POPULARITY
In dieser Episode sprechen wir mit unserem geschätzen Kollegen Thomas Sendke, profunder Kenner des EU-Rechts, über den seit letzter Woche kursierenden ersten Entwurf der EU-Kommission für einen EU-Omnibus zur Änderung verschiedener Richtlinien (Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie, ATAD, Streitbeilegungsrichtlinie, FASTER-Richtlinie). Das Papier wird nächste Woche veröffentlicht. Nach über zehn Jahren, in denen die EU-Rechtsakte im Zeichen der Missbrauchsvermeidung die Komplexität des Steuerrechts immer weiter erhöht haben, kommt nun erstmals ein Vorschlag zum „Decluttering“, also zur Vereinfachung und Stärkung des Binnenmarkts. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU als Wirtschaftsstandort gerät endlich wieder stärker in den Blick. Bemerkenswert ist, wie deutlich die Kommission den Handlungsdruck adressiert und umsetzt, insbesondere nach der umgekehrten Stoßrichtung der vergangenen Jahre. Unter drei denkbaren Optionen hat die Kommission das ambitionierteste Programm gewählt. Alles hat seine Zeit, so ist der ehrliche Zwischenton. Abzuwarten bleibt, ob auch die Mitgliedstaaten zur Umsetzung bereit sind. Die vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend: Verzicht auf jegliche Mindestbeteiligungsverhältnissen in der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie sowie in der Mutter-Tochter-Richtlinie. Das hat auch innerstaatliche Konsequenzen, ist doch der § 8b Abs. 4 KStG nicht mehr haltbar. Auch die immer wieder sachte auflodernde Diskussion um die Einführung einer Mindestbeteiligung für § 8b Abs. 2 KStG wird unwahrscheinlicher. Die aus manchen Mitgliedstaaten bekannte ex ante Kontrolle der Voraussetzungen einer Ermäßigung wird abgeschafft; möglicherweise können Quellensteuereinbehalte häufiger entfallen. Auch in der ATAD wird einiges geändert: Die Zinsschranke erlebt einen Paradigmenwechsel, es wird erstmals ein europaweit verbindlicher Rahmen für die Förderung von F&E Aufwendungen gesetzt und in der Hinzurechnungsbesteuerung sind Erleichterungen vorgesehen, die sich aus der Einführung der Mindestbesteuerung ergeben. Die kaum verständliche Missbrauchsvermeidungsregel um importierte Besteuerungsinkongruenzen wird abgeschafft. In der Fusionsrichtlinie werden weitere Umwandlungsformen erfasst und u.a. auch der identitätswahrende Formwechsel mit Satzungssitzverlegung. Und auch in der Streitbeilegungsrichtlinie werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um entsprechende Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Wermutstropfen ist allein die lange Umsetzungsfrist, insbesondere für die Quellensteuerermäßigungen. Wir wünschen den Mitgliedstaaten die Kraft, den vorliegenden Entwurf umzusetzen und nicht auf eine weniger ambitionierte Version zurückzufallen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
In dieser Folge von career to go sprechen wir mit Pia Clasing über ihren Einstieg bei Deloitte und darüber, wie vielseitig der Start ins Berufsleben sein kann. Pia ist am Standort Düsseldorf gestartet und hat bei Deloitte zunächst eine Ausbildung in der Steuerberatung begonnen. Nach dem ersten Ausbildungsjahr hat sie sich für den Wechsel ins Studium entschieden und ist heute fest im Team. Mittlerweile hat sie ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und denkt bereits über die nächsten Schritte nach – vom Master im Steuerrecht bis hin zum Steuerberaterexamen.
Konzerne bestehen regelmäßig aus vielen Gesellschaften, die grundsätzlich einzeln besteuert werden. Um den Konzern auch steuerlich als Einheit zu betrachten, stellt das deutsche Steuerrecht die sogenannte Organschaft zur Verfügung. In diesem Podcast geht es um die umsatzsteuerrechtliche Variante der Organschaft, die mit dem Jahressteuergesetz 2026 einer grundlegenden Reform unterzogen werden soll. Hans-Hinrich von Cölln erläutert im Gespräch mit Roland Nonnenmacher, worin die Vorteile der geplanten Neuregelung bestehen und wie sich die Steuerpflichtigen auf das neue System vorbereiten sollten.
Wer bei Steuerberatung an Standardfälle denkt, sollte einen Blick in die Energiewirtschaft werfen. Gregor, Partner im Bereich Steuern bei Grant Thornton, spricht über die Schnittstelle von Steuerrecht, Energiewirtschaft, Regulierung und Infrastrukturprojekten. Es geht um Energieversorger, Stromnetze, Fondsbesteuerung und die Frage, wie die Energiewende finanziert werden kann.„In einem interdisziplinären Bereich wie der Energiewirtschaft ist es toll, dass die Themen nicht so abgegrenzt sind.“Für wen ist das interessant?• Fachkräfte aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Energiewirtschaft• Menschen mit Interesse an Energieversorgung, Infrastruktur und Regulierung• Personen, die sich für Kapitalmarkt, Fondsbesteuerung und nachhaltige Investitionen interessieren• Studierende und Professionals, die an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Energiewende arbeiten möchtenDein nächster Schritt:Auf der
In der aktuellen Folge des Tax Quartetts sprechen Dr. Florian Holle, Dr. Mathias Hildebrandt und Dr. Eva Oertel mit Sinja Pfeifer und Anja Weible (Klaiber GmbH, Balingen) über die Herausforderungen und Chancen des Internationalen Steuerrechts im Mittelstand. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie kleine und mittelständische Kanzleien grenzüberschreitende Sachverhalte in der Praxis bewältigen: von klassischen Wegzugsfällen über Arbeitnehmerentsendungen bis hin zu internationalen Betriebsstätten- und Verrechnungspreisthemen.
In der 366. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Dr. Florian Oppel. Florian ist Partner bei YPOG und berät vermögende Privatpersonen sowie Familienunternehmen. Er berichtet von seinem Werdegang und dem interdisziplinären Baukasten aus Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Die Folge beleuchtet die strategische Gestaltung von Stiftungen und die Herausforderungen bei internationalen Nachfolgeprozessen. Florian erklärt die Bedeutung von Vertrauen und klarer Kommunikation in der exklusiven Mandatsarbeit. Zudem geht es um globale Trends wie die Wegzugsbesteuerung und nachhaltige Investitionsstrategien. Wie etabliert man sich als junger Jurist in diesem diskreten und komplexen Marktumfeld? Welche psychologischen Hürden müssen bei der Übergabe großer Vermögenswerte überwunden werden? Warum bevorzugen Mandanten oft rechtliche Sicherheit gegenüber einer riskanten Steueroptimierung? Und wie beeinflussen internationale Strukturen die Mobilität moderner Unternehmerfamilien? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In dieser Folge erklärt unser Gast Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei STRECK MACK SCHWEDHELM, wann aus falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt eine strafbare Steuerhinterziehung wird, welche Rolle Vorsatz spielt und warum bereits ab 50.000 Euro Steuerverkürzung ein besonders schwerer Fall drohen kann. Im Mittelpunkt stehen außerdem die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO, ihre engen Voraussetzungen sowie die Sperrgründe bei Prüfungsanordnung oder Tatentdeckung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafverfolgung bei Kryptowährungen: Sammelauskunftsersuchen, Datenkäufe, DAC 8, KStTG und sogenannte „Goldene-Brücke-Schreiben“ zeigen, wie Finanzbehörden nicht erklärte Kryptoeinkünfte aufdecken. Abschließend geht es um die angekündigten Verschärfungen des BMF vom 29. April 2026 und politische Forderungen nach häufigeren Prüfungen bei sehr hohen Einkünften. Mehr zu STRECK MACK SCHWEDHELM auf YouTube: https://www.youtube.com/@StreckMackSchwedhelm Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
lex'talk about tax – Der lexoffice Podcast zur #Zukunftskanzlei
In der aktuellen Folge von lex'talk about tax, dem Kanzlei-Podcast von Lexware, spechen die Moderatoren Carola Heine und Kanzleibetreuer Olaf Clüver mit dem Steuerberater Philipp Penkatzki über Remote-Gründungen für internationale Unternehmen: Wie ausländische Firmen entspannt in Deutschland starten dank professioneller Unterstützung durch spezialisierte Kanzleien.
Wann binde ich den Notar ein? Für die meisten Investoren passiert das viel zu spät. Daniel Kroos sieht das täglich: Jemand kommt kurz vor dem Beurkundungstermin mit einem mitgebrachten Vertragsmuster und hofft, dass das reicht. Es reicht nicht – und die Konsequenzen merkt man oft erst hinterher.Daniel Kroos ist Notar und Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt. Er beurkundet rund 2.500 Urkunden im Jahr, hat sein Notariat konsequent auf Immobilien und Gesellschaftsrecht ausgerichtet und investiert selbst als Co-Investor. In Teil 1 dieses Doppelinterviews geht es um seinen Karriereweg, sein Verständnis der Notar-Rolle und die häufigsten Fehler, die Investoren machen.Der Notar ist kein wirtschaftlicher Berater, kein Kritiker und kein Dealvernichter. Er ist Dienstleister. Wer diese Rolle versteht und den Notar frühzeitig einbindet, vermeidet Fehler, die sich später nicht mehr reparieren lassen.Außerdem: Darf ein Notar selbst in Immobilien investieren? Warum hat Daniel sich für 100 Prozent Notariat entschieden? Und was hat eine schwere Mehrfach-Erkrankung mit seiner Einstellung zur Arbeit gemacht?Links zum Gast: • https://kroos-kollegen.de/notare-und-anwaelte/• https://www.instagram.com/kroos_kollegen/---
Die Ferienvermietung auf Mallorca ist für viele Eigentümer ein wichtiges Einnahmemodell – gleichzeitig aber auch ein komplexes Zusammenspiel aus Steuerrecht, Regulierung und operativer Praxis. In dieser Episode des Willi-pedia Podcasts spricht Asesor fiscal Christian Plattes, Leiter des Kompetenzzentrums Wohn- und Ferienimmobilien der PlattesGroup, mit Podcast Producerin Timothea Imionidou über die wichtigsten Aspekte zum Saisonstart auf den Balearen, die Ferienvermieter nicht aus den Augen verlieren sollten: Welche Checkliste Eigentümer vor Beginn der Vermietung beachten sollten Warum eine korrekte „Factura“ entscheidend für die steuerliche Anerkennung von Kosten ist Welche Rolle die neue spanienweite Registrierungsnummer spielt und warum sie wichtig für die Lizenz sein kann Wie die Besteuerung mit 19 % funktioniert und warum Kosten nur anteilig angesetzt werden dürfen Wann Umsatzsteuerpflicht entsteht und was als „hotelähnliche Dienstleistung“ gilt Welche Risiken bei Airbnb, Agenturen und Plattformen entstehen – insbesondere bei der Frage: Wer ist Vertragspartner? Warum fehlende Abstimmung mit Beratern schnell zu Nachzahlungen, Zinsen oder Strafen führen kann Die Folge zeigt klar: Fehler können nicht nur beim Kauf, sondern auch im laufenden Betrieb passieren.
Julian hatte einen richtig produktiven Sonntag, weshalb Jana gleich mal zum Impulsreferat zum Thema "Steuerrecht" ansetzte. Aber keine Sorge: So theoretisch wird es heute nicht. Im Gegenteil. Am Ende läuft Julian zu Hochform auf und bringt Jana zum Lachen. Womit? Müsst ihr eben hören, ihr Mäuse.
In der 358. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Robin Eberle von Advant Beiten. Der Rechtsanwalt gibt Einblicke in seinen Weg zum Steuerrecht und den kombinierten Studiengang in Mannheim. Die beiden beleuchten die Besonderheiten der Besteuerung der öffentlichen Hand und die Abgrenzung zu privaten Unternehmen. Robin erklärt, weshalb Zucker steuerlich privilegiert ist und wie sich die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auswirkt. Zudem thematisieren sie die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen und die Vorteile einer juristischen Vorbildung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Restrukturierung großer Konzerne und der Mitnahme steuerlicher Verlustvorträge. Wie gestaltet man komplexe Unternehmensstrukturen bei über einhundert beteiligten Gesellschaften optimal? Welche Rolle spielen politische Erwägungen neben rein rechtlichen Vorgaben bei großen Mandaten? Worauf achten Kanzleien im Bewerbungsgespräch und was macht ein pfiffiges Motivationsschreiben aus? Weshalb werden Soft Skills und Kommunikationsfähigkeit im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz immer bedeutender? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich wie einen einzigen Betrieb zu behandeln. Dabei übernimmt der Organträger die beherrschende Rolle, während die Organgesellschaft organisatorisch untergeordnet ist. Obwohl die Unternehmen gesellschaftsrechtlich eigenständig bleiben, gehen ihre steuerlichen Folgen teilweise ineinander über. Die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen wird als Organkreis bezeichnet. Eine Organschaft existiert im deutschen Steuerrecht bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei Voraussetzungen und Rechtsfolgen teilweise unterschiedlich geregelt sind. Bei der ertragsteuerlichen Organschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) bestehen wesentliche Vorteile für Unternehmensgruppen. Gewinne der operativen Gesellschaft werden unmittelbar dem Organträger zugerechnet, wodurch zusätzliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen – etwa rund 1,5 % Belastung bei Dividenden an eine Holding – vermieden werden kann. Zudem lassen sich Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften miteinander verrechnen, was insbesondere bei Konzernstrukturen mit unterschiedlich erfolgreichen Gesellschaften relevant ist. Nachteile bestehen vor allem darin, dass der Organträger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend übernehmen muss und damit die wirtschaftliche Haftungsbarriere teilweise entfällt. Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft ist insbesondere die finanzielle Eingliederung, also eine Mehrheit der Stimmrechte des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Zusätzlich verlangt § 14 KStG einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV), durch den die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn und Verlust an den Organträger abführt. Dieser Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen, im Handelsregister eingetragen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Organträger können natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, originär gewerblich tätige Personengesellschaften oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sein, während Organgesellschaften grundsätzlich inländische Kapitalgesellschaften sein müssen. Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wirkt anders: Umsätze innerhalb des Organkreises gelten als nicht steuerbare Innenumsätze, während der Organträger alleiniger Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist. Voraussetzung ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft. Finanzielle Eingliederung bedeutet regelmäßig die Mehrheit der Stimmrechte, wirtschaftliche Eingliederung eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Tätigkeiten und organisatorische Eingliederung eine tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit des Willens des Organträgers, etwa durch Personalunion der Geschäftsführung. Kritisiert wird insbesondere, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nicht freiwillig beantragt werden kann, was in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
95.5 Charivari - Das Münchenbriefing - Münchens erster Nachrichtenpodcast
Wirtschaftsverstand statt Ideologie – das ist das Versprechen von Prof. Dr. Jörg Hoffmann (FDP). Der gebürtige Münchner ist seit über drei Jahrzehnten politisch aktiv, allerdings immer ehrenamtlich. Sein Geld verdient er als Professor für Betriebswirtschaft und Steuerrecht. Jetzt will er diesen fachlichen Blick ins Rathaus bringen.In dieser Folge von „Das München Briefing“ räumt Jörg Hoffmann mit „ideologischen Engstirnigkeiten“ auf. Wir sprechen darüber, warum er beim Wohnungsbau auf private Investoren setzt, wie er den Verkehr ohne „Auto- oder Fahrrad-Hass“ regeln will und warum er seine Meinung zum Mieterschutz im Laufe der Zeit grundlegend revidiert hat. Ein Gespräch über Kompromisse, Realismus und die Zukunft einer Stadt, die nicht zum „Freilichtmuseum“ werden darf.Das erwartet dich in dieser Folge:Wirtschafts-Check: Wie Hoffmann sein Fachwissen als Steuerrechtler nutzen will, um Münchens Finanzen und Bauprojekte zu sanieren.Der Bauturbo: Sein Plan, wie München durch die Zusammenarbeit mit Privaten endlich schneller zu mehr Wohnraum kommt.Mobilität ohne Dogmen: Warum er für eine faire Aufteilung des Straßenraums kämpft und was er unter „zukunftsfester Stadtentwicklung“ versteht.Persönlicher Wandel: Warum er heute anders über den Mieterschutz denkt als früher und wie er den sozialen Frieden in der Stadt sichern will.Jörg Hoffmann steht für eine liberale, pragmatische Lösung der Münchner Probleme. Ist sein wirtschaftlicher Ansatz der Schlüssel für die Stadt? Hör jetzt rein!Dein Guide zur Kommunalwahl am 8. März:Diese Folge ist das Herzstück unseres großen Wahl-Checks. Damit du die beste Entscheidung für dein Viertel und unsere Stadt treffen kannst, haben wir mit allen relevanten Spitzenkandidaten gesprochen.Hör dir auch die anderen Kandidaten-Checks an.Abonniere „Das München Briefing“, damit du keine der Sonderfolgen zur Wahl verpasst. Dein Update für München – kurz, knackig und direkt ins Ohr. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
digital kompakt | Business & Digitalisierung von Startup bis Corporate
Die erste Rechtsform bringt Kontrolle, die zweite öffnet Märkte – doch der Weg an die Börse fordert Familienunternehmen mit Verzicht, Wandel und Hoffnung. Steuerberater Lucas Wessels und Rechtsanwalt Dr. Sebastian Bednarz zeigen, wie Einfluss trotz IPO gewahrt bleibt, welche Fallstricke hinter Sperrfristen und Umwandlungen lauern und warum das falsche Timing existenzielle Folgen haben kann. Komplexität trifft Familiengeschichte, kleinste Details über Wohl und Risiko. Du erfährst... ...welche steuerlichen und rechtlichen Fallstricke beim Börsengang lauern. ...wie Familienunternehmen ihren Einfluss trotz Börsengang sichern können. ...welche strategischen Schritte den Weg an die Börse erleichtern. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
Bohlmann, Jana www.deutschlandfunk.de, Deutschland heute
Wenn jemand stirbt, geht es um Trauer – und oft ums Erbe. In den meisten Fällen erbt der Staat über die Erbschaftsteuer mit – wären da nicht zahlreiche Schlupflöcher. Marcus und Bo klären, ob dieses System ungerecht ist. Oder sogar verfassungswidrig. #Steuerrecht #Erbschaftssteuer #Reform #Betriebsvermögen #Freibeträge #Superreiche**********In dieser Folge:00:03:20 - Grundlagen und ein kurioser Fall – Was ist die "Erbschaftssteuer" genau?00:12:33 - Schweizer Käse Erbschaftsteuer – Warum ist sie verfassungswidrig und wie könnte eine Reform aussehen?00:19:30 - Fazit / Wahres für Bares **********An dieser Folge waren beteiligt: Hosts und Autoren: Marcus Wolf und Bo Hyun Kim Produktion: Alex Hardt Faktencheck: Jule Dieterle, Kathrin Krautwasser Redaktion: Anne Göbel Expertin: Johanna Hey, Professorin für Steuerrecht, Universität zu Köln Expertin: Dominika Langenmayr, Professorin für Wirtschaftswissenschaften, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt **********Die Quellen zur Folge:LTO (2012): BFH hält Erbschaftsteuer für "im Kern verfassungswidrig"Hey, Johanna (2015): Neustart durch temporäre Abschaffung der ErbschaftsteuerNetzwerk Steuergerechtigkeit (2023): Warum die Erbschaftsteuer aktuell verfassungswidrig istDIW (2025): Reform der Erbschaftsteuer**********Weitere Beiträge zum Thema:Geschichte: Wirtschaftskriege bis hin zu TrumpDer Kodak-Effekt: Unternehmen sterben schneller als man denkt**********Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Es gibt viel Reichtum in Deutschland. Großen Reichtum! Aber der größte Teil davon liegt in den Händen einzelner Superreicher und die meisten von ihnen haben ihn geerbt oder zu Lebzeiten des Erblassers geschenkt bekommen. Erben - das klingt nach Privatsache. Aber „Eigentum verpflichtet“, steht im Grundgesetz. Und das könnte dementsprechend auch für Erbschaften gelten. Aber gerade die Superreichen in Deutschland zahlen im Verhältnis zu wenig oder zu selten Erbschaftssteuer, sagt unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Muss sich daran etwas ändern? Damit der Reichtum der Reichen auch in reicherem Maße gemeinnützigen Zwecken zugutekommt? Sollen reiche Erben und Erbinnen mehr von ihrem Erbe abgeben zum Wohle unserer Gemeinschaft? Oder sollte ererbtes Vermögen, wenn es in einem Unternehmen steckt, unangetastet bleiben - zum Wohle unserer Wirtschaft? Die Erbschafts-Debatte ist reich an Argumenten für und wider. Und sie ist auch nicht arm an überraschenden Perspektiven: Wenn zum Beispiel manche Superreiche selbst fordern, höher besteuert zu werden - und auf der anderen Seite manche Nicht-Reiche meinen, dass diejenigen mit viel Geld auch ohne neue Erbschaftsteuerregelungen nützlich für unsere Gesellschaft sind. Was also ist gerecht, wenn es um Erbschaften und ihre Besteuerung geht? Schöpfen wir aus dem Wissens- und Erfahrungsschatz des Steuerexperten Markus M. Grabka vom DIW Berlin, der Journalistin Nena Brockhaus, der Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik des Netzwerks Steuergerechtigkeit Julia Jirmann und der Millionenerbin Stefanie Bremer. Podcast-Tipp: SWR1 Leute Krisenmanager, Vermittler und Testamentvollstrecker Beim Erben hört in vielen Familien der Zusammenhalt auf: Marcel Sonnenberg ist Testamentsvollstrecker und verrät in SWR1 Leute, was er mit den "Erben der Toten" erlebt hat. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:section:2bf5dc1c2779e2eb/
Es gibt viel Reichtum in Deutschland. Großen Reichtum! Aber der größte Teil davon liegt in den Händen einzelner Superreicher und die meisten von ihnen haben ihn geerbt oder zu Lebzeiten des Erblassers geschenkt bekommen. Erben - das klingt nach Privatsache. Aber „Eigentum verpflichtet“, steht im Grundgesetz. Und das könnte dementsprechend auch für Erbschaften gelten. Aber gerade die Superreichen in Deutschland zahlen im Verhältnis zu wenig oder zu selten Erbschaftssteuer, sagt unter anderem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Muss sich daran etwas ändern? Damit der Reichtum der Reichen auch in reicherem Maße gemeinnützigen Zwecken zugutekommt? Sollen reiche Erben und Erbinnen mehr von ihrem Erbe abgeben zum Wohle unserer Gemeinschaft? Oder sollte ererbtes Vermögen, wenn es in einem Unternehmen steckt, unangetastet bleiben - zum Wohle unserer Wirtschaft? Die Erbschafts-Debatte ist reich an Argumenten für und wider. Und sie ist auch nicht arm an überraschenden Perspektiven: Wenn zum Beispiel manche Superreiche selbst fordern, höher besteuert zu werden - und auf der anderen Seite manche Nicht-Reiche meinen, dass diejenigen mit viel Geld auch ohne neue Erbschaftsteuerregelungen nützlich für unsere Gesellschaft sind. Was also ist gerecht, wenn es um Erbschaften und ihre Besteuerung geht? Schöpfen wir aus dem Wissens- und Erfahrungsschatz des Steuerexperten Markus M. Grabka vom DIW Berlin, der Journalistin Nena Brockhaus, der Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik des Netzwerks Steuergerechtigkeit Julia Jirmann und der Millionenerbin Stefanie Bremer. Podcast-Tipp: SWR1 Leute Krisenmanager, Vermittler und Testamentvollstrecker Beim Erben hört in vielen Familien der Zusammenhalt auf: Marcel Sonnenberg ist Testamentsvollstrecker und verrät in SWR1 Leute, was er mit den "Erben der Toten" erlebt hat. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:section:2bf5dc1c2779e2eb/