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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neue Regelung für Unterhaltszahlungen Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Aufwendungen mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Doch dieses Absetzen ist an mehrere gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zu den bisherigen Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, kam nun eine neue Auflage hinzu. Seit dem 1. Januar 2025 werden Unterhaltszahlungen vom Finanzamt nur noch anerkannt, wenn diese von einem Bankkonto überwiesen werden. Barzahlungen sind mit Jahresbeginn nicht mehr abzugsfähig. Und es kommt auf den Zeitpunkt der Überweisung an, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Unterhaltszahlungen sind absetzbar Für Kinder unter 25 Jahren besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Jedoch ist Kindesunterhalt bis zu diesem Alter nicht absetzbar, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegt Letzteres nicht vor, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Verwandte sowie Zahlungen für die Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim und für Ehegatten im In- und Ausland, für die nach deutschem Recht eine Unterhaltspflicht besteht. Solche Unterhaltszahlungen sind bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags absetzbar. Der Höchstbetrag für das Jahr 2025 liegt bei 12.096 Euro. Eine zumutbare Eigenbelastung, die sonst bei außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt wird, gibt es beim Unterhalt nicht. Ein Vermögen von über 15.500 Euro bei Unterhaltsbedürftigen kippt die Absetzbarkeit aber ganz. Eigene Einkünfte des Unterhaltsempfängers oder staatliche Fördermittel, z.B. Bafög, über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag hingegen nur. Bei Verwandten oder Ehepartnern im Ausland kann der Höchstbetrag an die Verhältnisse im Wohnsitzstaat angepasst und gekürzt werden. Auswirkungen der Neuregelung Bisher konnten Unterhaltszahlungen auch in bar geleistet werden. Dies war bis zum Vierfachen des Nettolohns des Unterhaltszahlers möglich, ohne dass die strengen Nachweispflichten für Geldmittel galten. Gerade im Rahmen von Familienheimfahrten wurden die Nachweiserleichterungen in Anspruch genommen. So musste lediglich die Reise selbst in Form von Tickets oder Tankquittungen nachgewiesen werden. Insbesondere bei Besuchen des im Ausland ansässigen Ehepartners oder der im Haushalt des Ehepartners lebenden Kindern war die Mitnahme von Bargeld eine gängige Praxis. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden nur noch Banküberweisungen auf das Konto des Unterhaltsempfängers vom Finanzamt anerkannt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der Dezember ist bald da! Und mit ihm kommen nicht nur der Duft von Plätzchen und heißer Schokolade, sondern auch wieder wichtige Änderungen für deine Finanzen. Damit du den Überblick behältst, erklärt dir unsere herMoney-Gründerin Anne Connelly, welche Neuerungen dich noch vor dem Jahresende erwarten. Die guten Nachrichten zuerst: Durch den erhöhten Grund- und Kinderfreibetrag erhältst du dieses Jahr mehr Netto von deinem Bruttogehalt. Allerdings musst du für Bahntickets und Weihnachtsbäume bald mit höheren Ausgaben rechnen. Außerdem erfährst du, was der Koalitionsbruch für deine Finanzen bedeuten könnte und wie du dir jetzt noch die Inflationsausgleichsprämie sichern kannst. Viel Spaß beim Zuhören! Inhalt: 00:00:00 Intro 00:00:43 Erhöhung des Grundfreibetrags: Bald gibt's mehr Netto vom Brutto 00:02:10 Denk an die Inflationsausgleichsprämie 00:04:43 Alles Wichtige zum Koalitionsbruch im Bundestag 00:06:19 Das sind die neuen Bemessungsgrenzen für Sozialversicherungen 00:11:01 Preiserhöhungen bei der Deutschen Bahn 00:13:08 So teuer wird dein Weihnachtsbaum 00:13:50 Jetzt wird USB-C zum Elektronik-Standard 00:15:40 Outro
In dieser Episode widmen wir uns den aktuellen Entwicklungen rund um das Zweite Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II), das derzeit als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorliegt. Wir beleuchten die Beweggründe der Bundesregierung, nach dem ersten JStG 2024 einen weiteren Entwurf vorzulegen, um den vielschichtigen Herausforderungen gerecht zu werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der geplanten Anpassung des Einkommensteuertarifs und des Grundfreibetrags für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026, um der sogenannten kalten Progression entgegenzuwirken. Der Podcast thematisiert die konkrete Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags und erläutert, warum eine rückwirkende Anpassung für 2024 nicht vorgesehen ist. Wir diskutieren die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 29.5.1990, 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86, BStBl II 1990, 653 betr. Kindergeld; BVerfG v. 12.6.1990, 1 BvL 72/86, BStBl II 1990, 664 betr. Kinderfreibetrag) zur Sicherung des Existenzminimums und die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf Steuerpflichtige. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung des Kindergelds und der Anpassung der Grenzen beim Solidaritätszuschlag. Wir hinterfragen die fehlende Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die langfristigen Pläne zur Vereinfachung des Steuerklassenverfahrens für Ehepaare, einschließlich der Abschaffung der Steuerklassen III und V zugunsten des Faktorverfahrens. Im Bereich der Gemeinnützigkeit wird erläutert, wie die politische Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften künftig geregelt werden soll und welche Änderungen bei der Mittelverwendung vorgesehen sind. Dabei wird auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH Beschluss vom 10. Dezember 2020, V R 14/20) eingegangen. Wir diskutieren die Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen und deren Auswirkungen auf Steuerberater und ihre Mandanten. Praxisnahe Beispiele verdeutlichen, welche Gestaltungen künftig meldepflichtig sein könnten. Abschließend beleuchten wir das geplante Wachstumspaket mit Maßnahmen wie der degressiven Abschreibung, Steuerrabatten für zugewanderte Fachkräfte, steuerfreien Überstundenzuschlägen, Sonderabschreibungen für E-Autos und der Auszahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung als Lohn. Ein Exkurs zur Kommission Bürgernahe Einkommensteuer rundet die Episode ab, wobei Vorschläge zur Abschaffung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pendlerpauschale sowie zur Einführung einer Arbeitstagpauschale und zur vollautomatischen Veranlagung von Arbeitnehmern und Rentnern besprochen werden.
Die Ampel plant eine Änderung des Steuersystems. Bei der Einkommenssteuer steigen der Grund- und der Kinderfreibetrag. Am Ehegatten-Splitting soll sich nichts ändern. Dafür plant Finanzminister Lindner die Abschaffung der Steuerklassen III und V. Münchenberg, Jörg www.deutschlandfunk.de, Informationen am Morgen
Gleiches Geld für gleiche Arbeit – das ist gesetzlich verankert. Doch für viele Frauen sieht die Realität anders aus. Auch in Deutschland verdienen Frauen weniger als Männer. Und zwar so viel weniger, dass sie statistisch gesehen bis zum 6. März 2024 umsonst arbeiten. Männer hingegen werden seit Jahresbeginn für ihre Arbeit bezahlt. Auf diesen Missstand weist der heutige Tag hin, der Equal Pay Day.
Kinder kosten. Und das nicht wenig. Windeln, Spielzeug, Kleidung: Allein im ersten Lebensjahr kommt eine Summe von über 8.000 Euro zusammen. Bis zum 18. Lebensjahr sind es laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 175.000 Euro. Um diese finanzielle Mehrbelastung zumindest ein wenig abzufedern, hat der Gesetzgeber das Kindergeld und den Kinderfreibetrag eingeführt. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen beidem und wer profitiert wovon am ehesten? Das verraten wir Dir in dieser Podcast-Folge.
Die Ampelparteien sacken mit ihrem Regierungshandeln voller Verzögerungen und innerer Zerrissenheit in den Umfragen stetig weiter ab. Die AfD ist hingegen seit Monaten im Höhenflug. Mit neuer Kommunikation und aktiverem Handeln der Regierung soll die Partei nun endlich eingehegt werden. Warum SPD, Grüne und FDP an diesem Vorhaben zu scheitern drohen, darüber sprechen Dagmar Rosenfeld und Robin Alexander in "Machtwechsel". Außerdem geht es um die Debatte um Kindergeld und Kinderfreibetrag – und um die möglichen Folgen für Deutschland, wenn Donald Trump erneut zum US-Präsidenten gewählt werden sollte. Wir freuen uns über Feedback an machtwechsel@welt.de Noch mehr Politik? „Das bringt der Tag“ – jeden Morgen ab 5 Uhr die aktuellen News und dazu das Thema des Tages. Für alle, die wissen wollen, was heute wichtig ist. WELT-Redakteure, Korrespondenten und Reporter ordnen die aktuellen Schlagzeilen ein, erklären, wie es dazu kam und was die Nachrichten für uns bedeuten. Weil morgens oft wenig Zeit bleibt, bringen wir Sie in etwa 10 Minuten auf Stand. Redaktion: Wim Orth Produktion: Lilian Hoenen Impressum: https://www.welt.de/services/article7893735/Impressum.html Datenschutz: https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html
Der bisher längste Streik der Lokführergewerkschaft hat begonnen. Welche Folgen hat das für die Wirtschaft? Und: Die Koalition streitet über den Kinderfreibetrag.
In der Ampel bahnt sich neuer Krach an: Bundesfinanzminister Lindner will den Kinderfreibetrag weiter anheben, das Kindergeld aber nicht. SPD und Grüne kritisieren das als sozial ungerecht. Zurecht?
Michael Schrodi von der SPD spricht über Kinderfreibetrag und Kindergeld: "Was jetzt aber nicht passiert, das Kindergeld soll nicht entsprechend auch angehoben werden. Und was bedeutet das? Über den Kinderfreibetrag, davon profitieren diejenigen Familien mit hohen und höchsten Einkommen."
Die Ampel diskutiert: Finanzminister Lindner möchte einen höheren Kinderfreibetrag, doch das Kindergeld nicht erhöhen. Statt sich in Details zu verlieren, sollte man über ein neues System zur Kinderförderung nachdenken, kommentiert Benedikt Kaninski. Kaninski, Benediktwww.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche
U.a. mit diesen Themen: Wie umgehen mit der AfD? / Ampel ringt um Kinderfreibetrag und Kindergeld / GDL kündigt neuen Streik an / Demos im Ford-Zulieferpark / Gemeinsame EU-Marinemission im Jemen / Ron DeSantis steigt aus Präsidentschaftskandidatur aus
Für Kinder gibt es nur Kindergeld und den Kinderfreibetrag? Keinesfalls! Sie können mit Kindern richtig Steuern sparen - teilweise mehrere Tausend Euro.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Bundesregierung setzt Aktienrente in den Wartestand Am Montag beschloss die Bundesregierung im schriftlichen Umlaufverfahren einen Nachtragshaushalt für das aktuelle Haushaltsjahr. Im Rahmen dessen wurde auch die ursprünglich vorgesehene Darlehensvergabe von 10 Milliarden Euro an das Generationenkapital gestrichen. Diese Änderung beruhe darauf, dass es noch keine gesetzliche Grundlage für das Generationenkapital gibt, so die Bundesregierung. Laut FDP werde die Aktienrente trotzdem noch umgesetzt. die Bayerische erhöht Überschussbeteiligung Im kommenden Jahr soll die laufende Verzinsung sowohl bei der Bayerischen Beamten Lebensversicherung als auch der operativen Lebensversicherungs-Tochter BL die Bayerische Lebensversicherung von 2,7 auf 3,0 Prozent steigen. Die Gesamtverzinsung bei der BL erreicht demnach bis zu 3,75 Prozent. Sie setzt sich zusammen aus der laufenden Verzinsung von 3,0 Prozent, dem Schlussgewinnanteil von 0,35 bis 0,6 Prozent sowie der Mindestbeteiligung von 0,15 Prozent an den Bewertungsreserven. Die Gesamtverzinsung der Bayerische Beamten Leben wird für auf 3,55 Prozent angehoben. Neben der laufenden Verzinsung ist ein Schlussgewinnanteil von 0,25 Prozent sowie die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven von 0,3 Prozent enthalten. Betriebliche Krankenversicherung besitzt deutliches Potenzial Derzeit denkt jeder vierte Entscheider in Firmen ohne eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) über eine Einführung nach, weitere 13 Prozent haben sich bereits für eine Einführung entschieden. Von Letzteren wollen wiederum 58 Prozent die Einführung bis Ende 2024 abschließen. Andererseits ist 12 Prozent der Unternehmer ohne bKV ein solches Angebot als Mitarbeiter-Benefit noch völlig unbekannt, was durch verstärkte Information und Ansprache zusätzliches Potenzial birgt. Das geht aus einer Yougov-Umfrage im Auftrag der Arag hervor. Bundesregierung will Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag stärker anheben Die Bundesregierung plant den steuerlichen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 stärker anzuheben als es ursprünglich vorgesehen war. Darauf habe sich die Bundesregierung intern verständigt. Darüber berichtet das "Handelsblatt" und beruft sich auf Regierungs- und Koalitionskreise. Demnach solle der Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.784 Euro steigen. Der Kinderfreibetrag solle von 6.024 auf 6.612 Euro angehoben werden. Im Inflationsausgleichsgesetz waren für den Steuergrund- und Kinderfreibetrag noch Anpassung auf 11.604 Euro sowie 6384 Euro vorgesehen. HDI erweitert das Vorstandsteam Jens Köwing (46) übernimmt das neu geschaffene IT-Ressort im Vorstand der HDI Deutschland AG und wird für IT-Grundsatzfragen und die übergreifende Anwendungsentwicklung verantwortlich sein. Sein bisheriges Mandat als IT-Vorstand der HDI AG für das Ressort Querschnitt & Service Operation führt er bis auf weiteres fort. Insurtech sammelt 23 Millionen Euro ein Das Insurtech Lassie hat in einer Series B-Runde 23 Millionen Euro eingesammelt. Das schwedische Unternehmen bietet eine Haustierversicherung an, die auf Prävention setzt. Der Risikokapitalgeber Balderton Capital fungierte dabei als Lead Investor, Bestandsinvestoren, wie Felix Capital, Inventure, Passion Capital und Philian (H&M Chair Karl-John Persson) haben sich ebenfalls beteiligt.
Wenn Kinder in unser Leben kommen, verändert das nicht nur unseren Schlaf, sondern auch unsere finanzielle Situation. Wenn wir zum ersten Mal Begriffe wie Mutterschutz, Mutterschutzfrist, Elterngeld oder Elternzeit hören, können wir leicht überfordert sein. In dieser Podcast-Folge klären wir genau diese Begriffe und untersuchen, wie die Elternzeit sinnvoll zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden kann. Freut euch auf wertvolle Informationen und Empfehlungen für diese wichtige Phase im Leben. Viel Spaß beim Zuhören! ➡️ Zur LINKBOX (Links zu unseren Produkten und Werbepartnern): https://www.finanzfluss.de/podcast-linkbox/ ℹ️ Weitere Infos zur Folge: Diese Folge als Video: https://youtu.be/w6U_D6riwS4?si=7jo0Bg0e3y0_SQXx Elterngeldrechner des Familienministeriums: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr Zum Junior-Depot-Vergleich: https://www.finanzfluss.de/vergleich/junior-depot/
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Um ein privates Veräußerungsgeschäft im Vorfeld sicher zu vermeiden, sollte eine unentgeltliche Überlassung ausschließlich an Kinder erfolgen, für die ein Kinderfreibetrag beansprucht werden kann. Hier ist aber der Einzelfall entscheidend (so BFH aus 2022 und 2023). Die Überlassung an andere Angehörige und an fremde Personen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Veräußerung nach Möglichkeit außerhalb der 10-Jahres-Frist erfolgen.
Wie im ersten Teil der Neuerungen im Jahr 2023 schon gehört, sind Michi und Dimi grundsätzlich optimistisch für das neue Jahr. Im zweiten Teil der Podcastepisode kommen die beiden unter anderem darauf zu sprechen, was sich rund um die Immobilie ändert. Darum wird es u.a. im zweiten Teil gehen: Führerscheinumtausch, CO2-Steuer, E-Mobilität, Bürgergeld, Krankenkassenbeiträge, Altersvorsorge, Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrag, Erhöhung Wohngeld, Erhöhung Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz für neue Einkommensgrenzen, PV-Anlagen, Notvertretungsgesetz und einige Neuerungen rund um die Immobilie. Ihr möchtet eine unabhängige, ganzheitliche und kostenfreie Beratung zu Eurer individuellen Situation? Meldet Euch ganz einfach bei uns oder bucht Euch online einen Termin! Webseite: www.baugeldundmehr.de Terminbuchung: www.baugeldundmehr.de/onlinetermin IG: baugeldundmehr Viel Spaß beim Zuhören wünschen Michi & Dimi
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Eine Nutzung zu „eigenen Wohnzwecken“ liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung an ein Kind i.S.d. § 32 EStG unentgeltlich überlässt (vgl. Rz 22 f. im BMF-Schreiben vom 05.10.2000). Unklar ist dabei, ob und ggf. unter welchen Bedingungen auch die Überlassung an andere Personen unschädlich ist. Zu denken ist hier beispielsweise an Kinder, für die kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht oder an den getrennt lebenden Elternteil oder den ehemaligen Ehepartner.
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Kinder als Steuersparmodell ?
Elternzeit, Elterngeld, Elterngeld-Plus, Teilzeit in Elternzeit, Partnermonate, Partnerschaftsbonus, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Geschwisterbonus, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Mutterschutz, Frühchenmonate, So viele Begriffe! Und alle sind sie zu bedenken, wenn Ihr Eure Auszeit vom Job plant, um Zeit mit Eurem Kind zu verbringen. In unserem Elternzeit-Mentoring erklären wir alle im Detail, immer wieder bis sie wirklich jeder und jede im Schlaf nachvollziehen kann. Die Warteliste für den Kurs ab 8.11.21 ist jetzt geöffnet: https://beziehungs-investoren.de/elternzeit-planen-und-gestalten/ In dieser Folge erklären wir die Unterschiede zwischen Elternzeit und Elterngeld. Außerdem diskutieren wir die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für beide gesetzlichen Konstrukte. Damit Ihr Elternzeit und Elterngeld in Zukunft im Schlaf erklären und unterscheiden könnt. Wichtige Links: Warteliste fürs Elternzeit-Mentoring: https://beziehungs-investoren.de/elternzeit-planen-und-gestalten/ Beziehungs-Investoren Instagram: https://www.instagram.com/beziehungsinvestoren/ Folge direkt herunterladen
Der Staat zahlt, wenn du Kinder hast: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag, Unterhalt, steuerlicher Abzug von Kita-Kosten, Schul- und Studiengebühren. Kontakt: dirk@dirkwinkler.tax Website: dirkwinkler.tax Beratung direkt buchen: https://www.etermin.net/tax/calserviceid/112119/274251?noinitscroll=1
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Ein bisschen finanzielle Entspannung verspricht die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages. Auch der erhöhte steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe auf ein zu versteuerndes Einkommen keine Einkommensteuer anfällt, wirkt sich positiv aus. Stolze Besitzer eines Eigenheims können auch 2021 einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten. Für Vermieter gibt es nunmehr den vollen Werbungskostenabzug auch dann, wenn das Mietentgelt nur 50 % statt 66 % der ortsüblichen Miete beträgt.
Ein Mitschnitt vom 29. September 2020 2019 hat die türkis/blaue Bundesregierung den Familienbonus Plus eingeführt. Er ersetzt den bisherigen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Der Familienbonus kommt jedoch nicht allen gleichermaßen zu. Und manche, können diesen gar nicht beziehen. Er ist einerseits an den Bezug von Familienbeihilfe gekoppelt, und andererseits an ein steuerpflichtiges Einkommen. In Österreich sind Einkommen über 11.000 Euro im Jahr steuerpflichtig. Kinder, die in Haushalten leben, deren Einkommen unter diesen 11.000 Euro liegen, gelten als arm oder mindestens armutsgefährdet. Das betriff in Österreich fast jedes sechste Kind. Weil sie keine Einkommenssteuer zahlen, sind ausgerechnet diese Haushalte vom Bezug des Familienbonus nahezu ausgeschlossen. Der Familienbonus Plus ist noch dazu nach Einkommen gestaffelt. Je höher das Einkommen, desto höher die Unterstützung. Unter ÖVP und FPÖ waren es noch 1500 Euro pro Kind im Jahr. Mit den Grünen wurde diese Summe auf 1750€ erhöht. Im Gegensatz dazu, erhalten GeringverdienerInnen im Jahr 250 Euro. Seit der Erhöhung unter Türkis/Grün sind es 350 Euro. Zirka ein Viertel der Haushalte in Österreich können den Familienbonus Plus nicht in vollem Umfang ausschöpfen. Das betrifft in etwa 550.000 Kinder. Jeder zehnte Haushalt geht völlig leer aus, was ca. 150,000 Kinder betrifft. Vom Bezug des Familienbonus ausgeschlossen sind insbesondere Frauen, AlleinerzieherInnen, MigrantInnen und einkommensschwache Familien. In dieser Ausgabe des Mosaik-Podcasts, hören wir eine Podiumsdiskussion der Initiative FamillienbonusFAIR – UmverteilenJETZT. Die zivilgesellschaftliche Initiative hat sich vor zwei Jahren als Reaktion auf den neu eingeführten Familienbonus plus zusammengeschlossen, um eine gerechtere Verteilung der finanziellen Mittel für Familien zu bewirken. Sie rufen zum einen gutverdienende Personen, die auf ihren Familienbonus verzichten können dazu auf, diesen zu beantragen und umzuverteilen. Dazu finden sich auf ihrer Plattform relevante Familienprojekte verschiedener Organisationen. Der Link dazu findet hier. Zum anderen haben sie eine Reihe von Forderungen für eine gerechte Abänderung oder Alternative zum Familienbonus-Plus aufgestellt. In diesem Podcast hören wir eine Diskussion dieser Forderungen. Am Podium saßen dabei Iris Hanebeck vom Aufstand der Alleinerziehenden, Elisabeth Klatzer von den Femme Fiscale und Attac, sowie Erich Fenninger von der Volkshilfe. Die Moderation verdanken wir Alexandra Grubner und Johannes Pflegerl.
Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen ab 2021 steigen. Kritiker meinen, das jetzige System bevorteile besserverdienende Familien. Britta Veltzke macht den Faktencheck.
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Für Familien mit Kindern waren die Einschränkungen während des Lockdown besonders schwer zu verkraften. Neben Homeoffice waren Kinderbetreuung und Homeschooling an der Tagesordnung. Und die Familien haben es gemeistert. Mit einem finanziellen Zuschuss in Form eines Kinderbonus möchte die Bundesregierung diese Leistungen würdigen.
Im Zuge unserer Podcast-Serie zum Thema Arbeitnehmerveranlagung ist der Begriff "Familienbonus Plus" aufgetaucht. Wir haben beschlossen, dazu eine eigene Podcast-Folge für euch zu machen und wollen gemeinsam mit unserer Arbeitrechtsexpertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer (Hofer Leitinger Steuerberatung/ www.hoferleitinger.at) folgende Fragen beantworten: Was ist der Familienbonus Plus? Wer kann den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen? Kann man sich den Familienbonus Plus auch mit seinem Partner teilen? Wie sieht es bei getrennt lebenden Eltern aus? uvm. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu unter www.steueraffe.at
Nach der Geburt geht der Bürokratie-Irrsinn eigentlich erst so richtig los: Geburtsurkunde, Vaterschaftserklärung oder Familienversicherung für das Kind wollen beantragt werden. Und auch das Elterngeld hat es in sich und gilt nicht umsonst als Königsdisziplin im Anträge ausfüllen. Und wo war jetzt noch mal der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag? Keine Angst, die Infos müsst Ihr Euch nicht selbst mühselig raussuchen – das haben wir für Euch übernommen. Also zurückgelehnt und zugehört, wenn wir Euch erklären, wer die richtigen Ansprechpartner sind, wo Ihr alle weiteren Informationen herbekommt oder welche Fristen Ihr einhalten müsst. Viel Spaß beim Hören der neuen Folge und ladet Euch gerne unsere übersichtliche Checkliste herunter.
Das liebe Geld im Fokus - Damit Sie wissen, was sich 2019 alles ändert!: Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag: Mehr Zeit für sich und die Familie nehmen, gesund bleiben und sich vielleicht einen lang gehegten Traum erfüllen: Das wünschen sich ja viele von uns beim Start ins neue Jahr 2019. Ja, und natürlich, dass finanziell alles möglichst glatt läuft und man nicht unerwartet in Schieflage gerät. Damit Sie in Zukunft vernünftig planen können, verrät Ihnen jetzt Oliver Heinze die wichtigsten finanziellen Neuregelungen für 2019. Sprecher: Auf eine finanzielle Entlastung können sich 2019 vor allem Familien mit mittlerem und geringem Einkommen freuen. O-Ton 1 (Melanie Schmergal, 17 Sek.): "Ab 1. Juli 2019 wird´s zehn Euro mehr Kindergeld geben. In der Steuer wird der Grund- und der Kinderfreibetrag angehoben, da haben Sie dann praktisch im Jahr 2019 eine Entlastung von 192 Euro mehr. Und im darauf folgenden Jahr noch mal." Sprecher: Sagt Melanie Schmergal vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, kurz BVR. Neu ist 2019 auch das sogenannte Baukindergeld - ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, die ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen wollen. O-Ton 2 (Melanie Schmergal, 14 Sek.): "Da bekommen Sie übers Jahr maximal 10 Jahre lang Zuschüsse von 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es ist etwas komplexer von den Bedingungen, da würde ich empfehlen, einfach mal vor Ort in der Volksbank oder Raiffeisenbank vorbeizuschauen, um sich beraten zu lassen." Sprecher: Im neuen Jahr übernimmt der Arbeitgeber außerdem die Hälfte des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung, unser Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung schrumpft und es steht eine Rentenerhöhung an: O-Ton 3 (Melanie Schmergal, 18 Sek.): "In den alten Bundesländern gibt es ungefähr drei Prozent mehr Geld, in den neuen Bundesländern sogar fast vier Prozent mehr Geld. Interessant auch bei der Mütterrente: Alle Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, die bekommen jetzt einen halben Rentenpunkt zusätzlich. Das wird auch meine Mutter freuen." Sprecher: Darüber hinaus werden wir uns darauf einstellen müssen, dass wir in Zukunft statt mit Bargeld immer öfter kontaktlos mit Karte oder Smartphone bezahlen werden. O-Ton 4 (Melanie Schmergal, 21 Sek.): "Wir bieten das seit Mitte 2018 für Android-Handys schon an, das ist fast 80 Prozent des Handymarktes. Und da ist gerade das Bezahlen mit der EC-Karte im Handy sehr beliebt. Es wird auch die Echtzeit-Überweisung kommen, das Instant-Payment - und für alle Bargeldliebhaber kommen auch neue 100-Euro- und 200-Euro-Scheine." Abmoderationsvorschlag: Natürlich waren das längst noch nicht alle finanziellen Neuregelungen für 2019. Mehr dazu erfahren Sie vor Ort in Ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank oder im Netz unter BVR.de. Pressekontakt: Steffen Steudel Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR Stellvertretender Pressesprecher Tel.: 030-2021-1333 E-Mail: s.steudel@bvr.de
Das liebe Geld im Fokus - Damit Sie wissen, was sich 2019 alles ändert!: Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag: Mehr Zeit für sich und die Familie nehmen, gesund bleiben und sich vielleicht einen lang gehegten Traum erfüllen: Das wünschen sich ja viele von uns beim Start ins neue Jahr 2019. Ja, und natürlich, dass finanziell alles möglichst glatt läuft und man nicht unerwartet in Schieflage gerät. Damit Sie in Zukunft vernünftig planen können, verrät Ihnen jetzt Oliver Heinze die wichtigsten finanziellen Neuregelungen für 2019. Sprecher: Auf eine finanzielle Entlastung können sich 2019 vor allem Familien mit mittlerem und geringem Einkommen freuen. O-Ton 1 (Melanie Schmergal, 17 Sek.): "Ab 1. Juli 2019 wird´s zehn Euro mehr Kindergeld geben. In der Steuer wird der Grund- und der Kinderfreibetrag angehoben, da haben Sie dann praktisch im Jahr 2019 eine Entlastung von 192 Euro mehr. Und im darauf folgenden Jahr noch mal." Sprecher: Sagt Melanie Schmergal vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, kurz BVR. Neu ist 2019 auch das sogenannte Baukindergeld - ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, die ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen wollen. O-Ton 2 (Melanie Schmergal, 14 Sek.): "Da bekommen Sie übers Jahr maximal 10 Jahre lang Zuschüsse von 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es ist etwas komplexer von den Bedingungen, da würde ich empfehlen, einfach mal vor Ort in der Volksbank oder Raiffeisenbank vorbeizuschauen, um sich beraten zu lassen." Sprecher: Im neuen Jahr übernimmt der Arbeitgeber außerdem die Hälfte des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung, unser Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung schrumpft und es steht eine Rentenerhöhung an: O-Ton 3 (Melanie Schmergal, 18 Sek.): "In den alten Bundesländern gibt es ungefähr drei Prozent mehr Geld, in den neuen Bundesländern sogar fast vier Prozent mehr Geld. Interessant auch bei der Mütterrente: Alle Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, die bekommen jetzt einen halben Rentenpunkt zusätzlich. Das wird auch meine Mutter freuen." Sprecher: Darüber hinaus werden wir uns darauf einstellen müssen, dass wir in Zukunft statt mit Bargeld immer öfter kontaktlos mit Karte oder Smartphone bezahlen werden. O-Ton 4 (Melanie Schmergal, 21 Sek.): "Wir bieten das seit Mitte 2018 für Android-Handys schon an, das ist fast 80 Prozent des Handymarktes. Und da ist gerade das Bezahlen mit der EC-Karte im Handy sehr beliebt. Es wird auch die Echtzeit-Überweisung kommen, das Instant-Payment - und für alle Bargeldliebhaber kommen auch neue 100-Euro- und 200-Euro-Scheine." Abmoderationsvorschlag: Natürlich waren das längst noch nicht alle finanziellen Neuregelungen für 2019. Mehr dazu erfahren Sie vor Ort in Ihrer Volksbank oder Raiffeisenbank oder im Netz unter BVR.de. Pressekontakt: Steffen Steudel Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR Stellvertretender Pressesprecher Tel.: 030-2021-1333 E-Mail: s.steudel@bvr.de
Liebe Hörerinnen und Hörer! Im zweiten Teil zur Familienbesteuerung berichte ich euch über den Kinderfreibetrag, den Familienbonus Plus und den Kinderabsetzbetrag. Mehr Informationen erhält ihr unter: www.finanzonline.at www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbesteuerung.html und natürlich auch bei uns: www.lebensbewegung.at Wenn ihr Fragen habt, wendet euch doch an uns, entweder telefonisch 0043-664-2000 466 oder via E-Mail an Beratung@lebensbewegung.at. Da wir auf Spenden angewiesen sind, würden wir uns sehr freuen, wenn ihr uns mit einer kleinen Spende unterstützen würdet. So helft ihr uns auch die Qualität des Blogs und des Podcasts aufrecht zu erhalten. Die Spende ist steuerlich absetzbar! Vielen Dank! Mehr Infos dazu findet ihr auf unserer Homepage bzw. unterhalb jedes Blogartikels: www.lebensbewegung.at/blog Nun aber alles Liebe, Eure Rosa Blume
Mehr Geld im Portemonnaie? - Was die neuen Gesetzesänderungen uns 2016 wirklich bringen!: Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag: Gesundheit, mehr Zeit für die Familie und ein bisschen mehr Geld im Portemonnaie: Das wünscht sich wohl jeder für 2016. Und tatsächlich: Zumindest finanziell gesehen gibt's einige gute Gründe, sich aufs neue Jahr zu freuen. Helke Michael hat die Einzelheiten. Sprecherin: Das neue Jahr wird unseren Geldbeutel auf jeden Fall deutlich entlasten, sagt Volkswirt Jan Philip Weber vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. O-Ton 1 (Jan Philip Weber, 0:32 Min.): "Zunächst einmal profitieren alle Steuerzahler von der Anhebung der Grundfreibeträge zur Einkommensteuer. Darüber hinaus dürfen Familien sich freuen. Der steuerliche Kinderfreibetrag zum Beispiel wird um 48 Euro auf 2.304 Euro je Kind steigen, das Kindergeld um zwei Euro pro Monat. Darüber hinaus dürfen sich Familien mit Kindern, die als Geringverdiener eingestuft sind, über eine Erhöhung des Kinderzuschlags freuen. Der wird zum Juli 2016 um maximal 20 Euro auf 160 Euro pro Monat steigen. Sprecherin: Dieses Familienentlastungspaket kommt übrigens auch den vielen Alleinerziehenden zu Gute. Und für Schüler und Studenten gibt's ab August sieben Prozent mehr BAföG. O-Ton 2 (Jan Philip Weber, 0:28 Min.): "Der Grundbedarfssatz liegt dann bei 399 Euro pro Monat. Darüber hinaus wird auch noch das Wohngeld angehoben, und zwar von jetzt 224 auf dann 250 Euro pro Monat. Und die steuerlichen Freibeträge auf das Vermögen und das Einkommen der BAföG-Bezieher werden ebenfalls erhöht. Das heißt, Schüler und Studenten können dann wieder einen sogenannten Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf ihren Förderbetrag ausüben." Sprecherin: Darüber hinaus steht den rund 20 Millionen deutschen Rentnern die wohl kräftigste Rentenerhöhung der letzten 20 Jahre ins Haus. O-Ton 3 (Jan Philip Weber, 0:20 Min.): "Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung dürfte der Rentenanstieg bei durchschnittlich rund fünf Prozent liegen. Ganz genau werden wir das aber erst im Frühjahr wissen, weil der Anstieg der Rente immer auch davon abhängt, wie sich hierzulande die Löhne entwickeln. Zurzeit ist die wirtschaftliche Entwicklung aber sehr gut in Deutschland, die Löhne dürften daher deutlich zulegen." Sprecherin: Einen kleinen Wermutstropfen gibt's in finanzieller Hinsicht 2016 allerdings auch. O-Ton 4 (Jan Philip Weber, 0:14 Min.): "Die Krankenkassenbeiträge werden steigen, von 0,9 auf durchschnittlich 1,1 Prozent des Bruttolohnes. Bei einigen wird der Aufschlag aber garantiert auch noch deutlich höher ausfallen, denn den dürfen die Krankenkassen ja selbst bestimmen." Abmoderationsvorschlag: Wenn Sie in Ruhe nachlesen möchten, was sich 2016 alles konkret ändern wird und was das für Ihre Finanzen bedeutet: Mehr dazu finden Sie im Internet unter bvr.de. Und denken Sie dran: Ab 1. Februar 2016 sind Überweisungen nur noch mit der IBAN möglich. Die alte Kontonummer funktioniert dann nicht mehr. Das heißt, dass der Zahlungsverkehr in Europa damit schnell, einheitlich und einfach ist. Darüber sprechen wir aber im Januar auf jeden Fall auch noch mal mit einem Zahlungsverkehr-Experten vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de. Pressekontakt: Melanie Schmergal Tel.:030/2021 1300 Mail:m.schmergal@bvr.de
Familienpolitik ist Zukunftspolitik. "Genau aus diesem Grunde freuen wir uns auch, dass wir die Leistungen für Familien ab dem 1. Januar 2009 verbessern können", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen und ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro wird eingeführt.
Familienpolitik ist Zukunftspolitik. "Genau aus diesem Grunde freuen wir uns auch, dass wir die Leistungen für Familien ab dem 1. Januar 2009 verbessern können", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen und ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro wird eingeführt.
Familienpolitik ist Zukunftspolitik. "Genau aus diesem Grunde freuen wir uns auch, dass wir die Leistungen für Familien ab dem 1. Januar 2009 verbessern können", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen und ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro wird eingeführt.
Familienpolitik ist Zukunftspolitik. "Genau aus diesem Grunde freuen wir uns auch, dass wir die Leistungen für Familien ab dem 1. Januar 2009 verbessern können", sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen und ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro wird eingeführt.