humor ihre Show gemeinsam mit ihrem Co-Moderator Christoph Hausdorf. Ein echtes Dream Team. Aber jetzt wollen wir ja wissen wer heute bei uns am Mikrofon ist. Niemand anderes als Anja Brukner. Eine der vier Morgenshowstimmen des Münsteraner Radiosenders Antenne Münster. Und Apropos Uhrwerk, wir können wohl festhalten, dass die Uhrzeit ihr natürlicher Feind ist. Eine Morgenshow zu moderieren ist nicht nur Spaß, sondern birgt auch einige Entbehrlichkeit. Dazu gehört wohl vor allem der Schlaf. Anja oder auch in Fachkreisen Emily genannt, ist ein wahrer Sonnenschein. Man spürt das sie liebt, was sie tut. Sie geht mit viel Neugier, offenen Ohren und Augen und einer Menge Energie durchs Leben. Die Serienliebhaberin ist nicht nur wortgewannt und schlagfertig, sondern dazu auch noch eine sehr angenehme und großartige Persönlichkeit. Anja nahm uns mit auf ihren Weg aus dem Norden ins Münsterland und die Geschichte, wie sie sich hier in unserer Stadt etabliert hat. Wir haben versucht herauszufinden was ihr Geheimnis der guten Laune ist, wie sie mit dem Druck umgeht, um jeden Morgen wieder voller Elan am Mikrofon zu stehen. Wir sprechen mit ihr über die Veränderungen der Stadt und wie sie diese über die Zeit wahrgenommen hat. Darüber hinaus reden wir über Medienkonsumverhalten und die Aufgaben und Bedeutung, die ein lokaler Radiosender für eine Stadt wie Münster innehat. Wie man in der Parallelgesellschaft Morning Show arbeitet, wie ihr eigener Radiokonsum aussieht, welche Rolle ein Schnitzel spielt, welches niemand bestellt hat und warum ihr Telefon während der Aufnahme klingelt, das und vieles mehr erfahrt ihr in dieser Folge. Hört mal bei Antenne Münster rein https://www.antennemuenster.de oder besucht Anja auf XING https://www.xing.com/profile/Anja_Brukner Unser Digital Hub münsterLAND: https://www.digitalhub.ms #DWNRW-Initiative: https://www.wirtschaft.nrw/dwnrw-hubs Timestamps: (0:32) Recap (1:54) Intro (2:44) On Air? (5:10) Snoozer? (8:53) Parallelgesellschaft Morning Show (11:52) Das Geheimnis der guten Laune (13:31) Der Druck aufzustehen (16:25) Welcome to the 30s (17:45) Wieder mal der Norden (22:33) WTF is Emily Muskulös (24:49) Top 3 Hörspiele aus der Jugend (27:37) Wir hatten ja nichts (früher) (30:43) Nichts mit Medien (32:20) Kollegen oder Freunde? (34:07) Der Ersteindruck einer Stadt (37:53) Veränderungen einer Stadt (41:42) Ein typischer Tag in der Redaktion (45:23) Stehst du morgens gerne früh auf? (46:04) Kommst du gut aus dem Bett? (49:17) Ein Schnitzel das keiner bestellt hat (53:03) Radiokonsum (58:36) Viel Gitarre (1:01:59) FAUXPAS (1:05:17) Ohne Medien? (1:06:58) Spielzeit (1:11:46) Zurück zum Business (1:18:37) Was macht Audio so erfolgreich? (1:25:21) Fail? (1:27:32) Serientalk (1:34:22) Fragen (1:37:38) Eskalationspotenzial
Noch § 10 Leistungsstörungen, Teil 4: Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs, Fallbeispiel zum Gläubigerverzugs, Voraussetzungen des Rücktrittsrecht nach § 323 I BGB (insb. Fristsetzung und Entbehrlichkeit der Fristsetzung), Ausschlussgründe für den Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung bei Verspätung der (möglichen) Leistung
Der Essay "Die ungeheure Entbehrlichkeit des Menschen" sorgte 2019 unter unseren Hörern für Begeisterungsstürme und radikale Ablehnung gleichermaßen. Warum ist denn da so viel Musik drinne? Sind die verwendeten Geräusche nicht arg illlustrativ? Grund genug, dass Wolfram Wessels den Essay-Redakteur Michael Lissek ins Studio bat, um ein paar grundsätzliche Fragen zum Format des Radioessays zu klären.
Er beschwor das "sanfte Gesetz" und war doch Meister in der Schilderung von Naturkatastrophen. Menschen gehen verloren, verschwinden in Eisspalten, werden verschüttet… Die Natur zeigt bei Stifter ihre Übermacht gänzlich gelassen. Dem Kosmos liegt nichts an unserem Überleben. | Von Manfred Koch
www.servicearchitekt.com/20 - www.servicearchitekt.com/ab - Habe ich genug Zeit? Die Frage nach der Zeit hat einen doppelten Wirkungsgrad und ist daher sehr wichtig. Es geht zum einen um Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden und zum anderen um ihre Effizienz. Widmen wir uns zunächst dem „Wohlbefinden“, der Life-Work-Balance. Auch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer haben natürlich ein Anrecht darauf, Freizeit zu haben, in der Sie sich ihren ganz persönlichen Interessen widmen können, Ihrer Familie, Ihren Kindern, ihren Hobbys. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die ich kenne, lassen diesem Faktor in ihrem Leben einen viel zu kleinen Spielraum. Die Arbeit dominiert von Früh bis Abend und auch am Wochenende. Und diese extreme Arbeitsbelastung, die permanente Arbeit IM Unternehmen, wird dann von einigen Unternehmerinnen und Unternehmern sogar noch als Trophäe vor sich hergetragen. Man ist stolz darauf, keine Zeit für irgendetwas anderes als das Geschäft zu haben. Für mich ist das keine Trophäe, sondern ein Defizit. Es ist ein Zeichen, dass man sein Zeitmanagement nicht perfekt im Griff hat und natürlich dann auch keine Zeit hat, AM Unternehmen zu arbeiten und notwendige kreative Freiräume zu organisieren. Meine düstere Prognose ist, dass solche Unternehmerinnen und Unternehmer langfristig Probleme haben werden. Warum sehe ich das so? Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer sollten in erster Linie auch AN ihren Unternehmen arbeiten. Es ist ihre Aufgabe und ihre Pflicht, das Business weiterzuentwickeln, die Produkte zu reviewen, den Markt zu beobachten und stets neue innovative Lösungen zu ersinnen, die den Kunden weiterhelfen. Einzelunternehmerinnen und Unternehmer müssen das natürlich neben dem operativen Geschäft erledigen. Unternehmer, die ein kleines Team unter sich haben, müssen dies zu ihrer Hauptaufgabe erklären. Nun sind einige Unternehmerinnen und Unternehmer derart im Tagesgeschäft eingebunden, dass sie dazu nicht mehr kommen, und das kann gefährlich werden. Gerade in freien Zeiten, in Zeiten, denen man nicht im Geschäft arbeitet, kann man über das Geschäft nachdenken. Die besten Ideen zu meinem Business kamen mir immer dann, wenn ich eben keine Kundenprojekte hatte, nicht mit meinem Team zusammenarbeitete, nicht in meinem Büro saß, sondern „Freizeit hatte“, in der es mir natürlich nicht verboten ist, auch über mein Geschäft nachzudenken. Unternehmerinnen und Unternehmer tun dies ja zu jeder Zeit, auch in ihrer Freizeit. Und genau in dieser freien Zeit entstehen oft die besten Ideen fürs Geschäft, die eine Zukunftsfähigkeit sicherstellen. Dieser Frage widmen wir uns später noch detaillierter. Zusammenfassend ist eine Life-Work-Balance auch für Unternehmer anzustreben. Es geht nicht nur darum, Zeit für soziale Kontakte, Familie und Hobbys zu haben, es geht auch darum, Freiräume für innovative Prozesse zu haben, die die Entwicklung des eigenen Unternehmens voranbringen. Befreien Sie sich aus dem Hamsterrad des Arbeitens im Business und nehmen Sie sich die Zeit, auch AM Business arbeiten zu können. Widmen wir uns nun dem zweiten Aspekt, der effizienten Organisation der Arbeit im Unternehmen. Die folgenden Gedanken richten sich tendenziell an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein kleines Team oder Partnernetzwerk verantworten, selbstverständlich ist es schwierig Aufgaben zu delegieren, wenn man ganz allein ist. Aber Schritt für Schritt: Unternehmerinnen und Unternehmer sollten frühzeitig beginnen, ihre Aufgaben und Tätigkeiten so zu beschreiben, dass sie von Dritten erledigt werden können. Dritte sind hier Mitarbeiter, aber eben auch virtuelle Unterstützer oder Netzwerkpartner, die gemeinsam das „virtuelle Unternehmen“ ergeben. Es müssen daher Abläufe beschrieben und delegiert werden können, sodass dass das Unternehmen mittelfristig auch ganz ohne das Zutun der Unternehmerin oder des Unternehmers funktioniert. Perfekt ist es dann organisiert, wenn letztendlich keine aktive Arbeit der Unternehmerin oder des Unternehmers notwendig ist, um das Unternehmen am Leben zu halten. So lässt sich eine Skala von 0 bis 100 gedanklich projizieren. Bei 0ist die Arbeit des Unternehmers oder der Unternehmerin unbedingt erforderlich, sonst geht gar nichts. Dieser Sachverhalt ist bei Einzelunternehmern gegeben und bei solchen Unternehmern, die „nicht loslassen“ können. Die 100ist dann gegeben, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer nicht mehr ins Büro kommen müssen und das Geschäft trotzdem funktioniert. Ordnen Sie sich nun auf der Skala zwischen 0 und 100 ein. Je besser es Ihnen gelingt, den Regler Richtung 100 zu schieben, umso besser ist dies für Ihr Geschäft. Wenn Ihr Team, Ihre Mitarbeiter, Ihr Netzwerk in der Lage sind, auch ohne Sie arbeiten zu können, dann haben Sie als Unternehmer Vieles richtig gemacht. Ich habe dazu eine nette Definition von Unternehmern und Selbstständigen gehört. Nach dieser Definition sind Selbstständige diejenigen, die selbst arbeiten müssen, um das Geschäft am Leben zu halten, und Unternehmer sind die, die Aufgaben delegiert haben und letztendlich nicht mehr persönlich im Business involviert sein müssen. Sicherlich eine mögliche Definition dieser beiden Begriffe. Mir gefällt der Gedanke ganz gut. Ich war in meinem Leben schon Selbstständiger und Unternehmer nach dieser Definition. In meinem vorangegangenen Unternehmen habe ich als Selbstständiger gemeinsam mit meinem Geschäftspartner begonnen und wir haben zu zweit ein knapp 100 Mitarbeiter umfassendes Unternehmen aufgebaut. Als Unternehmer haben wir uns nun aus dem operativen Geschäft in den Aufsichtsrat verabschiedet. Mein Regler bei diesem Unternehmen steht nun bei 100. Verantwortungsvolle Mitarbeiter und Manager haben die Aufgabe übernommen, mein Unternehmen weiterzuführen. Ich kann dies als Aufsichtsrat nun wohlwollend beobachten. Bei meinem neuen Projekt, Servicearchitekt, stehe ich nun wieder als Selbstständiger selbst im Mittelpunkt. Aber wer weiß, was die Zukunft bringen wird … :-) Der Faktor Zeitoptimierung hat demzufolge die Facette der Life-Work-Balance auch für Unternehmerinnen und Unternehmer und die Facette der Entbehrlichkeit der Unternehmerin oder des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Und diese Entbehrlichkeit hat auch einen Effekt ganz am Ende der Laufzeit des Unternehmerlebens: Wenn Sie Ihr Unternehmen irgendwann einmal an Dritte übergeben oder verkaufen möchten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Dritte in Ihre Geschäftsabläufe involvieren können. Ist Ihr Geschäft derart mit Ihnen verknüpft, dass es ohne Sie nicht funktionieren kann, dann können Sie außer der Marke auch nichts verkaufen. Alle die Mühen, alle die Anstrengungen, alle die Überlegungen, alle die Marktzugänge, die Sie entwickelt, ausprobiert und erfolgreich bedient haben, sind dann nicht mehr nutzbar. Das wäre wirklich schade.... Unternehmen Sie (rechtzeitig) was! Ihr Heiko Rössel
Die 10. Folge! Und das auch noch zu Ostern, was ein Fest. Dementsprechend ist es Zeit für etwas Neues: Passend zur entspannten Osterzeit gibt es einfach zusammengefasste gemischte Probleme des Verwaltungsrechts. Für die Zugfahrt zu den Eltern oder als Ausrede, um den Familientisch zwischenzeitlich zu verlassen besonders geeignet. Folgt mir auf Facebook: www.facebook.com/jurapodcast Die behandelten Probleme: 02:06: Antrag nach § 80 V VwGO 03:46: Besonderes Vollziehungsinteresse bei § 80 II VwGO 04:54: Muss das Rechtsmittel für § 80 V VwGO bereits eingelegt worden sein? 06:13: Anhörung bei Vollziehungsanordnung nach § 80 IV VwGO 11:07: Verhältnismäßigkeit auch bei Ermessen? 11:24: Verwaltungsrechtsweg bei der Leistungsverwaltung 12:39: Statthafte Klageart bei Begehren von Geld als Fördermittel 14:26: Gesetzliche Grundlage für staatliche Förderung erforderlich? 16:23: Nebenbestimmungen 16:27: RGL zum Erlass von NB 17:45: Abgrenzung Auflage - Bedingung 18:11: Statthafte Klageart für isolierte Anfechtung von NB 21:54: Entbehrlichkeit der Anhörung nach § 45 VwVfG 23:29: Muss die Anhörung durch die Verwaltung selbst erfolgen? 26:03: Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften 28:09: Reformatio in Peius 30:47: Allgemeinverfügung
Gewährleistungsrecht: Nacherfüllungsanspruch des Käufers bei Sachmängeln, § 439 BGB (Fortsetzung); Erfüllungsort der Nacherfüllungspflicht; Inhalt und Reichweite des Nacherfüllungsanspruchs; Vorrang der Nacherfüllung, Entbehrlichkeit der Fristsetzung
Noch § 4: Zustandekommen des Vertrags; Bindung an den Antrag, Erlöschen des Antrags; Annahme; Entbehrlichkeit des Zugangs; Vertragsschluss durch Versteigerung (§ 156 BGB) § 5: Vertragsschluss durch "sozialtypisches Verhalten", Bedeutung des Schweigens bei Vertragsschluss
LMU Wiederholung und Vertiefung zum Schuldrecht - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht
"Klausurmäßige" Aufbereitung von BGH NJW 2013, 1431: bgrenzung von Werkvertrag (§ 631 BGB), Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung (§ 434 II S. 1 BGB); Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung aus §§ 280 I, III, 281 BGB: Erfordernis eines fälligen und einredefreien Anspruchs; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bei ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung; Vertretenmüssen und Rechtsirrtum: Zurechnung von Verschulden eines Rechtsberaters über § 278 BGB; Ausschluss des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 281 I S. 3 BGB); Begriff der AGB; (keine) Vereinbarung von Vorleistungspflichten durch AGB: Leitbildfunktion von § 641 BGB und § 320 BGB
Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 09/19
Hintergrund: Die laparoskopische Chirurgie hat gewisse Vorteile gegenüber der konventionellen Chirurgie, so auch die laparoskopische Splenektomie (LS) bei Idiopathischer Thrombozytopenischer Purpura (ITP). In dieser Studie wurden die Langzeitergebnisse nach LS mit offenen Splenektomie (OS) für die Responseraten, für die intraoperativen Komplikationen, sowie Früh- und Spätkomplikationen verglichen. Des Weiteren wurden prädikative Faktoren gesucht. In dieser Studie wurden weiterhin die Daten der LS speziell mit Bezug auf Lagerung des Patienten (Steinschnittlage vs. Rechtsseitenlage) und Lernkurve untersucht. Material und Methoden: Die LS Gruppe bestand aus 51 Patienten, die aufgrund einer ITP an der Chirurgischen Klinik des Klinikums Großhaderns, Klinikum der LMU, München zwischen Mai 1994 und April 2002 behandelt wurden. Sie wurden retrospektiv untersucht durch Recherche der Krankenakten, durch Recherche der pathologischen Befunde aus dem Institut für Pathologie, Klinikum der LMU, München und durch eine telefonische Befragung der Patienten und wenn notwendig derer Ärzte zwischen Februar 2003 und Juni 2004. Die LS Gruppe bestand aus 43,1% Männer und 56,9% Frauen mit einem mittleren Alter von 45,5 ± 17,5 Jahre. Das Nachsorge-Intervall war für 37 Patienten 4,8 ± 2,3 Jahre. Für die OS Gruppe wurden 15 Patienten ausgewertet, die aufgrund einer ITP an der Chirurgischen Klinik des Klinikums Großhaderns, Klinikum der LMU, München zwischen Juli 1991 und August 2002 behandelt wurden. Die Recherche wurde nach gleicher Methoden wie in der LS Gruppe durchgeführt. Die OS Gruppe bestand aus 33,3% Männer und 67,7% Frauen mit einem mittleren Alter von 41,9 ± 17,4 Jahre. Das Nachsorge-Intervall dieser Gruppe war 10,0 ± 3,1 Jahre. Die statistische Auswertung erfolgte mit univariater Analyse (Korrelation und Stichprobenvergleich) und multivariater Analyse (Backward Stepwise Regression und Multiple Regression). Resultate: Die CR (complete response) Rate war 81,1% in der LS Gruppe bei einem Nachsorgeintervall von 4,8 ± 2,3 Jahre. In der OS Gruppe war die CR Rate 83,3% bei einem Nachsorgeintervall von 10,0 ± 3,1 Jahre. Die Rezidivrate lag in der LS Gruppe bei 16,2% und 27,3% in der OS Gruppe; bei einem Patienten der OS Gruppe mit einem Rezidiv wurde eine Nebenmilz, als Ursache für das Rezidiv entfernt. In der multivariaten Analyse konnten keine signifikante Unterschiede zwischen beiden Gruppen und außer den BMI keine signifikanten Einflussfaktoren gefunden werden. Die mittlere Operationsdauer in der LS Gruppe war 108,8 ± 46,7 min bei einem mittleren Blutverlust von 657,3 ± 900,0 ml. In der OS Gruppe war die mittlere Operationsdauer 74,4 ± 28,8 min. bei einem Blutverlust von 487,1 ± 465,2 ml. Statistisch konnte zwischen der LS und OS Gruppe kein Unterschied für die Operationsdauer und den intraoperativen Blutverlust gefunden werden (Wilcoxon-Rangsummen Test, ns). Es wurden in der LS Gruppe 25,5 % Frühkomplikationen (Nachblutung, Revision, Infektion, Atelektase, Pneumonie, Pleuraerguss, (Sub-)Ileus, Thrombose, postoperative Transfusion) und 16,2% Spätkomplikationen (Infekte, Narbenhernie, Nebenmilz) ausgewertet. Bei 17,0% der Patienten ist intraoperativ eine Nebenmilz gefunden worden. Bei zwei Patienten (3,9%) war eine Konversion zur OS notwendig, bei einem Patienten (2,0%) musste eine laparoskopische Revision stattfinden. Im Vergleich hierzu wurden in der OS Gruppe 73,3% Frühkomplikationen und 33,3% Spätkomplikationen gefunden. Bei einem Patienten (6,7%) wurde eine Nebenmilz gefunden. Bei zwei Patienten (16,7%) war eine Revision notwendig. In der statistischen Auswertung konnte nur bei den Spätkomplikationen ein signifikante Unterschied (p