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WISSEN SCHAFFT GELD - Aktien und Geldanlage. Wie Märkte und Finanzen wirklich funktionieren.
Bitcoin ja oder nein? Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten)
Behörden müssen 36 Millionen zusätzliche Anträge bearbeiten. Drei Wochen vor Fristablauf haben erst 50 Prozent ihre Unterlagen eingereicht. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Freitag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Skepsis nach Bund-Länder-Beschlüssen zu Corona Nach den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind Forderungen nach noch schärferen Maßnahmen laut geworden. So plädierte der Präsident der Intensivmediziner-Vereinigung Divi, Gernot Marx, für stärkere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte. Auch Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hält die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz für unzureichend. Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen. Dazu zählen vor allem Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Im Einzelhandel soll künftig die 2G-Regel gelten. US-Präsident Biden stellt Corona-Strategie für den Winter vor Angesichts der neuen Omikron-Variante des Coronavirus und des bevorstehenden Winters verschärft die US-Regierung die Regeln für Einreisen in die USA. Reisende müssen ab kommender Woche vor ihrem Abflug in Richtung USA einen negativen Coronatest vorlegen, der höchstens einen Tag alt ist. Das gilt für US-Bürger und Ausländer gleichermaßen und unabhängig vom Impfstatus. Ungeimpfte Ausländer dürfen bis auf wenige Ausnahmen überhaupt nicht einreisen. Präsident Joe Biden will auch mehr Menschen dazu bewegen, sich gegen das Coronavirus impfen oder sich eine Auffrischungsimpfung geben zu lassen. US-Kongress wendet drohenden "Shutdown" ab Der US-Kongress hat kurz vor Fristablauf einen Übergangshaushalt verabschiedet und somit eine drohende Haushaltssperre verhindert. Der Senat stimmte dem Haushaltsentwurf mit 69 zu 28 Stimmen zu. Zuvor hatte bereits das Repräsentantenhaus grünes Licht gegeben. US-Präsident Joe Biden hat nun bis Freitag Mitternacht Zeit, das Gesetz zu verkünden. Der Übergangshaushalt stellt eine Finanzierung der Bundesbehörden bis zum 18. Februar sicher. Vor der Abstimmung hatten einige republikanische Senatoren damit gedroht, die Abstimmung wegen Bidens erlassener Impfpflicht zu torpedieren. Neue Sanktionen gegen Belarus in Kraft Im Flüchtlingskonflikt mit Belarus sind die neuen Sanktionen der Europäischen Union in Kraft getreten. Auf der Sanktionsliste der EU stehen elf Unternehmen, darunter die belarussische Airline Belavia, die syrische Chartergesellschaft Cham Wings sowie Hotels und Reiseveranstalter. Ihr Vermögen in der EU wird eingefroren. 17 hochrangige politische Verantwortliche in Belarus werden zudem mit Einreiseverboten belegt. Auch die USA, Großbritannien und Kanada kündigten in Absprache mit der EU neue Sanktionen an. Europarat verkündet Beschlüsse gegen die Türkei Der Europäische Rat wird an diesem Freitag die politischen Konsequenzen im Fall Osman Kavala verkünden. Es wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei erwartet. Am Ende könnte gar der Ausschluss der Türkei aus der Länderorganisation stehen. Der türkische Kulturförderer und Menschenrechtsaktivist Kavala sitzt bereits seit mehr als vier Jahren ohne Verurteilung in Haft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte bereits im Dezember 2019 Kavalas Freilassung angeordnet, doch das Urteil wird von der türkischen Regierung bis heute ignoriert. Der Papst trifft sich mit Migranten Auf Zypern kommt Papst Franziskus an diesem Freitag mit dem Oberhaupt der Orthodoxen Kirche der Insel zusammen. Anschließend ist in Nikosia eine Messe im größten Stadion der Insel vorgesehen. Wichtigster Moment am zweiten Tag der Papstreise ist jedoch ein Treffen mit Migranten. Die Begegnung ist in der katholischen Kirche des Heiligen Kreuzes im Zentrum der zyprischen Hauptstadt vorgesehen. Es wird damit gerechnet, dass Papst Franziskus einige Migranten mit sich nehmen wird. NASA vergibt Aufträge für neue Raumstation Die US-Raumfahrtbehörde NASA hat drei US-Unternehmen mit der Entwicklung neuer Raumstationen beauftragt. Die Firma Blue Origin von Amazon-Gründer Jeff Bezos soll dafür 130 Millionen Dollar erhalten, die Firma Nanoracks aus Texas 160 Millionen Dollar und das Unternehmen Northrop Grumman aus Virginia 125,6 Millionen Dollar. Das Ziel sei, "Raumfahrt-Destinationen zu entwickeln, die Menschen besuchen und wo sie leben und arbeiten können", sagte NASA-Chef Bill Nelson.
Fristablauf zum Weiterbildungsnachweis für die Gewerbeerlaubnis nach §34c.
Eine Frage, die ich mir bereits mehrere Jahre vor der Coronakrise gestellt habe ist, wie man in stürmischen Zeiten ruhig schlafen kann. Ich möchte dich hiermit für solche Situationen fit machen, damit du vorbereitet bist. Das Schlimmste, was einem passieren kann ist, reaktiv zu sein und von so etwas erwischt zu werden. Das Beste was passieren kann ist, dass man vorbereitet ist und dass alle Handgriffe sitzen und man weiß, was zu tun ist. Ich bin noch weit entfernt davon, aber vor drei Jahren gab es ein Erlebnis, das alles für mich verändert hat und nachdem ich viele Sachen umgesetzt habe, die ich vorher nicht gemacht habe, wo ich heute von profitiere und gewisse Sicherheiten habe. Denn ich habe Sicherheitsmechanismen aufgebaut, die mir heute dabei helfen, ruhiger zu schlafen. In dieser Podcastfolge spreche ich mit dir darüber, wie ich die Situation sehe, was ich getan habe und was ich vor drei Jahren für mein Unternehmen gelernt habe, was mich heute doch etwas ruhiger schlafen lässt als sonst. Wir sprechen deshalb in dieser Episode daher über folgende Dinge: Idee 1: Wenn der Supergau passiert. Es war vor einigen Jahren, als ich noch erfolgreich Pfeffermühlen auf Amazon verkauft habe - ich weiß nicht, ob du das schon weißt. Jedenfalls war zu der Zeit das Thema Amazon FBA der absolute Schrei und ich konnte selbstverständlich nicht die Finger davon lassen, das auch für mich auszuprobieren. Es waren tatsächlich goldene Zeiten. Die Pfeffermühlen gingen weg wie warme Semmel. Jeden Tag hatte ich zwischen 30 und 50 Bestellungen. Und dann kam Weihnachten… Mein Bestand wurde immer weniger und was man dabei wissen sollte ist, dass die Lieferung einer Bestellung etwa 6-8 Wochen braucht, bis sie da ist. Man muss sich also ganz genau überlegen, wann man bestellt, damit einem die Ware nicht zu Weihnachten ausgeht. Denn das ist der Supergau. Man benötigt also auch das nötige “Kleingeld”, um größere Bestände einzukaufen. Denn bis man diese Ware nicht verkauft, hat man das Geld natürlich noch nicht verdient. Das Finanzielle hatte ich aber irgendwie geschafft und mir überlegt: Wenn ich jetzt bestelle, dann sollte die Ware Anfang Dezember da sein - hat auch geklappt! Idee 2: Fuck!!! Wie soll ich das denn bitte bezahlen?! Die Ware kam pünktlich, das Weihnachtsgeschäft boomte, der ganze Hype war vorbei, ich hatte schon die nächste Charge bestellt, mein Konto war komplett leer und dann erwischte es mich eiskalt! Es musste Mitte Januar gewesen sein und ich werde den Moment nicht vergessen, als der Brief von der Logistik ankam: Eine Rechnung von etwa 10.000 Euro. Gerechnet hatte ich mit etwas um die 4.000 Euro, denn das war der Normalpreis. Um Weihnachten herum sind die Preise wohl doppelt so hoch - jedenfalls kam das bei der anschließenden Recherche heraus. Aber, ich weiß nicht, ob du diese Momente kennst, wenn deine Ohren anfangen zu klingeln - denn genau das geschah. Meine Ohren klingelten. Die Zeit stand still. Mir wurde heiß und dann wieder kalt und ich habe nur noch diese Rechnung gesehen. Idee 3: Die Frage muss lauten: Wie kann es funktionieren? Im ersten Moment dachte ich natürlich “Das schaffe ich niemals”. Aber die Frage, die du dir wirklich stellen musst, muss eine andere sein - nämlich: Wie kann es funktionieren? Erst dann kommst du auf Ideen, wie du aus dem Schlamassel wieder heraus kommst. Ich bat also um eine Fristverlängerung zur Begleichung der Rechnung, passte meine Preise für die Pfeffermühlen an und siehe da - ich hatte diese 10.000 Euro pünktlich vor Fristablauf zusammen, um diese horrende Rechnung bezahlen zu können. Dieser Moment hat mir gezeigt, dass so etwas NIE WIEDER passieren darf. Dass man so ein dünnes Polster an Rücklagen hat. Idee 4: Bill Gates hat es einfach drauf. Ich sah mir irgendwann eine Doku mit Bill Gates an, der da natürlich schon wusste, dass finanzielle Reichweite eine unglaublich wichtige Kennzahl im Unternehmen ist. Vielleicht kennst du das als Selbstständiger auch, dass man immer rechnet, wieviele Monate das Geld noch reicht, falls man keine Einnahmen mehr generieren würde. Genau das nennt sich finanzielle Reichweite. Nach diesem Desaster habe ich mir also geschworen, dass ich mein Unternehmen daraufhin optimieren werde, sodass ich ohne Probleme 3-12 Monate ohne Umsatz überleben kann. Denn selbst die schlimmsten Krisen sind selten länger als 12 Monate gegangen. Wenn du das geschafft hast, dann kannst du deutlich ruhiger schlafen. Das Phänomen ist aber, dass genau das nicht passiert. Sehr viele Leute sagen, dass sie kommenden Monat anfangen Rücklagen zu bilden. Passieren tut es aber nicht, bis der große Knall kommt. Idee 5: Fange klein an, um finanzielle Rücklagen zu bilden. Das Phänomen ist ja, dass genau das nicht passiert. Sehr viele Leute sagen, dass sie kommenden Monat anfangen Rücklagen zu bilden. Passieren tut es aber nicht, bis der große Knall kommt. Es gibt dazu ein Buch, das ich dir wirklich empfehle zu lesen: “Profit first”. Hier ist der Gedanke, sich zuerst auf den Profit zu konzentrieren und sein gesamtes Unternehmen darauf auszurichten. Ich hatte immer ein Geschäftskonto und sobald ein wenig mehr Geld darauf war, dann juckte es mir in den Fingern auf Amazon sinnlose Sachen zu kaufen. Und ich wusste, dieses Geld muss aus meinem Sichtfeld - es muss weg! Deshalb habe ich ein zweites Konto bei einer anderen Bank angelegt, und da habe ich dann von jedem Umsatz den ich erhalten habe, einen kleinen Teil - etwa 10% - weggeschoben. Und diesen Geldspeichere, den fasse ich nicht an! Bootcamp - mehr erfahren Stay Hungry Community Stay Hungry Blog Trag dich hier für das Webinar ein Case Study Kostenloses Consulting-Training Roberts Webseite Robert bei Facebook Robert bei Instagram Kontakt und Interviewanfragen
Was sollten VerMieter zu diesem häufigen Streitthema wissen, wie sind Schönheitsreparaturen überhaupt definiert, wie setzt man diese am Mietende durch, was ist bei der Prüfung der Gültigkeit der verwendeten Schönheitsreparaturenklausel zu beachten?Inhalt: Aufforderung des Vermieters an Mieter bei Mietende die vertraglich vereinbarten und fälligen Schönheitsreparaturen an der Mietsache durchzuführen mit Fristsetzung und Androhung Ablehnung weiterer Nachbesserungsleitungen, Durchführung der Arbeiten durch eine Fachfirma nach Fristablauf und /oder Forderung Schadenersatz nachdem der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen bei der Wohnungsrückgabe endgültig abgelehnt hat.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Sie haben eine Maßnahme im Follow-up und erhalten auf den zum Fristablauf eine Rückmeldung. Sie lesen die Rückmeldung und fallen ob dieser Rückmeldung aus allen Wolken. Vielleicht - ärgern Sie sich, - sind enttäuscht, - fühlen sich hintergangen oder - zweifeln an sich und an der Welt. Denn solch eine dreiste "Pseudo-Erledigung" ist Ihnen bisher noch nie untergekommen. Eine echte Frechheit! Und da war es wieder, dieses Dilemma: Akzeptieren Sie diese Rückmeldung und verstoßen damit gegen alles, was Sie für gut und richtig halten? Oder akzeptieren Sie diese Rückmeldung nicht und laufen damit automatisch Gefahr, sich damit keine Freunde zu machen? Wenn Sie meine Tipps hören wollen, dann viel Spaß mit diesem Podcast. Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse und geschmeidige Follow-ups.
Erhebung einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung als Vermieter beim Amtsgericht, nachdem der Mieter einer berechtigten Mieterhöhung gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), begründet durch ein Sachverständigengutachten und begründet durch einen qualifizierten Mietspiegel trotz Fristablauf und Nachfristsetzung nicht zustimmt. Ziel der Klage: Erhalt einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils, in dem der Mieter verpflichtet wird, die erhöhte Miete gemäß Urteil zu zahlen.------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
LEGAL STUFF - Der RechtsPodcast für Online-Unternehmerinnen und Unternehmer
Das Urteil des OLG Frankfurt zum Cookie-Hinweis findet Ihr hier. Jetzt aber zum Thema:Was ist eine Abmahnung?Mit einer Abmahnung weist derjenige, der sich in seinem Recht verletzt fühlt, den Täter zunächst einmal auf diesen Umstand hin, indem er das aus seiner Sicht bestehende Problem benennt und mitteilt, was aus seiner Sicht passiert ist und worin er die Rechtsverletzung sieht. Vielleicht kennst du die Tauschbörsen-Abmahnungen. Sonstige Abmahnungen funktionieren nach genau demselben Muster. Ob es um eine wettbewerbswidrige Handlung geht, die unzulässige Verwendung eines Bildes oder Videos oder ob jemand Ihren Text „geklaut“ hat, jedes Mal wird zunächst der Sachverhalt geschildert, die behauptete Rechtsverletzung dargelegt. Darauf folgt die Aufforderung, das beanstandete Verhalten ab sofort zu unterlassen. Dies ist nun oft im Internet leichter gesagt als getan, da sich bspw. die Inhalte, die Anlass zur Kritik gaben, noch im Google-Cache, auf anderen Internetseiten oder im Archiv auf der Internetseite finden. Unterlassen ist hier jedoch umfassend gemeint: So reicht es nicht, die Seite mit dem beanstandeten Inhalt nicht mehr von der Webseite zu verlinken: Beanstandet wird, wenn sie – sei es auch durch eine äußerst komplizierte URL – im Internet auffindbar ist. Auch Metatags mit dem kritischen Begriff oder Ähnliches würden gegen eine Unterlassungsforderung verstoßen. Gleiches gilt, wenn der kritische Text bzw. Begriff im Seitenquellcode auftaucht – auch wenn er auf der Internetseite, die beim Nutzer im Browser angezeigt wird, nicht zu sehen ist! Hier wird also durchaus ein äußerst formales Verständnis an den Tag gelegt, was praktisch schwer bis nicht umsetzbar ist und in der Folge oft zu erheblichen Problemen führt.Klar, worum es geht?Bei der Darstellung ist nur entscheidend, dass der Empfänger erkennen kann, worum es sich überhaupt handelt und er verstehen kann, welcher Umstand zum Ärger auf der anderen Seite geführt hat. Die Anforderungen sind hier nicht allzu hoch. Auch bei der Beschreibung des Rechtsverstoßes ist nicht erforderlich, dass der Abmahner die richtigen Paragraphen „erwischt“.UnterlassungserklärungNeben den Komponenten Sachverhalt, Rechtsverstoß, Unterlassungsaufforderung besteht die Abmahnung außerdem aus der Komponente der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies hat folgenden Hintergrund: Nach Gesetz und Rechtsprechung genügt es nicht, wenn der ertappte Sünder die beanstandeten Texte, Bilder oder Videos von seiner Internetseite entfernt bzw. sich – sogar schriftlich – verpflichtet, in Zukunft Derartiges nicht mehr zu tun. Die gesetzlichen Regelungen sind hier streng; die Gerichte glauben dem Erwischten erst dann, dass er in Zukunft die Aktion nicht wiederholen wird, wenn er sich für den Fall, dass er es doch tut, zu einer erheblichen Vertragsstrafe verpflichtet. Diese wäre im Falle des Falles an den Abmahner zu zahlen.Das wird teuer!Außerdem „drücken“ die Abmahnanwälte dem Abgemahnten auch noch die Kosten für die Abmahnung auf. Was zunächst wie eine Strafe klingt und praktisch auch so wirkt, hat juristisch den Hintergrund darin, dass der Abmahnanwalt – so versteht es das Gesetz – im Interesse des Abgemahnten tätig war und dieser ihn deshalb bezahlen muss. Das klingt zunächst unlogisch bis abseitig, hat aber seinen Hintergrund in der oben bereits beschriebenen Struktur der Abmahnung: Da sie zumindest die Chance bietet, das noch teurere gerichtliche Verfahren zu vermeiden, hat – so meint jedenfalls das Gesetz – der Abgemahnte hieran durchaus ein Interesse. Anders gewendet: Er hat den Fehler gemacht und hat daher sein Interesse daran, dass ihn nur das kleinere Übel trifft, nämlich die Abmahnung.Und was jetzt?Wie soll man nun mit einer solchen Abmahnung umgehen? Dies hängt zum großen Teil davon ab, ob sie berechtigt ist, also der beanstandete Fehler tatsächlich unterlaufen ist. Dies ist wie immer nicht nur eine Frage des tatsächlichen Fehlverhaltens, sondern natürlich auch immer eine solche des Nachweises.Vieles ist nachweisbar...Letzteres ist im Internet allerdings in ganz erheblichem Umfang möglich. Sogar das Löschen der beanstandeten Seiten hilft hier wenig: Ist erst einmal eine Abmahnung ausgesprochen, hat der Abmahnanwalt unter Garantie einen Screenshot der Seite gemacht und für den Fall der Fälle „warm und trocken“ weggelegt. Aber selbst wenn nicht, ist zumindest für eine kurze Zeitspanne das frühere Aussehen der Webseite im Google-Cache abrufbar. Aber es geht noch weiter: Ein gemeinnütziges Projekt in den USA, Internet Archive, betreibt das Projekt Wayback Machine. Die Freiwilligen haben sich zum Ziel gesetzt, das gesamte Wissen des Internets abzuspeichern und hierbei auch frühere Stände von Webseites zu archivieren. Dies führt dazu, dass auch Jahre alte Versionen einer Webseite zur Verfügung stehen können. Allerdings archiviert die Wayback Machine nicht gezielt jede Seite, z.B. je Monat, sondern zufällig dann, wenn die Robots dort „vorbeikommen“. Dies ist alle paar Monate bis zu einmal im Jahr der Fall, führt aber dazu, dass der Inhalt der Seite zu einem bestimmten vergangenen Zeitpunkt auf unabsehbare Zeit gespeichert und über die Wayback Machine öffentlich zugänglich ist; oft wird jedoch nur die Startseite „erwischt“. Sie finden das Archiv unter http://archive.org/web/.Wie alles im Leben und im Recht hat die gute Dokumentationsmöglichkeit im Internet zwei Seiten: Ist einem etwas danebengegangen, so ist dies extrem ärgerlich. Will man selbst Rechte verteidigen und z.B. den Diebstahl von Content oder andere Rechtsverstöße dokumentieren und verfolgen, so sind diese Möglichkeiten Gold wert.Besonders „schlimm“ ist die Angelegenheit deshalb, weil ein böswilliger Abmahner auch erheblich in der Vergangenheit liegende Umstände – sogar dann, wenn die Webseite schon lange geändert wurde – zum Gegenstand von Abmahnungen machen kann. Was auch hier wieder unfair klingt, passt in die rechtliche Logik: Schließlich reicht das reine Ändern der Webseite nicht, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Daher bitte daran denken: Wenn Sie einen rechtlich relevanten Fehler auf Ihrer Webseite entdeckt und geändert haben, bitte unbedingt den Google-Cache löschen. Auch dann, wenn (noch) keine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.Abmahnung per E-Mail?Apropos Abmahnung im Briefkasten: Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer Abmahnungen per E-Mail erhalten. Dies sind meiner Erfahrung nach stets Fakes. Zwar gilt für eine Abmahnung kein gesetzliches Formerfordernis, sie muss also nicht schriftlich sein, um wirksam zu sein. Jedoch sprechen Anwaltskanzleien diese immer schriftlich aus, schon allein aus Dokumentationsgründen. Oft sind diese Fake-Abmahnungs-E-Mails auch noch mit verschiedenen anderen netten Überraschungen versehen, also Links auf Schadsoftware oder Anhänge, in denen das angebliche Abmahnschreiben sein soll, die stattdessen mit unerfreulicher Software gefüllt sind. Dies hat mit einer richtigen Abmahnung nichts zu tun, sondern die Internetkriminellen nutzen die Sorge der Blogger vor Abmahnungen, um diese dazu zu bewegen, den schädlichen Link zu klicken bzw. den Trojaneranhang zu öffnen. Wenn Sie daher eine Abmahnung per E-Mail erhalten, bitte nicht aus Sorge den Verstand abschalten, sondern die E-Mail umgehend löschen. Es gilt also dasselbe wie für jede andere merkwürdige E-Mail.Mit der Wayback Machine muss man dagegen leben; es ist nicht möglich, hier Einfluss zu nehmen und den Stand der eigenen Webseite, den dieses Archivprojekt zufällig „erwischt“ hat, zu löschen. Da dieses Archiv bei den Abmahnern aber noch nicht besonders bekannt ist, habe ich bisher auch noch nicht erlebt, dass sie sich mit diesem Argument auf einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung berufen haben. Zwar müsste man grundsätzlich davon ausgehen, dass etwas Unmögliches wie die Löschung dort nicht verlangt wird, auch nicht von einem Gericht. Leider ist es jedoch so, dass nicht jedes Landgericht in Internetthemen „fit“ ist. Dies haben wir ja bspw. auch bei der Thematik Double-Opt-in gesehen.Zurück zur Abmahnung: Eine Abmahnung erteilt ein Rechtsanwalt. Das bedeutet, dass dies zunächst eine rein einseitige Aktion des Abmahners ist. Es bedeutet nicht, dass tatsächlich alles, was dort geschrieben wird, stimmt, und auch nicht, dass die rechtlichen Schlussfolgerungen korrekt sind. Um es noch einmal zu wiederholen: Jeder kann jedem eine Abmahnung schicken und wird auch sicher einen Anwalt finden, der dies für ihn tut.Bei Abmahnungen bedeutet der reine Erhalt der Abmahnung noch nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag in vollem Umfang zahlen müssen. Zunächst einmal heißt es in Ruhe durchatmen und das Dokument genau ansehen.Reaktion auf die Abmahnung. Was kannst du tun?Um die Reaktion auf eine Abmahnung zu klären, bitte folgende Fragen beantworten:Stimmt der Sachverhalt? Habe ich die fraglichen Begriffe/Bilder/Fotos tatsächlich auf meiner Webseite bzw. stimmt die geschilderte „Geschichte“?Liegt hierin tatsächlich eine Rechtsverletzung?In vielen Fällen ist dies klar; falls nicht, zu diesem Punkt unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich weiß, es ist verführerisch, das Thema zunächst einmal zu „googeln“ und dann die Angelegenheit selbst zusammenzubauen. Es spricht auch nichts dagegen, einmal zu schauen: Wenn sich eine klare Antwort auf einer verlässlichen Seite findet, kann die Sache auch möglicherweise ohne Anwalt geregelt werden. Es bleibt jedoch das Risiko, sich zu verkalkulieren und am Ende nicht wie erhofft die Anwaltskosten zu sparen und die Angelegenheit elegant zu erledigen – sondern eine einstweilige Verfügung zu kassieren, die einen sehr viel mehr Geld kostet, als man im ersten Schritt gespart hat. Hier gilt es also genau abzuwägen und nach der eigenen Risikobereitschaft zu entscheiden.Bleibt die Unterlassungserklärung als solche. Wenn wirklich etwas aus rechtlicher Sicht danebengegangen ist, muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, wenn man verhindern will, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt (und dann auch bekommt). Zu den Einzelheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens komme ich im nächsten Kapitel. Hier nur so viel: Es handelt sich um ein Schnellverfahren vor Gericht, bei dem das Gericht auch ohne den Antragsgegner anzuhören eine sofort wirksame und vollstreckbare Entscheidung erlassen kann. Es kann einem also passieren, dass der Gerichtsvollzieher mit einer solchen einstweiligen Anordnung vor der Tür steht, einem diese zustellt und sie dann ab sofort gilt, ohne dass man vorher von der Angelegenheit je etwas gehört hätte. Zwischen Unterlassungserklärung und Unterlassungsverfügung des Gerichts besteht aber ein ganz entscheidender Unterschied: Bei Verstoß zahlt man bei der Unterlassungserklärung an die Gegenpartei, bei der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld an die Staatskasse. Die Höhe des „Strafbetrages“ richtet sich bei der Unterlassungserklärung nach den vertraglichen Vereinbarungen, beim Ordnungsgeld legt das Gericht sie fest. Ob an den Gegner oder an das Gericht gezahlt wird, macht nicht nur einen psychologischen Unterschied. Ich jedenfalls würde deutlich lieber an den Staat zahlen als an jemanden, der mich erfolgreich abgemahnt hat … Es führt aber auch dazu, dass meistens die Gegenseite sehr viel weniger motiviert ist, ein Ordnungsgeld durchzusetzen als eine Vertragsstrafe: Bei einem Ordnungsgeldantrag ist schließlich für den Gegner nichts zu gewinnen. Selbst wenn er mit dem Antrag Erfolg hat, geht er mit null Euro nach Hause, und wenn der Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt oder ein geringeres Ordnungsgeld verhängt wird, kann er sogar noch auf Kosten „sitzen bleiben“. Da macht natürlich das Einklagen einer Vertragsstrafe mehr Spaß, wo der Abmahner das Geld behalten darf. Dies kann durchaus bei der Entscheidung, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, taktisch eine Rolle spielen.Wichtig ist beim Thema Unterlassungserklärung auch, dass man als Abgemahnter nicht verpflichtet ist, das meist beiliegende Formular zu unterzeichnen und zurückzusenden – dies ist lediglich ein Vorschlag seitens des Abmahners. Und wie dies mit einseitigen Vorschlägen so ist, ist die erwünschte Unterlassungserklärung meist sehr weitgehend formuliert – oft über das hinaus, was aus rechtlichen Gründen abgegeben werden müsste. Daher muss dieser Punkt ganz besonders sorgfältig geprüft und ggf. auch mit anwaltlicher Hilfe bewertet werden. Denn eine Unterlassungserklärung muss man nur für das abgeben, was tatsächlich vorgefallen ist. Beliebt bei Abmahnanwälten ist, in die Unterlassungserklärung auch gleich eine Übernahmeverpflichtung für die Anwaltskosten aufzunehmen. Dies ist rechtlich nicht geboten, muss also nicht unterschrieben und erklärt werden. Dies gilt insbesondere, wenn im Hinblick auf den Streitwert, den der Anwalt zugrunde gelegt hat, Diskussionsbedarf besteht. Denn häufig wird der Streitwert für eine Abmahnung recht hoch angesetzt – was in hohen Anwaltsgebühren resultiert.Grundsätzlich ist es richtig, dass bei einer berechtigten Abmahnung Anwaltskosten zu erstatten sind – wie bereits ausgeführt, hat der Anwalt ja rechtlich gesehen im Interesse des Abgemahnten gehandelt und kann daher seine Gebühren verlangen. Allerdings nur die, die tatsächlich angefallen sind, von einem korrekten Streitwert aus berechnet.Wenn eine Abmahnung grundsätzlich oder möglicherweise berechtigt ist, kann man überlegen, aus taktischen Gründen die Unterlassungserklärung abzugeben – damit ist der Unterlassungsantrag, der grundsätzlich einen erheblichen Streitwert hat, erledigt. Er kann also nicht mehr im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder auch einer Hauptsacheklage vor Gericht gebracht werden. Wenn man nun die Anwaltskosten nicht zahlt, besteht zwar die Möglichkeit, dass die Gegenseite diese einklagt. Bei einer solchen Klage wäre der Streitwert aber nur die Höhe der Anwaltskosten – was oft für Abmahner uninteressant ist. Darüber hinaus hat der Abmahner auch in diesem „kleinen“ Prozess die volle Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Berechtigung der Abmahnung. Dies schreckt Abmahner oft davor ab, diese Anwaltskosten einzuklagen. Hinzu kommt, dass dann auch dargelegt und bewiesen werden muss, dass die Kosten an den Anwalt gezahlt wurden. Auch hier ist es schon vorgekommen, dass gerade bei einer Massenabmahnung der Auftraggeber dem Anwalt nicht für sämtliche Abmahnungen die Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz tatsächlich bezahlt hat (was er durchaus müsste). Wenn man diesen Mittelweg wählt – Unterlassungserklärung abgeben, aber die Anwaltskosten nicht zahlen – ist es wichtig, die Unterlassungserklärung dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht verpflichtet, die Anwaltskosten zu zahlen (diesen Absatz streichen) und dass die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben wird. Es ist üblich, das so zu machen, um kein „Schuldanerkenntnis“ zu schaffen. Eine sehr kreative Form der Umformulierung einer Unterlassungserklärung ist mir einmal seitens eines Münchener Gegners serviert worden: Ich mahne eher selten ab, typischerweise sind meine Mandanten diejenigen, die eine Abmahnung „gefangen“ haben, aber in diesem Fall war es einmal so herum. Der Kollege gab auf meine – berechtigte – Abmahnung eine Unterlassungserklärung ab, die er unter die Bedingung stellte, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit des gerügten Verhaltens allgemein feststelle. So dachte sich der Kollege aus dem Problem der möglichen Berechtigung der Abmahnung herauszuwinden und die Entscheidung darüber, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht, auf das mögliche Vertragsstrafenverfahren vor Gericht zu verschieben. Es kam, wie es kommen musste: Die Gegenseite verstieß gegen die Unterlassungserklärung. Ich machte daher eine Vertragsstrafenklage vor dem Landgericht München anhängig und dort fand die kreative Lösung der Gegenseite wenig Verständnis: Das Abmahnungsverfahren dient gerade dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und einen Prozess um die Berechtigung der Abmahnung zu vermeiden sowie dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, eine verbindliche Unterlassungserklärung abzugeben. Dem wird natürlich die „weiche Variante“ des Kollegen nicht gerecht. Daher verurteilte das Landgericht München seinen Mandanten dazu, die Vertragsstrafe zu zahlen – ohne sich damit zu beschäftigen, ob die Abmahnung möglicherweise berechtigt war. Auf einen solchen kreativen Trick kann man daher verzichten. Was hingegen aufgenommen werden sollte, ist, dass die Unterlassungserklärung unter der Bedingung der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Gesetzeslage steht. Dies erspart einem das Problem, dass ein solcher Unterlassungsvertrag dauerhaft bindet – unabhängig davon, ob möglicherweise der Gesetzgeber das beanstandete Verhalten später legalisieren sollte. Es gibt zwar die Möglichkeit, auch Unterlassungsverträge zu kündigen – dies ist aber unnötig kompliziert.Die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahner mitübersendet, ist rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages. Sendet man diese unterzeichnet zurück, ist damit ein Vertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen und man ist vertraglich verpflichtet, bei einem erneuten Verstoß die versprochene Vertragsstrafe zu zahlen. Interessant wird dieses Thema, wenn ich – wie meistens – die Unterlassungserklärung etwas umformuliere und einschränke oder unter Bedingungen stelle: Damit habe ich das Angebot der Gegenseite nicht angenommen, sondern mein eigenes gemacht. Hieraus wird nur dann ein wirksamer Vertrag, wenn die Gegenseite nochmals schreibt und dieses Angebot annimmt. Vergisst der Abmahnende dies, ist kein wirksamer Vertragsstrafenvertrag zustande gekommen und der Abmahner wird kein Glück haben, wenn er versucht, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe durchzusetzen: Diese kann nur auf der Basis eines Vertrages eingefordert werden. Wer also auf seine modifizierte Unterlassungserklärung keine Antwort erhält, hat noch einmal Glück gehabt.Ein letzter Punkt ist die Höhe der geforderten Vertragsstrafe. Es besteht die Möglichkeit, dass der Abmahner eine angemessene Vertragsstrafe fordert und diese nach eigenem Ermessen festlegt, wobei die Höhe vom zuständigen Gericht geprüft werden kann. Diese Konstruktion heißt „Neuer Hamburger Brauch“ und hiermit kann der Unterlassungsanspruch erfüllt werden: Dies kann einerseits der Abmahnende fordern (wobei es auch reichen würde, wenn ich als Antwort eine bezifferte, angemessene Vertragsstrafe anbiete – auch hier muss natürlich die Änderung angenommen werden); ich kann andererseits aber auf eine Abmahnung, bei der eine bezifferte Vertragsstrafe gefordert wird, auch eine solche Unterlassungserklärung nach „Neuem Hamburger Brauch“ anbieten. Dies ist durchaus sinnvoll, da dann bei einer möglichen Vertragsstrafe nicht der Pauschalbetrag anfällt, sondern hier letztlich das Gericht entscheidet. Nochmal zur Klarstellung: Ein wirksamer Unterlassungsvertrag kommt nur zustande, wenn es eine Einigung gibt. Reagiert der Abmahner auf ein Gegenangebot, das von seiner Forderung abweicht, nicht, gibt es keinen solchen Vertrag – und der Abgemahnte hat Glück gehabt und muss keine Vertragsstrafe zahlen, wenn der Abmahner ihn nochmal mit demselben Rechtsverstoß „erwischt“.Üblicherweise wird bei Abmahnungen zwischen Unternehmen eine Vertragsstrafe von knapp über 5.000 Euro vereinbart. Hintergrund ist, dass bei Streitwerten von über 5.000 Euro das Landgericht zuständig ist, darunter das Amtsgericht. Amtsgerichte haben mit diesen Fragen rund um Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht im üblichen Fall nichts zu tun, sodass man mit diesen Fragen lieber zum Landgericht möchte.Wenn man sich hingegen entscheidet, auf die Abmahnung zu reagieren und nicht stattdessen einfach abzuwarten, was die Gegenseite tut, sollte man die in der Abmahnung gesetzte Frist auf jeden Fall einhalten. Jedenfalls sollte in diesem Zeitrahmen eine Bitte um Fristverlängerung eingehen; idealerweise auch bereits die (modifizierte) Unterlassungserklärung, falls man sich zu ihrer Abgabe entschließt. Hintergrund ist, dass – auch wenn es sich bei der Fristsetzung um eine rein private Frist der Gegenseite handelt – diese nach Fristablauf beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen kann. Das muss zwar nicht „dramatisch“ sein, sollte aber besser eine bewusste Entscheidung sein.Beitragsbild: Panik emoticon - (c) yayayoyo Folge direkt herunterladen