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BGH 12.6.25 - 6 StR 557/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Sky; TV; SkyTV; Streaming; streamen; Stream; Sky TV; pay; Pay-TV; DAZN; Fußball; Cardsharing; Sharing; Card; pay tv; Netflix; Betrug; Computerbetrug; legal; illegal;
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In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre gemeinsame Lektüre der Strafprozessordnung fort und kommen zu den sachlichen Beweismitteln nach Art. 192–195 StPO. Im Zentrum steht die Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit: Wie wird eine Spur, ein Gegenstand oder ein Ort korrekt ins Verfahren überführt, sodass das Beweismittel später tatsächlich überprüfbar bleibt – für Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung? Was bedeutet es konkret, wenn das Gesetz verlangt, Beweisgegenstände „vollständig und im Original“ zu den Akten zu nehmen? Und wo liegen die praktischen Bruchstellen zwischen Norm und Alltag? Das Gespräch bewegt sich konsequent entlang der Praxis: vom Umgang mit Originalen und Kopien über digitale Aktenführung, Ton- und Bildaufnahmen bis zur Frage, wann Verteidigung sich aktiv um Einsicht in das Original bemühen sollte. Dabei wird deutlich, dass Beweisführung weniger eine formale Frage ist als eine Frage von Integrität, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle. Am Ende öffnet sich der Blick über Art. 192 StPO hinaus: auf aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Rügeobliegenheit und die grundlegende Frage, wer im Strafverfahren eigentlich die Verantwortung für einen rechtsstaatlichen Ablauf trägt. Darum geht es in dieser Episode - Art. 192 StPO: „vollständig“ und „im Original“ – was heisst das wirklich? - Unterschied zwischen Beweisgegenstand und Aktenumfang - Originale vs. Kopien: wann eine Kopie genügt – und wann nicht - Praktische Beispiele: Tatwaffen, Testamente, Urkunden, digitale Beweise - Einsichtsrechte der Parteien bei physischen Beweisgegenständen - Ton- und Bildaufnahmen: Anspruch auf das Original statt nur auf Protokolle - Herausforderungen der digitalen Aktenführung und wechselnder Aktennummerierung - Beweisprüfung als aktive Aufgabe der Verteidigung - Eigene Gutachten und die Frage der Entschädigung im amtlichen Mandat - Vorschusspflicht und Kostenrisiken für die Verteidigung - Take-Home-Message zu Art. 192 StPO: Originale ernst nehmen - Exkurs: Bundesgericht zur Rügeobliegenheit - Paradigmenwechsel? Warum Beschuldigte nicht für Verfahrensfehler der Behörden einstehen müssen Ein Gedanke, der hängen bleibt: Eine echte Beweisprüfung beginnt dort, wo man sich nicht mit Auszügen, Screenshots oder Protokollen zufriedengibt. Wer wissen will, was ein Beweis wirklich trägt, muss – im Zweifel – das Original sehen, hören oder anfassen können. Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie an Richterinnen und Richter, die sich mit der praktischen Beweisführung im Strafverfahren befassen. An Praktikerinnen und Praktiker, die wissen wollen, wo die StPO klare Vorgaben macht – und wo Aufmerksamkeit, Erfahrung und Nachfragen entscheidend sind. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Was verbindet Inflation, steigende Preise für Speiseeis und das Amtsgericht Sankt Blasien? Richtig, alle drei Aspekte haben ihren Auftritt in dieser RefPod-Folge zur – Trommelwirbel – sachlichen Zuständigkeit in zivilrechtlichen Urteilsklausuren, „Speerspitze“ jeder Zulässigkeitsprüfung und damit ein Umstand, der in wirklich jeder (!) Urteilsklausur Erwähnung finden muss. Anna Henrichs und Christian Walz, beide Richter und AG-Leitende, dröseln Euch die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit hingebungsvoll auf – angefangen von elementaren Fragen („Was und wieviel sollte ich prüfen und warum sollte ich nicht ‚§§ 23, 71 GVG‘ schreiben?“) bis zum Hochreck („Was ist unter der ‚Nachbarsache‘ im Sinne von § 23 Nr. 2 a) GVG eigentlich zu verstehen?“). Der oder die Kundige wird es an dieser zweiten Frage bereits gemerkt haben: Natürlich steht auch die Reform der Zuständigkeitsstreitwerte zum 01.01.2026 im Zentrum dieser Folge – und mit ihr das einschlägige Übergangsrecht! Absolute Examensrelevanz garantiert – viel Spaß beim Hören! # 7.5.: „Kurze (?!) Zwischenfrage: Ist § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? Bei Apple, Spotify und YouTube Wir sind nominiert zur Wahl als Deutschlands bester Jura-Podcast 2025 (JURios, Kategorie "Studium und Ref"). Hier kannst du für uns abstimmen! Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 03:34 Begriff der sachlichen Zuständigkeit (§ 1 ZPO - und § 1 StPO, § 1 BGB, § 1 StGB…) 08:05 Instanzenzug 11:32 § 23 GVG und § 71 GVG 13:55 Schema 15:40 § 23 Nr. 2 a) GVG (Wohnraummietverhältnisse) und Besonderheiten bei ausschließlicher Zuständigkeit 28:55 § 23 Nr. 2 e) GVG (Nachbarrecht) 35:28 § 71 Abs. 2 GVG 36:44 § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG (Pressesachen) 38:34 § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG (Heilbehandlung) 39:25 Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs 40:49 §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG und der neue Zuständigkeitsstreitwert 49:24 Übergangsrecht, § 44 EGGVG 58:26 Bestimmung des Zuständigkeitsstreitwerts 01:13:00 Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte 01:17:50 Neuer § 102 ZPO 01:22:02 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Braucht es das Opportunitätsprinzip - ähnlich der StPO - im datenschutzaufsichtlichen Beschwerdeverfahren? Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz und Pressesprecherin beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, hat die Diskussion in einem LinkedIn-Post angeregt … Im Podcast beginnen wir sie! Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. 4Wochen gratis nutzen! ottosc.hm/dsgvo
LG Köln 25.09.2025 – 6 S 117/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Hund; Haustier; Hundehalter; Eigentümer; Hundeeigentümer; Hundepass; Tier;
BGH 26.06.2025 – V ZR 48/28: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Notar; Grundpfandrecht; Hypothek; Kind; ungezeugt; ungeboren; Grundbuchordnung; GBO; Grundschuld; Nachlass; Erbe; erben; Erblasser; Testament; Immobiliarsachenrecht; Grundstück; Haus; Sachenrecht; Immobilie
Zum Jahresende präsentieren Niko Härting und Stefan Brink drei lobenswerte Gerichtsentscheidungen: Jedenfalls Niko Härting begrüßt eine konsequente Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg zum Verhältnis zwischen Datenschutz und Anwaltsgeheimnis. Informationen, die unter das Anwaltsgeheimnis fallen, sind bei Auskunftsanträgen nach Art. 15 DSGVO laut dieser Entscheidung tabu. (00:55) Keine Massenüberwachung durch die Hintertür: Vodafone hat sich beim Bundesverfassungsgericht per einstweiligem Anordnungsantrag erfolgreich gegen die Herausgabe von Millionen Nutzerdaten gewehrt. Dabei ging es um DNS-Server-Anfragen, die per einfachem Abhörbeschluss (§ 100a StPO) überwacht und ausgewertet werden sollten. (17:58) Der BGH hat sich in einer Deezer-Entscheidung noch einmal sehr grundsätzlich mit dem Begriff des immateriellen Schadens gemäß Art. 82 DSGVO befasst. Karlsruhe hält daran fest, dass es zwei Fallgruppen eines solchen Schadens gibt – den „Kontrollverlust“ und die „begründete Befürchtung des Missbrauchs“ sind die beiden Schlagworte. (31:01)
BGH 14.10.2025 – VI ZR 14/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Pferd; Hengst; Stute; Wallach; Ponny; Samen; Tierarzt; Tierhalter; Reiten; ausreiten; Schadensersatz; Dressur; decken; Springreiten; Gestüt; Pferdeliebe;
Beschlagnahme, Sicherstellung, Durchsicht – was mit Ihren Gegenständen geschehen kann, wenn Ermittler vor der Tür stehen Wann darf der Staat eigentlich Gegenstände von Personen mitnehmen und wann wird daraus ein rechtliches Problem? In dieser Folge der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ beleuchtet Dr. Christian Rosinus das Instrument der Beschlagnahme im Strafverfahren. Er erklärt, warum Ermittlungsbehörden Unterlagen, elektronische Daten oder andere Gegenstände sichern dürfen und unter welchen Voraussetzungen das rechtlich zulässig ist. Besonders praxisrelevant: die Abgrenzung zur Sicherstellung, die Rolle des Richtervorbehalts und die oft unterschätzte Bedeutung der Durchsicht nach § 110 StPO. Dr. Rosinus zeigt auf, welche strategischen Überlegungen Unternehmen bei der Herausgabe von Daten anstellen sollten und welche Rechte Betroffene haben - etwa durch Beschwerde oder den Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Außerdem geht es um typische Fallstricke: übermäßige Datensicherungen ohne klaren Tatbezug, jahrelange Durchsichten ohne gesetzliche Höchstdauer und den besonderen Schutz anwaltlicher Korrespondenz. Ein kompakter Überblick für alle, die sich mit Ermittlungsverfahren, Unternehmensdurchsuchungen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Hier geht's zur Folge „Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/108-cr Hier geht's zur Folge „Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen“: https://criminal-compliance.podigee.io/167-roa Hier geht's zur Folge „Rechtssprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen“: https://criminal-compliance.podigee.io/210-cr Hier geht's zur Folge „Rechtsprechungsupdate: EGMR zu Beschlagnahme von Unterlagen interner Untersuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/242-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
LG Frankfurt a. M. 18.09.2025 – 3 O 247/25: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage;Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx;Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor;Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Block; Sorgerecht; Kinder; Strafverteidiger; Meinung; Tatsache; Pressemitteilung; Presse; öffentlich; Äußerung; Christina;
BVerfG 09.07.2025 – 1 BvR 975/25: Abonnierenund weiter empfehlen! Instagram:rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Strafrecht; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; LG; Amtsgericht; AG; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Öffentliches Recht; BVerfG; Bundesverfassungsgericht; GG, Grundgesetz; Polizei; Kontrolle; Verkehr; Bodycam; Handy; Mobiltelefon; Smarthone; Beschwerde;
Sicherheit scheint ein Thema zu sein, dass nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Politik beschäftigt. Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung, Gesichtskontrolle sind die großen Schlagworte. Ganz gleich, ob man sich die Pläne der Bundesregierung oder der Landesregierung Berlin anschaut. Schon der Blick in den Koalitionsvertrag lässt nicht nur Datenschützer, sondern auch Verfassungsrechtler blass um die Nase werden. Schaut man sich die geplante Reform des Berliner Polizeigesetzes an, wird es kein Stück besser. Anlass genug, sich das mit einem Experten genauer anzusehen. Lukas Theune ist Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. und nicht nur auf dem Gebiet des Strafrechts, sondern auch des Polizei- und Versammlungsrechts tätig. Mit Lukas spreche ich über Palantir, Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, Hackbacks, Massenbiometrie, Rasterfahndung und Autokennzeichenerfassung. Und über das, was uns in Berlin vielleicht schon ab Januar 2026 blüht... PS: Als hätte man unsere Episode vor Veröffentlichung schon gehört, kommt er nun doch, der Aufschrei der Datenschützer: Die Berliner Datenschutzbeauftragte äußert in einer Stellungnahme deutliche Kritik.
BAG 03.06.2025 – 9 AZR 104/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Arbeit; Arbeitsrecht; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Kündigung; kündigen; Kündigungsschutz; Kündigungsschutzklage; Urlaub; Urlaubsverzicht; Vergleich; Prozessvergleich; Abfindung; Aufhebungsvertrag; Chef; fristlos; Arbeitsgericht; arbeiten;
In dieser Folge des Podcasts 'Auf dem Weg als Anwält:in' diskutieren die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch die letzten vier Artikel des fünften Kapitels der Beweismittel – von der Stellungnahme der Parteien bis zur Pflichtversäumnis der Sachverständigen. Es ist das juristische Finale zur Thematik der Gutachten – und ein Gespräch über Verantwortung, Fairness und Strategie im Umgang mit Expertisen. Die zentralen Themen dieser Folge: - Art. 188 StPO – Stellungnahme der Parteien und Taktik: Warum das rechtliche Gehör hier eine Schlüsselrolle spielt und die Frage, ob sich auch die Privatklägerschaft äussern darf. Wann lohnen sich Ergänzungsfragen und wann ist Schweigen klüger? - Art. 189 StPO – Ergänzung und Obergutachten: Wie Gerichte mit unklaren oder widersprüchlichen Gutachten umgehen. Wann ein Obergutachten unvermeidlich wird und warum anwaltliche Zurückhaltung nicht immer im Interesse der Beschuldigten liegt. Ein Gericht sollte sich nicht einfach der Gutachtermeinung „anschliessen“, sondern sollte zeigen, dass es die Expertise verstanden und kritisch geprüft hat. - Art. 190 StPO – Entschädigung: Wie Gutachter:innen entschädigt werden und weshalb die Verteidigung im Vergleich dazu zu „Spottpreisen“ arbeitet. - Art. 191 StPO – Pflichtversäumnis: Ein kaum bekannter, aber wichtiger Artikel: Was passiert, wenn Gutachter:innen ihre Pflichten verletzen und warum Ordnungsbussen selten, aber möglich sind. Duri und Gregi konstatieren, dass Gutachten heute deutlich schneller erstellt werden als früher und was das über die Professionalisierung der forensischen Praxis aussagt. Diese Episode schliesst das Kapitel über die Sachverständigen in der Strafprozessordnung ab. Sie zeigt, wie juristische Präzision, strategisches Denken und menschliche Erfahrung im Strafverfahren ineinandergreifen. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 188 – Stellungnahme der Parteien](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_188) - [Art. 189 – Ergänzung und Verbesserung des Gutachtens](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_189) - [Art. 190 – Entschädigung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_190) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Art. 191 – Pflichtversäumnis](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_191) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
AG München 28.11.2024 - 191 C 12116/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Solar; Solaranlage; EEG; Solarstrom; Vermieter; Mieter; mieten; vermieten; Sonne; erneuerbar; Paneel;
In dieser Folge tauchen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch tief ein in den Artikel 187 StPO – Form der Gutachten. Was auf den ersten Blick technisch klingt, entpuppt sich als Schlüssel zu einem der sensibelsten Bereiche des Strafverfahrens: der forensischen Begutachtung. Duri eröffnet das Gespräch mit der zentralen Frage: Wie muss ein Gutachten abgegeben werden? Die Antwort scheint klar – schriftlich und unterschrieben. Doch genau darin liegt das Problem: Keine Tonaufnahmen, keine Protokolle, keine Nachvollziehbarkeit. Ein Gutachten ist damit eine Blackbox, in der sich Beweise, subjektive Einschätzungen und Macht über Menschenleben vermischen. Gregor und Duri diskutieren Schritt für Schritt, wie ein solches Gutachten aufgebaut ist – von der Auftragsdefinition über die Aktenauswertung bis zu den eigenen Untersuchungen. Sie erklären, was es bedeutet, wenn Gutachter „Fremdauskünfte“ einholen, etwa bei Angehörigen – ebenfalls ohne Kontrolle, ohne Transparenz. Es geht dabei um mehr als Formalien. Es geht um rechtsstaatliche Kontrolle, Fairness und Verantwortung. Sie diskutieren die Frage, ob und wann es sinnvoll ist, Gutachter:innen vor Gericht zu befragen und ob Verteidiger:innen dies konsequenter tun sollten. Duri erzählt von seiner Erfahrung aus der Militärjustiz, wo das unmittelbare Verfahren ein tieferes Verständnis ermöglicht. Gregor hält dagegen: wenn man die Befragung verlangt, kann sie sich gegen den Klienten richten. Das Gespräch wird hitziger. Sie sprechen über die methodischen Schwächen forensischer Verfahren, über Testpsychologie als moderne Kristallkugel und über das Risiko, dass Freiheitsentzüge auf wissenschaftlich fragwürdigen Grundlagen beruhen. Dabei bleibt die Folge immer nah an der Praxis: Wie liest man ein Gutachten richtig? Warum sollte man es immer ganz lesen und nicht nur den Schlussteil mit der Diagnose und den Empfehlungen? Welche Anhaltspunkte deuten auf ungenügende wissenschaftliche Methodik hin? Und weshalb braucht es dringend Weiterbildung für Verteidiger:innen, um Gutachten wirklich kritisch einordnen zu können? Zum Schluss empfiehlt Duri das Standardwerk Strafrecht | Psychiatrie | Psychologie von Thierry Urwyler, Jérôme Endras, Henning Hachtel und Marc Graf als unverzichtbares Fundament für alle, die sich im forensischen Grenzbereich zwischen Recht und Psychiatrie bewegen. Diese Folge ist ein Muss für alle, die verstehen wollen, wie aus einer Einschätzung ein Urteil werden kann und wo im Strafprozess die grössten blinden Flecken liegen. Eine Folge über die Grenzen des Wissens, die Macht der Sprache und die Verantwortung im Umgang mit Gutachten. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
„Na, wie geht's?“ – „Ich kann nicht klagen.“ Was grundsätzlich gut ist, ist schlecht, wenn man (an)klagen können muss. Wie insbesondere bei der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur! Wer diesen erzwungenen Einstieg nicht goutiert, freut sich vielleicht darüber, dass mit dieser Folge unsere große Reihe zur S1-Klausur ihren glorreichen Abschluss findet. Ein Blick zurück: In Folge 1 habt ihr gelernt, wie man das materielle A-Gutachten verfasst, in den Folgen 2 und 3, wie sich das prozessuale B-Gutachten fast von alleine schreibt und in der Folge 4, wie man mittels Abschluss- bzw. Begleitverfügung die Anklage (mit der richtigen Anzahl an Überstücken!) zum Gericht bekommt. Was zum Gericht bekommt? Richtig, die Anklageschrift – Ziel und Herzstück all Eurer Überlegungen! Anna Henrichs, Richterin, und Lisa Walter, Staatsanwältin, beide AG-Leiterinnen, widmen sich nunmehr diesem Schlussstein der S1-Klausur und sprechen dabei unter anderem über Klausurrelevanz, verkorkste Merksätze, einsichtige Gliederungen, richtige Zeitformen, Jugendliche und Heranwachsende und – natürlich – DIE DREI GOLDENEN TIPPS™. Anna und Lisa haben für Euch ein Muster für die Abfassung einer Anklage verfasst, an dem sich die Folge ein wenig entlanghangelt und das Ihr hier abrufen könnt. Damit endet unsere Reihe zur S1-Klausur – viel Spaß beim Hören! Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 04:27 Keine Anklageschrift = durchgefallen? Relevanz / Zeiteinteilung 08:02 Aufbau der Anklageschrift / § 200 StPO, Nr. 110 RiStBV 15:43 Rubrum 18:56 Anklagesatz 22:25 Abstraktum 36:59 Konkretisierung 47:01 Normenkette 49:16 Strafanträge / öffentliches Interesse 50:11 Beweismittel 54:29 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen 56:00 Anträge 57:09 Unterschrift / Zusammenfassung 59:17 Besonderheiten bei U-Haft 01:05:40 Mehrere Angeschuldigte 01:13:08 Besonderheiten im Jugendrecht 01:16:54 Drei goldene Tipps http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Tiefer Grundrechtseingriff, hohe Hürden – neue Leitlinien für Durchsuchungen in Steuerstrafsachen Durchsuchungen in Steuerstrafsachen bewegen sich oft in einem heiklen Spannungsfeld: Wie weit reicht das Steuergeheimnis und was muss trotzdem im Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO stehen? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Rechtsanwältin Theresa Großmann über den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. Januar 2025. Das Gericht zieht eine klare Linie: Pauschale Verweise auf § 30 AO reichen bei einem Durchsuchungsbeschluss nicht aus. Auch bei Steuerdelikten müssen Durchsuchungsbeschlüsse konkrete und nachvollziehbare Angaben erhalten. Nur so lässt sich der intensive Grundrechtseingriff rechtfertigen und eine „Ausforschungsdurchsuchung" vermeiden. Warum diese Präzision gerade bei Durchsuchungen nach § 103 StPO so wichtig ist, welche Mindestanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse gelten und was Betroffene beachten sollten, wenn Ermittlungsbeamte vor der Tür stehen, erfahren Sie in dieser Folge. Ein Muss für alle, die mit Steuerstrafsachen oder Durchsuchungen zu tun haben. Hier geht‘s zum Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 8. Januar 2025 – 18 Qs 27, 18 Qs 28/24: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-348?hl=true Hier geht´s zur Folge „Richtiges Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/7-cr Hier geht´s zur Folge „Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss“: https://criminal-compliance.podigee.io/168-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtssprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen“: https://criminal-compliance.podigee.io/210-cr Hier geht's zur Folge „BVerfG zur Verhältnismäßigkeit von Kanzleidurchsuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/278-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In dieser Episode von Auf dem Weg als Anwält:in sprechen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch über Art. 186 StPO: die stationäre Begutachtung. Ein spezielles Beweismittel, das tief in Grundrechte eingreift – theoretisch sogar Freiheitsentzug allein zum Zweck eines Gutachtens ermöglicht. In der Praxis spielt diese Bestimmung jedoch kaum eine Rolle. Die zentralen Themen dieser Folge: - Voraussetzungen der stationären Begutachtung: Wann reicht eine ambulante Untersuchung nicht aus und weshalb muss ein medizinisch indiziertes Setting in einer psychiatrischen Klinik vorliegen? - Rechtsgrundlage und Verfahren: Warum entscheidet das Zwangsmassnahmengericht in einem schriftlichen Verfahren und wieso das Fehlen einer mündlichen Anhörung problematisch ist. - Kompetenzen von Gericht und Staatsanwaltschaft: Weshalb hier eine Inkongruenz besteht – Gerichte dürfen vor einer Verurteilung selbst über Freiheitsentzug entscheiden. - Anrechnung auf die Strafe: Der Spitalaufenthalt wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet – unabhängig davon, ob in einer offenen oder geschlossenen Einrichtung. - Rechte während der stationären Begutachtung: Anwendung der Vorschriften zur Untersuchungs- und Sicherheitshaft – Besuchsrechte, Postkontrolle, ärztliche Betreuung, Beschwerdemöglichkeiten. - Keine praktische Relevanz: Warum Art. 186 StPO nie angewandt wird. - Praxisperspektive: Was tatsächlich vorkommt: Verlegungen von Untersuchungshäftlingen in Kliniken, zu wenige Plätze für psychisch kranke Personen, neue Notabteilungen wie in Limmattal. - Haftpolitik im Vergleich: Unterschiede zwischen Kantonen von Befristungen wegen Kollusionsgefahr (z. B. Basel-Stadt) bis zu pauschalen Dreimonatsanordnungen in Zürich – und welche Folgen dies für Haftdauer und psychische Belastung hat. - Transparenz und Statistik: Warum Unterschiede in Haftquoten zwischen den Kantonen Fragen aufwerfen und weshalb Vergleiche Hinweise auf Verfahrenspraxis und Staatsanwaltschaftsführung geben könnten. Wer Strafrecht, Strafprozessordnung, Untersuchungshaft und die stationäre Begutachtung verstehen will, erhält hier einen Einblick in eine Norm mit hoher Grundrechtsrelevanz, aber geringer praktischer Bedeutung. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 186 StPO - Stationäre Begutachtung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_186) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Na, wie viele „Überstücke“ der Anklageschrift dürfen es denn sein? Richtig, wer sich mit solchen Fragen auseinanderzusetzen hat, ist voll im praktischen Aufgabenteil angekommen, nämlich der sog. Begleit- oder Abschlussverfügung. Lisa Walter, Staatsanwältin und AG-Leiterin, und Christian Walz, Richter und AG-Leiter, widmen sich in dieser vierten Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur mit liebevoller Akribie den größeren (wann und wie nehme ich Einstellungen und Beschränkungen vor) und kleineren (Überstücke!) Fragen des staatsanwaltschaftlichen Arbeitsalltags, deren Beantwortung Eurer Anklageschrift erst Flügel verleiht! Damit Ihr beim Höhenflug nicht ins Trudeln geratet, geben Euch die beiden die „drei goldenen Regeln“™ einer jeden guten Abschlussverfügung an die Hand. Na wenn das nichts ist! Viel Spaß beim Hören! Beispiel für eine Abschluss-/Begleitverfügung Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 02:58 (Noten-)Relevanz des praktischen Aufgabenteils 06:53 Sinn und Zweck der Abschluss-/Begleitverfügung 08:14 Aufbau der Abschluss-/Begleitverfügung 09:43 (Teil-)Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Einstellungsbescheid & -nachricht 18:29 Opportunitätsentscheidungen nach § 154 Abs. 1 StPO und § 154a Abs. 1 StPO 25:30 Anklageteil (§ 169a StPO, Überstücke, MiStra, U.m.A., WV-Frist) 38:13 Beispielverfügung 41:54 Drei goldene Tipps http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
EuGH 01.08.2025 – C-600/23: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Schiedsspruch; CAS; Cour de Cassation; Sport; Schiedsrichter; Profi; Profisport; Athlet; Olypia; Weltmeisterschaft; Europameisterschaft; Turnier; Sportler; UEFA; FIFA; EuGH; europäisch; Europäischer Gerichtshof; Kontrolle; EU-Recht; EU Recht;
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und diskutieren Art. 185 StPO: die Entstehung eines Gutachtens. Dabei geht es um methodische Anforderungen, die Rolle von Sachverständigen, die Rechte der Verteidigung – und um die heikle Frage der heimlichen Aufnahme von Explorationsgesprächen. Die zentralen Themen dieser Folge: - Art. 185 StPO im Überblick: Wie Gutachten entstehen, welche Verantwortung Sachverständige tragen und welche Rolle Hilfspersonen spielen. - Teilnahmerechte und Antragsrechte von Gutachtern: Warum Gutachter Fragen stellen und sogar Ergänzungen der Akten verlangen dürfen und weshalb dies faktisch einem Beweisantragsrecht nahekommt. - Explorationsgespräch ohne Verteidigung: Warum Verteidiger:innen bei forensisch-psychiatrischen Explorationen ausgeschlossen sind und weshalb das Bundesgericht hier eine „Blackbox“ zugelassen hat. - Schizophrene Lösung der Rechtsprechung: Aussagen der beschuldigten Person im Explorationsgespräch sind kein eigenständiges Beweismittel – können aber trotzdem ins Gutachten einfliessen. - Kontrolle und Fairness: Weshalb Duri und Gregi fordern, dass Explorationen zumindest aufgezeichnet werden – um Missverständnisse, Fehlinterpretationen und Vertrauensverluste zu verhindern. - Heimliche Aufnahmen: Welche strafrechtlichen Risiken bestehen, wenn Klient:innen Explorationen verdeckt aufzeichnen und ob solche Beweise im Verfahren verwendet werden dürfen. - Abgrenzung eigener Erhebungen durch Gutachter: Wann dürfen Sachverständige Angehörige befragen oder selbständig Auskünfte einholen und wo liegen die rechtlichen Grenzen. - Verteidigungsperspektive: Wie man Klient:innen in dieser heiklen Situation berät und warum Vertrauen allein oft nicht genügt. Wer Strafrecht, Strafprozessrecht, Gutachtenpraxis und die Rolle von Explorationen im Strafverfahren verstehen will, erfährt in dieser Episode, warum Art. 185 StPO ein neuralgischer Punkt für Fairness und Kontrolle ist. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 185 StPO - Ausarbeitung des Gutachtens](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_185) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
BGH 29.07.2025 - VI ZR 426/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Demo; Demonstration; demonstrieren; Name; Ruf; Rufschädigung; Schaden; Meinung; Meinungsfreiheit; Freiheit; Beleidigung; Leipzig; Linke; Freie Sachsen; Freie; Sachsen; Aufruf; Schadensersatz; Geldentschädigung; Entschädigung; Unterlassung;
Folge 2 unserer Reihe zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur! Und – unglaublich aber wahr – Lisa Walter, Staatsanwältin, und Christian Walz, Richter am Landgericht, beide AG-Leitende, sorgen in dieser Folge zum B-Gutachten (auch prozessuales Gutachten) genannt, dafür, dass sich die Klausurbearbeitung schwer nach Urlaub anfühlt. Denn um keinen wichtigen Punkt zu verpassen, hat Christian eine waghalsige Eselsbrücke ersonnen, die den Pflichtverteidiger mal eben zum Reisebegleiter und die Vorführzelle zum Hotel macht – seid gespannt; es funktioniert! Schwerpunkt der Folge sind aber die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 154, 154a, 170 Abs. 2 StPO sowie die Zuständigkeitsregelungen – damit Ihr zukünftig zielsicher mit angenehm maßgeschneiderten Vorwürfen das richtige Gericht ansteuert. Viel Spaß beim Hören – Folge 3 folgt! Kapitelmarken: 00:00 Einleitung / Relevanz B-Gutachten 04:23 Prüfungsschema / Eselsbrücke 08:53 Was? Art der Entschließung / Anklageerhebung / Teileinstellung 10:34 Abgrenzung § 154 StPO und § 154a StPO 17:01 Voraussetzungen § 154 StPO 22:32 Voraussetzungen § 154a StPO 26:58 Strafbefehle, §§ 407 ff. StPO 29:21 Beschleunigtes Verfahren, §§ 417 ff. StPO 29:47 Privatklageverfahren, §§ 374 ff. StPO 32:10 Teileinstellung nach § 170 II StPO 33:05 Sachliche Zuständigkeit, §§ 24, 25, 28, 74 GVG iVm. § 1 StPO 41:17 Straferwartung 43:52 Örtliche Zuständigkeit, §§ 7 ff. StPO 44:42 Verbindung & Trennung, §§ 2 ff. StPO 47:54 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
In dieser Podcastfolge widmen sich die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch dem Gutachtensauftrag. Sie zeigen, wie Aufträge an Sachverständige nach der Schweizer Strafprozessordnung zustande kommen, welche Rechte Verteidiger:innen haben und wie Fragen, Kosten und Fristen das Verfahren entscheidend prägen. Die Diskussion macht klar: Wer den Gutachter auswählt, wer die Fragen an diesen formuliert, wer die Unterlagen auswählt und die Kosten (unkontrolliert) gutheisst und bezahlt, bestimmt massgeblich das Verfahrensergebnis. Die zentralen Themen dieser Folge: - Der Weg zum Gutachtensauftrag: informelle Vorgespräche, Auswahl von Gutachtern durch die Staatsanwaltschaft, fehlende Dokumentation und die Gefahr der Intransparenz. - Parteirechte: Warum der Entwurf des Auftrags den Parteien zur Stellungnahme vorgelegt werden sollte und ob diese in der Praxis übergangen werden. - Präzise Fragestellungen: Wie suggestive oder ergebnisorientierte Fragen die Begutachtung verzerren können und weshalb offene, neutrale Fragen entscheidend sind. - Hilfspersonen und Delegation: Wann Gutachter spezialisierte Assistent:innen beiziehen dürfen und wann dies Qualität oder Verantwortung mindert. - Fristen und Verzögerungen: Warum Verspätungen bei Gutachten gravierende Folgen für inhaftierte Beschuldigte haben, während sie für Gutachter meist sanktionslos bleiben. - Geheimhaltung und Strafbarkeit: Der Auftrag muss auf die Geheimhaltungspflicht und die Strafdrohung für falsche Gutachten (Art. 307 StGB) hinweisen. - Kosten und Kontrolle: Honorare von CHF 350 pro Stunde für forensische Gutachter – oft unkontrolliert – im Vergleich zu minutiös geprüften Honorarnoten der Verteidigung. Was bedeutet diese Ungleichbehandlung für den Rechtsstaat? - Beratung der Klienten: Soll man Begutachtungen verweigern? Was ist bei Aktengutachten zu beachten? Und wie bereitet man Beschuldigte auf Explorationen vor? Wer wissen will, wie ein Gutachtensauftrag nach Art. 184 StPO in der Praxis abläuft, welche Rechte Verteidiger:innen haben und warum Kosten, Fragen und Fristen die Verfahrensfairness bestimmen, findet in dieser Folge klare Antworten. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Christian Walz, Richter am Landgericht, und Lisa Walter, Staatsanwältin, beide AG-Leitende, sind hinreichend verdächtig! Und zwar, eine sehr lehrreiche Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur, in NRW auch S1-Klausur genannt („S1“ war in Zeiten der Papierklausur die Abkürzung für „Sehnenscheidenentzündung 1“) aufgenommen zu haben. Ausgehend von einem kurzen Überblick über das Grundschema widmen sich die beiden delinquenzaffinen Dozenten dem (oder zumindest: einem) Herzstück der S1-Klausur, dem A-Gutachten (auch materielles Gutachten genannt, obwohl es doch viel mit StPO zu tun haben kann). Wie steige ich ein? Wie gliedere ich einsichtig? Wie schreibe ich die Beweisprognose („Schlagwortbingo“)? Wie würdige ich die Einlassung (nicht: Aussage) des Beschuldigen? Wie setze ich Schwerpunkte und wann Gutachten- und wann Urteilsstil? Hier erfahrt ihr es – damit Ihr am Ende der S1 Klausur nicht nur fertig seid, sondern fertig geworden seid! RefPod-Folge "# 2 Wie schreibe ich eine gute Beweiswürdigung?" bei Spotify, Apple und YouTube 00:00 Einleitung 04:50 Was ist die S1-Klausur? 07:11 Das Grundschema der StA-Klausur 11:24 Beispiel Bearbeitervermerk 17:00 Einleitung A-Gutachten - Hinreichender Tatverdacht, § 170 StPO 19:48 Zeitmanagement - Taktische Erwägungen 30:16 Inhalt des A-Gutachtens 31:45 Handlungsabschnitte bilden 33:33 Unterschiede zum 1. Examen 34:55 Schema Beweisprognose 38:28 Schlagwortbingo 44:34 Formulierungsbeispiel Einstiegssatz in die Deliktsprüfung 47:49 Einlassung des Beschuldigten 50:15 Einführung in die Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbote 53:13 Was können Zeugen bekunden? 54:51 Gutachtenstil oder Urteilsstil? Und was kann man weglassen? 59:46 Vorbereitung auf das materielle Recht http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
ArbG Berlin 7.10.2024 – 59 Ca 8733/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Strafrecht; StGB; trafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Arbeit; Arbeitsrecht; arbeiten; kündigen; Kündigung; gekündigt; Social Media; Post; Facebook; ver.di; verdi; Gewerkschaft; Bedrohung; social; media; FB; bedrohen; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; verhaltensbedingt; Betriebsrat;
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 183 StPO – den Anforderungen an sachverständige Personen. Dieser Artikel regelt, wer als Expertin oder Experte beigezogen werden darf, welche Qualifikationen notwendig sind und welche Grenzen bestehen. Die zentralen Themen dieser Folge: - Natürliche Person statt Institution: Warum Gutachten immer einer konkreten Person zugeordnet sein müssen – und nicht einem Institut, einer Klinik oder Behörde. - Qualifikationen und Standards: Welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Sachverständiger mitbringen muss, wie Kantone Verzeichnisse führen (z. B. für psychiatrische Gutachten in Zürich) und weshalb es grosse Qualitätsunterschiede gibt. - Substitution und Verantwortung: Weshalb Gutachter nur in eigener Verantwortung und nach eingeholter Bewilligung delegieren dürfen – und welche Bedeutung persönliche Haftung für die Integrität der Expertise hat. - Qualitätskontrolle: Wieso Gutachten selten systematisch überprüft werden, welche methodenkritischen Ansätze nötig wären und warum fehlende Evaluationen Rechtsstaat und Betroffene gefährden. - Befangenheit und Ausstandsgründe: Wann und wie man Gutachter ablehnen kann – von Vorbefassung bis zu Anschein von Befangenheit. - Polizei als Gutachter? Die brisante Neuerung in Art. 248a StPO: Darf die Polizei Datenspiegelungen als „Sachverständige“ durchführen? Duri und Gregi diskutieren Risiken, Interessenkonflikte und mögliche Verstösse gegen die Unabhängigkeit. - Gerichte und Spezialisierung: Braucht es Strafgerichte bereits auf erster Instanz, um Qualität zu sichern – oder würde dies zu einer unguten Verengung führen? Die Diskussion zeigt, dass es bei Art. 183 StPO nicht nur um formale Voraussetzungen geht, sondern um Grundfragen von Unabhängigkeit, Verfahrensfairness und Vertrauen in die Justiz. Ob psychiatrische Gutachten, forensische Analysen oder digitale Ermittlungen: Wer Gutachten erstellt, entscheidet mit über Schuld, Massnahmen und Freiheitsentzug – und muss höchsten Anforderungen genügen. Für alle, die Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und Gutachtenpraxis verstehen wollen, bietet diese Folge einen tiefen Einblick in die juristische Realität. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 182 StPO – Beizug einer sachverständigen Person. Ein scheinbar technischer Paragraph, der jedoch enorme Bedeutung für Strafverfahren hat: Er regelt, wann Gerichte und Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, eine Expertin oder einen Experten beizuziehen – etwa in medizinischen, technischen, chemischen oder psychologischen Fragen. Duri und Gregor beleuchten, welche Gutachtenarten es gibt – von forensisch-psychiatrischen Begutachtungen über rechtsmedizinische Expertisen bis hin zu technischen Analysen oder Schriftgutachten. Sie erklären, warum Gutachten nur Sachverhaltsfragen beantworten dürfen, wo ihre Grenzen liegen und weshalb Richter und Staatsanwälte rechtliche Bewertungen nicht an Gutachter delegieren dürfen. Ein Schwerpunkt liegt auf den psychiatrischen Gutachten: Sie sind in der Praxis die häufigsten und folgenreichsten, da sie über Schuldfähigkeit und Massnahmen entscheiden. Die Hosts thematisieren Qualitätsunterschiede, Transparenzdefizite und damit die brisante Tatsache, dass Explorationen oft ohne Verteidigung, ohne Aufzeichnung und allein im Kämmerlein stattfinden – obwohl die Konsequenzen für Beschuldigte gravierend sind. Duri und Gregor sprechen zudem über den Einsatz von Privatgutachten: Wann lohnen sich Partei-Gutachten? Welche Rolle spielt ein methodenkritisches Gegengutachten? Wie können Privatexpertisen dazu beitragen, amtliche Gutachten in Frage zu stellen oder überhaupt erst ein unabhängiges Gutachten zu erzwingen? Sie diskutieren praxisnah, wo Privatgutachten unterschätzt werden, wie sie in der Rechtsprechung behandelt werden und warum es zu kurz greift, ihren Beweiswert pauschal herabzustufen. Auch Grenzfragen werden thematisiert: - Wo überschneidet sich die Rolle von Zeugen und Gutachtern? - Wann werden Therapeut:innen im Verfahren zu unzulässigen Gutachtern „light“? - Welche Gefahren bestehen, wenn rhetorisch starke psychiatrische Gutachter Verteidiger und Richter dominieren? - Warum wäre eine konsequente Aufzeichnung von Explorationen ein einfacher Schritt zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit? Die Episode macht klar: Der Beizug sachverständiger Personen ist kein Randthema, sondern ein neuralgischer Punkt der Strafprozessordnung. Von der Glaubwürdigkeit der Gutachter, der Methodik der Expertise und der Transparenz des Verfahrens hängt oft das Schicksal der Betroffenen ab. Wer sich für Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und die Rolle von Gutachten im Strafverfahren interessiert, erhält hier einen tiefen Einblick in die juristische Praxis – und erfährt, warum Art. 182 StPO alles andere als eine trockene Norm ist. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hö
BGH 14.03.2025 - V ZR 79/24: Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_newsJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat;Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Streit;Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO;Strafrecht; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Prozess; Grundstück; Immobilie; Immobiliarrecht; Sachenrecht; Haus; Notweg; Parken; Fahrzeug; Parkplatz; PKW; Auto; Weg; Nachbar; Nachbarstreit; Eigentum;
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In dieser Examens-Edition begrüßt Marc erneut Prof. Dr. Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld. Aufbauend auf der vorherigen Examens-Episode, in der grundlegende Rechtfertigungsgründe und die Notwehr thematisiert wurden, geht es in dieser Folge vor allem um die weiteren strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe wie die Notstände, das Festnahmerecht sowie die Einwilligung. Ausführlich wird dargelegt, wie Defensiv- und Aggressivnotstand nach BGB und der klassische Notstand nach § 34 StGB aufgebaut sind, welche Fallstricke es bei der Abgrenzung gibt und wie man diese Konstellationen in Klausuren erkennt. Sie besprechen das Festnahmerecht gemäß § 127 StPO, die dazugehörigen dogmatischen Dispute und typische Fehlerquellen. Abschließend gibt die Episode einen Überblick über die Prüfungspraxis der Einwilligung als Rechtfertigungsgrund und grenzt diese sauber vom Einverständnis ab. Wie lassen sich Notstandssituationen präzise abgrenzen? Welche Argumentationsstrategien sollten bei Interessenabwägungen verfolgt werden und wie geht man mit Sonderfällen bei Einwilligungen um? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboSR189 Strafprozessrecht | Ermittlungsverfahren | § 102 StPO | Die Durchsuchung beim Beschuldigten | Umgehung RichtervorbehaltKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Handbuch Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst, BaumertAls Sitzungsstaatsanwälte haben die meisten Referendare erstmals die Gelegenheit, allein und eigenverantwortlich in einer Verhandlung aufzutreten. Bei der Bewältigung der nicht einfachen Aufgabe hilft dieses Buch sowohl Referendaren als auch jungen Staatsanwält:innenen: Dem chronologischen Ablauf einer Strafsache vor dem Amtsgericht folgend, erläutern Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert und Oberstaatsanwalt a.D. Anton Deventer prägnant die praxisrelevanten Verfahrenssituationen und ermöglicht den Lesern so eine schnelle Einarbeitung in die Rolle des Staatsanwalts. Im Anhang sind alle wichtigen Anträge enthalten, sodass in der Sitzung auftauchende Fragen für eine angemessene Reaktion schnell nachgelesen werden können. Praxistipps und Formulare für verschiedene Plädoyers und Sitzungsberichte runden den Band ab. Links zu Urteilen findet ihr auf unsere Patreon-Plattform.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
SR185 Strafprozessrecht | Legalitätsprinzip | § 152 Abs. 2 StPO | § 160 Abs. 1 StPO | Privat erlangte KenntnisseKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, Wohlers/Schuhr/KudlichKeine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidat:innen in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar. ´Urteil in dieser Folge:vgl. BGHSt 38, 388 (389)Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show