POPULARITY
Zivilcourage ist etwas Positives, könnte man meinen. Wenn es um das Suchen oder Finden von IT-Sicherheitslücken geht, kann man sich aber strafbar machen. Das trifft unter anderem ehrenamtliche Hacker. Diese sogenannten ethischen Hacker oder auch Grey Hat Hacker machen das nicht, um damit Geld zu erpressen. Sie wollen auf die Lücken hinweisen, damit sie geschlossen werden. Ihre Arbeit könnte ein wichtiger Baustein für mehr IT-Sicherheit sein, sagen Experten. Doch das Strafgesetz schreckt viele der ehrenamtliche Hacker ab. Darum geht es in dieser Ausgabe der Justizreporter*innen mit Elena Raddatz und Philip Raillon. Der Softwareentwickler Hendrik Heinle, der Probleme mit der Justiz bekommen hat, schildert seine Erfahrungen. Ein Einzelfall? Nein, sagt Manuel Atug von der unabhängigen Organisation AG KRITIS. Wird es mit der neuen Bundesregierung bald eine Reform geben?
Der Bundestag berät heute über eine Reform zur Entkriminalisierung von Abtreibungen. Der Entwurf will Abbrüche aus dem Strafgesetz zu nehmen. Ein richtiger Schritt? Welche Regelung halten Sie für sinnvoll? Gast: Dr. Dagmar Schmitz, Moderation: Julia Schöning Von WDR 5.
In Indien wurden 2023 laut offiziellen Angaben 35.000 Frauen vergewaltigt. Die Dunkelziffer ist viel höher. Neue Gesetze sehen härtere Strafen vor, die Polizei muss Anzeigen schneller bearbeiten. Frauenrechtlerinnen beklagen dennoch Defizite. Stiebitz, Antje www.deutschlandfunk.de, Hintergrund
Im Zuge der Missbrauchsskandale wird der römisch-katholischen Kirche vorgeworfen, sie würde mit ihrem eigenen Kirchenrecht Täter schützen und Paralleljustiz zum weltlichen Recht betreiben. Stimmt das und macht der Vergleich überhaupt Sinn? Was ist vom geplanten nationalen Kirchengericht zu halten? Dass die römisch-katholische Kirche ein eigenes Strafgesetz hat, mag manche überraschen. Doch auch andere grosse Unternehmen wie die FIFA oder Schweizer Banken haben privat geregelte Sanktionsmechanismen. In der Schweiz geht das staatliche Strafrecht immer vor. Die katholischen Bistümer können sich also nicht vom weltlichen Recht befreien, in dem sie sich auf ihr eigenes Kirchenrecht berufen. Was also kann insbesondere das Strafrecht der römisch-katholischen Kirche leisten, wenn es um die Aufarbeitung von sexueller Gewalt geht? Welche Möglichkeit bietet es, wenn Missbrauchsfälle verjährt sind? Und welche Vorteile hätte ein nationales Straf- und Disziplinargericht, dass die Schweizer Bischöfe einführen wollen? Im Kultur-Talk wird diesen Fragen zusammen mit Astrid Kaptijn nachgegangen. Sie ist Professorin für kanonisches Recht an der Universität Fribourg und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats, der die aktuelle historische Studie zu Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche Schweiz begleitet. Mehr zum Thema und wie Aufarbeitung gelingen kann, beleuchtet eine aktuelle «Kontext»-Folge: Sie begleitet eine Betroffene und gewährt Einblick in kirchliche Geheimakten: https://www.srf.ch/audio/kontext/missbrauch-in-der-roem-kath-kirche-wie-gelingt-aufarbeitung?id=12649892
In diesem letzten Teil zu Armut und Reichtum in Deutschland wenden wir uns dem Vorwurf zu, ob es in Deutschland eine Klassenstrafgesetzgebung gibt. Hierfür haben wir uns nicht nur angesehen, wie Eigentumsdelikte in unserem Strafgesetz anteilig vorhanden sind oder wie die Gesetze vom Wortlaut her gestaltet sind. Sondern weil die Strafgesetzgebung auch den Strafverfolgungsprozess beeinflusst, haben wir uns auch angesehen, welches Potenzial für soziale Ungerechtigkeiten einzelne Gesetze in der Strafpraxis haben. Und Spoiler Alert: hierzu gibt es Einiges zu sagen!
Homosexualität: seit 30 Jahren straffrei – Bis 1994 wurden homosexuelle Männer vom Gesetz diskriminiert. Zahlreiche Betroffene litten sehr unter dem Paragrafen 175. Heute hat sich vieles zum Positiven verändert, doch es gibt auch Grund zur Sorge.
Zu Gast in dieser Sendung von "Des Pudels Kern" ist Deutschlands bekanntester Strafrichter, der ehemalige Bundesrichter und viel diskutierte Kolumnist Prof. Dr. Thomas Fischer. Elisa Erkelenz und David-Maria Gramse sprechen mit ihm über "Schuld" und was das eigentlich ist. Über Verbrechen, seinen Blick auf den Rechtsstaat, über die Sinnhaftigkeit von Strafen und die Frage, wie Privilegien, Macht und Recht zusammenhängen? Von WDR 3.
Ein uraltes Strafgesetz beschränkt die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland. Nur unter bestimmten Bedingungen bleiben Frauen heute nach Paragraf 218 straffrei. Die Regelung entstand in der Kaiserzeit, der letzte Reformversuch ist 30 Jahre her. Ist das Abtreibungsrecht noch zeitgemäß? In den USA ist diese Frage potenziell wahlentscheidend, viele Frauen fürchten eine reaktionäre Regierung. Frankreich hingegen hat gerade die »Freiheit zur Abtreibung« in der Verfassung verankert. Deutschland steht mit seiner derzeitigen Kompromisslösung dazwischen. Die Ampelkoalition hat bereits das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, doch SPD und Grüne wollen mehr. Schwangerschaftsabbrüche sollen endlich außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden, eine Kommission legt dazu bald Vorschläge vor. Doch die FDP droht eine Reform zu blockieren. Im Streit der Ampel schwingt die Angst vor einem Kulturkampf mit. Seit Jahren mobilisieren radikale »Lebensschützer« gegen jegliche Abtreibungsrechte, unterstützt von katholischen Bischöfen und völkischen Ideologen. Die Unionsparteien distanzieren sich davon, sperren sich aber gegen Reformen. Zugleich gibt es immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen – und die Versorgungslage könnte sich weiter verschlechtern. Im Podcast berichtet SPIEGEL-Redakteurin Milena Hassenkamp von ihrer monatelangen Recherche in politischen Kreisen, bei Demos und in Arztpraxen. Sie haben Themenvorschläge oder Feedback zu unserem Podcast? Sprechen Sie auf unsere Mailbox oder schicken Sie uns eine Sprachnachricht per WhatsApp an +49 40 38080 400 oder per Mail an stimmenfang@spiegel.de.) Links zur Folge: SPIEGEL-Recherche: Der Angst-Paragraf SPIEGEL TV: Die neue deutsche Front der radikalen Abtreibungsgegner ZDF-Doku: Das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner Widersprüchliche Umfragen zu Paragraf 218 Moraltheologe Peter Schallenberg bei “K-TV” Bericht des Senders “IDEA TV” über “Marsch für das Leben” Bischof Rudolf Voderholzer beim “Marsch für das Leben” taz: “Der Bischof marschiert mit Rechten” +++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie bei SPIEGEL+. Jetzt für nur € 1,- für die ersten vier Wochen testen unter spiegel.de/abonnieren Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Manchmal findet man im Internet etwas, nach dem man gar nicht gesucht hatte. Harald Martenstein zum Beispiel letzte Woche die Neufassung des deutschen Strafrechts von 1935. Hier der von den Nazis umgeschriebene Artikel 1, auszugsweise. "Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft." Strafbar war plötzlich alles, was dem "gesundem Volkempfinden" nicht entsprach.
Nach den Krawallen in der Silvesternacht vor einem Jahr in Berlin und anderen Städten wächst die Sorge, dass sich solche Szenen zum kommenden Jahreswechsel wiederholen. Sebastian Fiedler, Sprecher der Arbeitsgruppe Kriminalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion, geht davon aus, "dass insbesondere bei den polizeilichen Konzepten viele Lehren gezogen worden sind." Im SWR2 Tagesgespräch verweist der ehemalige Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter darauf, dass bereits vorher viel getan werden könne, um ähnliche Ausschreitungen zu vermeiden: "Es ist wichtig, dass im Vorfeld intensiv daran gearbeitet wird, an welchen Stellen man Zonen einrichtet, wo keiner durchkommt, dass man sich damit beschäftigt, wo eben keine Böller erlaubt sind. Es geht auch um Lichtkonzepte." Außerdem sei es wichtig, dass man bei der Einsatzplanung für solche Ereignisse "Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit gruppendynamischen Prozessen auskennen, mit einbezieht." Denn die Drohung mit härteren Strafen sei vor allem dann nicht abschreckend, "wenn es sich um sogenannte Affekttaten handelt. Also wenn Menschen unter Einfluss von berauschenden Mitteln oder aus gruppendynamischen Prozessen (…) handeln, dann denken Sie nicht darüber nach, was im Strafgesetz steht." Die Diskussion nach den Krawallen vor einem Jahr über die Vornamen der mutmaßlichen Täter mit Verweis auf deren Migrationshintergrund hält Fiedler für "bekloppt". Sie habe auch "keine sinnvollen Ergebnisse zutage gebracht". Dennoch müsse man sich "damit beschäftigen, dass viele der Täterinnen und Täter ganz offenkundig eine Zuwanderungsgeschichte hatten". Das sei deswegen wichtig, "weil wir uns der Frage widmen müssen: Woher kamen diese ganzen Stereotypen, diese Einstellung und Vorurteile? Wie kommt man überhaupt auf die bescheuerte Idee, Gewalt gegen Rettungskräfte oder Polizeibeamte einzusetzen? Das ist durchaus ein Punkt, weswegen das von Bedeutung ist. Wir müssen das besser verstehen, denn nur dann können wir auch besser einschreiten, besser solche Taten in der Zukunft verhindern", so Fiedler im SWR2 Tagesgespräch.
Vor der Bundestagsabstimmung zu einer möglichen Neuregelung der Sterbehilfe warnt Anästhesist und Autor Matthias Thöns vor neuen Strafregeln. Es dürfe kein neues Strafgesetz geben für etwas, was ein Rechtsanspruch für Menschen in Deutschland sei. Von WDR 5.
Wenn ihr das Projekt Dunkelkammer unterstützen wollt, dann könnt ihr das jetzt auch über die Plattform Steady tun. Für 3,99 im Monat oder 39,96 Euro im Jahr könnt ihr ein Zeichen für unabhängigen Journalismus und Pressefreiheit setzen. Vielen Dank! Zu Steady geht es hier entlangÜber Folge #21In der 21. Ausgabe der Dunkelkammer spricht der Journalist Franz Miklautz erstmals ausführlich über seinen Fall. Der Journalist hatte sich in einem Artikel kritisch mit den Bezügen des Klagenfurter Magistratsdirektors Peter Jost befasst und dabei aus internen Unterlagen des Klagenfurter Magistrats zitiert, die ihm zugespielt worden waren. Miklautz geriet so ins Visier der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die ihn unvermittelt ins Zentrum eines Ermitlungsverfahrens stellte und die Sicherstellung von Laptop und Mobiltelefon veranlasste. Ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis.Einige Stunden, nachdem wir das Gespräch aufgezeichnet hatten, setzten das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Graz dem Treiben der StA Klagenfurt ein Ende und veranlassten die sofortige Einstellung der Ermittlungen. Die Presseerklärung der OStA Graz im Wortlaut: Die Oberstaatsanwaltschaft Graz hat gestern über Medienberichte von der Sicherstellung von Datenträgern des Journalisten Franz Miklautz Kenntnis erlangt. Es wurde umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Berichterstattung unter Aktenvorlage ersucht. Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen. Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen. Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz. Das Verfahren gegen die der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter ist weiterhin anhängig. Das auch durch die Strafprozessordnung geschützte Redaktionsgeheimnis darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert.
Eine Expert:innenkommission berät über eine neue gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es steht zur Debatte, ob der Paragraf 218 aus dem Strafgesetz gestrichen wird. Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/zurueck-zum-thema >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/zurueck-zum-thema-schwangerschaftsabbrueche
Eine Expert:innenkommission berät über eine neue gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es steht zur Debatte, ob der Paragraf 218 aus dem Strafgesetz gestrichen wird. Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/zurueck-zum-thema >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/zurueck-zum-thema-schwangerschaftsabbrueche
Eine Expert:innenkommission berät über eine neue gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es steht zur Debatte, ob der Paragraf 218 aus dem Strafgesetz gestrichen wird. Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/zurueck-zum-thema >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/zurueck-zum-thema-schwangerschaftsabbrueche
Eine Expert:innenkommission berät über eine neue gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es steht zur Debatte, ob der Paragraf 218 aus dem Strafgesetz gestrichen wird. Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/zurueck-zum-thema >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/zurueck-zum-thema-schwangerschaftsabbrueche
Raub, Steuerhinterziehung, Totschlag … an Straftaten wie diese denkt man bei einer Gefängnisstrafe. Doch Hochrechnungen zufolge gibt es jedes Jahr auch etwa 7700 Personen, die wegen Schwarzfahrens in Haft müssen, weil sie ohne Ticket in Bus oder Bahn saßen. "Schwarzfahren, oder besser gesagt, das 'Erschleichen von Leistungen', ist seit 1935 eine Straftat in Deutschland. Das geht zurück auf eine Strafrechtsnovelle der Nazis", erklärt stern-Redakteur Nico Schnurr bei "heute wichtig". Seitdem hat keine Regierung den Paragrafen 265a abgeschafft, der besonders häufig Menschen in Armut betrifft – und deren Situation sich durch die Haft oft deutlich verschlimmert. +++Das Gespräch mit Nico Schnurr beginnt bei Minute 10:43.+++Host: Michel Abdollahi;Redaktion: Mirjam Bittner, Dimitri Blinski, Laura Csapó;Mitarbeit: Andrea Geiger, Jennifer Heinzel, Nico Schnurr;Produktion: Nicolas Femerling, Andolin Sonnen, Wei Quan, Lia Wittfeld, Aleksandra Zebisch.+++Wer noch mehr exzellente, journalistische Inhalte des "stern" hören, lesen und streamen möchte, dem empfehlen wir unser Printheft oder unser Digitalangebot "stern Plus". Jetzt einen Monat gratis testen: www.stern.de/gratis+++Sie wollen Kontakt zu uns aufnehmen? Schreiben Sie uns an heutewichtig@stern.de.Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Einige Länder haben den Femizid bereits als eigenen Straftatbestand eingeführt. Doch ist das wirklich ein sinnvoller Schritt, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen? Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/zurueck-zum-thema >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/zurueck-zum-thema-femizid
Einige Länder haben den Femizid bereits als eigenen Straftatbestand eingeführt. Doch ist das wirklich ein sinnvoller Schritt, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen? Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/zurueck-zum-thema >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/zurueck-zum-thema-femizid
Einige Länder haben den Femizid bereits als eigenen Straftatbestand eingeführt. Doch ist das wirklich ein sinnvoller Schritt, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen? Hier entlang geht's zu den Links unserer Werbepartner: https://detektor.fm/werbepartner/zurueck-zum-thema >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/zurueck-zum-thema-femizid
Wer als Ärztin oder Arzt über Schwangerschaftsabbrüche informiert, macht sich in Deutschland strafbar – diese antiquierte Vorschrift will die Ampelkoalition abschaffen. Aber ist das Ende von Paragraph 219a so fortschrittlich, wie die Regierung behauptet? Im Stimmenfang berichten Frauen von ihren Erfahrungen mit Schwangerschaftsabbrüchen: wie schwer es war, eine Praxis zu finden, und dass das nicht nur mit mangelnder Information zu tun hat. Eine Ärztin erzählt, warum sie – anders als viele Kolleginnen und Kollegen – Abbrüche durchführt und wie sich die Versorgungslage verbessern ließe. Sie haben Themenvorschläge oder Feedback zu unserem Podcast? Melden Sie sich gern per WhatsApp oder Mailbox unter +49 40 38080 400, oder per Mail an stimmenfang@spiegel.de. Quellen dieser Sendung: Statement von Bundesjustizminister Marco Buschmann https://www.youtube.com/watch?v=1b-O8tDxyFk Rede von Grünenpolitiker Lukas Benner https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7534847#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTM0ODQ3&mod=mediathek Statistisches Bundesamt über Schwangerschaftsabbrüche https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html#sprg235868 Liste von Ärztinnen und Ärzten https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/ BZgA-Studie: Ungewollte Schwangerschaften https://www.forschung.sexualaufklaerung.de/fileadmin/fileadmin-forschung/pdf/Frauenleben3_Langfassung_Onlineversion.compressed.pdf Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Streichung von 219a https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0161-22.pdf 2019: Bundestag stimmt für Neufassung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-schwangerschaftsabbruch-do-594758 See omnystudio.com/listener for privacy information.
Bestechung getarnt als Provisionen, überhöhte Rechnungen - Lässt sich das von der Steuer absetzen? Dazu gibt's ein neues Urteil vom Bundesfinanzhof - überraschend in die ganz andere Richtung. Das verrate ich in diesem Podcast! Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:30 Der Fall beim Gericht 02:53 Die Bestechung im Steuerrecht 04:42 Das sagt das Strafgesetz 06:02 Genau hinschauen! 07:35 Das Urteil 08:44 Wer muss die Bestechung beweisen? 09:54 Mein Tipp ________________________________________ Die Links zum Podcast: Der §4 Einkommensteuer-Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Der §15 Strafgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.html Der §299 Strafgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html Das Urteil beim Bundesfinanzhof: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110146/
"Störung" statt "Abartigkeit": Der Bundestag debattiert über Begriffsänderungen im Strafgesetzbuch. Der Linguist Ekkehard Felder begrüßt das. Und gibt zugleich zu bedenken, dass hinter alten Begriffen nicht immer schlimme Absichten steckten. Ekkehard Felder im Gespräch mit Dieter Kassel www.deutschlandfunkkultur.de, Interview Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Im vergangenen Dezember hat das Parlament beschlossen, die Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern und die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen. Diese Gesetzesänderung kommt bei Akteuren wie der Stiftung Zukunft CH und der Partei EDU schlecht an. Die Erweiterung des entsprechenden Artikels im Strafgesetz ist aus Sicht der EDU willkürlich. Darum hat die Partei ein Referendum gegen diese Änderung lanciert. Samuel Kullmann (Pressesprecher EDU) verweist dabei auf ähnliche Gesetze in anderen Staaten und den entsprechenden Auswirkungen zuungunsten von Christen.
Der Blickpunkt Trans mit Henry Hohmann vom Transgender Network Switzerland TGNS und folgenden Themen: Schottland könnte bald ein nicht-binäres Geschlecht rechtlich anerkennen; in Deutschland outet sich ein*e Abgeordnete*r als trans/genderfluid; Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität kommt in der Schweiz NICHT ins Strafgesetz; Wer ist die echte Protagonistin vom Film «Girl»?; Wer wird die nächste Miss Universe?
Fragen und Antworten zur Lage der LGBT+Nation mit Michel Rudin von Pink Cross und Anna Rosenwasser von der Lesbenorganisation Schweiz über eine Dialog-Tagung über "vielfältige Paare und Familien" der Kirchen, die "halbherzige" Erweiterung der Rassismus‐Strafnorm im Strafgesetz und die Bundesrätinnen-Wahlen.
Die Bundesrepublik hat eine restriktivere Familienpolitik als die DDR es hatte – Schwangerschaftsabbrüche sind heute noch im Strafgesetz verankert, die Kinderbetreuung ist Privatsache, weniger Frauen gehen neben der Familie einer Arbeit nach. Die westdeutsche Frauenbewegung hat wenig von den Ostfrauen gelernt, sagt die Grüne Ulle Schauws. Die DDR war aber trotzdem nicht frei von patriarchalen Rollenbildern, meint Anne Wizorek.
Kaiser Karl V. gilt als derjenige, der 1532 die Verfolgung von Lesben und Homosexuellen im deutschen Strafgesetz verankert hat. Seitdem ist der Paragraf 175 in unterschiedlichen Fassungen Teil des Strafrechts in Deutschland. Erst 1994 wurde er gestrichen. (DRadio Wissen)
Kaiser Karl V. gilt als derjenige, der 1532 die Verfolgung von Lesben und Homosexuellen im deutschen Strafgesetz verankert hat. Seitdem ist der Paragraf 175 in unterschiedlichen Fassungen Teil des Strafrechts in Deutschland. Erst 1994 wurde er gestrichen. (DRadio Wissen)
In den letzten 30 Jahren waren politische Kühnheiten unter deklarierten Feministen nicht unüblich. Sie meinten, dass unschuldige Männer ruhig einmal zu Unrecht wegen einer Falschbehauptung bestraft werden könnten, weil das als generalpräventive Botschaft an das gewalttätig deklarierte Männerkollektiv gesehen werden könne. Es wurde sogar gefordert, dass Strafgesetz zugunsten von Frauen zu ändern, da es bislang ohne Rücksicht auf das Geschlecht angewendet wird. So würden Frauen und Männer, die aus niederen Motiven töten, wie dem der Rache, gleichermaßen als Mörder verurteilt.