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In dieser Folge geht es um vorrangig behandelte Luftfahrzeuge und welche Rechte diese haben können. Es wird geklärt, welche Flüge von der Flugsicherung Priorität erhalten und warum. Wie ist dies im Flugplan ersichtlich oder wie kann eine Besatzung Vorrang beanspruchen und werden Diversions bevorzugt behandelt? Dafür hat Moderator Michael Kuppe (GdF) drei Gäste zu Gast: Moritz Bürger (VC), Patrick Thormann (GdF) und Pilot Cedric Borchers, Gewinner unserer Umfrage. Auf euer Feedback, sowie weitere Themenvorschläge freuen wir uns wie immer per Mail: podcast@readyoufive.de.
Der technische Fortschritt erobert immer mehr den Himmel. Seit Jahren drängen unbemannte Luftfahrzeuge , sogenannte UAVs, auf den Markt, die es jedermann ermöglichen sich den Traum vom Fliegen zu erfüllen. Einfach in den nächsten Technikmarkt und für ein paar hundert Euro, steht einem der Himmel offen. Aber was darf man eigentlich als Drohnenpilot? Gibt es Vorschriften an die man sich halten muss? Braucht man einen Führerschein? Wie ist das eigentlich mit Flugtaxen, Amazonlieferungen oder Pizza-per-Drohne? Wir sprechen mit Joseph Metz, der mit seiner Firma U-Rob, in dem Segment UAV seit Jahren etabliert ist. Gewerblicher Drohnenflug, Erforschungen, Schulungen, Führerscheine...in all dem ist Joseph der perfekte Ansprechpartner. Mal schauen, ob er Andreas und Tim davon überzeugen kann, dass Drohnen und Hubschrauber doch irgendwie zusammen passen oder sich zumindest den Himmel teilen können? Viel Spaß bei Abgehoben - der Hubschrauber Podcast
Ein Standpunkt von Uwe Froschauer.Ist Boris Pistorius eine „Null“? Er macht einen sympathischen Eindruck, und unintelligent scheint er auch nicht zu sein. Ethisch gesehen ist jeder in meinen Augen eine Null, der den Krieg und damit den Tod forciert, gleichgültig, ob in anderen Ländern oder im eigenen. Auch die nahezu pastoral klingenden Worte von Boris Pistorius ändern nichts an ihrem kriegstreiberischem Inhalt.Am 9. Mai 2024 äußerte Bundesverteidigungsminister Pistorius in Washington, dass 35.000 deutsche Soldaten und 200 Luftfahrzeuge der Bundeswehr im Rahmen der NATO-Reaktion auf die russischen Bedrohungen gegen Europa in die NATO eingemeldet wurden. Außerdem kündigte er die Lieferung von drei HIMAR-Raketensystemen an die Ukraine an, die von den USA gekauft wurden. Es bestehen 380 Aufträge bei amerikanischen Rüstungsfirmen mit einem Umfang von 23 Milliarden Euro. Raketen kaufen und dann verschenken, statt beispielsweise Renten zu erhöhen – echt sozialdemokratisch! Aber was tut man nicht alles für die Kriegstüchtigkeit, für die die Rentner sicherlich gerne kürzer treten!?Menschen wie Herr Pistorius sind sich in ihrer Kurzsichtigkeit oder Verblendung anscheinend nicht darüber bewusst, dass sie mit ihren sinnbefreiten Entscheidungen und Handlungen den auch mit deutschen Steuergeldern finanzierten Krieg in der Ukraine ins eigene Land tragen können. Ist das nicht verrückt, einen Krieg auf eigenem Boden zu riskieren mit den Steuergeldern der dann Betroffenen? Ist das nicht mehr als nur Steuerverschwendung, nämlich Wahnsinn? Ist dieser Wahnsinn den „Schafen“, die nach wie vor die kriegsverlängernden und weltkriegsfördernden Waffenlieferungen okay finden, denn nicht klar? Aber so sind Schafe eben nun mal, sie ließen sich schon in der Corona-Plandemie ins Bockshorn jagen, und im Ukrainekonflikt wiederholt sich das Dilemma. Sie erkennen nicht die subtilen Strategien und Techniken ihrer Manipulation. Klardenker sind schwer zu manipulieren, und deshalb den Eliten und ihren Marionettenkabinetten ein Dorn im Auge.Der Ukrainekrieg war von den USA, deren Urangst in einem politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zusammenwachsen von Europa und Asien besteht, gewollt. Auf lange Sicht werden die USA allein aus geografischen Gründen eine verstärkte Kooperation zwischen Asien und Europa nicht verhindern können. Russland ist Europas Nachbar, die USA nicht.... hier weiterlesen: https://apolut.net/gefaehrliche-nullen-boris-pistorius-von-uwe-froschauer Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Sicher habt ihr schon ma gesehen, wenn mehrere Luftfahrzeuge in einer Formation zusammen fliegen. Oft passiert dies im Rahmen sehr großer (politischer) Veranstaltungen, wie Z.B. bei der Hochzeit von Kate und William oder beim Super Bowl. Dort dienen diese Formationen allerdings zu Präsentationszwecken. Aber Formationsflug im Verband hat auch eine taktische Relevanz. Wenn mehrere Luftfahrzeuge gemeinsam von einer Station in einen bestimmten Einsatzraum verlegen, ist dies als Verband in einer bestimmten Formation geordneter und somit sicherer möglich, als wenn jeder sich um sich selbst kümmert. Hört in dieser Folge, wie man Formationsflug trainiert, was dabei die wichtigsten Dinge sind, die es zu beachten gilt und welche luftrechtlichen Aspekte noch eine Rolle spielen. Viel Spaß bei Agehoben - der Hubschrauber Podcast
Marcus liebt es Luftfahrzeuge zu fotografieren. Immer wieder verschlägt es ihn an besondere Orte, und er hat einfach ein besonderes Gespür dafür die richtigen Momente einzufangen. Eine Flugschule wird auf ihn aufmerksam und macht ihm das Angebot ihn für ein paar gute Fotos und Videos zum Hubschrauberpiloten auszubilden...aber dann kommt die Steuerfahndung dazwischen, alle Hubschauber sind gepfändet und der Chef mit dem Marcus die Absprache hatte ist untergetaucht. Ist der Traum geplatzt oder fängt er etwa gerade erst an? Was sich wie ein Hollywood Drehbuchauftakt liest, ist Marcus Aulfinger ungefähr so an der Westküste der Vereinigten Staaten geschehen. Hört ihm zu, wie er seinen Weg ins Cockpit und noch viel weiter gefunden hat. Fluglehrer, Unternehmer, Buchautor und Visionär...all das vereint Marcus in sich. Aber hört selbst die spannende Geschichte von und mit Marcus. Viel Spaß bei Abgehoben - der Talk
Der Name Crew beinhaltet ja schon, dass es sich um ein Team und keine Einzelperson handelt, die die meisten Luftfahrzeuge steuern. Aber wie funktioniert das eigentlich innerhalb der Crew, gibt es starke Hierarchien oder sind alle gleichberechtigt und es herrscht das Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen? Welche Schulungen Piloten durchlaufen und das derjenige der steuert nicht unbedingt der "Chef im Ring" sein muss, erklären Tim und Andreas heute. Was macht einen guten Captain oder Kommandanten aus? Außerdem...gemeinsamer Luftraum. Drohnen und andere Luftfahrzeuge bewegen sich zusammen im gleichen Luftraum, aber wissen sie voneinander? Welche Gefahren entstehen dabei und wie können diese verhindert werden? Viel Spaß bei Abgehoben - der Hubschrauber Podcast
Was muss man eigentlich machen, um einen Hubschrauber fliegen zu dürfen? Was ist der Unterschied zwischen einem Privat- und einem Berufspiloten? Wenn man einmal seinen Flugschein hat, behält man ihn dann für immer oder wie läuft das nach der Ausbildung? Man braucht mehr, als seine Lizenz um fliegen zu dürfen...warum das denn? Was man so alles machen muss, um verantwortlicher Luftfahrzeugführer zu sein und bleiben zu dürfen, sowie weitere Antworten auf die oben gestellten Fragen, erfahrt ihr in dieser Folge von Abgehoben - der Hubschrauber Podcast. Andreas und Tim skizzieren ihre unterschiedlichen Wege vom Fußgänger, über den Berufspiloten, bis hin zu Lehrern, Ausbildern und Prüfern. Neben der Herausforderung all den Anforderungen zu entsprechen, unterhalten sie sich offen über Sinn und Unsinn mancher Vorschriften und die Einschätzung wie gut oder realistisch Simulatoren als Ersatz für echte Luftfahrzeuge sind. Spannende 45 Minuten die euch einen unterhaltsamen und informativen Einblick an die Anforderungen an einen Berufspiloten und die Sicherheit im Luftverkehr geben.
Der Endanflug ist die letzte und sehr arbeitsintensive Phase eines jeden Fluges. Dort ist die Anflugkontrolle als Bindeglied zwischen Streckenkontrolle und Tower für alle an- und abfliegenden Luftfahrzeuge in unmittelbarer Umgebung eines Flughafens zuständig. Wie bereitet man sich am Boden und in der Luft auf die Landung vor? Was passiert, wenn die Betriebsrichtung der Piste geändert werden muss und welchen Einfluss haben verschiedene Anflugarten? Das und mehr klärt Michael Kuppe (GdF) in dieser Folge mit Moritz Bürger (VC) und Jens Lehmann (GdF). Über euer Feedback, sowie weitere Themenvorschläge freuen wir uns per Mail an podcast@readyoufive.de.
Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) oder vereinfacht "Drohnen" sind derzeit in aller Munde. Neben vielen positiven Anwendungen kommt es aber leider auch immer wieder zu Beeinträchtigungen des kommerziellen Flugverkehrs und gefährlichen Annäherungen. Wie lassen diese sich vermeiden? Was passiert nach einer entsprechenden Meldung bei der Flugsicherung? Was können Flugbesatzungen machen, wenn eine Drohne gesichtet wurde und wie groß ist eigentlich das Schadenspotential von handelsüblichen "Spielzeugdrohnen" für bemannte Luftfahrzeuge? Darüber unterhalten sich Sören Kratz (GdF) und Daniel Niesler (VC), moderiert von Max Scheck (VC). Eine sehr gute Hilfe für Fluglotsen und Piloten, die in dieser Folge angesprochen wird, sind die Drone Sighting Guidelines. Diese können hier heruntergeladen werden: https://www.eurocockpit.be/news/drone-sighting-guidelines Über euer Feedback, sowie weitere Themenvorschläge freuen wir uns per Mail an podcast@readyoufive.de.
Im Luftraum E treffen verschiedenste Luftfahrzeuge und Flugsicherungsdienste aufeinander: vom kontrollierten IFR-Verkehr oder hörbereiten VFR-Verkehr auf einer Radar-Frequenz über unkontrollierten Verkehr beim Fluginformationsdienst bis zum Luftsport, ggf. ohne Funk- und Transponder-Ausrüstung. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen und Gefahren dieses sehr liberalen Umfelds sprechen Jens Lehmann (GdF) und Moritz Bürger (VC) unter der Moderation von Michael Kuppe (GdF). Über euer Feedback, sowie weitere Themenvorschläge freuen wir uns per Mail an podcast@readyoufive.de.
In Zukunft werden Drohnen ihren eigenen Luftraum bekommen. Helmut Bach setzt sich dafür ein, dass Gleitschirmflieger aus diesem U-Space nicht ausgeschlossen werden. +++ Wer heute an Drohnen denkt, hat meistens kleine Quadkopter mit Kamera vor Augen, die von Hobbypiloten ferngesteuert werden. Doch das ist nur Spielzeug im Vergleich zu dem, was in Zukunft alles durch die Lüfte rauschen könnte. Drohnen zur schnellen Auslieferung von Paketen, Drohnen zur Verkehrsüberwachung, Drohnen für die Landwirtschaft, Drohnen zur Inspektion von Stromtrassen, Drohnen zur Versorgung von Berghütten, ja selbst Drohnen als Lufttaxis, undsoweiter. Viele dieser Drohnen werden nicht nur wenige hundert Meter, sondern Dutzende Kilometer weit fliegen – ganz autonom. Damit diese Flüge kontrolliert und sicher ablaufen können, hat die EU im April 2021ein Regelwerk aus drei sogenannten Durchführungsverordnungen erlassen. Sie definieren Grundregeln und Aspekte des sogenannten U-Space. Der U-Space ist eine neue Luftraumkategorie, die speziell für den Betrieb von UAVs geschaffen wurde. Das Kürzel steht für unbemannte Luftfahrzeuge, landläufig also Drohnen. Bis 2023 müssen die EU-Länder die U-Space-Verordnungen in nationale Regelungen umsetzen. Nun ist der Luftraum allgemein ein knappes Gut. Und wenn ein U-Space neu hinzukommt, gibt es den nicht on-top, sondern er muss von dem Vorhandenen irgendwie abgeknapst werden. Kurz gesagt: Damit Drohnen ihren Teil vom Luftraumkuchen bekommen, müssen andere etwas abgeben. Auch wir Gleitschirmflieger. Damit wir dabei nicht allzu viele Freiheiten verlieren, müssen Lösungen ins Gespräch gebracht werden. Es geht darum, die Koexistenz von bemannter und unbemannter Fliegerei im U-Space zu ermöglichen. Solche Gespräche führt Helmut Bach im Auftrag des DHV. Der frühere Lufthansa-Kapitän und begeisterte Segel- und Gleitschirmpilot ist der derzeit vielleicht wichtigste Lobbyist für Luftraumfragen im Sinne der Gleitschirmflieger. In dieser 72. Folge von Podz-Glidz erzählt Helmut Bach von dieser Arbeit. Es geht vor allem um den U-Space, eine mächtige Drohnen-Lobby, Kompromisse für die Freiheit und die Frage: Dürfen wir künftig nur noch mit Flarm-Geräten in die Luft? +++ Wenn Du Podz-Glidz und den Blog Lu-Glidz fördern möchtest, so findest Du alle zugehörigen Infos unter: https://lu-glidz.blogspot.com/p/fordern.html +++ Musik dieser Folge: Track: Simple Step | Künstler: Slenderbeats No Copyright Audio Library Watch & Download: https://www.youtube.com/watch?v=eDdYyHOz_rY
Herzlich Willkommen zum vielfältigen DLRG Podcast Schön, dass du wieder reinhörst! Wir heben ab! Naja zumindest unsere Drohnen. Die DLRG setzt nun seit einigen Jahren schon die unbemannten Luftfahrzeuge, wie sie auch genannt werden, ein und rettet damit Leben. Wie genau das funktioniert und wo sie eingesetzt werden, klären wir im Gespräch mit Alexander Kille. Er ist Bundesbeauftragter und Projektleiter Drohnen in der DLRG. Freu dich auf eine spannende Folge! Viel Spaß! Mehr von der DLRG 1. Zur Website der DLRG → https://www.dlrg.de/ 2. Die DLRG auf Facebook → https://www.facebook.com/DLRG 3. Die DLRG auf Instagram → https://www.instagram.com/dlrg/ 4. Die DLRG auf Twitter → https://twitter.com/dlrg 5. Unterstütze die DLRG mit Deiner Spende → https://www.dlrg.de/spenden/online-spenden/ 6. Schreib eine E-Mail an die DLRG → podcast@dlrg.de
In der Filmtrilogie "Zurück in die Zukunft" wurden schon für das Jahr 2015 Autobahnen im Himmel vorausgesagt. Auch 2021 sind wir noch weit entfernt von fliegenden Autos. Doch der Linzer Technologiekonzern FACC entwickelt bereits autonome Luftfahrzeuge wie den Ehang 216. Norbert Rief weiß mehr über „Vertical Take-Off and Landing Vehicles“, sagt, wie viel sie kosten und was Elon Musk zu fliegenden Autos sagt.
Bei Wind und Wetter raus aus dem Haus und den Drachen steigen lassen. Kann man doch eigentlich überall oder? Nix da – Drachen sind tatsächlich Luftfahrzeuge. Und dafür gibt es Vorschriften. Jetzt erfährst du, auf welche Dinge du achten solltest.
“Sicherheitshalber” ist der Podcast zur sicherheitspolitischen Lage in Deutschland, Europa und der Welt. In Folge 28 sprechen Thomas Wiegold, Ulrike Franke, Frank Sauer und Carlo Masala über die Frage, ob die Bundeswehr bewaffnete Drohnen bekommen soll oder nicht. Da vor der entsprechenden Beschaffungsentscheidung im Bundestag eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden soll, schlüsseln die vier Podcaster die entscheidenden Argumente pro und contra systematisch auf, in der Hoffnung, dass die HörerInnen sich so schneller eine eigene fundierte Meinung bilden können. Abschließend dann wie immer der “Sicherheitshinweis”, der kurze Fingerzeig auf aktuelle, sicherheitspolitisch einschlägige Themen und Entwicklungen - diesmal mit neuen Zahlen zu weltweiten Rüstungsausgaben, neuen Entwicklungen mit Blick auf 5G in Deutschland, neuen Kampfhandlungen in Kaschmir und der neuen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr: 00:03:17 1. Erhöhen bewaffnete Drohnen den Schutz eigener Soldaten? 00:13:19 2. Gibt es höhere Kollateralschäden durch bewaffnete Drohnen? 00:19.54 3. Verursacht die Beschaffung bewaffneter Drohnen eine Aufrüstungsspirale/ein globales Wettrüsten? 00:32:37 4. Sinkt durch bewaffnete Drohnen die Hemmschwelle zur Anwendung militärischer Gewalt? Werden durch die Existenz bewaffneter Drohnen Konflikte wahrscheinlicher? 00:41:52 5. Entmenschlicht die Steuerung von Drohnen den Piloten? 00:47:10 Rechtliche Fragen: 00:53:55 6. Verstößt der Einsatz bewaffneter Drohnen gegen Völkerrecht? 7. Gilt der Parlamentsvorbehalt auch bei Drohneneinsätzen? 8. Ist es ethisch vertretbar Menschen mittels bewaffneter Drohnen zu töten? 01:04:30 9. Sind Drohnen der erste Schritt zu autonomer Kriegsführung? 01:13:16 Sicherheitshinweise: 01:22:12 Grimme Online Award Publikumspreis: https://w1.grimme-online-award.de/goa/voting/ext_voting.pl Unser Shop: https://shop.spreadshirt.de/sicherheitshalbershop Erwähnte Literatur Thema 1 - Die (alte/neue) Debatte um bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr Dokumentation: Drohnendebatte im BMVg, Augen geradeaus!, 11.05.2020 https://augengeradeaus.net/2020/05/dokumentation-drohnendebatte-im-bmvg/ New America Foundation - World of Drones https://www.newamerica.org/international-security/reports/world-drones/ Ulrike Franke, Killerroboter? Es geht auch anders, Die Zeit, 14.4. 2018, https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-04/kampfdrohnen-luftwaffe-spd-union-debatte Thomas Wiegold, Kai Biermann, “Drohnen - Chancen und Gefahren einer neuen Technik”, Ch. Links Verlag, 2015 https://www.christoph-links-verlag.de/index.cfm?view=3&titel_nr=818 Frank Sauer, Einstiegsdrohnen: Zur deutschen Diskussion um bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge, Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 3/2014 https://www.springerprofessional.de/einstiegsdrohnen-zur-deutschen-diskussion-um-bewaffnete-unbemann/6061512 Thomas Wiegold, Von der Leyen will Parlamentsentscheid über „wann und wie“ bei möglichen Kampfdrohnen-Einsätzen, Augen geradeaus!, 11.1.2014 https://augengeradeaus.net/2014/01/von-der-leyen-will-parlamentsentscheid-uber-wann-und-wie-bei-moglichen-kampfdrohnen-einsatzen/ Ulrike Franke Red Herring & Black Swan: Droned Out, Berlin Policy Journal, September/October 2018, https://berlinpolicyjournal.com/red-herring-black-swan-droned-out/ Sicherheitshinweise Rike: SIPRI Daten zu weltweiten Rüstungsausgaben https://www.sipri.org/publications/2020/sipri-fact-sheets/trends-world-military-expenditure-2019 Frank: 5G https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/it-sicherheitsgesetz-2-0-fall-huawei-innenministerium-will-vertrauenswuerdigkeit-von-5g-ausruestern-pruefen/25820820.html?ticket=ST-1467932-WH4YdVPPasJyi49BkT6F-ap6 Carlo: Kashmir https://www.deutschlandfunk.de/indien-rebellenchef-in-unruheregion-kaschmir-getoetet.2932.de.html?drn:news_id=1128071 Thomas: Neue Wehrbeauftragte https://augengeradeaus.net/2020/05/bundestag-waehlt-hoegl-zur-neuen-wehrbeauftragten/
Techniker Krankenkasse beendet Zusammenarbeit mit Ada EU-Grenzschützer starten Regeleinsatz von Überwachungsdrohnen USA äußern "große Bedenken" gegen internationale Digitalsteuer UND Schleswig-Holsteins Moore sollen CO2-Speicher werden Die Techniker Krankenkasse hat die Zusammenarbeit mit dem Berliner Unternehmen Ada Health beendet. Als Grund verweist die TK die Datenschutz-mängel in der Gesundheits-App von Ada Health, über die das Computermagazin c't berichtetet hatte. In einer Erklärung der TK heißt es, man habe einen IT-Sicherheitsdienstleister mit der Prüfung beauftragt, der die Vorwürfe von c't nicht vollständig entkräften konnte. Auch das TÜV-Siegel, mit dem die ADA-App im App Store und Play Store zunächst beworben wurde, ist inzwischen verschwunden. Neben der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs EMSA setzt jetzt auch die Grenz- und Küstenwache Frontex regulär auf Drohnen. Der Wirkbetrieb begann im 4. Quartal 2019. Als Verwendungszwecke für die unbemannten Luftfahrzeuge nannte die Kommission die "allgemeine Seeüberwachung" und die Grenzkontrolle von Griechenland aus. Die EMSA hat derweil laut der Auskunft der Kommission für 2019 zehn Verträge über Drohneneinsätze abgeschlossen. US-Finanzminister Steven Mnuchin hat "große Bedenken" zu den internationalen Plänen für eine gerechtere Besteuerung großer Internetkonzerne geäußert. Die USA lehnten insbesondere Bestrebungen ab, künftig Steuern auf Umsätze und nicht auf Gewinne zu erheben. Der im Oktober von der OECD vorgelegte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Besteuerung sich nicht nur am Firmensitz orientiert. Stattdessen sollen internationale Unternehmen auch dort Abgaben zahlen, wo ihre Kunden sitzen und die Unternehmen Gewinne erzielen. Mit Hilfe von Mooren, neuen Wäldern und Grünland will Umweltminister Jan Philipp Albrecht Schleswig-Holsteins Klimabilanz kräftig aufbessern. "Ziel ist die jährliche Bindung von 700.000 Tonnen klimaschädlichem Kohlendioxid bis 2030", sagte der Grünen-Politiker der dpa. Das entspreche in etwa dem Ausstoß eines kleineren Kohlekraftwerks. Für den Einstieg in einen "biologischen Klimaschutz" stünden sofort drei Millionen Euro zusätzlich bereit. Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de
Gudrun spricht in dieser Episode mit Colin Bretl und Niko Wilhelm. Beide sind zur Zeit des Gespräches Bachelorstudenten am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Colin studiert Mathematik und Niko Informatik. Bevor sie sich für ein Studium am KIT entschieden haben, hatten sie an der Dualen Hochschule Karlsruhe (DHBW) ein Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik abgeschlossen. Die beiden haben im Wintersemester 2018/19 an Gudruns Vorlesung Modellbildung teilgenommen. Wie schon in unserer ersten Podcastepisode besprochen wurde, gehört zum Programm der Vorlesung, dass die Studierenden sich in Gruppen finden, selbst ein Projekt suchen und bearbeiten. Colin und Niko haben die Arbeit von Fluglotsen betrachtet. Sie haben modelliert, wie die anfliegenden Flugzeuge am besten auf die Landebahn zugeteilt werden. Am Beispiel des Flughafens Heathrow (mit Daten vom 1. August 2018) wurde ihr erstelltes Modell getestet. Als mathematische Methode haben sie hierfür Warteschlangentheorie augewählt. Die beiden haben das Modell selbst erarbeitet, es programmiert und eine Ausarbeitung angefertigt. Die Podcastepisode zeigt, wie und warum sie ihr Problem gewählt haben und welche Schritte zum Erfolg (oder auch zum Misserfolg) geführt haben. Die Überwachung einer Flugbewegung durch Fluglotsen findet z.B beim Landeanflug auf einen Zielflughafen statt. Wollen mehrere Luftfahrzeuge in einem kurzen Zeitraum nacheinander landen, gehört es zu den Aufgaben des Lotsen, diese Reihenfolge festzulegen. Infolgedessen werden den einzelnen Luftfahrzeugführern Streckenanweisungen mitgeteilt (bspw. ob diese einmal oder mehrfach ein Warteschleife fliegen sollen). Im trivialen Fall, dass zwischen zwei ankommenden Luftfahrzeugen genug Zeit liegt, kann jedes Luftfahrzeug auf möglichst direktem Weg zur Landebahn geführt werden. Der Durchsatz, also wie viele Luftfahrzeuge in einem Zeitintervall landen können, ist in diesem Fall optimal. Bei hohem Verkehrsaufkommen gestaltet sich die Überwachung durch Fluglotsen schwieriger. Es müssen nicht nur Sicherheitsabstände zwischen den Luftfahrzeugen eingehalten werden, sondern auch physikalische Besonderheiten des Luftverkehrs und technische Restriktionen berücksichtigt werden. Diese wirken sich negativ auf den Durchsatz aus. Außerdem erschweren die Rahmenbedingungen eine mathematische Untersuchung. Im Projekt von Colin und Niko wird die Problemstellung nur für Flugzeuge, die durch Radar identifiziert werden können, betrachtet. Darunter fallen u.a. große Passagiermaschinen, wie sie an internationalen Verkehrsflughäfen vorzufinden ist. Solche Flugzeuge machen den größten Anteil an kontrollierten Flugbewegungen aus. Mit Hilfe des mathematischen Modells sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, verschiedene Lotsen-Strategien auf ihren Durchsatz hin zu untersuchen. Es konzentriert sich dabei zunächst auf das Standardanflugverfahren bei hohem Verkehrsaufkommen und geht davon aus, dass Flugzeuge in der Reihenfolge ihrer Ankunft landen dürfen. Wenn eine Landung nicht unmittelbar eingeleitet werden kann, müssen die Flugzeuge Standard-Warteschleifen fliegen. Die Warteschleife ermöglicht es, die Mindestgeschwindigkeit zum Fliegen aufrecht zu erhalten. Prinzipiell kreist ein Flugzeug in einer Warteschleife über einem festen Punkt. Mehrere Flugzeuge können in unterschiedlicher Höhe dieselbe Warteschleife nutzen. Für den Datensatz von Heathrow am 1. August 2018 stellte sich heraus: Zu Spitzenzeiten kommen 50 Flugzeuge pro Stunde an. In diesem Fall ist das System nicht stabil. Das bedeutet, die Lastspitze könnte im Modell nicht dauerhaft durchgehalten werden. Stabilität ist bei 38 Flugzeugen pro Stunde gerade noch so gegeben. Nach dem mathematischen Modell könnte der Flughafen Heathrow also 38 Flugzeuge pro Stunde abarbeiten, was fast dem Mittelwert über alle Anflüge am 1.8. 2018 zwischen 06:00 und 23:00 etwa entspricht (das waren im Datensatz 39,1). Literatur und weiterführende Informationen C. Bretl & N. Wilhelm: Modellierung ankommender Flugzeuge - Beschreibung mithilfe von Warteschlangen am Beispiel des Flughafens London Heathrow, 2019. J. Reichmuth and P. Berster: Past and Future Developments of the Global Air Traffic. in: M. Kaltschmitt & U. Neuling (Eds.): Biokerosene - Status and Prospects, Springer, 2018. https://doi.org/10.1007/978-3-662-53065-8_2 K.-H. Waldmann and U. M. Stocker: Stochastische Modelle - Eine anwendungsorientierte Einführung. 2nd ed. Springer, 2013. D. Baum: Grundlagen der Warteschlangentheorie. Springer, 2013. F. Shortle et al.: Fundamentals of Queueing Theory. Wiley, 2018 ICAO: Doc. 4444 Air Traffic Management, 2016. Podcasts G. Thäter, S. Ritterbusch: Mathematische Modellbildung, Gespräch im Modellansatz Podcast, Folge 1, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2013. B. Sieker, S. Ritterbusch: Flugunfälle, Gespräch im Modellansatz Podcast, Folge 175, Fakultät für Mathematik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), 2018. S., J., C., A., M. Völter: Mit Lufthansas A380 nach Hong Kong Teil 1, Folge 262 im omega tau Podcast, Markus Völter und Nora Ludewig, 2017. S., J., C., A., M. Völter: Mit Lufthansas A380 nach Hong Kong Teil 2, Folge 263 im omega tau Podcast, Markus Völter und Nora Ludewig, 2017. S. Müller, T. Pritlove: Ziviler Luftverkehr, CRE 211, Metaebene Personal Media, 2016.
Wir sind wieder da: Melancholisch geht es in den Herbst und für Felix in eine neue Stadt. Außerdem geht es um Teig, unangenehme Träume und Luftfahrzeuge.
Es ist ein Naturschauspiel von atemberaubender Schönheit. Wie jedes Jahr um diese Zeit hat in Afghanistan und in Teilen Pakistans die Wanderung der US-Kampfdrohnen begonnen. Weil die unbemannten Luftfahrzeuge aufgrund des strengen Winters im Norden der beiden Länder nicht mehr genug Kanonenfutter finden, ziehen sie in den Süden. Zudem könnten durch ...
Privacy Shield: EU-Datenschützer distanzieren sich von der Kommission Vorige Woche hat die EU-Kommission den transatlantischen "Datenschutzschild" in einem ersten Prüfbericht als "funktionsfähig" bezeichnet. Vertreter der Datenschutzbeauftragten der EU-Länder distanzieren sich jetzt jedoch offen von dieser Einschätzung. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff betonte gegenüber heise online, dass an dem Bericht aus Brüssel die Vertreter der Datenschutzbehörden nur in Bezug auf die faktischen Grundlagen beteiligt waren. Die Schlussfolgerungen seien jedoch ohne sie erarbeitet worden. Die Datenschützer erarbeiteten daher momentan einen eigenen Bericht. Twitter will Wahlwerbung klarer kennzeichnen Die Aufregung um russische Einmischung in den US-Wahlkampf hat eine Debatte über striktere gesetzliche Regeln für Internet-Firmen ausgelöst. Diese wollen das mit dem Versprechen von mehr Transparenz abwenden. Grundsätzlich sollen Nutzer bei allen Anzeigen erfahren können, wie lange eine Werbekampagne läuft, und welche davon auf sie persönlich zugeschnitten wurden, erklärte Twitter jetzt. Hochschulausbildung für unbemannte Fluggeräte Kohlearbeiter, die nun als Drohnenpilot arbeiten? Im US-Bundesstaat Virginia glaubt man an diese Vision und hat seit 2015 über 100 Menschen an einem Community College zu Experten für unbemannte Luftfahrzeuge ausgebildet. Mindestens 15 Community Colleges in den ganzen USA haben Kurse gestartet, in denen man lernen kann, wie man Drohnenpilot wird. Wer von den Absolventen später wirklich einen Drohnenjob bekommt, wird allerdings nicht erfasst. Nissan präsentiert Konzeptauto für E-Mobilität und autonomes Fahren Nissan hat auf der Tokio Motor Show das Konzeptauto IMx vorgestellt. Formal ist es ein Crossover Utility Vehicle. Der IMx fasst viele Ideen rund um autonomes Fahren und Elektromobilität zusammen. Dazu gehört unter anderem auch Vehicle to Grid – eine bidirektionale Rückspeisung ans Stromnetz. Das E-Auto könnte so zum Zwischenspeicher werden. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden sie auf heise.de
Segelpodcast.com: Segeln, Wale, Delfine und Mee(h)r von und mit Monika Bubel
www.segelpodcast.com 066 - Kollisionsverhuetungsregeln - KVR In Folge 066 - Kollisionsverhuetungsregeln - KVR, habe ich dir das Wichtigste der Kollisionsverhügungsregeln aufgesprochen. Wenn du die Inhalte kennst bist du auf deinen Seereisen immer auf der sicheren Seite. Einfach nebenbei ab und zu mal hören. Dann prägen sich die Regeln in deinem Unterbewusstsein ein. Hier kannst du die KVR Kurzfassung herunter laden: KVR kurz ich freue mich über dein Feedback. LEBE FREIHEIT deine Moni Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) (Kollisionsverhütungsregeln - KVR) KVR Ausfertigungsdatum: 13.06.1977 Vollzitat: "Kollisionsverhütungsregeln vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 816), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 18. März 2009 (BGBl. I S. 647) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 18.3.2009 I 647 Fußnote Die Regeln sind im BGBl. II 1976, 1023 veröffentlicht mit dem Zitierdatum vom 20.10.1972, G v. 29.6.1976 II 1017 Inkraft gem. Bek. v. 1.6.1977 II 623 mWv 15.7.1977 Überschr.: IdF d. Art. 2 Nr. 1 V v. 14.6.1989 I 1107 mWv 19.11.1989 (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.6.1983 +++) (+++ Text der Verordnung siehe: SeeStrOV +++) Teil A Allgemeines Regel 1 Anwendung a) Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. b) Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind. Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich übereinstimmen. c) Diese Regeln berühren nicht die von der Regierung eines Staates erlassenen Sondervorschriften über zusätzliche Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale für Kriegsschiffe und Fahrzeuge im Geleit oder über zusätzliche Positions- oder Signallichter oder Signalkörper für fischende Fahrzeuge in einer Fangflotte. Diese zusätzlichen Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale müssen nach Möglichkeit so beschaffen sein, daß sie nicht mit einem anderen, nach diesen Regeln zulässigen Licht, Signalkörper oder Schallsignal verwechselt werden können. d) Die Organisation kann für die Zwecke dieser Regeln Verkehrstrennungsgebiete festlegen. e) In allen Fällen, in denen eine Regierung feststellt, daß ein Fahrzeug besonderer Bauart oder Verwendung eine Regel über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen nicht in vollem Umfang befolgen kann, muß das Fahrzeug diejenigen sonstigen Bestimmungen über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über die Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen befolgen, die nach Auffassung der betreffenden Regierung diesen Regeln am nächsten kommen. Regel 2 Verantwortlichkeit a) Diese Regeln befreien ein Fahrzeug, dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung dieser Regeln oder unzureichende sonstige Vorsichtsmaßnahmen entstehen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern. b) Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der Schiffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Abweichen von diesen Regeln erfordern. Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen Soweit sich aus dem Zusammenhang nicht etwas anderes ergibt, gilt für diese Regeln folgendes: a) Der Ausdruck "Fahrzeug" bezeichnet alle Wasserfahrzeuge einschließlich nicht wasserverdrängender Fahrzeuge, Bodeneffektfahrzeuge und Wasserflugzeuge, die als Beförderungsmittel auf dem Wasser verwendet werden oder verwendet werden können. b) Der Ausdruck "Maschinenfahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb. c) Der Ausdruck "Segelfahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird. d) Der Ausdruck "fischendes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken, jedoch nicht ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit nicht einschränken. e) Der Ausdruck "Wasserflugzeug" bezeichnet ein zum Manövrieren auf dem Wasser eingerichtetes Luftfahrzeug. f) Der Ausdruck "manövrierunfähiges Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. g) Der Ausdruck "manövrierbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann. Der Ausdruck "manövrierbehinderte Fahrzeuge" umfaßt, ohne darauf beschränkt zu sein: i) Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, versorgt oder aufnimmt; ii) ein Fahrzeug, das baggert, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführt; iii) ein Fahrzeug in Fahrt, das Versorgungsmanöver ausführt oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigt ist; iv) ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen; v) ein Fahrzeug beim Minenräumen; vi) ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen. h) Der Ausdruck "tiefgangbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Maschinenfahrzeug, das durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen. i) Der Ausdruck "in Fahrt" bedeutet, daß ein Fahrzeug weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. ... www.segelpodcast.com
Von friedlichen Drohnen sind gerade viele Menschen begeistert: Unternehmen, Forscher und sogar Privatleute. Doch es gibt noch einige Hürden zu überwinden, bis die unbemannten Luftfahrzeuge alltäglich werden.