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Ich spüre, dass sich immer mehr Menschen in meiner Umgebung konkrete Sorgen darüber machen, dass es Krieg mit Russland geben wird. Wer weiß, vielleicht haben sie ja recht! Vielleicht stimmt es, dass Putin nach erfolgreichen Friedensverhandlungen und der Abtretung weiter Teile ukrainischer Gebiete seine Armee erneut in Stellung bringt und nach und nach Moldawien, Georgien, Rumänien und die baltischen Staaten angreift. Könnte doch sein! Also frage ich mich in diesem Podcast, was diese Befürchtungen mit mir persönlich machen. Was für Konsequenzen ziehe ich für mich aus diesem Zukunftsszenario. Hat gutgetan, einfach mal darüber nachzudenken...
Die russische Armee hat nach eigenen Angaben die Grenzregion Kursk vollständig zurückerobert. │ US-Präsident Trump und der ukrainische Präsident Selenskyj haben sich, am Rande der Trauerfeier für Papst Franziskus im Vatikan, zu einem Gespräch getroffen. │ Der Bürgermeister von Kiew, Vitali Klitschko, äußert sich zur Abtretung von ukrainischen Gebieten an Russland │ Tel Aviv-Korrespondent Julio Segador kommentiert die katastrophale Lage der Zivilbevölkerung in Gaza
Titel:ZR076 Examenskurs | Abtretung | Forderungsabtretung, Abtretungsvertrag & Bestimmtheit der EinigungKooperationspartner dieser Folge ist der Nomos VerlagUnsere Empfehlung: Klausurtraining gesetzliche Schuldverhältnisse"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff."Kurzbeschreibung der Folge:In dieser Folge des Examenskurses erklären wir euch alles Wichtige rund um die Abtretung nach §§ 398 ff. BGB. Wir zeigen euch, wie eine Forderung durch Abtretung auf einen neuen Gläubiger übergeht, was im Abtretungsvertrag geregelt werden muss und worauf ihr bei der Bestimmtheit der Einigung achten müsst.Beschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast!Heute schauen wir uns ein zentrales Instrument des Schuldrechts an: Die Abtretung gemäß §§ 398 ff. BGB. Ihr erfahrt, wie eine Forderung ohne Zustimmung des Schuldners übertragen werden kann und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.Wir besprechen:Was genau die Abtretung istWie der Abtretungsvertrag zustande kommtWarum die Bestimmtheit der Einigung so wichtig istWann eine Vorausabtretung wirksam istWelche Beschränkungen sich aus § 399 BGB ergebenDie Unabtretbarkeit nach § 400 BGBWir geben euch außerdem Tipps für die Prüfung der Abtretung in der Klausur und zeigen euch anhand praktischer Beispiele, worauf ihr achten müsst.Jura, Schuldrecht, Zivilrecht, Forderungsabtretung, Abtretung, Abtretungsvertrag, Zedent, Zessionar, Bestimmtheit, Vorausabtretung, Examensvorbereitung, Jurastudium, BGB AT, Jurapodcast, KurzerklärtSupport the show
Ein Standpunkt von Felix Feistel.Wenn wir in Deutschland von Versailles sprechen, ist das mit einer ganzen Reihe politischer Implikationen verbunden. Denn der Vertrag von Versailles, den Deutschland nach dem ersten Weltkrieg mit den Siegermächten USA, Großbritannien und Frankreich geschlossen hat, ist auch heute, über einhundert Jahre danach, noch ein umkämpftes Thema. Mittlerweile ist anerkannt, dass dieser Vertrag die Bewegung des Nationalsozialismus groß gemacht und letztlich zur Macht verholfen hat. Diese griff den Vertrag in ihrer Propaganda als die „Schande von Versailles“ direkt an, und nutzte ihn zur Etablierung der Dolchstoßlegende, derzufolge Deutschland den Krieg nicht aufgrund militärischer Unterlegenheit verloren habe, sondern durch den Verrat von Sozialdemokraten und Kommunisten, und ja, letztlich auch der Juden. Auf dieser rhetorischen Welle konnten Hitler und seine Gefolgsleute bis an die Spitze des deutschen Staates reiten, und damit den zweiten Weltkrieg vom Zaun brechen. Damit gilt der Vertrag von Versailles als eine wichtige Ursache des zweiten Weltkrieges und der Vernichtung von Millionen von Juden, Slawen, Sozialdemokraten und Kommunisten.Die Rhetorik der „Schande von Versailles“ ist durchaus nachvollziehbar, wenn man sich ansieht, welche harten Bedingungen dieser Vertrag Deutschland aufzwang. Dazu zählte nicht nur die Entmilitarisierung des Rheinlandes, die Abtretung einiger Gebiete vor allem im Osten des ehemaligen deutschen Reiches und die strikte Begrenzung des deutschen Militärs auf maximal 100.000 Soldaten, sondern auch umfangreiche Reparationszahlungen, die sogar nie auf eine bestimmte Summe festgelegt wurden, sondern einer eigens dafür eingerichteten Kommission überlassen wurden, die unter Ausschluss Deutschlands eingerichtet wurde. (1) (2) Allerdings forderten die Alliierten zunächst 269 Milliarden Goldmark in 42 Jahresraten, also eine enorme Summe.Der Vertrag von Versailles sah also eine ökonomische und militärische Strangulation Deutschlands vor. Das erklärte Ziel war, dass Deutschland, dem die alleinige Kriegsschuld zugesprochen wurde, nie wieder in der Lage sein würde, einen großen Krieg zu beginnen. Allerdings erweckten die Bestimmungen des Vertrages in der deutschen Bevölkerung einen weit verbreiteten Revanchismus, der auf Rache an den Siegermächten sann. Dieser fand Anklang vor allem an den erstarkenden nationalistischen Bewegungen, zu einem großen Teil bestehend aus ehemaligen Soldaten, die als nationalistische Kampfverbände und Freischärler weiter agierten, und unter Anderem Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordeten – beauftragt und abgesegnet übrigens durch die SPD. Sie waren besonders empfänglich für die Dolchstoßlegende, da sie sich bei ihrem Einsatz an der Front – an die nicht wenige von ihnen mit großem Enthusiasmus freiwillig gezogen sind – durch die Heimatfront verraten fühlten.Der Vertrag von Versailles strangulierte also Deutschland militärisch und wirtschaftlich, demütigte die Bevölkerung und erweckte Nationalismus, der in den Nationalsozialismus überführt werden konnte. All das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn nun in Bezug auf die Verhandlungen zwischen dem US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Bezug auf die Ukraine von einem Vertrag die Rede ist, der manchen Stimmen zufolge schlimmer sei als Versailles. Das neue Abkommen, das Trump mit dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selensky schließen wollte, das aber bei dem Treffen im Weißen Haus am Freitag noch nicht geschlossen wurde, ist eine überarbeitete Version eines Entwurfes, den der ukrainische Präsident Selensky zunächst abgelehnt hatte. ...hier weiterlesen: https://apolut.net/das-ukrainische-versailles-von-felix-feistel/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Als Premierminister von 1937 bis 1940 wurde Neville Chamberlain zum Symbol der Politik der Beschwichtigung, die auf eine friedliche Lösung der Konflikte mit den totalitären Regimes Europas abzielte. Besonders prägnant ist sein Engagement für das Münchener Abkommen von 1938, bei dem er Hitler entgegenkam und die Abtretung der Tschechoslowakei an Deutschland akzeptierte. Chamberlain kehrte mit dem berühmten Satz „Wir haben Frieden für unsere Zeit“ nach Großbritannien zurück, doch die Realität des Zweiten Weltkriegs, der nur ein Jahr später begann, entblößte die Fehlkalkulationen dieser Politik. Seine Zeit im Amt war geprägt von innenpolitischen Spannungen und der wachsenden Bedrohung durch Nazideutschland. Trotz anfänglicher Unterstützung für seine Diplomatie wurde Chamberlain nach Kriegsbeginn zunehmend kritisiert. 1940 trat er schließlich zurück, nachdem die britische Regierung aufgrund militärischer Misserfolge Druck auf ihn ausübte. Er wurde von Winston Churchill abgelöst, der eine entschiedenere Kriegsführung propagierte. Chamberlains gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich während des Krieges, und er starb am 9. November 1940. Sein Erbe bleibt heute umstritten: Während einige ihn als noblen Mann ansehen, der um jeden Preis versuchte, Krieg zu vermeiden, betrachten andere ihn als einen Politiker, der die Bedrohung des Nationalsozialismus nicht ernst genug nahm. Die Lehren aus seiner Politik und den Herausforderungen der damaligen Zeit sind bis heute von Bedeutung, insbesondere in der Diskussion über Diplomatie und der Reaktion auf autoritäre Regime.
Was ist in der KW 41 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: EuGH über Umfang der Zulässigkeit der Datenverarbeitung für die werbliche Ansprache ( EuGH,Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑446/21) EuGH zu Offenlegung personenbezogener Daten der Mitglieder eines Sportverbands gegenüber Sponsoren gegen Entgelt auf Basis des berechtigten Interesses (Urteil, In der Rechtssache C‑621/22) Begriff des Gesundheitsdatums und Beanstandungen durch Mitbewerber (Urteil vom 4.10.2024 - C‑21/23) Schadenersatz nach und Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO (Urteil vom 04.10.2024, Rs. C-507/23) OLG Hamm zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus der DSGVO (Urteil 11 U 69/23 ) EDSA zu Auftragsverarbeitern, Leitlinien zum berechtigten Interesse, Entwurf einer Verordnung zur Durchsetzung der DSGVO und Arbeitsprogramm 2024-2025 (PDF) DPC eröffnet Untersuchung gegen Ryanair Empfehlungen & Veranstaltungen Verleihung der deutschen BigBrotherAwards am Freitag, 11. Oktober 2024 ("Heute") „Datenschutz by Design“ im Licht der Europäischen Datenstrategie sowie Herausforderungen beim Zusammenspiel von DSGVO, EU Data Act und KI-Verordnung Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/superfriday-am-eugh-datenschutz-news-kw-41-2024/ #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
ZR053 Aufrechnung | Aufrechnungslage | Gegenseitigkeit | Abtretung | Schuldnerschützende Vorschriften | Beteiligung Dritter | §§ 406 f. BGB | § 286 Abs. 2 BGB+++ Folgenbeschreibung+++Heute beginnen wir mit der rechtsvernichtenden Einwendung der Aufrechnung gem. §§ 387 ff BGB. Im Überblick beschädtigen wir uns durch Herleitung aus den jeweiligen Normen mit dem Prüfungsschema. Anhand eines einfachen Einstiegsfalles arbeiten wir die einzelnen Prüfungsschritte ab und verdeutlichen die wichtigen Unterschiede zwischen Hauptforderung und Gegenforderung. +++Wie kann man uns unterstützen+++Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaert+++Wo sind wir noch zu finden+++ Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauZur ZivilrechtsreiheZur StrafrechtsreiheZur Öffentliches-Rechtsreihe InstagramLinked InSebastian Baur+++Werbepartner+++Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Einführung BGB AT Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören. Support the show
ZR051 Leistung erfüllungshalber | § 362 Abs. 2 BGB | Erfüllungssurrogat | Zweifelsregelung | Verwertungsabrede | Nebenpflicht | Zahlung mittels Scheck | Abtretung+++ Folgenbeschreibung+++Heute beleuchten wir das Erfüllungssurrogat Leistung erfüllungshalber und schließen hiermit das Thema Erfüllung ab. Die wichtigen Lerninhalte werden anhand eines klausurrelevanten Falles der Abtretung einer Geldforderung vermittelt. Ein praxisnaher Fall des alltäglichen Lebens hilft bei dem Verständnis der Abgrenzung Leistung an Erfüllungs statt und Leistung erfüllungshalber. +++Wie kann man uns unterstützen+++Werde Patreon: patreon.com/kurzerklaertSpende bei Paypal: https://paypal.me/kurzerklaert+++Wo sind wir noch zu finden+++ Website: https://www.jura-kurzerklaert.comZum Podcast Recht Aktuell - Die juristische PresseschauZur ZivilrechtsreiheZur StrafrechtsreiheZur Öffentliches-Rechtsreihe InstagramLinked InSebastian Baur+++Werbepartner+++Unsere Empfehlung von unserem Kooperationspartner Nomos Verlag:Klausurtraining BGB AT und Schuldrecht Wir freuen uns, wenn ihr den Podcast bei Apple Podcasts rezensiert oder bewertet. Außerdem freuen wir uns immer, wenn ihr euren Freund:innen, Kolleg:innen oder Mitstudierenden von uns erzählt. Viel Spaß beim Anhören. Support the show
Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB): Voraussetzungen und Rechtsfolgen, Erfüllungsübernahme; Kumulative Schuldübernahme oder Schuldbeitritt, Vertragsübernahme; Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff BGB); Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Beispiele
Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis)
Noch § 14: Rücktritts(folgen)recht und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff., 357 ff. BGB): Ausübung eines verbraucherschützenden Widerrufsrechts iSv § 355 BGB und Rückabwicklung; § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Überblick; Abtretung (Zession): Grundkonstellation und Terminologie, Grundlagen, Ausschluss der Abtretbarkeit, Verfügungsbefugnis des Zedenten, Schutz des Schuldners
Bei den Wahlen im Thurgau ist die Regierung im ersten Wahlgang gewählt worden. Denise Neuweiler (SVP) und Sonja Wiesmann (SP) verteidigten die frei werdenden Sitze ihrer Parteien. Die drei bisherigen Regierungsräte von Mitte, FDP und SVP schafften die Wiederwahl. Weitere Themen: * Liveschaltung ins Thurgauer Wahlzentrum zu den Hochrechnungen für die Parlamentswahlen * Arboner Stimmbevölkerung sagt Ja zur Abtretung von rund 3'000 Quadratmeter Land beim Sportplatz Stachen * Philipp Wilhelm (SP) als Landammann von Davos deutlich wiedergewählt * Diverse Wahlen und Abstimmungen in Appenzell Ausserrhoden
Noch § 14 Rücktritts- und Widerrufs(folgen)recht (§§ 346 ff., 355 ff. BGB): Rückabwicklung nach Ausübung verbraucherschützender Widerrufsrechte, §§ 355 ff. BGB § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Überblick; Abtretung (Zession): Grundkostellation und Terminologie, Grundlagen, Ausschluss der Abtretbarkeit, Vornahme, Schutz des Schuldners
Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB)
In der aktuellen Folge von #mUSt, dem Umsatzsteuer-Live-Podcast von FGS, diskutieren Jörg F. Kurzenberger und Andreas Erdbrügger unter anderem über zwei BFH-Beschlüsse zur Besteuerung von Gutscheinen nach alter und neuer Rechtslage (XI R 11/21 & XI R 21/21; EuGH-Vorlage zu Einzweckgutscheinen in internationalen Vertriebsketten) sowie über ein EuGH-Urteil zur Entgeltlichkeit von Leistungen infolge der Abtretung von ungewissen Forderungen (C-713/21).
Wie funktioniert eine Abtretung? Welche Regeln gibt es zum Schutz der Schuldnerin? Und unter welchen Voraussetzungen kann man eine Schuld übernehmen? (06:29) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Digitale Produkte III) (21:22) Abtretung (35:00) Abtretungsverbote (51:55) Einwendungen der Schuldnerin (59:18) Aufrechnung ggü. dem Zessionar (1:10:10) Leistung an die Zedentin (1:20:14) Cessio legis (1:26:58) Schuldübernahme
Scheitert ein Grundstückskauf wegen einer Pflichtverletzung des Verkäufers, so umfasst der Schadensersatzanspruch des Käufers auch die gezahlte Maklerprovision und Grunderwerbssteuer. Dass die Maklerprovision vom Makler und die Grunderwerbssteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden kann, ist dabei unerheblich. Diese Ansprüche müssen vom Käufer an den Verkäufer abgetreten werden. Abonnieren und weiter empfehlen! Instagram: rechtsprechung_news Website: www.rechtsprechung-news.webnode.com Jura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Zivilrecht; BGB; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; Oberlandesgericht; OLG; LG; Amtsgericht; AG; ZPO; Notar, Grundstück; Grundbuch; Makler; Schaden; Anfechtung; Kosten; Anspruch; Abtretung
Die Städte des Ruhrgebiets befinden sich ausnahmslos in einem Jahrzehnte langen Transformationsprozess, der die Strukturen aus der Zeit der kohlefördernden und Stahl produzierenden Industrie in die auf der digitalen Revolution basierende Wirtschaft überführen soll. Egal ob in Duisburg, Dortmund, Essen, Bochum oder Castrop-Rauxel, überall gibt es Renaturierungsprojekte der Industriebrachen, die Umwandlung der Bergwerke zu Kulturzentren und die Ansiedlung neuer Wirtschaftszweige in Technologieparks. Vor einhundert Jahren war das Ruhrgebiet, verstärkt durch die Abtretung von Teilen des oberschlesischen Bergbaus an Polen, der eigentliche Motor der deutschen Wirtschaft und wuchs kontinuierlich. Die Ansiedlung neuer Arbeiter und die Erschließung immer neuer Kohlefördergebiete, stellten eine Herausforderung für die Stadtplaung und die Infrastruktur dar. Eingemeindungen und Zusammenschlüsse waren auf der Tagesordnung. Von diesem Strukturwandel berichtet das Berliner Tageblatt vom 9. März 1922. Frank Riede liest.
Noch § 14 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB)
Noch § 14 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB)
Die östliche Grenze des Deutschen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg war auch im Februar 1921 nicht endgültig festgelegt. Der Versailler Vertrag hatte eine sofortige Abtretung bestimmter Gebiete festgelegt, so etwa des Memellandes, von Danzigs sowie des sogenannten Polnischen Korridors, der fortan Ostpreußen vom mitteleuropäischen Gebiet des Deutschen Reiches trennte. In anderen ehemaligen Gebietsteilen sollten Volksabstimmungen abgehalten werden. Im Juli 1920, also 2020, berichteten wir hier über die Abstimmungen in Teilen Westpreußens und im Gebiet um Allenstein, in denen sich über 90 Prozent für einen Verbleib im Deutschen Reich ausgesprochen hatten. Am 20. März 1921 sollte nun in der ehemaligen preußischen Provinz Schlesien abgestimmt werden, was von enormen Propaganda-Schlachten sowohl von polnischer als auch von deutscher Seite begleitet wurde. Am 27. Februar informiert die Vossische Zeitung darüber, wie die Reichsbahn sicherstellen will, dass alle Wahlberechtigten aber nicht mehr in Schlesien wohnhaften BürgerInnen rechtzeitig und ohne zu großen Aufwand ihre Stimme (gedacht ist natürlich für einen Verbleib im Deutschen Reich) abgeben können. Es liest Paula Leu.
Sind moderne Rechtsdienstleister Organe der Rechtspflege oder Organe der Kontopflege? Inwieweit bremst das BGB die gewinnorientierte Durchsetzung bürgerlicher Rechte aus? Welche Grenzen setzen das Zivilprozessrecht und das anwaltliche Berufsrecht? (3:51) Rückblick auf die Rechtstheorie (12:50) Systematischer Einsatz von Algorithmen in der Rechtspflege (15:56) Industrialisierung als rechtspraktisches Phänomen (24:10) Kapitalistische Motivation (27:17) Anwältinnen und Anwälte als Organe der Rechtspflege (35:00) Kapitalorientierte Akteure in der Rechtspflege (47:32) Bürgerliches Recht als Instrument zur Störungskorrektur oder als handelbares Gut? (54:12) Abtretungsverbote (1:00:36) Verstoß gegen ein Verbotsgesetz (1:14:25) Sittenwidrigkeit der Abtretung (1:15:17) Schikaneverbot (1:16:15) Treu und Glauben (1:17:58) Rechtsmissbrauch im Zivilprozessrecht (1:24:12) Berufsrechtliche Grenzen (1:31:56) Folgewirkungen zunehmender Kapitalisierung des Rechtsmarkts
Was muss man über die Abtretung wissen? Wie sind Schuldner gegenüber der neuen Gläubigerin geschützt? Und was passiert, wenn der Wechsel nicht auf Gläubiger-, sondern auf Schuldnerseite stattfindet?
In dieser Folge geht es um die beiden Sicherheiten der Abtretung (Zession) und dem Pfandrecht. Wie kann eine solche Sicherheit bestellt werden und welche Konsequenzen das hat, wird näher erklärt.
#316 - Reisen werden abgesagt, da diese nicht stattfinden gibt es "eigentlich" einen Rückerstattungsanspruch. Jetzt kommt das grosse aber. Es sollen also Gutscheine, anstatt Bargeld sein. Das verstehe ich natürlich aus moralischer Sicht, aber das Gesetze jetzt Rückwirkend Anwendung finden sollen, halte ich für ein Problem.Was ist die Alternative? Viele verlieren in der Tourismus Branche dauerhaft ihren Job und wir finden nicht mehr die Auswahl, wie wir sie vor der Krise kannten. Allerdings brauchen auch Leute die ihren Job verloren haben das Geld, ihr Geld. Alles eine sehr schwierige Situation. Mal sehen ob sich z.B. die Fluggesellschaften daran auch wieder erinnern, wenn wir mal als Kunden Kulanz brauchen. Die EU Kommission hat zumindest gegen die Lösung der Bundesregierung protestiert.Dr. Matthias Böse, ein befreundeter Anwalt hat evtl. eine Lösung. "Eine mögliche Lösung könnte eine Abtretung des heute bestehenden (oder auch noch eines künftig entstehenden) Zahlungsanspruchs an einen Dritten sein (Muster am Ende dieser Seite). Dies kann ein Kollege, ein Freund oder ein Verwandter sein, idealerweise ist es eine Person, die – sollte dann ein personengebundener Gutschein erteilt werden – auch Gebrauch von dem Gutschein machen wird." Wenn der Schuldner dem nicht nachkommt, dann entsteht ein Schadensersatzanspruch, welcher in Geld zu erfüllen ist. Der ganze Artikel steht hier.Bei Fragen kannst du uns auch direkt auf WhatsApp anschreiben.Abonniere uns, damit du keine Folge verpasst!Vereinbare noch heute Deine kostenlose Beratung. Verbinden Sie sich mit anderen Vielfliegern in unserer Facebook-Gruppe & folgen Sie uns auf Facebook.
Markus Dufer rechtfertigt die Abtretung von Redezeit und Stimmrecht auf der Siemens Hauptversammlung an Umweltaktivisten: "Es geht darum, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass Siemens so nicht weitermachen kann", so Dufer.
Wow. Da war ganz schön was los in dieser ersten Halbserie der 1. Fußball-Bundesliga Saison 2019/2020. Von etlichen Spielerwechseln und Trainerwechseln vor der Saison, über einen schwachen Auftakt, einen sensationellen Lauf mit vielen neuen Rekorden, bis hin zu sportlichen Skandalen im Fokus unsere Klubärzte und Ishak Belfodil und weiteren unerwarteten Ereignissen, wie zuletzt die Abtretung des Kapitänamts durch Kevin Vogt und seine anschließende Flucht zu Werder Bremen an die Weser. Puh. Wie unser Team vom Hoffefunk das vergangene halbe Jahr beurteilt und bewertet hört ihr diesmal in zwei Folgen, weil Leon und Jan echt viel Redebedarf hatten. Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen? Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich. Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten.
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Abtretung des Herausgabeanspruches als Übergabesurrogat (§ 931 BGB): Grundsätze, Eigentumserwerb bei mittelbarem Besitz des Veräußerers; Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers; Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten: Vorüberlegungen, allgemeine Voraussetzungen.
§ 13: Widerrufsfolgen § 14: Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Überblick, Abtretung (§§ 398 ff BGB
Besitzkonstitut als Übergabesurrogat (§ 930 BGB), Sicherungsübereignung, Exkurs: Sinn der AGB-Kontrolle, Abtretung des Herausgabeanspruches als Übergabesurrogat (§ 931 BGB).
Abtretung des Herausgabeanspruches als Übergabesurrogat (§ 931 BGB), Eigentumserwerb bei mittelbarem Besitz des Veräußerers; Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers: Fallbeispiel, Definition, Entstehung, Übertragung Erlöschen, Funktion.
Diese Frage wird innerhalb des Landgerichts Berlin unterschiedlich beantwortet. Während eine Zivilkammer die Auffassung vertritt, dass Mietparteien ihre Ansprüche aufgrund erhöhter Miete nach der Mietpreisbremse an eine Inkassogesellschaft abtreten können, lehnt eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin dies ab.
Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung
Wenn Sie den Beitrag zum Werkstattregress und zur Abtretung der Reparaturkosten noch einmal nachlesen möchten, klicken Sie einfach auf hier.Haben Sie Fragen oder möchten Kontakt mit meiner Kanzlei aufnehmen, schicken Sie mir eine E-Mail.
° Harald Welzer sagt Teilnahme an Münchner Friedenskonferenz ab „Maßnahmenprogramm zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in ° Bayern“ noch für dieses Jahr gefordert ° Abtretung der griechischen Flughäfen an deutsches Staatsunternehmen „Fraport“
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Grunderwerbsteuer bei Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils - Gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch bei Durchlaufkrediten? - Sammelauskunftsersuchen an Presseunternehmen verfassungsgemäß Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
In meiner Sonderfolge 009 (SF009) vom 19.10.2016 habe ich wieder ein heißes Eisen angepackt. Abermals dreht es sich um den irischen Billigflieger. Diesmal betrifft es sehr viele Passagiere. Nämlich alle, die einen Beförderungsvertrag mit Ryanair abschließen, also alle die ein Flugticket dort kaufen. Die Online Ausgaben von Printmedien berichten, dass Ryanair seine Bedingungen geändert hat und man nun Entschädigungsansprüche (bei Flugausfall oder Verspätung) NICHT an dritte Dienstleister abgeben kann. Das klingt nun so, als wenn man total auf sich alleine gestellt ist und nur bei dieser Fluggesellschaft nicht auf die jüngst in Mode gekommenen Dienstleister zugreifen kann. Ich habe das mit dem Leiter der Rechtsabteilung von Flug-Verspaetet.de besprochen. Sein Name ist Matthias Möller. Er macht uns deutlich, dass eigentlich 2 Änderungen in den Bedingungen von Ryanair zu Tage treten: die 28 Tage frist, die man der Fluggesellschaft geben muss und das Untersagen der Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Dritte, nicht natürliche Personen. Landläufig werden diese Bedingungen als AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bezeichnet. Bei Fluggesellschaften ist dieser Begriff falsch. Da handelt es sich um ABB = Allgemeine Beförderungsbedingungen. Jeder Fluggast erkennt diese im Zuge der Flugbuchung an, spätestens wenn er auf den Button "Flugbuchung" klickt. Wenn man als Kunde diese ABB akzeptiert, dann ist man auch mit dem einverstanden, was Ryanair als Grundlage für die Beförderung sieht. Somit ist es schon wichtig, dass man sich genau anschaut, was man dort quasi unterschreibt. Wie so oft stellt sich in meinem Interview heraus, dass die Medienberichte vorher die tatsächliche Lage nur teilweise klar und deutlich wiedergeben und somit die Gefahr besteht, dass ein falscher Eindruck entsteht. Lasst Euch als Kunden auf keinen Fall von diesen Medienberichten verunsichern. Bildet Euch mit den Informationen aus meinem Interview eine eigene Meinung. Auch ich habe für mich zunächst bezweifelt, dass ich bei meiner nächsten Ryanair-Buchung ein gutes Gefühl habe, wenn diese Billigfluggesellschaft vorprescht und ihre Bedingungen derartig ändert. Nach dem Interview mit Matthias Möller bin ich nun beruhigter und sicher dass ich auch bei zukünftigen Probleme wie Flugverspätung und Flugausfall auch bei Ryanair auf einen Dienstleister zurückgreifen kann und dieser sich für meine Rechte einsetzen kann. Die Entschädigungszahlungen, die das EU Recht für die Passagiere vorsehen sind einfach zu attraktiv, als das man als Kunde im Schadenfall darauf verzichten möchte oder große Scherereien haben möchte. Im Englischen bezeichnet man die Grundlage des vorgenannten Problems als T&Cs, das bedeutet Terms & Conditions, zu deutsch: Geschäftsbedingungen. Hier ist der Link zur entsprechenden Passage bei Ryanair: https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen/termsandconditionsar_171081692 Hier gehts zu meinen Webseiten: ► iTunes: http://tiny.cc/Flug-podcast ► Stitcher: http://tiny.cc/flug-stitcher ► Soundcloud: http://tiny.cc/flug-soundcloud ► Twitter: @Flugexperte ► http://www.fluggesellschaft.de
Jurafunk Nr. 73: Causa Bundespräsident, Verwertung von Selbstgesprächen und Abtretung der Forderung von Telefongebühren - Bild-Zeitung (Bundespräsident), BGH 2 StR 509/10 (Selbstgespräche), AG Melsdorf 81 C 241/11 (Telefongebühren)
"Ich glaube, dass die Abstimmung eine der Stationen war, die wichtig sind, wenn man das europäische Engagement der heutigen Saarbevölkerung verstehen will" - Oskar Lafontaine über die Volksabstimmung im Saarland 1955Der Stimmzettel war sehr schlicht gestaltet: ein in der Mitte platzierter Titel, mit dem Datum vom 23. Oktober 1955 versehen, darunter nur eine Frage: „Billigen Sie das mit Zustimmung der Regierung des Saarlandes zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik am 23. Oktober 1954 vereinbarte Europäische Statut für das Saarland?“ Rechts neben dem Text zwei Kreise mit „Ja“ und „Nein“. Mit dieser einfachen Antwort sollten die Bürger des Saarlands über ihr weiteres Schicksal entscheiden. Denn: das Saarland war in den Augen seines ersten Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann ein „europäischer Prüfstein“. Er wollte das nach dem Zweiten Weltkrieg zum französischen Protektorat gewordene Gebiet zu einem europäischen Territorium machen, das die Institutionen der Gemeinschaft beherbergte – mit dem 1954 im Rahmen der Pariser Verträge unterzeichneten Saarstatut als erstem Schritt. Von der Opposition war dies als eine verkappte Abtretung des Saarlandes an Frankreich kritisiert worden – eine Volksabstimmung sollte letztendlich die Entscheidung herbeiführen. Verwirrendes Ringen der Parteien Parteien unterschiedlichster Couleur begannen nun damit, für ein „Ja“ oder ein „Nein“ zu werben. Im politischen Spiel um den Erhalt oder die Ablehnung des Saarstatuts entstand ein wahres Durcheinander. „Der Spiegel“ vom 31. August 1955 publizierteauch ein Beispiel für das verwirrende Ringen der Parteien: zwei Plakate, jeweils mit Zitaten von Konrad Adenauer versehen, mit denen man – unter Berufung auf den Bundeskanzler - für ein „Ja“ und wiederum für ein „Nein“ warb. Auf den Tag genau ein Jahr später also, nachdem das Saarlandsstatut vereinbart wurde, gaben die Saarländer ihr Votum. 67,7% Prozent der saarländischen Bevölkerung hatte nun mit „Nein“ gestimmt und somit das Saarlandsstatut abgelehnt. Conrad Ahlers, damals außenpolitischer Redakteur der "Welt“ und späterer Intendant der Deutschen Welle, kommentierte am 25. Oktober 1955 das Abstimmungsergebnis unter anderem mit den Worten: „Man kann den Ausgang der Volksabstimmung an der Saar nicht ohne innere Bewegung betrachten. Hier hat ein kleiner deutscher Volksteil … ein unüberhörbares Bekenntnis zu Deutschland abgelegt.“ Am 01. Januar 1957 wurde das Saarland offiziell zum 10. Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. An die spannenden Auseinandersetzungen um den damaligen Weg des Saarlandes erinnert dieser Beitrag aus dem Jahr 1995. Michelle Kottemann / Andreas Zemke Redaktion: Diana Redlich