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In meinem heutigen Fall geht es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer trotz Eigenkündigung Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie hat.Der Kläger war seit über zehn Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und verdiente rund 3.100 Euro brutto im Monat. Im November 2022 teilte das Unternehmen allen Mitarbeitenden im Intranet mit, dass eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird – steuer- und sozialabgabenfrei, zwischen 500 und 3.000 Euro, gestaffelt nach Einkommen. Für den Kläger hätte das die volle Prämie von 3.000 Euro bedeutet.Allerdings knüpfte die Firma die Zahlung an Bedingungen:Die Prämie sollte im Dezember 2022 ausgezahlt werden.Wer bis zum 31.03.2023 das Unternehmen aus eigenem Wunsch verlässt oder „schuldhaft“ ausscheidet, sollte die Prämie zurückzahlen.Der Kläger kündigte zum 31.12.2022 und bekam gar nichts ausgezahlt. Er klagte – und unterlag zunächst beim Arbeitsgericht und später auch beim Landesarbeitsgericht. Erst das Bundesarbeitsgericht gab ihm schließlich Recht.Die Richter entschieden:Die Prämie hat Entgeltcharakter und ist nicht nur eine Belohnung für Betriebstreue.Eine Stichtagsregelung oder Rückzahlungsklausel, die den Anspruch von fortbestehendem Arbeitsverhältnis abhängig macht, ist unwirksam (§ 307 BGB).Damit hatte der Kläger trotz Eigenkündigung Anspruch auf die 3.000 Euro.
Am 19. und 20. August 1965 fielen die Urteile im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess. Die Richter stützten sich im Wesentlichen auf die Aussagen von Überlebenden des Konzentrationslagers. Die Zeugen und Zeuginnen kamen aus 19 Ländern nach Frankfurt, um von den Verbrechen zu berichten, für die sich die 22 Angeklagten verantworten mussten. Eine kleine Gruppe Freiwilliger betreute die Zeugen vor und nach ihrer Aussage. Der letzte noch lebende Zeugenbetreuer erzählt, wie der Auschwitz-Prozess sein Leben geprägt hat. Foto: Heinz-Jürgen Göttert / dpa
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden über die grundlegendsten Rechtsfragen in Deutschland. Nun sollen drei Richter beziehungsweise Richterinnen neu gewählt werden. Wie neutral müssen sie sein?
Demmer, Anne www.deutschlandfunk.de, Eine Welt
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„Stammheim“ ist seit dem Prozess gegen die erste Führungsgeneration der RAF zum Mythos geworden. Die Wahlverteidiger der Angeklagten taten alles, um das Strafverfahren zum Schauprozess zu machen. So drang fast nur die einseitige Interpretation der RAF-Anwälte in die deutsche Öffentlichkeit – und wirkt bis heute fort. Sie lässt das Verfahren als „systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien“ (Otto Schily) erscheinen. Dabei ist das Gegenteil richtig: Die Richter gewährleisteten ein ordentliches Strafverfahren. Ein halbes Jahrhundert später ist es an der Zeit, dem Verfahren und damit dem Rechtsstaat Gerechtigkeit widerfahren zu lassen – auf Grundlage vielfältigster Quellen. Der Bogen spannt sich von der Ankunft der RAF-Führung in der Untersuchungshaft 1972 bis zum Selbstmord von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 18. Oktober 1977. Gezeigt wird, was beim Jahrhundertprozess wirklich geschah. Er ist ein Vorbild für den Umgang des Rechtsstaats mit Terror. Den Originalbeitrag und mehr finden Sie bitte hier: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/bfz_stammheimprozess_kellerhoff
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen "Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden. Welche Darlehensverträge sind betroffen? Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen. Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern! Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die US-Regierung deportiert mehr als 200 Menschen in ein brutales Gefängnis in El Salvador – ohne ordentliches Gerichtsverfahren. Ein hoher Richter stellt dieses Vorgehen infrage und entscheidet: Der Abschiebeflug war unrecht. Doch Trump und seine Leute halten sich nicht an dieses Urteil. Und das ist nicht der einzige Fall, in dem die Trump-Regierung Gerichtsentscheidungen offenbar ignoriert. Die Richter:innen, die ihm Steine in den Weg legen, beleidigt der Präsident und fordert ihre Absetzung. Dahinter steht eine perfide Strategie, die Trump nicht zum ersten Mal anwendet. Wie schlimm ist der Angriff auf das Justizsystem? Wie tief steckt das US-Verfassungssystem in der Krise? Ist der Rechtsstaat noch zu retten und wenn ja, durch wen? Davon handelt unsere heutige Episode von „Bei Burger und Bier“. Habt ihr Fragen oder Anregungen? Immer her damit unter beiburgerundbier@gmail.com
In Warschau startet eines der wichtigsten Filmereignisse des Jahres. Und: Wie unterschiedlich wird die jüdische Kultur in der polnischen und deutschen Popkultur dargestellt? Mehr im aktuellen Infomagazin.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte vergangene Woche Teile des Infektionsschutzgesetzes als möglicherweise verfassungswidrig und die Unabhängigkeit des RKI als fraglich bezeichnet – auch unter Berufung auf die RKI-Protokolle. Kann das Urteil und der Verweis der Sache ans Bundesverfassungsgericht den verantwortungslosen Widerstand gegen die Corona-Aufarbeitung schwächen? Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-PodcastWeiterlesen
Ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs hat bei der israelischen Regierung für Empörung gesorgt. Die Richter in Den Haag sagen klar, Israel mache sich der Annektierung schuldig, das Vorgehen in den besetzten palästinensischen Gebieten verstoße gegen das Völkerrecht. Das Gutachten des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen ist rechtlich zwar nicht bindend, doch es verstärkt den Druck auf die israelische Regierung. Premier Benjamin Netanjahu spricht von einer "Lügen-Entscheidung".
Schön, dass du hierher gefunden hast! Wir würden es lieben, mit dir in Kontakt zu treten und dich kennenzulernen. In der Freien Christengemeinde Langwasser bist du jederzeit HERZLICH WILLKOMMEN. Bei uns wird GEMEINSCHAFT groß geschrieben und eine Kultur gelebt, in der gesundes Wachstum möglich ist. --------------------------------------------------------------------------------------- Webseite: https://fcl.church Spenden: https://fcl.church/geben Kontakt: https://fcl.church/kontakt Facebook: https://www.facebook.com/meine.fcl.ch... Instagram: https://www.instagram.com/fcl_church/ --------------------------------------------------------------------------------------- Freie Christengemeinde Langwasser Annette-Kolb-Str. 63 90471 Nürnberg
„Während Corona haben wir die extremsten Grundrechtseinschränkungen gesehen, die es in der Bundesrepublik bisher gegeben hat. Die Richter hätten sehr kritisch und sehr genau hinschauen müssen, was die staatlichen Institutionen machen. Sie hätten Rote Linien der Freiheit ziehen müssen. Das hätte eine Signalwirkung für die anderen Gerichte gehabt. Stattdessen haben sie unkritisch fast alle staatlichenWeiterlesen
In unserem BR24 Thema des Tages gehts um das Urteil gegen zur AfD. Die Richter und Richterinnen haben bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Welche Folgen das Münster Urteil für die Partei hat - darüber hat Claudia Schaffer mit dem Politikwissenschaftler Wolfgang Schröder vom Wissenschaftszentrum Berlin gesprochen. Seine Analyse lautet, die AfD versucht sich, als Opfer zu stilisieren, doch der Spruch des Oberverwaltungsgerichts dürfte der AfD-Spitze nicht gefallen. // Beitrag von Bianca Schwarz / Moderation: Claudia Aichberger / Redaktion: Claudia Schaffer
Wegen Totschlags in mittelbarere Täterschaft verurteilte am Montag, den 08. April 2024, das Berliner Landgericht einen 74-jährigen Arzt. Die Richter der 40. Großen Strafkammer sahen als erwiesen an, dass der angeklagte Arzt einer -lt. Staatsanwaltschaft schwer- psychisch Kranken die tödlichen Medikamente zum Suizid überlassen und ihr eine Infusion angelegt hatte, die sie selbst in Gang setzte und starb. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 entschieden, dass sowohl körperlich Kranke wie auch gesunde Menschen unterstützt werden dürfen bei ihrem selbst durchgeführten Suizid, allerdings deren "freiverantwortliche Willensentscheidung" zur Selbsttötung erforderlich sei. Im Fall der 37-jährigen, der der angeklagte Arzt 2021 geholfen hatte, sei allerdings die freie Willensbildung nicht durch den angeklagten Arzt unbeeinflusst gewesen, deshalb sei letztlich unerheblich, ob die Geschädigte unter einer Depression gelitten habe, hieß es im Urteil. Die Richter betonten, dass die Hilfe bei Suiziden immer noch nicht ausreichend juristisch geregelt sei, man hoffe auf den Bundesgerichtshof bei der Revisionsentscheidung über das Urteil und vielleicht auch auf eine neue gesetzliche Regelung der Hilfe beim Suizid. Die war im Juli 2023 im Bundestag gescheitert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Karlsruhe hat das in Deutschland geltende Streikverbot für Lehrerinnen und Lehrer für zulässig erklärt. Die Richter bestätigten damit ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Bauer, Maxwww.deutschlandfunk.de, Campus & Karriere
Welche:r Referendar:in kennt das nicht? Die meiste Zeit beschäftigt man sich im Referendariat mit Prozessrecht, nur um dann in der Klausur zu merken, dass sich kein Fall nur mit Prozessrecht lösen lässt. Vielmehr spielt das materielle Recht eine ebenso wichtige, oft sogar wichtigere Rolle als das Prozessrecht. Weil im Referendariat zwischen der Ausbildung in der Praxis und dem Lernen der neuen prozessrechtlichen Themen aber kaum Zeit bleibt, stellt sich jede:r Referendar:in irgendwann die Frage, wie man sich am besten und effizient auf das materielle Recht vorbereiten soll. Auf diese Frage will diese Folge eine Antwort geben. Die Richter:innen und AG-Leiter:innen Christian Walz, Kristina Luge und Anna Henrichs sprechen darüber, wie sie persönlich die Vorbereitung auf das materielle Recht angegangen sind. Womit lernt man? Kann man die Materialien aus dem 1. Examen wieder verwenden? Welche Rechtsgebiete sind am wichtigsten? Was bringt aktuelle Rechtsprechung? Diese und weitere Fragen werden in dieser Folge beantwortet. Bleib' bis zum Ende dran, denn da teilen Kristina, Anna und Christian ihre drei Top-Tipps zur Vorbereitung auf das materielle Recht :) Wir freuen uns, wenn du den Podcast abonnierst und bewertest :) Und: Deine Meinung ist uns wichtig! Tritt gerne in Kontakt mit uns und teil' deine Gedanken zu der Folge. Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format Minuten:Sekunden: (00:00) Begrüßung und Einleitung (04:13) Fühlten wir uns auf das materielle Recht im Examen vorbereitet? (06:58) Bedeutung des materiellen Rechts im 2. Examen (12:05) Sollte man materielles Recht bereits vor Beginn des Refs wiederholen? (15:44) Unterschiede zwischen 1. und 2. Examen (18:13) Welche materiellrechtlichen Rechtsgebiete laufen am meisten? (22:54) Braucht man einen Lernplan fürs materielle Recht? (27:24) Arbeit mit Klausuren und Kommentaren (29:27) Lerngruppen (32:21) Lehrbücher und Skripte (35:05) Karteikarten (41:21) Was bringt aktuelle Rechtsprechung? (45:03) Aktenvorträge (46:15) Audiocontent und ähnliches (48:46) Ist materielles Recht im 2. Examen leichter? (53:42) Unsere drei ultimativen Tipps (59:30) Verabschiedung http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben eine Reform der Strafprozessordnung gekippt. Das bedeutet: Wer einmal freigesprochen wurde, darf nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Damit ist ein Gesetz von 2021 verfassungswidrig. **********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.
Die Männer, die ihre Schwester, ihre Tochter, die schöne Gülsüm (20), so furchtbar brutal ermordeten, müssen für lange Zeit in den Knast. Die Richter sind sicher: Vater und Sohn planten gemeinschaftlich den Tod der bildhübschen, jungen Frau.
Die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO ist ein absoluter Klassiker im Zwangsvollstreckungsrecht und häufig zu Gast in den Examensklausuren. Die Richter und AG-Leiter Christian Walz und Richard Ademmer besprechen in dieser Folge das Wichtigste zu diesem Klagetyp. Anhand des Prüfungsschemas zur Drittwiderspruchsklage besprechen sie die examensrelevantesten Themen, geben Klausurtipps und bieten Formulierungshilfen an. Die eine oder andere anekdotische Aus- bzw. Abschweifung darf natürlich auch nicht fehlen :) Die Examensnähe der Folge kann man ihr übrigens regelrecht anhören… Was damit gemeint ist, erfahrt ihr in der Folge. Viel Spaß! Wir freuen uns, wenn du den Podcast abonnierst und bewertest :) Shownotes: Links zu den RefPod-Folgen, auf die wir in dieser Folge Bezug nehmen: https://linktr.ee/refpodshownotes http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Eine Bäuerin liegt im September 2018 bewusstlos neben einer Jauchegrube. Ihr Gesicht ist über und über mit Gülle bedeckt. Die Frau erstickt. Am nächsten Tag wird ihr Mann festgenommen. Er beteuert seine Unschuld. Die Richter am Landgericht Augsburg glauben ihm nicht. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. In zwei Wochen gibt es hier bei "Sprechen wir über Mord?!" ein Special zum Sirius-Fall: Holger Schmidt und Marie-Claire Schneider waren unterwegs und haben das Ganze noch einmal auf Ungereimtheiten untersucht, die in unserer Folge aus 2022 schon aufgefallen sind - und sind auf Erstaunliches gestoßen! Hier gehts zur Folge vom 07.11.2022 "Sirius - Mord vom anderen Stern": https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/sirius-mord-vom-anderen-stern/swr2/12074823/
Im Streit zwischen dem Facebook-Mutterkonzern Meta und dem Bundeskartellamt soll es heute eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geben. Die Richter wollen entscheiden, ob Kartellbehörden bei ihren Wettbewerbsprüfungen auch für Datenschutz zuständig sein können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen jüngsten Bericht vorgestellt - das ist ein Thema in den Kommentarspalten. Es geht aber auch um die gestern beendeten deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen. Zunächst aber nach Karlsruhe - und zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter haben entschieden, dass Gefangene, die im Strafvollzug arbeiten, besser bezahlt werden müssen. www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Mehrere Zeitungen beschäftigen sich mit den deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen. Zunächst aber nach Karlsruhe - und zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter haben entschieden, dass Gefangene, die im Strafvollzug arbeiten, besser bezahlt werden müssen. www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Das Gericht hat geurteilt: Ein nackter Mann im Garten ist kein Grund für eine Mietminderung.
Schottland will es wieder versuchen - sich vom Vereinigten Königreich loszusagen und vielleicht später auch wieder der Europäischen Union beizutreten. In London gibt der oberste britische Gerichtshof bekannt, ob das schottische Regionalparlament ein Referendum zur Unabhängigkeit ansetzen darf. Die Zentralregierung in London will das nicht zulassen. Die Richter könnten aber entscheiden, dass es die Zustimmung aus London gar nicht braucht. Darüber hat SWR-Aktuell-Moderator Arne Wiechern mit Jan Eichhorn gesprochen, er ist Sozialwissenschaftler an der Universität Edinburgh.
Mit Rudi Vouk und Hubert Mikl über die miserable Lage der Volksgruppen in Österreich. In Südtirol nahm davon kaum jemand Notiz. Das reiche und satte Südtirol schert sich wenig um Minderheitenrechte anderswo. Der Europäische Gerichtshof EuGH versenkte die Minority Safepack, das Minderheitenpaket der Minderheitenorganisation Fuen. Die Richter stimmen mit den Thesen der EU-Kommission überein, für Minderheiten sind die Mitgliedsstaaten zuständig. Deren Umgang mit Minderheiten ist EU weit mit wenigen Ausnahmen kaltschnäuzig. Von den 13 Minderheiten in Italien hat nur Südtirol eine weitreichende Autonomie, die Regionen in Spanien oder die deutschsprachige Minderheit in Belgien. Und dann ist Schluss. Wenig herzeigbar sind die Schutzmaßnahmen in Österreich, sagen der Klagenfurter Anwalt Rudi Vouk und Hubert Mikl vom Volksgruppenzentrum in Wien, beide Kärntner Slowenen, im folgenden saltodreier. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/saltobz/message
Fünf Chemieprofessoren wollen beim Pharmaunternehmen BioNTech und dem für die Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln zuständigen Paul-Ehrlich-Institut Informationen einholen zu Bestandteilen, Eigenschaften und zur Qualitätskontrolle des Corona-Impfstoffs Comirnaty. Mehr als ein halbes Jahr lang werden sie mit unzureichenden, widersprüchlichen und mithin falschen Antworten hingehalten. Das alles sei „sehr beunruhigend“, erklärt einer der Beteiligten, Jörg Matysik von derWeiterlesen
Im Live-Podcast 'Auf dem Weg als Anwält:in' ist die einflussreichste Gerichtsberichterstatterin Dr. iur. Brigitte Hürlimann bei Duri Bonin zu Gast: Wie hat es sie als Juristin auf die journalistische Gerichtssaalseite verschlagen? Weshalb hat Gerichtsberichterstattung einen schlechten Ruf auf den Reaktionen? Dennoch ist Brigitte sei 40 Jahren Gerichtsberichterstatterin: Was treibt sie an? Weshalb wurde sie an eine Demonstration fast verprügelt? Weshalb hat sie, unzufrieden mit einem Textbaustein in einem Bundesgerichtsentscheid, einen der verantwortlichen Bundesrichter angerufen? Welche Ratschläge würde sie ihrem 1986-Ich am ersten Arbeitstag beim TagesAnzeiger geben? Wie ist es, für ein ausschliesslich digitales Magazin wie die Republik zu arbeiten? Wie schützt man die Identität von Whistleblower:innen? Wie geht die Justiz mit Journalist:innen um? Weshalb kommt das Zürcher Medienportal seit Jahren nicht über die Testphase hinaus? Weshalb ist der Kanton St. Gallen im Umgang mit Medienschaffenden vorbildlich? Wie hat die Digitalisierung die Gerichtsberichterstattung verändert? Weshalb sträuben sich viele Gerichte, dem verfassungsmässigen Grundsatz der Justizöffentlichkeit nachzuleben? Weshalb wird die Digitalisierung nicht als Chance genutzt? Welche Wünsche hat Brigitte an die Justiz aus journalistischer Sicht? Wann hat es sich verändert, dass in Zeitungen die Namen von beschuldigten Personen wie Gabor Bilkai, Günther Tschanun, Erich Hauert oder Fritz Leibacher nicht mehr genannt werden? Weshalb ist dies beim Kristallnacht-Twitterer anders? Rechtfertigt es sich, den Namen des Rupperswiler Vierfachmörders zu nennen, wie es der Blick getan hat? Wie sehen Gerichtsverhandlungen 2062 aus? Der spannenden Fragen sind vieler, der Sand in der Sanduhr leider viel zu schnell verrieselt. Links zu diesem Podcast: - Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts: Eine Weiterbildungsveranstaltung der Universität St. Gallen und Münch Singh Rechtsanwälte: https://www.strafrecht-digital.ch und https://www.d32.ch und https://www.unisg.ch/de/universitaet/schools/law/ueber-ls/kompetenzzentrum-fuer-strafrecht-und-kriminologie/ueber-uns/kernteam - Zu Brigitte Hürlimann: https://www.republik.ch/~bhurlimann und https://twitter.com/brh_justizundso?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Eauthor - Dissertation von Brigitte Hürlimann zur Frage der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen: https://www.perlentaucher.de/buch/brigitte-huerlimann/prostitution.html und https://jusletter.weblaw.ch/juslissues/2004/305/_3563.html__ONCE&login=false und https://www.republik.ch/2021/02/04/auch-vertraege-mit-prostituierten-gelten und https://sui-generis.ch/article/view/sg.192/2082 - Am Gericht «Lassen Sie sich nicht einschüchtern!» von Brigitte Hürlimann: https://www.republik.ch/2022/09/21/am-gericht-lassen-sie-sich-nicht-einschuechtern - Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein hat das Landgericht Bad Kreuznach den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter bewerteten die Tat als heimtückisch begangenen Mord aus niederen Beweggründen. SWR Reporterin Judith Seitz beschreibt die Reaktionen auf das Urteil und die Hintergründe im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Vanja Weingart.
Eltern dürfen ihre Kinder auch in Zukunft nur in eine Kita oder in die Tagesbetreuung geben, wenn diese gegen Masern geimpft sind oder die Krankheit überstanden haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies mehrere Klagen von Eltern gegen die bestehende Masern-Impfpflicht ab. Die Richter erklärten, die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um andere besonders gefährdete Menschen vor der hochansteckenden Virusinfektion zu schützen.
Schon wieder! Der Betriebsprüfer schätzt, das Gericht ist anderer Meinung. Vor Gericht kommt's aber noch schlimmer: Die Richter toppen die Schätzung vom Finanzamt. Ist das rechtens? Dazu gibt's ein neues Urteil von ganz oben - Das verrate ich in diesem Podcast! Den Podcast gibts auch als Video auf www.taxpro.tv Die Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:29 Gastwirte im Visier des Finanzamts 03:03 Die Hinzuschätzung 04:33 Der Prozess 05:47 Wenn's schlimmer kommt 07:31 Das sagt das Bundesgericht 09:35 Wie geht's weiter? 11:47 Die Quellen 13:10 Das bahnbrechende Urteil ________________________________________ Die Links zum Podcast: Die Entscheidung beim Bundesfinanzhof X B 120/18 veröffentlicht am 27. Mai 2022: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202250078/ Das bahnbrechende Urteil beim Bundesfinanzhof: https://youtu.be/3dOoB3WpXv8
„Ich bin ein Bote des Zorns“ – so begann einer von sehr vielen Anrufen bei der Polizei. Immer wieder drohte ein Mann mit Anschlägen und stellte dabei auch politische Forderungen. Ernst gemeint waren die Ankündigungen nie, das wusste auch die Tübinger Polizei. Da der psychisch erkrankte Mann aber auch bundesweit Sicherheitsbehörden anrief, was denen viel Arbeit verursachte, wollte die Tübinger Staatsanwaltschaft ihn dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen – so kam der Fall ans Tübinger Landgericht. Die Richter mussten entscheiden, ob sein Verhalten ausreicht, ihm wegen der Anrufe seine Freiheit zu nehmen. Über diesen Fall sprechen Gerichtsreporter Jonas Bleeser und Online-Redakteur Lorenzo Zimmer in der neuen Folge unseres Podcasts „Am Gericht“ . Und darüber, wie der Staat mit Menschen umgeht (und umgehen darf), die nicht oder nur sehr eingeschränkt dafür verantwortlich sind, was sie tun – gerade wenn es sich um Straftaten handelt. Die Abwägung zwischen persönlicher Freiheit psychisch Kranker, die nichts für ihr Verhalten können, und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit ist nicht leicht. Wie die Richter im Fall des Telefon-Guerilleros (so sah er sich selbst) entschieden, das hört ihr in der neuen Folge von „Am Gericht“. Alle Artikel zu den Folgen und mehr über aktuelle Ermittlungen der Polizei, laufende Prozesse in der Region Tübingen/Reutlingen und spannende Hintergründe gibt es auf www.tagblatt.de/amgericht Wir freuen uns über Feedback an amgericht@tagblatt.de Am Gericht S1E6 Der Telefon-Guerillero - wenn Richter über Freiheit oder Psychiatrie entscheiden Moderation: Lorenzo Zimmer, Jonas Bleeser Produktion: Jonas Bleeser Sprecher: Sascha Speidel
Schuldig oder nicht schuldig? Das ist hier die Frage. Die Richter und Henker der deutschen Filmpodcasts sprechen über den norwegischen Horrorfilm "The Innocents". Kann der Film von Eskil Vogt über Kinder mit Superkräften überzeugen? Außerdem im Zeugenstand: Der neueste Wizarding World Epos "Phantastische Tierwesen: Dumbledores Geheimnisse" sowie die Rückkehr der Bleibende Schäden Tracklist. Also schwingt den Hammer und bildet euch euer Urteil!So erreicht ihr Bleibende Schäden:Instagram: @bleibende_schaedenMail: schadenkasten@gmail.comWebsite: https://bleibende-schaden.letscast.fmUnterstützt diesen Podcast unter:https://ko-fi.com/bleibendeschaden
Die Schweiz hat am Dienstag ein überraschendes Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhalten. Die Richter in Strassburg befanden, dass die Schweiz im Frühjahr des ersten Pandemiejahres 2020 zu weit gegangen ist mit dem Verbot von öffentlichen Kundgebungen. Die Entscheidung der Regierung sei nicht auf ihre Verhältnismässigkeit überprüft worden. Weitere Themen: - Eklat im russischen Staatsfernsehen - Schweizer Banken im Fokus - Dringliche Armeedebatte im Bundeshaus - SBB schreibt grossen Verlust - Chinas Null-Covid-Strategie kommt an ihre Grenzen - Tagesgespräch: SBB-Chef Vincent Ducrots Weg aus dem Krisenmodus
Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), was laut Behörden zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verwendet wird, verstößt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln teilweise gegen EU-Recht. Die Richter in Köln gaben damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und des Facebook-Betreibers Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise statt. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
In der aktuellen Folge des F.A.Z. Einspruch Podcast beschäftigen sich Corinna Budras und Pia Lorenz zunächst mit den ungewöhnlich klaren Worten des Landgerichts Osnabrück zu den Durchsuchungen, die die Staatsanwaltschaft kurz vor der Bundestagswahl im Bundesjustizministerium durchgeführt hat. Auch das Bundesfinanzministerium des damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz war betroffen. Die Richter haben klargestellt, dass die Razzia unverhältnismäßig war. Außerdem beschäftigen wir uns mit der Staatsaffäre um das Schmähgedicht des Comedians Jan Böhmermann, die nun ziemlich sang- und klanglos vom Bundesverfassungsgericht beerdigt wurde. Dafür haben die Karlsruher Richter allerdings in einem anderen Fall ziemlich deutliche Worte gegen Hamburger Presserichter gefunden. Im Schwerpunkt der Woche geht es diesmal um die Ukraine-Krise und die Frage, was das Völkerrecht eigentlich dazu sagt. Das erläutert die Völkerrechtlerin Anne Peters vom Max-Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Im aktuellen Corona-Block diskutieren wir die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und lassen dazu auch unsere Hörerinnen und Hörer zu Wort kommen. Im Nachtrag geben wir ein Update zum Umgang mit dem AfD-Politiker Jens Maier, der ins Richteramt zurück wechseln möchte. Und schließlich küren wir wie immer das „gerechte Urteil“ der Woche.
Der Schweizer Heimatschutz vergibt den diesjährigen Wakkerpreis an die Genfer Gemeinde Meyrin. Trotzdem die Agglomerationsgemeinde seit den Fünfziger Jahren stark gewachsen ist, habe sie ihren historischen Dorfkern gut erhalten - ausserdem bei Bauten schon früh auf Klima und Biodiversität geachtet. Das Oberlandesgericht in Koblenz hat einen ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, wegen Staatsfolter in Syrien. Die Richter stuften das Vorgehen des Hauptangeklagten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein – und schaffen damit auch einen Präzedenzfall. Papst Franziskus lässt derzeit weltweit Gläubige befragen, wie sie sich die Gemeinschaft und das Mitwirken in der römisch-katholischen Kirche vorstellen. Heute sind dazu die ersten Ergebnisse einer Studie des Forschungsinstitut gfs Bern erschienen – die zeigen; eine Mehrheit der Gläubigen fühlt sich von der Institution Kirche weder gehört noch ernst genommen...
Das Oberlandesgericht in Koblenz hat einen ehemaligen syrischen Geheimdienstmitarbeiter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, wegen Staatsfolter in Syrien. Die Richter stuften das Vorgehen des Hauptangeklagten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein – und schaffen damit auch einen Präzedenzfall. Weitere Themen: - Leerflüge: EU-Kommission will Regulierungen nicht anpassen - Genfer Gemeinde Meyrin erhält den Wakkerpreis 2022 - Papst-Umfrage zeigt: Schweizer Gläubige sind unzufrieden - BFS will breitere Diskussion über Migration ermöglichen - Sudan: UNO-Sondergesandte will Akteure an einen Tisch bringen - Tagesgespräch: Was ist gute Baukultur?
Finanzminister Ueli Maurer gab heute die Strategie bekannt, wie die Schweiz den Mindeststeuersatz von 15 Prozent umsetzen will – und vor allem per wann. Noch vor wenigen Monaten bezeichnete Bundesrat Maurer eine Umsetzung der neuen internationalen Steuerregeln per 2023 als unrealistisch. Weitere Themen Im weltweit ersten Prozess über syrische Straffolter hat das Oberlandesgericht Koblenz einen ehemaligen Vernehmungschef des syrischen Geheimdienstes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter haben dabei das Vorgehen des Hauptangeklagten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft - und einen Präzedenzfall geschaffen. Jedes Jahr wandern 150- bis 200'000 Personen in die Schweiz ein. Nun hat das Bundesamt für Statistik untersucht, wie sich die eingewanderten Personen weiterbewegen. Und hat unter festgestellt: Über die Hälfte aller vor zehn Jahren eingewanderten Personen sind bereits wieder ausgewandert.
von Jürgen Vagt 05.01.22 Für Sie sind es ein paar Euro, für mich ist es eine wichtige Unterstützung und ein unabhängiger Podcast für die Zukunft erhalten. paypal.me/JuergenVagt von Jürgen Vagt 05.01.22 Heute begrüßte ich den frisch gebackenen Bundestagsabgeordneter Kassem Taher Saleh von Bündnis 90/Die Grünen und ich sprach mit Kassem Taher Saleh über die Zukunft des Bauens. Kassem Taher Saleh ist im Norden des Iraks geboren worden und kam als Flüchtling nach Deutschland und wuchs im sächsischen Plauen auf, dann hat Kassem Taher Saleh Bauingenieurwissenschaft an der technischen Universität Dresden studiert. Nun ging es nach einem Jahr Berufstätigkeit direkt in den Bundestag und jetzt ist Kassem Taher Saleh Obmann für die Bündnis90/grüne Fraktion. Just mit der Wahl 2021 hat das Thema Bauen sogar ein eigenes Ministerium bekommen und die Probleme sind drückend. Die Mieten in den Großstädten explodieren und der Berliner Mietendeckel ist vor Gericht gescheitert. Die Richter meinten, dass Ländern nicht die Kompetenz haben, in das Wert-Preisgefüge auf dem Wohnungsmarkt einzugreifen. Schon zum Beginn der neuen Legislaturperiode gibt es einen neuen Anlauf. Der Bund verlangt von allen Kommunen über 100000 Einwohner, dass wissenschaftlich fundiert ein Konzept für einen möglichen Mietendeckel erstellt werden soll. Im zweiten Schritt will die Ampel bundeseinheitliche Standards festlegen und dann könnten auf kommunaler Ebene Mietsteigerungen begrenzt werden. Damit ist erstmal der Fahrplan festgelegt und Kassem Taher Saleh will natürlich, dass auch mehr gebaut wird, um die Mieten klein zu halten. Mit dem Beginn der Ampel-Regierung ist erstmal ein Programm über 400000 neue Wohnungen aufgelegt worden. Aber Kassem Taher Saleh will, dass nachhaltiger gebaut wird und im zweiten Teil haben wir dieses Themenfeld besprochen. Beim Thema Holz im Bau sind die Grünen gespalten, einerseits ist das Bauen mit Holz ökologisch besser als das Bauen mit Beton, andererseits geht mit dem Bauholz der CO₂-Speicher verloren. Der Bau sollte sich digitalisieren, um erstmal effizienter und dann auch ökologischer zu werden. Damit hat die Bauindustrie erstmal Hausaufgaben zu erledigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag geurteilt: Die Bundesregierung muss Ärzten und Ärztinnen unverzüglich per Gesetz Anweisungen geben, wie sie im Falle einer Triage handeln sollen. Die Richter erklärten, Menschen mit Behinderung müssten besonders geschützt werden. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, begrüßt das Urteil.
In der Mittagsfolge sprechen wir heute mit Dave Tjiok, CEO und Founder von The Hempany. Das Stuttgarter Startup wirbt mit "Milck" für seine pflanzliche Milchalternative aus Hanfsamen und wurde deswegen angeklagt. Die vier Gründerinnen und Gründer von The Hempany haben vor 10 Monaten eine Alternative zu Kuhmilch entwickelt – hergestellt aus ausgepressten Hanfsamen. Gegründet wurde das Startup von Lena Glässel, Laura Rothgang, Chris Veit und Dave Tjiok. Jedoch Macht vor allem der Name des Produktes hier Probleme, weshalb das Jungunternehmen am Donnerstag vor das Landgericht Stuttgart musste. Ein Urteil soll erst am 10. Februar verkündet werden. Die Richter müssen entscheiden, ob das zu sehr dem geschützten Begriff "Milch" ähnelt und damit gegen die EU-Kennzeichnungsschutz-Verordnung verstößt. Als “Milch” dürfen nur Produkte bezeichnet werden, die aus Eutern von Tieren wie Rindern, Schafen oder Ziegen stammt. Das hat der Europäische Gerichtshof 2017 in einem Urteil festgelegt. Die Richter begründeten es damit, dass eine weit gefasste Auslegung des Gebrauchs von Bezeichnungen für Milchprodukte bei Verbraucherinnen und Verbrauchern Verwirrung stiften könne. Auch der Verweis auf den pflanzlichen Ursprung auf dem Etikett eines Produkts ändere daran nichts, so das Gericht. One more thing wird präsentiert von OMR Reviews – Finde die richtige Software für Dein Business. Wenn auch Du Dein Lieblingstool bewerten willst, schreibe eine Review auf OMR Reviews unter https://moin.omr.com/insider. Dafür erhältst du einen 20€ Amazon Gutschein.
1. Samuel 8,1 - 22 | Samuels Söhne. Die Richter. Joel und Abija. Die Ältesten. Gib uns einen König und Richter! Gott verworfen. Das Recht des Königs. Die Weigerung.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird über die Regelungen zu Bundesnotbremse entscheiden. Schon Minuten später sprechen Bund und Länder miteinander. Die Richter in Karlsruhe werden mit ihrer Entscheidung die Corona-Politik der nächsten Wochen mitbestimmen.
Die Richter in Karlsruhe urteilen heute zur sogenannten Bundesnotbremse – und direkt im Anschluss treffen sich spontan Bund und Länder. WELT-Korrespondent Ulrich Exner erklärt, was von dem Corona-Urteil zu erwarten ist – und was es für künftige Maßnahmen bedeuteten könnte. Außerdem geht es in dieser Podcastfolge von „Kick-off Politik" um das NATO-Treffen in Riga und Polens neue Grenzschutzpläne. Hier finden Sie die [ Umfrage zu "Kick-off Politik"](https://umfragen.welt.de/694379). Wir würden uns freuen, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen und uns Feedback zum Podcast geben. Hinweise zu Cookies und weiteren Datenverarbeitungen finden Sie in unserer [WELT Digital Datenschutzerklärung](https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html), welche insoweit auch für die im Rahmen der Umfrage verarbeiteten Daten Anwendung findet. Worüber wird heute diskutiert? Und was wird wichtig? Darum geht es im „Kick-off Politik". Montag bis Freitag ab 6 Uhr, in nur 10 Minuten ein politisches Thema und spannende Hintergrund-Informationen von Experten. Außerdem die wichtigsten Termine und Themen des Tages. „Kick-off" ist der Politik-Podcast von WELT und Upday. Wir freuen uns über Feedback an kickoff@welt.de. Hörtipp: Die wichtigsten News an den Märkten und das Finanzthema des Tages hören Sie morgens ab 5 Uhr bei „Alles auf Aktien" - dem tägliche Börsen-Shot aus der WELT-Wirtschaftsredaktion. Mehr auf welt.de/AllesaufAktien
Daria will von Duri Bonin wissen, welche Stellen des Plädoyers von Cicero aus anwaltlicher Sicht besonders interessant sind. Vor diesem Hintergrund lesen und diskutieren sie zunächst § 122: Weshalb gibt Cicero vor, keinen Tatverdacht gegen den Haupttatverdächtigen zu haben? Weshalb macht Cicero aber hierbei die Richter (absichtlich) auf die Schwächen seiner Sachverhaltsversion aufmerksam? Weshalb lässt sich das Gericht von der Verteidigung nicht gerne sagen, wie es ist? §§ 128 / 145: Wie gelingt es Cicero, Mitleid für die Sache des Beschuldigten zu erzeugen und gleichzeitig zu verschleiern, dass es auch für diesen um das Vermögen und damit ein mögliches Motiv für den Mord geht? Cicero lesen, lesen, lesen, man kann viel lernen. Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. - Marcus Tullius Cicero: https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Tullius_Cicero#Werke - Plädoyer für Sex. Roscius aus Ameria: https://www.reclam.de/detail/978-3-15-001148-5/Cicero__Marcus_Tullius/Pro_Sex__Roscio_Amerino_oratio___Rede_fuer_Sex__Roscius_aus_Ameria - Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch - Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/ - Lernhilfen für die Anwaltsprüfung: http://www.duribonin.ch/lernhilfen/ Weitere Podcastreihen von Duri Bonin: - Auf dem Weg als Anwältin: https://anwaltspruefung.podigee.io - Interview aus dem Gefängnis: https://gefaengnis.podigee.io - Frag den Anwalt: https://anwalt.podigee.io - Mit 40i cha mers mit de Tiger: https://40i.podigee.io Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Mittwoch – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.US-Repräsentantenhaus erhöht Schuldenlimit Das US-Repräsentantenhaus hat einer Anhebung der Schuldengrenze zugestimmt und damit eine Zahlungsunfähigkeit der größten Volkswirtschaft der Welt vorerst abgewendet. Die Abgeordneten der Demokraten, die hier die Mehrheit haben, stimmten geschlossen für den Vorschlag. Damit wird das Schuldenlimit um 480 Milliarden Dollar (umgerechnet 416 Milliarden Euro) erhöht. Der Senat hatte bereits vergangene Woche für die Anhebung votiert. Bis Anfang Dezember muss sich der Kongress auch auf einen neuen Haushalt einigen, um eine Lähmung der Bundeseinrichtungen, den so genannten "Shutdown", zu vermeiden. USA: Grenzen zu Kanada und Mexiko für Geimpfte bald offen Die USA wollen Anfang November auch ihre Landgrenzen zu Mexiko und Kanada wieder für Reisende öffnen. Voraussetzung ist unter anderem eine nachgewiesene Impfung gegen das Coronavirus, wie ein hochrangiger Mitarbeiter des Weißen Hauses mitteilte. Ende September hatte Washington bereits die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für auf dem Luftweg einreisende geimpfte EU-Bürger und Briten angekündigt. Die seit eineinhalb Jahren geltenden Einreiseverbote waren auch in den USA zuletzt zunehmend umstritten. Der damalige Präsident Donald Trump hatte die Beschränkungen im März 2020 wegen der Pandemie verhängt. Chile ruft im Süden Notstand aus Angesichts einer Welle der Gewalt hat die chilenische Regierung im Süden des Landes den Notstand ausgerufen. Präsident Sebastián Piñera erklärte, das Militär werde in den Provinzen Biobío, Arauco, Malleco und Cautín die Polizei unterstützen. Im Süden Chiles hat es in den vergangenen Jahren wiederholt Brandanschläge auf Häuser und Fahrzeuge gegeben. Hinter den Angriffen sollen teilweise radikale Angehörige der Mapuche stecken. Die größte indigene Gruppe des Landes verlangt vom chilenischen Staat mehr Autonomie und die Rückgabe von Gebieten, die sie als angestammten Besitz betrachtet. Somalia obsiegt in See-Grenzstreit mit Kenia In einem jahrelangen Streit mit Kenia hat Somalia vor dem Internationalen Gerichtshof einen Sieg errungen. Die Richter in Den Haag entschieden, dass "keine vereinbarte Seegrenze" zwischen beiden Staaten in Kraft sei. Sie zogen eine Grenze, die Somalia große Teile eines vermutlich rohstoffreichen Gebiets im Indischen Ozean zugesteht. Kenias Präsident Uhuru Kenyatta wies das Urteil "vollumfänglich" zurück. Sein Land werde den Richterspruch nicht anerkennen. Somalia hatte Kenia 2014 vor das UN-Gericht gebracht, nachdem anderweitige Bemühungen um eine Lösung des Streits gescheitert waren. Menschenrechtsbeauftragte appelliert an Iran Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat den Iran aufgefordert, die offenbar geplante Hinrichtung eines Verurteilten auszusetzen, der zur Tatzeit minderjährig war. Bärbel Kofler erklärte, falls das Todesurteil an Arman Abdolali vollstreckt würde, wäre dies ein Völkerrechtsbruch. Es gebe zudem "glaubhafte Hinweise", dass ein Geständnis des heute 24-Jährigen unter Folter erzwungen wurde. Auch Amnesty International hatte den Iran zuvor aufgefordert, die geplante Hinrichtung zu stoppen. Abdolali war nach dem Verschwinden seiner Freundin festgenommen und wegen Mordes verurteilt worden. Widerstandskämpfer stirbt mit 101 Jahren Einer der letzten hochdekorierten Widerstandskämpfer gegen die Nazis ist tot. Hubert Germain starb im Alter von 101 Jahren, wie Frankreichs Verteidigungsministerin Florence Parly mitteilte. Dies sei "ein gewichtiger Augenblick in der Geschichte des Landes". Germain wurde in Paris als Sohn eines Offiziers geboren. Er überlebte alle übrigen Träger des von General Charles de Gaulle verliehenen "Ordens der Befreiung". Präsident Emmanuel Macron bezeichnete das Résistance-Mitglied als "Galionsfigur des freien Frankreichs". Im November will Macron an den Trauerfeierlichkeiten teilnehmen.
Richter 2 | Der Engel des HERRN. Mein Bund und meine Stimme. Ihre Altäre und ihre Götter. Sie weinten. Das große Werk. Sie dienten. Er verkaufte. Die Rettung. Das Mitleid.
4. Mose 22 - 25 | Die Opfer. Die Götter. Essen und Trinken. Der Zorn Gottes. Die Häupter des Volkes. Die Richter. Pinhas. Der Speer. Die Plage. Die Zählung der Männer.