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Menschen, Normen, Sensationen! Im zweiten Teil unseres großen Rechtsprechungs-Zirkus' präsentiert Zirkusdirektorin Anna Henrichs - unter frenetischen Beifallsrufen von Richard Ademmer als Publikum - Feuerschlucker (oder Spucker?) Christian Walz und Zauberkünstler Christoph Spielmann. Sämtliche Mitwirkenden sind abseits der Manege Richter und AG-Leitende. In seiner Feuer-Nummer steht Christian mit einer „brandheißen“ BGH-Entscheidung fest auf dem scheinbar vertrauten Boden des allgemeinen Schuldrechts - und zieht den dann allen anderen unter den Füßen weg! Mit dieser Wendung hätte wirklich niemand (auf)gerechnet… Zauberkünstler Christoph erscheint aus dem Nichts mit einer fest verschlossenen Kiste (=unanfechtbarer Verwaltungsakt) auf der Bühne. Kriegt er sie jemals wieder auf, und wenn ja: wie?!? Welche Entscheidung dieser Folge fandet ihr besonders lehrreich, spannend, unterhaltsam? Stimmt am 01.11.2024 über unseren Instagram-Kanal „ref.pod“ ab! Die finale Abstimmung über den „Star in der Manege“ ist dann am 08.11.2024. Manege frei - und viel Spaß beim Hören und Abstimmen! Besprochene Entscheidungen: BGH, Urteil vom 10.7.2024 - VIII ZR 184/23 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2023 - 4 A 1986/22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2024 - 4 A 1764/23 Der erste Teil des Rspr.-Battles 3: "# 44 Rspr.-Battle/Zirkus 3.1! Straßenverkehrsdelikte vs. ZPO-Zustellung/Frist+Berufung" bei Spotify, Apple und YouTube. Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 04:15 Aktuelle BGH-Entscheidung zum MietR, allg. SchuldR und BGB AT 34:03 Aktuelle OVG-Entscheidungen zum Corona-BeihilfenR, VerwaltungsR AT und VerwaltungsprozessR http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Wer wegen Mietrückständen eine ordentliche Kündigung bekomme, müsse die fällige Summe bis zum Auszugstermin nachzahlen können, forderte Bundesbauministerin Klara Geywitz in der „Bild am Sonntag“. So solle die Kündigung aufgehoben und der Mieter in der Wohnung bleiben dürfen. Neuroth, Oliverwww.deutschlandfunk.de, Informationen am AbendDirekter Link zur Audiodatei
Wer wegen Mietrückständen eine ordentliche Kündigung bekomme, müsse die fällige Summe bis zum Auszugstermin nachzahlen können, forderte Bundesbauministerin Klara Geywitz in der „Bild am Sonntag“. So solle die Kündigung aufgehoben und der Mieter in der Wohnung bleiben dürfen. Neuroth, Oliverwww.deutschlandfunk.de, Informationen am AbendDirekter Link zur Audiodatei
Steht die Innenstadt vor dem Aus?Veronika Tomas-Kelava, Engel & Völkers Commercial, und Moritz Kraneis, Deutsche Wohn- und Geschäftshaus, im Gespräch mit Jasper Radü Corona und der Online-Handel haben die Innenstädte der Bundesrepublik schwer gebeutelt. Die klassische Highstreet-Lage verzeichnet zunehmende Mietrückgänge und Leerstand. Medien und Branchenexperten beschwören schon länger das Aus der Innenstadt. Von Verödung ist die Rede. Aber steckt die Innenstadt wirklich in der Klemme? Sind sinkende Mieten und Leerstand eine Chance um innovative Ladenkonzepte zu etablieren oder sind sie der Anfang vom Ende? Und ist der Abstieg des Modeeinzelhandels die Chance für Frequenzbringer wie Gastronomie und Nahversorgung? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe des „PB3C Talks“ mit Veronika Tomas-Kelava, Teamleiterin Retail Services bei Engel & Völkers Commercial Berlin und Moritz Kraneis, Geschäftsführer der Deutschen Wohn- und Geschäftshaus. Gemeinsam mit Jasper Radü diskutieren sie die Lage der Innenstadt und auch das Thema autofreie Einkaufsstraße darf nicht fehlen – hier scheint gerade Frankfurt etwas falsch zu machen.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält es angesichts der Gefahr ausbleibender russicher Gaslieferungen für nötig, alle Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Privathaushalte und Industrie auszuloten. Aus der Coronazeit gebe es positive Erfahrungen mit Moratorien zum Beispiel für Mietrückstände, sagte er im Dlf. "Das hat Mieterinnen und Mieter auch eine Sicherheit gegeben."Heckmann, Dirk-Oliverwww.deutschlandfunk.de, InterviewDirekter Link zur Audiodatei
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält es angesichts der Gefahr ausbleibender russicher Gaslieferungen für nötig, alle Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Privathaushalte und Industrie auszuloten. Aus der Coronazeit gebe es positive Erfahrungen mit Moratorien zum Beispiel für Mietrückstände, sagte er im Dlf. "Das hat Mieterinnen und Mieter auch eine Sicherheit gegeben."Heckmann, Dirk-Oliverwww.deutschlandfunk.de, InterviewDirekter Link zur Audiodatei
Im Juli streifen wir durch das schöne Nürnberg und rennen hinein in die frisch eingelassenen Parletten am Straßenrand. Außerdem haben wir Tina vom Mietr*innen syndikat j8 im Interview, die uns erzählt, wie man den klassischen Wohnungsmarkt mithilfe von Rechtsformen und Privatkrediten hacken kann. hier gibt es mehr infos zum projekt: hausprojekt-j8.de mail: hausprojekt-j8@posteo.de http://archive.org/download/aufachtern_podcast-schniggschnagg/AufAchtern_podcast.mp3
Kann ein Beamter entlassen werden, wenn er die Existenz der Bundesrepublik leugnet? Müssen die Nebenwirkungen einer Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall anerkannt werden? Die Urteile der Woche mit Immo Hesse.
Smart Hotel Key, dein Podcast für erfolgreiches Hotelmanagement
Die großen Unterschiede zwischen Vermietung und Verpachtung liegen vor allem in der Zuständigkeit für die Erhaltung der Ausstattung. Während bei Mietverträgen in der Regel nur die Mieträume Vertragsgegenstand werden, ist es bei einem Pachtvertrag schon komplizierter. Denn neben dem Pachtobjekt werden zum Beispiel auch die Kücheneinrichtung, Theke, die Inneneinrichtung des Gastraums, Möbel oder etwa die Außenwerbefläche verpachtet. Aus dieser Nutzung ergeben sich besondere Rechten und Pflichten, die in einem Pachtvertrag festgehalten werden. Bei einer Verpachtung ist der Pächter beispielsweise nicht nur zur Instandhaltung (und Instandsetzung) des Inventars verpflichtet, sondern auch zu Ersatzbeschaffungen. Shownotes/Links: - Link zum Blogbeitrag https://smarthotelkey.at/pachtvertrag-in-der-hotellerie - Prodinger Tourismusberatung https://tourismusberatung.prodinger.at/
Das Radfahren ist neben dem Laufen die wohl klimafreundlichste Fortbewegungsart, die es gibt. Doch ist das Fahrrad wirklich so nachhaltig und ökologisch, wie wir glauben? Das Thema Nachhaltigkeit ist so aktuell und gefragt wie kaum ein anderes. In dieser Podcast-Episode stellen wir uns den brennendsten Problemen und Fragen. Wie nachhaltig ist die Fahrradbranche wirklich? Muss ich beim Fahrradkauf ein schlechtes Gewissen haben? Wie viele Kilometer muss ich mit dem Fahrrad oder E-Bike fahren, damit ich die CO2 Bilanz der Produktion wieder ausgeglichen habe? Auf diese und viele weitere Fragen erhältst du in diesem Podcast eine Antwort. Außerdem gibt es eine echte Innovation aus der Verpackungsindustrie, die wir dir nicht vorenthalten wollen. Du erfährst im Interview mit einem Spezialisten von der Firma THIMM, wie dein Fahrrad zukünftig Plastikfrei und nachhaltig versendet werden kann. Rad & Tour Inside: MID SEASON SALE bei Rad & Tour?! Du hast richtig gehört! Ab Donnerstag, den 30.09.21 startet der Große Ausverkauf von Mieträdern und Testrädern und du bekommst schon jetzt deinen exklusiven Zugang einen Tag vor allen anderen. Dein Exklusivlink findest du hier: https://www.radundtour.de/nachhaltigkeit/ 66KM Fahrspaß – Der Podcast Tourentipp: Von Göttingen bis in den Harz, da ging es dieses Jahr für Thorsten auf einer Radreise hin. Erfahre jetzt von allen Highlights der Tour. Du bist neugierig und möchtest die Tour gerne nachfahren? Dann folge uns auf Komoot und sei immer auf dem Laufenden. Bike der Episode: Das ganze Team von Rad & Tour liebt es und auch unsere Kunden genießen jeden Kilometer mit diesem Rad. Heute stellen wir euch das Load60 von Riese&Müller vor. Ein absolutes Traumrad mit 100% Spaßfaktor. Für wen dieses Rad perfekt geeignet ist, erfährst du in dieser Episode!
Das Jahr 2021 wird unter Experten als das Jahr der IPOs gehandelt. Anleger dürfen sich über eine neue, buntgemischte Auswahl für ihr Depot freuen. Dieses Jahr sind schon einige Unternehmen an die Börse gegangen: Die SAP-Tochter Qualtrics, das Datingportal Bumble, der Online-Gebrauchtwagenhändler Auto1, sowie die Spieleplattform Roblox und der südkoreanische Onlinehändler Coupang. Was bereits viel klingt, ist bloß der Anfang. 00:05:55 Am Donnerstag folgt die Vodafone-Tochter Vantage Towers ihrem Vorbild und bestreitet ihren ersten Handelstag an der Börse. Im IPO des Funkmast-Betreibers sehen Marktkenner den wohl größten europäischen Börsengang seit 2018. Das Unternehmen will Aktien im Wert von mindestens 2,3 Milliarden Euro ausgeben. Finanzredakteur Peter Köhler spricht über das Börsendebüt und gibt einen Ausblick auf den IPO-Jahrgang 2021. Er identifiziert die Unternehmen, die mit Zukunftsthemen punkten. 00:16:13 Außerdem: Die US-Regierung überweist ihren Bürgerinnen und Bürgern seit Samstag Zahlungen in Höhe von 1.400 Dollar. Diese Stimulus-Schecks sind eigentlich dazu gedacht, Mietrückstände oder Kreditkartenschulden zu tilgen und den Konsum anzukurbeln. Doch viele Amerikaner*innen haben andere Pläne. US-Korrespondentin Astrid Dörner informiert über den neuen Coup der Reddit-Trader. Hier finden Sie die Liste der IPOs 2021: https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/boersengaenge-2021-welche-unternehmen-sich-2021-an-die-boerse-wagen/26925668.html?ticket=ST-1053185-3Rpn3qgBrRaGEqf9JAi7-ap2 Das exklusive Abo-Angebot für Sie als Handelsblatt Today-Hörerinnen und Hörer: https://angebot.handelsblatt.com/podcast/angebot/ Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gerne per Email an today@handelsblatt.com. *** Weitere Informationen zu unserem Newsletter Inside Geldanlage finden Sie hier: https://www.handelsblatt.com/geld>_
Ist eine Kündigung bei Mietrückständen auch nach langer Wohndauer gerechtfertigt? Und: Wird nach einer Alkoholfahrt auf dem Elektroroller der Führerschein entzogen? Die Urteile der Woche mit Immo Hesse.
Wenn morgen die Bundesliga startet, dürfen wieder Fans im Stadion sein. Wir erklären, wie ihr an Karten kommt. Außerdem: Die EU könnte sich doch noch auf eine gemeinsame Migrationspolitik einigen. Und: In Düsseldorf dürfen Mieträder weiterhin auf Gehwegen abgestellt werden. Das hat das ein Gericht entschieden. Moderation: Sebastian Stachorra und Charlotte Großer
Der Tag zwischen Ems und Hase | Nachrichten aus Niedersachsen
Kampf gegen Eichenprozessionsspinner in der Region - VfL Osnabrück im Abstiegskampf beim HSV
Wenn aufgrund der Corona-Krise die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, ist das kein Kündigungsgrund. Das hat der Bundestag Ende März in einem Gesetz verabschiedet. Was das im Detail bedeutet, klären wir in dieser Podcast-Ausgabe.
Während der Corona-Krise darf man wegen Mietrückständen nicht gekündigt werden. Dr. Kirchhoff war "geschockt" als sie gehört hat, dass ADIDAS und Co. ihre Mieten stunden lassen wollen.
Dr. Martell Beck ist Head of Sales, Marketing und Digitization bei der Berliner Verkehrsbetriebe GmbH (BVG). Die BVG als Teil des dynamischen Urban Mobility Sektors, bewegt täglich mehr als 3 Mio Fahrgäste, kämpft mit etlichen neuen Konkurrenten (von Ride-Sharing über E-Scooter, Mieträder und seit neuestem E-Rollern) und setzt mit dem Claim „Weil wir Dich lieben“ alles auf die Sympathiekarte – cool, lässig, Berlin. Der gebürtige Heidelberger erzählt, wie er in seiner aktuellen Rolle mit einem NPS Score von -17 gestartet ist, wie (warum?) die BVG zu ihren U-Bahnen mit einem Durchschnittsalter von 35 Jahren steht, wie sie ihren wichtigsten Kanal, Social Media, sehr geschickt in beide Richtungen als Kommunikationstool verwendet und wie sie gemeinsam mit adidas und Jung von Matt eine der weltweit tollsten Markenaktionen der letzten Jahrzehnte veranstaltet haben. Der ehemalige Vorstandsassistent der Deutschen Bahn, der seit über 17 Jahren in der ÖPNV-Branche unterwegs ist, spricht über Universal Music und U2, die Wichtigkeit von Rückkanälen, alternative Produktideen wie BerlKönig oder Jelbi. Er berichtet, dass er bis zum Vorstand für seinen Kampagnen kämpft, damit die BVG für kleines Geld nicht nur auf Social Media und in der Fachpresse gefeiert wird, sondern auch in der Tagesschau, dem Spiegel, der Berliner Zeitung, der New York Times, dem Guardian usw. gelobt wird.
Darf einem Mieter gleich doppelt gekündigt werden, weil er seine Miete nicht gezahlt hat? Darüber hat in dieser Woche der Bundesgerichtshof entschieden.
Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete länger als einen Monat nach vorausgegangener Abmahnung.Mustertext erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Ordentliche-Kuendigung-Mietrueckstand-1-Monatsmiete ---------------Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/i-xni2h72A0 ---------------Das "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält 8 wichtige Mustertexte (und neu 1 Bonus-Mustertext) samt erklärender 58-minütiger Video-Anleitung, um einen nicht vertragsgemäß zahlenden Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen und die Miete zukünftig fristgerecht zu zahlen oder die Wohnung schnellstmöglich zu räumen, damit die Wohnung dann an einen zahlungswilligen Mieter weitervermietet werden kann. Die Zauberworte heißen Abmahnung und Kündigung sowie Erhebung einer Zahlungsklage.I. Die 8 Mustertexte zu Abmahnung, Kündigung und Erhebung ZahlungsklageBei der Abmahnung sind zwei häufige Varianten sind zu unterscheiden:Abmahnung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung der laufenden Monatsmiete (z.B. Januar-Miete) in Verzug. Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.Mustertext 1 (Text3122): Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit einer ganzen Monatsmiete.Abmahnung-Variante 2: Mieter zahlt Miete über mehrere Monate schleppend und unvollständig (z.B. November, Dezember und Januar-Miete). Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.Mustertext 2 (Text3118): Abmahnung wegen schleppender und unvollständiger Mietzahlung mit erheblichem Mietrückstand.Bei der Kündigung sind 3 häufige Varianten zu unterscheiden:Kündigung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung in Höhe in Höhe eines Betrages einer ganzen Monatsmiete mehr als einen Monat in Verzug trotz vorausgegangener Abmahnung. Mögliche Reaktion: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht.Mustertext 3 (Text3221): Ordentliche Kündigung Mietverhältnis gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.Kündigung-Variante 2: Mieter zahlt zwei volle aufeinander folgende Monatsmieten nicht (z.B. Januar-Miete und Februar-Miete nicht gezahlt) im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe a.Mustertext 4 (Text3218): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten.Bonus-Mustertext 4a (Text3216): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten ohne vorausgegangene schriftliche Abmahnung.Mustertext 5 (Text3201): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.Kündigung-Variante 3 : Mieter zahlt die Miete unvollständig und schleppend (z.B. Januar-Miete und März-Miete nicht gezahlt) und ist mit Mietzahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Miete für zwei Monate erreicht im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe b.Mustertext 6 (Text3217): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt.Mustertext 7 (Text3208): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand: Mustertext 8 (Text3404): Zahlungsklage erheben beim Amtsgericht wegen Zahlungsverzugs.Technische Angaben zu den Mustertexten: PDF-Datei-Format. Zusätzlich sind die Mustertexte als "Word"-Dokumente mit der Endung .doc vorhanden.II: Die "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Video-Anleitung erklärt anhand eines Muster-Mietverhältnisses die rechtlichen Grundlagen und die mögliche Vorgehensweise der erfahrenen Vermieterin Rita Ehrlich "Schritt für Schritt", um Ihren "Problem"-Mieter Hans Schläfer wieder zur vertragsgemäßen Zahlung der Miete oder als letzte Konsequenz "zum Gehen", sprich Räumung der Wohnung, zu bewegen:Nach einer kurzen Einführung werden die Themen Abmahnung wegen Zahlungsverzugs, ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse, fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigen Grund sowie alternativ die fristlose Kündigung kombiniert mit der hilfsweise ordentlichen Kündigung behandelt mit Verfassen eines Abmahn- bzw. der Kündigungsschreiben sowie Erhebung einer Zahlungsklage.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Zahlungsklage erheben, Mustertext erhältlich unter: https://www.vermietershop.de/Mustertext-Zahlungsklage-wegen-Mietrueckstand-erheben - Was sollte ein Vermieter tun, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt... Schritt 1: Abmahnung wegen Zahlungsverzugs... Schritt 2: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit 2 folgenden Monatsmieten.... Schritt 3: Zahlungsklage beim Amtsgericht erheben.... So geht's: Die Vermieterin Ehrlich erhebt als Klägerin, Klage gegen Ihren Mieter Hans Schläfer als Beklagten beim Amtsgericht Mannheim.Sie stellt die entsprechenden Klageanträge und beantragt, dass der Beklagte Mieter Schläfer dazu verurteilt wird, die rückständige Miete zu zahlen zuzüglich Zinsen seit Rechtshängigkeit und die Kosten des Verfahrens zu tragen, zum Beispiel die Gerichtskosten (GKG, Gerichtskostengesetz) und eventuelle Anwaltskosten (RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sowie Vollstreckungskosten. Sie beantragt weiterhin ein schriftliches Vorverfahren gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) einzuleiten, dass mit einem möglichen Versäumnisurteil oder einem Anerkenntnisurteil enden kann. Dann begründet Sie, unter Vorlage der entsprechenden Beweismittel, die Klage, fordert die Verurteilung.Sie zahlt die Gerichtskosten per Verrechnungsscheck, um das Verfahren zu beschleunigen. Gerichtskostenrechner finden sich im Internet, teilweise von den Amtsgerichten selbst kostenlos zur Verfügung gestellt.Ihr Ziel ist es, zu einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils zu gelangen. Damit kann Sie dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen, also den verurteilten Mieter u.a. pfänden lassen.Viel Erfolg bei der Umsetzung... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Staffelmiete - Erhöhung beim Mieter einfordern. Was Vermieter und Mieter wissen sollten zum Thema: Den Mieter schriftlich erinnern an eine bereits eingetretene Staffelmieterhöhung und gleichzeitig Anforderung rückständiger, bereits fälliger Staffelmieterhöhungsbeträge/Mietrückstände.Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/t3jLkhCB-qYMustertext erhältlich bei http://www.vermietershop.de/Mustertext-Staffelmieterhoehung-beim-Mieter-anfordern-1Hier die gesetzlichen Grundlage zum Thema Staffelmiete zum Nachlesen: § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 557a BGBStaffelmiete(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Mietvertrag fristlos kündigen gemäß § 543 BGB, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt! Kurzversion.Der Mustertext ist erhältlich unter: http://www.vermietershop.de/Mustertext-fristlose-Kuendigung-Mietrueckstand-2-Monat Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema: fristlose Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs mit 2 aufeinanderfolgenden Monatsmieten. In unserem Fall hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet.Der Mieter Schläfer hatte wegen eines finanziellen Engpasses schon seine Januar-Miete nicht gezahlt und zahlt trotz einer schriftlicher Abmahnung der Vermieterin Ehrlich zusätzlich auch die Februar-Miete nicht vertragsgemäß bis zum 3. Werktag im Februar.Der Vermieterin Ehrlich reicht es. Sie beschließt das Mietverhältnis mit dem Mieter Schläfer fristlos zu kündigen.Frau Ehrlich weiß, dass Sie einem Mieter in der Regel nur fristlos kündigen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der liegt gemäß § 543 BGB „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ insbesondere dann vor, wenn der Mieter wie im vorliegenden Fall Schläfer mit für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist.Entsprechend verfasst die Vermieterin Ehrlich das an den Mieter Schläfer adressierte Kündigungsschreiben.Sie benennt das Datum, das Mietverhältnis, den Mietvertrag und erklärt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und fordert den Mieter Schläfer zur Räumung der Mietsache auf. Abschließend unterschreibt Sie das Kündigungsschreiben persönlich als Vermieterin und lässt es dem Mieter Schläfer per Boten nachweislich zugehen.Doch wie geht es weiter in unserem Fall.Der Mieter Schläfer hat die Zeichen der Zeit erkannt, er leiht sich Geld bei seinem Bruder und zahlt die rückständige Miete sofort vollständig.Somit wird die fristlose Kündigung der Vermieterin Ehrlich unwirksam gemäß § 569 BGB, da Sie hinsichtlich der fälligen Miete entschädigt wurde, allerdings gilt das nur, weil der fristlosen Kündigung in den letzten 2 Jahren keine weitere fristlose Kündigung vorausgegangen ist. Somit hat der Mieter Schläfer Glück gehabt und er kann weiter in der Wohnung bleiben.Als Alternative hätte die Vermieterin Ehrlich das Mietverhältnis nach der vorausgegangenen Abmahnung auch ordentlich kündigen können gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse oder auch kombiniert hilfsweise ordentlich in Verbindung mit der fristlosen Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigem Grund. Aber das sind Themen anderer Ratgeber-Videos.Das Video ist erschienen auf Youtube unter: http://youtu.be/jGRkXIg5vf4 Das komplette "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket ist auch als DVD-Rom-Edition bei "Amazon" erhältlich unter: http://www.amazon.de/gp/product/B00ECB54H2------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Es ist immer ärgerlich, wenn der Mieter nicht zahlt und ein erheblicher Mietrückstand mit mehr als einer Monatsmiete aufgelaufen ist, wenn man Mietbetrügern, Mietprellern oder Mietnomaden aufgesessen ist und als legale Mittel nur die Möglichkeiten Abmahnung Mieter und Kündigung Mietvertrag (Kündigung Wohnung, Mietvertrag kündigen) bleiben. Das "Mieter zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält alle notwendigen Mustertexte hierzu: (Abmahnschreiben Mieter, Vorlage Abmahnung Mieter Muster, Kündigungsschreiben Wohnung, Kündigung Mietvertrag Muster, Kündigung Mietvertrag Vorlage, Muster Kündigung Mietvertrag), um den Mieter zum zahlen der Mietschulden zu bewegen oder den Mieter schnellstmöglich durch Kündigung des Mietvertrages loszuwerden, um weitere Mietausfälle zu verhindern. Und wenn der Mieter nach der Kündigung die Wohnung nicht freiwillig räumt, bleibt nur noch als legaler Weg Räumungsklage erheben und einen Räumungsauftrag erteilen, aber das ist Thema des "Mieter-räumt-Wohnung-nicht"-Hilfspaketes.https://www.vermietershop.de/Mieter-zahlt-Miete-nicht-Hilfspaket enthält 8 Mustertexte samt erklärender Video-Anleitung, um einen säumigen Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen oder die Wohnung zu räumen. Die Zauberworte heißen Abmahnung, Kündigung und Zahlungsklage.Veröffentlicht auf Youtube: http://youtu.be/Lu87DFXcsEQErhältlich auch als DVD bei Amazon: http://goo.gl/djVquc ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Heute wollen wir einen Mietvertrag ausfüllen und abschließen.Da wir eine Wohnung in Mannheim vermieten wollen, nehmen wir als Beispiel einen Mietvertrag vom Verein “Haus und Grund Mannheim, M 6,16, 68161 Mannheim”.Bei Abschluss eines Mietvertrages ist es wichtig immer nur ein aktuelles Mietvertragformular zu benutzen, das jeweils konform mit der aktuellen Rechtsprechung ist. Die paar Euro sind gut angelegtes Geld. Schaffen wir uns zunächst einen ersten ÜberblickDer Mietvertrag besteht aus 15 Seiten mit 26 einzelnen Paragraphen! Perfektes Juristendeutsch, wer soll das verstehen?Der Mietvertrag besteht aus drei Teilen:A) Der eigentliche Mietvertrag § 1 bis § 26B) Der Hausgemeinschaftsordnung, die sehr wichtig für den geordneten Verlauf des Mietverhältnisses ist!)C) Die Betriebskostenverordnung zur Erläuterung und Information des Mieters, da aus Unwissen häufig Streit zwischen Vermietern und Mietern entsteht.Für einen Mietvertrag "typische" Vereinbarungen u.a.:§ 1 Mieträume§ 2 Dauer des Mietvertrages und Kündigung§ 3+4 Miete§ 5+6 Betriebskosten§ 7 Zahlungsweise§ 8 Haftungs-beschränkung§ 9 Kaution§ 10-13 Schönheits-reparaturen/ Bauliche Maßnahmen§ 15 Benutzung der Mieträume§ 18-19Beendigung des Mietverhältnisses§ 24 Gerichtsstand§ 25 Hausordnung§ 26 Sonder-vereinbarungenUnd jetzt zu den wichtigsten Punkten, die im Mietvertrag auszufüllen sind:- Ganz wichtig ist zunächst festzustellen, wer überhaupt Mietvertragspartei:Es ist wichtig, dass alle Mieter, die einziehen wollen im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind und diesen auch unterschreiben.Die Kündigung muss bei Mietende schriftlich von allen Mietern gegen alle Vermieter erklärt werden.Der Räumungstitel muss auf alle Mieter und alle zusätzlich nachher eingezogenen Angehörigen/Bewohner lauten.Weiterhin ist es ganz wichtig zu beschreiben, welche Mietsache und welche Räumlichkeiten vermietet werden:Die Vermieterin Gutmensch füllt akribisch aus welche Räume zur Mietsache gehören, denn spätestens wenn es zum Streit kommt und Sie eine Räumungklage erheben, muss klar sein, welche Räume der Gerichtsvollzieher auch zu räumen hat.Dem Mieter werden folgende Schlüssel überlassen...Will der Mieter später weitere Schlüssel, muss er die Kosten hierfür tragen.Bei Mietende sind alle Schlüssel zur Mietsache zurückzugeben, ansonsten macht Sie der Mieter Schadenersatzpflichtig.Wichtig ist, den genauen Beginn des Mietverhältnisses einzutragen. - § 2 Das Mietverhältnis beginnt am “z.B. 01. 04. 2018"- § 2, Punkt 1 c)In unserem Fall vereinbaren die Mietvertragsparteien, dass das Kündigungsrecht für beiden Seiten auf die Dauer von “z.B. 2 Jahren” ausgeschlossen wird.Als nächsten sind noch Angaben zur Miethöhe und den Betriebskosten-Vorauszahlungen zu machen..In unserem Fall haben die Mietvertragsparteien eine Staffelmiete vereinbart. Dies ist auf 10 Jahre beschränkt. Bei der Staffelmiete müssen genaue Geldbeträge angegeben werden. § 5 BetriebskostenGanz wichtiger Punkt die Vereinbarungen über die Betriebskosten.Nur die tatsächlich angekreuzten Postionen sind vom Mieter anteilig zu tragen.Merksatz:Aus Prinzip kreuzt die Vermieterin alle 17 Positionen an (selbst wenn kein Fahrstuhl oder Garten vorhanden ist). Weiterhin hat die Vermieterin auszufüllen in - § 7 Zahlungsweise...Die Mietzahlung ist eine Bringschuld. Der Mieter ist verantwortlich, dass die Miete fristgerecht bis spätestens zum dritten Werktag eingegangen ist. Ab dem 4. Werktag ist der Mieter bereits in Verzug. - § 9 KautionDie Kaution beträgt “z.B. 2100,- Euro”Merksatz:Die Vermieterin G. nimmt aus Prinzip als Kaution immer 3 Nettokaltmieten.- § 24 GerichtsstandGerichtsstand und Erfüllungsort ist immer der Ort, an dem die vermietete Wohnung liegt, also in unserem Fall“Mannheim”- § 26 SondervereinbarungHier ist Vorsicht geboten. Treffen Sie keine Vereinbarung, die in Kollision mit den §§ des Mietvertrages stehen, sonst riskieren Sie bei widersprüchlichen Aussagen die Ungültigkeit des gesamten Paragraphen/Klausel des Mietvertrages.Wichtig ist das die Hausgemeinschaftsordnung und die Aufstellung über die Betriebskosten Bestandteile des Vertrages sind.Ganz wichtig!Ort, Datum und Unterschrift aller Vermieter und Mieter.Gratulation! Fertig ist der Mietvertrag, wenigstens was die zu regelnden Mindest-Tatbestände betrifft.Das Video erschienen auf Youtube unter: http://youtu.be/5FYRiL_DXQEKeine Rechtsberatung, keine Gewähr, keine Haftung für den Inhalt des Video-Podcast.
Vielleicht denkst Du auch, Deine Fix-Kosten könnten etwas dynamischer sein? Achim sagt: "Das ist kein Widerspruch!" und präsentiert Die Dynamischen Fixkosten! Deinen Büroraum, der mit seinen langen Vertragsfristen wenig Planung ermöglicht, kannst Du durch einen Co-Working-Space eintauschen! Das ist zwar auf den ersten Blick teurer, aber dadurch, dass Achim dadurch Mieträume einspart, zahlt er im Endeffekt wesentlich weniger. Und ebenso gibt es auch verschiedenste andere Bereiche im Beruf und Leben, wo man dynamische Fix-Kosten etablieren kann. Wie z.B. beim Fahrzeug. Hör rein und erfahre, wie! Heute erfährst Du: Wie ich es umgehe, leere, ungenutzte Büroräume zu haben, für die ich umsonst zahlen muss. Wie ich als reisender Freelancer ohne Wohnsitz arbeiten kann. Welche Kosten und Sorgen ich umgehe, indem ich einen Co-Working-Space nutze. Warum und wie es meine Flexibilität maximiert. Welche weiteren Lösungen es für dynamische Fix-Kosten gibt (Autoleasing, etc.). Fragen zum Thema? Themenvorschläge für kommende Episoden? Schreibt uns: info@t3company.de Über iTunes abonnieren Android Nutzer finden den RSS - Feed hier Episode direkt auf der Webseite herunterladen Viel Spaß beim Reinhören. Und denke daran: Du hast das Recht glücklich zu sein!! Jochen Metzger und Achim G. Lankenau P.S. Willst Du den Turbo in Deinem Unternehmen einschalten und schneller vorankommen? Jetzt kostenlosen 15-minütigen Bewerbungscall zum Coaching buchen P.P.S. Wie wäre ein Austausch mit anderen Unternehmen im sonnigen Mallorca inkl. Synergieeffekt? Das Unternehmercamp -- Action Sheet als PDF So kannst Du den Podcast hören:
Das Spotlight ist heute auf unserem Bordmechaniker, der eigentlich Video- und Screencastproduzent ist und endlich mal über seine Workflows sprechen darf. Lieber Fluggast, wenn dir das Gehörte gefällt oder dir Sorgenfalten auf die edle Stirn fabriziert, dann haben wir etwas für dich: iTunes Bewertungen. Patrick entspannt derzeit seine Handgelenke vom ständigen Steuerknüppel-Umklammern und versucht am Großglockner, bei unseren Österreichischen Freunden, ein Keyboard Maestro Marco zu installieren — der alte Cliffhanger! Wie sich rausstellt war das eine ziemlich schlechte Idee, denn nun tanzen Andreas und Sven auf dem Cockpit-Tisch. Wie turbulent so etwas werden kann merkt man schon daran, dass die beiden ernsthaft glauben im Cockpit gäbe es ein Tisch. Überbleibsel Backup und Backups Backup-Strategien scheinen beinahe so brisant zu sein wie Photo Management. Zumindest, wenn man das Feedback zu den jeweilgen Episoden anschaut. Viel Lob gab es, aber auch Kritik. Natürlich ist nur ein Backup auf dem NAS nicht aussreichend und natürlich können einzelne Backups korrupt sein, so dass sie sich nicht mehr zum Wiederherstellen nutzen lassen. Der erfahrene Pilot rät zur stichprobenartigen Inspektion. Genau deshalb haben wir ja auch von Backups (plural) und nicht von Backup (singular) gesprochen. Nicht nur grammatikalisch, sondern auch strategisch ein entscheidender Unterschied. Patrick hat eine klassische Bergpanorama-Postkarte mit Briefmarke und Stempel geschickt auf der er nochmals seine eigene Vertrauenshierachie für Backups als Schüttelreim zusammenfasst: Festplattenbackups (Archiv) NAS Backup (“Schnellzugriff Archiv”) Offsite und TimeMachine Das mit dem Dichten sollte er lassen, aber bei Backups weiß’a Bescheid, der Bur! 2015er Backblaze Harddisk Report Unter den Business Class Gästen des besten Deutschsprachigen Tech-Podcast befinden sich ja bekanntlich das Who-Is-Who der internationalen Firmenlenker. Etwas enttäuscht waren wir deshalb, dass Backblaze nicht wie geplant ihren druckfrischen jährlichen Report zur Verlässlichkeit von Backup-Festplatten pünktlich zur letzten Folge veröffentlich haben. Dafür ist der 2015er Report jetzt verfügbar. Die Erkenntnisse und Ergebnisse unterscheiden sich allerdings nur marginal von denen aus 2014. Sparse Bundles, Verschlüsselungen und Dropbox Hörer Marcus Stößel hat uns umfassendes Feedback und Fragen geliefert was Verschlüsselungen von Backups, der Dropbox mit Boxcryptor und den daraus resultierenden Folgen anbelangt (und noch einiges mehr). Da haben wir uns erstmal riesig gefreut um dann aber festgestellt, dass wir in der kürze der Zeit hier keine adäquaten Antworten geben können. Zwar referriert Andreas kurz über das Für, Wieder und Wie der Sparse Bundles, abschließend können wir das aber nur mit Hilfe der Wissenschaftsredaktion des Übercasts behandeln. Nicht aufgehoben, nur aufgeschoben. Überschallneuigkeiten KirbyDrop Schon wieder ein Kind, wenn auch ein indirektes, ehemaliger Übercast-Gäste: KirbyDrop schickt sich an mit Hilfe von Dropshare (#UC012) und Kirby (#UC025) eine echte, selbst-gehostete Alternative zu Diensten wie Droplr und CloudApp zu werden. Letztere scheinen monatlich teuerer und komplizierter zu werden. Mit ein paar KirbyDrop Features mehr, die bereits in der Planung sind, ist man bald sein eigner Wolken-Meister. Apple Watch als Haustürschlüssel Andreas ist seit dieser Sendung Zuhause ausgesperrt. Besucht ihn mal auf Stuttgart’s Straßen und schenkt ihm einen iTunes Gutschein oder zwei. Wie er dahin gekommen ist? Nein, kein Ende seiner Hausbesetzung, kein Mietrückstand und kein Eigenbedarf: Andreas hat schlichtweg immer noch keine Apple Watch und nachdem ganz Stuttgart auf Apple Watch gesteuerte Haustürschlösser umgestellt wurde, war es das eben für den Guten. Spaß beiseite, die NFC- und Bluetoothfähigkeiten der Apple Watch werden so einige Vorgänge in der Zukunft vereinfachen, z.B. das Öffnen der Haustür. Mit dem Smart Lock inkl. Apple Watch Unterstützung von August kann man das machen, muss man aber nicht. Pebble Time jetzt offiziell in Deutschland Wenn euch das Öffnen von Haustürschlössern und auch die Apple Watch nicht so wichtig sind, dann gibt es die ebenfalls gehypte Alternative ab sofort direkt in Deutschland käuflich erstehen: Die Pepple Time. Andreas’ Video und Screencasting Workflows Der Bord-Trolley mit sämtlichen Getränken steht in der Mitte des Cockpits (als Tischersatz) und auf Patrick’s verwaisten Platz haben Andreas und Sven einen riesigen Stoffhund gestellt: Andreas ist heute nämlich nicht nur Crew-Mitglied, sondern auch Gast. Doppelte Belastung, halbe Entlohnung – versteht sich! Auch wenn es kaum menschenmöglich erscheint, aber Andreas macht tatsächlich noch einen Vollzeit-Job neben dem Übercast: Mit zCasting3000 mischt er kräftig in der “Produkt-, Erklärvideo und Screencasting”-Branche mit. Da will Sven natürlich die berühmten Details wissen. Klare Prioritäten Podcaster, Video-Produzent, Barcamper, meditierender Vegetarier, … Andreas ist ohne Frage ein Tausendsassa. Da muss nicht nur Übersicht, sondern auch Prioritäten her. In seiner eignen Planung, die sich an den Flughöhen von GTD® (Getting Things Done) orientiert — endlich können die Himmelsstürmer mal im Flieger-Kauderwelsch fachsimplen — behält Andreas den Überblick und seine Ziele im Auge. Jedenfalls meistens. Video Editing Ohne Umschweife direkt zum Kern von Andreas’ Workflow. In Sachen Video Editing ist der Einstieg für den Interessierten gar nicht so schwierig: iMovie kommt mit jedem Mac und iOS Gerät frei Haus. Und schlecht ist es auch nicht, attestiert Andreas. Man kann damit recht gut die ersten Schritte machen. Danach gibt es dann im wesentlich nur die Wahl zwischen Apple’s Final Cut Pro X und Adobe’s umfassender Video Suite mit dem Ankerpunkt Premiere Pro. Dieser musste sich auch Andreas stellen und hat sich für Apple’s Paket entschieden. In Sachen Funktionen unterscheiden sich die beiden Programmpakete nur marginal, natürlich ist Konzept und Philosophie der Applikationen unterschiedlich, aber am weitesten geht die Schere beim kommerziellen Modell auseinander: Apple bietet Festpreis und Adobe macht es per Abo. Letzteres war ein entscheidender Punkt für Andreas, der sich nicht langfristig über ein Abonnement binden wollte. Screen Recording Auch hier gibt es Wettbewerb und somit eine Auswahl: ScreenFlow ist vielleicht ein bisschen so etwas wie der Platzhirsch, der aus Sicht von Andreas in den letzten Jahren aber etwas nachgelassen hat. Doch auch Camtasia hat sich gemausert und bietet heute durchaus Vergleichbares. Was Andreas super findet ist, dass man mit beiden im Grunde den kompletten Workflow, teilweise sogar über den Screencast hinaus, abbilden kann. Somit stellen beide Programme Mini-Alternativen zu den großen Video Editoren da. Zumindest für den kleinen Schnitt zwischendurch, meint Andreas. → Andreas’s Review von ScreenFlow 5 Claquette wiederum begeistert unseren Schnippler auch, bietet aber eben wirklich nur den reinen “Screen Recording”-Teil des Workflows ab, dies aber durchaus beeindruckend. Somit eine gute Komponente wenn man schon einen der großen Video-Editor-Brocken am Start hat. Motion Design Schicker Name, dreht sich aber im wesentlichen um Animationen, Effekte und so banale Dinge wie Texteinblendungen, die während der Post-Produktion dem bewegten Bild hinzugefügt werden. Auch hier kämpfen die Kolosse Apple und Adobe mit ihren jeweiligen Lösungen um den Platz im Dock des geneigten Videokünstlers: Motion 5 gegen After Effects. Aus bereits bekannten Gründen ist zCasting3000 hier auch mit der Apple Lösung Motion unterwegs. Die Integrationstiefe der jeweiligen Lösungspakete von Adobe und Apple machen eine Kombination von Programmen verschiedner Hersteller zwar nicht undenkbar, aber denkbar kompliziert. Story Telling Wie einfach alles wäre, wären da nicht immer diese “Kunden”. Natürlich können Entwickler, Produktmanager oder Prozessverantwortliche nicht genau sagen, was für ein Video sie gerne hätten. Es ist ja nunmal nicht ihr Job Videos zu erstellen. Andreas hat oft festgestellt, dass Kunden gerne Beispielvideos zeigen, was sehr hilfreich ist, meist aber entweder Inhalt oder Optik, selten aber beides illustriert. Der Prozess des Story Tellings (Ziele mit Kunden abstecken, Storyboard erstellen, Script schreiben, Unterschrift, erst dann die Produktion starten) ist für Andreas deshalb ein adäquates Mittel um in einem iterativen Prozess sich den Vorstellung des Kunden anzunähern. Um diese Annäherung visuell zu begleiten ist für Andreas Keynote die Waffe der Wahl. In der Tat hilft Keynote nicht nur beim Präsentieren sondern — Land auf, Land ab — eben auch beim Erstellen von Prototypen. Egal, ob nun von Videos oder Applikationen. Grossartiges Beispiel: Keynote does Material Design Continous Integration Der nächste Schritt um den gesamten Prozess der Video Produktion in engere und iterativere Abstimmung mit dem Kunden zu bringen nennt sich Continous Integration. Früher als reine Vision abgetan da limitierte Prozessorleistungfähigkeiten lange Renderingzeiten für Videos nach sich zogen, ist man mit modernen MacBook Pros heute schon ziemlich nah dran. Wie nahe haben Andreas und Team in einem ihrer letzten zCasting3000 Blog Posts erläutert. Workflow Speed Dating Jetzt wird es schnell, informativ und zum Teil auch lustig. Andreas stellt sich den investigativ-journalistischen Fragen von Sven, der damit schon so manches Großkaliber ins Schwanken gebracht hat. Wacker und wendig schlängelt sich Andreas durch den verbalen Hindernisparkour. Deine älteste, installierte App? Final Cut Studio TeXLive Soundtrack Pro Mouseposé SwitchResX Deine neuste, installierte App? Unglaublich, aber wahr: Während der Besitzt aller OmniGroup Applikationen bei Der Übercast eigentlich Pflicht ist fehlte Andreas bisher OmniOutliner Pro; Den hat er jetzt, auch wenn er den Umweg über die iOS App genommen hat Einmal die Menubar rauf und runter, bitte Keyboard Maestro Bittorrent Sync Pro Dropbox ExpanDrive 1Password Mini Dropshare iStat Menus SwitchResX Healthier Was ist die beste Stock App/bestes Mac OS X Feature? Andreas und die unkaputtbaren Klassiker Chess.app, dicht gefolgt von Game Center oder Grapher, der wohl außergewöhnlichsten Stock App Aber im Ernst, Preview ist natürlich eine unglaublich leistungsfähige Applikationen, fast ein Wunder, dass es sie umsonst dazu gibt und natürlich Andreas’ Beste Deine unproduktivste/unnützeste App? Als alter Minecraft “Künstler” (modernes Wort für Zocker) hat Andreas natürlich ein Lieblings Mod, nämlich Feed The Beast installiert Welche App fehlt (Dir) noch? In seinem originären Aufgabenbereich hätte Andreas gerne noch einen ordentlichen Motion Blur direkt in Apple’s Motion; Da auch der Produktmanager von Motion zur Hörerschaft des Übercasts gehört gehen wir davon aus, dass der Wunsch im nächsten Release erfüllt wird Als Mensch der in Mind Maps nicht nur denkt, sondern lebt ist Zettt mit den momentanen Lösungen im Bereich kollaboratives Mind Mapping nicht zufrieden, da gäbe es also noch Platz auf dem Markt Noch ein Gang hochgeschalten Markdown oder nicht? Selbstverständlich. Wer Markdown sagt muss auch Fountain sagen. TextEditor? Vim Task Manager? OmniFocus Launcher? LaunchBar Ablage? Textdateien. Paperless? Rechnungen werden eingescannt und direkt zum Steuerberater geschickt. Zettt’s Papieraufwand ist auf das geringste reduziert. Die Wunder des Zeitler’ischen Workflows und Setups sind demnächst übrigens auch auf The Sweet Setup zu bestaunen. Wir sagen Bescheid, versprochen. Sven’s Sweet Setup ist bereits vertreten während Patrick’s Setup noch auf dem alten Blog von Shawn rumdümpelt. Unsere Picks Andreas: PowerCube Sven: Ghostery Browser Plugin gegen (Ad-)Tracking Patrick: Kaiserschmarrn In Spenderlaune? Wir haben Flattr und PayPal am Start und würden uns freuen.