Spätestens in den „Corona“-Jahren haben wir gelernt, wie bedroht der Rechtsstaat ist. Und noch immer macht sich die Justiz zum Büttel blindwütiger Notstandspolitiker. Eine wirkliche Aufarbeitung ist nicht in Sicht. Deshalb beginnen wir im Kontrafunk damit. Die wöchentliche Sendereihe „Der Rechtsstaat“ wird das Versagen, aber auch falsche Erwartungen untersuchen. Es geht um rechtsphilosophische Grundlagen und konkrete Kritik an einzelnen Verfahren. Wir berichten über wichtige Prozesse und Urteile sowie über bedenkliche Tendenzen.
Darf die Politik die staatlichen Gewalten mit ihren sogenannten Koalitionsverträgen knechten? Ein Gespräch mit Ulrich Fischer. Gibt es für die staatliche Propaganda gegen die AfD keine verfassungsrechtlichen Grenzen mehr? Ein Fehlurteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz erläutert Dr. Christian Conrad. Inwiefern der Staat propagandistische Organisationen der „Zivilgesellschaft“ finanziert, ordnet Dr. Ulrich Vosgerau systematisch ein.
Welche Bedeutung haben Meinungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz für die Demokratie? Hätten mutige Abgeordnete die Lockerung der Schuldenbremse verhindern können? Und: Gilt der landläufig bekannte Satz „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“ ganz besonders für Politiker in hohen und höchsten Staatsämtern? Und über die Strafverfolgung gegen den Youtuber und Satiriker Tim Kellner diskutiert Rechtsanwalt Michael Moser von der „Rechtsstaats“-Redaktion mit dem Schweizer Nationalrat Gregor A. Rutz, dem Professor für öffentliches Recht Volker Boehme-Neßler, dem Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Wirth und dem Kölner Strafverteidiger Markus Haintz.
Vorgestellt werden insgesamt die Wahlprüfung, das Beschwerdeverfahren und schließlich zuletzt ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Prof. Rupert Scholz beurteilt die faktischen Chancen möglicher Wahlprüfungsbeschwerden, und zu seinen Ansichten nimmt Ulrich Fischer im Anschluss Stellung. Tobias Gall kommentiert die fortschreitende Erosion des Rechtsstaats nach der Bundestagswahl.
„Staatsskepsis“ war in Deutschland nie ausgeprägt, so schrieb der deutsche Journalist Jan Fleischhauer. Dann beschrieb er, warum diese durchaus angebracht sein könnte, und bewies damit zugleich, wie tief der Vertrauensverlust in staatliche Institutionen mittlerweile geht. Nicht nur Fleischhauer illustrierte das am Beispiel der Journalistin Anabel Schunke; auch wir befassen uns mit ihrem Fall im Interview mit ihrem Verteidiger Dr. Christoph Schmischke. Im Gespräch mit Prof. Martin Schwab, Verteidiger einer Angeklagten im sogenannten Reichsbürgerprozess, erläutern wir die Hintergründe dieses Falls. Zum Schluss besprechen wir mit Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei den Freispruch eines Arztes in der Schweiz, der Maskenbescheinigungen ausgestellt hat.
Mit dem von einem aufgelösten Bundestag genehmigten Schuldenpaket wurde auch ein neuer Artikel 143h ins Grundgesetz eingefügt. Von welcher Rechtswirkung man bei diesem Geschenk an die grüne Partei ausgehen kann, erläutert Prof. Rupert Scholz. Was man von einer Staatsanwaltschaft erwarten kann, die dem Gericht den prozessualen Kampf ansagt, verdeutlicht Dirk Sattelmaier anhand der Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg. Am Ende sprechen wir über ein selten erörtertes vernunftneutrales Verfahrensereignis: In allen Gerichtszweigen wird in einem Termin mündlich zur Sache verhandelt. Aber wann und mit welcher Frist diese Termine bestimmt werden, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Die Steuerungsmöglichkeiten für Verfahren stellt Ulrich Fischer vor.
Eine Einordnung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit dem Zusammentritt des aufgelösten 20. Deutschen Bundestages und der jüngsten Gesetzeslage zur Änderungen des Grundgesetzes befassen, unternehmen wir mit Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, und Carlos A. Gebauer aus Düsseldorf. Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth aus dem Saarland hatte das zweifelhafte Vergnügen, als Bundestagsabgeordneter den Vorgängen im Deutschen Bundestag beizuwohnen. Er berichtet das dort Erlebte. Mit dem Schweizer Juristen Claudio Zanetti werfen wir schließlich einen Blick von außen auf Deutschland im Spannungsverhältnis zwischen Politik und Recht.
Von und mit Tobias Gall. Erleben wir eine Erosion des demokratischen Rechtsstaats? Stefan Homburg sieht keine konjunkturpolitische Relevanz der Auflösung der Schuldenbremse, sondern nur noch staatspolitische Verantwortungslosigkeit. Rupert Scholz erkennt einen systematischen Verfassungsbruch in der Ampel-Installation einer sog. ‚Zivilgesellschaft‘. Ralf Ludwig legt das Desinteresse des Verwaltungsgerichts Berlin an der Wirklichkeit des Corona-Staats offen. Quo vadis, Rechtsstaat?
Dieser Umkehrschluss aus Art. 5 GG ist immer häufiger zu vernehmen, wenn es um die „falsche“ Meinung geht. So berichtet Rechtsanwalt Markus Roscher über seinen ganz persönlichen Fall seiner Meinungsäußerung zu Habeck & Co. Die unbequeme Meinung des Querdenken-Initiators Michael Ballweg brachte ihn neun Monate in U-Haft. Zeit für eine Wasserstandsmeldung seines Verteidigers Ralf Ludwig zum Verfahren in Stuttgart. Und die Richterin Dr. Clivia von Dewitz nimmt den Fall des Aktionskünstlers Simon Rosenthal zum Anlass, die neueren Entwicklungen zum Volksverhetzungstatbestand des § 130 StGB kritisch zu bewerten.
In dieser Folge beleuchtet der Verfassungsexperte Prof. Rupert Scholz die rechtlichen Aspekte des 5-Punkte-Plans des designierten Kanzlers Friedrich Merz zur Migration. Der Staatsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau erläutert die Hintergründe zur Abweisung des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Osnabrück bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Und Marcus Pretzell, Anwalt eines von einer Hausdurchsuchung Betroffenen, spricht über Meinungsfreiheit und „60 Minutes” auf CBS.
Vor der Wahl geht es um ein beherrschendes Thema, das in den letzten Jahren politisch vorgegeben worden ist: die Verfolgung von Hass und Hetze. Verfolgt wird gegenwärtig der Corona- und regierungskritische Journalist Alexander Wallasch, und zwar von einer Landesmedienanstalt. Prof. Boehme-Neßler gibt Auskunft, wozu diese Anstalt eingerichtet ist, welche Verfahren sie führen und inwiefern sie politisch instrumentalisiert werden kann. Der Corona-kritische Weimarer Richter Matthias Guericke wurde von einer Vereinigung selbst ernannter Verfolger von Hass und Hetze verfolgt, wehrte sich und „gewann“ überwiegend nach zwei Instanzen und zweieinhalb Jahren im Rechtsstreit. Sein Rechtsanwalt Dr. Manfred Kölsch berichtet, wie es im Rechtsalltag zugeht. Ulrich Fischer widmet sich den Wahlprinzipien und der zweifelhaften Wahlkontrolle, die zuletzt in Rumänien gesehen worden ist, und fasst den Bericht der Venedig-Kommission des Europarats vom 27. Januar 2025 zusammen (https://www.coe.int/en/web/kyiv/-/venice-commission-urgent-report-on-the-cancellation-of-election-results-by-constitutional-courts-published), und am Ende kommentiert Tobias Gall den Moralismusschub, den der deutsche Wahlkampf erhalten hat, aus grundgesetzlicher Sicht.
Während Landesverrat darauf abzielt, Staatsgeheimnisse an fremde Mächte zu geben, zielt der Hochverrat auf den gewaltsamen Umsturz der inneren Ordnung eines Staates. Thomas-M. Seibert berichtet über aktuelle Hochverrat-Verfahren in Deutschland. Die deutsche Noch-Innenministerin scheint ihre Bediensteten auf Gesinnungslinie bringen zu wollen. Bereits die Mitgliedschaft in einer bestimmten politischen Partei soll „dienstrechtliche Konsequenzen“ bis hin zur Entlassung haben können. Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, MdB, geht das zu weit: Wir sprechen über seine Strafanzeige gegen Nancy Faeser. Sind vor dem Gesetz alle gleich, oder wird in der politischen Strafverfolgung mit zweierlei Maß gemessen? Mit David Zollinger diskutieren wir, ob Handlungen einer Bundesrätin in der Schweiz als eine neue Form des Landesverrats subsumiert werden können. Und Carlos A. Gebauer wirft die Frage auf, was Verrat und Heldentum miteinander gemein haben.
Wenn die Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns einem Gericht nicht als offenkundig erscheinen mag, wenn die Toxizität einer modRNA nicht als hochgefährlich erkannt werden soll, wenn ein grüner Bundestagsabgeordneter irgendwie aus dem Weg geräumt werden muss oder wenn verfassungswidrige Brandmauern halten sollen – der Beweis ist eine Schwelle zum Recht, die erst mal überwunden werden muss und die vielfältig manipuliert werden kann. Gelingt diese Manipulation aber, dann wird das Recht gebrochen, Menschen werden massenhaft diskriminiert und schwer geschädigt, und der demokratische Rechtsstaat kommt unter die Räder. Wenn da nicht die kritischen Blicke der Rechtsanwälte Artur Terekhov, Tobias Ulbrich, Ulrich Fischer und Carlos Gebauer wären, könnte man es vielleicht übersehen.
Adenauers Ruf von 1952 ist unvergessen. Doch wie steht es um die Freiheit? Mit Dr. Hans-Georg Maaßen erörtern wir die Verfolgung „falscher“ Meinungen durch den Verfassungsschutz. Die Konsequenzen einer „freien“ Covid-19-Impfentscheidung von Soldaten schildert Rechtsanwalt Göran Thoms. Für Michael Moser ist die Begeisterung für freie Wahlen schlicht „unjustiziabel“.
Gegeben hat der Staat: Die Warburg-Bank war in rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte verwickelt und durfte die daraus erschlichenen 155 Millionen Euro behalten. Wieso gab es keine Steuerrückforderung? Über die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes unterhalten wir uns mit Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Uni Oldenburg. Genommen wird Tausenden Mitbürgern gerade ihre Existenz durch Entlassungen. Umgekehrt fragen sich Arbeitgeber, wen sie eigentlich noch kündigen dürfen. Arbeitsrechtler Tobias Gall erklärt die juristisch wichtigen Aspekte betriebsbedingter Kündigungen. Genommen wurde während des Corona-Regimes allen Bürgern die Freiheit, manchen auch Gesundheit und Existenz. Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, betonte in der Presse, das Gericht habe „absolut richtig” entschieden. Ähnlich äußert sich Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Medizinrechtler Carlos A. Gebauer ordnet das Selbstlob ein.
„Staatsgefährdung“ ist derzeit ein beliebtes Thema. Hans Böhme, Strafverteidiger im Frankfurter Staatsschutzprozess, gibt Auskunft über die nicht vorhandenen Inhalte in einem der größten deutschen Prozesse nach acht Monaten Hauptverhandlung. Rechtsanwalt Markus Hennig vertritt den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, der erstinstanzlich erfolgreich gegen seine Verunglimpfung als Staatsgefährder vorgegangen ist, und Rechtsanwalt Marcus Pretzell verteidigt in der bundesweit bekannt gewordenen „Schwachkopf“-Affäre gegen eine Bagatelle, die manche als Teil der Staatsgefährdungen verstehen. Am Ende kommentiert Michael Moser einen Freispruch des Landesgerichts Wien im Fall der Anklage wegen Vergewaltigung einer Zwölfjährigen.
Sinnkrise der Gesetzgeber: Der Bundestag, der die Exekutive im Allgemeinen und die (Bundes-)Polizei im Besonderen überwachen sollte, holt sich mit dem Gesetz über eine Bundestagspolizei die Exekutive ins eigene Haus. Über diesen überraschenden Gesetzentwurf spricht Rechtsanwalt Stephan Brandner in Gera. Nach der Kritik am Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen: Kommt es im Erfurter Landtag zu einem Untersuchungsausschuss, und was ist von der „verfassungsschutzrechtlich relevanten Delegitimierung des Staates“ zu halten? Wir befragen den Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Maaßen, ehemals selbst Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wirtschaftssanktionen und Schutzzölle waren Teil von Donald Trumps Politik in dessen erster Amtszeit. Wie sich die erneute Wahl außenwirtschaftsrechtlich auf die DACH-Region auswirken könnte, diskutieren wir mit dem Professor für Wirtschaftsrecht Darius O. Schindler in Karlsruhe.
Zum Start des neuen Jahres weichen wir heute im „Rechtsstaat“ etwas vom gewohnten Format ab und werden rechtsphilosophisch. Im Rück- und Ausblick spricht Kontrafunk-Redakteur Roger Letsch mit den Rechtsanwälten und „Rechtsstaat“-Moderatoren Tobias Gall, Carlos A. Gebauer und Michael R. Moser. Betrachtungen über den Zustand und die teilweise verschüttgegangenen Quellen unserer Rechtsordnung, zur Justiz als Mittel der politischen Kriegsführung bis hin zu deren Auflösung in internationalen politischen Agenden.
Kafkas letzter Wille ist schriftlich seit seinem Todesjahr 1924 dahin überliefert, dass seine nicht vor seinem Tode bereits veröffentlichten Texte „ausnahmslos und restlos“ verbrannt werden sollten. Max Brod, der Freund und danach Herausgeber beispielweise der Romane – zunächst „Der Prozess“, dann „Das Schloss“ und zuletzt „Amerika“ (später unter dem Titel „Der Verschollene“) –, hat sich daran nicht gehalten. Zu Recht? Ulrich Fischer hat die literatur- und rechtshistorische Lage juristisch entschlüsselt. David Christian Bunners liest die zeitgenössischen Texte, darunter eine wenig bekannte Erzählung Kafkas „Auf dem Dachboden“.
Es gibt viele Rechtsbereiche, in denen man noch nicht oder nicht mehr weiß, was handwerkliche Rechtsanwendung ist. Dabei geht es am Ende immer um Geld. Das marode System der Rundfunkfinanzierung durch Zwangsbeiträge und die dabei gerade anhängige handwerkliche Grundsatzfrage erläutert Ulrich Fischer. Rechtsanwalt Markus Haintz tritt an gegen die industrielle Verfolgungspraxis von Politikern wegen Bürgeräußerungen, und Martin Vinzenz Freiherr von Kraské ist unser Experte für das konfuse und unter Umständen existenzvernichtende Finanzhandwerk nach dem Corona-Finanzierungs-„Wumms“.
Befindet sich die Justiz auf dem Weg, sich die rechtsstaatliche Welt so zu machen, wie sie ihr gefällt? Über den Pippi-Langstrumpf-Faktor sprechen wir mit dem Rechtsanwalt Udo Vetter, der einen aktuellen Fall aus Düsseldorf zum Anlass nimmt, das juristische Handwerk zu erklären. Der Kölner Strafverteidiger Jochen Lober hat den sogenannten AfD-Richter aus Sachsen vertreten und berichtet über das Verfahren. Mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig führen wir die Themenreihe zu bedeutsamen Corona-Entscheidungen fort. Und über die „Bastelbaustelle Bundesverfassungsgericht“ referiert Ulrich Fischer.
Nach Artikel 16 der Schweizer Bundesverfassung soll sich die Bevölkerung eine eigene Meinung auch ohne Beeinflussung bilden können; der politische Diskurs wird jedoch auch in der Schweiz in die Gerichtssäle verlagert. Anhand des Beispiels Nicolas Rimoldi diskutieren wir mit Rechtsanwalt Dr. Markus Zollinger politische Angriffe und dahinterliegende mögliche Motive. Die Neutralität ist das „meistunterschätzte Politthema der Schweiz“, meint Roger Köppel, Chefredaktor der „Weltwoche“. Mit dem Zürcher Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann besprechen wir die verfassungsrechtlichen Bindungen des Bundesrats auf die Neutralität, und wir machen eine Regelungslücke aus, die noch über den Regelungsinhalt der Neutralitätsinitiative hinausgeht. Claudio Zanetti, Jurist, Alt-Nationalrat und Kommunikationsberater, gibt uns eine rechtshistorische Einordnung der Schweizer Neutralität in seinem Kommentar.
Politische Neutralitätspflicht ist ein sperriger Begriff, der jedoch ein gewichtiges Verfassungsprinzip beschreibt. Die politische Willensbildung läuft nur in eine Richtung: vom Bürger zum Staat mit seinen Amtsträgern. Diese Willensbildung gehört außerdem zum Menschenwürdekerngehalt der Meinungsfreiheit, die für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend ist. Wenn Mitglieder der Bundesregierung oder Bundesrichter politische Wertungen mit staatlicher Autorität dem Bürger überstülpen, dann ist die Neutralitätspflicht stets verletzt. Prof. Rupert Scholz erklärt es uns, und mit den Rechtsanwälten Dirk Sattelmaier und Emmanuel Kaufmann diskutieren wir die jüngsten Verstöße durch Bundesgerichte.
Anfang des Jahres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Zukunftstag des Mittelstands zum Thema Bürokratie Folgendes gesagt: „Da, wo das Problem ist, ist etwas Gutes, denn der Staat macht ja keine Fehler.“ Über die Frage, ob der Staat wirklich keine Fehler macht, sprechen wir in dieser Ausgabe mit dem Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der unter anderem die Außenministerin Annalena Baerbock auf Auskunft verklagt hat, die sie nicht geben will, weil diese den Staat gefährden könnte. Im Hinblick auf die „Causa Schwachkopf“ unterhalten wir uns mit dem Strafrechtler Dirk Sattelmaier über Majestätsbeleidigungen und Durchsuchungsanordnungen. Und über den Vorwurf der Folter in einem bayerischen Gefängnis berichtet der Strafverteidiger Udo Vetter.
Bewegt sich ein Bundespräsident noch innerhalb der Verfassung, wenn er öffentlich ankündigt – und auch nach dieser Ankündigung handelt –, die Mehrheitsfraktion im Nationalrat von der Regierungsbildung auszuschließen? Ist die Verfassung da eher fix und stabil, oder gelten die Regeln von Willkürverbot und Demokratieprinzip eher nix? Eine Einschätzung von Prof. Michael Geistlinger aus Salzburg. Wer auf Reisen geht, der kann etwas berichten. Das gilt jedenfalls auch für Martin Sellner. Der österreichische Publizist wird (auch) wegen seines Buches „Remigration: Ein Vorschlag“ in Romanshorn im Thurgau auf die Fähre nach Friedrichshafen gesetzt und des Landes verwiesen, oder in Deutschland an der Einreise und mit Platzverweisen am Vorlesen gehindert. Die europäische Freizügigkeit: Ist sie fix, oder gilt sie nix? Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens aus Düsseldorf. „Regeltreue“ und „Compliance“ gehören zum Anforderungsprofil, das wir an die Mitglieder unserer Parlamente anlegen. Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer hat sich Gedanken gemacht, wie Abgeordnete mit „Insiderwissen“ umgehen sollten; fixe Regeln für Abgeordnete oder nix mit der Compliance?
Das Corona-Fiasko besteht nicht zuletzt aus sinnloser Geldverschwendung, der Entledigung nationaler Verantwortung auf die WHO und den schließlich überbordenden Verfahrensmengen in Gericht und Verwaltung. Dr. Manfred Kölsch stellt den Milliardenschaden dar, den das Bundesgesundheitsministerium verursacht hat. Dr. Christian Presoly berichtet über die Machterweiterung bei der WHO, und Karolin Ahrens macht sich Gedanken über Einstellungsvorschläge bei Straf- und Bußgeldverfahren. Aktuelle Fehlentwicklungen in der Anwaltschaft kommentiert Ulrich Fischer.
Die Corona-Zeit hinterlässt nach wie vor ihre Spuren in der deutschen Rechtsprechung. Eine Aufarbeitung wird vielerorten gefordert. Doch wird sie je wirklich und vor allem auch juristisch stattfinden? Über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2020, die den Weg der Versammlungsfreiheit versperrte, sprechen wir mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig. Prof. Dr. Homburg berichtet über den Fall Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart. Und Rechtsanwalt Ivan Künnemann analysiert die immer noch andauernde Verfolgung von Medizinern durch die Strafjustiz.
„Recht ist der Wille nach Gerechtigkeit“, lautet die Radbruch'sche Formel zusammengefasst. Wie weit ist es hin mit der Gerechtigkeit, wenn Gedanken, die sich eine junge Politikerin über Migrationskriminalität gemacht hat, von Strafgerichten in einen Kontext gestellt werden, in dem die Äußerung jener Gedanken dann strafbar wird? Oder was ist davon zu halten, wenn man einen Satz wie „Alles für die Schweiz!“ nicht mehr sagen dürfte? Über die Fälle von Björn Höcke und Marie-Thérèse Kaiser sprechen wir mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens. In den Tagen seit dem Ukraine-Konflikt wurden eine Vielzahl an Sanktionen durch die Europäischen Union verhängt, die von der Schweiz pflichtschuldigst überwiegend übernommen wurden. Mit Prof. Darius Schindler aus Karlsruhe besprechen wir Inhalt, Bedeutung und Rechtsrahmen von Sanktionen. In seinem Kommentar unternimmt Carlos A. Gebauer ein Gedankenexperiment zur Loyalitätspflicht der Abgeordneten untereinander. Über allen Themen schwebt die Frage: Gelingt dem Rechtsstaat noch der Ausgleich unterschiedlicher Positionen zwischen Gesinnung und Gerechtigkeit?
Der Rechtsstaat wird delegitimiert, und zwar durch seine Amtswalter – die es nicht bemerken wollen. Verfahren werden zur Meinungslenkung benutzt. Dafür sind Anwälte zu teuer, Gerichte zu langsam, und überhaupt besorgen Melde- und Schlichtungsstellen dieses Handwerk viel besser als umständliche Amtspersonen. Von den Techniken der Meinungslenkung berichtet Udo Vetter, Ulrich Fischer kommentiert die Praktiken der neuen, im Dienste von Politikern tätigen Hassindustrie. Auch das Arbeitsrecht soll im Sinne der Meinungsdisziplinierung funktionieren. Tobias Gall berichtet von den Rechtsproblemen der gekündigten Hochschullehrerin Ulrike Guérot, und schließlich kommentiert Dirk Sattelmaier die flankierende Meinungskontrolle im Strafrecht.
Grundeinstellungen prägen das Recht und die Rechtsprechung. Bei gewandelten Anschauungen kann der Eindruck entstehen, manche Entwicklungen lägen neben der rechtlichen Spur. Ein Fall sind Bürgerräte, über die sich Rechtsanwalt Tobias Gall Gedanken macht. Die weiter anhaltende Migrationsproblematik durchleuchtet auch im Hinblick auf die EU der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, und Carlos A. Gebauer kommentiert eine Entscheidung, die zur Rückkehr der Waldgeister ins Recht führt.
Waren die Abläufe im Landtag in Erfurt Teil einer Inszenierung? Wurde das höchste Gericht im Freistaat Thüringen für ein politisches Spektakel „missbraucht“, oder gab es gar im Landtag ein verwerfliches Zusammenspannen, ein kollusives Zusammenwirken von Landtagsverwaltung und den „Blockparteien“ aus CDU, BSW, Linke und SPD? Befinden wir uns auf dem Weg in eine Postdemokratie? Wir diskutieren mit dem Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau aus Berlin. Dr. Beate Pfeil, Freiburg, ist Expertin in Sachen Weltgesundheitsorganisation: Wir sprechen über den Stand der Verhandlungen zum WHO-Pandemiepakt und zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften. Mit Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dirk Sattelmaier aus Köln besprechen wir eine weitere Verdachtsdiagnose der Justitia. Leidet sie an einer Art Rechts-links-Blindheit, oder ist ihr nur die Augenbinde verrutscht?
Das menschliche und somit fehleranfällige Handeln prägt den Justizapparat seit je. Wie steht es um die Teilnehmer des Justizalltages, und findet ein Verfahren stets ohne Ansehung der Person statt, wie uns die Augenbinde der Justitia es vorzugeben scheint? Rechtsanwalt Stefan Koslowski erklärt, welche Probleme entstehen, wenn Zeugen bereits durch ihre berufliche Position als Polizeibeamte im Vorteil zu sein scheinen. Prof. Martin Schwab erläutert die Problemstellungen einer Besorgnis des Rechtsuchenden, in die Befangenheit der Richterschaft zu geraten. Rechtsanwalt Moser macht sich Gedanken um die vermeintliche Majestätsbeleidigung des bayerischen Ministerpräsidenten Söder durch den österreichischen Publizisten Gerald Grosz.
Recht besteht in Regeln des Verhaltens und der Entscheidung, die zwangsweise durchgesetzt werden können, manchmal aber auch unbeachtet bleiben. Rupert Scholz bekundet, dass Asyl- und Ausländerrecht an den Grenzen seit Jahren nicht mehr durchgesetzt worden ist, Friedemann Däblitz denkt über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zu Regeln nach, durch die Impfzwang bis in die letzte Woche der befristeten Geltung durchgesetzt werden sollte, und Ulrich Fischer berichtet von einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, mit der Arbeitnehmerrechte durchgesetzt werden mussten. Carlos Gebauer kommentiert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Arzthaftung bei Corona-Injektionen.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Karl Lauterbach, Jens Spahn und die Mitglieder der Bundesregierungen Strafanzeige erstattet. Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, einer der Anzeigeerstatter. Über den schwer erträglichen Inhalt eines Kommentars der ZDF-Chefredaktorin Bettina Schausten unterhalten wir uns mit Rechtsanwalt Markus Haintz aus Köln. Er hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung angebracht. Wegen der Zunahme der Gewalt- und Clankriminalität in Wien fordert der Chef der Freiheitlichen Partei einen „Assistenzeinsatz“ des Bundesheers im Innern. Wie es um die Sicherheit der Stadt und um den Rechtsstaat bestellt ist, erläutert Rechtsanwalt Sascha Flatz, der in Wien arbeitet und lebt. Ulrich Fischer macht sich Gedanken über einen Akt der gesetzgeberischen Selbstbeschränkung: Was wäre davon zu halten, wenn ein Jahr lang keine neuen Gesetze beschlossen würden? Eine Art „Sabbatical“ für den Gesetzgeber.
Der Zeitgeist verändert die Wahrnehmung der Zeitgenossen wie den Inhalt des Rechtsstaats –zum Nachteil aller davon Betroffenen. Tobias Gall vertritt die Interessen des „Compact“-Magazins nach einer einzigartigen staatlichen Verbotsmaßnahme, Dr. Christoph Schmischke verteidigt gegen den Angriff einer neu eingerichteten „Hinweisstelle“, und Christiane Meusel gibt Auskunft über Stasi-analoge Praktiken im Verfassungsschutz. Am Ende kommentiert Ulrich Fischer die zeitgeistige Verurteilung einer 99-Jährigen nach Jugendstrafrecht.
In dieser Folge betrachten wir die aktuellen Pläne der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ihren Generaldirektor in Sachen Gesundheit zu einem Ein-Mann-Weltdirigenten zu machen. Ein entworfener neuer WHO-Vertrag sowie tiefgreifende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften sollen künftig sogar über nationalem Verfassungsrecht stehen. Die Rechtsanwältin Renate Holzeisen aus Bozen ist eine vehemente Kritikerin dieses Vorhabens und erläutert ihre Bedenken. Auch Rechtsanwalt Philipp Kruse aus Zürich sieht mehr Gefahren als Nutzen in dem Plan, die Gesundheit von Mensch und Tier, die Ernährungssicherheit und sogar den Schutz der Erdatmosphäre global einheitlich in die gerichtlich nicht gegenprüfbare Hand eines einzelnen Mannes zu legen, sogar ohne jeden Grundrechtsschutz für die Weltbevölkerung. Parallel zu diesen Vorgängen wurde in Deutschland vielleicht ein Staatsstreich verhindert: Thomas Seibert kommentiert die behördliche Verteidigung unserer Verfassung. (Wiederholung vom 4. August 2023)
Deutsche Strafverfolger bringen die Schweizer Staatsanwaltschaft auf Trab: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Anklage: Sie stellen einen Rentner in der Schweiz auf Geheiß einer ausländischen Macht vor Gericht. Hinterher stellt sich heraus, der Mann hat sich gar nicht strafbar gemacht. Ist der Musterknabe Schweiz im Rechtshilfeersuchen über das Ziel hinausgeschossen? Wir sprechen mit Rechtsanwalt David Zollinger, ehemals leitender Staatsanwalt in Zürich. Diplomatische Immunität, Beschlagnahmefreiheit, Freiheit des Geldverkehrs, Befreiung von den Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, Freizügigkeit aller Mitarbeiter und Unterstützung durch den diplomatischen Dienst der Schweiz: Klingt nach ausländischen Botschaften in Bern? Weit gefehlt. Mit Unternehmensjuristin und Nationalrätin Nina Fehr Düsel aus Küsnacht sprechen wir über Privilegien privater Einrichtungen wie die der WHO, von Gavi oder dem WEF und einer bedenkenswerten Machtfülle des Bundesrates aufgrund der Regelungen des Gaststaatgesetzes – ein Akt gegen rechtsstaatliche Kontrolle. Ist die Schweiz ein ängstlicher oder zwanghafter „Musterknabe“, ist „Swiss Finish“ ein Qualitätsmerkmal auch im Bankensektor? Immer öfter finden Privatpersonen, kleine oder mittlere Unternehmen in der Schweiz kein Bankkonto mehr. „Debanking“ ist ein Stichwort für eine Praxis, Kunden zu selektieren aus „Reputationsgründen“, Haltung oder Gesinnung. Hierüber sprechen wir mit Henrique Schneider aus Appenzell Innerrhoden und René Zeyer aus Zürich. (Wiederholung vom 30. Mai 2024)
Vorgestellt werden Werke von Juristen, die keine Rechtstexte sind: Geschichten über Vergehen und Verbrechen, Kriminalromane, Satiren aus Amtsstuben und Interpretationen von Romanliteratur selbst, nämlich im Einzelnen: Valentin N. J. Landmann, „Das Gesicht der Wirtschaftskriminalität – trust me!“, Bern: Stämpfli-Verlag 2018; dann Heidi Affolter-Eijsten: „Tod eines Whistleblowers. Der Fall Willi Lang“, Heidelberg u. a.: Edition Königsstuhl 2023; schließlich: Ulrich Fischer, „Rechtsanwälte im Romanwerk Hans Falladas. ‚Linksanwälte‘, Rechtsverdreher und Justizräte“, Berlin: Lit-Verlag 2020, und Christiane Meusel, „Das Imperium der Suppenkasper. Amtliche Schelmenepisoden“, Norderstedt: Books on Demand 2021. (Wiederholung)
Im Gespräch mit Alt-Nationalrat Hans Fehr und Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann in Zürich beleuchten wir die versuchte Tötung eines 50-jährigen Zürcher Mitglieds der jüdischen Gemeinde durch einen 15-jährigen Schweizer tunesischer Herkunft und diskutieren Ansätze, Gegensteuer zu geben. Mit Rechtsanwalt Sascha Flatz, Opferanwalt aus Wien, sprechen wir über den beklemmenden Fall einer 12-Jährigen, die über Monate hinweg Opfer von mutmaßlich bis zu 17 Tätern wurde. Das Mädchen wurde mit Gewalt und unter Drohung vergewaltigt und sexuell genötigt. Die Brisanz des Falles: Die Tatverdächtigen im Alter von 13 bis 19 Jahren haben allesamt einen Migrationshintergrund. Rechtsanwalt Ulrich Fischer aus Frankfurt hat sich Gedanken gemacht zu den Vertretungsbefugnissen für den urlaubsabwesenden Deutschen Bundespräsidenten bei der Unterschrift unter das politisch und rechtlich streitbare „Cannabis-Gesetz“. (Wiederholung)
Gibt es Verhaltensmaximen für die Arbeit in der Justiz, nachdem ein dort zuvor herrschendes monströses Narrativ implodiert ist? Rechtsanwalt Christof Zuberbier berichtet über seine „Wessi“-Erfahrungen im untergegangenen DDR-Rechtswesen und überlegt, welche Lehren für die Phase nach dem Ende des Corona-Fiaskos zu ziehen sein können. Rechtsanwalt Michael R. Moser kommentiert die Konsequenzen des „Digital Services Act“ für die Abgrenzung geschützter Bereiche gegen die, vor denen es des Schutzes bedarf. Rechtsanwalt Dr. h. c. Gerhard Strate spricht über die aktuellen wie auch die grundsätzlichen Einflüsse der Politik und der Administration auf unsere Justiz: Gibt es Verbesserungsbedarf, und wie sähe er konkret aus? Und Rechtsanwalt Ulrich Fischer betrachtet den Richter im „Homeoffice“.
Während für den Rechtsfrieden eine Corona-Aufarbeitung gefordert wird, praktiziert die Justiz eine Vertiefung des gesetzlich nicht ausreichend überdachten Unrechts. In einer in Nürnberg beendeten Hauptverhandlung gegen einen Arzt wegen sogenannter Maskenatteste hat Dr. Andreas Geipel, Strafverteidiger in München, verteidigt. Er berichtet vom Urteil und vom Gang der Verhandlung. Wegen Verweigerung der einst geltenden zweifelhaften 3-G-Regelung wurde einem Gärtner fristlos gekündigt – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin meint. Der Klägervertreter, Rechtsanwalt Tobias Gall, gibt grundsätzlichen Einblick in den Krankheitszustand der Arbeitsrechtsprechung. Die neue politische Ausschlusskultur – kein Grünzeug für Grüne, keine Bedienung für Nazis – diskutiert Ulrich Fischer unter dem Blick der Vertragsfreiheit.
Mit Dr. Christian Conrad, Rechtsanwalt und Partner der Medienkanzlei Höcker in Köln, beleuchten wir exekutives Handeln, das an die „Spiegel“-Affäre 1962 erinnert, wenn eine Ministerin einen Verlagsbetrieb schließt. Die Frage nach der „Motivation“ im Staate stellt sich auch mit der Beobachtung der Alternative für Deutschland durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, wir sprechen über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Rechtsanwalt David Zollinger aus dem Zürcher Oberland ist unser Diskussionspartner im Fall einer Bezirksrichterin gegen die „Weltwoche“ und unseren Medienkollegen Alex Baur. Eine gerichtliche Zensurverfügung wird aktuell vor dem Obergericht in Zürich verhandelt. Mit dem Kriminologen, Polizei- und Politikwissenschaftler Björn Lars Oberndorf aus Dortmund sprechen wir über Problemstellungen rechtspolitischer und exekutiver Handlungsalternativen am Beispiel politisch und religiös motivierter Gewalt wie der steigenden Zahl von Delikten mit Stichwaffen.
Kant darf als Begründer der Rechtsstaatsidee angesehen werden, und die Rechtsphilosophin und Strafrechtlerin Prof. Dr. Katrin Gierhake gibt eine kleine Einführung mit aktuellen Beispielen. Noch älter als der Rechtsstaat ist die Vertragsidee, in die neuerdings Zwangsänderungen von Staats wegen eingepflanzt werden. Ulrich Fischer stellt zwei Grundsatzurteile des Bundesarbeitsgerichts zur Corona-Lage vor, und Michael Fengler betrachtet näher den am Ende vergeblich gebliebenen Versuch der Stadt Essen, eine Hallenvermietung einseitig abzuändern, um einen Parteitag zu verhindern.
Der Rechtsstaat befindet sich in einem Kampf mit einer „Classe politique“. Prof. David Dürr, Rechtsanwalt und Notar in Basel, emeritierter Titularprofessor an der Universität Zürich, stellt unter anderem die These auf, dass die politische Klasse sich mit denen gemeinmacht, die zu kontrollieren eigentlich ihre ureigenste Aufgabe wäre. Demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien degenerieren zu folkloristischen Ritualen. Mit Dr. Christian Conrad, Rechtsanwalt und Partner der Medienkanzlei Höcker in Köln, beleuchten wir einen missliebigen Teil des Rechtsstaats, nämlich den Überwachungsstaat: Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Deutschland hat seinen früheren Präsidenten überraschend selbst zu einem „Verdachtsfall“ erklärt. Wo die verfassungsfeindlichen, umstürzlerischen Tendenzen im Handeln von Dr. Hans-Georg Maaßen zu finden sein sollen, das ist ein Aspekt unserer kritischen Betrachtung zu einem Rechtsfall vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Wann und wo muss der Staat die Körperhöhlen seiner Bürger sicherheitshalber durchforsten? Darf er sich kraft des Gesetzes und mit Strafgewalt über jahrtausendealte Regeln der Sittlichkeit hinwegsetzen? Und: Dient es der künftig freiwilligen medizinischen Behandlungsbereitschaft der Öffentlichkeit, wenn die Rechtsprechung Ärzte ernstlich von aller eigenen Haftungsverantwortung für fehlerhaft-rechtswidrige Therapien entbände? Wir sprechen mit den Rechtsanwälten Uwe Vetter und Tobias Ulbrich aus Düsseldorf. Thomas-Michael Seibert spricht einen Kommentar.
Was man sagen darf, ist nicht nur eine Frage an Gesetzbücher, es betrifft auch Zeitaufwand, Vermögensmacht und Verfahrensgestaltungen. Rechtsanwalt Gordon Pankalla vertritt Geschädigte im „System Strack-Zimmermann“, Dirk Sattelmaier beobachtet die Auswirkungen eines brandneuen Straftatbestands wie Paragraf 126a StGB („Mic de Vries“), und Tobias Gall wirft grundsätzliche Fragen im Umgang mit Regierungsäußerungen auf (beim sogenannten Kampf gegen rechts), die bis hin zum verfassungswidrigen Gebaren des Amtschefs beim Bundesamt für Verfassungsschutz reichen.
Mit Rechtsanwalt und Honorarprofessor Dr. Jan Bockemühl erörtern wir die Tendenz, nicht nur Ärzte für angeblich falsche Gesundheitszeugnisse strafrechtlich zu belangen, sondern auch Patienten. Der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos Gebauer behandelt die Frage, ob der Arzt „Hand anlegen“ muss am Patienten, um ein Attest erstellen zu dürfen. Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurde in einer Zeitschrift als „rechts bis rechts außen“ bezeichnet. Hintergrund ist die sogenannte „Kontaktschuld“. Die Bundesrechtsanwaltskammer schweigt. Mit der Rechtsanwältin Katja Wörmer werden die Hintergründe der Verhaftung von Dr. Reiner Füllmich besprochen.
Im Idealzustand eines europäischen Rechtsstaates wären das Unionsrecht und das nationale Recht so miteinander verbunden und ineinander verzahnt, dass dem Recht allerorts widerspruchsfrei Genüge getan werden könnte. Zugleich hätte eine solche europäische Gesamtrechtsordnung die hergebrachten Standards (auch) des vertrauten deutschen Verfassungsrechts zu wahren, also insbesondere die Menschenwürde zu garantieren, Grundrechte zu schützen und Verfahrensgerechtigkeit herzustellen. In den zwei Gesprächen dieser Ausgabe des „Rechtsstaates“ stellen Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen aus Bozen und Herr Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin dar, was in der konkreten prozessualen Fallbearbeitung aktuell beim Aufarbeiten der Corona-Zeit auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene Unzulänglichkeiten aufweist. Ein Unionsrecht, das den Rechtsschutz suchenden Bürger auf niederrangige Problemlösungen verweist, und ein mitgliedsstaatliches Recht, das auf die qualitativ unanfechtbare Güte höherrangiger Normen vertraut, produziert im Ergebnis eine Rechtsschutzlücke, die rechtsstaatlich nicht hinnehmbar ist.
Der Staat beschädigt Bürger oder fühlt sich verletzt. Joachim Steinhöfel berichtet über Klage und Verteidigung in den Verfahren von Henryk M. Broder und Julian Reichelt wegen Verlautbarungen von Mitgliedern der Bundesregierung. Ulrich Fischer kommentiert den Verfahrensgang vor dem Bundesverfassungsgericht. Schließlich berichtet Dirk Sattelmaier von einem Stresstest des Rechtsstaats in der gerade eröffneten Hauptverhandlung wegen angeblichen Hochverrats in Frankfurt am Main.
Der Thüringer Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer will sich dafür einsetzen, dass die AfD keine Regierungsverantwortung übernimmt. Mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, diskutieren wir, ob die Grenzen des Sagbaren und andere Grenzen des Beamtenrechts damit überschritten sind. Kann bereits mit einem Satzzeichen der Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht werden? Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens aus Düsseldorf erörtert dies vor dem Hintergrund einer kritischen Frage, die eine Wahlbewerberin zum Deutschen Bundestag stellt. Ob das neue Wahlrecht zur Bundestagswahl Bestand haben wird, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Darüber diskutieren wir mit dem Karlsruher Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Prof. Christian Kirchberg.
Wie verhindert man das Eindringen fürchterlicher Parolen in den demokratischen Diskurs? Und was gilt es zu tun, um den kursierenden Fundus des Unsagbaren nicht unwillentlich zu vergrößern? Mit Dirk Sattelmaier erörtern wir die schwierige Grenzziehung zwischen Geschmacksfragen und Straftatbeständen. Im Gespräch mit Artur Terekhov beleuchten wir das Verhältnis zwischen öffentlicher gerichtlicher Verhandlung und nichtöffentlicher richterlicher Beratung innerhalb von Spruchkörpern: Was kennzeichnet das notwendig Transparente und was das sinnvoll Vertrauliche? In seiner Glosse über die Vertragsabschlussfreiheit und ihre Einbettung in gesellschaftliche Anstandsregeln betrachtet Ulrich Fischer das Überlappen von rechtlichen und sittlichen Regelungskreisen.
Artur Terekhov berichtet über die Kündigung eines Lateinlehrers wegen „unprofessionellen Verhaltens“ und anhaltenden Corona-Widerstands, Ulrich Fischer gibt Auskunft über die „Beschleunigung“ des Disziplinarverfahrens und die neue Verfassungstreue-Prüfung. Schließlich stellt Prof. Dr. Hansjörg Seiler die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor, wonach die Schweizer Bundesverwaltung die Klimaerwärmung verhindern soll.