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Moritz ist mitten im Umzug und berichtet von der mysteriösen 13. Monatsmiete, Dax kümmert sich um die BoWa-Community und ist tief ins Mailpostfach gestiegen. Außerdem: Ein erbitterter Konflikt zwischen Eberhardsreuth (Bayern) und Houston (Texas) – der BoWa vermittelt.
Ab wann würdet ihr euch bücken? 50ct? 1€? Oder sogar schon für eine Pfandflasche? Fest steht: Manche von uns bücken sich nicht mal für ihre halbe Monatsmiete, denn der SodaJesus verteilt das Sprudelwasser unter den Armen. Hallelujah!
Üblicherweise ist Wohnraum an viele Bedingungen geknüpft – Bedingungen, die für Menschen ohne festen Wohnsitz («Obdachlose») kaum zu erfüllen sind. Das Modell «Housing First» steht für bedingungslosen Wohnraum für alle: Menschen, die auf der Strasse leben, erhalten eine günstige Wohnung zur Verfügung gestellt. Ohne, dass sie vorher ihre anderen Probleme wie Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen o. ä. gelöst haben. In der Schweiz gibt es Pionierprojekte, in anderen Ländern wie Finnland oder den USA hat sich das Modell «Housing First» schon breiter etabliert. Die Erfolgsquote ist hoch. Durch gute Begleitung und Planung entsprechenden Wohnraums ist es möglich, viele Probleme zu eliminieren, mit denen Menschen ohne festen Wohnsitz regelmässig konfrontiert sind. Durch eine eigene Wohnung wird auch die Würde jedes Menschen ausgedrückt. Sie bietet ihnen einen Raum, in dem sie ruhig schlafen, duschen und sich zurückziehen können. Auch finanziell lohnt sich dieses Modell für die Gesellschaft. Rechenbeispiel: Ein Tag Psychiatrie kostet gleichviel wie eine günstige Monatsmiete. Im «Stammtisch» diskutieren Sandra Hohendahl-Tesch und Cornelia Krause von der Zeitung «reformiert.» mit Evelyne Baumberger vom RefLab über dieses Konzept.
Guten Morgen! Julien hat Geburtstag und feiert gemeinsam mit Dieter Bohlen beim Bowling. Schreibt ihm doch mal einen nette Nachricht. In der Zwischenzeit stolpern die Beiden von einer Frage in die Nächste: Ben oder Wecker? Alter oder Digger? Helau oder Alaaf? Wiener Opernball oder Monatsmiete? Playlist (hosted by: Carina) https://open.spotify.com/playlist/33hUiwqKh0TiRPo9wwKjjc Viel Spaß beim hören! Wenn Ihr wollt, abonniert und bewertet uns bei Spotify, Apple Podcast und überall wo es Podcasts gibt. Vorschläge, Fragen, Anmerkungen und Nachrichten an: Florian Simon @flo_WCS floriansimon.de Miriam Neumann @miriam.bonn.tanzt Torsten Thiele @torsten_tanzt-tango Julien Klyn @adtv_memes @julienklyn Ben Murphy @turnschuhtanzlehrer benmurphy.de
Monica Keller (Name geändert) lebt unfreiwillig in einer zu grossen Wohnung. Seit dem Tod ihres Ehemannes bewohnt sie alleine eine 3.5-Zimmer-Wohnung in Zürich – und würde gerne in eine kleinere Bleibe umziehen. Überzogene Ansprüche hat sie dabei nicht. Doch sie findet trotz intensiver Suche keine kleinere Wohnung, deren Monatsmiete nicht über den 1900 Franken liegt, die sie aktuell bezahlt. Diese Geschichte ist kein Einzelfall. Gemäss neusten Zahlen bewohnen Personen im Alter von 75 Jahren und älter in der Schweiz die grössten Wohnungen – oft alleine oder zu zweit. Viele wechseln nicht, weil sie in langjährigen Mietverhältnissen leben und jeder Wechsel einen finanziellen Nachteil mit sich bringen würde. Welchen Effekt hat das auf die gesamte Wohnungsmarkt? Und was kann man dagegen tun? Darüber spricht Maren Meyer, stellvertretende Leiterin des Wirtschaftsressorts, in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeberin ist Mirja Gabathuler. Mehr zum Thema:Podcast: Kleine Mietkunde: Warum bezahlen wir immer mehr fürs Wohnen? Monika Kellers Geschichte: «Es ist hoffnungslos, etwas Bezahlbares zu finden»Bericht: Wohnungsmieten werden bald noch teurerDen Tagi 3 Monate zum Preis von 1 Monat lesen: tagiabo.ch Als Podcast-Hörer:in den Tagi 3 Monate zum Preis von einem Monat lesen und hören: tagiabo.ch Habt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch
Die Kaufpreise sind um das 2,5-fache zu hoch um kostendeckend für den Immobilieninvestor zu sein! Immobilien als reine Geldanlage lohnen sich bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von 3.300 Euro pro Quadratmeter nicht mehr, rechnet Professor Dr. Thomas Mayer, Gründungsdirektor des Flossbach von Storch Research Institute vor. Bei einer durchschnittlichen Monatsmiete von 9,50 Euro pro Quadratmeter kommt man auf eine Jahresrendite von 3,45 Prozent. Daraus konnten bislang Zinskosten von einem Prozent, Instandhaltungskosten von zwei Prozent und Verwaltungskosten von 0,45 Prozent bezahlt werden. Steigt nun der Zins von einem Prozent auf vier Prozent, klettert die notwendige Rendite auf 6,45 Prozent. Wenn nun die Miete nicht steigen darf, weil sie gesetzlich gedeckelt ist, rechnet sich die Anlage nur noch bei einem Quadratmeterpreis von 1.767 Euro. Und hier sind noch nicht die neuen Kosten für die verschärften Energieeffizienz-Vorschriften berücksichtigt, die sich auch nochmals mit 400 Euro pro Quadratmeter niederschlagen. Somit läge der kostendeckende Kaufpreis bei 1.367 Euro, also 59 Prozent unter den aktuellen Marktwerten. Wer noch jung ist und auch noch Marktabschwünge aufholen kann, wäre mit einem globalen Aktienfonds besser dran. Für ältere Anleger die vor der Pension stehen oder in Pension sind gäbe würden sich jetzt auch wieder interessante Anleiherenditen bieten. Persönlich hat Thomas Mayer auch einen Teil in Gold. Das hält er aber nicht, physisch, sondern mit einem Gold ETF: „Ich bin nicht der, der physisches Gold hält, weil er mit dem großen Crash rechnet.“ Mehr über Thomas Mayer´s Einschätzungen zur Konjunktur und Kapitalmarktlagen in der aktuellen Folge der GELDMEISTERIN: Risikohinweis: Das sind keinesfalls Empfehlungen, sondern nur persönlichen Gedanken. Julia Kisnter übernimmt keinerlei Haftung die daraus erwächst, dass man entsprechend Ihrer Medienbeiträge Investments tätigt. Musik- & Soundrechte: https://www.geldmeisterin.com/index.php/musik-und-soundrechte/ #RealEstate #Vorsorger #Aktien #Bonds #Edelmetalle #podcast Foto: FlossbachvonStorch /Bearbeitung Geldmeisterin --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/geldmeisterin/message
Tom hat sich einen großen Wunsch erfüllt und war bei einem ganz besonderen Konzert. Leider auch bei einem Konzert, das ne halbe Monatsmiete gekostet hat. Naja gut in Hamburg oder München eher zwei Döner und Pommes rot weiß. Nichts desto trotz sind Konzert kosten ein Thema, über das wir in dieser Episode etwas quatschen wollen. Dazu gibt es den gewohnten Mix aus Humor, Geschnack, und Geschichten aus unserem Alltag. Viel Spaß dabei.
Wohnen und Pflege im Altenheim überfordert so manche Rente. Aber warum beträgt die "Monatsmiete" weit über 2.000 Euro und sind die Heime in Nordrhein-Westfalen besonders teuer? Dafür gibt es gute Gründe, die Altenheimleiter Johannes Tepaße (Guter Hirte, Bocholt) und Eric Lanzrath (Geschäftsführer der Gesellschaft für Pflegesatzverhandlungen im Diözesancaritasverband Münster) erklären. Zum hohen Personalaufwand für Pflege und Betreuung rund um die Uhr kommen die Kosten für Bau und Instandhaltung der Gebäude, das Essen und natürlich auch der Sozialdienst und viele weitere kleine Posten hinzu.
So! Da haben wir den welken Salat. Unsere beiden Lieblingspodcaster Oli und Loffi, zusammen sind sie übrigens 90 Jahre alt, stellen die großen, wichtigen Fragen der tiefsitzenden Mitleids- und Midlife-Crisis. Vasektomie? Oder noch ein paar Kinder? Mann kann ja schließlich immer! Und Mann ist so jung wie man sich fühlt. Und der wunderschöne Bürger Lars Dietrich, nennen wir ihn fortan BLD, der sei für sein Alter ja auch noch so herrlich knackig. Findet jedenfalls der Mann mit dem Punkt vor dem P. Wohin soll das führen? Was ist los im Staate Dänemark, und was würde die scharfe Elvira tun? Die Redaktion jedenfalls nähme jetzt gerne ein Bad, um Papa Petszokat zu feiern. Er ist der eigentliche Held dieser Episode! Wenden wir uns der Rubrik “Loffis Lifehacks” zu: Diese Woche hat er einen wundervollen Rat für alle Eltern, die noch Kinder im wickelbaren Windelalter (Größe 1-3, nicht die Maxi ab vier Jahre und älter!) haben. Außerdem kann man eben diesen Bälgern praktischerweise gleich mitgeben, dass Arschlöcher und Nazis keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Und sonst? Soviel Defätismus war selten: Die Grünen verkacken so ziemlich alles, was verkackbar ist. Loffi will seinen Defäkirschemel nicht benutzen (und nein, wir bauen hier keine gedankliche Brücke zu Frau Baerbock), der Glotzer schnaubt neuerdings und naja, Elvira und ihr Leutnant finden ein abruptes Ende. Und die Sache mit Leberfleckenhobel auf Olis Rücken, die soll an dieser Stelle nicht näher imaginiert werden. Ehrlich nicht. - - - - - Diese Folge wird unterstützt von: eBike Abo https://bit.ly/3hJqvc4 Mit dem Code TROTZDEMLIEB21 erhältst du 5 % auf deine Monatsmiete* bei www.ebike-abo.de - - - - - Feedback an: ich@habdichtrotzdemlieb.de
Die Aufnahme dieser Folge hat sich leider aus technischen Gründen etwas schwieriger gestaltet. Volanes Laptop hat das zeitliche gesegnet, deswegen mussten wir in der Kombination Iphone/Airpods aufnehmen. Wir hoffen, ihr kommt damit klar, wenn nicht: Euer Problem. Wenn ihr Mailbox Aufnahmen von uns haben wollt, werdet Patreon und schreibts in die Kommentare. Kunst vs. Kotze - Lovoo vs. Twitch - Volane & Joschi suckmymic.net Anhören,anschauen, abonnieren, machen, tun - jetzt! instagram.com/v0laneart | v0laneart.xyz | Lovoo https://bit.ly/3f28CR2 instagram.com/realjoschi | luckyjoschi.de | twitch.tv/luckyjoschi
Hallo Max. Wie geht es dir und deiner Familie? Den Umständen entsprechend. Wir leben in einer New Yorker Vorstadt, 45 Minuten von Manhattan entfernt. Das ist noch mitten im Epizentrum der Pandemie. Alles ist zu, bis auf Supermärkte, Tankstellen und Krankenhäuser. Wir gehen mit selbst gemachten Gesichtsmasken raus. Alles, was ins Haus kommt, wird desinfiziert. Die Stimmung ist geprägt von Unsicherheit, Nervosität und Zukunftsangst. New York zählt mehr als 40 000 Infizierte und über 1000 Tote. Bilder zeigen überfüllte Krankenhäuser, Kühltrucks, die als Leichenhallen dienen, und Ärzte, denen Masken fehlen. Was ist schiefgelaufen? Das ist Ausdruck des »freien Marktes«. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden Krankenhäuser geschlossen oder »verschlankt«, um Kosten zu sparen. Gouverneur Andrew Cuomo, der jetzt Washington um Geld und Beatmungsgeräte anbettelt, hat noch zu Jahresbeginn angekündigt, das staatliche Versicherungssystem für Alte, Arme und Kranke weiter zu kürzen. Sechs Millionen New Yorker sind darüber versichert. Diese Bilder kommen aus staatlichen Krankenhäusern, denen die Mittel gestrichen wurden. In privaten Kliniken sieht es besser aus. Dort sind aber auch diejenigen untergebracht, die die Behandlung selbst bezahlen können. Welchen Eindruck macht Präsident Trump? Mittlerweile einen sehr staatsmännischen. Er scheint die Krise jetzt endlich ernst zu nehmen und warnte davor, dass uns zwei sehr schwere Wochen bevorstehen und dass mit einer Viertelmillion Toter zu rechnen sei, selbst wenn sich alle an die Vorgaben halten. Ist von Joe Biden und Bernie Sanders noch etwas zu hören? Der Vorwahlkampf wird ausgeblendet. Biden gibt TV-Interviews aus seinem Keller, in denen er Trump recht sanft kritisiert. Sanders macht Ähnliches, das ist aber nur auf Facebook zu sehen. US-Bürger bekommen eine Art Überbrückungsgeld von 1200 Dollar. Wie lange reicht das, wenn man den Job verliert? In New York ist das eine halbe Monatsmiete für eine Ein-Zimmer-Wohnung. In Mississippi sind die Lebenshaltungskosten niedriger, da halten 1200 Dollar länger. Aber sie sind auch dort bald weg. Von Überbrückungsgeld kann man also nicht sprechen. Und wenn doch, dann herrscht am anderen Ende der Brücke tiefe Dunkelheit. Diese Finanzspritze ist also ein Armutszeugnis fürs marode Sozialsystem? Eher eins für den neoliberalen Kapitalismus. Die Politiker erkennen jetzt, dass das System zusammenbricht, wenn die Regierung nicht massiv Geld in die Kreisläufe pumpt. Wenn keiner mehr was kauft, wird sich das auch auf die Profite der Mächtigen auswirken. Ich habe von Streiks gehört. Stehen die im Zusammenhang mit Corona? Ja, ganz direkt. Es sind oft kleine wilde Streiks. Bei uns im Ort gibt es einen Luxus-Lebensmittelmarkt. Dort wurde Angestellten verboten, Masken zu tragen. Die bekamen Angst vor Ansteckung und sind stinksauer raus aus dem Laden. Zwei Stunden später durften alle Masken tragen. Ein kleines Beispiel dafür, wie die Krise langfristig zu mehr Selbstbewusstsein bei den Lohnabhängigen führen kann. Sie hat also auch etwas Gutes. In den ersten drei Folgen von Max & Moritz ging es um das Comeback von Joe Biden am Super Tuesday und wie das Coronavirus den Wahlkampf verändert hat und was das vom US-Kongress beschlossene Hilfspaket gegen die Coronakrise enthält.
Seitdem ich nicht mehr Vollzeit reise, sondern in Deutschland im Van wohne, haben sich meine monatlichen Ausgaben verändert. Heute erfährst du, ob die Monatsmiete einer kleinen Wohnung günstiger für mich wäre und an welche Ausgaben man denken muss, um Vollzeit im Van zu leben. Für Feedback, Fragen und Anregungen, schreibe mir auf [Instagram: this_is_vantastic]
Wir sind ausgewandert ohne Kapital. Wir wussten nicht wie wir unsere 1. Monatsmiete bezahlen sollten. Du musst von deinem Können überzeugt sein, dann wird dir jede Tür offen stehen. Deine Angst vor Ungewissheit darf dich nicht bremsen!
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In dieser Folge unseres brandneuen Deep Dive Mobility Podcasts von Patrick Setzer analysieren wir die Stärken und Schwächen der Mobility Branche. Du erfährst… 1)...wie Du mit dem ACES-Konzept die Branche segmentieren kannst 2)...wo die Stärken und Schwächen der Branche liegen 3)...welche Möglichkeiten Unternehmen im Mobility Bereich haben 4)...wo wir im Bereich autonomes Fahren stehen
Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete länger als einen Monat nach vorausgegangener Abmahnung.Mustertext erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Ordentliche-Kuendigung-Mietrueckstand-1-Monatsmiete ---------------Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/i-xni2h72A0 ---------------Das "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält 8 wichtige Mustertexte (und neu 1 Bonus-Mustertext) samt erklärender 58-minütiger Video-Anleitung, um einen nicht vertragsgemäß zahlenden Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen und die Miete zukünftig fristgerecht zu zahlen oder die Wohnung schnellstmöglich zu räumen, damit die Wohnung dann an einen zahlungswilligen Mieter weitervermietet werden kann. Die Zauberworte heißen Abmahnung und Kündigung sowie Erhebung einer Zahlungsklage.I. Die 8 Mustertexte zu Abmahnung, Kündigung und Erhebung ZahlungsklageBei der Abmahnung sind zwei häufige Varianten sind zu unterscheiden:Abmahnung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung der laufenden Monatsmiete (z.B. Januar-Miete) in Verzug. Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.Mustertext 1 (Text3122): Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit einer ganzen Monatsmiete.Abmahnung-Variante 2: Mieter zahlt Miete über mehrere Monate schleppend und unvollständig (z.B. November, Dezember und Januar-Miete). Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.Mustertext 2 (Text3118): Abmahnung wegen schleppender und unvollständiger Mietzahlung mit erheblichem Mietrückstand.Bei der Kündigung sind 3 häufige Varianten zu unterscheiden:Kündigung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung in Höhe in Höhe eines Betrages einer ganzen Monatsmiete mehr als einen Monat in Verzug trotz vorausgegangener Abmahnung. Mögliche Reaktion: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht.Mustertext 3 (Text3221): Ordentliche Kündigung Mietverhältnis gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.Kündigung-Variante 2: Mieter zahlt zwei volle aufeinander folgende Monatsmieten nicht (z.B. Januar-Miete und Februar-Miete nicht gezahlt) im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe a.Mustertext 4 (Text3218): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten.Bonus-Mustertext 4a (Text3216): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten ohne vorausgegangene schriftliche Abmahnung.Mustertext 5 (Text3201): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.Kündigung-Variante 3 : Mieter zahlt die Miete unvollständig und schleppend (z.B. Januar-Miete und März-Miete nicht gezahlt) und ist mit Mietzahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Miete für zwei Monate erreicht im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe b.Mustertext 6 (Text3217): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt.Mustertext 7 (Text3208): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand: Mustertext 8 (Text3404): Zahlungsklage erheben beim Amtsgericht wegen Zahlungsverzugs.Technische Angaben zu den Mustertexten: PDF-Datei-Format. Zusätzlich sind die Mustertexte als "Word"-Dokumente mit der Endung .doc vorhanden.II: Die "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Video-Anleitung erklärt anhand eines Muster-Mietverhältnisses die rechtlichen Grundlagen und die mögliche Vorgehensweise der erfahrenen Vermieterin Rita Ehrlich "Schritt für Schritt", um Ihren "Problem"-Mieter Hans Schläfer wieder zur vertragsgemäßen Zahlung der Miete oder als letzte Konsequenz "zum Gehen", sprich Räumung der Wohnung, zu bewegen:Nach einer kurzen Einführung werden die Themen Abmahnung wegen Zahlungsverzugs, ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse, fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigen Grund sowie alternativ die fristlose Kündigung kombiniert mit der hilfsweise ordentlichen Kündigung behandelt mit Verfassen eines Abmahn- bzw. der Kündigungsschreiben sowie Erhebung einer Zahlungsklage.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer! Sie dürfen von ihren Mietern in diesem Jahr erstmals eine sogenannte 13. Monatsmiete verlangen, deren Höhe bis zu 65 Prozent einer regulären Monatsmiete entsprechen ...
Es ist immer ärgerlich, wenn der Mieter nicht zahlt und ein erheblicher Mietrückstand mit mehr als einer Monatsmiete aufgelaufen ist, wenn man Mietbetrügern, Mietprellern oder Mietnomaden aufgesessen ist und als legale Mittel nur die Möglichkeiten Abmahnung Mieter und Kündigung Mietvertrag (Kündigung Wohnung, Mietvertrag kündigen) bleiben. Das "Mieter zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält alle notwendigen Mustertexte hierzu: (Abmahnschreiben Mieter, Vorlage Abmahnung Mieter Muster, Kündigungsschreiben Wohnung, Kündigung Mietvertrag Muster, Kündigung Mietvertrag Vorlage, Muster Kündigung Mietvertrag), um den Mieter zum zahlen der Mietschulden zu bewegen oder den Mieter schnellstmöglich durch Kündigung des Mietvertrages loszuwerden, um weitere Mietausfälle zu verhindern. Und wenn der Mieter nach der Kündigung die Wohnung nicht freiwillig räumt, bleibt nur noch als legaler Weg Räumungsklage erheben und einen Räumungsauftrag erteilen, aber das ist Thema des "Mieter-räumt-Wohnung-nicht"-Hilfspaketes.https://www.vermietershop.de/Mieter-zahlt-Miete-nicht-Hilfspaket enthält 8 Mustertexte samt erklärender Video-Anleitung, um einen säumigen Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen oder die Wohnung zu räumen. Die Zauberworte heißen Abmahnung, Kündigung und Zahlungsklage.Veröffentlicht auf Youtube: http://youtu.be/Lu87DFXcsEQErhältlich auch als DVD bei Amazon: http://goo.gl/djVquc ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Aktuelles Mietrecht 2017. Das "neue" Bestellerprinzip im Maklerrecht. Das neue Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, kurz WoVermRG, Wohnvermittlungsgesetz ist am 01.06.2015 in Kraft getreten. Ein erster Überblick. Was sollten Vermieter, Mieter und Makler zum neuen Bestellerprinzip wissen, nachdem das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) in Kraft getreten ist. Wer sind die Gewinner und wer sind die Verlierer?Erschienen auf Youtube: http://youtu.be/aRw6mM2QD4o Hier vorab die wichtstigsten gesetzlichen Änderungen zum Bestellerprinzip:5 neue Punkte sind zu beachten: Punkt 1: Textformerfordernis für den Vermittlungsvertrag, § 2 Abs. 1 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlungoder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlussvon Mietverträgen über Wohnräume steht demWohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seinerVermittlung oder infolge seines Nachweises einMietvertrag zustande kommt.Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.Punkt 2: Das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermG§ 2 Abs. 1a WoVermRG n.F.(1a) Der Wohnungsvermittler darf vomWohnungssuchenden für die Vermittlung oder denNachweis der Gelegenheit zum Abschluss vonMietverträgen über Wohnräume kein Entgeltfordern, sich versprechen lassen oder annehmen,es sei denn, der Wohnungsvermittler holtausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mitdem Wohnungssuchendenvom Vermieter oder von einem anderenBerechtigten den Auftrag ein, die Wohnunganzubieten (§ 6 Absatz 1).Punkt 3: Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam gemäß § 2 Abs. 5 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 5 WoVermRG n.F.(5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn1. sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder2. durch sie der Wohnungssuchende verpflichtetwird, ein vom Vermieter oder einem Drittengeschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.Punkt 4: Dem Makler / Wohnungsvermittler drohen Rückforderungsansprüche gemäß § 5 Abs. 2 WoVermG n.F. § 5 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Soweit Leistungen auf Grund vonVereinbarungen erbracht worden sind, die nach § 2 Absatz 5 Nummer 2 oder § 4a unwirksam odernicht wirksam geworden sind, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.Punkt 5: Dem Makler drohen Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld gemäß § 8 Abs. 1, 2 WoVermG n.F.§ 8 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ordnungswidrig handelt, wer alsWohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 2 Absatz 1a vomWohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt,1a. entgegen § 3 Abs. 1 das Entgelt nicht in einemBruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete angibt,2. entgegen § 3 Abs. 2 ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt, das den dortgenannten Betrag übersteigt,3. entgegen § 6 Abs. 1 ohne Auftrag Wohnräumeanbietet oder4. entgegen § 6 Abs. 2 seinen Namen, dieBezeichnung als Wohnungsvermittler oder denMietpreis nicht angibt oder auf Nebenkosten nichthinweist.§ 8 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer1 und 2 kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1Nummer 1a, 3 und 4 mit einer Geldbuße bis zu2.500 Euro geahndet werden.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Ein Füllfederhalter so teuer wie ein WG-Zimmer: Vor sieben Jahren machte die Montblanc-Affäre Schlagzeilen. Nun taucht eine Liste derjenigen Bundestagsabgeordneten auf, die sich damals die teuren Schreibutensilien kauften – mit Steuergeldern, versteht sich. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/wer-nicht-fragt-bleibt-dumm-fueller-zum-preis-einer-monatsmiete