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Ein 600-Seiten-Angriff auf die Bürgerrechte – klammheimlich am Parlament vorbei. Während ganz Deutschland die WM verfolgt, plant Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) den Umbau des Rechtsstaats. Während Deutschland abgelenkt ist, liegt ein neuer Referentenentwurf zur Neugestaltung des Verfassungsschutz- und des BND-Gesetzes auf dem Tisch. Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau stellt im Gespräch mit Maximilian Tichy klar: Uns droht hier zwar kein unkontrollierter Geheimdienststaat nach US-Vorbild, weil unseren Diensten dazu schlicht die Kompetenz fehlt – aber der Machtmissbrauch ist in diesem Referentenentwurf schon angelegt. Denn der Verfassungsschutz jagt keine Schwerverbrecher, sondern nimmt fast ausschließlich legale politische Ansichten von Bürgern ins Visier. Dazu kommt der neue Plan: Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll massenhaft Daten an zentralen Internetknotenpunkten wie Frankfurt abgreifen. Weil man In- und Auslandskommunikation im Netz nicht trennen kann, werden deutsche Staatsbürger automatisch mitbespitzelt. Dazu kommt noch eine Schwäche des deutschen Rechtssystems: illegal erworbene Beweise dürfen trotzdem gegen die Bürger verwendet werden. Einen Rechtsschutz gegen dieses Vorgehen der Spione gibt es nicht. Statt unabhängiger Richter soll eine "Gerichtsartige“ Kommission die Geheimdienste sowohl steuern als auch kontrollieren. So werden die Bürger einem nicht gewählten, nicht öffentlichen und nicht rechtsstaatlichen Tribunal ausgeliefert. Was ist Ihre Meinung zu dem neuen Referentenentwurf? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren!
EinBlick – nachgefragt Im Podcast stehen Expert:innen des Gesundheitswesens in Interviews und Diskussionsrunden Rede und Antwort Digital vor ambulant vor stationär. Was das Primärversorgungsgesetz leisten muss. Fachjournalist und EinBlick-Redakteur Christoph Nitz spricht mit Annette Hempen, der Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen, über das Primärversorgungsgesetz, dessen ersten Referentenentwurf das Bundesgesundheitsministerium nach dem Fachdialog für den Sommer angekündigt hat. Im Mittelpunkt stehen die Terminvergabe nach Dringlichkeit, die Integration weiterer Gesundheitsberufe, die Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Staat und der digital gestützte Bereitschaftsdienst KVN akut der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Außerdem erklärt Hempen, warum sie das Prinzip ›digital vor ambulant vor stationär‹ als Werkzeug gegen unnötige Wege durch das Versorgungssystem versteht – und was Digitalisierung für die Teilhabe älterer und eingeschränkter Patient:innen leisten kann. Annette Hempen leitet seit August 2025 die Landesvertretung Niedersachsens der Techniker Krankenkasse. Zuvor organisierte die Medizinökonomin gut neun Jahre lang die Versorgung vor Ort als Geschäftsführerin des Ärztenetzes MUM – Medizin und mehr im westfälischen Bünde. Die Techniker Krankenkasse TK ist mit mehr als zwölf Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands. Ihre Landesvertretung in Hannover vertritt die Kasse in der niedersächsischen Gesundheitspolitik. Sie verhandelt die Verträge mit der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, mit Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern im Land.
Lagebericht – der Immobilienpodcast von Capital in Kooperation mit dem iib Institut
Das Gebäudeenergiegesetz ist Geschichte, das Gebäudemodernisierungsgesetz GModG soll alles besser machen. In der Praxis sorgt der Entwurf allerdings vor allem für Kopfschütteln: Kaum verständliche Paragrafen, nachgeschobene Umbenennungen und ein Referentenentwurf mit 180 Seiten, den selbst der Nationale Normenkontrollrat als handwerklich schwach, praxisfern und kaum nachvollziehbar einstuft.Katarina Ivankovic und Dr. Peter Hettenbach analysieren, warum das GModG weder Bürokratie abbaut noch Investitionssicherheit schafft. Sie sprechen über neue Nachweispflichten für Eigentümer, zusätzliche Dokumentationslast für Handwerker, unklare Vorgaben beim Energieausweis und einen Primärenergiefaktor für Strom, der Wärmepumpen in der Bilanz schlechter aussehen lässt als Gasheizungen.Dabei geht es auch um die verfassungsrechtlichen Bedenken: Verschiebt das GModG Klimaschutzlasten unzulässig in die Zukunft und unterläuft damit den Schutzauftrag aus Artikel 20a Grundgesetz? Was bedeutet es für kommunale Wärmeplanung, Quartierslösungen, Mieterstrommodelle und die riesigen Redispatch-Kosten, wenn Digitalisierung, Energiemanagement und Künstliche Intelligenz im Gesetz praktisch nicht vorkommen? Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Fußball-WM oder GWB-Novelle? Beides. Bevor es juristisch wird, klären Rupprecht Podszun und Justus Haucap mit ihrem Gast Dr. Thorsten Käseberg erst einmal die wichtigste Frage des Sommers: Wer holt den Titel? Danach geht es allerdings um den eigentlichen Favoriten der Folge – den Referentenentwurf zur 12. GWB-Novelle.Käseberg, im Bundeswirtschaftsministerium federführend für das Kartellrecht zuständig, erklärt die wichtigsten Änderungen des Entwurfs. Im Mittelpunkt stehen die Reform der Fusionskontrolle, höhere Umsatzschwellen, die Zukunft der Transaktionswertschwelle, ein neues Anzeigeverfahren, das Vergabe-Screening sowie Änderungen im Verfahrensrecht. Und natürlich stellen Haucap und Podszun auch eine Frage, die die Kartellrechtsszene derzeit beschäftigt: Wie läuft eigentlich die Suche nach der Nachfolge von Andreas Mundt? Nicht jede Frage wird beantwortet, aber die Hörer erfahren, warum die Amtszeit von Präsidentinnen und Präsidenten des Bundeskartellamts künftig begrenzt werden soll.Außerdem geht es um Kooperationen von Medienunternehmen - mehr Freiheiten für Rundfunk und Presse? Zum Schluss richtet sich der Blick nach Brüssel: Wie bewertet die Bundesregierung den Entwurf der neuen EU Merger Guidelines – und welche Punkte finden sich darin bereits aus deutscher Sicht wieder?Und weil jede gute Gesetzesreform auch Lieblingsparagraphen haben darf, verrät Käseberg am Ende noch, welche Neuerung ihm im Entwurf am besten gefällt.Weitere Hinweise GWB-NovelleEU Merger Guidelines
In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns erneut das geplante Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) vor – und zwar im Detail. Nach der überwältigenden Resonanz auf unsere letzte Folge gehen wir diesmal tiefer auf die geplanten Änderungen bei der Verhinderungspflege ein, beleuchten die Auswirkungen auf pflegebedürftige Kinder und deren Familien, erklären das sogenannte Pflege-Cockpit und zeigen auf, wie die Zuschüsse in der stationären Pflege verschoben werden sollen. Vor allem aber rufen wir dazu auf, aktiv zu werden – denn dieser Referentenentwurf ist noch nicht beschlossen. Verhinderungspflege: geplant Überbrückungsbudget Wir hatten bereits in unserer letzten Folge zur Pflegereform darüber berichtet, dass ein sogenanntes Überbrückungsbudget die bisherige Verhinderungspflege ersetzen soll. In dieser Episode steigen wir tiefer ein, weil viele von euch in den Kommentaren konkrete Fragen dazu hatten. Zur Erinnerung: Aktuell stehen Pflegebedürftigen bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn die Ersatzpflege durch nicht verwandte Personen erfolgt. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad ist es der zweifache Satz des Pflegegeldes. Dieses System – so komplex es auch war – funktionierte in der Praxis und ermöglichte es Familien, flexible Lösungen zu finden. Der Referentenentwurf sieht vor, diesen Betrag aufzulösen und stattdessen monatlich zwischen 39 und 89 Euro mehr ins sogenannte Entlastungsbudget (das heutige Pflegegeld) einzufließen. Je nach Pflegegrad variiert der Betrag, und es wird zwischen Pflegegrad 2 und 3 einerseits sowie 4 und 5 andererseits unterschieden. Was uns jedoch am meisten alarmiert: Die Verhinderungspflege soll künftig ausschließlich über zugelassene Dienstleister erfolgen – also Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Private Pflegepersonen, Freundinnen, Nachbarn oder Bekannte, die bisher einspringen konnten, wären damit außen vor. geplant: Pflege-Cockpit: Eine gute Idee – aber nicht neu Nicht alles im Entwurf ist schlecht, das wollen wir ausdrücklich betonen. Das geplante Pflegecockpit ist grundsätzlich eine sinnvolle Neuerung: Eine digitale Plattform, über die Pflegebedürftige und Angehörige auf einen Blick sehen können, welche Budgets ihnen zur Verfügung stehen und wie viel bereits verbraucht wurde. Allerdings: Diesen Anspruch gibt es bereits seit 2022. Schon jetzt müssen Pflegekassen auf Anfrage eine Aufstellung der in Anspruch genommenen und verfügbaren Leistungen bereitstellen. Viele Kassen ignorieren das schlichtweg. Dass dies nun als großes Highlight präsentiert wird, empfinden wir als fragwürdig. Stationäre Pflege: Zuschüsse sollen nach hinten verschoben werden Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil in stationären Einrichtungen. Aktuell staffeln sich diese Zuschüsse nach Aufenthaltsdauer: | Aktuell | Zuschuss | Geplant (PNOG) | | Bis 12 Monate | 15 % | Bis 18 Monate | | Ab 12 Monate | 30 % | Ab 18 Monate | | Ab 24 Monate | 50 % | Ab 36 Monate | | Ab 36 Monate | 75 % | Ab 54 Monate | Die Zeiträume werden also um sechs bis achtzehn Monate verlängert, bevor die höheren Zuschüsse greifen. Statistisch gesehen erreichen viele Pflegeheimbewohner die höchste Stufe gar nicht mehr – die durchschnittliche Verweildauer ist schlicht zu kurz. Im Klartext: Der Staat spart sich die höchsten Zuschüsse, weil die meisten Betroffenen sie nie in Anspruch nehmen werden. Sachleistungsbudget und Kombinationsleistung bleiben erhalten.
Am 16.06.2020 ging die erste Folge von #mUSt online – sechs Jahre später feiern wir heute unser sechsjähriges Jubiläum mit einer neuen Folge
#DTalk #DNEWS24 #PeterBlassnigg #Pflege #PNOG Der erste Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt vor. Die Bundesregierung will damit die Pflegeversicherung, ihre Struktur wie auch ihre Finanzierung neu ordnen. Für den Pflege- und Betreuungsanbieter Aterima Care ist entscheidend, was diese Pläne ganz konkret für Menschen zu Hause und ihre Angehörigen bedeuten. DTalk mit dem Pflegexperten Peter Blassnigg.
In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns den brandaktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform vor, der für massive Unruhe in der Branche sorgt. Wir erklären euch, warum diese sogenannte Reform in Wahrheit ein Kürzungsprogramm auf Kosten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist. Von neuen Budgetstrukturen über gestrichene Verhinderungspflege bis hin zu höheren Hürden beim Pflegegrad – wir gehen die geplanten Änderungen im Detail durch und zeigen auf, was ab Januar 2027 auf euch zukommen könnte. Die neuen Budgets: Was sich konkret ändert Das bisherige System wird in vier neue Budgets überführt: das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Überbrückungsbudget und das Sozialraumbudget. Klingt modern, ist aber in der Praxis eine Katastrophe. Entlastungsbudget: Pflegegeld mit bitterem Beigeschmack Das Entlastungsbudget ersetzt das heutige Pflegegeld. Auf den ersten Blick sieht es nach einer leichten Erhöhung aus – rund 39 Euro mehr pro Monat bei Pflegegrad 2 und 3, 89 Euro mehr bei Pflegegrad 4 und 5. Doch der Haken ist gewaltig: In dieses Budget werden auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (bisher 42 Euro monatlich) und die Verhinderungspflege durch pflegende Angehörige hineingepackt. Die bisherige Verhinderungspflege von 3.539 Euro jährlich, soll mit diesen 39 Euro Mehrleistung abgegolten sein. Überbrückungsbudget: Verhinderungspflege nur noch professionell Das Überbrückungsbudget ersetzt die Verhinderungspflege – allerdings nur noch für professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Eine private Ersatzpflege durch Familienmitglieder oder Vertrauenspersonen ist hier nicht mehr vorgesehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sollen lediglich 1.855 Euro pro Halbjahr zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Schon die bisherigen 3.539 Euro reichen kaum für acht Wochen Kurzzeitpflege aus. Besonders dramatisch ist das für Familien mit pflegebedürftigen Kindern im Autismus-Spektrum oder mit demenziell erkrankten Angehörigen. Diese Menschen brauchen vertraute Bezugspersonen – keine wildfremden Pflegekräfte oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die es für Kinder ohnehin kaum gibt. Sozialraumbudget: Entlastungsbetrag mit Verfallsdatum Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird ins Sozialraumbudget überführt. Unter 25-Jährige sollen 300 Euro erhalten, ab 25 Jahren nur noch 175 Euro – nutzbar ausschließlich für anerkannte Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe. Der große Knaller: Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag komplett weg. Und anders als bisher gibt es keinen Übertrag auf den Folgemonat mehr. Was nicht verbraucht wird, ist verloren. Rentenkürzungen für pflegende Angehörige Als wäre das nicht genug, werden auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt. Der Bemessungsbetrag sinkt von 100 auf 70 Prozent – das bedeutet 30 Prozent weniger Rentenpunkte. Auch das Modell der 99,9-Prozent-Rente, bei dem Pflegende trotz Renteneintritt weiter Rentenpunkte sammeln konnten, wird gestrichen. Eine klare Botschaft: Wer pflegt, wird im Alter dafür bestraft. Beratung wird umgebaut – und ausgehöhlt Der bisherige Beratungseinsatz durch Pflegedienste soll zum 31. Dezember 2027 eingestellt werden. Stattdessen kommt eine sogenannte Pflegebegleitung, die bei den Pflegekassen ang
19,5 Fehltage pro Kopf: Der Krankenstand in Deutschland ist für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer längst kein abstraktes Statistikthema mehr. In Produktion, Pflege, Handwerk, Verwaltung und kleinen Unternehmen bedeutet jeder Ausfall konkrete organisatorische Belastung.Die Bundesregierung plant nun mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Einführung einer sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes. Im Kabinettsentwurf sind hierfür neue Regelungen in § 44c SGB V und § 44d SGB V vorgesehen. Die Teil-AU soll ermöglichen, dass Arbeitnehmer trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit teilweise ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Der Arbeitgeber soll für die geleistete Arbeitszeit zahlen, die Krankenkasse für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil Teilkrankengeld leisten. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.04.2026. (BMG)In dieser Folge von Einfach Recht geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um die arbeitsrechtliche Einordnung:Was bedeutet es praktisch, wenn jemand nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sein soll, sondern nur teilweise?Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann anteilig zurückholen?Muss der Arbeitnehmer mitmachen?Was passiert, wenn der Arbeitgeber innerhalb von sieben Kalendertagen nicht reagiert?Wer trägt das Risiko, wenn die teilweise Rückkehr gesundheitlich scheitert?Besonders kritisch ist: Die Regelung wird nicht im Arbeitsrecht verortet, sondern im Sozialgesetzbuch V. Das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Direktionsrecht, der Arbeitsschutz, die Betriebsverfassung, Datenschutzfragen, Haftung und Annahmeverzug werden nicht umfassend neu geregelt. Genau deshalb entstehen für Arbeitgeber und HR erhebliche praktische Unsicherheiten.In dieser Folge erfährst du:was nach dem Kabinettsentwurf konkret geregelt werden soll,welche Rolle Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ärzte und Krankenkassen spielen,warum die Sieben-Tage-Frist für Arbeitgeber besonders wichtig wird,welche Risiken bei Entgeltfortzahlung, Teilkrankengeld, Arbeitszeit und Fürsorgepflicht entstehen,und welche Prozesse Arbeitgeber und HR-Abteilungen vorbereiten sollten, falls die Regelung tatsächlich kommt.Fundstellen und weiterführende Hinweise:Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 30.04.2026:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdfKassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetzGKV-Spitzenverband, Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes:https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2026_2027/260419_GKV-SV_Stn_RefE_BStabG_final.pdfKontakt:Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und GeschäftsführerStandorte: Magdeburg und StendalE-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebseite: https://www.kanzlei-wulf.de(Rechtsanwälte Wulf & Collegen)Social Media:LinkedIn Sandro Wulf:https://de.linkedin.com/in/kanzleiwulfmdInstagram Wulf & Collegen:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/YouTube Wulf & Collegen:https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379Facebook Sandro Wulf:https://www.facebook.com/sandro.wulf.1/TikTok: Bitte den offiziellen Kanzlei- oder Einfach-Recht-Link vor Veröffentlichung ergänzen; ich konnte ihn in der aktuellen Recherche nicht belastbar verifizieren.Einfach RechtDer Podcast von Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.Für alle am Arbeitsrecht Interessierten und insbesondere für Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Geschäftsführer, die Arbeitsrecht nicht nur verstehen, sondern im Unternehmen rechtssicher anwenden wollen.
Diesmal mit Susanne Schwarz und Tabea Kirchner vom Insta-Kanal @klima.taz. Seit drei Jahren gibt es das Deutschlandticket. Mit der Fahrkarte kann man den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Der Preis ist allerdings immer weiter gestiegen. Hat das Ticket bisher was fürs Klima gebracht? Regelmäßig hört man jetzt: Wenn die Sonne scheint und der Wind weht, gibt es jetzt oft so viel Strom, dass die Preise im Großhandel negativ werden. Sprich: Wer den Strom abnimmt, bekommt sogar Geld statt zu zahlen. Außerdem lassen die Netzbetreiber Windräder und Solaranlagen regelmäßig zwangsabschalten, damit die Stromnetze nicht überlastet sind. Die Regierung bremst deshalb bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Gibt es denn wirklich zu viel davon? Die Bundesregierung will das Heizungsgesetz der Ampel abschaffen, das ein weitgehendes Ende fossiler Heizungen besiegelt hat. Darüber wird seit Monaten gestritten. Jetzt ist ein Referentenentwurf da, zu dem Verbände und Interessengruppen Stellung nehmen sollen. Ist es fürs Klima so schlimm wie erwartet? -- Das klima update° wird jede Woche von Spender:innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Herzlich willkommen zum Praxis Erfolg Podcast! Was sich gerade in der Kieferorthopädie zusammenbraut, ist nichts Geringeres als ein Erdbeben. Der aktuelle Referentenentwurf droht, die KFO-Landschaft in Deutschland radikal zu verändern. Für viele Zahnärzte und Master der Kieferorthopädie kommt das einem Berufsverbot gleich – und auch die Fachzahnärzte werden durch Budgetierungen und AFL-Begrenzungen massiv unter Druck gesetzt. Ich nehme in dieser Folge kein Blatt vor den Mund: Der Staat hat kein Geld mehr, und die Zeiten, in denen die Krankenkasse „die Party bezahlt“ hat, gehen dem Ende zu. Wir müssen jetzt raus aus der Trägheit und rein in die Eigenverantwortung. Ich zeige Ihnen, welche zwei Sofort-Maßnahmen Sie jetzt ergreifen müssen, um Ihre Praxis wirtschaftlich zu retten, und warum Marketing und Social Media ab sofort keine Spielerei mehr sind, sondern über Ihr Überleben entscheiden. Die Politik nutzt mediale Großereignisse wie die WM oft für unangenehme Entscheidungen. Warten Sie nicht ab, bis die Fakten geschaffen sind. Handeln Sie jetzt. Möchten Sie Ihre Praxis krisenfest aufstellen und lernen, wie Sie sich im neuen Markt positionieren? Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch bei mir: Hier Termin buchen: https://www.svenwalla.de Ihr Sven Walla Walla Consulting GmbH
Thoms, Katharina www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Krankenkassenreform: Mehr zahlen, weniger Leistung? Wir zeigen, ob du jetzt handeln musst – oder wo du sogar sparen kannst. Die Bundesregierung will im Gesundheitssystem einige Milliarden einsparen. Einen guten Teil davon sollen wir Versicherte stemmen. Die Krankenkassen-Reform von Gesundheitsministerin Nina Warken wird deshalb spürbare Folgen haben – aber weniger dramatisch, als viele Schlagzeilen vermuten lassen. Was heißt das konkret für uns alle? Unsere Host Anna Planken checkt mit dem ARD Gesundheitsexperten Nikolaus Nützel, wer draufzahlt und wer spart, ob sich ein Wechseln in die PKV lohnt und was die Reform wirklich bringt. Kapitel: Das Gesundheitssystem wird reformiert. Das passiert jetzt (04:18) Das ändert sich konkret für mich als Versicherte*n (08:51) Was bringt die Reform? Ändert die jetzt wirklich das System zum Guten? (19:59) So stellst du deine Gesundheitsversorgung bestmöglich auf (26:49) Weitere Infos und Quellen gibt es hier: BMG: Hier geht es zum Gesetzentwurf für die Kassenreform. https://x.swr.de/s/171a Finanztip: Im Reform-Rechner von Finanztip kannst du selber durchspielen, wie du die Krankenkassen reformieren würdest und wie viel deine Vorschläge einsparen würden. https://www.finanztip.de/gkv/gkv-reform-rechner/ Tagesschau: Ein paar Zahlen: Es fehlen: etwa 15 Milliarden Euro 2027 - 66 Vorschläge, davon 43 im Referentenentwurf, 14 neue zusätzlich: https://x.swr.de/s/171b ARD: Das könnte dich auch interessieren: In einer früheren Plusminus-Folge haben wir über den Sozialstaat gesprochen. https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:25764ddebeb3e2a2/ ARD: Und über schlaue Altersvorsorge der Zukunft. https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:8a32bfe532cf85b1/ Das Team: • Host: Anna Planken • Instagram: @anna.planken https://www.instagram.com/anna.planken/ • Autorin: Hanna Heim • Redakteur dieser Folge: Christian Sachsinger • Technik: • Distribution: Bo Hyun Kim, Pola Nathusius, Joshua Ehrenberg, Eva Gnädig, Fabio Homann, Doris Fenske • Grafik: Matthias Recht • Redaktion: Sina Rosenkranz, Christine Bergmann und Katharina Fortenbacher-Jahn • Leitung: Julia Görs und Silvia Renauer Kontakt: Ihr habt Fragen, Feedback oder Ideen? Schreibt uns an: plusminuspodcast@ard.de Der Podcast "Plusminus. Mehr als nur Wirtschaft" ist eine Gemeinschaftsproduktion von BR, SWR und WDR.
In dieser Folge sprechen wir mit Prof. Dr. Angie Schneider und Prof. Dr. Volker Lipp über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ausnahmslosen Krankenhausvorbehalt. Ein aktueller Gesetzentwurf soll diese Entscheidung umsetzen und künftig in eng begrenzten Ausnahmefällen ärztliche Zwangsbehandlung auch außerhalb eines Aufenthalts in einem Krankenhaus ermöglichen, wenn die Durchführung im Krankenhaus oder die Verbringung dorthin für die betroffene Person unzumutbar ist.Wir klären zunächst, was eine ärztliche Zwangsmaßnahme im betreuungsrechtlichen Sinn überhaupt ist, warum dieser Bereich rechtlich und praktisch besonders sensibel ist und welche Voraussetzungen schon nach geltendem Recht erfüllt sein müssen. Wir sprechen darüber, warum der Krankenhausvorbehalt bislang eine so zentrale Schutzfunktion hatte, welche Maßstäbe das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mitgegeben hat und was der Referentenentwurf nun konkret vorsieht. Außerdem geht es um die Streitfragen, die in der bisherigen Diskussion zum Entwurf besonders deutlich geworden sind: Reicht der Schutz des privaten Wohnraums aus? Was bedeutet „nahezu Krankenhausstandard“ praktisch? Und ist der Entwurf praxistauglich — oder am Ende zu bürokratisch beziehungsweise zu eng?Zu den Shownotes
In dieser Folge sprechen Brink und Härting über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Zunächst stellen Dr. Brink und Prof. Härting ab Minute (00:39) dar, was der Gesetzgeber unter ,,Digitaler Gewalt“ versteht und setzen sich ab Minute (02:52) zunächst kritisch dem strafrechtlichen Teil des Entwurfs auseinander. Inwiefern ist der Entwurf mit dem Grundsatz der ultima ratio des Strafrechts zu vereinbaren? Anschließend gehen Brink und Härting ab Minute (16:11) der Frage nach, ob die zivilrechtlichen Vorschläge des Entwurfs mit dem DSA (Digital Services Act) vereinbar sind. Dabei steht ab Minute (20:47) insbesondere die im Entwurf vorgesehene richterliche Sperrung von Nutzerkonten im Mittelpunkt. Schließlich thematisieren sie ab Minute (26:30) die im Entwurf enthaltenen Auskunftsansprüche gegen Dienstanbieter sowie die damit zusammenhängende beweissichernde Anordnung. Diese seien zwar mit dem DSA vereinbar, im Kontext der eingeführten Vorratsdatenspeicherung jedoch abzulehnen. Ist der Entwurf aus bürgerrechtlicher Perspektive zu befürworten?
Im neuen Podcast spricht Michél mit Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), über die Baukrise in Deutschland. Aktuell fehlen 1,4 Millionen Wohnungen, und eine Besserung ist nicht in Sicht. Dabei gibt es einige Lösungen - und viele Ideen, auch aus der Politik. _____________________________________ Das DIGITALWERK Festival 2026 #DWF26 geht in die zweite Runde! Am 06. Oktober 2026 bringen wir in München wieder Top-Entscheider aus Bau, Immobilie, Handwerk und Industrie zusammen. Wenn DU Lust hast, als Partner beim DIGITALWERK-Festival 2026 dabei zu sein, melde dich unter partner@digitalwerk.io oder bei Michél auf LinkedIn. Mehr Infos gibts unter: https://www.digitalwerk.io/dwf/digitalwerk-festival-dwf26 _____________________________________ Zusammen mit der BAUINDUSTRIE bringen wir euch am Vorabend des Tags der Bauindustrie schon für ein Pre-Event zusammen, um die ersten Gespräche zu führen und Vorab einige Connections zu knüpfen. Los geht's am 06.05 ab 18 Uhr in der Prinzenstraße 34 in Berlin. Im Berlin-Style erwartet euch der DIGITALWERK-Späti, ein DJ und köstliches Streetfood. Wenn Ihr dabei sein wollt, kommt ihr hier zur Anmeldung: https://www.digitalwerk.io/dw-events/tbi26-pre-event _____________________________________ Die Themen des DIGITALWERK-Podcast mit Aygül Özkan im Überblick: 00:00 Darum geht's in der Folge! 03:05 – Rückblick und aktuelle Marktlage 05:52 – Internationale Investoren blicken auf Deutschland 10:48 – Die Realität der Baugenehmigungen 16:25 – Der Bauturbo in den Kommunen 20:28 – Bau- vs. Automobilindustrie 30:18 – Die neue Bundesgesellschaft für Wohnungsbau 36:36 – Steuerliche Anreize und Grunderwerbsteuer 43:41 – Der neue Referentenentwurf zum BauGB 52:39 – Zeitplan für die BauGB-Novelle
Büüsker, Ann-Kathrin www.deutschlandfunk.de, Informationen am Abend
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Solarbranche warnt vor Kahlschlag beim Solarausbau Laut einem geleakten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) plant das Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue Solarstromanlagen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland. Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet. Die Solarbranche appelliert an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien. Aus dem geleakten Referentenentwurf geht hervor, dass die Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen werden soll. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen sollen zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten müssen. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048 Immobilienbesitzern im Auftrag des BSW-Solar würden sich nur noch 40 Prozent der Befragten eine Dachanlage anschaffen, wenn die Förderung weitgehend oder ganz gestrichen würde. Die Einschnitte treffen auf eine ohnehin in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufige PV-Nachfrage im Heimsegment. Wurden 2023 noch PV-Dächer mit einer Leistung von rund acht Gigawatt neu installiert, so waren es 2025 nur noch rund fünf Gigawatt. „Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, sagt man beim BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen: Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union sind es laut einer YouGov-Umfrage sogar rund 86 Prozent. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In dieser Episode besprechen wir die neuesten Entwicklungen im Energiesektor, basierend auf der aktuellen Präsentation von Ned Bullard. Wir beginnen mit einer großen Perspektive, indem wir die globale Entwicklung der Stromerzeugung und -nachfrage in den Fokus rücken. Besonders hervorheben wollen wir die Trends, die Bullard in seinen umfangreichen 200 Folien skizziert hat, und die globalen Veränderungen, die die Energiepolitik beeinflussen. Einer der Schlüsselpunkte, die wir ansprechen, ist die langfristige Energy-Demand-Forschung von Roger Fouquet, die zeigt, dass der Energiebedarf nicht linear wächst, sondern einer U-Kurve folgt. Dies bedeutet, dass am Anfang der Industrialisierung der Energiebedarf schneller als das Einkommen steigt, während er später durch Effizienzsteigerungen und Marktsättigung abflacht. Wir diskutieren auch die Bedeutung der Nutzung von nutzbarer Energie anstelle von bloßen Kilowattstunden und betrachten die aktuellen Zahlen zu verschiedenen Energieträgern im weltweiten Energiesystem. Ein zentrales Thema, das wir vertiefen, ist die Dominanz Chinas in der globalen Stromerzeugung. Bullard zeigt, dass China mittlerweile 40 Prozent mehr Strom produziert als die USA und die EU zusammen, was eine signifikante Verschiebung in der globalen Energiepolitik darstellt. Wir analysieren, wie dieser Trend mit der ehrgeizigen elektrischen und industriellen Expansion Chinas verbunden ist und welche Folgen dies für die globale Wettbewerbsfähigkeit hat. Zusätzlich thematisieren wir die finanzielle Performance von erneuerbaren Energien im Vergleich zu traditionellen Tech-Werten. Die Outperformance von Clean Energy Stocks im vergangenen Jahr bietet interessante Perspektiven für Investoren, und wir diskutieren die Implikationen dieser Entwicklung mehrerer Unternehmen in der Infrastruktur und der Energiegewinnung. Außerdem werfen wir einen Blick auf die aktuelle politische Landschaft in Deutschland, insbesondere die Kritik an der Ministerin Katharina Reiche. Wir analysieren ihre Energiepolitik und den neuen Referentenentwurf, der die erneuerbaren Energien in eine Art Abhängigkeit zu fossilen Brennstoffen führt. Die potenziellen Gefahren eines Fossilien-Lock-ins stehen im Kontrast zu den Notwendigkeiten des Netzausbaus und der Integration von erneuerbaren Energien in das bestehende Webseite: http://www.energiezone.org Community: https://forum.energiezone.org Feedback: team@energiezone.org Alexander Graf: https://www.linkedin.com/in/alexandergraf Ilan Momber: https://www.linkedin.com/in/imomber/
Schärfer, europäischer, sanktionsstärker: Wohin das Umweltstrafrecht steuert In dieser Folge spricht Dr. Leonhardt mit Frau Rechtsanwältin Margarete Odinius über den Referentenentwurf des BMJV zur Reform des Umweltstrafrechts vom 17. Oktober 2025. Zu Beginn gibt Frau Odinius einen Einblick in die Erscheinungsformen der Umweltkriminalität bevor die Interviewpartner näher auf die europäische Umweltstrafrechtrichtlinie (EU) 2024/1203 vom 30. April 2024 eingehen. Konkret geht es um die Ziele der Richtlinie, zentrale Neuerungen und die Rolle Deutschlands im Abstimmungsverfahren. Im Anschluss ordnet Frau Odinius den BMJV-Referentenentwurf vom 17. Oktober 2025 zur Umsetzung der Umweltstrafrechtrichtlinie ein. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Reform des deutschen Umweltstraf- sowie Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie zeigt die geplanten Änderungen konkret auf und erläutert, welche sanktionsrechtlichen Folgen diese für die Unternehmenspraxis bedeuten. ** In eigener Sache: Dank Ihrer zahlreichen Nominierungen hat es der Criminal Compliance Podcast in das Voting-Verfahren des JURios Podcast-Preises geschafft. Jetzt zählt Ihre Stimme: Abstimmung bis zum 31. Januar 2026. Zum Voting (Kategorie 2): https://strawpoll.com/7MZ0k3r1mgo. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ** Hier gehts zum Referentenentwurf des BMJV vom 17. Oktober 2025 zur Reform des Umweltstrafrechts: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Umweltstrafrecht.html?nn=110490 Hier geht‘s zur europäischen Umweltstrafrechtsrichtlinie (EU) 2024/1203 vom 30. April 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024L1203 Hier geht's zur Folge „Umweltrecht und Umweltstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/127 Dr. Leonhardt im Gespräch mit: Frau Odinius ist Rechtsanwältin und Senior Associate bei Clifford Chance. Sie berät Unternehmen sowie Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance in der Praxisgruppe White Collar Regulatory & Compliance. Ihr Fokus liegt dabei auf der Verteidigung von Unternehmen in staatsanwaltschaftlichen und finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren, der Durchführung interner Untersuchungen sowie der Beratung zu verwaltungsstrafrechtlichen Risiken. Frau Odinius ist erreichbar unter +496971991404 und margarete.odinius@cliffordchance.com. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zu Beginn des neuen Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute geht es weiter mit unserem Platz 2: Whistleblower im Fokus: Was hat das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch? Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht's zur Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa 306/24 (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0), die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2 Ca 1229/23 (https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html) zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024 (https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm), die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht's zur Folge Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes“ https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Hier geht's zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht's zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“ https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht's zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht's zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz Hier geht's zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348 713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Triage-Schock & Gesetzeschaos: Der härteste Inklusions-Monat 2025 Im Gespräch: Sascha Lang (Inklusator) und Ottmar Miles-Paul von den Kobinet Nachrichten im Monatsrückblick November 2025 In dieser Episode blicken wir auf einen besonders intensiven November 2025 zurück – politisch, gesellschaftlich und emotional. Im Zentrum steht der Referentenentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der statt Fortschritten eine deutliche Verschlechterung bringen könnte. Besonders kritisch sehen wir die geplanten Ausnahmen, die Barrierefreiheit für viele Anbieter zu einer „unverhältnismäßigen Belastung“ erklären würden. Das würde für viele Menschen mit Behinderungen im Alltag mehr Hindernisse schaffen als abbauen und widerspricht dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention.Ein weiteres wichtiges Thema ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage. Die bisherige Gesetzesregelung wurde gekippt, und die Verantwortung liegt nun bei den Bundesländern. Das Risiko: ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Standards und Unsicherheiten für alle, die in Krisensituationen besonderen Schutz brauchen. Wir sprechen darüber, wie wichtig ein starker föderaler Rahmen wäre – und warum Gesundheitsgerechtigkeit nicht verhandelbar ist.Große Sorgen bereitet auch die Lage der Persönlichen Assistenz in Berlin. Rund 150 Assistenznehmerinnen kämpfen um angemessene Bezahlung ihrer Assistentinnen im Arbeitgebermodell. Die Situation ist angespannt, bürokratisch blockiert und gefährdet die Selbstbestimmung vieler Menschen. Gleichzeitig zeigen die Proteste, wie viel Kraft und Zusammenhalt die Selbstvertretungsbewegung hat.Auch der Arbeitsmarkt bereitet Anlass zur Kritik: Schwerbehinderte Menschen sind weiterhin überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen, obwohl Unternehmen über Fachkräftemangel klagen und vielfältige Fördermöglichkeiten bestehen. Wir beleuchten die strukturellen Barrieren, die hier weiterhin spürbar sind.Neben all den schwierigen Entwicklungen gibt es aber auch positive Impulse. Die Lebenshilfe verabschiedet sich vom Begriff „geistig behindert“, und die Heilerziehungspflege orientiert sich sprachlich und konzeptionell in Richtung „Teilhabe-Pädagogik“. Eine neue Genossenschaft behinderter Arbeitgeber*innen entsteht, die das Arbeitgebermodell stärken und professionalisieren soll. Wir sprechen über deren Potenzial und Bedeutung.Aus Luxemburg gibt es ermutigende Initiativen zu barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum: Bei Neubauten sollen mindestens zehn Prozent der Wohnungen barrierefrei gestaltet werden – ein wichtiger Schritt gegen Wohnungsnot und für echte Teilhabe. Gleichzeitig arbeiten Verbände und Politik verstärkt zusammen, um inklusive Strukturen im Sport und im Alltag weiter voranzubringen.Zum Abschluss blicken wir auf den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember, der mit zahlreichen Aktionen, Forderungen und Diskussionen verbunden ist. Gerade nach einem Monat voller Rückschläge zeigt sich, wie entscheidend gesellschaftlicher Zusammenhalt, politische Verantwortung und kontinuierliches Engagement sind.Alle Nachrichten in Schriftform gibt es unter:www.kobinet-nachrichten.org Hier der Link zur in der Episode angesprochenen folge vom 10.11.2022"Mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten geben den Ärzten einen Freifahrtschein für Triage" (https://igel-inklusion-ganz-einfach-leben.letscast.fm/episode/mehr-als-die-haelfte-der-bundestagsabgeordneten-geben-den-aerzten-einen-freifahrtschein-fuer-triage) Links zum IGEL PodcastPodcast „IGEL – Inklusion Ganz Einfach Leben“https://igel-inklusion-ganz-einfach-leben.letscast.fm/ Webseite: www.inklusator.com Socialmedia:Facebook: https://www.facebook.com/igelpodcastInstagram: https://www.instagram.com/igelpodcast_by_saschalang/LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/sascha-lang-859421297/Feedback: office@inklusator.com
Es tut sich was in Sachen Wolf, denn ganz aktuell ist der ministerielle Referentenentwurf veröffentlicht worden, der den zukünftigen Umgang mit Canis lupus regeln soll. Es wird sich etwas im Bundesjagdgesetz verändern. Aber bedeutet dies, dass Wölfe bald jagdbares Wild sind? Wird es Verpflichtungen wie Hege und entsprechend die Gründung revierübergreifender Wolfs-Hegeringe geben? Wird der Wolf zum Nieder- oder Hochwild gehören? Was passiert mit erlegten Wölfen? Und wie ist dieser Entwurf generell zu bewerten?Es gibt zahlreiche offene Fragen und die (er-)klären wir mit Jagdrechtler Dr. Henning Wetzel.Wetzel hat sich intensiv mit dem Thema befasst und erläutert, was da auf die deutsche Jägerschaft zukommt. Eines scheint klar: Dieser Entwurf wird hohe Wellen schlagen! Von der Umsetzung mal ganz abgesehen...
freie-radios.net (Radio Freies Sender Kombinat, Hamburg (FSK))
Vom 13. bis 19. November findet die internationale „Trans* Awareness Week“ auch in Hamburg statt. Sie findet jährlich vor dem „Transgender Day of Remembrance“, TDOR, am 20. November statt, an dem an Betroffene und Opfer von transfeindlicher Gewalt aufmerksam gemacht und erinnert wird. - - - Es war eigentlich ein täglicher NewsTicker geplant. Leider muss er ausfallen - - - Wir haben aber ein Mini-Ersatz-Programm zusammen gestellt. Jeden Tag stellen wir Radiobeiträge zum Thema trans* von verschiedenen Freien Radios vor und Ihr hört eine Zusammenfassung des geplanten Programms der Woche in Hamburg. Freitag 14., 12h: Referentenentwurf zum SBGG im Meldewesen https://www.freie-radios.net/136843
In dieser Folge von „WeTalkSecurity“ geht es um den aktuellen Stand der NIS2-Umsetzung in Deutschland, die Gründe für die Verzögerung, zentrale Inhalte des neuen Regierungsentwurfs und was Unternehmen jetzt konkret tun sollten. Philipp Plum spricht in Jena mit Maik Wetzel (ESET) über Änderungen gegenüber früheren Entwürfen, die Ausweitung des Geltungsbereichs, Meldepflichten an das BSI, mögliche „Goldplating“-Aspekte in Deutschland und die europäische Perspektive. Außerdem: realistische Zeitschiene für das Umsetzungsgesetz und Auswirkungen auf Lieferketten.
Die Steuerberatung steht vor einem Umbruch: Künftig könnten auch Versicherungsvertreter, Hausverwaltungen oder Banken bestimmte steuerliche Fragen beantworten. Ein neuer Referentenentwurf zum Steuerberatungsgesetz (§ 4e StBerG-E) erlaubt steuerliche Nebenleistungen, wenn sie eng mit dem jeweiligen Berufsbild verknüpft sind. Lohnsteuerhilfevereine dürfen zudem künftig auch bei höheren Einkünften beraten, während unentgeltliche Steuerberatung im Bekanntenkreis und durch sogenannte Tax Law Clinics an Hochschulen ausgeweitet wird. Gleichzeitig steigen die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab 1. Juli 2025 um bis zu 9 %. Welche Chancen und Risiken bringt die Reform – und macht demnächst tatsächlich der Versicherungsvertreter die Steuererklärung? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: BVR-Studie: Sparlücke auf Rekordhoch Viele Haushalte in Deutschland verfehlen ihre Sparziele deutlich. Laut einer BVR-Studie sparen die Befragten 2025 im Schnitt 192 €/Monat, obwohl sie 298 €/Monat für ihre Vorsorge und Rücklagen anvisieren. Die Differenz von 106 € ist der höchste bisher gemessene Wert. Besonders stark betroffen sind Haushalte mit niedrigem Einkommen. Trotz hoher Geldvermögensbildung bleibt das inflationsbereinigte Vermögen unter dem Niveau von 2022, da viele auf renditeschwache Anlagen setzen. Fragen zur geplanten „Mütterrente III“ im Rentenpaket 2025 In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung werden Details zur geplanten „Mütterrente III“ thematisiert. Demnach sollen künftig unabhängig vom Geburtsjahr für alle Kinder 3 Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten anerkannt werden, für vor 1992 geborene Kinder zusätzlich 0,5 Punkte. Während der Referentenentwurf einen Start 2028 vorsieht, plant die Koalition den Zahlbeginn 2027. Die Deutsche Rentenversicherung verweist jedoch auf hohen Programmieraufwand und hält einen früheren Start für nicht umsetzbar. Zudem wird nach Finanzierung, Geburtenzahlen, Rentenausgaben seit 1992 sowie Anrechnung auf Grundsicherung gefragt. Mehrheit sieht mangelnde Wertschätzung Älterer Nur 26 % der Bürger ab 18 Jahren halten die Wertschätzung älterer Menschen in Deutschland für ausreichend. 61 % sind gegenteiliger Ansicht, wie Vorabergebnisse der DIA-Studie 50plus zeigen. Männer bewerten die Wertschätzung etwas positiver als Frauen, ebenso Befragte mit höherem sozialem Status. In der Unterschicht sehen nur 12 % eine ausreichende Anerkennung Älterer, in der Oberschicht 44 %. Inflation im Juli stabil bei 2 % – Energiepreise weiter rückläufig Die Inflationsrate in Deutschland lag im Juli 2025 wie schon im Vormonat bei 2 %. Gedämpft wird die Teuerung vor allem durch sinkende Energiepreise (-3,4 % gegenüber Juli 2024), während Dienstleistungen weiterhin deutlich teurer wurden (+3,1 %). Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,2 %, besonders stark stiegen die Preise für Obst (+7,6 %) und Süßwaren (+5,6 %). Ohne Energie und Nahrungsmittel lag die Kerninflation bei 2,7 %. Gegenüber Juni 2025 erhöhten sich die Verbraucherpreise insgesamt um 0,3 %, teilte das Statistische Bundesamt mit. IGeL und Selbstzahlersprechstunden: Bundesregierung sieht keinen Missbrauch Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine belastbaren Hinweise auf ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärzten bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Selbstzahlersprechstunden vor. Man wolle jedoch den Austausch mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und den zuständigen Landesaufsichtsbehörden suchen. Auch Terminvermittlungsplattformen geraten in den Blick: Dort sollen gesetzlich Versicherte teils Angebote für Selbstzahler oder Privatversicherte erhalten, obwohl diese zuvor ausgeschlossen wurden. Im Rahmen der geplanten Reform der ambulanten Versorgung prüft die Regierung auch eine Regulierung solcher Plattformen. Gesetzliche Rente auch im Ausland ohne Abzüge Seit Oktober 2013 erhalten Rentner ihre volle gesetzliche Rente auch dann, wenn weder Europarecht noch ein Sozialversicherungsabkommen gilt. Zuvor wurde in bestimmten Fällen auf 70 % gekürzt. Für EU-, EWR-, Schweizer Staatsgebiete sowie Abkommensländer gab es die ungekürzte Rente schon vorher. Die Deutsche Rentenversicherung rät vor einem Umzug ins Ausland zur Beratung, da für bestimmte Versicherungszeiten – etwa nach dem Fremdrentengesetz – außerhalb der EU Einschränkungen gelten können.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Vienna Insurance Group prüft Mehrheitsbeteiligung an Nürnberger Die Vienna Insurance Group (VIG) erwägt den Einstieg bei der Nürnberger Beteiligungs-AG. Beide Unternehmen haben eine exklusive Due-Diligence-Prüfung vereinbart, um eine kontrollierende Mehrheitsbeteiligung der VIG an der Nürnberger zu prüfen. Der Vorstand der Nürnberger hatte bereits im Mai angekündigt, verschiedene Optionen zur strategischen Weiterentwicklung auszuloten. Eine Entscheidung über den möglichen Einstieg der VIG wird für das 4. Quartal 2025 erwartet. Generali mit starkem Halbjahresergebnis Die Generali Group ist erfolgreich in ihren Strategieplan „Lifetime Partner 27: Driving Excellence“ gestartet. Im 1. Halbjahr 2025 stieg das operative Ergebnis um 8,7 % auf 4 Mrd. €. Wesentliche Treiber waren die Bereiche Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung und Asset Management. Die Bruttobeiträge legten leicht auf 50,5 Mrd. € zu. Die Combined Ratio sank auf 91,0 %. Der bereinigte Gewinn kletterte um 10,4 % auf 2,2 Mrd. €. Die Solvabilitätsquote stieg auf 212 %. CEO Philippe Donnet sieht Generali klar auf Wachstumskurs. IW-Studie: Aktivrente kostet Steuerzahler 2,8 Mrd. € jährlich Die geplante Aktivrente der Bundesregierung könnte teuer werden: Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) entgehen dem Staat durch die geplante Steuerfreiheit für Rentner mit bis zu 2.000 € Hinzuverdienst monatlich rund 2,8 Mrd. € pro Jahr. Besonders stark profitieren würden ältere Selbstständige. Ob das Modell jedoch den Fachkräftemangel lindert, ist fraglich – viele Senioren arbeiten laut IW vor allem aus sozialen Gründen. AfW begrüßt BRSG II – warnt vor Bürokratie für KMU Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW unterstützt den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) grundsätzlich – insbesondere die Öffnung des Sozialpartnermodells und die Einführung von Optionssystemen für tarifungebundene Unternehmen. Zugleich warnt der Verband vor übermäßiger Bürokratie für kleine und mittlere Betriebe sowie vor finanziellen Hürden wie der Zuschusspflicht. AfW-Vorstand Norman Wirth fordert einfache Regeln, digitale Umsetzungshilfen und flexible Zuschussmodelle – und begrüßt, dass die Vielfalt der Beratungsstrukturen erhalten bleibt. Unfallrisiko bei der Arbeit erneut gesunken Im Jahr 2024 verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung einen weiteren Rückgang des Unfallrisikos. Je 1.000 Vollzeitäquivalente ereigneten sich 20,61 meldepflichtige Arbeitsunfälle – ein Minus von 2,3 %. Auch Wegeunfälle, Schülerunfälle und Berufskrankheiten gingen zurück. Die Zahl der Arbeitsunfälle sank auf 712.257, tödlich endeten 307 davon. Bei den Berufskrankheiten nahm die Zahl der Verdachtsanzeigen um 38 % ab. Die durchschnittliche Umlage sank leicht auf 1,09 € pro 100 € Lohnsumme. DGUV-Vizechefin Edlyn Höller warnt dennoch vor Nachlässigkeit: Arbeitsschutz bleibe angesichts des Fachkräftemangels ein zentraler Erfolgsfaktor. Baufinanzierung: Kreditnehmer senken Monatsrate durch niedrigere Tilgung Im Juli 2025 ist die durchschnittliche monatliche Belastung für Baufinanzierungen trotz leicht gestiegener Zinsen gesunken. Wie aus dem Dr. Klein Trendindikator Baufinanzierung (DTB) hervorgeht, liegt die durchschnittliche Rate bei 1.015 € – rund 40 € weniger als die Standardrate. Grund: Viele Kreditnehmer nutzen niedrigere Tilgungssätze, um ihre Rate zu senken. Der durchschnittliche Tilgungssatz sank auf 1,93 %. Der durchschnittliche Zinssatz bei zehnjähriger Zinsbindung liegt aktuell bei 3,83 %.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: BVK begrüßt Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt die Pläne der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt. Ziel ist es, die bAV attraktiver zu gestalten und ihre Verbreitung zu erhöhen. Kritisch sieht der Verband dagegen, dass das Sozialpartnermodell gestärkt werden soll – mit dem die bAV allein zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wird. FondsKonzept ermöglicht Sprung ins VEMA-Portal Die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH ermöglicht Maklern ab sofort in Zusammenarbeit mit der VEMA eG den direkten Sprung vom jeweiligen Kundenvertrag im smartMSC ins VEMA-Portal – schnell, sicher und ohne erneutes Einloggen. Dank standardisierter Deeplinks wird der Informationszugriff deutlich einfacher, einheitlicher und spart wertvolle Zeit. Die Bayerische will Antragsprozess für Sach-Police mit KI-StartUp vereinfachen Die Versicherungsgruppe die Bayerische und das Tech-Startup muffintech starten ein gemeinsames Pilotprojekt, um den digitalen Antragsprozess für Sachversicherungen mit Künstlicher Intelligenz zu vereinfachen. Erstmals soll eine KI-Lösung von muffintech zur aktiven Unterstützung des Antragsprozesses und damit zur Verkaufsförderung eingesetzt werden. Das soll zunächst im Bereich Zahnzusatzversicherung getestet und später in der Hausratversicherung fortgesetzt werden. Global-Finanz setzt auf Dipay Die Global-Finanz AG und die Dipay GmbH schließen eine strategische Partnerschaft für alternative Vergütungsmodelle. Der Allfinanz-Dienstleister wird seinen Partnern dadurch den Einsatz von Service- und Vergütungsmodellen ermöglichen. „Als unabhängiger Allfinanz-Dienstleister setzen wir seit Jahrzehnten Maßstäbe in der ganzheitlichen Vermögensberatung“, erklärt Bernd Steinhart, Vorstand Vertrieb der Global-Finanz AG. MRH Trowe integriert Finance-Kompetenz MRH Trowe hat die 2024 übernommene Hansekontor Maklergesellschaft mbH im Juli 2025 auf die MRH Trowe Credit & Finance GmbH verschmolzen und die Geschäftsführung neu geordnet. Neben Dirk Dahlheimer als Sprecher der Geschäftsführung wurden Ralf Dirschauer und Ralf-Patric Paps zu Geschäftsführern bestellt. Außerdem wurden die Anteile an der Tochtergesellschaft Hansekontor West GmbH in Köln auf 100 % aufgestockt. Das Unternehmen läuft künftig unter MRH Trowe Credit & Finance West GmbH. Jens Jonen bleibt weiterhin in der Geschäftsführung der Gesellschaft, die durch Dirk Dahlheimer ergänzt wird. BCA steigert Umsatz und EBITDA deutlich Bei der BCA AG stieg der Gesamtumsatz 2024 gegenüber dem Vorjahr um 14,1 % auf 80 Millionen Euro. Der Rohertrag blieb mit 17,2 Millionen Euro stabil. Das EBITDA stieg auf 2 Mio. Euro (2023: 1,2 Mio. Euro).
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: IHK-Zertifikatslehrgang für Versicherungsmakler kommt Ende 2025 Ein neuer Zertifikatslehrgang der VEMA und IGVM in Kooperation mit der IHK soll Versicherungsmakler fit für die Zukunft machen. Ab Ende 2025 können Makler ihre Fachkompetenz in einem praxisnahen, hybriden Kursformat weiterentwickeln – inklusive Digitalisierung, KI und Haftungsfragen. Das IHK-Zertifikat soll als Gütesiegel für Qualität und Kundenorientierung wirken. Versicherer begrüßen pragmatischen Ansatz bei CSRD-Umsetzung Der GDV begrüßt den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Besonders positiv hervorzuheben ist die im Entwurf enthaltene, uneingeschränkte Beibehaltung der Konzernklausel für Versicherer. Auch die geplante Befreiung von Unternehmen mit 501 bis 1.000 Beschäftigten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 wird explizit begrüßt. Trotz der positiven Ansätze sieht der GDV weiteren Anpassungsbedarf. Statt einer separaten Bestellung des Nachhaltigkeitsprüfers fordert er eine Opt-out-Lösung: Der Jahresabschlussprüfer sollte grundsätzlich auch für den Nachhaltigkeitsbericht als bestellt gelten. Haftpflichtversicherung: Diese Anbieter überzeugen ihre Kunden am meisten Eine aktuelle Studie von ServiceValue in Kooperation mit dem Handelsblatt hat die Kundenzufriedenheit bei Haftpflichtversicherern untersucht. CosmosDirekt wurde mit der besten Bewertung (2,69) als „Bester Dienstleister“ ausgezeichnet, gefolgt von HUK-Coburg (2,70) und R+V (2,72). Insgesamt wurden 46 Anbieter bewertet – nahezu jeder zweite erhielt eine Auszeichnung für überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit. Mehr dazu >>> Solvency II: GDV fordert Nachbesserungen Die Versicherer begrüßen den Fortschritt im aktuellen Entwurf der Delegierten Verordnung zu Solvency II, sehen aber weiterhin Nachbesserungsbedarf. Ein zentraler Punkt ist die Bewertung langfristiger Verpflichtungen, etwa in der Lebensversicherung. „Die vorgeschlagenen technischen Parameter stellen diese Stabilität langfristig nicht sicher“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Auch bei den Berichtspflichten besteht weiter Reformbedarf. Gerade kleinere und mittlere Versicherer sind durch aufwendige Vorgaben stark belastet. uniVersa holt neue Vertriebsvorständin und stellt Vorstandsspitze neu auf Mit Wirkung ab 1. Februar 2026 wird Jutta Holzmann neue Vertriebsvorständin der uniVersa Versicherungsunternehmen. Sie folgt auf Werner Gremmelmaier, der sich zum 31. Januar 2026 in den Ruhestand verabschiedet. Jutta Holzmann verantwortet dann den Vertrieb, Vertriebsservice, das Marketing sowie den Bereich Zentrale Services. Damit wird zugleich der Vorstand der uniVersa auf insgesamt vier Vorstandsmitglieder erweitert. Darüber hinaus wurde Frank Sievert mit Wirkung ab 1. Dezember 2025 zum Vorstandssprecher ernannt. Mehr dazu >>> Zurich startet Kampagne zu Geruchsverlust Die Zurich startet eine Erlebnis-Kampagne, die den Verlust des Geruchssinns und seine Auswirkungen auf Erinnerungen in den Fokus nimmt. Mit einer immersiven Ausstellung will der Versicherer Betroffenen helfen, ihre „Lieblingsmomente“ zurückzuerlangen.
freie-radios.net (Radio Freies Sender Kombinat, Hamburg (FSK))
Seit Anfang Juli ist bekannt, dass das BMI einen Referentenentwurf für eine Verordnung erstellt hat. Da geht es darum, wie das Selbstbestimmungsgesetz im Meldewesen behandelt wird. Das klingt erstmal nach trockener Bürokratie, aber die Verbände, die in Deutschland die Interessen von queeren Menschen vertreten, haben auf diesen Entwurf mit deutlichem Protest reagiert. Sie sehen darin eine Gefahr für trans Personen und eine Verletzung ihrer Datenschutzrechte. Skye vom FSK hat sich von einer Person vom Fach, die ebenfalls von der Regelung betroffen wäre, den Entwurf und seine Bedeutung sowie den weiteren Prozess erklären lassen.
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Whistleblower im Fokus: Was hat das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch? Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht's zur Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa 306/24 (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0), die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2 Ca 1229/23 (https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html) zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024 (https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm), die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht's zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften Hier geht's zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz Hier geht's zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht's zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“ https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht's zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht's zur Folge Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes“ https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348 713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Im neuen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting dreht sich alles um Allianzen im Datenschutz: Zunächst (ab Minute 00:40) geht es in Querbeet um die Frage, ob der unberechenbare US-Präsident Trump das EU-US Data Privacy Framework zu Fall bringen könnte – aus dem Jahr 2023, als die Allianz zwischen EU und USA noch stand. Stefan erklärte in einem Beitrag für das „Handelsblatt“, warum es sich jetzt rächen könnte, dass der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nur mit einer Executive Order des Präsidenten Biden und nicht wie von Datenschützern verlangt durch ein Parlamentsgesetz umgesetzt und abgesichert wurde: Jeder Präsident der USA hat es nun selbst in der Hand, das Abkommen wieder scheitern zu lassen. Sodann geht es (ab Minute 13:21) beim Referentenentwurf zum Data Act-Durchführungsgesetz und die bröckelnde Allianz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes: Der EU-DA, der eine faire Verteilung des Datenwertes vernetzter Produkte anstrebt, bekommt in Deutschland mit der Bundesnetzagentur eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung und Überwachung der Verordnung (EU) 2023/2854. Ergänzend wird eine Sonderzuständigkeit für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen – interessanterweise an den Aufsichtsbehörden der Länder vorbei. Aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 Grundgesetz (Recht der Wirtschaft) begründet der Bund diese Sonderzuständigkeit der BfDI mit Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz. Die BfDI verfüge über das für eine zügige Identifizierung und Bewertung von Datenschutzfragen sowie die Aufbereitung von Sachverhalten notwendige Fachwissen und könne somit erheblich zu einer raschen Beurteilung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen beitragen. Brechen da alte Allianzen zwischen der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern? Haben wir es hier mit der Blaupause für Zentralisierung der Aufsicht über private Unternehmen beim Bund (BfDI) zu tun? Schließlich (ab Minute 29:02) gibt es offenbar eine denkwürdige Allianz zwischen Axel Voss (MdEP der EVP-Fraktion) und Max Schrems von der Datenschutz-Organisation NOYB. Voss präsentiert seinen Plan zur Revision der DS-GVO, er will in einem 3-Schichten-Modell eine Differenzierung der Pflichten der DS-GVO abhängig von der nach Unternehmensgröße (vgl. DSA zu very large online platforms VLOP) vornehmen. Schrems stimmt insoweit zu, das „one size fits all“ der DS-GVO sei schon immer verrückt gewesen. Allerdings korreliert ein an der Unternehmensgröße ausgerichteter asymmetrischer Ansatz keineswegs mit dem risikobasierten Ansatz der DS-GVO: Risiken ergeben sich aus Datenmenge, Datenarten (Art. 9-Daten) und TOMs als risikomindernden Maßnahmen – nicht zwingend aus der Unternehmensgröße. Ehemalige, bröckelnde und denkwürdige Allianzen im Datenschutz also…
Der Beschäftigtendatenschutz in Deutschland kommt nicht voran. Eigentlich sieht eine Öffnungsklausel in der DSGVO vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten diesbezüglich mit nationalen Gesetzen das Recht ausgestalten dürfen. In Deutschland existiert aber bis dato nur der unspezifische Paragraf 26 BDSG und einige gleichlautende Vorschriften in Landesdatenschutzgesetzen. Seit mehr als zehn Jahren ist vorgesehen, ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz zu entwickeln. Auch die Ampelkoalition hatte sich ein solches in ihr Pflichtenheft für die Legislaturperiode geschrieben. Im Oktober 2024 legte sie schließlich einen Referentenentwurf vor. Dieser sah unter anderem klare Regeln zur Einwilligung von Arbeitnehmern, Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber und Löschfristen für Beschäftigtendaten vor. Doch mit dem Scheitern der Ampel Anfang November wanderte dieser Entwurf direkt in die Tonne. Im c't-Datenschutz-Podcast diskutieren Joerg und Holger mit Rechtsanwalt Dr. Marc Störing die aktuelle Lage. Marc berät für die Kanzlei Osborne Clarke Unternehmen und Konzerne datenschutzrechtlich. In der Episode erläutert er fachkundig die Situation des europäischen Beschäftigtendatenschutzes und ordnet zwei wichtige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Jahren 2023 und 2024 dazu ein. Die Diskutanten sind sich einig, dass wenig Hoffnung auf eine baldige gesetzliche Regelung besteht. Ein Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl zeigt, dass sich nur die SPD klar für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ausspricht. Angesichts der aktuellen Lage sei unwahrscheinlich, dass das Thema in einem möglichen Koalitionsvertrag eine Rolle spielen wird. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet dies weiter ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Viele praktische Fragen, etwa zur privaten Nutzung von Firmen-Mailkonten oder der Überwachung am Arbeitsplatz, bleiben in einer Grauzone. Marc, Joerg und Holger hoffen, dass die Politik das Thema Beschäftigtendatenschutz nicht auf die lange Bank schiebt. Nur ein detailliertes Gesetz könne für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Einzigartig und mutig ist die Initiative der grünen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in Niedersachsen: Als erste Ministerin bringt sie die Abschaffung der nicht tierschutzkonformen Ausbildungs- und Trainingsmethoden von Jagdhunden mit lebenden, flugunfähig gemachten Enten, mit Wildschweinen im Wildschweingatter und mit Füchsen in Schliefenanlagen in einen Referentenentwurf zur Gesetzesvorlage. Auch die Haltung, z.B. von Füchsen in Schliefenanlagen soll damit künftig untersagt sein. Außerdem soll die Baujagd zumindest im Naturbau verboten sein, ebenso der Abschuss von Hunden und Katzen und die Verwendung von Totschlagfallen. Leider setzt sie auch auf die Abschaffung der Rehwild-Abschussplanung, die bisher eine weitgehende Erhaltung der Sozialstruktur bei dieser Tierart gewährleistet.
Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts sieht vor, das Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) weiterzuentwickeln und die Markteinbindung von kleinen Prosumeranlagen zu erweitern. Der verpflichtende Smart-Meter-Rollout soll um einen Steuerungs-Rollout ergänzt werden, denn vom Messen allein wird das Stromsystem nicht flexibler. Dabei geht es auch um das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Messstellenbetreiber und Endkunden. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf der Direktvermarktung kleinerer Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der Entwurf sieht vereinfachte Regelungen und eine Reform der Vergütungsstrukturen vor. Daraus ergeben sich für Betreiber von Prosumeranlagen neue Chancen, ihre Erträge zu steigern und gleichzeitig zur Flexibilisierung des Stromsystems beizutragen. Allerdings steht die gesamte Novelle aufgrund des Bruchs der Ampel-Regierung unter einem schlechten Stern. Wie kann es weitergehen? Was wäre gut und was bedarf weiterer Überarbeitung? Darüber sprechen wir mit Bernhard Strohmayer, Leiter Erneuerbare Energien, beim bne - Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. Timeline 01:11 Im Oktober, noch vor dem Aus der Ampelkoalition, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) seinen Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt. Betroffen ist auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Worum geht es im MsbG? 07:27 Warum wurde das MsbG überarbeitet und welche wesentlichen Neuerungen gibt es in dem Referentenentwurf? 09:09 In seiner Stellungnahme spricht der bne davon, dass die Änderungen „nicht nur ein Rückschritt in Sachen Digitalisierung, sondern inzwischen ein echtes Sicherheitsrisiko für das Stromsystem darstellen.“ Warum ist das so? 16:53 Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf der Direktvermarktung kleinerer EE-Anlagen. Worum geht es dabei und was sind die geplanten Änderungen? 23:33 Wie geht es nach dem Bruch der Ampel-Regierung jetzt mit dem Gesetzesentwurf weiter? Wird er in dieser Form verabschiedet werden? Und wenn ja, wann? Fragen oder Anregungen? Dann senden Sie uns eine E-Mail an podcast@thesmartere.com.
Vor kurzem ist der Referentenentwurf des Beschäftigtendatengesetzes bekannt geworden. In dieser Folge verraten wir Dir, welche wesentlichen Themen dort aus Sicht des Betriebsrats enthalten sind.
Neuer Referentenentwurf: Die Schaffung der Möglichkeit von Online-Betriebsratswahlen, also Wahlen mit der zusätzlichen Möglichkeit der Online-Stimmabgabe. Dieser Referentenentwurf sieht jetzt schon viele und weitreichende Vorgaben vor. Diese sollen erstmals in einem Projektfeldversuch während dem nächsten regulären Wahlzeitraum März bis Mai 2026 angewendet werden. Doch wird dieser Entwurf ein neues Gesetz? Janine Schäfer, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Tobias Gerlach erzählen euch heute alles Wichtige über den neuen Referentenentwurf. Themen der heutigen Folge: Soll es die Online-Wahl in allen Betrieben geben? Was sind die Voraussetzung? Wie läuft das mit einer Wahlsoftware? Was schreibt der neue Referentenentwurf vor? Was sind die möglichen Vorteile für die Wahl? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminare zur Wahl: https://www.waf-seminar.de/rubrik/seminare-zur-betriebsratswahl
In der heutigen Folge bespricht Dr. Rosinus drei aktuelle Gesetzgebungsvorhaben: den Referentenentwurf des E-Evidence-Gesetzes, das geplante Quick-Freeze-Verfahren und die derzeit im Justizministerium diskutierte Modernisierung des Hacker-Paragrafen (§ 202a StGB). Er erläutert die Regelungen des Referentenentwurfs des E-Evidence Gesetzes zum Verfahren zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel und geht dabei auch auf den europarechtlichen Hintergrund des Gesetzes ein. Anschließend beleuchtet er die geplante Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens zur kurzzeitigen Speicherung von elektronischen Verkehrsdaten im Ermittlungsverfahren. Abschließend wirft er einen Blick auf die geplanten Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts, die das sogenannte „Grey-Hacking“ unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen könnten. Hier geht´s zum Referentenentwurf des BMJ zum E-Evidence-Gesetz https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_E_Evidence.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hier geht´s zum Referentenentwurf des BMJ zum Quick-Freeze-Verfahren https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Einfuehrung_Sicherungsanordnung_Verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hier geht´s zur Folge Nr. 163 Die europäische E-Evidence-Verordnung https://criminal-compliance.podigee.io/163-cr Hier geht´s zur Folge Nr. 166 Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und Trends aus dem IT-Strafrecht https://criminal-compliance.podigee.io/166-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Mit David Krahnenfeld, Vertriebsleiter Wholesale und Produktmarketing bei Ampega Investment, und Cvetelina Todorova, Leiterin Altersvorsorgepolitik beim BVI Deutscher Fondsverband. Das von Bundesfinanzminister Christian Lindner initiierte Altersvorsorgedepot hat in der Finanzindustrie gemischte Reaktionen hervorgerufen. In dieser Episode erläutern wir die Funktionsweise des Altersvorsorgedepots, diskutieren die Herausforderungen und Kritikerstimmen sowie die politischen und gesellschaftlichen Implikationen, die der Referentenentwurf mit sich bringt.
Das IOC und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) greifen bei Dopingvorwürfen nicht immer durch, beobachtet ARD-Dopingexperte Hajo Seppelt. Ein Beispiel: 2021 wurden 23 chinesische Schwimmer bei einem nationalen Wettkampf positiv auf ein Herzmittel getestet, ohne dass Sanktionen folgten. Die WADA akzeptierte auch die fragwürdige Erklärung der Chinesen, dass die Schwimmer in einem Restaurant Fleisch aus Australien und Neuseeland gegessen hätten, das mit dem Mittel verunreinigt gewesen sei. Belege für ihre Behauptung hat die chinesische Anti-Doping-Agentur bis heute nicht vorgelegt. Einige dieser Athleten haben auch bei diesen Olympischen Spielen in Paris wieder Medaillen gewonnen. Laut Seppelt ist dem IOC der Schutz von Image und Reputation der Sportverbände wichtiger als eine konsequente Dopingbekämpfung.Bundesfamilienministerin Lisa Paus will im sogenannten Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz auf bundesweit einheitliche Standards für Kitas verzichten. Das zeigt der Referentenentwurf ihres Ministeriums, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet und Table.Briefings vorliegt. Damit bricht die Familienministerin mit einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, in dem sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt hatten, ein „Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards“ einzuführen. In der SPD sorgt der Entwurf für scharfe Kritik.Elon Musks Plattform X hat Klage gegen bedeutende Werbekunden eingereicht, darunter der Konsumgüterkonzern Unilever und der Lebensmittelhersteller Mars, weil sie ihre Werbung auf X eingestellt haben. X wirft ihnen einen koordinierten Boykott und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Es wird behauptet, dass Dutzende Mitglieder einer internationalen Werbeorganisation sich verschworen haben, um der Plattform „Milliarden Dollar“ vorzuenthalten. Mitten im Winter zeigt die Antarktis ungewöhnlich milde Temperaturen, die mehr als sechs Grad über dem Durchschnitt liegen. Forscher befürchten nun, dass das Meereis schneller schmilzt als bisher angenommen. Die Polregionen gehören zu den weltweit am schnellsten erwärmenden Gebieten. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Geuther, Gudula www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Inhalt Seit 11. Mai 2023 gibt es einen aktualisierten Referentenentwurf. Es bleibt dabei: 70 – 80 % aller Lebensmittel sind von den vielfältigen Werbeverboten betroffen. Bei vielen Lebensmitteln wurden die Grenzwerte im Anhang noch verschärft. Und Übergangsfristen? Bis auf eine Ausnahme tritt dieses Gesetz bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. In dieser Podcastfolge erfahren Sie im Interview mit Frau Dr. Stephanie Reinhart die wichtigen Details zum neuen Referentenentwurf. Ihre Expertin Dr. Stephanie Reinhart Rechtsanwältin Kontaktdaten Dr. Stephanie Reinhart REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Ehrengutstr. 1b 80469 München Tel.: + 49 89 41 11 282 00 Fax: + 49 89 41 11 282 22 E-Mail: info@reinhart.legal Weiter Informationen zum Thema dieser Folge Online-Seminar „Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz und die Auswirkungen“ am 13. Juli 2023. Für weitere Informationen gehen Sie hierfür bitte im BEHR'S-Shop auf die Seite www.behrs.de/7586 oder senden eine E-Mail an akademie@behrs.de. Wir freuen uns immer über ein Feedback. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an podcast@behrs.de. Links • Kostenfreie Informationen zu Hygiene und Recht ) • BEHR'S…SHOP • BEHR'S…AKADEMIE • BEHR'S…ONLINE • BEHR'S…e-Learning • QM4FOOD • HACCP-Portal • Folgen Sie uns auf Instagram • Aktuelles auf Facebook • Videos im Youtube-Kanal Hat Ihnen diese Folge gefallen? Dann freuen wir uns, wenn Sie unseren Podcast abonnieren. Hinterlassen Sie auch gern eine 5-Sterne-Bewertung, ein Feedback auf iTunes und teilen Sie diesen mit Freunden und Bekannten. Hinterlassen Sie uns hier Ihre Bewertung Denn Ihre Meinung zählt und hilft uns den Podcast noch besser auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.
Markus Kienle gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.
Das neue Buch von Christian Solmecke "Welches Recht gilt bei Mord im Weltraum?" JETZT vorbestellen: https://wbs.law/mord-im-weltraum Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker Nach dem Eckpunktepapier von Karl Lauterbach hält dieser sein Versprechen und legt zeitnah einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ vor. In diesem Video nehmen wir den kürzlich veröffentlichten Gesetzesentwurf genau unter die Lupe. Gesetzesentwurf https://www.lto.de/fileadmin/files/studium-referendariat/Gesetzentwurf-090523.pdf Cannabis und EU-Recht https://www.youtube.com/watch?v=4i6BMo4cXTM Zwei-Säulen-Modell und Eckpunktepapier https://www.youtube.com/watch?v=XXk1cuHkOFI https://twitter.com/CSC_FHH/status/1656293681073143809/photo/1 https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html
„Habeck-Hammer“, „Brechstange“, „Wünsch-dir-was-Ideologie“ – das sind nur ein paar der Reaktionen auf den Referentenentwurf aus dem Wirtschafts- und Bauministerium, der vergangene Woche an die Öffentlichkeit gelangte. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Sollte der Entwurf Gesetz werden, würde das „faktisch das Aus für neue Öl- und Gasheizungen“ bedeuten, erklärt Handelsblatt-Finanzredakteur Carsten Herz im Podcast. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat am Donnerstag ein soziales Förderprogramm in Milliardenhöhe angekündigt, das den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen erleichtern soll. Trotzdem sind viele Eigentümer wegen der drohenden Kosten für Umrüstungen in Sorge. Und Verkäufer sollten Folgendes bedenken: „Bereits jetzt sinken die Preise für energetisch schlecht sanierte Häuser überdurchschnittlich stark“, sagt Herz. Dieser Trend werde sich verschärfen, sollten Habecks Pläne Realität werden. Außerdem: Handelsblatt-Reporter Christoph Schlautmann spricht über das Rekordergebnis und die drohenden Streiks bei der Deutschen Post. *** Exklusives Angebot für Handelsblatt Today-Hörer: Testen Sie Handelsblatt Premium 4 Wochen für 1 € und bleiben Sie immer informiert, was die Finanzmärkte bewegt. Mehr Informationen: www.handelsblatt.com/mehrfinanzen Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: today@handelsblattgroup.com Ab sofort sind wir bei WhatsApp, Signal und Telegram über folgende Nummer erreichbar: 01523 – 80 99 427 Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit
In Folge 52 sprechen wir über anhand zweier Fälle über schwere Straftaten durch Jugendliche und den Umgang damit durch das Strafrecht. Außerdem diskutieren wir über den Referentenentwurf zum Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz. Zum Ende gibt es zwei Nachträge zum Weimarer Richter und zum Stealthing. Shownotes: Strafbarkeit von Jugendlichen: https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article239568297/CDU-Chef-Althusmann-fordert-Debatte-um-Strafmuendigkeit.html https://www.bundestag.de/resource/blob/657526/c653898dc32a439fcef295ab9ad3475f/WD-7-120-19-pdf-data.pdf https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schottland-parlament-verbietet-die-koerperliche-zuechtigung-von-kindern-a-1289898.html Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/aufzeichnung-hauptverhandlung-strafprozess-stellungnahmen-kritik-streit-hochschullehrer-professoren-dav-generalstaatsanwaltschaft-justiz/ Nachträge: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/richterdienstgericht-dg-1-22-familienrichter-ag-weimar-suspendierung-beschluss-gruende/ https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3str37222-stealthing-vergewaltigung-sexuelle-noetigung-uebergriff-revision-geschlechtsverkehr-einvernehmlich/
Die FDP stellt sich offenbar gegen Ampel-Pläne zur Abschaffung der Mindestabstände zwischen Gebäuden und Windrädern. Die in einem Referentenentwurf geplante Änderung des Baurechts sei vom Tisch, berichtet die „Bild“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf FDP-Kreise. Demnach hätte die Zuständigkeit der Länder für Regelungen über Mindestabstände zu Windkraftanlagen gestrichen und dem Bund wieder zugesprochen werden sollen. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times