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Wir beginnen den ersten Teil unseres Programms mit einer Diskussion über einige aktuelle Ereignisse. Die Empörung über die US-amerikanische Einwanderungs- und Zollbehörde ICE wächst. Die Proteste gehen weit über die USA hinaus und haben sich inzwischen auf die ganze Welt ausgeweitet. Danach sprechen wir über Pläne in Europa, Social-Media-Verbote für Kinder einzuführen. Spanien will Kindern unter 16 Jahren den Zugang zu Social Media verbieten. Ähnliche Maßnahmen sind auch in anderen europäischen Ländern im Gespräch. Anschließend sprechen wir über einen Kurswechsel bei Tesla. CEO Elon Musk will Tesla strategisch neu ausrichten – weg von der Automobilproduktion und hin zur Massenproduktion von Robotern. Und zum Schluss sprechen wir über einen Trend in Frankreich, der mich persönlich sehr traurig macht. Dort verschwinden traditionelle französische Restaurants mit einer alarmierenden Geschwindigkeit. Es sind etwa 25 pro Tag! Dies ist auf steigende Kosten, sinkende Gewinne und veränderte Essgewohnheiten zurückzuführen. Der Rest des Programms ist der deutschen Sprache und Kultur gewidmet. Das Thema der heutigen Grammatiklektion ist: Der Infinitivsatz – Verbs with „zu": Part 1. Wer seine angemietete Wohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen. Das ging aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. In diesem konkreten Fall hatte jemand eine mehr als doppelt so hohe Miete vom Untermieter verlangt, als im Hauptmietvertrag festgelegt war. Rechtfertigen wollte er dies mit dem Argument, dass die Wohnung möbliert untervermietet wurde. Unsere Redewendung diese Woche ist Sich in Schale schmeißen. Dazu passt nichts besser als der berühmt-berüchtigte Wiener Opernball, der eine der strengsten Kleiderordnungen der Welt hat. Er findet dieses Jahr am 12. Februar statt. Wachsende internationale Empörung über die Vorgehensweise von ICE Europa nähert sich einem Social-Media-Verbot für Kinder Kurswechsel bei Tesla: Musk will künftig Roboter bauen Frankreichs Bistro-Kultur droht zu verschwinden Kein Gewinn durch Untervermietung Der Wiener Opernball
Zum Gewinnspiel: Hier entlangWie Ihr teilnehmt: Einfach über den Link in der Bio in den Shop gehen, Buch aussuchen, Autor:in und Buchtitel in die Kommentare posten.. Wählen könnt Ihr aus allen, im Shop verfügbaren Bänden der blauen ‚NomosLehrbuch‘-Reihe. Ihr könnt pro Folge einmal in den Lostopf kommen. Also sucht auch nach den restlichen Gewinnspielhinweisen in den nächsten Folgen! Viel Glück und schöne Vorweihnachtszeit! Folgenbeschreibung:In dieser Episode besprechen wir den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2025, Aktenzeichen 4 StR 168/25, veröffentlicht in NStZ 2025, 735, zur Frage der konkreten Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall zeigt exemplarisch, welche Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr zu stellen sind und wo in der Klausur die typischen Fehler lauern.Der Angeklagte fuhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants zweimal mit seinem Auto auf einen Zeugen zu, um sich für einen körperlichen Übergriff zu rächen. Der Zeuge konnte jeweils ausweichen – beim ersten Mal durch einen Sprung zur Seite, beim zweiten Mal durch einen Baum als Deckung. Wir wiederholen zunächst den dreistufigen Aufbau des § 315b StGB und erklären das Konzept des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs, bei dem das Fahrzeug als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird. Der Kernpunkt ist dann die Definition der konkreten Gefahr: Sie erfordert einen Beinahe-Unfall, bei dem es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird. Entscheidend ist die Nichtbeherrschbarkeit der Situation. Räumliche Nähe allein reicht nicht aus. Der BGH nennt wichtige Indizien wie Vollbremsungen, unkontrollierbare Ausweichmanöver oder massive Kontrollverluste.Support the show
Durch sogenannte Mieterstrommodelle können Mieter günstigeren und lokalproduzierten Photovoltaikstrom bekommen. Diese Projekte profitierten bislang von einer Sonderregelung im Energiewirtschaftsgesetz. Durch diese Sonderregelung für sogenannte Kundenanlagen kann Mieterstrom günstiger an Mieter verkauft werden. Der ARD Radioreport Recht behandelt in dieser Ausgabe einen Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Sommer. Der Beschluss hat für Unklarheit unter Anbietern von Mieterstrom gesorgt. Welche Projekte können nun noch von der Sonderregel profitieren? Was bedeutet der Beschluss für neue Mieterstromprojekte? Und wie kann eine im November vom Bundestag verabschiedete Übergangsregel die Rechtsunsicherheit auflösen? Das beantwortet im Radioreport unter anderem Thorsten Müller, Jurist und Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. ARD Radioreport Recht Redaktion und Moderation: Philip Raillon
Prof. Darius Schindler aus Karlsruhe berichtet über die Auswirkungen der Einstufung der Antifa Ost durch das Weiße Haus als „Terrororganisation“. Der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer aus Düsseldorf diskutiert mit uns die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Ärzte von einer direkten Verantwortlichkeit für Impfschäden aus der Corona-Zeit entlastet. Mit Rechtsanwalt Dr. Valentin Landmann aus Zürich erörtern wir Fragen der Strafzumessung in der Schweiz. Und unser Kollege Artur Terekhov berichtet vom Bundesgericht in Lausanne, das dem Obergericht des Kantons Aargau „Willkür“ nachgewiesen hat.
Vor 75 Jahren hat der Bundesgerichtshof seine Arbeit aufgenommen. Seither sorgt das oberste deutsche Zivil- und Strafgericht für einheitliche Rechtsstandards in Rechtsbereichen, die für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig sind, vom Mietrecht bis zur Dieselklage. In seinen Anfangsjahren war der BGH noch stark geprägt von der dunklen deutschen Justizgeschichte der NS-Zeit. Doch wie sah diese Prägung genau aus? Wie hat sie sich in den Urteilen niedergeschlagen und wie wurde der BGH dann zu einem Gericht in einem modernen Rechtsstaat? Über die Anfangsjahre des BGH haben der Rechtshistoriker Andreas Roth und der Zeithistoriker Michael Kißener eine Studie verfasst. Zum 75. Geburtstag des BGH hat der ARD-Radioreport Recht mit Andreas Roth gesprochen. ARD Radioreport Recht Moderation und Redaktion: Max Bauer
Anwaltliche Beratung oder strafbare Beihilfe – Wo ist die Grenze bei Rechtsgutachten? In der dieswöchigen Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus über den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2025 (Az. 1 StR 484/24) und dessen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis. Der BGH hat entschieden, dass Rechtsanwälte und Steuerberater sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen können, wenn sie bewusst unrichtige Rechtsgutachten zu Cum/Ex-Modellen erstellen. Doch wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Rechtsberatung und strafbarer Beihilfe? Wann wird aus einer berufstypischen Handlung eine strafbare Unterstützungshandlung? Dr. Rosinus beleuchtet die Hintergründe des Falls, erläutert die Kernaussagen des Urteils und zeigt, welche Lehren sich für die Praxis ziehen lassen – von sorgfältiger Sachverhaltsdokumentation bis hin zum Umgang mit (unliebsamen) Gegenauffassungen. Eine Folge, die eindrücklich zeigt, wie schmal der Grat zwischen rechtlicher Vertretbarkeit und strafrechtlicher Verantwortung sein kann. Hier geht‘s zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2025 - Az. 1 StR 484/24: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12296&Seite=6&nr=142886&anz=1117&pos=183 Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“: https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“: https://criminal-compliance.podigee.io/144-new-episode Hier geht´s zur Folge „Gutachten und Legal Opinions in Steuerstrafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/180-neue-episode Hier geht‘s zur Folge „Cum-Cum Geschäfte - Interview mit Prof. Dr. Christian Jehke“: https://criminal-compliance.podigee.io/268-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In dieser Folge von VERWALTUNG4U begrüßt Massimo Füllbeck mal wieder die Kölner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Cathrin Fuhrländer. Gemeinsam werfen sie einen praxisnahen Blick auf zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die für die tägliche Arbeit von WEG-Verwalter von großer Bedeutung sind.Themen der Folge:Steckersolargeräte & bauliche Veränderungen: Ab wann liegt eine bauliche Veränderung vor? Reicht schon eine optische Veränderung wie ein Katzennetz oder ein Schrank auf dem Balkon – oder braucht es zwingend einen Substanzeingriff? Der BGH sorgt für Klarheit und verschiebt die Grenzen neu.Drei Angebote Pflicht? Muss die Verwaltung bei Gutachtern und Anwälten immer mehrere Vergleichsangebote einholen? Der BGH sagt: nein – und stellt gleichzeitig klar, wie mit nachträglichen Genehmigungen und der Rolle des Verwalters im Außen- und Innenverhältnis umzugehen ist.Praxis-Tipps für Verwalter: Im Zweifel Beschlüsse einholen, die Eigentümer entscheiden lassen und Haftungsfallen vermeiden – Massimo Füllbeck und Cathrin Fuhrländer geben konkrete Empfehlungen für den Alltag.Bleiben Sie auf dem Laufenden und hören Sie rein in "Verwaltung4U" – dem Podcast, der komplexe Themen der Immobilienverwaltung verständlich und praxisnah präsentiert.Wir wünschen Ihnen eine spannende Unterhaltung und freuen uns auf Ihre Kommentare.Ihre EBZ AkademieFür Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.deWeiterbildungsangebote der EBZ-Akademie finden Sie online in unserem Bildungsfinder: https://www.ebz-training.de/LEARNING | Fachwissen für die ImmobilienwirtschaftCONSULTING | Partner in der TransformationNETWORKING | Gemeinsam starkhttps://ebz-akademie.de/
323: Ein neues BGH-Urteil zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wirft die Frage auf, ob dein Coaching-Angebot plötzlich als „Fernunterricht“ gilt und ohne ZFU-Zulassung somit rechtswidrig und der Vertrag nichtig ist. Wenn du Online-Kurse, Gruppenprogramme oder digitale Coachings anbietest, betrifft dich dieses Urteil des Bundesgerichtshofs direkt. Egal, ob du mit Unternehmern oder Privatkunden arbeitest. In dieser Folge erfährst du, warum Verträge ohne ZFU-Zulassung nichtig sein können und was das konkret für dein Business bedeutet. Es geht um deutlich mehr als nur ein verstaubtes Gesetz: Es geht darum, ob du dein Online-Programm weiterhin rechtssicher verkaufen kannst Du bekommst einen klaren Überblick: - Wann dein Angebot unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt - Welche 4 Kriterien entscheidend sind und leicht übersehen werden - Wie du dein Angebot so strukturierst, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist Bevor du weitermachst wie bisher: Hör dir diese Folge an. Sie kann dir nicht nur Geld, Nerven und Zeit, sondern im Zweifel auch dein Online-Business retten.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt für Aufruhr in der Onlinekurs-Welt – und betrifft nun auch B2B-Angebote.
In dieser Folge von IMR begrüßen Marc und Charlotte erneut den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Gemeinsam tauchen sie tief in das Thema der erfolgsqualifizierten Delikte im Strafrecht ein – ein Bereich, der Studierende regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Die beiden Experten erläutern zunächst grundlegende Prinzipien wie die Bedeutung von §§ 11 II, 18 StGB für die Prüfung der Erfolgsqualifikation und diskutieren typische Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Welche Rolle spielen der Gefahrverwirklichungszusammenhang bzw. der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Fallbearbeitung? Wo liegen die Unterschiede zwischen der Letalitätstheorie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei § 227? Wie wirkt sich die Auslegung auf die Strafzumessung aus, etwa im berühmten Fall der sogenannten Gubener Hetzjagd? Welche Prüfungsrelevanz haben Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt, und an welchen Stellen kann man in der Klausur systematischer vorgehen und sich damit das Leben einfacher machen? Im Anschluss gewähren die Gäste persönliche Einblicke in ihren eigenen Alltag während der Examensvorbereitung und geben hilfreiche Tipps zum Umgang mit Lernplänen, Accountability, Motivationstiefs und der Bedeutung von Ausgleich. Wie kann man Erfolg und Ausgeglichenheit in Einklang bringen? Was unterscheidet individuelle Herangehensweisen und welche allgemeineren Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Gerade in der Krise eines Unternehmens gibt es für Aufsichtsräte zahlreiche Haftungsrisiken, wenn sie ihren Überwachungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen. Insolvenzverwalter nehmen Aufsichtsräte häufig in Anspruch, um Geld für die Gläubiger zu sichern. Der Fall Wirecard hat dies einmal mehr bestätigt, auch wenn vor dem Landgericht München nur die Klage des Insolvenzverwalters gegen drei ehemalige Vorstände erfolgreich war. Der ebenfalls beklagte ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende wurde hingegen nicht verurteilt. Angesichts steigender Insolvenzahlen und einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollten Aufsichtsräte jedoch genau wissen, auf welche Punkte sie achten sollten und wie sie sich schützen können. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Thomas Dömmecke. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.
Bisher ist die Zugspitze der höchste deutsche Berg, doch bald kommt der neue Schuldenberg, über den Dr. Klaus-Rüdiger Mai berichtet. Union und SPD wollen Schulden in ungeahnter Höhe aufnehmen, der abgewählte Bundestag und die Grünen sollen bei der Umsetzung helfen. Mit dem Rechtsanwalt René Boyke analysieren wir einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs. Demnach darf Deutschland einen ukrainischen Kriegsdienstverweigerer an sein Heimatland ausliefern, obwohl er dort in den Krieg geschickt werden könnte. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Deutsche haben. Außerdem begrüßen wir den Islamkritiker Ridvan Aydemir und Markus Vahlefeld kommentiert den Abschied von Annalena Baerbock aus der Spitzenpolitik.
Du sollst nicht töten – dieses uralte, universelle Gebot dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Rücksendung ukrainischerWeiterlesen
Der SWR1-Radioreport Recht blickt auf das vergangene Jahr zurück und stellt die wichtigs-ten BGH-Entscheidungen 2024 vor. Es geht zum Beispiel um einen Familienrichter aus Wei-mar, der eigenmächtig Corona-Maßnahmen an Schulen aufhob, oder um eine Waschanlage und ein Auto, die nicht zueinander passten – zulasten eines Autospoilers, der von der Anlage abgerissen wurde. Außerdem fand im Sommer 2024 der vielleicht letzten KZ-Prozess in Deutschland statt. Die ehemalige Chefsekretärin des KZ Stutthof, Irmgard Furchner, wurde wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt.
Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Diese Themen haben wir heute für Sie: Ab 00:01:20: Im Schmolltalk geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Arbeitskraftabsicherung – und ob man die Grundfähigkeitsversicherung denn dazu zählen darf. Ab 00:07:13: Wir sprechen mit Fabian von Löbbecke und Lydia Dickmeis von HDI über den Verzicht des Versicherers auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. Ab 00:22:08: Und in den News der Woche nimmt die Aufsichtsbehörde Bafin vier Lebensversicherer wegen ihrer Stornoquoten unter die Lupe. Der White-Label-Versicherer Element ist insolvent. Robert Habeck wühlt auf. Und der Versichererverband GDV meldet, dass Wetterextreme die Versicherer auch 2024 wieder Milliarden gekostet haben.
Es wird ihm ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtspflege vorgeworfen. Dabei stellte er sich in der Corona-Zeit schützend – wie es heute Konsens zu sein scheint – vor die Kinder. Die Rede ist vom Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Mit Beschluss vom 19.01.2023 suspendierte das Richterdienstgericht den Familienrichter und kürzte seine Bezüge um 25 Prozent. Gegen diese Entscheidung legte der Richter mit seinem Verteidiger Gerhard Strate Beschwerde ein. Am 20. November bestätigte nun der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Erfurter Landgerichts. Nun ist Christian Dettmar zu einer, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Was hat dieser Richter tatsächlich falsch gemacht, fragt sich der Jurist und Autor Milosz Matuschek. Hören Sie seinen Text, der zunächst auf seinem Substack „Freischwebende Intelligenz“ erschienen war. https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/was-hat-dieser-richter-falsch-gemacht Sprecher: Karsten Troyke www.radiomuenchen.net/ @radiomuenchen www.facebook.com/radiomuenchen www.instagram.com/radio_muenchen/ twitter.com/RadioMuenchen Radio München ist eine gemeinnützige Unternehmung. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen. GLS-Bank IBAN: DE65 4306 0967 8217 9867 00 BIC: GENODEM1GLS Bitcoin Cash (BCH): qqdt3fd56cuwvkqhdwnghskrw8lk75fs6g9pqzejxw Bitcoin (BTC): 3G1wDDH2CDPJ9DHan5TTpsfpSXWhNMCZmQ Ethereum (ETH): 0xB41106C0fa3974353Ef86F62B62228A0f4ad7fe9
Kommentiert wird die Frage nach dem Kanzlerkandidaten bei der SPD sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem Datenleck bei Facebook. Zunächst geht es aber um die Entscheidung der USA, der Ukraine den Einsatz weitreichender Raketen gegen militärische Ziele in Russland zu erlauben. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Fri, 18 Oct 2024 04:00:00 +0000 https://criminal-compliance.podigee.io/229-cr 0a9252276887296ec209f7ce3408fc0e In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließe In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließend geht es um die Begründung des 2. Strafsenats, der feststellte, dass die Annahme von Schmiergeldzahlungen nicht nur eine Korruptionsstrafbarkeit, sondern auch eine Strafbarkeit wegen Untreue begründen könne. Außerdem sprechen Dr. Rosinus und Frau Großmann über die Bedeutung eines funktionierenden Compliance-Management-Systems, um derartige Praktiken zu verhindern. Hier geht‘s zur Entscheidung des BGH: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5313f49e2547b2906fe4f5fd84293ee0&nr=138657&anz=1&pos=0 Hier geht's zur Folge Nr. 58 Antikorruptionscompliance – wozu? https://criminal-compliance.podigee.io/58-neue-episode Hier geht's zur Folge Nr. 78 Rechtsprechungsupdate Korruption – Provisionszahlungen als Bestechung https://criminal-compliance.podigee.io/78-rosinusonair https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/ 229 full In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließe no Untreue,Korruption,Bestechungszahlung,CMS,Compliance Management System,Antikorruptionscompliance Dr. Christian Rosinus
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Was bedeutet klimaneutral? - Urteil des Bundesgerichtshofs zu irreführender Werbung - Novelle der Industrieemissionsrichtline in Kraft getreten Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2023, die sich unter anderem mit der Haftungsbeschränkung von Geschäftsleitern durch Delegation beschäftigt. Dr. Rosinus erklärt im Gespräch den Sachverhalt der Entscheidung und erläutert kurz die maßgeblichen Normen. Sodann geht er auf die Entscheidungsgründe ein und erörtert mögliche Folgen der Entscheidung für die Praxis. Zuletzt spricht Dr. Rosinus noch kurz über mögliche Auswirkungen der zivilrechtlichen Entscheidung auf andere Rechtsgebiete. Hier geht's zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2023 (Az. III ZR 105/22): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135909&pos=22&anz=1125 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Schadensbegriff im Zusammhang mit dem Subventionsbetrug. Dr. Rosinus geht im Gespräch auf den strafrechtlichen Begriff des Subventionsbetrugs ein, erläutert dann die Tatsachen des Falls und die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs. Weiterhin geht er darauf ein, welche Kritik an der Entscheidung geübt wird, und welche Folgen für die Praxis der Beschluss haben könnte. Hier geht's zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2024 (Az. 5 StR 228/23): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&Seite=19&nr=137138&pos=597&anz=1384 Hier geht's zur Folge Nr. 84: Rechtsprechungsupdate – Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Coronahilfen https://criminal-compliance.podigee.io/84-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In vielen deutschen Regionen haben sich in den vergangenen Jahren wieder Wölfe angesiedelt, so auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Wölfe sind nach deutschem und europäischem Recht stark geschützt. Deshalb dürfen sie nur in absoluten Ausnahmefällen getötet werden, wenn sie Schafe oder andere Herdentiere gerissen haben – was immer wieder zu großen Auseinandersetzungen zwischen Tierhaltern und Naturschützern führt. In einem neuen Urteil hat der Europäische Gerichtshof erneut den hohen Schutzstandard betont. Außerdem beleuchten wir aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs, etwa zum Thema Mietkaution.
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball-EM" darf aus rechtlichen Gründen nicht vollständig auf tagesschau.de gezeigt werden.
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball-EM" darf aus rechtlichen Gründen nicht vollständig auf tagesschau.de gezeigt werden.
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter
In dieser neuen Podcast-Folge schauen sich Niko Härting und Stefan Brink (ab Minute 01:09) zunächst eine etwas zu aktuelle Entscheidung des BGH an: In Querbeet analysieren sie den Beschluss des Bundesgerichtshofs, wonach auch die am 1. April in Deutschland in Kraft getretene Cannabis-Teillegalisierung nichts an der Bestimmung einer „nicht geringen Menge“ Tetrahydrocannabinol (THC) ändere (Beschl. v. 18.04.2024, Az. 1 StR 106/2). Wird jemand mit dieser Menge erwischt, wirkt sich das massiv strafverschärfend aus. Anders als der Gesetzgeber geht der BGH dabei davon aus, dass sich an der Risikobewertung bei Cannabis nichts geändert habe – ziemlich steil. Der wohl wegen der Liberalisierung der Rechtslage übereilte Beschluss wies zudem formale Fehler auf, welche der BGH kurzerhand glattzog. Auch das Landgericht Hamburg brütet aktuell über einem spannenden Fall: Weil die Rechtsprechungs-Datenbank OpenJur ein Gerichtsurteil mitsamt dem Klarnamen eines Rechtsanwalts veröffentlichte, fordert dieser nun immateriellen Schadensersatz. Die Plattform veröffentlichte 2022 ein VG-Urteil – mitsamt Angaben über die klammen finanziellen Verhältnisse und dem Namen des Mannes. Mit der Frage: Ist Saal-Öffentlichkeit auch die Internet-Öffentlichkeit? und einer möglichen Presse-Ausnahme nach Art. 85 DS-GVO zugunsten Openjur befasst sich nun das LG. Im Zentrum des Podcasts stehen dann (ab Minute 23:02) zwei hochkarätige Entscheidungen zum Datenschutz: Mit der Festlegung von Mindestsicherheitsstandards und der Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise (es geht um Fingerabdrücke unbescholtener BürgerInnen) befasste sich der EuGH (Urteil vom 21. März 2024 – C-61/22) - und rügte zwar das nach AEUV ungeeignete Gesetzgebungsverfahren, befand die Fingerabdruckpflicht in § 5 PersonalAusweisG aber für angemessen. Die Fingerabdrücke würden ja nur auf dem Personalausweis im Besitz des Betroffenen gespeichert und nicht in einer staatlichen Datenbank; ein Rückgriff auf die Abdrücke erfolge nur, falls das Gesichtsbild bei einer Kontrolle noch Zweifel lasse und dies diene auch dem Schutz vor Identitätsdiebstahl, sei also im Interesse des Betroffenen. Eine sehr grundsätzliche Frage klärte der BGH (2. Zivilsenat, Beschluss vom 23.01.2024 - II ZB 7/23, ab Minute 29:40): In meisterlicher Ausführlichkeit beantwortet der BGH die Frage, warum der Geschäftsführer einer GmbH keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts aus dem Handelsregister hat. Datenschutzkönnen beweist das Gericht auch wenn es darlegt, warum selbst „gefährdete“ Personen kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO haben: Wegen der Rechtspflicht der Registergerichte zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Geschäftsführern nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO scheidet ein Widerspruchsrecht aus, das nur bei Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DS-GVO greift. Wer kann, der kann.
Der Fleet-Fall ist einer der Klassiker der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Der Fall aus dem Deliktsrecht, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen Nutzungsmöglichkeit des Eigentums an einer Sache eine deliktische Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) dar? Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts und zeigt seine ungebrochene Relevanz auf:Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen?Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB?Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt?Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist?Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen?Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist?Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt?Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen? Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Gesetzgebungsupdate zum Thema Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Er erklärt kurz die Debatte über den § 108e StGB, die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Maskenaffäre entbrannte. Dr. Rosinus erklärt die Kritik an der alten Rechtslage und zeigt, was sich durch die Einführung des § 108f StGB ändern wird. Er gibt zudem einen kurzen Überblick über den Tatbestand und bewertet die Neuerung aus Beratersicht. Hier geht's zur Folge 116: Rechtsprechungsupdate – Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre: https://criminal-compliance.podigee.io/116-cr Hier geht's zur Folge Nr. 191: Der Korruptionswahrnehmungsindex 2023: https://criminal-compliance.podigee.io/191-cr
Stefan Brink und Niko Härting freuen sich in der neuen Podcast-Folge (ab Minute 00:39) zunächst über eine aktuelle Entscheidung: In Querbeet begrüßen sie die Wahl von Christina Rost zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt – das wurde nach fast sechs Jahren Sedesvakanz ja auch Zeit! Dann betrachten sie die Schlussanträge des EU-Generalanwalts in der Rechtssache C-768/21 zur Handlungspflicht einer Datenschutzbehörde, der eine begründete Beschwerde vorliegt und gehen auf die Replik zu Stefans Beitrag „Warum der Bundeskanzler nicht auf TikTok tanzen darf“ in FAZ Einspruch ein. Im Zentrum des Podcasts stehen dann (ab Minute 28:45.) zwei sehr unterschiedliche Entscheidungen des BVerfG: Im Beschluss vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23 – gibt die 1. Kammer der Verfassungsbeschwerde von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt statt. Im August 2023 twitterte Reichelt wenig sachlich: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mahnte Reichelt daraufhin wegen falscher Tatsachenbehauptung ab: Es sei kein Euro an die Taliban geflossen, sondern an Nichtregierungsorganisationen und die Vereinten Nationen. Zwar wies das LG Berlin das Ansinnen des BMZ zurück, da juristische Personen des öffentlichen Rechts keinen Ehrenschutz genössen und der Tweet von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, das Kammergericht erließ jedoch am 14.11.23 eine Untersagungsverfügung gegen Reichelt: Auch das BMZ könnte Ehrenschutz erlangen, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit einer Institution gefährdet sei. Dem widersprach das BVerfG und gab Reichelt Recht: Dem Staat komme kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu, er müsse auch scharfe und polemische Kritik aushalten. Erstaunlich nur: Über die offenkundig nicht gegebene Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – es standen Reichelt noch Rechtsbehelfe, auch in der Hauptsache – zur Verfügung, geht Karlsruhe mit einem Halbsatz hinweg. Damit agiert es zunehmend unberechenbar – und völlig anders als bei der Verfassungsbeschwerde des (CUM) EX-Bankers Christian Olearius (Beschluss vom 10.4.2024 1 BvR 2279/23 – ab Minute 44:17), wo die Anforderungen an eine schlüssig begründete Verfassungsbeschwerde äußerst hoch gehängt werden: Die Beschwerde ließe „eine substantiierte Auseinandersetzung mit der seitens des Bundesgerichtshofs herangezogenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vermissen“ – weswegen gravierende Fragen zum Schutz von Tagebuchaufzeichnungen und zu § 353d Nr. 3 StGB unbeantwortet bleiben. Karlsruhe praktiziert also ein „freies Annahmeverfahren bei Verfassungsbeschwerden“ – schade nur, dass dies so nicht im Gesetz steht.
Immer wieder streiten Wohnungseigentümergemeinschaften darüber, wer welche Kosten tragen muss. Was gilt, wenn Autostellplätze oder Dachfenster repariert werden, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, aber nur einzelnen Eigentümern zugutekommen? Welche baulichen Veränderungen am Haus muss die Gemeinschaft hinnehmen, wenn Teile des Hauses behindertengerecht umgebaut werden sollen? Wer haftet für zu hohe Werkstattkosten, der Unfallverursacher oder der Geschädigte? Der BGH hat in jüngster Zeit wieder einige interessante Urteile gefällt, die wir besprechen.
Hohe Mieten, hohe Energiekosten, hohe Lebensmittelpreise... angesichts der hohen Teuerung wird jeder Cent zweimal umgedreht. Deshalb denken viele Menschen darüber nach, bei längerer Abwesenheit ihre Wohnung unterzuvermieten. Aber das ist oft gar nicht so einfach. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt allerdings, dass sogar Mieter von Einzimmerwohnungen ihr Apartment untervermieten dürfen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Sie warben damit, über ihre Server könne man alles verbreiten, außer Kinderpornographie und Terrorismus. Und sie sicherten ihren Kunden zu, sie immer online zu halten und vor staatlichem Zugriff zu schützen - die Bertreiber des so genannten Cyberbunkers. In einem ehemaligen Nato-Bunker hatten sie ihr Rechenzentrum aufgeschlagen. Etwa 250.000 Straftaten waren dann von ihren Kunden über die Server im Darknet begangen worden. Das Landgericht Trier hatte die Betreiber 2021 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Stefanie Georgi ist Richterin am Landgericht Trier. Sie war Berichterstatterin in dem Verfahren, hat also maßgeblich an dem Urteil mitgewirkt. Justizreporter Kolja Schwartz spricht mit ihr über das Urteil, die Schwierigkeiten des Verfahrens und die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs dazu.
Darf der Eigentümer einer Doppelhaushälfte im Garten einen Swimmingpool bauen, ohne seinen Nachbarn um Erlaubnis zu fragen? Wie lange dürfen Mieter Fragen zur Mietpreisbremse stellen - wann verjähren Auskunftsansprüche gegen Vermieter? Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit wieder viele Urteile gefällt, die für Verbraucherinnen und Verbraucher von Interesse sind. Wir von der SWR-Rechtsredaktion fassen die aus unserer Sicht wichtigsten Entscheidungen zusammen.
Das Gemälde „Kalabrische Küste“ von Andreas Achenbach steht in der Lost Art-Datenbank als potentielle NS-Raubkunst. 1937 hatte es der jüdische Kunsthändler Max Stern an eine Privatperson in Essen verkauft, weil er seine Düsseldorfer Galerie auf Druck der Nazis aufgeben musste und nach Kanada auswanderte. Der Kläger erwarb das Bild 1999 im Rahmen einer Auktion in London. Nun klagt er vor dem BGH, denn er habe es damals in gutem Glauben erworben und wolle nicht, dass der Marktwert des Gemäldes durch den Eintrag als potenzielle NS-Raubkunst geschmälert wird. „Ich denke, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht ganz eindeutig vorherzusehen ist", sagt Kunsthistorikerin Jasmin Hartmann, Leiterin der Koordinierungsstelle Provenienzforschung NRW, „für die Provenienzforschung die Liste „Lost Art“ immer noch einer der wichtigsten Ausgangszellen ist, um Raubgut zu finden und aufzuklären.“ Und jeder Eintrag sei potenziell wichtig. „Und das wäre natürlich total misslich, wenn Einträge von Werken, die sich im Privatbesitz zu finden, ohne weitere Begründung jetzt oder zukünftig ausgetragen werden könnten.“ Jetzt sei der Gesetzgeber in der Pflicht, eine rechtsstaatliche, tragfähige Lösung für alle zu schaffen.
In Folge 257 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir mit der Bonner Juraprofessorin Louisa Specht-Riemenschneider die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Auslistung unliebsamer Google-Ergebnisse.
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs schreckte die gesamte Bankenwelt auf: Im April 2021 erklärte die oberste Rechtsinstanz die sogenannte Zustimmungsfiktion für unwirksam. Bis dahin konnten Banken ihre Geschäftsbedingungen und Preise einseitig ändern, ohne dass Kunden sich damit ausdrücklich einverstanden erklären mussten. Es reichte aus, wenn der Kunde über die Inhalte informiert wurde und nicht innerhalb von zwei Monaten Widerspruch einlegte. Infolge der neuen Rechtsprechung müssen Banken seit diesem Zeitpunkt alle Kunden um aktive Zustimmung bitten, damit Vereinbarungen Gültigkeit erlangen.Viele Menschen stellen sich Gottes Handeln ähnlich wie die frühere Praxis der Banken vor. Sie denken, Gottes Rettungsangebot wird automatisch für alle gültig. Doch sie irren, wenn sie unterstellen, dass Gott am Ende alle Menschen in den Himmel bringt. Denn Gottes Prinzip entspricht dem, was der Verbraucherschutz eingeklagt hat: Menschen sollen frei entscheiden können! Gott nutzt seine Macht nicht aus, um sich uns gegen unseren Willen aufzuzwingen. Er lässt uns die Wahl, nachdem er uns durch sein Wort über das informiert hat, was er zu unseren Gunsten getan hat: Er sandte seinen Sohn, der unsere Schuld und Sünde am Kreuz trug. Damit zeigte er seine Liebe und öffnete den Weg in den Himmel. Von Gottes Seite aus sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit wir Vergebung und ewiges Leben erhalten können. Seine Einladung zum Glauben gilt: Jeder, der seinen Namen anruft, wird gerettet werden! Nun kommt es auf unsere Reaktion an. Ein einfaches, ernst gemeintes Gebet reicht aus, um mit Jesus Christus in eine verbindliche Beziehung einzutreten. Haben Sie auf Gottes Einladung schon reagiert?Diese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
"Wenn das kein Mord ist, was ist dann einer?" Die grausamen Taten am Bunker Valentin haben ein langes juristisches Nachspiel. 49 Verhandlungstage dauert es bis zum Urteil. Das sorgt dann für Empörung und ein deutliches Einschreiten des Bundesgerichtshofs, weil die Strafen in den Augen vieler zu milde ausfallen. Außerdem: Viele Jahre nach dem ersten Prozess folgt noch eine überraschende Zugabe, für die ein Richter extra aus dem Urlaub geholt wird.
Wir von der SWR-Rechtsredaktion sind regelmäßig beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und berichten über viele Urteile, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind. Da hat sich im Jahr 2022 erneut einiges angesammelt: Dürfen Banken für ein Bausparkonto Gebühren berechnen? Wie scharf darf ich im Internet einen Ebay-Händler kritisieren, wenn ich mit ihm unzufrieden bin? Muss ich mich auf Facebook mit meinem richtigen Namen anmelden oder darf ich auch einen Fantasienamen verwenden? Zum Jahreswechsel blicken wir zurück auf besonders interessante Entscheidungen des BGH.
Wir beginnen den ersten Teil unseres Programms mit einem Rückblick auf einige Nachrichten, die diese Woche Schlagzeilen gemacht haben. Zunächst werden wir das persönliche Treffen zwischen US-Präsident Joe Biden und seinem chinesischen Amtskollegen Xi Jinping am Montag auf Bali im Vorfeld des G20-Gipfels diskutieren. Anschließend kommentieren wir die europäischen Reaktionen auf das unerwartete Ergebnis der Zwischenwahlen in den USA. Wir werden außerdem über die Proteste von Umweltaktivisten in ganz Europa sprechen, die ein Verbot von Privatjets fordern. Diese Proteste fallen zeitlich mit der Klimakonferenz COP27 in Ägypten zusammen. Und zum Schluss sprechen wir über einen türkischen Gewerkschaftsführer, der im Gefängnis sitzt, weil er Kulturen, die Brot essen, ... „dumm“ genannt hat. Weiter geht es mit dem zweiten Teil unseres Programms, „Trending in Germany“. Heute werden wir ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs diskutieren, laut dem ein Vermieter die Kosten für eine Recycling-Inspektion auf die Mieter umlegen kann. Außerdem sprechen wir über den sogenannten „Glücksatlas“, der jedes Jahr die Zufriedenheit der Deutschen dokumentiert. Interessant ist der Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern. Wir diskutieren, warum Berlin traditionell immer schlecht abschneidet. Treffen von Biden und Xi Jinping vor dem G20-Gipfel Europa reflektiert über die Ergebnisse der Zwischenwahlen in den USA Aktivisten protestieren gegen Privatjets von Klimakonferenz-Teilnehmern Türkischer Gewerkschaftsführer inhaftiert, weil er Kulturen, die Brot essen, als dumm bezeichnete Bundesgerichtshof (BGH): Mieter müssen für Recycling-Inspektor aufkommen Unglückliche Berliner
In Folge 228 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sprechen wir mit der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, über die Transparenz des bundesgerichtlichen Wahlverfahrens, zu dem schon die FDP-Vorschläge im F.A.Z. Einspruch Magazin unterbreitet hat. Es geht um den Vorwurf übermäßigen parteipolitischen Einflusses und darum, wie man noch mehr Frauen in Führungspositionen in der Justiz bringen kann.
In Folge 222 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sprechen wir mit dem Bundesfinanzminister über die Strategien der Bundesregierung, die Energiekrise abzufedern. Außerdem reden wir über die Erfolgsaussichten von Gerhard Schröders Klage gegen den Bundestag, die Nachwuchssorgen der Sozialgerichte und eine besondere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Beihilfe zum Suizid.
Wir beginnen unser Programm mit einigen Nachrichten, die diese Woche Schlagzeilen gemacht haben. In unserer ersten Story werden wir die Inflationsrate in der Eurozone besprechen, die im Mai 8,1 % erreicht hat. Danach sprechen wir über die Entscheidung des russischen Journalisten Dmitri Muratow, seine Nobelpreismedaille für 98,3 Millionen Euro zu versteigern, um ukrainischen Flüchtlingskindern zu helfen. In unserem wissenschaftlichen Teil werden wir diskutieren, wie leuchtende Farben und Pflanzen die Moral steigern können. Das wurde in einer neuen französischen Studie gezeigt. Und zum Schluss sprechen wir über ein interessantes neues Exponat im Penis-Museum in Reykjavik in Island. Jetzt geht es weiter mit der Ankündigung für den zweiten Teil unseres Programms, „Trending in Germany“. Wir werden das Urteil des Bundesgerichtshofs diskutieren, laut dem das antisemitische und beleidigende „Judensau“-Relief an der Fassade der Stadtkirche in Wittenberg bleiben darf. Die Kirchengemeinde hatte das Schandmal 1988 durch die Anbringung einer Gedenktafel in ein Mahnmal verwandelt. Außerdem sprechen wir über den Vorschlag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, einen Pflichtdienst im sozialen Bereich für junge Leute einzuführen. Obwohl die Mehrheit der Deutschen diesen Vorschlag ablehnt, gibt es auch Argumente dafür. Wirtschaftliche Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine: Inflation in Europa übersteigt 8 % Dmitri Muratow versteigert seine Nobelpreismedaille für 98,3 Millionen Euro, um ukrainischen Kindern zu helfen Mehr Farbe und mehr Pflanzen in Städten sind gut für die Seele Das Penis-Museum in Island zeigt einen Abguss des Penis von Jimi Hendrix Bundesgerichtshof: „Judensau“-Relief an Luthers Kirche in Wittenberg darf bleiben Pflichtdienst in Deutschland?
Kommentiert werden die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine mögliche Reise von Bundeskanzler Scholz nach Kiew. Zunächst geht es aber um das Urteil des Bundesgerichtshofs zur antijüdischen Schmähplastik an der Stadtkirche von Wittenberg.www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Im Mittelpunkt der Kommentare steht das Urteil des Bundesgerichtshofs zur antijüdischen Schmähplastik an der Stadtkirche von Wittenberg.www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Das Wichtigste für Sie an diesem Dienstag: Im Streit um die antijüdische Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche fällt das Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Deutschen wollen beim Urlaub sparen. Und: Sensationeller Fund vor der Küste Großbritanniens.
Plattformen wie YouTube müssen künftig sorgfältiger prüfen, welche Inhalte User hochladen. Ansonsten könnten sie bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Schadenersatz verklagt werden. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs.Franz Hofmann im Gespräch mit Nicole Dittmerwww.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9Direkter Link zur Audiodatei
In Folge 208 begrüßen Sie Corinna Budras und Pia Lorenz. Das Thema der Woche ist diesmal ein Urteil, das noch keines ist: Bisher gibt es nur einen Entscheidungsentwurf des amerikanischen Supreme Court, der aber das Zeug hat, die USA in einen neuen Kulturkampf zu treiben: Offensichtlich ist die Mehrheit der Richter dafür, das Grundsatzurteil Roe vs. Wade aufzuheben und den Bundesstaaten zu erlauben, Abtreibungen zu regulieren – oder gar ganz zu verbieten. Wir sprechen mit dem F.A.Z.-Feuilleton-Redakteur Patrick Bahners über die Konsequenzen, die ein solches Urteil hätte. Windparkbetreiber dürfen dazu gezwungen werden, die Anwohner finanziell an den Windparks zu beteiligen, um die Akzeptanz für die Riesenräder zu erhöhen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt und damit dem Gesetzgeber weiteren Spielraum gegeben, zugunsten des Klimaschutzes die Rechte von Unternehmen einzuschränken. In Zusammenhang mit den endlosen Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie beschäftigen wir uns mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob Fitnessstudiobetreiber ihren Kunden die Mitgliedsbeiträge für die Zeit des Lockdowns zurückerstatten müssen. Außerdem hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Geld für Überstunden verlangen können. Und schließlich küren wir das gerechte Urteil der Woche.