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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht Foto: © DVFG / AdobeStock Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" anzuwenden. "Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen", sagt man beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). "Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen." Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Camper z.B. über die Webseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten). Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Das AUF1-Programm darf nicht mehr im Satelliten-Fernsehen ausgestrahlt werden. Zudem verhängt die Landesmedien-Anstalt Baden Württemberg eine astronomische Strafe von fast 200.000 Euro.
230908PC E-ScooterMensch Mahler am 08. September 2023Eigentlich wollte Tobias, 20, endlich mal den Führerschein machen. Damit ist jetzt erst mal Schluss. 2 mal betrunken auf dem E-Scooter erwischt, 1.700 Euro Bußgeld nicht bezahlt, nicht zum MPU Test erschienen – Führerscheinsperre bis auf Weiteres.Es ist ja auch zu verführerisch: Nachts nach dem Kneipenbesuch einen E-Scooter geschnappt, am besten zu zweit zur nächsten U- oder S-Bahn Station gebrettert. Wenn Laufen nicht mehr geht – rollern geht immer.Inzwischen erwägen immer mehr Länder, die Gehwegflitzer wieder abzuschaffen. Achtlos weggeworfen, mitten auf dem Gehweg geparkt, Roller, die auf Gleisen liegen oder gleich im nächsten Fluss versenkt werden. Mit 20 KMH auf engen Gehwegen an Senioren vorbeigebrettert – das macht offensichtlich Spaß.In Paris gibt es seit 1. September keine E-Scooter mehr. Ebenso in Großbritannien und in der Niederlanden. In Kroatien besteht Helmpflicht, in Singapore braucht es dafür einen Führerschein.Nur in Deutschland ist fast alles erlaubt. 14 Jahre alt, keine Helmpflicht, 0,5 Promille Grenze bei Alkohol. E-Scooter sind auf Fahrradstraßen, Radwegen und Radstreifen erlaubt. Fehlen diese, darf auf der Straße gefahren werden. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf man nur elektrisch rollern, wenn Hinweisschilder dies erlauben.Fazit: Der E-Scooter hat auch in Deutschland keine Zukunft. Weil Rücksichtnahme auf andere in unserer Gesellschaft immer mehr zum Fremdwort wird. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Führerschein weg, Fahrzeug weg: Ab einer bestimmten Geschwindigkeit sollen Raser in Österreich künftig drastisch bestraft werden – das plant die Verkehrsministerin. Die Autos der Temposünder würden dann versteigert. Wer das Tempolimit stark überschreitet, würde noch vor Ort sein Fahrzeug entzogen bekommen, wenn es sich um einen bekannten Raser handelt. Ob euch das auch in Deutschland passieren kann, erfahrt ihr in diesem Video. Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebook-checker
Was ist in der KW 01 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Microsoft EU Data Boundary umgesetzt - neue DPA - Weitere Details auch in unserer Silvester-Ausgabe bei 2:17:45 Rechtmäßigkeit des Auskunftsanspruchs bei datenschutzfremden Zweck Gesichtserkennungssoftware identifiziert Anwältin von Kanzlei Falschverdächtigung und Inhaftierung aufgrund von Fehler in Gesichtserkennungssoftware CNIL verhängt Bußgeld gegen Apple für Einstellung im iOS 14.6 Geschäftsmodell von Meta erhält herben Rückschlag Drei Viertel laut Bitkom Umfrage von Cybercrime betroffen Geklaute Datensätze von Deezer zu Have I been pwned hinzugefügt Fingerabdrücke und Iris-Scans: Hacker kauften Datenbank des US-Militärs auf ebay Sicherheitslücke bei Twitter: Hacker erbeuten Daten von angeblich 400 Millionen Usern Cybergang Lockbit räumt Fehler nach Angriff auf Kinderkrankenhaus ein Lesetipp: Datenschutz bei der Telemedizin
221108PC Das Geschäft mit der Angst. Mensch Mahler am 08.11.2022 Wenn wir ehrlich sind, waren wir alle schon mal bei McDonalds. Wenn wir ehrlich sind, sind wir alle schon mal auf den Nahrungsergänzungsquatsch reingefallen. Wenn wir ehrlich sind, haben wir alle schon komplett überflüssige IGeL-Leistungen in Anspruch genommen. Was sich so nett anhört, heißt ausgeschrieben Individuelle Gesundheitsleistung und dient nicht ihrer Gesundheit, sondern dem Bankkonto ihres Zahnarztes und anderer Halbgötter in Weiß.Hab ich mir doch neulich eine aufwändige Paradentose-Behandlung in vier Sitzungen aufschwätzen lassen. Bis ich es geblickt habe: Ich habe gar keine Paradentose. Mein Zahnfleisch ist pumperlgesund. Habs zum Glück wieder abgesagt. Detox-Produkte sind auch ganz toll. Den Körper entgiften – das wollen wir doch alle. Nachdem wir ihn mit Alkohol, Nikotin und anderen Substanzen kräftig vergiftet haben. Das wissen die Werbestrategen und werfen haufenweise Entgiftungs-Pflaster, -Tees und -Pillen auf den Markt. Nachgewiesenermaßen tun die garnichts für die Entgiftung des Körpers. Das erledigen Niere, Leber und gesunde Ernährung ganz alleine. Weil wir aber unserem Körper misstrauen, machen wir den Herstellern die Taschen voll. Schlimmer noch: Die Pflästerchen und Pillen entgiften nicht, sie tun das Gegenteil: In der Regel enthalten sie hochwirksame Giftstoffe.Auf Klagen wegen irreführender medizinischer Werbung reagieren die Konzerne gelassen. Sie zahlen 380.—Euro Bußgeld, nehmen das Produkt von der Homepage und stellen es unter ander anderem Namen im selben Moment wieder ein. Aus De-Tox wir dann Free-Tox. Und der Verbraucher wird wieder einmal verarscht. Wenn er sich verarschen lässt. Finger weg von dem Zeug, raten alle Verbraucherzentralen und auch der Mahler meint das. Ich habe gerade die letzten Collagen-Pillen in den Abfluss gespült. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
DEIN Onlineshop-Durchbruch mit Mario Reinwarth von mr. online marketing: E-Commerce & Onlinehandel
5 VERBOTENE Dropshipping Produkte, die 100.000 Euro Bußgeld kosten Diese 5 Produkte solltest Du niemals im Dropshipping handeln. Damit bist Du schneller Bankrott, als Du gucken kannst.
Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat Ende Juli ein praxisrelevantes Verfahren rund um die Auswertung, Anreicherung und Weitergabe von Kundendaten abgeschlossen. 900.000 Euro Bußgeld soll die Hannoversche Volksbank bezahlen, weil sie ohne Einwilligung das Nutzungsverhalten von Kunden analysiert haben und dazu einen Dienstleister herangezogen haben soll. Die Ergebnisse der Analyse hat die Bank laut Aufsichtsbehörde mit Daten einer Wirtschaftsauskunftei abgeglichen und mit Zusatzinformationen angereichert. Ziel sei gewesen, für bestimmte Werbeformen empfängliche Kunden herauszufiltern. Dieses Verfahren ist für den c't-Datenschutz-Podcast Anlass, einmal einen Blick auf den Umgang mit Kundendaten- und Profilen im Datenschutz zu werfen. Holger und Joerg haben für die Episode 68 deshalb David Pfau eingeladen. David ist "Head of Data & Privacy" bei der conreri digital development GmbH. Der Wirtschaftspsychologe gilt als ausgewiesener Datenschutzexperte und berät Unternehmen der Medien- und Digitalbranche. Zunächst besprechen die drei, wie und wo Profilbildung in der DSGVO definiert ist und welche Rechtsgründe es dafür geben kann. Unweigerlich landet man da beim recht unbestimmten "berechtigten Interesse" des Verantwortlichen, also dem Art. 6. Abs. 1 lit f DSGVO, der von Unternehmen regelmäßig herangezogen wird, um der individuellen Einwilligung jedes Kunden zu entgehen. Doch auch das "berechtigte Interesse" rechtfertigt nicht jede Verarbeitung von Kundendaten, wie David betont. Einem freizügigen Umgang mit Kundendaten steht auch die Zweckbindung entgegen, die in Art. 5 DSGVO festgeschrieben ist. David empfiehlt Unternehmen, sich schon bei der Erhebung von Informationen genau mit dem beabsichtigten Zweck auseinanderzusetzen und ihn möglichst weit zu fassen. Insbesondere, wenn Kundendaten später angereichert oder zum Profiling genutzt werden sollen, wird schnell die Grenze des rechtlich Zulässigen erreicht, die David ausführlich erläutert.
Was ist in der KW28 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Irische Aufsichtsbehörde informiert EU-Kollegen über "AUS" zu Facebooks Transfer von EU-Daten an Meta Online-Ausweise ohne Lebenslange Idendifikationsnummer Phishing-Angriff auf Office-365-Nutzer US-Provider Oracle mit datenschutzfreundlichem Angebot 20 Mio. Euro Bußgeld für Clearview AI in Griechenland Starker Anstieg bei DSGVO-Bußgeldern Qwant-Chefetage sorgt für einen Datenschutzskandal EDPB nimmt Kriterien für die Zusammenarbeit bei strategischen Fällen an Niederländische Aufsichtsbehörde anderer Auffassung zur Rechtsgrundlage von Art.6 DSGVO Stadt Höxter startet dreidimensionale Erfassung der Umgebung Neues Fach "Digitale Welt" an Hessens weiterführenden Schulen Vakante Stelle für das Amt des LfDI in Baden-Württemberg Neue Aufgabe für Sächsische Datenschutzbeauftragte Aufsichtsbehörde Sachsen-Anhalt veröffentlicht Hilfe zu Ursachen von Datenschutzverletzungen
Immobilienpodcast - Vom Immobilienmakler mit Herz & Diskretion - Boris Wienke
Seit 01.07.2022 gilt eine neue Verordnung: Städte und Gemeinden ab 50.000 Einwohner müssen Mietspiegel erstellen. Mieter, die die Auskunftspflicht verweigern können mit einem Bußgeld von 5.000 € rechnen (§23 Bußgeldvorschrift). Städte und Gemeinden, die erstmalig einen Mietspiegel erstellen, haben bis zum 23.1.2023 Zeit, alle anderen bis zum 1.1.2024 ! Du möchtest eine Gratis Beratung? Dann suche dir jetzt einen Wunschtermin aus https://calendly.com/3v-immobilien/kostenlose-immo-beratung
Autoposer müssen in Düsseldorf ab sofort mit drastischen Strafen rechnen. Stadt und Polizei haben sich jetzt darauf geeinigt, dass Wiederholungstäterinnen und Täter ein empfindliches Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro zahlen müssen. / Bei jeder Tankfüllung sitzt der Schock bei Autofahrern tief. Die Preise für Benzin und Diesel sind in den vergangenen Wochen in ungeahnte Höhen geschossen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt in dem vor allem Steuersenkungen für die ersehnte Entlastung sorgen sollen.
95.5 Charivari - Das Münchenbriefing - Münchens erster Nachrichtenpodcast
Mon, 10 Jan 2022 16:00:05 +0000 https://muenchenbriefing.podigee.io/498-neue-episode 45d7a449fa902b37758ae1ae5cf8bb2b 498 full Heute setzt es in München bis zu 3.000 Euro Bußgeld für „Spaziergänger“ UND Münchens Wirte warnen vor 2G Plus in der Gastro no Heiko Seeringer, Alexander Eisenreich, Christoph Kreisz
Nicht vergessen: Seit heute (Montag, 25.Januar 2021) gilt beim Einkaufen und in Bus und Bahn eine strengere Corona-Maskenpflicht. Sich einfach ein Halstuch über die Nase zu ziehen reicht nicht mehr. Nur noch OP-Masken und FFP2-Masken sind zulässig. Wer nicht entsprechend maskiert ist muss 150 Euro Bußgeld zahlen. Weitere Corona-Meldungen jetzt im Update mit Timo Schnitzer.
Wenn aus 20 Euro Bußgeld plötzlich über 14 Tausend Euro Strafe werden. Wenn plötzlich Putins Protz-Villa zum Vorschein kommt. Und wenn Amerika plötzlich einen Präsidenten mit dem Namen Klaus Scherer bekommt... dann ist das der perfekte Stoff für Stefan Kreutzer und Sebastian Schaffstein. Die SamstagsCrasher mit den Highlights der Woche - für euch zum Nachhören.
Kasachstan erzwingt Nutzung eines unsicheren Browser-Zertifikats Urteil des LG Landshut: Kein Schadensersatzanspruch gegen betrieblichen Datenschutzbeauftragter Testphase für die elektronische Patientenakte neue Entwurfsfassung zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Österreichische Post entgeht Bußgeld wegen wiederholten Formfehlers 142 Mio. Euro Bußgelder in 7 Ländern - Rundumschlag für schwedische Krankenhäuser, Google und Amazon
"Dieses Compliance-Ding, brauchen wir das überhaupt? Warum sollten wir uns mit dem Thema befassen? Bisher ist doch alles gut gegangen." oder: Warum das Thema EPR Compliance auch zum Risikomanagement gehört... Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit uns, in dem wir uns über Ihre Herausforderungen im Themengebiet der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterhalten: https://epr-compact.com/termin/
Warum werden Influencer*innen Corona-Leugner? • 65.000 Euro Bußgeld: Regionalsender verkaufte Sendefläche an „Querdenken 711“ • Uploadfilter künftig überflüssig? Bundesjustizministerium legt Gesetzesentwurf vor • Kolumne: Paradoxon: Vertrauen und Misstrauen in die Medien • Schlagzeile von morgen: Hertener Allgemeine www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
35,3 Mio. Euro Bußgeld wegen Datenschutzverstößen im Service-Center Boom! Die Überschrift des Podcast ist der Überschrift der Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entnommen. Nun gibt es in Deutschland auch das Leuchtturm-Bußgeld. Grund genug, hierüber laut nachzudenken. Welche Aspekte sind für die Höhe der Pressemitteilung zu entnehmen? Aber auch der Frage nachzugehen, wie wirkt sich eine solche Pressemitteilung auf die Höhe eines Bußgelds aus. Ist das eine zweite oder gar eine doppelte Bestrafung?
BfDI fordert mehr Informationsbereitschaft durch die Landesbehörden, LDI NRW informiert über Zugriff auf Corona-Kontaktlisten durch Strafverfolgungsbehörden, aktuelle Beschlüsse der DSK, Biometriedaten durch US-Ministerium nicht ausreichend geschützt, Big Brother Awards wurden vergeben, Klage durch Facebook wegen illegalem Datenabfluss, Bußgeld für Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, 35 Mio. Bußgeld für H&M, neue Videokonferenzlösung auf dem Markt, mögliche Alternative zu Google Analytics, Veröffentlichung des Jahresberichts des Katholischen Datenschutzzentrums, e-privacy Conference 2020, Unternehmen bestätigen Digitalisierungs-Bremse durch DSGVO
weitere Themen: Bundestag beschließt Wirecard-Untersuchungsausschuss +++ US-Airlines trennen sich von Zehntausenden Mitarbeitern
Keine Maske tragen und trotzdem in den Bus steigen kann teuer werden: In NRW müssen Maskenmuffel 150 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie in Bus oder Bahn erwischt werden. Die Landesregierung verschärft mit dem Bußgeld ihre Maßnahmen gegen die Pandemie.
Der Tag danach- wie konnte es zu den Explosionen in Beirut kommen? Zur Kasse bitten. Kommt jetzt ein 150 Euro Bußgeld für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen? Wenig gelernt. wieviel Zeit haben sich Kinder in Corona Zeiten für die Schule genommen?
Windows 10 lässt sich ohne Telemetrie betreiben Sicherheitslücke: öffentlich erreichbare Citrix-Systeme Sicherheitslücke bei Adroid-Systemen ohne aktuellen Patchlevel Hacker kapern Facebooks Twitter- und Instagram-Accounts BfDI nutzt erstmals Konsultationsverfahren BAG zum Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten Tätigkeitsbericht 2019 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Automatisierte Kennzeichenfahndung KESY – bislang keine echte Datenlöschung Unerwünschte Anrufe – italienischer Telefonkonzern TIM muss 27,8 Mio. Euro Bußgeld bezahlen BGH verhandelt im Verfahren von vzbv gegen Facebook Hamburger DSB verhängt Bußgeld gegen Facebook
Themen: "Mein" Kraftwerk Datteln IV - unterwegs mit Mitarbeitern in dem umstrittenen Kraftwerk; 10 Jahre altes Mädchen aus Menden weiterhin vermisst; Köln: 500.000 Euro Bußgeld bei illegaler Vermietung von Ferienwohnungen gefordert; Panorama; Sonderabteilungen in Staatsanwaltschaften gegen Angriffe auf Rettungskräfte; Stadtgeschichte: 50 Jahre Viersen; Moderation: Michael Brocker
Unter dem Motto "Knolle statt Knöllchen" wollen Verbände wie der Verkehrsclub Deutschland die Bußgelder erhöhen. Berlins Politik will auf mehr Kontrollen setzen
Aus der Nacht: 41 Tote bei Flugzeugunglück in Moskau + Heute in der RP: Ärzte begrüßen 2500 Euro Bußgeld für Impfmuffel + Das kommt auf uns zu: In Berlin beginnt die Republica + Das Wetter: Bedeckt und Schauer bei maximal 10 Grad+ Moderation: Laura Harlos + Alle Infos: https://rp-online.de/aufwacher
Netflix-Chef: Fortnite ist eine größere Bedrohung als HBO Das Spiel Fortnite stellt für Netflix im Kampf um die Aufmerksamkeit eine größere Bedrohung dar als der direkte Konkurrent HBO. Während Netflix zum Ende des vergangenen Jahres 139 Millionen bezahlte Mitgliedschaften verbuchte, ist das Spiel Fortnite mittlerweile schon auf über 200 Millionen Spieler angewachsen. Mit "unglaublichen Inhalten" und ohne Werbeunterbrechungen will Netflix-CEO Reed Hasting darauf reagieren und für ein besseres Nutzer-Erlebnis sorgen. TRENNER DSGVO: 5000 Euro Bußgeld für fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrag Seit Anwendung der DSGVO Ende Mai 2018 gab es nur sehr vereinzelte Fälle von Bußgeldern, die von den Aufsichtsbehörden aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz verhängt wurden. Es deutet allerdings einiges darauf hin, dass die anfängliche Schonfrist nun vorbei ist. So hatte in Hamburg die Datenschutzbehörde einen Bußgeldbescheid an das kleine Versandunternehmen Kolibri Image versandt und dieses aufgefordert, einen Betrag von 5000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren zu bezahlen. Begründet wird dieser Bescheid mit dem Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. TRENNER Autonomes Fahren: BMW und Daimler prüfen Kooperation Nach Volkswagen und Ford streben nun offenbar auch Daimler und BMW eine Entwicklungskooperation an. Das berichtet das Handelsblatt. Neben der gemeinsamen Entwicklung von kleinen Nutzfahrzeugen könnte es dabei später auch um autonome Autos gehen. Bereits jetzt kooperieren BMW und Daimler beim Carsharing. TRENNER Blockchain statt Anwalt: Smart Contracts sollen juristische Vorgänge automatisieren In Verträgen steht zumeist, was Partei A zu tun und was Partei B dafür zu zahlen hat. Dies ließe sich doch auch per Blockchain automatisieren, sagen mehrere große US-Rechtsdienstleister. Die Internet-Anbieter Rocket Lawyer und LegalZoom arbeiten daher daran, Kryptotechnik in Form von Smart Contracts in ihr Angebot aufzunehmen. Dies berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de
Thema heute: KÜS: Winterreifenpflicht in Europa unterschiedlich geregelt! Nachdem der lange, heiße und trockene Sommer nun doch endgültig vorbei ist, hält der Winter bei uns und in vielen Ländern Europas Einzug. Er scheint dies direkt zu tun, ohne Umweg über den Herbst. Die Verkehrsteilnehmer finden auf den Straßen plötzlich ganz andere Voraussetzungen vor. Nicht mehr die trockene und heiße Piste sorgt für eine sichere und unkomplizierte Fahrt, sondern Regen, Schnee oder gar Eis kann die Fahrbahn zu gefährlich glattem Untergrund werden lassen. Das müssen auch all diejenigen berücksichtigen, die beruflich auf den Straßen im In- und Ausland unterwegs sind und so ist der rechtzeitige Einsatz von Winterreifen dringend angeraten. Denn beim ersten Schnee staut es sich nicht nur auf den Straßen, sondern auch bei den Reifenhändlern und Autowerkstätten. Der Winterreifen bringt sowohl für die Fahrt zur Arbeit, als auch für den Trip in den Wintersport ein großes Plus an Sicherheit. Sollte man dabei Ländergrenzen überschreiten, muss man die dortigen Bestimmungen zur Winterbereifung kennen. Die Vorschriften sind in Europa sehr unterschiedlich. Die KÜS hat sie für die wichtigsten Wintersportregionen zusammengefasst. In Deutschland sind Winter- oder Allwetterreifen bei winterlichen Bedingungen für Pkw und Motorräder auf allen Achsen Pflicht. Die Mindestprofiltiefe ist gesetzlich mit 1,6 Millimetern festgelegt. Die KÜS empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter. Schneeketten sollten mitgeführt werden. Beim Winterreifen-Neukauf sollte auf die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol geachtet werden. Ein Verstoß kostet 60 Euro Bußgeld und es gibt einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung des Verkehrs, so werden 80 Euro und ein Punkt fällig. Mittlerweile wird auch der Halter, der eine falsche Bereifung akzeptiert, mit 75 Euro und einem Punkt belangt. In der Schweiz gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht, die Reifen müssen jedoch für den Winter geeignet sein. Auch Österreich hat keine generelle Winterreifenpflicht. Es müssen jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten montiert sein. Frankreich hate ebenfalls keine Winterreifenpflicht. Kurzfristig kann durch entsprechende Beschilderung eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Slowenien hat eine Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es in Italien nicht, allerdings regeln die einzelnen Regionen unterschiedlich. So darf beispielsweise im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn von November bis April nur mit Winterreifen gefahren werden Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
BKA-Chef fordert neue Kompetenzen Das Bundeskriminalamt fordert die Kompetenz ein, nach einem Botnetz-Angriff, im Rahmen der Gefahrenabwehr bundesweit infizierte Geräte reinigen zu können. Als Argument dafür, zog BKA-Präsident Holger Münch auf der Hersttagung seines Hauses jetzt den Fall des britischen Hackers heran, der 2016 eine Großstörung im Netz der Telekom verursacht hatte. Als das Bundeskriminalamt versuchte, bei der Abschaltung des Botnetzes Rechner und Router zu reinigen, war es wegen fehlender Zuständigkeiten erfolglos. Wenn eine solche "länderübergreifende Gefahr" bestehe und die Infrastruktur bedrohe, müssten seine Leute ähnlich wie bei der Terrorabwehr handeln können, fordert Münch. Panne bei Amazon: Mail-Adressen und Namen von Kunden öffentlich Durch eine technischen Fehler wurden die Daten von Amazon-Kunden veröffentlicht. Zahlreiche Leser haben heise online darauf hingewiesen, dass es sich offenbar um die Namen und E-Mail-Adressen von Kunden handelte, die schon einmal eine Rezension für den Online-Shop verfasst haben. Ein Sprecher des Onlinehändlers bestätigte die Panne gegenüber heise online. Einen Missbrauch der Systeme soll es nicht gegeben haben. 20.000 Euro Bußgeld gegen Knuddels.de Das soziale Netzwerk Knuddels.de muss ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro zahlen, weil Passwörter von Nutzern unverschlüsselt gespeichert worden sind. Damit habe das Unternehmen aus Karlsruhe gegen die DSGVO verstoßen, teilte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink mit. Er hielt dem Unternehmen zugute, dass es nach dem Hackerangriff vorbildlich mit seiner Behörde zusammengearbeitet und die IT-Sicherheit erheblich verbessert habe. Neues c’t Sonderheft für Musiker Das Computermagazin c't veröffentlicht in der kommenden Woche ein neues Sonderheft c't musik kreativ. Der Ratgeber für das Heimstudio richtet sich an Einsteiger, Fortgeschrittene und Profis, die vornehmlich am Computer Musik produzieren. Neben ausführlichen Tutorials vergleicht der große Testteil über 50 Geräte und Programme. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de