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RA052 Wiedereinsetzungsanträge bei falschem Schriftsatz und verpeilter Anwältin sowie keine Online-EheschließungHeutige Themen:NRW führt Jura Bachelor ein (Beck-Aktuell)Keine Werbung für Schönheitsbehandlungen (OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2024 - 4 UKI 2/24)VG Magdeburg zur Fristverlängerung einer Behörde (VG Magdeburg, Urteil vom 02.09.2024 - 6 A 33/23 MD – Pressemitteilung)Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe "hautfreundlich" ist unzulässig (BGH Urteil vom 10. Oktober 2024 - I ZR 108/22)Pro-Palästina-Demo darf am 7. Oktober stattfinden (VGH Kassel, Beschluss vom 07.10.2024 - 8 B 1898/24 – Pressemitteilung)BVerwG zu Anforderungen an Berufungsbegründung (BVerwG, Beschluss vom 16.09.2024 - 6 B 6.24)Keine Ehe per Videokonferenz (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2024 - 6 B 1/24)Adoption nur mit Beteiligung des Samenspenders (BGH, Beschluss vom 31.07.2024 - XII ZB 147/24)Geld zurück wenn Panzerfahren nicht möglich ist (Amtsgericht München, Urteil vom 23.05.2024 –191 C 23654/23 – Pressemitteilung)Schusselige Anwältin bekommt keine Wiedereinsetzung (AGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2024 - 2 AGH 01/24)
Ein schwerer Waldbrand auf der griechischen Insel Rhodos führte im Juli 2023 zur Evakuierung von rund 19.000 Touristen. Unter ihnen war auch eine deutsche Familie, die nun vor dem Amtsgericht München erfolgreich eine Reisepreisminderung durchsetzen konnte. Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung der Reisekosten für fünf entgangene Urlaubstage. Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im […]
Gigaset zählt mit seiner 175-jährige Firmengeschichte und den europaweit etwa 850 Mitarbeitern im Bereich der DECT-Schnurlostelefone als Marktführer. Unerwartete Umsatzeinbußen haben nun dazu geführt, dass ein Regelinsolvenzverfahren vom Amtsgericht Münster eröffnet wurde.
Seine EC- oder Kreditkarten darf man nicht gemeinsam mit der entsprechenden PIN aufbewahren. Heben Unbefugte mit der Karte Geld ab, hat man dann keinen Regressanspruch gegen die Bank. Was ist aber, wenn die PIN verschlüsselt notiert wurde? Wenn sie gut verschlüsselt ist, hat man Anspruch auf Regress, so das Amtsgericht München. Swen Walentowski vom Rechtsportal […]
135. Peter Herrchen hat das Osteoporose-Kompetenz-Netzwerk ins Leben gerufen. Damit stellt er seine Arbeit neben seiner starken Präsenz bei Facebook (6.200 Follower) auf ein solides Fundament. Im Juni 2021 war Herrchen erstmals zu Gast im Walk-Män-Podcast, damals mit dem Schwerpunkt auf seiner Aufklärungsarbeit in Sachen Osteoporose: https://podcasts.apple.com/de/podcast/walk-m%C3%A4n-gesund-leben-in-bewegung/id1517600537?l=en&i=1000524306518Der Werdegang des neuen Kompetenz-Vereins in Stichpunkten:Gründung im Mai 2022als gemeinnützig vom FA anerkannteingetragen im September 2022, Amtsgericht München – VR 209664Sitz in Rottach-Egern, meinem zukünftigen ersten Wohnsitz Pressemeldunghttps://arthrosekompetenznetzwerk.com/wp-content/uploads/2022/07/PM-ArthroseKompetenz.pdfGründungsmitglieder: Mediziner, Fachleute: https://arthrosekompetenznetzwerk.com/gruendungsmitglieder/Ziele in Kurzfassung : https://arthrosekompetenznetzwerk.com/unsere-ziele/Erste und sehr erfolgreiche Info-Veranstaltung im Oktober 2022: https://tirolturtle.at/tiroler-arthrosetag-informationen-und-tipps/Vorstand: Barbara Egger und Peter Herrchen wollen die Aktivitäten langfristig bündeln und zu dem Arthrose- und Gelenkforum für Betroffene in Österreich und Deutschland werden.Im November war Herrchen als Patientenvertreter auf der zweitägigen Tagung ‚Health – The Digital Future 2022‘ in Berlin auf einer Podiumsdiskussion mit Medizinmoderator Gerd Wirtz. Details siehe hier: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6996787606566887424/Außerdem ist ebenfalls in diesem Jahr ein Video in Zusammenarbeit mit alley live gegangen, dass bisher fast 21.000 Klicks auf YouTube hat.Das mit weitem Abstand erfolgreichste Video auf dem alley-Kanal: Alltagsübungen bei Arthrose.https://youtu.be/_ePHDct0qV0Weitere Video mit "alley":https://youtu.be/2iyfBuODj_0https://youtu.be/THy0XTyAO8g Kontakt Peter Herrchen:Mobil: +49 (151) 27574185Fax: +49 (6122) 916702Mobil: peter@herrchen.infoKontakt Ralf Baumgarten:Mobil: 0172 6612032Redaktion: 06052 3405 (Mo, Mi., Fr 9-12 + AB)Homepages: https://mein-blaettche.dehttps://walkmaen.de/ EMail: info@printhouse24.deFacebook: https://www.facebook.com/walkmaenorbLinkedIn: https://www.linkedin.com/in/ralf-baumgarten-796287a1/Instagram: https://www.instagram.com/ralf_baumgarten/Sprecherin Einleitung: Christina Schmitt / TRIGA-Verlag GelnhausenWenn Dir gefällt, was Du hörst, dann abonniere den Podcast bei Apple-Podcast, Spotify, YouTube, Deezer, Amazon-Music, Google-Podcast und überall, wo es Podcasts zu hören oder zu sehen gibt. Toll wäre auch ein Feedback direkt an mich und (oder) eine Bewertung auf Apple-Podcast oder Spotify.Unterstütze den Walk-Män-Podcast als SupporterIn über ein Abonnement bei STEADY. Drei Support-Möglichkeiten stehen zur Auswahl: https://steadyhq.com/de/walkmaenBleib wach, gesund und aufmerksam, Dein Ralf Baumgarten
135. Peter Herrchen hat das Arthrose-Kompetenz-Netzwerk ins Leben gerufen. Damit stellt er seine Arbeit neben seiner starken Präsenz bei Facebook (6.200 Follower) auf ein solides Fundament. Im Juni 2021 war Herrchen erstmals zu Gast im Walk-Män-Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/walk-m%C3%A4n-gesund-leben-in-bewegung/id1517600537?l=en&i=1000524306518 Werdegang des Vereins: Gründung im Mai 2022 als gemeinnützig vom FA anerkannt eingetragen im September 2022, Amtsgericht München – VR 209664 Sitz in Rottach-Egern Gründungsmitglieder: Mediziner, Fachleute: https://arthrosekompetenznetzwerk.com/gruendungsmitglieder/ Ziele in Kurzfassung : https://arthrosekompetenznetzwerk.com/unsere-ziele/ Erste und sehr erfolgreiche Info-Veranstaltung im Oktober 2022: https://tirolturtle.at/tiroler-arthrosetag-informationen-und-tipps/ Vorstand: Barbara Egger und Peter Herrchen wollen die Aktivitäten langfristig bündeln und zu dem Arthrose- und Gelenkforum für Betroffene in Österreich und Deutschland werden. Außerdem ist ein Video mit alley live gegangen – bisher 21.000 Klicks auf YouTube: Alltagsübungen bei Arthrose. https://youtu.be/_ePHDct0qV0 Kontakt Peter Herrchen: Mobil: +49 (151) 27574185 Fax: +49 (6122) 916702 Mobil: peter@herrchen.info Kontakt Ralf Baumgarten: Mobil: +49 172 6612032 Redaktion: +49 6052 3405 (Mo, Mi., Fr 9-12 + AB) Homepages: https://mein-blaettche.de https://walkmaen.de/ EMail: info@printhouse24.de Facebook: https://www.facebook.com/walkmaenorb LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/ralf-baumgarten-796287a1/ Instagram: https://www.instagram.com/ralf_baumgarten/ Sprecherin Einleitung: Christina Schmitt / TRIGA-Verlag Gelnhausen Wenn Dir gefällt, was Du hörst, dann abonniere den Podcast bei Apple-Podcast, Spotify, YouTube, Deezer, Amazon-Music, Google-Podcast und überall, wo es Podcasts zu hören oder zu sehen gibt. Toll wäre auch ein Feedback direkt an mich und (oder) eine Bewertung auf Apple-Podcast oder Spotify. Bleib wach, gesund und aufmerksam, Dein Ralf Baumgarten
Was geschieht, wenn die Zukunft eines Kindes vor Gericht verhandelt werden muss? Ulrike Sachenbacher leitet die Abteilung 5a für Familienverfahren am Amtsgericht München. Sie weiß, wie schwierig es manchmal sein kann, wenn zwischen Gesetz und Emotion entschieden werden muss.
Freitag: Yasmin Polat ist am 10. September euer Guide durch das Internet. Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wurde wegen Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Beim US-Sender CBS wird es bald eine Competition-Show der anderen Art geben und dieser Twitter-Account schickt euch immer wieder gut ins Wochenende. Hier könnt ihr die FOMO-Wochenendfolge zu “Cybermobbing und digitaler Gewalt” hören. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Zum Hanfverband. Podcast abonnieren: Per RSS Feed: https://csc-stuttgart.org/podcasts/dhv-news/feed Spotify: https://open.spotify.com/show/5pmLnsXVSVv4WegMEab7PD Mexiko: Was bedeutet das neueste Urteil? btw21: Wie lief der Start? Richter Müller nicht befangen Richter Müller nicht mehr allein: Richtervorlage aus Münster Erstes deutsches Gras in Apotheken Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2021 Schweiz: Zwei Drittel für Legalisierung Termine Vorbemerkungen DHV: Legalisierte Weltbevölkerung Mexiko: Was … „Amtsgericht Münster: Cannabisverbot verfassungswidrig | DHV-Audio-News #300“ weiterlesen
Zum Hanfverband. Podcast abonnieren: Per RSS Feed: http://cscstuttgart.org/podcasts/dhv-news/feed Spotify: https://open.spotify.com/show/5pmLnsXVSVv4WegMEab7PD Mexiko: Was bedeutet das neueste Urteil? btw21: Wie lief der Start? Richter Müller nicht befangen Richter Müller nicht mehr allein: Richtervorlage aus Münster Erstes deutsches Gras in Apotheken Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2021 Schweiz: Zwei Drittel für Legalisierung Termine Vorbemerkungen DHV: Legalisierte Weltbevölkerung Mexiko: Was … „Amtsgericht Münster: Cannabisverbot verfassungswidrig | DHV-Audio-News #300“ weiterlesen
Mit gefälschten Prädikatszeugnissen arbeitete ein Mann jahrelang als Anwalt, unter anderem in einer angesehen Großkanzlei - bis der Schwindel aufflog. Zuvor verdiente er ein Vermögen. Nun musste er sich vor Gericht verantworten. Amtsgericht München, Urteil vom 23.11.2020, Aktenzeichen 823 Ls 231 Js 185686/19
Thema heute: Ist eine Alkoholkontrolle auf einem Privatparkplatz zulässig? Die Polizei darf laut § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung Autofahrer jederzeit kontrollieren – auch ohne besonderen Anlass. Allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf öffentliche Straßen. Was aber, wenn sich die Beamten erst zur Kontrolle entschließen, wenn ein Auto bereits den heimischen Parkplatz ansteuert? In einem solchen Fall darf die Polizei auch auf Privatgrund eine Alkoholkontrolle durchführen und der betroffene Autofahrer muss sich mit den Folgen abfinden. Dies hat laut der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden. Der Fall: Ein Autofahrer war nach einer Familienfeier um 1:55 Uhr nach Hause gekommen und hatte im rückwärtigen Teil seines Privatgrundstücks geparkt. Bis dorthin folgte ihm von der Straße aus ein Streifenwagen mit drei Polizeibeamten, die ihn um einen freiwilligen Atemalkoholtest baten. Dazu erklärte er sich bereit. Warum die Kontrolle erst auf seinem Privatgrundstück erfolgte, war nie ganz zu klären. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer Alkohol getrunken hatte. Für eine Blutprobe musste er mit auf die Polizeiwache kommen. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,75 Promille. Die Folge: Ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Autofahrer war daraufhin der Meinung, dass diese Sanktionen nicht rechtmäßig seien. Er begründete seine Auffassung damit, dass die Polizei auf seinem Privatgrundstück keine Verkehrskontrolle hätte durchführen dürfen. Die Ergebnisse seien vor Gericht nicht verwertbar. Auch beeinträchtige ein Fahrverbot seine berufliche Position, da er als Teamleiter bundesweit viel per Auto unterwegs sei. Das Urteil: „Das Amtsgericht München bestätigte jedoch das Bußgeld und das Fahrverbot gegen den Autofahrer“. Selbst wenn die Verkehrskontrolle rechtswidrig gewesen wäre, hätten die Polizeibeamten aufgrund des ersten positiven Alkoholtests die entsprechenden Maßnahmen einleiten dürfen. „Das Gericht sah die allgemeine Verkehrskontrolle hier jedoch gar nicht als rechtswidrig an, denn der Autofahrer hatte eindeutig am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, bevor er auf sein Privatgrundstück fuhr.“ Das Gericht betonte, dass die Polizei grundsätzlich auch Ordnungswidrigkeiten verfolgen dürfe, die sie auf Privatgrund entdecke. Das Abbiegen auf ein Privatgrundstück schützt Verkehrsteilnehmer also nicht vor einer Polizeikontrolle, wenn sie aus dem öffentlichen Verkehrsraum kommen und ihnen das Polizeifahrzeug bereits folgt. Die Ergebnisse einer solchen Kontrolle dürfen auch vor Gericht Verwendung finden. (Amtsgericht München, Beschluss vom 7. September 2018, Az. 953 OWi 421 Js 125161/18) Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Unterlassene Streukontrolle: Gewerblicher Winterdienst haftet Ein gewerblicher Winterdienst, der bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auf einem Supermarktparkplatz keine Glättekontrolle durchführt und nicht streut, haftet für die Folgen eines glättebedingten Sturzes. Denn der Winterdienst hat damit seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt. Dies hat laut der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden. Worum ging es bei Gericht? Viele Grundstückseigentümer übertragen ihre winterliche Räum- und Streupflicht auf gewerbliche Winterdienste. Dies gilt auch für die Inhaber von Geschäften mit Kundenverkehr. Ein Supermarkt in München hatte einen gewerblichen Winterdienst damit beauftragt, seinen Parkplatz von Schnee und Eis zu befreien. Eines Morgens Anfang März lag die Temperatur bei 0,4 Grad Celsius. Eine Kundin erreichte das Gelände um 08:00 Uhr mit ihrem Fahrrad. Sie fuhr besonders vorsichtig, weil es am Vortag geregnet hatte und sie Vereisung befürchtete. Trotzdem stürzte sie auf einer drei mal drei Meter großen, vereisten Fläche in der Nähe des Fahrradständers. Dabei zog sie sich einen Mittelfingerbruch mit einem Kapselanriss zu. Auch Monate später war die Beweglichkeit trotz vieler Behandlungen noch nicht wieder hergestellt und sie hatte beispielsweise Schwierigkeiten, Flaschen zu öffnen. Sie verklagte daher das zuständige Winterdienst-Unternehmen auf 3.000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme noch entstehender Behandlungskosten. Das Unternehmen hatte den Parkplatz am Tag des Unfalls nicht geräumt oder gestreut. Es war davon ausgegangen, dass dies nicht nötig sei, weil auch die Gemeindeverwaltung seine Dienste nicht angefordert hatte. Ein Mitarbeiter konnte sich nicht mehr genau daran erinnern, ob er an diesem Morgen den Supermarktparkplatz kontrolliert hatte. Das Urteil Das Amtsgericht München gestand der Frau das verlangte Schmerzensgeld und auch den Ersatz künftiger Schäden zu. „Der Supermarkt hatte seine Verkehrssicherungspflicht und insbesondere den Winterdienst auf den Dienstleister übertragen. Dieser hatte nach Meinung des Gerichts seine Pflichten fahrlässig verletzt“, so die D.A.S.. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Angaben der Radlerin glaubhaft waren. Der Dienstleister könne nicht beweisen, dass er den Parkplatz an diesem Morgen kontrolliert habe. „Genau dazu wäre er aber verpflichtet gewesen“, kommentiert man. „Auch wenn andere Kunden ihn an diesem Tag nicht angefordert hatten.“ In München sei generell auch Anfang März noch mit Minusgraden und Glätte zu rechnen. Wie das Gericht betonte, hat ein gewerblicher Winterdienst verglichen mit privaten Straßenanliegern sogar eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Themen heute: Ist eine Alkoholkontrolle auf einem Privatparkplatz zulässig? Die Polizei darf laut § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung Autofahrer jederzeit kontrollieren – auch ohne besonderen Anlass. Allerdings bezieht sich diese Vorschrift auf öffentliche Straßen. Was aber, wenn sich die Beamten erst zur Kontrolle entschließen, wenn ein Auto bereits den heimischen Parkplatz ansteuert? In einem solchen Fall darf die Polizei auch auf Privatgrund eine Alkoholkontrolle durchführen und der betroffene Autofahrer muss sich mit den Folgen abfinden. Dies hat laut der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden. Der Fall: Ein Autofahrer war nach einer Familienfeier um 1:55 Uhr nach Hause gekommen und hatte im rückwärtigen Teil seines Privatgrundstücks geparkt. Bis dorthin folgte ihm von der Straße aus ein Streifenwagen mit drei Polizeibeamten, die ihn um einen freiwilligen Atemalkoholtest baten. Dazu erklärte er sich bereit. Warum die Kontrolle erst auf seinem Privatgrundstück erfolgte, war nie ganz zu klären. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer Alkohol getrunken hatte. Für eine Blutprobe musste er mit auf die Polizeiwache kommen. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,75 Promille. Die Folge: Ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Autofahrer war daraufhin der Meinung, dass diese Sanktionen nicht rechtmäßig seien. Er begründete seine Auffassung damit, dass die Polizei auf seinem Privatgrundstück keine Verkehrskontrolle hätte durchführen dürfen. Die Ergebnisse seien vor Gericht nicht verwertbar. Auch beeinträchtige ein Fahrverbot seine berufliche Position, da er als Teamleiter bundesweit viel per Auto unterwegs sei. Das Urteil: „Das Amtsgericht München bestätigte jedoch das Bußgeld und das Fahrverbot gegen den Autofahrer“. Selbst wenn die Verkehrskontrolle rechtswidrig gewesen wäre, hätten die Polizeibeamten aufgrund des ersten positiven Alkoholtests die entsprechenden Maßnahmen einleiten dürfen. „Das Gericht sah die allgemeine Verkehrskontrolle hier jedoch gar nicht als rechtswidrig an, denn der Autofahrer hatte eindeutig am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, bevor er auf sein Privatgrundstück fuhr.“ Das Gericht betonte, dass die Polizei grundsätzlich auch Ordnungswidrigkeiten verfolgen dürfe, die sie auf Privatgrund entdecke. Das Abbiegen auf ein Privatgrundstück schützt Verkehrsteilnehmer also nicht vor einer Polizeikontrolle, wenn sie aus dem öffentlichen Verkehrsraum kommen und ihnen das Polizeifahrzeug bereits folgt. Die Ergebnisse einer solchen Kontrolle dürfen auch vor Gericht Verwendung finden. Amtsgericht München, Beschluss vom 7. September 2018, Az. 953 OWi 421 Js 125161/18 Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Soll ein Mietwagen in einer Tiefgarage zurückgegeben werden, darf der Kunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Wagen nicht zu hoch ist, um mit ihm in die Tiefgarage hineinzufahren. Das hat das Amtsgericht München jetzt entschieden.
Sonny und Rico wollen heute mal Brandaktuell dem Motzcast zuvorkommen. Das Auto im Fokus ----------------- Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz Am 09.08.2017 wurde eine 52-jährige Geschäftsführerin aus München wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, vom Amtsgericht München zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. ... Der zuständige Richter am Amtsgericht München beurteilte ihr Verhalten als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit. „Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss hierbei zurückstehen. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden“, so das Urteil. ...
Bernard, Hoagie und Laverne spielen Väterroulette und zeigen was Datenschutzarbeit sein kann. Zuerst ein Hinweis auf einen Film für Menschen die alte aussätzige Zauberer verstehen wollen. Taxi (2015) auf ARTE. Auf Netzpolitik.org gibt es ein kostenloses Buch zum Runterladen: Videoüberwachung und automatisierte Bilderauswertung. Facebook muss 110 Millionen Euro Strafe wegen WhatsApp an die EU zahlen. Hauptthema heute ist Datenschutzarbeit am Beispiel Väterroulette. Die Klägerin erhob gegen die Hotelleitung Klage zum Amtsgericht München auf Auskunftserteilung. Die zuständige Richterin wies die Klage ab. Die Klägerin kann nicht die Erteilung der geforderten Auskünfte verlangen.
Die Stimme für Erfolg - Der stimmige Podcast mit Beatrice Fischer-Stracke
Astrid Büngen ist Diplomingenieurin der Landespflege, Unternehmerin, Ausbilderin, Geomantin, Reisende, verheiratet mit Georg, Bauingenieur, arbeitet kinesiologisch, tanzt Tango Argentino und singt für ihr Leben gern. Astrid stammt aus dem Bergischen Land bei Köln. Sie wurde bereits in ein Gartenbauunternehmen hineingeboren und ist daher Zeit ihres Lebens mit der Natur und den Gärten verbunden. Seit ihrer Kindheit erlebt sie, dass sich weitaus mehr hinter der Materie, der sichtbaren Pflanze, dem Stein und der Erde verbirgt – nämlich Energien, Schwingungen und die feinstofflichen Welten der Naturwesen. Seit nun mehr als dreißig Jahren ist sie im Garten- und Landschaftsbau und -planung tätig. Nach dem Studium der Landespflege arbeitete Astrid als Ingenieurin im väterlichen Betrieb, wo sie u.a. eigene Planungen unmittelbar in die Praxis umsetzten konnte, es folgten Begrünungen im Zuge des Neubaus der großen Dhünntalsperre, Standortsanierungen von Großbäumen sowie Projekte in der Bundesgartenschau in Berlin (1985) 1987/88 machte Astrid einige Weltreisen u.a. nach Neuseeland, Australien, Tahiti, Fidschiinseln, Nordamerika, Mexiko und Guatemala sowie Kananda und erforschte die Natur und Botanik der Welt. 1989 siedelte sie nach München um und arbeitete im Landschaftsarchitekturbüro Habeck und Huuk BDLA, wo sie für ein 5-Sterne Hotel in Palma de Mallorca die örtliche Bauleitung übernahm. Neben der mittlerweile selbstständigen Planungsarbeiten folgten jahrelange Studien der Geomantie bei Hagia Chora, u.a. bei Marko Pogacnik, Stefan Brönnle,Hans-Jörg Müller u.a. (Erfahrungswissenschaft mit der Auffassung der Erde als natürlichen, beseelten Organismus) und der Kinesiologie u.a. bei Linde Mix (ganzheitliche Anwendungsmethode zur Optimierung des Lebensenergiehaushaltes). Es folgte die eigene Seminartätigkeit in unterschiedlichen Regionen Deutschlands und Österreichs zur Welt der Naturwesen. 1991-1997 Vorstandsarbeit für das Lerngut Sonnenhausen, Schweißfurth- Stiftung München, Seminartätigkeit in Sonnenhausen, Thema Energetische Gartengestaltung, sowie Bauleitung für ein Landart- Kunstwerk von Nils Udo (Die Blaue Blume) , freiberufliche Tätigkeit für renomierte Landschaftsarchitekturbüros, u.a. Jühling und Bertram BDLA in München sowie für Garten- und Landschaftsbaufirmen. Im Jahr 2000 gründet Astrid Büngen ihr eigenes Garten- und Landschaftsbauunternehmen mit dem Namen Goldwerk Garten- und Landschaftsbau GmbH. „Jeder Garten ist für mich eine neue Herausforderung, denn jeder Mensch bedarf individuell anderer Komponenten, welche für seine Harmonie und sein gutes Lebensgefühl notwendig sind." Zusammen mit ihrem Team übernimmt sie Planung und Bau von Hausgärten und gewerblichen Anlagen, Kindergartenprojekte wie die Gestaltung und den Bau des Gartens für das Kinderhaus Zorneding, Aufbau einiger Projekte der Landart- Ausstellung "Ends of the Earth" für das Haus der Kunst, Herstellung von Weihern in Naturschutzgebieten für die Gemeinde Hohenbrunn und vieles mehr. Zur großen Lebensfreude gehören für Astrid Zeit ihres Lebens Tanzen und Singen. Schon früh sang sie in vielen Chören, nahm Gesangsunterricht bei verschiedenen Lehrerinnen und Lehrern und mit großer Freude seit einigen Jahren bei Beatrice. Tanzen und Singen gehören für sie zum Leben wie das Atmen. Beste Buchempfehlung Buch Nr. 1: Das allsehende Auge von Dr.med.,Dr.phil. David R. Hawkins, Sheema-Medien Verlag, Buch Nr. 2: Dein Licht steht dir gut von Rebecca Campbell, Ansata Verlag Zeitschrift : Gartenpraxis, Ulmer Verlag, für Garten- und Pflanzenliebhaber momentane Lieblingsgesangslektüre: Richard-Strauß-Lieder Kontaktdaten: info@goldwerk-garten.de Dipl.Ing. (FH) Astrid Büngen Goldwerk Garten- und Landschaftsbau GmbH Keferloher-Markt-Straße 19 85640 Putzbrunn/ Solalinden Tel. 089 - 489 26 46 / Fax. 089 - 489 16 66 www.goldwerk-garten.de Geschäftsführerin: Dipl.Ing.(FH) Astrid Büngen USt.-Id.Nr.: DE295852196 . Amtsgericht München HRB 212079
Es ist tatsächlich geschafft: Nach mehr als fünf Jahren hat der Sportverein Rot Weiss Ahlen die vorläufige Insolvenz überstanden. Am Vormittag stimmten die Gläubiger dem vorgelegten Insolvenzplan vor dem Amtsgericht Münster zu. Kurzfristige Nachforderungen wurden nicht mehr eingereicht. Somit bricht für Rot Weiss eine neue Zeitrechnung an. Ab dem 1. Januar 2017 ist der Club schuldenfrei. Wir haben mit dem Vorsitzenden Dirk Neuhaus über die heutige zukunftsweisende Entscheidung gesprochen.
Sie halten Deutschland für eine GmbH, die von den USA kontrolliert wird: die Reichsbürger. Doch damit nicht genug. Seit einiger Zeit schikaniert die Verschwörer-Gruppe deutsche Juristen mit absurden Rechnungen und Drohungen. Dagegen will das Amtsgericht München jetzt klagen. Warum das genauso absurd ist, hat uns Rechtsanwalt Achim Doerfer erklärt. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/wissen/ist-das-gerecht-reichsbuerger-am-amtsgericht-muenchen