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FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Gerade in der Krise eines Unternehmens gibt es für Aufsichtsräte zahlreiche Haftungsrisiken, wenn sie ihren Überwachungspflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen. Insolvenzverwalter nehmen Aufsichtsräte häufig in Anspruch, um Geld für die Gläubiger zu sichern. Der Fall Wirecard hat dies einmal mehr bestätigt, auch wenn vor dem Landgericht München nur die Klage des Insolvenzverwalters gegen drei ehemalige Vorstände erfolgreich war. Der ebenfalls beklagte ehemalige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende wurde hingegen nicht verurteilt. Angesichts steigender Insolvenzahlen und einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollten Aufsichtsräte jedoch genau wissen, auf welche Punkte sie achten sollten und wie sie sich schützen können. Über dieses Thema sprechen wir heute mit Thomas Dömmecke. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Der Aufsichtsrat.
Bisher ist die Zugspitze der höchste deutsche Berg, doch bald kommt der neue Schuldenberg, über den Dr. Klaus-Rüdiger Mai berichtet. Union und SPD wollen Schulden in ungeahnter Höhe aufnehmen, der abgewählte Bundestag und die Grünen sollen bei der Umsetzung helfen. Mit dem Rechtsanwalt René Boyke analysieren wir einen aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs. Demnach darf Deutschland einen ukrainischen Kriegsdienstverweigerer an sein Heimatland ausliefern, obwohl er dort in den Krieg geschickt werden könnte. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf Deutsche haben. Außerdem begrüßen wir den Islamkritiker Ridvan Aydemir und Markus Vahlefeld kommentiert den Abschied von Annalena Baerbock aus der Spitzenpolitik.
Du sollst nicht töten – dieses uralte, universelle Gebot dürfte weiten Teilen der Menschheit bekannt sein. Du sollst nicht töten – daran kann sich aber nicht halten, wer gegen seinen Willen in den Krieg geschickt wird. Es sei denn, er lässt sich ohne Gegenwehr selbst töten. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Rücksendung ukrainischerWeiterlesen
Der SWR1-Radioreport Recht blickt auf das vergangene Jahr zurück und stellt die wichtigs-ten BGH-Entscheidungen 2024 vor. Es geht zum Beispiel um einen Familienrichter aus Wei-mar, der eigenmächtig Corona-Maßnahmen an Schulen aufhob, oder um eine Waschanlage und ein Auto, die nicht zueinander passten – zulasten eines Autospoilers, der von der Anlage abgerissen wurde. Außerdem fand im Sommer 2024 der vielleicht letzten KZ-Prozess in Deutschland statt. Die ehemalige Chefsekretärin des KZ Stutthof, Irmgard Furchner, wurde wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt.
Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Diese Themen haben wir heute für Sie: Ab 00:01:20: Im Schmolltalk geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Arbeitskraftabsicherung – und ob man die Grundfähigkeitsversicherung denn dazu zählen darf. Ab 00:07:13: Wir sprechen mit Fabian von Löbbecke und Lydia Dickmeis von HDI über den Verzicht des Versicherers auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung. Ab 00:22:08: Und in den News der Woche nimmt die Aufsichtsbehörde Bafin vier Lebensversicherer wegen ihrer Stornoquoten unter die Lupe. Der White-Label-Versicherer Element ist insolvent. Robert Habeck wühlt auf. Und der Versichererverband GDV meldet, dass Wetterextreme die Versicherer auch 2024 wieder Milliarden gekostet haben.
Es wird ihm ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtspflege vorgeworfen. Dabei stellte er sich in der Corona-Zeit schützend – wie es heute Konsens zu sein scheint – vor die Kinder. Die Rede ist vom Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Mit Beschluss vom 19.01.2023 suspendierte das Richterdienstgericht den Familienrichter und kürzte seine Bezüge um 25 Prozent. Gegen diese Entscheidung legte der Richter mit seinem Verteidiger Gerhard Strate Beschwerde ein. Am 20. November bestätigte nun der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Erfurter Landgerichts. Nun ist Christian Dettmar zu einer, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Was hat dieser Richter tatsächlich falsch gemacht, fragt sich der Jurist und Autor Milosz Matuschek. Hören Sie seinen Text, der zunächst auf seinem Substack „Freischwebende Intelligenz“ erschienen war. https://www.freischwebende-intelligenz.org/p/was-hat-dieser-richter-falsch-gemacht Sprecher: Karsten Troyke www.radiomuenchen.net/ @radiomuenchen www.facebook.com/radiomuenchen www.instagram.com/radio_muenchen/ twitter.com/RadioMuenchen Radio München ist eine gemeinnützige Unternehmung. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen. GLS-Bank IBAN: DE65 4306 0967 8217 9867 00 BIC: GENODEM1GLS Bitcoin Cash (BCH): qqdt3fd56cuwvkqhdwnghskrw8lk75fs6g9pqzejxw Bitcoin (BTC): 3G1wDDH2CDPJ9DHan5TTpsfpSXWhNMCZmQ Ethereum (ETH): 0xB41106C0fa3974353Ef86F62B62228A0f4ad7fe9
Kommentiert wird die Frage nach dem Kanzlerkandidaten bei der SPD sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem Datenleck bei Facebook. Zunächst geht es aber um die Entscheidung der USA, der Ukraine den Einsatz weitreichender Raketen gegen militärische Ziele in Russland zu erlauben. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Fri, 18 Oct 2024 04:00:00 +0000 https://criminal-compliance.podigee.io/229-cr 0a9252276887296ec209f7ce3408fc0e In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließe In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließend geht es um die Begründung des 2. Strafsenats, der feststellte, dass die Annahme von Schmiergeldzahlungen nicht nur eine Korruptionsstrafbarkeit, sondern auch eine Strafbarkeit wegen Untreue begründen könne. Außerdem sprechen Dr. Rosinus und Frau Großmann über die Bedeutung eines funktionierenden Compliance-Management-Systems, um derartige Praktiken zu verhindern. Hier geht‘s zur Entscheidung des BGH: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5313f49e2547b2906fe4f5fd84293ee0&nr=138657&anz=1&pos=0 Hier geht's zur Folge Nr. 58 Antikorruptionscompliance – wozu? https://criminal-compliance.podigee.io/58-neue-episode Hier geht's zur Folge Nr. 78 Rechtsprechungsupdate Korruption – Provisionszahlungen als Bestechung https://criminal-compliance.podigee.io/78-rosinusonair https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/ 229 full In der heutigen Folge geht es um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2024 (2 StR 453/23). Im Gespräch mit Dr. Rosinus beleuchtet Theresa Großmann zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt der Entscheidung und den Gang des Verfahrens. Anschließe no Untreue,Korruption,Bestechungszahlung,CMS,Compliance Management System,Antikorruptionscompliance Dr. Christian Rosinus
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Was bedeutet klimaneutral? - Urteil des Bundesgerichtshofs zu irreführender Werbung - Novelle der Industrieemissionsrichtline in Kraft getreten Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. November 2023, die sich unter anderem mit der Haftungsbeschränkung von Geschäftsleitern durch Delegation beschäftigt. Dr. Rosinus erklärt im Gespräch den Sachverhalt der Entscheidung und erläutert kurz die maßgeblichen Normen. Sodann geht er auf die Entscheidungsgründe ein und erörtert mögliche Folgen der Entscheidung für die Praxis. Zuletzt spricht Dr. Rosinus noch kurz über mögliche Auswirkungen der zivilrechtlichen Entscheidung auf andere Rechtsgebiete. Hier geht's zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2023 (Az. III ZR 105/22): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=135909&pos=22&anz=1125 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Diese Woche beleuchtet Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Schadensbegriff im Zusammhang mit dem Subventionsbetrug. Dr. Rosinus geht im Gespräch auf den strafrechtlichen Begriff des Subventionsbetrugs ein, erläutert dann die Tatsachen des Falls und die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs. Weiterhin geht er darauf ein, welche Kritik an der Entscheidung geübt wird, und welche Folgen für die Praxis der Beschluss haben könnte. Hier geht's zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2024 (Az. 5 StR 228/23): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&Seite=19&nr=137138&pos=597&anz=1384 Hier geht's zur Folge Nr. 84: Rechtsprechungsupdate – Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Coronahilfen https://criminal-compliance.podigee.io/84-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
In vielen deutschen Regionen haben sich in den vergangenen Jahren wieder Wölfe angesiedelt, so auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Wölfe sind nach deutschem und europäischem Recht stark geschützt. Deshalb dürfen sie nur in absoluten Ausnahmefällen getötet werden, wenn sie Schafe oder andere Herdentiere gerissen haben – was immer wieder zu großen Auseinandersetzungen zwischen Tierhaltern und Naturschützern führt. In einem neuen Urteil hat der Europäische Gerichtshof erneut den hohen Schutzstandard betont. Außerdem beleuchten wir aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs, etwa zum Thema Mietkaution.
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball-EM" darf aus rechtlichen Gründen nicht vollständig auf tagesschau.de gezeigt werden.
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter Hinweis: Der Beitrag zum Thema "Fußball-EM" darf aus rechtlichen Gründen nicht vollständig auf tagesschau.de gezeigt werden.
Beratungen über Besetzung von Spitzenposten bei EU-Gipfel in Brüssel, Neue Einbürgerungsregeln treten in Kraft, Debatte im Bundestag über Streit bei Bezahlung von FFP2-Masken aus der Corona-Zeit, Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene und Säuglinge, Tarifabschluss in der Chemieindustrie nach drei Verhandlungsrunden, Von Süßwarenhersteller verwendetes Label "klimaneutral" nach Urteil des Bundesgerichtshofs irreführend für Verbraucher, Aufgefundene Kinderleiche wohl vermisster Junge Arian, Wahl von Katrin Vernau zur neuen Intendantin des WDR, Deutsches Team bereitet sich auf Achtelfinale der Fußball-EM vor, Versteigerung einer Harry Potter-Zeichnung für eine Rekordsumme in New York, Das Wetter
In dieser neuen Podcast-Folge schauen sich Niko Härting und Stefan Brink (ab Minute 01:09) zunächst eine etwas zu aktuelle Entscheidung des BGH an: In Querbeet analysieren sie den Beschluss des Bundesgerichtshofs, wonach auch die am 1. April in Deutschland in Kraft getretene Cannabis-Teillegalisierung nichts an der Bestimmung einer „nicht geringen Menge“ Tetrahydrocannabinol (THC) ändere (Beschl. v. 18.04.2024, Az. 1 StR 106/2). Wird jemand mit dieser Menge erwischt, wirkt sich das massiv strafverschärfend aus. Anders als der Gesetzgeber geht der BGH dabei davon aus, dass sich an der Risikobewertung bei Cannabis nichts geändert habe – ziemlich steil. Der wohl wegen der Liberalisierung der Rechtslage übereilte Beschluss wies zudem formale Fehler auf, welche der BGH kurzerhand glattzog. Auch das Landgericht Hamburg brütet aktuell über einem spannenden Fall: Weil die Rechtsprechungs-Datenbank OpenJur ein Gerichtsurteil mitsamt dem Klarnamen eines Rechtsanwalts veröffentlichte, fordert dieser nun immateriellen Schadensersatz. Die Plattform veröffentlichte 2022 ein VG-Urteil – mitsamt Angaben über die klammen finanziellen Verhältnisse und dem Namen des Mannes. Mit der Frage: Ist Saal-Öffentlichkeit auch die Internet-Öffentlichkeit? und einer möglichen Presse-Ausnahme nach Art. 85 DS-GVO zugunsten Openjur befasst sich nun das LG. Im Zentrum des Podcasts stehen dann (ab Minute 23:02) zwei hochkarätige Entscheidungen zum Datenschutz: Mit der Festlegung von Mindestsicherheitsstandards und der Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise (es geht um Fingerabdrücke unbescholtener BürgerInnen) befasste sich der EuGH (Urteil vom 21. März 2024 – C-61/22) - und rügte zwar das nach AEUV ungeeignete Gesetzgebungsverfahren, befand die Fingerabdruckpflicht in § 5 PersonalAusweisG aber für angemessen. Die Fingerabdrücke würden ja nur auf dem Personalausweis im Besitz des Betroffenen gespeichert und nicht in einer staatlichen Datenbank; ein Rückgriff auf die Abdrücke erfolge nur, falls das Gesichtsbild bei einer Kontrolle noch Zweifel lasse und dies diene auch dem Schutz vor Identitätsdiebstahl, sei also im Interesse des Betroffenen. Eine sehr grundsätzliche Frage klärte der BGH (2. Zivilsenat, Beschluss vom 23.01.2024 - II ZB 7/23, ab Minute 29:40): In meisterlicher Ausführlichkeit beantwortet der BGH die Frage, warum der Geschäftsführer einer GmbH keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts aus dem Handelsregister hat. Datenschutzkönnen beweist das Gericht auch wenn es darlegt, warum selbst „gefährdete“ Personen kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO haben: Wegen der Rechtspflicht der Registergerichte zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Geschäftsführern nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO scheidet ein Widerspruchsrecht aus, das nur bei Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DS-GVO greift. Wer kann, der kann.
In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Gesetzgebungsupdate zum Thema Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Er erklärt kurz die Debatte über den § 108e StGB, die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Maskenaffäre entbrannte. Dr. Rosinus erklärt die Kritik an der alten Rechtslage und zeigt, was sich durch die Einführung des § 108f StGB ändern wird. Er gibt zudem einen kurzen Überblick über den Tatbestand und bewertet die Neuerung aus Beratersicht. Hier geht's zur Folge 116: Rechtsprechungsupdate – Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre: https://criminal-compliance.podigee.io/116-cr Hier geht's zur Folge Nr. 191: Der Korruptionswahrnehmungsindex 2023: https://criminal-compliance.podigee.io/191-cr
Der Fleet-Fall ist einer der Klassiker der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Der Fall aus dem Deliktsrecht, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen Nutzungsmöglichkeit des Eigentums an einer Sache eine deliktische Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) dar? Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts und zeigt seine ungebrochene Relevanz auf:Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen?Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB?Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt?Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist?Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen?Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist?Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt?Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen? Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
Stefan Brink und Niko Härting freuen sich in der neuen Podcast-Folge (ab Minute 00:39) zunächst über eine aktuelle Entscheidung: In Querbeet begrüßen sie die Wahl von Christina Rost zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt – das wurde nach fast sechs Jahren Sedesvakanz ja auch Zeit! Dann betrachten sie die Schlussanträge des EU-Generalanwalts in der Rechtssache C-768/21 zur Handlungspflicht einer Datenschutzbehörde, der eine begründete Beschwerde vorliegt und gehen auf die Replik zu Stefans Beitrag „Warum der Bundeskanzler nicht auf TikTok tanzen darf“ in FAZ Einspruch ein. Im Zentrum des Podcasts stehen dann (ab Minute 28:45.) zwei sehr unterschiedliche Entscheidungen des BVerfG: Im Beschluss vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23 – gibt die 1. Kammer der Verfassungsbeschwerde von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt statt. Im August 2023 twitterte Reichelt wenig sachlich: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mahnte Reichelt daraufhin wegen falscher Tatsachenbehauptung ab: Es sei kein Euro an die Taliban geflossen, sondern an Nichtregierungsorganisationen und die Vereinten Nationen. Zwar wies das LG Berlin das Ansinnen des BMZ zurück, da juristische Personen des öffentlichen Rechts keinen Ehrenschutz genössen und der Tweet von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, das Kammergericht erließ jedoch am 14.11.23 eine Untersagungsverfügung gegen Reichelt: Auch das BMZ könnte Ehrenschutz erlangen, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit einer Institution gefährdet sei. Dem widersprach das BVerfG und gab Reichelt Recht: Dem Staat komme kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu, er müsse auch scharfe und polemische Kritik aushalten. Erstaunlich nur: Über die offenkundig nicht gegebene Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – es standen Reichelt noch Rechtsbehelfe, auch in der Hauptsache – zur Verfügung, geht Karlsruhe mit einem Halbsatz hinweg. Damit agiert es zunehmend unberechenbar – und völlig anders als bei der Verfassungsbeschwerde des (CUM) EX-Bankers Christian Olearius (Beschluss vom 10.4.2024 1 BvR 2279/23 – ab Minute 44:17), wo die Anforderungen an eine schlüssig begründete Verfassungsbeschwerde äußerst hoch gehängt werden: Die Beschwerde ließe „eine substantiierte Auseinandersetzung mit der seitens des Bundesgerichtshofs herangezogenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vermissen“ – weswegen gravierende Fragen zum Schutz von Tagebuchaufzeichnungen und zu § 353d Nr. 3 StGB unbeantwortet bleiben. Karlsruhe praktiziert also ein „freies Annahmeverfahren bei Verfassungsbeschwerden“ – schade nur, dass dies so nicht im Gesetz steht.
Immer wieder streiten Wohnungseigentümergemeinschaften darüber, wer welche Kosten tragen muss. Was gilt, wenn Autostellplätze oder Dachfenster repariert werden, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, aber nur einzelnen Eigentümern zugutekommen? Welche baulichen Veränderungen am Haus muss die Gemeinschaft hinnehmen, wenn Teile des Hauses behindertengerecht umgebaut werden sollen? Wer haftet für zu hohe Werkstattkosten, der Unfallverursacher oder der Geschädigte? Der BGH hat in jüngster Zeit wieder einige interessante Urteile gefällt, die wir besprechen.
Hohe Mieten, hohe Energiekosten, hohe Lebensmittelpreise... angesichts der hohen Teuerung wird jeder Cent zweimal umgedreht. Deshalb denken viele Menschen darüber nach, bei längerer Abwesenheit ihre Wohnung unterzuvermieten. Aber das ist oft gar nicht so einfach. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt allerdings, dass sogar Mieter von Einzimmerwohnungen ihr Apartment untervermieten dürfen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Sie warben damit, über ihre Server könne man alles verbreiten, außer Kinderpornographie und Terrorismus. Und sie sicherten ihren Kunden zu, sie immer online zu halten und vor staatlichem Zugriff zu schützen - die Bertreiber des so genannten Cyberbunkers. In einem ehemaligen Nato-Bunker hatten sie ihr Rechenzentrum aufgeschlagen. Etwa 250.000 Straftaten waren dann von ihren Kunden über die Server im Darknet begangen worden. Das Landgericht Trier hatte die Betreiber 2021 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Stefanie Georgi ist Richterin am Landgericht Trier. Sie war Berichterstatterin in dem Verfahren, hat also maßgeblich an dem Urteil mitgewirkt. Justizreporter Kolja Schwartz spricht mit ihr über das Urteil, die Schwierigkeiten des Verfahrens und die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs dazu.
Darf der Eigentümer einer Doppelhaushälfte im Garten einen Swimmingpool bauen, ohne seinen Nachbarn um Erlaubnis zu fragen? Wie lange dürfen Mieter Fragen zur Mietpreisbremse stellen - wann verjähren Auskunftsansprüche gegen Vermieter? Der Bundesgerichtshof hat in jüngster Zeit wieder viele Urteile gefällt, die für Verbraucherinnen und Verbraucher von Interesse sind. Wir von der SWR-Rechtsredaktion fassen die aus unserer Sicht wichtigsten Entscheidungen zusammen.
Das Gemälde „Kalabrische Küste“ von Andreas Achenbach steht in der Lost Art-Datenbank als potentielle NS-Raubkunst. 1937 hatte es der jüdische Kunsthändler Max Stern an eine Privatperson in Essen verkauft, weil er seine Düsseldorfer Galerie auf Druck der Nazis aufgeben musste und nach Kanada auswanderte. Der Kläger erwarb das Bild 1999 im Rahmen einer Auktion in London. Nun klagt er vor dem BGH, denn er habe es damals in gutem Glauben erworben und wolle nicht, dass der Marktwert des Gemäldes durch den Eintrag als potenzielle NS-Raubkunst geschmälert wird. „Ich denke, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht ganz eindeutig vorherzusehen ist", sagt Kunsthistorikerin Jasmin Hartmann, Leiterin der Koordinierungsstelle Provenienzforschung NRW, „für die Provenienzforschung die Liste „Lost Art“ immer noch einer der wichtigsten Ausgangszellen ist, um Raubgut zu finden und aufzuklären.“ Und jeder Eintrag sei potenziell wichtig. „Und das wäre natürlich total misslich, wenn Einträge von Werken, die sich im Privatbesitz zu finden, ohne weitere Begründung jetzt oder zukünftig ausgetragen werden könnten.“ Jetzt sei der Gesetzgeber in der Pflicht, eine rechtsstaatliche, tragfähige Lösung für alle zu schaffen.
In Folge 257 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir mit der Bonner Juraprofessorin Louisa Specht-Riemenschneider die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Auslistung unliebsamer Google-Ergebnisse.
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs schreckte die gesamte Bankenwelt auf: Im April 2021 erklärte die oberste Rechtsinstanz die sogenannte Zustimmungsfiktion für unwirksam. Bis dahin konnten Banken ihre Geschäftsbedingungen und Preise einseitig ändern, ohne dass Kunden sich damit ausdrücklich einverstanden erklären mussten. Es reichte aus, wenn der Kunde über die Inhalte informiert wurde und nicht innerhalb von zwei Monaten Widerspruch einlegte. Infolge der neuen Rechtsprechung müssen Banken seit diesem Zeitpunkt alle Kunden um aktive Zustimmung bitten, damit Vereinbarungen Gültigkeit erlangen.Viele Menschen stellen sich Gottes Handeln ähnlich wie die frühere Praxis der Banken vor. Sie denken, Gottes Rettungsangebot wird automatisch für alle gültig. Doch sie irren, wenn sie unterstellen, dass Gott am Ende alle Menschen in den Himmel bringt. Denn Gottes Prinzip entspricht dem, was der Verbraucherschutz eingeklagt hat: Menschen sollen frei entscheiden können! Gott nutzt seine Macht nicht aus, um sich uns gegen unseren Willen aufzuzwingen. Er lässt uns die Wahl, nachdem er uns durch sein Wort über das informiert hat, was er zu unseren Gunsten getan hat: Er sandte seinen Sohn, der unsere Schuld und Sünde am Kreuz trug. Damit zeigte er seine Liebe und öffnete den Weg in den Himmel. Von Gottes Seite aus sind alle Voraussetzungen erfüllt, damit wir Vergebung und ewiges Leben erhalten können. Seine Einladung zum Glauben gilt: Jeder, der seinen Namen anruft, wird gerettet werden! Nun kommt es auf unsere Reaktion an. Ein einfaches, ernst gemeintes Gebet reicht aus, um mit Jesus Christus in eine verbindliche Beziehung einzutreten. Haben Sie auf Gottes Einladung schon reagiert?Diese und viele weitere Andachten online lesenWeitere Informationen zu »Leben ist mehr« erhalten Sie unter www.lebenistmehr.deAudioaufnahmen: Radio Segenswelle
"Wenn das kein Mord ist, was ist dann einer?" Die grausamen Taten am Bunker Valentin haben ein langes juristisches Nachspiel. 49 Verhandlungstage dauert es bis zum Urteil. Das sorgt dann für Empörung und ein deutliches Einschreiten des Bundesgerichtshofs, weil die Strafen in den Augen vieler zu milde ausfallen. Außerdem: Viele Jahre nach dem ersten Prozess folgt noch eine überraschende Zugabe, für die ein Richter extra aus dem Urlaub geholt wird.
Wir von der SWR-Rechtsredaktion sind regelmäßig beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und berichten über viele Urteile, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind. Da hat sich im Jahr 2022 erneut einiges angesammelt: Dürfen Banken für ein Bausparkonto Gebühren berechnen? Wie scharf darf ich im Internet einen Ebay-Händler kritisieren, wenn ich mit ihm unzufrieden bin? Muss ich mich auf Facebook mit meinem richtigen Namen anmelden oder darf ich auch einen Fantasienamen verwenden? Zum Jahreswechsel blicken wir zurück auf besonders interessante Entscheidungen des BGH.
Wir beginnen den ersten Teil unseres Programms mit einem Rückblick auf einige Nachrichten, die diese Woche Schlagzeilen gemacht haben. Zunächst werden wir das persönliche Treffen zwischen US-Präsident Joe Biden und seinem chinesischen Amtskollegen Xi Jinping am Montag auf Bali im Vorfeld des G20-Gipfels diskutieren. Anschließend kommentieren wir die europäischen Reaktionen auf das unerwartete Ergebnis der Zwischenwahlen in den USA. Wir werden außerdem über die Proteste von Umweltaktivisten in ganz Europa sprechen, die ein Verbot von Privatjets fordern. Diese Proteste fallen zeitlich mit der Klimakonferenz COP27 in Ägypten zusammen. Und zum Schluss sprechen wir über einen türkischen Gewerkschaftsführer, der im Gefängnis sitzt, weil er Kulturen, die Brot essen, ... „dumm“ genannt hat. Weiter geht es mit dem zweiten Teil unseres Programms, „Trending in Germany“. Heute werden wir ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs diskutieren, laut dem ein Vermieter die Kosten für eine Recycling-Inspektion auf die Mieter umlegen kann. Außerdem sprechen wir über den sogenannten „Glücksatlas“, der jedes Jahr die Zufriedenheit der Deutschen dokumentiert. Interessant ist der Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern. Wir diskutieren, warum Berlin traditionell immer schlecht abschneidet. Treffen von Biden und Xi Jinping vor dem G20-Gipfel Europa reflektiert über die Ergebnisse der Zwischenwahlen in den USA Aktivisten protestieren gegen Privatjets von Klimakonferenz-Teilnehmern Türkischer Gewerkschaftsführer inhaftiert, weil er Kulturen, die Brot essen, als dumm bezeichnete Bundesgerichtshof (BGH): Mieter müssen für Recycling-Inspektor aufkommen Unglückliche Berliner
232 Wofür genau bezahlen wir gleich noch mal die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin? Den zahnlosesten Tiger der deutschen Finanzverwaltung - und aufgrund der Rückmeldedauer sei auch die Frage erlaubt: arbeitet da noch jemand oder schlafen alle selig im HomeOffice?Wir erinnern uns: Deutsche Banken haben Kundenservice komplett verschlafen. Und als die ersten Online-Banken mit ihrer "alles kostenfrei"-Mentalität um die Ecke kamen, zogen reihenweise Konten um. Das Gejammer der Gebühren- und Spesenritter war groß. Schnelle Lösungen mussten her, die niemand vor lauter blindem Aktionismus durchgerechnet hat. Aber: hat sich bei den "Instituten" was geändert? Nein, das Jammern war groß, die Lobbyarbeit verdiente sich dumm und dämlich und die Kunden liefen und laufen - zu Recht! - immer noch in Scharen davon. Also, was macht ein mittelalterliches Bankding dann: an der Gebührenschraube drehen. Das gefällt nicht jedem und auch dem Bundesgerichtshof nicht, der im April 2021 entscheid, dass Kunden von Banken und Sparkassen Gebühren zurückholen können. Aber was macht eine Sparkasse, die ohnehin kurz vor der Übernahme steht und allein nicht mehr durchhält und es trotzdem verzweifelt versucht? Klar, mit Taschenspielertricks die Rückzahlung vermeiden. Willkommen als (Ex-)Kunde bei der Sparkasse Regensburg! Oh, die BaFin lebt? Aber man beachte Anfrage und Rückmeldung, das ist doch wohl ein schlechter Scherz! / Bild-/Quelle: privat Energielieferverträge nun auch bei der Sparkasse? Tja, nicht bei allen, aber auf jeden Fall klammert sich die Sparkasse Regensburg an diesen letzten Strohhalm, um ein Urteil des obersten Gerichts der Bundesrepublik auszuhebeln. Bei mir handelt es sich um zu Unrecht eingezogene Gebühren von etwas um die dreihundert Euro. Und was kann ich tun? Die Sparkasse anschreiben. Erledigt, somit habe ich von den vertraglichen drei-Jahres-Klauseln von Energielieferverträgen erfahren. Wie lustig, dachte ich, dafür dass die Sparkasse Regensburg am Hungertuch nagt, greifen sie verzweifelt nach jedem Strohhalm. Bevor die mittlerweile längst größere Weidner Sparkasse, offiziell "Oberpfalz Nord", eine Fusion nach der nächsten durchdrückt - und auch Regensburg auf seiner Liste stehen hat. Ich könnte nun auch einen Anwalt einschalten. Aber da der auch nur ein Schreiben schickt und ich dann zwar erfolgreich Zivilklage gegen die Sparkasse einreiche und mit Verweis auf das BGH-Urteil meine Kohle zurückhole, lasse ich dem kreisenden Pleitegeier die paar Euro. Mir tut es ja im Unterschied zur Sparkasse nicht weh. Aber, und auch das wurde bereits mehrfach angeregt, es solle trotzdem nicht ungesühnt bleiben. Banken, die sich dem geltenden Gesetz, also auch dem Urteil widersetzen, solle die Aufsicht ein wenig auf die Füße steigen. Und so kommt die BaFin, also in Langform, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ins Spiel. Die denkt aber nicht im Geringsten daran, hier mitspielen zu wollen. Oder sich auch nur im Ansatz für zuständig zu fühlen. Sehr zum Leidwesen aller von ihrer Bank oder Sparkasse geprellten Kunden. So hatte ich die BaFin im letzten E-Mail-Verkehr, als ich meine Geschäftsbeziehungen zur Sparkasse eingestellt habe, da mir ein instabiles und wohl auch in Schieflage befindliches Institut kein gleichgestellter Partner für meine Finanzen ist, durchgehend mitlesen lassen. Wie ich mittlerweile erfahren habe, war das schon im April dieses Jahres. Und wann wurde mir seitens der BaFin geantwortet? Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Im September! In dieser Zeit raubschatzten und plündern Betrüger in aller Ruhe Kunden aus und verschieben das Geld, bis es nicht mehr auffindbar ist. Und erst dann wacht mit viel Glück in Frankfurt, oder wie in meinem Fall, in Bonn, ein Mitarbeiter unterm Schreibtisch auf und schickt Copy-Paste-Textbausteine raus. So schreibt mir also Herr Dirk Z. aus Bonn: "Darin beanstanden Sie unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) die von Ihrem Kreditinstitut in den letzten Jahren vereinnahmten Entgelte. Da die Sparkasse die Entgelte nicht wie von Ihnen gewünscht erstattet, bitten Sie um Unterstützung durch die BaFin, um eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten Gebühren zu erreichen." Und schon der erste Fehler. Ich WEISS, dass die BaFin hier keine Verfügungsgewalt hat, der Sparkasse meine Kohle zu entreißen und sie mir auf einem weißen Schimmel persönlich vorbeizubringen. Das habe ich auch nie verlangt. Aber wer in der Presse nicht müde wurde und betonte, man solle störrische Institute wie eben die Sparkasse Regensburg bei der BaFin melden, sollte auch nicht überrascht sein, wenn Mails und Briefe dieser Art tatsächlich auch eingehen. "Ich bedauere, dass ich Ihnen aufgrund einer Vielzahl von Eingaben erst jetzt antworten kann und bitte die Verzögerung zu entschuldigen." Jetzt muss ich doch glatt polemisch werden: Eine meiner Einlassungen, die vom 22.04.2022, wird gelost und mit Standardtextbausteinen mit Datum 12.09.2022 beantwortet. Wegen Vielzahl von Eingaben? Zu Vielzahl sage ich gleich noch was - aber nein, die Antwortdauer ist nicht entschuldbar und noch weniger akzeptabel, Herr Z.! Und weiter gehts mit den Bausteinen: "Hinsichtlich der Rückerstattung von Kontoführungsentgelten berufen sich einige Kreditinstitute auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs betreffend Energielieferungsverträge aus den Jahren 2016 und 2021. Die Urteile behandeln Preiserhöhungen, welche unwirksam zustande gekommen, jedoch mindestens drei Jahre nicht beanstandet worden sind. In diesen Fällen könne sich der Kunde nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen. Ob diese Rechtsprechung auf Girokontovertragsverhältnisse übertragbar ist, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Rückzahlungsanspruch besteht, kann ich nicht beurteilen. Dies ist Aufgabe der Gerichte." Ach was, wirklich? Das tun die Institute einfach so? Sich auf Energielieferverträge zu berufen? Hör mir auf, Herr Z., das glaube ich doch im Leben nicht! Wie verzweifelt und in Schieflage befindlich müssen Institute, erst recht die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, sein, um diesen Trick über ihren Verband aus Berlin aus der Tasche zu ziehen? Es fällt mir schwer, das zu glauben! Und noch schwerer fällt mir, dass die BaFin das weiß, mir aber was von einer Vielzahl von Eingaben geschrieben hat. Und dass der zahllose Tiger immer noch nicht den Allerwertesten hochbekommt, aber der Meinung ist, er könnte hier zuständig sein oder vielleicht sogar einschreiten! Aber es kommt noch besser: Also, Herr Dirk Z. aus Bonn, bitte die nächste Pointe: "Der BaFin ist die von Ihnen angesprochene Problematik bekannt. Sie beobachtet diese genau und geht den verschiedenen Fragestellungen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen nach. Ich verweise insoweit auf die Aufsichtsmitteilung zur Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20). Diese ist auf der Internetseite der BaFin (BaFin- Pressemitteilungen - Erwartungshaltung der BaFin zur Umsetzung des Urteils des ... / https://www.bafin.de/dok/16853346) abrufbar. Bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen in konkreten Einzelfällen kann die BaFin Ihnen jedoch nicht behilflich sein. Die BaFin wird ausschließlich zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen, das heißt der Verbraucher*innen in ihrer Gesamtheit, nicht jedoch der Interessen einzelner Kund*innen tätig. Für die Prüfung und Entscheidung von konkreten Einzelfällen sind allein die Zivilgerichte zuständig. Gleichwohl sind die Hinweise aus Ihrer Beschwerde hilfreich, da die BaFin auch auf diesem Wege wichtige Erkenntnisse über die operative Tätigkeit der Kreditinstitute erhält und diese bei der Erfüllung ihrer aufsichtlichen Aufgaben berücksichtigen kann." Also: die BaFin kann hier nicht für Individualinteressen tätig werden, aber bei einer Vielzahl würde was gehen? Und ich musste fast ein halbes Jahr auf diese Textbausteinantwort wegen einer Vielzahl von Einlassen warten, trotzdem wird die unnütze Bundesanstalt nicht tätig? Aber was für ein Trost, dass ihr aufgrund der vielen Beschwerdeschreiben weiterhin nicht tätig werdet, es aber für die aufsichtstechnischen Aufgaben berücksichtigt werden kann. KANN! Unfassbar, dass man sich nicht verblödet, so einen unnützen Rotz auch noch herauszuschicken! Aber, Herr Z., da geht doch noch was zum Abschied, oder? "Über Einzelheiten und Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Behandlung darf ich Sie aufgrund der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht (§ 11 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht i.V.m. § 9 Kreditwesengesetz) jedoch nicht informieren. Hierfür bitte ich um Verständnis. Sofern eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Kreditinstitut nicht möglich sein sollte und diese die von Ihnen gewünschte Erstattung weiterhin ablehnt, müssten Sie ggfls. weitere Maßnahmen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ergreifen. Rechtliche Beratung können Sie bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihre möglichen Erstattungsansprüche der Verjährung unterliegen. Ihr Rückzahlungsverlangen gegenüber der Bank und auch Ihre Eingabe bei der BaFin haben keinen Einfluss auf den Ablauf gesetzlicher Verjährungsfristen. Diese müssen Sie auf jeden Fall beachten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen." Bla bla, Datenschutz und DSGVO bla bla, "Dieses Schreiben ist automatisiert hergestellt und daher nicht unterschrieben." Also: die BaFin ist nicht tätig, oder wie ich es verstehe, sie sieht keinerlei Zuständigkeit. Sie hat so viel Post, dass sie noch nicht mal Copy-Paste-Antworten im Rahmen ihrer Tätigkeit zeitnah versenden kann. Und, ähnlich wie meine Ex-Sparkasse, hat sich auch keinen Druck, schneller zu arbeiten oder überhaupt(?) zu arbeiten?! Aber eine Aussage, und das werde ich meiner Sparkasse auch noch unter den von meinem zu Unrecht erhobenen Gebühren unter den Weihnachtsbaum legen, ist schlichtweg falsch: Ich benötige keinen Anwalt, um die Verjährung zu stoppen. Dafür gibt es das schöne, und wohl parallel zur Schaffung der BaFin eingerichtete System namens Mahnbescheid. Ich bin immer wieder erstaunt, in welcher Bananenrepublik wir leben und welcher Humpty Dumpty sich folgenlos über Urteile des höchsten Gerichts unseres Landes hinwegsetzen kann. Und dass an sich zuständige Behörden, auch am Ende der Nahrungskette als Anstalt, von vielen Einlassen berichten, im selben Satz aber Zuständigkeit und Aktivität verweigern. Ich habe meine Konsequenz gezogen und die Sparkasse Regensburg kurzerhand als Geschäftspartner gestrichen. Ich brauche jemand auf Augenhöhe und nicht ein öffentliches Institut, dass nur dank Förderung noch morgens die Türen aufsperren kann. Mich dafür aber illegal und gegen alle gesetzlichen Lagen um ein paar Euro betrügt, damit auf der Vorstandstoilette weiterhin warmes Wasser beim Spülen laufen kann. Lass es euch schmecken! Mal sehen, ob ihr auch den Punkt verschlafen werden, an dem euch keiner mehr braucht - in und um Regensburg! In Anlehnung an John Wick wird man dann sagen: und das alles wegen knapp 300 Euro! PodCast abonnieren: | direkt | iTunes | Spotify | Google | amazon | STOLZ PRODUZIERT UND AUFGENOMMEN MIT Ultraschall5 Folge direkt herunterladen
In Folge 228 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sprechen wir mit der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, über die Transparenz des bundesgerichtlichen Wahlverfahrens, zu dem schon die FDP-Vorschläge im F.A.Z. Einspruch Magazin unterbreitet hat. Es geht um den Vorwurf übermäßigen parteipolitischen Einflusses und darum, wie man noch mehr Frauen in Führungspositionen in der Justiz bringen kann.
Seit dem 19.10.2021 läuft eines der voraussichtlich letzten Strafverfahren wegen NS-Verbrechen vor dem Landgericht Itzehoe. Der Anklagevorwurf: Irmgard F. soll als erste Schreibkraft (sog. Stenotypistin) des Lagerkommandanten des Konzentrationslagers Stutthof Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen geleistet haben. Wir waren vor Ort in Itzehoe und haben uns einen Tag der Hauptverhandlung angeschaut und mit verschiedenen Verfahrensbeteiligten (u.a. mit dem Verteidiger der Angeklagten und einer Vertreterin der Nebenklage) gesprochen. Neben dem Schildern unser persönlichen Eindrücke versuchen wir einige spezifische Aspekte aus dem Gesamtkomplex der strafrechtlichen (Nicht-)Aufarbeitung von NS-Verbrechen herauszugreifen und versuchen diese u.a. mit Hilfe von Prof. Nestler – einem emeritierten Strafrechtsprofessor und ehemaligem Nebenklagevertreter in NS-Verfahren – ein wenig einzuordnen. So beschäftigen wir uns in dieser Folge u.a. mit spannenden aber schwierigen Fragen wie: Warum kommt es erst jetzt zu einer Anklage gegen Irmgard F. und was hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hiermit zu tun? Kann auch eine "bloße" Schreibtischtätigkeit den strafrechtlichen Vorwurf der Beihilfe zum systematischen Massenmord begründen? Inwiefern beeinflussen stereotype Rollenbilder unsere Auffassung davon, welche Rolle Frauen als Täterinnen im Nationalsozialismus gespielt haben? Autor*innen: Johannes von Lintig, Merle Bannach, Nora Auerbach Produktion und Schnitt: Whitney-Martina Nosakhare ShownotesOpening Statement der Verteidigung - https://www.gubitz-partner.de/stutthof-prozess-lg-itzehoe-opening-statement-der-verteidigung/ Prozessverlauf - https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Stutthof-Prozess-eine-Chronologie-der-Ereignisse,stutthof232.html Mediabeiträge zum Thema - 50 Jahre keine Strafverfolgung zu Auschwitz - warum erst jetzt wieder? https://youtu.be/kejEHJQYBMk - Zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen in jüngerer Zeit: https://youtu.be/Ujt8JmgoceA - Verspätete Gerechtigkeit? – Über die letzten Strafprozesse gegen NS-Verbrecher: https://youtu.be/kVhgCqRhTJQ - Aufseherinnen im Frauen-KZ Ravensbrück Frauen im Gefolge der SS: https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=dira_DLF_058129e5 - Die Justizreporter*innen, Mit 100 vor Gericht - Naziverbrechen verjähren nicht: https://www.ardaudiothek.de/episode/die-justizreporter-innen/mit-100-vor-gericht-naziverbrechen-verjaehren-nicht/swr/93733602/ - Rauschenberger, Renz (Hg.), Henry Ormond - Anwalt der Opfer. Plädoyers in NS-Prozessen, Frankfurt a.M. 2015 - https://www.zis-online.com/dat/artikel/2019_1_1262.pdf - https://www.zeit.de/zeit-magazin/2021/29/nationalsozialismus-taeter-strafverfolgung-juristische-aufarbeitung-nazi-verbrechen - v. Frankenberg, Wie geht die Justiz der BRD mit Nazi-Verbrechen um?, KJ 2018, 137-149 Beiträge zum KZ Stutthof bei Danzig - Grabowska, in: Kuhn (Hg.), Stutthof: Ein Konzentrationslager vor den Toren Danzigs, Bremen 1995 Weiterführende Webseiten zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen: - https://nebenklage-auschwitz.de/ - https://zentrale-stelle-ludwigsburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite Weiterführende Hinweise zu weiblichen Täterinnen im Nationalsozialismus: - Kompisch, Täterinnen: Frauen im Nationalsozialismus, 2008 - Lower, Hitlers Helferinnen: deutsche Frauen im Holocaust, 2016 - H.Pahlke, Täterinnen im Nationalsozialismus: ein kriminologischer Erklärungsversuch, 2009 - Radonić - Die friedfertige Antisemitin? https://www.youtube.com/watch?v=weewaSgJW44 - Gestern ist Jetzt-Podcast: NS-Täterinnen und "ganz normale" Frauen, https://open.spotify.com/episode/6mWkaKMfj59cfqDW1JrbPP?si=9qcN_ZvCTbSwY_KEbeiL7Q
In seinen jungen Jahren arbeitete Martin Walser als Reporter und Autor für den Süddeutschen Rundfunk. Am 8. Oktober 1950 berichtet er live von der Eröffnung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Hauptredner ist der damalige Bundespräsident Theodor Heuss, gefolgt vom ersten Bundesjustizminister Thomas Dehler, der schließlich auch die Bundesrichter vereidigt.
Kunden dürfen mit ihren Händlern auf ebay hart ins Gericht gehen, wenn ihnen etwas missfällt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind auch zugespitzte, überzogen negative Bewertungen erlaubt. Was aber nicht geht, ist Schmähkritik, bei der Händler persönlich angegriffen und herabgesetzt werden und es keine sachliche Auseinandersetzung mehr gibt. Dies und weitere verbraucherrelevante Urteile des BGH gibt es im neuen Radioreport Recht.
Donnerstag: Paula Menzel erzählt euch am 29. September, was in ihren Feeds los war. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs erlaubt nun offiziell “ungerechte” Bewertungen auf Ebay. Der Trikot-Hersteller der dänischen Nationalmannschaft will aus Protest bei der WM in Katar nicht sichtbar sein. Und: Die Sängerin Lizzo trendet mit einem Solo auf einer historisch aufgeladenen Querflöte. Habt ihr schonmal freche Bewertungen auf Ebay geschrieben? Schreibt es uns an: fomo@spotify.com Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Im Gespräch mit Elena Plaga von der Initiative Soziales Wohnen ging es um JenaWohnen und ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Demnach dürfen Kosten in Verbindung mit Rauchmeldern nicht mehr über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden. Eine Praxis wie sie auch im städtischen Unternehmen getätigt wurde.
In Folge 222 des F.A.Z. Einspruch Podcasts sprechen wir mit dem Bundesfinanzminister über die Strategien der Bundesregierung, die Energiekrise abzufedern. Außerdem reden wir über die Erfolgsaussichten von Gerhard Schröders Klage gegen den Bundestag, die Nachwuchssorgen der Sozialgerichte und eine besondere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Beihilfe zum Suizid.
Seit den 1950er Jahren erinnert eine marmorne Gedenktafel im Palais des Bundesgerichtshofs an 34 Juristen, die nach Kriegsende in sowjetischen Internierungslagern starben. Auf ihr steht: „Zum Gedächtnis der 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlburg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind.“ Nun haben Forschungen ergeben, dass die meisten von ihnen stark in NS-Unrecht verstrickt waren. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof ein Symposium mit Wissenschaftlern veranstaltet, weil die Frage im Raum steht, wie man mit dieser Tafel umgehen soll. Wer hat die Gedenktafel initiiert? Warum wurde die starke NS-Belastung der ehemaligen Reichsgerichtsräte und Reichsanwälte über Jahrzehnte hinweg völlig ausgeklammert? Neben verschiedenen Experten haben wir dazu auch BGH-Präsidentin Bettina Limperg befragt.
Wir beginnen unser Programm mit einigen Nachrichten, die diese Woche Schlagzeilen gemacht haben. In unserer ersten Story werden wir die Inflationsrate in der Eurozone besprechen, die im Mai 8,1 % erreicht hat. Danach sprechen wir über die Entscheidung des russischen Journalisten Dmitri Muratow, seine Nobelpreismedaille für 98,3 Millionen Euro zu versteigern, um ukrainischen Flüchtlingskindern zu helfen. In unserem wissenschaftlichen Teil werden wir diskutieren, wie leuchtende Farben und Pflanzen die Moral steigern können. Das wurde in einer neuen französischen Studie gezeigt. Und zum Schluss sprechen wir über ein interessantes neues Exponat im Penis-Museum in Reykjavik in Island. Jetzt geht es weiter mit der Ankündigung für den zweiten Teil unseres Programms, „Trending in Germany“. Wir werden das Urteil des Bundesgerichtshofs diskutieren, laut dem das antisemitische und beleidigende „Judensau“-Relief an der Fassade der Stadtkirche in Wittenberg bleiben darf. Die Kirchengemeinde hatte das Schandmal 1988 durch die Anbringung einer Gedenktafel in ein Mahnmal verwandelt. Außerdem sprechen wir über den Vorschlag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, einen Pflichtdienst im sozialen Bereich für junge Leute einzuführen. Obwohl die Mehrheit der Deutschen diesen Vorschlag ablehnt, gibt es auch Argumente dafür. Wirtschaftliche Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine: Inflation in Europa übersteigt 8 % Dmitri Muratow versteigert seine Nobelpreismedaille für 98,3 Millionen Euro, um ukrainischen Kindern zu helfen Mehr Farbe und mehr Pflanzen in Städten sind gut für die Seele Das Penis-Museum in Island zeigt einen Abguss des Penis von Jimi Hendrix Bundesgerichtshof: „Judensau“-Relief an Luthers Kirche in Wittenberg darf bleiben Pflichtdienst in Deutschland?
Seit den 1950er Jahren erinnert eine Gedenktafel im Palais des Bundesgerichtshofs an 34 Juristen, die nach Kriegsende in sowjetischen Internierungslagern starben. Die marmorne Tafel ist in eine Wand eingelassen. Auf ihr steht: „Zum Gedächtnis der 34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlburg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind.“ Nun haben wissenschaftliche Forschungen ergeben, dass die meisten von ihnen stark in NS-Unrecht verstrickt waren. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof ein Symposium mit Wissenschaftlern und Experten veranstaltet, weil die Frage im Raum steht, wie man mit dieser Tafel umgehen soll. Wer hat die Gedenktafel initiiert? Warum wurde die starke NS-Belastung der ehemaligen Reichsgerichtsräte und Reichsanwälte über Jahrzehnte hinweg völlig ausgeklammert? Justizreporter Klaus Hempel spricht darüber mit Prof. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, der sich schon seit Jahren mit der umstrittenen Tafel beschäftigt und meint, dass man sie entfernen sollte. Weiterer Gesprächspartner: Michael Kißener, Geschichtsprofessor an der Universität Mainz, Experte für deutsche Justizgeschichte im 20. Jahrhundert sowie Nationalsozialismus und Widerstand. Er ist von BGH-Präsidentin Bettina Limperg, die im Podcast ebenfalls zu Wort kommt, beauftragt worden, gemeinsam mit dem Mainzer Rechtshistoriker Andreas Roth die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der Tafel wissenschaftlich zu untersuchen.
„In Stein gemeißelter Antisemitismus“, das sagte der Vorsitzende des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in der Verhandlung über die sogenannte „Wittenberger Judensau“ – ein judenfeindliches Schmährelief aus dem Mittelalter an der Wittenberger Stadtkirche. Trotzdem hat der BGH nun geurteilt, dass die Plastik nicht entfernt werden muss. Die Begründung: Die antisemitische Beleidigung, die in der Skulptur selbst stecke, sei keine „gegenwärtige Rechtsverletzung“. Damals judenfeindlich und heute keine antisemitische Beleidigung mehr? Wie kommt der BGH zu dieser Entscheidung? Das erklären Jan Henrich und Max Bauer im SWR1-Radioreport Recht. Und sie bringen auch die Kritik zur Sprache, die es an dem Urteil gegeben hat.
"In Stein gemeißelter Antisemitismus", das sagte der Vorsitzende des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs über die sogenannte "Wittenberger Judensau" – ein judenfeindliches Schmährelief aus dem Mittelalter an der Wittenberger Stadtkirche. Dennoch hat der BGH nun geurteilt, dass die Plastik nicht entfernt werden muss. Die antisemitische Beleidigung, die in der Skulptur stecke, sei keine "gegenwärtige Rechtsverletzung". Damals judenfeindlich und heute keine antisemitische Beleidigung mehr? Wie kommt der BGH zu dieser Entscheidung? Und welche Rolle spielt das Urteil in einer Zeit, in der der Antisemitismus wieder stark zunimmt? Das erklären die Justizreporter Jan Henrich und Max Bauer.
Kommentiert werden die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine mögliche Reise von Bundeskanzler Scholz nach Kiew. Zunächst geht es aber um das Urteil des Bundesgerichtshofs zur antijüdischen Schmähplastik an der Stadtkirche von Wittenberg.www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Im Mittelpunkt der Kommentare steht das Urteil des Bundesgerichtshofs zur antijüdischen Schmähplastik an der Stadtkirche von Wittenberg.www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Das Wichtigste für Sie an diesem Dienstag: Im Streit um die antijüdische Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche fällt das Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Deutschen wollen beim Urlaub sparen. Und: Sensationeller Fund vor der Küste Großbritanniens.
Plattformen wie YouTube müssen künftig sorgfältiger prüfen, welche Inhalte User hochladen. Ansonsten könnten sie bei Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Schadenersatz verklagt werden. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs.Franz Hofmann im Gespräch mit Nicole Dittmerwww.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9Direkter Link zur Audiodatei
In Folge 208 begrüßen Sie Corinna Budras und Pia Lorenz. Das Thema der Woche ist diesmal ein Urteil, das noch keines ist: Bisher gibt es nur einen Entscheidungsentwurf des amerikanischen Supreme Court, der aber das Zeug hat, die USA in einen neuen Kulturkampf zu treiben: Offensichtlich ist die Mehrheit der Richter dafür, das Grundsatzurteil Roe vs. Wade aufzuheben und den Bundesstaaten zu erlauben, Abtreibungen zu regulieren – oder gar ganz zu verbieten. Wir sprechen mit dem F.A.Z.-Feuilleton-Redakteur Patrick Bahners über die Konsequenzen, die ein solches Urteil hätte. Windparkbetreiber dürfen dazu gezwungen werden, die Anwohner finanziell an den Windparks zu beteiligen, um die Akzeptanz für die Riesenräder zu erhöhen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt und damit dem Gesetzgeber weiteren Spielraum gegeben, zugunsten des Klimaschutzes die Rechte von Unternehmen einzuschränken. In Zusammenhang mit den endlosen Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie beschäftigen wir uns mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob Fitnessstudiobetreiber ihren Kunden die Mitgliedsbeiträge für die Zeit des Lockdowns zurückerstatten müssen. Außerdem hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer Geld für Überstunden verlangen können. Und schließlich küren wir das gerechte Urteil der Woche.