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An der Schülerlandsgemeinde in Oberurnen im Kanton Glarus wurden Traktanden wie ein Sommerfest oder mehr Schullager behandelt. Genau wie an der echten Landsgemeinde wurde abgestimmt, ausgezählt und diskutiert. Weitere Themen: · Mitarbeitende von Forster Swiss Home aus Arbon fordern den Rücktritt der Geschäftsleitung, nachdem sie noch immer auf ihren Lohn warten. · Der St.Galler Stadtrat Markus Buschor steht in der Kritik, wegen der Teilnahme am Städtebauwettbewerb Europan. · Das Bundesgericht entscheidet, dass der Einsprecher gegen die Eventhalle auf dem St.Galler Güterbahnhofareal nicht zu einer Einsprache berechtigt ist. · Der Leiter des Thurgauer Amt für Umwelt war im Entscheid um eine Kiesgrube nicht befangen, so das Bundesgerichtsurteil. · Drei Glarner Kantonspolizisten sind vom Glarner Kantonsgericht vom Vorwurf der mehrfachen, versuchten, vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden. · Die Premiere des Theater-Projekts «Nara - Erzähltheater» in der Grabenhalle St.Gallen hat das Publikum begeistert.
Das Bundesgericht führt aus, dass die Stadt Wil mit der Schule in der jetzigen Form keinen Vertrag mehr abschliessen darf. Sie sei nicht konfessionell neutral und nehme keine Knaben auf. Der Entscheid dürfte auch Einfluss auf andere Schulen, wie die «Flade» in St.Gallen haben. Weitere Themen: · Barbara Janom Steiner ist neue Verwaltungsratspräsidentin des Bündner Energiekonzerns Repower. · Thurgauer SVP-Nationalräte schreiben der Regierung einen offenen Brief wegen der möglichen Abstimmung zum EU-Rahmenakommens ohne obligatorisches Referendum und Ständemehr. · St.Gallen-Bodensee Tourismus ist eine der 10 «Swisstainable-Destinationen» in der Schweiz. · Die vorberatende Kommission des St.Galler Kantonsrates drängt auf Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrum in Rapperswil-Jona.
Das Bundesgericht gibt Helvetia Nostra recht: Die Grenchenbergstrasse kann noch nicht saniert werden. Zuerst muss der Kanton besser abklären, ob die Sanierung von Stützmauern vereinbar ist mit dem Schutz des Grundwassers. Weiter in der Sendung: · Die Psychiatrischen Dienste Aargau schaffen ein neues Angebot für Menschen mit Depressionen. Eine Vielfalt von Therapien soll den Patientinnen helfen. Ganz neu ist die "Schlafritual-Gruppe". · Die Aargauer Karateka Elena Quirici ist im Halbfinal der Europameisterschaften ausgeschieden. Sie übt scharfe Kritik am Kampfgericht.
Über 10'000 Lastwagen fahren jeden Tag über die Autobahnen im Kanton Solothurn. Sind sie alle technisch top? Halten die Fahrerinnen und Fahrer die Ruhezeiten ein? Im neuen Kontrollzentrum für den Schwerverkehr wird das überprüft. Eine Reportage. Weiter in der Sendung: · Die Strasse auf den Grenchenberg kann (noch) nicht saniert werden. Das Bundesgericht verlangt weitere Abklärungen durch den Kanton Solothurn. Es ist ein Sieg für die Umweltorganisation Helvetia Nostra, die eine Einsprache gemacht hat. · Oftringen: Die Kehrichtverwertungsanlage soll zu einem Abfall-Kraftwerk erweitert werden. Der Neubau braucht aber ziemlich viel Land. Die Anhörung zeigt jetzt: Das Projekt dürfte im Grossen Rat durchkommen. Dieser muss den Richtplan anpassen.
Der Sudanesische Bürgerkrieg hat die Hafenstadt Port Sudan erreicht, heute Morgen gab es dort erneut mehrere Explosionen. Port Sudan galt bislang als sicherer Zufluchtsort für hunderttausende Vertriebene. Weitere Themen: · Schuldenloch im Vatikan: Der neue Papst wird auch ein Finanzproblem erben. · Wie abschreckend wirkt das Label "rechtsextrem" auf AfD-Wählerinnen und Wähler? · Das Bundesgericht hat entschieden: Die 1819 gegründete Studentenverbindung Zofingia darf von der universitären Förderung ausgeschlossen werden, weil sie keine Frauen aufnimmt. Was das Urteil für die Schweizer Studentenverbindungen bedeutet.
Ein verurteilter IS-Anhänger aus Schaffhausen ist wieder frei. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass er spätestens heute Mittag aus der Ausschaffungshaft entlassen werden muss – obwohl er als gefährlich gilt. Weitere Themen: · Für zweiten Versuch, als Winterthurer Stadtpräsident gewählt zu werden, rechnet sich SP-Mann Kaspar Bopp bessere Chancen aus. · Zürcher Studentenverbindungen nehmen Bundesgerichtsurteil punkto universitärem Status gelassen zur Kenntnis. · Ausbau Bahnhof Stadelhofen liegt öffentlich auf. · Zürcher Arbeitslosenquote blieb im April unverändert bei 2.6 Prozent. · Emma und Matteo waren 2024 die beliebtesten Vornamen in der Stadt Zürich. · Rentnerin entgeht in Zürich Strafe wegen "Anfütterung" von Kater. · Schaffhausen: Abstimmungsvorschau zu den Energie-Vorlagen. · Zürcher Unihockey-Brüder beenden gemeinsam ihre Karrieren: unser Portrait.
Im Fall eines mit künstlicher Intelligenz generierten Internetvideos soll gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner ermittelt werden dürfen. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat dazu seine Immunität aufgehoben. Nun liegt es am Ständerat, wie es für Glarner weitergeht. Weitere Themen: Der deutsche Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das mehr als tausend Seiten umfassen soll. Was sind die Folgen dieses Entscheids? Das Gespräch mit dem deutschen Verfassungsrechtler Alexander Thiele. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. Die Konsumenten würden damit über den Inhalt des Produkts getäuscht. Was bedeutet das für Unternehmen wie Planted und seine Produkte?
Das Seenachtsfest Arbon hätte eigentlich vom 13. bis 15. Juni 2025 stattfinden sollen. Nun sagen die Veranstaltenden ab. Die Gründe seien vielfältig von herausfordernden Rahmenbedingungen bis hin zu steigenden Infrastruktur- und Sicherheitskosten. Für 2026 würden Zukunftspläne geprüft. Weitere Themen: · Die Bischofswahl in St.Gallen findet neu am 20. Mai statt. · Das Bundesgericht urteilt über einen Fussgängerstreifen in Lenggenwil im Kanton St.Gallen.
Seitdem die Taliban an der Macht sind, haben Frauen in Afghanistan kaum noch Rechte. Nach der Einführung eines neuen, noch strengeren Regelwerks, geraten nun aber auch zunehmend Männer ins Visier der Moralpolizei der Taliban. Weitere Themen: Auch zwei Wochen nach dem verheerenden Erdbeben ist die Lage in Myanmar noch immer unübersichtlich. Ein grosses Problem ist der beschränkte Zugang für Hilfsorganisationen in dem Bürgerkriegsland. Einer der wenigen Schweizer Helfer vor Ort ist Reto Wegmann von der UNO-Katastrophenhilfe UNDAC. Vor zwei Wochen hat der Schaffhauser SP-Politiker Simon Stocker sein Mandat im Ständerat verloren. Das Bundesgericht ortete seinen Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Wahl in Zürich. Unterdessen ist das anders und Stocker stellt sich erneut zur Wahl. Doch er bekommt Konkurrenz.
Früher geriet beim Melken Heustaub in die Milch, was zu den grossen Löchern im Käse führte. Seit das Melken hygienischer ist, werden die Löcher immer kleiner. Nun erlaubt das Bundesverwaltungsgericht Heublumenpulver zur Produktion, um die Löcher zu vergrössern. Weiter in der Sendung: · Erhebliche Waldbrandgefahr in verschiedenen Regionen der Schweiz – dabei ist erst Mitte April. · Xherdan Shaqiri will in Rheinfelden eine Villa bauen, es gab aber Einsprachen. Das Bundesgericht schickt den Fall nun retour ans Aargauer Verwaltungsgericht. · Im Kinderzoo Rapperswil dürfen die Kinder künftig nicht mehr auf den Elefanten reiten. · Wie geht es den Kleinbaslerinnen und Kleinbaslern rund einen Monat vor der Zeit der grossen Events wie ESC und Fussball-EM vor der Haustür?
Im Juni wählt Schaffhausen einen neuen Ständerat oder eine neue Ständerätin. Das Bundesgericht hatte die Wahl von Simon Stocker zum Ständerat aufgehoben. Nun ist klar: Der frühere Ständerat Thomas Minder (parteilos) will sich nicht mehr zur Wahl sellen. Das hat er mit einem Flyer bekanntgegeben. Weitere Themen: · Der Kanton Schaffhausen verzeichnet im letzten Jahr ein Plus von 19 Millionen Franken statt wie erwartet ein Minus. · Der 47-jährige Silberrücken-Gorilla N'Gola vom Zoo Zürich ist tot. · Der Kanton Zürich unterstützt neu auch die Kultur in Kloten und Thalwil mit mehreren hunderttausend Franken.
Bei der Autobahn A6 in Münsingen ist eine Solaranlage geplant. Die Gemeinde hat gestern Abend an einer Informationsveranstaltung informiert. Dabei gab es viel Zustimmung aus der Bevölkerung. Dort störe sie nicht und bringe der Gemeinde viel, sagten mehrere Personen. Weiter in der Sendung: · Der Neubau des Lagers für Kulturgüter im freiburgischen Givisiez verzögert sich. Das Bundesgericht hat aufschiebende Wirkung erteilt. Gegner wehren sich gegen den Bau, der sei nicht zonenkonform. Bis das Gericht über die Sache entschieden hat, ist das Projekt blockiert. · Gottéron verliert das zweite Spiel im Playoff-Halbfinal zuhause gegen Lausanne mit 0:1. Damit steht es in der Serie 1:1. · YB ist zurück im Rennen um den Meistertitel. Die Berner gewinnen in Genf 1:0 und liegen nur noch 2 Punkte hinter dem Leader Servette.
Im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz hat die Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24 an das Bundesgericht weitergezogen. Nachdem Duri Bonin die Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24 in der Podcastfolge '#684 Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen' besprochen hat, widmet er sich in dieser Folge dem Urteil 7B_347/2024 des Bundesgerichts vom 17. Februar 2025. Zunächst steht Formelles im Zentrum: Mit welcher Begründung ist das Bundesgericht auf die Beschwerde der (Ober-) Staatsanwaltschaft eingetreten? Wie begründet es die Ausnahme von der hohen Schwelle gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG? Weshalb liegt vorliegend ein nicht wiedergutzumachender Nachteil vor? Welche Rolle spielen dabei das Beschleunigungsgebot, das Risiko einer Verjährung und die Weisungen des Obergerichts zur Anpassung der Anklage? Und wie bewertet das Bundesgericht den Vorwurf der Oberstaatsanwaltschaft, das Obergericht betreibe eine rechtsverweigernde Praxis? Inwieweit greift das Bundesgericht die Kritik auf, dass die Rückweisungsgründe konstruiert seien? In materieller Hinsicht bestätigt das Bundesgericht, dass die Anklageschrift den Anforderungen von Art. 325 StPO genügt. Doch woran misst es das konkret? Wie geht es mit dem Vorwurf um, die Anklage sei ausschweifend, wiederholend und einem Plädoyer gleichkommend? In welchem Verhältnis steht die Pflicht zur Klarheit zur Zulässigkeit von Komplexität? Im Kontext von Art. 68 StPO beurteilt das Bundesgericht die Frage, ob die Anklage zwingend vollständig in eine andere Sprache zu übersetzen ist. Reicht es aus, wenn der wesentliche Inhalt der Anklage in übersetzten Entwürfen vorlag und der Beschuldigte über anwaltliche Vertretung sowie gewisse Deutschkenntnisse verfügte? Dieser Podcast richtet sich an alle, die sich für Strafrecht und Strafprozessrecht interessieren – egal ob als Praktikerin, Student, wissenschaftlich Tätige oder einfach engagierte Beobachterin des Rechtsstaats. Wer wissen will, wie das Bundesgericht denkt, urteilt – und interveniert –, ist hier richtig. Links zu diesem Podcast: - [#684 Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen](https://www.duribonin.ch/684-causa-vincenz-die-staatsanwaltschaft-auf-dem-weg-ans-bundesgericht-eine-analyse-ihrer-beschwerde-in-strafsachen/) - [Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/7b_0256_2024_yyyy_mm_dd_T_d_09_57_43.pdf) (Strafverfahren gegen Pierin Vincenz) - [Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-02-2025-7B_256-2024&lang=de&zoom=&type=show_document) - [Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre»](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer Privatperson abgewiesen. In Galgenen soll eine Unterkunft mit rund 25 Plätzen entstehen. Die Stimmbevölkerung hat dafür einen Kredit von drei Millionen Franken bewilligt. Der Beschwerdeführer zweifelte die Gültigkeit dieser Abstimmung an. Weiter in der Sendung: · Die Zuger Regierung ist der Meinung, der Kanton Aargau müsse für Firmen attraktiver werden. · Die Stadt Willisau im Luzerner Hinterland verkauft ihr Kommunikationsnetz an ein privates Unternehmen. · Diverse Spassvögel haben die Zentralschweiz heute mit 1. Aprilscherzen unterhalten.
Das Bundesgericht hat Simon Stocker seinen Ständeratssitz entzogen. Der Grund: Stocker hatte zum Zeitpunkt seiner Wahl keinen Wohnsitz in Schaffhausen. Im Interview nimmt der Ex-Ständerat zum Bundesgerichtsentscheid Stellung und erklärt, warum das Urteil nicht mehr zeitgemäss sei. Weitere Themen: · FC Zürich gewinnt das stadtzürcher Derby · Pirmin Werner aus dem Zürcher Weinland gewinnt eine Medaillie an der Freestyle WM
Das Bundesgericht hat am Mittwoch eine Premiere geschaffen, indem es dem Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker die Wahl per sofort aberkannt hat. Sein Lebensmittelpunkt sei zum Zeitpunkt der Wahl in Zürich gewesen, begründet es das Urteil. Ist eine Wohnsitzpflicht in der Schweiz noch zeitgemäss? Alle Themen: (00:00) Intro und Schlagzeilen (01:36) «Fall Simon Stocker» - ist Wohnsitzpflicht noch zeitgemäss? (05:57) Nachrichtenübersicht (10:26) Die türkische Jugend protestiert entschlossen für ihre Zukunft (18:22) Israel: Eine Antisemitismus-Konferenz mit rechtsextremen Gästen (25:27) Terrorgefahr in westlichen Ländern markant gestiegen (28:47) Lohnen sich Freihandelsabkommen für die Schweiz? (33:34) USA: Ein alter Bekannter bietet Trump die Stirn
Das Bundesgericht hebt die Wahl von Simon Stocker als Schaffhauser Ständerat auf. Das höchste Gericht begründet den Entscheid damit, dass der Lebensmittelpunkt des SP-Politikers zum Zeitpunkt seiner Wahl nicht im Kanton Schaffhausen lag. Welche Konsequenzen hat das? Weitere Themen: Die Schweiz ist eine der wichtigsten Drehscheiben im globalen Handel mit Rohstoffen. Doch geopolitische Spannungen und Unsicherheiten belasten die weltweiten Handelsströme. Die Rohstofffirmen gehen unterschiedlich damit um, wie sich am globalen Branchentreffen in Lausanne zeigt. In der Region Zürich sollen ab Herbst autonome selbstfahrende Taxis unterwegs sein. Neben den technischen Vorbereitungen laufen aktuell auch juristische Abklärungen für den Pilotversuch. Das grosse Thema ist der Datenschutz.
Das Bundesgericht hat am Mittwoch eine Premiere geschaffen, indem es dem Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker die Wahl per sofort aberkannt hat. Sein Lebensmittelpunkt sei zum Zeitpunkt der Wahl in Zürich gewesen, begründet es das Urteil. Ist eine Wohnsitzpflicht in der Schweiz noch zeitgemäss? Weitere Themen: Seit einer Woche protestieren in der Türkei Millionen von Menschen gegen die willkürliche Absetzung und Inhaftierung des Istanbuler Stadtpräsidenten Ekrem Imamoglu. Allen voran die Studentinnen und Studenten. Unsere Reportage aus Istanbul zeigt, wie gross ihre Entschlossenheit ist. In den Medien ist derzeit häufiger von Kriegen als von Terrorismus die Rede. Dabei hat die terroristische Bedrohung weltweit keineswegs abgenommen. In westlichen Ländern ist die Terrorgefahr 2024 sogar deutlich gestiegen, wie die jüngsten Daten des Global Terrorism Index zeigen.
Sowas hat es in der Schweiz noch nie gegeben: Das Bundesgericht hat die Wahl von Simon Stocker (SP) zum Schaffhauser Ständerat für ungültig erklärt. Der Grund: Stocker erfüllte am Wahltag nicht die Pflicht, seinen Wohnsitz im Kanton zu haben.Was heisst das genau? Wie wird der Lebensmittelpunkt eines Menschen im Jahr 2025 definiert? Wer darf jetzt Stockers Sitz haben? Und ist das alles noch zeitgemäss? Darüber diskutieren Larissa Rhyn, Fabian Renz und Philipp Loser in einer neuen Folge des «Politbüro».Und zum Schluss: Gegenwärtig findet eine Umfrage zum «Politbüro» statt, bei der alle Hörerinnen und Hörer sehr gern mitmachen dürfen. Hier geht es zur Umfrage.Mehr zum Thema: Politisches Erdbeben: Bundesgericht entzieht Ständerat Simon Stocker das Mandat per sofort Unser Tagi-Spezialangebot für Podcast-Hörer:innen: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.chPodcast, Live-Aufzeichnung «Apropos»: Wohnkrise: Woher sie kommt – und was sie mit uns macht
Das Bundesgericht hebt die Wahl von Simon Stocker als Schaffhauser Ständerat auf. Das höchste Gericht begründet den Entscheid damit, dass der Lebensmittelpunkt des SP-Politikers zum Zeitpunkt seiner Wahl nicht im Kanton Schaffhausen lag. Welche Konsequenzen hat das?
Das Bundesgericht hebt die Wahl von SP-Ständerat Simon Stocker auf. Ein Bericht behauptet, die Schweiz sei rassistisch. Die Kriminalität in der Schweiz steigt – verantwortlich dafür sind fünf Länder.
Livigno wird im kommenden Winter zu einem der Schauplätze der Olympischen Winterspiele. Für Graubünden bedeutet das wohl viel Verkehr. Das Verkehrskonzept wird nun konkret. Weitere Themen: · An der FHGR wird untersucht, wie belastbar Holzverbauungen für Steinschläge sein können. Und ob sich diese als Alternative zum modernen Stahl eignen. · Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Helvetia Nostra zur Chesa Faratscha in Celerina ab.
Die psychisch kranke Frau, die 2020 in einem Warenhaus in Lugano auf zwei Kundinnen eingestochen hat, muss definitiv für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt und eine Beschwerde der Frau abgewiesen. Weitere Themen: Vor einem halben Jahr hat die UNO der Schweiz den Auftrag erteilt, eine Konferenz zum Nahostkonflikt zu organisieren. Diese Konferenz, die in Genf hätte stattfinden sollen, kommt nun nicht zustande. Ist das humanitäre Völkerrecht noch zu retten? Der Pharmakonzern Novartis hat in Basel das Jahresergebnis 2024 präsentiert. Konzernchef Vasant Narasimhan soll mit 19.2 Millionen Franken entlöhnt werden. Was sagen die Aktionärinnen und Aktionäre zu diesem Lohn und hat Narasimhan ihn verdient?
Die psychisch kranke Frau, die 2020 in einem Warenhaus in Lugano auf zwei Kundinnen eingestochen hat, muss definitiv für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt und eine Beschwerde der Frau abgewiesen.
Das Bundesgericht hat im Januar geurteilt, dass die Mädchenschule Kathi in Wil nicht verfassungskonform ist. Geschlechtergetrennte, katholisch geprägte Schulen, die mit öffentlichen Geldern finanziert seien, das ginge nicht. Nun wollen bürgerliche Politiker die Verfassung ändern. Weiter in der Sendung: · GR: Davos will auch weiterhin auf Vermittlerinnen und Vermittler setzen, damit es weniger Konflikte zwischen Einheimischen und jüdischen Gästen gibt. · ZH: Die KESB hat keine schwierigen Jugendlichen mehr in Gefängnissen untergebracht. Der Kanton zog nach einer Recherche von SRF Konsequenzen.
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde im Zusammenhang mit den St. Galler Stadtratswahlen vom letzten Herbst nicht eingetreten. Ein Bürger hatte die Verteilung der Restmandate kritisiert. Sie verletze demokratische Rechte. Weitere Themen: · Wohin mit Muni Max?: Nach dem ESAF in Glarus sollte die grosse Holzfigur für drei Jahre auf die Schwägalp kommen. Doch das klappt nicht. Nun wird nach einer längerfristigen Lösung gesucht. · Raddampfer auf dem Untersee und Rhein?: Diese Idee war heute Thema im Schaffhauser Kantonsparlament. Eine Idee, die im Kanton Thurgau schon länger diskutiert wird. · Mit blauen Hosen, weissem T-Shirt und rotem «Glarnertüechli»: Glarner Kindergartenkinder feiern zum ersten Mal den Chalandamarz. Der Brauch stammt ursprünglich aus dem Kanton Graubünden.
Beim Ausfüllen einer Parkbusse kam es zwischen einem angestellten der Stadt und einer Privatperson zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Dem Mitarbeiter wurde danach fristlos gekündigt. Weiter in der Sendung: · Das Zielhaus für die Ski-WM in Crans Montana kann gebaut werden. Das Bundesgericht lehnt die Aufschiebende Wirkung ab. · Kanton Bern: der Regierungsrat will die Konzession für das Wasserkraftwerk Schattenhalb 3 anpassen. Es fliesse mehr Wasser durch den Reichenbach, als bei der Projektierung angenommen.
Das Bundesgericht hat entschieden: Der E-Mail-Verkehr zwischen Alain Bersets ehemaligem Kommunikations-Chef Peter Lauener und Ringier-Chef Marc Walder bleibt geheim. Die Bundesanwaltschaft wollte diesen im Rahmen der Corona-Leaks Ermittlungen untersuchen. (Bundesgericht 7B_733/2024) Weitere Themen: Wenn Paare heiraten, werden sie gemeinsam besteuert und zahlen deswegen zum Teil mehr Steuern. Diese Heiratsstrafe wollen die FDP-Frauen abschaffen, mit der Individualbesteuerung. Die Linken stehen ebenfalls hinter dieser Lösung. Allerdings birgt sie für Rot-Grün ein Dilemma. Es war einer der bisher schlimmsten Chemieunfälle: Vor 40 Jahren entwich aus einer Pestizidfabrik im indischen Bhopal eine giftige Gaswolke. Tausende Menschen starben bei dem Unglück. Nun soll in der Stadt Pithampur der giftige Abfall aus Bhopal verbrannt werden. Die Menschen dort wehren sich.
Das Bundesgericht hat entschieden: Der E-Mail-Verkehr zwischen Alain Bersets ehemaligem Kommunikations-Chef Peter Lauener und Ringier-Chef Marc Walder bleibt geheim. Die Bundesanwaltschaft wollte diesen im Rahmen der Corona-Leaks-Ermittlungen untersuchen. (Bundesgericht 7B_733/2024)
Die Gemeinde Romanshorn wollte einen Syrer wegen seiner Schulden nicht einbürgern. Das Bundesgericht zwang die Gemeinde jedoch zur Einbürgerung. Jetzt stellt sich auch die Justizkommission des Grossen Rats gegen eine Einbürgerung. Der Grosse Rat entscheidet in zwei Wochen. Weitere Themen: · Der Innerrhoder Bauherr Ruedi Ulmann tritt zurück. · Der Firma Mubea in Arbon droht eine Massenentlassung. · Das ehemalige Spital Heiden soll an die umliegenden Gemeinden verkauft werden. · Die Festspieloper von Konzert und Theater St. Gallen findet künftig nicht mehr auf dem Flumserberg statt.
Der amtierende Syndic der Stadt Freiburg tritt bei den nächsten Wahlen nicht mehr an. Thierry Steiert hat heute bekanntgegeben, dass er nach der aktuellen Legislatur aufhört. Die Stadt Freiburg erhält damit ab 2026 ein neues Stadtpräsidium. Weiter in der Sendung: · Im Rechtsstreit rund um den Blausee und den Lötschberg-Basistunnel gibt es ein weiteres Urteil. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Blausee AG ab, in der sie sich gegen die Sanierung zweier Stollen gewehrt hat. · Bei einem Mieterwechsel soll der Mietzins der Vormieterschaft offen gelegt werden, wenn Wohnungsnot besteht, verlangt die Berner Miet-Initiative. Die Finanzkommission des Grossen Rates empfiehlt sie zur Ablehnung.
Der Kanton Bern will die Naturschutzgebiete ausweiten. Das führt am Südufer des Bielersees zu hitzigen Diskussionen. Mehr zum Stand der Planung und dem weiteren Vorgehen. Weiter in der Sendung: · Der amtierende Stadtpräsident von Freiburg, Thierry Steiert, tritt bei den nächsten Wahlen nicht mehr an. · Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Blausee AG ab, in der sie sich gegen die Sanierung zweier Stollen gewehrt hat. · Kantonale Wahlen im Wallis: der amtierende Staatsrat Franz Ruppen (SVP) und die Mitte-Kandidatin Franziska Biner im Porträt.
In einem Monat sind im Kanton Solothurn Wahlen für das Parlament. Wir sprechen dazu mit den Parteipräsidenten und Präsidentinnen. Heute dreht sich alles um die mögliche finanzielle Unterstützung des Stahlwerks in Gerlafingen. Weiter in der Sendung: · Das RS-Virus kann bei Kleinkindern dazu führen, dass sie kaum mehr Luft bekommen. Mit einer Impfung gegen das Virus haben die Spitaleinweisungen in den Kantonsspitälern im Aargau nun abgenommen. · Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Aargauers wegen sexueller Nötigung von drei Teenagerinnen aufgehoben. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde gutgeheissen. Das Aargauer Obergericht muss sich nochmals mit dem Fall befassen.
Das Bundesgericht stützt die Beschwerde gegen den Neubau einer SAC-Hütte auf der Alp Sprella in der Val Mora. Umweltschutzorganisationen hatten gegen den Neubau einer Kläranlage und die Umnutzung eines Alpgebäudes als SAC-Hütte geklagt. Weitere Themen: · Die Finanzlage der Glarner Gemeinden bleibt angespannt. Dies zeigt das Rating der Gemeindefinanzen. · In den beiden grössten Städten der Ostschweiz (St. Gallen und Chur) nahm die Wohnbevölkerung 2024 zu. · Die Oberuzwiler Verzinkerei AG ist von der Seppler Gruppe mit Sitz in Deutschland übernommen worden.
Ab 2025 wird es im Kanton Zug schwieriger, sich einbürgern zu lassen. Diese Änderung sei bereits jetzt spürbar, heisst es beim Kanton: Bis Ende November habe die Zahl der Gesuche um fünfzig Prozent zugenommen. Weitere Themen: · Die ehemalige Glühbirnenfabrik beim Bahnhof Arth-Goldau darf vorerst nicht abgerissen werden. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Heimatschutzes gut. · Eine Wohnung in Cham ZG ist nach einem Brand am Wochenende unbewohnbar. Verletzt wurde niemand.
Das Bundesgericht lehnt eine Beschwerde gegen die AHV-Abstimmung ab. Der Ständerat will weiterhin den Eigenmietwert besteuern. Afghaninnen bekommen mit einem Fragebogen Asyl. Die Verwaltung treibt die Zuwanderung an.
Die knapp ausgegangene Abstimmung über das Frauenrentenalter von 2022 wird nicht wiederholt. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Alle Themen: (00:00) Intro und Schlagzeilen (01:30) Bundesgericht zu Abstimmung Frauenrentenalter (05:44) Nachrichtenübersicht (10:08) Wirtschaftskrise in Frankreich (17:48) Wie positioniert sich Iran angesichts der Entwicklungen in Syrien? (25:49) Nationalbank senkt den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte (28:59) Systemwechsel beim Eigenmietwert im Ständerat abgelehnt (33:05) Die erstaunliche Geschichte eines Hauskaufes in den USA
Das Bundesgericht in Lausanne entscheidet heute, ob das Abstimmungsresultat zur AHV-Reform vor zwei Jahren gestrichen wird. Denn der Bund hatte sich beim Finanzausblick für die AHV im Abstimmungsbüchlein um mehrere Milliarden Franken verrechnet. Weitere Themen: · Die nächste AHV-Reform scheint schon bald zu kommen. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte gestern in der SRF Rundschau, dass verschiedene Optionen zur weiteren Finanzierungen möglich wären, zum Beispiel Lohnabzüge oder eine höhere Mehrwertsteuer. · Für die Berner Young Boys ist das Abenteuer Champions League zu Ende. Nach einer 1:5 Niederlage gegen den VfB Stuttgart hat YB zwei Runden vor Schluss keine Chance mehr, die K-O. Phase zu erreichen.
Die Abstimmung über das Frauenrentenalter von 2022 wird nicht wiederholt. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Weitere Themen: Für viele gehört das Benutzen von künstlicher Intelligenz bereits zum Alltag. Allerdings verschlingt ein Suchauftrag an die KI bis zu 30 Mal mehr Strom als ein einfacher Suchauftrag in Google. Daher suchen Techgiganten neue Möglichkeiten, etwa für den Bau eigener Atomreaktoren. Die USA haben den wohl bekanntesten Industriellen Indiens und einen der reichsten Menschen der Welt angeklagt. Der Multimilliardär Gautam Adani, der als enger Vertrauter des indischen Premiers Narendra Modi gilt, steht unter Korruptionsverdacht. Schaden die Anschuldigungen Adani und Modi?
Der Entscheid des Bundesgerichts 7B_990/2024 zeigt, wie eng die Grenzen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gezogen sind. Eine Strafverteidigerin, die eine Mutter in einem Verfahren wegen versuchter Tötung ihrer Tochter vertrat, geriet ins Visier der Ermittlungen, weil sie mehrfach mit dem Kindsvater telefoniert hatte. Im Rahmen einer Überwachung seiner Telefonate wurden zufällig Gespräche zwischen ihm und der Anwältin aufgezeichnet. Diese enthielten möglicherweise kolludierende Informationen aus ihrem Mandat mit der Mutter. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin um Genehmigung dieser Zufallsfunde. Das Bundesgericht entschied, dass diese Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, weil das Berufsgeheimnis nur die direkte Kommunikation zwischen der Anwältin und ihrer Mandantin schützt, nicht aber Gespräche mit Dritten. Zusätzlich betont das Bundesgericht, dass das Berufsgeheimnis nicht greift, wenn ein dringender Tatverdacht gegen die Anwältin selbst besteht. Der Entscheid ist eine Warnung für Strafverteidiger:innen! Vertrauliche Informationen sollten niemals unüberlegt an Dritte weitergegeben werden. Sobald sensible Informationen den geschützten Bereich des Mandats verlassen, sind sie verwertbar – mit potenziell gravierenden Folgen für die Strafverteidigung und die Anwältin selbst. Feedback, Fragen oder andere Meinungen? Schreibe an [bonin@blra.ch](https://www.duribonin.ch). Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - [Urteil 7B_990/2024 vom 31. Oktober 2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://31-10-2024-7B_990-2024&lang=fr&zoom=&type=show_document) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Seit 2022 können Transmenschen ab dem 16. Lebensjahr ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern. Ohne Einwilligung der Eltern. Das Bundesgericht zwingt in einem Urteil besorgte Eltern, ihrem minderjährigen Kind die ID herauszugeben.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich wird voraussichtlich über die Unternehmenssteuer-Senkung abstimmen können. Die Ratslinke im Kantonsparlament ergreift das Referendum. Das Parlament sagte am Montag in zweiter Lesung Ja zum zweiten Teil der "Steuervorlage 2017". Weitere Themen: * Das Schaffhauser Kantonsparlament hat sich knapp gegen einen längeren Mutterschaftsurlaub entschieden. * Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines ETH-Studenten abgelehnt: Er erhält keine Assistenz-Person zur Seite gestellt. * In Volketswil hat die Polizei zwei Einbrecher verhaftet. * Der Pflegeroboter Lio soll in Altersheimen und Kliniken das Pflegepersonal unterstützen.
Die Dauer einer Vergewaltigung dürfe für das Strafmass in keinem Fall zugunsten des Täters berücksichtigt werden. Dies betont das Bundesgericht heute in einem publizierten Fall aus dem Kanton Wallis und präzisiert ein früheres Urteil aus dem Kanton Basel-Stadt, das für viel Aufsehen sorgte. Fall Elsässerstrasse - unter diesem Stichwort wurde damals in den Medien über eine Vergewaltigung in Basel berichtet. Eine junge Frau wurde auf dem Nachhauseweg vom Ausgang vergewaltigt. Für Zündstoff sorgte dann die Urteilsbegründung des obersten Basler Gerichts. Die zuständige Richterin sagte unter anderem, dass sich die «relativ kurze Dauer» der Vergewaltigung strafmildernd auswirke. Das Bundesgericht bestätigte diesen Punkt im Urteil. Nun hat sich ein Mann aus dem Kanton Wallis, der wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, auf dieses Bundesgerichtsurteil berufen und wollte Strafmilderung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und präzisiert sein Urteil zum Fall Elsässerstrasse. ____________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören - Agota Lavoyer, Beraterin für Opfer sexualisierter Gewalt - Marianne Heer, ehemalige Oberrichterin und Rechtsprofessorin Universitäten Bern und Freiburg - Noëmi Ackermann, Inlandredaktorin SRF ____________________ Links - https://www.srf.ch/audio ____________________ Team - Moderation: Dominik Rolli - Produktion: Peter Hanselmann - Mitarbeit: Tim Eggimann ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr rechtzeitig zum Feierabend.
Das Bundesgericht hat in einem frisch veröffentlichten Urteil erklärt, dass die Dauer einer Vergewaltigung nie zugunsten des Täters ausgelegt werden darf. Damit präzisiert das Bundesgericht einen früheren Entscheid zu einem Basler Vergewaltigungsfall, der in der Öffentlichkeit für grosses Aufsehen sorgte. Weitere Themen: - Finma-Entscheid: UBS muss Notfallplanung verbessern - Nordkorea sprengt Teile innerkoreanischer Strassen - Griechenland: Keine Nothilfe mehr für Geflüchtete - Knatsch um Parkplatzgebühren im Tessin - Tagesgespräch: Warum braucht der Sport eine staatliche Förderung?
2018 verschärfte die Stadt Zürich die Regeln für das Vermieten städtischer Wohnungen. Sie führte gewisse Einkommensobergrenzen ein. Dagegen wehrten sich zwei Personen. Das Bundesgericht gab der Stadt Zürich nun aber auf ganzer Linie recht. (Bundesgerichtsurteile 4A_105/2024 und 4A_82/2024) Weitere Themen: Das kommunistische Regime in China hat entschieden, das Rentenalter für Frauen und Männer deutlich zu erhöhen. Dieser Entscheid kommt nicht überraschend: Seit Jahren geht die Schere in der Demographie in China immer mehr auseinander. Die Leute werden immer älter und die Geburtenrate sinkt. Darunter leidet die Wirtschaft. Grosse Solaranlagen in den Bergen sollen künftig die Schweiz mit zusätzlichem Strom versorgen. Das ist das Ziel des Solarexpresses, den das Parlament vor zwei Jahren beschlossen hat. Nun wird die erste Anlage im Kanton Graubünden gebaut. Allerdings ist fraglich, ob diese Anlagen überhaupt rentieren.
Das Bundesgericht gibt der Stadt Zürich recht: Sie darf auch für bisherige Mieterinnen und Mieter städtischer Wohnungen Einkommensobergrenzen festlegen. Zudem darf niemand in einer zu grossen Wohnung leben. Weitere Themen: * Quagga-Muscheln nun auch im Zürichsee entdeckt. * Bischoff Bonnemain vergibt Sanija Ameti. * Vor dem Start in die neue Eishockey-Saison: wie gut sind die ZSC Lions und der EHC Kloten aufgestellt? * Schauspielhaus Zürich: Interimsintendant Ulrich Khuon gibt seinen Einstand.
Am Freitagnachmittag sind heftige Unwetter über das Schaffhauser Klettgau gezogen. Vor allem rund um Hallau kam es zu Überschwemmungen. Die Feuerwehr stand das ganze Wochenende über im Einsatz. Die Unwetter beschäftigen im Kanton auch Anfang Woche noch. Weitere Themen: * Der Ausbau der Strasse durch den Hardwald kann weitergehen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Firma abgelehnt. * Die Stadt Wetzikon setzt neu auf eine smarte LED-Beleuchtung. * Zürcherinnen und Zürcher kaufen den kleineren Abfallsack mit zehn Liter Inhalt häufig.
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts, wonach nicht die Unfallversicherung, sondern die Krankenversicherung für die Folgen einer HIV - Infektion einer Frau aufkommen muss. Ausserdem: * SP startet grosse Umfrage-Kampagne
Kinder erben von den Eltern, ob sie ehelich oder unehelich geboren worden sind. Das ist nicht ganz so. Wer vor 1978 ausserhalb einer Ehe geboren wurde, erbt vom Vater nichts. Das Bundesgericht hat diese Haltung nun bestätigt. (Bundesgericht Urteilsnummer 5A_238/2023) Weitere Themen: Der Kanton Schwyz und der Bund planen auf einem Campingplatz in Arth ein Bundesasylzentrum. Dagegen gibt es scharfe Kritik. Ausgerechnet der Schwyzer SVP-Sicherheitsdirektor will der Bevölkerung von Arth die Pläne nun schmackhaft machen. In Kroatien bleiben die Konservativen an der Macht. Sie können aber nicht allein eine Regierung bilden. Sie sind auf einen Koalitionspartner angewiesen. In dieser Situation könnte die rechts-nationalistische Partei «Heimatfront» zur Königsmacherin werden.
Der Ständerat hat entschieden, die Regeln für den Bau von Zweitwohnungen zu lockern. Konkret geht es um Gebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative im März 2012 gebaut wurden. Diese sollen künftig etwa erweitert werden dürfen. Eine Lockerung, die nicht nur den Linken Sorgen bereitet. Weitere Themen: Um Geld zu sparen, verlangen einige Schweizer Gemeinden, dass sich Sozialhilfeempfänger bereits mit 60 Jahren Beiträge aus ihrer Pensionskasse ausbezahlen lassen, anstatt Sozialhilfe zu beziehen. Das Bundesgericht setzt dieser Praxis jetzt aber enge Grenzen. Der heutige Super Tuesday in den USA dürfte wohl darüber entscheiden, ob Donald Trump bei den Präsidentschaftswahlen definitiv gegen US-Präsident Joe Biden antritt. Denn vieles spricht dafür, dass Trumps innerparteiliche Konkurrentin Nikki Haley nach dem Super Tuesday aus dem Rennen aussteigt. Bleibt die Frage: Wohin wandern ihre Stimmen?