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Für die Polizei ist das Smartphone oft ein Datenschatz. Die Smartphones sind aber meist gesperrt und damit die Daten verschlüsselt. Die Polizei braucht oft Monate, um ein Handy zu knacken. Aber was wäre, wenn die Polizei Verdächtige festhält und dann das Smartphone mit dem Fingerabdruck schnell entsperrt? Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die Polizei das darf. Sie muss nur wenige Voraussetzungen beachten.
Für die Polizei ist das Smartphone oft ein Datenschatz. Ärgerlich nur, dass Smartphones meist gesperrt und damit Daten verschlüsselt sind. Die Polizei braucht Monate, um ein Handy zu knacken. Aber was wäre, wenn die Polizei Verdächtige festhält und dann das Smartphone mit dem Fingerabdruck schnell entsperrt? Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die Polizei das darf. Sie muss nur wenige Voraussetzungen beachten. Welche das sind und wie die rechtspolitischen Reaktionen auf den Beschluss ausfallen, berichten Fabian Töpel und Philip Raillon in dieser Ausgabe der Justizreporter*innen. Dafür haben sie mit dem Trierer Juraprofessor Mohamad El-Ghazi, dem Strafverteidiger Michael Rosenthal und dem Leitenden Oberstaatsanwalt Markus Hartmann gesprochen.
Das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch des Oberlandesgerichts Dresden weitgehend bestätigt. Darüber sprechen wir mit Korrespondentin Alena Lagmöller.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Apple künftig strenger vom Bundeskartellamt überwacht wird. Diese Entscheidung stützt sich auf eine gesetzliche Neuerung aus dem Jahr 2021 und betrifft auch andere Tech-Giganten wie Google, Meta und Amazon.
Lange galt die Ökolatsche von Birkenstock als Inbegriff deutscher Hässlichkeit. Nach einem radikalen Imagewechsel ist sie heute It-Piece und Teil des französischen Luxusmode-Konzerns Louis Vuitton. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Kunst ist die Schlappe trotzdem nicht. Kopien billiger Nachahmer sind damit weiterhin erlaubt.
Das Wichtigste für Sie am Donnerstag: Das ZDF lädt zum ersten „Schlagabtausch“. Der Bundesgerichtshof prüft die Verurteilung von Lina E. Und: Nach der Auto-Sabotageserie: Die Spur führt nach Russland.
Der Bundesgerichtshof hat nach einem umfangreichen Datendiebstahl bei Facebook die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland gestärkt. Die Entscheidung gilt als wegweisend für Tausende Klagen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok auf&ab , TikTok wie_geht und Instagram .
Die Staatschefs der größten Industrienationen treffen sich in Brasilien. Der Bundesgerichtshof urteilt über eine Klage gegen Facebook, und Wolfgang Joop wird achtzig.
Zurück aus der Sommerpause und gleich voll auf Betriebstemperatur! Die beiden Wettbewerbsprof(i)s Justus Haucap und Rupprecht Podszun packen die heißesten Themen des Sommers an. Was droht Google nach dem US-Urteil? Telegram-Chef Durow verhaftet – müssen Plattformbetreiber demnächst öfter hinter Gitter? Und mit wem konkurriert eigentlich Amazon? Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zu § 19a GWB die Marktabgrenzung im Kartellrecht mit dem SSNIP-Test auseinandergenommen. Zu Recht? Antworten geben die Professoren aus Düsseldorf im Wettbewerbspodcast „Bei Anruf Wettbewerb“!
Marketing im Kopf - ein Podcast von Luis Binder In dieser Folge wird über verschiedene Unternehmen gesprochen, da Markennamen genannt werden, handelt es sich um UNBEZAHLTE WERBUNG! In dieser Folge: In der heutigen Podcastfolge von Marketing im Kopf geht es um das Thema psychologische beziehungsweise gebrochene Preise und in dem Zusammenhang sprechen wir auch über Preisschwellen. Es geht also darum, wie Kundinnen und Kunden Preise wahrnehmen und wie du das für dich nutzen kannst. ____________________________________________ Marketing-News der Woche: Werbung ohne Werbung *Wir alle wissen eigentlich: Social Media Posts, die aus bezahlten Kooperationen entstehen, müssen in Deutschland gekennzeichnet werden. Dafür gibt es Gesetze und Vorschriften. Eine Untersuchung zeigt jetzt, dass 25% der gesponserten Inhalte von deutschen Influencern falsch gekennzeichnet sind. Auch, weil viele Marken und Influencer sich unsicher über die geltenden Regelungen sind, was zu übermäßiger oder unzureichender Kennzeichnung führen kann. Warum Protein ohne Menschen beworben wird *Proteinprodukte wie Eiweißriegel und Proteinpulver boomen. Hersteller verwenden meistens ein schlichtes Verpackungsdesign ohne menschliche Abbildungen, um Professionalität und Seriosität zu vermitteln und ein breites Publikum anzusprechen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es EU-Vorschriften und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb verhindern irreführende Darstellungen auf Verpackungen zu zeigen, um Konsumenten nicht zu täuschen. Welche Marken wirklich von der EM-Profitiert haben Lidl war während der Fußball-Europameisterschaft 2024 sehr präsent und wurde von 58 % der Zuschauer in Verbindung mit dem Turnier wahrgenommen. Aber nicht nur Lidl war mit der Werbung erfolgreich, auch Adidas, Coca-Cola, AliExpress und der chinesische Autobauer BYD erzielten ebenfalls hohe Wahrnehmungswerte. Chinesische Marken wie Hisense und BYD konnten generell ihre Bekanntheit in der Gesamtbevölkerung deutlich steigern. Aber nicht nur die Bekanntheit ist gewachsen, auch der Absatz wurde erhöht. 17 % der EM-Zuschauer gaben an, aufgrund von Sponsoring-Aktivitäten während der EM von einer der Marken etwas gekauft zu haben. Durchschnittliche Werbung reicht *Eine Webseite wurde verklagt, weil mit durchschnittlichen Sternebewertungen geworben wurde, ohne die Gesamtzahl der Bewertungen oder den Zeitraum anzugeben. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass bei Werbung mit Sternebewertungen der Durchschnitt reicht. Denn ein Durchschnittsverbraucher versteht, dass die Bewertungen unterschiedlich ausfallen können. *Bitte beachte, dass die in diesen Marketing-News beschriebenen Themen und Meinungen ausschließlich zu Informationszwecken dienen und nicht als Rechtsberatung interpretiert werden sollten. Obwohl ich mir mühe geben, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, bin ich keine ausgebildeter Jurist und kann deshalb auch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernehmen. Wenn du rechtlichen Rat benötigen, sollten du dich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden. ____________________________________________ Über den Podcast: In dem Podcast Marketing im Kopf soll es um die Frage gehen, was notwendig ist, um ein Produkt oder eine Dienstleistung gut vermarkten zu können und was für grundsätzliche Strategien verfolgt und ganz leicht umgesetzt werden können. Egal, ob du selbst im Bereich Marketing arbeitest, oder, ob du dich einfach nur für das Thema interessierst, in diesem Marketing-Podcast lernst du alle Grundlagen und Strategien, die aktuell im Marketing verwendet werden. Vernetz dich gerne auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/luisbinder/ Du hast Fragen, Anregungen oder Ideen? Melde dich unter: marketingimkopf@gmail.com Die Website zum Podcast findest du hier. [https://bit.ly/2WN7tH5]
Der Bundesgerichtshof und der EuGH bescheren uns in dieser Woche gleich drei spannende Themen: Im Fokus stehen das Urteil des EuGH zu dem Schutzstatus des Wolfes und die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Verrechnung von Schäden mit der Mietkaution und zur Verzinsung von Prämiensparverträgen. Die Justizreporter*innen Elena Raddatz und Fabian Töpel diskutieren mit den Justizreport*innen Max Bauer und Philip Raillon und den Referendaren Egzona Hyseni und Alexander Krüger über vermeintlich niedliche Tiere, Schäden im Parkett und schwer zu berechnende Zinsen.
Diesmal mit Verena Kern und Susanne Schwarz. Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz entschärft - jetzt wollen Umweltorganisationen und Privatpersonen erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wer das verhindern kann: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Erst mit dessen Unterschrift kann die Reform in Kraft treten. Wo soll das Geld für Klimaschutz herkommen? Zum Beispiel von denen, die es im Überfluss haben und außerdem überproportional die Klimakrise befeuern: die Superreichen. Brasilien will sich in der G20 für eine globale Reichen-Steuer fürs Klima einsetzen. Die Mehrheit der Bürger*innen dieser Länder ist dafür, zeigt eine Umfrage. Der Bundesgerichtshof schiebt Greenwashing einen Riegel vor: Unternehmen - im konkreten Fall: Katjes - dürfen ihre Produkte nicht einfach so als klimaneutral bewerben, wenn die Produktion eigentlich doch CO2 verursacht, das nur durch die Finanzierung von Klimaschutz-Projekten rechnerisch ausgeglichen wird. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender*innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Die Umwelt und das Klima zu schützen, fühlt sich oft wie ein riesiger Berg an To Dos an. Umso toller ist es im Supermarkt einfach zu den Gummibärchen mit der Aufschrift „klimaneutral“ zu greifen. Fühlt sich so an, als könnten wir doch ganz einfach was für's Klima machen. Aber entspricht das auch der Wahrheit? Der Bundesgerichtshof hat Werbung mit dem Begriff „Klimaneutralität“ jetzt eingeschränkt. Greenwashing Hauptsache gut erklärt! Das ist das SWR3-Topthema mit Lisa Reister.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Finanzberater sparen viel Zeit durch Online-Beratung Im Jahr 2023 haben Finanzberater durch die Integration digitaler Tools in den Beratungsalltag viel Zeit und Ressourcen sparen können. Das geht aus einer Auswertung des Fintechs Walnut hervor. Über alle 2.008 im vergangenen Jahr durchgeführten digitalen Live-Meetings hätten Finanzberater insgesamt 751.036 Kilometer Wegstrecke eingespart. Das entspricht 28.368 Stunden weniger Fahrtzeit. Überdies habe der Einsatz der digitalen Signatur bei 4.100 Anträgen in Summe 104.933 Seiten oder 500 Kilogramm Papier eingespart. PKV schlägt GKV Bei den Wanderbewegungen zwischen gesetzlichem und privatem Krankenversicherungssystem konnte die PKV zum sechsten Mal in Folge ein Plus einfahren. Im Geschäftsjahr 2023 wechselten 164.100 Personen von einer Krankenkasse zu einem Privatversicherer, zugleich hatte die PKV 116.100 Abgänge zu beklagen. Das ist ein Plus von 48.000 neuen Privatversicherten, wie aus dem Zahlen des PKV-Verbands hervorgeht. Kfz-Versicherung wird teurer Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im Rahmen der Jahresmedienkonferenz unter anderem seine Prognosen für die Kfz-Sparte im Jahr 2024 vorgestellt. „Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung wird voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein“, sagte GDV-Präsident Dr. Norbert Rollinger. „Auch steht zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnen wir hier mit einem Beitragszuwachs von zehn Prozent für 2024.“ BGH: BaFin muss im "Wirecard-Bilanzskandal" nicht haften Ein geschädigter Wirecard-Aktionär hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf fast 65.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der Bundesgerichtshof hat die eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nun zurückgewiesen (Az.: ZR 57/23). Einhergehend damit besteht keine Haftung der BaFin im Zusammenhang mit dem sogenannten "Wirecard-Bilanzskandal". Laut Gericht seien die Maßnahmen der Behörde nicht „zu beanstanden und waren bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle jedenfalls vertretbar“. Jeder Siebte wechselt die Krankenkasse 14 Prozent der Deutschen haben ihre Krankenkasse kürzlich gewechselt oder haben dies in absehbarer Zeit vor. Im Vorjahr wollten nur zwölf Prozent der Befragten die Kasse wechseln. Das geht aus einer Check24-Umfrage hervor. Zusatzversicherung wächst weiter In der Krankenzusatzversicherung wuchs die Zahl der Verträge im vergangenen Jahr um 2,5 Prozent auf 29,98 Millionen. Immer mehr Versicherte setzen auf zusätzliche private Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbands hervor.
Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Diese Themen haben wir heute für Sie: Ab 00:01:14: Aus der Redaktion (#Schmolltalk): Wir unterhalten uns über die Absicherung von „hoheitlichen“ Ehrenämtern wie Feuerwehrleuten – und über Schauspiellegende Steve McQueen. Ab 00:13:51: Im Gespräch: Wir sprachen mit Eva-Maria Donzelli von der Continentale über die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Ab 00:22:05: In den News der Woche mehren sich unzufriedene Kundenstimmen zur KFZ-Versicherung von US-Autobauer Tesla. Kostenfreie Makler-Apps überzeugen die Tester von „Finanztest“ nicht. Der Bundesgerichtshof kippt eine Klausel im Riester-Vertrag. Und bei der Arbeitskraftabsicherung wird es finanziell eng. Ab 00:29:20: Und wir haben wieder einen „Rechtsschutztipp des Monats“ in Zusammenarbeit mit Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz-Versicherung für Sie.
Zwischenrufe hat Herbstferien gemacht, deshalb melden wir uns mit zwei Rückblicken zurück. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des rechtsextremen Richters Jens Maier gegen seine Versetzung in den Ruhestand zurückgewiesen. Wir sprechen über die Verhandlung in Karlsruhe, das Urteil und die Frage, wie es nun weiter geht. Auch auf die nun schon zwei Wochen zurück liegenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern werfen wir einen kurzen Blick – denn dazu gibt es einiges zu sagen. Viel Spaß beim Anhören.
Der wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilte Hanno Berger muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte heute das Urteil des Landgerichts Bonn aus dem vergangenen Jahr.
Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil im Zusammenhang mit dem sächsischen Richter Jens Maier seine Arbeit erledigt. Ein Richter habe Meinungsfreiheit, sagte Mertin im SWR2-Tagesgespräch. Diese dürfe aber gewisse Regeln nicht überschreiten. "Ein Richter, der nicht auf dem Boden der verfassungsmäßigen Grundordnung steht, ist als Richter nicht mehr geeignet", sagte der FDP-Politiker weiter. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Maier wegen teils rassistischer Äußerungen nicht mehr als Richter arbeiten darf. Damit wurde die Revision des 61-Jährigen gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichtes zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei Einzimmerwohnungen der Vermieter eine Untervermietung gestatten muss, selbst wenn im Gesetz steht, dass nur ein Teil der Wohnung überlassen werden darf. Wichtig: Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen - etwa berufliche Gründe.
Darf der Eigentümer einer Doppelhaushälfte im Garten einen Swimmingpool bauen, ohne seinen Nachbarn um Erlaubnis zu fragen? Wie lange dürfen Mieter Fragen zur Mietpreisbremse stellen - wann verjähren Auskunftsansprüche gegen Vermieter? Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit wieder viele Urteile gefällt, die für Verbraucherinnen und Verbraucher von Interesse sind. Wir von der SWR-Rechtsredaktion fassen die aus unserer Sicht wichtigsten Entscheidungen zusammen.
Der Bundesgerichtshof stoppt das neue Heizungsgesetz. Das Durchgreifen der Richter dürfe nicht zur Gewohnheit werden, kommentiert Stephan Detjen. Denn ein solches Urteil obliegt am Ende den Wählern.Von Stephan Detjenwww.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der WocheDirekter Link zur Audiodatei
Der Bundesgerichtshof hat heute Mittag geurteilt: Geschädigte im Dieselskandal haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Wie hoch dieser ausfällt und wie Du diesen durchsetzt, sagen Dir ACE LENKRADIO Host Raphael Roth und Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
Haben Impfgeschädigte Anspruch auf Entschädigung – im Zweifel durch den Staat? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof bereits 1953. Damals ging es um Impfungen gegen Typhus und Pocken. In beiden Fällen handelte es sich um Pflicht-Impfungen. Der Bundesgerichtshof entschied, die Kläger hätten Anspruch auf staatliche Entschädigung, da sie für die Volksgemeinschaft ein Opfer erbracht hätten. In der SDR-Sendung "Residenz des Rechts" erläutert Bundesrichter Georg Rietschel die Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof hat die wesentlichen Kriterien skizziert, nach denen ein Hinterbliebenengeld zu bemessen ist – rund 10.000 Euro sollen es sein. Maßgeblich für die Höhe sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers. Wie nah sich der Verstorbene und die Hinterbliebenen standen, ist dabei entscheidend. […]
Tom Brady zieht sich (schon wieder) aus der NFL zurück! Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Stealthing Vergewaltigung sein kann. Hier findet ihr die FOMO Folge zum Thema. Wir googeln für euch „Sportswashing”. Gerade wird wieder viel davon gesprochen, weil die saudi-arabische Tourismusbehörde die kommende Frauen-Fußball WM sponsern soll. Hier geht's zum Podcast “Ausverkauft – Katar, der Fußball und das große Geld". Und: In den USA hat die Trauerfeier für Tyre Nichols stattgefunden, der im Januar durch Polizeigewalt gestorben ist. Don Pablo Mulemba hat am Donnerstag, dem 02. Februar, für euch die wichtigsten News aus den Feeds gesammelt Worüber sollten wir unbedingt bei FOMO sprechen? Schreibt uns an fomo@spotify.com. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 10. November 2022 (Az. 5 StR 283/22) erstmals mit der Frage, ob die Fälschung von Impfpässen nach dem alten Recht strafbar war, beschäftigt. Diese Gelegenheit hat der BGH genutzt, um klarzustellen, dass das Fälschen von Impfbescheinigungen nach alter Rechtslage als Urkundenfälschung strafbar war. Der Angeklagte trug in mehrere Impfausweise angebliche Corona-Impfungen ein, versah sie mit falschen Stempeln und unterschrieb sie als angeblicher Arzt. Die Ausweise waren dazu bestimmt, in Apotheken oder in der Gastronomie vorgelegt zu werden. Das Landgericht Hamburg sprach den Angeklagten von dem Vorwurf der Urkundenfälschung frei, auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Freispruch aufgehoben. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die höchst praxisrelevante Entscheidung des BGH und bespricht die Argumentation und erklärt warum die Entscheidung trotz einer Gesetzesänderung noch wichtig ist. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ebay muss Kritik nicht löschen, auch wenn sie überzogen ist.
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mörder von Walter Lübcke bestätigt. Regisseurin Marie Schwesinger hat diesen Prozess verfolgt. Sie ist vorsichtig optimistisch, was die Aufarbeitung rechtsextremer Gewalt angeht.Marie Schwesinger im Gespräch mit Julius Stuckewww.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9Direkter Link zur Audiodatei
Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2022 (Az. StB 7-9/22) mit der Frage zu beschäftigen, wann der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB in Fällen der Beeinflussung des Abschlusses von Maskenkaufverträgen erfüllt ist. Hintergrund der Entscheidung war ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München, das sich u.a. gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages und ein Mitglied des Bayerischen Landtages richtet. Die Parlamentarier sollen ihren Status und Einfluss als Abgeordnete genutzt haben, um Bundes- und Landesbehörden zum Abschluss bestimmter Kaufverträge über Atemschutzmasken zu bewegen. Als Gegenleistung für ihren Einsatz soll den Abgeordneten von den auf Verkäuferseite agierenden Privatunternehmen ein Entgelt in Millionenhöhe zugeflossen sein. Der BGH hat nun entschieden, dass das vorgeworfene Verhalten den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB nicht erfüllt, weil die Abgeordneten außerhalb des Parlaments – und damit gerade nicht in Wahrnehmung ihres Mandats – gehandelt haben sollen. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über Hintergrund und Inhalte des pressewirksamen Beschlusses und bespricht, wie sich die bundesgerichtliche Entscheidung aus Verteidigungsperspektive auswirkt. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung vom 10. Februar 2022 (Az. 3 StR 329/21) erneut mit der Frage der strafrechtlichen Haftung von Vorständen und Vorständinnen beim Treffen unternehmerischer Entscheidungen zu beschäftigen. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass die zum Aktienrecht entwickelte sog. Business Judgement Rule auch zur Beurteilung des Vorliegens einer Pflichtverletzung im Rahmen des Untreuetatbestandes (§ 266 Abs. 1 StGB) Anwendung findet. Bei der Frage, ob und in welchem Umfang eine Pflichtverletzung vorliegt, soll es nach Ansicht des BGH maßgeblich auf die Informationspflichten der Leitungsorgane im Einzelfall ankommen. Wird eine unternehmerische Entscheidung auf Basis einer unzulänglichen Informationsgrundlage getroffen, kann dies eine Pflichtverletzung indizieren. Die Grenze zur strafrechtlichen Relevanz soll überschritten sein, wenn ein schlechthin unvertretbares Vorstandshandeln vorliegt. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die höchst praxisrelevante Entscheidung des BGH und bespricht, worauf Leitungsorgane in der Entscheidungssituation achten sollten, um eine ggf. strafrechtlich relevante Pflichtverletzung zu vermeiden. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Heute u.a. mit folgenden Nachrichten: - Delivery Hero wächst langsamer - Verbraucherschützer dürfen Facebook verklagen - Der Bundesgerichtshof bestätigt Taxi-Urteil gegen Uber - Bafin sieht Besserung bei Versicherungs-Startups - Elon Musk gewinnt Aktionärsklage wegen Übernahme des Solarunternehmens SolarCity - Werbeumsätze mit Online-Audio gestiegen - Taxfix wird zum Unicorn - „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ Angebote untersagt Heute begrüßen wir im Rahmen der Reihe “Investments & Exits” Peter Specht, Partner bei Crandum.
Derzeit vergeht kaum eine Woche, in der es keine Meldungen zu spektakulären Razzien und Drogenfunden gibt. Mitte der Woche etwa haben Fahnder von Zoll und Polizei zahlreiche Privatwohnungen und Geschäftsräume in Niedersachsen, Hamburg und in Schleswig-Holstein gestürmt. Zeitgleich liefen auch Razzien in anderen Ländern, darunter die Niederlande, Belgien und Paraguay. In den meisten Fällen ziehen die Durchsuchungen Haftbefehle und Beschlagnahmungen nach sich; fast immer werden die Fahnder fündig. Woher kommt diese hohe Erfolgsquote? Die Tatvorwürfe beziehen sich stets auf Delikte, die im Frühjahr 2020 geschehen sein sollen. Genau in diesem Zeitraum nämlich hatte die französische Polizei ein Kryptomessenger-System namens Encrochat infitriert und die Kommunikation der angeblich überwiegend kriminellen Klientel belauscht. Wie genau der staatliche Hack technisch vonstatten gegangen ist, darüber schweigen sich die französischen Behörden aus und verweisen auf das Militärgeheimnis. Dennoch haben sie die gewonnenen Daten aufbereitet und über die EU-Polizeibehörde Europol Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt, in denen sie kriminelle Encrochat-Kunden verortet haben - so auch dem Bundeskriminalamt in Deutschland. Mehr als 2000 Ermittlungsverfahren sind hierzulande auf Grundlage der Encrochat-Daten eröffnet worden; in etlichen Verfahren folgten bereits Verurteilungen. Es stellt sich die Frage, ob der Hack nach hiesigen Gesetzen überhaupt hätte stattfinden dürfen. Immerhin handelt es sich um einen tiefen Eingriff in die Vertraulichkeit von Kommunikation und die Integrität der eigenen Geräte. Der Bundesgerichtshof hat jüngst Bedenken zur Verwertbarkeit der übermittelten Beweise eine klare Absage erteilt. Doch in einem c't-Artikel wirft Prof. Dennis Kenji Kipker weitere Fragen auf. Der Professor für IT-Sicherheitsrecht forscht und lehrt am Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) der Uni Bremen. Kipker kritisiert, dass die jeweiligen Strafkammern der Gerichte das Encrochat-Material nicht auf Integrität prüfen und den Beschuldigten versagen, die Quelle selbst in Augenschein zu nehmen. Kipker: "Der Staat ist Grundrechtsverpflichteter und kann sich dieser Verantwortung nicht dadurch entziehen, dass er digitale Ermittlungsverfahren als 'Black Box' führt und es Betroffenen nicht ermöglicht, gegen sie vorgelegte digitale Beweismittel zu entkräften. Der Fall EncroChat ist nur ein eindrucksvolles Beispiel dafür, was noch kommen kann – weil digitale Beweismittel in strafrechtlichen Ermittlungen eine immer größere Rolle spielen." In der aktuellen Episode 60 des c't-Datenschutz-Podcasts ist Kipker zu Gast und erläutert, welche Probleme der Fall Encrochat aufwirft. Es geht auch um die übergeordnete Frage, wie tief der Staat in die Privatsphäre von Bürgern einzugreifen bereit ist: Von Encrochat zur Vorratsdatenspeicherung ist es kein allzu großer Schritt. Kipkers Meinung nach ist das Vorgehen der französischen Ermittlungsbehörden ein weiterer Beleg dafür, dass sich die sogenannte Überachungsgesamtrechnung immer weiter zuungunsten der Bürgerrechte entwickelt.
In Folge 204 des F.A.Z. Einspruch Podcast sprechen Corinna Budras und Pia Lorenz über die neuen Entwicklungen in der Auseinandersetzung des Westens mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Nun droht doch ein Stopp der Gaslieferungen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen besprechen wir mit Professor Dr. Justus Haucap, Volkswirt der Universität Düsseldorf. Mit ihm reden wir auch über die Frage, ob die Ölkonzerne davon profitieren, dass im Krieg die Preise an den Tankstellen so stark gestiegen sind. Ging da alles mit rechten Dingen zu? Strafrechtlich sorgen Schmierereien des russischen Siegessymbols „Z“ in Deutschland für Diskussionen. Ansonsten beschäftigen uns damit, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Verfassungsfeinde aus der Justiz verbannen möchte. Auch der AfD-Richter Jens Maier ist wieder Thema. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Daten von ominösen „Encrochat“-Handys in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Und der „Drachenlord“ hat im Berufungsprozess einen Erfolg erzielt: Er muss nun doch nicht ins Gefängnis. Schließlich küren wir noch das gerechte Urteil der Woche.
In Folge 203 des F.A.Z. Einspruch Podcast schauen Corinna Budras und Pia Lorenz nach Russland. Dort hat gerade ein russisches Gericht den Kremlkritiker Alexej Nawalny zu neun Jahren Straflager verurteilt – nach einem willkürlichen und offensichtlich politisch motivierten Prozess. Darüber berichtet uns Janine Uhlmannsiek, Expertin für die Region Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland. Dagegen hat der Internationale Gerichtshof Russland jüngst dazu verurteilt, die Angriffe auf die Ukraine sofort zu unterlassen – in einem Urteil, das eher hohe symbolische Strahlkraft als konkrete Durchschlagskraft hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wieder mit Verfahren der AfD zu beschäftigen. Die Fraktion sucht den Beistand der Karlsruher Richter bei ihrem erfolglosen Versuch, endlich auch einen Vizepräsidenten zu installieren. Der Bundesgerichtshof hatte sich dagegen mit der Klage eines Gastwirts aus Brandenburg zu beschäftigen, der vom Staat Schadensersatz wegen des Corona-Lockdowns gefordert hat. Wie jede Woche küren wir auch diesmal wieder das gerechte Urteil der Woche.
In Folge 197 des F.A.Z. Einspruch Podcast treibt Corinna Budras und Pia Lorenz ein alter Streit um, der immer mehr an Fahrt gewinnt: Die überfallartige Verkürzung des Genesenenstatus trifft bei Verwaltungsgerichten und beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages auf Kritik. Ungleich heftiger fällt der Widerstand jedoch gegen den Bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder aus, der kurzerhand verkündet hat, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu vollziehen. Darf der das? Und was kann der Bund gegen diesen „Verfassungsaffront“ tun? Der Bundesgerichtshof hat im Berliner Wettbürofall darüber entschieden, ob den Tätern bei der Strafzumessung zugutekommt, dass der Staat – wider besseren Wissens – den Mord nicht verhindert hat. Schließlich besprechen wir noch die Personalquerelen am Bundesfinanzhof und küren ein „gerechtes Urteil“ der Woche.
Im Bundestag und im NRW-Landtag ist der Opfer des Nationalsozialismus gedacht worden. Anlass ist der 77. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Facebook muss Pseudonyme auf seiner Plattform in bestimmten Fällen zulassen.
Die russische Armee hat eine Drohkulisse an der ukrainischen Grenze errichtet. Die Bundesregierung weist Forderungen zurück, Waffen an die Ukraine zu liefern, stattdessen bekommt das Land rund 5.000 Schutzhelme und ein Feldlazarett. Eine Nachricht, die in der Ukraine nicht besonders gut aufgenommen wurde, wie ZEIT-Korrespondent Michael Thumann im Podcast berichtet. Weitere Themen: 77 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz wurde im Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zur Verwendung von Klarnamen auf Facebook gesprochen. Was noch? In Südafrika können endlich wieder Führerscheine gedruckt werden. Moderation und Produktion: Jannis Carmesin Redaktion: Ole Pflüger Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Links zur Folge: - Christine Lambrecht: Deutschland will Ukraine 5.000 Militärhelme liefern (https://www.zeit.de/politik/2022-01/christine-lambrecht-ukraine-militaerhelme-deutschland) - Holocaust: Warum ich die deutsche Gedenktagsperformance nicht ernst nehmen kann (https://www.zeit.de/zett/politik/2022-01/holocaust-gedenktag-nationalsozialismus-antisemitismus-deutschland) - Bundesgerichtshof: Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben (https://www.zeit.de/digital/2022-01/facebook-bundesgerichtshof-klarnamenpflicht-pseudonyme) - Südafrika: Führerscheindrucker läuft wieder (https://twitter.com/MbalulaFikile/status/1486198782505201667?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1486198782505201667%7Ctwgr%5E%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fpanorama%2Fsuedafrika-einziger-fuehrerscheindrucker-laeuft-wieder-in-deutschland-repariert-a-aa50f431-5f63-4baa-94d0-7b2a2f126d0c)
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in der vergangenen Woche ein Urteil gefällt, auf das die Welt blickt: In dem ersten Prozess zur syrischen Staatsfolter überhaupt haben die Richter einen syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber sprechen wir mit dem Menschenrechtsanwalt Fritz Streiff, der das Verfahren mit seinem Podcast Branch 251 begleitet hat. Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zu der Frage verkündet, ob Ladenbesitzer wegen des Corona-Lockdowns ihre Miete kürzen dürfen. Außerdem diskutieren wir das erste rechtspolitische Vorhaben des neuen Bundesjustizministers Marco Buschmann: Er will die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche straflos stellen. Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat sich in der vergangenen Woche noch überraschendes getan: Genesene können nur noch für drei Monate Ausnahmen von den Corona-Maßnahmen beanspruchen. Was hat es damit auf sich? Und schließlich küren wir das “gerechte Urteil der Woche“.
In der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcasts bespricht Dr. Christian Rosinus zwei aktuelle Entscheidungen zum Thema Korruption. Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich mit der Rechtsfrage befasst, ob die Eigentümer eines ausländischen Unternehmens taugliche Empfänger einer Bestechungszahlung sein können. Hierzu passt die Frage, mit der sich der Bundesfinanzhof beschäftigt hat. Der BFH hatte zu klären, wann eine Provisionszahlung vom Finanzamt als Bestechung eingestuft werden kann und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das steuerliche Abzugsverbot greift. In der Compliance-Praxis gehören Fragen zu den strafrechtlichen Risken bei Provisionszahlungen sowie zur steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Zahlungen zu den absoluten Dauerbrennern. Die Entscheidung des BGH finden Sie unter: https://openjur.de/u/2364613.html Die Entscheidung des BFH finden Sie unter: https://openjur.de/u/2349757.html
In der neuen Folge des F.A.Z. Einspruch Podcast sprechen Corinna Budras und Pia Lorenz über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den "Milieuschutz" in Berlin und in anderen begehrten Großstädten erschwert hat. Die Leipziger Richter haben nämlich das Vorkaufsrecht der Kommunen gekippt: Diese dürfen also nicht mehr einspringen, wenn sie fürchten, dass ein Immobilienkäufer die Mieten erhöht. Im Schwerpunktthema der Woche geht es diesmal um die Bemühungen der EU, die Macht der Digitalkonzerne einzudämmen. Dazu sprechen wir mit dem EVP-Abgeordneten Andreas Schwab, der schon als Googles "größter Feind" bezeichnet wurde und Berichterstatter für den “Digital Markets Act“ ist. Der Bundesgerichtshof hat einen Richter für befangen erklärt, der zuvor bei der Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller beschäftigt war und wir fragen uns: Was bedeutet das für die Dieselklagen? Der größte Knaller steckt diesmal im "gerechten Urteil der Woche": Dort schauen wir uns den "dreisten Hausklau" von zwei Berliner Clan-Brüdern an, die völlig ungeniert ein älteres Ehepaar um ihr Haus betrogen haben.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Der "Fall Wolbergs" geht in eine dritte Runde. Die Rechtmäßigkeit von Hunderttausenden Euro Wahlkampfspenden vor seinem Amtsantritt 2014 muss vor Gericht nahezu vollständig neu aufgerollt werden. Allerdings haben jetzt Münchner Richter das Wort. So wollen es Deutschlands oberste Richter. Das frühere Regensburger Stadtoberhaupt Joachim Wolbergs ist zudem nun rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Aber eine Grundsatzentscheidung zu Wahlkampfspenden jedoch traf der BGH nicht. Wir sprechen darüber - mit dem Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller.
Pünktlich zum Beginn des tristen Monats November gibt es wieder einen längeren Corona-Block: Die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" läuft bald aus, die Ampel-Partei will sie nicht mehr verlängern. Was das konkret für die Corona-Maßnahmen im Winter bedeutet, diskutieren Corinna Budras und Pia Lorenz. Außerdem: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Familiengerichte nicht für die Maskenpflicht und Massentests an deutschen Schulen zuständig sind. Der Bundesfinanzhof macht dagegen kurzen Prozess: Er hat einem Corona-Leugner- Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt. Weitere Themen, die uns beschäftigen: Der EuGH verhängt eine Rekordstrafe gegen Polen und der Bundesrat diskutiert die Mietpreisbremse. Und natürlich küren wir wieder das "gerechte Urteil der Woche".
Der Bundesgerichtshof hat versteckte zusätzliche Kosten bei Flugbuchungen im Internet untersagt. Das betrifft unter anderem Extra-Kosten für die Aufgabe eines Gepäckstückes.
Der BGH bestätigt die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die NSU-Terroristin Beate Tschäpe und Unterstützer. Der Bundeswehrverband wirft der Bundesregierung schweres Versagen in Afghanistan vor. NRW hat seine Finanzplanung für den Verkehrswegebau vorgelegt.
Der Bundesgerichtshof hat Facebook neue Regeln bei der Löschung von Beiträgen auferlegt. Das Grundproblem aber hat das aktuelle Urteil nicht erfasst: Weiterhin wird dem US-Unternehmen über sein „Hausrecht“ erlaubt, massiv in die politische Meinungsbildung in Deutschland einzugreifen – willkürlich und unabhängig von der deutschen Rechtssprechung. Von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Mit der Anhörung mehrerer Polizisten nimmt der Untersuchungsausschuss in Washington seine Arbeit auf. Im Podcast sprechen wir mit US-Korrespondent Jörg Wimalasena über die erste Sitzung. Der Bundesgerichtshof fällt ein erstes höchstrichterliches Urteil im Steuerskandal: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar. In einer Sondersitzung des Landtags Nordrhein-Westfalens spricht Innenminister Herbert Reul (CDU) über den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe. Was noch? Die Aktion Flutwein sammelt Spenden für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe. Moderation und Produktion: Jannis Carmesin Redaktion: Pia Rauschenberger Mitarbeit: Alma Dewerny Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Flutkatastrophe: Keine Vermissten mehr nach Hochwasser in NRW (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-07/flutkatastrophe-nrw-keine-vermissten-herbert-reul-landtag-hochwasser-todesopfer) Landtag: Reul: Wiederaufbau nach Flut könnte Jahre dauern (https://www.zeit.de/news/2021-07/28/reul-wiederaufbau-nach-flut-koennte-jahre-dauern) Sturm auf US-Kapitol: Unter Tränen (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-07/sturm-auf-us-kapitol-untersuchungsausschuss-polizisten-aussagen-republikaner) BGH-Urteil: Bundesgerichtshof bestätigt Strafurteil wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften (https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-07/bgh-bestaetigt-strafurteil-wegen-cum-ex-geschaeften) Steuerskandal: Bewährungsstrafen für Aktienhändler im Cum-Ex-Prozess (https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-03/cum-ex-bonn-gericht-steuerskandal) Spendenaktion: Flutwein (https://www.flutwein.de/)
Im März 2020 verurteilte das Landesgericht Bonn zwei britische Anleger wegen Cum-Ex-Geschäften zu Bewährungsstrafen. Alle Verfahrensbeteiligten legten Revision ein, seither liegt der Fall beim Bundesgerichtshof – für diesen Mittwoch wird eine Entscheidung erwartet. Felix Rohrbeck, freier Reporter für DIE ZEIT, ordnet die Bedeutung des Urteils ein. Wegen der steigenden Infektionszahlen berät die Bundesregierung über eine erweiterte Corona-Testpflicht für alle Einreisenden. Schon im vergangenen Jahr wurden Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer für einen Anstieg der Neuinfektionen verantwortlich gemacht. ZEIT-ONLINE-Redakteur Matthias Kirsch erklärt, ob das wirklich belegbar ist – und in welche Länder man derzeit noch guten Gewissens reisen kann. Und sonst so? Eine dreieinhalb Meter große Puppe auf Weltreise. Moderation und Produktion: Kolja Unger Mitarbeit: Jona Spreter, Mathias Peer Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Cum-Ex-Urteil: Jetzt holen sie das Geld zurück (https://www.zeit.de/2020/14/cum-ex-urteil-bewaehrungsstrafe-justiz) Cum-Ex-Geschäfte: Was geschah wann im Fall Warburg? (https://www.zeit.de/hamburg/2020-09/cum-ex-geschaefte-warburg-bank-olaf-scholz-christian-olearius-finanzverwaltung-hamburg) Reisen in der Corona-Krise: Wohin Reisen derzeit möglich sind (https://www.zeit.de/entdecken/reisen/2021-05/reisen-corona-krise-urlaub-regeln-europa-geimpfte-interaktive-karte Tourismus in Corona-Zeiten: Ferien vom Virus (https://www.zeit.de/2021/30/tourismus-corona-reisen-lockdown-hotel-mallorca)
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil für den Mörder von Maria Baumer bestätigt. Die Revision wurde abgewiesen und die Familie der Ermordeten damit das letzte fehlende Stückchen Gewissheit. Aber was bedeutet die Rechtskraft für ein "lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld", was sagen die Angehörigen dazu und welch schwerer Weg steht ihnen noch bevor? Maria Baumers Zwillingsschwester Barbara, der zuständige Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher und F.s Pflichtverteidiger Michael Haizmann nehmen Stellung - in der allerletzten Folge dieses Podcasts.
Nachbarschaftsstreitigkeiten können manchmal ganz schön ausarten. Das zeigt ein aktueller Fall, den der BGH entschieden hat. Die Äste eines Baumes ragten auf das Grundstück des Nachbarn. Der störte sich nicht nur an den Ästen, sondern auch an den Nadeln und Zapfen, die auf sein Grundstück fielen. Darf der Nachbar die Äste einfach abschneiden? Was hat der BGH zu Streitigkeiten über Bäume zwischen Nachbarn früher entschieden? Wie ist die Rechtslage?
Es war einer der größten Steuerskandale der deutschen Geschichte. Aber sind CumEx-Geschäfte auch eine strafbare Steuerhinterziehung? Klar ist, dem Staat ist dadurch ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Der Bundesgerichtshof hat nun das erste Mal über die fragwürdigen Deals verhandelt. Die Justizreporterinnen Claudia Kornmeier und Kerstin Anabah waren dabei und berichten, wie die Stimmung bei Gericht war. Außerdem erklären sie, wie die CumEx-Geschäfte ablaufen und welche Rechtsfragen der Bundesgerichtshof jetzt klären muss.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Klauseln zu Preiserhöhungen und Vertragsanpassungen in den AGB der Postbank unwirksam sind. Die Bank hatte ihre Kunden über Änderungen informiert und es als Zustimmung gewertet, wenn Kunden darauf nicht geantwortet haben. Eine solche Praxis sei rechtswidrig, so der BGH. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung, da auch andere Institute ähnlich vorgegangen sind. Wir klären, auf was Bankkunden nun achten müssen. Außerdem beleuchten wir weitere aktuelle Urteile des BGH, die für die Verbraucher relevant sind, etwa zum Thema Hotelbuchungen: Vermittlungsportale wie Booking.com dürfen ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anzubieten.
Wer günstig ein Hotelzimmer buchen will, kommt eigentlich nicht an Portalen wie Expedia oder Booking.com vorbei. Der Bundesgerichtshof hat nun ein Urteil gefällt, dass die Macht der Buchungsportale einschränken könnte.
Partnervermittlungsagenturen können dabei helfen, die große Liebe zu finden. Doch was, wenn die Vermittlung nicht so klappt, wie man es sich vorgestellt hat? Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Stuttgarter Landgerichts von 2019 im Wesentlichen bestätigt. Der Waffenhersteller Heckler und Koch muss u.a. drei Millionen Euro zahlen, wegen nicht genehmigter Waffengeschäfte nach Mexiko. Über das Urteil und was sich beim Export für Kleinwaffen geändert hat. Außerdem: BionTech darf jetzt offiziell im Werk in Marburg produzieren. Ob das die deutschen Impfbemühungen nach vorne bringt, wie erhofft? Von Sonja Meschkat www.deutschlandfunk.de, Deutschlandfunk - Der Tag Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Die Justizreporter*innen feiern heute ein ganz besonderes Jubiläum. Der Bundesgerichtshof, die oberste Instanz in ganz Deutschland für zivilrechtliche Streitigkeiten und Strafverfahren, nahm vor genau 70 Jahren in Karlsruhe die Arbeit auf. Ob Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis oder tödliche Rasereien in der Innenstadt - über all diese Fragen entscheidet der BGH mit seinen heute mehr als 150 Richterinnen und Richtern. Welche Rolle spielt der Bundesgerichtshof für das Leben der Bürger*innen in Deutschland Wie hat sich der Bundesgerichtshof in den letzten Jahrzehnten verändert? Und wie arbeitet man vor Ort die Geschichte der frühen BGH-Richter mit NS-Vergangenheit auf? Darüber spricht Justizreporterin Gigi Deppe mit ihrer langjährigen Kollegin Ursula Knapp, die seit fast 40 Jahren für verschiedene Medien vom Bundesgerichtshof berichtet:
Die Justizreporter*innen feiern heute ein ganz besonderes Jubiläum. Der Bundesgerichtshof, die oberste Instanz in ganz Deutschland für zivilrechtliche Streitigkeiten und Strafverfahren, nahm vor genau 70 Jahren in Karlsruhe die Arbeit auf. Ob Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis oder tödliche Rasereien in der Innenstadt - über all diese Fragen entscheidet der BGH mit seinen heute mehr als 150 Richterinnen und Richtern. Welche Rolle spielt der Bundesgerichtshof für das Leben der Bürger*innen in Deutschland Wie hat sich der Bundesgerichtshof in den letzten Jahrzehnten verändert? Und wie arbeitet man vor Ort die Geschichte der frühen BGH-Richter mit NS-Vergangenheit auf? Darüber spricht Justizreporterin Gigi Deppe mit ihrer langjährigen Kollegin Ursula Knapp, die seit fast 40 Jahren für verschiedene Medien vom Bundesgerichtshof berichtet:
Wieder ein kurzer Podcast von dem was gewesen war und was kommt. Aus dem Strafrecht und co.
Die deutsche Wirtschaft schrumpfte im zweiten Quartal dieses Jahres im Vergleich zum ersten Quartal um 10,1 Prozent – das gab es noch nie. Zahlreiche Unternehmen machen Rekordverluste. Und auch die US-Konjunktur ist 2020 in historischem Ausmaß abgestürzt. Das klingt nicht gut, doch zumindest hierzulande erwartet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bereits eine Trendumkehr. Im Podcast sprechen wir über die vielen Verlustmeldungen an diesem Donnerstag. Außerdem: Der Bundesgerichtshof hat heute gleich vier Urteile im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gefällt, die für viele VW-Kunden wichtig sind. Fast alle fielen positiv für VW aus. Die Nasa hat währenddessen einen durch künstliche Intelligenz gesteuerten Rover in Richtung Mars geschickt. Das Weltraumfahrzeug mit der Größe eines Kleinwagens soll dort unter anderem nach früherem Leben suchen. Was noch? Ein Lottomillionär teilt seinen Gewinn. Moderation: Fabian Scheler Redaktion: Fabian Schmerbeck Alle Folgen unseres Podcasts finden Sie hier. Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de Links zur Sendung: BGH-Urteil aus dem Mai: Auch die Privilegien der Autolobby haben Grenzen. https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-05/bgh-urteil-vw-abgasskandal-dieselskandal-schadensersatz Perseverance: Drohne auf dem Mars https://www.zeit.de/wissen/2020-07/perseverance-mars-mission-nasa Lottomillionär teilt seinen Gewinn: https://www.bbc.com/news/world-us-canada-53527485
Der Bundesgerichtshof bekommt zehn neue Richter – und vielleicht sind auch Richterinnen darunter. Der Deutsche Juristinnenbund fordert schon lange eine paritätische Besetzung: an allen Bundesgerichten. Weil sich aber nichts ändert, hat der Verein einen Offenen Brief verfasst.
Zwei Eltern wollten mit einem Eilantrag durchsetzen, dass ihre nicht geimpften Kinder trotz Impfpflicht in die Kita dürfen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden.
Ein einzelner Dieselfahrer hat in unserem Staat dieselben Rechte wie ein mächtiger Autofürst. Der Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Dieselbesitzern.
Der Bundesgerichtshof hat zum ersten Mal ein Urteil in der VW-Dieselaffäre gefällt. Der Einbau von Abschalteinrichtungen war demnach sittenwidrig. Was das Urteil bedeutet und welche Konsequenzen es hat – das ist heute unser Thema im F.A.Z. Podcast für Deutschland. Außerdem sprechen wir mit der ehemaligen Verbraucherschutzministerin Renate Künast von den Grünen darüber, was Deutschland in Sachen Verbraucherschutz ändern muss. Wir freuen uns über Ihre Meinung in unserer Podcast-Umfrage: https://de.research.net/r/iqd?&Podcast=FAZ"Podcast für Deutschland"
Der Bundesgerichtshof spricht sich in einem „Dieselgate“-Fall gegen VW aus. Das Urteil könnte weitere Kläger ermuntern und hohe Kosten nach sich ziehen.
Ein einzelner Dieselfahrer hat in unserem Staat dieselben Rechte wie ein mächtiger Autofürst. Der Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Dieselbesitzern.
Der Bundesgerichtshof habe ausgesprochen, dass Volkswagen dem Käufer wegen "sittenwidriger, vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haftet, das heißt der Kauf wird rückabgewickelt", so Prof. Heese.
Das Rettungspaket für die Lufthansa ist geschnürt +++ Der Bundesgerichtshof spricht einem VW-Diesel-Käufer Schadenersatz zu - ein Kommentar zu den Folgen für weitere Kunden +++ Die Bahn will ihr Angebot ausweiten und vor vollen Zügen warnen +++ Papiere der Lufthansa legen im Dax deutlich zu - der Index steigt auf sein Niveau von Anfang März
In der elften Folge der Justizreporter*innen spricht Gigi Deppe mit Klaus Hempel und Kolja Schwartz über das „Paukenschlag“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank. Die Karlsruhe Richter haben diese Woche entschieden, dass das Anleihenkaufprogramm der EZB, was dazu dienen sollte, den Euro seit der Finanzkrise zu stärken, teilweise nicht verfassungskonform ist. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht nur gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestellt, sondern auch für eine Menge Diskussionsstoff gesorgt. Welche Auswirkungen wird das Urteil auf die Bundesregierung, Europa und die EZB haben? Warum fällt die Kritik am Urteil so heftig aus? Im Podcast geht es diese Woche aber noch um eine weitere, aufsehenerregende Verhandlung, die diese Woche am BGH in Karlsruhe stattfand. Der Bundesgerichtshof hat zum ersten Mal die Klage eines Autobesitzers rund um den VW-Abgasskandal mündlich verhandelt. Ein Urteil wird am 25. Mai erwartet. Ob man in der Verhandlung schon eine Tendenz erkennen konnte, wie die BGH-Richter dann entscheiden werden und was das kommende Urteil für andere, ebenfalls betroffene VW-Besitzer bedeutet, darüber berichtet Justizreporter*in Claudia Kornmeier.
In der elften Folge der Justizreporter*innen spricht Gigi Deppe mit Klaus Hempel und Kolja Schwartz über das „Paukenschlag“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank. Die Karlsruhe Richter haben diese Woche entschieden, dass das Anleihenkaufprogramm der EZB, was dazu dienen sollte, den Euro seit der Finanzkrise zu stärken, teilweise nicht verfassungskonform ist. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht nur gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestellt, sondern auch für eine Menge Diskussionsstoff gesorgt. Welche Auswirkungen wird das Urteil auf die Bundesregierung, Europa und die EZB haben? Warum fällt die Kritik am Urteil so heftig aus? Im Podcast geht es diese Woche aber noch um eine weitere, aufsehenerregende Verhandlung, die diese Woche am BGH in Karlsruhe stattfand. Der Bundesgerichtshof hat zum ersten Mal die Klage eines Autobesitzers rund um den VW-Abgasskandal mündlich verhandelt. Ein Urteil wird am 25. Mai erwartet. Ob man in der Verhandlung schon eine Tendenz erkennen konnte, wie die BGH-Richter dann entscheiden werden und was das kommende Urteil für andere, ebenfalls betroffene VW-Besitzer bedeutet, darüber berichtet Justizreporter*in Claudia Kornmeier.
Viele Online-Kunden lesen Bewertungen von anderen Kunden, bevor sie etwas bestellen. Der Bundesgerichtshof stellte nun fest: Auch wenn die Bewertungen falsch sind, müssen sie nicht gelöscht werden.
Die USA und China wollen ein erstes Handelsabkommen unterschreiben. Entspannt das die Lage auf dem Weltmarkt? Darüber spricht Simone Gaul mit Steffen Richter, Redakteur im Außenpolitikressort bei ZEIT ONLINE. Hat's geschmeckt? War der Kellner freundlich? Die Preise angemessen? Über Onlinebewertungen kann man so einiges herausfinden. Was aber, wenn die Bewertungsportale nicht alle Beiträge in die Durchschnittsnote einrechnen? Ist das erlaubt? Der Bundesgerichtshof sagt Ja und Digitalredakteurin Lisa Hegemann ordnet diese Entscheidung für uns ein. Außerdem: eine Handvoll Sternenstaub. Mitarbeit: Sophia Hofer, Mathias Peer Moderation: Simone Gaul Wenn Sie uns kontaktieren möchten, erreichen Sie uns per Mail unter wasjetzt@zeit.de. https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-12/handelsstreit-usa-china-teilabkommen https://www.zeit.de/digital/internet/2020-01/onlinebewertungen-yelp-internet-bgh-urteil
Neue Online-Portale bieten Verbrauchern an, ihre Rechte durchzusetzen. Doch sie bewegen sich in einer Grauzone. Wenigermiete.de etwa hat keine Anwaltslizenz. Der Bundesgerichtshof hat das Modell aber trotzdem erlaubt.
Link zur Podcastumfrage: https://rp-online.de/podcastumfrage + Aus der Nacht: Trump zelebriert umstrittene Militärparade + Heute in der RP: Wie die Stadt Düsseldorf auf die Tumulte im Rheinbad reagiert + Das kommt auf uns zu: Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit der Detonation einer Weltkriegsbombe bei Bauarbeiten in Euskirchen + Das Wetter: Schön und nicht zu heiß + Moderation: Henning Bulka + Alle Infos: https://rp-online.de/aufwacher
Der Bundesgerichtshof hat heute über die sogenannte Sterbebegleitung verhandelt. Angeklagt waren zwei Ärzte aus Berlin und Hamburg, die suizidwillige Patientinnen in den Tod begleitet hatten. Ihnen wird nun vorgeworfen, sie hätten lebenserhaltende Maßnahmen einleiten müssen. Ist das gerecht? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-sterbebegleitung
Der Bundesgerichtshof hat heute über die sogenannte Sterbebegleitung verhandelt. Angeklagt waren zwei Ärzte aus Berlin und Hamburg, die suizidwillige Patientinnen in den Tod begleitet hatten. Ihnen wird nun vorgeworfen, sie hätten lebenserhaltende Maßnahmen einleiten müssen. Ist das gerecht?Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-sterbebegleitung
BGH urteilt im Streit um Hotspots Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia nutzt Router seiner Kunden ohne Zustimmung zum Aufbau öffentlicher WLAN-Hotspots. Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass dies rechtens ist. Ein Widerspruchsrecht reiche aus. Um ein Hotspot-Netz mit den Routern seiner Anschlusskunden möglichst schnell voranzutreiben, hatte sich Unitymedia für ein Opt-out-Verfahren entschieden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte dagegen, wegen unzumutbarer Belästigung. "Der ungestörte Gebrauch des Routers durch die Kunden wird weder durch die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals noch durch dessen Betrieb beeinträchtigt", erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch das Urteil des BGH. BSI warnt vor gezielten Ransomware-Angriffen auf Unternehmen Mit den Methoden staatlicher Elite-Hacker erpressen Cyberkriminelle immer mehr deutsche Unternehmen; es drohen "existenzbedrohende Datenverluste", erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie in einer aktuellen Warnung. Der erste Schritt sind meist breit angelegte Dynamit-Phishing-Kampagnen, die mit der manuellen und gezielten Ausführung eines Verschlüsselungstrojaners enden. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen sind bisher nicht oder nur unzureichend auf diese Bedrohung vorbereitet. Facebook erwartet "nur" 5 Milliarden Dollar Strafe Facebook rechnet damit, dass die jüngsten Datenschutz-Skandale das Online-Netzwerk bis zu fünf Milliarden US-Dollar kosten werden. Facebook kann einen solchen Betrag leicht verdauen – es verfügt über Geldreserven von über 45 Milliarden Dollar. Die Anleger zeigten sich nach der Ankündigung der Rückstellung entspannt. Sie hatten mit einer höheren Rückstellung gerechnet. Aus für den 500-Euro-Schein Die Gnadenfrist für den 500-Euro-Schein läuft ab: Nur noch bis einschließlich Freitag ist die lilafarbene Banknote bei der Deutschen Bundesbank und der Österreichischen Nationalbank zu haben. Vom Verzicht auf den 500-Euro-Schein versprechen sich Befürworter, dass Terrorfinanzierung und Schwarzarbeit zurückgedrängt werden. Ob das klappt, ist allerdings umstritten. Die im Umlauf befindlichen 500er bleiben gesetzliches Zahlungsmittel. Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de
Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen im Hinblick auf eine geschuldete Auskunft der Internetplattform „You Tube“ über Daten von Nutzern, die Urheberrechtsverletzungen begangen haben, vorgelegt.
Digitalpakt für Schulen: Weg zur Grundgesetzänderung frei Schüler und Lehrer an Deutschlands 40.000 Schulen können auf neuere Computer, besseres Internet und digitale Lehrmethoden hoffen. Bund und Länder haben sich auf die dafür nötige Grundgesetzänderung verständigt. Wie Vertreter des Vermittlungsausschusses mitteilten sollen die Gelder des Bundes etwa WLAN-Anschlüsse, die Anschaffung digitaler Lerngeräte oder 'digitale Tafeln' finanzieren. Damit soll erreicht werden, dass schnelles Internet in allen Schulen verfügbar wird und der Einsatz digitaler Medien in die Lerninhalte integriert werden kann. Macron will Gesetz gegen Hass im Internet Frankreich hat ein Problem mit Antisemitismus. Ein neues Gesetz gegen den Hass im Internet soll dagegen helfen. Vorbild ist das deutsche Netzwerkdurchsetzungs-gesetz. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron lobte das Vorgehen in Deutschland als effizient und pragmatisch. Das NetzDG schreibt vor, dass Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. EuGH soll Auskunftspflichten von YouTube bei Raubkopien umreißen Welche Informationen über einen Nutzer, der widerrechtlich Filme hochgeladen hat, muss YouTube herausgeben? Mit dieser Frage muss sich jetzt der Europäische Gerichtshof befassen. Der Bundesgerichtshof bittet nach einer Klage des Filmverleihers Constantin die Luxemburger Kollegen um Rat. Constantin will E-Mail-Adressen und Telefonnummern sowie die verwendeten IP-Adressen dreier Nutzer wissen, die verschiedene Filme bei YouTube hochgeladen hatten. Umstritten ist, ob das durch die Formulierung im Gesetz gedeckt ist. Samsungs Assistent Bixby spricht jetzt Deutsch Samsung hat auf dem Unpacked-Event zum Galaxy S10 die neuen Sprachen für Bixby bekanntgegeben: Der Sprach-Assistent spricht jetzt auch fließend Deutsch, britisches Englisch, Italienisch, und Spanisch. heise online kann bestätigen, dass das Galaxy S8 nach dem Update auf Android 9 sowie das S9 die deutsche Bixby-Fassung unterstützen. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden sie auf heise.de
Wer freies WLAN anbietet, soll nicht mehr dafür haften, wenn andere Unfug damit machen. Der Bundesgerichtshof hat das neue Gesetz in einem Grundsatzurteil nun bestätigt.
Lassen sich Accounts in sozialen Netzwerken vererben? Der Bundesgerichtshof hat gerade einem Elternpaar erlaubt, auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zuzugreifen. Welche Folgen hat das Urteil? Über den Umgang mit unserem digitalen Erbe sprechen wir mit Lisa Hegemann, Digital-Redakteurin bei ZEIT ONLINE. Am Sonntag ist WM-Finale. Frankreich kam souverän durch das Turnier, der Underdog aus Kroatien steht zum ersten Mal im Endspiel. Ist der Ausgang schon klar? Darüber spricht Mounia Meiborg mit Sportreporter Oliver Fritsch, der die gesamte WM in Russland begleitet hat. Außerdem: Aus einem tausend Jahre alten Gletscher sollen Luxus-Eiswürfel werden.
Auch in Zukunft darf die Sparkasse in ihren Formularen auf die weibliche Ansprache verzichten. Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer Kundin zurückgewiesen. Ist das gerecht? Achim Doerfer über das Urteil.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-sparkassen-kundin-verliert-vor-gericht
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Heute geht es um ein ganz brisantes und zur Zeit sehr aktuelles Thema, nämlich um die Reparaturrechnung und die Frage, obFrüher haben die Haftpflichtversicherungen nur gekürzt, wenn nach Gutachten abgerechnet wurde. Mittlerweile häufen sich die Kürzungen aber auch dann, wenn der Schaden repariert wurde und eine Reparaturrechnung vorliegt. Das hat einen ganz einfachen Grund. Wegen der derzeitigen Zinspolitik steht den Versicherungen das Wasser bis zum Hals, da die Einnahmen drastisch gesunken sind. Also muss das Geld anders verdient werden. Und das geht, in dem man bei den Schadensersatzzahlungen die Daumenschraube anlegt.Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?Einfache und klare Antwort - nein sie darf nicht.Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.Das Gutachten ist die Grundlage für die ReparaturIm Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert, der für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Das Gutachten gibt also die „Fahrtrichtung“ für die Werkstatt vor, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt bei der Reparatur an das Gutachten, muss die Versicherung die Reparaturkosten auch vollständig erstatten.Rechnungsprüfung steht der Versicherung nicht zuHierzu gibt es auch ganz klare Vorgaben aus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof sagt, dass die Versicherung auch dann zahlen muss, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Mist gebaut hat und etwas berechnet, was nicht im Gutachten steht.Der Bundesgerichtshof nennt das das Werkstattrisiko, das vom Schädiger zu tragen ist. Sie als geschädigter Laie dürfen sich auf Fachleute verlassen. Sie haben ein Gutachten und geben Ihr Auto in der Werkstatt zur Reparatur ab. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, auf die Reparatur Einfluss zu nehmen. Wenn hier etwas schief läuft, ist das doch nicht Ihre Schuld. Die Versicherung darf nicht einfach hergehen und Rechnungsprüfer spielen.Warum kürzt die Versicherungen trotzdem?Sie sind Eltern eines kleinen Kindes, das so lange quängelt, bis es bekommen hat, was es haben will. Um des lieben Frieden willens, weil die Nerven nicht weiter mitmachen, oder weil man sich einfach denkt "Ach komm, wenn ich einmal nach gebe, macht es doch nichts."Die Versicherung ist wie das kleine Kind. Die probiert es einfach erst mal aus und schaut, wie weit sie mit ihrer Kürzungstaktik kommt. Dabei liegen die Summen in den Bereichen, bei denen viele sagen, "naja das ist mir den Aufwand eines Gerichtsverfahrens nicht wert." Die HUK Coburg zum Beispiel fährt aktuell die Taktik, bei den Reparaturrechnungen die Verbringungskosten nur in Höhe von 80 € zu erstatten. Dabei verliert sie einen Prozess nach dem anderen, der gegen sie geführt wird, Verbringungskosten sind in berechneter Höhe zu erstatten. Und sie macht trotzdem fleissig weiter - warum? Weil ein paar verlorene Prozesse nicht ins Gewicht fallen.Es gibt doch noch genügend andere, die wegen eines Betrages von weniger als 100 € nicht vor Gericht ziehen.Viele scheuen das Risiko zu klagen, weil sie bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben. Oder sie akzeptieren die Kürzung einfach auch aus Unwissenheit, weil sie glauben, die Versicherung sei im Recht.Die Kürzungstaktik der Versicherung geht aufDie Versicherung ist wie das kleine Kind, das seinen Willen bei den Eltern durchgesetzt hat. Wenn sie akzeptieren, dass die Versicherung ihnen die Rechnung nicht voll erstattet, hat sie ihr Ziel erreicht und wieder ein paar 100 € an Ihnen verdient. Was macht sie also beim nächsten Unfall? Richtig, sie probiert es wieder, ob sie mit ihrer Masche durchkommt. Und in den meisten Fällen klappt es auch.Warum sollte die Versicherung auch mehr bezahlen, wenn Sie das einfach so hinnehmen, dass die Versicherung kürzt.Der eine oder andere droht zwar damit, vor Gericht zu ziehen, wenn die Versicherung freiwillig nicht zahlt, traut sich dann aber am Ende doch nicht, seine Drohung auch in die Tat umzusetzen. Auch das wissen die Versicherungen und führen sogar Listen, welche Werkstätten, Gutachter oder auch Rechtsanwälte ernstzunehmen sind, und welche auf die Kürzungstaktiken der Versicherungen hereinfallen.Wenn Sie schon drohen, dann ziehen Sie es bitte auch durchSobald Sie bei der Versicherung angekündigt haben, dass Sie das Geld einklagen, wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten Sie diesen Schritt auch wirklich gehen. Das Geld steht Ihnen zu. Mit einer richtigen Klagebegründung können Sie den Prozess nur gewinnen. Also warum sollten Sie dann auf Geld verzichten, das Ihnen gehört?
Eine 97-jährige Seniorin ist fristlos von ihrer Vermieterin gekündigt worden, weil der Pfleger der Frau die Hausverwaltung mehrfach beleidigt und bedroht hat. Der Bundesgerichtshof sagt: Die Kündigung sei nicht rechtens. Achim Doerfer erklärt uns, welche Rechte Mieter und Vermieter in einem solchen Fall haben. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-kuendigung-des-mietvertrages-wegen-beleidigung
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Ein wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Verkehrsunfall ist eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Vor allem dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist und die Reparaturkosten so hoch sind, dass eine Reparatur definitiv ausscheidet. Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?Zu unterscheiden ist der wirtschaftliche Totalschaden vom technischen Totalschaden. Bei Letzterem scheidet eine Reparatur aufgrund des Schadens komplett aus, das Fahrzeug gilt als irreparabel. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar technisch denkbar, gilt aber als wirtschaftlich unvernünftig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist dann die Rede, wenn sich eine Reparatur aus finanziellen Gründen nicht mehr rentiert. Wenn die Reparaturkosten ein Vielfaches höher sind, als der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos. Im Fall des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den das Auto vor dem Unfall noch wert war. Bei dem Restwert handelt es sich um den verbleibenden Wert des Fahrzeugs mit dem Unfallschaden. Gerade bei älteren Fahrzeugen läuft man schnell Gefahr, in den Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens zu kommen. Wenn Sie sich morgens ins Fahrzeug gesetzt haben, um zur Arbeit zu fahren und noch ein völlig fahrtaugliches Auto hatten, kann es sein, dass Sie kurze Zeit später nach dem Unfall quasi mit leeren Händen dastehen, da Ihnen nur noch ein minimaler Betrag erstattet wird. Was Sie von der Versicherung erstattet bekommenIm Schadensgutachten werden die Reparaturkosten aufgeführt. Außerdem findet der Wiederbeschaffungswert und der Restwert im Gutachten Erwähnung. Sollte es sich noch um ein vergleichsweise neuwertiges Fahrzeug handeln, wird auch eine Wertminderung im Gutachten aufgeführt. Sobald der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts einen geringeren Betrag ergibt als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, wird auf Basis des Totalschadens abgerechnet. Hier spricht man auch von dem Wiederbeschaffungsaufwand.In diesem Fall erstattet die Versicherung auch keine Wertminderung. Wann Sie trotzdem reparieren dürfenEine Möglichkeit zur Reparatur gibt es, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen. In diesem Fall dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Versicherung muss Ihnen die Reparaturkosten erstatten. Allerdings muss eine sach- und fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des Schadensgutachtens erfolgen.Nicht erlaubt ist, lediglich eine Teilreparatur durchzuführen, um die 130 %-Grenze mit allen Mitteln einhalten zu können. Es dürfen keine Reparaturschritte ausgelassen werden, die im Gutachten kalkuliert wurden. Was allerdings erlaubt ist, ist eine Reparatur mit gebrauchten Teilen, um in diesem Grenzwert zu bleiben.Fallen dann im Laufe der Reparatur höhere Kosten an und wird die Opfergrenze überschritten, müssen die höheren Kosten dennoch von der Versicherung erstattet werden. Der Bundesgerichtshof billigt Ihnen als Unfallopfer das Recht zu, im Rahmen dieser 130%-Grenze reparieren zu dürfen, da in der Regel davon auszugehen ist, dass man sein gewohntes Auto, gerne behalten möchte. Der BGH spricht von Integritätsinteresse oder auch von Opfergrenze. Versicherungen mögen die Reparatur im Rahmen dieser Opfergrenze natürlich nicht, weil die Aufwendungen in diesen Fällen wesentlich höher sind, als bei der Totalschadensabrechnung. Im Gegenzug wird aber von Ihnen verlangt, dass Sie Ihr Interesse an der Reparatur und dem Erhalt des Fahrzeugs nachweisen.Sofern eine Reparatur durchgeführt wird, sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate ab dem Unfalldatum zu behalten und der Versicherung gegen Aufforderung nachzuweisen, dass Sie das Auto immer noch haben. Wenn Sie den Wagen früher verkaufen, kann die Versicherung die Reparaturkosten von Ihnen zurückverlangen und Sie auf die günstigere Totalschadensabrechnung verweisen. Gerne haben die Versicherung früher die Zahlungen auf die Reparaturrechnung verweigert, bis die 6 Monate abgelaufen waren. Der BGH hat mittlerweile klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verweigerung unzulässig ist und die Reparaturkosten sofort zu erstatten sind.
Dürfen Samenbanken Minderjährige abweisen, die wissen wollen, wie ihr biologischer Vater heißt? Der Bundesgerichtshof sagt: Nein, Anonymität hat Grenzen. Ein Gespräch über die Folgen dieses Urteils mit Rechtsanwalt Achim Doerfer. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-samenspende-die-eigene-herkunft-kennen