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In dieser Episode sprechen wir über ein unglaublich wichtiges Thema: gleichberechtigte Elternzeit. Viele Eltern wünschen sich eine faire Aufteilung der Betreuung – doch wie gelingt das in der Praxis? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es, welche Modelle haben sich bewährt, und welche Herausforderungen solltet ihr im Blick behalten? Für diese Fragen haben wir Marielle Schäfer eingeladen. Sie ist Elterngeldberaterin, Betriebswirtin, Podcasterin sowie Zweifach-Mama und beschäftigt sich intensiv mit Elternzeit, Familienfinanzen und gleichberechtigter Partnerschaft.Schön, dass du dabei bist. In dieser Folge erfährst du:Was genau die Elternzeit ist und wer darauf Anspruch hatWie Eltern ihre Elternzeit fair aufteilen könnenWelche gesetzlichen Regelungen es gibtWie ihr die Elternzeit beim Arbeitgeber richtig beantragtOb und wie man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten kannWie sich Elternzeit auf die Karriere beider Elternteile auswirken kannBewährte Modelle zur Aufteilung der ElternzeitWas mit eurem Urlaubsanspruch während der Elternzeit passiertFür die aufregenden Monate vor der Geburt schau doch mal in unsere Schwangerschafts-App. Hier gibt es unter anderem eine tägliche Hebammensprechstunde sowie viele Live Kurse zu entdecken. Du bist schon Mama? In der keleya Mama App findest du unsere Kurse zur Rückbildung, zum Stillen, zur Beikost, zum Babyschlaf und viel mehr.Vielen Dank an Marielle Schäfer. Mehr Infos findest du auf ihrer Webpage und ihrem Instagram-Account. Ihren Podcast kannst du hier hören. Den Freebie kannst du hier nutzen und die Elternzeit-Masterclass findest du hier.Danke für dein Interesse und Vertrauen. Von Herzen,Dein keleya Team… folge uns gern bei Instagram und Facebook. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Nach einer längeren Pause melde ich mich wieder. Ein ganzes Jahr bin ich nun schon wieder in der Arbeitswelt zu Hause, nachdem ich Anfang 2024 meine Selbstständigkeit als gescheitert aufgeben musste. Ein Jahr bei der Heilsarmee, ein Jahr an dem Platz, an den Gott mich geführt hat. Ein Jahr Arbeit bedeutet auch vollen Urlaubsanspruch. Man hat mit erlaubt, diesen Urlaub "am Stück" zu nehmen, damit ich ausreichend Zeit habe, um in die Karibik zu reisen. Es gab ein Wiedersehen mit meinem Partner und ich habe zum ersten Mal das Haus gesehen, das wir gemeinsam gebaut haben. Ein wundervoller Platz auf einem Hügel mit einer atemberaubenden Aussicht aufs Meer und auf der anderen Seite des Grundstücks geht es auf einem Pfad direkt in den tropischen Regenwald. Zeit, Danke zu sagen und wieder einmal zu stauen, was mit Gottes Hilfe alles möglich ist. __________________________Ach, mein Herr und Gott! Du hast Himmel und Erde erschaffen durch deine große Kraft und deinen hoch erhobenen Arm. Nichts ist dir unmöglich.(Jer 32,17)Voice over: Scott Lockwood, USA © Veronika Pavlicek, Dipl. Psychosoziale Beraterin, Trauer- und Sterbebegleiterin, praktizierende Christin. Bei der Heilsarmee Österreich im Bereich stationär betreutes Wohnen ehemals Obdachloser tätig.Kontakt: info@veronika-pavlicek.com
Ob von Beschäftigten oder Personalräten: Die aktuelle Ausgabe 12/2024 von »Der Personalrat« behandelt die wichtigsten Fragen zum Urlaubsanspruch. Unsere »100 Sekunden« liefern einen ersten Eindruck − und beantworten schon mal drei davon.
In dieser Episode von "Liebe Zeitarbeit" spreche ich, Daniel Müller, mit Dr. Alexander Bissels von CMS Deutschland über die rechtlichen Aspekte rund um das Thema Urlaub. Wir beleuchten wichtige Themen wie Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung und die Zwölftelregelung. Dr. Bissels erklärt, welche Fallstricke es bei der Planung und Gewährung von Urlaub gibt und wie du als Arbeitgeber rechtssicher vorgehst. Themen dieser Episode: - Urlaubsanspruch während der Probezeit - Zwölftelregelung: Wie funktioniert sie? - Abgeltung von Urlaub: Wann muss Urlaub ausgezahlt werden? - Umgang mit Resturlaub und Verfallsfristen - Rechte und Pflichten bei Krankmeldungen während des Urlaubs Warum solltest du dir diese Folge anhören? Erfahre, welche rechtlichen Grundlagen du als Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung beachten musst und wie du Probleme im Umgang mit Urlaub vermeiden kannst. Dr. Alexander Bissels gibt wertvolle Einblicke, um dich rechtssicher durch die Fallstricke des Urlaubsrechts zu navigieren. ———————————————————————————————————— Links Dr. Alexander Bissels | CMS Deutschland
Hier die häufigsten Irrtümer in Sachen Urlaub: 1. Absenkung der Arbeitszeit reduziert den Urlaub 2. Teilurlaub beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte 3. Verfall des Urlaubs zum 31.03. des Folgejahres 4. Urlaub kann man sich auszahlen lassen 5. Verteilung des Urlaubs und Brückentage Artikel: 1. Urlaub - 10 Tage am Stück? 2. Urlaubsabgeltungsrechner 3. Urlaubsanspruch 2024 - was ist zu beachten? Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg
Die schönste Zeit des Jahres birgt viele Fallstricke. Damit die Vorfreude ungetrübt ist und die Erholung nach dem Urlaub möglichst lange andauert, räumt die aktuelle Podcast-Folge mit den wichtigsten Irrtümern im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch auf.
Um Atlantis und den Urlaubsanspruch ranken sich einige Mythen. Zum Beispiel, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf und am 31. März des Folgejahres alles im Meer versinkt. Vor Brittas und nach Maraikes Urlaub geht es in dieser Episode auch um die Frage, ob man wegen dringender Projekte seinen Urlaub absagen oder im Urlaub erreichbar sein muss. Die Reise nimmt eine kleine thematische Abbiegung, als es über einen Caipirinha und ein im Mittelmeer versunkenes Diensthandy zur Arbeitnehmerhaftung geht. Kein Grund zur Beunruhigung. Einen schönen Urlaub! Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 10.05.1999, Az.: 19 Sa 2337/98 Unzulässigkeit des einseitigen Rückrufs: Ein Rückruf aus dem bewilligten Urlaub ist nach herrschender Meinung unzulässig, auch in Fällen betrieblicher Notwendigkeiten. Zwingendes Urlaubsrecht: Vereinbarungen, die den Urlaub einseitig widerruflich machen, verstoßen gegen zwingendes Urlaubsrecht und sind unwirksam. Vollständige Freistellung: Der Arbeitnehmer muss während des Urlaubs vollständig von der Arbeitspflicht freigestellt sein, ohne ständige Bereitschaftspflicht. Fehlen betrieblicher Notsituationen: Die Beklagte konnte keine unvorhersehbaren betrieblichen Notsituationen nachweisen, die einen Rückruf gerechtfertigt hätten. Unwirksamkeit der Absprache: Eine Absprache über den Rückruf verstößt gegen §§ 1, 7 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1 BUrlG und ist nach § 134 BGB nichtig. Artikel: 1. Urlaubsanspruch 2024 - was ist zu beachten? 2. Urlaubsgeld - wann besteht ein Anspruch? 3. Urlaub und Krankheit Homepage: Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Erholungsurlaub für Arbeitnehmer und lässt doch auch viele Freiheiten. Wir sprechen u. a. über den Anwendungsbereich, Konfliktfälle, großzügige Regelungen und den Verfall von Urlaubsansprüchen zum Ferienbeginn. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Urlaub sind sehr komplex und vielschichtig. Wie viel Urlaub steht einem Mitarbeitenden zu? Wie kann der Urlaub genommen werden? Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit - und was passiert, wenn am Jahresende noch Resturlaub übrig ist? All diese Fragen und noch viel mehr bespricht Eva Brendel, Chefredakteurin bei F. A. Z. Business Media, mit Dr. Evelyn Nau, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei RSM Ebner Stolz in Hamburg, in unserer 34. Folge des RSM Ebner Stolz Mittelstandstalks.
Seit Juni gibt es beim Fußball-Weltverband FIFA einen neuen Urlaubsanspruch für Adoptiveltern und nicht-biologische Mütter. Der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen ist von Spielerinnen auch auf Trainerinnen ausgeweitet worden. Außerdem dürfen die Profis eine Pause vom Training nehmen oder Spielen fernbleiben, wenn sie starke Menstruationsbeschwerden haben. Sie erhalten dann weiterhin die volle Bezahlung. Von Daily Good News.
Urlaub ist ein Dauerbrenner. Den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer ist Rechnung zu tragen – so ist es im Gesetz in § 7 BUrlG geregelt. Doch was ist, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig und in den Schulferien Urlaub nehmen wollen? Wie kann der Betriebsrat sich einbringen? Kann der Urlaubsanspruch eines einzelnen Arbeitnehmers vor die Einigungsstelle gebracht werden im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 2 iV, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG? Über diese und weitere spannenden Fragen zum Thema Urlaub unterhalten sich unsere Volljuristin und Fachreferentin Ariane Bergstermann-Casagrande und Rechtsanwältin Maja Lukac. Themen in der heutigen Folge: Arbeitgeber muss beantragten Urlaub genehmigen Schweigen oder Nichtreaktion gilt nicht als Genehmigung Betriebsrat und Arbeitgeber müssen sich über die zeitliche Lage des Urlaubs einigen Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
Sun, 29 Oct 2023 15:16:19 +0000 https://deine-beste-investition.podigee.io/416-new-episode 4de04db601bcf2648f2230bf8c43e4da Vor kurzem hat eine junge Dame ein Video per Social Media veröffentlicht, in dem sie tatsächlich von einem Nervenzusammenbruch spricht, weil sie (angeblich) zu wenig Geld verdient und zu wenig Urlaubsanspruch hat. Als Berufseinsteigerin?! Doch wenn man sich die Zahlen anschaut, können andere von solchen Gehältern nur träumen! Was da los war und warum mein Post auf LinkedIn mit +100.000 Views komplett durch die Decke ging: Alle Fakten, Hintergründe, sowie ein Realtalk-Statement zur „Jungen Generation“ - Jetzt hier im aktuellen Podcast! Mein LinkedIn-Post zu diesem Thema: https://www.linkedin.com/posts/patrickgreiner_nervenzusammenbruch-36000-gehalt-activity-7118118277897216000-8OHj?utm_source=share&utm_medium=member_ios 416 full no Patrick Greiner: Cashflow-Experte #1, Unternehmer, Speaker, Autor - Wöchentlicher Content zum Thema: Geld, Erfolg, Karriere, Investieren, Verkaufen, Marketing. Inspiriert durch Jürgen Höller, Dirk Kreuter, Alex Fischer, Tobias Beck...
Was kann man als Betriebsrat unternehmen, wenn Urlaubsansprüche nicht, entsprechend dem Wusch des Arbeitnehmers, genehmigt werden? Was besagt der Tarifvertrag zur Altersteilzeit der chemischen Industrie und wie werden Urlaubsansprüche durch den Arbeitgeber erfüllt. Anhand eines aktuellen Falls einer Einigungsstelle und vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 230/21) diskutieren Rechtsanwältin Maja Lukac und Rechtsanwalt Michael Puzicha über die Rechtslage aus. Themen in der heutigen Folge: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über den Zeitpunkt des Urlaubs sind nicht ungewöhnlich und werden oft vor Arbeitsgerichten verhandelt Die Erfüllung von Urlaubsansprüchen erfolgt dadurch, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter von der Arbeitsleistung befreit Wenn ein Mitarbeiter an einem Tag nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, kann er an diesem Tag nicht von der Arbeitsleistung entbunden werden Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
So beeinflusst der Visionär der Arbeiter:innenbewegung unser Leben nach wie vor Aus ärmsten Verhältnissen hat sich Hanusch an die Spitze der der Arbeiter:innenbewegung emporgearbeitet. Der leidenschaftliche Gewerkschafter ist verantwortlich dafür, dass Österreich zu einem der sozial fortschrittlichsten Länder der Welt wurde. Dank Hanusch wurde Österreich z.B. zum ersten Staat der Welt, der Arbeitslosenunterstützung oder auch Urlaubsanspruch für Arbeiter:innen einführte. Anlässlich des 100. Todestages von Ferdinand Hanusch am 28. September nehmen wir in dieser Spezialfolge sein Wirken und seine Errungenschaften unter die Lupe und beleuchten, wie Hanusch unser Leben nach wie vor massiv beeinflusst. Gäste dieser Folge: Marliese Mendel, Historikerin des ÖGB Willi Mernyi, ÖGB Bundesgeschäftsführer Shownotes: Vom Weberbub zum Vater des Sozialstaates: https://lmy.de/MWc Der Vater des Sozialstaats und wir: https://lmy.de/gpD Gewerkschaftsmitglied werden: www.oegb.at/mitglied-werden Der ÖGB in den Sozialen Medien: https://www.facebook.com/oegb.at/ https://twitter.com/oegb_at https://www.instagram.com/oegb.at/ https://www.tiktok.com/@oegb.at
- Mindesturlaub - Bundesurlaubsgesetz - Wartezeit - 6 Monate - nur 1 x - Eintritt im ersten Quartal - Beendigung in 2. Jahreshälfte - Höhe des Urlaubsentgelts Links: Bundesurlaubsgesetz - Gesetzestext Wie hoch ist der Mindesturlaub? Homepage: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/
Die Urlaubszeit naht, die Vorfreude steigt. Doch in der Arbeitswelt bedeutet Urlaub nicht nur Entspannung, sondern oftmals bestehen bei der Urlaubsplanung Unklarheiten. Hier gilt: Wer seine Rechte kennt, ist auf der sicheren Seite. Heute besprechen die W.A.F. Fachreferentin Frauke Hartmann und Rechtsanwalt Christoph Gussenstätter die 10 größten Mythen rund um das Thema Uraub. Themen in der heutigen Folge: Mythos 1: Jeder hat gesetzliche Anspruch auf 24 Tage Urlaub. Mythos 2: Aufgrund meines gesetzlichen Urlaubsanspruches kann ich der Arbeit einfach fernbleiben, wenn ich das möchte. Mythos 3: „Ich darf meinen Jahresurlaub nicht auf einmal nehmen“ Mythos 4: „Der Arbeitgeber entscheidet über die Dauer des Urlaubs“ Mythos 5: „Der AG darf meinen Urlaub abbrechen“ ... Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub während eines unbezahlten Sonderurlaubs? Gibt es dann überhaupt noch einen Anspruch auf Erholungsurlaub? Und was ist mit einem Arbeitnehmer in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses? Das und noch vieles mehr im heutigen Podcast zusammen mit den Rechtsanwälten Arne Schrein und Ansgar Dittmar. Themen in der heutigen Folge: Gesetzlicher Urlaubsanspruch – unbezahlter Sonderurlaub? Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase? Ist bei Kurzarbeit „Null“ der Jahresurlaub neu zu berechnen? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
Spätestens im April reden die Schwed:innen in der Mittagspause oder bei der Fika vom bald anstehenden Sommerurlaub. Im Juli haben sie dann alle frei und fahren, fliegen oder schippern in ihre Sommerhäuser. In dieser Folge sprechen wir deshalb übers Unterwegs-Sein in Schweden und welche Möglichkeiten auch du mit Auto, Bahn, Flugzeug und Fähre hast, wenn du demnächst mal wieder hierher reist. Wir verraten dir, an welcher Raststätte du unbedingt eine Pause einlegen solltest, warum es wichtig ist, Zugtickets früh zu buchen, dass Snälltåg nicht gleich Schnellzug ist, was die Åland-Inseln mit günstigem Alkohol zu tun haben und geben dir einen Crashkurs im Allemansrätt. Ein buntes Potpourri aus Geheimtipps, persönlichen Erlebnissen und wichtigen Infos rund ums Reisen erwartet dich. Steig ein, wir nehmen dich mit! Abonniere unseren Podcast, lass uns eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify da und folge uns auf Facebook und/oder Instagram, wenn dir gefällt, was du hörst! :) facebook.com/laeget.podcast | instagram.com/laeget | laeget.podcast@gmail.com Wenn du uns noch etwas mehr unterstützen möchtest, freuen wir uns, wenn du uns über Ko-fi einen Kaffee ausgibst. Und bei akutem Schwedenweh hilft auch unser Läget-Radio bei laut.fm...
Die Judikatur des EuGH hat das Urlaubsrecht auf den Kopf und Personalverantwortliche vor neue Herausforderungen gestellt. In der Praxis finden Trends wie Workation - die Kombination von Arbeit (Work) und Urlaub (Vacation) - Eingang in den Arbeitsalltag. In unserem nächsten CMS Employment Snack sprechen unsere Arbeitsrechtsexpert:innen Daniela Krömer und Gregor Erler über die jüngsten Entwicklungen im Urlaubsrecht und darüber, wie Urlaubsansprüche nach der jüngsten EuGH-Judikatur verfallen (können), wie bei einer Änderung des Arbeitszeitausmaßes der Urlaubsanspruch rechtsrichtig zu berechnen ist und worauf bei Workations zu achten ist.
Die um Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) enthaltenen Regelungen weisen wesentliche Unterschiede zum allgemeinen Urlaubsgesetz auf. Auf die Besonderheiten wollen wir nun im 2. Teil näher eingehen. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ... ... ist ein Überblick betreffend Urlaub für Betriebe, die der BUAK unterliegen: wie viele Urlaubswochen stehen zu, wie kann bzw. muss der Urlaub konsumiert werden, kann der Urlaub auch ausbezahlt werden etc. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Christine Höller, Personalabrechnerin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at) STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu unter www.steueraffe.at
In unserer Serie zum Thema "Urlaub FAQ" haben wir kurz die BUAK - die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse - angesprochen. Die BUAK bringt einige Besonderheiten mit sich auf die wir in dieser Podcastfolge kurz eingehen wollen. Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt ... ... ist eine Zusammenfassung über "Was ist die BUAK?", "Wer unterliegt der BUAK?", "Wann muss man was der BUAK melden?" etc. All diese Fragen beantwortet euch unsere Expertin Christine Höller. Sie ist Personalabrechnerin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu unter www.steueraffe.at.
In unserer Serie zum Thema Urlaub haben wir in den ersten beiden Teilen bereits Fragen zum "persönlichen Feiertag" sowie allgemeine Fragen rund um den Urlaubsanspruch und die Urlaubsberechnung beantwortet. Jetzt wollen wir den Fokus auf die Inanspruchnahme des Urlaubs legen. Was ihr im 3. Teil zu hören bekommt ... ... sind Antworten auf Fragen wie: "Was passiert, wenn man im Urlaub erkrankt?", "Muss ich Angst um meinen Job haben, wenn ich aufgrund eines Streiks nicht rechtzeitig aus dem Urlaub retour bin?", "Muss ich im Urlaub erreichbar sein?" etc. Antworten auf all diese Fragen liefert uns Christine Höller - sie ist Personalabrechnerin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at) STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Im 1. Teil unserer Serie haben wir über den "persönlichen Feiertag" gesprochen. Jetzt wollen wir uns aber gerne über allgemeine Informationen rund um den Urlaub unterhalten. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ... ... sind Antworten auf Fragen wie zB. "Wieviel Urlaub hat man pro Jahr?", "Wie berechne ich den Urlaubsanspruch?", "Wie kann man seinen Urlaub verbrauchen und muss der überhaupt verbraucht werden?", "Was muss man beim Urlaubsantritt berücksichtigen?", "Muss ich im Urlaub erreichbar sein?" uvm. Zu Gast im Steueraffen Studio ist Christine Höller - sie ist Personalabrechnerin bei der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche uns arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
In dieser Folge sprechen wir über die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch in der Schweiz. Arbeitet man hier wirklich so viel? Ist die Arbeitsbelastung höher? Hier bekommt ihr ehrliche ungeschminkte Aussagen über unser Leben im Ausland. Unsere Webseite ►► https://reisegedanken.com Erfahre mehr über uns Privat ►►https://reisegedanken.com/ueber-uns Unser Instagram ►► https://instagram.com/Reisegedanken/ Auswandern Schweiz Facebook-Gruppe ►► https://bit.ly/3Bd1M7D Wir finden deinen Traumjob in der Schweiz ►► https://www.reisegedanken.com/jobvermittlung Hier findest du unseren Podcast ►► https://anchor.fm/reisegedanken
Wie geht das - weniger arbeiten, aber nicht weniger verdienen? Lasse Rheingans hat 2017 und 2018 Furore gemacht, als er in der Werbeagentur, die er übernommen hatte, den 5-Stunden-Tag einführte. Sein Team arbeitet fortan nur noch 5 Stunden am Tag - bei gleichem Gehalt und gleichem Urlaubsanspruch. Wie das so gelaufen ist und was es braucht, um in so wenig Zeit effektiv, effizient UND zufrieden zu arbeiten, darüber sprechen wir heute. Das Unternehmen Rheingans: https://rheingans.io/ Lasses Buch "Die 5-Stunden-Revolution": https://rheingans.io/die-5-stunden-revolution Video-Podcast Sparring Express: https://www.sparring-express.de/ Lasse auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/lasserheingans/ Lasse auf Instagram: https://www.instagram.com/lasse.rheingans/ Zeitplanerin auf Instagram: https://www.instagram.com/zeitplanerin/
Wer arbeitet, braucht auch Phasen der Erholung. Auf diese Kurzformel lässt sich das Grundrecht auf bezahlten Urlaub zusammenfassen. Kaum ein Thema hat die Gerichte in den letzten Jahren mehr beschäftigt als der Erholungsurlaub. Nun hat das Bundesarbeitsgericht eine bisher nicht geklärte Frage beantwortet: Ob und unter welchen Voraussetzungen nicht genommener Urlaub verjährt.
In Fortsetzung meiner Folge vom 02.11.2022 und der Entscheidung des EuGH hat nun auch das BAG zur Frage der Verjährung des Urlaubsanspruch nach § 195 BGB am 20.12.2022 zum Az.: 9 AZR 266/20 entschieden. Danach hat es dem Arbeitgeber noch deutlicher auf die Fahnen geschrieben, dass mangels Hinweisschreiben des Arbeitgeber an den Mitarbeiter zu den bestehenden Urlaubsansprüchen diese auch nicht verjähren. Mehr in dieser Folge. ---------------------------------------------------- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts. Ich bin Vortragsredner, Speaker und halte Keynotes. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sandro-wulf/message
Der EuGH hat dazu am 22.09.2022(C-120/21) entschieden, dass der Anspruch von Beschäftigten auf bezahlten Urlaub zwar grundsätzlich einer dreijährigen Verjährung unterliegen könne; allerdings müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer den Urlaub wahrnehmen können. Das bedeutet, dass derArbeitgeberden Arbeitnehmer in die Kenntnis über Urlaubsansprüche setzenund auffordern muss,den Urlaub zu nehmen. Macht er das nicht, dann kann sich der Arbeitgeber nicht auf eineVerjährung berufen.Das bedeutet, dass auch Urlaubsansprüche die 10 Jahre oder länger zurückliegen noch geltend gemacht werden können. Alles zum aktuellen Urteil, im heutigen Podcast zusammen mit der Volljuristin Sandra Becker und der Rechtsanwältin Lina Goldbach Themen in der heutigen Folge: Was war passiert? / Die Ausgangslage Warum musste jetzt das BAG noch entscheiden?/ Entscheidungskompetenz des BAG Um was ging es in dem Streit?/ Sach-und Streitstandvor dem BAG Und was heißt das jetzt?/ Die Zusammenfassung Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
Urlaubsansprüche verjähren nicht, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Bevor Urlaub verfällt, muss die Firma die Beschäftigten darüber informieren. Der zusätzliche bürokratische Aufwand ärgert die Arbeitgeber.
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche Erlöschen informieren. Soweit so gut. Der Anspruch auf Resturlaubstage aus Vorjahren verjährt nicht einfach so nach drei Jahren, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland eigentlich vorsieht. Die Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über das mögliche Erlöschen informiert hat. Mehr zu diesem Thema erklären euch heute die beiden Rechtsanwälte Arne Schrein und Niklas Pastille. Themen in der heutigen Folge: Der Anspruch auf Resturlaub laut BGB Verfällt der Resturlaub nach drei Jahren? Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Arbeitsrecht teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
Herzlich Willkommen zur Jura Aktuell Folge vom 26.09.2022 Themen der Sendung: - EuGH stärkt Urlaubsanspruch bei Verfall und Verjährung - Geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes: Experten fordern Nachbesserung - Beweis- und Darlegungslast beim gutgläubigen Autokauf juraaktuellpodcast@gmail.com - Kontakt/Fragen/Feedback Trade Republic Empfehlungslink Melde Dich jetzt mit meinem persönlichen Einladungslink an und erhalte eine Aktie in Höhe von bis zu 200 €: https://ref.trade.re/pv3603cw Scalable Capital EmpfehlungslinkNutze den Link, um dein Broker-Depot oder Vermögensverwaltungs-Portfolio zu eröffnen. Komplett digital, schnell und sicher. https://de.scalable.capital/einladung/bdscpc Spenden Link: https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&hosted_button_id=Y836YQNZJKWEW&source=url Unterstützung des Podcast durch die Nutzung der folgenden Links: Bürgerliches Gesetzbuch BGB - https://amzn.to/3lRiu51 Strafgesetzbuch StGB - https://amzn.to/2Z79OgU Grundgesetzkommentar mit Einigungsvertrag GG - https://amzn.to/2Z8Dmeh Prime Student 6 Monate kostenlos– https://www.amazon.de/gp/student/signup/info?tag=podcastjonasn-21 Audible Probeabo - https://www.amazon.de/dp/B00NTQ6K7E?tag=podcastjonasn-21
Müssen alle Eigentümer einer Hausgemeinschaft für Wasserschäden aufkommen? Besteht nach dem Tod der Pflegeeltern Anspruch auf Vollwaisenrente, wenn die leibliche Mutter noch lebt? Die Urteile der Woche mit Immo Hesse.
Hempel, Klauswww.deutschlandfunk.de, WirtschaftspresseschauDirekter Link zur Audiodatei
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Und: Kann unrechtmäßig einbehaltener Lohn nachgefordert werden?
In den bisherigen Folgen lag der Fokus auf einem positiven Umgang mit der schweren Herausforderung Long Covid, ME/CFS und PostVac. Einer Arbeit mit und für uns. Schönheit und Dankbarkeit zu empfinden und auch die Chancen und Potenziale zu sehen. Doch viele der Herausforderungen werden auch von außen an uns herangetragen, langzeit und chronisch krank zu sein ist tatsächlich ein Vollzeitjob und das, obwohl die kleinen täglichen Aufgaben schon so schwer nur zu bewältigen sind. Unsere Ziele sind verschieden, doch unsere Wege kreuzen sich oft und wir haben dieselben Fragen und fühlen dieselbe Überforderung. In dieser Folge ist Anni Conrad zu Gast, ich kenne sie aus der Long Covid Deutschland Selbsthilfegruppe. Seit 2 Jahren hilft und unterstützt sie Betroffene bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht. Die Fragen wiederholen sich und wir werden immer mehr. Daher starten wir heute ganz am Anfang, es geht um das Thema Krankengeld wer bekommt es, wann, wieviel und für wie lange? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch und darf ich währenddessen in Urlaub fahren? Viele von uns sind schon sehr lange arbeitsunfähig und es steht die Aussteuerung an. Wie geht es jetzt weiter? Wann melde ich mich bei der Agentur für Arbeit und muss ich weiterhin krankgeschrieben werden? Worauf sollte ich achten und was wissen? In dieser Folge beantwortet und erklärt die liebe Anni alle eure Fragen. Weiteren Folgen werden die Themen Erwerbsminderungsrente, Grad der Behinderung und Pflegegrad besprochen. Diese Woche gibt es keine Fragen, dafür ganz viele Antworten Handout zu diesem Thema als Print oder Web-Version: https://drive.google.com/drive/folders/15e_K_ZCNoSQ5PlBoCp1td1WKmI23Ri3Y?usp=sharing WIE ERREICHST DU MICH? Webseite https://tidal-faces.ck.page/ Instagram https://www.instagram.com/leila.jasim.berlin/ Facebook https://www.facebook.com/tidalfaces/ Youtube https://www.youtube.com/channel/UCcugcZruoaOJu6x9vJTkeIw ________________________________________________________________ #longcovid #postcovid #postcovid19 #podcast #longcovidpodcast #coaching #longcovidcoaching #coachinglife #lifetrustcoaching #embodiment #longcoviddeutschland #nichtgenesen ________________________________________________________________ Rechtlicher Hinweis: Das Informationsangebot von Anna Carina Heimer & Leila Jasim dient ausschließlich deiner Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die von uns zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen verwendet werden und die Anwendung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Behandlung von Krankheiten im medizinischen Sinne findet nicht statt. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass wir mit unseren Inhalten keine Erfolgszusagen machen. Für Schäden oder andere ungewollte Folgen, die aus der Anwendung der Inhalte resultieren, schließen wir jede Haftung aus. _______________________________________________________________ Intro MusiK: You're The Champion by MaxKoMusic | https://maxkomusic.com/ Music promoted by https://www.chosic.com/free-music/all/ Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0 --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/tidal-faces/message
„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“ So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Und dort geht es um Dauer, Zeitpunkt, Abgeltung, aber auch nicht um alles. Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Details regeln. Welche das sind, wie sich die 2019 geänderte Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirkt und was Kommunikation damit zu tun hat, darüber sprechen wir in der letzten Folge vor der Sommerpause.
Wenn ich lange wegen Krankheit ausfalle, wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Gartenzwerge ja, aber ein sieben Meter hohes Kreuz im Garten - geht das? Die Urteile der Woche mit Katja Dietrich.
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche "Verfallen" informieren. Soweit so gut. Was man aber dazu noch bedenken muss, erklären die Rechtsanwälte Arne Schrein und Fabian Baumgartner im heutigen Podcast. Themen in der heutigen Folge: Wann verfällt der Urlaubsanspruch? Kann ich mir einen verjährten Resturlaub ausbezahlen lassen? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129 Webinar Arbeitsrecht Teil 2:https://www.waf-seminar.de/on129
»Warum bist du kein Gewerkschaftsmitglied?«, fragt Stefan Hertler seine Kolleg:innen im Rettungsdienst gerne. Sein Appell lautet: Nicht meckern, sondern machen! Werde ver.di Mitglied! Nimm deine Rechte wahr! Bring dich ein! Nimm an Mitgliederbefragungen teil! Er selbst ist Notfallsanitäter in München und Mitglied bei ver.di, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft. Bei ver.di engagiert Stefan sich ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen des bayerischen Landesfachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft. Stefan beschäftigt sich vor allem mit Themen der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie mit Tarifverträgen. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat neben dem Manteltarifvertrag (MTV-BRK) weitere Tarifverträge, die unter anderem die Dienstplangestaltung, die Bezahlung, den Urlaubsanspruch und viele andere arbeitsrechtliche Themen regeln. Stefan saß schon für ver.di mit der Arbeitgeberseite am Verhandlungstisch und gewährt uns heute einen Einblick in seine Arbeit und Werdegang. Wie wird man Mitglied bei der Gewerkschaft ver.di? Wie wurde er Mitglied in der Tarifkommission und in der Verhandlungsgruppe? Warum sollten möglichst viele Kolleg:innen Mitglied einer Gewerkschaft sein, obwohl die Mitgliedschaft ein Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes kostet? Wie entsteht ein Tarifvertrag? Was ist darin geregelt? Wie setzt ver.di sich bei Tarifverhandlungen durch? Warum ist das in Bayern gar nicht so einfach? Können und sollten die Beschäftigten im Rettungsdienst streiken? Diese und viele weitere Fragen klären wir im Gespräch. Einige Fragen und Themen dieser Folge sind spezifisch für Bayern und oder das Bayerische Rote Kreuz. Dennoch lohnt sich die Folge für alle. Denn die Grundlagen der Gewerkschaftsarbeit und von Tarifverträgen sind außerhalb Bayerns dieselben.
In Zeiten des Arbeitskräftemangels hat New Work eine ganz neue Dimension erreicht: Für Arbeitnehmer sind Flexibilität und Mitsprache zur Selbstverständlichkeit geworden. Ein wichtiger Hebel, Mitarbeiter zu gewinnen und dann auch zu halten ist der Urlaubsanspruch. Aus den USA kommt das Modell „unlimited paid time off“. Was hat es damit auf sich und wie kann man ein solches Konzept umsetzen? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Vanessa lebt zwar wieder in Deutschland, arbeitet wie Frank aber weiterhin bei einer schwedischen Firma. Höchste Zeit also für eine Folge über alles, was du rund ums Arbeiten in Schweden wissen musst! Unter anderem erfährst du, warum die Gehaltsspanne hierzulande kleiner ist als in Deutschland, was es mit dem Karenztag auf sich hat, wie die a-kassa funktioniert und warum das schwedische Rentensystem auch im Ausland als vorbildlich gilt. Wie immer gespickt mit unseren ganz eigenen Erfahrungen und Geschichten. Also Ohren gespitzt und ran an die Arbeit! Abonniere unseren Podcast, lass uns eine Bewertung bei Apple Podcasts oder Spotify da und folge uns auf Facebook und/oder Instagram, wenn dir gefällt, was du hörst! :) facebook.com/laeget.podcast | instagram.com/laeget | laeget.podcast@gmail.com Wenn du uns noch etwas mehr unterstützen möchtest, freuen wir uns, wenn du uns über Ko-fi einen Kaffee ausgibst. Und bei akutem Schwedenweh hilft auch unser Läget-Radio bei laut.fm...
Fehlt euch auch manchmal die Zeit für Freizeit, Erholung und eigene Projekte? Damit ist jetzt Schluss! Denn wir testen ab dem 1. März eine 4-Tage-Woche! Und das bei vollem Gehalt und Urlaubsanspruch. Wo da der Haken ist? Es gibt keinen! Mehr dazu erfahrt ihr in der aktuellen Podcast-Folge! Hier kommt ihr zur Pressemitteilung.
In der Praxis gibt es vielen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rund um den Anspruch auf Urlaub. Mit Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke besprechen wir häufige Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch, zur Dauer des Urlaubs, zu gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Regelungen und zum Verfall von Urlaub. Ist es wichtig im Arbeitsvertrag zu unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Mehrurlaub? Was ist zu beachten, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt? Was gilt bei langanhaltender Krankheit des Mitarbeiters mit dem Anspruch auf Urlaub? Entstehen auch Urlaubsansprüche während der Elternzeit und können die Urlaubsansprüche gekürzt werden? Ändert sich der Anspruch auf Urlaub bei Kurzarbeit? Benötigen Sie eine Beratung, dann sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke an. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/urlaub-haeufige-fragen-von-arbeitgebern-und-arbeitnehmern-dauer-verfall-gesetzliche-vorgaben-vertragliche-regelungen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Willkommen zum etwas anderen Quiz. Es gibt vier Teilnehmer, eine Frage, aber keine richtige Antwort. Oder vielleicht doch? Hat ein Imp eigentlich Urlaub? Und wenn ja - wieviel? Und wie sähe der aus?Am Ende stellen wir uns jedoch der wichtigsten aller Fragen: Sind wir die Noobs oder die Nerds?
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
In den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten erreichte uns regelmäßig die Frage, welche Auswirkungen Quarantäne-Anordnungen während des Urlaubs eines Arbeitnehmers haben. Da wir als Steuerberater grundsätzliche keine Rechtsberatung machen dürfen, konnten wir zu dieser Frage leider keine Antwort geben. Nun gibt es ein interessantes Gerichtsurteil, über das ich Sie informieren möchte.
In dieser Folge machen wir endlich Urlaub! Strandurlaub, wie wir ihn heute kennen, ist ein noch ziemlich junges Phänomen. Einen tariflichen Urlaubsanspruch gibt es in Deutschland überhaupt erst seit der Weimarer Republik – und da wurden nur 3 bis 4 Tage Urlaub gewährt. Reisen unternehmen Menschen aber natürlich schon sehr viel länger, Reiseberichte sind seit der Frühen Neuzeit eines der beliebtesten literarischen Genres. Wir sprechen in der Folge über die Anfänge des Pauschaltourismus, die erste Kreuzfahrt und was Sanatorien mit der Geschichte des Reisens zu tun haben. Und dann geht es auch noch um die Côte d'Azur.
Wir sind in einer Sommerpause und melden uns bald wieder.
Sind Sie auch schon in Urlaubsstimmung? Passend zum Start der Sommersaison gibt Dr. Hans Georg Laimer von ZEILER FLOYD ZADKOVICH die Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema Urlaub. Neben den wichtigen Themen – wie unter anderem, wie viele Tage Urlaub einem zustehen, wie man ihn rechtsgültig vereinbaren kann und ob Urlaubsanspruch auch verfallen kann – gehen wir auch den Fragen nach, was passiert, wenn im Urlaub plötzlich das Diensthandy läutet oder auf der Heimreise der Flug ausfällt. Damit rechtliche Fragen nicht die Urlaubsstimmung trüben - alles, was Sie wissen müssen, in 20 Minuten. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/lindeverlag/message
Ausländischen Pflegekräften steht auch in Ruhezeiten der Mindestlohn zu. Gespräch mit Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, über die massiven Folgen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts. 3,3 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause betreut. Der überwiegende Teil von Angehörigen, andere von Hunderttausenden Pflegekräften. Die stammen meist aus Osteuropa mit Verträgen oft von ausländischen Dienstleistern. Oft werden ihre Arbeitszeiten nicht eingehalten, viele sind ohne Urlaubsanspruch, geschweige denn haben sie eine Privatsphäre. Dabei sind sie systemrelevant in einem System, dass nicht nur die Gewerkschaft Verdi als rechtlich unhaltbar und als ausbeuterisch anprangert. Für diese häuslichen Pflegekräfte hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach haben sie einen Anspruch auf den vollen Mindestlohn, auch in Bereitschaftszeiten. "Die Pflege zu Hause ist mit dem Urteil noch einmal ein Stück schwieriger geworden", sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele im Gespräch mit der SZ. Es brauche dringend Standards auch für ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland tätig seien. Es könne nicht angehen, dass manche Menschen dabei 24 Stunden und sieben Tage in der Woche arbeiten würden. In dem Zusammenhang übte sie scharfe Kritik an der Pflegereform von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Es warte auf die neue Bundesregierung deshalb eine riesige Aufgabe, die Interessen der Pflegebedürftigen und die der Pflegekräfte unter ein Dach zu bekommen. Auch wegen der explodierenden Kosten fordert Bentele für den größten deutschen Sozialverband eine "Pflege-Vollversicherung". Finanziert werden müsse die auch durch eine Zusammenlegung der privaten- und gesetzlichen Krankenkassen. Unterstützt werden könnte häusliche Pflege aber auch durch ambulante Pflegedienste und andere flexible Kurzzeitpflege. Weitere Nachrichten: Verletzte bei Anschlag auf deutsche Soldaten in Mali, EU-Gipfle kritisiert Ungarn. Post grundsätzlich und gern auch mit Verabschiedungen aus ihrer Heimat oder Wohnort bitte an podcast@sz.de Redaktion, Moderation: Lars Langenau Redaktion: Vinzent-Vitus Leitgeb Produktion: Benjamin Markthaler Zusätzliches Audiomaterial über RTL/NTV und Tagesschau.
In der Praxis gibt es vielen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rund um den Anspruch auf Urlaub. Mit Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke besprechen wir häufige Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Urlaubsanspruch, zur Dauer des Urlaubs, zu gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Regelungen und zum Verfall von Urlaub. Wonach richtet sich der gesetzliche Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers und gilt er für alle Arbeitsverhältnisse? Wie hoch ist der Mindesturlaub? Kann der Mindesturlaub durch Tarifvertrag oder vertragliche Regelungen erhöht werden? Welchen Arbeitnehmern steht ein Anspruch auf Urlaub zu? Gibt es eine Wartezeit? Welche Besonderheit gibt es bei Auszubildenden beim Anspruch auf Urlaub? Wann muss der Urlaub zeitlich gewährt werden? Wer bestimmt den Urlaubszeitpunkt? Kann nicht genommener Urlaub des Arbeitnehmers verfallen? Benötigen Sie eine Beratung, dann sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Ralph Leibecke an. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/urlaub-haeufige-fragen-von-arbeitgebern-und-arbeitnehmern-dauer-verfall-gesetzliche-vorgaben-vertragliche-regelungen/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Kann ich Polizisten bei der Arbeit filmen und das Video auf Youtube stellen? Und: Können Grabpflegekosten den Pflichterbeanteil mindern? Das sind die Streitfälle in den Urteilen der Woche mit Immo Hesse.
Podcast für Schutz und Sicherheit - von und mit Jörg Zitzmann
Hat man einen Urlaubsanspruch wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter 100 % in Kurzarbeit schickt? Und muss der Arbeitgeber einen den kompletten Jahresurlaub nach einer Kündigung zahlen? Darum geht es in der heutigen Podcast-Folge. Was ist Deine Meinung dazu? Schreib es mir in die Kommentare! Jetzt die neue Folge anhören oder auf YouTube ansehen! Du hast eine spezielle Frage, die ich im Podcast für Schutz und Sicherheit erläutern soll? Dann schicke sie mir an die unten angegebene E-Mail-Adresse und ich werde sie in einer der nächsten Folgen beantworten. --- 07 Abonniere unseren Newsletter und verpasse keine Folge mehr: www.joergzitzmann.de/newsletter --- Abonniere jetzt den Podcast für Schutz und Sicherheit und verpasse keine Folge mehr. iTunes: http://podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/itunes Android: http://podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de/android oder direkt anhören unter http://www.podcast-fuer-schutz-und-sicherheit.de Dort findest Du auch weitere Möglichkeiten wie Spotify oder Soundcloud. --- Informationen über Lehrgänge von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zum Meister für Schutz und Sicherheit: http://www.akademiefuersicherheit.de --- Youtubekanal der Akademie für Sicherheit --- Kontakt: Akademie für Sicherheit Jörg Zitzmann Äußere Sulzbacher Straße 37 90491 Nürnberg Email: info@akademiefuersicherheit.de Telefon: +49 911 20555940 Facebook: https://www.facebook.com/AkademiefuerSicherheit/
Viele Arbeitnehmer fragen sich, gerade wenn sie zurzeit auf Kurzarbeit Null gesetzt wurden (also keine momentane Arbeitspflicht haben), ob der Arbeitgeber für diese Zeiten den Urlaubsanspruch entsprechend kürzen darf. Themen in der heutigen Folge: Urteile vom EuGH und BAG Kürzung des Urlaubsentgelts während der Kurzarbeit Weitere Informationen zum Thema: Kurzarbeit →https://www.betriebsrat.com/kurzarbeit
In diesen besonderen Zeiten haben wir etwas Besonderes für Sie: unseren Hörbar Steuern Adventskalender. Informativ, amüsant und manchmal nachdenklich. Begleiten Sie uns durch die Adventszeit – in unseren Podcast-Folgen im Dezember.
"Ihr arbeitet nur noch fünf Stunden am Tag bei vollem Gehalt und Urlaubsanspruch." Mit diesem Arbeitszeitmodell war Lasse Rheingans bundesweit der erste Unternehmer.
Früher oder später kommt man in der Arbeit mit Menschen immer wieder an einen Punkt in dem man sich mit vielen rechtlichen Fragen auseinandersetzen muss. Was gibt es bei Kündigungen zu beachten? Wie viel Urlaubsanspruch haben unsere Mitarbeiter_innen eigentlich? Eleni & Max helfen mit ihrem Rundumsorglospaket weiter. Wer also fachliche Beratung braucht, der schaut gleich mal auf twinwin.org vorbei. Ergänzungen oder Kritik? Gern über Instagram: @ysl_hr / @himynameisjen, E-Mail: DiePersonalabteilung@web.de oder über Xing/Linkedin.
Lasse Rheingans ist ein sehr werteorientierter Mensch, der in seiner Digitalagentur den 5-Stunden-Arbeitstag bei gleichem Lohn- und Urlaubsanspruch eingeführt hat. Nachdem er jahrelang mit Überstunden zu tun hatte, ist er heute davon überzeugt, dass Arbeit weder Ort noch Zeit ist, sondern das am Ende nur das Ergebnis zählt. Seine Erfahrungen und Beweggründe für ein neues Arbeitszeitmodell hat er in seinem ersten Buch „Die 5-Stunden-Revolution: Wer Erfolg will, muss Arbeit neu denken“ beschrieben. Mit seiner neuen Interpretation von Arbeit geht Lasse Rheingans auf Bühnen und in Diskussionsrunden, um Unternehmen die Augen zu öffnen: Kultur und Arbeit haben sich gewandelt - höchste Zeit etwas zu verändern. Wir sprechen unter anderem über echte digitale Kultur, die unterschätzte Komplexität von Digitalisierung und wie das Corona-Momentum New Work zum Durchbruch verhelfen könnte. https://rheingans.io/
Flexible Arbeitszeit-Modelle, oder sogar die Einführung einer Vier-Tage-Woche, werden immer wieder diskutiert. Auch Lasse Rheingans ist davon überzeugt, dass Unternehmen mutiger in der Gestaltung neuer Modelle sein müssen und es höchste Zeit ist, die Debatte über den Kulturwandel in der Gesellschaft anzuregen und ein Umdenken zu erreichen. 2017 hat er in seiner Bielefelder Digital-Agentur die 25-Stunden-Woche bei gleichem Gehalt und Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter eingeführt und hat mit der Umsetzung des 5-Stunden-Tages bundesweit und auch international einen Nerv getroffen. Als Haupt-Learning haben er und sein Team simplifiziert ein Modell abgeleitet und vor kurzem auch komplett auf ortsunabhängiges Arbeiten umgestellt. Jetzt will er dem Glück im Job weiter auf den Grund gehen - mit einem Glücksindex, der messen soll, wie zufrieden die Mitarbeiter sind. In unserer heutigen Podcast-Folge fühlen wir dem NEW WORK AWARD 2019 Gewinner auf den Zahn und sprechen darüber, warum Glück und Zufriedenheit im Job so essentiell sind.
Lasse Rheingans ist Medienwissenschaftler und seit 20 Jahren in der Digitalbranche tätig. Er ist Geschäftsführer der Rheingans Digital Enabler, einer Digitalagentur in Bielefeld. Mit seiner Idee, den 5 Stunden Tag in Deutschland einzuführen, hat er weltweit für Aufsehen gesorgt. Lasse Rheingans ist überzeugt davon, dass Unternehmen mutiger in der Gestaltung neuer Arbeitszeitmodelle sein müssen, damit sie nachhaltig erfolgreich bleiben und im Kampf um Fachkräfte nicht verlieren. Er schreitet voran und hat den 5h-Arbeitstag bei gleichem Lohn- und Urlaubsanspruch in seinem Unternehmen eingeführt und seine Erfahrungen in einem Buch gesammelt.
Lohn und Gehalt ist ein Thema, bei dem ähnlich wie bei Urlaubsanspruch, nichts schief gehen darf. Markus Matt, Chefredakteur der Lohn + Gehalt bei DATAKONTEXT bzw. im Süddeutschen Verlag beschäftigt sich seit Jahren mit der Komplexität der Gehaltsabrechnung - und nun im Gespräch mit rexxperts - Der HR Talk.
Lässig plaudern wir über den Urlaub. Seit wann gibt es Urlaubsanspruch für Arbeitnehmende? Wie verhält es sich mit Urlaubsgeld und welche Urlaubssongs dürfen bei uns nicht fehlen? Außerdem haben wir unsere Freundin Vanessa dabei, die uns von der FeJo und Ihren Erlebnissen dort berichtet. Wollt ihr wissen wann der Winddrachen ins Spiel kommt und wieso Rosa auf Bier umsteigt? Dann schaltet ein in unsere Urlaubsfolge! ~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~•~ 00:00:00 Intro 00:02:03 Ferienzeit 00:06:34 Urlaubstrunk 00:18:39 Getränk der Woche: Aperol Spritz 00:20:38 Geweinschaft - die Playlist. 00:23:57 Gewerkschafts-Merch 00:25:42 Sprachnachricht unserer Freundin Vanessa 00:36:40 Geweinschaft bei der FeJo 00:40:15 Urlaubsgeld 00:47:24 Geheimbotschaft
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch in Krisenzeiten aus und welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?
Weniger arbeiten - mehr erreichen! Das ist der Traum vieler Berufstätiger. Wie auch Du das schaffen kannst, und welche Fehler Du dabei unbedingt vermeiden solltest, das erfährst Du im heutigen Talk mit Unternehmer Lasse Rheingans. Der Agentur-Chef aus Bielefeld führte im Oktober 2017 die 25-Stunden-Woche ein - bei gleichem Gehalt und Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter wie bei einer 40-Stunden-Woche. Im Talk verrät er, wie er auf diese Idee gekommen ist, und warum sie die Arbeitswelt revolutioniert. Er zeigt, was wichtig ist, wenn wir weniger Zeit am Arbeitsplatz verbringen wollen und dennoch produktiv sein wollen und spricht offen für die Fehler, die er und sein Team dabei auch gemacht haben. **Das erwähnte Buch des US-Autors findest Du hier: **https://amzn.to/2YffZQw **Das Buch von Lasse Rheingans "Die 5-Stunden-Revolution"** findest Du hier: https://amzn.to/2y9AP9o Du willst mit Lasse in Kontakt treten? Gerne - am besten hier: https://www.xing.com/profile/Lasse_Rheingans/cv
Lasse Rheingans, Geschäftsführer der Bielefelder Digitalagentur Rheingans Digital Enabler, hat im November 2017 testweise die 25-Stunden-Arbeitswoche bei sich im Unternehmen eingeführt - und das bei gleichem Gehalts- und Urlaubsanspruch. Warum er das gemacht hat und was danach passiert ist, erfahrt ihr in dieser spannenden Episode!In dieser Episode werden wir deshalb folgende Fragen mit Lasse klären:Wie es dazu kam, dass Lasse bei sich die 25 Stunden Woche bei sich in der Firma eingeführt hat,Wie er das konkret gemacht hat,Was nach der Umstellung passiert ist,Was davon nicht so reibungslos funktioniert hat,Ob und wie die Umstellung seine Unternehmenskultur verändert hat,Was die Kritiker zu der 25h Woche sagen,Was Lasse den Kritiker entgegnet,Wo das Konzept einer stark verkürzten Arbeitszeit nicht funktioniert,Ob das Unternehmen von Lasse überhaupt noch flexibel auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren kann, wenn seine Mitarbeiter so “durchgetaktet” sind,Warum trotz der zahlreichen Studien, Versuchen und belegen nicht mehr Unternehmen dieses Konzept aufgreifen und bei sich testen,Was er Firmenvertreter raten würde wenn sie ebenfalls eine verkürzte Arbeitswoche einführen wollen und wo und wie sie anfangen sollten. Show Notes, Links & Resources Mentioned: gammabeyond.com/en/podcast/006Podcast Website: www.innovationalcorrectness.com---If you enjoyed this episode, could I ask you for one small favor?Would you please consider rating and reviewing this podcast on iTunes, Overcast or the podcast app of your choice? It really helps us out, by encouraging more people to find our podcast and reach hard-to-get guests.Last but not least, if you have any suggestions for further episodes or guests should be invited on this podcast or just have feedback, shoot us a quick email: info@gammabeyond.com or fill out our feedback form.Follow & add David on:LinkedIn: linkedin.com/in/davidluna/XING: xing.com/profile/DavidC大卫_Luna鲁/cvTwitter: twitter.com/gammabeyondInstagram: instagram.com/gammabeyond/Youtube: youtube.com/c/GAMMADigitalBeyond
Die Karriere Agenten - Wir helfen dir bei der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung
Haben Leasingarbeiter in Österreich überhaupt Rechte? Wie sieht es aus mit Urlaubsanspruch und Krankengeld? Gibt es Mindestlöhne und Sonderzahlungen? In diesem Podcast spricht Martin Hagen über die Unwissenheit und gibt einen Einblick hinter die Kulissen einer verschwiegenen Branche.
Zieh eine Karte - in dieser Folge beantworten Tamara und Annika die häufigst gestelltesten Fragen rund um die Freiwilligendienste FSJ und BFD. Hierfür haben sie unterschiedliche Fragekarten von ihren Kolleg*innen erhalten. Neben der Anerkennung des Freiwilligendienstes geht es auch um den Urlaubsanspruch, Nebenjobs und Praktika, die Fahrtkosten und vieles mehr. Weitere Informationen findest du unter: Website: www.paritaet-freiwilligendienste.de Instagram: kompetenzzentrum_fwd Facebook: Kompetenzzentrum Freiwilligendienste Herzliche Grüße Tamara und Annika
Karenz & Co lautet unser neues Thema! In dieser Podcast-Folge mit Mag. Lisa Baumgartner (Hofer Leitinger Steuerberatung) beantworten wir Fragen rund um die Themen Mutterschutz, Wochengeld und Beschäftigungsverbote - quasi Themen, die es noch vor Geburt eines Kindes zu berücksichtigen gilt. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel ist der Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Wir versuchen mehr Licht in den Steuerdschungel zu bringen, indem wir einfache und verständliche Antworten zu komplexen Themen liefern. Mehr auf www.steueraffe.at
Die Themen vom 27.09.2019 bis zum 03.10.2019: - Dialoger sind Dienstnehmer - Kein fiktiver Urlaubsanspruch aus selbstständiger Tätigkeit - Berechnung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld - Dreijahresverteilung einer Teilpensionsabfindung
Heike aus Hockenheim hat eine Frage zum Urlaubsanspruch. Es geht um Rest-Urlaubstage. Sie schreibt: "Die vom letzten Jahr muss man ja bis März nehmen. Nun war ich aber lange krank. Bis Mai diesen Jahres. Habe aber noch 10 Tage Rest-Urlaub vom letzten Jahr. Kann ich die Tage noch nehmen?" Die Antwort hat Rechts-Experte Ingo Lenßen HIER.
Karriere hat für jüngere Menschen eine andere Bedeutung als für ältere Generationen. Welche Chancen und Risiken dieser Unterschied für Unternehmen mitbringt, erklärt Lasse Rheingans. Während lange Zeit Privilegien wie Titel oder Dienstwagen im Vordergrund standen, haben sich die Vorstellungen durch Generationswandel, Digitalisierung und New Work gewandelt. Welche Chancen und Risiken birgt dieser Wandel für Unternehmen? Wie können diese konstruktiv diesen Wandel begleiten? Lasse Rheingans ist Geschäftsführer der Bielefelder IT-Firma Rheingans Digital Enabler, die als erstes deutsches Unternehmen den Fünf-Stunden-Arbeitstag eingeführt hat – bei gleichem Gehalt und Urlaubsanspruch. Die Angestellten von Lasse Rheingans arbeiten seit letzten November nur noch von acht Uhr morgens bis 13 Uhr. Im März 2019 wurde Rheingans mit dem XING New Work Award ausgezeichnet. "Alles in unserem Leben verändert sich gerade: Die Geschwindigkeit nimmt zu. Wir haben viel mehr Informationen und Möglichkeiten. Da wäre es doch verrückt, wenn wir unsere Arbeitszeit nicht auch veränderten, oder?" Der Podcast wurde LIVE mit Publikum aufgenommen im Rahmen der XING New Work Sessions OWL: https://newworksessions.xing.com/owl/vortag/ Dieser Podcast behandelt folgende Fragen: - Welche unterschiedlichen Vorstellungen haben Generationen von Karriere? - Welche Chancen und Risiken bringen diese unterschiedlichen Vorstellungen mit sich? - Wie können Unternehmen konstruktiv mit diesen Unterschieden umgehen und den Wandel gestalten?
Karriere hat für jüngere Menschen eine andere Bedeutung als für ältere Generationen. Welche Chancen und Risiken dieser Unterschied für Unternehmen mitbringt erklärt Lasse Rheingans. Karriere kann für Menschen eine völlig unterschiedliche Bedeutung haben. Während lange Zeit Privilegien wie Titel oder Dienstwagen im Vordergrund standen, haben sich die Vorstellungen durch Generationswandel, Digitalisierung und New Work gewandelt. Welche Chancen und Risiken birgt dieser Wandel für Unternehmen? Wie können diese konstruktiv diesen Wandel begleiten? Lasse Rheingans ist Geschäftsführer der Bielefelder IT-Firma Rheingans Digital Enabler, die als erstes deutsches Unternehmen den Fünf-Stunden-Arbeitstag eingeführt hat – bei gleichem Gehalt und Urlaubsanspruch. Die Angestellten von Lasse Rheingans arbeiten seit letzten November nur noch von acht Uhr morgens bis 13 Uhr. Im März 2019 wurde Rheingans mit dem XING New Work Award ausgezeichnet. "Alles in unserem Leben verändert sich gerade: Die Geschwindigkeit nimmt zu. Wir haben viel mehr Informationen und Möglichkeiten. Da wäre es doch verrückt, wenn wir unsere Arbeitszeit nicht auch veränderten, oder?" Der Podcast wurde LIVE mit Publikum aufgenommen im Rahmen der XING New Work Sessions OWL https://newworksessions.xing.com/owl/vortag/
Ob im Strandhotel in der Ferne oder auf dem eigenen Balkon, die schönste Zeit des Jahres lässt sich individuell gestalten. Die Rahmenbedingungen für den Urlaub sind jedoch gesetzlich festgelegt: 20 Urlaubstage muss der Arbeitgeber mindestens gewähren, Ausnahmen können im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Dennoch bleiben hin und wieder Fragezeichen: Was mache ich im Krankheitsfall? Darf mein Urlaub abgelehnt werden? Und welche Rechte habe ich? Arbeitsrechtler Jens Niehl gibt im aktuellen XING Talk Antworten – für eine entspannte Auszeit. Das Video zur Folge gibt's hier: xing.com/talk
Wenn Mütter und Väter für ihr Baby nach der Geburt da sein wollen, soll Elterngeld das fehlende Einkommen ausgleichen. Die Eltern haben zudem Anspruch auf Urlaub, den der Arbeitgeber zahlen muss. Der darf den aber streichen, wenn er es vorher ankündigt. Das hat ein Gericht jetzt entschieden.
Warum ein Urlaubsanspruch neuerdings vererbbar ist, erklaert Rechtsanwalt Wolfgang Stueckemann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann& Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren
Wie viele bezahlte Urlaubstage stehen einem Arbeitnehmer zu? Kann der Chef den Urlaub einfach streichen? Was geschieht mit nicht in Anspruch genommenen Urlaub? Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten? Rund um das Thema Urlaubsanspruch stellen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele rechtliche Fragen.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt nicht automatisch, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Weist der Arbeitgeber aber nach, dass der Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch bewusst verzichtet hat, kann eine finanzielle Vergütung für den entgangenen Urlaub wegfallen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Ein Arbeitnehmer verliert seine Urlaubsansprüche nicht automatisch, wenn er keinen entsprechenden Antrag gestellt hat. Das hat der Europäische Gerichshof entschieden.
Von Bielefeld aus revolutioniert er die Arbeitswelt: Lasse Rheingans, Digital Enabler und "Popstar der New Work-Bewegung", führte in seinem Unternehmen den 5-Stunden-Arbeitstag bzw. die 25-Stunden-Arbeitswoche ein - bei vollem Lohnausgleich und Urlaubsanspruch versteht sich. Der Rheingans, der spinnt, so die Reaktion von vielen. Mit diesem Ansatz sorgt er für Aufmerksamkeit in der ganzen Welt. Klar, dass ich mir Lasse geschnappt und ihn gefragt habe, welcher Teufel ihn da geritten hat und wie erfolgreich das Ganze ist. Viel Spaß!Mehr zum Thema und alle Links gibt's hier: https://personalmarketing2null.de/2018/07/5-stunden-arbeitstag-lasse-rheingan-25-stunden-woche/Fotocredits: Margarete Klenner www.margareteklenner.de
Haben Kinder ein Recht auf Urlaub „vom“ Kindergarten? Immer wieder kommt die Frage in unseren Fortbildungen und Seminaren (und, ja, auch gerade bei unseren „Kitarechtler on Tour“-Veranstaltungen) hoch: Alle unsere +800! Videos hier in der Übersicht! Kann es „richtig“ sein,
Passend zum Sommer haben wir mit Herrn Dr. Schlegel www.etl-rechtsanwaelte.de ein Thema für Sie aufgegriffen, das im Moment ganz Deutschland bewegt. Den Urlaub und Ansprüche Ihrer Mitarbeiter und einige Spezialfragen hierzu. Hat Ihr/e Mitarbeiter/in einen Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel, allerdings können diese Urlaubsansprüche mit laufenden Urlaubsansprüchen verrechnet werden. Was geschieht aber, wenn das Arbeitsverhältnis während oder kurz nach der Elternzeit gekündigt und nicht weitergeführt wird? Hier haben wir i.d.R. ein Problem. Welche Rechte oder Möglichkeiten Ärzte oder Apotheker haben, erläutert Herr Dr. Schlegel unseren Zuhörern. Wie gehen Sie am besten mit Ansprüchen auf Urlaub aus dem Vorjahr um? Gibt es Sonderregelungen für Dauerkranke? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel. Hier müssen Sie anstatt der bekannten 3-monatigen Frist (31.03. des Folgejahres) auf eine 15-monatige Frist verlängern in der der Urlaubsanspruch genommen werden kann. Wenn der Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers nur zu Lasten der Praxis oder Apotheke genommen werden kann, kommen häufiger Wünsche nach Auszahlung der Urlaubsansprüche auf Sie zu. Welche Fallstricke hier lauern können, erläutert Ihnen unser Interviewpartner Kann ein Urlaubsanspruch vererbt werden? Vom Prinzip her ja, sagt Herr Dr. Schlegel . Bisher war die Rechtsprechung hier zurückhaltend. Die Rechtsprechung der kommenden Monate wird Klarheit bringen. Ein interessantes Potpourri von Fragen rund um den Urlaub des Arbeitnehmers, fachkundig erklärt von Herrn Dr. Schlegel. Mehr zu Herrn Dr. Schlegel, seinen Kollegen und seinem Leistungsspektrum im Arbeitsrecht können Sie unter www.etl-rechtsanwaelte.de erfahren. Viel Freude beim Hören und wie immer.... gute Gedanken.
Passend zum Sommer haben wir mit Herrn Dr. Schlegel www.etl-rechtsanwaelte.de ein Thema für Sie aufgegriffen, das im Moment ganz Deutschland bewegt. Den Urlaub und Ansprüche Ihrer Mitarbeiter und einige Spezialfragen hierzu. Hat Ihr/e Mitarbeiter/in einen Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel, allerdings können diese Urlaubsansprüche mit laufenden Urlaubsansprüchen verrechnet werden. Was geschieht aber, wenn das Arbeitsverhältnis während oder kurz nach der Elternzeit gekündigt und nicht weitergeführt wird? Hier haben wir i.d.R. ein Problem. Welche Rechte oder Möglichkeiten Ärzte oder Apotheker haben, erläutert Herr Dr. Schlegel unseren Zuhörern. Wie gehen Sie am besten mit Ansprüchen auf Urlaub aus dem Vorjahr um? Gibt es Sonderregelungen für Dauerkranke? Ja, sagt Herr Dr. Schlegel. Hier müssen Sie anstatt der bekannten 3-monatigen Frist (31.03. des Folgejahres) auf eine 15-monatige Frist verlängern in der der Urlaubsanspruch genommen werden kann. Wenn der Anspruch auf Urlaub des Arbeitnehmers nur zu Lasten der Praxis oder Apotheke genommen werden kann, kommen häufiger Wünsche nach Auszahlung der Urlaubsansprüche auf Sie zu. Welche Fallstricke hier lauern können, erläutert Ihnen unser Interviewpartner Kann ein Urlaubsanspruch vererbt werden? Vom Prinzip her ja, sagt Herr Dr. Schlegel . Bisher war die Rechtsprechung hier zurückhaltend. Die Rechtsprechung der kommenden Monate wird Klarheit bringen. Ein interessantes Potpourri von Fragen rund um den Urlaub des Arbeitnehmers, fachkundig erklärt von Herrn Dr. Schlegel. Mehr zu Herrn Dr. Schlegel, seinen Kollegen und seinem Leistungsspektrum im Arbeitsrecht können Sie unter www.etl-rechtsanwaelte.de erfahren. Viel Freude beim Hören und wie immer.... gute Gedanken. Folge direkt herunterladen
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Kfz-Gestellung mit Fahrer: Berechnung des geldwerten Vorteils - Umsatzsteuer: Behandlung einer Karte, mit der Verbraucher Ermäßigungen beanspruchen können - Über den Tod hinaus: Urlaubsanspruch kann von Erben geltend gemacht werden Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Was geschieht mit Urlaubstagen, die aufgrund einer laengeren Erkrankung nicht genommen werden koennen ? Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dieser Folge des Rechtstipps der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com).