Podcasts about abmahnanw

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Best podcasts about abmahnanw

Latest podcast episodes about abmahnanw

Technikquatsch
Folge 132: 520-Mio-Dollar-Strafe für Epic, Nvidia schaltet Gamestream ab, Lastpass gehackt und Days Gone

Technikquatsch

Play Episode Listen Later Dec 25, 2022


Weihnachten 2022 und natürlich eine weitere Folge Technikquatsch! Zur Feier werden Abmahnanwälte hopps genommen und Epic Games zu insgesamt 520 Millionen Dollar verknackt. Weniger schön: Nvidia kündigt an, im Februar 2023 Gamestream für Shield TV zu deaktivieren, der Passwort-Manager Lastpass wurde gehackt und Netflix schreitet mit den Plänen voran, Account-Sharing zu erschweren. Außerdem hat Mike sehr viel Days Gone gespielt und findet es viel besser als seinen Ruf. Frohe Weihnachten, schöne Feiertage und viel Spaß mit Folge 132! Sprecher: Mohammed Ali Dad, Michael Kister Besucht unsim Discord https://discord.gg/SneNarVCBMauf Twitter https://twitter.com/technikquatschauf Youtube https://www.youtube.com/channel/UCm7FRJku8ZzrZkmeY79j0WQ 00:03:02 Mo lädt seine Autobatterie 00_07:18 bundesweite Durchsuchungen und Sicherstellung von 346K Euro wegen Abmahnwelle zu Google Fontshttps://www.computerbase.de/2022-12/abmahnwelle-google-fonts-bundesweite-durchsuchungen-und-346-000-euro-sichergestellt/ 00:14:32 Nvidia kündigt Einstellung von Gamestream an (in-house-Streaming von lokalen Games)https://www.computerbase.de/2022-12/nvidia-shield-tv-gamestream-end-of-service/ 00:21:58 wir haben nachgeprüft: Steam Deck immer noch super; Mo hat God of War (2018) angespielt 00:38:27 Epic Games muss 275 Millionen Dollar Strafe zahlen und 245 Millionen Dollar Rückzahlungen an Kundenhttps://www.axios.com/2022/12/19/epic-games-ftc-settlement-fortnite 00:57:00 Passwort-Manager Lastpass gehackthttps://blog.lastpass.com/2022/12/notice-of-recent-security-incident/ 01:01:21 Mike bekommt Scam-Email bzgl. Disney+Mark Rober: Pranks Destroy Scam Callers- GlitterBomb Payback https://www.youtube.com/watch?v=xsLJZyih3Ac 01:20:09 Voicebots von Verstorbenen durch KIhttps://www.heise.de/hintergrund/Kuenstliche-Intelligenz-Voicebots-von-Verstorbenen-sollen-Trost-spenden-7400012.html 01:20:09 Netflix geht gegen Account-Sharing vorhttps://www.teltarif.de/netflix-passwort-weitergabe-account-sharing/news/90386.html 01:26:58 Gespielt: Days Gonehttps://store.steampowered.com/app/1259420/Days_Gone/https://launcher.store.epicgames.com/en-US/p/days-gonehttps://www.playstation.com/de-de/games/days-gone/ (enthalten in der PSN-Collection für PS5 und in PS+ Extra)

Technikquatsch
Folge 132: 520-Mio-Dollar-Strafe für Epic, Nvidia schaltet Gamestream ab, Lastpass gehackt und Days Gone

Technikquatsch

Play Episode Listen Later Dec 25, 2022 117:33


Weihnachten 2022 und natürlich eine weitere Folge Technikquatsch! Zur Feier werden Abmahnanwälte hopps genommen und Epic Games zu insgesamt 520 Millionen Dollar verknackt. Weniger schön: Nvidia kündigt an, im Februar 2023 Gamestream für Shield TV zu deaktivieren, der Passwort-Manager Lastpass wurde gehackt und Netflix schreitet mit den Plänen voran, Account-Sharing zu erschweren. Außerdem hat Mike […] The post Folge 132: 520-Mio-Dollar-Strafe für Epic, Nvidia schaltet Gamestream ab, Lastpass gehackt und Days Gone appeared first on Technikquatsch.

Online-Nachrichten
Killer's Security: Zombies, Musk und Abmahnanwälte

Online-Nachrichten

Play Episode Listen Later Nov 26, 2022 3:07


In den Online-Nachrichten berichtet Achim Killer über Zombies, die das EU-Parlament attackieren. Darüber, wie die Internet-Konzerne mit ihren Beschäftigten umspringen. Und über eine neue Abmahn-Welle im World Wide Web.

Online-Nachrichten
Killer's Security: Cyberwaffen und Abmahnanwälte

Online-Nachrichten

Play Episode Listen Later Aug 13, 2022 3:14


In den Online-Nachrichten berichtet Achim Killer über Cyberwaffen, die auf der Black-Hat-Konferenz diskutiert worden sind. Abmahnanwälte versuchen abzuzocken. Und Microsoft patcht ganz gewaltig.

Datenschutz-Donnerstag
Produktdarstellung im Online-Shop – Was Sie bei Zubehör beachten müssen

Datenschutz-Donnerstag

Play Episode Listen Later Jul 7, 2022 5:37


Fehlerhafte oder unzureichende Produktdarstellungen im Online-Shop stellen nicht nur ein Ärgernis für die enttäuschte Kundschaft dar, sondern sind bereits seit Jahren ein beliebtes Thema für Abmahnanwälte. In diesem Rechtstipp zeigen wir Ihnen nicht nur die bestehenden Problemfelder auf, sondern erklären Ihnen auch wie Sie in Zukunft fehlerhafte Darstellungen vermeiden können.

Nerds of Law Podcast
Nerds of Law 43 – Tippen ist das neue Englisch mit Christina-Maria Leeb

Nerds of Law Podcast

Play Episode Listen Later Mar 5, 2021 47:15


  In einem Interview mit Future-Law wurde sie als “die nächste Generation der Juristerei” bezeichnet, was passender nicht sein könnte. Mit einem Doktor in LegalTech lebt die Lawfluencerin das Thema jeden Tag. In dieser Podcastfolge sprechen wir über Rechtsdienstleistungen in Deutschland, den LegalTech LLM und warum Tippen das neue Englisch ist.     Twitter: https://twitter.com/lawfluencerin?lang=de  Instagram: https://www.instagram.com/lawfluencerin/?hl=de   Interview mit Future-Law: https://future-law.at/die-nextgeneration-der-juristerei-im-interview-mit-christina-maria-leeb/  Universität Passau: https://www.uni-passau.de  LLM Legal Tech: https://www.uni-passau.de/legaltech/   (deutscher) Volljurist: https://de.wikipedia.org/wiki/Befähigung_zum_Richteramt  Nicht-anwaltliche Rechtsdienstleister in Deutschland: https://legal-revolution.com/de/the-legal-revolutionary/recht-der-digitalen-wirtschaft/legal-tech-und-anwaltliches-berufsrecht  Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/  Inkassoerlaubnis: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Erlaubnis+fuer+aussergerichtliche+Rechtsdienstleistungen+beantragen-612-leistung-0  Abmahnanwälte: https://www.abmahnung.org/abmahnanwaelte/  Flugverspätung (Kanzlei Skribe): https://www.skribe.law/flugverspaetung/  Online-Schulung: Elements of AI: https://www.elementsofai.de       Subscribe to the Podcast  RSS Feed https://nerdsoflaw.libsyn.com/rss   Apple Podcast https://podcasts.apple.com/de/podcast/nerds-of-law-podcast/id1506472002   SPOTIFY https://open.spotify.com/show/12D6osXfccI1bjAzapWzI4   Google Play Store https://playmusic.app.goo.gl/?ibi=com.google.PlayMusic&isi=691797987&ius=googleplaymusic&apn=com.google.android.music&link=https://play.google.com/music/m/Idvhwrimkmxb2phecnckyzik3qq?t%3DNerds_of_Law_Podcast%26pcampaignid%3DMKT-na-all-co-pr-mu-pod-16   YouTube https://www.youtube.com/playlist?list=PL7rmwzBy-IRGh8JkLCPIjyGMA-nHMtiAC   Deezer https://www.deezer.com/de/show/1138852     Nerds of Law  http://www.nerdsoflaw.com   https://twitter.com/NerdsOfLaw   https://www.instagram.com/nerdsoflaw/   https://www.facebook.com/NerdsOfLaw/   Music by Mickbordet www.mickbordet.com   

ChainlessLIFE
#111 Waren die Corona-Maßnahmen rechtswidrig? – Ortsunabhängiger Rechtsanwalt Markus Mingers im Interview

ChainlessLIFE

Play Episode Listen Later Oct 14, 2020 47:47


Verstößt der Lockdown und die anderen Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht gegen das Grundgesetz? Markus Mingers, Rechtsanwalt mit Social Media-Präsenz, legt die Stelle im Infektionsgesetz offen, die für Entschädigungen von Unternehmern und Selbstständigen in Milliardenhöhe verantwortlich sein könnte. Und auch sonst ist Markus zufolge während Corona viel schief gelaufen: Merkel, Spahn und Co. haben kein gutes Führungsvermögen an den Tag gelegt. Was sie falsch gemacht haben, erfährst du ebenso wie Insights in der Sammelklage gegen Wirecard, warum das Verklagen und Haten anderer Leute dich in deiner Entwicklung blockiert und worauf du als Influencer oder Selbstständiger achten musst, um nicht von Abmahnanwälten drangekriegt zu werden. Bewirb dich hier für eine Zusammenarbeit mit mir: Selbstverwirklichung mit dem ChainlessMENTORING: https://bit.ly/MPod_111 Bis zu 70% mehr Produktivität mit dem FlowStateProductivity-Coaching: https://bit.ly/FPod_111 Unterstütze jetzt den ChainlessLIFE Podcast auf Patreon und hilf dabei den Podcast werbefrei und qualitativ weiterzuführen: https://bit.ly/CLPatreon_111 Ich freue mich immer über ein Feedback. Schreib mir deine Meinung bei Facebook in unsere Gruppe: http://bit.ly/QuerdenkerPod Wenn dir die Folge gefallen hat, freue ich mich über eine 5-Sterne-Bewertung, einen Kommentar bei iTunes und natürlich einem Abo! Damit hilfst du uns den Podcast noch besser und bekannter zu machen. Kooperationsanfragen gerne an: info@chainlesslife.com ___ Erfahre mehr über ChainlessLIFE: Instagram: https://bit.ly/CL_Instagram YouTube: https://bit.ly/CL_YoutubePod Mein Buch: https://buch.chainlesslife.com Mehr über Markus Mingers: Instagram: https://www.instagram.com/markus_mingers/ Website: http://www.markus-mingers.de

Der Nerdy Talk von Geekeriki
Nerdy Talk #47: Schlüsseldiktatur

Der Nerdy Talk von Geekeriki

Play Episode Listen Later Oct 3, 2020 244:45


In dieser Folge ist mal wieder alles dabei: Von A wie Abmahnanwälte über H wie Hodencovid bis hin zu Z wie Zenimax - wir sind und für nichts zu schade. Außer vielleicht für menschenverachtende Reality Shows. Welche Serien uns begeistert, welche Comics enttäuscht und welche Dokus uns geschockt haben - das alles erfahrt ihr in den nächsten 4 Stunden. # Patreon-Sponsoren: Dennis Reiff Bebbo Rainey 8bitjazz 14:14 Kommentare kommentieren 44:44 Was machen Sachen 02:00:22 Das haben wir gelesen: Ghost Rider 1: König der Hölle (Panini) Green Lantern 3 (Panini) Ein Neger darf nicht neben mir sitzen (Buch. Komplett Media Verlag) Wonder Woman Dead Earth 2 (Panini) Venom Trade Paper Absolute Carnage (Panini) Batman Tod Der Familie (Panini) They Called us Enemy (Cross Cult) 02:59:44 Das haben wir gesehen: Bloodline S2 (Netflix) Doom Patrol S2 (amazon) Knives Out (Film. amazon) “Rechts Deutsch Radikal” (Pro 7 Doku) Ballers (Sky) 03:46:12 Das haben wir gezockt + Outro : World of Warcraft Erwähnte links: Dantes Verlag kündigt neue Titel für die Neil Gaiman Bibliothek an: https://bit.ly/3jrF7v3 Der Würfelbecher in Erlangen https://wuerfelbecher.com/

Der Nerdy Talk von Geekeriki
Nerdy Talk #47: Schlüsseldiktatur

Der Nerdy Talk von Geekeriki

Play Episode Listen Later Oct 3, 2020 244:45


In dieser Folge ist mal wieder alles dabei: Von A wie Abmahnanwälte über H wie Hodencovid bis hin zu Z wie Zenimax - wir sind und für nichts zu schade. Außer vielleicht für menschenverachtende Reality Shows. Welche Serien uns begeistert, welche Comics enttäuscht und welche Dokus uns geschockt haben - das alles erfahrt ihr in den nächsten 4 Stunden. # Patreon-Sponsoren: Dennis Reiff Bebbo Rainey 8bitjazz 14:14 Kommentare kommentieren 44:44 Was machen Sachen 02:00:22 Das haben wir gelesen: Ghost Rider 1: König der Hölle (Panini) Green Lantern 3 (Panini) Ein Neger darf nicht neben mir sitzen (Buch. Komplett Media Verlag) Wonder Woman Dead Earth 2 (Panini) Venom Trade Paper Absolute Carnage (Panini) Batman Tod Der Familie (Panini) They Called us Enemy (Cross Cult) 02:59:44 Das haben wir gesehen: Bloodline S2 (Netflix) Doom Patrol S2 (amazon) Knives Out (Film. amazon) “Rechts Deutsch Radikal” (Pro 7 Doku) Ballers (Sky) 03:46:12 Das haben wir gezockt + Outro : World of Warcraft Erwähnte links: Dantes Verlag kündigt neue Titel für die Neil Gaiman Bibliothek an: https://bit.ly/3jrF7v3 Der Würfelbecher in Erlangen https://wuerfelbecher.com/

Content Chaos Podcast
Abmahnung wegen Bilder auf der Website? Wie darf ich Bilder verwenden? | ContentChaos #17

Content Chaos Podcast

Play Episode Listen Later Sep 2, 2020 14:55


Bilder auf Websites benutzen ohne eine Abmahnung bzw. eine Unterlassungserklärung von einem Anwalt zu bekommen. Das war früher immer ein Furcht-Thema für mich. Inzwischen bin ich da etwas abgehärteter. Ich bin allerdings kein Anwalt und kann dich nicht rechtlich beraten. Allerdings kann ich dich vielleicht ein bisschen beruhigen und dir den ein oder anderer guten Tipp geben zum Thema Bildverwendung. Außerdem schaffe ich es in dieser Folge dir in nur 15 Minuten mehrere Geschichten zu erzählen, die ich im Bereich Bild-Abmahnungen von Abmahnanwälten schon erlebt habe. Hier ein Erlebnisbericht von mir, Malte Helmhold, 15 Jahre im Marketing Tätig

Wenn’s um Deine Mäuse geht - Der Finanzpodcast mit Alexander Katz
033_Interview mit zertifizierter Datenschutzexpertin -Wie datensicher sind Onlineberatungstools?

Wenn’s um Deine Mäuse geht - Der Finanzpodcast mit Alexander Katz

Play Episode Listen Later May 17, 2020 24:58


In Zeiten von Corona werden aufgrund der Kontakteinschränkungen Onlineberatungen immer wichtiger. Insofern kommt dem Thema Datensicherheit eine immer stärkere Bedeutung zu. Was ist unbedingt zu beachten, um später nicht unangenehm überrascht zu werden? Deshalb habe ich heute in meiner Podcastshow eine zertifizierte Datenschutzbeauaftragte zu Gast. Bei dem Interview, das wir über Zoom aufgenommen haben, sprechen wir über folgende Themen: 1.Wie sicher sind Videoberatungstools im digitalten Onlinezeitalter, ist die Kritik über Zoom berechtigt? 2. Keine Angst vor der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und wie schütze ich mich vor der latenten Gefahr vor Abmahnanwälten (oder ist dies überhaupt eine Gefahr?) 3. Welche Dokumentationspflichten sind in der Beratung zu beachten? Exkurs: Was ist datenschutztechnisch zu beachten, wenn ich für meinen Arbeitgeber im Homeoffice arbeite? Hier gibt es einige Überraschungen, die ich auch nicht vermutet hätte. Am Schluss dieser Episode erhältst Du einen Gutscheincode, wenn Du ein besonderes Angebot der Datenschutzexpertin in Anspruch nehmen möchtest.

Timo Schlappinger - Instagram Marketing
#16 Abmahnung wegen selbstgenähten Gesichtsmasken?

Timo Schlappinger - Instagram Marketing

Play Episode Listen Later Apr 2, 2020 4:06


Im Internet machen Nachrichten die Runde, dass skrupellose Abmahnanwälte ihr Geschäft betreiben. Und das angeblich ausgerechnet gegen Menschen, die in der Coronakrise helfen wollen und selbst Gesichtsmasken nähen und verschenken oder vertreiben. Offenbar ist an den Abmahngerüchten nichts dran. Nun machte dieser Tage die Nachricht die Runde, dass Herstellern selbst genähter Masken eine Abmahnung drohe. So schreibt etwa die IT-Recht-Kanzlei aus München auf ihrer Website: "Werden selbstgefertigte Masken mit Bezeichnungen wie ,Atemschutz' oder ,Mundschutz' angeboten oder beworben, nimmt der Anbieter eine Widmung vor, die Medizinprodukten vorbehalten ist." Eine selbst genähte Maske ist aber kein Medizinprodukt. Das sei ein "Hype um gar nichts" heißt es auf der Internetseite Hoaxbusters.de. Betrieben wird die Seite vom Rechtsanwalt Stefan Dierks aus Hamburg. Auch die Rechtsanwaltskanzlei Rieck und Partner aus Lübeck schreibt auf ihrer Website, dass derzeit kein Fall einer Abmahnung bekannt sei. Es bestehe beim gewerblichen Vertrieb selbst genähter Atemschutzmasken allerdings die Gefahr eines Verstoßes gegen das Medizinproduktgesetz. Wie ist deine Meinung dazu? Schreib mit deinen Kommentar per E-Mail an itsmetim2611@gmail.com oder auch auf Twitter unter @itsmetim2611 --- Send in a voice message: https://anchor.fm/itsmetim2611/message

DOKTOR SHOP - E-Commerce Erfolgsrezepte mit Dr. Sebastian Decker
006 - DSGVO - wie ein Rosenverkäufer sie absolut falsch interpretiert und meine nicht marktübliche Meinung zur Datenschutzgrundverordnung

DOKTOR SHOP - E-Commerce Erfolgsrezepte mit Dr. Sebastian Decker

Play Episode Listen Later Feb 16, 2020 21:29


In der sechsten Visite bei DOKTOR SHOP erzähle ich von einem jungen Mann, Marcel, der Infinity-Rosen online verkauft. Dieser Mann hat aus reiner Angst vor Abmahnanwälten und Unwissen zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sein gesamtes Wachstum lahm gelegt. Leider kein Einzelfall. Meine Meinung bzgl. Datenschutz ist etwas anderes. Oft stoße ich hier auf Widerworte. Die ganze Geschichte des Online-Rosenverkäufers Marcel und meine nicht-marktübliche Meinung zur DSGVO in dieser Folge. - Du möchtest, deine persönliche Umsatzkur für deinen Shop und eine persönliche Sprechstunde mit mir? Dann bewerbe dich hier für ein kostenloses Strategiegespräch. Gratis Content (ohne Zuzahlung für gesetzlich Versicherte): Gratis Google Shopping Schnellstarter Kurs Kostenlose Sprechstunde für deinen Online Shop mit Dr. Sebastian Decker Über Dr. Sebastian Decker: Instagram Dr. Sebastian Decker LinkedIn Dr. Sebastian Decker Facebook Dr. Sebastian Decker Marketing für Gewinner Webseite

FAZ Einspruch
Folge 73: Kampfansage an "Abmahnanwälte"

FAZ Einspruch

Play Episode Listen Later May 16, 2019 72:25


weitere Themen: EuGH zu Arbeitszeiterfassung, BGH zu Sparverträgen, BVerfG zu NPD-Wahlwerbespot, Anwalt von Weinstein verliert Posten Kapitel: 02:39 EuGH zu Arbeitszeiterfassung 20:37 Regierungsentwurf zu Abmahnwesen 37:07 BVerfG zu NPD-Wahlwerbespot 46:08 BGH zu Sparverträgen 53:13 Weinsteins Anwalt verliert Posten 1:08:40 Gerechtes Urteil

Politik verstehen - der Podcast von Undogmatisch
#13 Ein großes Fest für Abmahnanwälte

Politik verstehen - der Podcast von Undogmatisch

Play Episode Listen Later Apr 21, 2018 47:29


In Folge 13 fragen wir uns, ob man als Jude in Deutschland (wieder) Angst haben muss. Wir blicken auf den “neuen” Antisemitismus, schauen uns an, was eigentlich die Mitte der Gesellschaft dazu sagt und spannen den Bogen bis zu Identitätspolitik und die Schwäche der Linken. Dazu ein wenig Follow-Up zu Project Gutenberg und Polizeigesetzen.

PFLEGE ambulant: leichter beraten – verkaufen - führen
Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern

PFLEGE ambulant: leichter beraten – verkaufen - führen

Play Episode Listen Later Mar 4, 2018 44:19


PA53 Bettina Schaaser: DSGVO im ambulanten Pflegedienst www.chc-team.com/pa53 Ab dem 25. Mai 2018, ohne Übergangsfrist, werden die Datenschutzgesetze schärfer und gelten für ganz Europa. Alle Kunden haben ein Recht darauf zu wissen, wer ihre Daten sieht, was damit passiert und dass sie auch wieder gelöscht werden. Und das muss jeder Dienstleister nachweisen können! Jeder, nämlich wirklich jeder, kann mich und Dich wegen Datenschutzverletzungen anzeigen. Zum Beispiel ein unzufriedener Angehörige oder ein Mitarbeiter, der sich ungerecht behandelt fühlt; aber auch Wettbewerber und vor allem Abmahnanwälte. Um das zu verhindern habe ich mit der QM-Expertin und Datenschutzbeauftragten Bettina Schaaser besprochen, was Du bis zum 25.5.2018 tun kannst. Unsere Themen für Dich Wovor oder warum müssen die Daten geschützt werden? Was genau sind personenbezogene Daten? Welche Rechte haben die Kunden an den Daten, die sie dem ambulanten Pflegedienst geben? Was bedeutet das für den ambulanten Pflegedienst? Was sind die neuen Anforderungen an die Webseite? Was haben die Mitarbeiter zu beachten? Viel Freude dabei und bis zur nächsten Folge "Mach Dir Deine Praxis leichter!" Das wünsche ich Dir, Deine Claudia   Schnelle Links für Dich Möchtest Du den Artikel bequem auf Deinem Rechner lesen und hören, dann klick hier: https://chc-team.com/pa53 Möchtest Du mehr über Bettina Schaaser und ihre Qualitätswerkstatt erfahren, dann kannst Du das hier:  https://www.die-qualitaetswerkstatt.de/kategorie/aktuelles Hast Du Lust einen Tag lang mit mir zum Thema Bewerbungsgespräche und Einarbeitungszeit zu erleben, dann ist die „Ambulante Woche“ der PPM Akademie vielleicht interessant für Dich. Spare bei Deiner Anmeldung € 30,00 wenn Du den Code „Claudia2018“ eingibst. Das gilt auch für Veranstaltungen, bei denen ich nicht Referentin bin!!!! Wenn Du gerne im Kreis von Leitungskräften ein Thema besprechen möchtest, mit dem Du Dich schon länger herumschlägst, dann sichere Dir einen der kostenfreien Plätze beim Kollegialen Teamcoaching online: http://t1p.de/chc-teamKTB-F Hier kannst Du Dich eintragen, wenn Du regelmäßig meine IMPULSE-Mails bekommen möchtest. Du kannst Dich darauf verlassen, Deine Daten sind bei mir in guten Händen.   

BPS - Business Podcast Saarland
BPS Episode 22: Marken und Patente mit Rolf Claessen

BPS - Business Podcast Saarland

Play Episode Listen Later Oct 1, 2016 56:16


Viele Unternehmen und Unternehmer haben gute Ideen. Sind diese schützenswert, können sie als Marke oder Patent angemeldet werden. Das ist ein teils hochkomplexer Prozess. Deshalb haben wir uns für diese Episode fachkundige Unterstützung in Person von Rolf Claessen geholt. Rolf ist Patentanwalt aus Köln und betreut tausende Marken und Patente im Rahmen dieser Tätigkeit. Er gibt uns nicht nur Einblick in seinen (spannenden) Werdegang, sondern führt uns auch in die Welt der Marken und Patente ein. Dabei erklärt er uns, was das überhaupt ist, was es schützenswert macht und wie das überhaupt vonstatten geht. Für Laien, wie die allermeisten Unternehmer, ist diese Erklärung notwendig, denn das Marken- und Patentrecht birgt auch viele Fallstricke. Was dabei schief gehen kann und wie man findigen Abmahnanwälten entgeht, erklärt unser Gast an anschaulichen Beispielen.

IT-BUSINESS Hot-Spot
Hotspot #3 – WLAN-Störerhaftung: Ist der Spuk wirklich vorbei?

IT-BUSINESS Hot-Spot

Play Episode Listen Later Jul 15, 2016 26:54


Nach der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung jubelt die die Netzgemeinde. Doch ist damit wirklich alles in Butter, sind die Abmahnanwälte damit raus aus dem Spiel? Wir diskutieren diese Frage im Video-Format HOTSPOT. Sie wollen künftig keinen IT-BUSINESS HOTSPOT verpassen, dann melden Sie sich hier an: www.it-business.de/newsletter

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LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer

Das Urteil des OLG Frankfurt zum Cookie-Hinweis findet Ihr hier. Jetzt aber zum Thema:Was ist eine Abmahnung?Mit einer Abmahnung weist derjenige, der sich in seinem Recht verletzt fühlt, den Täter zunächst einmal auf diesen Umstand hin, indem er das aus seiner Sicht bestehende Problem benennt und mitteilt, was aus seiner Sicht passiert ist und worin er die Rechtsverletzung sieht. Vielleicht kennst du die Tauschbörsen-Abmahnungen. Sonstige Abmahnungen funktionieren nach genau demselben Muster. Ob es um eine wettbewerbswidrige Handlung geht, die unzulässige Verwendung eines Bildes oder Videos oder ob jemand Ihren Text „geklaut“ hat, jedes Mal wird zunächst der Sachverhalt geschildert, die behauptete Rechtsverletzung dargelegt. Darauf folgt die Aufforderung, das beanstandete Verhalten ab sofort zu unterlassen. Dies ist nun oft im Internet leichter gesagt als getan, da sich bspw. die Inhalte, die Anlass zur Kritik gaben, noch im Google-Cache, auf anderen Internetseiten oder im Archiv auf der Internetseite finden. Unterlassen ist hier jedoch umfassend gemeint: So reicht es nicht, die Seite mit dem beanstandeten Inhalt nicht mehr von der Webseite zu verlinken: Beanstandet wird, wenn sie – sei es auch durch eine äußerst komplizierte URL – im Internet auffindbar ist. Auch Metatags mit dem kritischen Begriff oder Ähnliches würden gegen eine Unterlassungsforderung verstoßen. Gleiches gilt, wenn der kritische Text bzw. Begriff im Seitenquellcode auftaucht – auch wenn er auf der Internetseite, die beim Nutzer im Browser angezeigt wird, nicht zu sehen ist! Hier wird also durchaus ein äußerst formales Verständnis an den Tag gelegt, was praktisch schwer bis nicht umsetzbar ist und in der Folge oft zu erheblichen Problemen führt.Klar, worum es geht?Bei der Darstellung ist nur entscheidend, dass der Empfänger erkennen kann, worum es sich überhaupt handelt und er verstehen kann, welcher Umstand zum Ärger auf der anderen Seite geführt hat. Die Anforderungen sind hier nicht allzu hoch. Auch bei der Beschreibung des Rechtsverstoßes ist nicht erforderlich, dass der Abmahner die richtigen Paragraphen „erwischt“.UnterlassungserklärungNeben den Komponenten Sachverhalt, Rechtsverstoß, Unterlassungsaufforderung besteht die Abmahnung außerdem aus der Komponente der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies hat folgenden Hintergrund: Nach Gesetz und Rechtsprechung genügt es nicht, wenn der ertappte Sünder die beanstandeten Texte, Bilder oder Videos von seiner Internetseite entfernt bzw. sich – sogar schriftlich – verpflichtet, in Zukunft Derartiges nicht mehr zu tun. Die gesetzlichen Regelungen sind hier streng; die Gerichte glauben dem Erwischten erst dann, dass er in Zukunft die Aktion nicht wiederholen wird, wenn er sich für den Fall, dass er es doch tut, zu einer erheblichen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese wäre im Falle des Falles an den Abmahner zu zahlen.Das wird teuer!Außerdem „drücken“ die Abmahnanwälte dem Abgemahnten auch noch die Kosten für die Abmahnung auf. Was zunächst wie eine Strafe klingt und praktisch auch so wirkt, hat juristisch den Hintergrund darin, dass der Abmahnanwalt – so versteht es das Gesetz – im Interesse des Abgemahnten tätig war und dieser ihn deshalb bezahlen muss. Das klingt zunächst unlogisch bis abseitig, hat aber seinen Hintergrund in der oben bereits beschriebenen Struktur der Abmahnung: Da sie zumindest die Chance bietet, das noch teurere gerichtliche Verfahren zu vermeiden, hat – so meint jedenfalls das Gesetz – der Abgemahnte hieran durchaus ein Interesse. Anders gewendet: Er hat den Fehler gemacht und hat daher sein Interesse daran, dass ihn nur das kleinere Übel trifft, nämlich die Abmahnung.Und was jetzt?Wie soll man nun mit einer solchen Abmahnung umgehen? Dies hängt zum großen Teil davon ab, ob sie berechtigt ist, also der beanstandete Fehler tatsächlich unterlaufen ist. Dies ist wie immer nicht nur eine Frage des tatsächlichen Fehlverhaltens, sondern natürlich auch immer eine solche des Nachweises.Vieles ist nachweisbar...Letzteres ist im Internet allerdings in ganz erheblichem Umfang möglich. Sogar das Löschen der beanstandeten Seiten hilft hier wenig: Ist erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen, hat der Abmahnanwalt unter Garantie einen Screenshot der Seite gemacht und für den Fall der Fälle „warm und trocken“ weggelegt. Aber selbst wenn nicht, ist zumindest für eine kurze Zeitspanne das frühere Aussehen der Webseite im Google-Cache abrufbar. Aber es geht noch weiter: Ein gemeinnütziges Projekt in den USA, Internet Archive, betreibt das Projekt Wayback Machine. Die Freiwilligen haben sich zum Ziel gesetzt, das gesamte Wissen des Internets abzuspeichern und hierbei auch frühere Stände von Webseites zu archivieren. Dies führt dazu, dass auch Jahre alte Versionen einer Webseite zur Verfügung stehen können. Allerdings archiviert die Wayback Machine nicht gezielt jede Seite, z.B. je Monat, sondern zufällig dann, wenn die Robots dort „vorbeikommen“. Dies ist alle paar Monate bis zu einmal im Jahr der Fall, führt aber dazu, dass der Inhalt der Seite zu einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt auf unabsehbare Zeit gespeichert und über die Wayback Machine öffentlich zugänglich ist; oft wird jedoch nur die Startseite „erwischt“. Sie finden das Archiv unter http://archive.org/web/.Wie alles im Leben und im Recht hat die gute Dokumentationsmöglichkeit im Internet zwei Seiten: Ist einem etwas danebengegangen, so ist dies extrem ärgerlich. Will man selbst Rechte verteidigen und z.B. den Diebstahl von Content oder andere Rechtsverstöße dokumentieren und verfolgen, so sind diese Möglichkeiten Gold wert.Besonders „schlimm“ ist die Angelegenheit deshalb, weil ein böswilliger Abmahner auch erheblich in der Vergangenheit liegende Umstände – sogar dann, wenn die Webseite schon lange geändert wurde – zum Gegenstand von Abmahnungen machen kann. Was auch hier wieder unfair klingt, passt in die rechtliche Logik: Schließlich reicht das reine Ändern der Webseite nicht, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Daher bitte daran denken: Wenn Sie einen rechtlich relevanten Fehler auf Ihrer Webseite entdeckt und geändert haben, bitte unbedingt den Google-Cache löschen. Auch dann, wenn (noch) keine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.Abmahnung per E-Mail?Apropos Abmahnung im Briefkasten: Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer Abmahnungen per E-Mail erhalten. Dies sind meiner Erfahrung nach stets Fakes. Zwar gilt für eine Abmahnung kein gesetzliches Formerfordernis, sie muss also nicht schriftlich sein, um wirksam zu sein. Jedoch sprechen Anwaltskanzleien diese immer schriftlich aus, schon allein aus Dokumentationsgründen. Oft sind diese Fake-Abmahnungs-E-Mails auch noch mit verschiedenen anderen netten Überraschungen versehen, also Links auf Schadsoftware oder Anhänge, in denen das angebliche Abmahnschreiben sein soll, die stattdessen mit unerfreulicher Software gefüllt sind. Dies hat mit einer richtigen Abmahnung nichts zu tun, sondern die Internetkriminellen nutzen die Sorge der Blogger vor Abmahnungen, um diese dazu zu bewegen, den schädlichen Link zu klicken bzw. den Trojaneranhang zu öffnen. Wenn Sie daher eine Abmahnung per E-Mail erhalten, bitte nicht aus Sorge den Verstand abschalten, sondern die E-Mail umgehend löschen. Es gilt also dasselbe wie für jede andere merkwürdige E-Mail.Mit der Wayback Machine muss man dagegen leben; es ist nicht möglich, hier Einfluss zu nehmen und den Stand der eigenen Webseite, den dieses Archivprojekt zufällig „erwischt“ hat, zu löschen. Da dieses Archiv bei den Abmahnern aber noch nicht besonders bekannt ist, habe ich bisher auch noch nicht erlebt, dass sie sich mit diesem Argument auf einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung berufen haben. Zwar müsste man grundsätzlich davon ausgehen, dass etwas Unmögliches wie die Löschung dort nicht verlangt wird, auch nicht von einem Gericht. Leider ist es jedoch so, dass nicht jedes Landgericht in Internetthemen „fit“ ist. Dies haben wir ja bspw. auch bei der Thematik Double-Opt-in gesehen.Zurück zur Abmahnung: Eine Abmahnung erteilt ein Rechtsanwalt. Das bedeutet, dass dies zunächst eine rein einseitige Aktion des Abmahners ist. Es bedeutet nicht, dass tatsächlich alles, was dort geschrieben wird, stimmt, und auch nicht, dass die rechtlichen Schlussfolgerungen korrekt sind. Um es noch einmal zu wiederholen: Jeder kann jedem eine Abmahnung schicken und wird auch sicher einen Anwalt finden, der dies für ihn tut.Bei Abmahnungen bedeutet der reine Erhalt der Abmahnung noch nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag in vollem Umfang zahlen müssen. Zunächst einmal heißt es in Ruhe durchatmen und das Dokument genau ansehen.Reaktion auf die Abmahnung. Was kannst du tun?Um die Reaktion auf eine Abmahnung zu klären, bitte folgende Fragen beantworten:Stimmt der Sachverhalt? Habe ich die fraglichen Begriffe/Bilder/Fotos tatsächlich auf meiner Webseite bzw. stimmt die geschilderte „Geschichte“?Liegt hierin tatsächlich eine Rechtsverletzung?In vielen Fällen ist dies klar; falls nicht, zu diesem Punkt unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich weiß, es ist verführerisch, das Thema zunächst einmal zu „googeln“ und dann die Angelegenheit selbst zusammenzubauen. Es spricht auch nichts dagegen, einmal zu schauen: Wenn sich eine klare Antwort auf einer verlässlichen Seite findet, kann die Sache auch möglicherweise ohne Anwalt geregelt werden. Es bleibt jedoch das Risiko, sich zu verkalkulieren und am Ende nicht wie erhofft die Anwaltskosten zu sparen und die Angelegenheit elegant zu erledigen – sondern eine einstweilige Verfügung zu kassieren, die einen sehr viel mehr Geld kostet, als man im ersten Schritt gespart hat. Hier gilt es also genau abzuwägen und nach der eigenen Risikobereitschaft zu entscheiden.Bleibt die Unterlassungserklärung als solche. Wenn wirklich etwas aus rechtlicher Sicht danebengegangen ist, muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, wenn man verhindern will, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt (und dann auch bekommt). Zu den Einzelheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens komme ich im nächsten Kapitel. Hier nur so viel: Es handelt sich um ein Schnellverfahren vor Gericht, bei dem das Gericht auch ohne den Antragsgegner anzuhören eine sofort wirksame und vollstreckbare Entscheidung erlassen kann. Es kann einem also passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einer solchen einstweiligen Anordnung vor der Tür steht, einem diese zustellt und sie dann ab sofort gilt, ohne dass man vorher von der Angelegenheit je etwas gehört hätte. Zwischen Unterlassungserklärung und Unterlassungsverfügung des Gerichts besteht aber ein ganz entscheidender Unterschied: Bei Verstoß zahlt man bei der Unterlassungserklärung an die Gegenpartei, bei der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld an die Staatskasse. Die Höhe des „Strafbetrages“ richtet sich bei der Unterlassungserklärung nach den vertraglichen Vereinbarungen, beim Ordnungsgeld legt das Gericht sie fest. Ob an den Gegner oder an das Gericht gezahlt wird, macht nicht nur einen psychologischen Unterschied. Ich jedenfalls würde deutlich lieber an den Staat zahlen als an jemanden, der mich erfolgreich abgemahnt hat … Es führt aber auch dazu, dass meistens die Gegenseite sehr viel weniger motiviert ist, ein Ordnungsgeld durchzusetzen als eine Vertragsstrafe: Bei einem Ordnungsgeldantrag ist schließlich für den Gegner nichts zu gewinnen. Selbst wenn er mit dem Antrag Erfolg hat, geht er mit null Euro nach Hause, und wenn der Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt oder ein geringeres Ordnungsgeld verhängt wird, kann er sogar noch auf Kosten „sitzen bleiben“. Da macht natürlich das Einklagen einer Vertragsstrafe mehr Spaß, wo der Abmahner das Geld behalten darf. Dies kann durchaus bei der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, taktisch eine Rolle spielen.Wichtig ist beim Thema Unterlassungserklärung auch, dass man als Abgemahnter nicht verpflichtet ist, das meist beiliegende Formular zu unterzeichnen und zurückzusenden – dies ist lediglich ein Vorschlag seitens des Abmahners. Und wie dies mit einseitigen Vorschlägen so ist, ist die erwünschte Unterlassungserklärung meist sehr weitgehend formuliert – oft über das hinaus, was aus rechtlichen Gründen abgegeben werden müsste. Daher muss dieser Punkt ganz besonders sorgfältig geprüft und ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe bewertet werden. Denn eine Unterlassungserklärung muss man nur für das abgeben, was tatsächlich vorgefallen ist. Beliebt bei Abmahnanwälten ist, in die Unterlassungserklärung auch gleich eine Übernahmeverpflichtung für die Anwaltskosten aufzunehmen. Dies ist rechtlich nicht geboten, muss also nicht unterschrieben und erklärt werden. Dies gilt insbesondere, wenn im Hinblick auf den Streitwert, den der Anwalt zugrunde gelegt hat, Diskussionsbedarf besteht. Denn häufig wird der Streitwert für eine Abmahnung recht hoch angesetzt – was in hohen Anwaltsgebühren resultiert.Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer berechtigten Abmahnung Anwaltskosten zu erstatten sind – wie bereits ausgeführt, hat der Anwalt ja rechtlich gesehen im Interesse des Abgemahnten gehandelt und kann daher seine Gebühren verlangen. Allerdings nur die, die tatsächlich angefallen sind, von einem korrekten Streitwert aus berechnet.Wenn eine Abmahnung grundsätzlich oder möglicherweise berechtigt ist, kann man überlegen, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung abzugeben – damit ist der Unterlassungsantrag, der grundsätzlich einen erheblichen Streitwert hat, erledigt. Er kann also nicht mehr im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder auch einer Hauptsacheklage vor Gericht gebracht werden. Wenn man nun die Anwaltskosten nicht zahlt, besteht zwar die Möglichkeit, dass die Gegenseite diese einklagt. Bei einer solchen Klage wäre der Streitwert aber nur die Höhe der Anwaltskosten – was oft für Abmahner uninteressant ist. Darüber hinaus hat der Abmahner auch in diesem „kleinen“ Prozess die volle Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Berechtigung der Abmahnung. Dies schreckt Abmahner oft davor ab, diese Anwaltskosten einzuklagen. Hinzu kommt, dass dann auch dargelegt und bewiesen werden muss, dass die Kosten an den Anwalt gezahlt wurden. Auch hier ist es schon vorgekommen, dass gerade bei einer Massenabmahnung der Auftraggeber dem Anwalt nicht für sämtliche Abmahnungen die Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tatsächlich bezahlt hat (was er durchaus müsste). Wenn man diesen Mittelweg wählt – Unterlassungserklärung abgeben, aber die Anwaltskosten nicht zahlen – ist es wichtig, die Unterlassungserklärung dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen (diesen Absatz streichen) und dass die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben wird. Es ist üblich, das so zu machen, um kein „Schuldanerkenntnis“ zu schaffen. Eine sehr kreative Form der Umformulierung einer Unterlassungserklärung ist mir einmal seitens eines Münchener Gegners serviert worden: Ich mahne eher selten ab, typischerweise sind meine Mandanten diejenigen, die eine Abmahnung „gefangen“ haben, aber in diesem Fall war es einmal so herum. Der Kollege gab auf meine – berechtigte – Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, die er unter die Bedingung stellte, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit des gerügten Verhaltens allgemein feststelle. So dachte sich der Kollege aus dem Problem der möglichen Berechtigung der Abmahnung herauszuwinden und die Entscheidung darüber, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht, auf das mögliche Vertragsstrafenverfahren vor Gericht zu verschieben. Es kam, wie es kommen musste: Die Gegenseite verstieß gegen die Unterlassungserklärung. Ich machte daher eine Vertragsstrafenklage vor dem Landgericht München anhängig und dort fand die kreative Lösung der Gegenseite wenig Verständnis: Das Abmahnungsverfahren dient gerade dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Prozess um die Berechtigung der Abmahnung zu vermeiden sowie dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, eine verbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Dem wird natürlich die „weiche Variante“ des Kollegen nicht gerecht. Daher verurteilte das Landgericht München seinen Mandanten dazu, die Vertragsstrafe zu zahlen – ohne sich damit zu beschäftigen, ob die Abmahnung möglicherweise berechtigt war. Auf einen solchen kreativen Trick kann man daher verzichten. Was hingegen aufgenommen werden sollte, ist, dass die Unterlassungserklärung unter der Bedingung der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Gesetzeslage steht. Dies erspart einem das Problem, dass ein solcher Unterlassungsvertrag dauerhaft bindet – unabhängig davon, ob möglicherweise der Gesetzgeber das beanstandete Verhalten später legalisieren sollte. Es gibt zwar die Möglichkeit, auch Unterlassungsverträge zu kündigen – dies ist aber unnötig kompliziert.Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahner mitübersendet, ist rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Sendet man diese unterzeichnet zurück, ist damit ein Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen und man ist vertraglich verpflichtet, bei einem erneuten Verstoß die versprochene Vertragsstrafe zu zahlen. Interessant wird dieses Thema, wenn ich – wie meistens – die Unterlassungserklärung etwas umformuliere und einschränke oder unter Bedingungen stelle: Damit habe ich das Angebot der Gegenseite nicht angenommen, sondern mein eigenes gemacht. Hieraus wird nur dann ein wirksamer Vertrag, wenn die Gegenseite nochmals schreibt und dieses Angebot annimmt. Vergisst der Abmahnende dies, ist kein wirksamer Vertragsstrafenvertrag zustande gekommen und der Abmahner wird kein Glück haben, wenn er versucht, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe durchzusetzen: Diese kann nur auf der Basis eines Vertrages eingefordert werden. Wer also auf seine modifizierte Unterlassungserklärung keine Antwort erhält, hat noch einmal Glück gehabt.Ein letzter Punkt ist die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahner eine angemessene Vertragsstrafe fordert und diese nach eigenem Ermessen festlegt, wobei die Höhe vom zuständigen Gericht geprüft werden kann. Diese Konstruktion heißt „Neuer Hamburger Brauch“ und hiermit kann der Unterlassungsanspruch erfüllt werden: Dies kann einerseits der Abmahnende fordern (wobei es auch reichen würde, wenn ich als Antwort eine bezifferte, angemessene Vertragsstrafe anbiete – auch hier muss natürlich die Änderung angenommen werden); ich kann andererseits aber auf eine Abmahnung, bei der eine bezifferte Vertragsstrafe gefordert wird, auch eine solche Unterlassungserklärung nach „Neuem Hamburger Brauch“ anbieten. Dies ist durchaus sinnvoll, da dann bei einer möglichen Vertragsstrafe nicht der Pauschalbetrag anfällt, sondern hier letztlich das Gericht entscheidet. Nochmal zur Klarstellung: Ein wirksamer Unterlassungsvertrag kommt nur zustande, wenn es eine Einigung gibt. Reagiert der Abmahner auf ein Gegenangebot, das von seiner Forderung abweicht, nicht, gibt es keinen solchen Vertrag – und der Abgemahnte hat Glück gehabt und muss keine Vertragsstrafe zahlen, wenn der Abmahner ihn nochmal mit demselben Rechtsverstoß „erwischt“.Üblicherweise wird bei Abmahnungen zwischen Unternehmen eine Vertragsstrafe von knapp über 5.000 Euro vereinbart. Hintergrund ist, dass bei Streitwerten von über 5.000 Euro das Landgericht zuständig ist, darunter das Amtsgericht. Amtsgerichte haben mit diesen Fragen rund um Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht im üblichen Fall nichts zu tun, sodass man mit diesen Fragen lieber zum Landgericht möchte.Wenn man sich hingegen entscheidet, auf die Abmahnung zu reagieren und nicht stattdessen einfach abzuwarten, was die Gegenseite tut, sollte man die in der Abmahnung gesetzte Frist auf jeden Fall einhalten. Jedenfalls sollte in diesem Zeitrahmen eine Bitte um Fristverlängerung eingehen; idealerweise auch bereits die (modifizierte) Unterlassungserklärung, falls man sich zu ihrer Abgabe entschließt. Hintergrund ist, dass – auch wenn es sich bei der Fristsetzung um eine rein private Frist der Gegenseite handelt – diese nach Fristablauf beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen kann. Das muss zwar nicht „dramatisch“ sein, sollte aber besser eine bewusste Entscheidung sein.Beitragsbild: Panik emoticon - (c) yayayoyo Folge direkt herunterladen

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GFM Folge 169 – Risiken von Guerrilla Marketing

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Play Episode Listen Later Apr 25, 2012


Hört sich ja alles toll an, aber Guerrilla Marketing ist doch eigentlich immer illegal, oder? Nun, die Sendung dieser Woche ist gefährlich: Risiko! Überall lauern Abmahnanwälte, Ordnungsämter, Wettbewerber und verärgerte Kunden. Und plötzlich hat man mehr als nur Ärger am Hals. Abmahnung, Strafanzeige, Bußgeld und am Ende ... statt neuer Kunden bleibt der Frust? Oder sind wir einfach nur ein Land der Angsthasen? Tony erklärt, warum gutes Marketing manchmal nur durch Kontrollverlust funktioniert. Weswegen Angst im Marketing meist ein schlechter Ratgeber ist und warum man am besten nicht seinen Anwalt fragt, was man tun soll. Wie macht man Guerrilla Marketing richtig? Wie reduziert man die Risiken? Und wie man am Ende vielleicht doch einen "Free Lunch" bekommt ... all das und mehr diese Woche bei GuerrillaFM!