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Heute geht es um häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage.Was ist eine Kündigungsschutzklage?Bis wann muss die Klage eingereicht werden?Wo muss ich die Klage einreichen?Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Verfahren Sinn macht?Was wird mit der Klage erreicht?Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?Gibt es Anwaltszwang?Welche Kosten kommen auf mich zu?Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage besonders?Kann ich durch die Klage eine Abfindung erzwingen?Podcast:1. EuGH - versäumte Klagefrist einer schwangeren ArbeitnehmerinArtikel:1. Eigenkündigung und Schadenersatz2. Kündigung und Kündigungsschutz3. Abfindung -was man wissen sollte!Homepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg
Diese Woche mit Jonas Waack und Verena Kern Hurrikan Melissa hat in der Karibik schwere Verwüstungen angerichtet und mindestens 30 Menschenleben gekostet. In Jamaika war Melissa war der stärkste Hurrikan, den das Land seit Messungsbeginn 1851 erlebt hat. Erste Analysen zeigen, dass der menschengemachte Klimawandel den Tropensturm stärker und zerstörerischer gemacht hat. 43 pakistanische Landwirt:innen aus der von der Flutkatastrophe 2022 besonders stark betroffenen Provinz Sindh verlangen Schadenersatz von den deutschen CO2-Riesen RWE und Heidelberg Materials für die erlittenen Klimaschäden. Die Konzerne, argumentieren die Antragsteller:innen, hätten seit 60 Jahren gewusst, dass ihre Emissionen das Klima aufheizen, aber nichts getan, um Schäden zu verhindern. Damit liege eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, sodass Schadenersatz geltend gemacht werden könne. Die Umweltjuristin Roda Verheyen sieht gute Erfolgsaussichten. Die renommierte Fachzeitschrift Lancet hat, wie jedes Jahr kurz vor der Weltklimakonferenz, einen Bericht zu den Folgen des Klimawandels für die menschliche Gesundheit vorgelegt. Demnach sind zwölf der 20 gemessenen Gesundheitsgefahren auf einem neuen Höchststand, zwei mehr als im vergangenen Jahr. Dazu gehört die Zahl der Hitzetage sowie die der Starkregen- und Dürretage. Zugleich kritisiert der Bericht, dass weiterhin gigantische Summen in fossile Subventionen gesteckt werden – etwa 2,5 Milliarden US-Dollar pro Tag. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender:innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting wechseln sich Licht und Schatten im Bereich das Datenschutzes ab: Zunächst (00:52) geht es um einen rechtswidrigen Auswahltest der Polizei (VG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2025 – 12 K 3606/24), der den Bewerbungsverfahrensanspruch des Art. 33 Abs. 2 GG verletzte. Das VG Karlsruhe entschied, dass die Transparenz des Auswahlverfahrens auf einer digitalen Bewerber-Plattform ebenso zu kurz kam wie Dokumentationspflichten des öffentlichen Arbeitgebers. Der Polizei half da auch eine DIN Zertifizierung (DIN 33430 "Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik" nicht weiter. Sodann geht es (10:50) um eine besonders erfolgreiche Klage: Wegen 22 Monaten rechtswidriger Dauer-Videoüberwachung durch den Arbeitgeber sprach das LAG Hamm 15.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung des APR zu. Die ungewöhnliche Höhe des Anspruch beruhte auch auf der Qualität der Videoüberwachung mittels 34 HD-Kameras mit Zoomfunktion … Dann geht es (21:33) um ein Disziplinarverfahren gegen einen beamteten Professor, der beim Bundesnachrichtendienst (BND) Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes ausbildet. Das BVerwG (Urteil vom 09.10.2025 - 2 A 6.24) bestätigte die Disziplinarstrafe wegen eines vom Beamten 2021 veröffentlichten Buches mit dem Titel "Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen", in welchem der Professor deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln herabsetzte. Die Disziplinarverfügung (Kürzung Dienstbezüge für die Dauer von 24 Monaten um ein Zehntel) hielt das BVerwG, es sah ebenfalls einen Verstoß gegen seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 61 Abs. 1 S. 3 BBG). Schließlich (30:42) greifen Niko und Stefan einen Fall des AG Düsseldorf auf (Urteil vom 19.08.2025 – 42 C 61/25), das einen Arbeitgeber zu 250 € Schadenersatz wegen Internetrecherche zu einem Bewerber verurteilt, weil dem keine Info nach Art. 14 DS-GVO gegeben wurde. Das AG sah die Internetrecherche per Google zwar nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO gerechtfertigt (zweifelhaft), aber einen Verstoß gegen Art. 14 I d DS-GVO (Mitteilung der Kategorien von Daten) als gegeben (noch zweifelhafter). Der Kläger, offenbar bekannt für sein Bewerberhopping, bekam nun teilweise Recht (noch viel zweifelhafter). Licht und Schatten eben …
Wenige Hundert Meter von unserem Haus entfernt steht ein sogenanntes »Sühnekreuz« aus Tuffstein. Vermutlich stammt es aus der Zeit vor der Einführung der Constitutio Criminalis Carolina, des ersten deutschen Strafgesetzbuches, durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532. Damals war es üblich, die Strafen für Mord und Totschlag in privatrechtlichen Sühneverträgen festzulegen. In einem Dokument aus dem fränkischen Weikersheim zum Beispiel einigten sich die Eltern eines Ermordeten mit dem Täter auf folgende Wiedergutmachung: die Errichtung eines Sühnekreuzes, eine Heilige Messe mit zwei Priestern, zehn Pfund Wachs für Kerzen, 45 Gulden für Spesen und Schadenersatz, je ein Paar Hosen für die Schiedsleute, den Amtmann und den Vogt sowie zwei Eimer Wein für die Gefolgschaft beider Parteien. Nach der Aushändigung dieser Sühnegaben musste der Mörder eine Blutrache der Gegenpartei nicht mehr fürchten. Sein Gewissen vor Gott konnten sie freilich nicht reinigen.Das ist auch heute noch so. Keine »Sühne« unsererseits kann unser Gewissen vor Gott reinigen. Das kann nur Jesus Christus. Der Apostel Johannes sagt: »Er ist die Sühnung für unsere Sünden« (1. Johannes 2,2). Ähnlich wie auf manchen Sühnekreuzen ein Abbild der Tatwaffe angebracht ist, wurde der »Schuldschein ..., der gegen uns war«, mit Jesus ans Kreuz genagelt (vgl. Kolosser 2,14). Für diejenigen, die sein stellvertretendes Opfer für sich persönlich in Anspruch nehmen, gilt die Einladung: »Deshalb wollen wir mit ungeteilter Hingabe und voller Vertrauen und Zuversicht vor Gott treten. Wir sind ja in unserem Innersten mit dem Blut Jesu besprengt und dadurch von unserem schuldbeladenen Gewissen befreit; wir sind – bildlich gesprochen – am ganzen Körper mit reinem Wasser gewaschen« (Hebräer 10,22).Peter GüthlerDiese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
Holz, Dorothee www.deutschlandfunk.de, Wirtschaft am Mittag
Showdown vor Gericht. Nach seiner Festnahme zu Jahresbeginn muss sich René Benko in einem ersten Strafprozess rund um die Milliardenpleite seines Immobilien-Konglomerats Signa verantworten. Laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft soll er kurz vor Zusammenbruch seines Firmengeflechts Ende 2023 Vermögen verschleiert und so Gläubiger geschädigt haben. Vorwürfe, die an “Zynismus nicht zu übertreffen” seien, so Benko, der am ersten Prozesstag auf “nicht schuldig” plädiert. Die Geschädigten der Signa-Pleite fordern mehrere Milliarden Euro von Benko zurück. Eine zentrale Rolle in der Causa kommt den Stiftungen des einst von Politik und Öffentlichkeit gefeierten Geschäftsmannes zu. Stiftungen, auf deren Vermögen die Justiz nun keinen Zugriff hat. Ermittlungen gegen Benko und 15 weitere Verdächtige - u. a. wegen Untreue, Betrugs, Geldwäsche und möglicher Falschangaben gegenüber Investoren - laufen auch in Deutschland und Italien. In der Kritik stehen mit Bundeskanzler a. D., Alfred Gusenbauer, und Vizekanzlerin a. D., Susanne Riess-Hahn, auch ehemalige Politiker:innen. Von den Ex-Aufsichtsrät:innen fordern die Signa-Insolvenzverwalter:innen nun Schadenersatz in Millionenhöhe. Welche Auswirkungen hat das Urteil für den Unternehmer und sein Vermögen? Wie lässt sich verhindern, dass sich ein Fall Benko wiederholt? Und können es sich die Reichen in Österreich immer noch richten? Gäste: **Nina Tomaselli**, Nationalratsabgeordnete sowie Sprecherin für Finanzen, Rechnungshof und Kontrolle, Die Grünen **Manfred Ainedter**, Strafverteidiger in Wien **Eva Konzett**, Ressortleiterin Innenpolitik, Falter **Gerald Hörhan** aka Investmentpunk, Unternehmer, Influencer und Autor Moderation: **Gundula Geiginger**
Holger und Joerg widmen sich diemal gemeinsam mit Professor Dr. Alexander Golland drei wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, alle drei aus dem laufenden Monat September. Alexander, Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen, ordnet die teils verwirrenden Urteile ein und erklärt deren praktische Auswirkungen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datentransfer, dem wiederum das EU-US Data Privacy Framework zugrunde liegt. Latombe wollte den Beschluss für nichtig erklären lassen. Das Europäische Gericht (EuG) wies die Klage ab, damit bleibt er vorerst als Rechtsgrundlage bestehen. Alexander ordnet das Verfahren ein und erläutert, warum das Gericht nur prüfte, ob die Kommission 2023 bei Erlass des Beschlusses korrekt handelte, nicht aber die heutige Situation unter veränderten politischen Vorzeichen bewertete. Besonders praxisrelevant ist das SRB-Urteil des EuGH zur Pseudonymisierung. Die zentrale Frage: Sind pseudonymisierte Daten für Empfänger, die selbst (ohne Dritte) keinen Personenbezug herstellen können, anonym, oder bleiben sie personenbezogen? Der EuGH bestätigt in dem Revisionsverfahren zwar den sogenannten "subjektiven Ansatz" – es kommt auf die Möglichkeiten des Empfängers an –, lässt aber entscheidende Detailfragen offen. Alexander kritisiert die fehlende Rechtssicherheit: Unternehmen wissen weiterhin nicht genau, ob sie für solche Datenübermittlungen Auftragsverarbeitungsverträge benötigen. Die Richter machten wenig Vorgaben und verwiesen auf die Einzelfallprüfung. "Steine statt Brot", resümiert Alexander. Fall drei dreht sich um den immateriellen Schadenersatz. Ein Bewerber hatte gegen die Quirin Privatbank geklagt, weil sensible Angaben versehentlich an einen Dritten gingen. Der EuGH bestätigte: Auch Ärger oder Schamgefühle können ein Schaden im Sinne der DSGVO sein. Ein Nachweis bleibt aber schwierig. Beim Thema Unterlassung urteilten die Richter restriktiv: Einen originären Unterlassungsanspruch sieht die DSGVO nicht vor. Allerdings könne das nationale Recht solche Ansprüche zulassen, hierzulande beispielsweise über das Wettbewerbsrecht. Für die Praxis bedeutet das: Betroffene müssen künftig eher auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgreifen. Die Diskutanten zeigen sich ein wenig frustriert über die mangelnde Klarheit der Urteile. Statt eindeutiger Vorgaben liefern die Gerichte oft nur die klassische Juristen-Antwort: "Es kommt darauf an." Für Unternehmen und Betroffene bedeutet das weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bei alltäglichen Datenverarbeitungen.
«Jimmy Kimmel Live» ist Geschichte. Das Sendernetzwerk ABC hat die Show auf unbestimmte Zeit eingestellt. Grund dafür sind unbelegte Äusserungen von Jimmy Kimmel über den mutmasslichen Mörder des rechtskonservativen Aktivisten Charlie Kirk, die starke Kritik hervorriefen. Kimmel ist nicht der erste Talkshow-Host, der seine Sendung verliert. Eben erst sorgte der US-Talkmaster Stephen Colbert für Schlagzeilen. Seine Sendung wird im Mai 2026 von CBS eingestellt. Was beide verbindet: Beide haben in Ihren satirisch-politischen Sendungen wiederholt Präsident Donald Trump kritisiert. Generell herrscht in den USA für Medienschaffende, die Trump kritisch gegenüberstehen, ein raues Klima. Eben erst hat der Präsident die «New York Times» auf Schadenersatz in der Höhe von 14 Milliarden Dollar verklagt – und es ist nicht die einzige Klage. Das alles hat Auswirkungen auf die Pressefreiheit und damit auf den Zustand der Demokratie in den USA. Im Pressefreiheits-Ranking der Nichtregierungsorganisation «Reporter ohne Grenzen» beispielsweise, sind die USA bereits massiv abgerutscht – und die Ereignisse der vergangenen Tage dürften dazu beitragen, dass sich das Ranking weiter verschlechtert. __________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören: - Reinhard Spiegelhauer, USA-Korrespondent ARD - Valtenin Rubin, «Reporter ohne Grenzen» ____________________ Team: - Moderation: Salvador Atasoy - Produktion: Marielle Gygax - Mitarbeit: Sivlia Staub ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr rechtzeitig zum Feierabend.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied über den Fall einer Arbeitnehmerin, der ihr Arbeitsverhältnis durch den Geschäftsführer unzumutbar gemacht wurde (Urteil vom 09.07.2025, Az.: 4 SLa 97/25).Der Sachverhalt: Die Klägerin war seit 2019 als Arbeitnehmerin in einem Unternehmen tätig. Ab Februar 2024 erhielt sie eine Vielzahl von beleidigenden, sexuell anzüglichen und drohenden WhatsApp-Nachrichten von ihrem Geschäftsführer. Die Nachrichten enthielten unter anderem:Aufforderungen, „nichts unter dem Rock anzuziehen“.Beleidigungen wie „dumme Frau“ und „hässliche Fresse“.Drohungen mit willkürlichen Gehaltskürzungen und Kündigung.Nachdem die Arbeitnehmerin ein privates Treffen ablehnte, wurde ihr das Arbeitsverhältnis von der Beklagten gekündigt. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage und beantragte hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Abfindung, da ihr die Fortsetzung wegen der Vorfälle unzumutbar sei. Die Beklagte argumentierte, die Nachrichten seien Teil einer „freundschaftlich-flirtenden“ Kommunikation gewesen und das Verhalten der Klägerin sei widersprüchlich.Das LAG Köln wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.Das Gericht sah die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar an. Die WhatsApp-Nachrichten seien kein „Spaß“, sondern ein Machtmissbrauch des Geschäftsführers. Das Gericht betonte, dass für eine Unzumutbarkeit keine Kündigungsgründe im Sinne des § 626 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) erforderlich seien. Es reiche aus, dass dem Arbeitnehmer die weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden könne. Eine Entschuldigung sei nicht ausreichend, da die Kündigung direkt darauf folgte.Das Gericht legte eine Abfindung in Höhe von 68.153,80 € brutto fest. Dies entspricht einem Ansatz von „2 Gehältern pro Beschäftigungsjahr“, der aufgrund mehrerer Faktoren deutlich erhöht wurde:Grobe Sozialwidrigkeit der Kündigung.Erhebliche Herabwürdigung und Beleidigungen.Psychische Folgen (PTBS) bei der Klägerin.Vorsätzliche Verursachung der Situation durch den Geschäftsführer.Das Gericht stellte klar, dass die Abfindung in diesem Fall auch eine „Genugtuungsfunktion“ habe, ähnlich einem Schmerzensgeld bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.Artikel:1. Eigenkündigung und Schadenersatz2. Kündigung und Kündigungsschutz3. Abfindung -was man wissen sollte!Homepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg
In Mecklenburg Vorpommern suchen Experten weiter nach dem Auslöser der EHEC-Infektionen Volkswagen ist in Brasilien wegen Sklavenarbeit zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden Gestern Stadtderby in Hamburg, heute Bremen gegen Leverkusen
Die 24.000er-Marke ist gefallen: Der DAX schloss am Freitag mit -0,6 % bei 23.902 Punkten. Nach einer kurzen Stabilisierung am Donnerstag setzten die deutschen Börsen damit ihren Abwärtstrend der Woche fort. Belastend wirkten vor allem die anhaltenden Sorgen über weitere Zinsschritte der US-Notenbank Fed, die Konjunkturängste schüren. Die aktuellen Inflationsdaten aus Deutschland zeigten kaum Wirkung. Gefragt waren hingegen erneut Rüstungstitel wie Rheinmetall. Bei den Unternehmen sorgte Gerresheimer für Schlagzeilen: Der Pharmaverpackungshersteller tauscht überraschend seinen CFO aus - die Aktie gewinnt 1,6 %. Schaeffler springt nach einer Hochstufung durch die Citigroup um 5,5 % nach oben. Über 15.000 Hotels ziehen gegen Booking.com vor Gericht und fordern Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen in Höhe mehrerer Mrd. Euro. Paypal verspricht nach einer Sicherheits-Panne, Händler im Umfang von zweistelligen Mrd. Euro zu entschädigen. In den USA verliert Marvell nach schwachem Ausblick 17 %, während Autodesk um 12 % steigt. Dell erhöht zwar die Jahresziele, muss aber wegen schwacher Quartalsperspektiven 9,9 % abgeben. Caterpillar rechnet mit Zolllasten von bis zu 1,8 Mrd. Dollar - die Aktie rutscht 3 % ab.
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting stoßen wir auf Altbekanntes und Überraschendes. Zunächst (00:46) werfen wir einen Blick auf das Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 26.6.2025 (Az. 16 U 58/24): Das OLG Frankfurt hat einen Anspruch auf Accountlöschung gegen Facebook ins Leben gerufen. Der Anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) richte sich gegen Facebook/Meta als mittelbaren Störer. Da nur persönlichkeitsverletzende Inhalte auf den Profilen gepostet worden seien, hielt es der Senat nach einer Interessenabwägung für die effektivste Lösung, die Profile komplett und unwiderruflich löschen zu lassen. Damit betritt der Senat Neuland und interpretiert den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wesentlich weiter als bisher üblich. Sodann geht es (11:50) um ein Urteil des 6. Senats des BGH vom 13.5.2025 zu Art. 82 DS-GVO. Der Kläger nimmt die beklagte Stadt wegen der unverschlüsselten Versendung von verwaltungsgerichtlichen Empfangsbekenntnissen per Telefax auf Geldentschädigung in Anspruch. Die Stadt sagte ursprünglich Unterlassung zu, versandte dann aber sieben Mal unverschlüsselte Telefaxe, anstatt postalisch zu agieren. Der Kläger verlangte 17.500 € Schadenersatz, bekam vorm LG 7.000 € und unterlag jetzt komplett vorm BGH: „Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.“ Klingt bekannt. Dann geht es (20:37) um die Beschlüsse des 1. Senats des BVerfG vom 24.6.2025 zur Quellen-TKÜ und online-Durchsuchung. Das Gericht befand die Regelungen des PolG NRW für vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar; die angegriffenen Regelungen der Strafprozessordnung seien teilweise verfassungswidrig, da die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne seien und vom Senat insoweit für nichtig erklärt wurden. Auffällig war etwas anderes: Die Verfassungsbeschwerden wurden größtenteils für unzulässig da unsubstantiiert befunden. So sei nicht hinreichend dargelegt, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und der Normenklarheit vorliege oder die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung in sich widersprüchlich sei. Diese Fokussierung auf ungeschriebene Zulässigkeitsaspekte verwundert stark, letztlich sind Verfassungsbeschwerden damit nicht mehr ohne massive „Rechtshilfe“ – oder das Wohlwollen des BVerfG - möglich. Das kann nicht richtig sein.
Noch bis Ende der Woche können sich Hotels einer geplante Sammelklage gegen Booking.com anschließen. Dabei geht es um Schadenersatz für umstrittene Preisklauseln. Wie handeln Hotels aus Berlin und Brandenburg? Von Martin Küper
Ex-Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) droht ein Prozess wegen uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit der vor Jahren krachend gescheiterten PKW-Ausländermaut. 243 Millionen Euro musste der Bund als Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Die Herren Becker & Jünemann finden: Dafür hätte man uns alle lieber mal Geisterbahn fahren lassen sollen. Von Becker Jünemann.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren Bundesverkehrsminister Scheuer erhoben. Die Behörde wirft ihm eine falsche uneidliche Aussage bei der Aufarbeitung der gescheiterten PKW-Maut vor. Dabei geht es darum, dass der CSU-Politiker den Maut-Vertrag unterzeichnet hatte, obwohl die Gefahr bestand, dass der Europäische Gerichtshof die Pläne stoppen würde. Der CSU-Politiker soll im Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen haben, als er sagte, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot gegeben, mit der Unterzeichnung bis zum Urteil des EuGH zu warten. Die Mautbetreiber hatten allerdings von einem solchen Angebot berichtet. Der EuGH hatte schließlich die Pläne als rechtswidrig bezeichnet. Die geplatzte Maut kostete den Bund 243 Millionen Euro an Schadenersatz.
Wegen erzwungener Preisbindung klagen über 10.000 Hotels auf Schadenersatz gegen Booking.com.
Diese Woche mit Jonas Waack und Sandra Kirchner. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat in einem wegweisenden Gutachten klargestellt: Alle Staaten sind verpflichtet, ehrgeizigen Klimaschutz zu betreiben – dabei sollen sie sich am 1,5-Grad-Ziel orientieren. Länder, die stark von Klimawandelfolgen betroffen sind, sollen künftig Schadenersatz von großen Emittenten fordern können. Ein kanadisches Unternehmen hat bei Probebohrungen vor dem polnischen Ostseebad Świnoujście (Swinemünde) große Mengen Öl und Gas gefunden – der größte Fund in Europa seit Jahren. Nun wächst die Sorge, dass der Fund nahe der Insel Usedom dem Tourismus und dem Ökosystem Ostsee schaden könnte – und dem Klimaschutz. Die EU und China wollen im Kampf gegen den Klimawandel enger zusammenarbeiten. Das haben sie bei ihrem Gipfeltreffen am Donnerstag in Peking vereinbart. In einer gemeinsamen Erklärung machten sie deutlich: Gerade in schwierigen Zeiten müssten große Emittenten beim Klimaschutz vorangehen. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender:innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Booking.com ist Marktführer bei Online-Hotelbuchungen. Aber wie genau ist die Plattform so groß geworden? Und warum will eine europaweite Allianz von Hotels Booking jetzt auf Schadenersatz verklagen? Gregor und Marcus tauchen in die Geschichte der Plattform ein und erfahren vom folgenreichen Chiemsee-Urlaub des obersten deutschen Kartellwächters. #BookingHoldings #Plattformen #Online-Buchungen**********An dieser Folge waren beteiligt: Gesprächspartner: Rupprecht Podszun, Professor an der Uni Düsseldorf und Mitglied der Monopolkommission, forscht zu Kartellrecht und digitaler Regulierung Gesprächspartner: Volker Soyez, Rechtsanwalt bei Schneider Geiwitz und Partner, vertritt die geplante Sammelklage tausender Hotels gegen Booking.com Hosts: Marcus Wolf und Gregor Lischka Faktencheck: Kathrin Krautwasser und Jule Dieterle Produktion: Norman Wollmacher Redaktion: Anne Göbel**********Die Quellen zur Folge:Sachbuch “The Machine” (2022) über den Aufstieg von Booking.comOMR-Interview (2025) mit Booking-Chef Glenn FogelSZ-Artikel (2013) über den Chiemsee-Urlaub von Kartellamtschef Andreas MundtEU-Kommision (2024) Erklärung zu Bookings Gatekeeper-RolleRede (2014) von Booking-Gründer Bruinsma über die Anfänge der Plattform**********Weitere Beiträge zum Thema:Phishing: Fiese Betrugsmasche bei Booking.comReisen: Warum Flugangebote so schwer vergleichbar sindReisetypen: So finden wir den perfekten Urlaub für uns**********Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Was ist in der KW 23 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Datenleck bei Corplife - einer der führenden Plattformen für Mitarbeiterbenefits Geheimes Tracking? Meta soll Android-Nutzer ausspionieren Vergleichsklausel schließt Art. 15 DSGVO wirksam aus, so das OVG Saarlouis am 13. Mai 2025 (Az. 2 A 165/24) Absage ohne Auskunft – 1.000 € Schadenersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (12. Kammer) vom 6. Februar 2025 – Az. 12 Ca 3221/24 Verbandsklage gegen TikTok: Somi fordert Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen NOYB prüft Sammelklage gegen CRIF wegen automatisierten Scorings von Millionen Personen 45-Millionen-Euro-Bußgeld gegen Vodafone – BfDI sanktioniert Kontrollversäumnisse und Sicherheitslücken Veröffentlichen und Veranstaltungen: EDPB veröffentlicht finale Leitlinien zu Datenübermittlungen n Behörden in Drittländern EDPB veröffentlicht Trainingsmaterial zu KI und Datenschutz – Pilotprojekt für kollaborative Weiterentwicklung gestartet DSK-Beschluss: Zulässigkeit der Übermittlung von Mieter:innendaten an Strom-Grundversorger Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/geheimes
Ein Arbeitnehmer verlangte Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO, weil sein Arbeitgeber personenbezogene Daten konzernintern weitergegeben hatte. Anlass war ein konzernweites Testprojekt für die cloudbasierte Personalverwaltungssoftware „Workday“. Laut Betriebsvereinbarung durfte der Arbeitgeber bestimmte Daten, etwa Name, Eintrittsdatum, Arbeitsort und dienstliche Kontaktdaten, an die Konzernobergesellschaft übermitteln.Tatsächlich übermittelte die Beklagte darüber hinaus weitere personenbezogene Daten des Klägers, nämlich Gehaltsinformationen, die private Wohnanschrift, das Geburtsdatum, den Familienstand, die Sozialversicherungsnummer und die Steuer-ID.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Mai 2025 – 8 AZR 209/21ähnliche Podcastfolgen:-Artikel:1. Datenschutz für Beendigung des ArbeitsverhältnissesHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow
Immer häufiger werden alte Autos in Baden-Württemberg illegal abgestellt. Sie stehen verlassen am Straßenrand und stellen für die Kommunen inzwischen ein großes Entsorgungsproblem dar. Stefan Braun vom Gemeindetag Baden-Württemberg schildert die Schwierigkeiten mit den wild abgestellten Schrottkarren: "Es handelt sich um ein Problem, das flächendeckend in Baden-Württemberg vorkommt." Dabei steige die Zahl der illegal entsorgten Fahrzeuge. Die Schwierigkeit für die Behörden: "Zu entscheiden, wann handelt es sich um Müll, und wann muss ich damit rechnen, dass sich ein Besitzer nach der Entsorgung meldet und Schadenersatz geltend macht." Was Städte und Gemeinden in solchen Fällen tun können und was nicht, darüber hat SWR Aktuell-Moderator Leon Vucemilovic mit Stefan Braun gesprochen.
Nutzerinnen und Nutzer können sich einer Verbandsklage anschließen. Es stehen bis zu 1.000 Euro im Raum.
Was ist in der KW 20 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? BAG-Urteil 8 AZR 209/21 (A) (nach Entscheidung des EuGH über Vorlagefragen) Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis - Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung - Betriebsvereinbarung - Workday Tracking ohne Grundlage: Brüsseler Gericht kippt das Transparency & Consent Framework Sicherheitslücke bei der Bundesagentur für Arbeit Google zahlt 1,375 Milliarden Dollar an Texas wegen Datenschutzverstößen Bundesarbeitsgericht: Digitale Entgeltabrechnung ohne Zustimmung zulässig Toyota Bank zahlt Strafe: Datenschutzbeauftragter war der IT-Abteilung unterstellt Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/
Aktuelle Themen: Aufsichtsbehörden: Irland: Bußgeld gegen TikTok (1:19); BSI: Wohnraum sicher vernetzen (4:54) ; Rechtsprechung : EuGH: Facts-Sheet zu Fällen um personenbezogene Daten (8:27); Urteile rund um Scoringwerte (11:20); Speicherdauer, automatisierte Entscheidung und Schadenersatz; LG Hannover: Wann sind Daten „quasi anonym“? (16:20); OLG Frankfurt: 200 € Schadenersatz nach Facebook-Scraping wegen Verstoß gegen Art. 25 DS-GVO […]
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist rechtskräftig verurteilt – aber wie geht es jetzt weiter? Muss Grasser wirklich ins Gefängnis? Wann kommt er wieder heraus? Und wie kommt die Republik Österreich zu den mehr als zehn Millionen Euro, die ihr – inklusive Zinsen – als Schadenersatz zustehen? Im profil-Investigativpodcast „Nicht zu fassen“ geht es nicht nur darum, wie die Strafhaft für Grasser ablaufen könnte, sondern auch darum, was eigentlich noch auf den ominösen Konten von Grasser und seinem langjährigen Freund Walter Meischberger in Liechtenstein zu holen ist. Recherche: Stefan Melichar und Josef RedlProduktion: Franziska SchwarzSprecher: Louis Nostitz Der profil-Podcast bei Apple Podcasts, bei Spotify und allen weiteren Plattformen. Wenn Sie jeden Tag mit einem Informationsvorsprung starten wollen, abonnieren Sie unseren Morgenpost-Newsletter!
Ein Saunabesucher ist einige Minuten am Ofen stehengeblieben und hat sich auf den heißen Bodenmatten die Füße verbrannt. Nun verklagt er den Betreiber auf Schadenersatz. Mit Erfolg? Die Urteile der Woche.
Israel startet neue Bodenoffensive in Gaza / Verhaftung Imamoglus schlägt hohe Wellen / Russland und Ukraine tauschen 372 Kriegsgefangene aus / Albanese verspricht PBS-Gesetz im Falle einer Wiederwahl / Kanada kauft Australiens Over-the-Horizon-Radarsystem / Hochwasserwarnung für Far North Queensland / Indigene Kinderbuchautorin gewinnt Literaturpreis in Victoria / Greenpeace muss Schadenersatz an Pipeline-Betreiber in North Dakota zahlen / Spekulationen über Papstvertretung beim Ostersegen / Landgericht Berlin ordnet Einziehung von 58 Immobilien von Clans an / Fußball: Socceroos treffen am Abend in Sydney auf Indonesien
Sollten sich die USA als atomare Schutzmacht Europas zurückziehen, könnte Frankreich in die Bresche springen. Präsident Macron sagte, dass er sich vorstellen könnte, verbündete Staaten mit Frankreichs Atomwaffen zu schützen. Frankreich ist die einzige eigentliche Atommacht in der EU. Weitere Themen in dieser Sendung: Die USA führen direkte Gespräche mit der radikal islamischen Hamas. Direkte Gespräche sind aussergewöhnlich, da sie gegen die langjährige Praxis der USA sind. Die neue syrische Regierung will alle Chemiewaffen des Landes vernichten. Nach den Bränden in Kalifornien klagt der Bezirk Los Angeles gegen den örtlichen Stromversorger. Er fordert Schadenersatz in der Höhe von hundert Millionen Dollar.
Herzlich willkommen zu „Einfach Recht“, deinem Podcast für aktuelle arbeitsrechtliche Themen. Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator. In jeder Folge beleuchte ich spannende Fälle und aktuelle Urteile, die für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Heute geht es um einen Fall, der sich mit der Frage beschäftigt, ob Arbeitnehmer Schadensersatz geltend machen können, wenn der Arbeitgeber versäumt, rechtzeitig Zielvorgaben zu machen. Wir schauen uns das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2025 an und klären, was Arbeitgeber künftig beachten müssen, um sich vor solchen Ansprüchen zu schützen.---Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf BeiFragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Fragein den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dirder Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und miteiner positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.Du hilfstmir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und nochmehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freundenteilen. VielenDankdeinSandro unddein Teamder Kanzlei Wulf & Collegen.
Roger Schawinski hat bereits Hunderttausende von Franken in sein Radioprojekt investiert. Weil das Bakom mit der ursprünglichen Vergabe gemäss Urteil einen Fehler gemacht hat, stellt sich nun die Frage nach Schadenersatz. Weitere Themen: · Nach den Niederschlägen der letzten Tage rechnen Geologen mit einem schnelleren Rutsch in Brienz. · Marcus Caduff will doch nicht Bundesrat werden. Der Mitte-Regierungsrat sagt, der Zeitpunkt stimme nicht. · In Davos sterben zwei Skitourengänger in einer Lawine.
Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger fordert hohe Ruhegehaltzahlungen, der Sender verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe. Es könnte alles auf einen Vergleich hinauslaufen, doch der Richter hat bereits angedeutet, wen er juristisch im Vorteil sieht. van Laak, Claudia www.deutschlandfunk.de, @mediasres
Send us a textDer geplante Einstieg von Lufthansa bei ITA Airways, ursprünglich für den 13. Januar 2025 angekündigt, verzögert sich offenbar. Laut italienischen Medienberichten arbeiten beide Seiten noch an letzten Details, sodass der Abschluss spätestens bis Mittwoch (15. Januar) erwartet wird. Lufthansa plant, zunächst 41 % der Anteile für 325 Millionen Euro zu übernehmen.Eine vollständige Übernahme, bei der Lufthansa bis zu 90 % der Anteile halten könnte, ist frühestens für die kommenden Jahre vorgesehen. Spohr betont, dass es im Interesse des Konzerns sei, die italienische Regierung zunächst an Bord zu halten.#Lufthansa #ITAAirways #AviationNews #BusinessExpansion #AirlineIndustryFrage des Tages: Was ist ist bei ITA los? Wird der Deal doch nichts? Ist euch das Alter der Flugzeuge wichtig?00:00 Willkommen zu Frequent Traveller TV02:00 Lufthansa ITA - noch keine Vollzugsmeldung05:15 Lufthansa D-AIQS geht nach 32 Jahren in Rente08:38 Austrian Airlines Boeing 767 fliegen wohl länger11:08 Ryanair rechnet Schadenersatz vor14:08 World of Hyatt Status Challenge 202515:22 Hilton Honors passt Programm - Bedingungen an18:28 Fragen des TagesTake-OFF 13.01.2025 – Folge 013-2025Stammtisch Termine: https://FQTWorld.as.me/meetupKanalmitglied werden und exklusive Vorteile erhalten:https://www.youtube.com/channel/UCQyWcZxP3MpuQ54foJ_IsgQ/joinHier geht es zu eurem kostenlosen Consulting Link - https://FTCircle.as.me/Damit Du von unserem Wissen profitieren kannst, kannst du ein mindestens 60 minütiges und vor allem auf dich zugeschnittenes Punkte, Meilen, Status Coaching buchen. Nach dem Call bekommst du ein Jahr Zugang zu dieser Gruppe und zahlst so nur 10 Euro pro Monat und kannst sofort profitieren. Hier ist nun der Link zu deinem neuen Punkte, Meilen und Status Deals.MY SOCIALSWhatsApp - https://wa.me/message/54V7X7VO3WOVF1FACEBOOK | Lars F Corsten - https://www.facebook.com/LFCorsten/FACEBOOK | FQT.TV - https://www.facebook.com/FQTTVFACEBOOK | FTCircle - https://www.facebook.com/FTCircleTWITTER | Lars F Corsten - https://twitter.com/LFCorstenINSTAGRAM | Lars F Corsten - https://www.instagram.com/lfcorsten/LINKEDIN - https://www.linkedin.com/in/lfcorsten/Clubhouse - @LFCorsten
Ehemaliger US-Präsident Jimmy Carter tot / Brände in Westaustralien und Victoria brennen noch Wochen / Aserbaidschanischer Präsident verlangt Schadenersatz von Russland / Kroatischer Präsident wiedergewählt / Wahlen in Syrien erst in vier Jahren / Sieben Tage Staatstrauer für Opfer des Flugunglücks / Djokovich in Sorge um Integrität des Tennis-Sports
Weitere Themen: Gibt es Schadenersatz nach einer ausgefallenen Weihnachtsfeier? Und ist die Verletzung bei einer Schnupperstunde als Reitlehrer ein Arbeitsunfall? Die Urteile der Woche.
Nachdem Daten von Millionen Facebook-Usern gehakt wurden, geht es jetzt um Schadenersatz.
Ein Arbeitgeber lässt seinen krankgeschriebenen Mitarbeiter von einem Privatdetektiv überwachen. Darf er das? Nur im Ausnahmefall. Die Urteile der Woche.
von Eva Winroither. Der finanzielle Schaden in den überschwemmten Gebieten ist hoch. Viele Menschen stehen vor dem finanziellen Ruin. Manche hoffen, trotzdem noch Geld von der Versicherung zu bekommen. Doch so einfach ist das nicht. Wann zahlt eine Versicherung, wie viel und wann nicht?
Kindermann, Klemens www.deutschlandfunk.de, Wirtschaft am Mittag
Als Reaktion auf die vermutlich terroristisch motivierte Messerattacke in Solingen hat sich die Bundesregierung auf ein Sicherheitspaket verständigt. Es sieht unter anderem Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber vor. Zudem sind zahlreiche Verschärfungen im Waffenrecht vorgesehen. Ausserdem: Der Krieg in der Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa verändert. Das gibt auch in der Schweiz Anlass, die Sicherheitspolitik neu zu denken und Vorschläge für die Zukunft zu machen. Ein Jahr lang hat sich eine Kommission mit der Thematik befasst. Das nun vorliegende Ergebnis stösst auf Kritik. Die vom Bundesrat während der Corona-Pandemie erlassenen Massnahmen sind gemäss einem Urteil des Bundesgerichts nicht widerrechtlich gewesen. Damit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage für den von über 10'000 Personen beantragten Schadenersatz. Der Bau neuer Atomkraftwerke soll wieder möglich werden, das möchte der Bundesrat. Was sagen Einwohnerinnen und Einwohner in Mühleberg (BE), wo das AKW zurzeit zurückgebaut wird, zum Entscheid des Bundesrats?
Eine Frau verbrennt sich an McDonald's-Kaffee, die Kette soll 2,9 Millionen Dollar zahlen. Der Fall wird zum Vorbild für US-Prozesse mit horrenden Schadenersatzsummen. Von Jana Fischer.
Mit dem Bus in den Urlaub reisen und dann stundenlang keine Möglichkeit haben, auf die Toilette zu gehen. Können Reisende deswegen Geld zurückverlangen? Das und mehr in den Urteilen der Woche.
Von Michael Nikbakhsh. Aus einer gemeinsamen Recherche mit dem STANDARD: Das Handelsgericht Wien ist demnächst Schauplatz einer in dieser Form ungewöhnlichen zivilrechtlichen Auseinandersetzung. Der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky hat das kroatische Magazin "Nacional" auf Widerruf und Unterlassung geklagt. Auch von Schadenersatz ist die Rede. Ende 2023 hatte "Nacional" zwei Artikel veröffentlicht, laut denen Lansky in Kroatien in einer Spitzelaffäre verwickelt sei (was Lansky vehement bestreitet). Die Artikel erschienen in Kroatien, in kroatischer Sprache und behandeln eine innerkroatische Affäre – dennoch wird der Fall jetzt in Wien verhandelt. Nacional"-Chefredakteur Berislav Jelinic spricht von einer "typischen SLAPP-Klage mit dem Ziel, maximalen Druck auszuüben". Was ist da passiert? Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem Premium-Abo bei Apple Podcasts https://shorturl.at/uDSTY Mit einer Mitgliedschaft bei Steady https://shorturl.at/guAD7 Mit einer direkten Spende https://shorturl.at/chJM8 Und ganz neu: Mit einem Merch-Artikel aus unserem Shop https://shorturl.at/uyB59 Vielen Dank!
Heute: RKI-Dokumente: Wusste RKI, dass Coronavirus künstlich erzeugt und gefährlich war? ++ RKI-Dokumente: Wusste RKI, dass Coronavirus künstlich erzeugt und gefährlich war? ++ Baerbocks Visaskandal geht weiter: mehr illegale Einwanderung ++ ThyssenKrupp Steel: SPD-Mann Gabriel verkündet weiteren Stellenabbau ++ Lufthansa fordert Schadenersatz von Klebeextremisten ++ Israels Antwort auf Raketenbeschuss aus dem Libanon ++ TE-Energiewendewetterbericht ++
Wir sprechen mit Dr. Robert Kerschbaumer. Er ist Rechtsanwalt in Lienz und hat den Kläger in einem wegweisenden Verfahren vertreten. Der Kläger war Opfer eines "Shitstorms", dessen Rechtsfolgen vom OGH in 6Ob210/23k entschieden wurden. Der OGH sprach dem Kläger in diesem Verfahren Schadenersatz gegen einen (und damit: potentiell jeden) Poster im Umfang des unteilbaren Gesamtschadens zu, auch wenn nicht alle anderen Verbreiter des rechtswidrigen Postings auszumachen sind. Das Urteil stärkt damit die Position einer von einem Shitstorm betroffenen Person erheblich. Links: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20240426_OGH0002_0060OB00210_23K0000_000/JJT_20240426_OGH0002_0060OB00210_23K0000_000.html https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/beteiligung-am-shitstorm-kann-teuer-werden/ https://orf.at/stories/3360497/ https://netzpolitik.org/2024/urteil-in-oesterreich-wer-bei-shitstorm-mitmacht-haftet-alleine-fuer-den-gesamtschaden/ https://on.orf.at/video/14230419/15657985/ogh-urteil-staerkt-rechte-von-shitstorm-betroffenen
Haben Grenzgänger auch in einem anderen EU-Land Anspruch auf Sozialleistungen? In welchen Fällen darf eine Funkzellenabfrage vor Gericht als Beweis verwendet werden? Die Urteilen der Woche mit Immo Hesse.
Während Flugpassagiere in der EU bei grossen Verspätungen einen Schadenersatz einfordern können, haben Fluggäste in der Schweiz das Nachsehen. Der Grund: Bei Annullationen ist klar geregelt, in welchen Fällen ein Passagier eine Ersatzzahlung erhält. Dazu hat die Schweiz im Jahr 2006 die EU-Regelung zu den Fluggastrechten übernommen. Darin nicht enthalten ist eine klare Regelung im Umgang mit grossen Verspätungen. So herrscht in der Schweiz Rechtsunsicherheit. Weitere Themen: - Mein Untermieter zahlt nicht: «Wie werde ich ihn wieder los?»
Verbraucherschützer erzielen Teilerfolg mit Dieselklage gegen Mercedes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen Mercedes geklagt. Es ging um unzulässige Abschaltvorrichtungen in bestimmten Dieselmodellen - und um möglichen Schadenersatz für fast 3000 betroffene Mercedes-Kunden.
Taurus-Marschflugkörper wären eine potente Waffe für die Ukraine. Ob Deutschland sie auch liefert, ist weiter unklar. Und: Muss AstraZeneca bald Schadenersatz zahlen?
Aktivisten der Bewegung „Letzte Generation“ blockieren immer wieder auch Flughäfen. Jetzt möchte der Lufthansa-Konzern Schadenersatzansprüche geltend machen. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! © 2023 Epoch Times