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Wir sprechen mit unserem Gast Dr. Henning Hofmann vom SV Werder Bremen e.V.. über das Polizei(mehr)kostenurteil des Bundesverfassungsgerichts und beleuchten die möglichen praktischen Auswirkungen dieser Entscheidung. Außerdem werfen wir einen Blick auf das EuGH-Verfahren In der Rechtssache C-600/23 (Seraing). Das Verfahren soll die Frage beantworten, wie der EuGH Schiedssprüche des CAS mit Sitz in der Schweiz, der EU-Recht nicht beachten muss, zukünftig zu behandeln hat.
Was ist in der KW 08 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Taskforce für die Durchsetzung von KI EUGH zur Berechnung von Geldbußen (Rechtssache C‑383/23) Empfehlungen: Newsletter: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Aktionsplan LfDI KI-Anwendungen LDI Bremen Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/eugh-zur-bußgeldhohe-auf-basis-des-konzernumsatzes-ds-news-kw-08-2025/↗
In diesem Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 00:59) über das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zur Frage: Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine analoge Alternative zum digitalen Service? Bei immer mehr Dienstleistungen von Staat und Wirtschaft werden solche Alternativen nicht mehr angeboten. So z. B. wenn der Kauf günstiger Bahnfahrkarten, die Abholung von Postpaketen oder der Eintritt zu Kultur- oder Sportveranstaltungen ohne Smartphone nicht mehr möglich ist. Auch die öffentliche Verwaltung setzt immer öfter auf „digital only“. Dadurch werden Menschen regelmäßig ausgeschlossen und diskriminiert, weil sie sich die benötigten Digitalgeräte und Anschlüsse nicht leisten können, weil sie nicht über die nötige Medienkompetenz verfügen oder weil sie wegen einer Beeinträchtigung einen Dienst faktisch nicht nutzen können. Viele Menschen versuchen auch, digitale Angebote – insbesondere im Internet – zu vermeiden, weil sie befürchten, dass ihre dadurch erlangten Daten missbraucht werden. Ein Anspruch auf alternativen analogen Zugang lässt sich möglicherweise aus der Verfassung herleiten, gerade gegen öffentliche Stellen. Das Gutachten mündet in die Forderung, ein Verbot digitaler Diskriminierung verfassungsrechtlich zu fixieren. Sodann wird (ab Minute 10:16) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga besprochen (Urteil vom 14.1.2025 1 BvR 548/22). Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb erfolglos, das BVerfG prüft mustergültig den gesetzlichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG und beurteilt diesen als formell und materiell verfassungskonform. Zweifel bestehen allenfalls an der Trennschärfe der angelegten gesetzlichen Kriterien für eine Kostenbeteiligung (polizeilicher Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen). Schließlich wird (ab Minute 21:34) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9.1.2025 (Rechtssache C-416/23) analysiert: Es geht um die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bescheidung exzessiver Anträge nach Art. 57 Abs. 4 DS-GVO. Ganze 77 Mal beschwerte sich ein Österreicher bei der örtlichen Datenschutzbehörde über mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, etwa die Verletzung von Art. 15 DS-GVO - in weniger als zwei Jahren. Die österreichische Behörde weigerte sich, die Beschwerden noch zu bearbeiten. Der Bürger habe exzessiv Beschwerden eingereicht und es damit übertrieben. Der EuGH macht den Aufsichtsbehörden das Leben nicht leichter: Anfragen seien nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne dieser Bestimmung einzustufen, die Aufsichtsbehörde müsse zusätzlich das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweisen. Das Wahlrecht der Aufsichtsbehörde (Nicht-Behandlung der exzessiven Anfrage oder Erhebung einer Gebühr) müsse zudem verhältnismäßig ausgeübt werden. Aufsichtsbehörde zu sein macht auch nicht immer Spaß …
Was ist in der KW 41 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: EuGH über Umfang der Zulässigkeit der Datenverarbeitung für die werbliche Ansprache ( EuGH,Urteil vom 04.10.2024, Rs. C‑446/21) EuGH zu Offenlegung personenbezogener Daten der Mitglieder eines Sportverbands gegenüber Sponsoren gegen Entgelt auf Basis des berechtigten Interesses (Urteil, In der Rechtssache C‑621/22) Begriff des Gesundheitsdatums und Beanstandungen durch Mitbewerber (Urteil vom 4.10.2024 - C‑21/23) Schadenersatz nach und Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO (Urteil vom 04.10.2024, Rs. C-507/23) OLG Hamm zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus der DSGVO (Urteil 11 U 69/23 ) EDSA zu Auftragsverarbeitern, Leitlinien zum berechtigten Interesse, Entwurf einer Verordnung zur Durchsetzung der DSGVO und Arbeitsprogramm 2024-2025 (PDF) DPC eröffnet Untersuchung gegen Ryanair Empfehlungen & Veranstaltungen Verleihung der deutschen BigBrotherAwards am Freitag, 11. Oktober 2024 ("Heute") „Datenschutz by Design“ im Licht der Europäischen Datenstrategie sowie Herausforderungen beim Zusammenspiel von DSGVO, EU Data Act und KI-Verordnung Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/superfriday-am-eugh-datenschutz-news-kw-41-2024/ #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Im neuen Podcast betrachten Niko Härting und Stefan Brink kritisch aktuelle Behörden- und Gerichtsentscheidungen. In Querbeet (ab Minute 00:56) blicken beide auf das Verbot des Magazins Compact nach § 3 Vereinsgesetz durch das Bundes-Innenministerium. Ob sich dieses auf Art. 9 Abs. 2 des GG stützen lässt, wird mit guten Gründen bezweifelt. Der Vorwurf einer Medienzensur über den Umweg des Vereinsverbots wiegt schwer. Sodann (ab Minute 10:06) hat der EuGH sich erneut zum Klagerecht von Verbraucherschützern bei Verstößen von Unternehmen geäußert (Urteil in der Rechtssache C-319/20 vom 28.4.2024). Die Vorlagefrage des BGH, ob einem Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie dem Bundesverband vzbv die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen, beantwortet der EuGH unter weitere Auslegung des Art. 80 Abs. 2 DS-GVO) mit Ja. Schließlich (ab Minute 17:44) rügt des Europäische Gericht 1. Instanz die EU-KOM wegen Zugangsverweigerung zu Impfstoff-Deals. Antworten auf parlamentarische Anfragen und Bürgerbegehren hatte die Kommission z.T. geschwärzt. Das EuG kam nun zum Schluss, dass der Zugang zu Informationen zum Verhandlungsteam der EU und zu Entschädigungsbestimmungen zu Unrecht verweigert wurden. Im Zentrum des Podcasts (ab Minute 25:55) steht ein Beschluss des BVerwG (2 B 24.23 vom 2.5.24). Danach können Beamte sich hinsichtlich ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht auf die Grundrechte berufen. Sie dürfen ihre private Auffassung nicht als dienstliche Stellungnahme kennzeichnen. Im Fall hatte ein Beamter des Bundes-Innenministeriums kritische Beurteilungen der Corona-Politik des Hauses intern und extern verbreitet. Im Mai 2020 untersagte das BMI dem Beamten die Führung der Dienstgeschäfte und erteilte ihm ein Hausverbot, 2022 folgte Entfernung aus dem Dienst. Klagen hiergegen blieben ohne Erfolg, das BVerwG hält fest: „Die mit der Ausübung von Hoheitsgewalt verbundene Rechtsmacht wird dem Beamten nicht zur Verwirklichung eigener Vorstellungen oder Grundrechte verliehen; er nimmt die ihm übertragenen Aufgaben nicht als Privatperson, sondern als Amtsträger wahr. Das trifft sicher zu – ob die Entfernung aus dem Dienst verhältnismäßig war, ist schwerer zu beurteilen.
Rechtsanwalt Arne Schrein und Ariane Bergstermann-Casagrande, Volljuristin der W.A.F. tauschen sich über das Urteil des EuGH vom 13.07.2023, Rechtssache C-143/22 aus. Höre gleich rein, um auf dem neuesten Stand zu sein! Themen in der heutigen Folge: Situation und bisherige Rechtsprechung Das Urteil und Folgen des EuGH Urteils erklärt Änderung der Rechtsprechung des BAG? Kommt das Erdbeben? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br258 Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br257
Stefan Brink und Niko Härting freuen sich in der neuen Podcast-Folge (ab Minute 00:39) zunächst über eine aktuelle Entscheidung: In Querbeet begrüßen sie die Wahl von Christina Rost zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt – das wurde nach fast sechs Jahren Sedesvakanz ja auch Zeit! Dann betrachten sie die Schlussanträge des EU-Generalanwalts in der Rechtssache C-768/21 zur Handlungspflicht einer Datenschutzbehörde, der eine begründete Beschwerde vorliegt und gehen auf die Replik zu Stefans Beitrag „Warum der Bundeskanzler nicht auf TikTok tanzen darf“ in FAZ Einspruch ein. Im Zentrum des Podcasts stehen dann (ab Minute 28:45.) zwei sehr unterschiedliche Entscheidungen des BVerfG: Im Beschluss vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23 – gibt die 1. Kammer der Verfassungsbeschwerde von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt statt. Im August 2023 twitterte Reichelt wenig sachlich: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mahnte Reichelt daraufhin wegen falscher Tatsachenbehauptung ab: Es sei kein Euro an die Taliban geflossen, sondern an Nichtregierungsorganisationen und die Vereinten Nationen. Zwar wies das LG Berlin das Ansinnen des BMZ zurück, da juristische Personen des öffentlichen Rechts keinen Ehrenschutz genössen und der Tweet von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, das Kammergericht erließ jedoch am 14.11.23 eine Untersagungsverfügung gegen Reichelt: Auch das BMZ könnte Ehrenschutz erlangen, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit einer Institution gefährdet sei. Dem widersprach das BVerfG und gab Reichelt Recht: Dem Staat komme kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu, er müsse auch scharfe und polemische Kritik aushalten. Erstaunlich nur: Über die offenkundig nicht gegebene Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – es standen Reichelt noch Rechtsbehelfe, auch in der Hauptsache – zur Verfügung, geht Karlsruhe mit einem Halbsatz hinweg. Damit agiert es zunehmend unberechenbar – und völlig anders als bei der Verfassungsbeschwerde des (CUM) EX-Bankers Christian Olearius (Beschluss vom 10.4.2024 1 BvR 2279/23 – ab Minute 44:17), wo die Anforderungen an eine schlüssig begründete Verfassungsbeschwerde äußerst hoch gehängt werden: Die Beschwerde ließe „eine substantiierte Auseinandersetzung mit der seitens des Bundesgerichtshofs herangezogenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vermissen“ – weswegen gravierende Fragen zum Schutz von Tagebuchaufzeichnungen und zu § 353d Nr. 3 StGB unbeantwortet bleiben. Karlsruhe praktiziert also ein „freies Annahmeverfahren bei Verfassungsbeschwerden“ – schade nur, dass dies so nicht im Gesetz steht.
Stefan Brink und Niko Härting wenden sich in der neuen Podcast-Folge (ab Minute 00.45) zunächst hoch aktuellen Themen zu: In Querbeet geht es um die mutmaßliche neue Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Louisa Specht-Riemenschneider (Uni Bonn, Professur für Datenrecht und neue Technologien), die das Erbe von Ulrich Kelber antreten soll. Über sie sagen beide nur Gutes, über das intransparentes Auswahlverfahren (vgl. Art. 53 Abs. 1 DS-GVO) dagegen weniger Gutes. Neu ist auch der Auftritt des Bundeskanzlers auf der Social Media Plattform TikTok, das gefällt weder dem Datenschutz, noch wird es der Problematik schädlicher Auswirkungen dieser Plattformen auf Jugendliche gerecht – dazu hat Stefan Brink in FAZ Einspruch geschrieben. Schließlich freut sich Niko Härting über die jetzt erfolgte Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes durch den Bundestag – eine lange Geschichte voll emotionalen Widerstandes, der verfassungsrechtlich betrachtet wenig Substanz hatte. Im Zentrum des Podcasts steht dann (ab Minute 23.00.) das Urteil des EuGH vom 11.4.2024 in der Rechtssache C-741/21 (Vorabentscheidungsersuchen des LG Saarbrücken im Verfahren gegen die juris GmbH). Die juristische Datenbank war von einem Rechtsanwalt wegen Direktwerbung trotz Widerspruchs verklagt worden (RA klagt) und trug dagegen vor, die verspätete Berücksichtigung der Widersprüche des Klägers beruhe entweder darauf, dass einer ihrer Mitarbeiter sich weisungswidrig verhalten habe, oder darauf, dass es übermäßig kostspielig gewesen wäre, diese Widersprüche zu berücksichtigen. Beide Fragen ordnete der EuGH auf Grundlage bisheriger Urteile zu Art. 82 DS-GVO ein – Altbekanntes sozusagen: Dass der bloße Verstoß gegen die DS-GVO nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen, wissen wir inzwischen; auch, dass der – selbst kurzzeitige – Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen „immateriellen Schaden“ im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DS-GVO darstellen kann, der einen Schadenersatzanspruch begründet, sofern die betroffene Person den Nachweis erbringt, dass sie tatsächlich einen solchen Schaden – so geringfügig er auch sein mag – erlitten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2024, MediaMarktSaturn, C-687/21). Entlasten kann sich der Verantwortliche durch Verweis auf Fehlverhalten unterstellter Person (Art. 29 DS-GVO) allerdings nicht, Art. 82 Abs. 3 DS-GVO sieht eine Haftungsbefreiung nur beim Nachweis vor, überhaupt nicht verantwortlich zu sein, also auch keine Aufsichtspflichtverletzung begangen zu haben. Schließlich betont der EuGH (erneut), dass die Höhe des Schadenersatzes unabhängig von Schwere und Häufigkeit des Verstoßes gegen die DS-GVO ist – er hat ja nur Ausgleichsfunktion. So langsam kennen wir uns mit der DS-GVO aus, herzlicher Dank dem EuGH!
Was ist in der KW 04 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Abschluss der Verhandlungen zur KI-Verordnung https://drive.google.com/file/d/1xfN5T8VChK8fSh3wUiYtRVOKIi9oIcAF/view CNIL verhängt Strafe in Millionenhöhe gegen Amazon France Logistique wegen Überwachung von Mitarbeitern https://www.cnil.fr/en/employee-monitoring-cnil-fined-amazon-france-logistique-eu32-million Vermeintlicher Datendiebstahl bei Subway https://www.heise.de/news/Ransomware-Lockbit-angeblich-bei-Subway-eingebrochen-9604483.html EuGH zum Schadensersatzanspruch bei Datenleaks (Urteil - 25/01/2024 MediaMarktSaturn, Rechtssache C-687/2) https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=282062&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=5161003 Recht auf Vergessenwerden bei Abmahnungen im Beschäftigungsverhältnis (LAG Thüringen, Urteil vom 24.10.2023 - 5 Sa 424/22, 1 Ca 212/22) https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/JURE240000569 "Mother of all Breaches": Größtes Datenleck aller Zeiten entdeckt https://cybernews.com/security/billions-passwords-credentials-leaked-mother-of-all-breaches/ Empfehlungen & Lesetipps BfDI beantwortet die häufigsten Fragen zum E-Rezept https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Telematik-Statistik-Verkehr-Bildung/Weiteres/FAQ-eRezept.html?nn=251928 KI vs. Datenschutz - Heiko Gossen zu Gast bei Nico Werner im "Cybersecurity ist Chefsache"-Videocast https://www.youtube.com/watch?v=hd71HUKFvQI Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/erneute-millionenstrafe-fur-amazon-datenschutz-news-kw-04-2024 #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Was ist in der KW 50 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: EuGH Urteil zu Schadensersatz nach Cyberangriff, Rechtssache C-340/21 OLG Köln erachtet den EU-US Angemessenheitsbeschluss als nicht ausreichend (OLG Köln, Urteil vom 03.11.2023, Az. 6 U 58/23 (GRUR-RS 2023, 34611) Dazu Dr. Bahr Urteil VG Köln zu rechtswidriger Pressemitteilung (BNetzA, Az.: 1 K 3664/21) Österreichisches Bundesverwaltungsgericht, (Spruch vom 18.10.2023 - W108 2257611-1) Bundestag beschließt das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ Erste EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz Empfehlungen & Lesetipps: Menschen, Bilder, Datenschutz - der Jahresrückblick des Datenschutz Talk Podcast 29.12.2023, 12 Uhr Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/datenubermittlung-in-usa-weiter-unter-feuer-datenschutz-news-kw-50-2023 #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Diese Podcast-Folge knüpft gleich zweimal an ärztliche Patientenakten an, allerdings mit zwei gänzlich unterschiedlichen Themen: Die Probleme mit der elektronischen Patientenakte ePA sind bekannt, sie wurde ohne hinreichende Wahlmöglichkeiten der PatientInnen eingeführt, setzt mit der Widerspruchsmöglichkeit auf eine wenig datenschutzfreundliche Lösung und bietet auch wegen ihrer schwachen Datensicherheit (2-Wege-Authentifizierung ist nicht vorgesehen) genügend Anlass für Streit zwischen Bundes-Gesundheitsminister Lauterbach und dem Bundes-Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber Das heikle an dieser Auseinandersetzung: BfDI Kelber steht nach 5 Jahren Amtszeit im Januar 2024 zur Wiederwahl – aber davon hört man offiziell nichts. Dafür wird hinter den Kulissen getuschelt, man sei in politischen Kreisen mit seinem energischen Eintreten für den Datenschutz unzufrieden. Und damit sind wir inmitten einer Debatte um die Unabhängigkeit der Datenschutz-Aufsicht, welche die DS-GVO gleichzeitig garantiert und voraussetzt. Würde da ein Wiederwahlverbot bei gleichzeitig verlängerter Amtsperiode (ähnlich den Richtern des Bundesverfassungsgerichts) helfen? Darüber diskutieren Niko Härting und Stefan Brink ausführlich. Auch um Patientenakten geht es beim zweiten Thema, einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.2023 – Rechtssache C‑307/22 (ab Minute 20:40). Wieder steht die Reichweite des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DS-GVO zur Entscheidung, diesmal mit der Frage, ob davon auch ein Anspruch auf kostenlose Kopie der gesamten Patientenakte umfasst ist. Dies widerspricht nicht nur § 630g BGB, der einen Kostenerstattungsanspruch des Arztes vorsieht. Auch musste sich der EuGH mit der Frage befassen, ob der Anspruch auf Kopie der personenbezogenen Daten (Art. 15 Abs. 3 DS-GVO) zugleich ein Anspruch auf Kopie der gesamten Patientenakte ist. Hier hat sich der EuGH auf eine sehr datenschutzfreundliche Position gestellt, welche alle verantwortlichen Datenverarbeiter vor erhebliche Probleme stellen wird. Auch das lädt zur Diskussion ein!
In der aktuellen Folge von #mUSt, dem Umsatzsteuer-Live-Podcast von FGS, diskutieren Jörg F. Kurzenberger und Barbara Fleckenstein-Weiland unter anderem über ein EuGH-Urteil zur Frage, ob das Recht auf Vorsteuerabzug bei einem nach nationalem Zivilrecht nichtigen Geschäft versagt werden kann (C-114/22). Ferner geht es um ein BFH-Urteil zur Frage des Vorliegens einer Niederlassung bei einer Immobilienvermietung durch eine ausländische Gesellschaft und zur Einheitlichkeit von diesbzgl. Eingangsleistungen (V R 17/21). Außerdem behandeln sie das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-365/22 zur Differenzbesteuerung bei Gebrauchtgegenständen.
Nico Reisener aus der Kanzlei GÖRG hat sich auf Datenschutz in der Restrukturierung spezialisiert. Mit ihm diskutieren wir über den Datenschutz insbesondere in Insolvenzverfahren. Die Sensibilität von InsolvenzverwalterInnen ist nach der Einschätzung von Nico noch nicht hoch genug für den Datenschutz. Die Anforderungen sind facettenreich und auf vielen Ebenen zu berücksichtigen. Wie steht es um den Datenschutz in einem fortgeführten Unternehmen? Wann beginnt die Verantwortlichkeit von InsolvenzverwalterInnen? Wie ist das Verhältnis zur eigenen Kanzlei datenschutzrechtlich einzuordnen? Was gehört in einen Quick-Check am Anfang eines Verfahrens? Auf unsere Fragen kann Nico mit der Erfahrung aus vielen Verfahren antworten. Auch zur Interessenabwägung im Insolvenzverfahren hat er eine klare Auffassung: im Insolvenzverfahren könnten Betroffenenrechte zurückstehen, wenn der Gesetzgeber von Art. 23 DSGVO Gebrauch machen würde. Shownotes: Schlussanträge des Generalstaatsanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 27. April 2023 in der Rechtssache C‑807/21 (Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CC0807 Pressemitteilung: Bussgeld gegen Insolvenzverwalter wegen Datenschutzverstoß bei Asset Deal https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2015_10.pdf Pressemitteilung: Kontrolle der LfDI Bremen bewirkt Stopp unzulässiger Veröffentlichungen von personenbezogenen Insolvenzdaten https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung.11564.pdf Pressemitteilung: Der fünfte Jahresbericht zeigt: Die DSGVO meint es ernst! (LfDI Bremen) https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20Insolvenzdaten.pdf Art. 23 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/23.html Mehr Informationen unter www.restruct.law
Seit nunmehr fünf Jahren entfaltet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre Wirkung. Wie damals von Experten prognostiziert, bedarf sie an vielen Stellen der Auslegung von Gerichten, weil Begriffe unklar sind oder Sachverhalte nicht eindeutig ins DSGVO-Schema passen. Sind sich Gerichte unsicher, befragen sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der dann in Urteilen abwägend die DSGVO interpretiert. Dutzende solcher Verfahren liegen derzeit am höchsten EU-Gericht zur Entscheidung vor. Anfang Mai hat der EuGH gleich drei bedeutsame Fälle entschieden. Joerg und Holger erläutern und diskutieren die Sacherverhalte und Urteile. Kompetent zur Seite steht ihnen dabei diesmal Alexander Golland, Professor für Wirtschaftsrecht an der an der Aachen University of Applied Sciences. Alexander lehrt, forscht und publiziert schwerpunktmäßig zum deutschen und europäischen Datenschutzrecht. Im Urteil "Österreichische Post AG" (Az.: C-300/21) geht es um die Frage, ob und ab wann ein Verstoß gegen Vorschriften aus der DSGVO auch einen Schaden darstellen und somit Ansprüche auf Schadensersatz begründen könnte. Sie ist sehr relevant, da der Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Unternehmen ein großes finanzielles Risiko darstellt, etwa, wenn sie durch ein Leak Daten vieler Kunden fahrlässig preisgeben. In der Rechtssache C-487/21 hat sich der EuGH mit dem Recht Betroffener befasst, eine "Kopie" der personenbezogener Daten zu erhalten: Wie weit geht der DSGVO-Begriff der "Kopie"? Genügt es für Unternehmen, Datenbankauszüge zu schicken, oder müssen tatsächlich exakte Auszüge der gespeicherten Daten herausgerückt werden? Der EuGH wollte sich nicht ganz festlegen und stellte auf die Umstände ab, wie im Podcast ausführlich erläutert wird. Schließlich hatte auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden den EuGH beschäftigt (Az. C-60/22): Es stellte die Frage, ob eine unvollständige Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen zum Beispiel durch ein fehlendes oder unvollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dazu führt, dass die Datenverarbeitung insgesamt unrechtmäßig erfolgt ist - mit allen Konsequenzen. Dies verneinte der EuGH und brachte damit ein wenig Entschärfung in die Sanktionierung von fehlender Datenschutz-Bürokratie nach DSGVO.
Diese Woche bespricht Dr. Christian Rosinus die Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH vom 27. April 2023 in dem Verfahren Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin (Rechtssache C-807/21), die nunmehr vorliegen. In dem Verfahren geht es im Wesentlichen um die Fragen, ob ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar gegen ein Unternehmen verhängt werden kann und ob ein objektiver Rechtsverstoß ausreichend ist. Hintergrund des Verfahrens ist ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbehörde gegen ein Unternehmen wegen vermeintlich fehlerhafter Speicherung personenbezogener Daten. Die Datenschutzbehörde vertritt die Auffassung, dass Geldbußen wegen Datenschutzverstößen nach der DS-GVO unmittelbar gegen Unternehmen und unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden verhängt werden können. Das Unternehmen hingegen ist der Ansicht, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur dann verhängt werden können, wenn eine Anknüpfungstat einer Leitungsperson nachgewiesen sei. Dr. Rosinus gibt einen Überblick über die vom Generalanwalt vertretene Rechtsauffassung und zeigt die Relevanz der zu erwartenden Entscheidung vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Schuldprinzips auf. Hier sind die Schlussanträge in der Rechtssache C-807/21: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=272981&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4536603 Hier geht's zu Folge #48: https://criminal-compliance.podigee.io/48-rosinusonair Hier geht's zu Folge #23: https://criminal-compliance.podigee.io/23-rosinusonair Hier geht's zu Folge #120: https://criminal-compliance.podigee.io/120-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Das Machtwort kommt von ganz oben beim Europäischen Gerichtshof! Das ist das Aus für Schufa und Creditreform und das berüchtigte Scoring. Die Hintergründe verrate ich heute. Den Podcast gibt's auch als Video auf www.taxpro.tv Die Kapitelmarker: 00:00 Intro 01:23 Der Gerichtsprozess 03:19 Das Machtwort 03:51 Der Knackpunkt 06:20 Die Quelle 06:43 Wie lange darf die Schufa speichern? 08:27 Was passiert als nächstes? ________________________________________ Die Links zum Podcast: Europäischer Gerichtshof: Pressemitteilung am 16. März 2023: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-03/cp230049de.pdf Zum Scoring: Schlussanträge des Generalanwalts Priit Pikamäe am 16. März 2023, Rechtssache C‑634/21, OQ gegen Land Hessen, Beteiligte: SCHUFA Holding AG (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden): https://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?mode=req&pageIndex=0&docid=271343&part=1&doclang=DE&text=&dir=&occ=first&cid=2160420 Zur Dauer für die Datenspeicherung: Schlussanträge des Generalanwalts Priit Pikamäe am 16. März 2023, Verbundene Rechtssachen C‑26/22 und C‑64/22: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=271345&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2161656
Was ist in der KW 05 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Finnischer Inkassodienstleister erhält Bußgeld aufgrund systematischer Missachtung von Auskunftsanfragen Uni-Klinik Madgeburg erhält Bußgeld aufgrund verheimtlichtem Datenleck Britischer Geheimdienst hat jahreslang Daten rechtswidrig gespeichert BVerG urteilt über Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern als teilweise verfassungswidrig EuGH: Systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten im Rahmen von Polizeiermittlungen unzulässig - EuGH, Rechtssache C 205/21 Auskunftsrecht geht nicht von Schuldner auf Insolvenzverwalter über OVG Bremen, Az.: Az. 1 LA 420/21 Empfehlungen und Lesetipps: Bundesrechtsanwaltskammer gibt Hinweis zur Nutzung von M365 durch Berufsgeheimnisträger raus "Datenschutz-leicht-erklärt" in zentraler Bildungsdatenband der Länder Informationsvideo EDPB: Europäischer Datenschutztag 2023 IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 vom BSI veröffentlicht bitkom und GDD: Praxisleitfaden/Muster zur Auftragsverarbeitung aktualisiert
Was ist in der KW 49 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Infrastruktur der Universität Duisburg-Essen vom Netz genommen Italien verhängt Millionen-Bußgeld gegen Talk-App "Clubhouse" Facebook Dating testet KI-Gesichtsscan für Altersverifizierung EuGH feiert 70 Jubiläum EDSA erlässt drei Entscheidungen zur Streitbeilegung nach Art. 65 DSGVO bzgl. Meta EuGH entscheidet: Nichtigkeitsklage von WhatsApp gegen die Entscheidung der EDSA ist unzulässig (EuGH, Rechtssache T-709/21 Whatsapp Ireland vs. EDPB) Nachweis von unrichtigen personenbezogenen Daten begründet Recht auf Löschung auch ohne gerichtliches Urteil (EuGH, Rechtssache C-460/20 Google) Rauchmelder mit Funkwartungsfunktion begründen keine datenschutzrechtlichen Bedenken
Was ist in der KW 43 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Erklärung zwischen südkoreanischen und französischen Datenschutzbehörden sieht Zusammenarbeit in datenschutzrechtlicher Forschung, Weiterbildung und Austausch von Beschäftigten vor Rund 5 Mio € Bußgeld gegen ein Bauunternehmen in der UK wegen einer Phishing Mail Fünf-Jahres-Sterberisiko anhand von sensiblen persönlichen Daten durch smarte Geräte Arbeitgeber soll 7.500 EUR Schmerzensgeld für WhatsApp-Auswertung bezahlen (ArbG Mannheim, Az. 14 Ca 135/20) Einwilligung für die Veröffentlichung von Kontaktdaten im Telefonverzeichnis erforderlich (EuGH, Rechtssache C-129/21) LG Baden-Baden untersagt per einstweiliger Verfügung Forderungen im Zusammenhang mit Google Fonts (LG Baden-Baden, Az. 3 O 277/22) Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung ist unzulässig (LG Frankenthal, Az.: 8 O 163/22) Lesetipps: Tätigkeitsbericht des LfDI Thüringen veröffentlicht: https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/datenschutz/Wir_ueber_uns_-_Musterformulare/Taetigkeitsberichte_ab_2020/4._Taetigkeitsbericht_zur_DSGVO_Berichtsjahr_2021.pdf EDSA veröffentlicht verabschiedete Dokumente im Rahmen der Plenarsitzung im Oktober: https://edpb.europa.eu/news/news/2022/october-plenary-adopted-documents_de EDSA adressiert Schreiben an die EU Kommission mit verfahrensrechtlichen Aspekten, die auf EU-Ebene harmonisiert werden könnten: https://edpb.europa.eu/system/files/2022-10/edpb_letter_out2022-0069_to_the_eu_commission_on_procedural_aspects_en_0.pdf EDSA stellt Meldepflichten von nicht in der EU niedergelassenen Unternehmen in aktualisierten Leitlinien klar: https://edpb.europa.eu/our-work-tools/documents/public-consultations/2022/guidelines-92022-personal-data-breach_de Datenschutzhinweise mit Icons übersichtlich gestalten - Icons stehen kostenlos zur Verfügung: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/icons-hinweise-zum-datenschutz-uebersichtlich-gestalten/ Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ Twitter: https://twitter.com/DS_Talk Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/ Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/einstweilige-verfuegung-wegen-google-fonts-datenschutz-news-kw-43-2022
Was ist in der KW17 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen: Neue Kollegin oder Kollege gesucht EuGH: Verbraucherschützer dürfen auch ohne konkreten Auftrag klagen (Rechtssache C‑319/20) BVerfG zu bayrischem Verfassungsschutzgesetz 1000€ Schmerzensgeld für ehemalige Arbeitnehmerin FG Münster: Kein Anspruch auf Akteneinsicht beim Finanzamt VG Ansbach zu Unzulässigkeit einer Videoüberwachung in einem Fitnessstudio Hinweise der DSK – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang Datenpanne der Uni Leipzig deckt unzureichendes Löschkonzept auf Bußgelder LfDI BaWü beschränkt die Nutzung des Cloud-Dienstes MS 365 für den Schulbetrieb Veranstaltungstipps Lesetipps CNIL veröffentlicht Leitfäden zu KI
Die Umsatzsteuer zählt zu den aufkommensstärksten Steuern. Gleichzeitig ist sie bereits systembedingt in besonderem Maße anfällig für Missbrauchsgestaltungen, wie Umsatzsteuerkarusselle. Hintergrund ist, dass der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger gegebenenfalls zu gewähren ist, obwohl beim Leistenden die Umsatzsteuer nicht entrichtet wurde. Regelmäßig bieten Steuerbefreiungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ein Einfallstor für derartige Missbrauchsgestaltungen. Gerichte auf nationaler Ebene als auch auf Unionsebene versuchen, dem Missbrauch in der Umsatzsteuer entgegenzuwirken. Insbesondere der Europäische Gerichtshof hat in den vergangenen Jahren eine umfassende Missbrauchsrechtsprechung im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer entwickelt, die mit Einführung des § 25f UStG am 1. Januar 2020 auf nationaler Ebene gesetzlich verankert wurde. Dr. Carsten Höink gibt im Interview mit Dr. Christian Rosinus einen Überblick, wie sich die Rechtsprechung des EuGH zur Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer entwickelt hat und welche Maßstäbe sich daraus für die Tax Compliance Praxis ableiten lassen. Außerdem geht es im Podcast um die Frage, worauf Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit ihren Lieferbeziehungen achten müssen, um Missbrauchskonstellationen zu vermeiden. Hier geht's zur Entscheidung des EuGH vom 7. Dezember 2010 in der Rechtssache „R“, C-285/09: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=83435&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Hier geht's zur Entscheidung des EuGH vom 18. Dezember 2014 in der Rechtssache „Italmoda“, C‑131/13, C‑163/13 und C‑164/13: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=160940&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Hier geht's zur Entscheidung des EuGH vom 14.April 2021 in der Rechtssache C-108/20: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=240142&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Hier geht's zum Vorabentscheidungsersuchen des FG Nürnberg vom Beschluss vom 21. September 2021, 2 K 345/20: https://openjur.de/u/2363431.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt ist geschäftsführender Gesellschafter, der auf die Beratung in den Bereichen Umsatzsteuer, Zoll und Exportkontrolle spezialisierten AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Höink widmet sich schwerpunktmäßig den Fragen des Umsatzsteuer- und Zollrechts im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. Er ist ehemaliger Finanzbeamter und seit 2005 in der Beratung tätig (Rechtsanwalt und Steuerberater). Dr. Höink war Berater bei fgs und ist ehemaliger Partner für Indirect Tax einer Big4 Gesellschaft in Düsseldorf. Seit 2013 ist er Geschäftsführer bei der AWB. Zudem ist er Autor diverser Fachpublikationen, Mitautor im Offerhaus/Söhn/Lange – Großkommentar zum UStG sowie im Kirchhof/Söhn/Mellinghoff – Großkommentar zum EStG. Dr. Höink ist Autor und Mitherausgeber des Buches Umsatzsteuer-Strafrecht (C.F. Müller Verlag), Dozent bei verschiedenen Seminaranbietern zu Fragen des Umsatzsteuerrechts, Gastdozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesfinanzministerium, Berlin und Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Dr. Höink ist erreichbar unter Carsten.Hoeink@awb-international.de oder telefonisch unter +4925162030690. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Der Widerspruch zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen stellt europäische Wirtschaftsteilnehmer, die mit gelisteten Unternehmen aus dem Iran oder Kuba zusammenarbeiten, vor ein Dilemma: Wer mit SDN-gelisteten Unternehmen kontrahiert, riskiert eine Sanktionierung aus den USA. Werden stattdessen die US-Sekundärsanktionen befolgt, droht eine Verletzung der EU-Blocking-Verordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. In einer Entscheidung vom 21. Dezember 2021 in der Rechtssache C-124/20 hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, ob Unternehmen aufgrund drohender US-Sanktionen ohne Nennung von Gründen gegenüber SDN-gelisteten Unternehmen ordentlich kündigen dürfen oder ob eine solche Kündigung wegen Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 der EU-Blocking-Verordnung unwirksam ist. Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen der Bank Melli Iran und der Telekom Deutschland GmbH. Mit Ersuchen vom 2. März 2020 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die streitgegenständlichen Auslegungsfragen zur EU-Blocking-Verordnung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (11 U 116/19). Dr. Christian Rosinus bespricht, was die Entscheidung des EuGH für die Praxis bedeutet und unter welchen Voraussetzungen Haftungsrisiken für EU-Unternehmen bestehen können. Darüber hinaus geht es im Podcast um die Frage, worauf Unternehmen im Compliancebereich achten sollten, bevor sie Verträge mit US-gelisteten Wirtschaftsteilnehmern abschließen oder fortsetzen. Hier geht's zur Entscheidung des EuGH im Volltext: https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-124/20 https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Nominierungen für den besten Jura-Podcast Deutschlands 2021 Beschluss der DSK zur Möglichkeit der Nichtanwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Beschluss DSK) Nach mehreren Datenschutzverstößen muss der Technologiekonzern Tencent aus China ab sofort alle App-Updates von den dortigen Behörden genehmigen lassen OVG Schleswig-Holstein entscheidet, dass Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Facebook-Fanpage deaktivieren muss (Az. 4 LB 20/13) Verbraucherverbände sind bei Datenschutzverstößen im Internet durch Facebook & Co. klagebefugt (Rechtssache C-319/20) TTDSG seit dem 01.12.2021 in Kraft Webinar Ausländische Unternehmen, die personenbezogene Daten in der Türkei verarbeiten, müssen bis Ende 2021 einen Vertreter benennen
Luxemburgische Datenschutzbehörde verhängt DSGVO-Bußgeld wegen unzureichender Einbindung des Datenschutzbeauftragten Anforderungen des Datenschutzes zur 3G-Regel am Arbeitsplatz ab 24.11. BfDI ist für datenschutzfreundlichere Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz VG Berlin entscheidet, dass Berliner Senat personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter ohne deren Einwilligung nicht zugänglich machen muss Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil zu "Inbox advertising" nur mit Einwilligung zulässig (Rechtssache C-102/20) Bei einem personalisierten Gutschein muss die Informationspflicht gem. Art. 14 DSGVO erfüllt werden Laut finnischer Datenschutzbehörde umfasst Protokoll-/Logdaten nicht den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO Datenschützer Max Schrems legt sich nun auch mit der irischen Datenschutzbehörde an Neuer Koalitionsvertrag der Ampel u.a. zur Nutzung von Daten und Datenrecht Laut FBI birgt die VPN-Software Sicherheitslücken Neue Phishing-Mails im Umlauf
Thema heute: Sensations-Urteil vom EuGH: Jeder Kreditvertrag widerrufbar Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 26.03.2020 mit einem sensationellen Urteil den Widerrufsjoker wieder zum Leben erweckt und entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Damit eröffnet er Millionen von Verbrauchern die Möglichkeit, fast alle (!) Kreditverträge nachträglich zu widerrufen. Verbraucher können sich so von teuren Verträgen lösen und tausende Euro sparen. Was es mit der wegweisenden Entscheidung des EuGH auf sich hat, erläutert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Der Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist in Verbraucherdarlehensverträgen müssen klar und verständlich sein. Ansonsten beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Verbraucher haben die Möglichkeit, den Darlehensvertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dass diese Möglichkeit für sie überhaupt besteht, müssen Verbraucher auch entsprechend samt weiterer Details zur Kenntnis nehmen können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch Verbraucher sehen sich bislang regelmäßig Verträgen ausgesetzt, in welchen der Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist auf ein Paragraphen-Wirrwarr verweist. Der EuGH setzte diesem jahrelangen verbraucherunfreundlichen Vorgehen endlich ein Ende. Wenn Verbraucher den Vertragsinhalt nicht ohne juristische Ausbildung verstehen können, stellt dies einen Verstoß gegen das Gebot der „Klarheit und Verständlichkeit“ dar. Das hat der EuGH am vergangenen Donnerstag betont (Rechtssache C-66/19). Der EuGH widersetzt sich laut Rechtsanwalt Christian Solmecke mit dem Urteil der mehr und mehr bankenfreundlichen Rechtsprechung des BGH und stellt von heute auf morgen nahezu dessen gesamte Rechtsprechung der vergangenen Monate und Jahre auf den Kopf. Bemerkenswert ist, dass die seitens des EuGH für unzureichend empfundene gesetzliche deutsche Formulierung ausnahmslos in sämtlichen Verbraucherdarlehensverträgen, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden, enthalten ist. Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Das ist die Chance, sich nach Jahren von teuren Kreditverträgen wie Immobilien- und Autokrediten zu trennen, sich für günstigere Angebote zu entscheiden und dabei tausende Euro zu sparen. Krisengebeutelte Verbraucher können nun die aktuellen Niedrigzinsen für sich nutzen, indem sie den Widerrufsjoker ziehen, vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und bares Geld sparen.“ Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher nicht! Der Bundesgerichtshof (Deutschland) ersucht den Gerichtshof um die Auslegung des Unionsrechts über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C‐673/17: „Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Richtlinie 2002/58/EG – Verordnung (EU) 2016/679 – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation – Cookies – Begriff der Einwilligung der betroffenen Person – Einwilligungserklärung mittels eines mit einem voreingestellten Häkchen versehenen Ankreuzkästchens“
Thema heute: Nach 10 Jahren keine Bindung mehr - EuGH zum Verlust der Staatsangehörigkeit Bereits der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kam im Juli 2018 zu dem Schluss, dass Volljährige, die sowohl eine Unions- als auch eine Drittstaatsangehörigkeit haben, die EU-Staatsbürgerschaft verlieren können, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt zehn Jahre lang ununterbrochen außerhalb der EU gehabt haben. Für Minderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft gelte dies hingegen nicht. Darauf wies die Kölner Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hin. Eine minderjährige Person verliere grundsätzlich die Staatsangehörigkeit, wenn ihr Vater oder ihre Mutter diese Staatsangehörigkeit verliere. Dieser Ansicht schloss sich nun auch der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an. (Rechtssache C-221/17).Zum Hintergrund: Niederländische Staatsangehörige, die über eine zweite Staatsangehörigkeit eines Drittstaates verfügen, hatten vor den niederländischen Gerichten Klage wegen der Weigerung des Ministers für auswärtige Angelegenheiten eingereicht, ihre Anträge auf Verlängerung des nationalen Passes zu prüfen. Ein niederländisches Gericht hatte daraufhin dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob der in den Niederlanden kraft Gesetzes eintretende Verlust der Staatsangehörigkeit und dem damit einhergehenden Verlust der Unionsbürgerschaft mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Die Weigerung des Ministers war auf ein Gesetz über die niederländische Staatsangehörigkeit gestützt. In den Niederlanden ist gesetzlich geregelt, dass volljährige Personen die niederländische Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und während ihrer Volljährigkeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von zehn Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Niederlande und der Europäischen Union haben. Durch einen einjährigen Aufenthalt in der EU oder durch Verlängerung der Ausweisdokumente beginnt der Zeitraum allerdings wieder von vorn zu laufen. Verlust der Staatsangehörigkeit verlangt Einzelfallprüfung Der EuGH kam zu dem Schluss, dass ein Kriterium, welches auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Staatsangehörigen der Niederlande während eines ununterbrochenen Zeitraums von zehn Jahren außerhalb der Europäischen Union abstelle, als rechtmäßig angesehen werden könne, weil es das Fehlen gerade dieser echten Bindung widerspiegele. Dies werde auch durch völkerrechtliche Bestimmungen bestätigt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlange jedoch eine Einzelfallprüfung der Folgen des Verlusts der Staatsangehörigkeit für die Betroffenen aus unionsrechtlicher Sicht, teilten WILDE BEUGER SOLMECKE mit. Hier müsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sicherstellen, dass der Verlust der Staatsangehörigkeit mit der Grundrechtecharta der Union im Einklang stehe. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der 'Insight Legal Podcast' ist der neue Podcast der ALBA PATERA Rechtsanwälte. Wir berichten über erwähnenswerte Themen aus Kanzlei, Wirtschaft und Recht. --- In dieser Folge: - ALBA PATERA Media-Workshop zum Influencer-Marketing - LG Berlin über die Haftung von Wikipedia - Live-Streaming (vorerst) kein Rundfunk - EuGH: Streichkäse genießt keinen Urheberschutz - Sampling: Bald EuGH-Schützenhilfe für den BGH? --- Zitierte Quellen: - Wikipedia: Landgerichts Berlin (Urteil vom 28.08.2018, Az. 27 O 12/17) - BGH zur Störerhaftung von Host-Providern (Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10) - Live-Streaming: Verwaltungsgericht Berlin (Beschluss vom 18.10.2018, Az. 27 L 364/18) - EuGH zum Urheberschutz von Streichkäse: EuGH in der Rechtssache C-310/17 vom 13.11.2018 - Musik-Sampling / Moses Pelham vs. Kraftwerk: Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 12.12.2018 in der Rechtssache C-476/17
PayTechTalk - the Podcast of PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. | PayTechLaw
Nach Entscheidungen des EuGH: IF-Regulierung, Surcharging-Verbot und Zugangsregelungen für Amex & Co.? Richtig erkannt. Surcharging beschäftigt uns bei PayTechLaw schon seit einiger Zeit. Ich habe bereits in PayTechTalk 16 mit meiner Kollegin Susanne über Surcharging gesprochen. Susanne hat auch in ihrem letzten Blogbeitrag diese Zahlung für die Zahlung nach § 270a BGB aufgegriffen und eingehend beleuchtet. Und ein Ende ist nicht in Sicht, zumal der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinen Entscheidungen zu Drei-Parteien-Schemes möglicherweise Öl ins Surcharging-Feuer gegossen hat. Drei-Parteien? Vier-Parteien? Ausgangspunkt hierfür waren Vorabentscheidungsersuchen, die vom High Court of Justice in England und Wales eingereicht worden waren. Konkret ging es darum, ob Drei-Parteien-Schemes oder auch closed-loop Schemes (z.B. Amex) unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Vier-Parteien-Scheme werden und damit der IF-Regulierung unterfallen könnten bzw. den Zugangsregelungen der PSD2. Und diese EuGH-Entscheidungen haben es in sich. Entscheidung EuGH / C-304/16 Schließt ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren eine Vereinbarung über Co-Branding oder eine Vereinbarung mit einem Vertreter, ist es deshalb als Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren zu betrachten, so dass es den in der Verordnung vorgesehenen Obergrenzen für Interbankenentgelte unterliegt. Entscheidung EuGH / C-643/16 In der Rechtssache C-643/16 kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das eine Vereinbarung über Co-Branding abgeschlossen hat, nicht den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen unterworfen ist, wenn der Co-Branding-Partner kein Zahlungsdienstleister ist und hinsichtlich des Produktangebots des Co-Brandings keine Zahlungsdienste in diesem Verfahren erbringt. Ein Drei-Parteien Kartenzahlverfahren, das sich für die Erbringung von Zahlungsdiensten eines Agenten bedient, unterliegt hingegen den in der Richtlinie vorgesehenen Zugangsanforderungen. Meine Gäste in PayTechTalk 17 Was das genau bedeutet, und welche Konsequenzen diese Entscheidungen nach sich ziehen, bespreche ich in der 17. Episode von unserem Podcast PayTechTalk mit meinen Gästen Dr. Hugo Godschalk, geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung PaySys Consultancy GmbH – und mittlerweile Mitglied im PayTechLaw-Team; Hanno Bender, Volljurist und Journalist u.a. für die Lebensmittelzeitung – und Blogger auf hannobender und bargeldlosblog sowie meiner geschätzten Kollegin Susanne. Ich wünsche Euch viel Spaß mit PayTechTalk 17!