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Wann wird der Wegzug aus Deutschland steuerlich zum Millionenrisiko? Christoph Fröhlich spricht mit Philip Nürnberg, Associated Partner bei Rödl & Partner, über Wegzugsbesteuerung, internationale Steuerstrukturen, die zunehmende Komplexität des Steuerrechts und die Frage, warum gute Beratung oft den entscheidenden Unterschied macht.
Sascha Matussek ist Steuerberater und war zu Beginn seiner Laufbahn mehrere Jahre beim Finanzamt tätig. Heute berät er Unternehmer, Immobilieninvestoren und vermögende Privatpersonen bei der legalen Steueroptimierung und Vermögensstrukturierung. Im Gespräch erklärt er, welche Gestaltungsmöglichkeiten das deutsche Steuerrecht tatsächlich bietet, warum viele Menschen unnötig hohe Steuern zahlen und weshalb aus seiner Sicht steuerliche Bildung ein entscheidender Erfolgsfaktor ist. Gemeinsam sprechen Jasmin Kosubek und Sascha Matussek über die Arbeit im Finanzamt, legale Steuergestaltung für Unternehmer und Angestellte, die Wegzugsteuer, Vermögensschutz, Immobilien als Instrument der Steueroptimierung sowie die größten Fehler bei der Steuerplanung. Außerdem erklärt er, warum er das deutsche Steuersystem für zu kompliziert hält, welche Reformen er sich wünschen würde und welche einfachen Tipps jeder nutzen kann, um typische Fehler im Umgang mit Steuern zu vermeiden.
Fünfstellige Erstattung vom Finanzamt, nur aus Vermietung und Verpachtung: genau das hat Steuerfabi für seine eigenen Immobilien bekommen. Der Hebel dahinter heißt Abschreibung, und die meisten Vermieter lassen ihn liegen.Kaufpreisaufteilung, Restnutzungsdauer und Verkehrswert entscheiden darüber, wie viel von deinem Objekt du steuerlich ansetzen darfst. Wer die Standardwerte des Finanzamts stehen lässt, verschenkt pro Objekt jedes Jahr mehrere tausend Euro. Fabian Walter, als Steuerfabi mit über 1 Million Follower, und Aaron Tobias von DIMBEG, Marktführer mit über 30.000 Gutachten, ordnen ein, was in der Praxis durchgeht.Das nimmst du mit:1. Die Kaufpreisaufteilung gehört vor den Notartermin, nicht zwei Jahre später in die Steuererklärung. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, gerechnet auf die gesamten Anschaffungskosten inklusive Grunderwerbsteuer, Notar und Makler.2. Erst beide Ersteinschätzungen, dann mit dem größeren Hebel starten, weil Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer sich gegenseitig beeinflussen. Torben hat seine Restnutzungsdauer von 50 auf 27 Jahre gesenkt: aus 10.000 Euro AfA wurden 18.500 Euro. Martins Mehrfamilienhaus in Essen geht von 2,5 auf 6 Prozent, das sind 17.500 Euro mehr Abschreibung im Jahr und 730 Euro Liquidität im Monat.3. Beim Verkehrswert geht es um andere Summen. 620.000 statt 800.000 Euro nachgewiesener Wert bei einer Schenkung zwischen Geschwistern heißt 84.000 Euro weniger Schenkungssteuer, weil auch der Steuersatz von 30 auf 25 Prozent fällt.Kein Steuertrick, sondern Steuerrecht, das kaum jemand kennt. Hinweis: Torben und Martin sind keine Steuerberater, diese Folge ist keine Steuerberatung. Prüf deinen Fall mit deinem Steuerberater.Folgt unserem Gast:Instagram: instagram.com/steuerfabiTikTok: tiktok.com/@steuerfabiWebsite: steuerfabi.dePodcast: steuer-podcast.deLinktree: linktr.ee/steuerfabihttps://www.linkedin.com/in/fabianwalter/Linkedin: DIMBEG https://www.linkedin.com/company/dimbeg/Aaron https://www.linkedin.com/in/aaron-tobias-forward/---
640 Euro Steuerentlastung versprochen – am Ende bleiben nur 60 Euro übrig. Was nach Rechenfehler klingt, ist die reale Lohnabrechnung eines verheirateten Ehepaars mit zwei Kindern und 6.500 Euro Bruttoeinkommen, wie das Handelsblatt vorgerechnet hat. Der Grund: Während die Politik mit Steuersenkungen wirbt, steigen parallel die Sozialversicherungsbeiträge – die Rentenversicherung um einen Prozentpunkt, der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag von 2,0 auf 2,2 Prozent. Ein Single mit 4.000 Euro brutto zahlt schon heute Sozialabgaben, die rund 66 % höher liegen als die Lohnsteuer – ab 2027 könnte netto sogar weniger ankommen als heute, bei gleichem Gehalt. Auch Minijobs werden teurer: Die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 %, der KV-Pauschalbeitrag von 13 auf bis zu 17,5 %. Wer unter diesen Vorzeichen trotzdem mehr Netto vom Brutto herausholen will, muss nicht auf die nächste Reform warten – das deutsche Steuerrecht hält über zwanzig steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile bereit, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben. Wir gehen sie im Detail durch: Der monatliche Sachbezug bis 50 Euro funktioniert unkompliziert über Akzeptanzstellen-Karten mit Postleitzahlen-Begrenzung (BMF-Schreiben vom 15. März 2022), Aufmerksamkeiten bis 60 Euro sind bei persönlichen Anlässen wie Hochzeit oder Geburt mehrfach im Jahr steuerfrei möglich (R 19.6 Abs. 1 LStR 2023). Für größere Sachzuwendungen bis 10.000 Euro lohnt sich die Pauschalversteuerung mit 33,75 % – ein durchgerechnetes GmbH-Beispiel zeigt eine Steuerersparnis von über 4.000 Euro. Dazu kommen Betriebsveranstaltungen (110 Euro steuerfrei, 25 % Pauschalsteuer darüber hinaus) und die Erholungsbeihilfe, die bei Ehepartnern und Kindern schnell auf mehrere hundert Euro steuerfrei anwächst. Beim Thema Mobilität wird's besonders spannend: Essensmarken bringen 2026 bis zu 115 Euro im Monat steuerbegünstigt (16. Verordnung zur Änderung der SvEV), das Dienstfahrrad läuft über die 0,25-Prozent-Regelung, und beim Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG steckt der Haken in der Anrechnung auf die Entfernungspauschale – weshalb sich die 15-prozentige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG oft mehr lohnt. Auch das Laden von E-Autos und E-Bikes im Betrieb bleibt bis Ende 2030 steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Weitere Schwerpunkte: Kinderbetreuungskosten (§ 3 Nr. 33 EStG) und Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) – wobei das klassische Fitnessstudio-Abo NICHT begünstigt ist. Handy, Laptop und Tablet sind nach § 3 Nr. 45 EStG komplett steuerfrei nutzbar und funktionieren dank eines BFH-Urteils vom 23. November 2022 (VI R 50/20) sogar per Gehaltsumwandlung. Wir sprechen außerdem über die Vermietung des Arbeitszimmers an den eigenen Chef – ein Modell, das laut BMF-Schreiben vom 18. April 2019 und BFH-Urteil vom 17. April 2018 (IX R 9/17) einem Fremdvergleich standhalten muss – sowie über Personalrabatte bis 1.080 Euro (§ 8 Abs. 3 EStG) und die nach wie vor größten steuerfreien Zuschläge überhaupt: Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG mit bis zu 150 % Aufschlag an Weihnachten und am 1. Mai. Zum Abschluss geht's um Fort- und Weiterbildung (§ 3 Nr. 19 EStG), die betriebliche Altersvorsorge mit einem steuerfreien Höchstbetrag von 338 Euro im Monat für 2026 sowie Mitarbeiterbeteiligungen bis 2.000 Euro jährlich nach § 3 Nr. 39 EStG – inklusive der Besonderheit, dass hier sogar eine Gehaltsumwandlung ohne Zusätzlichkeitserfordernis möglich ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Guten Morgen! Bevorstehende Landtagswahlen rücken das Erstarken der AfD und die Gründe dazu in den Vordergrund. Epoch Times sprach dazu mit dem Politikwissenschaftler Prof. Werner Patzelt. Zeitgleich ringen Union und SPD in ihren Koalitionsausschüssen vor der Sommerpause um Einigung beim Steuerrecht. Beim größten Automobilhersteller VW soll ebenfalls bis zum 9. Juli die Weichenstellung für die Zukunft des Unternehmens erfolgen.
In der 366. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Dr. Florian Oppel. Florian ist Partner bei YPOG und berät vermögende Privatpersonen sowie Familienunternehmen. Er berichtet von seinem Werdegang und dem interdisziplinären Baukasten aus Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Die Folge beleuchtet die strategische Gestaltung von Stiftungen und die Herausforderungen bei internationalen Nachfolgeprozessen. Florian erklärt die Bedeutung von Vertrauen und klarer Kommunikation in der exklusiven Mandatsarbeit. Zudem geht es um globale Trends wie die Wegzugsbesteuerung und nachhaltige Investitionsstrategien. Wie etabliert man sich als junger Jurist in diesem diskreten und komplexen Marktumfeld? Welche psychologischen Hürden müssen bei der Übergabe großer Vermögenswerte überwunden werden? Warum bevorzugen Mandanten oft rechtliche Sicherheit gegenüber einer riskanten Steueroptimierung? Und wie beeinflussen internationale Strukturen die Mobilität moderner Unternehmerfamilien? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In der 358. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Robin Eberle von Advant Beiten. Der Rechtsanwalt gibt Einblicke in seinen Weg zum Steuerrecht und den kombinierten Studiengang in Mannheim. Die beiden beleuchten die Besonderheiten der Besteuerung der öffentlichen Hand und die Abgrenzung zu privaten Unternehmen. Robin erklärt, weshalb Zucker steuerlich privilegiert ist und wie sich die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auswirkt. Zudem thematisieren sie die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen und die Vorteile einer juristischen Vorbildung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Restrukturierung großer Konzerne und der Mitnahme steuerlicher Verlustvorträge. Wie gestaltet man komplexe Unternehmensstrukturen bei über einhundert beteiligten Gesellschaften optimal? Welche Rolle spielen politische Erwägungen neben rein rechtlichen Vorgaben bei großen Mandaten? Worauf achten Kanzleien im Bewerbungsgespräch und was macht ein pfiffiges Motivationsschreiben aus? Weshalb werden Soft Skills und Kommunikationsfähigkeit im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz immer bedeutender? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!