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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Tipps zum Tag der Rückengesundheit 2025:Rückengesundheit im Büro: Sitzen, stehen oder bewegen – was denn nun? Dass es zu jeder These eine Gegenthese gibt, ist bekannt. Beim Joggen beispielsweise wechseln die Tipps im Jahrestakt. Mal soll vorher gedehnt werden, mal nicht, mal soll man sich richtig warmmachen, mal nicht. Man kann per Münzwurf entscheiden! Etwas komplizierter zu beantworten ist die Frage, ob Stehen zum Sitzen die bessere Alternative am Arbeitsplatz ist. Darauf weist Detlef Detjen, Geschäftsführer der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V., anlässlich des Tages der Rückengesundheit hin. Detlef Detjen: Stehtische werden in den vergangenen Jahren immer häufiger genutzt. Zahlreiche Studien empfehlen Beschäftigten, ihre überwiegend sitzende Tätigkeit regelmäßig zu unterbrechen und aufzustehen. Eine aktuelle Studie der University of Sydney sagt allerdings, dass langes Stehen am Arbeitsplatz nicht automatisch gesünder ist als Sitzen. Es kann sogar das Risiko für Durchblutungsstörungen, Krampfadern und Muskelverspannungen erhöhen, was wiederum Rückenschmerzen begünstigt. Ich empfehle deshalb sitzen, stehen und bewegen im häufigen WechselWie sieht das Prof. Dr. Joachim Grifka, laut Magazin NewsWeek einer der 100 besten Orthopäden der Welt? Prof. Dr. Joachim Grifka: Ich stimme diesen Anmerkungen zu. Nur der Hinweis, einfach zu stehen, anstelle zu sitzen, ist nicht die Lösung. Zum einen kann nicht jeder den ganzen Tag im wahrsten Sinne des Wortes „durchstehen“, zum anderen muss man darauf achten, dass man das Hohlkreuz vermeidet, das immer im Stehen auftritt. Deswegen meine Empfehlung der Thekenhaltung. Das bedeutet: Einen Fuß etwas höher abstellen, also so wie an einer Theke im Lokal. Dann ist die Lendenwirbelsäule gestreckt und nicht im Hohlkreuz. Das kann jeder sofort bei sich selbst mit der Hand tasten. Ist das Stehen nicht auch für die Halswirbelsäule besser?Prof. Dr. Joachim Grifka: Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der viel zu wenig bedacht wird. Im Sitzen sacken wir wegen der adynamen Position zusammen, bekommen einen Rundrücken und müssen den Kopf in den Nacken legen. Das verursacht Schulter-Nacken-Probleme bis hin zu Bandscheibenschäden. Im Stehen haben wir den Blick leicht nach unten. Das ist eine Streckung der Halswirbelsäule; also eine Entlastung der Wirbelsäule, der Bandscheiben und der Nervenwurzeln. Gerade bei Halswirbelsäulenbeschwerden kann ich einen Steharbeitsplatz nur empfehlen.Für das Wohlergehen unseres Körpers sind wir selbst verantwortlich. Auf dem jährlichen Tag der Rückengesundheit gibt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. entsprechende Tipps. Sehr empfehlenswert ist dazu auch der kürzlich zum Preis von 22,99 Euro erschienene neue Ratgeber "Gesund im Homeoffice und Büro" von Prof. Joachim Grifka. Auf 105 Seiten finden sich konkrete Tipps für einen ergonomisch einwandfreien Arbeitsplatz. Dazu detaillierte Darstellungen und bewährte Übungen mit Video-Anleitungen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
309: In dieser Episode spreche ich darüber, wie ich mein Online-Business starten würde, wenn ich heute – mit meiner Erfahrung aus 10 Jahren und in der heutigen Marktlandschaft – neu anfangen müsste. Hast du Lust, die in der Episode genannten Schritte gemeinsam mit einer Gruppe motivierter angehender Online-UnternehmerInnen im Sprint-Style umzusetzen? Hättest du gerne Video-Anleitungen für alle Schritte aus der Episode? Dann trage dich auf der Warteliste für meine neue Smart starten-Umsetzungsgruppe ein!
In der heutigen Folge spreche ich mit meiner Podcastkollegin Leonie-Rachel Soyel vom Podcast Couchgeflüster über Selbstbewusstsein beim Sex, offene Kommunikation von Bedürfnissen, Dating und vieles mehr. Wir geben euch Tipps an die Hand, wie ihr lernt, eure Bedürfnisse besser zu kommunizieren und erzählen von unserer Entwicklung. Mehr von Leonie: Couchgeflüster - Ein ehrliches Buch übers Erwachsenwerden von Leonie-Rachel Soyel und Sina Edhofer Podcast Couchgeflüster Auf Instagram: @leonie_rachel @couchgeflüster.vienna In der Folge erwähnt: Fail - Wegen Analsex im Krankenhaus gelandet WERBUNG Partner der heutigen Folge ist Beducated. Auf Beducated findet ihr verschiedene Onlinekurse zu den Themen Sexualität, Intimität und Partner:innenschaft. Die Kurse enthalten sowohl Theorieunterricht, als auch Video-Anleitungen, damit ihr euer sexuelles Wissen erweitern könnt. Beispiele für Kurse sind unter anderem "Tantra", "Squirting", "Masturbation", "Cunnilingus" uvm. Beducated gibt euch HIER die Möglichkeit, die Plattform 24 Stunden lang kostenlos zu testen. So könnt ihr euch einen Überblick verschaffen und euch mit den Kursinhalten vertraut machen. Wenn euch Beducated gefällt, nutzt gerne meinen Code "jules" für -40% auf das Jahresabo. HIER gehts zum kostenlosen Try-Out! Viel Spaß beim Ausprobieren und Lernen! Wenn ihr Anmerkungen oder Themenwünsche habt, schreibt mir gerne eine Email an office@julesvogel.com oder sendet mit auf Instagram eine Privatnachricht @julesvogel.
Heute sprechen wir mit Verena Hubertz: sie gründet 2014 in Berlin die bekannte und preisgekrönte Koch-App Kitchen Stories. Eine Online-Plattform mit idiotensicheren Schritt-für-Schritt Rezepten und Video-Anleitungen zum Nachkochen. Als Hubertz mit ihrer Mitgründerin Mengting Gao die Idee vor potentiellen Investoren pitchen muss, nimmt sie keiner ernst. Doch die beiden Tech-Gründerinnen lassen sich nicht entmutigen. Sie finanzieren ihre Idee aus der eigenen Tasche und treffen einen Nerv. Heute ist die Food-App in 150 Ländern verfügbar und wurde schon über 21 Millionen Mal heruntergeladen. Sogar Apple-Chef Tim Cook ist ein Fan und hat mit den Gründerinnen schon Pfannkuchen gebacken. 2017 kauft die Bosch-Tochter BSH die Mehrheit der Anteile, heute hält Verena zusammen mit ihrer Mitgründerin noch 25,1 Prozent am Unternehmen und Kitchen Stories ist eines der erfolgreichsten deutschen Start-ups überhaupt. Mit dem Geld könnte sich die 33-jährige Jungunternehmerin auch einen schönen Lenz machen - stattdessen hängt Verena Hubertz ihren Job als CEO an den Nagel und zieht wieder zu Hause bei ihren Eltern ein. Denn sie will für die SPD im Wahlkreis Trier in den Bundestag. Was ihr nach vielen schlaflosen Nächten geholfen hat, diese Entscheidung zu treffen, warum sie sich das antut, nochmal bei Null anzufangen und wie sie sich wappnet, um sich nicht an festgefahrenen Parteistrukturen die Zähne auszubeissen, das verrät sie uns Verena Hubertz jetzt im Gespräch. Viel Spaß beim Zuhören.
Was bewegt die Künstlerinnen und Künstler in Zeiten von Corona? Im concerti Klassik-Daily blickt Moderator Holger Wemhoff ins Innere der Klassikszene und liefert in tagesaktuellen Interviews Einschätzungen und persönliche Geschichten der Stars. In der vierten Folge spricht Bratschist Nils Mönkemeyer über mangelnde Planungssicherheit von Künstlern, wie er mit Video-Anleitungen einem altbekannten Streicherproblem entgegentreten möchte und warum das Rosenschneiden im Garten für ihn gerade besonders wichtig ist.
Vereinbare jetzt ein kostenloses Erstgespräch unter https://kanzleistratege.de In dieser Podcastfolge erfährst du von Daniel Terwersche, wie du deinein Fundament für deine Kanzlei aufbaust um zukünftig innovativ und schnell die Herausforderungen der digitalen Kanzlei umsetzen zu könne. Du erfährst die Basics, die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Kanzlei sind. Du wirst erkennen, dass ein einheitliches Ziel wichtig ist und warum alles ohne Ziel doch falscher Aktionismus ist. Du erkennst, dass Video Anleitungen und ein Kanzlei Wiki heute absolute Mehrwerte in der Kanzlei bringen und sich die junge Generation so weiter bildet. Folge ihm auf Instagram: https://www.instagram.com/daniel_kanzleistratege/ Facebook: https://www.facebook.com/DanielTerwerscheKanzleistratege/ Daniel Terwersche und die Kanzleistrategen helfen ausgewählten Kanzleiinhabern dabei, zu den Gewinnern im digitalen Wandel zu werden und hereits heute die Steuerkanzlei von morgen zu kreieren. Vereinbare jetzt dein kostenloses Strategiegespräch: https://kanzleistratege.de
Heute geht es um Bhati, ums Strahlen. Bhati ist Teil einiger Sanskrit Ausdrücke, z.B. von Kapalabhati, über welches du viele Video Anleitungen findest, klicke dafür HIER. Was aber heißt Bhati genau? Und worum geht es bei Bhati? Und wie kannst du selbst mehr strahlen? Lausche dazu diesem Vortrag, von und mit Sukadev Bretz, Gründer von Yoga Vidya. Mehr Infos zu allen Sanskrit Begriffen und viele Yoga Übungen im: Yoga Vidya Lexikon zu Yoga, Meditation, Ayurveda und Spiritualität.
Was sollten VerMieter zu diesem häufigen Streitthema wissen, wie sind Schönheitsreparaturen überhaupt definiert, wie setzt man diese am Mietende durch, was ist bei der Prüfung der Gültigkeit der verwendeten Schönheitsreparaturenklausel zu beachten?Inhalt: Aufforderung des Vermieters an Mieter bei Mietende die vertraglich vereinbarten und fälligen Schönheitsreparaturen an der Mietsache durchzuführen mit Fristsetzung und Androhung Ablehnung weiterer Nachbesserungsleitungen, Durchführung der Arbeiten durch eine Fachfirma nach Fristablauf und /oder Forderung Schadenersatz nachdem der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen bei der Wohnungsrückgabe endgültig abgelehnt hat.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Lohn pfänden mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gemäß § 829 ZPO mit amtlichem Formular erhältlich bei: http://www.justiz.de - Kostengünstiges Mittel.Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Lohn-Pfändung, wenn der Mieter eine titulierte Forderung aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid nicht freiwillig zahlt und der Vermieter seine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung beim Mieter geltend machen muss, durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B. durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung des Schuldners als Alternative für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Mieters (Thema des Youtube-Videos: https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw ).In Teil 2 dieser Reihe, geht es den Anspruch an einen Arbeitgeber , bei dem der Mieter seinen Lohn erhält.Beispiel-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" gemäß § 829 ZPO.Video zum Podcast ist erschienen auf Youtube unter: https://youtu.be/kQOIBZL2NIwProduziert für https://www.vermietershop.de Hier die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen:Zivilprozessordnung§ 829 ZPOPfändung einer Geldforderung(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschluss ausgesprochen werden, soweit dies für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der Drittschuldner entgegenstehen.(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung weder nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 noch nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen vom 19. Oktober 2005 (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55, L 120 vom 5.5.2006, S. 23) zu bewirken ist.(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.#Pfändungs- und Überweisungsbeschluss#Zwangsvollstreckung#Lohnpfändung#Kontopfändung#Vollstreckungsgericht#PfÜB#ZPO#Vermögensauskunft--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Erhebung einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung als Vermieter beim Amtsgericht, nachdem der Mieter einer berechtigten Mieterhöhung gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), begründet durch ein Sachverständigengutachten und begründet durch einen qualifizierten Mietspiegel trotz Fristablauf und Nachfristsetzung nicht zustimmt. Ziel der Klage: Erhalt einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils, in dem der Mieter verpflichtet wird, die erhöhte Miete gemäß Urteil zu zahlen.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Mietrechtsänderungsgesetz: Teil 2: Beschränkter Räumungsauftrag gemäß § 885a ZPO ("Beschränkter Vollstreckungsauftrag" gemäß MietRÄndG). Ist dies ein praktikables Mittel um mit geringeren Kosten eine Wohnung durch den Gerichtsvollzieher räumen zu lassen durch Einsparung der Kosten für Abtransport und Einlagerung des Mietermobiliars in einem Pfandlokal? Hören, Sie sich diese Podcast-Episode an, wenn Sie sich zum aktuellen Mietrecht (MietRÄndG) eine eigene Meinung bilden wollen (oder müssen)(Mustertext zum Video ist erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Raeumungsauftrag-Berliner-Modell)------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete länger als einen Monat nach vorausgegangener Abmahnung.Mustertext erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Ordentliche-Kuendigung-Mietrueckstand-1-Monatsmiete ---------------Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/i-xni2h72A0 ---------------Das "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält 8 wichtige Mustertexte (und neu 1 Bonus-Mustertext) samt erklärender 58-minütiger Video-Anleitung, um einen nicht vertragsgemäß zahlenden Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen und die Miete zukünftig fristgerecht zu zahlen oder die Wohnung schnellstmöglich zu räumen, damit die Wohnung dann an einen zahlungswilligen Mieter weitervermietet werden kann. Die Zauberworte heißen Abmahnung und Kündigung sowie Erhebung einer Zahlungsklage.I. Die 8 Mustertexte zu Abmahnung, Kündigung und Erhebung ZahlungsklageBei der Abmahnung sind zwei häufige Varianten sind zu unterscheiden:Abmahnung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung der laufenden Monatsmiete (z.B. Januar-Miete) in Verzug. Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.Mustertext 1 (Text3122): Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit einer ganzen Monatsmiete.Abmahnung-Variante 2: Mieter zahlt Miete über mehrere Monate schleppend und unvollständig (z.B. November, Dezember und Januar-Miete). Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.Mustertext 2 (Text3118): Abmahnung wegen schleppender und unvollständiger Mietzahlung mit erheblichem Mietrückstand.Bei der Kündigung sind 3 häufige Varianten zu unterscheiden:Kündigung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung in Höhe in Höhe eines Betrages einer ganzen Monatsmiete mehr als einen Monat in Verzug trotz vorausgegangener Abmahnung. Mögliche Reaktion: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht.Mustertext 3 (Text3221): Ordentliche Kündigung Mietverhältnis gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.Kündigung-Variante 2: Mieter zahlt zwei volle aufeinander folgende Monatsmieten nicht (z.B. Januar-Miete und Februar-Miete nicht gezahlt) im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe a.Mustertext 4 (Text3218): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten.Bonus-Mustertext 4a (Text3216): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten ohne vorausgegangene schriftliche Abmahnung.Mustertext 5 (Text3201): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.Kündigung-Variante 3 : Mieter zahlt die Miete unvollständig und schleppend (z.B. Januar-Miete und März-Miete nicht gezahlt) und ist mit Mietzahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Miete für zwei Monate erreicht im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe b.Mustertext 6 (Text3217): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt.Mustertext 7 (Text3208): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand: Mustertext 8 (Text3404): Zahlungsklage erheben beim Amtsgericht wegen Zahlungsverzugs.Technische Angaben zu den Mustertexten: PDF-Datei-Format. Zusätzlich sind die Mustertexte als "Word"-Dokumente mit der Endung .doc vorhanden.II: Die "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Video-Anleitung erklärt anhand eines Muster-Mietverhältnisses die rechtlichen Grundlagen und die mögliche Vorgehensweise der erfahrenen Vermieterin Rita Ehrlich "Schritt für Schritt", um Ihren "Problem"-Mieter Hans Schläfer wieder zur vertragsgemäßen Zahlung der Miete oder als letzte Konsequenz "zum Gehen", sprich Räumung der Wohnung, zu bewegen:Nach einer kurzen Einführung werden die Themen Abmahnung wegen Zahlungsverzugs, ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse, fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigen Grund sowie alternativ die fristlose Kündigung kombiniert mit der hilfsweise ordentlichen Kündigung behandelt mit Verfassen eines Abmahn- bzw. der Kündigungsschreiben sowie Erhebung einer Zahlungsklage.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. 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Was sollten VerMieter wissen über das Thema Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abrechnen bei einer berechtigten Mietminderung im Abrechnungszeitraum. -------Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema korrektes Abrechnen der Heiz- und Betriebskosten bei Wohnungs-Mietverhältnissen in Verbindung mit einer gerechtfertigten Mietminderung.In unserem Muster-Mietverhältnis hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Speckweg 155 in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet. Der Mietvertrag ist unbefristet.Mietvertraglich ist vereinbart, dass der Mieter Schläfer anteilig die Betriebskosten im Sinne von § 556 BGB zu tragen hat, die gemäß Betriebskostenverordnung auf den Mieter Schläfer umgelegt werden können. Dafür zahlt der Mieter Schläfer monatlich 100 Euro Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen.Im gesamten Abrechnungsjahr wurde das Haus Speckweg 155 aufwendig saniert und der Mieter Schläfer hat deshalb dem Grunde und der Höhe nach berechtigt die montliche Miete für das ganze Jahr um 30 % gemindert.Am 18. Oktober des Folgejahres erstellt die Vermieterin Ehrlich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr.Damit Sie die berechtigte Mietminderung von 30 % korrekt in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung berücksicht, muss die Vermieterin Ehrlich ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 13.04.2011 beachten, indem die Richter festgelegt haben, dass sich die Mietminderung nicht nur auf die Grundmiete erstreckt, sondern auch auf die Betriebskosten.Problem dabei ist, dass bei der Mietminderung der Mieter Schläfer zunächst prozentual die Gesamtmiete im Abrechnungsjahr um 30 Prozent gemindert hat, es sich bei den Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen naturgemäß nur um Vorauszahlungen handelt, aber bei der Mietminderung die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten zu berücksichtigen sind.Es gibt verschiedene Rechenwege, Frau Ehrlich wählt den für Sie einfachsten, den Sie zwar nicht ganz versteht, weil man etwas um die Ecke denken muss, aber Hauptsache die Abrechnung entspricht den Festlegungen der Bundesrichter in ihrem Urteil vom 13.04.2011: Zunächst erstellt Sie ganz normal die Betriebskostenabrechnung und ermittelt die tatsächlich angefallen Betriebskosten ohne Minderung in Höhe von 1500 Euro.Davon zieht Sie 30 % als Betriebskostenanteil an der Mietminderung ab, also 450 Euro, so dass Sie auf einen Betrag von 1050 Euro kommt, der vom Mieter Schläfer als tatsächliche Betriebskosten zu zahlen sind.Als Vorrauszahlungen berücksichtigt Sie in der Betriebskostenabrechnung die vollen Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 1200 Euro, die der Mieter Schläfer eigentlich gemäß Mietvertrag zu zahlen hatte und nicht etwa die um 30 % geminderte Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen, also 840 Euro.Somit endet in unserem Fall die Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben zu Gunsten des Mieter Schläfers in Höhe von 150 Euro, die dem Mieter per Verrechnungscheck erstattet werden.Somit hat die Vermieterin Ehrlich wieder das erreicht, was Sie wollte, eine korrekte Betriebskostenabrechnung trotz Mietminderung, gegen die sogar des Mieter Schläfers Anwalt vom Mieterverein nichts einzuwenden hat.Video erschienen auf Youtube unter: http://youtu.be/UamGNI0bapw-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Zahlungsklage erheben, Mustertext erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Zahlungsklage-wegen-Mietrueckstand-erheben - Was sollte ein Vermieter tun, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt... Schritt 1: Abmahnung wegen Zahlungsverzugs... Schritt 2: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit 2 folgenden Monatsmieten.... Schritt 3: Zahlungsklage beim Amtsgericht erheben.... So geht's: Die Vermieterin Ehrlich erhebt als Klägerin, Klage gegen Ihren Mieter Hans Schläfer als Beklagten beim Amtsgericht Mannheim.Sie stellt die entsprechenden Klageanträge und beantragt, dass der Beklagte Mieter Schläfer dazu verurteilt wird, die rückständige Miete zu zahlen zuzüglich Zinsen seit Rechtshängigkeit und die Kosten des Verfahrens zu tragen, zum Beispiel die Gerichtskosten (GKG, Gerichtskostengesetz) und eventuelle Anwaltskosten (RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie Vollstreckungskosten. Sie beantragt weiterhin ein schriftliches Vorverfahren gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) einzuleiten, dass mit einem möglichen Versäumnisurteil oder einem Anerkenntnisurteil enden kann. Dann begründet Sie, unter Vorlage der entsprechenden Beweismittel, die Klage, fordert die Verurteilung.Sie zahlt die Gerichtskosten per Verrechnungsscheck, um das Verfahren zu beschleunigen. Gerichtskostenrechner finden sich im Internet, teilweise von den Amtsgerichten selbst kostenlos zur Verfügung gestellt.Ihr Ziel ist es, zu einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils zu gelangen. Damit kann Sie dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen, also den verurteilten Mieter u.a. pfänden lassen.Viel Erfolg bei der Umsetzung... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Was sollte man über das Thema "Mietkaution" bzw. Mietsicherheit gemäß § 551 BGB als Mieter und Vermieter wissen. Rechte, Pflichten, Gestaltungsmöglichkeiten. Anlageformen: Kautionskonto, Kautionssparbuch, Bürgschaft, Bargeld, Edelmetalle, Fonds, Kautions-Versicherung. Einführung in die Thematik anhand eines Beispiels aus der Praxis.----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Was sollte man als Vermieter und Mieter über das Thema Vermieterpfandrecht gemäß § 562 BGB wissen. Wirksames Mittel oder nur zahnloser Tiger?Mustertext ist erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Vermieterpfandrecht-wegen-Forderung-an-MieterVermieterpfandrecht gemäß § 562 BGB geltend machen gegenüber Mieter wegen titulierter Forderung aus Urteil, insbesondere nach einer erfolgreichen Zahlungsklage und/oder anwendbar vor der Zwangsräumung der Wohnung nach dem "Berliner Modell" (Beschränkter Räumungsauftrag) durch den Gerichtsvollzieher nach Verkündung des Räumungsurteils durch das Amtsgericht und Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigung des Räumungsurteils, Räumungstitels.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Tutorial: (Kosten.loses Musterformular zum Video ist erhältlich unter: http://www.vermietershop.de/Abnahmeprotokoll-/-Uebergabeprotokoll-fuer-Mietwohnung) .Was ist bei der Wohnungsabnahme zu Mietende zu beachten? Was sollte im Abnahmeprotokoll erfasst werden. Praxis-Tipps.Feststellung Mängel an der Mietsache, durchgeführte Schönheitsreparaturen, Erfassung der Zählerstände Kaltwasser, Warmwasser, Wärmezähler. Neue Adresse des Mieters, aktuelle Bankverbindung des Mieters für die Kautionsabrechnung und eventuell noch aussstehende Betriebskostenabrechnungen,Anzahl der übergebenen Schlüssel zur Mietsache uvm.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Unterlassungsklage erheben wegen gewerblicher Nutzung der Mietwohnung als Massage-Studio.Mustertext ist erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Klageschrift-Unterlassungsklage-gewerblicher-NutzungWas sollte ein Vermieter beachten, wenn die Mieterin die Mietwohnung ohne Genehmigung und Duldung des Vermieters gewerblich nutzt und vom Gewerbe, einem Massage-Studio, erhebliche Störungen der anderen Hausbewohner verursacht werden, und die Mieterin trotz Abmahnung die gewerbliche Nutzung der nur zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung nicht einstellt. Dann bleibt nur der Weg, schnellstmöglich Unterlassungsklage zu erheben, um dem Treiben der Mieterin Einhalt zu gebieten und so den Hausfrieden wieder herzustellen.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Was sollten Mieter und Vermieter wissen bei Beauftragung einer klassischen Zwangsräumung gemäß § 885 ZPO (neu, Mietrechtsänderungsgesetz) mit Abtransport des Räumungsgutes (Mietermobiliar) durch den Gerichtsvollzieher nachdem die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils vorliegt. (Mustertext ist erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Raeumungsauftrag-Wohnung-erteilen)Alternative hierzu ist der beschränkte Räumungsauftrag, Inhalt eines anderen Video-Podcasts.Hier die gesetzliche Grundlagen auszugsweise zum Nachlesen: § 885 ZPOHerausgabe von Grundstücken oder Schiffen (1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner aufzufordern, eine Anschrift zum Zweck von Zustellungen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. (2) Bewegliche Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, werden von dem Gerichtsvollzieher weggeschafft und dem Schuldner oder, wenn dieser abwesend ist, einem Bevollmächtigten des Schuldners, einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner übergeben oder zur Verfügung gestellt. (3) Ist weder der Schuldner noch eine der bezeichneten Personen anwesend oder wird die Entgegennahme verweigert, hat der Gerichtsvollzieher die in Absatz 2 bezeichneten Sachen auf Kosten des Schuldners in die Pfandkammer zu schaffen oder anderweitig in Verwahrung zu bringen. Bewegliche Sachen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, sollen unverzüglich vernichtet werden. (4) Fordert der Schuldner die Sachen nicht binnen einer Frist von einem Monat nach der Räumung ab, veräußert der Gerichtsvollzieher die Sachen und hinterlegt den Erlös. Der Gerichtsvollzieher veräußert die Sachen und hinterlegt den Erlös auch dann, wenn der Schuldner die Sachen binnen einer Frist von einem Monat abfordert, ohne binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Räumung die Kosten zu zahlen. Die §§ 806, 814 und 817 sind entsprechend anzuwenden. Sachen, die nicht verwertet werden können, sollen vernichtet werden. (5) Unpfändbare Sachen und solche Sachen, bei denen ein Verwertungserlös nicht zu erwarten ist, sind auf Verlangen des Schuldners jederzeit ohne Weiteres herauszugeben. (Quelle: ZPO, Stand 01.06.2013, nach Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes) § 180 GVGA (nur Auszug)Unbewegliche Sachen sowie eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks (§ 765 a Abs. 3, § 885 ZPO)1. Hat der Schuldner nach dem Schuldtitel ein Grundstück, einen Teil eines Grundstücks, Wohnräume oder sonstige Räume oder ein eingetragenes Schiff, Schiffsbauwerk oder im Bau befindliches oder fertiggestelltes Schwimmdock herauszugeben, so wird die Zwangsvollstreckung dadurch vollzogen, daß der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzt und den Gläubiger in den Besitz einweist. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner aufzufordern, eine Anschrift zum Zweck von Zustellungen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. 2. Der Gerichtsvollzieher teilt dem Gläubiger und dem Schuldner Tag und Stunde der beabsichtigten Vollstreckung rechtzeitig vor dem Vollstreckungstermin mit. Die Benachrichtigung ist dem Schuldner in der Regel zuzustellen.Der Gerichtsvollzieher benachrichtigt den Schuldner zusätzlich durch einfachen Brief von dem Vollstreckungstermin, wenn zu besorgen ist, dass die zuzustellende Benachrichtigung den Schuldner nicht erreicht. Zwischen dem Tag der Zustellung und dem Tag des Vollstreckungstermins müssen wenigstens drei Wochen liegen..... --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Berechnung der Erhöhung einer Indexmiete und Geltendmachung der Mieterhöhung in Textform gegenüber dem Mieter bei mietvertraglicher Vereinbarung einer Indexmiete gemäß § 557b BGB, nachdem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) um 5 % erhöht hat.Video erschienen bei Youtube: https://youtu.be/6K8cBZfPQ7oMustertext erhältlich unter https://www.vermietershop.de/Mustertext-Indexmiete-Erhoehung-berechnenHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557b BGBIndexmiete(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Räumungsklage und Zahlungsklage erheben.https://www.vermietershop.de/Mieter-raeumt-Wohnung-nicht-Hilfspaket - Räumungsklage kombiniert mit Zahlungsklage erheben als Vermieter beim Amtsgericht, nachdem der Mieter trotz Abmahnung die rückständige Miete nicht gezahlt hat und trotz Kündigung und Fristsetzung, die Wohnung nicht geräumt hat. Ziel der Klage: Erhalt einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils mit dem der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Mietwohnung und mit der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners (Mieter) beauftragen kann.Erschienen bei Youtube: https://youtu.be/GtZvF2Ncsco Das "Mieter-räumt-Wohnung-nicht"-Hilfspaket enthält als Komplett-Lösung 6 nützliche Mustertexte und eine erklärende Video-Anleitung für die Erhebung einer Räumungsklage sowie 2 zusätzliche Video-Anleitungen für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zwangsräumung der Wohnung (klassisch und "Berliner Modell" der Räumung) mit dem Ziel, einen säumigen Mieter nach fristloser Kündigung schnellstmöglich aus dem Besitz der Wohnung zu weisen, um weitere Zahlungsausfälle zu minimieren. Die Zauberformel lautet: Schnelligkeit ist Trumpf.Schritt 1: Erhebung der Räumungklage beim zuständigen Amtsgerichts.Mustertext 1 (Text3402): Erhebung einer Räumungsklage nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs.Mustertext 2 (Text3401): Erhebung einer Räumungsklage kombiniert mit einer Zahlungsklage nach fristloser Kündigung.Video: (1402video): Räumungsklage als Vermieter erheben nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs Schritt 2: Letzte Aufforderung zur Räumung der Wohnung nach Erhalt vollstreckbarer Ausfertigung des Räumungsurteils (Räumungstitels).Mustertext 3: (Text3410): Letzte Aufforderung an Mieter zur freiwilligen Räumung der Wohnung nach Urteil vor Beauftragung Zwangsräumung.Schritt 3: Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Räumung der Wohnung nach Erhalt des Räumungstitels.Video: (1401video): Klassischer Räumungsauftrag Wohnung erteilen)Mustertext 4:(Text3411): Klassischer Räumungsauftrag gemäß § 885 ZPO Absatz 1-5 erteilenVideo: (1412video): Räumungsauftrag nach dem "Berliner Modell" mit Geltendmachung Vermieterpfandrecht)Mustertext 5: (Text 3412): Beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO (Früher: Räumungsauftrag "Berliner Modell" beschränkt auf § 885 Abs. 1 ZPO) mit und ohne Geltendmachung des Vermieterpfandrechts möglich.Mustertext 6: (Text3413): Geltendmachung des Vermieterpfandrechts vor Beauftragung des Gerichtsvollzieher mit dem Beschränkten Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO (Früher "Berliner Modell" der Räumung (Räumungsauftrag beschränkt auf den § 885 Abs. 1 ZPO)).Technische Angaben für die 6 Mustertexte: Dateiformat: PDF und "Word"-Dokument (.doc).---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Staffelmiete - Erhöhung beim Mieter einfordern. Was Vermieter und Mieter wissen sollten zum Thema: Den Mieter schriftlich erinnern an eine bereits eingetretene Staffelmieterhöhung und gleichzeitig Anforderung rückständiger, bereits fälliger Staffelmieterhöhungsbeträge/Mietrückstände.Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/t3jLkhCB-qYMustertext erhältlich bei http://www.vermietershop.de/Mustertext-Staffelmieterhoehung-beim-Mieter-anfordern-1Hier die gesetzlichen Grundlage zum Thema Staffelmiete zum Nachlesen: § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 557a BGBStaffelmiete(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Mietvertrag fristlos kündigen gemäß § 543 BGB, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt! Kurzversion.Der Mustertext ist erhältlich unter: http://www.vermietershop.de/Mustertext-fristlose-Kuendigung-Mietrueckstand-2-Monat Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema: fristlose Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs mit 2 aufeinanderfolgenden Monatsmieten. In unserem Fall hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet.Der Mieter Schläfer hatte wegen eines finanziellen Engpasses schon seine Januar-Miete nicht gezahlt und zahlt trotz einer schriftlicher Abmahnung der Vermieterin Ehrlich zusätzlich auch die Februar-Miete nicht vertragsgemäß bis zum 3. Werktag im Februar.Der Vermieterin Ehrlich reicht es. Sie beschließt das Mietverhältnis mit dem Mieter Schläfer fristlos zu kündigen.Frau Ehrlich weiß, dass Sie einem Mieter in der Regel nur fristlos kündigen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der liegt gemäß § 543 BGB „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ insbesondere dann vor, wenn der Mieter wie im vorliegenden Fall Schläfer mit für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.Entsprechend verfasst die Vermieterin Ehrlich das an den Mieter Schläfer adressierte Kündigungsschreiben.Sie benennt das Datum, das Mietverhältnis, den Mietvertrag und erklärt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und fordert den Mieter Schläfer zur Räumung der Mietsache auf. Abschließend unterschreibt Sie das Kündigungsschreiben persönlich als Vermieterin und lässt es dem Mieter Schläfer per Boten nachweislich zugehen.Doch wie geht es weiter in unserem Fall.Der Mieter Schläfer hat die Zeichen der Zeit erkannt, er leiht sich Geld bei seinem Bruder und zahlt die rückständige Miete sofort vollständig.Somit wird die fristlose Kündigung der Vermieterin Ehrlich unwirksam gemäß § 569 BGB, da Sie hinsichtlich der fälligen Miete entschädigt wurde, allerdings gilt das nur, weil der fristlosen Kündigung in den letzten 2 Jahren keine weitere fristlose Kündigung vorausgegangen ist. Somit hat der Mieter Schläfer Glück gehabt und er kann weiter in der Wohnung bleiben.Als Alternative hätte die Vermieterin Ehrlich das Mietverhältnis nach der vorausgegangenen Abmahnung auch ordentlich kündigen können gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse oder auch kombiniert hilfsweise ordentlich in Verbindung mit der fristlosen Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigem Grund. Aber das sind Themen anderer Ratgeber-Videos.Das Video ist erschienen auf Youtube unter: http://youtu.be/jGRkXIg5vf4 Das komplette "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket ist auch als DVD-Rom-Edition bei "Amazon" erhältlich unter: http://www.amazon.de/gp/product/B00ECB54H2------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema, was tun, wenn der Mieter die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung nicht zahlt. In unserem Muster-Mietverhältnis hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet. Mietvertraglich ist vereinbart, dass der Mieter Schläfer anteilig die Betriebskosten im Sinne von § 556 BGB zu tragen hat und dafür monatliche Vorauszahlungen zu leisten hat, über die die Vermieterin Ehrlich jährlich abzurechnen hat.Am 04.06. erstellt dann die Vermieterin Ehrlich eine korrekte und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Abrechnungsjahr und lässt diese dem Mieter Schläfer nachweislich am 06.06. per Boten zugehen und fordert Ihn zur Zahlung der Nachforderung aus der Abrechnung in Höhe von 187,- Euro auf.Einen Monat später stellt die Vermieterin Ehrlich fest, dass der öfters finanziell klamme Mieter Schläfer die Nachforderung in Höhe von 187 Euro noch nicht bezahlt hat.Das lässt sich die erfahrene Vermieterin Ehrlich natürlich nicht gefallen. Gemäß Mietvertrag ist der Mieter Schläfer verpflichtet, Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang zu leisten hat, also in unserem Fall bis spätestens zum 20.06. .Um den Mieter Schläfer wieder zur Raison, sprich Zahlung der fälligen Nachforderung, zu bringen, verfasst Sie am 08.07. das folgende Mahnschreiben, bei dem jeder Satz seine spezielle Bedeutung hat.Abschließend unterschreibt Sie das Mahnschreiben persönlich als Vermieterin und lässt es dem Mieter Schläfer per Boten nachweislich zugehen.Doch wie geht es weiter in unserem Fall.Der Mieter Schläfer hat die Zeichen der Zeit erkannt, er leiht sich die 187 Euro bei seiner Freundin Sonja Sittlich und zahlt die rückständige Nachforderung sofort bar an die Vermieterin Ehrlich.Somit bleibt ihm die drohende Zahlungsklage erspart und ebenso die möglichen Verzugszinsen.Als weiteres Druckmittel hätte die Vermieterin Ehrlich den Mieter Schläfer auch noch abmahnen können und mit der Kündigung drohen können, falls er im nächsten Jahr wieder mal auf die Idee kommen sollte, eine fällige Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung nicht zu zahlen.Aber das sind Themen anderer Ratgeber-Videos.Video ist auf Youtube erschienen unter: http://youtu.be/omkV4UxtNDU Bei "Amazon" ist das komplette "Betriebskosten-korrekt-abrechnen"-Hilfspaket auch als CD-Rom-Edition erhältlich unter: http://www.amazon.de/gp/product/B00EGNRMXU ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Konto pfänden mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gemäß § 829 ZPO mit amtlichem Formular erhältlich bei: http://www.justiz.de - Kostengünstiges Mittel.Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Konto-Pfändung, wenn der Mieter eine titulierte Forderung aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid nicht freiwillig zahlt und der Vermieter seine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung beim Mieter geltend machen muss, durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B. durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung des Schuldners als Alternative für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Mieters (Thema des Youtube-Videos: https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw ).In Teil 1 dieser Reihe, geht es den Anspruch an ein Kreditinstitut als Drittschuldner , bei dem der Mieter ein Konto unterhält.Beispiel-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" gemäß § 829 ZPO.Video zum Podcast ist erschienen auf Youtube unter: https://youtu.be/LRpfm9mhcl4Produziert für https://www.vermietershop.de Hier die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen:Zivilprozessordnung§ 829 ZPOPfändung einer Geldforderung(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Die Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschluss ausgesprochen werden, soweit dies für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der Drittschuldner entgegenstehen.(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung weder nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 noch nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen vom 19. Oktober 2005 (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55, L 120 vom 5.5.2006, S. 23) zu bewirken ist.(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.#Pfändungs- und Überweisungsbeschluss#Zwangsvollstreckung#Lohnpfändung#Kontopfändung#Vollstreckungsgericht#PfÜB#ZPO#Vermögensauskunft---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Indexmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen. Produziert für https://www.vermietershop.de - Was sollten Vermieter und Mieter vereinbaren, wenn sie die Miete im Rahmen einer mietvertraglich vereinbarten Indexmiete gemäß § 557b BGB an die Steigerung des Verbraucherpreisindex (VPI) und damit an die statistische Teuerungsrate bzw. Inflationsrate koppeln wollen, um langfristig eine Wertsicherung der Miete zu erreichen.Video-Anleitung erschienen auf Youtube: https://youtu.be/VDxL-Ix-0oAHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557b BGBIndexmiete(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).(2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.(3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.(4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Heute beschäftigen sich die Vermieterin Rita Ehrlich und der Mieter Hans Schläfer mit dem Thema „Unfähigkeit des Staates, intelligente Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Bürger über einen für sie bezahlbaren Wohnraum verfügen“. Was die Wohnungsbaupolitik betrifft, gehören für den leidgeprüften Mieter Schläfer alle große Parteien bei den anstehenden Wahlen abgewählt. Was diese Politiker mit Ihren Gesetzen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Mietpreisbremse und Besteller-Prinzip in den letzten Jahren geleistet haben, grenzt an eine „Verar.....“ des gemeinen Wahlvolks, zu dem als Hauptgruppe mit 55 % die Mieter gehören.Die eigentlichen Verlierer der aktuellen Wohnungsbaupolitik sind die wohnungssuchenden Mieter der Boomstädte, die diese Zeche aktuell und zukünftig als "Mietsklaven" zahlen müssen und das steigend von jetzt durchschnittlich 30 % Ihres Nettoeinkommens auf über 60 %, München läßt bereits heute grüßen.Jahrzehntelang haben es diese Großstädte wie München, Frankfurt, Hamburg, Berlin, Stuttgart und auch die beliebten Universitätsstädte wie Tübingen, Freiburg und Heidelberg versäumt, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.Die Vermieterin Ehrlich und der Mieter Schläfer haben von der aktuellen deutschen Wohnungbau-Politik, die "Schnauze voll", da Sie allen nur schadet und das eigentlich gute Verhältnis zwischen vielen Mietern und Vermietern vergiftet und so zu sozialem Unfrieden führt. Für beide ist klar: die Mieten werden in Verdichtungsräumen ohne eine nachhaltige und vorausschauende Wohnungsbaupolitik für alle Bevölkerungsschichten und Einkommensgruppen, nur den einen Weg kennen, und der geht konstant nach oben.Wir schaffen das... oder vielleicht auch nicht.... Unser Land braucht eine neue, gerechtere Wohnungbau-Politik. Sofort!Falls Sie gleicher Meinung sind, können Sie der Vermieterin Ehrlich und dem Mieter Schläfer gerne schreiben oder noch einfacher bei Gelegenheit die verantwortlichen Politiker abwählen.Bis dahin wünschen wir Ihnen eine gute Zeit, Tschüss... Ihr Immobooks-TeamPodcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Was sollten Vermieter bei der Mietersuche beachten, um nicht auf Problem-Mieter, Mietbetrüger oder Mietnomaden hereinzufallen? Welche Strategien haben professionelle Vermieter? Die "kultige" Vermieterin Rita Ehrlich erzählt aus "Ihrem Schatzkistchen", aus Ihrem geplanten Videobook: "66 Vermietertipps" Tipp 1: "Die Mietersuche". Gute und erkenntnisreiche Unterhaltung wünscht Vermietershop.de - Frau Ehrlich freut sich auf Ihre sachlichen Kommentare - "Problem"-Kommentare werden analog den Problem-Mietern aussortiert... aus Prinzip!Produziert von Immobooks.deVideo-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Staffelmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen. Was sollte ein Vermieter beachten, wenn er im Rahmen einer mietvertraglich vereinbarten Staffelmiete gemäß § 557a BGB die zukünftige Erhöhung der Miete steuern will. Einführung in die Thematik mit Darstellung der Vorteile, Nachteile und Risiken für Vermieter und Mieter. Video-Anleitung: erschienen auf Youtube: https://youtu.be/oiSnl5nKUDIWeitere Infos unter : https://www.vermietershop.de/Video-Vertragliche-Vereinbarung-einer-StaffelmieteHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 557a BGBStaffelmiete(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Es ist immer ärgerlich, wenn der Mieter nicht zahlt und ein erheblicher Mietrückstand mit mehr als einer Monatsmiete aufgelaufen ist, wenn man Mietbetrügern, Mietprellern oder Mietnomaden aufgesessen ist und als legale Mittel nur die Möglichkeiten Abmahnung Mieter und Kündigung Mietvertrag (Kündigung Wohnung, Mietvertrag kündigen) bleiben. Das "Mieter zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält alle notwendigen Mustertexte hierzu: (Abmahnschreiben Mieter, Vorlage Abmahnung Mieter Muster, Kündigungsschreiben Wohnung, Kündigung Mietvertrag Muster, Kündigung Mietvertrag Vorlage, Muster Kündigung Mietvertrag), um den Mieter zum zahlen der Mietschulden zu bewegen oder den Mieter schnellstmöglich durch Kündigung des Mietvertrages loszuwerden, um weitere Mietausfälle zu verhindern. Und wenn der Mieter nach der Kündigung die Wohnung nicht freiwillig räumt, bleibt nur noch als legaler Weg Räumungsklage erheben und einen Räumungsauftrag erteilen, aber das ist Thema des "Mieter-räumt-Wohnung-nicht"-Hilfspaketes.https://www.vermietershop.de/Mieter-zahlt-Miete-nicht-Hilfspaket enthält 8 Mustertexte samt erklärender Video-Anleitung, um einen säumigen Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen oder die Wohnung zu räumen. Die Zauberworte heißen Abmahnung, Kündigung und Zahlungsklage.Veröffentlicht auf Youtube: http://youtu.be/Lu87DFXcsEQErhältlich auch als DVD bei Amazon: http://goo.gl/djVquc ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Zwangsvollstreckungsauftrag wegen Geldforderung. Neues Formular! Bitte beachten! - Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen. Das neue amtliche Formular ist zwingend ab 01.03.2017 zu verwenden. Das Formular ist erhältlich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rubrik Formulare. Hier der Link: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.pdf?__blob=publicationFile&v=8Änderungen gab es insbesondere in den Modulen L 7 bis L 9 neu (Aufenthaltsort des Schuldners, § 755 ZPO) und Modul M 5 neu (Einholung von Einkünften Dritter, § 802I ZPO). Hier können zusätzliche Auskünfte eingeholt/beauftragt werden z.B. bei Handels-, Vereins-, Unternehmensregistern bzw. Behörden, die für die Gewerbeordnung zuständig sind.Praxis-Anleitung zum Ausfüllen des neuen Zwangsvollstreckungsauftrags-Formular, falls eine Schuldner nach Urteil oder gerichtlichem Mahnverfahren nicht freiwillig zahlt.http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.html?nn=6433524 -Gesetzesgrundlage ist die Verordnung über das Formular für denVollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher(Gerichtsvollzieherformular-Verordnung - GVFV)Weiterhin ist zu beachten die Zivilprozessordnung, insbesondere die § 807 ZPO Pfändung, § 845 ZPO Vorpfändung und die §§ 802a ZPO ff: Hier zur Kurzinfo die wichtigsten Auszüge aus dem Gesetzestext:"§ 802a ZPOGrundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers(1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin.(2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt,1. eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b) zu versuchen,2. eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c) einzuholen,3. Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802l) einzuholen,4. die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben,5. eine Vorpfändung (§ 845) durchzuführen; hierfür bedarf es nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels.Die Maßnahmen sind in dem Vollstreckungsauftrag zu bezeichnen, die Maßnahme nach Satz 1 Nr. 1 jedoch nur dann, wenn sich der Auftrag hierauf beschränkt. usw."Die Kosten für die einzelnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind dem Gerichtsvollzieherkostengesetz zu entnehmen.Video ist erschienen bei Youtube: https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Betriebskosten für eine vermietete Eigentumswohnung korrekt abrechnen.Was sollten Vermieter und Mieter über die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum wissen? Welche Besonderheiten gibt es?Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung erfolgt in der Regel, nachdem die durch den WEG-Verwalter erstellte WEG-Jahresabrechnung sowie der Wirtschaftsplan durch die Wohnungseigentümerversammlung genehmigt bzw. beschlossen wurde. Die WEG-Jahreseinzelabrechnung für das jeweilige Sondereigentum (Eigentumswohnung) enthält alle notwendigen Angaben bzgl. Betriebskostenarten, die nach mietvertraglicher Vereinbarung und gemäß Betriebskostenverordnung auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden können, einschließlich der durch eine beauftragte Wärmedienstfirma erstellten Heizkostenabrechnung bzw. Warmwasserkostenabrechnung bzw. Kaltwasserkostenabrechnung. Hinzufügen muss der Vermieter nur noch die Grundsteuer, die er als Eigentümer an das Finanzamt direkt gezahlt hat.Als gesetzliche Grundlagen sind der § 556 BGB ff, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizKV) zu beachten.Die Betriebskostenabrechnung hat in Textform zu erfolgen in einer für einen durchschnittlich denkenden Mieter verständlichen Form und muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums nachweislich zugegangen sein....Das Video ist Teil des "Betriebskosten-korrekt-abrechnen"- Hilfspaket, erhältlich bei Amazon-Marketplace unter folgendem Link: http://www.amazon.de/gp/product/B00EGNRMXU Video-Anleitung ist erschienen auf Youtube: https://youtu.be/Fgn2jJFFuVc Hier die gesetzlichen Grundlagen als Auszug zum Nachlesen:"§ 556 BGBVereinbarungen über Betriebskosten(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. 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Wohnungsgeberbestätigung. Geänderte Meldepflichten bei Einzug eines Mieters ab 01.11.2016. Erhebliche Bußgelder bis 50.000 Euro drohen bei Nichtbeachtung. Praxis-Tipps.Änderungen: Keine Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung) mehr bei Auszug des Mieters notwendig! Eine elektronische statt einer schriftlichen Meldung ist für den Vermieter nur noch gegenüber der Meldebehörde zulässig. Folgende Meldepflichten bei Einzug eines Mieters sind seit 01.11.2015 zu beachten: Der Mieter muss sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde an- oder abmelden. Der Mieter benötigt jetzt für die Anmeldung wieder eine Wohnungsgeberbestätigung. ("Vermieterbescheinigung")Video ist erschienen bei Youtube unter: https://youtu.be/TSE068TAV0cProducer: https://www.vermietershop.de -Hier nochmal zum Nachlesen die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Änderungen seit 01.11.2016: (ohne Gewähr).Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldfortG)Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften vom 11. Oktober 2016 Artikel 1 des Gesetzes tritt zum 01. November 2016 in Kraft.Abschnitt 3 Allgemeine Meldepflichten § 17 Anmeldung, Abmeldung (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs § 19 MeldFortG Mitwirkung des Wohnungsgebers(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:1.Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,2.Einzugsdatum,3.Anschrift der Wohnung sowie4.Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.(4) Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat. § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Meldebehörde kann weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen, soweit diese dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.Bußgelder: (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 12 und 13 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. 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Was sollten Mieter und Vermieter über die Anfechtung eines Mietvertrages vor Übergabe der Wohnung an den Mieter wissen, nachdem der Mieter absichtlich falsche Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht hat und bereits die Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft abgegeben hat, also den Vermieter arglistig getäuscht hat im Sinne des § 123 BGB, um an die Wohnung zu kommen.Mietvertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB, Mustertext bei https://www.vermietershop.de erhältlich.Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/Qj6RGZJpoSoHier die gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.§ 124 BGB Anfechtungsfrist(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 und 211 entsprechende Anwendung.(3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.§ 142 BGB Wirkung der Anfechtung(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.§ 143 BGB Anfechtungserklärung(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.(2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.(3) Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner. Das Gleiche gilt bei einem Rechtsgeschäft, das einem anderen oder einer Behörde gegenüber vorzunehmen war, auch dann, wenn das Rechtsgeschäft der Behörde gegenüber vorgenommen worden ist.(4) Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft anderer Art ist Anfechtungsgegner jeder, der auf Grund des Rechtsgeschäfts unmittelbar einen rechtlichen Vorteil erlangt hat. Die Anfechtung kann jedoch, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben war, durch Erklärung gegenüber der Behörde erfolgen; die Behörde soll die Anfechtung demjenigen mitteilen, welcher durch das Rechtsgeschäft unmittelbar betroffen worden ist.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Mietbetrüger entlarven. Wie erkennt man Einmiet-Betrüger oder Mietnomaden? Was sind Ihre Motive, wie gehen sie vor? Eine Warnung an alle Vermieter. Jeder kann geblendet werden, jeder kann auf einen Betrüger hereinfallen.... Betrüger sind in allen sozialen Schichten zu finden, jeder hat seine Masche, jeder sucht sich sein Opfer gezielt aus, das es zu betrügen gilt.Was sollten Vermieter insbesondere bei der Neuvermietung beachten, um nicht Opfer eines Einmiet-Betrügers zu werden?: Überprüfung der Bonität, Selbstauskunft unterschreiben lassen, genaue Prüfung der vorgelegten Unterlagen: Ausweis, Einkommensnachweise, Schufa-Auskunft... doch Achtung: Alles kann gefälscht sein! Kontaktaufnahme mit dem Vor-Vermieter uvm...Video ist erschienen bei Youtube: https://youtu.be/tsAGqP34z4c Quellennachweis/Weiterführende Literatur: Aufsatz: Verführen, Belügen, Manipulieren – Zur Psychopathologie des Betrügers. Heidi Möller, Universität Kassel, 2009.kommentiert in PSYCHIATRIE HEUTESeelische Störungen erkennen, verstehen, verhindern, behandelnProf. Dr. med. Volker FaustArbeitsgemeinschaft Psychosoziale GesundheitFachbegriffe: Einmiet-Betrüger – Verführer – Manipulierer – Hochstapler – Wirtschafts-Kriminelle - Verbrecher.Täter-Persönlichkeit – Betrüger als Menschen-Kenner – Selbstwahrnehmung des Betrügers – Ich-Ideal des Betrügers – biographische Hintergründe des Betrügers.– Kindheit des Betrügers – Instrumentalisierung durch Betrüger – Opfer des Betrügers, narzisstische Persönlichkeits-Störung – maligner Narzissmus bei Betrügern.Literatur:Adolph, A.: (2008). Die Hochstapler, DVD Arthouse.Johnson, St. M. (2006). Der narzisstische Persönlichkeitsstil. Köln: Edition Humanistische Psychologie.Kaiser, G. (1996): Kriminologie. Heidelberg: Müller.Kets de Vries, M. (1998). Führer, Narren und Hochstapler. Stuttgart: Klett-Cotta Lasch, Ch. (1995). Das Zeitalter des Narzißmus. Hamburg: Hoffmann & Campe. Lamott, F. (2009). Hochstapler, Gauner und andere Ganoven. Unveröff. Manuskript, UlmMentzos, ST. (2005): Neurotische Konfliktverarbeitung. Frankfurt am Main: Fischer Postel, G. (1998). Doktorspiele. Geständnisse eines Hochstaplers. Frankfurt a. M.: Eichborn.Roth, S. (1991): Die Kriminalität der Braven. München: Becksche Verlagsbuchhandlung. Winnicott, D.W. (1985). Vom Spiel zur Kreativität. Stuttgart: Klett-Cotta.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Aktuelles Mietrecht 2017. Das "neue" Bestellerprinzip im Maklerrecht. Das neue Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, kurz WoVermRG, Wohnvermittlungsgesetz ist am 01.06.2015 in Kraft getreten. Ein erster Überblick. Was sollten Vermieter, Mieter und Makler zum neuen Bestellerprinzip wissen, nachdem das Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) in Kraft getreten ist. Wer sind die Gewinner und wer sind die Verlierer?Erschienen auf Youtube: http://youtu.be/aRw6mM2QD4o Hier vorab die wichtstigsten gesetzlichen Änderungen zum Bestellerprinzip:5 neue Punkte sind zu beachten: Punkt 1: Textformerfordernis für den Vermittlungsvertrag, § 2 Abs. 1 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlungoder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschlussvon Mietverträgen über Wohnräume steht demWohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seinerVermittlung oder infolge seines Nachweises einMietvertrag zustande kommt.Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.Punkt 2: Das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermG§ 2 Abs. 1a WoVermRG n.F.(1a) Der Wohnungsvermittler darf vomWohnungssuchenden für die Vermittlung oder denNachweis der Gelegenheit zum Abschluss vonMietverträgen über Wohnräume kein Entgeltfordern, sich versprechen lassen oder annehmen,es sei denn, der Wohnungsvermittler holtausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mitdem Wohnungssuchendenvom Vermieter oder von einem anderenBerechtigten den Auftrag ein, die Wohnunganzubieten (§ 6 Absatz 1).Punkt 3: Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam gemäß § 2 Abs. 5 WoVermG n.F.§ 2 Abs. 5 WoVermRG n.F.(5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn1. sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder2. durch sie der Wohnungssuchende verpflichtetwird, ein vom Vermieter oder einem Drittengeschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.Punkt 4: Dem Makler / Wohnungsvermittler drohen Rückforderungsansprüche gemäß § 5 Abs. 2 WoVermG n.F. § 5 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Soweit Leistungen auf Grund vonVereinbarungen erbracht worden sind, die nach § 2 Absatz 5 Nummer 2 oder § 4a unwirksam odernicht wirksam geworden sind, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.Punkt 5: Dem Makler drohen Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld gemäß § 8 Abs. 1, 2 WoVermG n.F.§ 8 Abs. 1 WoVermRG n.F.(1) Ordnungswidrig handelt, wer alsWohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 2 Absatz 1a vomWohnungssuchenden ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt,1a. entgegen § 3 Abs. 1 das Entgelt nicht in einemBruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete angibt,2. entgegen § 3 Abs. 2 ein Entgelt fordert, sichversprechen lässt oder annimmt, das den dortgenannten Betrag übersteigt,3. entgegen § 6 Abs. 1 ohne Auftrag Wohnräumeanbietet oder4. entgegen § 6 Abs. 2 seinen Namen, dieBezeichnung als Wohnungsvermittler oder denMietpreis nicht angibt oder auf Nebenkosten nichthinweist.§ 8 Abs. 2 WoVermRG n.F.(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer1 und 2 kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1Nummer 1a, 3 und 4 mit einer Geldbuße bis zu2.500 Euro geahndet werden.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Miete erhöhen mit dem Mietspiegel Mannheim als Praxis-Beispiel -Das Musterschreiben für eine Mieterhöhung können Sie kostenlos downloaden unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Miete-erhoehen-mit-Mietspiegel-Mannheim und dann selbst anpassen.Was sollten Vermieter und Mieter wissen bei der Erhöhung der Miete gemäß § 558 BGB bis zur ortstübliche Vergleichsmiete mit Begründung durch einen qualifizierten Mietspiegel, wie er z.B. durch die Stadt Mannheim am 21.12.2016 veröffentlicht wurde. Hier der Link zum aktuellen Mannheimer Mietspiegel 2016: https://www.mannheim.de/mietspiegel -bzw. direkt als pdf-Datei heruntergeladen werden: https://www.mannheim.de/sites/default/files/page/3119/mietspiegelbroschure_2016.pdf Der Mietspiegel Mannheim 2016 hat sich bei der Methodik zur Ermittlung der Ortstüblichen Vergleichsmiete erheblich geändert und zwar wird diese jetzt in 5 Schritten in Tabellenform ermittelt, wobei bei Baujahr, Beschaffenheit, Lage und Ausstattung der Wohnung prozentuale Ab- und Zuschläge auf eine nach m² aufgeschlüsselte "Basis-Netto-Miete" vorgenommen werden, die zu einer "mittleren ortsüblichen Vergleichsmiete" führen. Der Mannheimer Mietspiegel 2016 ist zu beachten bis zum Erscheinen eines neuen Mietspiegels vorrausichtlich Ende 2018."Hinweis an alle Vermieter (mit Unternehmereigenschaft): Bitte prüfen und überlegen Sie selbst, ob Sie nicht "vorsichtshalber" einer Mieterhöhung eine Widerrufsbelehrung beileigen. Näheres zu dieser derzeit ungeklärten Problematik erfahren Sie unten in den Kommentaren oder auch z.B. in diesem Artikel: http://www.haus-grund-freiburg.de/widerrufsrecht_mietrecht.html "Eine "amtliche" Mustervorlage für eine Widerrufsbelehrung erhalten Sie hier: http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html .Video erschienen bei Youtube: https://youtu.be/144Dn7IO6eEProduziert von Immobooks.de für https://www.vermietershop.de----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Die neue Geliebte des Mieters zieht nachträglich in die Mietwohnung ein und will mit in den bestehenden Mietvertrag als weitere Hauptmieterin aufgenommen werden mit allen Rechten und Pflichten einers Mieters.Was ist dabei aus VerMietersicht rechtlich zu beachten beim Einzug, beim Ausfüllen des Mietvertrages und welche Konsequenzen ergeben sich bei einer eventuellen späteren Trennung des Mieterpaares oder gar Tod eines Mieters. Teil 2 der Video-Podcast-Reihe: "Liebe, Einzug, Trennung/Scheidung"Das Video ist erschienen auf Youtube unter: https://youtu.be/2QtJhy7TvbcGute Unterhaltung wünscht das Immobooks-Team#Mietvertrag abschließen#Einzug Freundin#Aufnahme Geliebte in Mietvertrag# Gebrauchsüberlassung an DritteWeitere 220 Mustertexte und Video-Anleitungen sind erhältlich unter: https://www.vermietershop.de - Keine Rechtsberatung, keine Gewähr, keine Haftung für den Inhalt des Video-Podcast.
Was sollten Vermieter bei der Mietersuche beachten, um nicht auf Problem-Mieter, Mietbetrüger oder Mietnomaden hereinzufallen? Welche Strategien haben professionelle Vermieter? Die "kultige" Vermieterin Rita G.-Ehrlich erzählt aus "Ihrem Schatzkistchen", aus Ihrem neuen erfolgreichen Bestseller-Videobook: "Die Mietersuche - 33 Tipps". Gute und erkenntnisreiche Unterhaltung wünscht Immobook - Frau G.-Ehrlich freut sich auf Ihre sachlichen Kommentare - "Problem"-Kommentare werden analog den Problem-Mietern aussortiert... aus Prinzip! Produziert von Immobooks.de. - Keine Rechtsberatung, Keine Haftung, keine Gewähr. 220 Mustertexte und Video-Anleitungen für Vermieter erhalten Sie bei https://www.vermietershop.de zum downloaden.