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Scheidung ohne Trennungsjahr: Wann ist eine sofortige Scheidung möglich? Grundsätzlich müssen Ehegatten vor einer Scheidung ein Jahr getrennt leben. Doch gilt das auch nach schwerer körperlicher oder sexueller Gewalt? Und muss ein Betroffener wirklich noch zwölf Monate formal mit einem Menschen verheiratet bleiben, dem schwerwiegendes Fehlverhalten gegenüber ihm oder sogar einem gemeinsamen Kind vorgeworfen wird? Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.07.2026 – XII ZB 576/25 die Voraussetzungen der sogenannten Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB konkretisiert. In dieser Folge von „Wille – der Podcast für das Familienrecht“ erfahren Sie unter anderem: warum das Trennungsjahr grundsätzlich zwingend einzuhalten ist, was eine Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB ist, warum endgültige Zerrüttung allein nicht ausreicht, wann körperliche oder sexuelle Gewalt eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglichen kann, warum schwere Vorfälle auch nach der räumlichen Trennung weiterwirken können, welche Bedeutung frühere Versöhnungen haben, warum eine behauptete Gewalttat konkret dargelegt und gegebenenfalls bewiesen werden muss, weshalb die BGH-Entscheidung keine allgemeine „Sofortscheidung bei Gewalt“ eingeführt hat und welche Schritte Betroffene praktisch prüfen sollten. Besprochene Entscheidung: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.07.2026 – XII ZB 576/25, Folge direkt herunterladen Abo für den Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Fachbuch: 77 Fragen und Antworten eines Fachanwalts zum Sorgerecht: Rechte und Pflichten der getrenntlebenden Eltern https://amzn.to/4osAym9 Rechtsanwalt Klaus Wille Fachanwalt für Familienrecht Ostheimer Str. 28 51103 Köln www.anwalt-wille.de Tiktok: https://www.tiktok.com/@anwaltwille Instagram: https://www.instagram.com/klaus.wille Newsletter: https://anwalt-wille.ac-page.com/newsletter Impressum: https://www.anwalt-wille.com/impressum/ #anwalt #familienrecht #fachanwalt #koeln #scheidung #trennung #kinder #sorgerecht #umgangsrecht #umgang #vermögen #zugewinn #zugewinnausgleich #amtsgericht #familiengericht #anwaltwille #woeinwilleististaucheinweg #fachanwaltfürfamilienrecht #+#ehevertrag
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neues BGH-Urteil: Riester-Bausparer sollten Jahresentgelte zurückfordern Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Riester-Bausparer können unzulässige Gebühren zurückfordern. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip stellt dafür ein Musterschreiben bereit. Damit können Betroffene Jahresentgelte aus den vergangenen Jahren zurückverlangen. Diese können pro Vertrag inklusive Verzugszinsen durchaus bei 100 Euro liegen. Laut jüngsten Zahlen gibt es rund 1,5 Mio. Riester-Bausparverträge. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Jahresentgelte, mit denen Bausparkassen ihre Vertragsverwaltung auf die Kunden abwälzen, sind auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig (Az. XI ZR 83/25). Viele Bausparkassen hatten die Erstattung von Entgelten nach einem vergleichbaren Urteil des BGH zu ungeförderten Bausparverträgen aus dem Jahr 2022 bislang für Riester-Bausparer abgelehnt. Bei Riester-Bausparverträgen, so brachten sie vor, seien solche Entgelte gesetzlich erlaubt. Mit dem Urteil ist diese Rechtsfrage nun geklärt. „Das Urteil schafft endlich Klarheit. Wer einen Riester-Bausparvertrag bespart und Gebühren bezahlt hat, sollte das Geld jetzt zurückfordern”, sagt man bei Finanztip. Mit dem Musterschreiben von Finanztip lässt sich der Anspruch schnell und einfach geltend machen. Bauspargebühren zurückfordern Betroffene sollten die jährlichen Kontoauszüge ihres Riester-Bausparvertrags prüfen und nach Bezeichnungen wie „Jahresentgelt” suchen. Die Gebühr wird in der Regel jährlich abgebucht. Gebühren aus der Ansparphase der Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 können zurückverlangt werden. Ein Beispiel: Wurden in der Ansparphase für die Verwaltung des Vertrags jährlich 24 Euro erhoben, wären das über die vier Jahre gerechnet 96 Euro. Hinzu kommen Verzugszinsen, die die Bausparkasse zusätzlich zahlen muss. Diese müssen fünf Prozentpunkte über dem Basiszins liegen. Aktuell liegt dieser bei 1,52 Prozent pro Jahr, dem Betroffenen stehen dann 6,52 Prozent Jahreszins zu. Lehnt die Bausparkasse die Rückerstattung ab, sollten sich Verbraucher an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Hintergrund Bereits 2022 hatte der BGH entschieden, dass entsprechende Jahresentgelte bei klassischen Bausparverträgen unzulässig sind. Das aktuelle Urteil stellt nun klar, dass dieser Grundsatz auch für Riester-Bausparverträge gilt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Von Sommer 1943 bis April 1945 war Irmgard F. als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt. Da war sie gerade 18 Jahre alt. Während ihrer Tätigkeit ging fast die gesamte Korrespondenz des KZ über ihren Tisch. Deswegen verurteilte das Landgericht Itzehoe 2022 die damals 97-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10 505 Fällen und zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Er sagte: »Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten ... nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10 505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat.«Dieses Gerichtsurteil macht für mich deutlich, was Gerechtigkeit beinhaltet: Gerechtigkeit hat einen langen Atem. Was vor rund 80 Jahren geschah, ist nicht vergessen. Gerechtigkeit deckt unerbittlich individuelle Schuld auf: Irmgard F. hat niemanden persönlich in der Gaskammer umgebracht. Aber sie hat ihren Teil dazu beigetragen, dass dies geschehen konnte. Auch späte Gerechtigkeit ist wichtig – für die Opfer. Die Hinterbliebenen der Ermordeten erleben: Der Tod unserer Oma, unseres Vaters, unserer Geschwister bleibt nicht ungesühnt.Leider gehen der irdischen Justiz trotz aller Bemühungen sehr viele böse Taten durchs Netz. Aber Gottes Gerechtigkeit ist unfehlbar. Er wird Lebende und Tote richten, mögen ihre Taten auch Jahrtausende zurückliegen. Nichts bleibt ungesühnt. Wer kann da frei ausgehen? Nur der, dessen Lebensschuld bereits bezahlt ist – von Jesus am Kreuz – und der dies für sich in Anspruch nimmt.Markus MajonicaDiese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.de
Die AfD wird in mehreren Bundesländern immer stärker, die Union hält dennoch an der Brandmauer fest. Wie lange kann diese Strategie noch funktionieren? Dies erörtern wir mit dem Politikwissenschaftler Prof. Christian Stecker. Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil zur journalistischen Berichterstattung für Aufsehen gesorgt. Welche Folgen das für Medien und Pressefreiheit hat, erläutert der Rechtsanwalt Carsten Brennecke. Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hält die Aussagekraft der neue Statistik zur politisch motivierten Kriminalität für begrenzt und legt seine Kritik in der Sendung dar. Und im Kommentar beschäftigt sich Silke Hasselmann mit der neuen Patriotismus-Debatte rund um die Fußball-Weltmeisterschaft und Schwarz-Rot-Gold.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein „Jedermanngericht“, doch das Gericht im Karlsruher Schlossbezirk lässt die Rechtsuchenden in rund 99 Prozent aller Fälle „ratlos“ und „schutzlos“ zurück. Das könnte auch an der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts liegen; eine Analyse mit Professor Volker Boehme-Neßler aus Oldenburg. Der Bundesgerichtshof hat Anfang Monat ein bemerkenswertes Urteil gesprochen, das den Impfgeschädigten aus der Corona-Zeit Hoffnung gibt. Volker Loeschner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, berichtet über das Verfahren. Einen Fall von Majestätsbeleidigung vor dem Landgericht München und die Qualität der Rechtsprechung bei den Amtsgerichten erörtern die Rechtsanwälte Markus Haintz und Viktoria Dannenmaier.
Das Wichtigste am Montag: Cem Özdemir und die Grünen sind die Sieger der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Die CDU kommt auf Platz zwei, die AfD auf Platz drei. Der Bundesgerichtshof urteilt über eine Impfschaden-Klage. Und im Iran steht die Nachfolge Khameneis fest.
Das Wichtigste am Montag: Cem Özdemir und die Grünen sind die Sieger der Landtagswahl in Baden-Württemberg. Die CDU kommt auf Platz zwei, die AfD auf Platz drei. Der Bundesgerichtshof urteilt über eine Impfschaden-Klage. Und im Iran steht die Nachfolge Khameneis fest.
Mit deutschem Namen zur Besichtigung, mit pakistanischem nicht: Genau das erlebt Humaira Waseem. Sie klagt – und bekommt recht. Der Bundesgerichtshof bestätigt: Das ist Diskriminierung. Was ändert sich jetzt für Wohnungssuchende?**********Ihr hört: Moderator: Marcel Bohn Gesprächspartnerin: Humaira Waseem, Grundschullehrerin mit pakistanischen Wurzeln Gesprächspartnerin: Egzona Hyseni, ARD-Justitzreporterin**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .**********Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an unboxingnews@deutschlandradio.de
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Maklerbüros dürfen Wohnungssuchende mit ausländisch klingendem Namen nicht benachteiligen. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, begrüßt das Urteil und erklärt die klare Haltung seines Verbands. Von WDR 5.
Viele vermieten ihre Wohnung unter - so auch ein 43-jähriger Berliner. Für die Untermiete hat er aber doppelt so viel verlangt wie seine eigene Miete. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Das ist verboten. Man darf mit der Untervermietung keinen Gewinn machen.
Heute vor 30 Jahren verurteilte ein Berliner das Gericht den früheren DDR-Unterhändler Wolfgang Vogel zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung – unter anderem, weil er Ausreisewillige erpresst haben sollte. Der Bundesgerichtshof sprach ihn später von diesem Vorwurf frei.
Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit zwischen Stefan Aust und dem ZDF zugunsten des „Welt“-Herausgebers entschieden. Im Zentrum steht ein verfremdetes Fahndungsplakat aus dem „ZDF Magazin Royale“, auf dem Austs Name mit dem Bild eines Schauspielers kombiniert worden war.
Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision im Fall um den Mörder einer 14-Jährigen, Bad Laasphe hat jetzt einen Trinkwasserbrunnen und die Bundesregierung möchte die Mütterrente erweitern. Das und mehr heute im Podcast. Alle Hintergründe zu den Nachrichten des Tages finden Sie hier: https://www.mittelhessen.de/lokales/lahn-dill-kreis/landkreis-lahn-dill/revision-scheitert-urteil-gegen-ayleen-moerder-bleibt-5162637 https://www.mittelhessen.de/lokales/lahn-dill-kreis/wetzlar/haus-in-silhoefer-strasse-in-wetzlar-soll-barock-hotel-werden-5141792 https://www.mittelhessen.de/lokales/kreis-siegen-wittgenstein/bad-laasphe/laasphe-hat-jetzt-einen-trinkwasserbrunnen-5174439 https://www.mittelhessen.de/lokales/lahn-dill-kreis/herborn/zwei-jahre-bauzeit-neue-bruecke-auf-b255-bei-herborn-geplant-5173012 https://www.mittelhessen.de/wirtschaft/wirtschaft-deutschland/rentenpaket-die-muetterrente-ist-umstritten-um-was-es-geht-5169020 Ein Angebot der VRM.
Die Nachrichten an diesem Mittwoch: Der Bundestag kommt zur Generaldebatte über den Haushalt zusammen. Der Bundesgerichtshof verhandelt zum Thema Untervermietung. Und: Jimmy Kimmels Absetzung war von kurzer Dauer.
Der Bundesgerichtshof hat Vorher-Nachher-Fotos von Menschen verboten, die mit Hyaluron behandelt worden sind. Gut, dass das Urteil nur für Deutschland gilt. Denn Vorher-Nachher-Fotos können durchaus helfen. Zum Beispiel um den fettesten Bären Alaskas ausfindig zu machen. Eine Glosse von Johannes Marchl.
Außenminister Wadepfuhl will sich für die Menschen in Gaza einsetzen ++ Der Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Schönheitseingriffe mit "Vorher"-"Nachher"-Bildern ++Was bedeutet die geplante Übernahmen von Mediamarkt-Saturn durch chinesischen Konzern?
Viele junge Männer in
Für die Polizei ist das Smartphone oft ein Datenschatz. Die Smartphones sind aber meist gesperrt und damit die Daten verschlüsselt. Die Polizei braucht oft Monate, um ein Handy zu knacken. Aber was wäre, wenn die Polizei Verdächtige festhält und dann das Smartphone mit dem Fingerabdruck schnell entsperrt? Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die Polizei das darf. Sie muss nur wenige Voraussetzungen beachten.
Für die Polizei ist das Smartphone oft ein Datenschatz. Ärgerlich nur, dass Smartphones meist gesperrt und damit Daten verschlüsselt sind. Die Polizei braucht Monate, um ein Handy zu knacken. Aber was wäre, wenn die Polizei Verdächtige festhält und dann das Smartphone mit dem Fingerabdruck schnell entsperrt? Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals entschieden, dass die Polizei das darf. Sie muss nur wenige Voraussetzungen beachten. Welche das sind und wie die rechtspolitischen Reaktionen auf den Beschluss ausfallen, berichten Fabian Töpel und Philip Raillon in dieser Ausgabe der Justizreporter*innen. Dafür haben sie mit dem Trierer Juraprofessor Mohamad El-Ghazi, dem Strafverteidiger Michael Rosenthal und dem Leitenden Oberstaatsanwalt Markus Hartmann gesprochen.
Das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch des Oberlandesgerichts Dresden weitgehend bestätigt. Darüber sprechen wir mit Korrespondentin Alena Lagmöller.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Apple künftig strenger vom Bundeskartellamt überwacht wird. Diese Entscheidung stützt sich auf eine gesetzliche Neuerung aus dem Jahr 2021 und betrifft auch andere Tech-Giganten wie Google, Meta und Amazon.
Lange galt die Ökolatsche von Birkenstock als Inbegriff deutscher Hässlichkeit. Nach einem radikalen Imagewechsel ist sie heute It-Piece und Teil des französischen Luxusmode-Konzerns Louis Vuitton. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Kunst ist die Schlappe trotzdem nicht. Kopien billiger Nachahmer sind damit weiterhin erlaubt.
Das Wichtigste für Sie am Donnerstag: Das ZDF lädt zum ersten „Schlagabtausch“. Der Bundesgerichtshof prüft die Verurteilung von Lina E. Und: Nach der Auto-Sabotageserie: Die Spur führt nach Russland.
Der Bundesgerichtshof hat nach einem umfangreichen Datendiebstahl bei Facebook die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland gestärkt. Die Entscheidung gilt als wegweisend für Tausende Klagen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok auf&ab , TikTok wie_geht und Instagram .
Die Staatschefs der größten Industrienationen treffen sich in Brasilien. Der Bundesgerichtshof urteilt über eine Klage gegen Facebook, und Wolfgang Joop wird achtzig.
Zurück aus der Sommerpause und gleich voll auf Betriebstemperatur! Die beiden Wettbewerbsprof(i)s Justus Haucap und Rupprecht Podszun packen die heißesten Themen des Sommers an. Was droht Google nach dem US-Urteil? Telegram-Chef Durow verhaftet – müssen Plattformbetreiber demnächst öfter hinter Gitter? Und mit wem konkurriert eigentlich Amazon? Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zu § 19a GWB die Marktabgrenzung im Kartellrecht mit dem SSNIP-Test auseinandergenommen. Zu Recht? Antworten geben die Professoren aus Düsseldorf im Wettbewerbspodcast „Bei Anruf Wettbewerb“!
Marketing im Kopf - ein Podcast von Luis Binder In dieser Folge wird über verschiedene Unternehmen gesprochen, da Markennamen genannt werden, handelt es sich um UNBEZAHLTE WERBUNG! In dieser Folge: In der heutigen Podcastfolge von Marketing im Kopf geht es um das Thema psychologische beziehungsweise gebrochene Preise und in dem Zusammenhang sprechen wir auch über Preisschwellen. Es geht also darum, wie Kundinnen und Kunden Preise wahrnehmen und wie du das für dich nutzen kannst. ____________________________________________ Marketing-News der Woche: Werbung ohne Werbung *Wir alle wissen eigentlich: Social Media Posts, die aus bezahlten Kooperationen entstehen, müssen in Deutschland gekennzeichnet werden. Dafür gibt es Gesetze und Vorschriften. Eine Untersuchung zeigt jetzt, dass 25% der gesponserten Inhalte von deutschen Influencern falsch gekennzeichnet sind. Auch, weil viele Marken und Influencer sich unsicher über die geltenden Regelungen sind, was zu übermäßiger oder unzureichender Kennzeichnung führen kann. Warum Protein ohne Menschen beworben wird *Proteinprodukte wie Eiweißriegel und Proteinpulver boomen. Hersteller verwenden meistens ein schlichtes Verpackungsdesign ohne menschliche Abbildungen, um Professionalität und Seriosität zu vermitteln und ein breites Publikum anzusprechen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es EU-Vorschriften und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb verhindern irreführende Darstellungen auf Verpackungen zu zeigen, um Konsumenten nicht zu täuschen. Welche Marken wirklich von der EM-Profitiert haben Lidl war während der Fußball-Europameisterschaft 2024 sehr präsent und wurde von 58 % der Zuschauer in Verbindung mit dem Turnier wahrgenommen. Aber nicht nur Lidl war mit der Werbung erfolgreich, auch Adidas, Coca-Cola, AliExpress und der chinesische Autobauer BYD erzielten ebenfalls hohe Wahrnehmungswerte. Chinesische Marken wie Hisense und BYD konnten generell ihre Bekanntheit in der Gesamtbevölkerung deutlich steigern. Aber nicht nur die Bekanntheit ist gewachsen, auch der Absatz wurde erhöht. 17 % der EM-Zuschauer gaben an, aufgrund von Sponsoring-Aktivitäten während der EM von einer der Marken etwas gekauft zu haben. Durchschnittliche Werbung reicht *Eine Webseite wurde verklagt, weil mit durchschnittlichen Sternebewertungen geworben wurde, ohne die Gesamtzahl der Bewertungen oder den Zeitraum anzugeben. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass bei Werbung mit Sternebewertungen der Durchschnitt reicht. Denn ein Durchschnittsverbraucher versteht, dass die Bewertungen unterschiedlich ausfallen können. *Bitte beachte, dass die in diesen Marketing-News beschriebenen Themen und Meinungen ausschließlich zu Informationszwecken dienen und nicht als Rechtsberatung interpretiert werden sollten. Obwohl ich mir mühe geben, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, bin ich keine ausgebildeter Jurist und kann deshalb auch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernehmen. Wenn du rechtlichen Rat benötigen, sollten du dich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden. ____________________________________________ Über den Podcast: In dem Podcast Marketing im Kopf soll es um die Frage gehen, was notwendig ist, um ein Produkt oder eine Dienstleistung gut vermarkten zu können und was für grundsätzliche Strategien verfolgt und ganz leicht umgesetzt werden können. Egal, ob du selbst im Bereich Marketing arbeitest, oder, ob du dich einfach nur für das Thema interessierst, in diesem Marketing-Podcast lernst du alle Grundlagen und Strategien, die aktuell im Marketing verwendet werden. Vernetz dich gerne auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/luisbinder/ Du hast Fragen, Anregungen oder Ideen? Melde dich unter: marketingimkopf@gmail.com Die Website zum Podcast findest du hier. [https://bit.ly/2WN7tH5]
Der Bundesgerichtshof und der EuGH bescheren uns in dieser Woche gleich drei spannende Themen: Im Fokus stehen das Urteil des EuGH zu dem Schutzstatus des Wolfes und die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zur Verrechnung von Schäden mit der Mietkaution und zur Verzinsung von Prämiensparverträgen. Die Justizreporter*innen Elena Raddatz und Fabian Töpel diskutieren mit den Justizreport*innen Max Bauer und Philip Raillon und den Referendaren Egzona Hyseni und Alexander Krüger über vermeintlich niedliche Tiere, Schäden im Parkett und schwer zu berechnende Zinsen.
Diesmal mit Verena Kern und Susanne Schwarz. Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz entschärft - jetzt wollen Umweltorganisationen und Privatpersonen erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wer das verhindern kann: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Erst mit dessen Unterschrift kann die Reform in Kraft treten. Wo soll das Geld für Klimaschutz herkommen? Zum Beispiel von denen, die es im Überfluss haben und außerdem überproportional die Klimakrise befeuern: die Superreichen. Brasilien will sich in der G20 für eine globale Reichen-Steuer fürs Klima einsetzen. Die Mehrheit der Bürger*innen dieser Länder ist dafür, zeigt eine Umfrage. Der Bundesgerichtshof schiebt Greenwashing einen Riegel vor: Unternehmen - im konkreten Fall: Katjes - dürfen ihre Produkte nicht einfach so als klimaneutral bewerben, wenn die Produktion eigentlich doch CO2 verursacht, das nur durch die Finanzierung von Klimaschutz-Projekten rechnerisch ausgeglichen wird. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender*innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Die Umwelt und das Klima zu schützen, fühlt sich oft wie ein riesiger Berg an To Dos an. Umso toller ist es im Supermarkt einfach zu den Gummibärchen mit der Aufschrift „klimaneutral“ zu greifen. Fühlt sich so an, als könnten wir doch ganz einfach was für's Klima machen. Aber entspricht das auch der Wahrheit? Der Bundesgerichtshof hat Werbung mit dem Begriff „Klimaneutralität“ jetzt eingeschränkt. Greenwashing Hauptsache gut erklärt! Das ist das SWR3-Topthema mit Lisa Reister.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Finanzberater sparen viel Zeit durch Online-Beratung Im Jahr 2023 haben Finanzberater durch die Integration digitaler Tools in den Beratungsalltag viel Zeit und Ressourcen sparen können. Das geht aus einer Auswertung des Fintechs Walnut hervor. Über alle 2.008 im vergangenen Jahr durchgeführten digitalen Live-Meetings hätten Finanzberater insgesamt 751.036 Kilometer Wegstrecke eingespart. Das entspricht 28.368 Stunden weniger Fahrtzeit. Überdies habe der Einsatz der digitalen Signatur bei 4.100 Anträgen in Summe 104.933 Seiten oder 500 Kilogramm Papier eingespart. PKV schlägt GKV Bei den Wanderbewegungen zwischen gesetzlichem und privatem Krankenversicherungssystem konnte die PKV zum sechsten Mal in Folge ein Plus einfahren. Im Geschäftsjahr 2023 wechselten 164.100 Personen von einer Krankenkasse zu einem Privatversicherer, zugleich hatte die PKV 116.100 Abgänge zu beklagen. Das ist ein Plus von 48.000 neuen Privatversicherten, wie aus dem Zahlen des PKV-Verbands hervorgeht. Kfz-Versicherung wird teurer Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im Rahmen der Jahresmedienkonferenz unter anderem seine Prognosen für die Kfz-Sparte im Jahr 2024 vorgestellt. „Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung wird voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein“, sagte GDV-Präsident Dr. Norbert Rollinger. „Auch steht zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnen wir hier mit einem Beitragszuwachs von zehn Prozent für 2024.“ BGH: BaFin muss im "Wirecard-Bilanzskandal" nicht haften Ein geschädigter Wirecard-Aktionär hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf fast 65.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der Bundesgerichtshof hat die eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nun zurückgewiesen (Az.: ZR 57/23). Einhergehend damit besteht keine Haftung der BaFin im Zusammenhang mit dem sogenannten "Wirecard-Bilanzskandal". Laut Gericht seien die Maßnahmen der Behörde nicht „zu beanstanden und waren bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle jedenfalls vertretbar“. Jeder Siebte wechselt die Krankenkasse 14 Prozent der Deutschen haben ihre Krankenkasse kürzlich gewechselt oder haben dies in absehbarer Zeit vor. Im Vorjahr wollten nur zwölf Prozent der Befragten die Kasse wechseln. Das geht aus einer Check24-Umfrage hervor. Zusatzversicherung wächst weiter In der Krankenzusatzversicherung wuchs die Zahl der Verträge im vergangenen Jahr um 2,5 Prozent auf 29,98 Millionen. Immer mehr Versicherte setzen auf zusätzliche private Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbands hervor.
Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Diese Themen haben wir heute für Sie: Ab 00:01:14: Aus der Redaktion (#Schmolltalk): Wir unterhalten uns über die Absicherung von „hoheitlichen“ Ehrenämtern wie Feuerwehrleuten – und über Schauspiellegende Steve McQueen. Ab 00:13:51: Im Gespräch: Wir sprachen mit Eva-Maria Donzelli von der Continentale über die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Ab 00:22:05: In den News der Woche mehren sich unzufriedene Kundenstimmen zur KFZ-Versicherung von US-Autobauer Tesla. Kostenfreie Makler-Apps überzeugen die Tester von „Finanztest“ nicht. Der Bundesgerichtshof kippt eine Klausel im Riester-Vertrag. Und bei der Arbeitskraftabsicherung wird es finanziell eng. Ab 00:29:20: Und wir haben wieder einen „Rechtsschutztipp des Monats“ in Zusammenarbeit mit Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz-Versicherung für Sie.
Zwischenrufe hat Herbstferien gemacht, deshalb melden wir uns mit zwei Rückblicken zurück. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des rechtsextremen Richters Jens Maier gegen seine Versetzung in den Ruhestand zurückgewiesen. Wir sprechen über die Verhandlung in Karlsruhe, das Urteil und die Frage, wie es nun weiter geht. Auch auf die nun schon zwei Wochen zurück liegenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern werfen wir einen kurzen Blick – denn dazu gibt es einiges zu sagen. Viel Spaß beim Anhören.
Der wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilte Hanno Berger muss für acht Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte heute das Urteil des Landgerichts Bonn aus dem vergangenen Jahr.
Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil im Zusammenhang mit dem sächsischen Richter Jens Maier seine Arbeit erledigt. Ein Richter habe Meinungsfreiheit, sagte Mertin im SWR2-Tagesgespräch. Diese dürfe aber gewisse Regeln nicht überschreiten. "Ein Richter, der nicht auf dem Boden der verfassungsmäßigen Grundordnung steht, ist als Richter nicht mehr geeignet", sagte der FDP-Politiker weiter. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Maier wegen teils rassistischer Äußerungen nicht mehr als Richter arbeiten darf. Damit wurde die Revision des 61-Jährigen gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichtes zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei Einzimmerwohnungen der Vermieter eine Untervermietung gestatten muss, selbst wenn im Gesetz steht, dass nur ein Teil der Wohnung überlassen werden darf. Wichtig: Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen - etwa berufliche Gründe.
Darf der Eigentümer einer Doppelhaushälfte im Garten einen Swimmingpool bauen, ohne seinen Nachbarn um Erlaubnis zu fragen? Wie lange dürfen Mieter Fragen zur Mietpreisbremse stellen - wann verjähren Auskunftsansprüche gegen Vermieter? Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit wieder viele Urteile gefällt, die für Verbraucherinnen und Verbraucher von Interesse sind. Wir von der SWR-Rechtsredaktion fassen die aus unserer Sicht wichtigsten Entscheidungen zusammen.
Der Bundesgerichtshof stoppt das neue Heizungsgesetz. Das Durchgreifen der Richter dürfe nicht zur Gewohnheit werden, kommentiert Stephan Detjen. Denn ein solches Urteil obliegt am Ende den Wählern.Von Stephan Detjenwww.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der WocheDirekter Link zur Audiodatei
Der Bundesgerichtshof hat heute Mittag geurteilt: Geschädigte im Dieselskandal haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Wie hoch dieser ausfällt und wie Du diesen durchsetzt, sagen Dir ACE LENKRADIO Host Raphael Roth und Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
Haben Impfgeschädigte Anspruch auf Entschädigung – im Zweifel durch den Staat? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof bereits 1953. Damals ging es um Impfungen gegen Typhus und Pocken. In beiden Fällen handelte es sich um Pflicht-Impfungen. Der Bundesgerichtshof entschied, die Kläger hätten Anspruch auf staatliche Entschädigung, da sie für die Volksgemeinschaft ein Opfer erbracht hätten. In der SDR-Sendung "Residenz des Rechts" erläutert Bundesrichter Georg Rietschel die Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof hat die wesentlichen Kriterien skizziert, nach denen ein Hinterbliebenengeld zu bemessen ist – rund 10.000 Euro sollen es sein. Maßgeblich für die Höhe sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers. Wie nah sich der Verstorbene und die Hinterbliebenen standen, ist dabei entscheidend. […]
Tom Brady zieht sich (schon wieder) aus der NFL zurück! Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Stealthing Vergewaltigung sein kann. Hier findet ihr die FOMO Folge zum Thema. Wir googeln für euch „Sportswashing”. Gerade wird wieder viel davon gesprochen, weil die saudi-arabische Tourismusbehörde die kommende Frauen-Fußball WM sponsern soll. Hier geht's zum Podcast “Ausverkauft – Katar, der Fußball und das große Geld". Und: In den USA hat die Trauerfeier für Tyre Nichols stattgefunden, der im Januar durch Polizeigewalt gestorben ist. Don Pablo Mulemba hat am Donnerstag, dem 02. Februar, für euch die wichtigsten News aus den Feeds gesammelt Worüber sollten wir unbedingt bei FOMO sprechen? Schreibt uns an fomo@spotify.com. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 10. November 2022 (Az. 5 StR 283/22) erstmals mit der Frage, ob die Fälschung von Impfpässen nach dem alten Recht strafbar war, beschäftigt. Diese Gelegenheit hat der BGH genutzt, um klarzustellen, dass das Fälschen von Impfbescheinigungen nach alter Rechtslage als Urkundenfälschung strafbar war. Der Angeklagte trug in mehrere Impfausweise angebliche Corona-Impfungen ein, versah sie mit falschen Stempeln und unterschrieb sie als angeblicher Arzt. Die Ausweise waren dazu bestimmt, in Apotheken oder in der Gastronomie vorgelegt zu werden. Das Landgericht Hamburg sprach den Angeklagten von dem Vorwurf der Urkundenfälschung frei, auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Freispruch aufgehoben. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die höchst praxisrelevante Entscheidung des BGH und bespricht die Argumentation und erklärt warum die Entscheidung trotz einer Gesetzesänderung noch wichtig ist. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ebay muss Kritik nicht löschen, auch wenn sie überzogen ist.
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mörder von Walter Lübcke bestätigt. Regisseurin Marie Schwesinger hat diesen Prozess verfolgt. Sie ist vorsichtig optimistisch, was die Aufarbeitung rechtsextremer Gewalt angeht.Marie Schwesinger im Gespräch mit Julius Stuckewww.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9Direkter Link zur Audiodatei
Heute u.a. mit folgenden Nachrichten: - Delivery Hero wächst langsamer - Verbraucherschützer dürfen Facebook verklagen - Der Bundesgerichtshof bestätigt Taxi-Urteil gegen Uber - Bafin sieht Besserung bei Versicherungs-Startups - Elon Musk gewinnt Aktionärsklage wegen Übernahme des Solarunternehmens SolarCity - Werbeumsätze mit Online-Audio gestiegen - Taxfix wird zum Unicorn - „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ Angebote untersagt Heute begrüßen wir im Rahmen der Reihe “Investments & Exits” Peter Specht, Partner bei Crandum.
In Folge 204 des F.A.Z. Einspruch Podcast sprechen Corinna Budras und Pia Lorenz über die neuen Entwicklungen in der Auseinandersetzung des Westens mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Nun droht doch ein Stopp der Gaslieferungen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen besprechen wir mit Professor Dr. Justus Haucap, Volkswirt der Universität Düsseldorf. Mit ihm reden wir auch über die Frage, ob die Ölkonzerne davon profitieren, dass im Krieg die Preise an den Tankstellen so stark gestiegen sind. Ging da alles mit rechten Dingen zu? Strafrechtlich sorgen Schmierereien des russischen Siegessymbols „Z“ in Deutschland für Diskussionen. Ansonsten beschäftigen uns damit, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Verfassungsfeinde aus der Justiz verbannen möchte. Auch der AfD-Richter Jens Maier ist wieder Thema. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Daten von ominösen „Encrochat“-Handys in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Und der „Drachenlord“ hat im Berufungsprozess einen Erfolg erzielt: Er muss nun doch nicht ins Gefängnis. Schließlich küren wir noch das gerechte Urteil der Woche.
In Folge 203 des F.A.Z. Einspruch Podcast schauen Corinna Budras und Pia Lorenz nach Russland. Dort hat gerade ein russisches Gericht den Kremlkritiker Alexej Nawalny zu neun Jahren Straflager verurteilt – nach einem willkürlichen und offensichtlich politisch motivierten Prozess. Darüber berichtet uns Janine Uhlmannsiek, Expertin für die Region Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland. Dagegen hat der Internationale Gerichtshof Russland jüngst dazu verurteilt, die Angriffe auf die Ukraine sofort zu unterlassen – in einem Urteil, das eher hohe symbolische Strahlkraft als konkrete Durchschlagskraft hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wieder mit Verfahren der AfD zu beschäftigen. Die Fraktion sucht den Beistand der Karlsruher Richter bei ihrem erfolglosen Versuch, endlich auch einen Vizepräsidenten zu installieren. Der Bundesgerichtshof hatte sich dagegen mit der Klage eines Gastwirts aus Brandenburg zu beschäftigen, der vom Staat Schadensersatz wegen des Corona-Lockdowns gefordert hat. Wie jede Woche küren wir auch diesmal wieder das gerechte Urteil der Woche.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil für den Mörder von Maria Baumer bestätigt. Die Revision wurde abgewiesen und die Familie der Ermordeten damit das letzte fehlende Stückchen Gewissheit. Aber was bedeutet die Rechtskraft für ein "lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld", was sagen die Angehörigen dazu und welch schwerer Weg steht ihnen noch bevor? Maria Baumers Zwillingsschwester Barbara, der zuständige Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher und F.s Pflichtverteidiger Michael Haizmann nehmen Stellung - in der allerletzten Folge dieses Podcasts.
Ein einzelner Dieselfahrer hat in unserem Staat dieselben Rechte wie ein mächtiger Autofürst. Der Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Dieselbesitzern.