POPULARITY
Kontroverse Debatten über Reformvorschläge der Rentenkommission, Beginn der Friedensverhandlungen zwischen den USA und Iran in der Schweiz, Anwohner berichten von Pause bei israelischen Angriffen im Südlibanon, Minenräumung in Straße von Hormus durch deutsche Marine bedarf klarer Rechtsgrundlage des Bundestags, Ukraine greift russische Raffinerien und Treibstofflager auf annektierter Halbinsel Krim an, Unbekannte Mozart-Komposition wird auf Festival "Fête de la Musique" vorgestellt, FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft: Deutschland besiegt Elfenbeinküste mit 2:1, Alba Berlin ist nach Sieg gegen FC Bayern neuer Basketball-Meister, Schwülheiße Luft verursacht vielerorts heftige Gewitter mit Sturmböen und Starkregen, Das Wetter Hinweis: Die Beiträge zur FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft und Basketball dürfen aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Kontroverse Debatten über Reformvorschläge der Rentenkommission, Beginn der Friedensverhandlungen zwischen den USA und Iran in der Schweiz, Anwohner berichten von Pause bei israelischen Angriffen im Südlibanon, Minenräumung in Straße von Hormus durch deutsche Marine bedarf klarer Rechtsgrundlage des Bundestags, Ukraine greift russische Raffinerien und Treibstofflager auf annektierter Halbinsel Krim an, Unbekannte Mozart-Komposition wird auf Festival "Fête de la Musique" vorgestellt, FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft: Deutschland besiegt Elfenbeinküste mit 2:1, Alba Berlin ist nach Sieg gegen FC Bayern neuer Basketball-Meister, Schwülheiße Luft verursacht vielerorts heftige Gewitter mit Sturmböen und Starkregen, Das Wetter Hinweis: Die Beiträge zur FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft und Basketball dürfen aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Kontroverse Debatten über Reformvorschläge der Rentenkommission, Beginn der Friedensverhandlungen zwischen den USA und Iran in der Schweiz, Anwohner berichten von Pause bei israelischen Angriffen im Südlibanon, Minenräumung in Straße von Hormus durch deutsche Marine bedarf klarer Rechtsgrundlage des Bundestags, Ukraine greift russische Raffinerien und Treibstofflager auf annektierter Halbinsel Krim an, Unbekannte Mozart-Komposition wird auf Festival "Fête de la Musique" vorgestellt, FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft: Deutschland besiegt Elfenbeinküste mit 2:1, Alba Berlin ist nach Sieg gegen FC Bayern neuer Basketball-Meister, Schwülheiße Luft verursacht vielerorts heftige Gewitter mit Sturmböen und Starkregen, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Basketball darf aus rechtlichen Gründen nicht auf tagesschau.de gezeigt werden.
Im c't-Datenschutz-Podcast geht es diesmal um ein Problem, das in Unternehmen täglich auftaucht: Personenbezogene Daten sollen gelöscht werden – stecken aber in Logs, Backups oder gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen. Die Auflösung dieses Zielkonflikts ist ebenso herausfordernd wie praxisrelevant. Das Recht auf Löschung ist das zentrale Betroffenenrecht in der DSGVO. In Episode 161 der Auslegungssache diskutieren heise-Justiziar Joerg Heidrich und c't-Redakteur Sylvester Tremmel, der in dieser Folge Holger Bleich vertritt, über den Interessenkonflikt zwischen Löschaufforderungen und der Pflicht, bestimmte Daten aufzuheben. Fachkundiger Gast ist Dr. Christoph Wegener, Berater und Sachverständiger für Informationssicherheit und Datenschutz. Das Thema der Folge führt tief in den Maschinenraum der Datenschutzpraxis: Ein Betroffener verlangt die Löschung seiner Daten. Diese Daten befinden sich aber in einem Sicherheitsprotokoll, das nach IT-Standards nicht nur unveränderbar sein soll, sondern auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden muss. Eine Norm verlangt also Löschung, die andere schützt gerade die unmodifizierte Erhaltung. Genau dieser Konflikt begegnet Unternehmen bei Webserver-Logs, Sicherheitsprotokollen, Backups, Compliance-Systemen, KI-Systemen und behördlichen Fachverfahren. Ein Anlass für die Diskussion ist der Abschlussbericht des Europäischen Datenschutzausschusses zur koordinierten Durchsetzungsaktion 2025 zum Recht auf Löschung. 32 Aufsichtsbehörden werteten Antworten von 764 Verantwortlichen aus. Der Bericht benennt mehrere wiederkehrende Schwachstellen, darunter unklare Aufbewahrungsfristen, mangelhafte Verfahren für Löschanträge und besondere Schwierigkeiten bei Backups. Auch die Datenschutzkonferenz hebt diese Problemfelder hervor. Die Podcastfolge macht deutlich: Löschkonzepte werden künftig stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken. Besonders praxisrelevant sind Backups. In vielen Sicherungen lässt sich ein einzelner Datensatz technisch nicht sinnvoll entfernen, ohne die Integrität des gesamten Sicherungsbestands zu gefährden. Die Lösung kann deshalb nicht darin liegen, Sicherungen sofort physisch zu überschreiben. Entscheidend ist vielmehr, dass gelöschte Daten bei einer Wiederherstellung nicht unkontrolliert wieder in den Produktivbetrieb gelangen. Wer ein Backup zurückspielt, sollte also nachgelagerte Lösch- und Bereinigungsprozesse vorsehen. Noch schärfer zeigt sich der Konflikt bei Logfiles. Sicherheitsprotokolle sind für Angriffserkennung, Fehlersuche und Nachvollziehbarkeit unverzichtbar. Zugleich enthalten Logs häufig personenbezogene Daten wie IP-Adressen oder sicherheitsrelevante Ereignisse. Datenschutzrechtlich sind sie deshalb nicht neutral. Sie benötigen eine Rechtsgrundlage, klare Zwecke, begrenzte Fristen und Zugriffsbeschränkungen. Das Fazit der Folge: Der scheinbare Widerspruch zwischen Löschpflicht und Speicherzwang lässt sich nicht mit pauschalen Regeln lösen. Unternehmen müssen Aufbewahrungspflichten kartieren, Löschfristen festlegen, Zugriffe beschränken, Backups in ihre Prozesse einbeziehen und Logfiles technisch wie rechtlich sauber steuern. Das unveränderbare Backup bleibt dann nicht automatisch ein Datenschutzverstoß. Entscheidend ist, dass der Zweck begrenzt, die Verarbeitung eingeschränkt und eine Wiederverarbeitung gelöschter Daten zuverlässig verhindert wird.
Der Performance Manager Podcast | Für Controller & CFO, die noch erfolgreicher sein wollen
Seit 2025 müssen große multinationale Konzerne öffentlich offenlegen, wo sie weltweit wie viel Steuern zahlen. Was wie eine reine Großkonzern-Pflicht klingt, betrifft auch mittelständische Unternehmen – etwa als deutsche Tochtergesellschaft eines US-Konzerns. Prof. Dr. Dr. habil. Carl-Christian Freidank erklärt, was der Ertragsteuerinformationsbericht wirklich bedeutet, wer betroffen ist und wo die Fallstricke liegen. THEMEN DIESER EPISODE Was ist der EIB und warum wurde er eingeführt? Ziel, Rechtsgrundlage und der Kerngedanke hinter dem Public Country by Country Reporting Wer ist wirklich betroffen? Die drei Fallgruppen jenseits der 750-Millionen-Schwelle Was muss im Bericht stehen? Pflichtangaben länderweise – von Erträgen über Steuerzahlungen bis zu einbehaltenen Gewinnen Gestaltungsspielräume und Schutzklausel: Welche strategischen Entscheidungen Unternehmen jetzt treffen müssen Welche Steuerquoten die Öffentlichkeit, Investoren und Ratingagenturen aus dem Bericht ableiten werden Wer prüft den Bericht – und warum wird der Aufsichtsrat zur Haftungsfalle ÜBER DEN GAST Prof. Dr. Dr. habil. Carl-Christian Freidank ist emeritierter Professor am Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen der Universität Hamburg sowie Lehrbeauftragter an der dortigen Fakultät für Rechtswissenschaft. Er hat zum Thema zuletzt einen umfassenden Fachbeitrag veröffentlicht: Ertragsteuerinformationsbericht ante portas, Die Unternehmensbesteuerung, Heft 1/2026, S. 18–23.
In dieser Episode vertreten Sylvester Tremmel aus der c't-Redaktion und der freie Journalist Falk Steiner Joerg Heidrich an der Seite von Holger Bleich. Zum Auftakt berichtet Steiner aus Berlin von der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Bundesdatenschutzbeauftragten – und davon, wie wenige Journalistinnen und Journalisten überhaupt noch zu diesem Termin erschienen sind; für ihn ein bedenkliches Signal in Zeiten, in denen Vorhaben wie Vorratsdatenspeicherung oder Gesichtserkennung beim BKA auf der politischen Agenda stünden, der Datenschutz aber kaum noch Beachtung finde. Beim Bußgeld der Woche geht es um eine spanische Fondsgesellschaft, die einen mit Microsoft Teams aufgezeichneten internen Call später als offizielles Protokoll an externe Investoren weitergegeben hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD wertete die pauschale Einwilligung zur Aufzeichnung der Teilnehmenden als unzureichend und verhängte 3000 Euro Bußgeld. Die Diskutanten loben die Praxis der spanischen Behörde, auch kleinere Fälle konsequent zu verfolgen und damit Klarheit über die Auslegung der DSGVO zu schaffen. Breiten Raum nimmt der sogenannte Signal-"Hack" ein, bei dem hochrangige Politikerinnen und Politiker, darunter Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Ziel einer Phishing-Kampagne wurden. Tremmel stellt klar, dass es sich nicht um einen technischen Angriff auf den Messenger handelte: Die mutmaßlich aus Russland gesteuerten Angreifer gaben sich als Signal-Support aus und brachten ihre Opfer dazu, ihre PIN preiszugeben oder ein fremdes Gerät zu verknüpfen. Steiner schildert anschaulich, wie schwierig sichere Kommunikation in der politischen Realität ist, wo eine einzelne Person wie die Bundestagspräsidentin in zahlreichen Rollen unterwegs ist und über verschiedenste IT-Umgebungen hinweg kommunizieren muss. Die nun empfohlene Nutzung der Messenger-Plattform Wire löse das Grundproblem nicht, solange offene Messenger nötig blieben. Zuguterletzt stellt Tremmel eine Recherche von Correctiv, Computer Weekly und Solomon zum sogenannten "Pressure Cooker" bei Europol vor. In diesem Datensystem soll die EU-Polizeibehörde über Jahre hinweg mehr als zwei Petabyte an Daten angehäuft haben - ohne saubere Rechtsgrundlage, ohne funktionierendes Rechtemanagement und am europäischen Datenschutzbeauftragten vorbei. Steiner ordnet ein, warum gerade jetzt, da die EU-Kommission Europol mit mehr Personal und Befugnissen ausstatten will, ein genauer Blick auf diese Praxis besonders wichtig ist.
Dirk Kreuters Vertriebsoffensive: Verkauf | Marketing | Vertrieb | Führung | Motivation
Die falsche Führungskraft kostet dich nicht nur Geld. Sie zerstört Kultur, Recruiting und ganze Teams.In dieser Folge spreche ich mit Christian Fuchs über ein Thema, das im Mittelstand brutal unterschätzt wird: die richtige Auswahl von Führungskräften. Denn eine falsche Führungskraft stellt oft die falschen Mitarbeiter ein – und auf einmal funktioniert ein ganzer Bereich nicht mehr.Du erfährst, warum Bauchgefühl im Recruiting zu wenig ist, wie der Mentex Code funktioniert und weshalb eine höhere Trefferquote bei Führungskräften für Unternehmer extrem wichtig ist.Die wichtigsten Punkte aus dem Video:- Warum Fehlbesetzungen bei Führungskräften besonders teuer sind- Wie der Mentex Code Verhalten, Wirkung und Entscheidungen unter Druck sichtbar macht• Weshalb du bestehende und neue Führungskräfte systematischer prüfen solltest- Warum stille Kündigung oft ein Führungsproblem istMehr zu Christian Fuchs:Zum Mentex Code: www.mentex-code.comSein Buch "Die stille Kündigung": www.die-stille-kuendigung.deWebseite: www.christian-fuchs.comWenn du Unternehmer oder selbstständig bist und bessere Entscheidungen bei Führungskräften treffen willst, dann ist diese Folge Pflicht.
„Wir stehen doch mit einem Bein im Gefängnis!" Nicht selten haben Pflegekräfte bei rechtlichen Rahmenbedingungen ein ungutes Gefühl und oft herrscht große Unsicherheit in rechtlichen Fragen. Heute werden dir Margarete Stöcker und Volker Großkopf Orientierung und Sicherheit im Blick auf die Rechtsgrundlage bei Dekubitus und chronischen Wunden geben, damit du sicher und klar im Pflegealltag entscheiden kannst. Shownotes Buchempfehlung: https://shop.rechtsdepesche.de/produkt/5025/ https://www.rechtsdepesche.de/ www.youtube.com/@Rechtsdepesche https://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Gro%C3%9Fkopf https://fortbildungvorort.de/ www.youtube.com/@fortbildungvorort1632 Born to Pflege: Facebook: https://www.facebook.com/borntopflege/ Instagram: https://instagram.com/borntopflege/ YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCITRHJ4qllFPZkXaPDrlq6A Homepage: https://borntopflege.de/
Gesundheitsministerin Nina Warken macht ernst: Bis zum 29. April will sie ihr massives Reformpaket für die gesetzliche Krankenversicherung durch das Kabinett bringen. Geplant sind Einsparungen von 20 Milliarden Euro – deutlich mehr als die ursprünglich prognostizierte Lücke von 15 Milliarden. Gemeinsam mit Louis Westendarp von POLITICO Pro Gesundheit analysieren wir, warum die Ministerin bei den Leistungserbringern 12 Milliarden Euro streichen will und weshalb die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern zur nächsten Zerreißprobe mit der SPD werden könnte. Im 200-Sekunden-Interview spricht Johannes Winkel. Der Chef der Jungen Union rechnet mit der bisherigen „Gießkannen-Politik“ der Bundesregierung ab und fordert nach dem Gesundheitssektor den nächsten Tabubruch: eine ehrliche Debatte über die Alterssicherung und ein höheres Renteneintrittsalter. In Brüssel beginnt heute der Trilog zur umstrittenen Chatkontrolle. Während US-Tech-Konzerne weiter eigenmächtig private Nachrichten nach Missbrauch scannen, fehlt dafür in der EU seit Monatsbeginn die Rechtsgrundlage. Anouk Schlung von „Technologie & KI am Morgen“ erklärt das paradoxe Problem: Warum Berlin die anlasslose Überwachung strikt ablehnt, während Länder wie Frankreich und Dänemark auf maximale Kontrolle dringen. Das Berlin Playbook als Podcast gibt es jeden Morgen ab 5 Uhr. Gordon Repinski und das POLITICO-Team liefern Politik zum Hören – kompakt, international, hintergründig. Für alle Hauptstadt-Profis: Der Berlin Playbook-Newsletter bietet jeden Morgen die wichtigsten Themen und Einordnungen. Jetzt kostenlos abonnieren. Mehr von Host und POLITICO Executive Editor Gordon Repinski: Instagram: @gordon.repinski | X: @GordonRepinski. POLITICO Deutschland – ein Angebot der Axel Springer Deutschland GmbH Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin Tel: +49 (30) 2591 0 information@axelspringer.de Sitz: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 196159 B USt-IdNr: DE 214 852 390 Geschäftsführer: Carolin Hulshoff Pol, Mathias Sanchez Luna Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Der Bund will 3,4 Milliarden für Rüstung, und 70 Millionen für eine frauenfeindliche Uno-Organisation. Das Raumkonzept Schweiz hat immer noch keine Rechtsgrundlage. Die Schweiz will neutral bleiben im Iran-Konflikt. Und der Ständerat berät das Ständemehr.
Darf die Staatsanwaltschaft eine externe Strafrechtskapazität zur „Qualitätskontrolle“ beiziehen – und was bedeutet das für Fairness und Verfahrensrechte? Um diese Frage geht es in der neuen Folge der Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch. Ausgangspunkt ihrer Diskussion ist ein Artikel in der Bilanz, der den Nebenkriegsschauplatz im Vincenz-Komplex beschreibt: Im August soll der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und diverse Mitbeschuldigte starten. Derzeit läuft aber noch ein Ausstandsverfahren gegen die im Fall involvierten Staatsanwälte. Die Verteidigung will erreichen, dass das Team um Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel als befangen gilt. Der Knackpunkt: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage von Prof. Andreas Donatsch prüfen lassen, emeritierter Strafrechtsprofessor und ehemaliges Mitglied des Kassationsgerichts. Duri und Gregor ordnen ein, worum es juristisch geht: Im Strafverfahren gilt das Prinzip der Parteiöffentlichkeit (Parteien dürfen bei Beweiserhebungen mitwirken). Wenn ein Gutachter beigezogen wird, dürfen Verteidigung und Privatklägerschaft Fragen stellen und Einwände erheben. Wenn eine externe Person intern Akten liest und Rückmeldungen gibt, können diese Kontrollrechte umgangen werden. Die Diskussion geht dann einen Schritt weiter: Selbst wenn der Beizug rechtlich fragwürdig war, führt das nicht automatisch zu Befangenheit. Befangenheit bedeutet nicht einfach ein „Fehler“, sondern dass objektive Umstände den Eindruck erwecken, die Staatsanwaltschaft sei nicht mehr unvoreingenommen. Die Hürde ist hoch. Das Obergericht Zürich hat die Ausstandsbegehren abgewiesen. Nun liegt die Sache beim Bundesgericht. Spannend ist auch die weitere Ebene: Geht es bei einer „Qualitätskontrolle“ durch eine Strafrechtskapazität wirklich nur um Form (Lesbarkeit, Gliederung) – oder zwangsläufig auch um Inhalt (rechtliche Einordnung, Argumentation)? Und wenn es um Inhalt geht: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in der StPO? Welche? Entscheidend ist zudem die Transparenz: Die Verteidigung verlangt deshalb Einsicht in den Schriftverkehr. Die Staatsanwaltschaft verweigert sie mit dem Argument „interne Meinungsfindung“. Dort entzündet sich das Misstrauen mit Schaden für den Rechtsstaat. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Holger und Joerg verzichten ausnahmsweise auf einen Gast und arbeiten sich zu zweit durch gleich mehrere aktuelle Datenschutzthemen. Den Anfang macht ein Bußgeld aus Großbritannien: Die britische Datenschutzbehörde ICO verhängte gegen Reddit eine Strafe von 14,4 Millionen Pfund (rund 17,3 Millionen Euro), weil die Plattform über Jahre hinweg keine wirksame Altersüberprüfung einsetzte und so Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Rechtsgrundlage verarbeitete. Reddit kündigte Widerspruch an. Vom Bußgeld leiten die beiden über zum Thema Altersverifikation und sprechen über den Identitätsprüfer Persona. Das US-Unternehmen, an dem unter anderem Palantir-Mitgründer Peter Thiel beteiligt ist, wird von Plattformen wie Reddit, Discord und LinkedIn eingesetzt. Eine Recherche förderte zutage, dass Persona bei der Identitätsprüfung bis zu 269 Prüfschritte durchläuft, Daten mit US-Fahndungslisten und Terrorismus-Datenbanken abgleicht und 17 weitere Unternehmen einbindet. Holger warnt davor, dass solche Dienste weit mehr Daten sammeln und weitergeben könnten, als Nutzer ahnen – und dass über die Hintertür Altersverifikation eine Art Klarnamenpflicht im Netz entstehen könnte. Anschließend widmen sich die beiden dem Jugendschutzkonzept der SPD. Die Partei fordert ein vollständiges Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige und eine eingeschränkte Jugendversion für 14- bis 16-Jährige, in der Empfehlungsalgorithmen, personalisierte Werbung und suchtfördernde Elemente wie Endlos-Scrollen abgeschaltet sein sollen. Die Altersüberprüfung soll über das europäische EUDI-Wallet laufen, das im Frühjahr 2027 starten soll. Holger erkennt darin zwar den datensparsamsten Ansatz unter den bisherigen Vorschlägen, sieht aber zahlreiche Probleme: Das Wallet existiert noch nicht, steht erst ab 16 Jahren zur Verfügung und schließt Menschen ohne Smartphone und Nicht-EU-Bürger aus. Zudem habe Deutschland nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags durch den Digital Services Act seine Regelungskompetenz im Bereich Jugendschutz auf Plattformen an die EU abgegeben. Ein weiteres Thema ist ein Urteil des OLG Jena gegen Meta. Das Gericht stellte fest, dass Meta mit seinen Business-Tools eine weitreichende Überwachung der Internetnutzung betreibt, die auch nicht eingeloggte Personen erfasst und sogar sensible Gesundheitsdaten einschließen kann. Das Gericht sprach dem Kläger 3000 Euro Schadenersatz zu und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Beide Podcaster berichten auch von ihren eigenen Erfahrungen als Kläger in Massenverfahren gegen Meta. Beim Thema Chatkontrolle berichten sie von einer überraschenden Entwicklung im EU-Parlament: Im LIBE-Ausschuss fand sich bei einer Abstimmung keine Mehrheit für die Verlängerung der sogenannten freiwilligen Chatkontrolle, die Anfang April ausläuft. Ohne Verlängerung dürften Plattformen wie Microsoft oder Facebook nicht mehr automatisiert nach Darstellungen von Kindesmissbrauch scannen. Gleichzeitig stehen die Trilog-Verhandlungen zur eigentlichen Chatkontrolle-Verordnung an, deren Ausgang völlig offen ist. Zum Schluss werfen Holger und Joerg einen Blick auf das Omnibus-Paket zur DSGVO-Reform. Die geplanten Änderungen – darunter eine Neudefinition personenbezogener Daten, Einschränkungen es Auskunftsrechts und Sonderregeln für KI-Training – stoßen auf mehr Widerstand als erwartet. Die zypriotische Ratspräsidentschaft lehnt zentrale Vorschläge ab, auch das Parlament und die Datenschutzbehörden äußern Kritik. Das ehrgeizige Ziel, die Reform noch 2026 abzuschließen, sehen beide damit in Frage gestellt.
Die amerikanische Zollpolitik nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs. – Am vergangenen Freitag hat der Oberste Gerichtshof der USA einen Teil von Trumps Zollpolitik für unrechtmäßig erklärt. Was genau haben die Richter gesagt? Und welche Bedeutung hat dieses Urteil? – Innenpolitisch steht Trump nach diesem Urteil geschwächt da. Welche Folgen ergeben sich für Trump und für seine Gegenspieler auch in den eigenen Reihen über die unmittelbare Frage der Zölle hinaus? – Kurz nach dem Urteil hat Trump einen allgemeinen Zusatzzoll von 10 % auf nahezu alle US-Einfuhren angekündigt. Am Sonntag hat er nachgelegt und erklärt, er wolle nun einen allgemeinen Zoll von 15 % erheben. Auf welcher Rechtsgrundlage bewegt er sich? Und was würde ein Zoll von 15 % für die Handelspartner der USA bedeuten? – Der Oberste Gerichtshof hat die Frage offengelassen, ob die unrechtmäßig eingenommenen Zölle erstattet werden müssen. Das müssen jetzt offenbar die unteren Instanzen der US-Gerichtsbarkeit klären. Um wie viel Geld geht es? Und welche Folgen könnte es haben, wenn der Staat diese Einnahmen zurückzahlen müsste? – In Europa wurde das Urteil mit einer gewissen Genugtuung aufgenommen. Was bedeutet das alles für die deutsche und europäische Wirtschaft? Und wie sollte Europa auf die neue Lage reagieren?
Herzlich Willkommen und schön, dass Sie mit dabei sind bei dieser Folge von Wirtschaft mit Weisbach. Wir sind zurück im normalen Modus und deswegen heute auch mit verschiedenen Themen aus der internationalen Tech- und Unternehmenswelt.Wie immer freue ich mich über Ihr Feedback – schreiben Sie gerne an kontakt@wirtschaftmitweisbach.de oder vernetzen Sie sich mit mir über LinkedIn.Use Case aus Deutschland: Circus RoboticsEin konkretes Beispiel für die Verbindung von KI und Robotik ist die Circus Group aus München. Das Unternehmen entwickelt kommerzielle Kochroboter – vereinfacht gesagt: ein hochskalierbarer, vollautomatisierter „Thermomix“, der ohne menschliche Arbeitskraft auskommt.Ich habe mit dem Gründer Nikolas Bullwinkel gesprochen.Besonders bemerkenswert: Circus ist offiziell zertifiziert durch die NATO Support and Procurement Agency (NSPA). Das Münchner Unternehmen ist damit berechtigt, an Verteidigungsbeschaffungen und Direktvergaben aller Mitgliedsstaaten teilzunehmen. Circus ist aktuell der einzige gelistete Anbieter vollautomatisierter KI-Robotiklösungen für die taktische Truppenversorgung.Hier zeigt sich sehr konkret, wie KI nicht nur Software bleibt, sondern physische Infrastruktur, Logistik und sogar militärische Versorgung verändern kann.Bayer und Monsanto – Befreiungsschlag oder neues Risiko?Es sollte ein Befreiungsschlag für die Aktie werden: Bayer gab vergangene Woche einen milliardenschweren Vergleich im Glyphosat-Rechtsstreit in den USA bekannt.Der DAX-Konzern ist bereit, bis zu 7,25 Milliarden Dollar über einen Zeitraum von 21 Jahren an bestehende und neue Kläger zu zahlen. CEO Bill Anderson sprach von einem wichtigen Meilenstein und einem „Weg zur finalen Klärung“.Zunächst reagierte die Börse euphorisch. Doch schon am nächsten Tag kamen Zweifel auf.Der Plan hat eine lange Liste möglicher Hürden:Ein Richter in Missouri muss zustimmen.Teilnehmer der Sammelklage können sich gegen den Vergleich entscheiden.Bayer kann den Deal platzen lassen, falls nicht genügend Kläger zustimmen.Für den Erfolg braucht es nahezu 100 Prozent Zustimmung.Hinzu kommt: Ein ähnlicher Vergleich aus dem Jahr 2020 war letztlich gescheitert.Politische Unterstützung erhält Bayer nun jedoch aus Washington.US-Präsident Donald Trump unterzeichnete eine Executive Order, um die Versorgung der US-Verteidigungsindustrie und der heimischen Landwirtschaft mit Phosphor und Glyphosat sicherzustellen. Rechtsgrundlage ist der Defense Production Act.In dem Dokument wird Bayer ausdrücklich als einziger verbliebener US-Produzent sowohl für Phosphor als auch für Glyphosat genannt – von Marktbeobachtern bereits als „Lex Bayer“ bezeichnet.Die Aktie liegt auf Jahressicht rund 60 Prozent im Plus – notiert jedoch weiterhin deutlich unter dem Niveau vor Beginn der Monsanto-Klagen. Vor zehn Jahren begann mit der Monsanto-Übernahme ein Kapitel, das den Konzern bis heute prägt.Nächste Woche spreche ich mit dem Gründer der Deutschen Familienversicherung. Es geht um private Krankenversicherungen – und um neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.Ich freue mich, wenn Sie auch dann wieder mit dabei sind.Vielen Dank fürs Zuhören! Annette Weisbach ist seit über 15 Jahren als Wirtschaftsjournalistin für internationale Medien wie CNBC, Bloomberg und DW-TV tätig. Als CNBC-Korrespondentin führe ich regelmäßig Interviews mit Top-Entscheidungsträgern und...
Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelt die Rechtsgrundlage einer zweckändernden Weiterverarbeitung. So eine bisher weit verbreitete Rechtsansicht. Anderer Ansicht ist jedoch das VG Hannover, Urt. 05.06.2024, 10 A 4017/23. Danach ist sowohl die Prüfung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO auch eine (eigene) Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich. Sollte diese die Interessenabwägung sein, so ist für diese der Hinweis nach Art. 13 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO Voraussetzung, obwohl Art. 13 DSGVO (Informationspflicht bei zweckändernder Weiterverarbeitung) nicht vorsieht.Eine dogmatische Klärung oder ein Missverständnis?Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Zunächst blicken Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting ab Minute (00:41) nach Bayern, auf eine Anfechtungsklage vor dem VG Ansbach v. 2.11.2022 – AN 14 K 21.01431. Das bayrische Landesamt für Datenschutz hatte eine Verwarnung für einen besorgten Vater ausgesprochen. Dieser hatte Fotografien von Falschparkern auf dem Schulweg seiner Kinder aufgenommen und diese an die Polizei weitergeleitet. Nach Ansicht des VG Ansbach war die Verwarnung rechtswidrig, als Rechtsgrundlage kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO in Betracht. Das LDA Bayern fordert nun die Erfüllung der Informationspflichten durch den Vater. Anschließend (18:47) sprechen die beiden über die vom Bundesjustizministerium geplante Vorratsdatenspeicherung. Prof. Härting ordnete das Gesetzgebungsvorhaben zunächst in die Historie aus bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des EuGHs zu vergangenen Versuchen einer Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene ein. Ab Minute (29:35) erklärt Niko Härting, weshalb es sich bei dem Vorschlag um eine ,,Mogelpackung“ handelt. Ab Minute (33:53) thematisieren Härting und Brink die politischen Hintergründe. Zum Schluss (43:53) ist die unzureichende Berücksichtigung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern in dem Entwurf Thema.
Unser heutigen Werbepartner ist Schweitzer Fachinformationen:Hier gehts zu eurer virtuellen Unibuchandlung:https://www.schweitzer-online.de/info/Studienliteratur-Jura/
Auch in diesem Jahr gibt es zu Silvester in vielen Städten kein generelles Böllerverbot. Zuletzt scheiterte ein Vorstoß in Leipzig. Die Initiative "Böller Ciao" will das ändern und fordert die Politik zum Handeln auf.
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 13. November 2025, Rs. C-654/23, Inteligo Media SA / ANSPDCP mit der Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden befasst. Die Grundlage für die Entscheidung ist Art. 13 der Datenschutzrichtline für elektronische Kommunikation 2002/58/EG, der in Deutschland in § 7 UWG umgesetzt wurde. Darüber hinaus nimmt der EuGH auch Stellung zum Verhältnis dieser Richtlinie zur DSGVO mit Blick auf die Frage der Rechtsgrundlage. Der Podcast setzt die Regelungen in ihren – auch historischen – Kontext, beleuchtet die Aussagen des EuGH und ordnet sie für die Praxis ein. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
#004 Falllösung im Polizei- und OrdnungsrechtSchutzgüter | Einrichtungen des Staates | Zulässigkeit polizeirechtlichen Einschreitens gegen einen Aufruf zum Boykott von KommunalwahlenUnser heutigen Werbepartner ist Schweitzer Fachinformationen:Hier gibts Geschenke: https://www.schweitzer-online.de/info/Geschenkt/Zum kostenlosen Studiservice:https://www.schweitzer-online.de/info/Services-fuer-Studierende/
Technisch und militärisch wäre Abwehr von Drohnen durch die Bundeswehr möglich, sagt Thomas Röwekamp (CDU). Es fehle aktuell aber noch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage. Diese müsste die Zuständigkeiten klären, um der Bedrohungslage gerecht zu werden. Von WDR 5.
In dieser Episode von Auf dem Weg als Anwält:in sprechen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch über Art. 186 StPO: die stationäre Begutachtung. Ein spezielles Beweismittel, das tief in Grundrechte eingreift – theoretisch sogar Freiheitsentzug allein zum Zweck eines Gutachtens ermöglicht. In der Praxis spielt diese Bestimmung jedoch kaum eine Rolle. Die zentralen Themen dieser Folge: - Voraussetzungen der stationären Begutachtung: Wann reicht eine ambulante Untersuchung nicht aus und weshalb muss ein medizinisch indiziertes Setting in einer psychiatrischen Klinik vorliegen? - Rechtsgrundlage und Verfahren: Warum entscheidet das Zwangsmassnahmengericht in einem schriftlichen Verfahren und wieso das Fehlen einer mündlichen Anhörung problematisch ist. - Kompetenzen von Gericht und Staatsanwaltschaft: Weshalb hier eine Inkongruenz besteht – Gerichte dürfen vor einer Verurteilung selbst über Freiheitsentzug entscheiden. - Anrechnung auf die Strafe: Der Spitalaufenthalt wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet – unabhängig davon, ob in einer offenen oder geschlossenen Einrichtung. - Rechte während der stationären Begutachtung: Anwendung der Vorschriften zur Untersuchungs- und Sicherheitshaft – Besuchsrechte, Postkontrolle, ärztliche Betreuung, Beschwerdemöglichkeiten. - Keine praktische Relevanz: Warum Art. 186 StPO nie angewandt wird. - Praxisperspektive: Was tatsächlich vorkommt: Verlegungen von Untersuchungshäftlingen in Kliniken, zu wenige Plätze für psychisch kranke Personen, neue Notabteilungen wie in Limmattal. - Haftpolitik im Vergleich: Unterschiede zwischen Kantonen von Befristungen wegen Kollusionsgefahr (z. B. Basel-Stadt) bis zu pauschalen Dreimonatsanordnungen in Zürich – und welche Folgen dies für Haftdauer und psychische Belastung hat. - Transparenz und Statistik: Warum Unterschiede in Haftquoten zwischen den Kantonen Fragen aufwerfen und weshalb Vergleiche Hinweise auf Verfahrenspraxis und Staatsanwaltschaftsführung geben könnten. Wer Strafrecht, Strafprozessordnung, Untersuchungshaft und die stationäre Begutachtung verstehen will, erhält hier einen Einblick in eine Norm mit hoher Grundrechtsrelevanz, aber geringer praktischer Bedeutung. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 186 StPO - Stationäre Begutachtung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_186) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Holger und Joerg widmen sich diemal gemeinsam mit Professor Dr. Alexander Golland drei wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, alle drei aus dem laufenden Monat September. Alexander, Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen, ordnet die teils verwirrenden Urteile ein und erklärt deren praktische Auswirkungen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datentransfer, dem wiederum das EU-US Data Privacy Framework zugrunde liegt. Latombe wollte den Beschluss für nichtig erklären lassen. Das Europäische Gericht (EuG) wies die Klage ab, damit bleibt er vorerst als Rechtsgrundlage bestehen. Alexander ordnet das Verfahren ein und erläutert, warum das Gericht nur prüfte, ob die Kommission 2023 bei Erlass des Beschlusses korrekt handelte, nicht aber die heutige Situation unter veränderten politischen Vorzeichen bewertete. Besonders praxisrelevant ist das SRB-Urteil des EuGH zur Pseudonymisierung. Die zentrale Frage: Sind pseudonymisierte Daten für Empfänger, die selbst (ohne Dritte) keinen Personenbezug herstellen können, anonym, oder bleiben sie personenbezogen? Der EuGH bestätigt in dem Revisionsverfahren zwar den sogenannten "subjektiven Ansatz" – es kommt auf die Möglichkeiten des Empfängers an –, lässt aber entscheidende Detailfragen offen. Alexander kritisiert die fehlende Rechtssicherheit: Unternehmen wissen weiterhin nicht genau, ob sie für solche Datenübermittlungen Auftragsverarbeitungsverträge benötigen. Die Richter machten wenig Vorgaben und verwiesen auf die Einzelfallprüfung. "Steine statt Brot", resümiert Alexander. Fall drei dreht sich um den immateriellen Schadenersatz. Ein Bewerber hatte gegen die Quirin Privatbank geklagt, weil sensible Angaben versehentlich an einen Dritten gingen. Der EuGH bestätigte: Auch Ärger oder Schamgefühle können ein Schaden im Sinne der DSGVO sein. Ein Nachweis bleibt aber schwierig. Beim Thema Unterlassung urteilten die Richter restriktiv: Einen originären Unterlassungsanspruch sieht die DSGVO nicht vor. Allerdings könne das nationale Recht solche Ansprüche zulassen, hierzulande beispielsweise über das Wettbewerbsrecht. Für die Praxis bedeutet das: Betroffene müssen künftig eher auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgreifen. Die Diskutanten zeigen sich ein wenig frustriert über die mangelnde Klarheit der Urteile. Statt eindeutiger Vorgaben liefern die Gerichte oft nur die klassische Juristen-Antwort: "Es kommt darauf an." Für Unternehmen und Betroffene bedeutet das weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bei alltäglichen Datenverarbeitungen.
Am 12. September 2025 wird der Data Act der EU wirksam. Es steht zu befürchten, dass viele Unternehmen darauf kaum vorbereitet sind. In Episode 142 des c't-Datenschutz-Podcasts diskutieren Holger und Joerg mit Carolin Loy vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht über die weitreichenden Folgen der neuen Verordnung. Der Data Act soll Datensilos aufbrechen und Nutzern Zugang zu Daten verschaffen, die bei der Verwendung vernetzter Geräte entstehen, vom Auto über die Kaffeemaschine bis zur Solaranlage. Bisher kontrollieren viele Hersteller diese Daten exklusiv. Künftig müssen sie sie auf Verlangen herausgeben, auch an Dritte. Die EU-Kommission erhofft sich davon jährlich bis zu 200 Milliarden Euro zusätzliches Wirtschaftswachstum durch neue datenbasierte Geschäftsmodelle. Die praktische Umsetzung stellt Unternehmen vor massive Probleme. Sie müssen ab sofort Datenlizenzverträge mit Nutzern schließen und Schnittstellen zur Datenherausgabe schaffen. Die von der EU-Kommission versprochenen Mustervertragsklauseln existieren zehn Tage vor dem Stichtag nur als Entwurf. "Das schadet vor allem denjenigen, die das Gesetz anwenden müssen", kritisiert Loy die mangelhafte Vorbereitung. Besonders komplex stellt sich die Abgrenzung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten dar. Bei personenbezogenen Daten greift weiterhin die DSGVO mit Vorrang. Das heißt, Unternehmen benötigen eine Rechtsgrundlage für die Herausgabe. Dies führt zu einem Dilemma: Verweigern sie die Herausgabe mangels Rechtsgrundlage, verstoßen sie möglicherweise gegen den Data Act. Geben sie Daten ohne Rechtsgrundlage heraus, verletzen sie die DSGVO. Weitere Unsicherheit schafft die fehlende Aufsichtsstruktur. Deutschland hat noch keine zuständige Behörde für nicht-personenbezogene Daten benannt. Ein Referentenentwurf vom Jahresanfang sah die Bundesnetzagentur vor, für personenbezogene Daten sollte die Bundesbeauftragte für Datenschutz zentral zuständig sein, was die föderale Aufsichtsstruktur der Datenschutzaufsicht aushebeln würde. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar wurde der Entwurf der damaligen Ampelkoalition obsolet, ein neuer liegt noch nicht vor. Die Expertin Loy empfiehlt Unternehmen dringend, ihre Datenbestände zu analysieren und zwischen personenbezogenen und anderen Daten zu trennen. Sie müssen Informationspflichten nach dem Data Act erfüllen und Verträge vorbereiten. Im Zweifel rät sie, vom Personenbezug auszugehen und Herausgabeanfragen zunächst kritisch zu prüfen. Während die Diskutanten die Grundidee des Data Acts – mehr Datenzugang und Wettbewerb – durchaus begrüßen, kritisieren sie die Umsetzung. Gerade der Mittelstand sei mit der Flut neuer Digitalgesetze völlig überfordert, moniert Joerg. Die komplexe Verzahnung mit der DSGVO schaffe mehr Rechtsunsicherheit als Klarheit.
Die Polizei in Bayern nutzt die umstrittene Software Palantir, um Datensätze aus verschiedenen Quellen auszuwerten. Für den Einsatz der Software gebe es aber eine sorgfältig erarbeitete Rechtsgrundlage, sagt Joachim Herrmann, Bayrischer Innenminister (CSU). Von WDR5.
Der EuGH hat sich mit dem Beschäftigtendatenschutz mehrfach befasst - zuletzt mit der Betriebsvereinbarung. Im Interview zeigt Vorsitzender Richter am VG i.R. Hans-Hermann Schild auf, wie die Rechtsprechung des EuGH zur Betriebsvereinbarung zu verstehen ist, und was sich für die Praxis hieraus ergibt.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Die Anforderungen an die Interessenabwägung als Rechtsgrundlage konkretisiert der EuGH in seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF weitergehend. Er setzt seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund fort. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der vierte Podcast befasst sich mit der Konkretisierung der Anforderungen in der Entscheidung SNCF.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF konkretisiert der EuGH seine Auslegung an die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage. Neben der Konkretisierung der Interessenabwägung ist das der zweite wesentliche Teil der Entscheidung SNCF. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der dritte Podcast befasst sich mit der Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage und zeigt deren möglicherweise begrenzten Anwendungsbereich auf.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Der EuGH hat sich in Urteilen vom 04.10.2024 (Niederländischer Tennisbund) und 09.01.2025 (SNCF) mit der Interessenabwägung als Rechtsgrundlage und den Anforderungen hieran befasst. In der Gesamtschau der Entscheidungen ergeben sich wesentliche Anhaltspunkte zur Anwendung, aber auch Kritikpunkte an der Auslegung durch den EuGH. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der erstePodcast befasst sich mit den Grundlagen im Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
LdN431 Merz gelingt Kanzler-Rede, Merz verpatzt Ukraine-Ultimatum, Zurückweisungen an Grenzen ohne Rechtsgrundlage, Trumps Angriffe auf US-Unis (Prof. Rüdiger Bachmann, Notre Dame), AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes geleakt, Kapitalismuskritik der Linkspartei verfassungswidrig?
Mit einer Standesinitiative will der Kanton Luzern vom Bund eine Rechtsgrundlage für die Einführung der automatischen Fahrzeugfahndung erreichen. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion angenommen. Weiter in der Sendung: · Kanton Luzern will sein Stimmrechtsgesetz überarbeiten · Küssnachter Bezirksrat ist enttäuscht vom Schwyzer Regierungsrat
Geuther, Gudula www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Das Gewaltschutzverfahren ist ein zivilrechtliches Instrument, das dem Schutz von Personen vor Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung dient. Rechtsgrundlage bildet insbesondere das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Ziel ist es, Betroffenen schnellen und wirksamen gerichtlichen Schutz vor Übergriffen oder Belästigungen zu ermöglichen. Das Verfahren spielt sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Familienrecht eine bedeutende Rolle. Euer Dozent Thomas Montag
Der Pharmakonzern Novartis investiert 23 Milliarden in den USA, um Trumps Zölle zu vermeiden. Die Bundeskanzlei erlässt Regeln ohne Rechtsgrundlage, auf Kosten der Demokratie. Toblerone investiert in der Schweiz.
"Ich liebe jede Farbe, Hauptsache sie ist schwarz.""Pop will eat itself!""Wer vergisst, tötet auch ein zweites Mal!"Sprüche wie diese, in ihren unterschiedlichen Graden von Nihilismus, standen in meiner Teenagerzeit an unseren Wänden. Ganz normaler Gruftistuff. Weder wir Wandmaler noch das angestrebte Publikum - Kumpels, Eltern, Funktionäre - nahmen den Quatsch sonderlich ernst. Wenn man es sehr hoch hängen will, war es eine Form der Rebellion, ein Auflehnen gegen eine Gesellschaft (die DDR), mit deren Zielen man vielleicht noch halbwegs übereinstimmte - Sozialismus, warum nicht? - deren Methoden man aber ablehnte, speziell so Sachen, wie Leute ohne Rechtsgrundlage wegzusperren und s**t.Gerade weil die Kluft zwischen der postulierten und der gelebten Moral so tief war, fühlten wir weniger das Bedürfnis, gegen "das System" zu kämpfen; wir machten unser Ding parallel zu ihm, im Zweifel in leichter Opposition, aus der tiefen Überzeugung heraus, dass das alles eh nicht mehr so lange geht; zu bankrott, zu ausgehöhlt, zu bigott war die Gesellschaft.Was seinerzeit an Wänden stand, strahlt Dir heute auf Insta, TikTok oder, gottbehüte, X, the everything app, durch die Rezeptoren direkt ins Brain. Das ändert an der Tatsache nichts, dass das angestrahlte Publikum - Kumpels, Eltern, Funktionäre - den Quatsch auch heute nicht sonderlich ernst nehmen. Dabei steht im Unterschied zum plakativen Spruch damals, in den Posts heute, je nach Bubble, manchmal Fundamentales, klug Analysiertes gar. Aber da das gefährlich sein kann für die aktuellen Machthaber, benutzen diese die Kraft des Algorithmus, die Nachrichtenzone mit "Scheiße zu fluten". Damit sich das nur milde politisch interessierte Publikum nicht durch intelligente Kritik radikalisiert, werden Videos priorisiert, möglichst harmlose - Affen, Kinder, Katzen - und nur zu Wahlkampfzeiten pusht man vielleicht mal die eine oder andere Greueltat der aktuell größten Feinde des Establishments. Das alles ist gut untersucht und in Kurz- und Langform dokumentiert.Wenn man das Ganze als Wettstreit von Ideen betrachtet, von mir aus sogar "Ideologien" oder "Wertesystemen", kann man dieses Game durchaus interessiert finden, auch wenn die Protagonisten mit dem eigenen Leben spielen. Schon immer gab es den Wettstreit um die richtige Idee, den richtigen Weg zu leben und bei aller Verzweiflung ob des aktuellen Niveaus des Diskurses bringen 3 Millionen Posts immer noch weniger Menschen um, als 3 Millionen Kugeln. Früher wurde der Battle auf dem Schlachtfeld der Ideen als ein Kampf zwischen Progressiven und Konservativen betrachtet und als wertvoll angesehen, denn eine Gesellschaft, die zu schnell voranschreitet, lässt zu viele der Langsameren auf der Strecke; verharrt jedoch die Gesellschaft in Angst vor der Zukunft, droht sie zu explodieren, weil die Klugen und Wilden keinen Bock auf Langeweile und zähe Muffigkeit haben.Aber entspricht die Beschreibung "Vorwärts gegen Rückwärts" noch der Realität? Kämpfen hier zwei Moralitäten gegeneinander und die eine, aktuell die Konservative, liegt gerade vorn, weil den meisten Leuten der S**t um sie herum zu schnell geht, sie nicht mehr mitkommen?Wenn wir lesen (müssen), was der angeblich reichste F****r auf dem Planeten so sagt, ist man eher verwirrt:Für Nicht-Nerds: Wir Menschen sind nur die Starthilfe für eine digitale Superintelligenz, meint die menschliche Superintelligenz Elon Musk. Nun muss eine Meinung weder fundiert, durchdacht oder auch nur klug sein, um sich zu verbreiten, siehe "Coronaschutzimpfung machen 5G", siehe "Ausländer sind Schmarotzer" und ähnlicher Dünnschiss, den man im Erzgebirgsvorland so glaubt.Die Idee einer Singularität, einer Superintelligenz, in der wir Menschen bestenfalls aufgehen, wenn wir nicht einfach nur ihr Treibstoff sind, weil, zu dumm, stammt in etwa aus der Zeit, als ich die eingangs erwähnten Sprüche mit schwarzem Filzer an die Rauhfasertapete über meinem Bett malte. Dachte William Gibson Ende der Achtziger Jahre aus heutiger Sicht noch "konventionell" (Stecker in den Kopf), beschreibt 1995 Neal Stephenson in "Diamond Age" einen Almanach für Kinder, der dem ChatGPT-Abo, mit dem Schüler heute ihre Lehrer bescheißen, verdammt ähnlich ist. 1998 schrieb Ray Kurzweil dann den Urtext "The Age of Spiritual Machines: When Computers Exceed Human Intelligence", und legte dar, wie wir uns alle zusammenschalten und inmitten von Computern leben werden. Nur ein Jahr später vollendeten die Wachowski-Geschwister den Weg von Gibsons "Computer für alle" zu "Alle für den Computer" mit der Matrix-Trilogie und ihrer Vision für die Biobatterie Mensch. Alles hübsche Geschichten über Superintelligenzen und Singularitäten, je nach persönlichem Geschmack hoffnungsvoll oder schreckensnihilistisch - aber auf keinen Fall real.Musks Spruch aber, dass wir Biopeople nur der Samen für eine digitale Intelligenz seien, ist, so dumm er ist, ernst gemeint und der Menschenfeind hat die Mittel und den Einfluss auf den mit Abstand dümmsten Präsidenten der Welt (Honni war ein Einstein dagegen), wenn schon nicht dieses Ziel zu erreichen, auf dem Weg dahin aber ordentlich Geschirr zu zerbrechen, die Weltwirtschaft z.B. oder den mehr schlecht als recht haltenden Weltfrieden. Irgendwie macht da die eigene Neigung zum zynischen Spruch, den manchmal nur ich lustig finde oder die provokante Spielerei mit dem Nihilismus, zu der ich auch 40 Jahre später noch neige, nicht mehr den allergrößten Spaß. Milliardäre machen einem aber auch alles kaputt. Duh.Aber so schnell lasse ich mich nicht aus der Rolle der milden Opposition drängen und praktiziere nunmehr Antinihilismus. Nicht oft, es fällt mir nicht zu, zu lange trage ich schwarz, bin zu introvertiert, zu fremd ist mir der Mensch, aber wenn es gegen Elon Musk geht, reiße ich mich zusammen. Zu pessimistisch sind die meisten Menschen um mich herum, da spielt es kaum eine Rolle, ob ihr Tribe bei Wahlen gerade verloren hat oder gewonnen. Denn so ansteckend wie ausländerfeindlicher AfD-Scheiß, Anti-Woke-Quatsch und AI-Slop sind, muss man wissen: alles, was beim Menschen durch irgendeine Körperöffnung rein geht und dann im Kopf ankommt, kann anstecken - sogar Freundlichkeit! Ich habe es jahrzehntelang nicht geglaubt. Jetzt ist es fast die letzte Hoffnung. Also mach ich das jetzt! Ich geh rein! Ich f*****g lächle Menschen an. This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit lobundverriss.substack.com
Gerade im Kontext der Umsetzung vonKI-Projekten und der Cyber Security Regulation (NIS-2, DORA, usw.) kommt immerwieder die Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO insSpiel und damit auch das Urteil des EuGH vom 19.12.2023 (Rs. C-65/23).Damit stellt sich aber auch die Frage, ob diese Entscheidung wirklich zu einerKonkretisierung der Anforderungen und damit zur Rechtssicherheit beigetragenhat. Diese Frage beleuchtet der Podcast. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen!
Still und leise schuf das Obergericht des Kantons Zürich eine Rechtsgrundlage für Eigentumsabfragen im Online-Grundbuch. In diesem Rahmen können Grundeigentümer die Online-Abfrage sperren lassen, was auf Kritik stösst. Was halten Andreas und Martin davon?
Der Axpo-Gründungsvertrag datiert noch aus dem Jahr 1914 – und er bleibt vorerst in Kraft. Der Kanton Schaffhausen hat heute Nein gesagt zu den neuen Axpo-Verträgen. Beim Energiekonzern bedauert man die Ablehnung. Versichert aber: Unmittelbar Folgen habe es für die Axpo nicht. Weitere Themen: (01:28) Keine neue Rechtsgrundlage: Schaffhausen lehnt Axpo-Verträge ab (10:11) Wieso die deutsche AfD gezielt um «Migrantenstimmen» wirbt (18:06) Eltern von IS-Kämpfer müssen sich vor Gericht verantworten (23:01) Zum Tod von Alain Delon
Ex-Verfassungsrichter di Fabio erklärt, dass der Gefangenenaustausch keinen Verfassungsverstoß darstellt. Der außenpolitische Kontext sei entscheidend. Zwar wurde der Generalbundesanwalt angewiesen, die Unabhängigkeit des Gerichts bleibe aber gewahrt. Armbrüster, Tobias www.deutschlandfunk.de, Interviews
Bist auch du vom Twitter/X-Datenleck betroffen? Jetzt checken und nicht Deine Chance auf Schadensersatz verlieren: https://wbs.law/twitter-check (WERBUNG) Das BKA gerät ins Visier von Datenschützern. Mehrere Millionen Polizeifotos sind für einen Software-Test weitergegeben worden, ein Betroffener erwägt nun eine Klage gegen die Behörde. Umstritten ist vor allem die Rechtsgrundlage des womöglich skandalösen Grundrechtseingriffs. Links - MDR Videobeitrag https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-823204.html - Art. 2 DSGVO https://dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html - BDSG Teil 3 https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/BJNR209710017.html#BJNR209710017BJNG001700000 - § 21 BKA-Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bkag_2018/__21.html - Art. 6 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
Müller, Dirk www.deutschlandfunk.de, Interviews
Text für Podcast Urteil des Bundesarbeitsgerichts - Dr. Alexander Bissels erklärt uns die Ergebnisse Unsere Branche ist es gewohnt: Wir haben es häufiger mit spannenden Urteilen zu tun. Umso mehr freue ich mich, dass wir nach der Tagung des BAG am 31.05.2023 aufatmen können. Die Tarifverträge dürfen weiterhin als wirksame Rechtsgrundlage herangezogen werden. Die Unsicherheiten bzgl. des Gleichstellungsgesetz und auch über die Überlassungshöchstdauer haben wir hinter uns gelassen und für die nahe Zukunft nun nicht mehr allzu viel zu befürchten. Ich freue mich, dass wir bei arbeitsrechtlichen Fragen in der Zeitarbeitsbranche auf das Expertenwissen von Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zurückgreifen können. In der heutigen Podcast-Folge erklärt er uns die Ergebnisse des Urteils. Außerdem erfährst du, welche rechtlichen Unterschiede es für die Zeitarbeit in den verschiedenen Ländern gibt und welche Besonderheiten sich daraus für Deutschland ergeben. Trotz der positiven Ergebnisse sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass es an einigen Stellen noch einen gewissen Nachhall geben kann. Mehr dazu erfährst du im Podcast. Nun lasst die Sektkorken knallen und freut euch über das tolle Ergebnis für die Zeitarbeit! Dr. Alexander Bissels steht dir für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht in unserer Branche zur Verfügung. Seine Kontaktdaten findest du weiter unten in der Beschreibung. Wenn du auch die nächste Experten-Folge nicht verpassen und immer auf dem neuesten Stand rund um die Zeitarbeit bleiben möchtest, freue ich mich über ein Abo von dir! Bis bald, Dein Daniel ———————————————————————————————————— Links Alexander Bissels Dr. Alexander Bissels fasst das Urteil nochmal ausführlich zusammen: https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/showdown-in-erfurt-abweichung-vom-gleichstellungsgrundsatz-in-der-zeitarbeit-ueber-den-gesamtschutz-und-tarifliche-ausgleichsvorteile/ https://cms.law/de/deu/personen/alexander-bissels https://www.cmshs-bloggt.de/author/kab/ Xing: https://www.xing.com/profile/Alexander_Bissels/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-alexander-bissels-bb9b76234/ ———————————————————————————————————— Liebe Zeitarbeit VIP Club
Eine schnell wachsende Dienstleistungsbranche bietet Hirnreisen auf LSD und Pilzen an. Ziel des Ganzen: Manager sollen kreativer werden. Thomas Fischermann, Redakteur im Wirtschaftsressort der ZEIT hat sich auf einen Trip nach Amsterdam zu den Leistungsträgern von morgen begeben. Im Podcast mit Ina Mortsiefer erzählt er, wie so eine Hirnreise eigentlich abläuft, ob jeder diese bewusstseinsverändernden Sitzung buchen kann und wie es um die Rechtsgrundlage steht. Hier geht es zum Artikel von Thomas Fischermann: https://www.zeit.de/2022/34/drogenkonsum-arbeitsplatz-psychedelika-leistungsfaehigkeit Und hier zu seinemBuch »Der Sohn des Schamanen«: https://www.penguinrandomhouse.de/Buch/Der-Sohn-des-Schamanen/Thomas-Fischermann/Heyne/e593133.rhd
Die meisten Menschen in Georgien wollen, dass ihr Land EU-Beitrittskandidat wird, die Regierung aber verhält sich zögerlich. Im Podcast erklärt der außenpolitische Korrespondent der ZEIT Michael Thumann, warum die Demonstrant*innen den Rücktritt des Regierungschefs fordern – und wie abhängig Georgien von Russland ist. Außerdem: Im September läuft die Rechtsgrundlage für das Infektionsschutzgesetz aus. Gesundheitsminister Karl Lauterbach schließt Lockdowns im Herbst aus, Schulschließungen aber nicht. Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko wirft der Ukraine vor, sein Land mit Raketen beschossen zu haben. Im schweizerischen Lugano beraten 40 Geberländer über Hilfen zum Wiederaufbau der Ukraine. Was noch? Irland holt im Whiskey-Exportwettbewerb wieder auf. Moderation und Produktion: Azadê Peşmen Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Der Bundestag hat Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Bundeskanzler entzogen. Es sei an der Zeit, die Ruhestandsregelungen für Altkanzlerinnen oder Bundespräsidenten insgesamt auf den Prüfstand zu stellen, kommentiert Volker Finthammer. Denn dafür gebe es bislang keine Rechtsgrundlage.Ein Kommentar von Volker Finthammerwww.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der WocheDirekter Link zur Audiodatei
Triggerwarnung: Im ersten Fall geht es um sexualisierte Gewalt an Kindern. Sie haben ihr ganzes Leben noch vor sich, doch sind schon auf den falschen Pfad abgebogen. In dieser Folge “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” beschäftigen wir uns mit Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die schon früh auf Abwege geraten sind. Nachdem zunächst der zehnjährige Nico verschwunden war und später tot aufgefunden wurde und nun noch ein weiteres Kind vermisst wird, ist man in Leipzig fassungslos. Bisher weiß man nicht, dass sich schon seit einiger Zeit jemand auf Schulhöfen und Spielplätzen rumtreibt, um den Kindern aufzulauern - und, dass die Person deswegen nicht vorher aufgefallen ist, weil sie selbst fast noch ein Kind ist. “Ich bin im Feld an so einer Scheune und mein Freund, der liegt hier. Der hat die Kehle irgendwie aufgeschnitten. Sie müssen ganz schnell kommen”, schreit Tobias in sein Handy. Sein bester Freund Leon liegt vor ihm - tot. Seit über 14 Jahren kennen sich die beiden schon - Tobias ist sowas wie das 5. Mitglied in Leons Familie. Die zwei hatten sogar gemeinsame Träume für die Zukunft, die nun niemals in Erfüllung gehen werden. Handyverbot und Jugendarrest - das Spektrum der “Strafen” für Jugendliche ist groß. In allererster Linie geht es nämlich um Erziehung und nicht um Bestrafung. Doch wenn Kinder oder Jugendliche jemanden töten, dann reicht das nicht. Was passiert, wenn 14-Jährige schwer kriminell werden und 19-jährige Totschläger noch “zu” jugendlich für das Erwachsenenstrafrecht sind, hört ihr in dieser Episode. Außerdem verraten wir euch, ob die Jugend von heute wirklich so schlimm ist wie alle immer sagen. Interviewpartnerin in dieser Folge: Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer Ulrike Paul **Kapitel** 00:03:50 - Fall Nico 00:27:47 - Aha: Straffällige Kinder 00:33:01 - Fall Leon 01:00:51 - Aha: Heranwachsende vor Gericht 01:10:42 - Zahlen & Fakten 01:15:35 - Jugendstrafrecht 01:23:18 - Debatte **Shownotes** *Fall Nico* S. Harbort: „Wenn Kinder töten” Urteil: Landgericht Leipzig 3 KS 33 JS 2059/92 + 12 VRs 303 Js 2059/92 Spiegel: Je mehr gewalt, desto schöner: https://bit.ly/38dMBlg *Aha: Straffällige Kinder* koerperverletzung.com: Wann liegt verminderte Schuldfähigkeit laut Strafrecht vor?: https://bit.ly/3sopMBW Focus: 13-jähriges Kind gesteht Schlag auf Fabian S.: https://bit.ly/3l26SwA DAHAG: Deliktsfähigkeit: Definition und Rechtsgrundlage: https://bit.ly/3FuKXrD *Fall Leon* Urteil: Landgericht Paderborn, 01 KLs 3/16 Urteil: Bundesgerichtshof 4 StR 223/15 WDR: „Der Junge, der seinen besten Freund erschlug“: https://bit.ly/38bPnYd NW: Urteil im Scheunenmord: https://bit.ly/39Rxq1x NW: Paderborner Scheunenmord wird neu aufgerollt: https://bit.ly/3wf3iVb *Aha: Heranwachsende vor Gericht* ZJJ: https://bit.ly/3MUVgHU N. C: Habermann: Die gutachterliche Praxis im Strafverfahren mit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten: https://bit.ly/38bMvdW *Diskussion* Deutsches Jugendinstitut: Zahlen - Daten - Fakten - Jugendgewalt: https://bit.ly/3958umI Deutschlandfunk Kultur: Das Ende der Unschuld: https://bit.ly/3M2pc4O **Credit** Produzentinnen/Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Johann Subklew, Selina Hare, Denise Friemann Schnitt: Pauline Korb **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust
Die meisten Maßnahmen sollen zum 20. März abgeschafft werden. Nur ein kleinerer Katalog an Regelungen soll möglich bleiben. Manchen ist das zu wenig. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times