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Contempt of Court in Deutschland – Reformbedarf oder Überreaktion? Dysfunktionale Strafverteidigung steht auf der Agenda der StPO-Reformkommission des BMJV. Aber wie groß ist das Problem wirklich? Dr. Mathias Grzesiek spricht mit Prof. Matthias Jahn, der zuletzt auf dem 47. Strafverteidigertag in Köln zu diesem Thema referiert und in der Juniausgabe der StV publiziert hat, über die Unterschiede zwischen dysfunktionaler Verteidigung, Konfliktverteidigung und Prozesssabotage und warum diese Differenzierung für die Reformdebatte entscheidend ist. Prof. Jahn ordnet insbesondere einen der zentralen Vorschläge der Reformkommission ein: die geplante Contempt of Court-Regelung als neuer § 177a GVG mit Ordnungsgeldern bis 3.500 Euro. Dabei beleuchtet er die mit diesem Vorschlag verfolgten Ziele und setzt sich mit den wesentlichen Einwänden auseinander. Außerdem richtet sich der Blick auf die USA, wo eine solche Regelung zum Alltag gehört, und darauf, wo ein Vergleich mit dem deutschen Recht an seine Grenzen stößt. Prof. Jahn veranschaulicht den Status quo in Deutschland anhand des prominenten Beispiels der Rechtsanwältin S. im Zündel-Verfahren vor dem LG Mannheim. Schließlich bewertet er vor dem Hintergrund des erwarteten Abschlussberichts der Kommission im November 2026, welche der diskutierten Vorschläge realistisch in ein Reformgesetz einfließen könnten. Hier geht´s zur Folge „40 Jahre Strafverteidigung“: https://criminal-compliance.podigee.io/69-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Keine Demokratie ohne Strafverteidigung-Interview mit Prof.Matthias Jahn“: https://criminal-compliance.podigee.io/245-cr Dr. Grzesiek im Gespräch mit: Prof. Dr. Matthias Jahn war nach seiner Tätigkeit als Strafverteidiger (1998-2002), Staatsanwalt (2002-2005) und wiss. Mitarbeiter am BVerfG bis 2013 ordentlicher Professor und Ordinarius des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2013 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung („RuPS“). Zudem ist Prof. Jahn seit 2005 im zweiten Hauptamt Richter am OLG, zunächst in Nürnberg und seit 2014 in Frankfurt a.M.. Kontakt: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In dieser Folge ist Prof. Frauke Rostalski zu Gast, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Uni Köln sowie Mitglied des Deutschen Ethikrats. Zunächst (03:02) wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt thematisiert. Welche Strafbarkeitslücken schließt der Entwurf? Anschließend (10:24) werden auf Ebenen Bezug genommen, auf denen die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Rostalski schildert die Beobachtung einer ,,Diskurs-Vulnerabilität“ und berichtet ab Minute (15:54) über das Diskursklima an den Universitäten. Sodann (17:48) geht es um das Strafrecht als Verteidigungsmittel der wehrhaften Demokratie, beispielsweise durch den Entzug des passiven Wahlrechts für den Tatbestand der Volksverhetzung. In diesem Rahmen wird auch ab Minute (22:10) über das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einordnung der AfD als ,,gesichert rechtsextremistisch“ gesprochen. Der Podcast endet mit einem positiven Ausblick auf den Meinungsdiskurs.
Hollywood entdeckt Nürnberg: Der Film „Nuremberg“ (2026) bringt die historischen Prozesse auf die große Leinwand. Doch wie viel Geschichte steckt wirklich hinter dem Kinostoff zwischen dem Psychiater Douglas Kelly und Hermann Göring – und warum sind die Nürnberger Prozesse bis heute so relevant für das Völkerrecht? In dieser Folge von „Bratwurst mit Chili“ sprechen Michael Husarek und Lukas G. Schlapp mit Prof. Dr. Christoph Safferling, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU Erlangen-Nürnberg sowie Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien. Im Gespräch geht es um die juristische Bedeutung der Prozesse, ihre Wirkung bis in die Gegenwart – und darum, wie sich Geschichte überhaupt filmisch erzählen lässt. Außerdem blicken wir auf aktuelle Themen: den Angriff auf den Iran, die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und – abseits von Völkerrecht – den Eurovision Song Contest.
Endstation Urteil? – die Rechtsmittel im Strafverfahren Nicht jede Entscheidung eines Strafgerichts ist das letzte Wort. Aber wer sich wehren will, muss wissen, welche Wege existieren und wie viel Zeit bleibt, sie zu begehen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge die zentralen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der Strafprozessordnung, von der Beschwerde über die Berufung bis hin zur Revision. Besonders im Fokus steht dabei die Revision: Sie ist im Wirtschaftsstrafrecht das maßgebliche Rechtmittel gegen Urteile der Wirtschaftsstrafkammer, allerdings mit einer überschaubaren Erfolgsquote. Welche Fehler mit der Revision gerügt werden können, welche Revisionsgründe dabei die größte Praxisrelevanz haben und was es mit der Beruhensprüfung auf sich hat, erfahren Sie in dieser Folge. Außerdem geht es um den Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere gegen Durchsuchungen und Untersuchungshaft, sowie um die Möglichkeiten jenseits des ordentlichen Instanzenzugs: die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, die Individualbeschwerde beim EGMR und die Anrufung des EuGH. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Handlungsoptionen im Ernstfall. Hier geht‘s zur Folge „Die Entwicklung des materiellen Strafrechts und des Revisionsrechts im Wirtschaftsstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/45-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz / Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben. Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten. Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch und unter Berufung auf die Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss „Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an. Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen / Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022 insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen, die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Ab wann darf der Staat deine Wohnung durchsuchen, dein Handy auswerten oder dich in Haft setzen? Genau diese Frage steht hinter Art. 197 StPO. Und genau dort entscheidet sich, ob Strafverfolgung rechtsstaatlich bleibt oder ins Rutschen gerät. Duri Bonin und Gregor Münch gehen die Vorschrift Satz für Satz durch. Ausgangspunkt ist das kleine Wort «nur». Zwangsmassnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist keine Höflichkeitsformel, sondern eine klare Begrenzung staatlicher Macht. Die Behörden dürfen also nicht kreativ werden, nur weil eine technische Möglichkeit verlockend ist. Duri und Gregor nennen solche Fälle: automatisierte Gesichtserkennung, automatisierter Datenabgleich oder andere verdeckte Hilfsmittel, für die es keine genügende gesetzliche Grundlage gibt. Wenn das Gesetz eine Massnahme nicht vorsieht, darf sie nicht angewendet werden. Danach kommen sie zum hinreichenden Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente). Es braucht keine Beweise im Sinn eines fertigen Urteils, aber es braucht mehr als ein Gerücht, mehr als eine Hypothese und mehr als ein diffuses Bauchgefühl. Gregi betont, dass ein freiheitlicher Rechtsstaat gerade nicht auf blosse Fishing Expeditions setzt – also nicht einfach Wohnungen durchsucht, um einmal zu schauen, was man vielleicht findet. Gleichzeitig zeigen Duri und Gregor, warum dieser Begriff so umkämpft ist: «hinreichend» ist kein mathematischer Wert. Je schwerer der Eingriff, desto dichter muss der Verdacht sein. Bei Haft gelten andere Anforderungen als bei einer milderen Massnahme. Ein dritter Schwerpunkt der Folge ist die Frage nach milderen Mitteln. Der Staat darf nicht zur härtesten Massnahme greifen, wenn das Ziel auch schonender erreichbar wäre. Gregor nennt das den klassischen Kern der Verhältnismässigkeit. Duri betont, dass es dabei nicht nur um das Ob geht, sondern immer auch um das Wie. Gerade darin zeigt sich, ob Strafverfolgung Mass hält – oder die Beteiligten überrollt. Nur weil ein Strafverfahren läuft, ist nicht automatisch jede Zwangsmassnahme zulässig. Duri erzählt von Hausdurchsuchungen wegen Bagatellen: angefangene Parfümflasche, alte iPods. Gregor ergänzt, dass sogar im Übertretungsstrafrecht Hausdurchsuchungen vorkommen. Gerade deshalb insistieren beide darauf, dass man immer fragen muss: Steht der Eingriff überhaupt im Verhältnis zum Strafverfolgungszweck? Oder wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Zum Schluss kommt die vielleicht sensibelste Schranke von Art. 197 StPO: Wenn Zwangsmassnahmen in die Grundrechte von nicht beschuldigten Personen eingreifen, sind sie besonders zurückhaltend einzusetzen. Das ist für Anwältinnen und Anwälte, Familienangehörige, Dritte und andere Betroffene zentral. Auch dort sind Hausdurchsuchungen möglich – aber eben nur mit engem Zweck, sauberem Tatverdacht und besonders strenger Abwägung. Für Duri ist genau das der Punkt: Ein rechtsstaatlicher Staat misst sich nicht daran, wie effizient er zugreift, sondern daran, wie konsequent er sich selbst begrenzt. Diese Folge ist für alle, die verstehen wollen, warum Strafprozessrecht nicht erst bei der Schuldfrage spannend wird, sondern schon dort, wo der Staat in Grundrechte eingreift. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Mit Art. 196 StPO beginnt in der Reihe von Gregor Münch und Duri Bonin der eigentliche Einstieg in die Zwangsmassnahmen – also in den Teil der Strafprozessordnung, in dem der Staat nicht mehr nur fragt und protokolliert, sondern in Grundrechte eingreift. Art. 196 definiert, was eine Zwangsmassnahme überhaupt ist: Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in die Grundrechte der betroffenen Person eingreifen und dazu dienen, Beweise zu sichern, die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicherzustellen oder die Vollstreckung des Endentscheids zu gewährleisten. Warum ist dieser scheinbar knappe Artikel so wichtig? Weil er die erste Schlüsselfrage vorgibt: Haben wir es überhaupt mit einer Zwangsmassnahme zu tun? Davon hängt fast alles ab: Wer sie anordnen darf. Welche Voraussetzungen gelten. Wie stark Grundrechte geschützt sind und welches Rechtsmittel offensteht. Gregi und Duri zeigen, dass genau hier die juristische Arbeit beginnt: Nicht jede Ermittlungshandlung ist schon eine Zwangsmassnahme. Entscheidend ist der Eingriff in Grundrechte. Die Folge erklärt Art. 196 deshalb nicht abstrakt, sondern als Türöffner zum ganzen fünften Titel der StPO: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, DNA-Profil, Vorführung, Haft. Wer Art. 196 StPO versteht, versteht den roten Faden hinter all diesen Instrumenten. Duri und Gregor machen sichtbar, dass Zwangsmassnahmen nie bloss Technik sind. Sie sind immer ein Machtmittel des Staates – und deshalb nur unter klaren Schranken zulässig. Diese Schranken stehen gleich im nächsten Artikel, Art. 197 StPO: gesetzliche Grundlage, hinreichender Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente), keine mildere Massnahme und Verhältnismässigkeit. Gerade für Laien wird damit verständlich, warum Strafprozessrecht oft nicht bei der Schuldfrage beginnt, sondern schon viel früher: bei der Frage, ob der Staat überhaupt so stark eingreifen darf. Und genau deshalb ist Art. 196 kein technischer Vorspann, sondern die Grundsatznorm für alles, was danach kommt. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Zwangsmassnahme im Sinn von Art. 196 StPO überhaupt ist - Warum der Grundrechtseingriff die entscheidende Abgrenzung bildet - Die drei Zwecke von Zwangsmassnahmen: Beweise sichern, Anwesenheit sichern, Vollstreckung sichern - Warum die Einordnung praktisch alles verändert: Zuständigkeit, Voraussetzungen, Rechtsmittel - Weshalb Art. 196 der Einstieg in den „harten“ Teil des Strafprozessrechts ist - Der Ausblick auf Art. 197 StPO: Tatverdacht, mildere Mittel und Verhältnismässigkeit Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Studierende – und für alle, die verstehen wollen, warum Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Haft nicht einfach „Ermittlungen“ sind, sondern juristisch präzise begrenzte Eingriffe in Grundrechte. Links zu diesem Podcast: - [Art. 196 StPO - Begriff Zwangsmassnahmen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_196) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Am 17. Juli 1987 schafft die DDR die Todesstrafe ab. Nach dem sie sie zuvor zumeist heimlich verkündet und angewendet hatte. Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? der Strafrechtler Arnd Koch mit einer Bestandaufnahme und einer Begründung. Arnd Koch ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte an der Universität Augsburg. Sein Forschungsschwerpunkt liegt auf der deutschen und europäischen Strafrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Seinen Vortrag mit dem Titel "'Wahrhaft menschlich' – Theorie und Praxis der Todesstrafe in der DDR" hat er am 7. Januar 2026 im Rahmen der "Greifswalder Rechtsgespräche" an der Universität Greifswald gehalten, in der Reihe "Recht im Sozialismus". *********** +++ Deutschlandfunk Nova +++ Hörsaal +++ Vortrag +++ Wissenschaft +++ DDR +++ Todesstrafe +++ Nachkriegsdeutschland +++ Sowjetunion +++ Arnd Koch +++ Universität Augsburg +++ Universität +++ Strafrecht der DDR +++ **********In dieser Folge mit: Moderation: Katja Weber Vortragender: Arnd Koch, Strafrechtler, Universität Augsburg**********Ihr hört in diesem Hörsaal:2:16 - Beginn des Vortrages, Vorbemerkung4:09 - Überblick: Abschaffung der Todesstrafe in europäischen Staaten7:15 - Zahlen, Anwendungsbereiche & Arten der Vollstreckung in der DDR21:52 - Zur Unsichtbarkeit der Todesstrafe in der DDR26:05 - Haltung der ostdeutschen Rechtswissenschaft zur Todesstrafe30:01 - Gründe für die Abschaffung der Todesstrafe34:05 - Spezifische Besonderheiten**********Quellen aus der Folge:Hinrichtung von Werner Teske am 26. Juni 1981: Der letzte NahschussTod eines Stasi-Offiziers – BundesarchivMuseum in der "Runden Ecke" mit dem Museum im Stasi-Bunker. Bürgerkomitee Leipzig e.V.: Hinrichtungsstätte**********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Heavy Metal in der DDR: Wie die Szene an ihre Musik kamSoziologie: Warum es immer noch Ost und West gibtDoping in der DDR: Pillen auch für Kinder und Jugendliche**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Was passiert mit dem Rechtsstaat, wenn Angst und/oder emotionale Aufladung den Ton angeben? In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin mit Gregor Münch über einen historischen Strafprozess, der bis heute nachwirkt: die Stammheim-Verfahren der 1970er- und 1980er-Jahre – und darüber, was sie über heutige Strafverfahren erzählen. Ausgehend vom Fall Peter-Jürgen Bock, einem ehemaligen RAF-Mitglied und Aussteiger, zeichnet Duri Bonin die Eskalation eines Strafverfahrens nach, das sich von der Zusage eines fairen Prozesses zu einem politisch aufgeladenen Ausnahmezustand entwickelte. Im Zentrum stehen Fragen nach Kronzeugen-Logik, Verfahrensklima, der systematischen Schwächung der Verteidigung und der Rolle von Gerichten in Zeiten gesellschaftlicher Angst. Das Gespräch verbindet Rechtsgeschichte mit heutiger Praxis: Wie wirken Misstrauen, Sicherheitsdenken und politischer Druck auf Ermittlungsbehörden, Gerichte und Verteidiger? Wo beginnen Zermürbungsmechanismen – durch Terminregime, Sicherheitskontrollen, Honorarkürzungen oder die Abwertung verteidigerischer Arbeit? Und was bedeutet das für die Idee eines fairen, ergebnisoffenen Strafverfahrens? Ein Zitat aus der Folge: «Wenn Angst den Strafprozess bestimmt, verschiebt sich alles. Dann wird Strafverfolgung zur Machtdemonstration, das Gericht zum Verteidiger des Staates – und die Verteidigung zum Problem.» Also genau dann, wenn diese am nötigsten wäre. Darum geht es im Detail in dieser Episode: - Stammheim als historisches Symbol für den Strafprozess im Ausnahmezustand - Der Fall Peter-Jürgen Bock und die enttäuschte Erwartung an einen möglichen Kronzeugen - Die Frage, ob „Fairness“ faktisch an Kooperationsbereitschaft geknüpft wird - Wie ein öffentliches Interview (Der Spiegel) das Verfahrensklima kippen liess - Die Rolle des Strafverteidigers Heinrich Hannover und die extreme Belastung der Verteidigung - Der Versuch, unliebsame Verteidiger zu umgehen oder zu ersetzen - Sicherheitsdenken gegenüber Verteidigern: Durchsuchungen, Misstrauen, Asymmetrien - Zermürbungsmechanismen durch Terminierung, Reisepflichten, Durchsuchung, Überwachung - Die Ökonomie der Pflichtverteidigung und das strukturelle Risiko für Kanzleien - Pauschale Honorarkürzungen als Ausdruck von Geringschätzung verteidigerischer Arbeit - Gutachten, die „zu gut passen“, und der Umgang der Gerichte mit methodischen Mängeln - Verteidigungsbeweise, die formal erlaubt, praktisch aber entwertet werden - Medien als Korrektiv oder zusätzlicher Druck auf Verfahren und Beteiligte - Angst und/oder emotionale Aufladung als Motor der Strafjustiz – damals in Stammheim und heute in anderen Kontexten - Die Frage, wie Prozesskultur und Waffengleichheit konkret geschützt werden können Diese Folge richtet sich an Strafverteidiger, Richterinnen, Staatsanwälte und alle, die sich für Strafprozessrecht und Rechtsstaatlichkeit interessieren. An Menschen, die verstehen wollen, wie sehr Klima, Politik und Angst die Urteilsfindung beeinflussen können – und warum historische Verfahren wie Stammheim auch heute noch relevant sind. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In diesem Jahr wurden in der Schweiz bereits 25 Frauen oder Mädchen getötet. Um mehr über die Hintergründe der Femizide der letzten 6 Jahre zu erfahren, hat das Bundesamt für Statistik eine Zusatzerhebung gemacht. Die Kriminologin Nora Markwalder ordnet die neusten Zahlen ein. Um die Risiken zu kennen und um Taten zu verhindern, braucht es Wissen. Wer sind die Täter? Wann steigt das Gewaltrisiko? Wie passieren die Delikte? Darum hat sich das Bundesamt für Statistik (BfS) die Tötungsdelikte von 2019-2024 nochmals angeschaut und Daten zu Risikofaktoren und Frühwarnzeichen erfasst. Zusätzlich präsentierte heute Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die erste nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt vor. Mit dem Ziel, die Bevölkerung zu sensibilisieren und Gewalt zu verhindern. Was bringen solche Kampagnen? Wo müssen die Prävention und der Opferschutz ansetzen, angesichts der neusten Erhebung des BfS? Macht die Schweiz genug? Nora Markwalder ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen. Sie ist zu Gast im Tagesgespräch bei Simone Hulliger.
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und diskutieren Art. 185 StPO: die Entstehung eines Gutachtens. Dabei geht es um methodische Anforderungen, die Rolle von Sachverständigen, die Rechte der Verteidigung – und um die heikle Frage der heimlichen Aufnahme von Explorationsgesprächen. Die zentralen Themen dieser Folge: - Art. 185 StPO im Überblick: Wie Gutachten entstehen, welche Verantwortung Sachverständige tragen und welche Rolle Hilfspersonen spielen. - Teilnahmerechte und Antragsrechte von Gutachtern: Warum Gutachter Fragen stellen und sogar Ergänzungen der Akten verlangen dürfen und weshalb dies faktisch einem Beweisantragsrecht nahekommt. - Explorationsgespräch ohne Verteidigung: Warum Verteidiger:innen bei forensisch-psychiatrischen Explorationen ausgeschlossen sind und weshalb das Bundesgericht hier eine „Blackbox“ zugelassen hat. - Schizophrene Lösung der Rechtsprechung: Aussagen der beschuldigten Person im Explorationsgespräch sind kein eigenständiges Beweismittel – können aber trotzdem ins Gutachten einfliessen. - Kontrolle und Fairness: Weshalb Duri und Gregi fordern, dass Explorationen zumindest aufgezeichnet werden – um Missverständnisse, Fehlinterpretationen und Vertrauensverluste zu verhindern. - Heimliche Aufnahmen: Welche strafrechtlichen Risiken bestehen, wenn Klient:innen Explorationen verdeckt aufzeichnen und ob solche Beweise im Verfahren verwendet werden dürfen. - Abgrenzung eigener Erhebungen durch Gutachter: Wann dürfen Sachverständige Angehörige befragen oder selbständig Auskünfte einholen und wo liegen die rechtlichen Grenzen. - Verteidigungsperspektive: Wie man Klient:innen in dieser heiklen Situation berät und warum Vertrauen allein oft nicht genügt. Wer Strafrecht, Strafprozessrecht, Gutachtenpraxis und die Rolle von Explorationen im Strafverfahren verstehen will, erfährt in dieser Episode, warum Art. 185 StPO ein neuralgischer Punkt für Fairness und Kontrolle ist. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Links zu diesem Podcast: - [Art. 185 StPO - Ausarbeitung des Gutachtens](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_185) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Wann ist eine Entscheidung im Strafverfahren „gut“ – und wann „schlecht“? Im juristischen Alltag wird Qualität oft nach dem Ergebnis bemessen: Freispruch = gute Verteidigung, Verurteilung = schlechte Verteidigung. Doch so einfach ist es nicht. In dieser Episode sprechen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch über die Kunst des Entscheidens in unsicheren Verfahren – zwischen Strategie, Risikoabwägung, Erfahrung und einer gehörigen Portion Zufall. Die zentralen Themen dieser Folge: - Ergebnis ≠ Qualität: Warum eine sorgfältige Verteidigungsstrategie auch bei einem ungünstigen Urteil richtig sein kann und weshalb ein Freispruch nicht automatisch gute Verteidigung bedeutet. - Entscheiden unter Unsicherheit: Strafverfahren sind dynamisch und unvorhersehbar. Anwält:innen müssen auf unvollständiger Informationsbasis handeln und trotzdem Verantwortung übernehmen. - Angst vor Fehlentscheidungen: Wie Paralyse aus Angst entsteht und warum eine Nicht-Entscheidung oft die schlechteste Entscheidung ist. - Strategie in der Strafverteidigung: Chancen-Risiko-Abwägung bei Beweisanträgen, Zeug:innen und Explorationen – und warum Geduld manchmal die bessere Taktik ist. - Poker-Analogie im Strafprozess: Gregor zieht den Vergleich zur Pokerpartie – 30 % Glück, 30 % Psychologie, 30 % Kompetenz. Auch in der Strafverteidigung sind Ergebnisse nie vollständig kontrollierbar, sondern ein Zusammenspiel aus Können, Taktik und Zufall. - Fehlerkultur: Warum Offenheit gegenüber Fehlern Vertrauen stärkt und weshalb Frustrationstoleranz für Strafverteidiger:innen zentral ist. - Erfahrung als Schlüssel: Wieso Lebenserfahrung und Perspektivenvielfalt (z. B. Arbeit bei Gericht oder Staatsanwaltschaft) die Entscheidungsqualität erhöhen. - Mandatsbeziehung: Entscheidungen werden nie allein gefällt – die Verantwortung zwischen Anwalt und Klient, Vertrauen und Einflussnahme. Wer Strafrecht, Strafprozessrecht und die Praxis der Strafverteidigung verstehen will, erfährt in dieser Episode, wie Entscheidungen entstehen und warum „gut“ oder „schlecht“ mehr mit Haltung als mit dem Urteil zu tun hat. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 183 StPO – den Anforderungen an sachverständige Personen. Dieser Artikel regelt, wer als Expertin oder Experte beigezogen werden darf, welche Qualifikationen notwendig sind und welche Grenzen bestehen. Die zentralen Themen dieser Folge: - Natürliche Person statt Institution: Warum Gutachten immer einer konkreten Person zugeordnet sein müssen – und nicht einem Institut, einer Klinik oder Behörde. - Qualifikationen und Standards: Welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Sachverständiger mitbringen muss, wie Kantone Verzeichnisse führen (z. B. für psychiatrische Gutachten in Zürich) und weshalb es grosse Qualitätsunterschiede gibt. - Substitution und Verantwortung: Weshalb Gutachter nur in eigener Verantwortung und nach eingeholter Bewilligung delegieren dürfen – und welche Bedeutung persönliche Haftung für die Integrität der Expertise hat. - Qualitätskontrolle: Wieso Gutachten selten systematisch überprüft werden, welche methodenkritischen Ansätze nötig wären und warum fehlende Evaluationen Rechtsstaat und Betroffene gefährden. - Befangenheit und Ausstandsgründe: Wann und wie man Gutachter ablehnen kann – von Vorbefassung bis zu Anschein von Befangenheit. - Polizei als Gutachter? Die brisante Neuerung in Art. 248a StPO: Darf die Polizei Datenspiegelungen als „Sachverständige“ durchführen? Duri und Gregi diskutieren Risiken, Interessenkonflikte und mögliche Verstösse gegen die Unabhängigkeit. - Gerichte und Spezialisierung: Braucht es Strafgerichte bereits auf erster Instanz, um Qualität zu sichern – oder würde dies zu einer unguten Verengung führen? Die Diskussion zeigt, dass es bei Art. 183 StPO nicht nur um formale Voraussetzungen geht, sondern um Grundfragen von Unabhängigkeit, Verfahrensfairness und Vertrauen in die Justiz. Ob psychiatrische Gutachten, forensische Analysen oder digitale Ermittlungen: Wer Gutachten erstellt, entscheidet mit über Schuld, Massnahmen und Freiheitsentzug – und muss höchsten Anforderungen genügen. Für alle, die Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und Gutachtenpraxis verstehen wollen, bietet diese Folge einen tiefen Einblick in die juristische Realität. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Episode setzen die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch ihre Artikel-für-Artikel-Besprechung der Schweizer Strafprozessordnung fort und widmen sich Art. 182 StPO – Beizug einer sachverständigen Person. Ein scheinbar technischer Paragraph, der jedoch enorme Bedeutung für Strafverfahren hat: Er regelt, wann Gerichte und Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, eine Expertin oder einen Experten beizuziehen – etwa in medizinischen, technischen, chemischen oder psychologischen Fragen. Duri und Gregor beleuchten, welche Gutachtenarten es gibt – von forensisch-psychiatrischen Begutachtungen über rechtsmedizinische Expertisen bis hin zu technischen Analysen oder Schriftgutachten. Sie erklären, warum Gutachten nur Sachverhaltsfragen beantworten dürfen, wo ihre Grenzen liegen und weshalb Richter und Staatsanwälte rechtliche Bewertungen nicht an Gutachter delegieren dürfen. Ein Schwerpunkt liegt auf den psychiatrischen Gutachten: Sie sind in der Praxis die häufigsten und folgenreichsten, da sie über Schuldfähigkeit und Massnahmen entscheiden. Die Hosts thematisieren Qualitätsunterschiede, Transparenzdefizite und damit die brisante Tatsache, dass Explorationen oft ohne Verteidigung, ohne Aufzeichnung und allein im Kämmerlein stattfinden – obwohl die Konsequenzen für Beschuldigte gravierend sind. Duri und Gregor sprechen zudem über den Einsatz von Privatgutachten: Wann lohnen sich Partei-Gutachten? Welche Rolle spielt ein methodenkritisches Gegengutachten? Wie können Privatexpertisen dazu beitragen, amtliche Gutachten in Frage zu stellen oder überhaupt erst ein unabhängiges Gutachten zu erzwingen? Sie diskutieren praxisnah, wo Privatgutachten unterschätzt werden, wie sie in der Rechtsprechung behandelt werden und warum es zu kurz greift, ihren Beweiswert pauschal herabzustufen. Auch Grenzfragen werden thematisiert: - Wo überschneidet sich die Rolle von Zeugen und Gutachtern? - Wann werden Therapeut:innen im Verfahren zu unzulässigen Gutachtern „light“? - Welche Gefahren bestehen, wenn rhetorisch starke psychiatrische Gutachter Verteidiger und Richter dominieren? - Warum wäre eine konsequente Aufzeichnung von Explorationen ein einfacher Schritt zu mehr Fairness und Nachvollziehbarkeit? Die Episode macht klar: Der Beizug sachverständiger Personen ist kein Randthema, sondern ein neuralgischer Punkt der Strafprozessordnung. Von der Glaubwürdigkeit der Gutachter, der Methodik der Expertise und der Transparenz des Verfahrens hängt oft das Schicksal der Betroffenen ab. Wer sich für Strafrecht, Strafprozessrecht, Beweisrecht und die Rolle von Gutachten im Strafverfahren interessiert, erhält hier einen tiefen Einblick in die juristische Praxis – und erfährt, warum Art. 182 StPO alles andere als eine trockene Norm ist. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hö
Vermögensabschöpfung im Wandel – Reformbedürftig oder bereits ein perfektes System? Die Vermögensabschöpfung ist längst nicht mehr nur ein Nischenthema. Sie hat sich zu einem zentralen Instrument im modernen Wirtschaftsstrafrecht entwickelt und steht erneut vor grundlegenden Veränderungen. Dr. Rosinus und Prof. Dr. Saliger sprechen über die aktuellen Reformpläne: Im Fokus ihres Gesprächs stehen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Frühjahr 2024 ihren 567 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt hat. Welche Änderungen sind geplant? Was bedeutet die mögliche Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft? Wo verlaufen die rechtsstaatlichen Grenzen? Gemeinsam ordnen Dr. Rosinus und sein Gast die Vorschläge ein, beleuchten Schwächen und Chancen und werfen einen Blick auf die künftige Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Hier geht‘s zum Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung: https://www.justiz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Abschlussbericht%20BLAG%20Verm%C3%B6gensabsch%C3%B6pfung_2024.pdf Hier geht‘s zur Folge „Vermögensabschöpfung im Strafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/68-cr Hier geht‘s zur Folge „Die Einziehung von Vermögenswerten“: https://criminal-compliance.podigee.io/139-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verhältnismäßigkeit des strafprozessualen Vermögensarrests“: https://criminal-compliance.podigee.io/80-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Frank Saliger, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts-strafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Mitherausgeber von NK-StGB und NK-StPO sowie der ZStW und der Medstra. Ständiger Gast im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer. Of Counsel bei Ufer Scharf Rechtsanwälte. Aktuelle Forschungsschwerpunkte: Wirtschaftsstrafrecht (u.a. Betrug, Un-treue, Korruption, Recht der Vermögensabschöpfung), Medizinstrafrecht sowie Moderni-sierung des Strafprozessrechts. Prof. Saliger ist erreichbar unter frank.saliger@jura.uni-muenchen.de.
Die Schwarzarbeitsbekämpfung wird neu gedacht: Mit dem am 7. August 2025 beschlossenen Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung geht der Gesetzgeber gegen illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Scheinfirmen gezielter und technisch aufgerüstet vor. Besonders im Fokus stehen künftig Friseur-, Kosmetik- und Nagelstudios. Neu sind unter anderem die Sofortmeldepflicht für Arbeitgeber, digitale Prüfzugriffe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie KI-gestützte Analysen zur Risikoerkennung. Gleichzeitig erhält die FKS mehr Ermittlungsbefugnisse – inklusive Telekommunikationsüberwachung. Wir beleuchten die konkreten Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Mindestlohn- und Strafprozessrecht, zeigen die wirtschaftlichen Auswirkungen auf (474 Mio. Euro Kosten vs. über 130 Mio. Euro erwartete Einnahmen ab 2029) und klären, welche Branchen künftig besonders im Visier stehen. Weitere Themen: Der massive Rückgang bei Steuerprüfungen in Deutschland, neue Aufbewahrungspflichten für Banken, aktuelle Zahlen zum Umsatzsteuerkarussell (mit Schäden in Milliardenhöhe) und warum Polen bei der Altersvorsorge einen radikal anderen Weg geht. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
In dieser Folge spricht Duri Bonin mit [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, über die Vorlesung: Forensische Psychiatrie – Psyche trifft Justiz. Was bedeutet interdisziplinäre Lehre in einem Bereich, der oft im Dunkeln bleibt – zwischen Gutachtenqualität, Vollzugsrealität und grundrechtlichen Fragen? Ein Gespräch über Kooperationen mit Praktiker:innen, empirische Zugänge zum Strafvollzug und über Forschungsarbeit, die Wirkung entfalten will – nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. Thierry berichtet über die Zusammenarbeit mit Institutionen wie dem JuWe, über Forschung zu Fluchtrisiken und offene Vollzugsformen sowie über Briefkontrollen, Sexualität im Strafvollzug und das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Grundrechten. Zentrale Themen sind: - Was bedeutet gute Lehre, wenn es um Justizalltag geht? - Wie lassen sich theoretische und empirische Perspektiven verbinden? - Warum Briefkontrollen, Besuchseinschränkungen und Sexualitätsregulierungen neu gedacht werden sollten? - Wieso Rückfall und Flucht ganz unterschiedliche empirische Gegenstände sind? Und vielleicht der wichtigste Denkimpuls dieser Folge: Wie kommen wir zu besseren Lösungen, zu mehr Gerechtigkeit? Thierry Urwyler bringt diese Frage mehrfach zur Sprache – besonders deutlich wird er ab Minute 25:30, als es um rechtliche Grenzen und deren Reflexion geht: "Wie wäre es jetzt, wenn ich es von Grund auf neu denken müsste? – Das ist gar nicht so trivial. Da sind wir schon wie benchmarked auf das alte System und erkennen es vielleicht auch niederschwellig als in Ordnung oder plausibel an.“ Daraus leitet er eine konkrete methodische Empfehlung ab: „Es ist spannend, wenn wir so Fragen einfach mal in den Raum werfen – ohne dass wir uns schon ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung beschäftigt haben, und erst danach nachgelagert schauen, wie es bisher gemacht wurde. Damit wir uns nicht primen mit diesen Vorinformationen. Und dann fragen: Was wäre eine schlaue Lösung – auf einem weissen Blatt Papier?“ Dieser Denkansatz zieht sich durch das gesamte Gespräch. Es geht immer wieder darum, bestehende Regeln nicht nur anzuwenden, sondern zu hinterfragen: Dienen sie dem, was sie zu schützen vorgeben? Oder folgen sie bloss tradierten Mustern? Es ist ein Plädoyer für juristische Kreativität, für methodische Frische – und für den Mut, Recht nicht nur zu konservieren, sondern weiterzudenken. Ein Gespräch über die Balance zwischen Theorie und Anwendung, über normatives Denken und forschende Neugier, über Rechtsprechung als lernendes System – und über die Hoffnung, dass im Strafvollzug nicht Kontrolle dominiert, sondern Vertrauen ermöglicht wird. Takeaways für Strafrechtler:innen, Forscher:innen und Studierende: - Interdisziplinäre Lehre ist keine Mode, sondern Notwendigkeit - Gute Forschung endet nicht mit der Publikation – sondern mit Veränderung - Strafvollzug braucht menschenrechtsbasierte Grundannahmen, keine autoritären Automatismen - Dynamische Auslegung lebt vom Mut zur kritischen Revision Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge kehrt [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/) zurück – Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich seit April 2025. Im Zentrum steht sein Start in der Lehre: Wie bereitet man sich auf die erste Vorlesung vor? Was heisst es, eine eigenständige Veranstaltung zu entwickeln – zwischen fachspezifischem Tiefgang, didaktischer Verantwortung und institutionellen Rahmenbedingungen? Thierry berichtet über sein erstes Proseminar im Herbstsemester und seine geplante Vorlesung im Frühjahrssemester 2026, in der er sich mit dem Alltag im Justizvollzug auseinandersetzt: Fragen zu Briefverkehr, Telefonie, Zwangsbehandlungen und medizinischen Massnahmen – stets empirisch fundiert und rechtlich präzise. Es geht um den Anspruch, Lehre und Forschung von Anfang an eng zu verzahnen, um den bewussten Einsatz von Feedback, Coaching und Selbstbeobachtung als Weg zu guter Lehre – und um die Frage, wie man Lehre nicht nur vermittelt, sondern gestaltet. Auch organisatorische Herausforderungen wie der bevorstehende Habilitationsvortrag, der Einstieg in die universitäre Selbstverwaltung und die künftige Übernahme einer Bachelor-Vorlesung werden thematisiert – ebenso wie die Kunst, eigene Ressourcen klug zu planen. Und schliesslich: die zwischenmenschliche Seite des akademischen Alltags. Wie entsteht kollegiale Offenheit? Was bedeutet es, mit der Fachgruppe regelmässig Mittagessen zu gehen – nicht als Verpflichtung, sondern als gelebtes Mentoring? Ein Gespräch über Lehre als Verantwortung – und über den Versuch, in der akademischen Welt nicht nur Fuss zu fassen, sondern einen eigenen Ton zu entwickeln. Takeaways für angehende Dozierende: - Gute Lehre beginnt nicht im Hörsaal, sondern in der Vorbereitung - Transkription, Rückspiegelung, KI-Feedback – auch Lehrende sollten sich selbst zuhören - Empirie und Recht zusammendenken – besonders im Bereich des Strafvollzugs - Keine Scheu vor Fehlern: Lehre ist ein wachsender Prozess - Vernetzung ist keine Struktur, sondern Haltung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Prof. Dr. Jens Bülte über die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Handels mit Hundewelpen. Das Gespräch konzentriert sich auf typische Erscheinungsformen illegaler Zucht- und Vertriebsstrukturen, die sich durch hohe Gewinnmargen, geringe Entdeckungsrisiken und internationale Verflechtung auszeichnen. Prof. Bülte erläutert die relevanten Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände und erklärt welche Herausforderungen im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel bestehen. Trotz EU-Einstufung als organisierte Kriminalität bleibt die Rechtsdurchsetzung lückenhaft, was Dr. Rosinus und Prof. Bülte dazu veranlasst, bestehenden Handlungsbedarf und mögliche Reformansätze zu diskutieren. Hier geht‘s zur europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 1/2005: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32005R0001 Hier geht‘s zur Folge „Verstöße gegen Tierschutzrecht sind Wirtschaftskriminalität“: https://criminal-compliance.podigee.io/46-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Steuerstrafrecht, im deutschen und europäischen Wirtschaftsstrafrecht, im Lebensmittelstrafrecht, im Bereich der Geldwäschebekämpfung sowie im Tierschutz(straf-)recht. Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit ist Prof. Bülte Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht (NZWiSt). Herr Prof. Dr. Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de und +49 621 181-1389. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In diesem Gespräch geht es um einen selten beleuchteten Moment im akademischen Leben: den Übergang vom erfolgreichen Habilitierenden zum Assistenzprofessor. Im Zentrum steht [Thierry Urwyler](https://www.linkedin.com/in/thierry-urwyler-aa724268/), seit dem 1. April 2025 Assistenzprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Besprochen werden der Karrieresprung, die Verhandlungen mit der Universitätsleitung, die Suche nach geeigneten Räumen, der Aufbau eines kleinen Teams – und vor allem die Frage, wie man ohne Anleitung herausfindet, was man als frisch berufener Professor überhaupt tun muss. Thierry erzählt, dass es kaum öffentliche Erfahrungsberichte oder Podcasts gibt, die diesen Einstieg greifbar machen. Vieles läuft über Improvisation, persönliche Netzwerke und „Learning by Doing“. Dass er im ersten Semester keine Lehrveranstaltung übernahm, erlaubte ihm, sich ganz auf den Abschluss seiner Habilitation zu konzentrieren – und das Fundament für Forschung und Lehre zu legen. Dieser Podcast bietet einen ehrlichen, nahbaren Einblick in eine akademische Welt, die von aussen oft nur als Titel oder Institution wahrgenommen wird. Stattdessen erleben wir einen jungen Wissenschaftler im Übergang – zwischen alter Stelle und Aufbruch, zwischen Planung, Ungewissheit und neuer Verantwortung. Ein Gespräch über Berufung im doppelten Sinn. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Interviewbuch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Die Debatte mit Natascha Freundel, Stefanie Bock und Sebastian Jünemann --- „Völkerrecht ist immer so effektiv, wie die Staaten es wollen.“ (Stefanie Bock) --- „In Gaza geschieht schwerstes völkerrechtliches Unrecht, hervorgerufen durch die israelische Kriegsführung“, so die Rechtsexpertin Stefanie Bock mit ihrem Kollegen Kai Ambos Ende Mai 2025 im Verfassungsblog. Über das Ausmaß der Zerstörungen, des Hungers und der Krankheiten, über die Zahl der Toten, Verletzten und Vertriebenen im Gaza-Streifen gibt es keine unabhängigen Untersuchungen. Aber Notfallmediziner wie Sebastian Jünemann von Cadus, der einzigen deutschen Hilfsorganisation in Gaza, schildern katastrophale Zustände in dem schmalen Küstenstreifen. Begeht Israel in Gaza einen Genozid? Was sagt das Völkerrecht zu Israels Angriff auf Iran? Hat das Völkerrecht überhaupt etwas zu sagen? --- Stefanie Bock ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung an der Uni Marburg sowie Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse. --- Sebastian Jünemann ist Mitbegründer und Co-Geschäftsführer von Cadus e.V., der derzeit einzigen deutschen Hilfsorganisation in Gaza. 2024 war er für Cadus mehrere Wochen im Gaza-Streifen. --- Mehr Infos s. www.radiodrei.de/derzweitegedanke. --- Schreiben Sie uns gern direkt an derzweitegedanke@radiodrei.de.
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboSR194 Strafprozessrecht | Zwangsmaßnahmen offen und verdeckt | Zufallsfunde bei der Durchsuchung | Fall des LG Berlin zur Reichweite eines DurchsuchungsbeschlussesKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Kriminologie In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.Besonderheiten:Didaktisch• Kürze und Verständlichkeit• Anschaulichkeit durch Schaubilder• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum EigenstudiumInhaltlich• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)• Viele konkrete Beispiele Support the show
Unterstützt uns hier: Das Kurzerklärt-AboSR189 Strafprozessrecht | Ermittlungsverfahren | § 102 StPO | Die Durchsuchung beim Beschuldigten | Umgehung RichtervorbehaltKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Handbuch Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst, BaumertAls Sitzungsstaatsanwälte haben die meisten Referendare erstmals die Gelegenheit, allein und eigenverantwortlich in einer Verhandlung aufzutreten. Bei der Bewältigung der nicht einfachen Aufgabe hilft dieses Buch sowohl Referendaren als auch jungen Staatsanwält:innenen: Dem chronologischen Ablauf einer Strafsache vor dem Amtsgericht folgend, erläutern Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert und Oberstaatsanwalt a.D. Anton Deventer prägnant die praxisrelevanten Verfahrenssituationen und ermöglicht den Lesern so eine schnelle Einarbeitung in die Rolle des Staatsanwalts. Im Anhang sind alle wichtigen Anträge enthalten, sodass in der Sitzung auftauchende Fragen für eine angemessene Reaktion schnell nachgelesen werden können. Praxistipps und Formulare für verschiedene Plädoyers und Sitzungsberichte runden den Band ab. Links zu Urteilen findet ihr auf unsere Patreon-Plattform.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Am Rande eines Rosenfeldes in den Niederlanden finden Waldarbeiter 1996 die Leiche einer jungen Frau. Die Obduktionsergebnisse zeigen, dass sie mit einem schweren Gegenstand erschlagen und möglicherweise sexuell missbraucht wurde. Lange Zeit wissen die Polizeibeamten weder, um wen es sich bei dem Opfer handelt – noch, wer der Täter sein könnte. Als 13 Jahre später ein DNA-Treffer in der internationalen Datenbank die Spur nach Deutschland führt, übernimmt die Kripo Köln die weiteren Ermittlungen. Im Fokus stehen bald darauf drei Tatverdächtige, die in Untersuchungshaft genommen werden. Während zwei von ihnen bei den polizeilichen Vernehmungen schweigen, gesteht der Dritte den Mord an der jungen Frau, zu dem er angestiftet worden sein soll. Doch kurz darauf stirbt der Mann unerwartet in der Haft. Nun stehen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Köln vor der Herausforderung, die mutmaßlichen Mittäter anhand weniger Beweise und ohne den Belastungszeugen zur Rechenschaft zu ziehen. Obendrein rätseln die Ermittler zu dem Zeitpunkt noch immer, wer die Tote ist. Zu Gast bei Rudi Cerne und Conny Neumeyer: Kriminalhauptkommissar Dieter Heymann von der Mordkommission Köln, der die hartnäckige Ermittlungsarbeit und die überraschenden Wendungen im Fall schildert. Außerdem im Interview: Prof. Dr. Mark Zöller, Professor für Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er erklärt die juristischen Besonderheiten des Prozesses. *** Wenn ihr Kritik oder Anregungen zu Fällen habt, schreibt uns gerne eine E-Mail an xy@zdf.de. Die aktuelle Sendung und mehr findet ihr in der ZDFmediathek: aktenzeichenxy.zdf.de. *** Moderation: Rudi Cerne, Conny Neumeyer Gäste & Experten: EKHK Steffen Gabriel, Kripo Rüsselsheim; HK Anne von Knoblauch, LKA Berlin Autoren dieser Folge: Arno Trümper, Carsten Frank und Corinna Prinz Audioproduktion: Felix Wittmann Technik: Anja Rieß Produktionsleitung Securitel: Marion Biefeld Produktionsleitung Bumm Film: Melanie Graf, Nina Kuhn Produktionsmanagement ZDF: Julian Best Leitung Digitale Redaktion Securitel: Nicola Haenisch-Korus Produzent Securitel: René Carl Produzent Bumm Film: Nico Krappweis Redaktion Securitel: Katharina Jakob, Corinna Prinz Redaktion ZDF: Sonja Roy, Kirsten Schönig Regie Bumm Film: David Gromer
SR187 Strafprozessrecht | Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Handbuch Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst, BaumertAls Sitzungsstaatsanwälte haben die meisten Referendare erstmals die Gelegenheit, allein und eigenverantwortlich in einer Verhandlung aufzutreten. Bei der Bewältigung der nicht einfachen Aufgabe hilft dieses Buch sowohl Referendaren als auch jungen Staatsanwält:innenen: Dem chronologischen Ablauf einer Strafsache vor dem Amtsgericht folgend, erläutern Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert und Oberstaatsanwalt a.D. Anton Deventer prägnant die praxisrelevanten Verfahrenssituationen und ermöglicht den Lesern so eine schnelle Einarbeitung in die Rolle des Staatsanwalts. Im Anhang sind alle wichtigen Anträge enthalten, sodass in der Sitzung auftauchende Fragen für eine angemessene Reaktion schnell nachgelesen werden können. Praxistipps und Formulare für verschiedene Plädoyers und Sitzungsberichte runden den Band ab. ´Urteil in dieser Folge:vgl. BGHSt 38, 388 (389)Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Wir sprechen (erneut, vgl. Ars Boni #473, https://www.youtube.com/watch?v=XutpimPYRIw , #515, https://youtube.com/live/Ag6eqYk3vC8, #542, https://youtube.com/live/Po5QjePbx3Q) mit Mag.a Shirin Ghazanfari. Sie schreibt zum Themenfeld Datensicherstellung im Strafprozessrecht ihre Dissertation. Gegenstand des Gesprächs ist das am 27. 12. 2027 kundgemachte Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, das komplexe Regeln zur Datenträgersicherstellung vorsieht. Links: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk1099#XXVIII_A_00015 https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/Handysicherstellung-Bundesrat-gibt-gruenes-Licht-fuer-Gesetzespaket https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/15 https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/157 /https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BMJ_20241223_2024_0_859_242/ERL_BMJ_20241223_2024_0_859_242.pdf
SR185 Strafprozessrecht | Legalitätsprinzip | § 152 Abs. 2 StPO | § 160 Abs. 1 StPO | Privat erlangte KenntnisseKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht, Wohlers/Schuhr/KudlichKeine Punkte durch leicht vermeidbare Fehler verschenken! Nicht selten erzielen Kandidat:innen in juristischen Prüfungen schlechtere Ergebnisse, als es ihrem Wissensstand entsprechen würde, weil ihnen vermeidbare Fehler bei der Fallbearbeitung und bei der Präsentation ihrer Überlegungen unterlaufen. Die Technik der Bearbeitung juristischer Fälle und der Darstellung ihrer Lösung lässt sich erlernen und ist die Visitenkarte, die Prüflinge unabhängig von der Frage, ob ihnen der konkrete Fall gerade mehr oder weniger liegt, stets abgeben. In diesem Buch werden die Aufarbeitung des Sachverhalts, die grundlegende Technik des Gutachtenstils mit ihren Prüfungsschritten, der Umgang mit Meinungsständen und die formalen Anforderungen sowie die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Hausarbeiten erläutert. Das praktische Können, das in Übungen und Arbeitsgemeinschaften vermittelt wird, erfährt dadurch noch einmal eine theoretische Vertiefung und wird in Prüfungssituationen leichter abrufbar. ´Urteil in dieser Folge:vgl. BGHSt 38, 388 (389)Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
SR183 Strafprozessrecht | EinstiegKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagDie Empfehlung unseres Kooperationspartners: Examensfälle Strafrecht besonderer Teil von Prof. Dr. Martin Böse:Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Besonderen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege.Weiterführende Links von Kurzerklärt:Playlist ZivilrechtPlaylist StrafrechtPlaylist Öffentliches RechtWie kann man uns unterstützen:Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaertWo sind wir noch zu finden: Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauInstagramLinked InSebastian BaurWir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören.Support the show
Wir sprechen (erneut, vgl. Ars Boni #473, https://www.youtube.com/watch?v=XutpimPYRIw und #515, https://youtube.com/live/Ag6eqYk3vC8) mit Mag.a Shirin Ghazanfari. Sie schreibt zum Themenfeld Datensicherstellung im Strafprozessrecht ihre Dissertation. Gegenstand des Gesprächs ist der (u.a. von Dr. Alma Zadić in ihrer nunmehrigen Eigenschaft als Abgeordnete) eingebrachte Initiativantrag von ÖVP und Grünen zu einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 vor (15/A). Nach einem VfGh-Erkenntnis ist ein Inkrafttreten der neuen Regeln bis 1. Jänner erforderlich, bisherige Reformbemühungen sind gescheitert. Wir sprechen über den Entwurf, seine Genese und seine rechtliche, insbesondere grundrechtliche, Beurteilung. Links: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk1071 https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/15
Katja (32) verlor 48'520 Franken, nachdem Betrüger sie mit einer gefälschten E-Banking-Webseite getäuscht hatten. «Ich dachte, so etwas würde mir nie passieren.» Cyberbetrug nimmt in der Schweiz rasant zu und trifft immer mehr Menschen. Kriminelle gehen immer raffinierter vor und verlagern ihre Tätigkeit ins Netz: «Rund achtzig Prozent aller Betrugsfälle finden im Internet statt», so Nora Markwalder, Professorin für Kriminologie. Ist das der Preis, den wir im digitalen Zeitalter bezahlen? Werden wir früher oder später alle einmal Opfer von Cyberbetrug? Diesen Fragen geht Autorin Elma Softic nach. ____________________ In dieser Episode zu hören - Katja, Rechtsanwältin - Florian Frei, Dienstchefstellvertreter Mediendienst bei Kantonspolizei Zürich - Nora Markwalder, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie - Alexandra Arni, Geschäftsführerin Verein Swiss FS-CSC und ICT-Leitern Schweizerische Bankiervereinigung ____________________ Habt ihr Feedback, Fragen oder Wünsche? Wir freuen uns auf eure Nachrichten an input@srf.ch – und wenn ihr euren Freund:innen und Kolleg:innen von uns erzählt. ____________________ - Autor:in: Elma Softic - Publizistische Leitung: Anita Richner ____________________ Das ist «Input»: Dem Leben in der Schweiz auf der Spur – mit all seinen Widersprüchen und Fragen. Der Podcast «Input» liefert jede Woche eine Reportage zu den Themen, die euch bewegen. ____________________ (00:00 - 01:45) Intro (02:15 - 03:30) Katja ist misstrauischer geworden (03:30 - 05:45) Der vermeitliche Anruf von der Bank (05:45 - 06:43) Die Beitragssummen varrieren (06:43 - 07:27) Betrugsmaschen werden laufen aktualisiert (07:27 - 08:38) Diese Betrugmaschen gibt es (08:45 - 10:32) Katja wird von Tätern ferngesteuert (10:32 - 11:21) Momente der Skepsis (11:21 - 12:45) Opfer von Betrug können alle werden (12:45 - 15:05) Viele Betroffene, wenige Anzeigen (15:05 - 14:00) Auklärungsquote klein (14:00 - 18:16) Katja löst Zahlung mit QR-Code aus (18:16 - 19:15) Katja ist im Schockzustand (19:15 - 20:22) Bank kann nichts mehr machen (20:22 - 24:45) Katja fühlt sich allein gelassen (24:45 - 26:02) Katjas Besuch bei der Polizei (26:02 - 27:00) Katja fühlt sich machtlos (27:00 - 29:07) Cyberbetrug wird zunehmen (29:07 - 30:51) Man muss vernetzter arbeiten (30:51 - 31:41) Katja teilt ihre Erfahrungen (31:51 - 33:17) Fazit (33:17 - 33:55) Vorschau nächste Episode
Wir sprechen (erneut, vgl. Ars Boni #473, https://www.youtube.com/watch?v=XutpimPYRIw) mit Mag.a Shirin Ghazanfari. Sie schreibt zum Themenfeld Datensicherstellung im Strafprozessrecht ihre Dissertation. Gegenstand des Gesprächs ist der Entwurf zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, die dazu eingegangenen Stellungnahmen und die rechtspolitischen Entwicklungen dazu. Nach dem Erkenntnis des VfGH G 352/2021 vom 14. Dezember 2023 zur Verfassunsgwidrigkeit der bisherigen Bestimmungen ist die Rechtslage bis zum 31. Dezember 2024 anzupassen. Bisher konnte jedoch keine Einigung zu einer Neuregelung gefunden werden. Wir sprechen über die Folgen dieser Nichteinigung und mögliches Zukunftsszenarien. Links: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/349 https://www.vfgh.gv.at/medien/Sicherstellung_Datentraeger.php Ars Boni 473 https://www.youtube.com/watch?v=XutpimPYRIw Ars Boni 398 https://www.youtube.com/watch?v=zG73ZYoI0jk&t=0s