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260520PC Auch Polen geht queerMensch Mahler am 20.5.2026Das Rathaus der polnischen Hauptstadt Warschau hat zum ersten Mal eine gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt. »Heute Morgen haben wir die erste Eintragung« vorgenommen, erklärte Bürgermeister Rafał Trzaskowski am letzten Donnerstag vor Journalisten. Die beiden Ehepartner, Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan, bestätigten ihrerseits, eine Kopie der polnischen Heiratsurkunde erhalten zu haben.Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hatte im März entschieden, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen vom polnischen Staat anerkannt werden müssen. Damit setzte das Gericht das entsprechende Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom November 2025 in polnisches Recht um.»Wir freuen uns und hoffen, dass die nächsten Urkundenumschreibungen, auf die viele Paare warten, ohne unnötige Verzögerungen ausgestellt werden«, sagten die Ehepartner der Webseite OKO.press. Das Paar hatte 2018 in Berlin geheiratet und will sich nun in Polen niederlassen. Ihr Antrag war zuvor abgelehnt worden, da laut polnischer Verfassung die Heirat eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist.Polens Regierungschef Donald Tusk, dessen Mitte-Koalition in Bezug auf die Rechte von LGBTQ-Menschen gespalten ist, hatte am Dienstag angedeutet, dass der Schritt des Verwaltungsgerichts unmittelbar bevorstehe. Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare sei »vor allem eine Frage der Menschenwürde und der Menschenrechte«, erklärte Tusk. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert. Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere. „Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen. So machen Betroffene ihre Rechte geltend Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande. Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön. Für wen sich Fluggasthelfer lohnen Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Unternehmen im Visier – auch ohne namentlichen Schuldigen Lange galt im deutschen Unternehmensstrafrecht das Prinzip: Ohne identifizierten Schuldigen keine Unternehmenssanktion. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026 stellt genau dieses Prinzip grundlegend in Frage. Dr. Christian Rosinus nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate die EuGH-Entscheidung zu Verstößen österreichischer Banken gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten unter die Lupe. Der EuGH stellt klar: Juristische Personen sind eigenständige Normadressaten und ein schuldhaftes Verhalten einer natürlichen Person kann keine Voraussetzung für Sanktionen mehr sein. Die Entscheidung reiht sich in die Linie ein, die der EuGH bereits mit „Deutsche Wohnen" im Datenschutzrecht aufgezeigt hat, und bringt neuen Rückenwind in die Debatte um ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht in Deutschland. Erfahren Sie außerdem, was die Entscheidung konkret für §§ 30 und 130 OWiG bedeutet und welche Compliance-Strukturen in Zukunft wirklich zählen. Hier geht es zur Entscheidung des EuGH vom 29. Januar 2026 - C 291/24: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0291-24-00000000RP-01-P-01-3404521/ARRET/314896-DE-1-html Hier geht´s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode Hier geht´s zur Folge „Unternehmenssanktionsrecht – nicht gekommen und doch geblieben?“ https://criminal-compliance.podigee.io/165-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Was ist in der KW 12 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? EUGH: Biometrische Datenerhebung nur bei unbedingter Erforderlichkeit zulässig (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-371/24, vorläufige Fassung) https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0371-24-00000000RP-01-P-01/ARRET/317913-DE-1-html EuGH: Erster Auskunftsantrag kann rechtsmissbräuchlich sein (Rechtssache C‑526/24) https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0526-24-00000000RP-01-P-01/ARRET/317915-DE-1-html Conseil d'État bestätigt 40-Mio.-Euro-Bußgeld gegen Criteo Bußgeld billiger: notebooksbilliger Drohnenbildern eines Grundstücks https://www.dataprotect.at/2026/03/08/drohnenaufnahmen-durch-einen-immobilienmakler-wurden-zum-fall-f%C3%BCr-die-datenschutzbeh%C3%B6rde/ Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit tritt vom Amt zurück Brandenburgische Datenschutzaufsicht prüft Transparenz bei Personalvermittlungen Veröffentlichungen & Veranstaltungen DSK: Digital Fitness Check – Vorschläge zu Modifikationen der DSGVO https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/2026-03-10_DSK_Entschliessung-Digital_Fitness_Check.pdf BayLfD: Orientierungshilfe zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) https://www.datenschutz-bayern.de/infothek/OH_GDNG.pdf Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/ X: https://x.com/ds_talk?lang=de Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/) Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/ Folge hier kommentieren: https://migosens.de/nutzung-eines-scores-vs-anwendbarkeit-von-art-22-dsgvo-ds-news-kw-11-2026/↗
Thema in den Zeitungen ist unter anderem die Analyse zweier Wirtschaftsinstitute. Den Berichten zufolge soll die Bundesregierung das Sondervermögen für Infrastruktur nur zu kleinen Teilen so genutzt haben wie geplant. Außerdem wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einem Kirchenaustritt kommentiert. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Dienstwagen - Wann Arbeitgeber die Privatnutzung wirklich widerrufen dürfen!Viele Unternehmen stellen Arbeitnehmer nach einer Kündigung sofort frei. Doch eine Frage sorgt dabei regelmäßig für Unsicherheit in Personalabteilungen und bei Geschäftsführern:Darf der Arbeitgeber den Dienstwagen sofort zurückfordern – oder gehört die Privatnutzung bis zum Ende der Kündigungsfrist zur Vergütung?Mit genau dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24beschäftigt.Das Urteil zeigt:Selbst wenn ein Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel enthält, kann der Entzug der Privatnutzung rechtlich problematisch sein – insbesondere dann, wenn steuerliche Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen.In dieser Folge des Arbeitsrecht-Podcasts „Einfach Recht“ erklärt Rechtsanwalt Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator, was Arbeitgeber und HR-Abteilungen unbedingt beachten sollten.Wann die Privatnutzung eines Dienstwagens Teil der Vergütung istWarum ein Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag entscheidend sein kannWelche Anforderungen die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB stelltWann ein Widerruf gegen § 315 BGB (billiges Ermessen) verstoßen kannWelche Rolle die steuerliche 1-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) spieltWarum ein Widerruf mitten im Monat zu einer Nutzungsausfallentschädigung führen kannDas Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied:Ein Arbeitgeber kann die Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich widerrufen, wenn eine wirksame Widerrufsklausel vorliegt.Allerdings muss die konkrete Entscheidung billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.Wird der Dienstwagen beispielsweise mitten im Monat zurückgefordert, obwohl der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil für den gesamten Monat versteuern muss, kann eine Nutzungsausfallentschädigung entstehen.Fundstelle:BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 171/24In der Praxis treten häufig diese Probleme auf:kein wirksamer Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertragzu unklare oder pauschale Widerrufsklauselnfehlende Regelungen für Kündigung und Freistellungsteuerliche Folgen werden bei der Rückgabe nicht berücksichtigtfehlende interne Abläufe für TrennungssituationenDer Dienstwagen mit Privatnutzung ist arbeitsrechtlich kein reines Arbeitsmittel, sondern ein Vergütungsbestandteil.Deshalb kann ein Arbeitgeber die Privatnutzung nicht beliebig entziehen.Das BAG-Urteil zeigt deutlich:Eine wirksame Klausel allein reicht nicht – auch die Ausübung des Widerrufs muss rechtlich korrekt erfolgen.Diese Folge wird präsentiert von:Rechtsanwalt Sandro WulfFachanwalt für Arbeitsrechtzertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & CollegenStandorte:Magdeburg und StendalDie Kanzlei berät Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Abteilungen im gesamten deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des Arbeitsrechts – insbesondere zu:KündigungenAufhebungsverträgenArbeitsverträgenDienstwagenregelungenAbmahnungenVergütungssystemenWeitere Informationen finden Sie unter:www.kanzlei-wulf.deDer Podcast „Einfach Recht“ erklärt aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verständlich für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Führungskräfte.Neue Folgen erscheinen regelmäßig mit praxisnahen Erläuterungen zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs.Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat:⭐ Abonnieren Sie den Podcast⭐ Hinterlassen Sie eine Bewertung⭐ Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und KollegenKontaktinfo@kanzlei-wulf.dewww.kanzlei-wulf.deBis zur nächsten Folge –bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite.IhrSandro WulfRechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | zertifizierter Mediator
Trans Menschen haben in der Europäischen Union grundsätzlich ein Recht darauf, dass ihre gelebte Identität in ihren Ausweisdokumenten festgehalten wird. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden – geklagt hatte eine bulgarische Person.**********In dieser Folge mit: **********Weiterführende Quellen zu dieser Folge:Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-43/24EU-Staaten in der Pflicht: Recht auf Ausweise, die der gelebten Geschlechtsidentität entsprechen**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 30.10.2025 zu Massenentlassungen – und deren erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber.Ausgangspunkt ist ein praxisnaher Fall:Ein mittelständisches Unternehmen spricht 30 betriebsbedingte Kündigungen aus. Die wirtschaftliche Lage ist nachvollziehbar, der Betriebsrat wurde beteiligt, die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet.Im Kündigungsschutzprozess stellt sich heraus:Die Anzeige war unvollständig.Ergebnis: Sämtliche Kündigungen sind unwirksam.Der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 30.10.2025 – C-134/24 „Tomann“ und C-402/24 „Sewel“) stellt klar:Eine fehlende Massenentlassungsanzeige kann nicht nachträglich geheilt werden.Die Anzeige muss objektiv vollständig sein – das Schweigen der Agentur für Arbeit schützt nicht.Die 30-Tage-Frist ist strikt einzuhalten.Solange der deutsche Gesetzgeber nichts ändert, bleibt die Unwirksamkeit die Rechtsfolge bei Verstößen.In dieser Episode erfahren Sie:Wann eine Massenentlassung im Sinne des § 17 KSchG vorliegtWelche Pflichten Arbeitgeber gegenüber Betriebsrat und Agentur für Arbeit habenWarum formale Fehler existenzielle wirtschaftliche Folgen haben könnenWelche konkreten Handlungsempfehlungen sich für Geschäftsführer und HR-Abteilungen ergebenArbeitgeberGeschäftsführerHR-Leiter und PersonalverantwortlicheRestrukturierungsberaterInsolvenzverwalterEuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-134/24 – TomannEuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-402/24 – SewelBAG, ständige Rechtsprechung zu § 17 KSchGRichtlinie 98/59/EGWenn Sie Fragen zu Restrukturierungen, betriebsbedingten Kündigungen oder Massenentlassungen haben:
Frauen in der Armee? Womöglich im Kampfeinsatz? Bis Anfang des Jahrhunderts war das in Deutschland kaum denkbar. Erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat es Frauen ermöglicht, alle militärischen Laufbahnen bei der Bundeswehr einzuschlagen. 25 Jahre ist es her, dass die ersten in die Kasernen einzogen. Bis heute sind Soldatinnen bei der Truppe die Ausnahme. Dabei bräuchte die Bundeswehr dringend mehr Personal. Wie steht es um die Gleichstellung in der deutschen Armee? Sollten Frauen zum Kämpfen verpflichtet werden dürfen? Und wieviel Weiblichkeit tut der Bundeswehr gut? Marion Theis diskutiert mit Hauptmann Maria Holz – Deutscher Bundeswehr Verband; Stefanie Lohaus – Stefanie Lohaus, Journalistin und Mitglied der Geschäftsführung der EAF Berlin; Dr. Gerhard Kümmel – Militärsoziologe
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist ins Zentrum politischer Auseinandersetzungen geraten: Im Verhältnis zur US-Regierung werden gegenseitig Sanktionen verhängt, Ungarn ist ausgetreten. Rechtsanwalt Dirk Schmitz prüft im Gespräch die Legitimität des Gerichtshofs. Eine im Fachmagazin „Nature“ veröffentlichte Studie zu ökonomischen Folgen des Klimawandels wurde wegen fehlerhafter Daten vollständig zurückgezogen: Dr. Frank Bosse von Klimanachrichten.de erörtert, was das für die Glaubwürdigkeit der Klimaforschung bedeutet. Der Schweizer Journalist Philipp Gut berichtet über die neue nationale Strategie der Schweiz gegen Rassismus und Antisemitismus. Den Kommentar des Tages liefert Professor Martin Wagener zur nationalen Sicherheitsstrategie der USA.
In dieser Folge erkläre ich die neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 09.10.2025 – C-110/24. Der EuGH stellt klar: Fahrzeiten zwischen einem vom Arbeitgeber vorgegebenen Treffpunkt (Sammelpunkt) und den Einsatzorten sind Arbeitszeit. Und zwar auch dann, wenn Arbeitnehmer nur mitfahren und nicht selbst fahren.Diese Entscheidung betrifft zahlreiche Branchen – vom Handwerk über Montage, Pflege, Gebäudereinigung, Technik bis hin zur Logistik. Für Arbeitgeber ergeben sich erhebliche Vergütungs-, Dokumentations- und Compliance-Pflichten.Ich erläutere, warum diese Entscheidung einen Wendepunkt darstellt, welche finanziellen und organisatorischen Folgen entstehen und welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt ergreifen sollten.Warum der EuGH die Fahrtzeit als Arbeitszeit einstuftWas das Urteil für die Praxis bedeutet – und für welche BranchenWarum auch Mitfahrer jetzt Arbeitszeit „produzieren“Verbindung zur Tyco-Rechtsprechung (C-266/14)Auswirkungen auf Vergütung, Zeiterfassung und ArbeitszeitkontenRisiken für Arbeitgeber bei NichtbeachtungKonkrete Praxistipps zur rechtssicheren UmsetzungEmpfehlungen für die Anpassung von Verträgen, BVs und Prozessen.Wenn du Unterstützung bei der Prüfung eurer Arbeitszeitmodelle, der Zeiterfassung, der Vertragsgestaltung oder der rechtssicheren Umsetzung des EuGH-Urteils benötigst, melde dich gern bei uns.
Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass der berühmte österreichische Biologe und Verhaltensforscher Prof. Kurt Kotrschal im Wolfspodcast zu Gast war. Heute spricht Sabine mit dem emeritierten Professor der Universität Wien und Mitbegründer des international renommierten Wolf Science Centers über die aktuellen Entwicklungen rund um den Wolf in Österreich und Europa – Entwicklungen, die in nur einem Jahr eine enorme Dynamik angenommen haben. Zentrale Themen des Gesprächs: • Wissenschaft unter Druck: Wie fühlt es sich für Forschende an, wenn politische Entscheidungen der Datenlage widersprechen? Und hätte jemand geahnt, wie sich die Debatte um den Wolf zuspitzen würde? • Rechtlicher Rahmen & EU-Recht: Der Wolf ist in Österreich wie in Deutschland durch EU-Recht streng geschützt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 stellt klar: Eine Bejagung ist im derzeit schlechten Erhaltungszustand nicht zulässig. Trotzdem erlassen mehrere Bundesländer – etwa Tirol, Salzburg und Kärnten – weiterhin Abschussverordnungen, die zum Teil bereits als rechtswidrig beurteilt wurden. • Österreichs Erhaltungszustands-Meldung: Die verpflichtende Meldung an die EU-Kommission ist inzwischen rund elf Monate überfällig. Ob und wann sie erfolgt, ist unklar. Ebenso unklar ist die Datenbasis, auf die sich Österreich stützen möchte – in manchen Bundesländern fehlt Monitoring nahezu vollständig. Klar ist für Kotrschal: Ein günstiger Erhaltungszustand kann aktuell nicht seriös gemeldet werden. • Wissenschaftlicher Faktencheck: Thesen von Wildökologe Sven Herzog (Spiegel 48/2025): Im Gespräch werden zentrale Aussagen des TU-Dresden-Professors eingeordnet, der ein stark jagdlich geprägtes Naturbild vertritt. Es geht u. a. um: • die Behauptung, Wölfe müssten zur Erhaltung ihrer Scheu bejagt werden • Luderplätze und deren Einfluss auf das Verhalten von Beutegreifern • Forderungen nach lokaler Bejagung in sensiblen Regionen Kotrschal bewertet diese Thesen wissenschaftlich und spricht offen über problematische Vereinfachungen in der öffentlichen Diskussion. • Die ökologische Rolle des Wolfes: Warum Wölfe für stabile, genetisch gesunde Wildtierpopulationen unverzichtbar sind – und warum menschliche Jagd das nicht ersetzen kann. Kurt Kotrschal kritisiert die politische und jagdliche Stimmung gegenüber dem Wolf und warnt vor einer schleichenden Wiederausrottung, die nicht nur ökologisch, sondern gesamtgesellschaftlich ein Fehler wäre. • Blick über die Grenze – die Niederlande: Während des Gesprächs sitzt Kurt Kotrschal in einem Camper in Renkum am Rand der Veluwe. In diesem niederländischen Schutzgebiet haben sich in wenigen Jahren elf Rudel etabliert – und das Land kommt damit erstaunlich gut zurecht. Ein spannender Vergleich zu Österreich, wo weitaus weniger Wölfe leben, die Konflikte aber ungleich größer erscheinen. Diese Episode bietet eine fundierte, wissenschaftlich basierte Einordnung der aktuellen Wolfsdebatte, räumt mit Mythen auf und zeigt, warum ein sachlicher Umgang mit dem Thema wichtiger ist denn je.
Gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem EU-Land geschlossen wurden, müssen in den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Auch Polen muss sein Gesetz anpassen. Das weckt bei manchen Paaren Hoffnung.**********In dieser Folge mit: Moderatorin: Lena Mempel Gesprächspartnerin: Martha Wilczynski, ARD-Korrespondentin in Warschau**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
Koen Lenaerts, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, war zu Besuch in der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Wir haben mit ihm gesprochen – darüber, was eigentlich die Aufgabe des EuGH ist, warum er keinen politischen Druck spürt und warum eigentlich die meisten politischen Krisen irgendwann auch den EuGH beschäftigen. ARD Radioreport Recht Redaktion: Gigi Deppe und Egzona Hyseni Moderation: Egzona Hyseni
Vor 75 Jahren wurde die Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Doch die Menschenrechte stehen unter Druck. Verschiedene europäische Regierungen fordern mehr Spielraum in der Migrationspolitik. Was sagt der Generalsekretär des Europarates? Alain Berset ist Gast im Tagesgespräch bei Simone Hulliger. Der Europarat setzt sich ein für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – mit dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In einem offenen Brief kritisierten im Frühling 9 europäische Länder die Rechtsprechung des Gerichts. Es schränke sie in der Migrationspolitik ein. Etwa bei der Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländer oder bei der Rückweisung von Asylsuchenden aus der EU-Aussengrenze, die von Russland oder Belarus gezielt in die EU geschickt werden. Der Menschenrechtsgerichthof dürfe nicht zum Sündenbock werden, erklärt Berset. Er sei aber bereit, mit den Regierungen zu diskutieren. Lösungen müssten allerdings auf der politischen Ebene gefunden werden.
EuGH-Präsident Koen Lenaerts im Gespräch Koen Lenaerts, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, war zu Besuch in der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe. Die Justizreporterinnen Gigi Deppe und Egzona Hyseni haben mit ihm gesprochen – darüber, was ihm an seiner Rolle als Präsident am besten gefällt, warum er keinen politischen Druck spürt und warum eigentlich die meisten politischen Krisen irgendwann auch den EuGH beschäftigen.
In Folge 364 analysieren wir den Karlsruher Beschluss zur Triage-Regelung. Mit der früheren Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Angelika Nußberger, sprechen wir über 75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention.
Welche Herausforderungen löst ein im September ergangenes und richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-726/23 aus? Dieser entschied, dass Verrechnungspreisanpassungen ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung darstellen können, sodass Umsatzsteuer auf die Ausgleichszahlungen zu berechnen ist. Das Urteil ist insbesondere relevant für Steuerpflichtige mit Verrechnungspreissystemen, in denen „Jahresendanpassungen" vorgesehen sind, d. h. bei denen der Gewinn zum Jahresende durch eine Ausgleichszahlung auf eine Zielmarge oder Zielbandbreite ausgesteuert wird. Dr. Juliane Sassmann und Hans-Hinrich von Cölln diskutieren mit Dr. Andreas Bolik, was nun aus Unternehmenssicht wichtig ist, um potenzielle Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Nicht nur die richtige Dokumentation und Nachweisführung rücken dabei in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Am 13. Oktober 2025 erklärte das Bundesumweltministerium, Deutschland habe den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs nun auch für die kontinentale biogeografische Region an die EU-Kommission gemeldet – obwohl hierfür keine neue wissenschaftliche Grundlage existiert. Die fachlichen Referenzwerte sind seit März unverändert. Damals ist das Ministerium selbst davon ausgegangen, dass es für die von einigen Bundesländern geforderte Meldung des günstigen Erhaltungszustandes keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Gründe gibt. Außerdem verweigert das Ministerium bislang, die genauen Daten offenzulegen. Kritiker sprechen von einem politisch motivierten Schritt, der rechtliche Hürden für künftige Abschüsse senken soll – entgegen der klaren Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, wonach solche Bewertungen rein wissenschaftsbasiert erfolgen müssen. Jurist und Vorstandsmitglied der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., Björn Sepke, ordnet in dieser Folge ein, was hinter der Entscheidung steckt – und warum jetzt Gerichte gefragt sind.
Elternzeit & Urlaub: Diese Fehler kosten Arbeitgeber Geld!Wann verfällt Urlaub in der Elternzeit wirklich? Arbeitsrecht einfach erklärt.§17 BEEGThema der Folge:In dieser Folge von Einfach Recht erkläre ich, was Arbeitgeber beim Thema Urlaubsanspruch in der Elternzeit rechtlich beachten müssen.Viele Unternehmen gehen davon aus, dass der Urlaub während der Elternzeit automatisch verfällt – das ist falsch!Denn § 17 BEEG sieht klare Regelungen zur Kürzung, Übertragung und Abgeltung des Urlaubs vor.Ich zeige dir,wann du den Urlaub rechtssicher kürzen kannst,wie du Resturlaub korrekt fortführst,was beim Ende des Arbeitsverhältnisses giltund wann du zu viel gewährten Urlaub wieder verrechnen darfst.Dabei gehe ich auf die wichtigsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ein, z. B.:BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 362/18BAG, Urteil vom 19.05.2015 – 9 AZR 725/13BAG, Urteil vom 20.05.2008 – 9 AZR 219/07EuGH, Urteil vom 22.04.2010 – C-486/08
Eine Gruppe Studierender aus dem Pazifikstaat Vanuatu hat eine historische Leistung vollbracht: Sie hat den Internationalen Gerichtshof (IGH) dazu bewegt, ein Gutachten zu den Klimaschutzpflichten aller Staaten zu erstellen. Das Ergebnis ist ein historischer Meilenstein. Zum ersten Mal hat das höchste Gericht der Welt rechtlich festgelegt, was Länder tun müssen, um die Klimakrise einzudämmen. Doch was bringt uns das für effektiven Klimaschutz? Wie sehen diese Verpflichtungen aus und was sind die Konsequenzen des Nicht-Einhaltens dieser Pflichten? In dieser Folge beantworten WWF-Expertinnen Julika Tribukait und Viviane Raddatz genau diese Fragen. Gemeinsam beleuchten sie die weitreichende Bedeutung des Gutachtens für Deutschland und die Zukunft unseres Planeten. +++ Update +++ Bis zur Veröffentlichung des Podcasts wurden die Vorschläge zum Klimaschutzprogramm von allen Ressorts eingereicht. Moderation & Redaktion: Eileen Wegner
Holger und Joerg widmen sich diemal gemeinsam mit Professor Dr. Alexander Golland drei wichtigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, alle drei aus dem laufenden Monat September. Alexander, Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen, ordnet die teils verwirrenden Urteile ein und erklärt deren praktische Auswirkungen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datentransfer, dem wiederum das EU-US Data Privacy Framework zugrunde liegt. Latombe wollte den Beschluss für nichtig erklären lassen. Das Europäische Gericht (EuG) wies die Klage ab, damit bleibt er vorerst als Rechtsgrundlage bestehen. Alexander ordnet das Verfahren ein und erläutert, warum das Gericht nur prüfte, ob die Kommission 2023 bei Erlass des Beschlusses korrekt handelte, nicht aber die heutige Situation unter veränderten politischen Vorzeichen bewertete. Besonders praxisrelevant ist das SRB-Urteil des EuGH zur Pseudonymisierung. Die zentrale Frage: Sind pseudonymisierte Daten für Empfänger, die selbst (ohne Dritte) keinen Personenbezug herstellen können, anonym, oder bleiben sie personenbezogen? Der EuGH bestätigt in dem Revisionsverfahren zwar den sogenannten "subjektiven Ansatz" – es kommt auf die Möglichkeiten des Empfängers an –, lässt aber entscheidende Detailfragen offen. Alexander kritisiert die fehlende Rechtssicherheit: Unternehmen wissen weiterhin nicht genau, ob sie für solche Datenübermittlungen Auftragsverarbeitungsverträge benötigen. Die Richter machten wenig Vorgaben und verwiesen auf die Einzelfallprüfung. "Steine statt Brot", resümiert Alexander. Fall drei dreht sich um den immateriellen Schadenersatz. Ein Bewerber hatte gegen die Quirin Privatbank geklagt, weil sensible Angaben versehentlich an einen Dritten gingen. Der EuGH bestätigte: Auch Ärger oder Schamgefühle können ein Schaden im Sinne der DSGVO sein. Ein Nachweis bleibt aber schwierig. Beim Thema Unterlassung urteilten die Richter restriktiv: Einen originären Unterlassungsanspruch sieht die DSGVO nicht vor. Allerdings könne das nationale Recht solche Ansprüche zulassen, hierzulande beispielsweise über das Wettbewerbsrecht. Für die Praxis bedeutet das: Betroffene müssen künftig eher auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgreifen. Die Diskutanten zeigen sich ein wenig frustriert über die mangelnde Klarheit der Urteile. Statt eindeutiger Vorgaben liefern die Gerichte oft nur die klassische Juristen-Antwort: "Es kommt darauf an." Für Unternehmen und Betroffene bedeutet das weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bei alltäglichen Datenverarbeitungen.
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: EU will Fluggastrechte ändern – Zwölf Millionen Passagiere könnten Entschädigung verlieren Zwölf Millionen Fluggäste in Europa könnten jedes Jahr um ihre Entschädigung gebracht werden – durch eine Reform der europäischen Fluggastrechte. Das ergab eine Anfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale. Fluggäste sind in Europa bislang gut geschützt, wenn sich ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet oder ganz ausfällt. Die Europäische Union will die Fluggastechte ändern, wodurch eine Schlechterstellung der Verbraucher droht. „Die Reform der Verordnung wäre bedauerlich, da die aktuellen Fluggastrechte eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher sind“, so Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Seit 2005 haben Fluggäste einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung, wenn der Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Die EU will diese Verordnung seit Jahren reformieren. Der Rat der europäischen Verkehrsminister einigte sich im Juni 2025 auf einen Vorschlag, der die Verbraucherrechte massiv einschränkt. Das Europäische Parlament will nach der Sommerpause dazu beraten. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder abändern. Welche Reformpläne werden von der EU diskutiert? Erst ab vier Stunden Verspätung soll es künftig eine Ausgleichszahlung bei Flügen innerhalb Europas und bei Flügen bis 3.500 Kilometer geben, ab sechs Stunden Verspätung bei Flügen mit größerer Flugdistanz. Bisher liegt die Grenze nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einheitlich bei drei Stunden. Die Höhe der Entschädigung wird bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 Kilometern von 600 Euro auf 500 Euro gekürzt. Zudem sollen Fluggäste bei Flügen unter 3.500 Kilometern einheitlich 300 Euro bekommen, statt bisher 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern und 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometern. Die Folge dieses Vorschlags: 60 Prozent der Fluggäste werden trotz Verspätung keine oder weniger Entschädigung bekommen. „Viele Reisende müssen Verspätungen ihres Fliegers dann einfach hinnehmen. Und selbst wenn die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind, gibt es weniger Geld“, so Dr. Britta Schön „Positiv an der Reform ist nur der Plan, Fluggäste finanziell abzusichern für den Fall, dass eine Airline Insolvenz anmeldet.“ In diesem Sommer gelten aber noch die alten Regeln. Finanztip bietet einen kostenfreien Online-Entschädigungsrechner. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Hartmann, Grit www.deutschlandfunk.de, Sport am Sonntag
Hartmann, Grit www.deutschlandfunk.de, Sport am Sonntag
Themen sind die anhaltende Debatte um die Rente und die deutsche Haltung gegenüber Israel. Zunächst aber geht es um die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die den EU-Staaten Grenzen bei der Definition sicherer Herkunftsländer setzt. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Bei Streitfragen in Sachen Sport hat der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne bislang das letzte Wort. Doch genau das wird sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs künftig ändern. Der EuGH hat entschieden: Urteile des CAS können von nationalen und EU-Gerichten überprüft werden. Vor dem CAS hatte auch die ehemalige Eisschnellläuferin Claudia Pechstein geklagt. Mit ihrem damaligen Anwalt Thomas Summerer hat SWR-Aktuell-Moderatorin Ulrike Alex über das EuGH-Urteil gesprochen.
(c) WDR 2025 Von WDR 5.
Das Wichtigste am Mittwoch: In Den Haag wird ein möglicherweise wegweisendes Klimagutachten veröffentlicht. Vertreter der Ukraine und von Russland treffen sich zu neuen Gesprächen. Und die DFB-Frauen träumen vom Einzug ins EM-Finale.
Die UN-Vollversammlung hat den IGH mit dem Gutachten beauftragt. Dahinter steht der Inselstaat Vanuatu, der vom steigenden Meeresspiegel aufgrund der Erderwärmung in seiner Existenz bedroht ist. Philip Raillon berichtet
In Folge 318 befragen wir den neuen Vizepräsidenten des Europäischen Gerichtshofs, Thomas von Danwitz, zu kontroversen Entscheidungen aus Luxemburg. Mit Notar Christoph Moes blicken wir auf das Familienrecht der Ampel.
Kapern, Peter www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Rund 8 Millionen Diesel-Fahrzeuge könnten schon Ende des Jahres ausgemustert werden müssen. Vor dieser Gefahr warnt zumindest Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Ein erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte alte Abgasmessverfahren für nichtig erklären. Experten des ADAC haben dazu ihre ganz eigene Meinung.
Diese Woche mit Verena Kern und Sandra Kirchner. Wie viel Geld sollen die Entwicklungsländer künftig von den Industriestaaten, die die Klimakrise hauptsächlich ausgelöst haben, für Klimaschutz, Anpassung und Schadensbewältigung bekommen? Darüber verhandelten Delegierte fast aller Staaten zehn Tage lang in Bonn. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Beim Klimagipfel im November in Baku muss aber eine Einigung erreicht werden. Die beiden Kammern des Schweizer Parlaments wollen dem Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht Folge leisten. Das Gericht hatte geurteilt, dass unzureichende Klimaschutz-Maßnahmen der Schweiz das Recht auf Leben sowie auf Privat- und Familienleben verletzen. Die Parlamentskammern behaupten dagegen, dass bereits zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen ergriffen wurden. Nun muss die Schweizer Regierung entscheiden, wie sie mit dem Beschluss der Kammern umgehen will. Dass sich ein Land dem Urteil des Gerichtshofs widersetzt, ist bislang noch nie vorgekommen. Die heute beginnende Europameisterschaft in Deutschland soll die nachhaltigste aller Zeiten werden, versprechen die Uefa und der Deutsche Fußball-Bund (DFB). So sollen die Fans vor allem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Spielen anreisen, weil die An- und Abreise zu solchen Großveranstaltungen die meisten CO2-Emissionen verursacht. Kritiker:innen sehen aber noch Verbesserungsbedarf. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender*innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Der Ständerat hat eine Erklärung angenommen, die das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert. In der Erklärung heisst es, die Schweiz tue bereits genug für den Klimaschutz. Welches Signal sendet die Schweiz damit aus? Weitere Themen: (01:21) Was bewirkt die Kritik des Ständerats am Klimaurteil? (10:45) Beratung von Asylsuchenden in der Schweiz ist ungenügend (17:06) Im Untergrund wird's eng (21:31) Jacob Zuma fordert Neuwahlen in Südafrika (26:21) FPÖ in Österreich trotz Erfolg zunehmend im Aus (31:23) EU-Parlament war treibende Kraft beim Klimaschutz (38:34) Vermehrter Protest gegen Regierung in Jordanien
Der Ständerat hat eine Erklärung angenommen, die das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert. In der Erklärung heisst es, die Schweiz tue bereits genug für den Klimaschutz. Welches Signal sendet die Schweiz damit aus? Ausserdem: Theoretisch erhalten Asylsuchende während ihres Verfahrens seit 2019 eine kostenlose, vom Bund finanzierte Beratung. Nun zeigt ein Expertenbericht, dass diese Rechtsberatungen in der Praxis bisher ungenügend waren. Nun nimmt das SEM, das Staatssekretatiat für Migration, diverse Anpassungen vor. Nach Finnland und den baltischen Staaten schliesst nun auch Norwegen seine Grenze zu Russland, als letztes westliches Nachbarland. Der einzig norwegisch-russische Grenzposten befindet sich ausserhalb der Hafenstadt Kirkenes. Dort konnten Russinnen und Russen bisher mit einem Touristenvisum nach Norwegen einreisen.
Mit Daniel Jositsch führt ausgerechnet ein Ständerat der SP den Widerstand gegen das Klimaurteil des Menschenrechts-Gerichtshofs an. Seine eigenen Parteikollegen warnen vor Tabu-Bruch mit Folgen. Auch in anderen Themen weicht Jositsch stark von seiner Partei ab. Was hält ihn noch in der SP? Nächsten Dienstag ist Daniel Jositsch der Wortführer im Ständerat gegen das Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen. SP-Politiker Jositsch wird kämpfen für eine scharf formulierte offizielle Erklärung des Ständerats gegen das Urteil und gegen die Auslegung der Menschenrechtskonvention durch das Gericht. Wie lässt sich eine solche Protestnote mit der Gewaltenteilung vereinbaren? Wie wirkt der Schweizer Protest auf andere, zum Beispiel autoritäre Staaten? Und: Weshalb setzt Ständerat und Rechts-Professor Jositsch auf eine symbolische Erklärung, statt im Parlament einen inhaltlichen Reformprozess des Gerichts anzustossen? In seiner eigenen Partei ist Jositschs Kurs höchst umstritten und es scheinen sich die Themen zu häufen, in denen der Zürcher Ständerat von seiner Partei abweicht. Zum Beispiel verhinderte er diese Woche gemeinsam mit bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräten, dass Parlamentarier den Lohn für ihre Nebentätigkeiten offenlegen müssen. Welchen Platz sieht der bestgewählte Parlamentarier der Schweiz für sich in der Partei? Weshalb engagiert er sich nicht stärker parteiintern für seinen eigenen, sozialliberalen Kurs? Oder steht er gar vor dem Parteiaustritt? Thema in der «Samstagsrundschau» sind auch die Armee-Debatte. Nächste Woche versucht Jositsch, den viel beschworenen «Deal» doch noch zu retten, konkret: einen Fonds mit zehn zusätzlichen Milliarden für die Armee, verbunden mit fünf zusätzlichen Milliarden für den Aufbau der Ukraine. Woher kommt bei Jositsch und zahlreichen weiteren Linken auf einmal das Engagement für zusätzliche Armeegelder? Was ist sein Plan B nach dem möglichen Scheitern des «Deals»? Daniel Jositsch ist Gast bei Dominik Meier in der «Samstagsrundschau». Ergänzend zum «Tagesgespräch» finden Sie jeden Samstag in unserem Kanal die aktuelle «Samstagsrundschau».
In Folge 297 sprechen wir mit Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) über den KI-Einsatz von Ermittlungsbehörden. Die Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger blickt auf das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Nach dem Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) heisst es nun, die Schweiz tue zu wenig, um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Massnahmen wie eine Flugticketabgabe sind allerdings vor dem Stimmvolk durchgefallen. Einen verstärkten Klimaschutz zu erreichen, ist hürdenreich. Weitere Themen: (01:25) Nach dem EGMR-Urteil: Wie weiter in der Klimapolitik? (11:52) Unablässige Angriffe Russlands: Ukraine unter grossem Druck (18:07) Der Goldpreis bricht Rekord um Rekord (22:16) Das Parlamentsmandat als Familienprojekt
Seit der Machtübernahme der Taliban 2021 sind Afghaninnen Gewalt ausgesetzt. Das Staatssekretariat für Migration entschied deshalb, ihnen Asyl zu gewähren. Laut Bundesverwaltungsgericht, gilt das nicht für Afghaninnen, die im Ausland ein humanitäres Visum für die Schweiz beantragen. Weitere Themen: Nach einem mutmasslichen Angriff Israels auf die iranische Botschaft in Syrien nehmen die Drohungen aus Teheran zu. Die Gefahr eines iranischen Angriffs auf Israel sei sehr Ernst zu nehmen, sagt ARD-Iran-Korrespondentin Katharina Willinger. Das historische Klimaschutzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz warf hohe Wellen. Das Urteil fiel just in der heissen Phase der Kampagne von Ex-Bundesrat Alain Berset für den Posten des Generalsekretärs des Europarats, zu dem der EGMR gehört. Schadet ihm dieses Urteil?
Eine Gruppe von Seniorinnen aus der Schweiz hat geschafft, was Regierungen und Parlamente in ganz Europa nicht zusammenbringen: Sie hat Klimaschutz zu einem Menschenrecht gemacht. Angefangen hat es mit der Klage, dass sie von der Schweizer Politik nicht ernst genommen werden, ihre Sorgen und Ängste vor dem Klimawandel dort nicht zu konkreten Maßnahmen führen. Aber das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet, dass sich auch in Österreich einiges ändern wird. Wir sprechen heute mit dem STANDARD-Rechtsexperten Jakob Pflügl und der Klimaredakteurin Nora Laufer. Sie erklären, ob auch uns nun eine Flut an Klimaklagen droht und was sich durch das Urteil konkret ändern wird. **Hat Ihnen dieser Podcast gefallen?** Mit einem STANDARD-Abonnement können Sie unsere Arbeit unterstützen und mithelfen, Journalismus mit Haltung auch in Zukunft sicherzustellen. Alle Infos und Angebote gibt es hier: [abo.derstandard.at](https://abo.derstandard.at/?ref=Podcast&utm_source=derstandard&utm_medium=podcast&utm_campaign=podcast&utm_content=podcast)
Mit Stimmen zum Gaza-Krieg und zu Äußerungen des ehemaligen US-Präsidenten Trump über Abtreibungen. Zunächst aber zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Straßburger Richter hatten mit der Schweiz erstmals ein Land wegen unzureichenden Klimaschutzes verurteilt. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Bundesdigitalminister äußert Bedenken über künstliche Intelligenz aus China / EU-Parlament stimmt über gemeinsames europäisches Asylsystem ab / Physik-Nobelpreisträger Peter Higgs verstorben / Experte für Umwelt- und Klimarecht sagt Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte schaffe neuen Präzedenzfall / Opposition stellt Penny Wongs Forderung nach Anerkennung eines palästinensischen Staates in Frage / Millionen Muslime auf der ganzen Welt feiern Eid Al Fitr / Bürgermeister von Alice Springs möchte zusätzlichen Polizeikräfte in der Stadt behalten / Schulleiter öffentlicher Schulen in NSW muessen zurueck ins Klassenzimmer aufgrund des Lehrermangels
Die einen jubeln, die anderen sind konsterniert. Die Reaktionen auf die Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Schweiz mache zu wenig für den Klimaschutz, liegen weit auseinander. Weitere Themen: * Der Physiker Peter Higgs ist im Alter von 94 Jahren gestorben. Für die Entdeckung des "Gottesteilchens" hat der Brite 2013 den Nobelpreis für Physik erhalten. * Trotz politischer Blockade: Die Ukraine erhält nun doch Waffen von den USA. Iranische Waffen, die zuvor beschlagnahmt worden sind. Etwa Maschinengewehre und eine halbe Million Schuss Munition.
Die Schweiz muss mehr tun, um die Bevölkerung vor dem Klimawandel zu schützen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat Signalwirkung. Doch was bedeutet es konkret für die Schweiz? Und wie fallen die Reaktionen der Parteien aus? Weitere Themen: Die rechtspopulistische AfD ist unter den deutschen Parteien der Platzhirsch auf TikTok. Mit ihren politischen Botschaften erreicht sie mehr Menschen als alle anderen Parteien zusammen. Diese versuchen nun Gegensteuer zu geben. Doch was macht die AfD so erfolgreich auf TikTok? Das Gespräch mit Jakob Guhl, Experte für Extremismus im Netz. Während den letzten 20 Jahren war Einkaufen im Internet ein Kassenschlager. Insbesondere während der Corona-Pandemie. Doch nun scheint das Einkaufen vor Ort wieder beliebter zu werden. Zumindest in unseren Nachbarländern Deutschland und Österreich. Und in der Schweiz?
Heute ist das Kernteam wieder beisammen und wir beschäftigen uns eingehend mit Eurem Feedback. Dann schauen wir anläßlich seiner Beendigung seiner Arbeit für netzpolitik.org auf den Beitrag von Markus Beckedahl zum netzpolitischen Bereich, den er in den letzten 20 Jahren nachhaltig geprägt hat, auf die ungewöhnliche Entdeckung der untergetauchten RAF-Terroristin Daniela Klette durch AI-Tools, den AI Act und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der freien Veröffentlichung von Normen die Bestandteil von EU-Gesetzen sind. Zum Schluß diskutieren wir die Auswirkungen eines TV-Berichts zum "Anzeigenhauptmeister" der dem Internet wieder alles abverlangt.
Australischer Schriftsteller Yang Hengjun will ausgesetztes Todesurteil nicht anfechten / FDP-Expertin Strack-Zimmermann unterstützt Union-Antrag für Taurus-Lieferung an die Ukraine / EU einigt sich auf schärfere Schadstoffgrenzwerte / Österreichs jährliche Geburtenrate sinkt zum vierten Mal in Folge / Die Schweiz muss nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Racial Profiling Strafe zahlen / USA blockieren UN-Resolution für Waffenruhe im Israel-Hamas-Konflikt
Themen sind heute: Der EU-Asylkompromiss, die zunehmenden Angriffe von Huthi-Rebellen auf Handelsschiffe im Roten Meer und die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Super League. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Mit Kommentaren zur Reform der EU-Schuldenregeln, zu den Protesten der Landwirte und zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Streit um die Super League. Zunächst aber geht es um die Ukraine. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Wurden Sie schon mal von der Polizei kontrolliert, ohne erkennbaren Grund? Menschen mit Migrationshintergrund machen diese Erfahrung häufiger. Ein Beleg für Racial Profiling, für eine rassistische Polizei? Hier berichtet der Aktivist Biplab Basu von einer folgenreichen Kontrolle, die ihn bis vor ein europäisches Gericht führte. Außerdem in dieser Folge: Der Polizeigewerkschafter Alexander Poitz (GdP) reagiert auf den Vorwurf rassistischer Kontrollen. Und Prof. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg erklärt, warum die Polizei einen Kulturwandel nötig hat. Quellen dieser Sendung: Beratungsstelle »ReachOut« von Biplab Basu Antidiskriminierungsstelle des Bundes »Die haben mich komplett durchgefilzt«: Schwarze Männer und ihre Erfahrungen mit der Polizei Podcast »Kanackische Welle« über Polizeigewalt und Racial Profiling in Deutschland Die Europäische Menschenrechtskonvention Tagesschau: Seehofer sagt Studie ab Zwischenbericht zur Studie der Deutschen Hochschule der Polizei Esken relativiert Rassismus-Vorwurf an die Polizei »Afrozensus« von 2020 Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Basu »taz« über Biplab Basu: Anwalt der Entrechteten »taz«: Protokolle von Racial Profiling Entwurf für Bundespolizeigesetz: Kontrollierte sollen von Beamten Quittung verlangen dürfen +++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/stimmenfang +++ Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Webseite verantwortlich. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie bei SPIEGEL+. Jetzt für nur € 1,– im ersten Monat testen unter spiegel.de/abonnieren Informationen zu unserer Datenschutzerklärung