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Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboZR074 Aktuelles Urteil | Sachenrecht | Fundrecht | Eigentumserwerb durch Ansichnahme | OLG Celle Urteil v. 26.02.2025 – 14 U 53/24Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch BGB AT Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboZR073 Schuldrecht AT | Aufrechnung | Aufrechnungslage | Aufrechnungserklärung | ÜberblickKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch BGB AT Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
OLG München 1.11.24 – 19 U 200/24 e Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Kauf; Verkauf; Ferrari; BGB AT; Lieferung; Verzögerung; Auto; PKW; Vertrag; Willenserklärung; Emoji; Whatsapp; Rücktritt; Schadensersatz;
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboZR072 Schuldrecht AT | Erfüllung | Leistung an einen Dritten | § 364 BGBKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch BGB AT Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich damit zum einen an Studienanfänger:innen, denen auf leicht verständliche Weise der für sie relevante Stoff aus dem Allgemeinen Teil des BGB vermittelt wird. Zum anderen ist das Buch auch für Studierende höherer Semester geeignet, die schnell die wichtigsten und „klausurträchtigsten“ Themen wiederholen wollen. Speziell für sie finden sich Hinweise auf Probleme, die im Zusammenspiel von Allgemeinem Teil sowie Schuld- und Sachenrecht auftreten. Viele Beispiele, Hinweise auf häufige Fehler und Tipps für richtige Formulierungen erleichtern das Verständnis und helfen bei der Prüfungsvorbereitung.Florian Faust ist Professor an der Bucerius Law School. Er hält ständig Lehrveranstaltungen im Allgemeinen Teil des BGB sowohl für Studienanfänger als auch für mittlere Semester und Examenskandidaten.Viele Hinweise von Teilnehmern an diesen Veranstaltungen sind in das Buch eingeflossen. Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Heutige Themen:Rundfunkbeitrag bei Adressänderung und Verhinderung des Zugangs verjährt nicht ((VG Koblenz, Urteil vom 12.11.2024 - 5K 594/24.KO - Pressemitteilung)G20 Protestcamp war keine Versammlung (BVerwG, Urteil vom 27.11.2024 - 6C 4.23 - Pressemitteilung)Denkmalschutz steht Solaranlagen in der Regel nicht entgegen (OVG Münster, Urteil vom 27.01.2024 Aktenzeichen: 10 A 2281/23 - Pressemitteilung)VGH Mannheim zu freiwillig Tempo 30-Schildern (VGH Mannheim, Beschluss vom 26.11.2024 - 13S 1304/24 - Pressemitteilung)BVerfG zur Strompreisbremse (Urteil vom 28. November 2024 - 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23 - Pressemitteilung)Befangenheit bei Schöffen (LG Dortmund, Beschluss vom 08.11.2024 - 45 Ns 131/22 - Pressemitteilung)Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen (BVerfG, Urteil vom 26. November 2024 - 1 BvL 1/24 - Pressemitteilung)Grinse-Smiley-Emoji als Willenserklärung? (OLG München, Urteil vom 11.11.2024 - 19 U 200/24 e - Pressemitteilung)
Vor kurzem haben wir aus einer philosophischen und spirituellen Perspektive über den Tod gesprochen. Heute widmen wir uns dem Thema gemeinsam mit Janusz noch einmal aus einer organisatorischen Perspektive: Wie schreibt man ein Testament? Was ist eine Patientenverfügung? Kann man sich die Playlist für die eigene Beerdigung aussuchen? Wie wird man Organspender*in? Und wer bekommt eigentlich am Ende den Tisch von Janusz vererbt? Transkript und Vokabelhilfe Werde ein Easy German Mitglied und du bekommst unsere Vokabelhilfe, ein interaktives Transkript und Bonusmaterial zu jeder Episode: easygerman.org/membership Sponsoren Hier findet ihr unsere Sponsoren und exklusive Angebote: easygerman.org/sponsors Intro Familienunternehmen (Easy German Podcast 25) Philosophieren lernen heißt sterben lernen (Easy German Podcast 506) Thema der Woche: Wie vorbereiten auf den Tod? Testament (Wikipedia) Bestattungsverfügung (Wikipedia) Patientenverfügung (Wikipedia) Organspende-Register The complete guide to digital estate planning(1Password Blog) Wichtige Vokabeln in dieser Episode der Hinterbliebene: Person, die nach dem Tod eines anderen noch am Leben ist, oft ein Familienmitglied oder ein geliebter Mensch die Willenserklärung: Ausdruck der Absicht einer Person, rechtlich bindende Handlungen vorzunehmen oder Verpflichtungen einzugehen das Testament: Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll etwas erben: etwas (wie Geld, Eigentum) von jemandem erhalten, der gestorben ist das Grab: Ort, an dem der Körper oder die Asche einer verstorbenen Person begraben wird die Wiedergeburt: Glaube oder Konzept, dass eine Person oder Seele nach dem Tod in einem neuen Körper oder Leben wiedergeboren wird die Patientenverfügung: Dokument, in dem eine Person ihre Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlung und Pflege festlegt, falls sie nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen die Organspende: freiwillige Übergabe von Organen oder Körpergewebe von einer Person nach dem Tod Support Easy German and get interactive transcripts, live vocabulary and bonus content: easygerman.org/membership
Lange Zeit waren die beiden obersten Gerichte, der BGH und das BAG unterschiedlicher Meinung, wenn es um die Antwort auf die Frage ging, - wann eine Kündigung als zugestellt gilt und - wer das in welchem Umfang beweisen muss. Das ist in den gerichtlichen Verfahren sehr häufig ein Streitthema mit erheblichen Konsequenzen. Das führte dazu, dass die Mandanten im Arbeitsrecht anders beraten werden mussten als z.B. im Mietrecht. So hatte im Ergebnis, wenn eine persönliche Zustellung der Kündigung als sicherste Form des Zugangs einer Willenserklärung nicht möglich war, im Arbeitsrecht der Arbeitgeber das höhere Beweislastrisiko. Wie ich in der letzten Folge meines Podcast bereits ausgeführt habe, hat sich dieses Beweislastrisiko durch ein neues Urteil des BAG zum Vorteil des Arbeitgebers verschoben. Damit herrscht insgesamt mehr Klarheit und eine einheitliche Rechtsprechung. Hallo und herzlich Willkommen in meinem Podcast "Einfach Recht". Hier gibt es Antworten auf Fragen rund ums Arbeitsrecht. Mein Name ist Sandro Wulf. Ich bin als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator mit meinem Team Arbeitsrecht von der Kanzlei Wulf & Collegen in ganz Deutschland tätig. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.
Noch § 3 Die Willenserklärung: Wirksamwerden der Willenserklärung: Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung, Voraussetzungen auf Seiten des Erklärungsempfängers, Zugangsverhinderung durch den Empfänger; § 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme: Allgemeines, Angebot: Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit (§ 145 BGB), Zeitliche Gebundenheit des Erklärenden an das Angebot; Annahme: Modifizierende Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB), Entbehrlichkeit des Zugangs (§ 151 S. 1 BGB)
Noch § 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung: Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB) und Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB); Rechtsfolgen: ex tunc-Vernichtung der anfechtbaren Willenserklärung (§ 142 Abs. 1 BGB), Schadensersatzpflicht gem. § 122 BGB § 14 Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung: Arglistige Täuschung, Täuschung durch Dritte (§ 123 II BGB); Widerrechtliche Drohung
Noch § 11 Willensmängel, Teil 2: Übermittlungsfehler (§ 120 BGB); Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung (§ 119 II BGB): Grundsatz: Unbeachtlichkeit des Motivirrtums, Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB) als ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum, Eigenschaften, Verkehrswesentlichkeit; § 12 Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer: "Rechtsfolgenirrtum", "Kalkulationsirrtum" § 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung: Erheblichkeit: Kausalität zwischen Irrtum und Willenserklärung, Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB)
§ 7 Geschäftsfähigkeit: Die maßgeblichen Interessen, Abgrenzung, Abstufung nach Alter und Geisteszustand, Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 107 BGB, Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte: Rechtlich lediglich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB), Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, Genehmigung des gesetzlichen Vertreters; Rechtsfolgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit, Besonderheiten bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 111 BGB), Zugang von Willenserklärungen an beschränkt Geschäftsfähige und Geschäftsunfähige, Teilgeschäftsfähigkeit
Noch § 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung von Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB): Übereinstimmung von Angebot und Annahme: Konsens und Dissens; Vertragsschluss unter Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen: Sachlicher Anwendungsbereich, Begriff (§§ 305, 310 Abs. 3, 4 BGB), Einbeziehungskontrolle (§§ 305 II, 305a BGB), Unklarheitenregel (§ 305c II BGB), Inhaltskontrolle (§§ 307 ff. BGB)
Noch § 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Prüfungsschemata verbraucherschützende Widerrufsrechte: Widerruf als rechtsvernichtende Einwendung; Widerruf als Rückforderungsgrund; § 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen: Auslegung von Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB): Einfache Auslegung, Vorrang des "realen Konsens" bei Verträgen (falsa demonstratio), Ergänzende Auslegung - hypothetischer Parteiwille; Übereinstimmung von Angebot und Annahme: Konsens und Dissens
Noch § 1 Einführung: Grundprinzipien des Privatrechts, insbes. Privatautonomie: Treu und Glauben (§ 242 BGB); Rechtsanwendung: Aufbau und Arten von Rechtsnormen: Grundaufbau, zwingendes und dispositives Recht, Anspruchsgrundlagen, Wirknormen, Hilfsnormen; Beweislastregelungen; Gesetzesauslegung: Grammatische Auslegung, Historische Auslegung, Teleologische Auslegung, Analogie, teleologische Reduktion, Verfassungskonforme Auslegung, europarechtskonforme, insbes. richtlinienkonforme Auslegung § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Einführung, einseitige, zweiseitige, sonstige mehrseitige Rechtsgeschäfte
Noch § 3 Die Willenserklärung: Wirksamwerden der Willenserklärung: Abgabe, Empfangsbedürftige Willenserklärung: Zugang unter Anwesenden und unter Abwesenden; Einschaltung von Mittelspersonen, Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung
Noch § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Bedingte und befristete Rechtsgeschäfte (§§ 158 ff BGB), Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 182 ff BGB; § 3 Die Willenserklärung: Objektiver Tatbestand, Subjektiver Tatbestand, Wirksamwerden der Willenserklärung
§ 2 Willenserklärung: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft - Trennungsprinzip, Abstraktionsprinzip; kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte; bedingte und befristete Rechtsgeschäfte (§§ 158 ff BGB): Aufschiebende und auflösende Bedingung, Zulässigkeit, Eintritt und Ausfall der Bedingung, Befristung
In Österreich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um bis zum Schluss ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Eines dieser Vorsorgeinstrumente ist die Patientenverfügung. Diese schriftliche Willenserklärung dient dazu, medizinische Behandlungen für den Fall, selbst nicht mehr entscheidungsfähig zu sein, abzulehnen. Auch Wünsche und Werte sollen definiert und festgehalten werden. Wer wissen will, wie die Erstellung einer Patientenverfügung abläuft und was in unseren geschrieben haben, hört am besten gleich in Folge 11!
Unsere erste (reguläre) Folge zum materiellen Recht! Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG-Leiter – besprechen examensrelevante Themen aus dem Allgemeinen Teil des BGB. Im Schwerpunkt geht es um die Abgrenzung vertraglicher Schuldverhältnisse von Gefälligkeiten des täglichen Lebens. Diese Abgrenzung erfolgt anhand des Begriffs des „Rechtsbindungswillens“, der Voraussetzung einer auf Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ist. Das Gespräch beschränkt sich aber nicht hierauf, sondern stellt wichtige Verknüpfungen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Deliktsrecht, dem Auftragsrecht oder dem Straßenverkehrsrecht her. Alles wird jeweils anhand von Fällen aus aktueller und klassischer Rechtsprechung sowie Klausuren erläutert :) BGH, Urt. v. 23.07.2015 - III ZR 346/14 („Kreismeisterschaftsentscheidung“) https://openjur.de/u/836786.html BGH, Urt. v. 10.02.2009 - VI ZR 28/08 (Haftungsbeschränkung durch ergänzende Vertragsauslegung) https://openjur.de/u/72792.html BGH, Urt. v. 10.01.1979 - VIII ZR 264/76 (Haftungsbeschränkung bei Probefahrten) https://www.autorechtonline.de/aufgedraengte-probefahrt-mit-einem-gebrauchtwagen-haftungsbeschraenkung/ BGH, Urt. v. 26.04.2016 - VI ZR 467/15 (Bewässern des Gartens) https://openjur.de/u/892072.html BGH, Urt. v. 12.01.2021 - VI ZR 662/20 (Ausparken des Pkw eines anderen) https://openjur.de/u/2317935.html BGH, Urt. v. 19.01.2021 - VI ZR 188/17 (Haftung bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen) https://openjur.de/u/2365397.html BGH, Urt. v. 01.04.2003 - VI ZR 321/02 (Ausschluss der Haftung der Teilnehmer an gefahrenträchtigen sportlichen Wettbewerben) https://openjur.de/u/66607.html OLG Hamm, Beschl. v. 05.11.2013 - 9 U 124/13 (Kletterunfall an einer Kletterwand in einer Kletterhalle) https://openjur.de/u/662136.html Kapitelmarken: (00:00) Einleitung (03:19) Bedeutung vom BGB-AT (06:47) Folgenkonzept (10:59) Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Verfügung (11:36) Willenserklärung: äußerer & innerer Erklärungstatbestand (15:53) Rechtsbindungswille (16:54) Erklärungsbewusstsein bei versehentlicher Online-Bestellung (18:00) Erklärungsbewusstsein beim untergeschobenen Vertragsformular (19:36) Rechtsbindungswillen und... (20:52) invitatio ad offerendum (22:23) offerta ad incertas persona (23:55) Bestellbestätigung (25:02) Auskünfte (28:31) Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit (BURD!) (35:56) Winterdienstfall (Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit/Haftungsbeschränkungen) (46:54) Bewässerungsfall (wie oben) (51:14) Kletterfall (Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit/Haftungsbeschränkungen bei Sportveranstaltungen) (57:10) Probefahrt (Haftungsprivilegierung) (57:51) Kreiskadertrainingsfall (Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit) (01:00:52) Fahrt zum Fußballspiel (Gefälligkeit und GoA) (01:09:44) Ausparkfall (01:15:18) Gestattung der Grundstücksnutzung (01:18:18) Drittschuldnererklärung (01:20:42) Erklärungen am Unfallort (01:25:01) Verabschiedung
SR003 Abgabe und Zugang Teil 2 | Abhandengekommene WE | Erklärungsbote | Empfangsbote | Empfangsvertreter | VernehmungstheorieThemen: Fall: Abhandengekommene Willenserklärung Abgabe und ZugangErklärungsboteEmpfangsboteEmpfangsvertreterZugangshindernisseUnsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Nomos GesetzesbändeGebt uns gerne auf @kurzerklaert Feedback. Abonniert uns gerne auf Instagram und schreibt uns, wie ihr die Folgen findet oder ob ihr Verbesserungsvorschläge habt.Kontakt ist auch per Mail möglich:kurzerklaertpodcast@gmail.comWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet.Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren FreundInnen, KollegInnen oder Mitstudierenden von uns erzählt.Viel Spaß beim Anhören. Support the show
ZR001 BGB AT | Prüfungsreihenfolge Anspruch | WillenserklärungThemen: Fall: Schuhkauf auf Zalando Prüfungsreihenfolge eines AnspruchsWillenserklärungRechtsbindungswilleäußerer und innerer Erklärungstatbestandinvitatio ad offerendumUnsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Nomos GesetzesbändeGebt uns gerne auf @kurzerklaert Feedback. Abonniert uns gerne auf Instagram und schreibt uns, wie ihr die Folgen findet oder ob ihr Verbesserungsvorschläge habt.Kontakt ist auch per Mail möglich:kurzerklaertpodcast@gmail.comWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet.Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren FreundInnen, KollegInnen oder Mitstudierenden von uns erzählt.Viel Spaß beim Anhören. Support the show
Aufgrund technischer Schwierigkeiten war eine Aufzeichnung dieser Vorlesung leider nicht möglich. Als Ersatz für den heutigen Stoff stellen wir Ihnen daher zwei Ausschnitte aus den Podcasts vergangener Semester zur Verfügung. Noch § 7 Geschäftsfähigkeit: Rechtsfolgen der beschränkten Geschäftsfähigkeit, Besonderheiten bei einseitigen Rechtsgeschäften (§ 111 BGB), Zugang von Willenserklärungen an beschränkt Geschäftsfähige und Geschäftsunfähige, Teilgeschäftsfähigkeit
Noch § 1 Einführung: Rechtsanwendung: Aufbau und Arten von Rechtsnormen: Beweislastregelungen; Gesetzesauslegung: Grammatische Auslegung, Historische Auslegung, Teleologische Auslegung, Analogie, teleologische Reduktion, Verfassungskonforme Auslegung, europarechtskonforme, insbes. richtlinienkonforme Auslegung § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Einführung, einseitige, zweiseitige, sonstige mehrseitige Rechtsgeschäfte, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft - Trennungsprinzip
Noch § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Bedingte und befristete Rechtsgeschäfte (§§ 158 ff BGB), Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 182 ff BGB; § 3 Die Willenserklärung: Objektiver Tatbestand, Subjektiver Tatbestand, Wirksamwerden der Willenserklärung: Abgabe, Empfangsbedürftige Willenserklärung: Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB): Unter Abwesenden
Noch § 3 Die Willenserklärung: Wirksamwerden der Willenserklärung: Zugang unter Anwesenden und unter Abwesenden; Einschaltung von Mittelspersonen, Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung, Voraussetzungen auf Seiten des Erklärungsempfängers, Zugangsverhinderung durch den Empfänger § 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme: Allgemeines, Angebot: Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit (§ 145 BGB), Zeitliche Gebundenheit des Erklärenden an das Angebot
Noch § 5 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 2: Prüfungsschemata verbraucherschützende Widerrufsrechte: Widerruf als rechtsvernichtende Einwendung, Widerruf als Rückforderungsgrund; § 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen: Auslegung von Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB), Einfache Auslegung, Vorrang des "realen Konsens" bei Verträgen (falsa demonstratio)
Noch § 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Auslegung von Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB) - Wille und Erklärung: Einfache Auslegung: Beispiele, Ergänzende Auslegung - hypothetischer Parteiwille; Übereinstimmung von Angebot und Annahme: Konsens und Dissens; Vertragsschluss unter Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen: Sachlicher Anwendungsbereich, Begriff (§§ 305, 310 Abs. 3, 4 BGB)
Noch § 6 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 3: Vertragsschluss unter Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen: Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, kollidierende AGB. § 7 Geschäftsfähigkeit: Die maßgeblichen Interessen, Abgrenzung, Abstufung nach Alter und Geisteszustand, Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, § 107 BGB, Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte: Rechtlich lediglich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB), Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
Noch § 11 Willensmängel, Teil 2: Irrtumstatbestände und gleichgestellte Tatbestände: Fehlendes Erklärungsbewusstsein als Anfechtungsgrund?; Übermittlungsfehler (§ 120 BGB); Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung (§ 119 II BGB): Grundsatz: Unbeachtlichkeit des Motivirrtums, Eigenschaftsirrtum (§ 119 II BGB) als ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum, Eigenschaften, Verkehrswesentlichkeit; § 12 Willensmängel, Teil 3: Beachtliche und unbeachtliche Irrtümer: "Rechtsfolgenirrtum", "Kalkulationsirrtum" § 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung: Erheblichkeit: Kausalität zwischen Irrtum und Willenserklärung
Noch § 13 Willensmängel, Teil 4: Voraussetzungen und Folgen der Irrtumsanfechtung: Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB); Rechtsfolgen: ex tunc-Vernichtung der anfechtbaren Willenserklärung (§ 142 Abs. 1 BGB), Schadensersatzpflicht gem. § 122 BGB § 14 Willensmängel, Teil 5: Arglistige Täuschung und Drohung: Arglistige Täuschung
Noch § 2 Willenserklärung: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft - Abstraktionsprinzip; kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte; bedingte und befristete Rechtsgeschäfte (§§ 158 ff BGB): Aufschiebende und auflösende Bedingung, Zulässigkeit, Eintritt und Ausfall der Bedingung, Schutz des Berechtigten, Einseitiger Verzicht, Befristung
Verträge sind relativ leicht gemacht. Aber wann sind sie gültig und wie kommt ein Vertrag eigentlich zustande? Darüber spreche ich heute mit dem Rechtsanwalt Lars Eckhoff. ❓Was hast du dir noch von der Schulzeit gemerkt? Wahrscheinlich, dass es auch mündliche Kaufverträge gibt. Jedesmal, wenn du dir beim Bäcker ein Brötchen holst und es bezahlst, schließt du einen Kaufvertrag ab mit den Konditionen Zug um Zug. Im Geschäftsleben wird das ganze etwas komplizierter. Auch hier bedarf es keiner Schriftform, du solltest aber trotzdem alles schriftlich festhalten. Einerseits wegen der Beweiskraft und andererseits, um Missverständnisse zu vermeiden.
Herzlich willkommen zu Folge 159 von "Irgendwas mit Recht" und zu Folge 3 unserer Spezialreihe "Irgendwas mit Examen" mit Prof. Dauner-Lieb. Wir steigen materiellrechtlich voll ein: Warum ist das BGB AT für deine Examensvorbereitung von so großer Bedeutung? Was genau ist ein Vertrag? Wo liegen die Grenzen der Vertragsfreiheit nach §§ 134,138 BGB? Warum sind Verträge als soziales Konstrukt so wichtig? Wann kann Schweigen tatsächlich als Willenserklärung gedeutet werden? Neben Antworten auf diese Fragen werfen wir einen Blick auf das kaufmännische Bestätigungsschreiben und seine Verknüpfung mit § 15 HGB. Schließlich besprechen wir Klassiker der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe Links in den Shownotes) und prüfen Dein Wissen zur arglistigen Täuschung nach § 123 BGB - kennst du die Details? Antworten auf all diese Fragen sowie wertvolle Tipps für deine eigene Karriere findest du in dieser aufschlussreichen Podcastfolge. Viel Spaß beim Zuhören!
Spiritualität im Alltag. Offene Sprechstunde mit Iris Ludolf
Heute Morgen wurde ich mit dem Wort „Testament“ wach und wusste, dass es heute darum gehen soll. Allerdings gibt es mehrere Blickwinkel auf das Thema. Heute spreche ich erst über das Thema Tod und Sterben, dann aber auch, wie wichtig eine Willenserklärung für das Leben ist. Da ich weiß, dass einige Menschen ein im wahrsten Sinne des Wortes „gestörtes" Verhältnis zu diesen Themen haben, hier eine Übersicht. Fühle in Dich hinein, ob Du alles schauen möchtest oder ob Du nur bestimmte Themen erstmal lieber überspringen möchtest. 1:42: Tod, Sterben und wie Neugier dabei helfen kann 3:01: Was passiert, wenn ein Mensch stirbt? 3:45: Das Gute am Sterben aus Sicht der Seele 4:43: Wo die Angst vor dem Sterben oft ihren Ursprung hat. 5:56: Zusammenhang zwischen ungelebten und unzufriedenen Leben und dem Sterbeprozess 6:36: Was Du zu Lebzeiten für einen „schönen Sterbeprozess“ tun kannst. 07:54: Ganz praktische Tipps für den Alltag in Bezug auf Krankheit, Tod und Beerdigung. 11:20: Deine Willenserklärung. Was willst Du in Deinem Leben erleben?
Wenn ein Angebot angenommen wird, ist ein Vertrag entstanden. Damit wäre diese Podcast-Folge schon auserzählt. Nun sprechen wir aber auch von Willenserklärungen. Von Galaxien, in denen Willenserklärungen schwebend unwirksam sind. Und als wäre das noch nicht abgehoben genug, auch von der sogenannten Invitatio ad offerendum. Da hilft dann auch ein kleines Latinum nicht mehr. Wie gut, dass wir Britta und Maraike haben. Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Was ist ChatGPT? Was sagt der BGH zum Zugang bei E-Mails unter Geschäftsleuten? Und wer haftet, wenn ein Auto per Hund den Menschen beißt? (01:16) Wissenswertes über ChatGPT (12:43) Aktuelle Literatur: Ann-Marie Kaulbach: Vertragsschluss ohne Willenserklärung? JZ 2022, 1148-1156 Ann-Kristin Mayrhofer: Die produkthaftungsrechtliche Verantwortlichkeit des „Trainer-Nutzers“ von KI-Systemen, RDi 2023, 20-26 Anton Zimmermann: Die Präklusion von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozess, JuS 2023, 31-38 (22:14) Aktuelle Rechtsprechung: Zugang einer B2B-E-Mail: BGH v. 6. Oktober 2022, VII ZR 895/21, Volltext Auto beißt zu: OLG Celle v. 5. Oktober 2022, 14 U 19/22, Volltext
Wir starten in den Frühling mit einer neuen Folge unseres Podcasts „Recht kurz“.In bewährter Manier zeigen wir „Recht kurz“ die Problematik rund um den Zugang von Willenserklärungen unter Abwesenden und die damit verbundene Beweisproblematik auf. Dazu sprechen wir u.a. über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (4. Kammer), Urteil vom 11.01.2022 – 4 Sa 315/21, bei der es vor allem um Frage des Zugangs einer E-Mail geht.
In bewährter Manier zeigen wir „Recht kurz“ die Problematik rund um den Zugang von Willenserklärungen unter Abwesenden und die damit verbundene Beweisproblematik auf. Dazu sprechen wir u.a. über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (4. Kammer), Urteil vom 11.01.2022 – 4 Sa 315/21, bei der es vor allem um Frage des Zugangs einer E-Mail geht.
Noch § 3 Die Willenserklärung: Objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Wirksamwerden der Willenserklärung: Abgabe, empfangsbedürftige Willenserklärung: Zugang (§ 130 I 1 BGB), Zugang unter Anwesenden und unter Abwesenden
Noch § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Bedingte und befristete Rechtsgeschäfte (insb. Eintritt und Ausfall), zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte; § 3 Die Willenserklärung: Tatbestand der Willenserklärung, "Online-Auktion": Vertragsschluss bei ebay
Noch § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Einseitige, zweiseitige, sonstige mehrseitige Rechtsgeschäfte, formbedürftige und formfreie Rechtsgeschäfte, Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft - Trennungsprinzip, kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte - Abstraktionsprinzip, bedingte und befristete Rechtsgeschäfte (§§ 158 ff BGB)
Noch § 3 Die Willenserklärung: Wirksamwerden der Willenserklärung: Zugang (§ 130 I 1 BGB): Einschaltung von Mittelspersonen; Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung, Tod oder Geschäftsunfähigkeit (§ 130 II BGB), Zugangsverhinderung durch den Empfänger; § 4 Das Zustandekommen des Vertrags, Teil 1: Angebot und Annahme: Allgemeines, Angebot: Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit: Grundsatz (§ 145 Halbs. 1 BGB), invitatio ad offerendum, freibleibendes angebot
Noch § 1 Einführung: Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts: Grundprinzipien des Privatrechts, insbes. Privatautonomie; Rechtsanwendung: Aufbau und Arten von Rechtsnormen, Beweislastregelungen, Gesetzesauslegung, Rechtsfortbildung und Subsumtionsvorgang; § 2 Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Einführung
Noch § 5: Das Zustandekommens des Vertrags, Teil 2: Sozialtypisches Verhalten, Schweigen, Verbraucherschutz in der Vertragsanbahnung: Fristen beim Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Rechtsfolgen des Widerrufs, Prüfungsschema verbraucherschützender Widerrufsrechte; § 6: Das Zustandekommens des Vertrags, Teil 3: Auslegung, Dissens, AGB und Fehlerfolgen: Auslegung von Willenserklärungen, Rechtsgeschäft und Vertrag (§§ 133, 157 BGB)
Er war's, er war's, sie war's, sie war's: Stellvertretung im Rechtsverkehr, Vertreter und Boten, Offenkundigkeit, Geschäft für den, den es angeht, Schlüsselgewalt, Vertretungsmacht und Vollmacht, Aktive und passive Stellvertretung, höchstpersönliche Willenserklärungen und Handschuhehe
Abgabe und Zugang einer Willenserklärung, Vertragsschluss in Supermarkt und Tankstelle, Bindung an abgegebene Angebote, Computererklärung und Amazon Alexa auf Abwegen
Ordnung in den Dschungel der Fachbegriffe: Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille, Willenstheorie, Erklärungstheorie, Rechtsbindungswille, essentialia negotii, invitatio ad offerendum, falsa demonstratio, kaufmännisches Bestätigungsschreiben, faktisches Vertragsverhältnis