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IP Fridays - your intellectual property podcast about trademarks, patents, designs and much more
The Current State of the Unified Patent Court (UPC) – Interview With Prof. Aloys Hüttermann – Comparison With the US and China – Strategies for Plaintiffs and Defendants – Learnings From Key Cases – Cross – Border Liti

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Play Episode Listen Later Nov 28, 2025 49:55


I am Rolf Claessen and together with my co-host Ken Suzan I am welcoming you to episode 169 of our podcast IP Fridays! Today's interview guest is Prof. Aloys Hüttermann, co-founder of my patent law firm Michalski Hüttermann & Partner and a true expert on the Unified Patent Court. He has written several books about the new system and we talk about all the things that plaintiffs and defendants can learn from the first decisions of the court and what they mean for strategic decisions of the parties involved. But before we jump into this very interesting interview, I have news for you! The US Patent and Trademark Office (USPTO) is planning rule changes that would make it virtually impossible for third parties to challenge invalid patents before the patent office. Criticism has come from the EFF and other inventor rights advocates: the new rules would play into the hands of so-called non-practicing entities (NPEs), as those attacked would have few cost-effective ways to have questionable patents deleted. The World Intellectual Property Organization (WIPO) reports a new record in international patent applications: in 2024, around 3.7 million patent applications were filed worldwide – an increase of 4.9% over the previous year. The main drivers were Asian countries (China alone accounted for 1.8 million), while demand for trademark protection has stabilized after the pandemic decline. US rapper Eminem is taking legal action in Australia against a company that sells swimwear under the name “Swim Shady.” He believes this infringes on his famous “Slim Shady” brand. The case illustrates that even humorous allusions to well-known brand names can lead to legal conflicts. A new ruling by the Unified Patent Court (UPC) demonstrates its cross-border impact. In “Fujifilm v. Kodak,” the local chamber in Mannheim issued an injunction that extends to the UK despite Brexit. The UPC confirmed its jurisdiction over the UK parts of a European patent, as the defendant Kodak is based in a UPC member state. A dispute over standard patents is looming at the EU level: the Legal Affairs Committee (JURI) of the European Parliament voted to take the European Commission to the European Court of Justice. The reason for this is the Commission’s controversial withdrawal of a draft regulation on the licensing of standard-essential patents (SEPs). Parliament President Roberta Metsola is to decide by mid-November whether to file the lawsuit. In trademark law, USPTO Director Squires reported on October 31, 2025, that a new unit (“Trademark Registration Protection Office”) had removed approximately 61,000 invalid trademark applications from the registries. This cleanup of the backlog relieved the examining authority and accelerated the processing of legitimate applications. Now let's jump into the interview with Aloys Hüttermann: The Unified Patent Court Comes of Age – Insights from Prof. Aloys Hüttermann The Unified Patent Court (UPC) has moved from a long-discussed project to a living, breathing court system that already shapes patent enforcement in Europe. In a recent IP Fridays interview, Prof. Aloys Hüttermann – founder and equity partner at Michalski · Hüttermann & Partner and one of the earliest commentators on the UPC – shared his experiences from the first years of practice, as well as his view on how the UPC fits into the global patent litigation landscape. This article summarises the key points of that conversation and is meant as an accessible overview for in-house counsel, patent attorneys and business leaders who want to understand what the UPC means for their strategy. How Prof. Hüttermann Became “Mr. UPC” Prof. Hüttermann has been closely involved with the UPC for more than a decade. When it became clear, around 13 years ago, that the European project of a unified patent court and a unitary patent was finally going to happen, he recognised that this would fundamentally change patent enforcement in Europe. He started to follow the legislative and political developments in detail and went beyond mere observation. As author and editor of several books and a major commentary on the UPC, he helped shape the discussion around the new system. His first book on the UPC appeared in 2016 – years before the court finally opened its doors in 2023. What fascinated him from the beginning was the unique opportunity to witness the creation of an entirely new court system, to analyse how it would be built and, where possible, to contribute to its understanding and development. It was clear to him that this system would be a “game changer” for European patent enforcement. UPC in the Global Triangle: Europe, the US and China In practice, most international patent disputes revolve around three major regions: the UPC territory in Europe, the United States and China. Each of these regions has its own procedural culture, cost structure and strategic impact. From a territorial perspective, the UPC is particularly attractive because it can, under the right conditions, grant pan-European injunctions that cover a broad range of EU Member States with a single decision. This consolidation of enforcement is something national courts in Europe simply cannot offer. From a cost perspective, the UPC is significantly cheaper than US litigation, especially if one compares the cost of one UPC action with a bundle of separate national cases in large European markets. When viewed against the territorial reach and procedural speed, the “bang for the buck” is very compelling. China is again a different story. The sheer volume of cases there is enormous, with tens of thousands of patent infringement cases per year. Chinese courts are known for their speed; first-instance decisions within about a year are common. In this respect they resemble the UPC more than the US does. The UPC also aims at a roughly 12 to 15 month time frame for first-instance cases where validity is at issue. The US, by contrast, features extensive discovery, occasionally jury trials and often longer timelines. The procedural culture is very different. The UPC, like Chinese courts, operates without discovery in the US sense, which makes proceedings more focused on the written record and expert evidence that the parties present, and less on pre-trial disclosure battles. Whether a company chooses to litigate in the US, the UPC, China, or some combination of these forums will depend on where the key markets and assets are. However, in Prof. Hüttermann's view, once Europe is an important market, it is hard to justify ignoring the UPC. He expects the court's caseload and influence to grow strongly over the coming years. A Landmark UPC Case: Syngenta v. Sumitomo A particularly important case in which Prof. Hüttermann was involved is the Syngenta v. Sumitomo matter, concerning a composition patent. This case has become a landmark in UPC practice for several reasons. First, the Court of Appeal clarified a central point about the reach of UPC injunctions. It made clear that once infringement is established in one Member State, this will usually be sufficient to justify a pan-European injunction covering all UPC countries designated by the patent. That confirmation gave patent owners confidence that the UPC can in fact deliver broad, cross-border relief in one go. Second, the facts of the case raised novel issues about evidence and territorial reach. The allegedly infringing product had been analysed based on a sample from the Czech Republic, which is not part of the UPC system. Later, the same product with the same name was marketed in Bulgaria, which is within UPC territory. The Court of Appeal held that the earlier analysis of the Czech sample could be relied on for enforcement in Bulgaria. This showed that evidence from outside the UPC territory can be sufficient, as long as it is properly linked to the products marketed within the UPC. Third, the Court of Appeal took the opportunity to state its view on inventive step. It confirmed that combining prior-art documents requires a “pointer”, in line with the EPO's problem-solution approach. The mere theoretical possibility of extracting a certain piece of information from a document does not suffice to justify an inventive-step attack. This is one of several decisions where the UPC has shown a strong alignment with EPO case law on substantive patentability. For Prof. Hüttermann personally, the case was also a lesson in oral advocacy before the UPC. During the two appeal hearings, the presiding judge asked unexpected questions that required quick and creative responses while the hearing continued. His practical takeaway is that parties should appear with a small, well-coordinated team: large enough to allow someone to work on a tricky question in the background, but small enough to remain agile. Two or three lawyers seem ideal; beyond that, coordination becomes difficult and “too many cooks spoil the broth”. A Game-Changing CJEU Decision: Bosch Siemens Hausgeräte v. Electrolux Surprisingly, one of the most important developments for European patent litigation in the past year did not come from the UPC at all, but from the Court of Justice of the European Union. In Bosch Siemens Hausgeräte v. Electrolux, the CJEU revisited the rules on cross-border jurisdiction under the Brussels I Recast Regulation (Brussels Ia). Previously, under what practitioners often referred to as the GAT/LuK regime, a court in one EU country was largely prevented from granting relief for alleged infringement in another country if the validity of the foreign patent was contested there. This significantly limited the possibilities for cross-border injunctions. In Bosch, the CJEU changed course. Without going into all procedural details, the essence is that courts in the EU now have broader powers to grant cross-border relief when certain conditions are met, particularly when at least one defendant is domiciled in the forum state. The concept of an “anchor defendant” plays a central role: if you sue one group company in its home forum, other group companies in other countries, including outside the EU, can be drawn into the case. This has already had practical consequences. German courts, for example, have issued pan-European injunctions covering around twenty countries in pharmaceutical cases. There are even attempts to sue European companies for infringement of US patents based on acts in the US, using the logic of Bosch as a starting point. How far courts will ultimately go remains to be seen, but the potential is enormous. For the UPC, this development is highly relevant. The UPC operates in the same jurisdictional environment as national courts, and many defendants in UPC cases will be domiciled in UPC countries. This increases the likelihood that the UPC, too, can leverage the broadened possibilities for cross-border relief. In addition, we have already seen UPC decisions that include non-EU countries such as the UK within the scope of injunctions, in certain constellations. The interaction between UPC practice and the Bosch jurisprudence of the CJEU is only beginning to unfold. Does the UPC Follow EPO Case Law? A key concern for many patent owners and practitioners is whether the UPC will follow the EPO's Boards of Appeal or develop its own, possibly divergent, case law on validity. On procedural matters, the UPC is naturally different from the EPO. It has its own rules of procedure, its own timelines and its own tools, such as “front-loaded” pleadings and tight limits on late-filed material. On substantive law, however, Prof. Hüttermann's conclusion is clear: there is “nothing new under the sun”. The UPC's approach to novelty, inventive step and added matter is very close to that of the EPO. The famous “gold standard” for added matter appears frequently in UPC decisions. Intermediate generalisations are treated with the same suspicion as at the EPO. In at least one case, the UPC revoked a patent for added matter even though the EPO had granted it in exactly that form. The alignment is not accidental. The UPC only deals with European patents granted by the EPO; it does not hear cases on purely national patents. If the UPC were more generous than the EPO, many patents would never reach it. If it were systematically stricter, patentees would be more tempted to opt out of the system. In practice, the UPC tends to apply the EPO's standards and, where anything differs, it is usually a matter of factual appreciation rather than a different legal test. For practitioners, this has a very practical implication: if you want to predict how the UPC will decide on validity, the best starting point is to ask how the EPO would analyse the case. The UPC may not always reach the same result in parallel EPO opposition proceedings, but the conceptual framework is largely the same. Trends in UPC Practice: PIs, Equivalents and Division-Specific Styles Even in its early years, certain trends and differences between UPC divisions can be observed. On preliminary injunctions, the local division in Düsseldorf has taken a particularly proactive role. It has been responsible for most of the ex parte PIs granted so far and applies a rather strict notion of urgency, often considering one month after knowledge of the infringement as still acceptable, but treating longer delays with scepticism. Other divisions tend to see two months as still compatible with urgency, and they are much more cautious with ex parte measures. Munich, by contrast, has indicated a strong preference for inter partes PI proceedings and appears reluctant to grant ex parte relief at all. A judge from Munich has even described the main action as the “fast” procedure and the inter partes PI as the “very fast” one, leaving little room for an even faster ex parte track. There are also differences in how divisions handle amendments and auxiliary requests in PI proceedings. Munich has suggested that if a patentee needs to rely on claim amendments or auxiliary requests in a PI, the request is unlikely to succeed. Other divisions have been more open to considering auxiliary requests. The doctrine of equivalents is another area where practice is not yet harmonised. The Hague division has explicitly applied a test taken from Dutch law in at least one case and found infringement by equivalence. However, the Court of Appeal has not yet endorsed a specific test, and in another recent Hague case the same division did not apply that Dutch-law test again. The Mannheim division has openly called for the development of an autonomous, pan-European equivalence test, but has not yet fixed such a test in a concrete decision. This is clearly an area to watch. Interim conferences are commonly used in most divisions to clarify issues early on, but Düsseldorf often dispenses with them to save time. In practice, interim conferences can be very helpful for narrowing down the issues, though parties should not expect to be able to predict the final decision from what is discussed there. Sometimes topics that dominate the interim conference play little or no role in the main oral hearing. A Front-Loaded System and Typical Strategic Mistakes UPC proceedings are highly front-loaded and very fast. A defendant usually has three months from service of the statement of claim to file a full statement of defence and any counterclaim for revocation. This is manageable, but only if the time is used wisely. One common strategic problem is that parties lose time at the beginning and only develop a clear strategy late in the three-month period. According to Prof. Hüttermann, it is crucial to have a firm strategy within the first two or three weeks and then execute it consistently. Constantly changing direction is a recipe for failure in such a compressed system. Another characteristic is the strict attitude towards late-filed material. It is difficult to introduce new documents or new inventive-step attacks later in the procedure. In some cases even alternative combinations of already-filed prior-art documents have been viewed as “new” attacks and rejected as late. At the appeal stage, the Court of Appeal has even considered new arguments based on different parts of a book already in the file as potentially late-filed. This does not mean that parties should flood the court with dozens of alternative attacks in the initial brief. In one revocation action, a plaintiff filed about fifty different inventive-step attacks, only to be told by the court that this was not acceptable and that the attacks had to be reduced and structured. The UPC is not a body conducting ex officio examination. It is entitled to manage the case actively and to ask parties to focus on the most relevant issues. Evidence Gathering, Protective Letters and the Defendant's Perspective The UPC provides powerful tools for both sides. Evidence inspection is becoming more common, not only at trade fairs but also at company premises. This can be a valuable tool for patentees, but it also poses a serious risk for defendants who may suddenly face court-ordered inspections. From the perspective of potential defendants, protective letters are an important instrument, especially in divisions like Düsseldorf where ex parte PIs are possible. A well-written protective letter, filed in advance, can significantly reduce the risk of a surprise injunction. The court fees are moderate, but the content of the protective letter must be carefully prepared; a poor submission can cause more harm than good. Despite the strong tools available to patentees, Prof. Hüttermann does not view the UPC as unfair to defendants. If a defendant files a solid revocation counterclaim, the pressure shifts to the patentee, who then has only two months to reply, prepare all auxiliary requests and adapt the enforcement strategy. This is even more demanding than at the EPO, because the patentee must not only respond to validity attacks but also ensure that any amended claims still capture the allegedly infringing product. It is entirely possible to secure the survival of a patent with an auxiliary request that no longer covers the defendant's product. In that scenario, the patentee has “won” on validity but lost the infringement case. Managing this tension under tight time limits is a key challenge of UPC practice. The Future Role of the UPC and How to Prepare Today the UPC hears a few hundred cases per year, compared with several thousand patent cases in the US and tens of thousands in China. Nevertheless, both the court itself and experienced practitioners see significant growth potential. Prof. Hüttermann expects case numbers to multiply in the medium term. Whether the UPC will become the first choice forum in global disputes or remain one pillar in parallel proceedings alongside the US and China will depend on the strategies of large patentees and the evolution of case law. However, the court is well equipped: it covers a large, economically important territory, is comparatively cost-effective and offers fast procedures with robust remedies. For companies that may end up before the UPC, preparation is essential. On the offensive side, that means building strong evidence and legal arguments before filing, being ready to proceed quickly and structured, and understanding the specific styles of the relevant divisions. On the defensive side, it may mean filing protective letters in risk-exposed markets, preparing internal processes for rapid reaction if a statement of claim arrives, and taking inspection requests seriously. Conclusion The Unified Patent Court has quickly moved from theory to practice. It offers pan-European relief, fast and front-loaded procedures, and a substantive approach that closely mirrors the EPO's case law. At the same time, national and EU-level developments like the Bosch Siemens Hausgeräte v. Electrolux decision are reshaping the jurisdictional framework in which the UPC operates, opening the door for far-reaching cross-border injunctions. For patent owners and potential defendants alike, the message is clear: the UPC is here to stay and will become more important year by year. Those who invest the time to understand its dynamics now – including its alignment with the EPO, the differences between divisions, and the strategic implications of its procedures – will be in a much better position when the first UPC dispute lands on their desk. Here is the full transcript of the interview: Rolf Claessen:Today's interview guest is Prof. Aloys Hüttermann. He is founder and equity partner of my firm, Michalski · Hüttermann & Partner. More importantly for today's interview, he has written several books about the Unified Patent Court. The first one already came out in 2016. He is co-editor and author of one of the leading commentaries on the UPC and has gained substantial experience in UPC cases so far – one of them even together with me. Thank you very much for being on IP Fridays again, Aloys. Aloys Hüttermann:Thank you for inviting me, it's an honour. How did you get so deeply involved in the UPC? Rolf Claessen:Before we dive into the details, how did you end up so deeply involved in the Unified Patent Court? And what personally fascinates you about this court? Aloys Hüttermann:This goes back quite a while – roughly 13 years. At that time it became clear that, after several failed attempts, Europe would really get a pan-European court and a pan-European patent, and that this time it was serious. I thought: this is going to be the future. That interested me a lot, both intellectually and practically. A completely new system was being built. You could watch how it evolved – and, if possible, even help shape it a bit. It was also obvious to me that this would be a complete game changer. Nobody expected that it would take until 2023 before the system actually started operating, but now it is here. I became heavily interested early on. As you mentioned, my first book on the UPC was published in 2016, in the expectation that the system would start soon. It took a bit longer, but now we finally have it. UPC vs. US and China – speed, cost and impact Rolf Claessen:Before we go deeper into the UPC, let's zoom out. If you compare litigation before the UPC with patent litigation in the US and in China – in terms of speed, cost and the impact of decisions – what are the key differences that a business leader should understand? Aloys Hüttermann:If you look at the three big regions – the UPC territory in Europe, the US and China – these are the major economic areas for many technology companies. One important point is territorial reach. In the UPC, if the conditions are met, you can get pan-European injunctions that cover many EU Member States in one go. We will talk about this later in more detail. On costs there is a huge difference between the US and the UPC. The UPC is much cheaper than US litigation, especially once you look at the number of countries you can cover with one case if the patent has been validated widely. China is different again. The number of patent infringement cases there is enormous. I have seen statistics of around 40,000 infringement cases per year in China. That is huge – compared with roughly 164 UPC infringement cases in the first year and maybe around 200 in the current year. On speed, Chinese courts are known to be very fast. You often get a first-instance decision in about a year. The UPC is comparable: if there is a counterclaim for revocation, you are looking at something like 12 to 15 months for a first-instance decision. The US can be slower, and the procedure is very different. You have full discovery, you may have juries. None of that exists at the UPC. From that perspective, Chinese and UPC proceedings are more similar to each other than either is to the US. The UPC is still a young court. We have to see how influential its case law will be worldwide in the long run. What we already see, at least in Germany, is a clear trend away from purely national patent litigation and towards the UPC. That is inside Europe. The global impact will develop over time. When is the UPC the most powerful tool? Rolf Claessen:Let's take the perspective of a global company. It has significant sales in Europe and in the US and production or key suppliers in China. In which situations would you say the UPC is your most powerful tool? And when might the US or China be the more strategic battleground? Aloys Hüttermann:To be honest, I would almost always consider bringing a case before the UPC. The “bang for the buck” is very good. The UPC is rather fast. That alone already gives you leverage in negotiations. The threat of a quick, wide-reaching injunction is a strong negotiation tool. Whether you litigate in the US instead of the UPC, or in addition, or whether you also go to China – that depends heavily on the individual case: where the products are sold, where the key markets are, where the defendant has assets, and so on. But in my view, once you have substantial sales in Europe, you should seriously consider the UPC. And for that reason alone I expect case numbers at the UPC to increase significantly in the coming years. A landmark UPC case: Syngenta vs. Sumitomo (composition patent) Rolf Claessen:You have already been involved in several UPC cases – and one of them together with me, which was great fun. Looking at the last 12 to 18 months, is there a case, decision or development that you find particularly noteworthy – something that really changed how you think about UPC litigation or how companies should prepare? Aloys Hüttermann:The most important UPC case I have been involved in so far is the Syngenta v. Sumitomo case on a composition patent. It has become a real landmark and was even mentioned in the UPC's annual report. It is important for several reasons. First, it was one of the first cases in which the Court of Appeal said very clearly: if you have established infringement in one Member State, that will usually be enough for a pan-European injunction covering all UPC countries designated by the patent. That is a powerful statement about the reach of UPC relief. Second, the facts were interesting. The patent concerned a composition. We had analysed a sample that had been obtained in the Czech Republic, which is not a UPC country. Later, the same product was marketed under the same name in Bulgaria, which is in the UPC. The question was whether the analysis of the Czech sample could be used as a basis for enforcement in Bulgaria. The Court of Appeal said yes, that was sufficient. Third, the Court of Appeal took the opportunity to say something about inventive step. It more or less confirmed that the UPC's approach is very close to the EPO's problem-solution approach. It emphasised that, if you want to combine prior-art documents, you need a “pointer” to do so. The mere theoretical possibility that a skilled person could dig a particular piece of information out of a document is not enough. For me personally, the most memorable aspect of this case was not the outcome – that was largely in line with what we had expected – but the oral hearings at the appeal stage. We had two hearings. In both, the presiding judge asked us a question that we had not anticipated at all. And then you have about 20 minutes to come up with a convincing answer while the hearing continues. We managed it, but it made me think a lot about how you should prepare for oral hearings at the UPC. My conclusion is: you should go in with a team, but not too big. In German we say, “Zu viele Köche verderben den Brei” – too many cooks spoil the broth. Two or three people seems ideal. One of them can work quietly on such a surprise question at the side, while the others continue arguing the case. In the end the case went very well for us, so I can speak about it quite calmly now. But in the moment your heart rate definitely goes up. The CJEU's Bosch Siemens Hausgeräte v. Electrolux decision – a real game changer Rolf Claessen:You also mentioned another development that is not even a UPC case, but still very important for European patent litigation. Aloys Hüttermann:Yes. In my view, the most important case of the last twelve months is not a UPC decision but a judgment of the Court of Justice of the EU (CJEU): Bosch Siemens Hausgeräte v. Electrolux. This is going to be a real game changer for European IP law, and I am sure we have not seen the end of its effects yet. One example: someone has recently sued BMW before the Landgericht München I, a German court, for infringement of a US patent based on acts in the US. The argument is that this could be backed by the logic of Bosch Siemens Hausgeräte v. Electrolux. We do not know yet what the court will do with that, but the fact that people are trying this shows how far-reaching the decision might be. Within the UPC we have already seen injunctions being issued for countries outside the UPC territory and even outside the EU, for example including the UK. So you see how these developments start to interact. Rolf Claessen:For listeners who have not followed the case so closely: in very simple terms, the CJEU opened the door for courts in one EU country to rule on patent infringement that took place in other countries as well, right? Aloys Hüttermann:Exactly. Before Bosch Siemens Hausgeräte v. Electrolux we had what was often called the GAT/LuK regime. The basic idea was: if you sue someone in, say, Germany for infringement of a European patent, and you also ask for an injunction for France, and the defendant then challenges the validity of the patent in France, the German court cannot grant you an injunction covering France. The Bosch decision changed that. The legal basis is the Brussels I Recast Regulation (Brussels Ia), which deals with jurisdiction in civil and commercial matters in the EU. It is not specific to IP; it applies to civil cases generally, but it does have some provisions that are relevant for patents. In Bosch, a Swedish court asked the CJEU for guidance on cross-border injunctions. The CJEU more or less overturned its old GAT/LuK case law. Now, in principle, if the defendant is domiciled in a particular Member State, the courts of that state can also grant cross-border relief for other countries, under certain conditions. We will not go into all the details here – that could fill a whole separate IP Fridays episode – but one important concept is the “anchor defendant”. If you sue a group of companies and at least one defendant is domiciled in the forum state, then other group companies in other countries – even outside the EU, for example in Hong Kong – can be drawn into the case and affected by the decision. This is not limited to the UPC, but of course it is highly relevant for UPC litigation. Statistically it increases the chances that at least one defendant will be domiciled in a UPC country, simply because there are many of them. And we have already seen courts like the Landgericht München I grant pan-European injunctions for around 20 countries in a pharmaceutical case. Rolf Claessen:Just to clarify: does it have to be the headquarters of the defendant in that country, or is any registered office enough? Aloys Hüttermann:That is one of the open points. If the headquarters are in Europe, then it is clear that subsidiaries outside Europe can be affected as well. If the group's headquarters are outside Europe and only a subsidiary is here, the situation is less clear and we will have to see what the courts make of it. Does the UPC follow EPO case law? Rolf Claessen:Many patent owners and in-house counsel wonder: does the UPC largely follow the case law of the EPO Boards of Appeal, or is it starting to develop its own distinct line? What is your impression so far – both on substantive issues like novelty and inventive step, and on procedural questions? Aloys Hüttermann:On procedure the UPC is, of course, very different. It has its own procedural rules and they are not the same as at the EPO. If we look at patent validity, however, my impression is that there is “nothing new under the sun” – that was the title of a recent talk I gave and will give again in Hamburg. Substantively, the case law of the UPC and the EPO is very similar. For inventive step, people sometimes say the UPC does not use the classical problem-solution approach but a more “holistic” approach – whatever that is supposed to mean. In practice, in both systems you read and interpret prior-art documents and decide what they really disclose. In my view, the “error bar” that comes from two courts simply reading a document slightly differently is much larger than any systematic difference in legal approach. If you look at other grounds, such as novelty and added matter, the UPC even follows the EPO almost verbatim. The famous “gold standard” for added matter appears all over UPC decisions, even if the EPO case numbers are not always cited. The same is true for novelty. So the rule-based, almost “Hilbertian” EPO approach is very much present at the UPC. There is also a structural reason for that. All patents that the UPC currently deals with have been granted by the EPO. The UPC does not handle patents granted only by national offices. If the UPC wanted to deviate from EPO case law and be more generous, then many patents would never reach the UPC in the first place. The most generous approach you can have is the one used by the granting authority – the EPO. So if the UPC wants to be different, it can only be stricter, not more lenient. And there is little incentive to be systematically stricter, because that would reduce the number of patents that are attractive to enforce before the UPC. Patent owners might simply opt out. Rolf Claessen:We also talked about added matter and a recent case where the Court of Appeal was even stricter than the EPO. That probably gives US patent practitioners a massive headache. They already struggle with added-matter rules in Europe, and now the UPC might be even tougher. Aloys Hüttermann:Yes, especially on added matter. I once spoke with a US practitioner who said, “We hope the UPC will move away from intermediate generalisations.” There is no chance of that. We already have cases where the Court of Appeal confirmed that intermediate generalisations are not allowed, in full alignment with the EPO. You mentioned a recent case where a patent was revoked for added matter, even though it had been granted by the EPO in exactly that form. This shows quite nicely what to expect. If you want to predict how the UPC will handle a revocation action, the best starting point is to ask: “What would the EPO do?” Of course, there will still be cases where the UPC finds an invention to be inventive while the EPO, in parallel opposition proceedings, does not – or vice versa. But those are differences in the appreciation of the facts and the prior art, which you will always have. The underlying legal approach is essentially the same. Rolf Claessen:So you do not see a real example yet where the UPC has taken a totally different route from the EPO on validity? Aloys Hüttermann:No, not really. If I had to estimate how the UPC will decide, I would always start from what I think the EPO would have done. Trends in UPC practice: PIs, equivalents, interim conferences Rolf Claessen:If you look across the different UPC divisions and cases: what trends do you see in practice? For example regarding timelines, preliminary injunctions, how validity attacks are handled, and how UPC cases interact with EPO oppositions or national proceedings? Aloys Hüttermann:If you take the most active divisions – essentially the big four in Germany and the local division in The Hague – they all try to be very careful and diligent in their decisions. But you can already see some differences in practice. For preliminary injunctions there is a clear distinction between the local division in Düsseldorf and most other divisions. Düsseldorf considers one month after knowledge of the infringement as still sufficiently urgent. If you wait longer, it is usually considered too late. In many other divisions, two months is still viewed as fine. Düsseldorf has also been the division that issued most of the ex parte preliminary injunctions so far. Apart from one special outlier where a standing judge from Brussels was temporarily sitting in Milan, Düsseldorf is basically the only one. Other divisions have been much more reluctant. At a conference, Judge Pichlmaier from the Munich division once said that he could hardly imagine a situation where his division would grant an ex parte PI. In his words, the UPC has two types of procedure: one that is fast – the normal main action – and one that is very fast – the inter partes PI procedure. But you do not really have an “ultra-fast” ex parte track, at least not in his division. Another difference relates to amendments and auxiliary requests in PI proceedings. In one recent case in Munich the court said more or less that if you have to amend your patent or rely on auxiliary requests in a PI, you lose. Other divisions have been more flexible and have allowed auxiliary requests. Equivalence is another area where we do not have a unified line yet. So far, only the Hague division has clearly found infringement under the doctrine of equivalents and explicitly used a test taken from Dutch law. Whether that test will be approved by the Court of Appeal is completely open – the first case settled, so the Court of Appeal never ruled on it, and a second one is still very recent. Interestingly, there was another Hague decision a few weeks ago where equivalence was on the table, but the division did not apply that Dutch-law test. We do not know yet why. The Mannheim division has written in one decision that it would be desirable to develop an autonomous pan-European test for equivalence, instead of just importing the German, UK or Dutch criteria. But they did not formulate such a test in that case because it was not necessary for the decision. So we will have to see how that evolves. On timelines, one practical difference is that Düsseldorf usually does not hold an interim conference. That saves them some time. Most other divisions do hold interim conferences. Personally, I like the idea because it can help clarify issues. But you cannot safely read the final outcome from these conferences. I have also seen cases where questions raised at the interim conference did not play any role in the main oral hearing. So they are useful for clarification, but not as a crystal ball. Front-loaded proceedings and typical strategic mistakes Rolf Claessen:If you look at the behaviour of parties so far – both patentees and defendants – what are the most common strategic mistakes you see in UPC litigation? And what would a well-prepared company do differently before the first statement of claim is ever filed? Aloys Hüttermann:You know you do not really want me to answer that question… Rolf Claessen:I do! Aloys Hüttermann:All right. The biggest mistake, of course, is that they do not hire me. That is the main problem. Seriously, it is difficult to judge parties' behaviour from the outside. You rarely know the full picture. There may be national proceedings, licensing discussions, settlement talks, and so on in the background. That can limit what a party can do at the UPC. So instead of criticising, I prefer to say what is a good idea at the UPC. The system is very front-loaded and very fast. If you are sued, you have three months to file your statement of defence and your counterclaim for revocation. In my view, three months are manageable – but only if you use the time wisely and do not waste it on things that are not essential. If you receive a statement of claim, you have to act immediately. You should have a clear strategy within maybe two or three weeks and then implement it. If you change your strategy every few weeks, chances are high that you will fail. Another point is that everything is front-loaded. It is very hard to introduce new documents or new attacks later. Some divisions have been a bit generous in individual cases, but the general line is strict. We have seen, for example, that even if you filed a book in first instance, you may not be allowed to rely on a different chapter from the same book for a new inventive-step attack at the appeal stage. That can be regarded as late-filed, because you could have done it earlier. There is also case law saying that if you first argue inventive step as “D1 plus D2”, and later want to argue “D2 plus D1”, that can already be considered a new, late attack. On the other hand, we had a revocation action where the plaintiff filed about 50 different inventive-step attacks in the initial brief. The division then said: this does not work. Please cut them down or put them in a clear hierarchy. In the end, not all of them were considered. The UPC does not conduct an ex officio examination. It is entitled to manage the case and to tell the parties to limit themselves in the interest of a fair and efficient procedure. Rolf Claessen:I have the feeling that the EPO is also becoming more front-loaded – if you want to rely on documents later, you should file them early. But it sounds like the UPC is even more extreme in that regard. Aloys Hüttermann:Yes, that is true. Protective letters, inspections and the defendant's perspective Rolf Claessen:Suppose someone from a company is listening now and thinks: “We might be exposed at the UPC,” or, “We should maybe use the UPC offensively against competitors.” What would you consider sensible first steps before any concrete dispute arises? And looking three to five years ahead, how central do you expect the UPC to become in global patent litigation compared to the US and China? Aloys Hüttermann:Let me start with the second part. I expect the UPC to become significantly more important. If we have around 200 cases this year, that is a good start, but it is still very small compared to, say, 4,000 to 5,000 patent cases per year in the US and 40,000 or so in China. Even François Bürgin and Klaus Grabinski, in interviews, have said that they are happy with the case load, but the potential is much larger. In my view, it is almost inevitable that we will see four or five times as many UPC cases in the not-too-distant future. As numbers grow, the influence of the UPC will grow as well. Whether, in five or ten years, companies will treat the UPC as their first choice forum – or whether they will usually run it in parallel with US litigation in major disputes – remains to be seen. The UPC would be well equipped for that: the territory it covers is large, Europe is still an important economy, and the UPC procedure is very attractive from a company's perspective. On sensible first steps: if you are worried about being sued, a protective letter can make a lot of sense – especially in divisions like Düsseldorf, where ex parte PIs are possible in principle. A protective letter is not very expensive in terms of court fees. There is also an internal system that ensures the court reads it before deciding on urgent measures. Of course, the content must have a certain quality; a poor protective letter can even backfire. If you are planning to sue someone before the UPC, you should be extremely well prepared when you file. You should already have all important documents and evidence at hand. As we discussed, it is hard to introduce new material later. One tool that is becoming more and more popular is inspection – not just at trade fairs, where we already saw cases very early, but also at company premises. Our firm has already handled such an inspection case. That is something you should keep in mind on both sides: it is a powerful evidence-gathering tool, but also a serious risk if you are on the receiving end. From the defendant's perspective, I do not think the UPC is unfair. If you do your job properly and put a solid revocation counterclaim on the table, then the patentee has only two months to prepare a full reply and all auxiliary requests. And there is a twist that makes life even harder for the patentee than at the EPO. At the EPO the question is mainly: do my auxiliary requests overcome the objections and are they patentable? At the UPC there is an additional layer: do I still have infringement under the amended claims? You may save your patent with an auxiliary request that no longer reads on the defendant's product. That is great for validity, but you have just lost the infringement case. You have kept the patent but lost the battle. And all of this under very tight time limits. That creates considerable pressure on both sides. How to contact Prof. Hüttermann Rolf Claessen:Thank you very much for this really great interview, Aloys. Inside our firm you have a nickname: “the walking encyclopedia of the Unified Patent Court” – because you have written so many books about it and have dealt with the UPC for such a long time. What is the best way for listeners to get in touch with you? Aloys Hüttermann:The easiest way is by email. You can simply write to me, and that is usually the best way to contact me. As you may have noticed, I also like to speak. I am a frequent speaker at conferences. If you happen to be at one of the conferences where I am on the programme – for example, next week in Hamburg – feel free to come up to me and ask me anything in person. But email is probably the most reliable first step. Rolf Claessen:Perfect. Thank you very much, Aloys. Aloys Hüttermann:Thank you. It was a pleasure to be on IP Fridays again. Some of your long-time listeners may remember that a few years ago – when you were not yet part of our firm – we already did an episode on the UPC, back when everything was still very speculative. It is great to be back now that the system is actually in place and working. Rolf Claessen:I am very happy to have you back on the show.

MDR THÜRINGEN - Nachrichten des Tages
Die Nachrichten des Tages für Thüringen vom 24.11.2025

MDR THÜRINGEN - Nachrichten des Tages

Play Episode Listen Later Nov 24, 2025 2:49


+++ Thüringer Aufbaubank: finanzielle Lage der Kommunen verschlechtert +++ Landgericht Mühlhausen: sechs Jahre Haft für Schläger +++ Transnet BW: Bau der Strom-Autobahn Südlink offiziell gestartet +++

Interviews - Deutschlandfunk
Urheberrecht - GEMA verklagt OpenAI

Interviews - Deutschlandfunk

Play Episode Listen Later Nov 11, 2025 3:39


OpenAI, der Mutterkonzern von ChatGPT, nutzt Songtexte, um die KI damit zu trainieren. Allerdings zahlt OpenAI nicht dafür und deshalb klagt die Verwertungsgesellschaft GEMA vor dem Landgericht München. Das Urteil könnte richtungsweisend sein. Moritz, Sebastian www.deutschlandfunk.de, Interviews

RefPod
# 77 StA-Klausur 3 (B-Gutachten Teil 2)

RefPod

Play Episode Listen Later Sep 16, 2025 67:30


Wie sagte schon Wilhelm Busch: Man fragt sich in der Anklageschrift, was die Haftfortdauer betrifft. Na gut, Wilhelm Busch war gelogen, aber wahr ist: Der Antrag auf Haftfortdauer kommt in die Anklageschrift, nicht in die Begleitverfügung! Diese und weitere Tipps zum prozessualen Gutachten in der strafrechtlichen Anklageklausur entwickeln Christian Walz, Richter am Landgericht Münster, und Lisa Walter, Staatsanwältin, in dieser dritten Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungklausur, die zugleich die zweite Folge zum prozessualen Gutachten ist. Die in der vergangenen Folge begonnene Urlaubsreise wird hier nun zu einem glorreichen Ende gebracht. Über die besonders examensrelevanten Fragen zur Untersuchungshaft hinaus lernt ihr auch den feinen Unterschied zwischen notwendiger Verteidigung und Pflichtverteidiger kennen und erlebt, welcher Kessel Buntes sich hinter "Sonstiges" verbirgt. Viel Spaß beim hören! Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 04:12 Notwendige Verteidigung, § 140 StPO 15:32 Untersuchungshaft, § 112 StPO 33:07 Abschlussverfügung und Anklageschrift bei U-Haft 37:21 Formulierungsbeispiel U-Haft 39:01 Voraussetzungen für Haftfortdauer idR. (+)! 41:46 Mitteilungspflichten, MiStra 48:30 Sonstiges / vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. § 111a StPO 54:58 Sicherstellung und Beschlagnahme, §§ 94 ff. StPO 58:31 Nebenklage, §§ 395 ff. StPO 01:01:15 Einziehung, §§ 73 ff. StGB 01:05:05 Drei goldene Tipps und Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

RefPod
# 63 Eine AG-Fahrt, die ist schön!

RefPod

Play Episode Listen Later Apr 15, 2025 57:53


Zusammenhalt, Solidarität, Freundschaft - drei Dinge, die man in juristischen Communities eher selten vermutet, aber doch finden kann, und zwar häufig in der Ref-AG und noch häufiger, wenn Sie gemeinsam auf AG-Fahrt gegangen ist (für die es sogar Sonderurlaub gibt!). Richard Ademmer, Richter und AG-Leiter, plaudert mit zwei Refs, Hendrik Wanner vom Landgericht Kassel und Ester Struckmeier vom Landgericht Münster, über ein Thema, das ihm wirklich am Herzen liegt: die AG-Fahrt als ein Baustein eines starken Gemeinschaftsgefühls, das einen durch das Referendariat bis zum Examen tragen kann. Dazu gibt es handfeste Tipps: Wohin fahren? Wie organisieren? Wie teuer wird es? Und wie kann man auch diejenigen mitnehmen, die zu Hause bleiben müssen? Das alles - auch wie es bei Richards eigener AG-Fahrt im letzten Jahrtausend war - und noch viel mehr erfahrt ihr in dieser Folge, die - versprochen - Euer Herz erwärmen wird und Euch zeigen soll, dass das Ref viel mehr als Jura ist. Viel Spaß beim Hören! http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Besondere Anforderungen und Haftungsrisiken für Aufsichtsräte im Krisenfall

FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management

Play Episode Listen Later Mar 28, 2025 16:31


Gerade in der Krise eines Unternehmens gibt es für Aufsichtsräte zahlreiche Haftungsrisiken, wenn sie ihren Überwachungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen. Insolvenzverwalter nehmen Aufsichtsräte häufig in Anspruch, um Geld für die Gläubiger zu sichern. Der Fall Wirecard hat dies einmal mehr bestätigt, auch wenn vor dem Landgericht München nur die Klage des Insolvenzverwalters gegen drei ehemalige Vorstände erfolgreich war. Der ebenfalls beklagte ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende wurde hingegen nicht verurteilt. Angesichts steigender Insolvenzahlen und einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollten Aufsichtsräte jedoch genau wissen, auf welche Punkte sie achten sollten und wie sie sich schützen können. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Thomas Dömmecke. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.

Verurteilt! Der Gerichtspodcast
Verurteilt! (120): Tödliche Badewanne

Verurteilt! Der Gerichtspodcast

Play Episode Listen Later Nov 13, 2024 78:05


2008 wird eine 87-Jährige aus Rottach-Egern tot in ihrer Badewanne entdeckt. 2010 steht Manfred Genditzki zum ersten Mal wegen Mordes in München vor Gericht. Er war Hausmeister in der Wohnanlage, in der die Retnerin lebte. Er half ihr, kaufte für sie ein, bereitete ihr Mahlzeiten zu. Ende Oktober 2008 holte er sie von einem Klinikaufenthalt ab, brachte sie nach Hause. Als am Abend die Pflegekraft kam, lag die 87-Jährige tot in der Badewanne. 2mal verurteilt das Landgericht München Manfred Genditzki wegen Mordes. Doch der Hausmeister, der immer seine Unschuld beteuert hat, gibt nicht auf. Auf Betreiben seiner Verteidiger beginnt 2023 das Wiederaufnahmeverfahren.

Verurteilt! Der Gerichtspodcast
Verurteilt! (116): Der Steckdosen-Sadist

Verurteilt! Der Gerichtspodcast

Play Episode Listen Later Sep 18, 2024 66:43


David G. gibt sich als Mediziner aus, als Wissenschaftler. Er nimmt Kontakt zu jungen Frauen auf, die mit Kleinanzeigen auf Jobsuche sind. Er fragt sie, ob sie Teil einer wissenschaftlichen Studie werden wollen. Es soll um Schmerzempfindlichkeit bei Stromschlägen gehen. David G. verspricht eine Aufwandsentschädigung. Die Frauen sollen sich mit einer selbstgebauten Apparatur Elektroschocks verpassen. Über Skype gibt er ihnen Anweisungen, schaut zu, filmt sie. 5 Jahre lang. Dann fliegt er auf. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn schließlich am Landgericht München II wegen versuchten Mordes an - in 88 Fällen. Ende 2019 beginnt der Prozess gegen den 30-Jährigen.

FAZ Frühdenker
Selenskyj und Papst beim G-7-Gipfel • Zieht Tesla bald nach Texas? • Entscheidung im bayrisch-fränkischen Wurststreit

FAZ Frühdenker

Play Episode Listen Later Jun 13, 2024 9:48


Die Nachrichten an diesem Morgen: In Italien Treffen sich die Staats- und Regierungschefs der G 7. In Austin stimmen die Tesla-Aktionäre abermals über ein Milliarden-Aktienpaket für Elon Musk ab. Und am Landgericht München fällt die Entscheidung im bayrisch-fränkischen Wurststreit.

China Chat: Der China-Gadgets Podcast
Das AUS für Motorola Smartphones?

China Chat: Der China-Gadgets Podcast

Play Episode Listen Later May 17, 2024 45:42


Diese Woche dürfen wir Leo von Allround-PC als Gast begrüßen. Motorola darf keine Geräte mehr in Deutschland verkaufen und Huawei bekommt wahrscheinlich keine Chips mehr von Intel und Qualcomm. Bei der IO 2024 ging es vor allem um AI, das Pixel 9 gab es dann aber nur als Leak. Auch Sony und vivo haben neue Geräte auf dem Markt, wo sich zumindest bei einem Gerät die Frage stellt, ob es das Gerät überhaupt noch braucht. Günstige Handytarife ohne Handy: Finde den richtigen Tarif für dich! ► https://www.china-gadgets.de/tarifrechner-guenstige-handytarife-ohne-handy/ Allround-PC Website ► https://www.allround-pc.com/ Allround-PC bei YouTube ► https://www.youtube.com/@allroundpc Verkaufsstopp von Motorola-Smartphones & Lenovo-Geräten: Landgericht München entscheidet ► https://www.china-gadgets.de/verkaufsstopp-von-motorola-lenovo-smartphones/ US revokes Intel, Qualcomm's export licenses to sell to China's Huawei, sources say ► https://www.reuters.com/technology/us-revoked-some-export-licenses-chinas-huawei-2024-05-07/ Google I/O 2024: everything announced ► https://www.theverge.com/24153841/google-io-2024-ai-gemini-android-chrome-photos Google Pixel 9 Pro: Neue Bilder enthüllen Design vollständig ► https://www.allround-pc.com/news/2024/google-pixel-9-pro-erste-bilder-zeigen-design-neuheiten Exclusive first look: Here's Chrome OS running on an Android phone ► https://www.androidauthority.com/chrome-os-on-android-hands-on-2-3442510/ Vivo X100 Ultra: Die erste Telefoto-Kamera mit 200 Megapixeln – auch für Deutschland? ► https://www.china-gadgets.de/vivo-x100-ultra-smartphone/ Sony Xperia 1 VI is here - SD 8 Gen 3, better zoom and more conventional screen ► https://www.gsmarena.com/sony_xperia_1_vi_is_here__sd_8_gen_3_better_zoom_but_ditches_the_4k_screen-news-62863.php Exclusive: Xiaomi started developing next flagships ► https://www.androidheadlines.com/2024/05/exclusive-xiaomi-started-developing-next-flagships-to-rival-the-galaxy-s25-series.html Apple will Vision Pro nach der WWDC international einführen ► https://www.golem.de/news/ar-vr-brille-apple-will-vision-pro-nach-der-wwdc-international-einfuehren-2405-185075.html The Boys Staffel 4 (kommt erst nächsten Monat, Fabian war schon im Juni) ► https://www.youtube.com/watch?v=EzFXDvC-EwM Espresso Affogato ► https://www.youtube.com/watch?v=u7qCzZCoI2M Rapping Chef ► https://www.instagram.com/rappingchef/ American Nightmare ► https://www.netflix.com/de/title/81620852

China Chat: Der China-Gadgets Podcast
Droht allen SAMSUNG-Smartphones die Schrottpresse?

China Chat: Der China-Gadgets Podcast

Play Episode Listen Later May 3, 2024 39:48


Muss Samsung bald alle Galaxy-Smartphones in Deutschland zerstören? Wenn es nach dem Landgericht München geht, dann auf jeden Fall. Kurz vor der endgültigen Veröffentlichung liefert Google weitere Pixel 8a Leaks und die neue AI-Funktion vom vivo X100s wirft Fragen auf. Xiaomi verwirrt derweil mit einer Special Edition im Argentinien-Design, welche exklusiv für Indien herauskommt? HIGH Mobile: 28 GB LTE Tarif mit Allnet-Flat im Telekom-Netz für 12,50€ ► https://bit.ly/3JJBbon Wenn Harry Potter ein (Xiaomi-)Smartphone hätte | Redmi Turbo 3 Unboxing ► https://youtu.be/bD_pNgGSFbo?si=Y9gBfsv5VfekPlHu Alle Galaxy-Smartphones betroffen: Samsung verliert Patentklage ► https://www.heise.de/news/Alle-Galaxy-Smartphones-betroffen-Samsung-verliert-Patentklage-9700258.html Pixel 8a leaks once again, this time with a surprise fifth color case ► https://www.androidauthority.com/google-pixel-8a-leaks-coral-color-case-3438504/ Google Pixel 8a Promo Video Showcases AI Capabilities in Detail ► https://www.mysmartprice.com/gear/google-pixel-8a-promo-video-exclusive/ vivo X100s leaks ahead of May debut ► https://www.gsmarena.com/exclusive_vivo_x100s_leaks_ahead_of_may_debut-news-62573.php Vivo X100s ändert kurzerhand Jahreszeit eines Fotos durch "Four Seasons"-AI ► https://www.notebookcheck.com/Vivo-X100s-aendert-kurzerhand-Jahreszeit-eines-Fotos-durch-Four-Seasons-AI.832315.0.html Bundesnetzagentur verschenkt Frequenzen ► https://www.golem.de/news/keine-auktion-bundesnetzagentur-verschenkt-frequenzen-2404-184703.html Redmi Note 13 Pro+ World Champions Edition ► https://in.event.mi.com/in/redmi-note-13-pro-plus-world-champions-edition Apple Finally Plans to Release a Calculator App for iPad Later This Year ► https://www.macrumors.com/2024/04/23/calculator-app-for-ipad-rumor/ Manor Lords ► https://store.steampowered.com/app/1363080/Manor_Lords/ The Greatest Beer Run Ever ► https://tv.apple.com/de/movie/the-greatest-beer-run-ever/umc.cmc.54tpvwt1vapino8t6kulcf2d1?action=play

Sport inside – der Podcast: kritisch, konstruktiv, inklusiv
Sexueller Missbrauch im Fußball - Wenn der Trainer zum Täter wird

Sport inside – der Podcast: kritisch, konstruktiv, inklusiv

Play Episode Listen Later Apr 19, 2024 40:19


Vor dem Landgericht München I wird im März ein Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilt. Die Taten an den minderjährigen Spielern beging er in einem Zeitraum von sechs Jahren. Viele fragen sich: Warum wurde das nicht früher bemerkt? Von Nora Hespers.

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft
Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (659): Wer zahlt die Kosten für die Bergrettung?

Podcast der Deutschen Anwaltauskunft

Play Episode Listen Later Mar 31, 2024 3:15


Bei einer gemeinsamen Bergtour besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Bergrettung gegen einen Teilnehmer der Tour. Dies gilt auch dann, wenn sich einer der Teilnehmer als Bergführer bezeichnet, entschied das Landgericht München I.  Das Gericht wies damit eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von etwa 8.500 Euro ab, erläutert „anwaltauskunft.de. Bei der […]

Auf den Tag genau
Zum Beginn des Hitler-Prozesses

Auf den Tag genau

Play Episode Listen Later Feb 27, 2024 7:41


Am 26. Februar 1924 war es soweit: Vor dem bayerischen Volksgericht beim Landgericht München I begann der Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und acht Mitangeklagte wegen des versuchten Staatsstreiches gegen die Republik vom 9. November des vergangenen Jahres. Nicht angeklagt wurden der bayerische Generalstaatskommissar Gustav von Kahr, der Landeskommandant der Reichswehr in Bayern Otto von Lossow und der Chef der Bayerischen Landespolizei Hans von Seißer, die in die Putschpläne ursprünglich eingeweiht, in dessen Verlauf jedoch abgesprungen waren. Ihre Rolle war es jedoch, die an den ersten Prozesstagen im Mittelpunkt der Verhandlungen stand; wobei die überforderten oder unwilligen Laienrichter es zuließen, dass Hitler und seine Mitstreiter diese „Zeugen“ teilweise von der Anklagebank aus selbst in der Art von Anklägern verhörten. Der Gerichtsreport des Berliner Tageblattes vom 27. Februar konzentriert sich dabei vornehmlich auf die Aussagen des Angeklagten Friedrich Weber, der sich als Leiter eines Freiwilligenkorps am Hitlerputsch beteiligt hatte. Es liest Frank Riede.

freie-radios.net (Radio Freies Sender Kombinat, Hamburg (FSK))
Berufungsprozess im Fall BlockNeurath beendet - Weitere Gerichtsverfahren zur Kraftwerksblockade im Rheinland erwartet (Serie 1341: Dünnes Eis)

freie-radios.net (Radio Freies Sender Kombinat, Hamburg (FSK))

Play Episode Listen Later Jan 13, 2024 9:26


Nach 7 Verhandlungstagen hob das Landgericht ein Urteil vom Amtsgericht auf und verhängte einen Strafe von €3600, über 120 Tagessätze. Damit gewann "Die gute Dame" ihre Wette, sieht sich jedoch selbst einem Berufungsverfahren entgegen. https://antirrr.nirgendwo.info/block-neurath Hier berichtet die Aktionsgruppe „Block Neurath“ über Ihre Prozesse. Im November 2021 hatte die Gruppe parallel zur COP über viele Stunden die Züge zur Kohlezufuhr des Kraftwerks Neurath aufgehalten. An verschiedenen Stellen hatten sich Menschen in Betonblöcken („Drachen“), Betonfässern und Rohren unter den Gleisen angekettet oder mit Elektrorollstühlen auf die Gleise gestellt. Das Kohlekraftwerk musste schließlich gedrosselt und dann ein Block ganz ausgeschaltet werden. Nach langem Gewahrsam im Anschluss der Aktion werden nun 4 Personen angeklagt. Zwei Personen sind bereits vom Amtsgericht Grevenbroich zu einer 9-monatigen Haftstrafe verurteilt worden, die Berufungsinstanz am Landgericht Mönchengladbach reduzierte das auf immer noch hohe 120 Tagessätze. RWE hat außerdem Schadensersatzforderungen angekündigt. Anstehende Termine: Mo, 15.1.23 11 Uhr Amtsgericht Grevenbroich Erster Verhandlungstermin von T – Kundgebung ab 10.30 Uhr – dezentrale Mitmachaktion Mo, 22.1.2024 um 11 Uhr Amtsgericht Grevenbroich – Fortsetzung Prozess von Person T – Kundgebung ab 10.30 Uhr unter dem Motto „Gerichte sind zum Essen da“ mit Küche für alle Mo, 29.1.2024 um 11 Uhr Amtsgericht Grevenbroich – Fortsetzung Prozess von Person T – Kundgebung ab 10.30 Uhr

RefPod
# 16 Tipps von Refs für Refs!

RefPod

Play Episode Listen Later Jan 8, 2024 18:23


RefPod wünscht dir ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2024! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, startet mit dir in das neue Jahr mit einer besonderen Folge: In dieser Folge teilen rund 30 Referendarinnen und Referendare ihre persönlichen Tipps zum Referendariat! Es geht um Themen wie Work-Life-Balance, Lernplanung, Lerntipps und vieles mehr. Die Aufnahmen sind bei der Weihnachtsfeier für Referendarinnen und Referendare am Landgericht Münster vor rund einem Monat entstanden. Ganz herzlichen Dank an alle, die mitgemacht haben! Was sind deine persönlichen Tipps rund ums Referendariat? Schreib' es uns gerne! :) Wir freuen uns, wenn du unseren Podcast abonnierst, bewertest und dadurch unterstützt :) Folge "# 10.5 Die wichtigsten Tipps fürs Ref aus Sicht von 24 AG-Leitern" bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube. http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

Menschen und Monster
Zivilcourage beim CSD – Der Fall Malte C.

Menschen und Monster

Play Episode Listen Later Dec 26, 2023 93:30


*** Tickets und Infos zur Livetour: https://rausgegangen.de/artists/menschen-und-monster/ *** Willkommen zurück, liebe Monstis :) In der heutigen Folge sprechen wir, Maren und Stefanie, über einen weiteren Fall, den wir vor dem Landgericht Münster mitverfolgt haben. 27. August 2022, es ist Samstag und an dem Tag zieht der CSD durch Münster. Unter den feiernden Menschen ist auch Malte C. Er ist Transmann und hat aufgrund der Pandemie nun das erste Jahr die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Als er eine Auseinandersetzung unweit von ihm vernimmt, will er schlichtend dazwischen gehen. Was dann folgt, sind ein Schubser gegen die Brust und zwei Schläge gegen Maltes Kopf. Er liegt danach reglos am Boden. Nicht einmal eine Woche später starb er im Krankenhaus. War das ein Hassverbrechen? Wurde Malte geschlagen, weil er ein Transmann war? Was sind die Hintergründe und das Motiv in diesem Fall und wer ist der Täter? Ihr habt Fallvorschläge, Witze, Fragen oder süße Tierfotos? So könnt ihr uns erreichen: Instagram: https://www.instagram.com/menschen_und_monster Hört auch in unseren anderen Podcast rein: "Kaltblütig - die Spur der Killer" „Menschen und Monster“ ist ein Podcast von Podimo. In der Podcast App Podimo kannst du 30 Tage lang kostenlos über hundert weitere Folgen und viele weitere exklusive Podcasts und Hörbücher hören. Gehe dafür einfach auf den Link https://go.podimo.com/de/kaltbluetig Du kannst das Probeabo jederzeit kündigen. Du wirst auf der Seite deine Bezahldaten hinterlegen müssen, um deine Anmeldung abzuschließen. Aber keine Sorge, wenn du innerhalb der 30 Tage kündigst, zahlst du natürlich keinen Cent. Wenn du nach Ablauf deines Probeabos bei Podimo bleiben willst, zahlst du im Monat 4,99€ und bekommst weiterhin Zugriff auf alle exklusiven Podcasts und Hörbücher der App.

Links. Rechts. Mitte – Duell der Meinungsmacher
Talk vom 03.12.: Signa, Streiks und Teuerung: Zahlen wir die Zeche der Politik?

Links. Rechts. Mitte – Duell der Meinungsmacher

Play Episode Listen Later Dec 4, 2023 69:34


Signa, Streiks und Teuerung: Zahlen wir die Zeche der Politik? Die Zeiten werden härter: Sogar die mächtige Metaller-Gewerkschaft muss klein beigeben, die Teuerung frisst uns weiter arm und jetzt reißt auch noch die Signa-Insolvenz ein Milliardenloch bei ihren Schuldnern. Viele Experten befürchten: Auch dafür wird der Steuerzahler zur Kassa gebeten. Erleben wir jetzt die Folgen der fehlgeleiteten Krisenpolitik der vergangenen Jahre? Wälzen Wirtschaft und Politik die Kosten auf uns ab? Und ging bei der Signa wirklich alles mit rechten Dingen zu oder wurde der gefallene Starinvestor René Benko politisch protegiert? Kleben, klagen, betonieren: Wie demokratisch ist der Klimaprotest? (AT) Sie sind wieder da – doch jetzt kämpft die Klimabewegung mit härteren Bandagen. Mit Beton befestigen Aktivisten sich selbst auf zahlreichen Fahrbahnen in Österreich. Kooperation mit der Polizei haben sie vollends aufgekündigt, um „stärkere Bilder der Ungerechtigkeit zu erzeugen“. Mit Klagen wollen sie den Staat dazu zwingen, ihren Forderungen nachzukommen. Nicht umsonst stuft das Landgericht München die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein. Und namhafte Klimaikonen wie Helga Kromp-Kolb fordern Haftstrafen für Politiker und Unternehmer, die den Klimaschutz nicht ernst genug nehmen. Eskaliert die Klimabewegung jetzt vollends? Muss die Justiz härter gegen die Klimaaktivisten vorgehen? Oder ist ihr Beton stärker als unsere Gesetze? Werden die Aktivisten von Politik und Medien hofiert? Und befeuert die Weltklimakonferenz in Dubai die Proteste gar noch? Darüber diskutiert Moderatorin Katrin Prähauser mit diesen Gästen:Roland Tichy, JournalistEva Glawischnig, ehemalige Klubobfrau der „Grünen"Bernhard Heinzelmaier, Kolumnist beim „Exxpress"Lena Schilling, Klima-Aktivistin

Podcasts von Tichys Einblick
TE Wecker am 24.11.2023

Podcasts von Tichys Einblick

Play Episode Listen Later Nov 24, 2023 15:51


Heute: ++ Schuldenbremse ausgebremst: Ampel-Koalition will weitere Schulden ++ BKA: Gewaltkriminalität steigt stark an ++ Landgericht München: „Letzte Generation“ kriminelle Vereinigung ++ Wahlen in Holland: Erschütterung des politischen Establishments - "Amsterdamer Seifenblase ist geplatzt“ ++ wütende Proteste in Dublin nach Messerangriff ++ TE Energiewendewetterbericht ++ Webseite: https://www.tichyseinblick.de

ETDPODCAST
Landgericht München I stuft „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung ein | Nr. 5546

ETDPODCAST

Play Episode Listen Later Nov 23, 2023 6:56


Straftaten sind kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie. Das erklärt das Landgericht München. Und sie seien auch als solche juristisch nüchtern zu bewerten. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2023 Epoch Times

Playing Dirty
Jérôme Boateng – Weltmeister, Ex-Bayern-Star – und mutmaßlicher Frauenschläger. Willkommen im System Profifußball.

Playing Dirty

Play Episode Listen Later Oct 11, 2023 52:19


Jérôme Boateng war ganz oben: Fußball-Weltmeister, Bayern-Star, Empfang bei Angela Merkel im Bundeskanzleramt, eigenes Hochglanz-Magazin, von Jay-Zs Agentur RocNation gesignt. Lena Cassel und Daniel Müksch betrachten in dieser Folge all diese Höhen, aber auch wie der gefeierte Fußballstar nach und nach die Bodenhaftung verliert. Wie Boateng immer mehr zum Popstar und immer weniger Fußballer geworden ist, der von Skandal zu Skandal stürzt und sich vor dem Landgericht München verantworten muss. Investigativ-Journalistin Gabriela Keller erzählt, wie sie den “Fall Jérôme Boateng” verfolgt und wie sie und ihre Kolleg:innen ein System im Profi-Fußball entdeckt haben, das unsere Fußball-Helden mit allen Mitteln schützt und unbequeme Frauen mundtot macht. Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/playing_dirty

#fussnote
#fussnote Oktober 2023: Willkommen im Wintersemester (#70)

#fussnote

Play Episode Listen Later Oct 4, 2023


Wie man im Jurastudium voran kommt und dabei Freude hat. Wo man Wissenswertes zu § 830 BGB lesen kann. Und was der BGH dem Landgericht München II ins Stammbuch schreibt. (00:20) Meine drei Tipps für das Jurastudium: Besuchen Sie Vorlesungen, die Ihnen Freude machen! Schreiben und zeichnen Sie mit! Gründen Sie noch heute eine private Arbeitsgemeinschaft! (07:53) Aktuelle Literatur: Johannes Herb und Vincent Weber: Der „Abgasskandal“ – ein Überblick über klausurrelevante Probleme – Teil II, JA 2023, 793-802 Kaan Yildiz: Haftung für Massenschäden – Teil I, LRZ 2023 Rn. 623-635, Volltext Marie-Luisa Hülsmann: Der Besitz bei Gefälligkeiten, ZJS 2023, 399-408, Volltext als pdf (22:00) Aktuelle Rechtsprechung: Revision beim Landgericht: BGH v. 8. August 2023, VIII ZR 20/23, Volltext Alles im Datenraum: BGH v. 15. September 2023, V ZR 77/22, Volltext

B5 Thema des Tages
Tandler-Prozess beginnt in München

B5 Thema des Tages

Play Episode Listen Later Oct 4, 2023 7:36


Vor dem Landgericht München I beginnt heute der Prozess gegen Andrea Tandler, die für Geschäfte mit FFP2-Masken zu Beginn der Corona-Pandemie Millionen an Provision kassiert hat und sich jetzt wegen Steuerhinterziehung verantworten muss. Unsere Moderatorin Daniela Stahl spricht mit Johannes Reichart aus der Redaktion Landespolitik, der sich intensiv mit dem Fall beschäftigt hat.

FAZ Einspruch
#272: Warum Jérôme Boatengs Verurteilung aufgehoben wurde

FAZ Einspruch

Play Episode Listen Later Sep 27, 2023 87:17


In Folge 272 erklären wir, weshalb das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung des Fußballprofis wegen Körperverletzung gegenüber seiner Ex-Freundin verworfen und den Fall an das Landgericht München zurückverwiesen hat.

Podcast Jüdische Geschichte
EP 52: Auerbach. Eine jüdisch-deutsche Tragödie oder Wie der Antisemitismus den Krieg überlebte.

Podcast Jüdische Geschichte

Play Episode Listen Later Aug 30, 2023


Im August vor 70 Jahren, 1952, starb Philipp Auerbach in München durch Suizid. Auerbach, der Auschwitz überlebt hatte, und nach dem Krieg in Deutschland geblieben war, um sich für Displaced Persons einzusetzen, war vor dem Landgericht München wegen geringer Vergehen angeklagt und hart verurteilt worden. Seine Richter waren ehemalige Nazis, der öffentliche Druck gegen ihn von Antisemitismus geprägt, der in direkter Kontinuität fortwirkte. Hans Hermann Klare hat im Aufbau Verlag eine Biographie Auerbachs vorgelegt, die er am Lehrstuhl für Jüdische Geschichte und Kultur mit Dr. Rachel Salamander diskutiert. Die heutige Episode dokumentiert das Gespräch zwischen den beiden vom 25. Oktober 2022.

Handelsblatt Crime - spannende Wirtschaftskriminalfälle unserer Zeit
Wie Marsaleks Brief den Wirecard-Prozess aufgewirbelt hat

Handelsblatt Crime - spannende Wirtschaftskriminalfälle unserer Zeit

Play Episode Listen Later Jul 29, 2023 60:57


Drei Jahre lang ist Jan Marsalek bereits untergetaucht. Fahnder suchen mit internationalem Haftbefehl weltweit nach dem früheren Wirecard-Vorstand, der als einer der Drahtzieher hinter dem spektakulärsten Bilanzskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte gilt. Jetzt hat sich Marsalek wie aus dem Nichts erstmals seit seiner Flucht zu Wort gemeldet. Über seinen Anwalt hat er ein achtseitiges Schreiben an das Landgericht München schicken lassen, wo derzeit der erste Strafprozess um den milliardenschweren Betrug stattfindet. Der Brief hat den Prozess kurzzeitig durcheinander gewirbelt. In dem Schreiben weist Marsalek in erster Linie die Kernthese der Ermittler zurück, dass bei Wirecard ein angeblich milliardenschweres Geschäft in Asien bloße Erfindung war. Er stützt damit die Argumentationslinie des früheren Wirecard-CEOs Markus Braun. Dessen Verteidiger sehen ihren Mandanten durch das Schreiben entsprechend entlastet. Die Investigativ-Reporter René Bender und Michael Verfürden recherchieren seit Jahren im Wirecard-Skandal. In der neuen Folge Handelsblatt Crime sprechen sie darüber, was die neuesten Entwicklungen für das Verfahren bedeuten und wie der Stand Dinge nach gut einem halben Jahr Prozessdauer ist. *** Statt 4 Wochen können Sie jetzt 6 Wochen das digitale Handelsblatt für 1 € lesen. Zusätzlich verlosen wir unter allen Teilnehmenden zehn Amazon Gutscheine im Wert von je 500 €. Sichern Sie sich jetzt unser Sommerangebot – unter www.handelsblatt.com/sommer-special Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit [Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER](https://cmk.handelsblatt.com/cms/articles/15597/anzeige/podcast-werbepartnerinnen/hier-gibt-s-weitere-infos-zu-den-angeboten-unserer-werbepartner-innen)

Hielscher oder Haase - Deutschlandfunk Nova
Finanzbetrug - Lebenszeichen von Ex-Wirecard-Vorstand

Hielscher oder Haase - Deutschlandfunk Nova

Play Episode Listen Later Jul 19, 2023 4:24


Seit der Betrug um Milliarden Euro des deutschen Finanzdienstleisters Wirdecard aufflog, war Ex-Vorstand Jan Marsalek auf der Flucht. Nun meldete er sich schriftlich per Anwalt beim Landgericht München I. Der Manager war untergetaucht in Russland.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.

Echo der Zeit
Bewährungsstrafe für Ex-Audi-Chef Rupert Stadler

Echo der Zeit

Play Episode Listen Later Jun 27, 2023 42:07


Im Abgasskandal des deutschen Volkswagen-Konzerns wird erstmals ein Spitzenmanager wegen Betrugs verurteilt. Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler erhält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Auch zwei Ingenieure werden vom Landgericht München verurteilt. Weitere Themen: (05:41) Bewährungsstrafe für Ex-Audi-Chef Rupert Stadler (09:16) Lukaschenkos Rolle im innerrussischen Machtkampf (15:44) Harte Zeiten für Grossbritanniens Hausbesitzer (21:42) Eswatini: Die letzte absolute Monarchie Afrikas (26:49) Geschlechtsverändernde Operationen an Kindern sind umstritten (32:28) Severin Moser ist neuer Chef des Arbeitgeberverbandes (36:47) PFAS: So könnte man die Chemikalien entfernen

ETDPODCAST
Nr. 4938 Dieselskandal: Ex-Audi-Chef Stadler und weitere Mitarbeiter wegen Betrugs verurteilt

ETDPODCAST

Play Episode Listen Later Jun 27, 2023 5:55


In der Aufarbeitung des Diesel-Skandals verurteilte das Landgericht München Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs durch Unterlassen. Doch der Manager verlässt den Saal als freier Mann. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! © 2023 Epoch Times

FAZ Podcast für Deutschland
Geständnis nach sieben Jahren: Wie der Dieselskandal die Justiz überfordert

FAZ Podcast für Deutschland

Play Episode Listen Later May 16, 2023 33:43


Vor dem Landgericht München hat der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler im Dieselskandal ein Geständnis abgelegt und sich damit die Freiheit erkauft. Derweil ächzt die deutsche Justiz noch an ganz anderen Stellen. Mit der Aufarbeitung ist sie noch längst nicht am Ende.

Der Gerichtsreporter
Die Mutter, ihr Sohn und der Mord im Brunnen.

Der Gerichtsreporter

Play Episode Listen Later Apr 17, 2023 53:05


Ulrich F. aus Neuenkirchen im Münsterland hat in der Nacht zum 26. Juni 2019 seine Mutter Elisabeth F. in einem Brunnen ertränkt. Er schlug sie zunächst bewusstlos und ließ die 79-jährige Rentnerin anschließend an einem Hebegurt hinab in die Tiefe. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Münster verurteilte den Gärtnermeister zu lebenslanger Haft - wegen Mordes aus Habgier. Der zum Tatzeitpunkt 54-Jährige sollte es auf das Erbe seiner Mutter abgesehen haben. Jeden zweiten Montag gibt es um 16 Uhr eine neue Podcast-Folge. Alle Folgen auf: www.waz.de/gerichtsreporter Newsletter: www.waz.de/stefansnewsletter Mail: hallo@der-gerichtsreporter.de Uns gibt es auch auf YouTube: www.youtube.com/dergerichtsreporter Unser Instagram-Account: www.instagram.com/der_gerichtsreporter Redaktion und Moderation: Gesa Born und Stefan Wette, Produktion und Schnitt: Martin Kels

Bayern
Galeria

Bayern

Play Episode Listen Later Mar 19, 2023 23:04


Galeria-Karstadt-Kaufhof schließt Filialen auch in Bayern / Augsburgs Uniklinik wird neu gebaut / Vor dem Landgericht München beginnt der Revisionsprozess gegen den Wolfsmasken-Vergewaltiger / Bayerns Innenminister legt neue Kriminalstatistik vor / Wieder Warnstreiks im Öffentlichen Dienst / Robotertechnik und künstliche Intelligenz in der Pflege / Deutsche Bahn will Münchner S-Bahn umfassend sanieren / Schwierige Bergung des gesunkenen Frachters in der Donau /112 wird immer öfter nicht nur im Notfall gewählt / Spektakulärer Dachbodenfund in Ansbach / In Bayern starten die ersten Volksfeste / Deutschlands bester Pizzabäcker kommt aus Vilshofen Moderation: Jana Roller

Handelsblatt Crime - spannende Wirtschaftskriminalfälle unserer Zeit
Wirecard: Ex-Chef Markus Braun will von Nichts gewusst haben

Handelsblatt Crime - spannende Wirtschaftskriminalfälle unserer Zeit

Play Episode Listen Later Mar 12, 2023 35:34


Markus Braun lebte einst im Luxus, heute lebt er in einer neun Quadratmeter großen Zelle in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Sein Unternehmen Wirecard ist pleite und Braun ist angeklagt wegen bandenmäßigen Betrugs, Untreue und weiteren Straftaten. Lange Zeit hüllte er sich in Schweigen. Beim Wirecard-Untersuchungsausschuss gab der langjährige Wirecard-Chef nicht mehr als seine Personalien preis. Sein Anwalt Alfred Dierlamm kritisierte die Staatsanwaltschaft monatelang: Die Anklage sei so schlecht begründet, dass das Gericht sie gar nicht zulassen dürfe. Doch sie wurde zugelassen. Seit Dezember 2022 muss sich Braun vor Gericht verantworten. Dabei sitzt er auf der Anklagebank in einem Hochsicherheitssaal am Landgericht München, fünf Meter unter der Erde. Seit dem 14. Februar 2023 hat Braun das Wort. Unsere Handelsblatt-Reporter beobachten jede seiner Regungen, jeden Blick. Braun gibt sich als Opfer. Weder habe er irgendjemanden betrogen, noch den Wirecard-Kurs manipuliert. Von jeglichen möglichen kriminellen Handlungen, ob durch den geständigen Mitangeklagten Oliver Bellenhaus oder den flüchtigen Ex-Vorstand Jan Marsalek, habe er einfach nichts gewusst. Unsere Gerichtsreporter René Bender und Vinzenz Neumaier schildern in dieser Folge, wieso Brauns Verteidigung nun schwer unter Druck gerät. *** Mehr zum Thema: [Ex-Wirecard-Chef Markus Braun im Verhör](https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/wirecard-prozess-ex-wirecard-chef-markus-braun-im-verhoer/29009330.html) [Wie der Kronzeuge im Wirecard-Skandal die Rolle des Ex-CEOs beschreibt](https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/oliver-bellenhaus-wie-der-kronzeuge-im-wirecard-skandal-die-rolle-des-ex-ceos-beschreibt/28980076.html) *** Das exklusive Abo-Angebot für Sie als Hörerinnen und Hörer von Handelsblatt Crime: www.handelsblatt.com/mehrjournalismus Helfen Sie uns, unsere Podcasts weiter zu verbessern. Ihre Meinung ist uns wichtig: www.handelsblatt.com/zufriedenheit

Was jetzt?
Update: Die CDU hat genug von Hans-Georg Maaßen

Was jetzt?

Play Episode Listen Later Feb 13, 2023 9:05


Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen soll nun endgültig aus der CDU ausgeschlossen werden. Der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens stimmte der Bundesvorstand der Partei am Montag einstimmig zu. Wie Ausschlussverfahren ablaufen und was sie so heikel macht, weiß Tilman Steffen, Redakteur im Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft von ZEIT ONLINE. Rein mathematisch betrachtet ist ein rot-grün-rotes Bündnis in Berlin trotz des Siegs der CDU weiterhin möglich. Aber würde das auch dem Willen der Wählerschaft entsprechen? Und: Welche Faktoren sind noch entscheidend bei einer Koalitionsbildung? Darüber spricht Lenz Jacobsen, Politikredakteur bei ZEIT ONLINE mit Schwerpunkt Demokratie. Seit Dezember läuft am Landgericht München der Prozess um den früheren Dax-Konzern Wirecard. Am Montag hat dort zum ersten Mal Ex-Vorstandschef Markus Braun ausgesagt. Dabei wies er alle Anklagepunkte zurück. Was noch? In Hannover hat der Ballettdirektor der Staatsoper eine Kritikerin mit Hundekot beschmiert. (https://www.zeit.de/kultur/2023-02/staatsoper-hannover-kot-kritikerin) Moderation und Produktion: Roland Jodin (https://www.zeit.de/autoren/J/Roland_Jodin/index) Redaktion: Moses Fendel (https://www.zeit.de/autoren/F/Moses_Fendel/index) Mitarbeit: Clara Löffler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Hans-Georg Maaßen: Rausschmeißen, was rausgeschmissen gehört (https://www.zeit.de/2023/07/hans-georg-maassen-cdu-partei-ausschluss) Früherer Verfassungsschutzpräsident: CDU-Vorstand beschließt Ausschlussverfahren gegen Hans-Georg Maaßen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-02/cdu-vorstand-beschliesst-ausschlussverfahren-gegen-hans-georg-maassen) Thema: Berlin (https://www.zeit.de/thema/berlin) Wirecard: Großangriff auf den Kronzeugen (https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/wirecard-kronzeuge-oliver-bellenhaus-markus-braun) Thema: Wirecard (https://www.zeit.de/thema/wirecard) Wirecard-Prozess: Markus Braun weist alle Anklagepunkte zurück (https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/wirecard-prozess-markus-braun-weist-vorwuerfe-zurueck)

Kanzlei WBS
Kurioser Hobbit-Streit: Ist "Gollum" jetzt eine Beleidigung

Kanzlei WBS

Play Episode Listen Later Jan 28, 2023 14:30


Neben Beleidigungen wie Idiot, Trottel oder Depp werden Leute gerne auch durch Vergleiche mit fiktiven Charakteren beleidigt. Künftig könnte das jedoch teuer werden – zumindest, wenn es nach dem Landgericht München I geht. Das Gericht hatte sich in einem kuriosen Fall mit der Frage zu beschäftigen, ob die Bezeichnung eines renommierten Münchner Professors als „Gollum“ eine Beleidigung darstellt. Wie das Gericht entschieden hat, erfahrt ihr in diesem Video. Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker

Sonntag 20:15 Uhr - Der Podcast zu Tatort und Polizeiruf
Späte Rache - Die Jagd auf Nazi-Verbrecher:innen

Sonntag 20:15 Uhr - Der Podcast zu Tatort und Polizeiruf

Play Episode Listen Later Jan 22, 2023 37:16


Es war ein historisches Urteil und der letzte große NS-Prozess: 2011 wird John Demjanjuk, ein ehemaliger Wachmann des Vernichtungslager Sobibor, vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt. Der "Zeit"-Journalist Dr. Heinrich Wefing hat den Fall verfolgt und war beim Prozess dabei. Mit ihm sprechen Romy Hausmann und Florian Gregorzyk über NS-Kollaborateure, die Jahrzehnte nach ihren Taten bestraft werden und über den Ludwigshafener Tatort "Lenas Tante" - denn genau um dieses Thema geht es auch im Film für die Ermittlerinnen Odenthal und Stern. Hier der Link zum Tatort: https://www.ardmediathek.de/tatort Weiterführende Infos zum Fall Demjanjuk findet ihr hier: https://www.zeit.de/zeit-geschichte/2020/06/john-demjanjuk-ns-kriegsverbrechen-prozess-vernichtungslager-massenmord-justiz/komplettansicht

Tagesschau (Audio-Podcast)
08.12.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

Tagesschau (Audio-Podcast)

Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 16:12


Themen der Sendung: Bund-Länder-Runde im Kanzleramt findet Lösung beim 49-Euro-Ticket, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, Sicherheitsbehörden rechnen mit weiteren Verdächtigen und Durchsuchungen nach gestriger Reichsbürger-Großrazzia, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor Bundesverfassungsgericht, Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht, EU-Innenminister beschließen Aufnahme Kroatiens in den Schengen-Raum, Laut Medienberichten Asylsuchende an EU-Außengrenze Bulgariens eingesperrt und misshandelt, Internationale Empörung nach Hinrichtung eines Demonstranten im Iran, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch aus russischer Lagerhaft entlassen, Vulkan Mauna Loa auf Hawaii spuckt noch immer Lava, Das Wetter

Tagesschau (320x240)
08.12.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

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Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 16:12


Themen der Sendung: Bund-Länder-Runde im Kanzleramt findet Lösung beim 49-Euro-Ticket, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, Sicherheitsbehörden rechnen mit weiteren Verdächtigen und Durchsuchungen nach gestriger Reichsbürger-Großrazzia, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor Bundesverfassungsgericht, Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht, EU-Innenminister beschließen Aufnahme Kroatiens in den Schengen-Raum, Laut Medienberichten Asylsuchende an EU-Außengrenze Bulgariens eingesperrt und misshandelt, Internationale Empörung nach Hinrichtung eines Demonstranten im Iran, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch aus russischer Lagerhaft entlassen, Vulkan Mauna Loa auf Hawaii spuckt noch immer Lava, Das Wetter

Tagesschau (512x288)
08.12.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

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Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 16:12


Themen der Sendung: Bund-Länder-Runde im Kanzleramt findet Lösung beim 49-Euro-Ticket, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, Sicherheitsbehörden rechnen mit weiteren Verdächtigen und Durchsuchungen nach gestriger Reichsbürger-Großrazzia, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor Bundesverfassungsgericht, Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht, EU-Innenminister beschließen Aufnahme Kroatiens in den Schengen-Raum, Laut Medienberichten Asylsuchende an EU-Außengrenze Bulgariens eingesperrt und misshandelt, Internationale Empörung nach Hinrichtung eines Demonstranten im Iran, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch aus russischer Lagerhaft entlassen, Vulkan Mauna Loa auf Hawaii spuckt noch immer Lava, Das Wetter

Tagesthemen (320x240)
08.12.2022 - tagesthemen 22:15 Uhr

Tagesthemen (320x240)

Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 35:35


Themen der Sendung: Erstes Todesurteil des iranischen Regimes gegen einen Demonstranten, Die Meinung, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch mit russischem Waffenhändler aus Lagerhaft entlassen, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, #mittendrin aus Essen: Blackout-Übung im Krankenhaus, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Weitere Meldungen im Überblick, Nomadenleben in der Großstadt: House-Sitting-Boom wegen hoher Mietpreise in London, Das Wetter

Tagesthemen (Audio-Podcast)
08.12.2022 - tagesthemen 22:15 Uhr

Tagesthemen (Audio-Podcast)

Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 35:35


Themen der Sendung: Erstes Todesurteil des iranischen Regimes gegen einen Demonstranten, Die Meinung, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch mit russischem Waffenhändler aus Lagerhaft entlassen, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, #mittendrin aus Essen: Blackout-Übung im Krankenhaus, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Weitere Meldungen im Überblick, Nomadenleben in der Großstadt: House-Sitting-Boom wegen hoher Mietpreise in London, Das Wetter

Tagesthemen (320x180)
08.12.2022 - tagesthemen 22:15 Uhr

Tagesthemen (320x180)

Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 35:35


Themen der Sendung: Erstes Todesurteil des iranischen Regimes gegen einen Demonstranten, Die Meinung, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch mit russischem Waffenhändler aus Lagerhaft entlassen, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, #mittendrin aus Essen: Blackout-Übung im Krankenhaus, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Weitere Meldungen im Überblick, Nomadenleben in der Großstadt: House-Sitting-Boom wegen hoher Mietpreise in London, Das Wetter

Wall Street Weekly – Podcast mit Sophie Schimansky
Wirecard-Prozess startet heute (Express)

Wall Street Weekly – Podcast mit Sophie Schimansky

Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 2:06


Zuerst zum Wirecard-Prozess. Der beginnt heute am Landgericht München I. Angeklagt sind Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und zwei weitere ehemalige Führungskräfte des Finanzdienstleisters. Die Anklage wirft Ihnen vor, durch gefälschte Bilanzen Banken und Kreditgeber um 3.1 Milliarden Euro betrogen zu haben. Sie hören eine Einschätzung des Finanzmarkt-Juristen Christoph Schalast, Professor an der Frankfurt School of Finance & Management.Danach ein Blick hinter die Kulissen der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main. Deren Mitarbeiter, die zum Teil ja in die Inflations-Bekämpfung involviert sind, stellen fest, dass die Inflation in Deutschland ihr Gehalt frisst und fordern Zuschläge.Anne Schwedt an der Wall Street hat Neuigkeiten von der Mutter aller Billig-Fluggesellschaften, von Southwest Airlines. Unser Investment des Tages ist Fresenius. Der Aktienkurs hat dieses Jahr stark gelitten. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Tagesschau (320x180)
08.12.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

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Play Episode Listen Later Dec 8, 2022 16:12


Themen der Sendung: Bund-Länder-Runde im Kanzleramt findet Lösung beim 49-Euro-Ticket, Probealarm für Katastrophenfall: Bundesweiter Warntag verläuft nach Einschätzung von Behörden weitgehend erfolgreich, Sicherheitsbehörden rechnen mit weiteren Verdächtigen und Durchsuchungen nach gestriger Reichsbürger-Großrazzia, Wirecard-Prozessbeginn vor Landgericht München, Unionsfraktion scheitert mit Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt der Bundesregierung vor Bundesverfassungsgericht, Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht, EU-Innenminister beschließen Aufnahme Kroatiens in den Schengen-Raum, Laut Medienberichten Asylsuchende an EU-Außengrenze Bulgariens eingesperrt und misshandelt, Internationale Empörung nach Hinrichtung eines Demonstranten im Iran, US-Basketballerin Brittney Griner durch Gefangenenaustausch aus russischer Lagerhaft entlassen, Vulkan Mauna Loa auf Hawaii spuckt noch immer Lava, Das Wetter

Steuerrechtskanzlei LedererLaw
Steuerhinterziehung: Starkoch Schuhbeck legt Geständnis ab!

Steuerrechtskanzlei LedererLaw

Play Episode Listen Later Oct 13, 2022 9:07


Neues vom Prozess beim Landgericht München am 5. Oktober 2022: TV Koch Alfons Schuhbeck gibt die Steuerhinterziehung zu. Da geht's um mehr als 2 Millionen Euro. Was genau hat er gestanden? Was sagt der Kronzeuge aus? Die Antworten verrate ich in unserer Sondersendung heute. Den Podcast gibt's auch als Video auf www.taxpro.tv ________________________________________ Es geht um Ihr Geld! Melden Sie sich jetzt kostenlos für unseren TaxPro Newsletter an: https://www.taxpro-gmbh.de/newsletter Ihre Vorteile auf einen Blick: ✓ Top-Themen rund ums Steuerrecht ✓ Tipps & Tricks für den Besuch vom Finanzamt ✓ Tutorials für den Umgang mit der Steuer und dem Finanzamt ✓ Team TaxPro, lernen Sie unsere Steuerrechts-Experten kennen

Steuerrechtskanzlei LedererLaw
Steuerhinterziehung - Muss Starkoch Schuhbeck in den Knast?

Steuerrechtskanzlei LedererLaw

Play Episode Listen Later Aug 26, 2022 18:03


Es ist soweit: Der Gerichtsprozess gegen TV-Koch Alfons Schuhbeck startet beim Landgericht München. Welche Strafe droht ihm? Sollte er alles zugeben? Rechtsanwältin Lederer erklärt! Die Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:17 Bunte hat berichtet 03:10 Die halbe Wahrheit 04:53 Was hat Alfons Schuhbeck getan? 06:12 Wo ist die Steuerhinterziehung? 10:00 Darf das Finanzamt schätzen? 12:35 Wer entscheidet das? 14:38 Der Gerichtsprozess gegen Schuhbeck 15:38 Was passiert wenn das Urteil negativ ausfällt? 17:25 Die ganze Wahrheit ________________________________________ Hier das erste Video zum Schuhbeck Prozess: https://youtu.be/e0zNKl1PE Die Links zum Podcast: Die Bunte am 5. August 2022: https://www.bunte.de/stars/star-news/alfons-schuhbeck-droht-haftstrafe-juristen-erklaeren-welche-chancen-er-hat.html Der Focus am 5. August 2022: https://www.focus.de/kultur/stars/prozess-wegen-steuerhinterziehung-anwaelte-erklaeren-wie-alfons-schuhbecks-chancen-vor-gericht-stehenid130049902.html ________________________________________ Es geht um Ihr Geld! Melden Sie sich jetzt kostenlos für unseren TaxPro Newsletter an: https://www.taxpro-gmbh.de/newsletter Ihre Vorteile auf einen Blick: ✓ Top-Themen rund ums Steuerrecht ✓ Tipps & Tricks für den Besuch vom Finanzamt ✓ Tutorials für den Umgang mit der Steuer und dem Finanzamt ✓ Team Insights, lernen Sie unsere Steuerrechts-Experten kennen

Datenschutz ist Ehrensache
048 | Gefunsel mit Google Fonts - Abmahnungen und Schadenersatzforderungen an WebsitebetreiberInnen

Datenschutz ist Ehrensache

Play Episode Listen Later Aug 1, 2022 8:53


Tja, da ist es - das Urteil des LG München. Und kaum ausgesprochen, da versuchen sich findige Schreiberlinge auch schon auf Kosten von WebsitebetreiberInnen einen kleinen Obulus dazu zu verdienen. Was es mit Google Fonts, MyFonts, Adobe Fonts & Co. auf sich hat, welche Rolle das Urteil des LG München dabei spielt und was du als Websitebetreiber jetzt unbedingt unternehmen solltest, das hörst du in unserer aktuellen Folge von Datenschutz ist Ehrensache, dem Datenschutzpodcast der Datenschutzhelden aus Regensburg. --- Mehr zum Thema: Urteil 3 O 17493/20 des Landgericht München Alle Infos auf unserer Website --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden www.youtube.com --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Werner Schmid Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Shopping Street" / New Library Sounds Cover-Image: fonts.google.com / 01.08.2022

Was jetzt?
Update: Wird das Gas ab morgen wieder fließen?

Was jetzt?

Play Episode Listen Later Jul 20, 2022 9:42


Europa brennt: In Griechenland, Italien und Portugal kämpfen Feuerwehrleute mit den Flammen. Auch in Deutschland sind Waldbrände in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ausgebrochen, mehrere Menschen wurden verletzt. Die Wartungsarbeiten an der Ostseepipeline Nord Stream 1 sind abgeschlossen, ab morgen könnte das Gas wieder fließen. Aber wird Russland liefern? Im Update spricht Anja Stehle, Wirtschaftsredakteurin von ZEIT ONLINE, über die möglichen Szenarien. Welche Auswirkungen hätte ein Lieferstopp auf die deutschen Gasvorräte? Außerdem im Update: - Der Regisseur Dieter Wedel ist tot. Das teilte das Landgericht München I mit, wo ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war. - Mario Draghi will seine Regierung retten und verzichtet möglicherweise auf seinen angebotenen Rücktritt. Was noch? Hitze bei der Tour de France und wie es früher war. Moderation und Produktion: Pia Rauschenberger Redaktion: Ole Pflüger Mitarbeit: Alma Dewerny Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de Weitere Links zur Folge: Hitzewelle in Deutschland: Hier können Sie die Hitzewelle live verfolgen (https://www.zeit.de/wissen/2022-07/hitzewelle-deutschland-temperaturen-rekord) Liveblog: Hitzewelle: Mehrere Verletzte bei Wald- und Feldbränden in Deutschland (https://www.zeit.de/2022-07/hitzewelle-wetter-klimawandel-duerre-slowblog) Waldbrandgefahr: So hoch ist die Waldbrandgefahr in Ihrer Region (https://www.zeit.de/wissen/2022-07/waldbrandgefahr-karte-region-deutschland) Gasknappheit: EU bereitet sich auf möglichen Gasnotstand vor (https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-07/eu-gas-krise-notfallplan-versorgung) Nord Stream 1: Warum reist eine Gasturbine um die Welt? (https://www.zeit.de/2022/30/nord-stream-1-turbine-kanada-russland-gaslieferung) Nord Stream 1: Putin hält weitere Einschränkungen bei Gaspipeline für möglich (https://www.zeit.de/video/2022-07/6309749998112/nord-stream-1-putin-haelt-weitere-einschraenkungen-bei-gaspipeline-fuer-moeglich) Regisseur: Dieter Wedel ist tot (https://www.zeit.de/kultur/2022-07/dieter-wedel-ist-tot) Italien: Mario Draghi spricht sich für Regierungsfortsetzung aus (https://www.zeit.de/politik/2022-07/italien-mario-draghi-regierung-krise-retten) Was noch: Hitze bei der Tour de France (https://twitter.com/_alexbrogan/status/1540685028308398080?s=20&t=SKfV-NytaZb0Tw4vQVTFjA)

Technikquatsch
Folge 109: Musk-Anklage, Autopilot, 69-Euro-Ticket, James-Webb-Teleskop und Nothing Phone

Technikquatsch

Play Episode Listen Later Jul 19, 2022 91:42


Wieder mal ist Musk dran: Twitters Anwälte haben ein Anklage-Dokument mit 62 Seiten vorgelegt (Musk sollte wirklich aufhören zu twittern). Außerdem hat Tesla vor dem Landgericht München I gegen eine Kundin verloren. Der Verband Deutscher Verkehrsverbünde schlägt im Anschluss an das sehr erfolgreiche 9-Euro-Ticket ein 69-Euro-Ticket vor; die haben da wohl bei Musk abgeschaut. Irgendwas […] The post Folge 109: Musk-Anklage, Autopilot, 69-Euro-Ticket, James-Webb-Teleskop und Nothing Phone appeared first on Technikquatsch.

Technikquatsch
Folge 109: Musk-Anklage, Autopilot, 69-Euro-Ticket, James-Webb-Teleskop und Nothing Phone

Technikquatsch

Play Episode Listen Later Jul 19, 2022


Wieder mal ist Musk dran: Twitters Anwälte haben ein Anklage-Dokument mit 62 Seiten vorgelegt (Musk sollte wirklich aufhören zu twittern). Außerdem hat Tesla vor dem Landgericht München I gegen eine Kundin verloren. Der Verband Deutscher Verkehrsverbünde schlägt im Anschluss an das sehr erfolgreiche 9-Euro-Ticket ein 69-Euro-Ticket vor; die haben da wohl bei Musk abgeschaut. Irgendwas mit Wetter, heiß, Hirn runtergefahren. Die NASA hat fantastische Bilder vom James Webb Space Telescope veröffentlicht. Passend Space! ist ein neues Alien-Spiel angekündigt, sicher für VR, möglicherweise sogar nur VR. Das Nothing Phone (1) ist doch einiges mehr als nichts. Viel Spaß mit Folge 109! Sprecher: Meep, Mohammed Ali Dad, Michael KisterBild: NASA and the Space Telescope Science Institute, Valve Corporation, Technikquatsch 00:02:52 Twitter veröffentlicht Klageschrift gegen Muskhttps://www.documentcloud.org/documents/22084453-twittermuskcomplainthttps://twitter.com/CaseyNewton/status/1546966165297057792https://variety.com/2022/digital/news/elon-musk-disparaged-twitter-tweets-1235317528/https://www.reuters.com/legal/transactional/judge-twitter-v-musk-made-rare-ruling-ordering-deal-close-2022-07-15/ 00:14:44 Landgericht München I gibt Klägerin gegen Tesla Recht, Fahrassistenzsysteme und "Autopilot"https://www.spiegel.de/auto/tesla-landgericht-muenchen-i-sieht-sicherheitsmaengel-bei-model-x-a-33dc3662-d5e5-45c2-a580-c855f2eafe46https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/mercedes-autonom-level-3-drive-pilot-haftung-unfall/ 00:28:01 Verband Deutscher Verkehrsverbünde schlägt 69-Euro-Ticket ab September vorhttps://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/verkehrsunternehmen-schlagen-69-euro-ticket-ab-september-vor-18173922.htmlhttps://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_284_12.html 00:57:13 Wetter... heiß... Hitzewelle...https://kachelmannwetter.com/de 01:05:45 James Webb Space Telescope: Magie im Weltall und existentielle Fragenhttps://www.nasa.gov/webbfirstimages 01:20:41 neues Alien-Horrorspiel in VR mit Unreal Engine 5https://www.computerbase.de/2022-07/einzelspieler-horror-neuer-alien-titel-in-unreal-engine-5-angekuendigt/ 01:26:01 Nothing Phone (1) wagt neue Design-Ansätzehttps://www.computerbase.de/2022-07/nothing-phone-1-test/ Besucht unsim Discord https://discord.gg/SneNarVCBMauf Twitter https://twitter.com/technikquatschund unserem Twitch-Kanal https://www.twitch.tv/technikquatsch

BrandTrust Talks
Weekly - KW 26/22: Gattungsmarke, Stadtmarketing, Quick Commerce, Brand Shaping (#103)

BrandTrust Talks

Play Episode Listen Later Jul 1, 2022 19:48


BrandTrust Talks Weekly - der inspirierendste Wochenrückblick aus Markenperspektive Smalltalk News der Woche: Karl-Theodor zu Guttenberg und Wartezeiten beim Autokauf Außerdem mit diesen 3 Marketing- und Markenthemen: - Bielefeld: Die Stadt schafft es immer wieder die schlechten Witze auf ihre Kosten charmant zu kontern und hat auch diesmal eine humorvolle Kampagne gelauncht, die in besonderen Zeiten ein Zeichen setzen will. - Riegele Spezi vs. Paulaner Spezi: Vor dem Landgericht München ringen die beiden Brauereien derzeit darum, ob Paulaner seine Cola-Limomischung weiter "Spezi" nennen darf. Es geht um Lizenzgebühren in Millionenhöhe. Selbstverständlich hat Colin einen emotionalen Favoriten. - Getir: Mit Getir ist ein neuer Player im Quick Commerce-Spiel und man fragt sich schon, wo denn da zukünftig die Differenzierungmerkmale sein werden. Gewinner der Woche: Social Media Star Khaby Lame Fundstücke der Woche: French`s, Citroën, San Miguel Bier, Burger King

Technikquatsch
Folge 101: Monocam auf Handy-Jagd, DE-Alert verschiebt sich, 2D-Gothic-like Drova, Witcher 3 Next Gen, Ford ohne LTE-Lizenz

Technikquatsch

Play Episode Listen Later May 23, 2022


Deutsch: Vom Unwetter überrascht werden. Sehr deutsch: Lange über ein "neues" Warnsystem diskutieren, das nahezu die gesamte Welt nutzt. Maximal deutsch: Nicht das bewährte System verwenden, sondern einen Sonderweg gehen -> Warnsystem DE-Alert kann nicht wie geplant starten, sondern muss wohl verschoben werden. Außerdem: Mit einer sog. Monocam Autofahrer sollen Autofahrer, die ihr Smartphone in den Griffeln haben, erwischt werden, "The Witcher 3" feiert sieben Jahre mit einem Hinweis auf das Next-Gen-Upgrade. Mike hat die Teaser-Demo zu "Drova - Forsaken Kin" des Indie-Studio Just2D aus Magdeburg gespielt. Ford mag keine Lizenzgebühren für LTE zahlen und muss wohl einige Fahrzeugmodelle vom Markt nehmen. Nvidia bringt die Grafikkarte GTX 1630 als Ersatz für die sehr alte GTX 1050 Ti. Und eine Korrektur: Newtonmeter, nicht Nanometer. Viel Spaß mit Folge 101! Sprecher: Meep, Michael Kister 00:01:55 stürmische Zeiten 00:06:36 mit "Monocam" Jagd auf Smartphone-Fummler am Steuerhttps://www.heise.de/news/Handy-am-Steuer-Monocam-soll-in-Rheinland-Pfalz-abgelenkte-Autofahrer-aufspueren-7100375.html 00:11:20 Meeps Bord-Computer ist installiert 00:19:16 Warnsystem DE-Alert funktioniert auf nur etwa 20 Prozent der Handys in Deutschlandhttps://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/katastrophen-warndienst-de-alert-alarm-testtag-wird-verschoben-weil-taugliche-handys-fehlen/28355846.html 00:29:22 The Witcher 3: kostenloses Next-Gen-Update für PS5, Xbox Series und PC soll im 4. Quartal 2022 erscheinenhttps://www.computerbase.de/2022-05/the-witcher-3-next-gen-edition-soll-ende-des-jahres-erscheinen/ 00:39:06 Angespielt: Drova - Forsaken Kin, "Gothic in 2D"https://store.steampowered.com/app/1585180/Drova__Forsaken_Kin/https://store.steampowered.com/app/1590900/Drova__Teaser/https://www.gameswirtschaft.de/wirtschaft/deck13-just2d-drova-forsaken-kin/ 00:48:09 Ford findet LTE-Patente doof, Landgericht München I findet doof, dass Ford keine Lizenz-Gebühren zahlthttps://www.heise.de/news/LTE-Patente-Gericht-untersagt-den-Verkauf-vernetzter-Ford-Modelle-7102049.html 01:00:33 Nvidia soll Low-End-Grafikkate GTX 1630 auf den Markt bringenhttps://www.computerbase.de/2022-05/nvidia-geforce-gtx-1630-gpu/ 01:03:12 Korrektur zu Folge 100.2: Da wurden Newtonmeter (Nm) mit Nanometer (nm) verwechselt. Mist.

Tagesschau (Audio-Podcast)
05.05.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

Tagesschau (Audio-Podcast)

Play Episode Listen Later May 5, 2022 15:29


Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter

Tagesschau (320x240)
05.05.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

Tagesschau (320x240)

Play Episode Listen Later May 5, 2022 15:29


Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter

Tagesschau (512x288)
05.05.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

Tagesschau (512x288)

Play Episode Listen Later May 5, 2022 15:29


Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter

Tagesschau (320x180)
05.05.2022 - tagesschau 20:00 Uhr

Tagesschau (320x180)

Play Episode Listen Later May 5, 2022 15:29


Themen der Sendung: Diplomatische Verstimmungen zwischen Steinmeier und Selenskyj nach Telefonat offenbar beigelegt, Trotz russischer Zusage für Feuerpause laut Ukraine weiterhin Angriffe auf Mariupol, Internationale Geberkonferenz sammelt sechseinhalb Milliarden Euro für Ukraine-Hilfe, Baustart des ersten LNG-Flüssiggasterminals in Wilhelmshaven, Reaktion auf Zinserhöhung der US-Notenbank: EZB bleibt vorsichtig, Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen nachträglich für nichtig, Studie über Rassismus in Deutschland, Nach Schießerei in Duisburg vier Menschen verletzt, Astronaut Matthias Maurer kehrt von ISS zurück, Das Wetter

Wirtschaft am Mittag  - Deutschlandfunk
Landgericht München erklärt Wirecard-Bilanzen 2017/18 für nichtig

Wirtschaft am Mittag - Deutschlandfunk

Play Episode Listen Later May 5, 2022 1:16


Meyer-Fünffinger, Arnewww.deutschlandfunk.de, Wirtschaft am MittagDirekter Link zur Audiodatei

Der Gerichtsreporter
Vera Brühne: Mörderin oder Justizopfer? (2/2)

Der Gerichtsreporter

Play Episode Listen Later Apr 18, 2022 51:02


Die Essenerin und Bürgermeistertochter Vera Brühne ist am 4. Juni 1962 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft im Zuchthaus verurteilt worden. Brühne soll 1960 mit ihrem Liebhaber, Johann Ferbach, den Arzt Otto Praun und dessen Haushälterin, Elfriede Kloo, in Pöcking bei München ermordet haben. Aber es gab immer wieder Zweifel an der sie belastenden Indizienkette. Mit welchen Argumenten die Justiz Vera Brühne verurteilte, erzählt Gerichtsreporter Stefan Wette im zweiten Teil. Alle zwei Wochen gibt es montags eine neue Podcast-Folge. Alle Folgen auf: www.waz.de/gerichtsreporter Newsletter: www.waz.de/stefansnewsletter Mail: hallo@der-gerichtsreporter.de Uns gibt es auch auf YouTube: www.youtube.com/dergerichtsreporter Unser Instagram-Account: www.instagram.com/der_gerichtsreporter Moderation: Brinja Bormann und Stefan Wette; Recherche und Autor: Stefan Wette; Produktion: Brinja Bormann

ETDPODCAST
Nr. 2062 Landgericht München I: Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern

ETDPODCAST

Play Episode Listen Later Mar 23, 2022 2:39


Das Landgericht München I hat drei Angeklagte im Fall von millionenschweren Diebstählen entlastet. Das Urteil entsprach den gleichlautenden Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times

Datenschutz ist Ehrensache
046 | Google Fonts lokal einbinden - jetzt! Urteil LG München Schadenersatz 20.01.2022 | Datenschutz ist Ehrensache

Datenschutz ist Ehrensache

Play Episode Listen Later Feb 11, 2022 7:40


Tschonk - 100€ Schadensersatz spricht das Landgericht München einem Nutzer zu, dessen IP-Adresse durch die auf der Website genutzten Google Fonts in die USA übermittelt wurde. Google Fonts sind auf Websites weitverbreitet. Oft werden diese direkt über die Google Server geladen, statt die auf die datenschutzkonformen Variante zu vertrauen und die Schriftarten lokal über den Server zur Verfügung zu stellen. Wer smart ist, prüft seine Website jetzt und ergreift im Fall des Falles die (sehr überschaubaren) Schritte um sich dieses Gefahrenpotential vom Hals zu schaffen. --- Hintergründe: Urteil bei rewis.io Berichterstattung bei t3n.de --- Hier findest du uns: www.datenschutzhelden.eu facebook.com/datenschutzhelden www.youtube.com --- Herausgeber: Fabian Scherer Werner Schmid GdbR Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg Ansprechpartner: Werner Schmid Sudetendeutsche Str. 55 93057 Regensburg ehrensache@datenschutzhelden.eu --- Title-Track: "Lofi Holidays" / Jonb Presstone

Kanzlei WBS
Vergewaltigung mit Wolfsmaske: Täter suchte Opfer gezielt aus

Kanzlei WBS

Play Episode Listen Later Aug 21, 2021 14:31


Im Juli verurteilten die Richter der 20. Strafkammer am Landgericht München I einen 45 Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwölf Jahren Haft. Er war bereits mehrfach vorbestraft und hat sich im Rahmen der Lockerungen des Maßregelungsvollzugs erneut an dem Kind vergangen. Solche Vorfälle kommen immer wieder vor. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach der Resozialisierung von Straftätern und der Sicherheit der Bevölkerung. Dieses Thema beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke in diesem Video.

Was jetzt?
Update: Was macht eigentlich Armin Laschet?

Was jetzt?

Play Episode Listen Later Jul 6, 2021 7:39


Im Hauptprozess des Missbrauchskomplexes in Münster, hat das Landgericht Münster das Urteil gegen den Hauptangeklagten gefällt: Er soll wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für 14 Jahre ins Gefängnis. Auch drei Mitangeklagte und die Mutter des Haupttäters wurden vom Landgericht Münster zu Haftstrafen von jeweils zehn bis zwölf Jahren verurteilt. Während die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, weiter mit Plagiatsvorwürfen gegen ihr Buch kämpft, hält sich ihr Konkurrent von der Union, Armin Laschet, im Hintergrund - auch bei der Vorstellung der Unions-Wahlkampagne. Im Podcast begeben wir uns auf Spurensuche: Wozu hat Laschet sich in den letzten Tagen überhaupt geäußert? Und wozu hat er geschwiegen? Die Inzidenzen sind auf einem niedrigen Niveau, die Zahl der Geimpften steigt und die Politik diskutiert, wann die letzten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufgehoben werden sollen. Außenminister Heiko Maas (SPD) sagte der Süddeutschen Zeitung, er sei für eine Aufhebung aller Einschränkungen, sobald alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot bekommen hätten. Was noch? Streit um Schaumwein Moderation und Produktion: Jannis Carmesin Redaktion: Ole Pflüger Mitarbeit: Hannah Grünewald Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Informationen zur Folge: Missbrauchskomplex Münster: Sexuelle Gewalt in ihrer brutalsten Form (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-07/missbrauchskomplex-muenster-urteil-sexuelle-gewalt-kinder-haftstrafe) Hans-Georg Maaßen: Aussitzen geht nicht (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/hans-georg-maassen-journalisten-linksextrem-cdu-politische-rechte) ZDF: Champagner heißt in Russland jetzt Sekt (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/gesetz-champagner-russland-100.html)

@mediasres - Deutschlandfunk
Urteil zu Google - Kooperation mit Gesundheitsministerium untersagt

@mediasres - Deutschlandfunk

Play Episode Listen Later Feb 10, 2021 5:26


Bei der Suche nach Krankheiten darf Google die Infos des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr bevorzugen - das hat das Landgericht München entschieden. Geklagt hatte das Portal "NetDoktor", das in der Kooperation zwischen Suchmaschine und Ministerium einen Kartellverstoß sieht. Von Christoph Sterz www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei

Radsport – meinsportpodcast.de
Der Fall Schmidt und der Aderlass-Prozess

Radsport – meinsportpodcast.de

Play Episode Listen Later Jan 15, 2021 18:27


Im größten Dopingprozess in Deutschland seit 20 Jahren steht das Urteil jetzt fest: Der Sportarzt Mark Schmidt wurde für seine Täterschaft in der Operation Aderlass zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schmidt wurde vom Landgericht München II schuldig befunden, in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet zu haben, zudem in zwei Fällen unerlaubt Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu haben. Zur Haftstrafe kommen noch ein dreijähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe von 158.000 Euro. Die Entdeckungen im Laufe der Ermittlungen, das Urteil gegen Schmidt und die Folgen bespricht Malte Asmus mit einem Kenner der Radsportszene. Mit Manfred Munk, dem Radsporttrainer, der seit 30 Jahren im Leistungssportbereich aktiv und erfolgreich ist....

Radio Tour – meinsportpodcast.de
Der Fall Schmidt und der Aderlass-Prozess

Radio Tour – meinsportpodcast.de

Play Episode Listen Later Jan 15, 2021 18:27


Im größten Dopingprozess in Deutschland seit 20 Jahren steht das Urteil jetzt fest: Der Sportarzt Mark Schmidt wurde für seine Täterschaft in der Operation Aderlass zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schmidt wurde vom Landgericht München II schuldig befunden, in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet zu haben, zudem in zwei Fällen unerlaubt Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu haben. Zur Haftstrafe kommen noch ein dreijähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe von 158.000 Euro. Die Entdeckungen im Laufe der Ermittlungen, das Urteil gegen Schmidt und die Folgen bespricht Malte Asmus mit einem Kenner der Radsportszene. Mit Manfred Munk, dem Radsporttrainer, der seit 30 Jahren im Leistungssportbereich aktiv und erfolgreich ist.

Radio Tour – meinsportpodcast.de
Der Fall Schmidt und der Aderlass-Prozess

Radio Tour – meinsportpodcast.de

Play Episode Listen Later Jan 15, 2021 18:27


Diese Podcast-Episode wird präsentiert von Athletic Greens, dem täglichen All-in-One Drink für eine bessere Gesundheit. Sogar bei einer ausgewogenen Ernährung ist es schwierig, alle Nährstoffbedürfnisse des Körpers zu decken. Und genau da setzt Athletic Greens an: Unser täglicher Drink am Morgen ist wie eine Nährstoffversicherung für den Körper, die jeden Monat bequem und einfach nach Hause geliefert wird. Gehe einfach auf www.athleticgreens.com/radiotour um unser persönliches Angebot in Anspruch zu nehmen - und erhalte kostenlos mit Deiner ersten Lieferung ein Fläschchen Vitamin D3/K2. Das entspricht dem Jahresvorrat an Vitamin D zusätzlich zum leckeren Drink für Deine Gesundheit. Im größten Dopingprozess in Deutschland seit 20 Jahren steht das Urteil jetzt fest: Der Sportarzt Mark Schmidt wurde für seine Täterschaft in der Operation Aderlass zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schmidt wurde vom Landgericht München II schuldig befunden, in 24 Fällen Dopingmethoden angewendet zu haben, zudem in zwei Fällen unerlaubt Arzneimittel in den Verkehr gebracht zu haben. Zur Haftstrafe kommen noch ein dreijähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe von 158.000 Euro. Die Entdeckungen im Laufe der Ermittlungen, das Urteil gegen Schmidt und die Folgen bespricht Malte Asmus mit einem Kenner der Radsportszene. Mit Manfred Munk, dem Radsporttrainer, der seit 30 Jahren im Leistungssportbereich aktiv und erfolgreich ist....

Sport am Wochenende - Deutschlandfunk
Verfahren vor dem Abschluss - Plädoyers im Dopingprozess "Aderlass"

Sport am Wochenende - Deutschlandfunk

Play Episode Listen Later Jan 9, 2021 5:24


Deutschlands wichtigster Dopingprozess strebt auf die Zielgerade zu. Vor dem Landgericht München hielten Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers. Sie lagen in der Strafzumessung weit auseinander. Von Tom Mustroph www.deutschlandfunk.de, Sport am Wochenende Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei

Kanzlei WBS
Achtung bei Reifenwechsel: Wer nicht nachzieht, haftet! | Anwalt Christian Solmecke

Kanzlei WBS

Play Episode Listen Later Dec 6, 2020 8:31


Es wird wieder kalt, die Straßen werden glatt. Zeit für den halbjährlichen Reifenwechsel. Dieser enthält jedoch mehr juristische Tücken als er auf den ersten Blick vermuten lässt. Wenn man nach dem Reifenwechsel den Hinweis der Autowerkstatt ignoriert, die Muttern nachzuziehen, dann kann es bei einem Unfall nämlich teuer werden. Das hat aktuell das Landgericht München II in einem Urteil bestätigt. Was es damit auf sich hat und wie ihr eine juristische Haftung vermeiden könnt, erfahrt ihr in diesem Video

Börsenradio to go Marktbericht
Marktbericht Di. 14.07.2020 - Corona-Angst drückt DAX, US-Berichtssaison macht Mut

Börsenradio to go Marktbericht

Play Episode Listen Later Jul 14, 2020 14:58


Der DAX legt mal wieder einen Minustag ein. Wir kennen das Argument: Corona Angst. In den USA gibt es wieder Teillockdowns zum Beispiel in Kalifornien. Der DAX gibt deutlich ab. Nachdem aber die Wall Street positiv eröffnete, halbierte sich das DAX Minus auf nur noch -0,8 % auf 12.697 Punkte. Der ATX schloss sogar im Plus: +0,2 % mit 2.307 Punkten. Hoffnung machten vor allem die guten Quartalszahlen der US-Banken: JP Morgan und Citigroup. Beide konnten den Umsatz steigern, hohe Rückstellungen wegen der Coronakrise sorgen für deutliche Gewinneinbrüche, allerdings eben nicht so stark, wie von den Analysten erwartet wurde. Bei Wells Fargo reichte es nicht für einen Gewinn. Der Dienstag brachte einen Börsengang mit Brockhaus Capital Management, die Aktie startet mit 32 Euro über Ausgabepreis. Tesla verliert einen Rechtsstreit über Werbung mit dem Begriff Autopilot vor dem Landgericht München, Boeing hat in Q2 nur 20 Flugzeuge ausgeliefert, Conti verkündet auf der HV eiserne Einsparungen und Heidelbergcement liegt in Q2 mit Umsatz und Ergebnis über den Erwartungen. Heidelcement deshalb DAX Gewinner mit +3,1 %, gefolgt von der Münchner Rück mit +1,4 % und der Allianz mit +0,8 %. DAX Verlierer waren die Deutsche Börse mit -2,9 %, Adidas mit -3 % und DAX Schlusslicht Infineon mit 5,1 % Minus. Hier wirkt der Sog, in den alle Technologiewerte am Dienstag geraten. In den vergangenen Wochen war aber auch alles gestiegen, was irgendwie zum Technologie Bereich zugehörig ist. Sie hören Portfoliomanager Alexander Chamier von Apo Asset Management zur Coronaangst im Markt, Buchautor und Fondsinitiator Marc Friedrich zur Frage der Überbewertung oder sogar Blase an den Börsen, Chartanalyst Christoph Geyer zur Tesla Charttechnik und zu den Gerresheimer Q2 Zahlen den Leiter der Unternehmenskommunikation Jens Kürten.

Move, love and be healthy by Cornelia Heidler
#42 - Interview mit Kristina Frank! by Cornelia Heidler

Move, love and be healthy by Cornelia Heidler

Play Episode Listen Later May 6, 2020 19:27


Kristina Frank, CSU Stadträtin Lebenslauf Kristina Frank: - 1991-2000 Gymnasium; Max-Planck-Gymnasium, München-Pasing - 2000-2004 Studium; Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig- Maximilians-Universität, München - 2004-2006 Referendariat; Referendariat im Landgerichtsbezirk München I in München, Jakarta (Indonesien) und Sydney (Australien) - 2001-2006 Referentin im Bayerischen Landtag; Persönliche Referentin des Staatsministers der Justiz a.D. Alfred Sauter, MdL - 2006-2009 Rechtsanwältin in der Kanzlei Dechert LLP, München. Tätigkeitsfelder: Private Equity, Corporate & Securities, Finance & Real Estate, Mergers & Acquisitions, Venture Capital - 2009-2013 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II. Zuständigkeit: Kapitalverbrechen, Allgemeine Strafsachen, Strafvollstreckung und unerlaubtes Glücksspiel - April bis Juni 2013 Parlamentarische Beraterin der CSU-Fraktion für den Untersuchungs-ausschuss des Bayerischen Landtags zum "Fall Mollath" - 2013-2018 Richterin am Landgericht München I. Zuständigkeit: Allgemeine Zivilsachen und Banken- & Kapitalmarktsachen - 2014-2018 ehrenamtliche Stadträtin der Landeshauptstadt München; Stv. Fraktions-vorsitzende. Sprecherin der CSU-Fraktion im Kommunal-, Sport- und im Verwaltungs- & Personalausschuss. Mitglied im Rechnungsprüfungs-, Bildungs-, Kultur- und IT-Ausschuss. - seit 2014 Mitglied des Bezirksausschusses 9 (Neuhausen-Nymphenburg); Stv. Mitglied in den Unterausschüssen Kultur und Verkehr - seit 2018 Kommunalreferentin der Landeshauptstadt München, berufsmäßige Stadträtin; Grundstücksvorratspolitik und Facility Management der Stadt einschließlich des Bewertungsamtes und des GeoDatenServices; 1. Werkleiter der städtischen Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Markthallen München (MHM), Stadtgüter München (SgM). Städtische Forstverwaltung. Hobbys: • Theater, Jazz & Kabarett • Klettern, Bergsteigen & Skifahren • Erkunden fremder Länder & Kulturen • Samstage beim FC Bayern München in der Südkurve • Sporteln • Spazierengehen in München Aktuell kandidiert Kristina Frank als Oberbürgermeisterin in München! Kristina Frank habe ich über Ulrike Grimm kennengelernt, was für eine tolle Persönlichkeit! Schön, dass wir zwei Powerfrauen in unserer Politik haben.

Electric Empire
Verkehrsgerichtstag 2020 in Goslar dabei #vgt

Electric Empire

Play Episode Listen Later Feb 7, 2020 92:31


Neues Jahre neue Folge. Electric Empire Podcast Folge 7 erzählt Euch über unsere Eindrücke von der ISPO 2020 in München. Außerdem hat Lars ein paar neue Informationen zu seiner Klage am Landgericht München. Nach der ISPO waren wir als Redner beim Verkehrsgerichtstag 2020 in Goslar dabei und berichten was wir dort erlebt haben. Einen Gast per Telefon hatten wir auch: Ricky von der Polizei in Karlsruhe. Wir haben ihm viele Fragen von Euch gestellt und auch sehr interessante Antworten bekommen. Hört einfach mal rein...

Electric Empire
Augen auf beim eScooter Kauf

Electric Empire

Play Episode Listen Later Nov 28, 2019 48:27


Vorletzter Podcast in diesem Jahr und passend vor dem Black-Friday, denn wir erzählen Euch heute worauf ihr bei eScooter-Kauf achten müsst. Damit das Schnäppchen sich auch wirklich lohnt und ihr eine Menge Spass habt. Wir schauen zurück auf die letzten Demos und schauen nach vorne auf die kommenden Termine im Landgericht München und beim BMVI. Aber wir haben natürlich noch mehr Themen im Podcast. Hört einfach mal rein...

Insight Legal Podcast
Datentransfer USA, EU-Uploadfilter, Music Modernization Act, Jameda, Non Disclosure Agreements

Insight Legal Podcast

Play Episode Listen Later Dec 17, 2018 15:14


Der 'Insight Legal Podcast' ist der neue Podcast der ALBA PATERA Rechtsanwälte. Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht. --- In dieser Folge: - Die Herausgabe von in der EU gehosteten Daten über den großen Teich an die USA stößt auf Widerstand - EU-Debatte um die Einführung von Upload-Filtern bei Content-Plattformen spitzt sich zu - Widerstand gegen die Modernisierung des Musikrechts in Washington - Vodafone sperrt illegalen Streaming-Anbieter im Kabelnetz - Die KEF sieht den Finanzierungsbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz anders als die Sender selbst - Der BGH entscheidet zur Mittäterschaft in Peer-To-Peer Netzwerken - BGH stärkt die Selbstvermarktungsrechte von Ärzten in Bewertungsumfeldern - Kein Urheber- und Geheimnisschutz für Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor - Im E-Commerce kein Aufgeld mehr für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel --- Rechtsquellen: - Vodafone sperrt Kinox-to: Landgericht München (Az. 7 O 17752/17) - BGH zur Haftung von Access Providern GEMA-Urteile vom 26. November 2015 in Sachen I ZR 3/14 und I ZR 174/14 - BGH: „Konferenz der Tiere“ Entscheidung vom 06.12.2017 in der Sache I ZR 186/16 - BGH „Jameda“, Urteil vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17. - VG Magdeburg zum Geheimnisschutz von Wirtschaftsgutachten im öffentlichen Sektor Entscheidung vom 23.01.2018 in der Sache 6 A 343/16 MD.

Podcast Anwaltssuche Expertentipps
Kein Schadensersatz wegen unwirksamer Mietpreisbremse!

Podcast Anwaltssuche Expertentipps

Play Episode Listen Later Dec 5, 2018 1:15


Der Freistaat Bayern kann für seine nichtige Mieterschutzverordnung (Mietpreisbremse) von einem Inkassodienstleister nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dies entschied das Landgericht München I.

Kurz informiert – die IT-News des Tages von heise online
Kurz informiert vom 24.08.2018: Staatstrojaner, Zwiebelfreunde, Fake-Accounts, Obike

Kurz informiert – die IT-News des Tages von heise online

Play Episode Listen Later Aug 23, 2018


Anwälte und Journalisten legen Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner ein Ein Jahr, nachdem ein Gesetz für den breiten Einsatz von Staatstrojanern durch die Polizei in Kraft getreten ist, haben mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF und dem Deutschen Anwaltverein zwei weitere Organisationen Klagen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht präsentiert. Der GFF-Vorsitzende und Richter Ulf Buermeyer warnte, dass Staatstrojaner den "schwersten Eingriff in der Privatsphäre" ermöglichten, "den es je gegeben hat". Die Beschwerdeführer rügen vor allem, dass der Bund bisher nicht, das von den Karlsruher Richtern bereits 2008 aufgestellte Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen ausfüllt. Hausdurchsuchungen bei Datenschutz-Aktivisten rechtswidrig Die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Datenschutzaktivisten des Vereins "Zwiebelfreunde" waren rechtswidrig. Das hat das Landgericht München I entschieden und damit gleich mehrere Entscheidungen des Amtsgerichts München kassiert. Die Betroffenen müssten ihre Gegenstände zurückerhalten. Man habe keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören, die in ihrem Blog anlässlich des AfD-Bundesparteitags in Augsburg zu gewalttätigen Protesten aufgerufen hatten. Auch Google löscht Fake-Accounts von iranischer Kampagne Nach Facebook und Twitter hat nun auch Google öffentlich gemacht, dass auf den eigenen Plattformen Dutzende Accounts gesperrt wurden, die für eine Propaganda-Kampagne aus dem Iran genutzt wurden. 39 Kanäle auf Youtube, 6 Accounts auf Blogger und 13 Konten bei Google+ wurden gesperrt. Darin ging es um Aktivitäten, mit denen offenbar die öffentliche Meinung in den USA manipuliert werden sollte. Obike-Fahrräder wechseln Besitzer, Verleiher bleibt auf Tauchstation Nach dem Abtauchen des Bikesharing-Anbieters Obike sind nun 50.000 seiner Räder an das Zürcher Transportunternehmen Umzug 24 gegangen. Dieses baut zunächst die Bestände ab. Mehr als 10.000 der silber-grauen Räder stehen an einer Lagerhalle nahe Hamburg zum Verkauf an Privatleute, Firmen und Hotels bereit. Obike selbst ist für die Städte nicht mehr erreichbar. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Themen heute:    E-Auto in der Garage aufladen  ///   Tanken am Morgen geht richtig ins Geld 1. Wer sich ein E-Auto kauft, will dieses natürlich auch zuhause aufladen.  Dazu benötigt man einen Starkstromanschluss in der Garage. Das kann problematisch werden, wenn man nicht Eigentümer, sondern Mieter ist. Kann der Vermieter einen Einbau verbieten, wenn der Mieter die Kosten selbst tragen will?   Ein E-Auto ergibt nur Sinn, wenn der Halter es zu Hause aufladen kann. Das kann jedoch problematisch sein, denn in Mehrfamilienhäusern gibt es oft keine Steckdosen in der Tiefgarage oder das Stromnetz ist für das Laden von E-Autos nicht ausgelegt. Wenn dann mehrere Mieter gleichzeitig ihr Fahrzeug laden, kann es zu Überlastungen kommen. Entsprechende Umbauten sind zwar möglich, kosten aber viel Geld. Zudem haben Mieter keinen Anspruch auf nachträgliche Veränderungen. Also selbst wenn sie bereit sind, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, benötigen sie für die Umbaumaßnahmen die Zustimmung ihres Vermieters. Der kann aber auch Nein sagen. Ein gutes Argument für Mieter kann dann sein, dass eine solche Installation die Immobilie zukunftsfähiger macht. Auch Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen nicht einfach eine Ladestation an ihrem Stellplatz in der Garage installieren und sie mit dem Stromzähler verbinden. Je nachdem, ob es sich um eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung handelt, ist dafür die freiwillige Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder einer ¾-Mehrheit erforderlich, entschied das Landgericht München laut Informationen des D.A.S. Leistungsservice (Rechtsschutz Leistungs-GmbH) bereits im Januar 2016. (Entscheidung vom 21. Januar 2016, Az. 36 S 2041/15 WEG).   2. Die Zeiten, in denen die Autofahrer sich darauf verlassen konnten, dass die Kraftstoffpreise nachts am höchsten sind und im Lauf des Tages bis zum Abend kontinuierlich sinken, sind fürs Erste vorbei. Wie eine aktuelle Auswertung des ADAC zeigt, kennzeichnen heute mehrere unterschiedlich große Preisspitzen den Tagesverlauf.   Die mit Abstand teuerste Zeit zum Tanken im 24-Stunden-Verlauf ist morgens zwischen 6 und 9 Uhr. In diesem Zeitraum übersteigt der Preis je Liter den Tagesdurchschnittswert um bis zu sechs Cent. Basis der Untersuchung waren sämtliche Preisbewegungen der gut 14.000 Tankstellen in Deutschland im Mai 2018. Neben der morgendlichen Preisspitze hat der ADAC noch weitere Hochpreisphasen ermittelt. Eine am Mittag zwischen 11.30 und 15 Uhr sowie eine weitere am späten Nachmittag zwischen 17 und 19 Uhr. Diese Preisspitzen wurden schon in früheren Untersuchungen festgestellt, sie waren aber nicht so ausgeprägt wie im Mai 2018. Regelmäßig günstige Tankzeiträume gibt es vor allem zwischen 15 und 17 Uhr sowie zwischen 19 und 22 Uhr. Kraftstoff kostet dann bis zu acht Cent weniger als am Morgen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

Aktuelle Wirtschaftsnews aus dem Radio mit Michael Weyland

Themen heute:    E-Auto in der Garage aufladen  ///   Tanken am Morgen geht richtig ins Geld 1. Wer sich ein E-Auto kauft, will dieses natürlich auch zuhause aufladen.  Dazu benötigt man einen Starkstromanschluss in der Garage. Das kann problematisch werden, wenn man nicht Eigentümer, sondern Mieter ist. Kann der Vermieter einen Einbau verbieten, wenn der Mieter die Kosten selbst tragen will?   Ein E-Auto ergibt nur Sinn, wenn der Halter es zu Hause aufladen kann. Das kann jedoch problematisch sein, denn in Mehrfamilienhäusern gibt es oft keine Steckdosen in der Tiefgarage oder das Stromnetz ist für das Laden von E-Autos nicht ausgelegt. Wenn dann mehrere Mieter gleichzeitig ihr Fahrzeug laden, kann es zu Überlastungen kommen. Entsprechende Umbauten sind zwar möglich, kosten aber viel Geld. Zudem haben Mieter keinen Anspruch auf nachträgliche Veränderungen. Also selbst wenn sie bereit sind, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, benötigen sie für die Umbaumaßnahmen die Zustimmung ihres Vermieters. Der kann aber auch Nein sagen. Ein gutes Argument für Mieter kann dann sein, dass eine solche Installation die Immobilie zukunftsfähiger macht. Auch Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus dürfen nicht einfach eine Ladestation an ihrem Stellplatz in der Garage installieren und sie mit dem Stromzähler verbinden. Je nachdem, ob es sich um eine bauliche Veränderung oder eine Modernisierung handelt, ist dafür die freiwillige Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder einer ¾-Mehrheit erforderlich, entschied das Landgericht München laut Informationen des D.A.S. Leistungsservice (Rechtsschutz Leistungs-GmbH) bereits im Januar 2016. (Entscheidung vom 21. Januar 2016, Az. 36 S 2041/15 WEG).   2. Die Zeiten, in denen die Autofahrer sich darauf verlassen konnten, dass die Kraftstoffpreise nachts am höchsten sind und im Lauf des Tages bis zum Abend kontinuierlich sinken, sind fürs Erste vorbei. Wie eine aktuelle Auswertung des ADAC zeigt, kennzeichnen heute mehrere unterschiedlich große Preisspitzen den Tagesverlauf.   Die mit Abstand teuerste Zeit zum Tanken im 24-Stunden-Verlauf ist morgens zwischen 6 und 9 Uhr. In diesem Zeitraum übersteigt der Preis je Liter den Tagesdurchschnittswert um bis zu sechs Cent. Basis der Untersuchung waren sämtliche Preisbewegungen der gut 14.000 Tankstellen in Deutschland im Mai 2018. Neben der morgendlichen Preisspitze hat der ADAC noch weitere Hochpreisphasen ermittelt. Eine am Mittag zwischen 11.30 und 15 Uhr sowie eine weitere am späten Nachmittag zwischen 17 und 19 Uhr. Diese Preisspitzen wurden schon in früheren Untersuchungen festgestellt, sie waren aber nicht so ausgeprägt wie im Mai 2018. Regelmäßig günstige Tankzeiträume gibt es vor allem zwischen 15 und 17 Uhr sowie zwischen 19 und 22 Uhr. Kraftstoff kostet dann bis zu acht Cent weniger als am Morgen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

FAZ Einspruch
Folge 9: Streikrecht für Lehrer, Waffenhändler verurteilt, Kündigungsklage gegen Google

FAZ Einspruch

Play Episode Listen Later Jan 24, 2018 48:34


Herzlich willkommen zur neunten Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts! Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche die Verfassungsbeschwerde von vier Lehrern verhandelt, die beanspruchen, ebenso wie Angestellte der Privatwirtschaft streiken zu dürfen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, demzufolge ein Streikrechtsausschluss nur gegenüber Beamten zulässig sein soll, die hoheitliche Tätigkeiten ausüben. Der Waffenhändler, der dem Amokläufer von München 2016 die Pistole in die Hand gegeben hatte, ist vom Landgericht München zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Die Nebenklage hatte eine höhere Strafe gefordert, weil sich der Händler nach ihrer Auffassung der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hat – die Staatsanwaltschaft hingegen war bereits zufrieden, ihm fahrlässige Tötung und Körperverletzung nachweisen zu können. In den Vereinigten Staaten klagt der ehemalige Google-Mitarbeiter James Damore gegen den Internetkonzern. Damore war gefeuert worden, nachdem ein von ihm verfasstes Dokument eine weltweite Debatte um die nach seinem Vortrag einseitig auf die Interessen von Frauen und Minderheiten abstellende Konzernpolitik bei Google ausgelöst hatte. Zum Abschluss folgt wie immer das gerechte Urteil – diesmal zu einem Problem, das wohl so mancher Bahnfahrer aus eigener leidvoller Erfahrung nachvollziehen kann. Den Podcast können Sie gleich hier auf FAZ.NET hören oder im iTunes Store abonnieren. Shownotes: Streikrecht-Verhandlung am BVerfG: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-01-18/streit-ueber-streikrecht-entzweit-oeffentlichen-dienst/39925.html - Gliederung der Streikrechts-Verhandlung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verhandlungsgliederungen/streikrecht_mv.pdf;jsessionid=199E3F69FFC94FF220228F30D626DDED.2_cid392?__blob=publicationFile&v=2 - EGMR-Urteile zum Streikrecht: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-89558 http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-92266 Haftstrafe für Waffenhändler: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-01-20/hohe-haftstrafe-fuer-waffenhaendler/41081.html James Damore gegen Google: http://einspruch.faz.net/recht-des-tages/2018-01-18/unangenehme-meinungen/39959.html Damores Beschwerdeschreiben über Googles Unternehmenskultur, das zu seiner Kündigung führte: https://www.documentcloud.org/documents/3914586-Googles-Ideological-Echo-Chamber.html Klageschrift von James Damore und David Gudeman: https://www.dropbox.com/s/f6p02fijxrd7c6m/20180108%20Damore%20-%20Complaint_fs.pdf?dl=0 Mehrere Urteile zu defekten oder zu spät erreichten Bahntoiletten: http://einspruch.faz.net/aktenzeichen/2018-01-18/harn-und-drang-dichtung-und-wahrheit/39651.html

LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer

Das Urteil des OLG Frankfurt zum Cookie-Hinweis findet Ihr hier. Jetzt aber zum Thema:Was ist eine Abmahnung?Mit einer Abmahnung weist derjenige, der sich in seinem Recht verletzt fühlt, den Täter zunächst einmal auf diesen Umstand hin, indem er das aus seiner Sicht bestehende Problem benennt und mitteilt, was aus seiner Sicht passiert ist und worin er die Rechtsverletzung sieht. Vielleicht kennst du die Tauschbörsen-Abmahnungen. Sonstige Abmahnungen funktionieren nach genau demselben Muster. Ob es um eine wettbewerbswidrige Handlung geht, die unzulässige Verwendung eines Bildes oder Videos oder ob jemand Ihren Text „geklaut“ hat, jedes Mal wird zunächst der Sachverhalt geschildert, die behauptete Rechtsverletzung dargelegt. Darauf folgt die Aufforderung, das beanstandete Verhalten ab sofort zu unterlassen. Dies ist nun oft im Internet leichter gesagt als getan, da sich bspw. die Inhalte, die Anlass zur Kritik gaben, noch im Google-Cache, auf anderen Internetseiten oder im Archiv auf der Internetseite finden. Unterlassen ist hier jedoch umfassend gemeint: So reicht es nicht, die Seite mit dem beanstandeten Inhalt nicht mehr von der Webseite zu verlinken: Beanstandet wird, wenn sie – sei es auch durch eine äußerst komplizierte URL – im Internet auffindbar ist. Auch Metatags mit dem kritischen Begriff oder Ähnliches würden gegen eine Unterlassungsforderung verstoßen. Gleiches gilt, wenn der kritische Text bzw. Begriff im Seitenquellcode auftaucht – auch wenn er auf der Internetseite, die beim Nutzer im Browser angezeigt wird, nicht zu sehen ist! Hier wird also durchaus ein äußerst formales Verständnis an den Tag gelegt, was praktisch schwer bis nicht umsetzbar ist und in der Folge oft zu erheblichen Problemen führt.Klar, worum es geht?Bei der Darstellung ist nur entscheidend, dass der Empfänger erkennen kann, worum es sich überhaupt handelt und er verstehen kann, welcher Umstand zum Ärger auf der anderen Seite geführt hat. Die Anforderungen sind hier nicht allzu hoch. Auch bei der Beschreibung des Rechtsverstoßes ist nicht erforderlich, dass der Abmahner die richtigen Paragraphen „erwischt“.UnterlassungserklärungNeben den Komponenten Sachverhalt, Rechtsverstoß, Unterlassungsaufforderung besteht die Abmahnung außerdem aus der Komponente der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies hat folgenden Hintergrund: Nach Gesetz und Rechtsprechung genügt es nicht, wenn der ertappte Sünder die beanstandeten Texte, Bilder oder Videos von seiner Internetseite entfernt bzw. sich – sogar schriftlich – verpflichtet, in Zukunft Derartiges nicht mehr zu tun. Die gesetzlichen Regelungen sind hier streng; die Gerichte glauben dem Erwischten erst dann, dass er in Zukunft die Aktion nicht wiederholen wird, wenn er sich für den Fall, dass er es doch tut, zu einer erheblichen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese wäre im Falle des Falles an den Abmahner zu zahlen.Das wird teuer!Außerdem „drücken“ die Abmahnanwälte dem Abgemahnten auch noch die Kosten für die Abmahnung auf. Was zunächst wie eine Strafe klingt und praktisch auch so wirkt, hat juristisch den Hintergrund darin, dass der Abmahnanwalt – so versteht es das Gesetz – im Interesse des Abgemahnten tätig war und dieser ihn deshalb bezahlen muss. Das klingt zunächst unlogisch bis abseitig, hat aber seinen Hintergrund in der oben bereits beschriebenen Struktur der Abmahnung: Da sie zumindest die Chance bietet, das noch teurere gerichtliche Verfahren zu vermeiden, hat – so meint jedenfalls das Gesetz – der Abgemahnte hieran durchaus ein Interesse. Anders gewendet: Er hat den Fehler gemacht und hat daher sein Interesse daran, dass ihn nur das kleinere Übel trifft, nämlich die Abmahnung.Und was jetzt?Wie soll man nun mit einer solchen Abmahnung umgehen? Dies hängt zum großen Teil davon ab, ob sie berechtigt ist, also der beanstandete Fehler tatsächlich unterlaufen ist. Dies ist wie immer nicht nur eine Frage des tatsächlichen Fehlverhaltens, sondern natürlich auch immer eine solche des Nachweises.Vieles ist nachweisbar...Letzteres ist im Internet allerdings in ganz erheblichem Umfang möglich. Sogar das Löschen der beanstandeten Seiten hilft hier wenig: Ist erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen, hat der Abmahnanwalt unter Garantie einen Screenshot der Seite gemacht und für den Fall der Fälle „warm und trocken“ weggelegt. Aber selbst wenn nicht, ist zumindest für eine kurze Zeitspanne das frühere Aussehen der Webseite im Google-Cache abrufbar. Aber es geht noch weiter: Ein gemeinnütziges Projekt in den USA, Internet Archive, betreibt das Projekt Wayback Machine. Die Freiwilligen haben sich zum Ziel gesetzt, das gesamte Wissen des Internets abzuspeichern und hierbei auch frühere Stände von Webseites zu archivieren. Dies führt dazu, dass auch Jahre alte Versionen einer Webseite zur Verfügung stehen können. Allerdings archiviert die Wayback Machine nicht gezielt jede Seite, z.B. je Monat, sondern zufällig dann, wenn die Robots dort „vorbeikommen“. Dies ist alle paar Monate bis zu einmal im Jahr der Fall, führt aber dazu, dass der Inhalt der Seite zu einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt auf unabsehbare Zeit gespeichert und über die Wayback Machine öffentlich zugänglich ist; oft wird jedoch nur die Startseite „erwischt“. Sie finden das Archiv unter http://archive.org/web/.Wie alles im Leben und im Recht hat die gute Dokumentationsmöglichkeit im Internet zwei Seiten: Ist einem etwas danebengegangen, so ist dies extrem ärgerlich. Will man selbst Rechte verteidigen und z.B. den Diebstahl von Content oder andere Rechtsverstöße dokumentieren und verfolgen, so sind diese Möglichkeiten Gold wert.Besonders „schlimm“ ist die Angelegenheit deshalb, weil ein böswilliger Abmahner auch erheblich in der Vergangenheit liegende Umstände – sogar dann, wenn die Webseite schon lange geändert wurde – zum Gegenstand von Abmahnungen machen kann. Was auch hier wieder unfair klingt, passt in die rechtliche Logik: Schließlich reicht das reine Ändern der Webseite nicht, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Daher bitte daran denken: Wenn Sie einen rechtlich relevanten Fehler auf Ihrer Webseite entdeckt und geändert haben, bitte unbedingt den Google-Cache löschen. Auch dann, wenn (noch) keine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.Abmahnung per E-Mail?Apropos Abmahnung im Briefkasten: Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer Abmahnungen per E-Mail erhalten. Dies sind meiner Erfahrung nach stets Fakes. Zwar gilt für eine Abmahnung kein gesetzliches Formerfordernis, sie muss also nicht schriftlich sein, um wirksam zu sein. Jedoch sprechen Anwaltskanzleien diese immer schriftlich aus, schon allein aus Dokumentationsgründen. Oft sind diese Fake-Abmahnungs-E-Mails auch noch mit verschiedenen anderen netten Überraschungen versehen, also Links auf Schadsoftware oder Anhänge, in denen das angebliche Abmahnschreiben sein soll, die stattdessen mit unerfreulicher Software gefüllt sind. Dies hat mit einer richtigen Abmahnung nichts zu tun, sondern die Internetkriminellen nutzen die Sorge der Blogger vor Abmahnungen, um diese dazu zu bewegen, den schädlichen Link zu klicken bzw. den Trojaneranhang zu öffnen. Wenn Sie daher eine Abmahnung per E-Mail erhalten, bitte nicht aus Sorge den Verstand abschalten, sondern die E-Mail umgehend löschen. Es gilt also dasselbe wie für jede andere merkwürdige E-Mail.Mit der Wayback Machine muss man dagegen leben; es ist nicht möglich, hier Einfluss zu nehmen und den Stand der eigenen Webseite, den dieses Archivprojekt zufällig „erwischt“ hat, zu löschen. Da dieses Archiv bei den Abmahnern aber noch nicht besonders bekannt ist, habe ich bisher auch noch nicht erlebt, dass sie sich mit diesem Argument auf einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung berufen haben. Zwar müsste man grundsätzlich davon ausgehen, dass etwas Unmögliches wie die Löschung dort nicht verlangt wird, auch nicht von einem Gericht. Leider ist es jedoch so, dass nicht jedes Landgericht in Internetthemen „fit“ ist. Dies haben wir ja bspw. auch bei der Thematik Double-Opt-in gesehen.Zurück zur Abmahnung: Eine Abmahnung erteilt ein Rechtsanwalt. Das bedeutet, dass dies zunächst eine rein einseitige Aktion des Abmahners ist. Es bedeutet nicht, dass tatsächlich alles, was dort geschrieben wird, stimmt, und auch nicht, dass die rechtlichen Schlussfolgerungen korrekt sind. Um es noch einmal zu wiederholen: Jeder kann jedem eine Abmahnung schicken und wird auch sicher einen Anwalt finden, der dies für ihn tut.Bei Abmahnungen bedeutet der reine Erhalt der Abmahnung noch nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag in vollem Umfang zahlen müssen. Zunächst einmal heißt es in Ruhe durchatmen und das Dokument genau ansehen.Reaktion auf die Abmahnung. Was kannst du tun?Um die Reaktion auf eine Abmahnung zu klären, bitte folgende Fragen beantworten:Stimmt der Sachverhalt? Habe ich die fraglichen Begriffe/Bilder/Fotos tatsächlich auf meiner Webseite bzw. stimmt die geschilderte „Geschichte“?Liegt hierin tatsächlich eine Rechtsverletzung?In vielen Fällen ist dies klar; falls nicht, zu diesem Punkt unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich weiß, es ist verführerisch, das Thema zunächst einmal zu „googeln“ und dann die Angelegenheit selbst zusammenzubauen. Es spricht auch nichts dagegen, einmal zu schauen: Wenn sich eine klare Antwort auf einer verlässlichen Seite findet, kann die Sache auch möglicherweise ohne Anwalt geregelt werden. Es bleibt jedoch das Risiko, sich zu verkalkulieren und am Ende nicht wie erhofft die Anwaltskosten zu sparen und die Angelegenheit elegant zu erledigen – sondern eine einstweilige Verfügung zu kassieren, die einen sehr viel mehr Geld kostet, als man im ersten Schritt gespart hat. Hier gilt es also genau abzuwägen und nach der eigenen Risikobereitschaft zu entscheiden.Bleibt die Unterlassungserklärung als solche. Wenn wirklich etwas aus rechtlicher Sicht danebengegangen ist, muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, wenn man verhindern will, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt (und dann auch bekommt). Zu den Einzelheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens komme ich im nächsten Kapitel. Hier nur so viel: Es handelt sich um ein Schnellverfahren vor Gericht, bei dem das Gericht auch ohne den Antragsgegner anzuhören eine sofort wirksame und vollstreckbare Entscheidung erlassen kann. Es kann einem also passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einer solchen einstweiligen Anordnung vor der Tür steht, einem diese zustellt und sie dann ab sofort gilt, ohne dass man vorher von der Angelegenheit je etwas gehört hätte. Zwischen Unterlassungserklärung und Unterlassungsverfügung des Gerichts besteht aber ein ganz entscheidender Unterschied: Bei Verstoß zahlt man bei der Unterlassungserklärung an die Gegenpartei, bei der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld an die Staatskasse. Die Höhe des „Strafbetrages“ richtet sich bei der Unterlassungserklärung nach den vertraglichen Vereinbarungen, beim Ordnungsgeld legt das Gericht sie fest. Ob an den Gegner oder an das Gericht gezahlt wird, macht nicht nur einen psychologischen Unterschied. Ich jedenfalls würde deutlich lieber an den Staat zahlen als an jemanden, der mich erfolgreich abgemahnt hat … Es führt aber auch dazu, dass meistens die Gegenseite sehr viel weniger motiviert ist, ein Ordnungsgeld durchzusetzen als eine Vertragsstrafe: Bei einem Ordnungsgeldantrag ist schließlich für den Gegner nichts zu gewinnen. Selbst wenn er mit dem Antrag Erfolg hat, geht er mit null Euro nach Hause, und wenn der Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt oder ein geringeres Ordnungsgeld verhängt wird, kann er sogar noch auf Kosten „sitzen bleiben“. Da macht natürlich das Einklagen einer Vertragsstrafe mehr Spaß, wo der Abmahner das Geld behalten darf. Dies kann durchaus bei der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, taktisch eine Rolle spielen.Wichtig ist beim Thema Unterlassungserklärung auch, dass man als Abgemahnter nicht verpflichtet ist, das meist beiliegende Formular zu unterzeichnen und zurückzusenden – dies ist lediglich ein Vorschlag seitens des Abmahners. Und wie dies mit einseitigen Vorschlägen so ist, ist die erwünschte Unterlassungserklärung meist sehr weitgehend formuliert – oft über das hinaus, was aus rechtlichen Gründen abgegeben werden müsste. Daher muss dieser Punkt ganz besonders sorgfältig geprüft und ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe bewertet werden. Denn eine Unterlassungserklärung muss man nur für das abgeben, was tatsächlich vorgefallen ist. Beliebt bei Abmahnanwälten ist, in die Unterlassungserklärung auch gleich eine Übernahmeverpflichtung für die Anwaltskosten aufzunehmen. Dies ist rechtlich nicht geboten, muss also nicht unterschrieben und erklärt werden. Dies gilt insbesondere, wenn im Hinblick auf den Streitwert, den der Anwalt zugrunde gelegt hat, Diskussionsbedarf besteht. Denn häufig wird der Streitwert für eine Abmahnung recht hoch angesetzt – was in hohen Anwaltsgebühren resultiert.Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer berechtigten Abmahnung Anwaltskosten zu erstatten sind – wie bereits ausgeführt, hat der Anwalt ja rechtlich gesehen im Interesse des Abgemahnten gehandelt und kann daher seine Gebühren verlangen. Allerdings nur die, die tatsächlich angefallen sind, von einem korrekten Streitwert aus berechnet.Wenn eine Abmahnung grundsätzlich oder möglicherweise berechtigt ist, kann man überlegen, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung abzugeben – damit ist der Unterlassungsantrag, der grundsätzlich einen erheblichen Streitwert hat, erledigt. Er kann also nicht mehr im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder auch einer Hauptsacheklage vor Gericht gebracht werden. Wenn man nun die Anwaltskosten nicht zahlt, besteht zwar die Möglichkeit, dass die Gegenseite diese einklagt. Bei einer solchen Klage wäre der Streitwert aber nur die Höhe der Anwaltskosten – was oft für Abmahner uninteressant ist. Darüber hinaus hat der Abmahner auch in diesem „kleinen“ Prozess die volle Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Berechtigung der Abmahnung. Dies schreckt Abmahner oft davor ab, diese Anwaltskosten einzuklagen. Hinzu kommt, dass dann auch dargelegt und bewiesen werden muss, dass die Kosten an den Anwalt gezahlt wurden. Auch hier ist es schon vorgekommen, dass gerade bei einer Massenabmahnung der Auftraggeber dem Anwalt nicht für sämtliche Abmahnungen die Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tatsächlich bezahlt hat (was er durchaus müsste). Wenn man diesen Mittelweg wählt – Unterlassungserklärung abgeben, aber die Anwaltskosten nicht zahlen – ist es wichtig, die Unterlassungserklärung dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen (diesen Absatz streichen) und dass die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben wird. Es ist üblich, das so zu machen, um kein „Schuldanerkenntnis“ zu schaffen. Eine sehr kreative Form der Umformulierung einer Unterlassungserklärung ist mir einmal seitens eines Münchener Gegners serviert worden: Ich mahne eher selten ab, typischerweise sind meine Mandanten diejenigen, die eine Abmahnung „gefangen“ haben, aber in diesem Fall war es einmal so herum. Der Kollege gab auf meine – berechtigte – Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, die er unter die Bedingung stellte, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit des gerügten Verhaltens allgemein feststelle. So dachte sich der Kollege aus dem Problem der möglichen Berechtigung der Abmahnung herauszuwinden und die Entscheidung darüber, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht, auf das mögliche Vertragsstrafenverfahren vor Gericht zu verschieben. Es kam, wie es kommen musste: Die Gegenseite verstieß gegen die Unterlassungserklärung. Ich machte daher eine Vertragsstrafenklage vor dem Landgericht München anhängig und dort fand die kreative Lösung der Gegenseite wenig Verständnis: Das Abmahnungsverfahren dient gerade dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Prozess um die Berechtigung der Abmahnung zu vermeiden sowie dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, eine verbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Dem wird natürlich die „weiche Variante“ des Kollegen nicht gerecht. Daher verurteilte das Landgericht München seinen Mandanten dazu, die Vertragsstrafe zu zahlen – ohne sich damit zu beschäftigen, ob die Abmahnung möglicherweise berechtigt war. Auf einen solchen kreativen Trick kann man daher verzichten. Was hingegen aufgenommen werden sollte, ist, dass die Unterlassungserklärung unter der Bedingung der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Gesetzeslage steht. Dies erspart einem das Problem, dass ein solcher Unterlassungsvertrag dauerhaft bindet – unabhängig davon, ob möglicherweise der Gesetzgeber das beanstandete Verhalten später legalisieren sollte. Es gibt zwar die Möglichkeit, auch Unterlassungsverträge zu kündigen – dies ist aber unnötig kompliziert.Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahner mitübersendet, ist rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Sendet man diese unterzeichnet zurück, ist damit ein Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen und man ist vertraglich verpflichtet, bei einem erneuten Verstoß die versprochene Vertragsstrafe zu zahlen. Interessant wird dieses Thema, wenn ich – wie meistens – die Unterlassungserklärung etwas umformuliere und einschränke oder unter Bedingungen stelle: Damit habe ich das Angebot der Gegenseite nicht angenommen, sondern mein eigenes gemacht. Hieraus wird nur dann ein wirksamer Vertrag, wenn die Gegenseite nochmals schreibt und dieses Angebot annimmt. Vergisst der Abmahnende dies, ist kein wirksamer Vertragsstrafenvertrag zustande gekommen und der Abmahner wird kein Glück haben, wenn er versucht, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe durchzusetzen: Diese kann nur auf der Basis eines Vertrages eingefordert werden. Wer also auf seine modifizierte Unterlassungserklärung keine Antwort erhält, hat noch einmal Glück gehabt.Ein letzter Punkt ist die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahner eine angemessene Vertragsstrafe fordert und diese nach eigenem Ermessen festlegt, wobei die Höhe vom zuständigen Gericht geprüft werden kann. Diese Konstruktion heißt „Neuer Hamburger Brauch“ und hiermit kann der Unterlassungsanspruch erfüllt werden: Dies kann einerseits der Abmahnende fordern (wobei es auch reichen würde, wenn ich als Antwort eine bezifferte, angemessene Vertragsstrafe anbiete – auch hier muss natürlich die Änderung angenommen werden); ich kann andererseits aber auf eine Abmahnung, bei der eine bezifferte Vertragsstrafe gefordert wird, auch eine solche Unterlassungserklärung nach „Neuem Hamburger Brauch“ anbieten. Dies ist durchaus sinnvoll, da dann bei einer möglichen Vertragsstrafe nicht der Pauschalbetrag anfällt, sondern hier letztlich das Gericht entscheidet. Nochmal zur Klarstellung: Ein wirksamer Unterlassungsvertrag kommt nur zustande, wenn es eine Einigung gibt. Reagiert der Abmahner auf ein Gegenangebot, das von seiner Forderung abweicht, nicht, gibt es keinen solchen Vertrag – und der Abgemahnte hat Glück gehabt und muss keine Vertragsstrafe zahlen, wenn der Abmahner ihn nochmal mit demselben Rechtsverstoß „erwischt“.Üblicherweise wird bei Abmahnungen zwischen Unternehmen eine Vertragsstrafe von knapp über 5.000 Euro vereinbart. Hintergrund ist, dass bei Streitwerten von über 5.000 Euro das Landgericht zuständig ist, darunter das Amtsgericht. Amtsgerichte haben mit diesen Fragen rund um Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht im üblichen Fall nichts zu tun, sodass man mit diesen Fragen lieber zum Landgericht möchte.Wenn man sich hingegen entscheidet, auf die Abmahnung zu reagieren und nicht stattdessen einfach abzuwarten, was die Gegenseite tut, sollte man die in der Abmahnung gesetzte Frist auf jeden Fall einhalten. Jedenfalls sollte in diesem Zeitrahmen eine Bitte um Fristverlängerung eingehen; idealerweise auch bereits die (modifizierte) Unterlassungserklärung, falls man sich zu ihrer Abgabe entschließt. Hintergrund ist, dass – auch wenn es sich bei der Fristsetzung um eine rein private Frist der Gegenseite handelt – diese nach Fristablauf beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen kann. Das muss zwar nicht „dramatisch“ sein, sollte aber besser eine bewusste Entscheidung sein.Beitragsbild: Panik emoticon - (c) yayayoyo Folge direkt herunterladen

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