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Zusammenhalt, Solidarität, Freundschaft - drei Dinge, die man in juristischen Communities eher selten vermutet, aber doch finden kann, und zwar häufig in der Ref-AG und noch häufiger, wenn Sie gemeinsam auf AG-Fahrt gegangen ist (für die es sogar Sonderurlaub gibt!). Richard Ademmer, Richter und AG-Leiter, plaudert mit zwei Refs, Hendrik Wanner vom Landgericht Kassel und Ester Struckmeier vom Landgericht Münster, über ein Thema, das ihm wirklich am Herzen liegt: die AG-Fahrt als ein Baustein eines starken Gemeinschaftsgefühls, das einen durch das Referendariat bis zum Examen tragen kann. Dazu gibt es handfeste Tipps: Wohin fahren? Wie organisieren? Wie teuer wird es? Und wie kann man auch diejenigen mitnehmen, die zu Hause bleiben müssen? Das alles - auch wie es bei Richards eigener AG-Fahrt im letzten Jahrtausend war - und noch viel mehr erfahrt ihr in dieser Folge, die - versprochen - Euer Herz erwärmen wird und Euch zeigen soll, dass das Ref viel mehr als Jura ist. Viel Spaß beim Hören! http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Gerade in der Krise eines Unternehmens gibt es für Aufsichtsräte zahlreiche Haftungsrisiken, wenn sie ihren Überwachungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen. Insolvenzverwalter nehmen Aufsichtsräte häufig in Anspruch, um Geld für die Gläubiger zu sichern. Der Fall Wirecard hat dies einmal mehr bestätigt, auch wenn vor dem Landgericht München nur die Klage des Insolvenzverwalters gegen drei ehemalige Vorstände erfolgreich war. Der ebenfalls beklagte ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende wurde hingegen nicht verurteilt. Angesichts steigender Insolvenzahlen und einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollten Aufsichtsräte jedoch genau wissen, auf welche Punkte sie achten sollten und wie sie sich schützen können. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Thomas Dömmecke. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.
2008 wird eine 87-Jährige aus Rottach-Egern tot in ihrer Badewanne entdeckt. 2010 steht Manfred Genditzki zum ersten Mal wegen Mordes in München vor Gericht. Er war Hausmeister in der Wohnanlage, in der die Retnerin lebte. Er half ihr, kaufte für sie ein, bereitete ihr Mahlzeiten zu. Ende Oktober 2008 holte er sie von einem Klinikaufenthalt ab, brachte sie nach Hause. Als am Abend die Pflegekraft kam, lag die 87-Jährige tot in der Badewanne. 2mal verurteilt das Landgericht München Manfred Genditzki wegen Mordes. Doch der Hausmeister, der immer seine Unschuld beteuert hat, gibt nicht auf. Auf Betreiben seiner Verteidiger beginnt 2023 das Wiederaufnahmeverfahren.
David G. gibt sich als Mediziner aus, als Wissenschaftler. Er nimmt Kontakt zu jungen Frauen auf, die mit Kleinanzeigen auf Jobsuche sind. Er fragt sie, ob sie Teil einer wissenschaftlichen Studie werden wollen. Es soll um Schmerzempfindlichkeit bei Stromschlägen gehen. David G. verspricht eine Aufwandsentschädigung. Die Frauen sollen sich mit einer selbstgebauten Apparatur Elektroschocks verpassen. Über Skype gibt er ihnen Anweisungen, schaut zu, filmt sie. 5 Jahre lang. Dann fliegt er auf. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn schließlich am Landgericht München II wegen versuchten Mordes an - in 88 Fällen. Ende 2019 beginnt der Prozess gegen den 30-Jährigen.
Die Nachrichten an diesem Morgen: In Italien Treffen sich die Staats- und Regierungschefs der G 7. In Austin stimmen die Tesla-Aktionäre abermals über ein Milliarden-Aktienpaket für Elon Musk ab. Und am Landgericht München fällt die Entscheidung im bayrisch-fränkischen Wurststreit.
Diese Woche dürfen wir Leo von Allround-PC als Gast begrüßen. Motorola darf keine Geräte mehr in Deutschland verkaufen und Huawei bekommt wahrscheinlich keine Chips mehr von Intel und Qualcomm. Bei der IO 2024 ging es vor allem um AI, das Pixel 9 gab es dann aber nur als Leak. Auch Sony und vivo haben neue Geräte auf dem Markt, wo sich zumindest bei einem Gerät die Frage stellt, ob es das Gerät überhaupt noch braucht. Günstige Handytarife ohne Handy: Finde den richtigen Tarif für dich! ► https://www.china-gadgets.de/tarifrechner-guenstige-handytarife-ohne-handy/ Allround-PC Website ► https://www.allround-pc.com/ Allround-PC bei YouTube ► https://www.youtube.com/@allroundpc Verkaufsstopp von Motorola-Smartphones & Lenovo-Geräten: Landgericht München entscheidet ► https://www.china-gadgets.de/verkaufsstopp-von-motorola-lenovo-smartphones/ US revokes Intel, Qualcomm's export licenses to sell to China's Huawei, sources say ► https://www.reuters.com/technology/us-revoked-some-export-licenses-chinas-huawei-2024-05-07/ Google I/O 2024: everything announced ► https://www.theverge.com/24153841/google-io-2024-ai-gemini-android-chrome-photos Google Pixel 9 Pro: Neue Bilder enthüllen Design vollständig ► https://www.allround-pc.com/news/2024/google-pixel-9-pro-erste-bilder-zeigen-design-neuheiten Exclusive first look: Here's Chrome OS running on an Android phone ► https://www.androidauthority.com/chrome-os-on-android-hands-on-2-3442510/ Vivo X100 Ultra: Die erste Telefoto-Kamera mit 200 Megapixeln – auch für Deutschland? ► https://www.china-gadgets.de/vivo-x100-ultra-smartphone/ Sony Xperia 1 VI is here - SD 8 Gen 3, better zoom and more conventional screen ► https://www.gsmarena.com/sony_xperia_1_vi_is_here__sd_8_gen_3_better_zoom_but_ditches_the_4k_screen-news-62863.php Exclusive: Xiaomi started developing next flagships ► https://www.androidheadlines.com/2024/05/exclusive-xiaomi-started-developing-next-flagships-to-rival-the-galaxy-s25-series.html Apple will Vision Pro nach der WWDC international einführen ► https://www.golem.de/news/ar-vr-brille-apple-will-vision-pro-nach-der-wwdc-international-einfuehren-2405-185075.html The Boys Staffel 4 (kommt erst nächsten Monat, Fabian war schon im Juni) ► https://www.youtube.com/watch?v=EzFXDvC-EwM Espresso Affogato ► https://www.youtube.com/watch?v=u7qCzZCoI2M Rapping Chef ► https://www.instagram.com/rappingchef/ American Nightmare ► https://www.netflix.com/de/title/81620852
Muss Samsung bald alle Galaxy-Smartphones in Deutschland zerstören? Wenn es nach dem Landgericht München geht, dann auf jeden Fall. Kurz vor der endgültigen Veröffentlichung liefert Google weitere Pixel 8a Leaks und die neue AI-Funktion vom vivo X100s wirft Fragen auf. Xiaomi verwirrt derweil mit einer Special Edition im Argentinien-Design, welche exklusiv für Indien herauskommt? HIGH Mobile: 28 GB LTE Tarif mit Allnet-Flat im Telekom-Netz für 12,50€ ► https://bit.ly/3JJBbon Wenn Harry Potter ein (Xiaomi-)Smartphone hätte | Redmi Turbo 3 Unboxing ► https://youtu.be/bD_pNgGSFbo?si=Y9gBfsv5VfekPlHu Alle Galaxy-Smartphones betroffen: Samsung verliert Patentklage ► https://www.heise.de/news/Alle-Galaxy-Smartphones-betroffen-Samsung-verliert-Patentklage-9700258.html Pixel 8a leaks once again, this time with a surprise fifth color case ► https://www.androidauthority.com/google-pixel-8a-leaks-coral-color-case-3438504/ Google Pixel 8a Promo Video Showcases AI Capabilities in Detail ► https://www.mysmartprice.com/gear/google-pixel-8a-promo-video-exclusive/ vivo X100s leaks ahead of May debut ► https://www.gsmarena.com/exclusive_vivo_x100s_leaks_ahead_of_may_debut-news-62573.php Vivo X100s ändert kurzerhand Jahreszeit eines Fotos durch "Four Seasons"-AI ► https://www.notebookcheck.com/Vivo-X100s-aendert-kurzerhand-Jahreszeit-eines-Fotos-durch-Four-Seasons-AI.832315.0.html Bundesnetzagentur verschenkt Frequenzen ► https://www.golem.de/news/keine-auktion-bundesnetzagentur-verschenkt-frequenzen-2404-184703.html Redmi Note 13 Pro+ World Champions Edition ► https://in.event.mi.com/in/redmi-note-13-pro-plus-world-champions-edition Apple Finally Plans to Release a Calculator App for iPad Later This Year ► https://www.macrumors.com/2024/04/23/calculator-app-for-ipad-rumor/ Manor Lords ► https://store.steampowered.com/app/1363080/Manor_Lords/ The Greatest Beer Run Ever ► https://tv.apple.com/de/movie/the-greatest-beer-run-ever/umc.cmc.54tpvwt1vapino8t6kulcf2d1?action=play
Vor dem Landgericht München I wird im März ein Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilt. Die Taten an den minderjährigen Spielern beging er in einem Zeitraum von sechs Jahren. Viele fragen sich: Warum wurde das nicht früher bemerkt? Von Nora Hespers.
Bei einer gemeinsamen Bergtour besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Bergrettung gegen einen Teilnehmer der Tour. Dies gilt auch dann, wenn sich einer der Teilnehmer als Bergführer bezeichnet, entschied das Landgericht München I. Das Gericht wies damit eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von etwa 8.500 Euro ab, erläutert „anwaltauskunft.de. Bei der […]
Am 26. Februar 1924 war es soweit: Vor dem bayerischen Volksgericht beim Landgericht München I begann der Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und acht Mitangeklagte wegen des versuchten Staatsstreiches gegen die Republik vom 9. November des vergangenen Jahres. Nicht angeklagt wurden der bayerische Generalstaatskommissar Gustav von Kahr, der Landeskommandant der Reichswehr in Bayern Otto von Lossow und der Chef der Bayerischen Landespolizei Hans von Seißer, die in die Putschpläne ursprünglich eingeweiht, in dessen Verlauf jedoch abgesprungen waren. Ihre Rolle war es jedoch, die an den ersten Prozesstagen im Mittelpunkt der Verhandlungen stand; wobei die überforderten oder unwilligen Laienrichter es zuließen, dass Hitler und seine Mitstreiter diese „Zeugen“ teilweise von der Anklagebank aus selbst in der Art von Anklägern verhörten. Der Gerichtsreport des Berliner Tageblattes vom 27. Februar konzentriert sich dabei vornehmlich auf die Aussagen des Angeklagten Friedrich Weber, der sich als Leiter eines Freiwilligenkorps am Hitlerputsch beteiligt hatte. Es liest Frank Riede.
freie-radios.net (Radio Freies Sender Kombinat, Hamburg (FSK))
Nach 7 Verhandlungstagen hob das Landgericht ein Urteil vom Amtsgericht auf und verhängte einen Strafe von €3600, über 120 Tagessätze. Damit gewann "Die gute Dame" ihre Wette, sieht sich jedoch selbst einem Berufungsverfahren entgegen. https://antirrr.nirgendwo.info/block-neurath Hier berichtet die Aktionsgruppe „Block Neurath“ über Ihre Prozesse. Im November 2021 hatte die Gruppe parallel zur COP über viele Stunden die Züge zur Kohlezufuhr des Kraftwerks Neurath aufgehalten. An verschiedenen Stellen hatten sich Menschen in Betonblöcken („Drachen“), Betonfässern und Rohren unter den Gleisen angekettet oder mit Elektrorollstühlen auf die Gleise gestellt. Das Kohlekraftwerk musste schließlich gedrosselt und dann ein Block ganz ausgeschaltet werden. Nach langem Gewahrsam im Anschluss der Aktion werden nun 4 Personen angeklagt. Zwei Personen sind bereits vom Amtsgericht Grevenbroich zu einer 9-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, die Berufungsinstanz am Landgericht Mönchengladbach reduzierte das auf immer noch hohe 120 Tagessätze. RWE hat außerdem Schadensersatzforderungen angekündigt. Anstehende Termine: Mo, 15.1.23 11 Uhr Amtsgericht Grevenbroich Erster Verhandlungstermin von T – Kundgebung ab 10.30 Uhr – dezentrale Mitmachaktion Mo, 22.1.2024 um 11 Uhr Amtsgericht Grevenbroich – Fortsetzung Prozess von Person T – Kundgebung ab 10.30 Uhr unter dem Motto „Gerichte sind zum Essen da“ mit Küche für alle Mo, 29.1.2024 um 11 Uhr Amtsgericht Grevenbroich – Fortsetzung Prozess von Person T – Kundgebung ab 10.30 Uhr
RefPod wünscht dir ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2024! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, startet mit dir in das neue Jahr mit einer besonderen Folge: In dieser Folge teilen rund 30 Referendarinnen und Referendare ihre persönlichen Tipps zum Referendariat! Es geht um Themen wie Work-Life-Balance, Lernplanung, Lerntipps und vieles mehr. Die Aufnahmen sind bei der Weihnachtsfeier für Referendarinnen und Referendare am Landgericht Münster vor rund einem Monat entstanden. Ganz herzlichen Dank an alle, die mitgemacht haben! Was sind deine persönlichen Tipps rund ums Referendariat? Schreib' es uns gerne! :) Wir freuen uns, wenn du unseren Podcast abonnierst, bewertest und dadurch unterstützt :) Folge "# 10.5 Die wichtigsten Tipps fürs Ref aus Sicht von 24 AG-Leitern" bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube. http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
*** Tickets und Infos zur Livetour: https://rausgegangen.de/artists/menschen-und-monster/ *** Willkommen zurück, liebe Monstis :) In der heutigen Folge sprechen wir, Maren und Stefanie, über einen weiteren Fall, den wir vor dem Landgericht Münster mitverfolgt haben. 27. August 2022, es ist Samstag und an dem Tag zieht der CSD durch Münster. Unter den feiernden Menschen ist auch Malte C. Er ist Transmann und hat aufgrund der Pandemie nun das erste Jahr die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Als er eine Auseinandersetzung unweit von ihm vernimmt, will er schlichtend dazwischen gehen. Was dann folgt, sind ein Schubser gegen die Brust und zwei Schläge gegen Maltes Kopf. Er liegt danach reglos am Boden. Nicht einmal eine Woche später starb er im Krankenhaus. War das ein Hassverbrechen? Wurde Malte geschlagen, weil er ein Transmann war? Was sind die Hintergründe und das Motiv in diesem Fall und wer ist der Täter? Ihr habt Fallvorschläge, Witze, Fragen oder süße Tierfotos? So könnt ihr uns erreichen: Instagram: https://www.instagram.com/menschen_und_monster Hört auch in unseren anderen Podcast rein: "Kaltblütig - die Spur der Killer" „Menschen und Monster“ ist ein Podcast von Podimo. In der Podcast App Podimo kannst du 30 Tage lang kostenlos über hundert weitere Folgen und viele weitere exklusive Podcasts und Hörbücher hören. Gehe dafür einfach auf den Link https://go.podimo.com/de/kaltbluetig Du kannst das Probeabo jederzeit kündigen. Du wirst auf der Seite deine Bezahldaten hinterlegen müssen, um deine Anmeldung abzuschließen. Aber keine Sorge, wenn du innerhalb der 30 Tage kündigst, zahlst du natürlich keinen Cent. Wenn du nach Ablauf deines Probeabos bei Podimo bleiben willst, zahlst du im Monat 4,99€ und bekommst weiterhin Zugriff auf alle exklusiven Podcasts und Hörbücher der App.
Signa, Streiks und Teuerung: Zahlen wir die Zeche der Politik? Die Zeiten werden härter: Sogar die mächtige Metaller-Gewerkschaft muss klein beigeben, die Teuerung frisst uns weiter arm und jetzt reißt auch noch die Signa-Insolvenz ein Milliardenloch bei ihren Schuldnern. Viele Experten befürchten: Auch dafür wird der Steuerzahler zur Kassa gebeten. Erleben wir jetzt die Folgen der fehlgeleiteten Krisenpolitik der vergangenen Jahre? Wälzen Wirtschaft und Politik die Kosten auf uns ab? Und ging bei der Signa wirklich alles mit rechten Dingen zu oder wurde der gefallene Starinvestor René Benko politisch protegiert? Kleben, klagen, betonieren: Wie demokratisch ist der Klimaprotest? (AT) Sie sind wieder da – doch jetzt kämpft die Klimabewegung mit härteren Bandagen. Mit Beton befestigen Aktivisten sich selbst auf zahlreichen Fahrbahnen in Österreich. Kooperation mit der Polizei haben sie vollends aufgekündigt, um „stärkere Bilder der Ungerechtigkeit zu erzeugen“. Mit Klagen wollen sie den Staat dazu zwingen, ihren Forderungen nachzukommen. Nicht umsonst stuft das Landgericht München die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein. Und namhafte Klimaikonen wie Helga Kromp-Kolb fordern Haftstrafen für Politiker und Unternehmer, die den Klimaschutz nicht ernst genug nehmen. Eskaliert die Klimabewegung jetzt vollends? Muss die Justiz härter gegen die Klimaaktivisten vorgehen? Oder ist ihr Beton stärker als unsere Gesetze? Werden die Aktivisten von Politik und Medien hofiert? Und befeuert die Weltklimakonferenz in Dubai die Proteste gar noch? Darüber diskutiert Moderatorin Katrin Prähauser mit diesen Gästen:Roland Tichy, JournalistEva Glawischnig, ehemalige Klubobfrau der „Grünen"Bernhard Heinzelmaier, Kolumnist beim „Exxpress"Lena Schilling, Klima-Aktivistin
Heute: ++ Schuldenbremse ausgebremst: Ampel-Koalition will weitere Schulden ++ BKA: Gewaltkriminalität steigt stark an ++ Landgericht München: „Letzte Generation“ kriminelle Vereinigung ++ Wahlen in Holland: Erschütterung des politischen Establishments - "Amsterdamer Seifenblase ist geplatzt“ ++ wütende Proteste in Dublin nach Messerangriff ++ TE Energiewendewetterbericht ++ Webseite: https://www.tichyseinblick.de
Straftaten sind kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie. Das erklärt das Landgericht München. Und sie seien auch als solche juristisch nüchtern zu bewerten. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2023 Epoch Times
Jérôme Boateng war ganz oben: Fußball-Weltmeister, Bayern-Star, Empfang bei Angela Merkel im Bundeskanzleramt, eigenes Hochglanz-Magazin, von Jay-Zs Agentur RocNation gesignt. Lena Cassel und Daniel Müksch betrachten in dieser Folge all diese Höhen, aber auch wie der gefeierte Fußballstar nach und nach die Bodenhaftung verliert. Wie Boateng immer mehr zum Popstar und immer weniger Fußballer geworden ist, der von Skandal zu Skandal stürzt und sich vor dem Landgericht München verantworten muss. Investigativ-Journalistin Gabriela Keller erzählt, wie sie den “Fall Jérôme Boateng” verfolgt und wie sie und ihre Kolleg:innen ein System im Profi-Fußball entdeckt haben, das unsere Fußball-Helden mit allen Mitteln schützt und unbequeme Frauen mundtot macht. Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/playing_dirty
Wie man im Jurastudium voran kommt und dabei Freude hat. Wo man Wissenswertes zu § 830 BGB lesen kann. Und was der BGH dem Landgericht München II ins Stammbuch schreibt. (00:20) Meine drei Tipps für das Jurastudium: Besuchen Sie Vorlesungen, die Ihnen Freude machen! Schreiben und zeichnen Sie mit! Gründen Sie noch heute eine private Arbeitsgemeinschaft! (07:53) Aktuelle Literatur: Johannes Herb und Vincent Weber: Der „Abgasskandal“ – ein Überblick über klausurrelevante Probleme – Teil II, JA 2023, 793-802 Kaan Yildiz: Haftung für Massenschäden – Teil I, LRZ 2023 Rn. 623-635, Volltext Marie-Luisa Hülsmann: Der Besitz bei Gefälligkeiten, ZJS 2023, 399-408, Volltext als pdf (22:00) Aktuelle Rechtsprechung: Revision beim Landgericht: BGH v. 8. August 2023, VIII ZR 20/23, Volltext Alles im Datenraum: BGH v. 15. September 2023, V ZR 77/22, Volltext
Vor dem Landgericht München I beginnt heute der Prozess gegen Andrea Tandler, die für Geschäfte mit FFP2-Masken zu Beginn der Corona-Pandemie Millionen an Provision kassiert hat und sich jetzt wegen Steuerhinterziehung verantworten muss. Unsere Moderatorin Daniela Stahl spricht mit Johannes Reichart aus der Redaktion Landespolitik, der sich intensiv mit dem Fall beschäftigt hat.
In Folge 272 erklären wir, weshalb das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung des Fußballprofis wegen Körperverletzung gegenüber seiner Ex-Freundin verworfen und den Fall an das Landgericht München zurückverwiesen hat.
Im August vor 70 Jahren, 1952, starb Philipp Auerbach in München durch Suizid. Auerbach, der Auschwitz überlebt hatte, und nach dem Krieg in Deutschland geblieben war, um sich für Displaced Persons einzusetzen, war vor dem Landgericht München wegen geringer Vergehen angeklagt und hart verurteilt worden. Seine Richter waren ehemalige Nazis, der öffentliche Druck gegen ihn von Antisemitismus geprägt, der in direkter Kontinuität fortwirkte. Hans Hermann Klare hat im Aufbau Verlag eine Biographie Auerbachs vorgelegt, die er am Lehrstuhl für Jüdische Geschichte und Kultur mit Dr. Rachel Salamander diskutiert. Die heutige Episode dokumentiert das Gespräch zwischen den beiden vom 25. Oktober 2022.
Handelsblatt Crime - spannende Wirtschaftskriminalfälle unserer Zeit
Drei Jahre lang ist Jan Marsalek bereits untergetaucht. Fahnder suchen mit internationalem Haftbefehl weltweit nach dem früheren Wirecard-Vorstand, der als einer der Drahtzieher hinter dem spektakulärsten Bilanzskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte gilt. Jetzt hat sich Marsalek wie aus dem Nichts erstmals seit seiner Flucht zu Wort gemeldet. Über seinen Anwalt hat er ein achtseitiges Schreiben an das Landgericht München schicken lassen, wo derzeit der erste Strafprozess um den milliardenschweren Betrug stattfindet. Der Brief hat den Prozess kurzzeitig durcheinander gewirbelt. In dem Schreiben weist Marsalek in erster Linie die Kernthese der Ermittler zurück, dass bei Wirecard ein angeblich milliardenschweres Geschäft in Asien bloße Erfindung war. Er stützt damit die Argumentationslinie des früheren Wirecard-CEOs Markus Braun. Dessen Verteidiger sehen ihren Mandanten durch das Schreiben entsprechend entlastet. Die Investigativ-Reporter René Bender und Michael Verfürden recherchieren seit Jahren im Wirecard-Skandal. In der neuen Folge Handelsblatt Crime sprechen sie darüber, was die neuesten Entwicklungen für das Verfahren bedeuten und wie der Stand Dinge nach gut einem halben Jahr Prozessdauer ist. *** Statt 4 Wochen können Sie jetzt 6 Wochen das digitale Handelsblatt für 1 € lesen. Zusätzlich verlosen wir unter allen Teilnehmenden zehn Amazon Gutscheine im Wert von je 500 €. Sichern Sie sich jetzt unser Sommerangebot – unter www.handelsblatt.com/sommer-special Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit [Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER](https://cmk.handelsblatt.com/cms/articles/15597/anzeige/podcast-werbepartnerinnen/hier-gibt-s-weitere-infos-zu-den-angeboten-unserer-werbepartner-innen)
Seit der Betrug um Milliarden Euro des deutschen Finanzdienstleisters Wirdecard aufflog, war Ex-Vorstand Jan Marsalek auf der Flucht. Nun meldete er sich schriftlich per Anwalt beim Landgericht München I. Der Manager war untergetaucht in Russland.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.
Im Abgasskandal des deutschen Volkswagen-Konzerns wird erstmals ein Spitzenmanager wegen Betrugs verurteilt. Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler erhält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Auch zwei Ingenieure werden vom Landgericht München verurteilt. Weitere Themen: (05:41) Bewährungsstrafe für Ex-Audi-Chef Rupert Stadler (09:16) Lukaschenkos Rolle im innerrussischen Machtkampf (15:44) Harte Zeiten für Grossbritanniens Hausbesitzer (21:42) Eswatini: Die letzte absolute Monarchie Afrikas (26:49) Geschlechtsverändernde Operationen an Kindern sind umstritten (32:28) Severin Moser ist neuer Chef des Arbeitgeberverbandes (36:47) PFAS: So könnte man die Chemikalien entfernen
In der Aufarbeitung des Diesel-Skandals verurteilte das Landgericht München Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs durch Unterlassen. Doch der Manager verlässt den Saal als freier Mann. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! © 2023 Epoch Times
Vor dem Landgericht München hat der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler im Dieselskandal ein Geständnis abgelegt und sich damit die Freiheit erkauft. Derweil ächzt die deutsche Justiz noch an ganz anderen Stellen. Mit der Aufarbeitung ist sie noch längst nicht am Ende.
Ulrich F. aus Neuenkirchen im Münsterland hat in der Nacht zum 26. Juni 2019 seine Mutter Elisabeth F. in einem Brunnen ertränkt. Er schlug sie zunächst bewusstlos und ließ die 79-jährige Rentnerin anschließend an einem Hebegurt hinab in die Tiefe. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Münster verurteilte den Gärtnermeister zu lebenslanger Haft - wegen Mordes aus Habgier. Der zum Tatzeitpunkt 54-Jährige sollte es auf das Erbe seiner Mutter abgesehen haben. Jeden zweiten Montag gibt es um 16 Uhr eine neue Podcast-Folge. Alle Folgen auf: www.waz.de/gerichtsreporter Newsletter: www.waz.de/stefansnewsletter Mail: hallo@der-gerichtsreporter.de Uns gibt es auch auf YouTube: www.youtube.com/dergerichtsreporter Unser Instagram-Account: www.instagram.com/der_gerichtsreporter Redaktion und Moderation: Gesa Born und Stefan Wette, Produktion und Schnitt: Martin Kels
Galeria-Karstadt-Kaufhof schließt Filialen auch in Bayern / Augsburgs Uniklinik wird neu gebaut / Vor dem Landgericht München beginnt der Revisionsprozess gegen den Wolfsmasken-Vergewaltiger / Bayerns Innenminister legt neue Kriminalstatistik vor / Wieder Warnstreiks im Öffentlichen Dienst / Robotertechnik und künstliche Intelligenz in der Pflege / Deutsche Bahn will Münchner S-Bahn umfassend sanieren / Schwierige Bergung des gesunkenen Frachters in der Donau /112 wird immer öfter nicht nur im Notfall gewählt / Spektakulärer Dachbodenfund in Ansbach / In Bayern starten die ersten Volksfeste / Deutschlands bester Pizzabäcker kommt aus Vilshofen Moderation: Jana Roller
Handelsblatt Crime - spannende Wirtschaftskriminalfälle unserer Zeit
Markus Braun lebte einst im Luxus, heute lebt er in einer neun Quadratmeter großen Zelle in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Sein Unternehmen Wirecard ist pleite und Braun ist angeklagt wegen bandenmäßigen Betrugs, Untreue und weiteren Straftaten. Lange Zeit hüllte er sich in Schweigen. Beim Wirecard-Untersuchungsausschuss gab der langjährige Wirecard-Chef nicht mehr als seine Personalien preis. Sein Anwalt Alfred Dierlamm kritisierte die Staatsanwaltschaft monatelang: Die Anklage sei so schlecht begründet, dass das Gericht sie gar nicht zulassen dürfe. Doch sie wurde zugelassen. Seit Dezember 2022 muss sich Braun vor Gericht verantworten. Dabei sitzt er auf der Anklagebank in einem Hochsicherheitssaal am Landgericht München, fünf Meter unter der Erde. Seit dem 14. Februar 2023 hat Braun das Wort. Unsere Handelsblatt-Reporter beobachten jede seiner Regungen, jeden Blick. Braun gibt sich als Opfer. Weder habe er irgendjemanden betrogen, noch den Wirecard-Kurs manipuliert. Von jeglichen möglichen kriminellen Handlungen, ob durch den geständigen Mitangeklagten Oliver Bellenhaus oder den flüchtigen Ex-Vorstand Jan Marsalek, habe er einfach nichts gewusst. Unsere Gerichtsreporter René Bender und Vinzenz Neumaier schildern in dieser Folge, wieso Brauns Verteidigung nun schwer unter Druck gerät. *** Mehr zum Thema: [Ex-Wirecard-Chef Markus Braun im Verhör](https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/wirecard-prozess-ex-wirecard-chef-markus-braun-im-verhoer/29009330.html) [Wie der Kronzeuge im Wirecard-Skandal die Rolle des Ex-CEOs beschreibt](https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/oliver-bellenhaus-wie-der-kronzeuge-im-wirecard-skandal-die-rolle-des-ex-ceos-beschreibt/28980076.html) *** Das exklusive Abo-Angebot für Sie als Hörerinnen und Hörer von Handelsblatt Crime: www.handelsblatt.com/mehrjournalismus Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit
Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen soll nun endgültig aus der CDU ausgeschlossen werden. Der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens stimmte der Bundesvorstand der Partei am Montag einstimmig zu. Wie Ausschlussverfahren ablaufen und was sie so heikel macht, weiß Tilman Steffen, Redakteur im Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft von ZEIT ONLINE. Rein mathematisch betrachtet ist ein rot-grün-rotes Bündnis in Berlin trotz des Siegs der CDU weiterhin möglich. Aber würde das auch dem Willen der Wählerschaft entsprechen? Und: Welche Faktoren sind noch entscheidend bei einer Koalitionsbildung? Darüber spricht Lenz Jacobsen, Politikredakteur bei ZEIT ONLINE mit Schwerpunkt Demokratie. Seit Dezember läuft am Landgericht München der Prozess um den früheren Dax-Konzern Wirecard. Am Montag hat dort zum ersten Mal Ex-Vorstandschef Markus Braun ausgesagt. Dabei wies er alle Anklagepunkte zurück. Was noch? In Hannover hat der Ballettdirektor der Staatsoper eine Kritikerin mit Hundekot beschmiert. (https://www.zeit.de/kultur/2023-02/staatsoper-hannover-kot-kritikerin) Moderation und Produktion: Roland Jodin (https://www.zeit.de/autoren/J/Roland_Jodin/index) Redaktion: Moses Fendel (https://www.zeit.de/autoren/F/Moses_Fendel/index) Mitarbeit: Clara Löffler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Hans-Georg Maaßen: Rausschmeißen, was rausgeschmissen gehört (https://www.zeit.de/2023/07/hans-georg-maassen-cdu-partei-ausschluss) Früherer Verfassungsschutzpräsident: CDU-Vorstand beschließt Ausschlussverfahren gegen Hans-Georg Maaßen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-02/cdu-vorstand-beschliesst-ausschlussverfahren-gegen-hans-georg-maassen) Thema: Berlin (https://www.zeit.de/thema/berlin) Wirecard: Großangriff auf den Kronzeugen (https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/wirecard-kronzeuge-oliver-bellenhaus-markus-braun) Thema: Wirecard (https://www.zeit.de/thema/wirecard) Wirecard-Prozess: Markus Braun weist alle Anklagepunkte zurück (https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/wirecard-prozess-markus-braun-weist-vorwuerfe-zurueck)
Neben Beleidigungen wie Idiot, Trottel oder Depp werden Leute gerne auch durch Vergleiche mit fiktiven Charakteren beleidigt. Künftig könnte das jedoch teuer werden – zumindest, wenn es nach dem Landgericht München I geht. Das Gericht hatte sich in einem kuriosen Fall mit der Frage zu beschäftigen, ob die Bezeichnung eines renommierten Münchner Professors als „Gollum“ eine Beleidigung darstellt. Wie das Gericht entschieden hat, erfahrt ihr in diesem Video. Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker
Es war ein historisches Urteil und der letzte große NS-Prozess: 2011 wird John Demjanjuk, ein ehemaliger Wachmann des Vernichtungslager Sobibor, vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt. Der "Zeit"-Journalist Dr. Heinrich Wefing hat den Fall verfolgt und war beim Prozess dabei. Mit ihm sprechen Romy Hausmann und Florian Gregorzyk über NS-Kollaborateure, die Jahrzehnte nach ihren Taten bestraft werden und über den Ludwigshafener Tatort "Lenas Tante" - denn genau um dieses Thema geht es auch im Film für die Ermittlerinnen Odenthal und Stern. Hier der Link zum Tatort: https://www.ardmediathek.de/tatort Weiterführende Infos zum Fall Demjanjuk findet ihr hier: https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2020/06/john-demjanjuk-ns-kriegsverbrechen-prozess-vernichtungslager-massenmord-justiz/komplettansicht
Themen der Sendung: Bund-Länder-Runde im Kanzleramt findet Lösung beim 49-Euro-Ticket, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, Sicherheitsbehörden rechnen mit weiteren Verdächtigen und Durchsuchungen nach gestriger Reichsbürger-Großrazzia, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor Bundesverfassungsgericht, Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht, EU-Innenminister beschließen Aufnahme Kroatiens in den Schengen-Raum, Laut Medienberichten Asylsuchende an EU-Außengrenze Bulgariens eingesperrt und misshandelt, Internationale Empörung nach Hinrichtung eines Demonstranten im Iran, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch aus russischer Lagerhaft entlassen, Vulkan Mauna Loa auf Hawaii spuckt noch immer Lava, Das Wetter
Themen der Sendung: Bund-Länder-Runde im Kanzleramt findet Lösung beim 49-Euro-Ticket, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, Sicherheitsbehörden rechnen mit weiteren Verdächtigen und Durchsuchungen nach gestriger Reichsbürger-Großrazzia, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor Bundesverfassungsgericht, Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht, EU-Innenminister beschließen Aufnahme Kroatiens in den Schengen-Raum, Laut Medienberichten Asylsuchende an EU-Außengrenze Bulgariens eingesperrt und misshandelt, Internationale Empörung nach Hinrichtung eines Demonstranten im Iran, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch aus russischer Lagerhaft entlassen, Vulkan Mauna Loa auf Hawaii spuckt noch immer Lava, Das Wetter
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Themen der Sendung: Erstes Todesurteil des iranischen Regimes gegen einen Demonstranten, Die Meinung, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch mit russischem Waffenhändler aus Lagerhaft entlassen, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, #mittendrin aus Essen: Blackout-Übung im Krankenhaus, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Weitere Meldungen im Überblick, Nomadenleben in der Großstadt: House-Sitting-Boom wegen hoher Mietpreise in London, Das Wetter
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Zuerst zum Wirecard-Prozess. Der beginnt heute am Landgericht München I. Angeklagt sind Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und zwei weitere ehemalige Führungskräfte des Finanzdienstleisters. Die Anklage wirft Ihnen vor, durch gefälschte Bilanzen Banken und Kreditgeber um 3.1 Milliarden Euro betrogen zu haben. Sie hören eine Einschätzung des Finanzmarkt-Juristen Christoph Schalast, Professor an der Frankfurt School of Finance & Management.Danach ein Blick hinter die Kulissen der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main. Deren Mitarbeiter, die zum Teil ja in die Inflations-Bekämpfung involviert sind, stellen fest, dass die Inflation in Deutschland ihr Gehalt frisst und fordern Zuschläge.Anne Schwedt an der Wall Street hat Neuigkeiten von der Mutter aller Billig-Fluggesellschaften, von Southwest Airlines. Unser Investment des Tages ist Fresenius. Der Aktienkurs hat dieses Jahr stark gelitten. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Themen der Sendung: Bund-Länder-Runde im Kanzleramt findet Lösung beim 49-Euro-Ticket, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, Sicherheitsbehörden rechnen mit weiteren Verdächtigen und Durchsuchungen nach gestriger Reichsbürger-Großrazzia, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor Bundesverfassungsgericht, Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht, EU-Innenminister beschließen Aufnahme Kroatiens in den Schengen-Raum, Laut Medienberichten Asylsuchende an EU-Außengrenze Bulgariens eingesperrt und misshandelt, Internationale Empörung nach Hinrichtung eines Demonstranten im Iran, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch aus russischer Lagerhaft entlassen, Vulkan Mauna Loa auf Hawaii spuckt noch immer Lava, Das Wetter
Neues vom Prozess beim Landgericht München am 5. Oktober 2022: TV Koch Alfons Schuhbeck gibt die Steuerhinterziehung zu. Da geht's um mehr als 2 Millionen Euro. Was genau hat er gestanden? Was sagt der Kronzeuge aus? Die Antworten verrate ich in unserer Sondersendung heute. Den Podcast gibt's auch als Video auf www.taxpro.tv ________________________________________ Es geht um Ihr Geld! Melden Sie sich jetzt kostenlos für unseren TaxPro Newsletter an: https://www.taxpro-gmbh.de/newsletter Ihre Vorteile auf einen Blick: ✓ Top-Themen rund ums Steuerrecht ✓ Tipps & Tricks für den Besuch vom Finanzamt ✓ Tutorials für den Umgang mit der Steuer und dem Finanzamt ✓ Team TaxPro, lernen Sie unsere Steuerrechts-Experten kennen
Es ist soweit: Der Gerichtsprozess gegen TV-Koch Alfons Schuhbeck startet beim Landgericht München. Welche Strafe droht ihm? Sollte er alles zugeben? Rechtsanwältin Lederer erklärt! Die Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:17 Bunte hat berichtet 03:10 Die halbe Wahrheit 04:53 Was hat Alfons Schuhbeck getan? 06:12 Wo ist die Steuerhinterziehung? 10:00 Darf das Finanzamt schätzen? 12:35 Wer entscheidet das? 14:38 Der Gerichtsprozess gegen Schuhbeck 15:38 Was passiert wenn das Urteil negativ ausfällt? 17:25 Die ganze Wahrheit ________________________________________ Hier das erste Video zum Schuhbeck Prozess: https://youtu.be/e0zNKl1PE Die Links zum Podcast: Die Bunte am 5. August 2022: https://www.bunte.de/stars/star-news/alfons-schuhbeck-droht-haftstrafe-juristen-erklaeren-welche-chancen-er-hat.html Der Focus am 5. August 2022: https://www.focus.de/kultur/stars/prozess-wegen-steuerhinterziehung-anwaelte-erklaeren-wie-alfons-schuhbecks-chancen-vor-gericht-stehenid130049902.html ________________________________________ Es geht um Ihr Geld! Melden Sie sich jetzt kostenlos für unseren TaxPro Newsletter an: https://www.taxpro-gmbh.de/newsletter Ihre Vorteile auf einen Blick: ✓ Top-Themen rund ums Steuerrecht ✓ Tipps & Tricks für den Besuch vom Finanzamt ✓ Tutorials für den Umgang mit der Steuer und dem Finanzamt ✓ Team Insights, lernen Sie unsere Steuerrechts-Experten kennen
Tja, da ist es - das Urteil des LG München. Und kaum ausgesprochen, da versuchen sich findige Schreiberlinge auch schon auf Kosten von WebsitebetreiberInnen einen kleinen Obulus dazu zu verdienen. Was es mit Google Fonts, MyFonts, Adobe Fonts & Co. auf sich hat, welche Rolle das Urteil des LG München dabei spielt und was du als Websitebetreiber jetzt unbedingt unternehmen solltest, das hörst du in unserer aktuellen Folge von Datenschutz ist Ehrensache, dem Datenschutzpodcast der Datenschutzhelden aus Regensburg. --- Mehr zum Thema: Urteil 3 O 17493/20 des Landgericht München Alle Infos auf unserer Website --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden www.youtube.com --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Werner Schmid Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Shopping Street" / New Library Sounds Cover-Image: fonts.google.com / 01.08.2022
Europa brennt: In Griechenland, Italien und Portugal kämpfen Feuerwehrleute mit den Flammen. Auch in Deutschland sind Waldbrände in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ausgebrochen, mehrere Menschen wurden verletzt. Die Wartungsarbeiten an der Ostseepipeline Nord Stream 1 sind abgeschlossen, ab morgen könnte das Gas wieder fließen. Aber wird Russland liefern? Im Update spricht Anja Stehle, Wirtschaftsredakteurin von ZEIT ONLINE, über die möglichen Szenarien. Welche Auswirkungen hätte ein Lieferstopp auf die deutschen Gasvorräte? Außerdem im Update: - Der Regisseur Dieter Wedel ist tot. Das teilte das Landgericht München I mit, wo ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war. - Mario Draghi will seine Regierung retten und verzichtet möglicherweise auf seinen angebotenen Rücktritt. Was noch? Hitze bei der Tour de France und wie es früher war. Moderation und Produktion: Pia Rauschenberger Redaktion: Ole Pflüger Mitarbeit: Alma Dewerny Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de Weitere Links zur Folge: Hitzewelle in Deutschland: Hier können Sie die Hitzewelle live verfolgen (https://www.zeit.de/wissen/2022-07/hitzewelle-deutschland-temperaturen-rekord) Liveblog: Hitzewelle: Mehrere Verletzte bei Wald- und Feldbränden in Deutschland (https://www.zeit.de/2022-07/hitzewelle-wetter-klimawandel-duerre-slowblog) Waldbrandgefahr: So hoch ist die Waldbrandgefahr in Ihrer Region (https://www.zeit.de/wissen/2022-07/waldbrandgefahr-karte-region-deutschland) Gasknappheit: EU bereitet sich auf möglichen Gasnotstand vor (https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-07/eu-gas-krise-notfallplan-versorgung) Nord Stream 1: Warum reist eine Gasturbine um die Welt? (https://www.zeit.de/2022/30/nord-stream-1-turbine-kanada-russland-gaslieferung) Nord Stream 1: Putin hält weitere Einschränkungen bei Gaspipeline für möglich (https://www.zeit.de/video/2022-07/6309749998112/nord-stream-1-putin-haelt-weitere-einschraenkungen-bei-gaspipeline-fuer-moeglich) Regisseur: Dieter Wedel ist tot (https://www.zeit.de/kultur/2022-07/dieter-wedel-ist-tot) Italien: Mario Draghi spricht sich für Regierungsfortsetzung aus (https://www.zeit.de/politik/2022-07/italien-mario-draghi-regierung-krise-retten) Was noch: Hitze bei der Tour de France (https://twitter.com/_alexbrogan/status/1540685028308398080?s=20&t=SKfV-NytaZb0Tw4vQVTFjA)
Wieder mal ist Musk dran: Twitters Anwälte haben ein Anklage-Dokument mit 62 Seiten vorgelegt (Musk sollte wirklich aufhören zu twittern). Außerdem hat Tesla vor dem Landgericht München I gegen eine Kundin verloren. Der Verband Deutscher Verkehrsverbünde schlägt im Anschluss an das sehr erfolgreiche 9-Euro-Ticket ein 69-Euro-Ticket vor; die haben da wohl bei Musk abgeschaut. Irgendwas mit Wetter, heiß, Hirn runtergefahren. Die NASA hat fantastische Bilder vom James Webb Space Telescope veröffentlicht. Passend Space! ist ein neues Alien-Spiel angekündigt, sicher für VR, möglicherweise sogar nur VR. Das Nothing Phone (1) ist doch einiges mehr als nichts. Viel Spaß mit Folge 109! Sprecher: Meep, Mohammed Ali Dad, Michael KisterBild: NASA and the Space Telescope Science Institute, Valve Corporation, Technikquatsch 00:02:52 Twitter veröffentlicht Klageschrift gegen Muskhttps://www.documentcloud.org/documents/22084453-twittermuskcomplainthttps://twitter.com/CaseyNewton/status/1546966165297057792https://variety.com/2022/digital/news/elon-musk-disparaged-twitter-tweets-1235317528/https://www.reuters.com/legal/transactional/judge-twitter-v-musk-made-rare-ruling-ordering-deal-close-2022-07-15/ 00:14:44 Landgericht München I gibt Klägerin gegen Tesla Recht, Fahrassistenzsysteme und "Autopilot"https://www.spiegel.de/auto/tesla-landgericht-muenchen-i-sieht-sicherheitsmaengel-bei-model-x-a-33dc3662-d5e5-45c2-a580-c855f2eafe46https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/mercedes-autonom-level-3-drive-pilot-haftung-unfall/ 00:28:01 Verband Deutscher Verkehrsverbünde schlägt 69-Euro-Ticket ab September vorhttps://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/verkehrsunternehmen-schlagen-69-euro-ticket-ab-september-vor-18173922.htmlhttps://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_284_12.html 00:57:13 Wetter... heiß... Hitzewelle...https://kachelmannwetter.com/de 01:05:45 James Webb Space Telescope: Magie im Weltall und existentielle Fragenhttps://www.nasa.gov/webbfirstimages 01:20:41 neues Alien-Horrorspiel in VR mit Unreal Engine 5https://www.computerbase.de/2022-07/einzelspieler-horror-neuer-alien-titel-in-unreal-engine-5-angekuendigt/ 01:26:01 Nothing Phone (1) wagt neue Design-Ansätzehttps://www.computerbase.de/2022-07/nothing-phone-1-test/ Besucht unsim Discord https://discord.gg/SneNarVCBMauf Twitter https://twitter.com/technikquatschund unserem Twitch-Kanal https://www.twitch.tv/technikquatsch
Wieder mal ist Musk dran: Twitters Anwälte haben ein Anklage-Dokument mit 62 Seiten vorgelegt (Musk sollte wirklich aufhören zu twittern). Außerdem hat Tesla vor dem Landgericht München I gegen eine Kundin verloren. Der Verband Deutscher Verkehrsverbünde schlägt im Anschluss an das sehr erfolgreiche 9-Euro-Ticket ein 69-Euro-Ticket vor; die haben da wohl bei Musk abgeschaut. Irgendwas […] The post Folge 109: Musk-Anklage, Autopilot, 69-Euro-Ticket, James-Webb-Teleskop und Nothing Phone appeared first on Technikquatsch.
BrandTrust Talks Weekly - der inspirierendste Wochenrückblick aus Markenperspektive Smalltalk News der Woche: Karl-Theodor zu Guttenberg und Wartezeiten beim Autokauf Außerdem mit diesen 3 Marketing- und Markenthemen: - Bielefeld: Die Stadt schafft es immer wieder die schlechten Witze auf ihre Kosten charmant zu kontern und hat auch diesmal eine humorvolle Kampagne gelauncht, die in besonderen Zeiten ein Zeichen setzen will. - Riegele Spezi vs. Paulaner Spezi: Vor dem Landgericht München ringen die beiden Brauereien derzeit darum, ob Paulaner seine Cola-Limomischung weiter "Spezi" nennen darf. Es geht um Lizenzgebühren in Millionenhöhe. Selbstverständlich hat Colin einen emotionalen Favoriten. - Getir: Mit Getir ist ein neuer Player im Quick Commerce-Spiel und man fragt sich schon, wo denn da zukünftig die Differenzierungmerkmale sein werden. Gewinner der Woche: Social Media Star Khaby Lame Fundstücke der Woche: French`s, Citroën, San Miguel Bier, Burger King
Deutsch: Vom Unwetter überrascht werden. Sehr deutsch: Lange über ein "neues" Warnsystem diskutieren, das nahezu die gesamte Welt nutzt. Maximal deutsch: Nicht das bewährte System verwenden, sondern einen Sonderweg gehen -> Warnsystem DE-Alert kann nicht wie geplant starten, sondern muss wohl verschoben werden. Außerdem: Mit einer sog. Monocam Autofahrer sollen Autofahrer, die ihr Smartphone in den Griffeln haben, erwischt werden, "The Witcher 3" feiert sieben Jahre mit einem Hinweis auf das Next-Gen-Upgrade. Mike hat die Teaser-Demo zu "Drova - Forsaken Kin" des Indie-Studio Just2D aus Magdeburg gespielt. Ford mag keine Lizenzgebühren für LTE zahlen und muss wohl einige Fahrzeugmodelle vom Markt nehmen. Nvidia bringt die Grafikkarte GTX 1630 als Ersatz für die sehr alte GTX 1050 Ti. Und eine Korrektur: Newtonmeter, nicht Nanometer. Viel Spaß mit Folge 101! Sprecher: Meep, Michael Kister 00:01:55 stürmische Zeiten 00:06:36 mit "Monocam" Jagd auf Smartphone-Fummler am Steuerhttps://www.heise.de/news/Handy-am-Steuer-Monocam-soll-in-Rheinland-Pfalz-abgelenkte-Autofahrer-aufspueren-7100375.html 00:11:20 Meeps Bord-Computer ist installiert 00:19:16 Warnsystem DE-Alert funktioniert auf nur etwa 20 Prozent der Handys in Deutschlandhttps://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/katastrophen-warndienst-de-alert-alarm-testtag-wird-verschoben-weil-taugliche-handys-fehlen/28355846.html 00:29:22 The Witcher 3: kostenloses Next-Gen-Update für PS5, Xbox Series und PC soll im 4. Quartal 2022 erscheinenhttps://www.computerbase.de/2022-05/the-witcher-3-next-gen-edition-soll-ende-des-jahres-erscheinen/ 00:39:06 Angespielt: Drova - Forsaken Kin, "Gothic in 2D"https://store.steampowered.com/app/1585180/Drova__Forsaken_Kin/https://store.steampowered.com/app/1590900/Drova__Teaser/https://www.gameswirtschaft.de/wirtschaft/deck13-just2d-drova-forsaken-kin/ 00:48:09 Ford findet LTE-Patente doof, Landgericht München I findet doof, dass Ford keine Lizenz-Gebühren zahlthttps://www.heise.de/news/LTE-Patente-Gericht-untersagt-den-Verkauf-vernetzter-Ford-Modelle-7102049.html 01:00:33 Nvidia soll Low-End-Grafikkate GTX 1630 auf den Markt bringenhttps://www.computerbase.de/2022-05/nvidia-geforce-gtx-1630-gpu/ 01:03:12 Korrektur zu Folge 100.2: Da wurden Newtonmeter (Nm) mit Nanometer (nm) verwechselt. Mist.
Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter
Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter
Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter
Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter
Meyer-Fünffinger, Arnewww.deutschlandfunk.de, Wirtschaft am MittagDirekter Link zur Audiodatei
Die Essenerin und Bürgermeistertochter Vera Brühne ist am 4. Juni 1962 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft im Zuchthaus verurteilt worden. Brühne soll 1960 mit ihrem Liebhaber, Johann Ferbach, den Arzt Otto Praun und dessen Haushälterin, Elfriede Kloo, in Pöcking bei München ermordet haben. Aber es gab immer wieder Zweifel an der sie belastenden Indizienkette. Mit welchen Argumenten die Justiz Vera Brühne verurteilte, erzählt Gerichtsreporter Stefan Wette im zweiten Teil. Alle zwei Wochen gibt es montags eine neue Podcast-Folge. Alle Folgen auf: www.waz.de/gerichtsreporter Newsletter: www.waz.de/stefansnewsletter Mail: hallo@der-gerichtsreporter.de Uns gibt es auch auf YouTube: www.youtube.com/dergerichtsreporter Unser Instagram-Account: www.instagram.com/der_gerichtsreporter Moderation: Brinja Bormann und Stefan Wette; Recherche und Autor: Stefan Wette; Produktion: Brinja Bormann
Das Landgericht München I hat drei Angeklagte im Fall von millionenschweren Diebstählen entlastet. Das Urteil entsprach den gleichlautenden Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Tschonk - 100€ Schadensersatz spricht das Landgericht München einem Nutzer zu, dessen IP-Adresse durch die auf der Website genutzten Google Fonts in die USA übermittelt wurde. Google Fonts sind auf Websites weitverbreitet. Oft werden diese direkt über die Google Server geladen, statt die auf die datenschutzkonformen Variante zu vertrauen und die Schriftarten lokal über den Server zur Verfügung zu stellen. Wer smart ist, prüft seine Website jetzt und ergreift im Fall des Falles die (sehr überschaubaren) Schritte um sich dieses Gefahrenpotential vom Hals zu schaffen. --- Hintergründe: Urteil bei rewis.io Berichterstattung bei t3n.de --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden www.youtube.com --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Werner Schmid Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Lofi Holidays" / Jonb Presstone
Im Juli verurteilten die Richter der 20. Strafkammer am Landgericht München I einen 45 Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwölf Jahren Haft. Er war bereits mehrfach vorbestraft und hat sich im Rahmen der Lockerungen des Maßregelungsvollzugs erneut an dem Kind vergangen. Solche Vorfälle kommen immer wieder vor. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach der Resozialisierung von Straftätern und der Sicherheit der Bevölkerung. Dieses Thema beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Video.
Im Hauptprozess des Missbrauchskomplexes in Münster, hat das Landgericht Münster das Urteil gegen den Hauptangeklagten gefällt: Er soll wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für 14 Jahre ins Gefängnis. Auch drei Mitangeklagte und die Mutter des Haupttäters wurden vom Landgericht Münster zu Haftstrafen von jeweils zehn bis zwölf Jahren verurteilt. Während die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, weiter mit Plagiatsvorwürfen gegen ihr Buch kämpft, hält sich ihr Konkurrent von der Union, Armin Laschet, im Hintergrund - auch bei der Vorstellung der Unions-Wahlkampagne. Im Podcast begeben wir uns auf Spurensuche: Wozu hat Laschet sich in den letzten Tagen überhaupt geäußert? Und wozu hat er geschwiegen? Die Inzidenzen sind auf einem niedrigen Niveau, die Zahl der Geimpften steigt und die Politik diskutiert, wann die letzten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufgehoben werden sollen. Außenminister Heiko Maas (SPD) sagte der Süddeutschen Zeitung, er sei für eine Aufhebung aller Einschränkungen, sobald alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot bekommen hätten. Was noch? Streit um Schaumwein Moderation und Produktion: Jannis Carmesin Redaktion: Ole Pflüger Mitarbeit: Hannah Grünewald Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Informationen zur Folge: Missbrauchskomplex Münster: Sexuelle Gewalt in ihrer brutalsten Form (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-07/missbrauchskomplex-muenster-urteil-sexuelle-gewalt-kinder-haftstrafe) Hans-Georg Maaßen: Aussitzen geht nicht (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/hans-georg-maassen-journalisten-linksextrem-cdu-politische-rechte) ZDF: Champagner heißt in Russland jetzt Sekt (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/gesetz-champagner-russland-100.html)
Bei der Suche nach Krankheiten darf Google die Infos des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr bevorzugen - das hat das Landgericht München entschieden. Geklagt hatte das Portal "NetDoktor", das in der Kooperation zwischen Suchmaschine und Ministerium einen Kartellverstoß sieht. Von Christoph Sterz www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Im größten Dopingprozess in Deutschland seit 20 Jahren steht das Urteil jetzt fest: Der Sportarzt Mark Schmidt wurde für seine Täterschaft in der Operation Aderlass zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schmidt wurde vom Landgericht München II schuldig befunden, in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet zu haben, zudem in zwei Fällen unerlaubt Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu haben. Zur Haftstrafe kommen noch ein dreijähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe von 158.000 Euro. Die Entdeckungen im Laufe der Ermittlungen, das Urteil gegen Schmidt und die Folgen bespricht Malte Asmus mit einem Kenner der Radsportszene. Mit Manfred Munk, dem Radsporttrainer, der seit 30 Jahren im Leistungssportbereich aktiv und erfolgreich ist....
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Im größten Dopingprozess in Deutschland seit 20 Jahren steht das Urteil jetzt fest: Der Sportarzt Mark Schmidt wurde für seine Täterschaft in der Operation Aderlass zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schmidt wurde vom Landgericht München II schuldig befunden, in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet zu haben, zudem in zwei Fällen unerlaubt Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu haben. Zur Haftstrafe kommen noch ein dreijähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe von 158.000 Euro. Die Entdeckungen im Laufe der Ermittlungen, das Urteil gegen Schmidt und die Folgen bespricht Malte Asmus mit einem Kenner der Radsportszene. Mit Manfred Munk, dem Radsporttrainer, der seit 30 Jahren im Leistungssportbereich aktiv und erfolgreich ist.
Deutschlands wichtigster Dopingprozess strebt auf die Zielgerade zu. Vor dem Landgericht München hielten Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers. Sie lagen in der Strafzumessung weit auseinander. Von Tom Mustroph www.deutschlandfunk.de, Sport am Wochenende Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Es wird wieder kalt, die Straßen werden glatt. Zeit für den halbjährlichen Reifenwechsel. Dieser enthält jedoch mehr juristische Tücken als er auf den ersten Blick vermuten lässt. Wenn man nach dem Reifenwechsel den Hinweis der Autowerkstatt ignoriert, die Muttern nachzuziehen, dann kann es bei einem Unfall nämlich teuer werden. Das hat aktuell das Landgericht München II in einem Urteil bestätigt. Was es damit auf sich hat und wie ihr eine juristische Haftung vermeiden könnt, erfahrt ihr in diesem Video
Der DAX legt mal wieder einen Minustag ein. Wir kennen das Argument: Corona Angst. In den USA gibt es wieder Teillockdowns zum Beispiel in Kalifornien. Der DAX gibt deutlich ab. Nachdem aber die Wall Street positiv eröffnete, halbierte sich das DAX Minus auf nur noch -0,8 % auf 12.697 Punkte. Der ATX schloss sogar im Plus: +0,2 % mit 2.307 Punkten. Hoffnung machten vor allem die guten Quartalszahlen der US-Banken: JP Morgan und Citigroup. Beide konnten den Umsatz steigern, hohe Rückstellungen wegen der Coronakrise sorgen für deutliche Gewinneinbrüche, allerdings eben nicht so stark, wie von den Analysten erwartet wurde. Bei Wells Fargo reichte es nicht für einen Gewinn. Der Dienstag brachte einen Börsengang mit Brockhaus Capital Management, die Aktie startet mit 32 Euro über Ausgabepreis. Tesla verliert einen Rechtsstreit über Werbung mit dem Begriff Autopilot vor dem Landgericht München, Boeing hat in Q2 nur 20 Flugzeuge ausgeliefert, Conti verkündet auf der HV eiserne Einsparungen und Heidelbergcement liegt in Q2 mit Umsatz und Ergebnis über den Erwartungen. Heidelcement deshalb DAX Gewinner mit +3,1 %, gefolgt von der Münchner Rück mit +1,4 % und der Allianz mit +0,8 %. DAX Verlierer waren die Deutsche Börse mit -2,9 %, Adidas mit -3 % und DAX Schlusslicht Infineon mit 5,1 % Minus. Hier wirkt der Sog, in den alle Technologiewerte am Dienstag geraten. In den vergangenen Wochen war aber auch alles gestiegen, was irgendwie zum Technologie Bereich zugehörig ist. Sie hören Portfoliomanager Alexander Chamier von Apo Asset Management zur Coronaangst im Markt, Buchautor und Fondsinitiator Marc Friedrich zur Frage der Überbewertung oder sogar Blase an den Börsen, Chartanalyst Christoph Geyer zur Tesla Charttechnik und zu den Gerresheimer Q2 Zahlen den Leiter der Unternehmenskommunikation Jens Kürten.
Kristina Frank, CSU Stadträtin Lebenslauf Kristina Frank: - 1991-2000 Gymnasium; Max-Planck-Gymnasium, München-Pasing - 2000-2004 Studium; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig- Maximilians-Universität, München - 2004-2006 Referendariat; Referendariat im Landgerichtsbezirk München I in München, Jakarta (Indonesien) und Sydney (Australien) - 2001-2006 Referentin im Bayerischen Landtag; Persönliche Referentin des Staatsministers der Justiz a.D. Alfred Sauter, MdL - 2006-2009 Rechtsanwältin in der Kanzlei Dechert LLP, München. Tätigkeitsfelder: Private Equity, Corporate & Securities, Finance & Real Estate, Mergers & Acquisitions, Venture Capital - 2009-2013 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II. Zuständigkeit: Kapitalverbrechen, Allgemeine Strafsachen, Strafvollstreckung und unerlaubtes Glücksspiel - April bis Juni 2013 Parlamentarische Beraterin der CSU-Fraktion für den Untersuchungs-ausschuss des Bayerischen Landtags zum "Fall Mollath" - 2013-2018 Richterin am Landgericht München I. Zuständigkeit: Allgemeine Zivilsachen und Banken- & Kapitalmarktsachen - 2014-2018 ehrenamtliche Stadträtin der Landeshauptstadt München; Stv. Fraktions-vorsitzende. Sprecherin der CSU-Fraktion im Kommunal-, Sport- und im Verwaltungs- & Personalausschuss. Mitglied im Rechnungsprüfungs-, Bildungs-, Kultur- und IT-Ausschuss. - seit 2014 Mitglied des Bezirksausschusses 9 (Neuhausen-Nymphenburg); Stv. Mitglied in den Unterausschüssen Kultur und Verkehr - seit 2018 Kommunalreferentin der Landeshauptstadt München, berufsmäßige Stadträtin; Grundstücksvorratspolitik und Facility Management der Stadt einschließlich des Bewertungsamtes und des GeoDatenServices; 1. Werkleiter der städtischen Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Markthallen München (MHM), Stadtgüter München (SgM). Städtische Forstverwaltung. Hobbys: • Theater, Jazz & Kabarett • Klettern, Bergsteigen & Skifahren • Erkunden fremder Länder & Kulturen • Samstage beim FC Bayern München in der Südkurve • Sporteln • Spazierengehen in München Aktuell kandidiert Kristina Frank als Oberbürgermeisterin in München! Kristina Frank habe ich über Ulrike Grimm kennengelernt, was für eine tolle Persönlichkeit! Schön, dass wir zwei Powerfrauen in unserer Politik haben.
Neues Jahre neue Folge. Electric Empire Podcast Folge 7 erzählt Euch über unsere Eindrücke von der ISPO 2020 in München. Außerdem hat Lars ein paar neue Informationen zu seiner Klage am Landgericht München. Nach der ISPO waren wir als Redner beim Verkehrsgerichtstag 2020 in Goslar dabei und berichten was wir dort erlebt haben. Einen Gast per Telefon hatten wir auch: Ricky von der Polizei in Karlsruhe. Wir haben ihm viele Fragen von Euch gestellt und auch sehr interessante Antworten bekommen. Hört einfach mal rein...
Vorletzter Podcast in diesem Jahr und passend vor dem Black-Friday, denn wir erzählen Euch heute worauf ihr bei eScooter-Kauf achten müsst. Damit das Schnäppchen sich auch wirklich lohnt und ihr eine Menge Spass habt. Wir schauen zurück auf die letzten Demos und schauen nach vorne auf die kommenden Termine im Landgericht München und beim BMVI. Aber wir haben natürlich noch mehr Themen im Podcast. Hört einfach mal rein...
Der 'Insight Legal Podcast' ist der neue Podcast der ALBA PATERA Rechtsanwälte. Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht. --- In dieser Folge: - Die Herausgabe von in der EU gehosteten Daten über den großen Teich an die USA stößt auf Widerstand - EU-Debatte um die Einführung von Upload-Filtern bei Content-Plattformen spitzt sich zu - Widerstand gegen die Modernisierung des Musikrechts in Washington - Vodafone sperrt illegalen Streaming-Anbieter im Kabelnetz - Die KEF sieht den Finanzierungsbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz anders als die Sender selbst - Der BGH entscheidet zur Mittäterschaft in Peer-To-Peer Netzwerken - BGH stärkt die Selbstvermarktungsrechte von Ärzten in Bewertungsumfeldern - Kein Urheber- und Geheimnisschutz für Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor - Im E-Commerce kein Aufgeld mehr für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel --- Rechtsquellen: - Vodafone sperrt Kinox-to: Landgericht München (Az. 7 O 17752/17) - BGH zur Haftung von Access Providern GEMA-Urteile vom 26. November 2015 in Sachen I ZR 3/14 und I ZR 174/14 - BGH: „Konferenz der Tiere“ Entscheidung vom 06.12.2017 in der Sache I ZR 186/16 - BGH „Jameda“, Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17. - VG Magdeburg zum Geheimnisschutz von Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor Entscheidung vom 23.01.2018 in der Sache 6 A 343/16 MD.
Der Freistaat Bayern kann für seine nichtige Mieterschutzverordnung (Mietpreisbremse) von einem Inkassodienstleister nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dies entschied das Landgericht München I.
Anwälte und Journalisten legen Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner ein Ein Jahr, nachdem ein Gesetz für den breiten Einsatz von Staatstrojanern durch die Polizei in Kraft getreten ist, haben mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF und dem Deutschen Anwaltverein zwei weitere Organisationen Klagen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht präsentiert. Der GFF-Vorsitzende und Richter Ulf Buermeyer warnte, dass Staatstrojaner den "schwersten Eingriff in der Privatsphäre" ermöglichten, "den es je gegeben hat". Die Beschwerdeführer rügen vor allem, dass der Bund bisher nicht, das von den Karlsruher Richtern bereits 2008 aufgestellte Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen ausfüllt. Hausdurchsuchungen bei Datenschutz-Aktivisten rechtswidrig Die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Datenschutzaktivisten des Vereins "Zwiebelfreunde" waren rechtswidrig. Das hat das Landgericht München I entschieden und damit gleich mehrere Entscheidungen des Amtsgerichts München kassiert. Die Betroffenen müssten ihre Gegenstände zurückerhalten. Man habe keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören, die in ihrem Blog anlässlich des AfD-Bundesparteitags in Augsburg zu gewalttätigen Protesten aufgerufen hatten. Auch Google löscht Fake-Accounts von iranischer Kampagne Nach Facebook und Twitter hat nun auch Google öffentlich gemacht, dass auf den eigenen Plattformen Dutzende Accounts gesperrt wurden, die für eine Propaganda-Kampagne aus dem Iran genutzt wurden. 39 Kanäle auf Youtube, 6 Accounts auf Blogger und 13 Konten bei Google+ wurden gesperrt. Darin ging es um Aktivitäten, mit denen offenbar die öffentliche Meinung in den USA manipuliert werden sollte. Obike-Fahrräder wechseln Besitzer, Verleiher bleibt auf Tauchstation Nach dem Abtauchen des Bikesharing-Anbieters Obike sind nun 50.000 seiner Räder an das Zürcher Transportunternehmen Umzug 24 gegangen. Dieses baut zunächst die Bestände ab. Mehr als 10.000 der silber-grauen Räder stehen an einer Lagerhalle nahe Hamburg zum Verkauf an Privatleute, Firmen und Hotels bereit. Obike selbst ist für die Städte nicht mehr erreichbar. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de
Themen heute: E-Auto in der Garage aufladen /// Tanken am Morgen geht richtig ins Geld 1. Wer sich ein E-Auto kauft, will dieses natürlich auch zuhause aufladen. Dazu benötigt man einen Starkstromanschluss in der Garage. Das kann problematisch werden, wenn man nicht Eigentümer, sondern Mieter ist. Kann der Vermieter einen Einbau verbieten, wenn der Mieter die Kosten selbst tragen will? Ein E-Auto ergibt nur Sinn, wenn der Halter es zu Hause aufladen kann. Das kann jedoch problematisch sein, denn in Mehrfamilienhäusern gibt es oft keine Steckdosen in der Tiefgarage oder das Stromnetz ist für das Laden von E-Autos nicht ausgelegt. Wenn dann mehrere Mieter gleichzeitig ihr Fahrzeug laden, kann es zu Überlastungen kommen. Entsprechende Umbauten sind zwar möglich, kosten aber viel Geld. Zudem haben Mieter keinen Anspruch auf nachträgliche Veränderungen. Also selbst wenn sie bereit sind, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, benötigen sie für die Umbaumaßnahmen die Zustimmung ihres Vermieters. Der kann aber auch Nein sagen. Ein gutes Argument für Mieter kann dann sein, dass eine solche Installation die Immobilie zukunftsfähiger macht. Auch Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen nicht einfach eine Ladestation an ihrem Stellplatz in der Garage installieren und sie mit dem Stromzähler verbinden. Je nachdem, ob es sich um eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung handelt, ist dafür die freiwillige Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder einer ¾-Mehrheit erforderlich, entschied das Landgericht München laut Informationen des D.A.S. Leistungsservice (Rechtsschutz Leistungs-GmbH) bereits im Januar 2016. (Entscheidung vom 21. Januar 2016, Az. 36 S 2041/15 WEG). 2. Die Zeiten, in denen die Autofahrer sich darauf verlassen konnten, dass die Kraftstoffpreise nachts am höchsten sind und im Lauf des Tages bis zum Abend kontinuierlich sinken, sind fürs Erste vorbei. Wie eine aktuelle Auswertung des ADAC zeigt, kennzeichnen heute mehrere unterschiedlich große Preisspitzen den Tagesverlauf. Die mit Abstand teuerste Zeit zum Tanken im 24-Stunden-Verlauf ist morgens zwischen 6 und 9 Uhr. In diesem Zeitraum übersteigt der Preis je Liter den Tagesdurchschnittswert um bis zu sechs Cent. Basis der Untersuchung waren sämtliche Preisbewegungen der gut 14.000 Tankstellen in Deutschland im Mai 2018. Neben der morgendlichen Preisspitze hat der ADAC noch weitere Hochpreisphasen ermittelt. Eine am Mittag zwischen 11.30 und 15 Uhr sowie eine weitere am späten Nachmittag zwischen 17 und 19 Uhr. Diese Preisspitzen wurden schon in früheren Untersuchungen festgestellt, sie waren aber nicht so ausgeprägt wie im Mai 2018. Regelmäßig günstige Tankzeiträume gibt es vor allem zwischen 15 und 17 Uhr sowie zwischen 19 und 22 Uhr. Kraftstoff kostet dann bis zu acht Cent weniger als am Morgen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Themen heute: E-Auto in der Garage aufladen /// Tanken am Morgen geht richtig ins Geld 1. Wer sich ein E-Auto kauft, will dieses natürlich auch zuhause aufladen. Dazu benötigt man einen Starkstromanschluss in der Garage. Das kann problematisch werden, wenn man nicht Eigentümer, sondern Mieter ist. Kann der Vermieter einen Einbau verbieten, wenn der Mieter die Kosten selbst tragen will? Ein E-Auto ergibt nur Sinn, wenn der Halter es zu Hause aufladen kann. Das kann jedoch problematisch sein, denn in Mehrfamilienhäusern gibt es oft keine Steckdosen in der Tiefgarage oder das Stromnetz ist für das Laden von E-Autos nicht ausgelegt. Wenn dann mehrere Mieter gleichzeitig ihr Fahrzeug laden, kann es zu Überlastungen kommen. Entsprechende Umbauten sind zwar möglich, kosten aber viel Geld. Zudem haben Mieter keinen Anspruch auf nachträgliche Veränderungen. Also selbst wenn sie bereit sind, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, benötigen sie für die Umbaumaßnahmen die Zustimmung ihres Vermieters. Der kann aber auch Nein sagen. Ein gutes Argument für Mieter kann dann sein, dass eine solche Installation die Immobilie zukunftsfähiger macht. Auch Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen nicht einfach eine Ladestation an ihrem Stellplatz in der Garage installieren und sie mit dem Stromzähler verbinden. Je nachdem, ob es sich um eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung handelt, ist dafür die freiwillige Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder einer ¾-Mehrheit erforderlich, entschied das Landgericht München laut Informationen des D.A.S. Leistungsservice (Rechtsschutz Leistungs-GmbH) bereits im Januar 2016. (Entscheidung vom 21. Januar 2016, Az. 36 S 2041/15 WEG). 2. Die Zeiten, in denen die Autofahrer sich darauf verlassen konnten, dass die Kraftstoffpreise nachts am höchsten sind und im Lauf des Tages bis zum Abend kontinuierlich sinken, sind fürs Erste vorbei. Wie eine aktuelle Auswertung des ADAC zeigt, kennzeichnen heute mehrere unterschiedlich große Preisspitzen den Tagesverlauf. Die mit Abstand teuerste Zeit zum Tanken im 24-Stunden-Verlauf ist morgens zwischen 6 und 9 Uhr. In diesem Zeitraum übersteigt der Preis je Liter den Tagesdurchschnittswert um bis zu sechs Cent. Basis der Untersuchung waren sämtliche Preisbewegungen der gut 14.000 Tankstellen in Deutschland im Mai 2018. Neben der morgendlichen Preisspitze hat der ADAC noch weitere Hochpreisphasen ermittelt. Eine am Mittag zwischen 11.30 und 15 Uhr sowie eine weitere am späten Nachmittag zwischen 17 und 19 Uhr. Diese Preisspitzen wurden schon in früheren Untersuchungen festgestellt, sie waren aber nicht so ausgeprägt wie im Mai 2018. Regelmäßig günstige Tankzeiträume gibt es vor allem zwischen 15 und 17 Uhr sowie zwischen 19 und 22 Uhr. Kraftstoff kostet dann bis zu acht Cent weniger als am Morgen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Herzlich willkommen zur neunten Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts! Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche die Verfassungsbeschwerde von vier Lehrern verhandelt, die beanspruchen, ebenso wie Angestellte der Privatwirtschaft streiken zu dürfen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, demzufolge ein Streikrechtsausschluss nur gegenüber Beamten zulässig sein soll, die hoheitliche Tätigkeiten ausüben. Der Waffenhändler, der dem Amokläufer von München 2016 die Pistole in die Hand gegeben hatte, ist vom Landgericht München zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Die Nebenklage hatte eine höhere Strafe gefordert, weil sich der Händler nach ihrer Auffassung der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hat – die Staatsanwaltschaft hingegen war bereits zufrieden, ihm fahrlässige Tötung und Körperverletzung nachweisen zu können. In den Vereinigten Staaten klagt der ehemalige Google-Mitarbeiter James Damore gegen den Internetkonzern. Damore war gefeuert worden, nachdem ein von ihm verfasstes Dokument eine weltweite Debatte um die nach seinem Vortrag einseitig auf die Interessen von Frauen und Minderheiten abstellende Konzernpolitik bei Google ausgelöst hatte. Zum Abschluss folgt wie immer das gerechte Urteil – diesmal zu einem Problem, das wohl so mancher Bahnfahrer aus eigener leidvoller Erfahrung nachvollziehen kann. Den Podcast können Sie gleich hier auf FAZ.NET hören oder im iTunes Store abonnieren. Shownotes: Streikrecht-Verhandlung am BVerfG: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-01-18/streit-ueber-streikrecht-entzweit-oeffentlichen-dienst/39925.html - Gliederung der Streikrechts-Verhandlung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verhandlungsgliederungen/streikrecht_mv.pdf;jsessionid=199E3F69FFC94FF220228F30D626DDED.2_cid392?__blob=publicationFile&v=2 - EGMR-Urteile zum Streikrecht: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-89558 http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-92266 Haftstrafe für Waffenhändler: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-01-20/hohe-haftstrafe-fuer-waffenhaendler/41081.html James Damore gegen Google: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-01-18/unangenehme-meinungen/39959.html Damores Beschwerdeschreiben über Googles Unternehmenskultur, das zu seiner Kündigung führte: https://www.documentcloud.org/documents/3914586-Googles-Ideological-Echo-Chamber.html Klageschrift von James Damore und David Gudeman: https://www.dropbox.com/s/f6p02fijxrd7c6m/20180108%20Damore%20-%20Complaint_fs.pdf?dl=0 Mehrere Urteile zu defekten oder zu spät erreichten Bahntoiletten: http://einspruch.faz.net/aktenzeichen/2018-01-18/harn-und-drang-dichtung-und-wahrheit/39651.html
LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer
Das Urteil des OLG Frankfurt zum Cookie-Hinweis findet Ihr hier. Jetzt aber zum Thema:Was ist eine Abmahnung?Mit einer Abmahnung weist derjenige, der sich in seinem Recht verletzt fühlt, den Täter zunächst einmal auf diesen Umstand hin, indem er das aus seiner Sicht bestehende Problem benennt und mitteilt, was aus seiner Sicht passiert ist und worin er die Rechtsverletzung sieht. Vielleicht kennst du die Tauschbörsen-Abmahnungen. Sonstige Abmahnungen funktionieren nach genau demselben Muster. Ob es um eine wettbewerbswidrige Handlung geht, die unzulässige Verwendung eines Bildes oder Videos oder ob jemand Ihren Text „geklaut“ hat, jedes Mal wird zunächst der Sachverhalt geschildert, die behauptete Rechtsverletzung dargelegt. Darauf folgt die Aufforderung, das beanstandete Verhalten ab sofort zu unterlassen. Dies ist nun oft im Internet leichter gesagt als getan, da sich bspw. die Inhalte, die Anlass zur Kritik gaben, noch im Google-Cache, auf anderen Internetseiten oder im Archiv auf der Internetseite finden. Unterlassen ist hier jedoch umfassend gemeint: So reicht es nicht, die Seite mit dem beanstandeten Inhalt nicht mehr von der Webseite zu verlinken: Beanstandet wird, wenn sie – sei es auch durch eine äußerst komplizierte URL – im Internet auffindbar ist. Auch Metatags mit dem kritischen Begriff oder Ähnliches würden gegen eine Unterlassungsforderung verstoßen. Gleiches gilt, wenn der kritische Text bzw. Begriff im Seitenquellcode auftaucht – auch wenn er auf der Internetseite, die beim Nutzer im Browser angezeigt wird, nicht zu sehen ist! Hier wird also durchaus ein äußerst formales Verständnis an den Tag gelegt, was praktisch schwer bis nicht umsetzbar ist und in der Folge oft zu erheblichen Problemen führt.Klar, worum es geht?Bei der Darstellung ist nur entscheidend, dass der Empfänger erkennen kann, worum es sich überhaupt handelt und er verstehen kann, welcher Umstand zum Ärger auf der anderen Seite geführt hat. Die Anforderungen sind hier nicht allzu hoch. Auch bei der Beschreibung des Rechtsverstoßes ist nicht erforderlich, dass der Abmahner die richtigen Paragraphen „erwischt“.UnterlassungserklärungNeben den Komponenten Sachverhalt, Rechtsverstoß, Unterlassungsaufforderung besteht die Abmahnung außerdem aus der Komponente der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies hat folgenden Hintergrund: Nach Gesetz und Rechtsprechung genügt es nicht, wenn der ertappte Sünder die beanstandeten Texte, Bilder oder Videos von seiner Internetseite entfernt bzw. sich – sogar schriftlich – verpflichtet, in Zukunft Derartiges nicht mehr zu tun. Die gesetzlichen Regelungen sind hier streng; die Gerichte glauben dem Erwischten erst dann, dass er in Zukunft die Aktion nicht wiederholen wird, wenn er sich für den Fall, dass er es doch tut, zu einer erheblichen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese wäre im Falle des Falles an den Abmahner zu zahlen.Das wird teuer!Außerdem „drücken“ die Abmahnanwälte dem Abgemahnten auch noch die Kosten für die Abmahnung auf. Was zunächst wie eine Strafe klingt und praktisch auch so wirkt, hat juristisch den Hintergrund darin, dass der Abmahnanwalt – so versteht es das Gesetz – im Interesse des Abgemahnten tätig war und dieser ihn deshalb bezahlen muss. Das klingt zunächst unlogisch bis abseitig, hat aber seinen Hintergrund in der oben bereits beschriebenen Struktur der Abmahnung: Da sie zumindest die Chance bietet, das noch teurere gerichtliche Verfahren zu vermeiden, hat – so meint jedenfalls das Gesetz – der Abgemahnte hieran durchaus ein Interesse. Anders gewendet: Er hat den Fehler gemacht und hat daher sein Interesse daran, dass ihn nur das kleinere Übel trifft, nämlich die Abmahnung.Und was jetzt?Wie soll man nun mit einer solchen Abmahnung umgehen? Dies hängt zum großen Teil davon ab, ob sie berechtigt ist, also der beanstandete Fehler tatsächlich unterlaufen ist. Dies ist wie immer nicht nur eine Frage des tatsächlichen Fehlverhaltens, sondern natürlich auch immer eine solche des Nachweises.Vieles ist nachweisbar...Letzteres ist im Internet allerdings in ganz erheblichem Umfang möglich. Sogar das Löschen der beanstandeten Seiten hilft hier wenig: Ist erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen, hat der Abmahnanwalt unter Garantie einen Screenshot der Seite gemacht und für den Fall der Fälle „warm und trocken“ weggelegt. Aber selbst wenn nicht, ist zumindest für eine kurze Zeitspanne das frühere Aussehen der Webseite im Google-Cache abrufbar. Aber es geht noch weiter: Ein gemeinnütziges Projekt in den USA, Internet Archive, betreibt das Projekt Wayback Machine. Die Freiwilligen haben sich zum Ziel gesetzt, das gesamte Wissen des Internets abzuspeichern und hierbei auch frühere Stände von Webseites zu archivieren. Dies führt dazu, dass auch Jahre alte Versionen einer Webseite zur Verfügung stehen können. Allerdings archiviert die Wayback Machine nicht gezielt jede Seite, z.B. je Monat, sondern zufällig dann, wenn die Robots dort „vorbeikommen“. Dies ist alle paar Monate bis zu einmal im Jahr der Fall, führt aber dazu, dass der Inhalt der Seite zu einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt auf unabsehbare Zeit gespeichert und über die Wayback Machine öffentlich zugänglich ist; oft wird jedoch nur die Startseite „erwischt“. Sie finden das Archiv unter http://archive.org/web/.Wie alles im Leben und im Recht hat die gute Dokumentationsmöglichkeit im Internet zwei Seiten: Ist einem etwas danebengegangen, so ist dies extrem ärgerlich. Will man selbst Rechte verteidigen und z.B. den Diebstahl von Content oder andere Rechtsverstöße dokumentieren und verfolgen, so sind diese Möglichkeiten Gold wert.Besonders „schlimm“ ist die Angelegenheit deshalb, weil ein böswilliger Abmahner auch erheblich in der Vergangenheit liegende Umstände – sogar dann, wenn die Webseite schon lange geändert wurde – zum Gegenstand von Abmahnungen machen kann. Was auch hier wieder unfair klingt, passt in die rechtliche Logik: Schließlich reicht das reine Ändern der Webseite nicht, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Daher bitte daran denken: Wenn Sie einen rechtlich relevanten Fehler auf Ihrer Webseite entdeckt und geändert haben, bitte unbedingt den Google-Cache löschen. Auch dann, wenn (noch) keine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.Abmahnung per E-Mail?Apropos Abmahnung im Briefkasten: Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer Abmahnungen per E-Mail erhalten. Dies sind meiner Erfahrung nach stets Fakes. Zwar gilt für eine Abmahnung kein gesetzliches Formerfordernis, sie muss also nicht schriftlich sein, um wirksam zu sein. Jedoch sprechen Anwaltskanzleien diese immer schriftlich aus, schon allein aus Dokumentationsgründen. Oft sind diese Fake-Abmahnungs-E-Mails auch noch mit verschiedenen anderen netten Überraschungen versehen, also Links auf Schadsoftware oder Anhänge, in denen das angebliche Abmahnschreiben sein soll, die stattdessen mit unerfreulicher Software gefüllt sind. Dies hat mit einer richtigen Abmahnung nichts zu tun, sondern die Internetkriminellen nutzen die Sorge der Blogger vor Abmahnungen, um diese dazu zu bewegen, den schädlichen Link zu klicken bzw. den Trojaneranhang zu öffnen. Wenn Sie daher eine Abmahnung per E-Mail erhalten, bitte nicht aus Sorge den Verstand abschalten, sondern die E-Mail umgehend löschen. Es gilt also dasselbe wie für jede andere merkwürdige E-Mail.Mit der Wayback Machine muss man dagegen leben; es ist nicht möglich, hier Einfluss zu nehmen und den Stand der eigenen Webseite, den dieses Archivprojekt zufällig „erwischt“ hat, zu löschen. Da dieses Archiv bei den Abmahnern aber noch nicht besonders bekannt ist, habe ich bisher auch noch nicht erlebt, dass sie sich mit diesem Argument auf einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung berufen haben. Zwar müsste man grundsätzlich davon ausgehen, dass etwas Unmögliches wie die Löschung dort nicht verlangt wird, auch nicht von einem Gericht. Leider ist es jedoch so, dass nicht jedes Landgericht in Internetthemen „fit“ ist. Dies haben wir ja bspw. auch bei der Thematik Double-Opt-in gesehen.Zurück zur Abmahnung: Eine Abmahnung erteilt ein Rechtsanwalt. Das bedeutet, dass dies zunächst eine rein einseitige Aktion des Abmahners ist. Es bedeutet nicht, dass tatsächlich alles, was dort geschrieben wird, stimmt, und auch nicht, dass die rechtlichen Schlussfolgerungen korrekt sind. Um es noch einmal zu wiederholen: Jeder kann jedem eine Abmahnung schicken und wird auch sicher einen Anwalt finden, der dies für ihn tut.Bei Abmahnungen bedeutet der reine Erhalt der Abmahnung noch nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag in vollem Umfang zahlen müssen. Zunächst einmal heißt es in Ruhe durchatmen und das Dokument genau ansehen.Reaktion auf die Abmahnung. Was kannst du tun?Um die Reaktion auf eine Abmahnung zu klären, bitte folgende Fragen beantworten:Stimmt der Sachverhalt? Habe ich die fraglichen Begriffe/Bilder/Fotos tatsächlich auf meiner Webseite bzw. stimmt die geschilderte „Geschichte“?Liegt hierin tatsächlich eine Rechtsverletzung?In vielen Fällen ist dies klar; falls nicht, zu diesem Punkt unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich weiß, es ist verführerisch, das Thema zunächst einmal zu „googeln“ und dann die Angelegenheit selbst zusammenzubauen. Es spricht auch nichts dagegen, einmal zu schauen: Wenn sich eine klare Antwort auf einer verlässlichen Seite findet, kann die Sache auch möglicherweise ohne Anwalt geregelt werden. Es bleibt jedoch das Risiko, sich zu verkalkulieren und am Ende nicht wie erhofft die Anwaltskosten zu sparen und die Angelegenheit elegant zu erledigen – sondern eine einstweilige Verfügung zu kassieren, die einen sehr viel mehr Geld kostet, als man im ersten Schritt gespart hat. Hier gilt es also genau abzuwägen und nach der eigenen Risikobereitschaft zu entscheiden.Bleibt die Unterlassungserklärung als solche. Wenn wirklich etwas aus rechtlicher Sicht danebengegangen ist, muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, wenn man verhindern will, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt (und dann auch bekommt). Zu den Einzelheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens komme ich im nächsten Kapitel. Hier nur so viel: Es handelt sich um ein Schnellverfahren vor Gericht, bei dem das Gericht auch ohne den Antragsgegner anzuhören eine sofort wirksame und vollstreckbare Entscheidung erlassen kann. Es kann einem also passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einer solchen einstweiligen Anordnung vor der Tür steht, einem diese zustellt und sie dann ab sofort gilt, ohne dass man vorher von der Angelegenheit je etwas gehört hätte. Zwischen Unterlassungserklärung und Unterlassungsverfügung des Gerichts besteht aber ein ganz entscheidender Unterschied: Bei Verstoß zahlt man bei der Unterlassungserklärung an die Gegenpartei, bei der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld an die Staatskasse. Die Höhe des „Strafbetrages“ richtet sich bei der Unterlassungserklärung nach den vertraglichen Vereinbarungen, beim Ordnungsgeld legt das Gericht sie fest. Ob an den Gegner oder an das Gericht gezahlt wird, macht nicht nur einen psychologischen Unterschied. Ich jedenfalls würde deutlich lieber an den Staat zahlen als an jemanden, der mich erfolgreich abgemahnt hat … Es führt aber auch dazu, dass meistens die Gegenseite sehr viel weniger motiviert ist, ein Ordnungsgeld durchzusetzen als eine Vertragsstrafe: Bei einem Ordnungsgeldantrag ist schließlich für den Gegner nichts zu gewinnen. Selbst wenn er mit dem Antrag Erfolg hat, geht er mit null Euro nach Hause, und wenn der Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt oder ein geringeres Ordnungsgeld verhängt wird, kann er sogar noch auf Kosten „sitzen bleiben“. Da macht natürlich das Einklagen einer Vertragsstrafe mehr Spaß, wo der Abmahner das Geld behalten darf. Dies kann durchaus bei der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, taktisch eine Rolle spielen.Wichtig ist beim Thema Unterlassungserklärung auch, dass man als Abgemahnter nicht verpflichtet ist, das meist beiliegende Formular zu unterzeichnen und zurückzusenden – dies ist lediglich ein Vorschlag seitens des Abmahners. Und wie dies mit einseitigen Vorschlägen so ist, ist die erwünschte Unterlassungserklärung meist sehr weitgehend formuliert – oft über das hinaus, was aus rechtlichen Gründen abgegeben werden müsste. Daher muss dieser Punkt ganz besonders sorgfältig geprüft und ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe bewertet werden. Denn eine Unterlassungserklärung muss man nur für das abgeben, was tatsächlich vorgefallen ist. Beliebt bei Abmahnanwälten ist, in die Unterlassungserklärung auch gleich eine Übernahmeverpflichtung für die Anwaltskosten aufzunehmen. Dies ist rechtlich nicht geboten, muss also nicht unterschrieben und erklärt werden. Dies gilt insbesondere, wenn im Hinblick auf den Streitwert, den der Anwalt zugrunde gelegt hat, Diskussionsbedarf besteht. Denn häufig wird der Streitwert für eine Abmahnung recht hoch angesetzt – was in hohen Anwaltsgebühren resultiert.Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer berechtigten Abmahnung Anwaltskosten zu erstatten sind – wie bereits ausgeführt, hat der Anwalt ja rechtlich gesehen im Interesse des Abgemahnten gehandelt und kann daher seine Gebühren verlangen. Allerdings nur die, die tatsächlich angefallen sind, von einem korrekten Streitwert aus berechnet.Wenn eine Abmahnung grundsätzlich oder möglicherweise berechtigt ist, kann man überlegen, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung abzugeben – damit ist der Unterlassungsantrag, der grundsätzlich einen erheblichen Streitwert hat, erledigt. Er kann also nicht mehr im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder auch einer Hauptsacheklage vor Gericht gebracht werden. Wenn man nun die Anwaltskosten nicht zahlt, besteht zwar die Möglichkeit, dass die Gegenseite diese einklagt. Bei einer solchen Klage wäre der Streitwert aber nur die Höhe der Anwaltskosten – was oft für Abmahner uninteressant ist. Darüber hinaus hat der Abmahner auch in diesem „kleinen“ Prozess die volle Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Berechtigung der Abmahnung. Dies schreckt Abmahner oft davor ab, diese Anwaltskosten einzuklagen. Hinzu kommt, dass dann auch dargelegt und bewiesen werden muss, dass die Kosten an den Anwalt gezahlt wurden. Auch hier ist es schon vorgekommen, dass gerade bei einer Massenabmahnung der Auftraggeber dem Anwalt nicht für sämtliche Abmahnungen die Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tatsächlich bezahlt hat (was er durchaus müsste). Wenn man diesen Mittelweg wählt – Unterlassungserklärung abgeben, aber die Anwaltskosten nicht zahlen – ist es wichtig, die Unterlassungserklärung dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen (diesen Absatz streichen) und dass die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben wird. Es ist üblich, das so zu machen, um kein „Schuldanerkenntnis“ zu schaffen. Eine sehr kreative Form der Umformulierung einer Unterlassungserklärung ist mir einmal seitens eines Münchener Gegners serviert worden: Ich mahne eher selten ab, typischerweise sind meine Mandanten diejenigen, die eine Abmahnung „gefangen“ haben, aber in diesem Fall war es einmal so herum. Der Kollege gab auf meine – berechtigte – Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, die er unter die Bedingung stellte, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit des gerügten Verhaltens allgemein feststelle. So dachte sich der Kollege aus dem Problem der möglichen Berechtigung der Abmahnung herauszuwinden und die Entscheidung darüber, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht, auf das mögliche Vertragsstrafenverfahren vor Gericht zu verschieben. Es kam, wie es kommen musste: Die Gegenseite verstieß gegen die Unterlassungserklärung. Ich machte daher eine Vertragsstrafenklage vor dem Landgericht München anhängig und dort fand die kreative Lösung der Gegenseite wenig Verständnis: Das Abmahnungsverfahren dient gerade dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Prozess um die Berechtigung der Abmahnung zu vermeiden sowie dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, eine verbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Dem wird natürlich die „weiche Variante“ des Kollegen nicht gerecht. Daher verurteilte das Landgericht München seinen Mandanten dazu, die Vertragsstrafe zu zahlen – ohne sich damit zu beschäftigen, ob die Abmahnung möglicherweise berechtigt war. Auf einen solchen kreativen Trick kann man daher verzichten. Was hingegen aufgenommen werden sollte, ist, dass die Unterlassungserklärung unter der Bedingung der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Gesetzeslage steht. Dies erspart einem das Problem, dass ein solcher Unterlassungsvertrag dauerhaft bindet – unabhängig davon, ob möglicherweise der Gesetzgeber das beanstandete Verhalten später legalisieren sollte. Es gibt zwar die Möglichkeit, auch Unterlassungsverträge zu kündigen – dies ist aber unnötig kompliziert.Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahner mitübersendet, ist rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Sendet man diese unterzeichnet zurück, ist damit ein Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen und man ist vertraglich verpflichtet, bei einem erneuten Verstoß die versprochene Vertragsstrafe zu zahlen. Interessant wird dieses Thema, wenn ich – wie meistens – die Unterlassungserklärung etwas umformuliere und einschränke oder unter Bedingungen stelle: Damit habe ich das Angebot der Gegenseite nicht angenommen, sondern mein eigenes gemacht. Hieraus wird nur dann ein wirksamer Vertrag, wenn die Gegenseite nochmals schreibt und dieses Angebot annimmt. Vergisst der Abmahnende dies, ist kein wirksamer Vertragsstrafenvertrag zustande gekommen und der Abmahner wird kein Glück haben, wenn er versucht, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe durchzusetzen: Diese kann nur auf der Basis eines Vertrages eingefordert werden. Wer also auf seine modifizierte Unterlassungserklärung keine Antwort erhält, hat noch einmal Glück gehabt.Ein letzter Punkt ist die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahner eine angemessene Vertragsstrafe fordert und diese nach eigenem Ermessen festlegt, wobei die Höhe vom zuständigen Gericht geprüft werden kann. Diese Konstruktion heißt „Neuer Hamburger Brauch“ und hiermit kann der Unterlassungsanspruch erfüllt werden: Dies kann einerseits der Abmahnende fordern (wobei es auch reichen würde, wenn ich als Antwort eine bezifferte, angemessene Vertragsstrafe anbiete – auch hier muss natürlich die Änderung angenommen werden); ich kann andererseits aber auf eine Abmahnung, bei der eine bezifferte Vertragsstrafe gefordert wird, auch eine solche Unterlassungserklärung nach „Neuem Hamburger Brauch“ anbieten. Dies ist durchaus sinnvoll, da dann bei einer möglichen Vertragsstrafe nicht der Pauschalbetrag anfällt, sondern hier letztlich das Gericht entscheidet. Nochmal zur Klarstellung: Ein wirksamer Unterlassungsvertrag kommt nur zustande, wenn es eine Einigung gibt. Reagiert der Abmahner auf ein Gegenangebot, das von seiner Forderung abweicht, nicht, gibt es keinen solchen Vertrag – und der Abgemahnte hat Glück gehabt und muss keine Vertragsstrafe zahlen, wenn der Abmahner ihn nochmal mit demselben Rechtsverstoß „erwischt“.Üblicherweise wird bei Abmahnungen zwischen Unternehmen eine Vertragsstrafe von knapp über 5.000 Euro vereinbart. Hintergrund ist, dass bei Streitwerten von über 5.000 Euro das Landgericht zuständig ist, darunter das Amtsgericht. Amtsgerichte haben mit diesen Fragen rund um Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht im üblichen Fall nichts zu tun, sodass man mit diesen Fragen lieber zum Landgericht möchte.Wenn man sich hingegen entscheidet, auf die Abmahnung zu reagieren und nicht stattdessen einfach abzuwarten, was die Gegenseite tut, sollte man die in der Abmahnung gesetzte Frist auf jeden Fall einhalten. Jedenfalls sollte in diesem Zeitrahmen eine Bitte um Fristverlängerung eingehen; idealerweise auch bereits die (modifizierte) Unterlassungserklärung, falls man sich zu ihrer Abgabe entschließt. Hintergrund ist, dass – auch wenn es sich bei der Fristsetzung um eine rein private Frist der Gegenseite handelt – diese nach Fristablauf beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen kann. Das muss zwar nicht „dramatisch“ sein, sollte aber besser eine bewusste Entscheidung sein.Beitragsbild: Panik emoticon - (c) yayayoyo Folge direkt herunterladen