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Influencer leben von Reichweite, Kooperationen und kreativen Inhalten. Doch was passiert steuerlich, wenn statt Geld eine Reise nach Mallorca, eine Luxus-Handtasche oder ein Hotelaufenthalt bezahlt wird? In dieser Folge von „For Professional Investors Only“ spricht Malte Dreher mit Steuerberaterin Daniela Hackenberg, Partnerin bei Baker Tilly. Sie erklärt, warum viele Creator die steuerlichen Folgen von Sachleistungen unterschätzen, weshalb die Finanzverwaltung zunehmend genauer hinschaut und welche Fehler Influencer, Content Creator und Marken bei Kooperationen vermeiden sollten
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Ab 2026 wird es für Investoren und Bauträger ernst: Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verschärft der Gesetzgeber die Regeln bei der Vermietung von Wohnimmobilien – insbesondere im hochpreisigen Segment. Kern der Neuerung: Ein generelles Vorsteuerabzugsverbot für sogenannte Luxusimmobilien. Wird die 2 Millionen Euro Grenze (netto) überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug vollständig – unabhängig davon, ob die Immobilie fremdüblich vermietet wird oder nicht. Wir klären auf, warum die Finanzverwaltung hier plötzlich den Riegel vorschiebt und was das für deine künftigen Projekte bedeutet. Jetzt reinhören! Was du in dieser Folge zu hören bekommst… … sind Details zum generellen Vorsteuerabzugsverbot für Luxusimmobilien. Wir erklären, warum diese Regelung österreichweit einheitlich gilt und warum regionale Preisniveaus keine Rolle spielen. Zudem geben wir einen Überblick über die Berechnung der 2-Millionen-Grenze, die Behandlung von Investitionen und die wichtigsten Fallstricke bei der Projektplanung. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Umsatzsteuer-Expertin Sabine Winter von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH. (www.hoferleitinger.at) STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Steuerfalle: Finanzamt beendet Briefservice Viele Steuerzahler in Bayern müssen sich umstellen: Die Finanzverwaltung erinnert ab sofort nicht mehr an fällige Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer Vorauszahlungen zu leisten hat, muss nun selbst die Verantwortung dafür übernehmen. "Wer seine Termine vergisst, riskiert Säumniszuschläge", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Viele Betroffene hat es erstmals zum Zahlungstermin 10. März kalt erwischt. Doch das Problem versäumter Fristen haben nicht nur die Bayern, sondern auch Steuerpflichtige in anderen Bundesländern. Steuerpflicht ohne Erinnerung Bayern hatte als letztes Bundesland bisher diesen Service noch angeboten: Vor jedem Fälligkeitstermin im Quartal verschickten die Finanzämter ein Schreiben, das auf die anstehende Steuer-Vorauszahlung hinwies. Damit ist nun Schluss. Die bayerische Finanzverwaltung hat den Postversand dieser Erinnerungsschreiben im Februar eingestellt, so wie andere Bundesländer bereits vorher. Steuerpflichtige müssen ihre Termine jetzt also wie in anderen Bundesländern selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen. Auch die den Schreiben beiliegenden Überweisungsträger aus Papier werden damit nicht mehr bereitgestellt. Wer für die Zahlung zum 10. März 2026 auf den Erinnerungsbrief gewartet hat, ging leer aus. Viele Steuerbürger haben dies aber nicht einmal bemerkt. Automatische Zahlung als Lösung Um die Zahlungstermine nicht zu verpassen, bieten sich automatisierte Lösungen für Steuerzahler an. Eine Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Beträge automatisch vom Konto einzieht. Alternativ kann ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Damit ist die Pünktlichkeit der Zahlungen sichergestellt. Wer weiterhin selbst überweisen möchte, sollte sich die vierteljährlichen Termine unbedingt im Kalender notieren. Ein kleiner Termin mit teuren Folgen Wird die Zahlung vergessen oder zu spät überwiesen, muss mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Denn das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein. Das Gesetz räumt lediglich eine kurze Zahlungsschonfrist von genau drei Tagen ein. Danach werden Säumniszuschläge erhoben. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags. Vier Termine, die man kennen muss Die Vorauszahlungen werden einmal pro Quartal fällig. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen dann fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Jedes Jahr hat die Finanzverwaltung eine neue Idee, wie sie die Steuerberater und -pflichtigen quälen kann. Für die Anlage V in der Steuererklärung 2025 hat sie sich etwas besonderes einfallen lassen: Es gibt neue Datumsangaben, die verpflichtend auszufüllen sind. Also: Holen Sie die vor zig Jahren geschlossenen Verträge aus dem Keller. Sie werden sie brauchen.Hier geht es zur Folge 069: Anlage V - das ändert sich für das Steuerjahr 2024!Steuerberater gesucht?Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig.Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich wie einen einzigen Betrieb zu behandeln. Dabei übernimmt der Organträger die beherrschende Rolle, während die Organgesellschaft organisatorisch untergeordnet ist. Obwohl die Unternehmen gesellschaftsrechtlich eigenständig bleiben, gehen ihre steuerlichen Folgen teilweise ineinander über. Die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen wird als Organkreis bezeichnet. Eine Organschaft existiert im deutschen Steuerrecht bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei Voraussetzungen und Rechtsfolgen teilweise unterschiedlich geregelt sind. Bei der ertragsteuerlichen Organschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) bestehen wesentliche Vorteile für Unternehmensgruppen. Gewinne der operativen Gesellschaft werden unmittelbar dem Organträger zugerechnet, wodurch zusätzliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen – etwa rund 1,5 % Belastung bei Dividenden an eine Holding – vermieden werden kann. Zudem lassen sich Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften miteinander verrechnen, was insbesondere bei Konzernstrukturen mit unterschiedlich erfolgreichen Gesellschaften relevant ist. Nachteile bestehen vor allem darin, dass der Organträger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend übernehmen muss und damit die wirtschaftliche Haftungsbarriere teilweise entfällt. Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft ist insbesondere die finanzielle Eingliederung, also eine Mehrheit der Stimmrechte des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Zusätzlich verlangt § 14 KStG einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV), durch den die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn und Verlust an den Organträger abführt. Dieser Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen, im Handelsregister eingetragen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Organträger können natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, originär gewerblich tätige Personengesellschaften oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sein, während Organgesellschaften grundsätzlich inländische Kapitalgesellschaften sein müssen. Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wirkt anders: Umsätze innerhalb des Organkreises gelten als nicht steuerbare Innenumsätze, während der Organträger alleiniger Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist. Voraussetzung ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft. Finanzielle Eingliederung bedeutet regelmäßig die Mehrheit der Stimmrechte, wirtschaftliche Eingliederung eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Tätigkeiten und organisatorische Eingliederung eine tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit des Willens des Organträgers, etwa durch Personalunion der Geschäftsführung. Kritisiert wird insbesondere, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nicht freiwillig beantragt werden kann, was in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Seit dem 1. April 2025 hatten die beiden Ausserrhoder Gemeinden Walzenhausen und Wolfhalden ihre Finanzverwaltung zusammengelegt, unter anderem um Ressourcen zu sparen. Nun brechen sie das Kooperationsprojekt per Ende September ab, weil es komplexer sei als gedacht und sich doch nicht lohne. Weitere Themen: · Wichtige Ergebnisse der Abgeordnetenversammlung des eidgenössischen Schwingerverbandes für die Ostschweiz
Die geplante Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV) soll die digitale Betriebsprüfung weiter vereinheitlichen. Doch bringt ein neuer, einheitlicher Schnittstellenstandard wirklich den erwarteten Mehrwert für Finanzverwaltung und Unternehmen — oder erzeugt er vor allem zusätzlichen Aufwand? Der Beitrag Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV): Sinnvoll oder überflüssig? erschien zuerst auf hsp Handels-Software-Partner GmbH.
Großes Chaos statt großer Wurf - die Finanzverwaltung Sachsen hat nach einer Software-Umstellung massive Probleme. Das ergab eine Recherche von MDR INVESTIGATIV. Wir sprechen mit Daniel Salpius, einem der Autoren.
§ 4k EStG – warum sorgt die deutsche Anti-Hybrid Regelung gerade jetzt für so viel Diskussionsstoff? Dr. Andreas Bolik, Steffen Höhl, Philipp Borchert und Isabell Klostermann sprechen über Ursprung, Zielsetzung und praktische Fallstricke der Regelung. Wann wird § 4k EStG in der Praxis relevant? Welche Rolle spielen US Inbound Strukturen, die Check-the-Box Election und importierte Besteuerungsinkongruenzen? Und was bedeutet das alles konkret für Steuerabteilungen, Berater und die Finanzverwaltung in der täglichen Arbeit und in der Betriebsprüfung? Eine Folge voller Praxisbeispiele, offener Fragen – und klarer Handlungsempfehlungen.
Jedes Jahr geben Millionen Menschen in Deutschland eine Steuererklärung ab. Aber geschätzte 30 Prozent lassen viel Geld liegen, weil sie sich nicht mit dem Finanzamt beschäftigen. Dabei liegt die Erstattung häufig im vierstelligen Bereich. Für Moritz Buhl, Geschäftsführer der Buhl Data Service ist das ein klarer Beleg dafür, wie groß das Potenzial digitaler Unterstützung ist. Seit 1986 entwickelt und vertreibt die Firma in Neunkirchen Software für Steuererklärung und Finanzverwaltung.Moritz Buhl ist mit dem Familienunternehmen groß geworden, das früher noch Software auf CDs produziert hat. "Wir haben die physischen Produkte und Produktboxen hergestellt, inklusive der CDs. Wir hatten eine richtige Maschinenhalle und damit auch LKW", erzählt Buhl im ntv-Podcast "So techt Deutschland". Mit dem Wandel hin zu Web- und App-Lösungen hat sich das Geschäft radikal verändert - und laut Buhl steht der nächste technologische Sprung unmittelbar bevor. Viele Nutzer erledigen ihre Steuererklärung bereits heute online. "Du schmeißt die Belege rein und dann siehst du live, wie deine Steuererstattung steigt", sagt Buhl. Durch automatische Kategorisierung, vorausgefüllte Daten vom Finanzamt und intelligente Hinweise werde der Prozess bereits enorm vereinfacht. Buhl will jedoch einen Schritt weiter gehen: "Unser Ziel ist die vollautomatische Steuererklärung." KI sei dabei "das größte Werkzeug", weil sie ähnliche Kompetenz abbilden könne wie ein menschlicher Steuerberater - inklusive Rückfragen und Optimierungsvorschlägen.Allgemein gilt: Die Steuererklärung in Deutschland ist vergleichsweise komplex. Wer Werbungskosten, Vermietung, Kapitaleinkünfte oder Sonderausgaben geltend macht, muss oft zahlreiche Dokumente vorhalten. Künstliche Intelligenz könne diese Hürden deutlich senken. Buhl kündigt an: "Wenn du deine Steuererklärung 2025 machst, wirst du davon schon mehr sehen. Wir sind noch nicht komplett da, aber wir sind auf dem Weg."Welchen Blick Moritz Buhl auf den Standort Deutschland hat und wie abhängig sein Unternehmen von der Politik ist, erzählt er in der neuen Folge von "So techt Deutschland".Sie haben Fragen für Frauke Holzmeier und Andreas Laukat? Dann schreiben Sie eine E-Mail an sotechtdeutschland@ntv.deUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html Wir verarbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot unserer Podcasts Daten. Wenn Sie der automatischen Übermittlung der Daten widersprechen wollen, klicken Sie hier: https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.htmlAlle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/sotechtdeutschlandUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
In dieser 343. Folge spricht Marc mit seinem Namensvetter Marc Radon über einen ungewöhnlichen Karriereweg innerhalb der Justiz und Finanzverwaltung. Er berichtet von den prägenden Erfahrungen in der Sitzungsvertretung und der Erkenntnis, dass ihn die einsame, aktenzentrierte Arbeit in der Staatsanwaltschaft langfristig nicht erfüllt. Anschließend schildert er den Wechsel in eine Kanzlei im Steuerstrafrecht sowie den Eintritt in die Finanzverwaltung. Heute lehrt er an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen, erklärt, wie man Dozent wird und welche Chancen eine Fachhochschulprofessur innerhalb der Finanzverwaltung bietet. Was sollte man über die tatsächliche Arbeit in der Staatsanwaltschaft wissen, bevor man sich dafür entscheidet? Welche Möglichkeiten eröffnet die Finanzverwaltung für Juristinnen und Juristen jenseits des klassischen Finanzamtsklischees? Wie plant man einen Weg in die Lehre und perspektivisch eine Professur an einer Fachhochschule für Finanzen? Und wie sinnvoll ist der Einsatz von KI in Studium und Praxis wirklich, wenn man langfristig ein fundiertes juristisches Verständnis aufbauen möchte? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
In der aktuellen Folge des Tax Quartetts ist Prof. Dr. Satenik Melkonyan (Forvis Mazars, Berlin und Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) zu Gast und spricht mit Dr. Matthias Hildebrandt und Dr. Florian Holle über ein Thema, das derzeit nicht nur die Medien, sondern auch die Finanzverwaltung beschäftigt: die steuerliche Behandlung von Künstlern, Sportlern und Influencern im internationalen Kontext.
Welche Herausforderungen löst ein im September ergangenes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-726/23 aus? Dieser entschied, dass Verrechnungspreisanpassungen ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung darstellen können, sodass Umsatzsteuer auf die Ausgleichszahlungen zu berechnen ist. Das Urteil ist insbesondere relevant für Steuerpflichtige mit Verrechnungspreissystemen, in denen „Jahresendanpassungen" vorgesehen sind, d. h. bei denen der Gewinn zum Jahresende durch eine Ausgleichszahlung auf eine Zielmarge oder Zielbandbreite ausgesteuert wird. Dr. Juliane Sassmann und Hans-Hinrich von Cölln diskutieren mit Dr. Andreas Bolik, was nun aus Unternehmenssicht wichtig ist, um potenzielle Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Nicht nur die richtige Dokumentation und Nachweisführung rücken dabei in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Betriebsprüfung wurden neue Regelungen für die Durchführung von Außenprüfungen eingeführt. Im Mittelpunkt stehen vier Kernziele: die Digitalisierung der Prüfungsprozesse, mehr Transparenz, eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung sowie eine spürbare Beschleunigung des gesamten Verfahrens. Neben der technischen Modernisierung geht es vor allem um einen grundlegenden Mindset-Shift: Weg von der reinen Kontrolle, hin zu einem kooperativen Miteinander.
Folge 77 des Digital Pacemaker Podcasts dreht sich um die Frage: Wie modernisiert NRW seine Finanzverwaltung mit KI? Zu Gast ist Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Er verantwortet den Haushalt des bevölkerungsreichsten Bundeslandes und treibt die Modernisierung sowie Digitalisierung der Finanzverwaltung voran. Mit ihm sprechen wir über den Wandel von Kohle zu KI, über Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz und darüber, wie man Vertrauen in Transformation schafft. Themen der Folge: • Von Kohle zu KI – wie NRW den Strukturwandel als Chance für Europa nutzt • Warum stabile Energieversorgung die Basis für Digitalisierung und KI ist • Der Human-in-the-Loop-Ansatz: KI als Unterstützung, der Mensch hat das letzte Wort • KI-Skilling-Initiative: Wie Finanzbeamt:innen fit für die digitale Zukunft gemacht werden • Digitalisierung der Finanzverwaltung: Von Elster über Risikomanagement bis zur Bekämpfung von Finanzkriminalität Ein inspirierendes Gespräch über den Weg eines Bundeslandes in die digitale Zukunft – und darüber, wie Verwaltung mithilfe von KI moderner, effizienter und bürgernäher werden kann. Euer Feedback zur Folge und Vorschläge für Themen und Gäst:innen sind sehr willkommen! Vernetzt Euch und diskutiert mit: - Dr. Marcus Optendrenk: https://www.linkedin.com/in/marcus-optendrenk-3b928786/ - Ulrich Irnich: https://www.linkedin.com/in/ulrichirnich/ - Markus Kuckertz: https://www.linkedin.com/in/markuskuckertz/ © Digital Pacemaker Podcast 2025
mit Marco Spindler & Erich Nagl
Immer dann, wenn mehrere Dienstnehmer denselben Firmenwagen nutzen („Poolfahrzeug“), wirft das Fragen zur sv- und steuerrechtlichen Bewertung der Privatnutzung auf. Wer ein Poolfahrzeug nutzt, sollte die Regeln zur Sachbezugsberechnung kennen. Wir wollen wissen, worauf bei Prüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialversicherung besonderes Augenmerk gelegt wird und welche Vereinbarungen sinnvoll sind. Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt … … sind Antworten auf Fragen, wie ein Poolfahrzeug definiert wird, welche Inhalte eine Poolfahrzeug-Nutzungsvereinbarung beinhalten sollte und wie der Sachbezug bei mehrfacher Nutzung korrekt zu ermitteln ist. Zu Gast im Steueraffen Studio ist unsere Arbeitsrechtsexpertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (https://www.hoferleitinger.at/). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Ein Familienunternehmen aus Deutschland, das als Tech-Unternehmen schon fast 40 Jahre alt ist? Genau das ist Buhl Data. In dieser Folge sprechen wir mit Moritz Buhl, der das Familienunternehmen bereits in zweiter Generation führt.Bekannt ist es vor allem für seine Software für Steuererklärungen und Finanzverwaltung. Buhl entwickelt aber auch ganz andere Produkte und hat mal als Druckerei begonnen! Mit Moritz sprechen wir darüber, ob sein Einstieg in den Familienbetrieb mit hunderten Mitarbeitenden vorgezeichnet war. Wir diskutieren die Vorteile und Verantwortung eines solchen Settings und wie Moritz seinen eigenen Weg gefunden hat.Außerdem geht es um die Herausforderung, eine so umfangreiche, weit verbreitete und kritische Software über Jahrzehnte hinweg zuverlässig weiterzuentwickeln. Wir klären die Frage, wann neue Produkte besser in einem Start-up entstehen – und wann Inhouse-Entwicklungen vielleicht doch die bessere Wahl sind.Schreibt uns! Schickt uns eure Themenwünsche und euer Feedback: podcast@programmier.barFolgt uns! Bleibt auf dem Laufenden über zukünftige Folgen und virtuelle Meetups und beteiligt euch an Community-Diskussionen. BlueskyInstagramLinkedInMeetupYouTubeMusik: Hanimo
In der 327. Episode von IMR begrüßt Marc Dr. Susanne Friedrich, eine Juristin mit einem bemerkenswerten Werdegang. Sie berichtet über ihren unkonventionellen beruflichen Start im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen und wie sie von Psychologie zu Jura fand. Dr. Friedrich reflektiert über ihre Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin, ihr Jurastudium in Münster und die entscheidenden Erfahrungen im Finanzamt, die sie optimal auf das erste Staatsexamen vorbereiteten. Das Gespräch beleuchtet ihre Promotionszeit, die ungeplant begann, sowie die Herausforderungen ihres Referendariats, an deren Ende der Einstieg in die Finanzverwaltung stand. Zudem gewährt Dr. Friedrich interessante Einblicke in die Strukturen der Finanzverwaltung und die anstehenden steuerrechtlichen Reformen, insbesondere im Kontext der Digitalisierung und Optimierung von Prozessen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wahrnehmung der Steuerbehörden in der Öffentlichkeit und dem fortschreitenden Verständnis ihrer grundlegenden Rolle für das Funktionieren des Staates. Dr. Friedrich ermutigt zukünftige Juristinnen und Juristen, Interesse an Menschen zu zeigen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Viel Spaß mit dieser Folge Eures Jura-Podcasts!
#BerichtausBerlin #DieterHapel #DNEWS24 #AusgehtippBerlin genießt die Sommerpause - und setzt Gemeinheiten um. Wahlkreis-Geografie der Grünen. Senat beschießt teuren Bußgeld-Katalog. U-Bahn ohne Klima-Anlagen. Der Traum der Magnetschwebebahn lebt - in Senatorinnen-Träumen. Die Clan-Kriminalität sinkt und ist dennoch viel zu hoch. Massenschlägerei im Columbiabad. Berliner Influencer im Fiskus-Visier. Säumige Zahler profitieren von fehlenden Mitarbeitern in der Finanzverwaltung. Saleh SPD-Spitzenkandidat - oder doch nicht? Das Museum für die Kunst des 20. Jahrhunderts wird teurer und später fertig. 720 Millionen für 3 Kilomater.Ausgehtipp der WocheIn der Wilmersdorfer Straße findet sich das kleine, familiengeführte vietnamesische Restaurant Annoki. Leckere und vorteilhaft bepreiste Speisen locken den hastigen Esser.
Enno Becker - wenn Ihnen dieser Name etwas sagt, dann waren oder sind Sie bestimmt in der Finanzverwaltung tätig. Denn Enno Becker war der Vater der Reichsabgabenordnung, die 1919 das Licht der Welt erblickt hat. Die davon im Jahr 1976 abgeleitete Abgabenordnung ist das Fundament unseres Steuerrechts und sie hat vieles von der Reichsabgabenordnung übernommen, wie zum Beispiel die Zuständigkeit, die Finanzgerichte und das Einspruchsverfahren.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Mit dem richtigen Prompt kann man ChatGPT für alles nutzen: Fragen des Finanzamts beantworten, Einspruch einlegen und die Finanzverwaltung mit BFH-Urteilen zumüllen. In dieser Folge erfahren Sie, für welche Fälle ChatGPT nützlich ist und wie wir es in unserer Kanzlei gebrauchen.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Am 31. Juli 2025 endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 – zumindest für verpflichtete Steuerpflichtige. Parallel dazu ermöglicht die Finanzverwaltung mit einfachELSTERplus erstmals eine vereinfachte Übermittlung. Doch in dieser Episode geht es um ein weit komplexeres Thema: die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) – ein supranationales Konstrukt zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Basierend auf einer EU-Verordnung von 1985, dient sie Unternehmen als Plattform gemeinsamer wirtschaftlicher Tätigkeiten ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht. Wir erklären die gesellschafts- und steuerrechtliche Einordnung in Deutschland, inklusive Anwendung des Transparenzprinzips und der Gewerbesteuerpflicht bei Betriebsstätten. Zudem klären wir: Wann ist eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO erforderlich? Wie sind Unterstützungsleistungen oder Mitgliedsbeiträge steuerlich zu behandeln? Und: Ist die EWIV tatsächlich ein Steuersparmodell – oder birgt sie erhebliche Risiken? Beispiele wie ARTE oder die Brenner-Basistunnel-Gesellschaft zeigen den legitimen Einsatz. Doch aktuelle Coachingmodelle deuten auf einen potenziellen Missbrauch hin – etwa zur Gewinnverlagerung bei Immobilientransaktionen oder zur Bilanzgestaltung über Rückstellungen. Diese Folge analysiert fundiert und rechtlich sauber, wie die EWIV funktioniert – und wo Finanzämter sehr genau hinsehen sollten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Predigt der Elim Hannover
Der Körperschaftsteuersatz wird in den Jahren 2028 bis 2032 um ein Prozentpunkt pro Jahr gesenkt. Insgesamt sinkt der Steuersatz so von 15 auf 10 Prozent. Wie wirkt sich das auf die Immobilien GmbH aus? Und wird sich dann noch eine verdeckte Gewinnausschüttung aus Sicht der Finanzverwaltung lohnen? Das erfahren Sie in dieser Folge.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
In dieser Episode tauchen wir tief in die Welt der Einkommensteuererklärung ein und bieten Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Tipps, um das turbulente zurückliegende Steuerjahr optimal zu nutzen. Wir beleuchten ein Potpourri an Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) und die neuesten Anwendungshinweise der Finanzverwaltung. Erfahren Sie von Dr. Andreas Bolik und Christoph Ackermann, wie Sie Ihre Steuererklärung optimal gestalten können! Welche Neuerungen gibt es im Bereich Kryptowährungen und Photovoltaikanlagen oder von vermieteten Gebäuden oder Wohnungen? Wir bringen Licht in den Steuerdschungel. Im ersten Teil konzentrieren wir uns auf die allgemeinen Themen der Einkommensteuererklärung 2024 und zeigen Ihnen, wie Sie sich mögliche Entlastungen sichern können. Worauf sollten Sie achten? Welche Neuigkeiten gibt es? Im zweiten Teil werfen wir dann zu einem späteren Zeitpunkt einen speziellen Blick auf die Situation von Arbeitnehmern.
Liegt ein umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Bestechung vor? In dieser Folge besprechen Dr. Rosinus und Dr. Höink eine praxisrelevante und aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die strafrechtliche Einziehung von Taterträgen zu einer Minderung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage führen kann. Dem Urteil des BFH liegt eine Verurteilung eines Diplom-Ingenieurs wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zugrunde. Hierbei wurden Beträge, die aus zuvor erhaltenen Bestechungsgeldern stammten, eingezogen. Der BFH hatte zu entscheiden, ob diese Zahlungen im Umsatzsteuerrecht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage führen können. Dr. Höink erläutert die Entscheidungsgründe des XI. Senats des BFH, der eine in der Ertragsteuer längst geklärte Fragestellung nunmehr auch für das Umsatzsteuerrecht aufgreift und diese sowohl methodisch („steuerrechtliche Lösung“) als auch materiell-rechtliche („keine Doppelbesteuerung bei erfolgreicher Einziehung“) in vergleichbarer Weise beantwortet. Die Folge zeigt, wie steuerrechtliche Grundsätze auch bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten zur Anwendung kommen – und wie hochkomplex das Zusammenspiel zwischen Steuerrecht und Strafrecht sein kann. Hier geht‘s zur Entscheidung des BFH vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520017/ Hier geht's zur Folge „Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer“ https://rosinus-on-air.com/podcast/missbrauchsbekaempfung-in-der-umsatzsteuer/ Hier geht's zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/47-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) ist Partner der auf Umsatzsteuerrecht, Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht spezialisierten INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Höink widmet sich schwerpunktmäßig den Fragen des Umsatzsteuer- und Zollrechts im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät seit 2005 nationale und internationale Mandate im Bereich der Umsatzsteuer / europäischen Mehrwertsteuer. Er ist zertifizierter Incoterms® Trainer. Nach dem Wechsel aus dem gehobenen Dienst der Finanzverwaltung fokussierte er die Beratung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf die Umsatzsteuer in einer renommierten Partnerschaft für spezialisierte, steuerzentrierte Rechtsberatung, war Partner für Indirect Taxes einer Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zuletzt 10 Jahre geschäftsführender Gesellschafter einer Spezialberatungsboutique. Dr. Höink ist erreichbar unter carsten.hoeink@indicet.de oder telefonisch unter +49 251 932119-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Der Tag in NRW: KI jetzt auch in der Finanzverwaltung im Einsatz; Verkehrsausschuss berät über Flughäfen in NRW; Verdienstorden des Landes für engagierten Bürger; Swiftkirchen Produkte schnell verkauft; Bilanz des Primus Schulmodells; Start der Tourismus-Saison in Bielefeld; Vegetarisch und vegan liegt voll im Trend; Moderation: Wolfgang Mayer. Von WDR 5.
In Folge 58. diskutieren Jörg F. Kurzenberger und Barbara Fleckenstein-Weiland unter anderem über: ⏩ ein BFH-Urteil vom 5.12.2024 zur Nicht-Haftung des Grundstückerwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen (V R 16/22), ⏩ ein EuGH-Urteil vom 13.3.2025 zum Vorsteuerabzug bei widerstreitender Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und zum Reemtsma-Anspruch (C-640/23, Greentech) ⏩ sowie ein BFH-Urteil vom 25.9.2024 zur umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage im Fall strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen (XI R 6/23). Viel Spaß beim Zuhören!
#304 taxdoo | Vom Beamten zum Pionier der digitalen Steuerwelt | Dr. Roger Gothmann | FounderDr. Roger Gothmann über den Sprung ins kalte Wasser und wie er mit taxdoo die Steuerabwicklung revolutioniert hatMax Ostermeier spricht mit Dr. Roger Gothmann, dem Gründer von taxdoo, über den ungewöhnlichen Weg von einem Beamten zum Unternehmer. Roger teilt seine persönliche Geschichte, von der Arbeit als Betriebsprüfer bis zur Promotion in Verhaltensökonomie. Er erzählt, wie er durch Zufall seine Mitgründer traf und wie taxdoo entstand, um komplexe Steuerprozesse für E-Commerce-Unternehmen zu vereinfachen.Roger gibt Einblicke in seine Vergangenheit, die von einem klassischen Lehrer-Arbeiterhaushalt geprägt war. Er entschied sich für ein duales Studium bei der Finanzverwaltung, um Sicherheit zu haben, und wurde Betriebsprüfer. Doch die Arbeit in der Finanzverwaltung führte ihn nicht zufrieden. Er studierte VWL und promovierte in Verhaltensökonomie, wo er seine Mitgründer traf. Diese Begegnung war der Anfang von taxdoo.Roger erzählt von den Herausforderungen, die er und seine Mitgründer überwanden, um ihr Unternehmen aufzubauen. Sie nutzten ein Exist-Stipendium, das ihnen ermöglichte, ihre Idee zu entwickeln, ohne Anteile abgeben zu müssen. Diese Unterstützung war entscheidend für den Start von taxdoo.Erfahre, wie Roger seine Erfahrungen nutzte, um ein Unternehmen aufzubauen, das heute führend im digitalen Steuerwesen ist. Er teilt seine Vision für die Zukunft von taxdoo und wie das Unternehmen E-Commerce-Unternehmen bei der Bewältigung komplexer steuerlicher Anforderungen unterstützt.Diese Episode ist eine inspirierende Geschichte über den Mut, Neues zu wagen und wie Zufälle oft den Weg zu großen Erfolgen ebnen können. Roger Gothmanns Reise von einem Beamten zu einem erfolgreichen Unternehmer zeigt, dass es nie zu spät ist, den eigenen Weg zu gehen und dass die richtigen Partner und die richtige Unterstützung entscheidend für den Erfolg sind. Get bonus content on Patreon Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wir freuen uns, dass die Bitcoin-Steuer-Expertin Tami Mönnig erneut bei uns zu Gast ist, um über Bitcoin und Steuern zu sprechen. Nachdem wir in unserer ersten gemeinsamen Folge eine breite Übersicht an Themen behandelt haben, gehen wir in dieser Folge insbesondere auf die walletbezogene Betrachtungsweise der Finanzverwaltung und die steuerrechtliche Behandlung von UTXO-Management ein. Außerdem sprechen wir über die uns alle treffenden Dokumentationspflichten und machen am Ende einen Exkurs zu Erbschafts- und Schenkungssteuer.
In der 281. Episode von Irgendwas mit Recht begrüßen wir Franziska Karsten und Dennis Pohlmann, Steuerberater bei Esche Schümann Commichau in Hamburg. Gemeinsam geben sie spannende Einblicke in die Welt der Steuerberatung und zeigen, wie viel mehr dahintersteckt als Buchhaltung. Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Juristen bei Esche aus? Wie schafft man es, steuerrechtliche Strukturen nicht nur zu entwerfen, sondern auch erfolgreich umzusetzen? Was unterscheidet die steuerrechtliche von der sonstigen juristischen Beratung? Wie muss man sich die Kommunikation mit der Finanzverwaltung vorstellen? Darüber hinaus berichten die beiden von kuriosen Fällen, wie dem Versuch, besondere Unterwäsche als Berufskleidung abzusetzen, und erläutern die Bedeutung des internationalen Steuerrechts. Schließlich sprechen Franziska und Dennis über Karrierewege, die Einstellungskriterien der Kanzlei sowie ihre Teamkultur. Viel Spaß mit dieser Folge Eures Jurapodcasts zu allen Karrierethemen!
Keine Post vom Finanzamt zwischen Weihnachten und Neujahr? DAS verspricht der sogenannte Weihnachtsfrieden beim Finanzamt. Warum das nur die halbe Wahrheit ist, ob Krieg beim Finanzamt herrscht, verrät RA Lederer heute. Sei dein eigener Steuerberater mit PepperPapers.de
Auf Geheiss des Kantonsparlaments muss die Nidwaldner Regierung das Budget um knapp 300'000 Franken kürzen. Die Kantonspolizei erhält dadurch nur drei statt vier zusätzliche Stellen. Auch die Finanzverwaltung beispielsweise erhält weniger Personal als gewünscht. Weiter in der Sendung: · Gegen den Willen der Obwaldner Regierung stockt das Parlament das Korps der Kantonspolizei auf. · Auf dem Suurstoffi-Areal in Rotkreuz ZG ist der Spatenstich für die letzten beiden Geschäftshäuser erfolgt.
Das Parlament streitet in dieser Wintersession über das Budget fürs kommende Jahr. Wieso muss die Schweiz eigentlich so stark sparen? Serge Gaillard ist zu Gast im Tagesgespräch, er gilt als Chef-Sparer der Schweiz. Die Schweiz stehe vor grossen Auf- und Ausgaben: Die Aufstockung des Armeebudgets und die Finanzierung der 13. AHV-Rente sind nur zwei Beispiele. Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Serge Gaillard beauftragt, ein Sparpaket auszuarbeiten. 60 Massnahmen hat Gaillard vorgeschlagen, 5 Milliarden Franken könnten damit gespart werden. Aktuell geht es im Parlament um das Budget fürs kommende Jahr. Eine unheilige Allianz aus links und rechts könnte es bachab schicken. Das wäre historisch und ein Versagen des Parlaments, sagt Gaillard. Im Tagesgespräch erzählt er, warum der Spardruck aktuell so hoch ist, wie er auf der Suche nach Sparmöglichkeiten vorgegangen ist und wie die Bevölkerung die Massnahmen spüren würde. Serge Gaillard war bis 2021 Direktor der eidgenössischen Finanzverwaltung.
In dieser Episode beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Änderungen, die 2025 in Kraft treten, und geben praktische Hinweise für deren Umsetzung. Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags auf 11.784 € und des Kinderfreibetrags auf 6.612 € sorgt für eine höhere Auszahlung im Dezember. Arbeitnehmer profitieren von Nachzahlungen, jedoch abhängig von den individuellen Verhältnissen und Steuerklassen. Arbeitgeber müssen diese Änderungen in den Gehaltsabrechnungen für Dezember korrekt berücksichtigen, um Nachholungen zu vermeiden. Die geplanten Anpassungen des Steuertarifs, wie die Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz auf 68.430 €, verzögern sich. Bis dahin gelten die bisherigen Werte für 2024. Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, die durch die kalte Progression belastet werden. Für Investitionen bleibt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung (25 % vom Restbuchwert) bis Ende 2024 bestehen. Unternehmen sollten geplante Anschaffungen bis Jahresende tätigen, um von diesem Vorteil zu profitieren. Ein anhängiges BFH-Verfahren (III R 26/24) könnte weitreichende Folgen haben: Es klärt, ob das steuerliche Existenzminimum an die Leistungen des Bürgergeldes (inklusive Wohnkosten) angepasst werden muss. Steuerzahler sollten ihre Steuerbescheide vorläufig offenhalten, um von einem möglichen Urteil profitieren zu können. Firmenwagen und die 1 %-Regelung bleiben ein zentrales Thema für Steueroptimierung. Wir besprechen praktische Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. die Nutzung von Leasingmodellen oder die Einbindung von Privatvermögen zur Vermeidung der Pauschalmethode. Zudem werfen wir einen Blick auf die Auswirkungen des neuen Steuerberater-Postfachs (BeSt) und die Kommunikationsprobleme mit der Finanzverwaltung, die durch die Gesetzesänderungen künftig erschwert werden könnten.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com In dieser Folge geht es um das Jahressteuergesetz 2024.Der Bundesrat hat gestern das vom Bundestag im Oktober 2024 beschlossene Jahressteuergesetz 2024 angenommen.Leider wird für viele Steuerberater und Unternehmen damit eine Verschärfung der Strafbarkeitsrisiken bei den Überbrückungshilfen einhergehen, die Sie kennen sollten. In dem Gesetz heißt es u.a.:„Die für die Verwaltung einer Leistung aus öffentlichen Mitteln zuständige öffentliche Stelle darf die ihr von Finanzbehörden nach Satz 1 übermittelten Informationen abweichend von § 30 Absatz 11 an die für die Verfolgung einer Straftat hinsichtlich der von ihr bewilligten Leistung zuständige Stelle weiterleiten, wenn dies auch nach den für sie geltenden Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken zulässig ist.“Bei den Überbrückungshilfen findet ohnehin ein enger Abgleich der Daten zwischen den Bewilligungsstellen und der Finanzverwaltung statt. Wie ich immer wieder betont habe, werden Abweichungen zwischen bei der Finanzverwaltung gemeldeten Daten und den Daten der Schlussabrechnung extrem kritisch gesehen. Nunmehr können solche Abweichungen sehr schnell zur Strafnazeige führen, da die Bewilligungsstellen die Daten der Finanzverwaltung weitergeben können. Ich rate allen Steuerberater*innen und Unternehmen daher zu größter Vorsicht.
Dirk und Arne sprechen in dieser Folge des Podcasts über das Thema Grundrente. Und über die Rente im Allgmeinen und über die Finanzverwaltung. Nebenbei manövrieren sich die beiden sicher durch den Dschungel der Apronyme aus der Finanzverwaltung - kein leichtes Unterfangen :-)
Im zweiten Teil dieser Sport-Folge spricht Finanzminister Magnus Brunner über den Zollsportkader im Finanzministerium, der es Sportlerinnen und Sportlern ermöglicht, eine Karriere im Spitzensport mit einer Ausbildung in der Finanzverwaltung zu kombinieren. Wie es ist, Teil des BMF-Zollsportkaders zu sein, erzählen die Skifahrerin Stephanie Venier und die Judo-Kämpferin Jacqueline Springer. Viel Spaß beim Hören!
In der aktuellen Folge des „Finance Friday” spricht Finanzminister Magnus Brunner über den neuen Studiengang der in der Finanzverwaltung geschaffen wurde - den Bachelor Professional für angewandtes Finanzrecht. Er erklärt, wie das Studium aufgebaut ist, warum es einen eigenen Studiengang für die Finanzverwaltung braucht und was man sich davon verspricht. Viel Spaß beim Hören!
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Im Ausland ansässige Betriebsrentner ohne Steuer-ID: eine von der Finanzverwaltung vergessene Personengruppe? - Vermittlung noch unbestimmter Leistungen Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
Der Bundesrat setzt den Rotstift an: Kürzlich präsentierte er ein detailliertes Sparpaket in Milliardenhöhe – die Reaktionen könnten unterschiedlicher nicht sein. Besonders umstritten: Ist das Sparprogramm ausgewogen? Der Bund erwartet für die nächsten Jahre ein jährliches Defizit von bis zu vier Milliarden Franken. Um die Bundesfinanzen wieder ins Lot zu bringen, setzte der Bundesrat im Frühjahr eine Expertengruppe ein unter der Leitung von Serge Gaillard, dem ehemaligen Chef der Finanzverwaltung. Basierend auf dem Bericht der Expertengruppe präsentierte der Bundesrat im September 2024 sein detailliertes Sparpaket. Dabei setzt er hauptsächlich auf Massnahmen auf der Ausgabenseite. Weniger ausgeben oder mehr einnehmen? Punktuell sind auch Massnahmen auf der Einnahmenseite geplant. So sollen etwa Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher besteuert werden. Die Massnahme würde laut Bund mehrere Millionen Franken Mehreinnahmen generieren. Geht es nach der SP, soll der Bund noch mehr einnahmenseitige Massnahmen in Betracht ziehen – beispielsweise die Abschaffung weiterer Steuerprivilegien. Auch die Mitte fordert Massnahmen, die sich nicht nur auf die Ausgabenseite fokussieren. SVP und FDP hingegen wollen von Mehreinnahmen und Steuererhöhungen nichts wissen. Sie sehen das Problem bei den wachsenden Bundesausgaben. Hat die Schweiz ein Einnahmen- oder ein Ausgabenproblem? Ist das Sparpaket ausgewogen? Insgesamt sieht das Sparpaket des Bundesrats rund 60 Massnahmen in verschiedenen Aufgabengebieten vor. Die grösste Einsparung soll durch den Verzicht auf die geplanten Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erfolgen. Weitere Sparvorschläge sind etwa bei der Integrationspolitik und im Klimabereich vorgesehen. Die Linke spricht angesichts der Sparpläne bereits vom «Ende der sozialen Schweiz». Lob gibt es von den Bürgerlichen: Die Sparpläne würden in die richtige Richtung gehen, heisst es. Hat der Bundesrat den richtigen Kurs eingeschlagen oder sind die Sparmassnahmen der falsche Weg? Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 4. Oktober 2024 in der «Arena»: – Benjamin Fischer, Parteileitungsmitglied SVP; – Tamara Funiciello, Nationalrätin SP/BE; – Beat Walti, Nationalrat FDP/ZH; und – Yvonne Bürgin, Vize-Präsidentin Die Mitte.
In dieser IMR-Episode spricht Marc mit Lara Sieber, die als Juristin in Führungspositionen im hessischen Ministerium der Finanzen arbeitet. Lara erklärt, dass sie sich u.a. um das strategische Nachhaltigkeitsmanagement und die Unterbringung und Ausstattung im Ministerium kümmert. Was hat es mit dem dreigliedrigen Aufbau des Finanzministeriums auf sich? Warum lohnt sich der Einstieg in der Finanzverwaltung? Inwieweit erhält man schon früh Führungsaufgaben? Sind Teams im Ministerium größer als in Kanzleien? Wie geht das Ministerium die Reduktion von CO2-Emissionen an? Wie kann ein solches Vorhaben bei über 16.000 Mitarbeitenden gelingen? Antworten auf diese Fragen sowie spannende Einblicke in den Recruitingprozess im Ministerium, der auf strukturierten Interviews basiert und die Persönlichkeit der Bewerberinnen und Bewerber in den Vordergrund stellt, erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß mit dieser neuen Folge Eures Jura-Podcasts!
In dieser Folge sprechen wir mit der selbstständigen Beraterin für Kryptowerte und Steuern Tami Mönnig. Nach einem Update hinsichtlich der steuerlichen Handhabe von Kauf und Trading sprechen wir insbesondere darüber, was ihr beim Bitcoin-Mining und beim Bezahlen mit Lightning beachten müsst. Ihr möchtet unseren Podcast unterstützen? Hier findet ihr alle Möglichkeiten inklusive unserer Lightning-Spendenadresse & den Value 4 Value Links: bitcoinverstehen.info/unterstuetzen/
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I. Wolfgang Sobotka und die WKStA: Das ist mitnichten der Beginn einer neuen Liebesbeziehung. Die Behörde hat gegen Sobotka Ermittlungen eingeleitet. Sobotka soll 2017 im Finanzministerium und da bei Thomas Schmid wegen einer Steuersache interveniert haben. Schmid war damals Generalsekretär des Finanzministeriums, Sobotka bis Mitte Dezember 2017 ÖVP-Innenminister und ab da Nationalratspräsident.Thomas Schmid, das ist der Mann sich einst als ein Prätorianer von Sebastian Kurz bezeichnet hat. Er hat am 11. Dezember erstmals im Falschaussageverfahren gegen Sebastian Kurz ausgesagt, für den 15. Dezember war die Fortsetzung seiner Zeugeneinvernahme angesetzt. Also nach der Aufzeichnung dieser Episode. Ich werde das Auftreten von Thomas Schmid im Kurz-Prozess noch gesondert beleuchten, sinnvollerweise wollte ich seine Befragung durch die WKStA abwarten, die ja noch ausstand. Dazu also ein andermal. Thomas Schmid hatte Sobotka 2022 in einer Einvernahme belastet und dazu später auch einen Chat mit dem früheren Sektionschef im Finanzministerium Eduard Müller vorgelegt. Müller ist heute ein Vorstand der Finanzmarktaufsicht, dazumals hatte er viel Einfluss im Finanzministerium. Schmid sagt, Sobotka habe 2017 bei ihm wegen einer laufenden Steuerprüfung zur Erwin-Pröll-Privatstiftung interveniert und von ihm eine Erledigung dieser Sache gefordert. Und das sei dann auch passiertDie Dr. Erwin Pröll Privatstiftung war 2007 vom damaligen Landeshauptmann Niederösterreichs eingerichtet worden, da wurden zunächst Geldgeschenke eingebracht, die er zum 60er im Jahr davor erhalten hatte, immerhin 150.000 Euro. Mit dem Geld wollte man die Entwicklung des ländlichen Raum fördern.Ende 2016 deckte dann aber der Falter auf, dass auch das Land Niederösterreich Geld an die Pröll Stiftung geschickt hatte. Da ging es um insgesamt 300.000 Euro. Großer Wirbel damals, die Stiftung musste das Geld samt Zinsen schlussendlich 2017 an das Land Niederösterreich zurückzahlen, später wurde sie aufgelöst.Tatsächlich gab es noch 2017 eine Steuerprüfung der Stiftung. Rund um die Rücküberweisung des Landesgelds war offenbar die Frage aufgetaucht, ob diese 300.000 Euro steuerlich nun als Förderung oder als sogenannte Zustiftung zu behandeln waren.Diese Einstufung hatte nämlich Einfluss auf die steuerliche Bemessung.Laut Thomas Schmid soll die Finanzverwaltung zunächst von einer Zustiftung ausgegangen sein, das hätte 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer ausgelöst, in dem Fall also rund 82.500 Euro. 2018 soll die Finanz dann aber plötzlich umgeschwenkt sein, und die 300.000 als Förderung qualifiziert haben. Damit wäre die Kapitalertragsteuer vom Tisch gewesen.Und irgendwo dazwischen soll Sobotka bei Schmid interveniert haben und Schmid hatte rund um die Pröll-Stiftung wiederum Kontakt mit Sektionschef Eduard Müller. Soweit die Verdachtslage. Gerichtsfest bewiesen ist davon erst einmal nicht. Sobotka bestreitet die Intervention energisch, auch Müller hat Fehlverhalten jedweder Art bereits in der Vergangenheit zurückgewiesen. Und sowieso gilt die UnschuldsvermutungWie geht das jetzt weiter? Sobotka genießt bis zu einem gewissen Grad strafrechtliche Immunität, wie jeder Abgeordnete. Geregelt ist diese Immunität im Geschäftsordnungsgesetz 1975, das Parlamentarier vor Strafverfolgung in Ausübung ihres Berufs schützen soll. Sie dürfen zum Beispiel nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens belangt werden. Das Gesetz sieht jedenfalls vor, dass eine Behörde immer erst den Nationalrat fragen muss, ob es Gründe gibt, die gegen eine Strafverfolgung sprechen. Das passiert jetzt auch im Fall Sobotka. Die WKStA hat ein schriftliches Ersuchen um Zustimmung des Nationalrates zur Verfolgung von Sobotka gestellt. Geschickt wurde es übrigens an das Präsidium des Nationalrats zu Handen Wolfgang Sobotka. Der hat auch gleich reagiert und über profil ausrichten lassen, dass er sich natürlich ausliefern lasse werde, weil er sich eben nichts zuschulden komme habe lassen. Ok, das ist ein bisschen drollig, weil Sobotka sich gar nicht ausliefern lassen kann. Er hat in diesem Prozess keinerlei Parteienstellung. Darüber entscheidet der sogenannte Immunitätsausschuss. Das sind 13 Abgeordnete, 5mal ÖVP, 3mal SPÖ, 2mal Grüne, 2mal FPÖ und einmal NEOS. Den Vorsitz führt derzeit die SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim. Der Ausschuss prüft den Antrag der WKStA und entscheidet dann mit einfacher Mehrheit für oder gegen eine Freigabe der Strafverfolgung. Da entsteht dann eine Vorlage und die geht ans Plenum des Nationalrats, wo das dann final beschlossen wird. Das dürfte bereits im nahenden Jänner passieren. Soweit es Wolfgang Sobotka betrifft, gilt diese Auslieferung als durchaus wahrscheinlich. Also nicht nur deshalb, weil er das sowieso will, ohne dass ihn jemand danach fragen würde. Seitens der Parlamentsdirektion wurde mir gesagt, dass es keine erkennbaren Gründe gibt, die einer Strafverfolgung entgegenstehen. Die Vorwürfe hätten nichts mit seiner unmittelbaren Berufsausübung im Sinne des Geschäftsordnungsgesetzes zu tun und die vorliegenden Indizien fallen noch dazu in eine Zeit, wo er noch gar nicht im Parlament war.Mit der Aufhebung der Immunität würde Sobotka vom Verdächtigen zum Beschuldigten und erst ab da kann die WKStA tatsächlich ermitteln. Also zum Beispiel den wichtigen Steuerakt der Pröll-Stiftung anfordern und erste Einvernahmen ansetzen.Thomas Schmid wird in diesem Verfahren übrigens auch als Verdächtiger geführt, er wäre ja der gewesen, den Sobotka zum Amtsmissbrauch angestiftet hätte. Schmid strebt aber bekanntlich eine Kronzeugenregelung an, die Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. Es wird also dauern, bis hier etwas mehr Klarheit herrscht. II. Es war einmal der Beirat Signa Holding GmbH. Das war eine Gruppe von Menschen, allesamt Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik, die sich zusammengetan hatten, um René Benko und seine Führungskräfte beratend zu begleiten, wie das damals bei Signa hieß. Heute ist die Signa Holding pleite, weitere Gesellschaften der Gruppe sind ihr bereits gefolgt und von der Signa-Website sind die Hinweise auf den Beirat verschwunden. Ich nehme jetzt mal an, dass sich der Beirat mit Einleitung des Insolvenzverfahrens erübrigt hat, aber mittlerweile frage ich mich, in welcher Form dieser Beirat je existiert hat und was da eigentlich genau gemacht wurde. Von der Website der Signa mag der Beirat verschwunden sein, aber mit Online-Diensten wie Wayback Machine kann man frühere Versionen einer Website aufrufen. Das habe ich gemacht. Und ich habe mir den Stand der Signa-Seite vom August dieses Jahres angesehen, da stand das Haus Benko ja noch. Da stand über den Beirat:Dieser strategische Beraterkreis von angesehenen Persönlichkeiten aus dem Bankenwesen, aus der Politik und aus der Wirtschaft ist regelmäßig wichtiger Impulsgeber für die Weiterentwicklung bei Signa und steht dem Group Executive Board sowie den einzelnen Managern bei Bedarf beratend zur Seite. Der Beirat, der erstmals im Jahr 2005 eingesetzt wurde, ist kein statutarisches Organ im herkömmlichen Sinn, sondern vielmehr ein Gremium, dessen Aufgabe es ist, die Strategie der Weiterentwicklung sowie das Neugeschäft des Unternehmens beratend zu begleiten.Unterhalb dieses Marketing-Blablas hingen noch im August die Fotos von den damals neun Beiratsmitgliedern. Erstens René Benko selbst, der als Vorsitzender genannt wurde. Benko war vor einigen Jahren von der Signa-Geschäftsführung in den Beirat gewechselt. Daneben zweitens Alfred Gusenbauer, als Berater längst die Definition der Ich-AG, vormals unter anderem SPÖ-Chef und Bundeskanzler. Durch Recherchen von News wurde bekannt, dass Gusenbauer als Signa-Berater Millionenhonorare bekam. Daneben drittens Karl Stoss, der amtierende Präsident des Österreichischen Olympischen Komitees, vormals unter anderem Generaldirektor der Casinos Austria. Er steht der ÖVP nahe. Daneben viertens, der deutsche Unternehmer Roland Berger, Gründer der gleichnamigen Münchner Unternehmensberatung. Berger hat einst auch führende deutsche Politiker beraten. Und er ist einer der frühen Signa-Investoren.Daneben fünftens Susanne Riess-Hahn, die Generaldirektorin der österreichischen Wüstenrot-Gruppe, vormals unter FPÖ-Vizekanzlerin. Sie ist mit EU-Kommissar Johannes Hahn verheiratet, der bekanntlich ÖVP ist. Daneben sechstens Walid Chammah, ein Libanese, er stand einst mit an der Spitze der multinationalen Finanzgruppe Morgan Stanley, mittlerweile ist er in Pension. Laut Berichten englischsprachiger Medien hat Chammah die Signa in London geklagt, es geht um offene Beraterhonorare von 14 Millionen Euro. Offenbar hatte Benko diesem Berater Provisionen und Vorschüsse versprochen und zwar rund um den Erwerb der deutschen Galeria-Kaufhof-Gruppe. Das Geld soll Chammah aber nie bekommen haben. Auch hier ist jedenfalls von Millionen Euro die Rede. Daneben siebtens Ernst Tanner, ein Schweizer Unternehmer, auch er einer der frühen Investoren bei Signa. Tanner ist unter anderem Verwaltungsratspräsident des Schokoladenimperiums Lindt & Sprüngli. Dann hätten wir noch achtens Karl Sevelda, einen pensionierten Banker, zuletzt viele Jahre für den Raiffeisen-Sektor in leitender Funktion tätig. Karl Sevelda hat übrigens auch eine politische Vergangenheit, er war einer der Gründer des Liberalen Forums, wer sich noch erinnert. Das LIF war eine Schöpfung der 1990er Jahre und verschwand dann später in den NEOS.Und schließlich, Mitglied Nummer neun: Karl Samstag, ebenfalls ein Banker im Ruhestand. Er hat ab den 1960er Jahren für die Wiener Zentralsparkasse gearbeitet und brachte es schließlich zum Generaldirektor der Nachfolgerin Bank Austria. Keine Überraschung, Karl Samstag spielt im Team SPÖ, er hat unter anderem noch bis Ende dieses Jahres Funktionen im Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Wien. Der Signa-Beirat, das waren also acht Männer und eine Frau, ein bisschen Österreich, ein bisschen International, viel Gewicht auf der Finanzbranche und viel viel politischer Background. Jetzt bleibt immer noch die Frage, wofür dieser Beirat gut gewesen sein soll. Also was hinter diesem Marketing-Blabla auf der Website stand. Also habe ich den 9 Beiratsmitgliedern beziehungsweise deren Büros E-Mails geschickt. Ich hatte folgende 13 Fragen: 1) Wie lange waren Sie Mitglied des Beirats der Signa Holding GmbH?2) Welche Aufgaben hatte der Beirat?3) Wie wurde die Arbeit des Beirat formell definiert? Gab es satzungsmäßige Regularien oder einen Statut?4) Welche Tätigkeiten waren mit Ihrer Beiratsmitgliedschaft verbunden?5) Gab es ein regelmäßiges Reporting an den Beirat bzw. welche Informationen wurden dem Beirat in welchem Rhythmus und auf welche Art zur Verfügung gestellt?6) Konnte der Beirat auf eigenen Wunsch Einsicht in Geschäftsbücher nehmen?7) Welchen Einfluss hatte der Beirat auf das operative Geschäft der Signa Holding GmbH?8) Wie oft tagte der Beirat?9) An wie vielen Beiratssitzungen haben Sie selbst teilgenommen?10) Wie und in welcher Höhe wurden Sie für Ihre Tätigkeiten im Beirat honoriert?11) Wann und durch wen wurde dem Beirat die finanzielle Schieflage der Signa Holding GmbH kommuniziert?12) Besteht der Beirat aktuell noch?13) Bestanden/bestehen über Ihre Funktion im Beirat hinaus geschäftliche Verbindungen (Beteiligungen, Beraterverträge, Forderungen, Verbindlichkeiten) zur Signa-Gruppe oder anderen René Benko zuzurechnenden Rechtsträgern?Eine Anmerkung: Einzig René Benko bekam anstelle der letzten Frage eine andere gestellt: Warum sind Sie aus der Geschäftsführung in den Beirat gewechselt?In meinem Geschäft rechnet man ja nie mit praller Ernte und was soll ich sagen: Der Rücklauf war, nunja. Von René Benko kam keine Antwort, ihn hatte ich direkt angeschrieben, dazu noch zwei weitere Signa-Leute.Auch von Alfred Gusenbauer: keine Antwort. Ihn hatte ich direkt angeschrieben. Von Karl Stoss kam etwas zurück, er ließ über die Pressestelle des Olympischen Komitees ausrichten, ich zitiere: Karl Stoss möchte zu diesem Thema/diesen Fragen nicht Stellung nehmen, Danke für Ihr VerständnisRoland Berger hatte ich über sein Büro angeschrieben: keine Antwort. Susanne Riess-Hahn hatte ich über die Wüstenrot-Pressestelle angeschrieben, ich bekam auch eine Antwort: Ich zitiere: Der Beirat hat ausschließlich beratende Funktion. Susanne Riess-Hahn hat kein Honorar bezogen. Es gibt keinerlei Geschäftsbeziehungen weder zwischen Signa und Wüstenrot noch zwischen Signa und Riess-Hahn.Walid Chammah hatte ich über sein LinkedIn-Profil kontaktiert. Keine Antwort.Bei Ernst Tanner habe ich es über die Pressestelle von Lindt & Sprüngli versucht, ich bekam keine Rückmeldung.Karl Sevelda habe ich erreicht, er schrieb mir auch zurück, ich zitiere wieder: Ich bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei öffentliche Aussagen tätigen möchte.Und schließlich Karl Samstag, den ich direkt angeschrieben hatte: Keine Antwort. Okay, halten wir fest: Die wollen nicht drüber reden. Was immer dieser Beirat auch war, mit gewollter oder wirksamer Kontrolle hatte das offenbar nichts zu tun. Für Benko war dieser Beirat in jedem Fall eine gute Sache. Er bekam Know How, er bekam Netzwerke und ein wenig Markenpflege ist sie auch noch ausgegangen. Denn eins ist offenbar: Wer solche Leute im Beirat seiner Firma hat, der schaut doch gleich viel manierlicher aus.
Sparen, investieren, finanziell vorsorgen - das sind für Susanne Krehl nicht nur Buzzwords, sondern ihr tägliches Geschäft. Mit ihrem Fintech-Startup Fabit hat sie eine Plattform und App entwickelt, um das eigene Geld besser zu verwalten, Schulden vorzubeugen oder abzubauen. Das Innovative dabei? Ein verhaltenswissenschaftlicher Ansatz, um nachhaltige Routinen und Prioritäten zu entwickeln und zu setzen. In Folge #194 eures Digitalisierungspodcasts von Vodafone Business spricht Host Christoph mit Susanne Krehl darüber, warum Finanzbildung so wichtig ist und vor allem bereits in der Schule ein Thema sein sollte. Welche Zielgruppe spricht sie mit Fabit an? Was hat Klarna damit zu tun? Und wie teuer sind eigentlich Schulden? Außerdem betont sie nachdrücklich, wie allgegenwärtig Finanzverwaltung sein sollte, denn: finanzielle Problem stehen in Deutschland ganz weit oben im Sorgenranking.