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Die Anforderungen an die Interessenabwägung als Rechtsgrundlage konkretisiert der EuGH in seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF weitergehend. Er setzt seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund fort. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der vierte Podcast befasst sich mit der Konkretisierung der Anforderungen in der Entscheidung SNCF.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C‑394/23 – SNCF konkretisiert der EuGH seine Auslegung an die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage. Neben der Konkretisierung der Interessenabwägung ist das der zweite wesentliche Teil der Entscheidung SNCF. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der dritte Podcast befasst sich mit der Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage und zeigt deren möglicherweise begrenzten Anwendungsbereich auf.Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Der EuGH hat sich in Urteilen vom 04.10.2024 (Niederländischer Tennisbund) und 09.01.2025 (SNCF) mit der Interessenabwägung als Rechtsgrundlage und den Anforderungen hieran befasst. In der Gesamtschau der Entscheidungen ergeben sich wesentliche Anhaltspunkte zur Anwendung, aber auch Kritikpunkte an der Auslegung durch den EuGH. In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der erstePodcast befasst sich mit den Grundlagen im Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑621/22 – Niederländischer Tennisbund Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
LdN431 Merz gelingt Kanzler-Rede, Merz verpatzt Ukraine-Ultimatum, Zurückweisungen an Grenzen ohne Rechtsgrundlage, Trumps Angriffe auf US-Unis (Prof. Rüdiger Bachmann, Notre Dame), AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes geleakt, Kapitalismuskritik der Linkspartei verfassungswidrig?
Mit einer Standesinitiative will der Kanton Luzern vom Bund eine Rechtsgrundlage für die Einführung der automatischen Fahrzeugfahndung erreichen. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion angenommen. Weiter in der Sendung: · Kanton Luzern will sein Stimmrechtsgesetz überarbeiten · Küssnachter Bezirksrat ist enttäuscht vom Schwyzer Regierungsrat
Geuther, Gudula www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Das Gewaltschutzverfahren ist ein zivilrechtliches Instrument, das dem Schutz von Personen vor Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung dient. Rechtsgrundlage bildet insbesondere das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Ziel ist es, Betroffenen schnellen und wirksamen gerichtlichen Schutz vor Übergriffen oder Belästigungen zu ermöglichen. Das Verfahren spielt sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Familienrecht eine bedeutende Rolle. Euer Dozent Thomas Montag
Der Pharmakonzern Novartis investiert 23 Milliarden in den USA, um Trumps Zölle zu vermeiden. Die Bundeskanzlei erlässt Regeln ohne Rechtsgrundlage, auf Kosten der Demokratie. Toblerone investiert in der Schweiz.
"Ich liebe jede Farbe, Hauptsache sie ist schwarz.""Pop will eat itself!""Wer vergisst, tötet auch ein zweites Mal!"Sprüche wie diese, in ihren unterschiedlichen Graden von Nihilismus, standen in meiner Teenagerzeit an unseren Wänden. Ganz normaler Gruftistuff. Weder wir Wandmaler noch das angestrebte Publikum - Kumpels, Eltern, Funktionäre - nahmen den Quatsch sonderlich ernst. Wenn man es sehr hoch hängen will, war es eine Form der Rebellion, ein Auflehnen gegen eine Gesellschaft (die DDR), mit deren Zielen man vielleicht noch halbwegs übereinstimmte - Sozialismus, warum nicht? - deren Methoden man aber ablehnte, speziell so Sachen, wie Leute ohne Rechtsgrundlage wegzusperren und s**t.Gerade weil die Kluft zwischen der postulierten und der gelebten Moral so tief war, fühlten wir weniger das Bedürfnis, gegen "das System" zu kämpfen; wir machten unser Ding parallel zu ihm, im Zweifel in leichter Opposition, aus der tiefen Überzeugung heraus, dass das alles eh nicht mehr so lange geht; zu bankrott, zu ausgehöhlt, zu bigott war die Gesellschaft.Was seinerzeit an Wänden stand, strahlt Dir heute auf Insta, TikTok oder, gottbehüte, X, the everything app, durch die Rezeptoren direkt ins Brain. Das ändert an der Tatsache nichts, dass das angestrahlte Publikum - Kumpels, Eltern, Funktionäre - den Quatsch auch heute nicht sonderlich ernst nehmen. Dabei steht im Unterschied zum plakativen Spruch damals, in den Posts heute, je nach Bubble, manchmal Fundamentales, klug Analysiertes gar. Aber da das gefährlich sein kann für die aktuellen Machthaber, benutzen diese die Kraft des Algorithmus, die Nachrichtenzone mit "Scheiße zu fluten". Damit sich das nur milde politisch interessierte Publikum nicht durch intelligente Kritik radikalisiert, werden Videos priorisiert, möglichst harmlose - Affen, Kinder, Katzen - und nur zu Wahlkampfzeiten pusht man vielleicht mal die eine oder andere Greueltat der aktuell größten Feinde des Establishments. Das alles ist gut untersucht und in Kurz- und Langform dokumentiert.Wenn man das Ganze als Wettstreit von Ideen betrachtet, von mir aus sogar "Ideologien" oder "Wertesystemen", kann man dieses Game durchaus interessiert finden, auch wenn die Protagonisten mit dem eigenen Leben spielen. Schon immer gab es den Wettstreit um die richtige Idee, den richtigen Weg zu leben und bei aller Verzweiflung ob des aktuellen Niveaus des Diskurses bringen 3 Millionen Posts immer noch weniger Menschen um, als 3 Millionen Kugeln. Früher wurde der Battle auf dem Schlachtfeld der Ideen als ein Kampf zwischen Progressiven und Konservativen betrachtet und als wertvoll angesehen, denn eine Gesellschaft, die zu schnell voranschreitet, lässt zu viele der Langsameren auf der Strecke; verharrt jedoch die Gesellschaft in Angst vor der Zukunft, droht sie zu explodieren, weil die Klugen und Wilden keinen Bock auf Langeweile und zähe Muffigkeit haben.Aber entspricht die Beschreibung "Vorwärts gegen Rückwärts" noch der Realität? Kämpfen hier zwei Moralitäten gegeneinander und die eine, aktuell die Konservative, liegt gerade vorn, weil den meisten Leuten der S**t um sie herum zu schnell geht, sie nicht mehr mitkommen?Wenn wir lesen (müssen), was der angeblich reichste F****r auf dem Planeten so sagt, ist man eher verwirrt:Für Nicht-Nerds: Wir Menschen sind nur die Starthilfe für eine digitale Superintelligenz, meint die menschliche Superintelligenz Elon Musk. Nun muss eine Meinung weder fundiert, durchdacht oder auch nur klug sein, um sich zu verbreiten, siehe "Coronaschutzimpfung machen 5G", siehe "Ausländer sind Schmarotzer" und ähnlicher Dünnschiss, den man im Erzgebirgsvorland so glaubt.Die Idee einer Singularität, einer Superintelligenz, in der wir Menschen bestenfalls aufgehen, wenn wir nicht einfach nur ihr Treibstoff sind, weil, zu dumm, stammt in etwa aus der Zeit, als ich die eingangs erwähnten Sprüche mit schwarzem Filzer an die Rauhfasertapete über meinem Bett malte. Dachte William Gibson Ende der Achtziger Jahre aus heutiger Sicht noch "konventionell" (Stecker in den Kopf), beschreibt 1995 Neal Stephenson in "Diamond Age" einen Almanach für Kinder, der dem ChatGPT-Abo, mit dem Schüler heute ihre Lehrer bescheißen, verdammt ähnlich ist. 1998 schrieb Ray Kurzweil dann den Urtext "The Age of Spiritual Machines: When Computers Exceed Human Intelligence", und legte dar, wie wir uns alle zusammenschalten und inmitten von Computern leben werden. Nur ein Jahr später vollendeten die Wachowski-Geschwister den Weg von Gibsons "Computer für alle" zu "Alle für den Computer" mit der Matrix-Trilogie und ihrer Vision für die Biobatterie Mensch. Alles hübsche Geschichten über Superintelligenzen und Singularitäten, je nach persönlichem Geschmack hoffnungsvoll oder schreckensnihilistisch - aber auf keinen Fall real.Musks Spruch aber, dass wir Biopeople nur der Samen für eine digitale Intelligenz seien, ist, so dumm er ist, ernst gemeint und der Menschenfeind hat die Mittel und den Einfluss auf den mit Abstand dümmsten Präsidenten der Welt (Honni war ein Einstein dagegen), wenn schon nicht dieses Ziel zu erreichen, auf dem Weg dahin aber ordentlich Geschirr zu zerbrechen, die Weltwirtschaft z.B. oder den mehr schlecht als recht haltenden Weltfrieden. Irgendwie macht da die eigene Neigung zum zynischen Spruch, den manchmal nur ich lustig finde oder die provokante Spielerei mit dem Nihilismus, zu der ich auch 40 Jahre später noch neige, nicht mehr den allergrößten Spaß. Milliardäre machen einem aber auch alles kaputt. Duh.Aber so schnell lasse ich mich nicht aus der Rolle der milden Opposition drängen und praktiziere nunmehr Antinihilismus. Nicht oft, es fällt mir nicht zu, zu lange trage ich schwarz, bin zu introvertiert, zu fremd ist mir der Mensch, aber wenn es gegen Elon Musk geht, reiße ich mich zusammen. Zu pessimistisch sind die meisten Menschen um mich herum, da spielt es kaum eine Rolle, ob ihr Tribe bei Wahlen gerade verloren hat oder gewonnen. Denn so ansteckend wie ausländerfeindlicher AfD-Scheiß, Anti-Woke-Quatsch und AI-Slop sind, muss man wissen: alles, was beim Menschen durch irgendeine Körperöffnung rein geht und dann im Kopf ankommt, kann anstecken - sogar Freundlichkeit! Ich habe es jahrzehntelang nicht geglaubt. Jetzt ist es fast die letzte Hoffnung. Also mach ich das jetzt! Ich geh rein! Ich f*****g lächle Menschen an. This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit lobundverriss.substack.com
Gerade im Kontext der Umsetzung vonKI-Projekten und der Cyber Security Regulation (NIS-2, DORA, usw.) kommt immerwieder die Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO insSpiel und damit auch das Urteil des EuGH vom 19.12.2023 (Rs. C-65/23).Damit stellt sich aber auch die Frage, ob diese Entscheidung wirklich zu einerKonkretisierung der Anforderungen und damit zur Rechtssicherheit beigetragenhat. Diese Frage beleuchtet der Podcast. Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen!
Still und leise schuf das Obergericht des Kantons Zürich eine Rechtsgrundlage für Eigentumsabfragen im Online-Grundbuch. In diesem Rahmen können Grundeigentümer die Online-Abfrage sperren lassen, was auf Kritik stösst. Was halten Andreas und Martin davon?
Ein umfasssendes FAQ zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/aktuelles/faq-rueckforderung-bei-nicht-eingereichter-schlussabrechnung-rechtsbehelfe-chancen-und-kosten Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant Beiten Neuer Wall 72 20354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com; Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86 Dennis Hillemann erklärt umfassend die folgenden Themen: - Warum gibt es eine Rückforderung, wenn keine Schlussabrechnung eingereicht wurde? - Was ist die Rechtsgrundlage? - Was kann dagegen unternommen werden? - Was sagt die Rechtsprechung? - Haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung? - Wann haftet der Steuerberater? - Was sollten Unternehmen und Steuerberater nach Erhalt der Bescheide veranlassen?
Audiospur – datenschutz-notizen | News-Blog der datenschutz nord Gruppe
Neben verschiedenen aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen zu der Auslegung von Art. 6 Abs. 1 lit f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und einigen spärlichen konkreten Aussagen zur Anwendbarkeit und Auslegung der Rechtsgrundlage durch die deutschen Aufsichtsbehörden (bspw. zur Anwendbarkeit der Rechtsgrundlage im Falle der Direktwerbung) veröffentlichte nun der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) am 9. Oktober 2024 seine neue Leitlinie […]
Eine bislang wenig beachtete Studie des österreichischen Forschers und Aktivisten Wolfie Christl aus August 2024 brachte es an den Tag: Microsoft bietet Unternehmen, die Microsoft 365 Enterprise nutzen, weitreichende Möglichkeiten, das Verhalten ihrer Mitarbeiter zu überwachen und zu analysieren. Es geht um zubuchbare Produkte zum "Sicherheitsinformations- und Ereignis-Management" (SIEM) und zu "User and Entity Behavior Analytics" (UEBA). Mit den Zusatzprodukten "Sentinel" und "Purview" können sich Arbeitgeber von Microsoft aufzeigen lassen, welche Mitarbeiter ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, etwa aufgrund "anstößiger" Chats oder häufigen Abrufen bestimmter Webseiten. Dabei werden riesige Mengen sensibler Mitarbeiterdaten verarbeitet und verknüpft, beispielsweise aus Teams und Sharepoint. Christl zeigt auf, wie Microsoft dafür intensiv KI einsetzt und Unternehmen ermutigt, detaillierte Profile ihrer Mitarbeiter zu erstellen, um "Risikofaktoren" und "Anomalien" zu erkennen. Im c't-Datenschutz-Podcast diskutieren Holger und Joerg die ethischen und rechtlichen Implikationen. Rechtsanwältin Anna Cardillo steht ihnen dabei mit ihrer Expertise zur Seite. Anna berät seit 2006 Unternehmen und Behörden im Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht. Sie hat sich auf die Unterstützung bei der Implementierung und datenschtuzrechtlich sauberer Umsetzung digitaler Prozesse spezialisiert. Anna äußert erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Überwachungspraktiken, die Microsoft und andere von Christl untersuchte Unternehmen anbieten. Es fehle oft schlicht an Wissen und damit der an der nötigen Transparenz, austarierten Risikoabwägungen sowie einer Rechtsgrundlage für derart weitreichende Datenauswertungen. Das Fazit: Auch wenn Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der IT-Sicherheit haben, sind viele der von Microsoft angepriesenen Überwachungsmaßnahmen unverhältnismäßig und könnten hierzulande unzulässig sein. Betroffene Mitarbeiter sollten sich nicht scheuen, die Praktiken kritisch zu hinterfragen und sich im Zweifelsfall beispielsweise an den Betriebsrat oder eine Hinweisgeberstelle zu wenden.
Der Axpo-Gründungsvertrag datiert noch aus dem Jahr 1914 – und er bleibt vorerst in Kraft. Der Kanton Schaffhausen hat heute Nein gesagt zu den neuen Axpo-Verträgen. Beim Energiekonzern bedauert man die Ablehnung. Versichert aber: Unmittelbar Folgen habe es für die Axpo nicht. Weitere Themen: (01:28) Keine neue Rechtsgrundlage: Schaffhausen lehnt Axpo-Verträge ab (10:11) Wieso die deutsche AfD gezielt um «Migrantenstimmen» wirbt (18:06) Eltern von IS-Kämpfer müssen sich vor Gericht verantworten (23:01) Zum Tod von Alain Delon
Ex-Verfassungsrichter di Fabio erklärt, dass der Gefangenenaustausch keinen Verfassungsverstoß darstellt. Der außenpolitische Kontext sei entscheidend. Zwar wurde der Generalbundesanwalt angewiesen, die Unabhängigkeit des Gerichts bleibe aber gewahrt. Armbrüster, Tobias www.deutschlandfunk.de, Interviews
Das Bundesinnenministerium hat das Magazin "Compact" des Publizisten Jürgen Elsässer und auch angeschlossene Veröffentlichungen und Plattformen verboten. Der Vorwurf: menschenverachtende Hetze. Damit verschwindet das reichweitenstärkste Organ der heute aktiven, rechtsextremen Szene. Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. ARD-Terrorismus-Experte Holger Schmidt erklärt im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Florian Rudolph, welche Verbreitungsmöglichkeiten Elsässer über das Magazin hinaus genutzt hat und was das Verbot des als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuften Mediums für die rechtsextreme Szene bedeutet.
Der neue Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting blickt auf aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit. In Querbeet blicken beide kurz auf die Position der EU Kommission (ab Minute 00:58), Meta wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf die Pelle zu rücken: Pay or OK verstoße gegen den Digital Markets Act DMA, wie bereits der EDSA fordert nun auch die Kommission ein „Zwischenmodell“ mit weniger Zugriff auf personenbezogene Daten. Bemerkenswert ist auch (ab Minute 11:48) ein vor dem VG Köln laufendes Verfahren von FragDenStaat, dort wurde Bildungsministerin Stark-Watzinger in der „Fördergeldaffäre“ untersagt, im Amt gewechselte Kurznachrichten zu löschen, solange über die Herausgabepflicht noch nicht entschieden wurde. Im Zentrum des Podcasts (ab Minute 19:06) steht ein Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2024 (BVerwG 6 C 8.22), das eine Verwarnung des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) aufhebt: Der BfDI hatte gerügt, dass das BMI im Rahmen eines Informationsfreiheitsverfahrens Adressdaten des Antragstellern (Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mailadresse) anforderte – ohne datenschutzrechtliche Grundlage, wie der BfDI meinte. Anders als das OVG Münster meint nun das BVerwG, als eine solche Rechtsgrundlage käme die Generalklausel des § 3 BDSG in Betracht, diese subsidiäre allgemeine Norm reiche für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen mit geringer Eingriffsintensität aus – es gehe ja nur um weniger sensible Daten. Zwar enthalte das Informationsfreiheitsgesetz keine ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Klärung der Identität eines Antragstellers. Allerdings sei die Kenntnis seiner Person für die sachgerechte Bearbeitung erforderlich, zu der der Name und – jedenfalls bei einer elektronischen Antragstellung – auch die Anschrift gehörten. Eine Vorlagepflicht aus Art. 267 AEUV an den EuGH wird ebenfalls verneint. Das kann man sicher kritisieren, und so tun das Niko Härting und Stefan Brink auch ausführlich.
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht Foto: © DVFG / AdobeStock Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" anzuwenden. "Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen", sagt man beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). "Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen." Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Der professionelle Check ist somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Camper z.B. über die Webseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten). Neue StVZO-Regelung bringt wieder Klarheit Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren bestand. Im Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Bist auch du vom Twitter/X-Datenleck betroffen? Jetzt checken und nicht Deine Chance auf Schadensersatz verlieren: https://wbs.law/twitter-check (WERBUNG) Das BKA gerät ins Visier von Datenschützern. Mehrere Millionen Polizeifotos sind für einen Software-Test weitergegeben worden, ein Betroffener erwägt nun eine Klage gegen die Behörde. Umstritten ist vor allem die Rechtsgrundlage des womöglich skandalösen Grundrechtseingriffs. Links - MDR Videobeitrag https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-823204.html - Art. 2 DSGVO https://dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html - BDSG Teil 3 https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/BJNR209710017.html#BJNR209710017BJNG001700000 - § 21 BKA-Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bkag_2018/__21.html - Art. 6 DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
Ist die Betriebsvereinbarung eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten? Und wenn ja: unter welchen Voraussetzungen? Diese Frage beleuchtet der Podcast im Lichte des Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschl. v. 22.09.2022, 8 AZR 209/21) – auch mit Blick auf die zu erwartende Entscheidung des EuGH. Dasweitgreif ende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4 Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #43 Real-Time Bidding (RTB) Was ist Real-Time Bidding und warum ist es so gefährlich? Online-Werbeplattformen wie Google oder Criteo nutzen die Daten vieler Nutzer (potentielle Werbeopfer) nicht nur selbst, um Nutzer besser manipulieren zu können. Die Werbeplattformen tauschen Daten über den aktuell erfassten Nutzer auch noch aus (Cookie Matching). Das geschieht oft ohne Rechtsgrundlage. Ob und wie die Daten nach einer eventuell widerrufenen Einwilligung wieder gelöscht werden, bleibt ein Rätsel. Wir sprechen außerdem über Möglichkeiten, sich gegen Manipulation und Datenspionage im Internet schützen zu können. Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe. Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier im Datenschutz-Blog von Klaus: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum Inhaltlich verantwortlich ist jeder der Sprecher für seine eigenen Äußerungen.
Müller, Dirk www.deutschlandfunk.de, Interviews
Im Kampf gegen die Ausbreitung der invasiven Schwarzmeergrundeln vom Rhein in die Aare und weiter in die Limmat und die Reuss hat der Aargau die Notbremse gezogen. Das Kraftwerk Klingnau soll die Fischaufstiegsanlage ausser Betrieb nehmen. Die Schwarzmeergrundel bedroht einheimische Fischarten. Weitere Themen in der Sendung: * Seniorenzentrum Zofingen soll kommunale Anstalt werden: Parlament hat Kredit für Ausarbeitung der Rechtsgrundlage bewilligt. * FC Aarau entschuldigt sich nach Ausschreitungen beim Derby gegen Baden am Wochenende und will nun die Ereignisse mit den Zuständigen aufarbeiten.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen bestehen im Rahmen der Urlaubsabgeltung? Wie sehen die konkrete Berechnung und die Spielregeln hierbei aus? Kann die Abgeltung durch eine Freistellung verdrängt oder umgangen werden? Rechtsanwalt Arne Schrein und Rechtsanwalt und Mediator Christoph Gussenstätter tauschen sich aus über die rechtliche Grundlage der Urlaubsabgeltung und räumen in dieser Folge von Betriebsrat heute auf mit allen Irrtümern rund um die Abgeltung von Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern. Themen in der heutigen Folge: Urlaubsabgeltung meist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Im laufenden Verhältnis selten, außer bei speziellen Vereinbarungen Unterschiede in Abgeltungsregeln je nach Rechtsgrundlage möglich Verjährung nach drei Jahren, es sei denn, anders vereinbart Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Blitzer, Benzin, Bußgelder / Neue Regelungen auf den Straßen ab 2024 Foto: Bildrechte:AdobeStock, 286951296 Fotograf:Sunny Cars Gesetzesbeschlüsse, Vorgaben, Preise: Viele verlieren beim Blick auf die Straßenverkehrsregelungen im neuen Jahr schnell den Überblick. Dabei schützt leider Unwissen vor Strafe nicht. Wissen Auto-Fans nichts von neuen Vorgaben und missachten diese daher versehentlich, drohen dennoch teils hohe Strafen. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars kennt die wichtigsten Neuerungen in Europa und gibt hilfreiche Tipps, worauf Reisende ab diesem Jahr besonders achten sollten. Einige davon geben wir Ihnen gerne weiter. Say Cheese: Neue Handy-Blitzer Wer durch die Polizei in Deutschland mit dem Handy hinter dem Steuer erwischt wird, der zahlt ein Bußgeld von knapp 128 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Um das Verbot effizienter zu kontrollieren, ist nun die Einrichtung von Handy-Blitzern in einigen Bundesländern in Planung. Die Kameras erkennen, ob der oder die Fahrende ein Mobiltelefon in der Hand hält und löst abhängig davon aus. Die dazu notwendige Rechtsgrundlage beziehungsweise Gesetzesänderung wird derzeit erarbeitet. Schärfere Bußgeldervollstreckung Kein Entkommen: Wer in der Schweiz einen Blitzer auslöst, kommt ab 2024 auch in Deutschland nicht um die Zahlung herum. Grundlage hierfür stellt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag dar. Das Vollstreckungsrecht gilt aber auch umgekehrt. Schweizerinnen und Schweizer bezahlen somit ebenfalls in der Heimat für das Souvenir-Foto aus Deutschland. Allerdings nur, wenn das Bußgeld samt Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro oder 80 Schweizer Franken übersteigt Foto: Bildrechte:ghazii - stock.adobe.comFotograf:Ghazi Ayed Deutlich höhere Strafen Tief in die Tasche greifen heißt es für Verkehrssünderinnen und -sünder in Italien: Für einige Verkehrsdelikte plant das Land 2024 deutliche Erhöhungen. Der Grund der Verschärfungen liegt in den deutlich angestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Allen voran bei Straftaten, die vom Steuern ablenken - von Handynutzung bis Alkoholkonsum - gibt es härtere Sanktionen. Daneben muss man bei Kontrollen wegen Falschparken und Rasen tiefer in die Taschen. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich noch im Januar 2024 in Kraft. Tagesvignette Österreich Ab 2024 erhalten Reisende in Österreich eine Eintagesvignette für die dortigen Autobahnen. Diese gibt es ausschließlich digital, Kostenpunkt 8,60 Euro. Gut zu wissen: Der Preis der bekannten 10-Tages-Vignette steigt dafür auf 11,50 Euro. Ob man wegen der minimalen Ersparnis auf neun Tage Puffer verzichten sollte, ist eine andere Frage. In den kommenden Wochen werden wir die neuen Regelungen noch einmal aufgreifen! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Präsident Johnson hatte - ohne Rechtsgrundlage - etliche Akten der Warren-Kommission für 75 Jahre gesperrt - bis 2039. Der Bestand wurde erweitert durch Untersuchungskommissionen in den 1970er Jahren und in den 1990er Jahren. 1992 ordnete der JFK Records Act die Freigabe für Oktober 2017 an, vieles wurde vorab freigegegen. Doch nach wie vor werden 4.600 Akten mit seltsamen Ausreden zurückgehalten.
Muss ich eigentlich Überstunden machen? Und wenn ja, wie viele sind erlaubt? Werden diese dann in jedem Fall zusätzlich vergütet? Diese Fragen hat sich wohl fast jeder Arbeitnehmende schon einmal gestellt, wenn es im eigenen Betrieb gerade hoch herging. Rechtsanwalt Alexandros Tsioupas und Volljuristin Frauke Hartmann tauschen sich über die rechtliche Grundlage für Überstunden aus. Themen in der heutigen Folge: Was versteht man unter Überstunden? Abgrenzung zur Mehrarbeit? Sind Überstunden verpflichtend? Auf welcher Rechtsgrundlage sind AN zu Überstunden verpflichtet? Wie viele Überstunden sind erlaubt? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
Der Bund will das Justizwesen digitalisieren, macht aber ähnliche Fehler wie beim elektronischen Patientendossier. In dieser Episode blicken wir auf die Anfänge zurück und erklären, wieso die Arbeit am Projekt schon begann, bevor die Rechtsgrundlage dafür bestand.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beruht auf dem Verbotsparadigma: Das Erheben und Speichern von personenbezogenen Daten ist untersagt, außer es es ist erlaubt. Eine Erlaubnis kann sich nur aus Art. 6 ergeben, in dem die Rechtsgrundlagen definiert sind, also beispielsweise ein "berechtigtes Interesse" oder eine widerrufbare Einwilligung des Dateninhabers. Fällt die Rechtsgrundlage weg, muss der Verantwortliche unverzüglich die erhobenen Daten löschen. Das muss er auch tun, wenn der Dateninhaber von seinem Recht auf "Löschen auf Zuruf" nach Art. 17 DSGVO Gebrauch macht. Diese Gemengelage macht deutlich, auf welch tönernen Füßen datengetriebene Geschäftsmodelle in der EU stehen. Auch die neuen Datengesetze wie der Data Act und Data Governance Act hebeln das Verbotsparadigma nicht aus, sondern müssen sich ihm unterordnen. Hinzu kommt, dass diverse nationale Vorschriften von Behörden und Unternehmen fordern, beispielsweise Verträge und Rechnungen eben nicht zu löschen, sondern innerhalb einer Frist verfügbar zu halten. Zusätzlich gibt es die Pflicht, geschäftliche E-Mails zehn Jahre lang zu archivieren. Außerdem sollen Verantwortliche Backups ihre Datenbestände vorhalten. All diese Ausnahmen deckt Art. 17, Abs. 3 DSGVO. Doch wie soll man das alles praktisch umsetzen; wie löscht man wirklich sicher Daten, um seinen Pflichten nachzukommen? Darüber sprechen Heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich und Redakteur Holger Bleich in Episode 91 des c't-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache. Als kompetenter Gast steht ihnen dabei Dr. Christoph Wegener zur Seite. Wegener ist promovierter Physiker und seit 1999 als freiberuflicher Berater mit der wecon.it-consulting in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Open Source aktiv. Im Podcast erläutert er, welche Methoden er zum Löschen von Daten empfiehlt und gibt hilfreiche Tipps für die Praxis in Unternehmen.
Was ist in der KW 29 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Neue offene Stellen bei migosens Millionenbußgeld für Mauterstattungs-App in Italien: Datenschutzrechtliche Konstellationen unklar Wiesbaden: Busse dokumentieren Falschparker mit Fotokamera WhatsApp ändert Rechtsgrundlage und setzt auf berechtigtes Interesse Verhaltensbasierte Werbung durch Meta in Norwegen kurzzeitig verboten EU-DSB: Videokonferenzsystem vom EuGH ist datenschutzkonform Löschbegehren Negativeinträge bei Kreditauskunftei: Drei-Jahres-Frist des Code of Conduct angemessen (OLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2023, Az. 1 U 8/22) Virustotal: Datenleck bei Online Virusscanner von Google Empfehlungen & Lesetipps EDPB informiert über DPF Kommentar von Max Schrems Meinungen Datenschutzbehörden: Kein Grund zur Euphorie (TLfDI) Sicherheitsbasierter Ansatz (LfD Niedersachsen) Neutralität seitens BaWü (LfDI BaWü) und NRW (LfDI NRW) Fragen und Antworten: Datenschutzrahmen EU-USA Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/werbeverbot-fur-facebook-und-instagram-ds-news-kw-29-2023 TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Ab Minute 2:05: Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen bisweilen langsam. Und so dauerte es mehr als 5 Jahre, bis sich eine Bürgerin 150 EUR Schadensersatz für einen missglückten Polizei-Tweet erstritt. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster vom 28.11.2022, Az. 5 A 2808/19). Braucht die Polizei eigentlich eine Rechtsgrundlage für ihre Öffentlichkeitsarbeit per Twitter und anderen Social Media? Welche rechtlichen Bindungen gibt es? Ist Humor erlaubt? Ab Minute 16:55: Das OLG Dresden hatte kürzlich (im einstweiligen Rechtsschutz) einen bizarren Fall zu entscheiden (OLG Dresden vom 4.4.2023, Az . 4 U 1486/22). In einem Webshop wurden Textilien angeboten, auf denen ein Linolschnitt abgebildet war nach einer Portraitzeichnung der Antragstellerin aus dem Jahr 1960. Die Antragstellerin wollte dies dem Betreiber des Webshops untersagen lassen und berief sich auf Datenschutz und das Recht am eigenen Bild. Aber hat eine Zeichnung, die mehr als 60 Jahre alt ist, überhaupt noch Personenbezug? Und wie verhält es sich mit dem Recht am eigenen Bild, das nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Kunsturhebergesetzes (KUG) nur sehr eingeschränkt gilt, wenn „ein höheres Interesse der Kunst“ im Spiel ist?
Text für Podcast Urteil des Bundesarbeitsgerichts - Dr. Alexander Bissels erklärt uns die Ergebnisse Unsere Branche ist es gewohnt: Wir haben es häufiger mit spannenden Urteilen zu tun. Umso mehr freue ich mich, dass wir nach der Tagung des BAG am 31.05.2023 aufatmen können. Die Tarifverträge dürfen weiterhin als wirksame Rechtsgrundlage herangezogen werden. Die Unsicherheiten bzgl. des Gleichstellungsgesetz und auch über die Überlassungshöchstdauer haben wir hinter uns gelassen und für die nahe Zukunft nun nicht mehr allzu viel zu befürchten. Ich freue mich, dass wir bei arbeitsrechtlichen Fragen in der Zeitarbeitsbranche auf das Expertenwissen von Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zurückgreifen können. In der heutigen Podcast-Folge erklärt er uns die Ergebnisse des Urteils. Außerdem erfährst du, welche rechtlichen Unterschiede es für die Zeitarbeit in den verschiedenen Ländern gibt und welche Besonderheiten sich daraus für Deutschland ergeben. Trotz der positiven Ergebnisse sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass es an einigen Stellen noch einen gewissen Nachhall geben kann. Mehr dazu erfährst du im Podcast. Nun lasst die Sektkorken knallen und freut euch über das tolle Ergebnis für die Zeitarbeit! Dr. Alexander Bissels steht dir für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht in unserer Branche zur Verfügung. Seine Kontaktdaten findest du weiter unten in der Beschreibung. Wenn du auch die nächste Experten-Folge nicht verpassen und immer auf dem neuesten Stand rund um die Zeitarbeit bleiben möchtest, freue ich mich über ein Abo von dir! Bis bald, Dein Daniel ———————————————————————————————————— Links Alexander Bissels Dr. Alexander Bissels fasst das Urteil nochmal ausführlich zusammen: https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/showdown-in-erfurt-abweichung-vom-gleichstellungsgrundsatz-in-der-zeitarbeit-ueber-den-gesamtschutz-und-tarifliche-ausgleichsvorteile/ https://cms.law/de/deu/personen/alexander-bissels https://www.cmshs-bloggt.de/author/kab/ Xing: https://www.xing.com/profile/Alexander_Bissels/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dr-alexander-bissels-bb9b76234/ ———————————————————————————————————— Liebe Zeitarbeit VIP Club
5. 06. 2023 | Im Juni läuft die Rechtsgrundlage für die digitalen EU-Covid-Zertifikate aus, die einen Nachweis von (vorgeschriebenen) Impfungen oder Test erlauben. Die WHO übernimmt nun diese digitale Infrastruktur als dauerhaftes Modell für das weltweite Reisen. Der Zwang für alle Reisewilligen, aktuelle Impfempfehlungen der WHO zu befolgen, wird damit zur Dauereinrichtung. Die US-Digitalkonzerne werden zur Weltpassbehörde. | Gesprochen von Jürgen Babel |
Ein Kommentar von Norbert Häring.WHO übernimmt auslaufenden EU-Impfpass als weltweite NormIm Juni läuft die Rechtsgrundlage für die digitalen EU-Covid-Zertifikate aus, die einen Nachweis von (vorgeschriebenen) Impfungen oder Test erlauben. Die WHO übernimmt nun diese digitale Infrastruktur als dauerhaftes Modell für das weltweite Reisen. Der Zwang für alle Reisewilligen, aktuelle Impfempfehlungen der WHO zu befolgen, wird damit zur Dauereinrichtung. Die US-Digitalkonzerne werden zur Weltpassbehörde. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gab am 5. Juni bekannt :„Im Juni 2023 wird die WHO das System der digitalen COVID-19-Zertifizierung der Europäischen Union (EU) aufgreifen, um ein globales System zu schaffen, das dazu beitragen wird, die globale Mobilität zu erleichtern und die Bürger auf der ganzen Welt vor aktuellen und künftigen Gesundheitsbedrohungen, einschließlich Pandemien, zu schützen. Dies ist der erste Baustein des WHO Global Digital Health Certification Network (GDHCN; Globales Digitales Gesundheitszertifizierungsnetzwerk), das eine breite Palette digitaler Produkte für eine bessere Gesundheit für alle entwickeln wird.“... hier weiterlesen: https://apolut.net/impfzwang-wird-dauereinrichtung-von-norbert-haering+++Apolut ist auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommen Sie zu den Stores von Apple und Huawei. Hier der Link: https://apolut.net/app/Die apolut-App steht auch zum Download (als sogenannte Standalone- oder APK-App) auf unserer Homepage zur Verfügung. Mit diesem Link können Sie die App auf Ihr Smartphone herunterladen: https://apolut.net/apolut_app.apk+++Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/+++Ihnen gefällt unser Programm? Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/+++Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut+++Website und Social Media:Website: https://apolut.netOdysee: https://odysee.com/@apolut:aRumble: https://rumble.com/ApolutTwitter: https://twitter.com/apolut_netInstagram: https://www.instagram.com/apolut_net/Gettr: https://gettr.com/user/apolut_netTelegram: https://t.me/s/apolutFacebook: https://www.facebook.com/apolut/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
In diesem Video geht es um die Rückforderung des Geldes, das im Rahmen eines begünstigenden Verwaltungsaktes ausgezahlt wurde. Um diesen Realakt "rückgängig" zu machen, also um das Geld wiederzubekommen braucht es einer Rechtsgrundlage und diese ist der § 49a VwVfG. Die formelle und materielle Rechtmäßigkeit wird erörtert. Dies wird anhand von Beispielen einfach erklärt.Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAcTimestamps: 0:00 Intro 0:05 Übersicht 1:09 Grundlagen zu § 49a VwVfG 4:44 Formelle Rechtmäßigkeit von § 49a 6:05 Materielle Rechtmäßigkeit von § 49a VwVfG 8:42 Aufbau in der Klausur 10:45 KontrollfragenKontrollfragen: 1)Wo ist die Erstattung nach § 49a zu prüfen?2)Was ist vor der Begründetheit anzusprechen?3)Was ist in der formellen Rechtmäßigkeit von § 49a VwVfG zu prüfen?4)Welche 3 Prüfungspunkte gibt es bei der materiellen Rechtmäßigkeit?
In diesem Podcast wird die Findung der einschlägigen Rechtsgrundlage im Aufhebungsrecht nach den §§ 48, 49 VwVfG sowie in der Klausur unbedingt zu beachtende Prinzipien erklärt.Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAcTimestamps: 0:00 Intro 0:30 Rechtsgrundlagen Schaubild 4:27 Ermächtigungsgrundlagen Basics für die Klausur 11:05 Terminologie im Aufhebungsrecht 12:44 Gesetzgeberische Grundgedanken
In diesem Video geht es um den Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, den Unterschied zum Gesetzesvorbehalt und das Problem, ob auch bei der Leistungsverwaltung eine Rechtsgrundlage erforderlich ist. Auch werden Staatsrechtsthemen angesprochen, wie die Wesentlichkeitstheorie und der Parlamentsvorbehalt.Quellen:Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Auflage Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Auflage Nr. 122 (Wesentlichkeitstheorie) Timestamps: 0:00 Intro 0:04 Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung 1:33 Problem: Vorbehalt des Gesetzes bei der Leistungsverwaltung? 6:40 Ist das Haushaltsgesetz eine Rechtsgrundlage? 9:06 Unterschied Vorbehalt des Gesetzes und Gesetzesvorbehalt 12:24 Wesentlichkeitstheorie 14:53 Parlamentsvorbehalt 15:58 KontrollfragenKontrollfragen:1)Aus welchen 2 Grundsätzen besteht die Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung?2)Was besagt der Vorrang des Gesetzes, was der Vorbehalt des Gesetzes?3)Ist bei der Leistungsverwaltung eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich?4)Was ist wenn es in der Leistungsverwaltung eine Ermächtigungsgrundlage gibt? Muss diese beachtet werden?5)Ist jedes formelle Gesetz zugleich ein materielles Gesetz?6)Warum ist das Haushaltsgesetz kein materielles Gesetz?7)Was ist der Unterschied zwischen dem Gesetzesvorbehalt und dem Vorbehalt des Gesetzes?8)Was besagt die Wesentlichkeitstheorie? Wie steht sie zum Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes?9)Was ist der Parlamentsvorbehalt?
ArchivWare vom 23. März 2021 - Was haben wir gewusst? Und täglich grüßt das Murmeltier: Wir haben wieder Lockdown aufgrund einer Gesundheitskrise internationalen Ausmaßes. Die Menschen sind mürbe und stellen sich Fragen. Es wäre doch beispielsweise interessant zu wissen, auf welchen internationalen Rechtsgrundlagen die Maßnahmen stehen, die die Nationalstaaten gegen die Erkrankung Covid-19 ergreifen: Was geben die Verträge mit der WHO, der Weltgesundheitsorganisation vor? Wie weit dürfen die Einzelstaaten Handel und Verkehr oder das öffentliche und private Leben einschränken? Müssen die Maßnahmen wissenschaftlich begründet werden? Wenn ja, vor wem? Und was steht eigentlich in der public health security - agenda? Das alles fragten wir die WHO- und Pandemie-Rechtsexpertin Dr. Silvia Behrendt, die über die internationalen Gesundheitsvorschriften promovierte und im Auftrag der WHO die Gesundheitsministerien bei der Implementierung von Gesundheitsvorschriften unterstütze.
Netflix ist ständig auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. In der Vergangenheit wurden deswegen regelmäßig die Preise erhöht und das zum Teil sogar ohne Rechtsgrundlage. Jetzt wurde den Aktionären ein neuer Weg vorgestellt, um weitere Einnahmen generieren kann. Dafür soll dem Account-Sharing endgültig ein Ende gesetzt werden. Dafür wurde bereits jetzt eine neue Funktion eingeführt. Was es damit auf sich hat und was ihr jetzt wissen müsst, erfahrt ihr in diesem Video. Holt euch 1000 Euro, falls ihr vom Facebook-Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/facebookchecker
Eine schnell wachsende Dienstleistungsbranche bietet Hirnreisen auf LSD und Pilzen an. Ziel des Ganzen: Manager sollen kreativer werden. Thomas Fischermann, Redakteur im Wirtschaftsressort der ZEIT hat sich auf einen Trip nach Amsterdam zu den Leistungsträgern von morgen begeben. Im Podcast mit Ina Mortsiefer erzählt er, wie so eine Hirnreise eigentlich abläuft, ob jeder diese bewusstseinsverändernden Sitzung buchen kann und wie es um die Rechtsgrundlage steht. Hier geht es zum Artikel von Thomas Fischermann: https://www.zeit.de/2022/34/drogenkonsum-arbeitsplatz-psychedelika-leistungsfaehigkeit Und hier zu seinemBuch »Der Sohn des Schamanen«: https://www.penguinrandomhouse.de/Buch/Der-Sohn-des-Schamanen/Thomas-Fischermann/Heyne/e593133.rhd
1989 platzte der Fichenskandal: Der Staatsschutz hatte über Jahrzehnte Hunderttausende beobachtet und fichiert - ohne Rechtsgrundlage. Mittlerweile sind etliche Gesetze in Kraft, die die Freiheit schützen, indem sie sie beschränken. Eine rechtsstaatlich heikle Zone ... * Was tut der Staatsschutz heute? In welchem gesetzlichem Rahmen? * Der Historiker Daniel Hagmann hat für sein Buch "Verdachtsmomente" (Merian Verlag Basel) Fichen und Dossiers der 1950er und 60er Jahre ausgewertet * Robert Heuss, einst stellvertretender Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, spricht über die Zeit vor und nach dem Fichenskandal und über die Aufgaben des Staatsschutzes * Der Staatsrechtler Markus Schefer (Universität Basel) beleuchtet die Entwicklungen des Staatsschutzes und des Rechts * Terrorismus, Spionage, Proliferation, Gewalttätiger Extremismus: die Hauptaufgaben des Nachrichtendiensts * Die Freiheit einschränken, um sie zu schützen * Staatsschutz, Demokratie, Rechtsstaat Bei Fragen, Anregungen oder Themenvorschlägen schreibt uns: kontext@srf.ch Mehr zum Kontext Podcast: https://srf.ch/audio/kontext
Die meisten Menschen in Georgien wollen, dass ihr Land EU-Beitrittskandidat wird, die Regierung aber verhält sich zögerlich. Im Podcast erklärt der außenpolitische Korrespondent der ZEIT Michael Thumann, warum die Demonstrant*innen den Rücktritt des Regierungschefs fordern – und wie abhängig Georgien von Russland ist. Außerdem: Im September läuft die Rechtsgrundlage für das Infektionsschutzgesetz aus. Gesundheitsminister Karl Lauterbach schließt Lockdowns im Herbst aus, Schulschließungen aber nicht. Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko wirft der Ukraine vor, sein Land mit Raketen beschossen zu haben. Im schweizerischen Lugano beraten 40 Geberländer über Hilfen zum Wiederaufbau der Ukraine. Was noch? Irland holt im Whiskey-Exportwettbewerb wieder auf. Moderation und Produktion: Azadê Peşmen Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Der Bundestag hat Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Bundeskanzler entzogen. Es sei an der Zeit, die Ruhestandsregelungen für Altkanzlerinnen oder Bundespräsidenten insgesamt auf den Prüfstand zu stellen, kommentiert Volker Finthammer. Denn dafür gebe es bislang keine Rechtsgrundlage.Ein Kommentar von Volker Finthammerwww.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der WocheDirekter Link zur Audiodatei
Der Nachrichtendienst des Bundes erhält eine überarbeitete Rechtsgrundlage. Das Nachrichtendienstgesetz wird nicht nur auf die veränderte Bedrohungslage angepasst, sondern es sollen auch die Erfahrungen der letzten Jahre darin einfliessen. Darüber informierte Bundesrätin Viola Amherd am Vormittag. Weitere Themen: Der Osten Afrikas leidet unter der schlimmsten Dürre- und Hungerkrise seit 40 Jahren. Hilfsorganisationen schätzen, dass in den betroffenen Gebieten alle 48 Sekunden ein Mensch stirbt. Was muss geschehen, um die Existenzen der dortigen Bevölkerung längerfristig zu sichern? In Les Verrières im Kanton Neuenburg wurde vergangenes Jahr ein Bundesasylzentrum für «renitente Asylbewerber» wiedereröffnet. Doch das Zentrum sorgt in dem kleinen Dorf zunehmend für Unmut. Etwa wegen versuchter Diebstähle oder weil Anwohner angepöbelt wurden.
Der Nachrichtendienst des Bundes erhält eine überarbeitete Rechtsgrundlage. Das Nachrichtendienstgesetz wird nicht nur auf die veränderte Bedrohungslage angepasst, sondern es sollen auch die Erfahrungen der letzten Jahre darin einfliessen. Darüber informierten Bundesrätin Viola Amherd und der neue Chef des Nachrichtendienstes des Bundes Christian Dussey am Donnerstag-Vormittag. Weitere Themen: - Hungerkrise in Ostafrika spitzt sich zu - Die «Astra Bridge» auf der A1 - Renitente Asylbewerber im Neuenburger Jura - Schweizer Online-Casinos im Aufwind - Tagesgespräch: Über die Logistik als systemrelevante Branche
Triggerwarnung: Im ersten Fall geht es um sexualisierte Gewalt an Kindern. Sie haben ihr ganzes Leben noch vor sich, doch sind schon auf den falschen Pfad abgebogen. In dieser Folge “Mordlust - Verbrechen und ihre Hintergründe” beschäftigen wir uns mit Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die schon früh auf Abwege geraten sind. Nachdem zunächst der zehnjährige Nico verschwunden war und später tot aufgefunden wurde und nun noch ein weiteres Kind vermisst wird, ist man in Leipzig fassungslos. Bisher weiß man nicht, dass sich schon seit einiger Zeit jemand auf Schulhöfen und Spielplätzen rumtreibt, um den Kindern aufzulauern - und, dass die Person deswegen nicht vorher aufgefallen ist, weil sie selbst fast noch ein Kind ist. “Ich bin im Feld an so einer Scheune und mein Freund, der liegt hier. Der hat die Kehle irgendwie aufgeschnitten. Sie müssen ganz schnell kommen”, schreit Tobias in sein Handy. Sein bester Freund Leon liegt vor ihm - tot. Seit über 14 Jahren kennen sich die beiden schon - Tobias ist sowas wie das 5. Mitglied in Leons Familie. Die zwei hatten sogar gemeinsame Träume für die Zukunft, die nun niemals in Erfüllung gehen werden. Handyverbot und Jugendarrest - das Spektrum der “Strafen” für Jugendliche ist groß. In allererster Linie geht es nämlich um Erziehung und nicht um Bestrafung. Doch wenn Kinder oder Jugendliche jemanden töten, dann reicht das nicht. Was passiert, wenn 14-Jährige schwer kriminell werden und 19-jährige Totschläger noch “zu” jugendlich für das Erwachsenenstrafrecht sind, hört ihr in dieser Episode. Außerdem verraten wir euch, ob die Jugend von heute wirklich so schlimm ist wie alle immer sagen. Interviewpartnerin in dieser Folge: Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer Ulrike Paul **Kapitel** 00:03:50 - Fall Nico 00:27:47 - Aha: Straffällige Kinder 00:33:01 - Fall Leon 01:00:51 - Aha: Heranwachsende vor Gericht 01:10:42 - Zahlen & Fakten 01:15:35 - Jugendstrafrecht 01:23:18 - Debatte **Shownotes** *Fall Nico* S. Harbort: „Wenn Kinder töten” Urteil: Landgericht Leipzig 3 KS 33 JS 2059/92 + 12 VRs 303 Js 2059/92 Spiegel: Je mehr gewalt, desto schöner: https://bit.ly/38dMBlg *Aha: Straffällige Kinder* koerperverletzung.com: Wann liegt verminderte Schuldfähigkeit laut Strafrecht vor?: https://bit.ly/3sopMBW Focus: 13-jähriges Kind gesteht Schlag auf Fabian S.: https://bit.ly/3l26SwA DAHAG: Deliktsfähigkeit: Definition und Rechtsgrundlage: https://bit.ly/3FuKXrD *Fall Leon* Urteil: Landgericht Paderborn, 01 KLs 3/16 Urteil: Bundesgerichtshof 4 StR 223/15 WDR: „Der Junge, der seinen besten Freund erschlug“: https://bit.ly/38bPnYd NW: Urteil im Scheunenmord: https://bit.ly/39Rxq1x NW: Paderborner Scheunenmord wird neu aufgerollt: https://bit.ly/3wf3iVb *Aha: Heranwachsende vor Gericht* ZJJ: https://bit.ly/3MUVgHU N. C: Habermann: Die gutachterliche Praxis im Strafverfahren mit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten: https://bit.ly/38bMvdW *Diskussion* Deutsches Jugendinstitut: Zahlen - Daten - Fakten - Jugendgewalt: https://bit.ly/3958umI Deutschlandfunk Kultur: Das Ende der Unschuld: https://bit.ly/3M2pc4O **Credit** Produzentinnen/Hosts: Paulina Krasa, Laura Wohlers Recherche: Paulina Krasa, Laura Wohlers, Johann Subklew, Selina Hare, Denise Friemann Schnitt: Pauline Korb **Partner der Episode** Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/Mordlust
Turtlezone Tiny Talks - 20 Minuten Zeitgeist-Debatten mit Gebert und Schwartz
Am 18. März hat der Bundestag der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit ist die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Nach einer Übergangsregel heißt es nun seit dieser Woche, dass die Maskenpflicht im Handel und auch darüber hinaus weitgehendst verschwindet. Die politische Entscheidung und auch der Stichtag zur Umsetzung erfolgen in einer Hochinzidenzphase und basieren nicht auf einem Ende der Corona-Pandemie, sondern auf juristischen Einschätzungen aufgrund einer geringeren Gefahr für das Gesundheitswesen. Der Bundesgesundheitsminister ist wie viele Mediziner und Virologen besorgt und appelliert an Handel und Bürger. Doch die Maske ist für viele Menschen ein Symbol für zwei Jahre Pandemie-Belastungen und Einschränkungen. Und entgegen allen Umfragen wäre es mehr als optimistisch zu erwarten, dass auf breiter Front weiter freiwillig eine Maske genutzt wird. Unser Verhältnis zur Maske kann man bestenfalls als Hass-Liebe bezeichnen – obwohl sie uns über zwei Jahre ein treuer Begleiter war.
Wie werden die in einer Arbeitsgemeinschaft geschaffenen Werte verteilt? Wolfgang Gutberlet definiert die Entstehung- und Verteilungsrechnung und schafft Perspektiven, inwiefern eine entsprechende Werteverteilung herausfordernd, aber dennoch gemeinschaftsbildend und kooperativ sein kann. Indem wir uns klarmachen, dass wir nicht die Arbeit von Menschen bezahlen können, sondern Arbeit ermöglichen, schaffen wir neue Blickwinkel. Ab welchem Punkt braucht es eine Rechtsgrundlage, die dafür sorgt, dass keine Person unwürdig arbeitet? Wie schafft man es, als Unternehmen hier Pionier zu sein und Prozesse umzudenken?
Die meisten Maßnahmen sollen zum 20. März abgeschafft werden. Nur ein kleinerer Katalog an Regelungen soll möglich bleiben. Manchen ist das zu wenig. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times