Podcasts about arbeitslohn

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Best podcasts about arbeitslohn

Latest podcast episodes about arbeitslohn

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin
Rückzahlung bei Überzahlung von Lohn

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin

Play Episode Listen Later May 17, 2025 14:02


Heute geht es um eine Entscheidung des LAG Niedersachen wegen Rückzahlung von übergezahlten Lohn.LAG Niedersachsen, Beschl. v. 18.03.2025 – 4 SLa 755/24Nach Ende des Arbeitsverhältnisses zahlte das Land versehentlich weiter Gehalt (13.235,99 € netto). Die Beklagte berief sich auf ein allgemeines Hinweisschreiben vom 04.10.2022 sowie angebliche Entreicherung. Das LAG verneinte einen Ausschluss des Rückzahlungsanspruchs nach § 814 BGB, da positive Kenntnis beim Leistenden nicht dargelegt wurde. Entreicherung wurde mangels konkreten Vortrags (z. B. Luxusausgaben, Kontoentwicklung) abgelehnt. Ein Zeugnisanspruch war verfallen (§ 37 TV-L), da kein konkreter Vortrag zum Verfahren erfolgte. Prozesskostenhilfe wurde mangels Erfolgsaussicht abgelehnt.ähnliche Podcastfolgen:1. ⁠ ⁠⁠⁠⁠Arbeit ohne Lohn2. Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit3. BAG und LohnabrechnungArtikel:1. Arbeitslohn steht aus2. Arbeitstage pro Monat3. Lohnabrechnung in elektronischer FormHomepage:⁠⁠⁠⁠Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin

Play Episode Listen Later Apr 12, 2025 16:50


LAG- MV, Urteil vom 28.01.2025 - 5 SLa 159/24Der Kläger war ab 01.10.2020 zunächst als Personalleiter bei einer anderen Gesellschaft tätig und verdiente monatlich 4.200 € brutto. Sein Arbeitsverhältnis ging ab dem 01.10.2021 auf die Beklagte über, wobei seine ursprünglichen Vertragsbedingungen unverändert fortgalten.Ab Februar 2022 betreute der Kläger rund 800 Beschäftigte, vorher ca. 80.Ende 2022 und Mitte 2023 stellte die Beklagte jeweils weitere Personalleiter ein, die mit 10.000 € brutto monatlich (plus Provisionszahlung und Dienstwagen) deutlich höher vergütet wurden. Beide hatten höherwertige Qualifikationen (Diplom-Ökonom, Master Human Resource Management) und umfangreichere Berufserfahrungen in Großunternehmen.Der Kläger verlangte rückwirkend ab Oktober 2020 eine Vergütung von ebenfalls 10.000 € monatlich und begründete dies mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sowie einer Diskriminierung wegen des Geschlechts.ähnliche Podcastfolgen:1. ⁠ Corona - kein Lohn für Ungeimpfte?2. Lohn ohne Arbeit - geht das?Artikel:1. ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ ⁠Arbeitslohn geltend machen2. ⁠ Sonderzahlungen durch den ArbeitgeberHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Marzahn⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Anwalt Arbeitsrecht in Berlin ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

COSMO Daily Good News
Neues Museum in Norwegen setzt auf Geschlechter-Gerechtigkeit

COSMO Daily Good News

Play Episode Listen Later Feb 20, 2025 1:24


Ungleichheit zwischen Männern und Frauen besteht nicht nur beim Arbeitslohn. Sondern auch in der Kunst. Die weitaus meisten Bilder und Skulpturen in Museen stammen von Männern. Ein neues Museum in Trondheim will dagegen etwas tun. 60 Prozent der Werke dort sollen Arbeiten von Künstlerinnen zeigen. Von Daily Good News.

Sei doch nicht besteuert!
#129: Fitnessstudio & Sport steuerlich absetzen: Was geht und was nicht?

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Feb 12, 2025 34:24


Sportliche Aktivitäten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein – doch nicht jede Ausgabe lässt sich absetzen. In dieser Podcast-Folge klären wir, welche steuerlichen Regeln für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportvereine und betriebliche Gesundheitsförderung gelten. Erfahren Sie: - Warum Mitgliedsbeiträge an Sportvereine nicht als Spende abziehbar sind (§ 10b Abs. 1 Satz 7 EStG). - Ob Fitnessstudio-Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden und warum das BFH-Urteil vom 21.11.2024 – VI R 1/23 den steuerlichen Abzug meist ausschließt. - Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse es für Sportangebote gibt und wann die 600-Euro-Freigrenze nach § 3 Nr. 34 EStG gilt. - Warum Firmenfitness-Angebote oft steuerpflichtiger Arbeitslohn sind und die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. - Ob Fitnessstudios Umsatzsteuer zahlen müssen und wann der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG für Saunen oder Heilbäder gilt. - Welche Urteile zur Steuerpflicht von betrieblichen Sportanlagen, Firmenläufen oder Golfclub-Mitgliedschaften existieren und welche steuerlichen Fallstricke drohen (z. B. BFH-Urteil vom 21.03.2013, BStBl II S. 700 zur steuerpflichtigen Übernahme von Golfclub-Beiträgen). Zum Abschluss werfen wir einen Blick darauf, welche steuerlichen Vorteile Unternehmen für ihre Mitarbeiter schaffen können – und warum es oft komplizierter ist, als es auf den ersten Blick scheint. Egal ob Fitnesstudio-Mitgliedschaft, betriebliche Gesundheitsförderung oder Firmenläufe – wir zeigen, worauf Sie achten müssen, um steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

TAXpod
#25.2 Januar Briefing – 30 Min vom BFH

TAXpod

Play Episode Listen Later Jan 31, 2025 37:40


Gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß sprechen wir in dieser TAXpod-Episode über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Januar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Januar mündlich verhandelten Fälle. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start kurz vom Urteil II R 16/22, in dem es um die Grunderwerbsteuerbarkeit von Beteiligungskettenverlängerungen um zwischengeschaltete Personengesellschaften geht. Das Urteil ist – jedenfalls wenn es zur Anwendung kommt – bedeutsam und hat viele Auswirkungen, die wir noch in einer gesonderten Folge beleuchten werden. Anschließend sprechen wir über BFH v. 17. Oktober 2024 III R 1/23 und zur Frage, wann Mitternachtsgeschäfte die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gefährden können. BFH v. 20.11.2024 VI R 21/22 fragt sich sodann, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen an angestellte Manager zwingend zu Arbeitslohn führen muss. Hingegen beschäftigt sich BFH v. 19.11.2024 VIII R 26/21 mit der angesichts des volatileren Zinsumfelds immer praxisrelevanter werdenden Behandlung von Aufwendungen aus einem Zins-Swap Geschäft, hier konkret eine Ablösezahlung für eine vorzeitige (isolierte) Beendigung des Swap Geschäfts (sog. isolierter Close Out). Schließlich geht es in BFH v. 30. Oktober 2024 IV 19/22 noch um die erweiterte Kürzung, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet wird, der nur aus verbliebenen Immobilien besteht. Weiterhin berichtet Christian aus mündlichen Verhandlungen zum Anspruch auf Akteneinsicht aus der DSGVO (inkl. Schadenersatzansprüchen) in der Revision IX R 25/22, zu Einzelheiten bei der Außenhaftung der Kommanditisten nach § 15a EStG im Revisionsverfahren IV R 11/22 und zur Frage, ob die Remittance-Base-Besteuerung in UK eine Vorzugsbesteuerung iSd § 2 AStG darstellt, in der Revision IX R 37/21 Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

Sei doch nicht besteuert!
#126: Dienstrad, E-Bike, S-Pedelec: Steuerliche Regeln und praktische Tipps

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Jan 21, 2025 25:09


Diensträder liegen im Trend – doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung aus? In dieser Podcast-Folge klären wir, wann ein Dienstrad steuerfrei bleibt und wann ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Ob klassisches Fahrrad, E-Bike oder S-Pedelec: Wir erläutern die Unterschiede in der Besteuerung, warum Gehaltsumwandlungen steuerlich kritisch sein können und welche Besonderheiten bei Leasing, privater Nutzung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten. Erfahren Sie außerdem, wie sich die 1 %-Regelung auf S-Pedelecs auswirkt, welche Vorteile es bei der Überlassung zusätzlich zum Arbeitslohn gibt und warum ein Arbeitsgericht Leasingkosten bei längerer Krankheit als unzulässige Belastung für Arbeitnehmer eingestuft hat. Ein kompakter Überblick für alle, die steuerlich das Beste aus ihrem Dienstrad herausholen wollen! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

Sei doch nicht besteuert!
#120: Abfindung wegen Jobverlust - Die besten Steuer-Strategien

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Dec 10, 2024 30:29


SAP und VW kündigen Massenentlassungen an - die Frage nach der optimalen Versteuerung von Abfindungen wird damit brandaktuell. Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Jobverlust, allerdings existiert kein automatischer Anspruch darauf. Wer jedoch eine Abfindung erhält, kann bei der Steuer durch geschickte Gestaltung sparen. Die Abfindung wird als Arbeitslohn versteuert, aber die sogenannte Fünftelregelung ermöglicht eine günstigere Besteuerung. Wichtig zu verstehen: Die Abfindung muss in voller Höhe versteuert werden - die Fünftelregelung wirkt sich lediglich auf den anzuwendenden Steuersatz aus. Der Mechanismus funktioniert so: Das Finanzamt teilt die Abfindung rechnerisch durch fünf. Dieses Fünftel wird dann zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet. Die sich daraus ergebende Steuererhöhung wird mit fünf multipliziert - das ist die Steuer auf die gesamte Abfindung. Durch diese Berechnung wird ein niedrigerer Steuersatz erreicht als bei einer Besteuerung der gesamten Abfindung auf einmal. Die Progression des Steuertarifs wird dadurch abgemildert. Damit diese Vergünstigung greift, muss die Zahlung als Ersatz für entgangene Einnahmen erfolgen. Außerdem darf keine Mitschuld des Arbeitnehmers vorliegen und die Zahlung sollte als Einmalbetrag erfolgen. Ab 2025 kommt es zu einer wichtigen Änderung: Die Fünftelregelung wird nicht mehr direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Die steuerliche Vergünstigung erhalten Arbeitnehmer erst im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zurück. Für Beschäftigte im Spitzensteuersatz bieten sich besondere Optimierungsmöglichkeiten. Denn hier hat die Fünftelregelung ohne weiteres keine positive Auswirkung. Eine Verschiebung der Abfindung ins Folgejahr kann sinnvoll sein. Auch die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags kann die Steuerlast effektiv senken. Bei der Sozialversicherung gibt es einen klaren Vorteil: Echte Abfindungszahlungen bleiben komplett beitragsfrei. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht oder es sich um ausstehende Lohnzahlungen handelt. Einen Sonderfall stellen Minijobs dar. Hier führt eine Abfindung zwar nicht zur Sozialversicherungspflicht, allerdings entfällt die günstige Pauschalbesteuerung. Die Steuer wird stattdessen nach den individuellen Merkmalen des Arbeitnehmers berechnet. Zum besprochenen Angebot: www.lexware.de/steuerfabi (Anzeige) Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

Sei doch nicht besteuert!
#117: Weihnachtsfeier & Steuern: Rechtliche Grundlagen und Praxistipps

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Nov 20, 2024 30:05


Die Weihnachtszeit naht und damit die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern. In dieser Episode erklären wir die steuerlichen Aspekte von Betriebsveranstaltungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Betriebsveranstaltungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, sind aber durch einen Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser kann für zwei Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Bei Überschreitung besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das aktuelle BFH-Urteil (VI R 5/22) bringt wichtige Neuerungen: Anders als bisher muss für die Pauschalbesteuerung nicht mehr zwingend die gesamte Belegschaft eingeladen werden. Bei der Umsatzsteuer gilt laut BFH (V R 16/21) eine Freigrenze von 110 €, bei deren Überschreitung der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen ist. Sozialversicherungsrechtlich ist nach der BSG-Rechtsprechung (B 12 BA 3/22 R) die Anmeldung der Pauschalsteuer bis zum 28. Februar des Folgejahres entscheidend. Ansonsten fallen auf die Pauschalsteuer von 25% noch Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch die Weihnachtsfeier ungewollt teurer als geplant werden kann.

Sei doch nicht besteuert!
#109: Homeoffice und Steuern: Welche Kosten Arbeitgeber übernehmen können

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Sep 25, 2024 42:19


Der wachsende Trend zum Homeoffice, in dem mittlerweile 23,5 % der Beschäftigten arbeiten, bringt nicht nur Flexibilität, sondern auch finanzielle Belastungen für Arbeitnehmende mit sich. Diese tragen oft die Kosten für Strom, Heizung, Telefon, Internet und Bürobedarf. Arbeitgeber können jedoch bestimmte Kosten übernehmen und steuerfrei erstatten, beispielsweise bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bürostuhl. Das gilt aber nur, wenn diese Arbeitsmittel im Eigentum des Arbeitgebers verbleiben. Bei privater Mitnutzung liegt hingegen regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, es sei denn, es handelt sich um Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte, für die eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG möglich ist. Eine pauschale Erstattung von Kosten wie Miete, Strom oder Internet führt immer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Alternativ können nachgewiesene Betriebskosten, wie etwa Stromkosten, steuerfrei erstattet werden, sofern der Arbeitnehmer diese für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten belegt. Telefonkosten können bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 20 Euro im Monat, ohne Einzelnachweis steuerfrei ersetzt werden. Für ein häusliches Arbeitszimmer gilt ab 2023, dass es nur dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt. Erfüllt das Homeoffice diese Voraussetzung, können entweder die tatsächliche Kosten oder eine Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend zu machen, auch ohne ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Das gilt z. B. für alle die in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch im Home-Office arbeiten. Fahrten vom Homeoffice zum Büro können als Reisekosten abgesetzt werden, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Das gilt immer dann, wenn ein Mitarbeiter überwiegend im Home-Office arbeitet. Wenn wöchentlich einige Tage im Büro gearbeitet wird, liegt eine solche erste Tätigkeitsstätte am Büro vor. Dann gelten die üblichen Entfernungspauschalen, die jedoch bei der Erstattung steuerpflichtig sind. Bei der Vermietung eines als Homeoffice genutzten Arbeitszimmers an den Arbeitgeber hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob dies im Interesse des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmenden erfolgt. Handelt es sich um eine Vereinbarung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers, hat die Untervermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber Steuervorteile, da die Miete des Arbeitgebers steuerfrei bleieben kann. Ist das Interesse jedoch aufseiten des Arbeitnehmers, gelten die Zahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Sei doch nicht besteuert!
#105: Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alles über Pflichten und Fristen

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Aug 28, 2024 42:52


In dieser Episode besprechen wir ausführlich, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und welche Fristen dabei beachtet werden müssen. Wir werfen einen Blick auf die relevanten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere § 46 Abs. 2 EStG, der die Verpflichtung zur Veranlagung für Angestellte regelt, etwa bei Progressionseinkünften über 410 Euro oder dem Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern. Weitere Verpflichtete sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Rentner und Kapitalanleger, deren Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten. Zudem gehen wir auf die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2023 und 2024 ein und erläutern, was passiert, wenn die Erklärung verspätet eingereicht wird. Hierbei klären wir die Folgen von Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und Schätzungen seitens des Finanzamts. Darüber hinaus behandeln wir, für wen sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt. Besonders für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, könnte dies attraktiv sein, da sie in vielen Fällen mit einer Steuererstattung rechnen können. Auch Kapitalanleger, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, und Personen, die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, können von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Abschließend geben wir praktische Hinweise für Studenten im Zweitstudium und weitere Fälle, in denen eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein kann.

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin
Lohn steht aus - Mahnung erforderlich?

Arbeitsrecht einfach erklärt - Anwalt Andreas Martin

Play Episode Listen Later Feb 24, 2024 13:00


- Lohn: Fälligkeit mit Ablauf des Monats - Lohnbescheinigung - Klage nur selten sinnvoll - Mahnung im Zivilrecht zur Verzugssetzung wichtig - Arbeitgeber kommt beim Lohn auch ohne Mahnung in Verzug - Verzugsfolgen im Arbeitsrecht: Verzugszinsen , keine Verzugspauschale von € 40,00 und keine Erstattung von Anwaltskosten - Klage ohne Veranlassung = Anerkenntnis denkbar, aber keine hohe Relevanz - kurze Mahnung sinnvoll, da vielleicht Gerichtsverfahren vermeidbar - Anwalt oder nicht? - Rechtsschutz = Anwalt sinnvoll - keine Rechtsschutz = Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht - Ausschlussfristen beachten (Ausnahme Mindestlohn) Blog: 1. Arbeitslohn geltend machen 2. Arbeitslohn - was man als Arbeitnehmer wissen sollte! 3. Sonderzahlungen - wann besteht ein Anspruch? Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin

Tax & Law Hörfunk
Sonne fürs Gehaltskonto? Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA

Tax & Law Hörfunk

Play Episode Listen Later Feb 7, 2024 27:15


Hoch qualifizierte Fachkräfte sind mobil und manchmal bringen Sie Fähigkeiten mit, die sehr speziell sind und im Gastland gar nicht oder nur sehr teuer am Markt eingekauft werden können. Daraus entstehen Auslandsentsendungen, die von unterschiedlicher Dauer sind und steuerliche Fragen auslösen, die häufig durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und in Fallkonstellationen in BMF-Anwendungsschreiben konkretisiert werden müssen. Jüngst geschehen, in einem kurz vor Weihnachten ergangenen Schreiben. Dieses wirft aber nun neue Fragen auf und steht teilweise konträr zu den Auslegungen anderer Länder, weshalb mit Doppelbesteuerung und Steuerstreitigkeiten zu rechnen sein wird. Schlimmer noch, für entsendende Unternehmen, wird der Auslandseinsatz vermutlich sogar kostspieliger. Im Gespräch zwischen Dr. Andreas Bolik, Heidi Schindler und Jörg Bartnik geht es daher um die Fragen der Ansässigkeit und des wirtschaftlichen Arbeitgebers und einem Sonderfall in den Niederlanden und  auch um Stock-Options. Weitere Informationen: ey.com

HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien
Money, Money, Money - Vom Gründen und Investieren in FinTechs

HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

Play Episode Listen Later Nov 23, 2023 63:23


Gast in Folge 44 ist Gamal Moukabary, Gründer und CEO von myWage. Mit Gamal sprechen wir über das Geschäftsmodell von myWage - bei weitem nicht nur Menschen mit geringem Einkommen haben Gründe, den bereits verdienten Arbeitslohn (vorab) ausbezahlt zu bekommen. Gamal berichtet über seine bisherigen Gründungen (u.a. Bonify) und Finanzierungsrunden. Wir sprechen über die Herausforderungen, ein FinTech zu gründen und warum die regulatorischen Vorgaben niemanden abhalten sollten, den Sprung zu wagen. Es geht auch seine Investments und wie er Investmententscheidungen trifft. Außerdem sprechen wir über den Einsatz künstlicher Intelligenz bei FinTechs allgemein und bei myWage im Besonderen. Schließlich geht es um No-Code-Development und warum sich wegen dieses Trends Geschäftsmodelle gerade im FinTech-Umfeld viel schneller testen und umsetzen lassen. In den News geht es um eine größere Finanzierungsrunde, die Dorothea gerade für Mandanten begleitet hat. Wir sprechen über den üblichen Ablauf und die Schwierigkeiten, die sich bei Last-minute-Änderungen bei der Notarin ergeben. Bei Martin geht es wieder um Daten. Allerdings nicht um die DSGVO, sondern um den Data Governance Act und ein Gutachten, das wir für ein öffentliches Unternehmen gefertigt haben. Darin ging es um den Anwendungsbereich des neuen Rechts und um die Folgen. Nach der neuen Verordnung sind Ausschließlichkeitsvereinbarungen über die Datenüberlassung mit einzelnen Unternehmen unzulässig. Wenn Daten mit Unternehmen geteilt werden, müssen diese auch an andere Unternehmen weitergegeben werden.

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Gerade in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels ist es wichtig, gute und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen und dann auch im Team zu halten. Ausschlaggebend ist neben einem freundlichen Betriebsklima und guten Arbeitsbedingungen in erster Linie das Gehalt. Doch oft sorgt die erste Gehaltsabrechnung nach einer Lohnerhöhung beim Mitarbeiter für Ernüchterung, weil ein Großteil der versprochenen Summe für Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurde. Und auch für den Unernehmer wird es teuer, da zu jeder Gehaltserhöhung noch 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung on top kommen. Doch warum mehr Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, als unbedingt nötig? Besser sind klug ausgewählte und kombinierte Sachleistungen zur Gehaltsergänzung, mit denen sich attraktive Vergütungspakete schnüren lassen, die den Mitarbeiter dabei auch noch sinnvoll entlasten. Voraussetzung ist dabei stets, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen sind regelmäßig nicht begünstigt.

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 gezahlt werden

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Play Episode Listen Later Aug 25, 2023 7:49


Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen, insgesamt bis zu 3.000 Euro im Zeitraum 26. Ok-tober 2022 bis 31. Dezember 2024. Arbeitnehmer können die IAP damit brutto für netto vereinnahmen und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten. Wichtig ist, dass die Zahlungen der IAP zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Gehaltsumwandungen sind nicht begünstigt. Die Zahlungen müssen einen Inflationsbezug haben, ein Nachweis der tatsächlichen Betroffenheit des Arbeitnehmers von der Inflation ist jedoch nicht erforderlich. Die Zahlungen sind lediglich im Lohnkonto als IAP aufzuzeichnen. Dennoch steckt der Teufel wie sooft im Detail, wie auch die bereits mehrfach aktualisierten FAQ des Bundesfinanzministeriums zur IAP zeigen. Damit es bei einer späteren Betriebsprüfung kein böses Erwachen gibt, sollte folgendes beachtet werden.

Zeitzeugen im Gespräch - Deutschlandfunk
DDR-Vertragsarbeiter David Macou - "Wir sind Menschen, keine Steine"

Zeitzeugen im Gespräch - Deutschlandfunk

Play Episode Listen Later Jun 24, 2023 55:04


Als Vertragsarbeiter kam David Macou von Mosambik in die DDR, schuftete im Tagebau. 1991 wurde er Opfer rechtsextremer Ausschreitungen in Hoyerswerda, anschließend in seine Heimat abgeschoben. Seinen vollen Arbeitslohn hat er nie erhalten.Detjen, Stephanwww.deutschlandfunk.de, Zeitzeugen im GesprächDirekter Link zur Audiodatei

Die 365 Bibelverse Challenge

Jes 55,1-2 Kommt her und kauft ohne Geld und umsonst Wein und Milch! Warum wiegt ihr Geld ab für das, was kein Brot ist, und euren Arbeitslohn für das, was nicht sättigt? (Sch2000) Kommentar von MacDonald (CLV) 55,1 Der Geist Gottes sendet eine evangelistische Einladung zur Umkehr an Israel. Gleichzeitig lädt er alle von überallher zum Festmahl des Evangeliums ein. Alles, was nötig ist, ist ein Bewusstsein der Bedürftigkeit (Durst). Die Segnungen sind die Wasser des Heiligen Geistes, der Wein der Freude und die Milch des guten Wortes Gottes. Sie alle sind freie Gaben der Gnade und ohne Geld und ohne Kaufpreis zu haben. 55,2-5 In seiner Gottesferne hatte Israel seine Kraft und seine Hilfsmittel vergeudet. Wahre Befriedigung und bleibendes Glück sind nur in dem Herrn zu finden. Wenn die Israeliten zu ihm zurückkehren, werden sie alle unverbrüchlichen Gnadenerweise erhalten, die David in dem ewigen Bund verheißen wurden (Psalm 89,3.4.28.29). Diese Verheißungen werden in dem Herrn Jesus und in seiner herrlichen Regierung erfüllt. Auch die Heidenvölker werden an den Wohltaten des Reiches teilhaben, und es werden herzliche Beziehungen zwischen Israel und den Heiden bestehen. .:: FRAGEN::. Schreib mir! bibelverse@christliche-gewohnheiten.de .:: ANKI ::. ankisrs.net .:: DER KOSTENLOSE VIDEOKURS ::.

Gold & Silber | Podcast für Investoren, Krisenvorsorger und Sammler | Kettner-Edelmetalle

✅ Kostenlosen Inflationsschutz-Ratgeber herunterladen: https://kettner.shop/Inflationsschutz-Ratgeber_2q Stellen Sie sich vor, ein Brot kostet plötzlich 201 Milliarden Euro und die Menschen holen den Arbeitslohn täglich in Säcken von der Bank, weil sich die Preise in weniger als vier Tagen verdoppeln. All das geschah tatsächlich in Deutschland in der Hyperinflation von 1923. In diesem Podcast werfen wir einen Blick zurück in die Vergangenheit und ich gebe Ihnen meine Einschätzung, ob sich diese Katastrophe erneut wiederholen könnte. Leider lernen wir alle viel zu selten aus Fehlern der Vergangenheit. Wie hat Ihnen unser Beitrag gefallen? Wir würden uns über einen Daumen hoch und ein Abo unseres Kanals freuen. https://www.kettner-edelmetalle.de/

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Corona-Boni bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Play Episode Listen Later Dec 9, 2022 11:46


Das vom Bundestag am 19.05.2022 und vom Bundesrat am 10.06.2022 beschlossene Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält mit § 3 Nr. 11b EStG eine Neuregelung für einen steuerfreien Corona-Bonus. Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.

Handelsblatt Today
Last-Minute-Guide zur Steuererklärung: So können Anleger sparen

Handelsblatt Today

Play Episode Listen Later Oct 28, 2022 29:46


Die Steuererklärung muss dem Finanzamt spätestens am 31. Oktober vorliegen. Worauf Anleger achten sollten. In wenigen Tagen endet die Abgabefrist für die Steuerklärung 2021. Stichtag ist für viele Bürgerinnen und Bürger der 31. Oktober. Das Steuerportal Elster dürfte an diesem Tag wieder auf Hochtouren laufen. Immerhin haben die meisten Deutschen ihre Steuererklärung im vergangenen Jahr erst am letzten Tag der Frist abgegeben. Das zeigen unter anderem die Zahlen des WISO-Steuer-Reports 2022. „Wer jetzt bemerkt, dass er etwas mehr Zeit braucht, kann die Frist verlängern, indem er einen Steuerberater hinzuzieht. Auch als Privatperson kann man versuchen, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen“, erklärt Influencer Fabian Walter in dieser Folge Handelsblatt Today. Auf der Social-Media Plattform TikTok bringt er als „Steuerfabi“ seinen rund 714.000 Followern in kurzen Videos alles über das Thema Steuern bei. Insbesondere für Anleger gilt es einige steuerliche Aspekte zu beachten. Neben dem monatlichen Arbeitslohn sind schließlich auch Einnahmen aus privaten Geldanlagen steuerpflichtig. Die Regelungen können sich je nach Assetklasse unterscheiden. Es muss jedoch nicht jeder Cent versteuert werden. Der Steuerexperte erklärt: „Der Freibetrag für Kapitalerträge liegt bei 801 Euro. Der soll demnächst auf 1000 Euro erhöht werden. Das ist aber noch nicht durch.“ Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag. Im Interview erfahren Sie, wie Anleger sich diese Freibeträge zu Nutze machen und mit welchen legalen Tricks sie ihre Steuerlast sonst noch senken können. Mehr zu diesem Thema: [Erbschaftssteuer: Legaler Steuertrick - steuerfrei erben mit Nießbrauchdepot](https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/erbschaftssteuer-legaler-steuertrick-steuerfrei-erben-mit-niessbrauchdepot/28743602.html) [Steuererklärung 2021: Wie Sie das Maximum beim Fiskus rausholen](https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/dossier-zum-download-steuer[…]21-wie-sie-das-maximum-beim-fiskus-rausholen/21181344.html) *** Exklusives Angebot für Handelsblatt Today-Hörer: Testen Sie Handelsblatt Premium 4 Wochen für 1 € und bleiben Sie immer informiert, was die Finanzmärkte bewegt. Mehr Informationen: www.handelsblatt.com/mehrfinanzen Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: today@handelsblattgroup.com Ab sofort sind wir bei WhatsApp, Signal und Telegram über folgende Nummer erreichbar: 01523 – 80 99 427

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Corona-Prämien bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Play Episode Listen Later Jul 1, 2022 16:06


Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Thema heute:    Was ändert sich für Inhaber eines Jobtickets mit dem 9-Euro-Ticket steuerlich?   Jobtickets sind bei Angestellten vor allem in Großstädten sehr begehrt. Das liegt daran, dass hier das ÖPNV-Netz üblicherweise gut ausgebaut ist und Jobtickets unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind. Steuerfreiheit tritt zum Beispiel ein, wenn das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung bis zur Höchstgrenze von maximal 50 Euro pro Monat gewährt wird. Das auf Initiative der Bundesregierung zum 1. Juni eingeführte, zeitlich begrenzte 9-Euro-Ticket wirft im Hinblick auf vorhandene Jobticket-Abonnements bei Unternehmen und Angestellten zahlreiche praktische Fragen bezüglich der Besteuerung auf. Die Lohnsteuerhilfe Bayern bezieht sich u.a. auf ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums und erläutert die unterschiedlichen arbeitsvertraglichen Konstellationen. Was ändert sich für Angestellte, die ihr Jobticket selbst erwerben? Oftmals kaufen Beschäftigte ihr Ticket für die Fahrten zur Arbeit selbst und erhalten dafür von ihren Vorgesetzten einen Zuschuss oder die gesamten Kosten ersetzt. Jobtickets sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Lohn als Barzuschuss bis zur Höhe der angefallenen Kosten gewährt werden. Für den Arbeitgeber bietet es sich hier an, den Mitarbeitenden nur die tatsächlichen Kosten in Höhe der 9 Euro zu ersetzen. Das Unternehmen reduziert also seine Zahlungen über die Lohnbuchhaltung für diese drei Monate. Werden die Zahlungen auf die tatsächlichen Kosten, die der Arbeitnehmende hatte, beschränkt, bleibt es bei der Steuerfreiheit des Jobtickets. Kauft der Arbeitgeber das Jobticket, erhöht sich der Spielraum für Sachbezüge Der Gesetzgeber setzt beim Sachbezug voraus, dass der Arbeitgeber das Ticket besorgt und nicht nur bezahlt. Bezieht der Arbeitgeber die Jobtickets vom örtlichen Nahverkehrsunternehmen, liegt ein zusätzlicher Vorteil darin, dass er sie üblicherweise vergünstigt bekommt. Verkauft das Unternehmen das verbilligte Jobticket zum Selbstkostenpreis an die Mitarbeiter weiter, liegt kein geldwerter Vorteil vor und es fallen grundsätzlich keine Steuern an. Wird das Jobticket im Rahmen einer Entgeltumwandlung gewährt, liegt ein steuerfreier Sachbezug vor, sofern die Kosten für das Monatsticket unter 50 Euro liegen und die Höchstgrenze für Sachbezüge nicht bereits anderweitig ausgeschöpft ist. Durch den vergünstigten Einkauf des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August ändert sich in diesem Fall steuerlich nichts.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

AuA-Podcast
Kurz gefragt: "Kein Arbeitslohn nach Betriebsschließung wegen Corona-Lockdown"

AuA-Podcast

Play Episode Listen Later Nov 17, 2021 13:43


Grundsätzlich gilt: Keine Arbeit, kein Lohn. Etwaige Risiken dafür, dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann, obwohl die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, trägt ebenso grundsätzlich der Arbeitgeber, was zur Folge hat, dass dieser zur Zahlung des vereinbarten Lohns verpflichtet bleibt. Nun meinen Juristen, wenn sie grundsätzlich sagen, dass es da auch Ausnahmen gibt – und darum geht es in unserem heutigen Fall. : Was droht bei Nichteinhaltung der Regeln?

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Betriebliche Gesundheitsförderung ist steuerlich begünstigt

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Play Episode Listen Later Oct 29, 2021 9:34


Nur mit gesunden Mitarbeitern ist ein Unternehmen leistungsfähig. Deshalb boomt die betriebliche Gesundheitsförderung. Aufwendungen dafür sind als Betriebsausgaben abziehbar und beim Arbeitnehmer kein Arbeitslohn, wenn das Arbeitgeberinteresse überwiegt.

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Gutscheine und Guthabenkarten: Sachbezug oder Barlohn?

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Play Episode Listen Later Apr 30, 2021 7:22


Als Sachbezüge werden ab 2020 nur noch Gutscheine und Geldkarten (Zahlungsinstrumente) zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen anerkannt, die den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz entsprechen.

Rechtspodcast: Clarity Talk on Air
Weltfrauentag: Erfahrungen, Gedanken und Zukunftsaussichten

Rechtspodcast: Clarity Talk on Air

Play Episode Listen Later Mar 8, 2021 9:09


Frauen und Männer sind in Österreich gleichgestellt – zumindest vor dem Gesetz. Abseits davon gibt es noch immer eine deutliche Differenz, etwa beim Arbeitslohn für gleiche Arbeit, der Anzahl von Frauen in Führungspositionen, der von Altersarmut betroffenen Personen oder durch veraltete Rollenbilder. Zeit, sich anlässlich des Weltfrauentags in der Kanzlei umzuhören und die persönlichen Erfahrungen von Frauen und ihre Meinung zum Weltfrauentag einzufangen, über verschiedene Positionen und Generationen hinweg. Von der erfolgreichen Managing Partnerin Francine Brogyányi oder Partnerin Magdalena Brandstetter über die aufstrebende Rechtsanwältin Magdalena Nitsche bis hin zu jungen Talenten wie der Rechtsanwaltsanwärterin Julia Haunold oder Trainee Vivien Lux.

Mises Karma
Episode 64: Inflationssteuer: Was vom Arbeitslohn bleibt

Mises Karma

Play Episode Listen Later Jan 15, 2021 7:26


Ein Artikel von Karl-Friedrich Israel über die Berechnung eines alternativen Inflationsmaßes und dessen offensichtliche Diskrepanz zur offiziellen Preisinflationsmessung. Der Artikel erschien am 16. Dezember 2020 auf der Website des Ludwig von Mises Institut Deutschland.

Mises Karma
Episode 64: Inflationssteuer: Was vom Arbeitslohn bleibt

Mises Karma

Play Episode Listen Later Jan 15, 2021 7:26


Ein Artikel von Karl-Friedrich Israel über die Berechnung eines alternativen Inflationsmaßes und dessen offensichtliche Diskrepanz zur offiziellen Preisinflationsmessung. Der Artikel erschien am 16. Dezember 2020 auf der Website des Ludwig von Mises Institut Deutschland.

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Nun doch: Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sind steuerpflichtig

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Play Episode Listen Later Dec 24, 2020 6:16


Spätestens seit der letzten Bußgeldnovelle tun Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung Autofahrern doppelt weh. Doch jeder, der auch beruflich oft mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Dilemma. Das wichtige Schreiben muss unbedingt vor 18 Uhr bei der Post sein, die Termine sind eng getaktet und die Kunden warten auf den pünktlichen Erhalt ihrer Waren. Dagegen stehen Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkplatzmangel und Fußgängerzonen mit begrenzten Lieferzeiten. Einmal mal kurz in der zweiten Reihe oder im Parkverbot gestanden, um schnell eine Bestellung auszuliefern und schon schieben die netten Damen und Herren vom Ordnungsamt das Knöllchen wegen Falschparkens hinter den Scheibenwischer. Diskutieren? Zwecklos. Noch ein paar Ehrenrunden drehen und schauen, ob man vielleicht doch noch irgendwo etwas übersehen hat? Kollidiert mit dem Tourenplan. Getreu dem Motto "The show must go on" hatten einige Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in der Vergangenheit sogar den "Persilschein" ausgestellt und zugesichert, eventuelle Verwarnungsgelder im Falle eines Falles auszugleichen. Unterstützt wurde diese Praxis durch ein Urteil der Düsseldorfer Finanzrichter aus dem Jahr 2016, für die entscheidend war, um was für ein Bußgeld es sich im Detail handelt. Im konkreten Fall hatte ein Paketzusteller Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Dem ging voraus, dass sich der Arbeitgeber im Vorfeld bemüht hatte, kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen für das Halten in Verbotszonen zu bekommen. Nur in den Fällen, in denen es generell keine Genehmigungen gab, wurde der Arbeitnehmer angewiesen, Halteverbote zu missachten. Für die Düsseldorfer Finanzrichter waren diese Bußgelder noch "dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers" zuzurechnen und keine "Entlohnung". Doch die Bundesfinanzrichter waren hier nun ganz anderer Meinung. Mit Urteil vom 13.08.2020 (VI R 1/17) bestätigten sie ihre alte Rechtsauffassung, dass vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sehr wohl beim Arbeitnehmer Arbeitslohn darstellen und zu versteuern sind.

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Steuerfreier Sachbezug mit digitalen Gutscheinkarten

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe

Play Episode Listen Later Dec 3, 2020 12:29


Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Anerkennung und Wertschätzung zukommen lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Neben einem höheren Bruttogehalt können dem Mitarbeiter auch Sachwerte überlassen werden. Beträgt der Wert des monatlichen Sachwertes nicht mehr als 44 Euro, so bleibt der geldwerte Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird. Als zusätzlich galt bisher auch eine Gehaltsumwandlung, zumindest dann, wenn bei Wegfall des Sachbezugs eine spätere Aufstockung des Gehalts ausgeschlossen ist. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 soll diese Möglichkeit nun ausgeschlossen werden. Damit würde sich der Gesetzgeber allerdings über die herrschende Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes hinwegsetzen. Es bleibt in diesem Punkt also abzuwarten, in welcher Form die Regelung im Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet wird.

NDR Hörspiel Box
ARD Radio Tatort: Bankraub und Gerechtigkeit

NDR Hörspiel Box

Play Episode Listen Later Nov 14, 2020 52:16


Ein ARD Radio Tatort von Franz Dobler. Sie tragen Masken, wie die meisten Menschen, die in Zeiten der Pandemie eine Bank betreten, und das macht die Ermittlungsarbeit für Kriminalhauptkommissarin Jaqueline Hosnicz und ihren Partner Jakob Rosenberg nicht leichter. In ihrem zweiten Fall haben es die Münchner Ermittler, die weiterhin dort eingesetzt werden, wo sie keinen großen Schaden anrichten können, mit einer Serie von Banküberfällen zu tun. Ihre erste Frage lautet: Wer ist heute noch so blöd, sich auf Bankraub zu spezialisieren? Wo doch allgemein bekannt ist, dass der Arbeitslohn in der Regel gering und die Aufklärungsquote extrem hoch ist. Auffällig ist, dass die Bande ruhig und ohne sinnlose Gewalt vorgeht und über äußerst diffizile Fluchtwege davonrast. Ihre zweite Frage: Was hat es mit dem Märchen von den „Gangstern mit dem guten Herz“ (Lokalpresse) auf sich? Ihre Überlegungen werden jäh beendet, als es einen erneuten Banküberfall gibt, diesmal mit einem Toten. Und einem Bekennerschreiben: „Wir sind in der Tradition des bayerischen Bankräubers Theo Berger und wir holen uns die soziale Gerechtigkeit, um die wir alle beschissen werden.“ Hauptkommissar Rosenberg kennt die Geschichte um den sogenannten ‚Al Capone vom Donaumoos‘ und weiß: „Das hätte es jetzt aber nicht auch noch gebraucht.“ Mit Bibiana Beglau, Johannes Silberschneider u.v.a. Mus: DAS HOBOS. Regie: Ulrich Lampen. Produktion: BR 2020 l ca. 54 min. Verfügbar bis 11.11.2021. https://ndr.de/radiokunst

ARD Radio Tatort
Bankraub und Gerechtigkeit

ARD Radio Tatort

Play Episode Listen Later Nov 11, 2020 52:16


Sie tragen Masken, wie die meisten Menschen, die in Zeiten der Pandemie eine Bank betreten, und das macht die Ermittlungsarbeit für Kriminalhauptkommissarin Jaqueline Hosnicz und ihren Partner Jakob Rosenberg nicht leichter. In ihrem zweiten Fall haben es die Münchner Ermittler, die weiterhin dort eingesetzt werden, wo sie keinen großen Schaden anrichten können, mit einer Serie von Banküberfällen zu tun. Ihre erste Frage lautet: Wer ist heute noch so blöd, sich auf Bankraub zu spezialisieren? Wo doch allgemein bekannt ist, dass der Arbeitslohn in der Regel gering und die Aufklärungsquote extrem hoch ist. Auffällig ist, dass die Bande ruhig und ohne sinnlose Gewalt vorgeht und über äußerst diffizile Fluchtwege davonrast. Ihre zweite Frage: Was hat es mit dem Märchen von den „Gangstern mit dem guten Herz“ (Lokalpresse) auf sich? Ihre Überlegungen werden jäh beendet, als es einen erneuten Banküberfall gibt, diesmal mit einem Toten. Und einem Bekennerschreiben: „Wir sind in der Tradition des bayerischen Bankräubers Theo Berger und wir holen uns die soziale Gerechtigkeit, um die wir alle beschissen werden.“ Hauptkommissar Rosenberg kennt die Geschichte um den sogenannten ‚Al Capone vom Donaumoos‘ und weiß: „Das hätte es jetzt aber nicht auch noch gebraucht.“| Autor: Franz Dobler | Produktion BR 2020

Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
20.10.2020 – Langsam gesprochene Nachrichten

Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle

Play Episode Listen Later Oct 20, 2020 7:38


Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Dienstag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Scholz kündigt Studie zu Rassismus bei Polizei an Zum Thema Rassismus in der deutschen Polizei wird es nach Ankündigung von Vize-Kanzler Olaf Scholz nun doch eine Studie geben. Allerdings werde noch überlegt, wie sie bezeichnet werden solle, sagte der SPD-Politiker im WDR. Er tausche sich dazu regelmäßig mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aus. Seehofer lehnt eine Rassismus-Studie ab, die nur die Polizei in den Blick nimmt, weil diese dadurch unter Generalverdacht gestellt werde. Er zeigte sich aber offen, im Rahmen einer umfassenden Studie zu Rassismus in der Gesellschaft auch die Sicherheitsbehörden zu untersuchen. Jüdische Friedhöfe in Griechenland geschändet In Griechenland wurden mehrere jüdische Friedhöfe und ein Mahnmal für die Opfer des Holocaust in der Stadt Thessaloniki geschändet. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, wurden auf das Denkmal, das rund 50.000 getöteten Juden gewidmet ist, die Worte gesprüht: "Mit Juden verliert man". Vor wenigen Tagen hatte es in Griechenland ein aufsehenerregendes Urteil gegen Führungsmitglieder der Neonazi-Partei "Goldene Morgenröte" gegeben. USA erheben Anklage gegen Russen wegen Cyberangriffen Die USA haben Anklage gegen sechs Offiziere des russischen Militärgeheimdienstes GRU wegen weltweiter Cyberattacken erhoben. Wie das US-Justizministerium mitteilte, zielten die Angriffe unter anderem auf das ukrainische Stromnetz, die französische Präsidentenwahl 2017 sowie 2018 auf die Olympischen Winterspiele in Südkorea ab. Zudem sollen die Beschuldigten mit einem Schadprogramm Computer von Unternehmen infiziert haben. Das Ministerium sprach von der "zerstörerischsten Serie" von Angriffen, die je einer einzelnen Gruppe zugeordnet worden seien. Keiner der Russen befindet sich derzeit in US-Haft. USA wollen Sudan von Liste der Terror-Staaten streichen Die USA haben dem Sudan angeboten, das afrikanische Land von der Liste staatlicher Unterstützer von Terroristen zu streichen. Voraussetzung ist einem Tweet von US-Präsident Donald Trump zufolge allerdings, dass die Regierung in Khartum die Summe von insgesamt 335 Millionen Dollar an amerikanische Terroropfer zahlt. Der Sudan ist seit 1993 international weitgehend isoliert. Damals kamen Osama bin Laden und andere gesuchte Extremisten in dem Land unter. US-Präsident Trump attackiert Gesundheitsexperten Fauci Donald Trump hat Medienberichten zufolge erneut scharfe Kritik an dem führenden Gesundheitsexperten des Landes, Anthony Fauci, geübt. Der Sender CNN und die "New York Times" berichten über Äußerungen des US-Präsidenten, die er vor Mitarbeitern seines Wahlkampfteams gemacht habe. Fauci sei eine "Katastrophe", sagte Trump demnach. Wenn man auf ihn gehört hätte, wäre die Zahl der an COVID-19 gestorbenen US-Bürger noch höher ausgefallen. Schikanierung von Hausangestellten in Katar Amnesty International hat die Erniedrigung und Misshandlung von Hausangestellten im Golfemirat Katar angeprangert. Fast 40 Prozent von 105 befragten Frauen gaben an, dass ihre Arbeitgeber sie beleidigt, angespuckt oder geschlagen hätten, wie es in einem Bericht der Menschenrechtsorganisation heißt. Zudem werde vielen Angestellten trotz eines Schutzgesetzes der Arbeitslohn vorenthalten. Immer wieder käme es auch zu Übergriffen und sexualisierter Gewalt. In Katar arbeiten laut Amnesty rund 173.000 Frauen als Hausangestellte. Sie kommen meist aus armen Ländern wie Bangladesch, Nepal oder Indien.

Betriebliches Gesundheitsmanagement Podcast
Wie funktioniert der §20 SGB V? Gründe, Zertifizierung & Änderungen zum Jahreswechsel!

Betriebliches Gesundheitsmanagement Podcast

Play Episode Listen Later Sep 21, 2020 29:49


Wie funktioniert der §20 SGB V?: In einer der letzten Episoden (Steuerliche Vorteile betriebliches Gesundheitsmanagement) haben wir den §20 SGB V bereits erwähnt. Auf Wunsch, gehen wir in der aktuellen Episode nochmal näher auf den §20 SGB V ein. Wir bringen Licht ins Dunkel der Welt von Paragraphen und Gesetze zum Thema Gesundheit und Prävention. Was hat es mit dem §20 SGB V auf sich? Den genauen Wortlaut der einzelnen Paragraphen können im Netz nachgeschlagen werden. Wir haben für euch das wichtigste in Kürze zusammengefasst. Beim §20 SGB V geht es um: - Präventionskurse in Gruppen (i. d. R. Gruppen von 10-12, max. bis zu 15Teilnehmern); - Die Kurse können zu den Themen Ernährung, Entspannung, Suchtmittelkonsum, Bewegungsgewohnheiten angeboten werden; - Ein Präventionskurs wird von einem Kursanbieter (d.h. einem/r qualifizierten Trainer/in) durchgeführt; - Die Kursgebühr wird vorab von den Teilnehmern an den Anbieter bezahlt; - Nach Abschluss des Kurses können die Teilnehmer bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Rückerstattung der Kursgebühr beantragen (je nach Krankenkasse können das 60-100% der Kursgebühr sein); - Voraussetzung für die Erstattung ist, dass sowohl das Kurskonzept, als auch der/die Kursleiter/-in bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und gelistet sind; - Um anerkannt zu werden, müssen die Anforderungen des §20 SGB V, die konkret in den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention niedergelegt sind, erfüllt werden; - Die Anerkennungen erfolgen seit 2014 über die Zentrale Prüfstelle Prävention (kurz „ZPP“). Was hab ich als Arbeitgeber damit zu tun? Um euren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun, könnt Ihr beispielsweise die Teilnahme an einem Präventionskurs finanzieren. Das können Bewegungs- oder Entspannungskurse sein, eine Ernährungsberatung oder die Rauchentwöhnung. Diese finanzielle Unterstützung ist für euch und eure Mitarbeiter steuerfrei möglich, denn das Einkommenssteuergesetz §3 Nr 34 besagt: „Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen;“ Wichtig (!) ist die Zertifizierung: Bietet Ihr in eurem Unternehmen so einen Kurs an, dann lasst euch die Rechnung, die Teilnahmebescheinigung, eine Zertifizierung sowie eine Teilnehmerliste geben. In diesem Fall können die Kosten, bis zu 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr, steuerfrei ausgleichen. Was ist der Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Podcast? Der Betriebliches Gesundheitsmanagement Podcast – Der Podcast über betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU). Inspiriert von Christian Bischoff, Laura Malina Seiler, Tobias Beck, Dirk Kreuter, Bernd Geropp, Alex Fischer, Stefan Obersteller, Tom Kaules, Matthew Mockridge, Frank Thelen und Hendrik Klöters habe ich nun auch meinen eigenen Podcast veröffentlicht. Hierbei geht es um die Themen Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), gesunde Mitarbeiter und gesunde Führung, Fehlzeitenreduzierung und Senkung des Krankenstandes. Bei Fragen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement kannst du mir gerne eine E-Mail an die info@outness.de schicken! Sport frei! Dein Hannes Besuche unsere Website: https://www.bgmpodcast.de/ https://www.outness.de/ Verpasse keine Neuigkeiten mehr und Abonniere unseren Newsletter: https://www.bgmpodcast.de/newsletter/ Unsere Facebookseite: https://www.facebook.com/outness.de/ Wir auf Instagram: https://www.instagram.com/outness_/ Unser YouTube-Channel: https://www.bgmpodcast.de/youtube/ HIER ZUR BGM-CHECKLISTE: https://www.bgmpodcast.de/checkliste/

Hintergrund - Deutschlandfunk
Arbeitslohn für Strafgefangene - Resozialisierung oder ungerecht niedrig?

Hintergrund - Deutschlandfunk

Play Episode Listen Later Aug 18, 2020 18:55


Häftlinge müssen in fast allen Bundesländern hinter Gittern arbeiten. Dabei erhalten sie deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, denn ihr Einsatz zählt nicht als Arbeit, sondern als Resozialisierungsmaßnahme. Aber auch für die Gefängnisse gleicht das nur einen Bruchteil der Kosten aus. Von Timo Stukenberg www.deutschlandfunk.de, Hintergrund Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
#260 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

Play Episode Listen Later Mar 30, 2020 9:37


Themen: - Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Arbeitgeberleistungen - Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
#252 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

Play Episode Listen Later Nov 18, 2019 10:13


Themen: - Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nebeneinander von Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung - Gewinnverteilungsabrede im Fall der Nichtinvestition - Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

WesensKernStrategie - Einsichten und Aussichten für unternehmerisch denkende Menschen
Eine Hobby-Episode oder warum Dilettantismus auch was Gutes ist

WesensKernStrategie - Einsichten und Aussichten für unternehmerisch denkende Menschen

Play Episode Listen Later Oct 21, 2019 10:57


1. Darf man dilettantisch sein? 2. Was ist dran an “Mache was du liebst und du brauchst nie wieder arbeiten”? 3. Kann die Wesens/kern/strategie helfen, wenn ich in einem ungeliebten ererbten Beruf gelandet bin? Und: Gibt es Umstände unter denen man Arbeitslohn als “Schmerzensgeld” akzeptieren sollte?

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
#251 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

Play Episode Listen Later Oct 21, 2019 10:06


Themen: - Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn - DSGVO-konformes Löschen personenbezogener Daten - Abzug für Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen bei beschränkter Steuerpflicht Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Thema heute:    Kosten eines Rechtsstreits als Werbungskosten absetzen Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten. "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Zahlt der Rechtsschutz doch, so kann zumindest die Selbstbeteiligung, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in denen Prozesskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, abzusichern oder zu erhalten. Hängt ein Streitfall also unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammen, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. "Die Höhe der Einnahmen spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle, ebenso wenig ob ein Verfahren erfolgreich war oder nicht", so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.  Auch ist es steuerrechtlich egal, ob man Kläger oder Beklagter ist. Zu den Prozesskosten zählen die Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Anwälte. Arbeitsrechtsfälle sind in jedem Fall absetzbar, wenn der Arbeitslohn oder das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, Gegenstand des Streits sind. Selbst wenn es sich um ein berufliches Disziplinarverfahren handelt, geht der Abzug. Wenn bei einem Strafverfahren, bei dem nicht mit Vorsatz gehandelt wurde, ein rein berufliches Handeln zugrunde liegt, erkennt der Fiskus die Kosten ebenso an. Passiert auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ein Wegeunfall und wird infolge dessen um die Kostenübernahme gestritten, sind die Kosten des Rechtsstreits als Werbungskosten abzugsfähig, da der Arbeitsweg mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Bei Streitigkeiten aus dem Mietrecht kann üblicherweise nur der Vermieter oder Verpächter die Kosten absetzen, da er derjenige ist, der mit der Vermietung Einkünfte erzielt. Betrifft die Auseinandersetzung Einkünfte aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung, Betriebsrenten oder Pensionen, sind die Prozesskosten steuerlich abzugsfähig. Sie werden jeweils bei der Einkunftsart berücksichtigt, bei der sie entstanden sind.  Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Streitigkeiten aufgrund einer Erbschaft,  auch wenn das Erbe eine Einkunftsquelle beinhaltet. Geht es vor ein Finanzgericht, können die Prozesskosten je nach Fall als Werbungskosten abgezogen werden.    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Thema heute:    Kosten eines Rechtsstreits als Werbungskosten absetzen Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten. "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Zahlt der Rechtsschutz doch, so kann zumindest die Selbstbeteiligung, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in denen Prozesskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, abzusichern oder zu erhalten. Hängt ein Streitfall also unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammen, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. "Die Höhe der Einnahmen spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle, ebenso wenig ob ein Verfahren erfolgreich war oder nicht", so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.  Auch ist es steuerrechtlich egal, ob man Kläger oder Beklagter ist. Zu den Prozesskosten zählen die Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Anwälte. Arbeitsrechtsfälle sind in jedem Fall absetzbar, wenn der Arbeitslohn oder das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, Gegenstand des Streits sind. Selbst wenn es sich um ein berufliches Disziplinarverfahren handelt, geht der Abzug. Wenn bei einem Strafverfahren, bei dem nicht mit Vorsatz gehandelt wurde, ein rein berufliches Handeln zugrunde liegt, erkennt der Fiskus die Kosten ebenso an. Passiert auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ein Wegeunfall und wird infolge dessen um die Kostenübernahme gestritten, sind die Kosten des Rechtsstreits als Werbungskosten abzugsfähig, da der Arbeitsweg mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Bei Streitigkeiten aus dem Mietrecht kann üblicherweise nur der Vermieter oder Verpächter die Kosten absetzen, da er derjenige ist, der mit der Vermietung Einkünfte erzielt. Betrifft die Auseinandersetzung Einkünfte aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung, Betriebsrenten oder Pensionen, sind die Prozesskosten steuerlich abzugsfähig. Sie werden jeweils bei der Einkunftsart berücksichtigt, bei der sie entstanden sind.  Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Streitigkeiten aufgrund einer Erbschaft,  auch wenn das Erbe eine Einkunftsquelle beinhaltet. Geht es vor ein Finanzgericht, können die Prozesskosten je nach Fall als Werbungskosten abgezogen werden.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
#240 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

Play Episode Listen Later May 22, 2019 11:50


Themen: - Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling - Koordinierte grenzüberschreitende Betriebsprüfung mit Österreich - Arbeitgeberfinanzierte präventive Gesundheitsmaßnahme als Arbeitslohn Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

Neues aus dem Steuerrecht - Unterhaltsam und aktuell

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es von grundlegender Bedeutung zu wissen, welche Vergütungen und Zuwendungen Arbeitslohn darstellen und welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen und Pflichten sich daraus ableiten. Der Podcast gibt Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Regelungen zum Arbeitslohn, deren Arten, Bewertungen und Steuerpflicht. Bei Fragen können Sie sich gern an mich wenden: www.gkc-stb.de Folge direkt herunterladen

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Themen heute:    Nur wenige Dienstfahrräder sind ab 2019 steuerfrei   ///   Fit mit CO2 1.Die Steuerfreiheit von Dienstfahrrädern und Dienst-E-Bikes ab 2019 kommt lediglich einem kleinen Teil der Nutzer zugute. Die Mehrheit der Dienstradfahrer profitiert von dem neuen Gesetz nicht. JobRad, Anbieter für Leasing und Überlassung von Diensträdern, fordert deshalb Nachbesserungen.   Die Steuerfreiheit von Dienstfahrrädern und Dienst-E-Bikes greift, wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Dienstrad "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (§ 37 Nr. 3 EStG, neue Fassung) übernimmt. Ein Fahrrad oder E-Bike ist also nur dann steuerfrei, wenn es dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird. "Dieses gesetzlich geregelte Kriterium der Zusätzlichkeit muss im Zusammenhang mit der Neuregelung stets betont werden", erklärt man bei JobRad. Die meisten der mehr als 250.000 deutschlandweiten Dienstradfahrer müssen aber weiter die private Nutzung ihres Rads als geldwerten Vorteil mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuern, denn die Leasingrate für das Dienstrad wird vom Arbeitgeber einbehalten. Das bedeutet, der Mitarbeiter wandelt einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug um. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Der geldwerte Vorteil durch den Sachbezug wird mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung für das Fahrrad oder E-Bike für die Steuerberechnung wieder zum Gehalt hinzugefügt. Das in der Praxis gängige Modell basiert auf dieser Form der Gehaltsumwandlung. Die volle Kostenübernahme durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt ist heute noch die Ausnahme.   2. Fit mit CO2: Erstmals lassen sich Kunststoff-Sportböden mit Kohlendioxid herstellen – womit weniger Erdöl als Rohstoff benötigt wird. Der weltweit erste Unterboden dieser Art wurde jetzt in der Hockeyanlage eines renommierten Sportvereins im nordrhein-westfälischen Krefeld eröffnet. Das besonders nachhaltige neue Material stammt vom Werkstoffhersteller Covestro, der ein bahnbrechendes Verfahren zur CO2-Nutzung marktreif gemacht hat. Damit kann bis zu einem Fünftel Erdöl in der Herstellung eingespart werden – ein innovativer Beitrag zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Das CO2 für den Unterboden steckt in einem Bindemittel – genauer gesagt in einer Komponente davon, einem sogenannten Polyol. Bislang dient das neue CO2-basierte Material namens cardyon® zur Produktion von weichem Polyurethan-Schaumstoff für Matratzen und Polstermöbel, der bereits am Markt vertrieben wird. Die Weiterentwicklung zur Nutzung im Sport ist nun der nächste Schritt in der Erweiterung des Anwendungsspektrums. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Thema heute:    Kosten eines Rechtsstreits als Werbungskosten absetzen Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten.   "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Zahlt der Rechtsschutz doch, so kann zumindest die Selbstbeteiligung, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in denen Prozesskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, abzusichern oder zu erhalten. Hängt ein Streitfall also unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammen, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. "Die Höhe der Einnahmen spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle, ebenso wenig ob ein Verfahren erfolgreich war oder nicht", so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.  Auch ist es steuerrechtlich egal, ob man Kläger oder Beklagter ist. Zu den Prozesskosten zählen die Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Anwälte. Arbeitsrechtsfälle sind in jedem Fall absetzbar, wenn der Arbeitslohn oder das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, Gegenstand des Streits sind. Selbst wenn es sich um ein berufliches Disziplinarverfahren handelt, geht der Abzug. Wenn bei einem Strafverfahren, bei dem nicht mit Vorsatz gehandelt wurde, ein rein berufliches Handeln zugrunde liegt, erkennt der Fiskus die Kosten ebenso an. Passiert auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ein Wegeunfall und wird infolge dessen um die Kostenübernahme gestritten, sind die Kosten des Rechtsstreits als Werbungskosten abzugsfähig, da der Arbeitsweg mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Bei Streitigkeiten aus dem Mietrecht kann üblicherweise nur der Vermieter oder Verpächter die Kosten absetzen, da er derjenige ist, der mit der Vermietung Einkünfte erzielt. Betrifft die Auseinandersetzung Einkünfte aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung, Betriebsrenten oder Pensionen, sind die Prozesskosten steuerlich abzugsfähig. Sie werden jeweils bei der Einkunftsart berücksichtigt, bei der sie entstanden sind.  Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Streitigkeiten aufgrund einer Erbschaft,  auch wenn das Erbe eine Einkunftsquelle beinhaltet. Geht es vor ein Finanzgericht, können die Prozesskosten je nach Fall als Werbungskosten abgezogen werden.    Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

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#225 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Jul 23, 2018 12:27


Themen: - Bezug von Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat - Höchstbetragsberechnung bei Anrechnung ausländischer Steuern - Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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#135 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Feb 8, 2015 12:17


Themen: - Arbeitsrecht: Kündigung seitens des Personalleiters einfach zurückweisen? - Erwerb und Veräußerung von Gegenständen in Bruchteilseigentum - Arbeitslohn bei unbestimmter Verzinsung von Genussrechten Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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#121 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Sep 16, 2014 12:55


Themen: - Auch in Liquidation anwendbar: Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung - Abschluss von Versicherungsverträgen: von dritter Seite gewährte Rabatte kein Arbeitslohn - Qualifizierter Anteilstausch: kein gewerbesteuerliches Schachtelprivileg Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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#114 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Jul 7, 2014 9:36


Themen: - Gemeindesteuern: Tourismusabgaben verstoßen nicht gegen Verfassungsrecht - Arbeitslohn bei verbilligter Überlassung von Aktien an Ehefrau des Arbeitnehmers - Heimatflughafen: keine regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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Play Episode Listen Later Mar 31, 2014 14:19


Themen: - Umsatzbesteuerung von Gewährleistungseinbehalten - Deutsche Entstrickungsbesteuerung: kein Verstoß gegen EU-Recht - Rechtsprechungsänderung: Übernahme von durch rechtswidriges Tun verhängtes Bußgeld ist Arbeitslohn Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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#96 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Mar 2, 2014 14:21


Themen: - Einnahmen aus der Ausübung einer Nebentätigkeit als Aufsichtsrat im Zusammenhang mit einer nichtselbstständigen Haupttätigkeit - Unfallversicherungsschutz: nur bei „Entsendung“ ins Ausland - Arbeitslohn bei Veräußerung von Genussrechten Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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#88 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Jan 6, 2014 11:01


Themen: - Keine Gewinnrealisierung: Einbringung eines Betriebs gegen Mischentgelt - Steuerstrafrecht: Verjährungsfristen bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung - Arbeitslohn: Zuschüsse an Vorstandsmitglieder für freiwillige Rentenversicherung Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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#69 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Jul 29, 2013 11:58


Themen: - Änderung der Steueranmeldung: Veruntreute Beiträge sind kein Arbeitslohn - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Schwarzgeschäften von nahen Angehörigen - Steuerstrafrecht: Keine Haftung von Bankmitarbeitern bei Anonymität des Haupttäters Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/

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#26 pwc steuern + recht Podcast – aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen

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Play Episode Listen Later Nov 20, 2011 12:27


Themen: • Wann Mitarbeitern verbilligte Arbeitnehmeraktien zufließen • Bei Anteilsveräußerung eingeräumte Aktionenoptionen sind kein Arbeitslohn • Die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und Aktiengesellschaft Weitere Informationen finden Sie unter: http://tax-news.pwc.de