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Ungarn wehrt sich gegen erpresserisches BrüsselEin Kommentar von Rainer Rupp.Ungarn schlägt zurück: Mit einer mutigen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stellt sich die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán gegen die drakonische Strafe von 1 Million Euro täglich, die die Europäische Kommission wegen der Weigerung des Landes, illegale Migranten aufzunehmen, verhängt hat. Dieser Schritt ist nicht nur ein Akt des Widerstands gegen die übergriffige Brüsseler Bürokratie, sondern ein kraftvolles Bekenntnis zu nationaler Souveränität und Sicherheit. Ungarn zeigt, dass es nicht bereit ist, seine Identität und Werte auf dem Altar einer fehlgeleiteten EU-Migrationspolitik zu opfern.Ein klares Nein zum EU-MigrationspaktGyörgy Bakondi, der Nationale Sicherheitsberater Orbáns, machte in der Sendung „Mokka“ des ungarischen Senders „TV2“ am Mittwoch, den 11. Juni deutlich, dass Ungarn den neuen Migrationspakt der EU als „Einladung an illegale Einwanderer“ ablehnt. Angeführt von einem Team hochkarätiger Anwälte, darunter zwei ehemalige Mitglieder des Europäischen Gerichtshofs, bereitet Budapest eine Klage vor, die die Unrechtmäßigkeit der Strafmaßnahmen der EU-Kommission aufdecken soll.Die juristische Möglichkeit, wegen der Nichtaufnahme von illegalen Einwanderern ein Mitgliedsland zu bestrafen, ist in keinem EU-Abkommen kodifiziert. Vielmehr spiegeln die jüngsten Strafmaßnahmen die schleichende illegale Machtergreifung der Brüsseler EU-Kommission ist, mit Salami-Taktik die Souveränität der Mitgliedsstaaten scheibchenweise zu beschneiden. Ziel der demokratisch nicht gewählte EU-Kommission, als zentrale Institution von Brüssel aus autoritär in die Mitgliedsländer durchzuregieren.Wenn es heutzutage eine Neuauflage des gallischen Helden Asterix und seiner Kämpfe gegen das übermächtige Imperium in Rom gäbe, dann würde Victor Orbanix darin die Hauptrolle spielen. „Wir lassen uns nicht erpressen“, lautet denn auch die Botschaft aus Budapest an die Möchtegern Imperatoren in Brüssel. So und so ähnlich lauteten auch die Botschaften aus dem kleinen gallischen Dorf, mit demselben Resultat: Die Haltung der Ungarn, die in einer Zeit, in der viele europäische Staaten unter dem Druck Brüssels einknicken, zeigt Wirkung als Leuchtfeuer und zur Nachahmung, siehe Slowakei, jetzt Polen und Italien stellt sich zunehmend quer bei Brüsseler Machtanmaßung.Ungarns Widerstand gegen die EU-Migrationspolitik ist kein plötzlicher Impuls, sondern eine konsequente Linie. 2015, als über 400.000 illegale Grenzübertritte das Land in nur zwei Monaten überfluteten, reagierte die Regierung entschlossen mit Grenzzäunen und strengen Gesetzen. Das Ergebnis? Terroristische Bedrohungen, No-Go-Zonen und die Überlastung öffentlicher Dienstleistungen, eine ungeahnte Welle von Messermorden und sexuellen Gewaltdelikten, wie sie andere europäische Länder erlebten, blieben Ungarn erspart. Diese Politik fand breite Unterstützung in der heimischen Bevölkerung: Im Referendum von 2016 sprachen sich 98 Prozent der Wähler gegen die von der EU geforderte Zwangsaufnahme ungewollter Migranten aus. Das war ein klares Votum für die Unabhängigkeit Ungarns und gegen jede Form von „Zwangsumvolkung“, die laut rechtskonservativer Kreise in anderen EU-Länder bereits weit fortgeschritten ist, was wiederum von EU-Politikern vehement bestritten wird. Orban ist da anderer Meinung...hier weiterlesen: https://apolut.net/orbans-kampf-fur-ungarns-souveranitat-von-rainer-rupp/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Aufruhr in sozialen Medien: Denn angeblich sollen nun Ärzte doch für Impfschäden haften, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nahelege. Verschiedene Postings von Juristen oder Ärzten deuten jedenfalls darauf hin. Doch ist an diesen Behauptungen wirklich etwas dran? Dazu hat AUF1 exklusiv mit der Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, gesprochen.
Im neuen Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 01:01) in Querbeet über die chinesische KI DeepSeek, welche in der Kritik steht: Die Verarbeitung von Nutzerdaten (Eingabe von Prompts/Nutzungsdaten/Profile) widerspreche dem EU-Datenschutz, Zugriff auf diese Nutzerdaten hätten auch staatliche Stellen in China. Zudem ließe sich die App für kriminelle Zwecke nutzen. Die italienische Aufsichtsbehörde hat die App bereits verboten. Sodann geht es (ab Minute 09:51) um einen befürchteten „bürokratischen Staatsstreich“ in den USA, das „Department of Government Efficiency“ der Trump-Administration richtet unter Elon Musk (Tesla/X/SpaceX) bereits massiven Schaden an. Mit der Begründung, gegen Verschwendung, Korruption und „Bürokratie“ vorgehen zu wollen, sichert sich Musk den Zugriff auf sensible Personaldaten. US-AID, die Behörde für internationale Entwicklungshilfe, wird de facto aufgelöst, von 10.000 Mitarbeitenden sollen noch 300 bleiben. Erste Gerichte greifen ein und versuchen, eine Aushöhlung des Rechtsstaats zu verhindern. Auch kurz angesprochen (ab Minute 15:30) wird eine Vorlageentscheidung des BGH an den EuGH vor: Zu klären ist der Umfang der Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder – hier am Beispiel von Kartellabsprachen in der Stahlindustrie, gegen die das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 4,1 Millionen Euro gegen die GmbH und in Höhe von 126.000 Euro gegen den Geschäftsführer persönlich verhängte. Schließlich (ab Minute 19:26) stehen Grundfragen des Datenschutzes vor dem Europäischen Gerichtshofs zur Debatte (Rechtssache C-413/23): Der Generalanwalt legte am 6.2.2025 seinen Schlussantrag vor, verhandelt wird über das Urteil des EuG 1. Instanz vom 26.4.2023. In der Sache wirft der Europäische Datenschutzbeauftragte EDSB dem SRB (Single Resolution Board, einheitlicher Abwicklungsausschuss), der als Bankenaufsicht bei der Abwicklung von Kreditinstituten tätig wird, die Verletzung datenschutzrechtlicher Informationspflichten vor (vgl. Art. 13 DS-GVO, hier jedoch: Verordnung 2018/1725 zur Datenverarbeitung durch EU-Organe). In einem denkbar einfach gelagerten Fall – ein Dienstleister erhält pseudonymisierte Daten – entwickelt das EuG die Theorie, dass der Personenbezug nicht absolut, sondern je nach Empfänger der Daten relativ festzustellen sei – und beruft sich dabei auf den EuGH (Breyer-Entscheidung vom 19.10.2016 zum Personenbezug von IP-Adressen). In seinem Schlussantrag geht der GA ebenfalls davon aus, dass pseudonyme Daten für den Datenverarbeiter anonym sein können – was wohl mit dem Wortlaut von ErwGr 26 DS-GVO kollidiert. Zur Krönung dieser Verwirrung geht der GA auch noch davon aus, dass Informationspflichten des Verantwortlichen nicht deswegen entfallen, weil die Daten für den Empfänger anonym sind (anders als Art. 4 Nr. 9 DS-GVO). Handlungen des Verantwortlichen, die keine Beeinträchtigung des Betroffenen auslösen können, sollen also keinen Einfluss auf seine Pflichten haben? Na prima … Grundfragen des Datenschutzes sind offensichtlich unklar und ungeklärt – man möchte mit Dante angesichts dieses Blicks in den Höllenschlund ausrufen: „Lasciate ogni speranza“ – Lasst alle Hoffnung fahren …
In diesem Podcast sprechen Stefan Brink und Niko Härting zunächst (ab Minute 00:59) über das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zur Frage: Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine analoge Alternative zum digitalen Service? Bei immer mehr Dienstleistungen von Staat und Wirtschaft werden solche Alternativen nicht mehr angeboten. So z. B. wenn der Kauf günstiger Bahnfahrkarten, die Abholung von Postpaketen oder der Eintritt zu Kultur- oder Sportveranstaltungen ohne Smartphone nicht mehr möglich ist. Auch die öffentliche Verwaltung setzt immer öfter auf „digital only“. Dadurch werden Menschen regelmäßig ausgeschlossen und diskriminiert, weil sie sich die benötigten Digitalgeräte und Anschlüsse nicht leisten können, weil sie nicht über die nötige Medienkompetenz verfügen oder weil sie wegen einer Beeinträchtigung einen Dienst faktisch nicht nutzen können. Viele Menschen versuchen auch, digitale Angebote – insbesondere im Internet – zu vermeiden, weil sie befürchten, dass ihre dadurch erlangten Daten missbraucht werden. Ein Anspruch auf alternativen analogen Zugang lässt sich möglicherweise aus der Verfassung herleiten, gerade gegen öffentliche Stellen. Das Gutachten mündet in die Forderung, ein Verbot digitaler Diskriminierung verfassungsrechtlich zu fixieren. Sodann wird (ab Minute 10:16) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga besprochen (Urteil vom 14.1.2025 1 BvR 548/22). Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb erfolglos, das BVerfG prüft mustergültig den gesetzlichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG und beurteilt diesen als formell und materiell verfassungskonform. Zweifel bestehen allenfalls an der Trennschärfe der angelegten gesetzlichen Kriterien für eine Kostenbeteiligung (polizeilicher Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen). Schließlich wird (ab Minute 21:34) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9.1.2025 (Rechtssache C-416/23) analysiert: Es geht um die Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bescheidung exzessiver Anträge nach Art. 57 Abs. 4 DS-GVO. Ganze 77 Mal beschwerte sich ein Österreicher bei der örtlichen Datenschutzbehörde über mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, etwa die Verletzung von Art. 15 DS-GVO - in weniger als zwei Jahren. Die österreichische Behörde weigerte sich, die Beschwerden noch zu bearbeiten. Der Bürger habe exzessiv Beschwerden eingereicht und es damit übertrieben. Der EuGH macht den Aufsichtsbehörden das Leben nicht leichter: Anfragen seien nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne dieser Bestimmung einzustufen, die Aufsichtsbehörde müsse zusätzlich das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweisen. Das Wahlrecht der Aufsichtsbehörde (Nicht-Behandlung der exzessiven Anfrage oder Erhebung einer Gebühr) müsse zudem verhältnismäßig ausgeübt werden. Aufsichtsbehörde zu sein macht auch nicht immer Spaß …
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.Nachrichten, dass Israel fast routinemäßig täglich, wie z.B. am 23. November mindestens 120 Palästinenser ermordete[1], verblassten vor einem anderen Ereignis. Am 21. November 2024 wurde eine neue Seite im Völkerrecht aufgeschlagen. Zum ersten Mal in der Geschichte, erließ der Internationale Strafgerichtshof IStGH Haftbefehle gegen den Willen der imperialen USA, Israels und Deutschlands. Die Ermittlungsstrafkammer I wies die Argumente Israels zurück und erließ Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant. Gegen Hamasführer Masri wurde ein separater Haftbefehl erlassen[2]. Dieses Urteil mit dem der IStGH das Image als „Gericht der Kolonialstaaten“ abstreifen will, ist so wichtig, dass ich den Wortlaut der Presseerklärung des Gerichtes hier übersetzt wiedergeben will:Heute, am 21. November 2024, hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs („Gerichtshof“) in ihrer [aktuellen] Zusammensetzung für die Situation im Staat Palästina einstimmig zwei Entscheidungen erlassen, mit denen die Anfechtungen des Staates Israel („Israel“) gemäß Artikel 18 und 19 des Römischen Statuts („Statut“) zurückgewiesen wurden. Außerdem erließ er Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant.Entscheidungen über Anträge des Staates IsraelDie Kammer hat am 26. September 2024 über zwei Anträge Israels entschieden. Mit dem ersten Antrag hat Israel die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation im Staat Palästina im Allgemeinen und für israelische Staatsangehörige im Besonderen auf der Grundlage von Artikel 19(2) der Satzung angefochten. Mit dem zweiten Antrag beantragte Israel, dass die Kammer die Staatsanwaltschaft anweist, ihren Behörden eine neue Mitteilung über die Einleitung einer Untersuchung gemäß Artikel 18(1) des Statuts zu übermitteln. Israel beantragte außerdem, dass die Kammer alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation aussetzt, einschließlich der Prüfung der von der Staatsanwaltschaft am 20. Mai 2024 eingereichten Anträge auf Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant....hier weiterlesen: https://apolut.net/haftbefehl-gegen-netanjahu-ausgestellt-von-jochen-mitschka/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Nach den Ereignissen des 5. und 6. November 2024 (für Leser weit in der Zukunft: die Wiederwahl Donald Trumps und die Implosion der Ampel) habe ich erst mal das getan, was jeder vernünftige Linksgrünversiffte macht: Polit-Abos kündigen, Podcasts abbestellen, unpolitische Bücher lesen. Nur nicht diesen Quark konsumieren.In den US-amerikanischen Medien wurde endlos Nabelschau und Fingerzeig betrieben, wer Schuld habe am deutlichen Wahlsieg eines verurteilten Straftäters mit faschistischen Tendenzen. Langweilig. Der Drops ist gelutscht. Amerika ist weit weg, sollen sie sich doch zu dem machen, als was viele die USA schon immer sehen: ein Russland mit besserer Musik.Ein Podcast der im Abo blieb war der des, Sänges/Bassplayer/Bandleaders der "The Long Winters", John Roderick, beileibe kein unpolitischer Mensch, der keinen Hehl daraus macht, dass er linksliberal im amerikanischen Wortsinn ist. Wohnhaft in Washington State ist er der klassische Westcoast-Intellektuelle - mit einem Twist: Er selbstreflektiert. Unerhört. Dabei eckt er an, aber nicht um anzuecken, sondern, weil das nicht anders geht, wenn man selbstreflektiert.Seine neueste Show ist eine minimalistische Stunde, in der er ohne Schnitt, Vor- und Abspann Fragen beantwortet. Sie ist nur für Patreon-Abonnenten abrufbar, was den Hörerkreis einschränkt und Prinzip ist. Es hält die empörten Trolle auf Distanz und John gibt somit ungefiltert seine Meinungen zu wirklich allem kund. Roderick ist Mitte fünfzig, weiß, ist rumgekommen (Drogen, Musik, lange Reisen) hat ein enormes Geschichtswissen (Balkan, Naher Osten, USA) und in seinem Leben schon irgendwie alles gemacht: er war Junkie, Koch in den 24/7 Grunge-Volksküchen im Seattle der 90er Jahre, hat dort für den Stadtrat kandidiert, hat in Alaska gewohnt, sein Vater wurde mal fast Stabschef von JFK - ein wahrer Renaissance Man. Er beantwortet druckreif, unaufgeregt, ruhig und perfekt verständlich, was er gefragt wird. Und wenn er nicht sicher ist, lässt er uns an seinem Gedankengang teilhaben - wohin auch immer er führt.Roderick nimmt seine Show einmal die Woche zum Ende des Tages auf, in perfekter Tonqualität, ein Musiker halt, irgendwo zwischen Kamingespräch und ASMR und so kam es, dass er am Wahlabend am Mikro saß, zu einem Zeitpunkt als die Wiederwahl Trumps von den TV-Stationen noch nicht "gecallt" wurde aber dennoch unvermeidlich war.Statt sich in ein aufgeregtes "Wie kann denn das sein?!1!!" zu flüchten erzählte Roderick eine Stunde lang, in einer enormen analytischen Ruhe und Schärfe davon, was das Problem der Linken im Land sei. Dabei kann im Zeitalter von einer Million Monkeys an den iPhone-Keyboards nicht mehr viel Neues herauskommen, denkt man, aber wegen ebendieser fällt es sicher nicht nur mir schwer, die Schlenker und Bremsspuren zu sehen, an denen man erkennt, an welcher Stelle der progressive Bus von der Fahrbahn abkam und gegen den Brückenpfeiler fuhr.Obwohl John Roderick die Show, normalerweise hinter der Paywall, mittlerweile freigeschaltet hat (so enorm positiv war das Echo) hat sicher nicht jeder den Willen oder die Muße, seine Analyse zu hören, weshalb ich sie hier zusammenfasse und ein bisschen extrapoliere und auf die deutsche Situation transponiere. Denn sie ist interessant. Und sie ist nicht einfach. Und wir haben im Februar zur Bundestagswahl zwar keinen Trump abzuwehren, aber eine mögliche Verfestigung faschistischer Parteien. Das zu verhindern, ist mit Sicherheit zu spät, dafür ist die Zeit zu kurz, aber man kann schon jetzt eine Idee haben, was schief laufen wird.Donald Trump hat die 2024er Wahl nicht wirklich knapp gewonnen und John Roderick fragt sich und uns: "Können 70 Millionen Amerikaner Rassisten sein?" Meine leicht radikalisierte Antwort wäre "Klar, warum nicht?". John hält es für "insane" das zu glauben. Und natürlich, wenn man kurz die Blase verlässt und das Hirn einschaltet, muss man ihm Recht geben. John kann für Kentucky und Alabama sprechen, ich für Dippoldiswalde und Anklam, und in allen vier Gegenden gibt es Leute, die Einwanderer nicht brauchen und dennoch keine Rassisten sind. Sie sind vielleicht keine besonders guten Menschen, aber Rassismus ist etwas anderes. Das bekommt man raus, wenn man die Hillbillies fragt und nur eine verschwindende Minderheit wird etwas von ethnischer Abstammung, Hautfarbe oder Volksgesundheit faseln. Die meisten werden ein paar Argumente aus ihrer Facebook-Blase bringen und wenn man die dann mal überhört, denn sie führen nicht zum Ziel, kommt im Allgemeinen Indifferenz heraus, irgendein diffuses Gefühl der Benachteiligung vielleicht, aber kein Wunsch nach KZ und Gaskammer. Das verkompliziert die Analyse der Ursache für die Wahlniederlage, denn im persönlichen Gespräch sind es meist supersweete Leute, die die rassistischen Arschlöcher wählen. Man bekommt den Kopf nicht drumrumgewickelt.Das Problem im Wahlkampf 2024 war, dass das Anti-Trump-Argument "Aber hörst Du nicht, was der da sagt?!" nicht zog. Denn Nein, das hören "die" nicht. Auf Deutschland umgesetzt: Der Klempner aus Dipps und die Frisöse aus Anklam geben keinen S**t. Es ist schon anstrengend genug am Sonntagvormittag alle vier Jahre in die beschissene Mittelschule zu schlürfen um irgendwas zu wählen, statt beim Heimspiel des VFC Anklam fünf Biere zu kippen, wirklich nervend ist es jedoch, sich wochenlang vorher irgendwas anzuhören, was im besten Fall die Ansage ist, dass man seinen eigenen Beruf nicht mehr Frisöse nennen darf und im Zweifel darauf hinausläuft, dass man permanent als "schlechter Mensch" durchbeleidigt wird, weil man kein Shawarma mag, nicht dass der Klempner-Ralle das schon mal gegessen hätte. Das Resultat ist, dass man das Kreuz bei denen macht, die exakt das Gegenteil davon behaupten, und sei es noch so sinnfrei, krude oder dumm. Die Chance, dass der Ralf und die Gabi dann unter einer AfD-Regierung, der John und die Karen unter Trump, zu besseren Menschen werden, ist gering. Das sollte man also verhindern. Und hätte man verhindern können. Die Zeichen standen an der Wand, bzw. den Flatscreens. Sie wurden ignoriert und John Roderick kommt zur zweiten These.Diese ist überraschend: Die Demokraten sind die Partei der Wissenschaftsfeindlichkeit geworden. Hear him out. Wenn man auf den Wettstreit zwischen Konservatismus und Progressivismus (also kurz: Rechts und Links) seit dem Ende des 2. Weltkriegs schaut, war zunächst die Rechte die Kraft, die nicht gefragt hat "Was ist?" sondern gepredigt hat "Das soll sein!". Wissenschaftliche Realitäten spielten nur eine Rolle um überwunden zu werden. Schwule gibt's - aber sollten nicht. Atheisten gibt's - aber gehören weg. Frauen an den Herd, sagt Jesus. Die Republikaner als die Partei des "Sollte", die Demokraten als die Partei des "Seins".Von den Sechzigern an, hat die Linke dann versucht, den Ist-Zustand der Gesellschaft institutionell abzubilden und in Gesetze zu gießen: vom Civil Rights Act von LBJ 1964 bis zur Legalisierung der Homoehe 2015 war dieses Projekt erfolgreich. Denn unterhalb dieser großen Gesetzgebungen gab es tausende Regelungen, die die Sicht der amerikanischen Gesellschaft auf die anlassgebenden Ungerechtigkeiten verändert hat.Was beim obligatorischen M/W/D in Stellenausschreibungen begann, ist mittlerweile ein Klischee: die Personalchefin in vielen Firmen in den USA ist schwarz und weiblich. Bei der schreiende Ungerechtigkeit von Stonewall 1969 in New York City, die in der Homo-Ehe ihr vorläufiges Ende hätte finden sollen, schoss man deutlich übers Ziel hinaus, als ein christlicher Bäcker sich weigerte eine Hochzeitstorte für eine Schwulenhochzeit zu backen und das nicht in einem Schulterzucken endete, sondern einem Urteil des obersten Gerichtshofs (er darf).Dass das Leben in general ein Anderes und für fast alle ein Besseres ist, wenn man Los Angeles 2024 mit Nashville 1954 vergleicht, sollte einleuchten. Natürlich ist weder Rassismus noch Homophobie abgeschafft, noch lebt man in den USA in einem egalitären Hölle Paradies ohne Streit und Dollerei, aber beide hier beispielhaft genannten Probleme sind so enorm viel kleiner als vor siebzig Jahren, dass das keiner bestreiten kann. Und dennoch passiert genau das. Es ist nie genug, es gibt keinen Stolz aufs Erreichte. Deshalb ist es weit unterhalb der "cancel culture"-Schwelle geradezu unmöglich, eine Meinung zu irgendeinem linken Thema zu äußern, ohne dass das in unproduktivem Streit endet. Betonung auf "unproduktiv", denn es geht im Allgemeinen in solchen Palavern, selbst zwischen Diskutanten absolut auf derselben Seite, nie um das "Wie verbessern?" sondern immer um das "Was verbessern?". Man hat es nach acht Jahren Obama geschafft, dass man eine Krankenversicherung für alle hat, dass man die Homoehe hat, dass man nicht weit davon entfernt war, das Recht auf Abtreibung in den Verfassungsrang zu heben. Statt ein bisschen zufrieden mit den eigenen Erfolgen zu sein und sich zur Abwechslung mal um das zu kümmern, was auf der anderen Seite der politischen Trennlinie so an Problemen ansteht, bemühte man die sogenannten "weichen" Wissenschaften, herauszubekommen, was man denn noch so an Ungerechtigkeiten beseitigen könnte.Despektierlich bezeichnet man als "weich" im weitesten Sinne Geisteswissenschaften, also alles unterhalb der Biologie, da wo es ein bisschen schwammig wird, nicht so eindeutig wie ein Klavier, das dir auf den Kopf fällt, wenn der Nachbar es aus dem Fenster schmeißt. In den "harten" Wissenschaften ist 2+2=4, ein Meter ein Meter, ein Kilo ein Kilo, da ist schwer gegen anzuargumentieren. In den weichen Wissenschaften geht es um den Menschen und der ist unberechenbar. Aber, wenn man halbwegs solide rangeht, kann man mithilfe von Soziologie, Psychologie und ein bisschen Statistik ein Bild vom Ist-Zustand der Gesellschaft erhalten. All das passiert auch seit vielen Jahrzehnten, es gibt endlos Lehrstühle für Soziologie, Anthropologie, Kommunikationswissenschaften mit Spezialisierungen für Queer Studies, Intersektionalitätsforschung und Feministischer Theorie, alle mit ihren eigenen Studiengängen, Papers und Seminaren.Problem: die Zahlen die in diesen Fakultäten auflaufen, sagten spätestens seit der Finanzkrise von 2008, dass, wenn man alle Amerikaner fragt, diese überwiegend einen S**t geben, was in diesen Fakultäten erforscht wird und dass es eine Mehrheit der Wähler einfach nicht interessiert, ob der Jerome und der Dave ein Recht haben, die Hochzeitstorte von der Karen gebacken zu bekommen. Es kommt eher raus, dass sie es ein bisschen ungerecht finden, dass sie ihr Haus verlieren an eine Bank, die noch vor ein paar Jahren fast bankrott war. Und selbst wenn sie das nicht so konkret formulieren können, wundern sie sich einfach, warum alles so ein klein bisschen beschissener geworden ist, als vor ein paar Jahren. Was die meisten Umgefragten nicht mehr hören konnten war #metoo, #gamergate und #cancelculture und was soll das überhaupt sein? Aber da gab's zum Glück diesen Trump, der sich darüber lustig machte, seltsamer Typ, aber irgendwie funny. "Und what?! Den kann man jetzt wählen?" sagte Bob zu Babe 2016. "Ok, who gives a s**t. Das machen wir jetzt mal. Schluss mit dem permanenten Erklärbärshit, was man sagen darf und was nicht." Das wurde statistisch vor jeder Wahl im letzten Jahrzehnt so erhoben und spiegelte sich 2010, 2016 und jetzt 2024 in den Ergebnissen wider.Und es wurde jedes Mal vor der Wahl ignoriert. Denn das kann doch keiner glauben, dass sich die Mehrheit nicht um Trans-Rechte, nicht um Pronomen, nicht um Umweltschutz kümmert.Nun, wenn man Tatsachen ignoriert und glaubt es besser zu "fühlen", ist man nur ein paar Schritte von einer Religion entfernt. Und dass Wunschdenken keine Tatsachen in der Wahlnacht schafft, hat sich ein ums andere Mal erwiesen. Ein ums andere Mal wurde gewunschträumt, dass die Frauen aus den Vororten es dem Trump zeigen werden. Die waren schließlich selbst mal schwanger, haben vielleicht abgetrieben, kennen wenigstens eine, die das hat. Das stimmt zwar rein statistisch, aber diese Frauen aus den Vororten haben auch ihr Haus mit Verlust verkaufen müssen, schon zweimal seit 2008, und deren Männer haben ihren Job in der Kühlschrankfabrik verloren und es half nicht viel, dass der neue Fridge aus China nur $199 kostete, denn der ist schon wieder kaputt. Abortion my ass, da wählt man doch den, der irgendwas von Zoll auf chinesische Kühlschränke erzählt, auch wenn irgendjemand Anderes sagt, dass das den nächsten importierten Kühlschrank teurer machen würde? Who knows, irgendwas erzählt immer einer.Die Demokraten haben genau das in Statistiken präsentiert bekommen, haben es aber nicht geglaubt und dachten, dass ein schicker Werbespot mit Julia Roberts die Sache regelt, das TikTok-Äquivalent zum Absingen eines Gospels um den Teufel zu vertreiben. John Roderick erzählt von einer Fahrt im Taxi kürzlich. Der Fahrer, ein Einwanderer aus Nigeria sagte sinngemäß: "Na klar wähle ich Trump. Wir sind Katholiken, ich habe zwei Söhne und zwei Töchter und die sind männlich und weiblich und wer was anderes sagt, der ist des Teufels. Und den Teufel wähle ich nicht."Und so schauten die Linken ungläubig auf die, wenn auch kleine, Prozentzahl von Schwarzen, die sagten, dass sie Trump wählen werden, auf die durchaus beachtliche Zahl von Muslimen, die das gleiche sagten (Warum wohl?), und die verglichen mit früher regelrecht riesige Menge von Latinx die genau dasselbe ankündigten - und niemand hat es ihnen geglaubt!Das ist nicht nur wissenschaftsfeindlich - es ist rassistisch! Da kämpft die Linke seit Jahrzehnten dafür, dass Nicht-Weiße sich gesellschaftlich repräsentiert finden, dass sie nicht permanent gegen Rassismus ankämpfen und anwählen müssen, sondern sich, wie der weiße Dude next door, bei einer Wahl mal um ihr Leben und ihre persönlichen Interessen kümmern können und dann machen die das, kündigen es in Umfragen sogar an, und die Demokraten so: "Hey, Minderheit, Du wählst falsch!" WTF?Und so stolperte die US-amerikanische Linke den Rechten in die Falle und so werden es die linken Kräfte auch im Februar in Deutschland tun. Ok, sie wachen langsam auf, Robert Habecks Küchentischnummer, die Betonung während des Parteitags der Grünen, dass man die Partei der Freiheit und gegen Bevormundung sei, scheint direkt auf Analysen des Wahldesasters der Demokraten zurück zu gehen - das wäre ja auch furchtbar, wenn man nicht mal dafür Fachkräfte hätte. Aber es wird zu spät sein. Auch, weil sich die Internetkommentare gegen das, was John Roderick (und in Fortsetzung ich hier) schreibe, wie von selbst verfassen. Natürlich werden überall Transmenschen diskriminiert, syrische Flüchtlinge gejagt, Schwule verprügelt und wenn man Twitter gewinnen will, schreibt man das empört unter so ein Essay und postet am 23. Februar 2025 um 18:03 Uhr auf Mastodon dass Deutschland Naziland sei.Oder man überlegt, ob es, vereinfacht gesagt, möglich ist, mit einer Sammlung von 5% Themen eine Wahl zu gewinnen, in der 100% abstimmen? Ob man sich vielleicht doch mal der Themen annimmt, die Gabi und Ralf beschäftigen, wo die Lösung nicht moralisch einfach, sondern kompliziert und nebenbei noch existentiell ist. Kapitalismushit, you know? Keiner will, dass die Linke Diskriminierungen leugnet. Aber, mal rein arithmetisch, diese "passiert" (sorry!) per Definition immer Minderheiten - bei Wahlen gehts aber um Mehrheiten. Das ist nicht kompliziert.Kompliziert ist natürlich aus dieser Erkenntnis eine Strategie zu formulieren. Ein "weiter so" kann es nicht sein. Eine Brandmauer macht nur Sinn, wenn eine Mehrheit auf der richtigen Seite steht. Eine jede Idee zu einem veränderten Umgang mit dem Wahlvolk abzuschmettern, nur um ein Argument im Plenum zu gewinnen, führt geradewegs in den Faschismus.John Roderick hat das analysiert, als es zu spät war und so wie die Welt jahrelang den Weg in den Faschismus anhand der zwanziger und dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts in Deutschland analysiert hat, können wir das hundert Jahre später von unserer Seite des Atlantiks aus machen - diesmal in realtime. Wir sollten die Chance nutzen, bevor es auch hier wieder zu spät ist. This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit lobundverriss.substack.com
Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform stockt. Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor, als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau, argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich. Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Neu: Die Schweiz hat eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist. Die Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau, verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss. Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen. Das passiert mit den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr, nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen. Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr betroffen. Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten. Gäste in der Sendung · Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH · Sandra Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora
Hoch die Hände, Wochenende! Mit einer geballten Ladung guter Nachrichten: Von 6,7 Millionen Tonnen CO2, die das Deutschlandticket bereits eingespart hat, über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass vegane Wurst auch Wurst heißen darf, bis hin zu neuen Filmregeln in Paris, die Sexismus verhindern sollen. Deutschlandticket reduziert CO2-Ausstoß im Verkehr https://taz.de/Neue-Studie-zeigt/!6040965/ Ist doch Wurst! Pflanzliche Wurst darf Wurst heißen https://de.euronews.com/my-europe/2024/10/04/oberstes-eu-gericht-entscheidet-im-kennzeichnungsstreit-veggie-wurst-darf-wurst-heissen Ewigkeitschemikalien werden in Müllverbrennung restlos zerstört https://www.deutschlandfunk.de/giftige-ewigkeitschemikalien-werden-bei-der-muellverbrennung-zerstoert-104.html Positive Bilanz: Laserscanner erkennen Lawinengefahr https://www.srf.ch/news/schweiz/laser-fuer-verkehrssicherheit-wie-laserscanner-helfen-lawinen-zu-erkennen Paris: Neue Drehregeln ab 2025 gegen Sexismus https://www1.wdr.de/mediathek/audio/cosmo/daily-good-news/audio-paris-fuehrt-massnahmen-gegen-sexismus-bei-dreharbeiten-ein-100.html „Good News: der Podcast für gute Nachrichten“ ist ein Podcast von Good News und Good Impact. Aufnahme und Redaktion: Bianca Kriel Dir gefällt, was wir tun? Werde Good Member! Für 5 Euro im Monat bekommst du die geballte Ladung gute Nachrichten und konstruktive Geschichten. https://steadyhq.com/de/good-membership/about?utm_medium=podcast&utm_source=link&utm_campaign=shownotes&utm_content=good-impact Hier findest du das aktuelle Good Impact Magazin: https://www.goodbuy.eu/products/11-zeit-dass-sich-was-dreht Good News ist spendenbasiert, wenn dir unsere Arbeit und dieser Podcast gefallen, kannst du uns hier unterstützen, Vermerk “Podcast”: https://donorbox.org/good-news-app Mehr Good News bekommst du hier: https://goodnews.eu/ Kontakt: redaktion@goodnews.eu
In Folge 318 befragen wir den neuen Vizepräsidenten des Europäischen Gerichtshofs, Thomas von Danwitz, zu kontroversen Entscheidungen aus Luxemburg. Mit Notar Christoph Moes blicken wir auf das Familienrecht der Ampel.
21 Millionen Afghaninnen haben fortan pauschal das Recht auf Asyl in der EU allein durch ihr Geschlecht und ihre Herkunft. Das hat der Europäische Gerichtshofs in Luxemburg entschieden. Dagegen regt sich Widerstand. Österreich werde dem Richterspruch nicht folgen, heißt es aus dem Innenministerium. Ungarn und die Niederlande kündigen sogar an, das EU-Asylsystem zu verlassen. Über den Familiennachzug könnte sich die Zahl der Flüchtlinge schnell vervielfachen. „Völlig weltfremd“ sei der EuGH und sabotiere den ursprünglichen Gedanken der Asylpolitik, wettert die FPÖ. Bringen die EU-Richter mit ihrem Urteil das EU-Asylsystem an seine Grenze? Braucht es eine Reform der geltenden Regelung? Oder gebietet es die Menschlichkeit auch weiterhin, Schutzsuchenden Hilfe zu gewähren?Darüber diskutiert Michael Fleischhacker mit diesen Gästen:Barbara Tóth, Redakteurin beim „Falter"Andreas Mölzer, ehemaliger FPÖ-VordenkerJosef Kalina, SPÖ-naher KommunikationsberaterRalf Schuler, Journalist bei „Nius"
Wegweisende Urteile wie jenes des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im April 2024 die Schweiz zu mehr Klimaschutz verpflichtete, aber auch jenes gegen den Ölkonzern Shell aus dem Jahr 2021, der seine CO2-Emissionen drastisch reduzieren muss, ebnen den Weg für zukünftige Verfahren gegen Staaten, aber auch gegen Unternehmen in Europa. Welche Implikationen diese Entscheidungen für Österreich und hier ansässige Unternehmen haben und welche rechtlichen Hebel künftig ein Vorgehen gegen Unternehmen aufgrund des Klimaschutzes möglich machen könnten, besprechen wir in dieser Folge.
Nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs gegen die Transfer-Vorschriften der FIFA, ist unklar wie umfassend die Folgen für den Transfermarkt in Zukunft ausfallen. Der Sportrechtler Orth erwartet vor allem einen Anstieg bei den Transfers. Mark E. Orth im Gespräch mit Astrid Rawohl www.deutschlandfunk.de, Sport am Samstag
Nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs gegen die Transfer-Vorschriften der FIFA, ist unklar wie umfassend die Folgen für den Transfermarkt in Zukunft ausfallen. Der Sportrechtler Orth erwartet vor allem einen Anstieg bei den Transfers. Mark E. Orth im Gespräch mit Astrid Rawohl www.deutschlandfunk.de, Sport am Samstag
Kapern, Peter www.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9
Im Kanton Luzern soll das absolute Bettelverbot gelockert werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Parlament. Er reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Neu soll das Betteln grundsätzlich erlaubt sein - mit Einschränkungen. Weiter in der Sendung: * Die gestrige Ausgabe des beliebten Älpler-Wunschkonzerts auf dem Urnerboden war die letzte. * Ist die Quagga-Muschel einmal in einem See drin, kann sie dort grossen Schaden anrichten, wie das Beispiel Bodensee zeigt.
Im Kanton Luzern soll das absolute Bettelverbot gelockert werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat. Er reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ausserdem: * Diskussion um Wolf bei Flums SG * BKW senkt Stromtarife * Älpler-Wunschkonzert auf dem Urner Boden zum letzten Mal Weitere Themen: - Luzerner Regierung will Bettelverbot lockern
Rund 8 Millionen Diesel-Fahrzeuge könnten schon Ende des Jahres ausgemustert werden müssen. Vor dieser Gefahr warnt zumindest Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Ein erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte alte Abgasmessverfahren für nichtig erklären. Experten des ADAC haben dazu ihre ganz eigene Meinung.
Spätestens seit Annalena Baerbock ist das Konzept der feministischen Außenpolitik im Mainstream angekommen, wenn auch noch nicht umgesetzt. Geschlechtergerechtigkeit sollte aber auch in der Asylpolitik ihre Abbildung finden. Wie das in der Praxis aussehen kann und wo es erste Ansätze einer feministischen Asylpolitik, darunter wegweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs, gibt, erfahrt ihr in dieser Folge.Fragen, Anregungen, Feedback, und Beschwerden an aufnahmebereit@wu.ac.at X: J_Kohlenberger Instagram: judithkohlenberger„Aufnahmebereit“ entsteht im Rahmen eines Wissenschaftsvermittlungsprojekts an der WU Wien und wird ermöglicht durch die Förderung „Vom Wissen der Vielen“ der MA 7 der Stadt Wien. Danke an die Kooperationspartner*innen von „Die Chefredaktion“ und der Podcastwerkstatt. Sprecher Intro/Outro: Lukas Heck, Cornelius ObonyaTechnik: Jürgen Angel und Roman ReiterProduktion und Postproduktion: Anja Malensek
Diese Woche mit Verena Kern und Sandra Kirchner. Wie viel Geld sollen die Entwicklungsländer künftig von den Industriestaaten, die die Klimakrise hauptsächlich ausgelöst haben, für Klimaschutz, Anpassung und Schadensbewältigung bekommen? Darüber verhandelten Delegierte fast aller Staaten zehn Tage lang in Bonn. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Beim Klimagipfel im November in Baku muss aber eine Einigung erreicht werden. Die beiden Kammern des Schweizer Parlaments wollen dem Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht Folge leisten. Das Gericht hatte geurteilt, dass unzureichende Klimaschutz-Maßnahmen der Schweiz das Recht auf Leben sowie auf Privat- und Familienleben verletzen. Die Parlamentskammern behaupten dagegen, dass bereits zusätzliche Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen ergriffen wurden. Nun muss die Schweizer Regierung entscheiden, wie sie mit dem Beschluss der Kammern umgehen will. Dass sich ein Land dem Urteil des Gerichtshofs widersetzt, ist bislang noch nie vorgekommen. Die heute beginnende Europameisterschaft in Deutschland soll die nachhaltigste aller Zeiten werden, versprechen die Uefa und der Deutsche Fußball-Bund (DFB). So sollen die Fans vor allem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Spielen anreisen, weil die An- und Abreise zu solchen Großveranstaltungen die meisten CO2-Emissionen verursacht. Kritiker:innen sehen aber noch Verbesserungsbedarf. -- Das klima update° wird jede Woche von Spender*innen unterstützt. Wenn auch du dazu beitragen willst, geht das HIER https://www.verein-klimawissen.de/spenden. Wir danken hier und jetzt - aber auch noch mal namentlich im Podcast (natürlich nur, wenn ihr zustimmt).
Das Schweizer Parlament will sich um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Klimaseniorinnen foutieren. Mit grossem Mehr haben die Schweizer Parlamentarierinnen damit eine europaweit einmalige Situation geschaffen, und ein Präjudiz: dass sich ein Land um ein Urteil aus Strasbourg nicht kümmern will. Und das in einer so zentralen, vitalen Angelegenheit wie dem Klimaschutz. Für die Rechtswissenschaftlerin Corina Heri von der Universität Zürich ist diese Haltung schockierend, und sie ist damit nicht allein. Im Gespräch erklärt sie, warum dieser Beschluss des Schweizer Parlaments gefährlich ist - und ein nie dagewesener Rückschlag für die Durchsetzung von Menschenrechten beim Klimaschutz. Und warum wir dennoch mit dem Urteil des EGMR hoffnungsvoller in die Zukunft schauen können.
Der Ständerat hat eine Erklärung angenommen, die das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert. In der Erklärung heisst es, die Schweiz tue bereits genug für den Klimaschutz. Welches Signal sendet die Schweiz damit aus? Weitere Themen: (01:21) Was bewirkt die Kritik des Ständerats am Klimaurteil? (10:45) Beratung von Asylsuchenden in der Schweiz ist ungenügend (17:06) Im Untergrund wird's eng (21:31) Jacob Zuma fordert Neuwahlen in Südafrika (26:21) FPÖ in Österreich trotz Erfolg zunehmend im Aus (31:23) EU-Parlament war treibende Kraft beim Klimaschutz (38:34) Vermehrter Protest gegen Regierung in Jordanien
Der Ständerat hat eine Erklärung angenommen, die das Klimaurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert. In der Erklärung heisst es, die Schweiz tue bereits genug für den Klimaschutz. Welches Signal sendet die Schweiz damit aus? Ausserdem: Theoretisch erhalten Asylsuchende während ihres Verfahrens seit 2019 eine kostenlose, vom Bund finanzierte Beratung. Nun zeigt ein Expertenbericht, dass diese Rechtsberatungen in der Praxis bisher ungenügend waren. Nun nimmt das SEM, das Staatssekretatiat für Migration, diverse Anpassungen vor. Nach Finnland und den baltischen Staaten schliesst nun auch Norwegen seine Grenze zu Russland, als letztes westliches Nachbarland. Der einzig norwegisch-russische Grenzposten befindet sich ausserhalb der Hafenstadt Kirkenes. Dort konnten Russinnen und Russen bisher mit einem Touristenvisum nach Norwegen einreisen.
Die Schweiz macht laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu wenig für den Klimaschutz. Der Ständerat debattiert heute seine Antwort darauf. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte das Urteil scharf kritisieren und sah keinen Handlungsbedarf für die Schweiz. Im «Politikum» diskutieren: * Andrea Caroni, Ständerat FDP AR * Mathias Zopfi, Ständerat Grüne GL
Mit Daniel Jositsch führt ausgerechnet ein Ständerat der SP den Widerstand gegen das Klimaurteil des Menschenrechts-Gerichtshofs an. Seine eigenen Parteikollegen warnen vor Tabu-Bruch mit Folgen. Auch in anderen Themen weicht Jositsch stark von seiner Partei ab. Was hält ihn noch in der SP? Nächsten Dienstag ist Daniel Jositsch der Wortführer im Ständerat gegen das Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen. SP-Politiker Jositsch wird kämpfen für eine scharf formulierte offizielle Erklärung des Ständerats gegen das Urteil und gegen die Auslegung der Menschenrechtskonvention durch das Gericht. Wie lässt sich eine solche Protestnote mit der Gewaltenteilung vereinbaren? Wie wirkt der Schweizer Protest auf andere, zum Beispiel autoritäre Staaten? Und: Weshalb setzt Ständerat und Rechts-Professor Jositsch auf eine symbolische Erklärung, statt im Parlament einen inhaltlichen Reformprozess des Gerichts anzustossen? In seiner eigenen Partei ist Jositschs Kurs höchst umstritten und es scheinen sich die Themen zu häufen, in denen der Zürcher Ständerat von seiner Partei abweicht. Zum Beispiel verhinderte er diese Woche gemeinsam mit bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräten, dass Parlamentarier den Lohn für ihre Nebentätigkeiten offenlegen müssen. Welchen Platz sieht der bestgewählte Parlamentarier der Schweiz für sich in der Partei? Weshalb engagiert er sich nicht stärker parteiintern für seinen eigenen, sozialliberalen Kurs? Oder steht er gar vor dem Parteiaustritt? Thema in der «Samstagsrundschau» sind auch die Armee-Debatte. Nächste Woche versucht Jositsch, den viel beschworenen «Deal» doch noch zu retten, konkret: einen Fonds mit zehn zusätzlichen Milliarden für die Armee, verbunden mit fünf zusätzlichen Milliarden für den Aufbau der Ukraine. Woher kommt bei Jositsch und zahlreichen weiteren Linken auf einmal das Engagement für zusätzliche Armeegelder? Was ist sein Plan B nach dem möglichen Scheitern des «Deals»? Daniel Jositsch ist Gast bei Dominik Meier in der «Samstagsrundschau». Ergänzend zum «Tagesgespräch» finden Sie jeden Samstag in unserem Kanal die aktuelle «Samstagsrundschau».
Mit Daniel Jositsch führt ausgerechnet ein Ständerat der SP den Widerstand gegen das Klimaurteil des Menschenrechts-Gerichtshofs an. Seine eigenen Parteikollegen warnen vor Tabu-Bruch mit Folgen. Auch in anderen Themen weicht Jositsch stark von seiner Partei ab. Was hält ihn noch in der SP? Nächsten Dienstag ist Daniel Jositsch der Wortführer im Ständerat gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen. SP-Politiker Jositsch wird kämpfen für eine scharf formulierte offizielle Erklärung des Ständerats gegen das Urteil und gegen die Auslegung der Menschenrechtskonvention durch das Gericht. Wie lässt sich eine solche Protestnote mit der Gewaltenteilung vereinbaren? Wie wirkt der Schweizer Protest auf andere, zum Beispiel autoritäre Staaten? Und: Weshalb setzt Ständerat und Rechts-Professor Jositsch auf eine symbolische Erklärung, statt im Parlament einen inhaltlichen Reformprozess des Gerichts anzustossen? In seiner eigenen Partei ist Jositschs Kurs höchst umstritten und es scheinen sich die Themen zu häufen, in denen der Zürcher Ständerat von seiner Partei abweicht. Zum Beispiel verhinderte er diese Woche gemeinsam mit bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräten, dass Parlamentarier den Lohn für ihre Nebentätigkeiten offenlegen müssen. Welchen Platz sieht der bestgewählte Parlamentarier der Schweiz für sich in der Partei? Weshalb engagiert er sich nicht stärker parteiintern für seinen eigenen, sozialliberalen Kurs? Oder steht er gar vor dem Parteiaustritt? Thema in der «Samstagsrundschau» sind auch die Armee-Debatte. Nächste Woche versucht Jositsch, den viel beschworenen «Deal» doch noch zu retten, konkret: einen Fonds mit zehn zusätzlichen Milliarden für die Armee, verbunden mit fünf zusätzlichen Milliarden für den Aufbau der Ukraine. Woher kommt bei Jositsch und zahlreichen weiteren Linken auf einmal das Engagement für zusätzliche Armeegelder? Was ist sein Plan B nach dem möglichen Scheitern des «Deals»? Daniel Jositsch ist Gast bei Dominik Meier in der «Samstagsrundschau».
Stefan Brink und Niko Härting freuen sich in der neuen Podcast-Folge (ab Minute 00:39) zunächst über eine aktuelle Entscheidung: In Querbeet begrüßen sie die Wahl von Christina Rost zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt – das wurde nach fast sechs Jahren Sedesvakanz ja auch Zeit! Dann betrachten sie die Schlussanträge des EU-Generalanwalts in der Rechtssache C-768/21 zur Handlungspflicht einer Datenschutzbehörde, der eine begründete Beschwerde vorliegt und gehen auf die Replik zu Stefans Beitrag „Warum der Bundeskanzler nicht auf TikTok tanzen darf“ in FAZ Einspruch ein. Im Zentrum des Podcasts stehen dann (ab Minute 28:45.) zwei sehr unterschiedliche Entscheidungen des BVerfG: Im Beschluss vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23 – gibt die 1. Kammer der Verfassungsbeschwerde von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt statt. Im August 2023 twitterte Reichelt wenig sachlich: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mahnte Reichelt daraufhin wegen falscher Tatsachenbehauptung ab: Es sei kein Euro an die Taliban geflossen, sondern an Nichtregierungsorganisationen und die Vereinten Nationen. Zwar wies das LG Berlin das Ansinnen des BMZ zurück, da juristische Personen des öffentlichen Rechts keinen Ehrenschutz genössen und der Tweet von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, das Kammergericht erließ jedoch am 14.11.23 eine Untersagungsverfügung gegen Reichelt: Auch das BMZ könnte Ehrenschutz erlangen, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Funktionsfähigkeit einer Institution gefährdet sei. Dem widersprach das BVerfG und gab Reichelt Recht: Dem Staat komme kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu, er müsse auch scharfe und polemische Kritik aushalten. Erstaunlich nur: Über die offenkundig nicht gegebene Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – es standen Reichelt noch Rechtsbehelfe, auch in der Hauptsache – zur Verfügung, geht Karlsruhe mit einem Halbsatz hinweg. Damit agiert es zunehmend unberechenbar – und völlig anders als bei der Verfassungsbeschwerde des (CUM) EX-Bankers Christian Olearius (Beschluss vom 10.4.2024 1 BvR 2279/23 – ab Minute 44:17), wo die Anforderungen an eine schlüssig begründete Verfassungsbeschwerde äußerst hoch gehängt werden: Die Beschwerde ließe „eine substantiierte Auseinandersetzung mit der seitens des Bundesgerichtshofs herangezogenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vermissen“ – weswegen gravierende Fragen zum Schutz von Tagebuchaufzeichnungen und zu § 353d Nr. 3 StGB unbeantwortet bleiben. Karlsruhe praktiziert also ein „freies Annahmeverfahren bei Verfassungsbeschwerden“ – schade nur, dass dies so nicht im Gesetz steht.
In Folge 297 sprechen wir mit Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) über den KI-Einsatz von Ermittlungsbehörden. Die Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger blickt auf das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Nach dem Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) heisst es nun, die Schweiz tue zu wenig, um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Massnahmen wie eine Flugticketabgabe sind allerdings vor dem Stimmvolk durchgefallen. Einen verstärkten Klimaschutz zu erreichen, ist hürdenreich. Weitere Themen: (01:25) Nach dem EGMR-Urteil: Wie weiter in der Klimapolitik? (11:52) Unablässige Angriffe Russlands: Ukraine unter grossem Druck (18:07) Der Goldpreis bricht Rekord um Rekord (22:16) Das Parlamentsmandat als Familienprojekt
Seit der Machtübernahme der Taliban 2021 sind Afghaninnen Gewalt ausgesetzt. Das Staatssekretariat für Migration entschied deshalb, ihnen Asyl zu gewähren. Laut Bundesverwaltungsgericht, gilt das nicht für Afghaninnen, die im Ausland ein humanitäres Visum für die Schweiz beantragen. Weitere Themen: Nach einem mutmasslichen Angriff Israels auf die iranische Botschaft in Syrien nehmen die Drohungen aus Teheran zu. Die Gefahr eines iranischen Angriffs auf Israel sei sehr Ernst zu nehmen, sagt ARD-Iran-Korrespondentin Katharina Willinger. Das historische Klimaschutzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz warf hohe Wellen. Das Urteil fiel just in der heissen Phase der Kampagne von Ex-Bundesrat Alain Berset für den Posten des Generalsekretärs des Europarats, zu dem der EGMR gehört. Schadet ihm dieses Urteil?
Zwei grosse Themen beherrschen die politische Woche: Das historische Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Klage der Klima-Seniorinnen – und der mit Spannung erwartete Bericht des Bundesrates zur Aufarbeitung der CS-Krise. In der «Arena» wird beides debattiert. Grosser Erfolg für die Klimaseniorinnen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals Klimaschutz als Menschenrecht anerkannt. Die Schweiz wird dafür gerügt, die Seniorinnen zu wenig vor dem Klimawandel zu schützen. Bei den Schweizer Parteien löst der Richterspruch zum Klimaschutz gemischte Reaktionen aus. Während die Grünen von einem Sieg für die Klimagerechtigkeit sprechen und ein schnelles Umsetzen des Urteils fordern, verurteilt die SVP die «Einmischung fremder Richter» und verlangt, dass die Schweiz aus dem Europarat austritt. Was für eine Bedeutung hat das EGMR-Urteil für die Schweiz? Und wie muss der Bundesrat nun reagieren? Seitdem die UBS die CS geschluckt hat, beschäftigt sich die Politik mit der Frage: Wie kann in Zukunft eine Grossbank untergehen, ohne im schlimmsten Fall eine ganze Volkswirtschaft mitzureissen? Der Bundesrat schlägt 22 Massnahmen vor, um eine Wiederholung des CS-Debakels zu verhindern. Diese reichen von Massnahmen gegen Versagen des Managements, über mehr Macht für die Finma bis hin zu stärkeren Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken. Kann so ein weiteres Erdbeben auf dem Finanzplatz verhindert werden? Oder braucht es noch griffigere Massnahmen zur Regulierung der Grossbanken? Zum Klima-Urteil und zum Banken-Bericht begrüsst Sandro Brotz am 12. April 2024 in der «Arena»: – Lars Guggisberg, Nationalrat SVP/BE; – Céline Widmer, Nationalrätin SP/ZH; – Tiana Moser, Ständerätin GLP/ZH; und – Beat Walti, Nationalrat FDP/ZH. Ausserdem im Studio: – Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin Verein Klimaseniorinnen; und – Roman Studer, CEO Schweizerische Bankiervereinigung.
Eine Gruppe von Seniorinnen aus der Schweiz hat geschafft, was Regierungen und Parlamente in ganz Europa nicht zusammenbringen: Sie hat Klimaschutz zu einem Menschenrecht gemacht. Angefangen hat es mit der Klage, dass sie von der Schweizer Politik nicht ernst genommen werden, ihre Sorgen und Ängste vor dem Klimawandel dort nicht zu konkreten Maßnahmen führen. Aber das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet, dass sich auch in Österreich einiges ändern wird. Wir sprechen heute mit dem STANDARD-Rechtsexperten Jakob Pflügl und der Klimaredakteurin Nora Laufer. Sie erklären, ob auch uns nun eine Flut an Klimaklagen droht und was sich durch das Urteil konkret ändern wird. **Hat Ihnen dieser Podcast gefallen?** Mit einem STANDARD-Abonnement können Sie unsere Arbeit unterstützen und mithelfen, Journalismus mit Haltung auch in Zukunft sicherzustellen. Alle Infos und Angebote gibt es hier: [abo.derstandard.at](https://abo.derstandard.at/?ref=Podcast&utm_source=derstandard&utm_medium=podcast&utm_campaign=podcast&utm_content=podcast)
Mit Stimmen zum Gaza-Krieg und zu Äußerungen des ehemaligen US-Präsidenten Trump über Abtreibungen. Zunächst aber zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Straßburger Richter hatten mit der Schweiz erstmals ein Land wegen unzureichenden Klimaschutzes verurteilt. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Bundesdigitalminister äußert Bedenken über künstliche Intelligenz aus China / EU-Parlament stimmt über gemeinsames europäisches Asylsystem ab / Physik-Nobelpreisträger Peter Higgs verstorben / Experte für Umwelt- und Klimarecht sagt Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte schaffe neuen Präzedenzfall / Opposition stellt Penny Wongs Forderung nach Anerkennung eines palästinensischen Staates in Frage / Millionen Muslime auf der ganzen Welt feiern Eid Al Fitr / Bürgermeister von Alice Springs möchte zusätzlichen Polizeikräfte in der Stadt behalten / Schulleiter öffentlicher Schulen in NSW muessen zurueck ins Klassenzimmer aufgrund des Lehrermangels
Die einen jubeln, die anderen sind konsterniert. Die Reaktionen auf die Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Schweiz mache zu wenig für den Klimaschutz, liegen weit auseinander. Weitere Themen: * Der Physiker Peter Higgs ist im Alter von 94 Jahren gestorben. Für die Entdeckung des "Gottesteilchens" hat der Brite 2013 den Nobelpreis für Physik erhalten. * Trotz politischer Blockade: Die Ukraine erhält nun doch Waffen von den USA. Iranische Waffen, die zuvor beschlagnahmt worden sind. Etwa Maschinengewehre und eine halbe Million Schuss Munition.
Die Schweiz muss mehr tun, um die Bevölkerung vor dem Klimawandel zu schützen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat Signalwirkung. Doch was bedeutet es konkret für die Schweiz? Und wie fallen die Reaktionen der Parteien aus? Weitere Themen: Die rechtspopulistische AfD ist unter den deutschen Parteien der Platzhirsch auf TikTok. Mit ihren politischen Botschaften erreicht sie mehr Menschen als alle anderen Parteien zusammen. Diese versuchen nun Gegensteuer zu geben. Doch was macht die AfD so erfolgreich auf TikTok? Das Gespräch mit Jakob Guhl, Experte für Extremismus im Netz. Während den letzten 20 Jahren war Einkaufen im Internet ein Kassenschlager. Insbesondere während der Corona-Pandemie. Doch nun scheint das Einkaufen vor Ort wieder beliebter zu werden. Zumindest in unseren Nachbarländern Deutschland und Österreich. Und in der Schweiz?
Die Themen in den Wissensnachrichten: +++ Umarmen, Kuscheln und Berühren sind gesund +++ Urteil sieht Klimaschutz als Menschenrecht +++ Wertvolle Meteoriten versinken in der Antarktis +++**********Weiterführende Quellen zu dieser Folge:A systematic review and multivariate meta-analysis of the physical and mental health benefits of touch interventions, Nature Human Behaviour, 08.04.2024Drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimawandel, Europarat, 09.04.2024Eye blinks as a visual processing stage, PNAS, 02.04.2024Väter bei Geburt von Kindern immer älter: Hohes Durchschnittsalter aber kein neues Phänomen, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 09.04.2024Global-Scale Evaluation of Coastal Ocean Alkalinity Enhancement in a Fully Coupled Earth System Model, Advancing Earth and Space Sciences, 25.03.2024Alle Quellen findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.
Heute ist das Kernteam wieder beisammen und wir beschäftigen uns eingehend mit Eurem Feedback. Dann schauen wir anläßlich seiner Beendigung seiner Arbeit für netzpolitik.org auf den Beitrag von Markus Beckedahl zum netzpolitischen Bereich, den er in den letzten 20 Jahren nachhaltig geprägt hat, auf die ungewöhnliche Entdeckung der untergetauchten RAF-Terroristin Daniela Klette durch AI-Tools, den AI Act und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der freien Veröffentlichung von Normen die Bestandteil von EU-Gesetzen sind. Zum Schluß diskutieren wir die Auswirkungen eines TV-Berichts zum "Anzeigenhauptmeister" der dem Internet wieder alles abverlangt.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Stadtpolizei Zürich löste im Stadtparlament eine heftige Diskussion aus. Linke Vertreter warfen der Polizei «schockierende» Zustände vor. Hintergrund war eine Polizeikontrolle eines 45jährigen Schwarzen. Weitere Themen: * Klinik für Innere Medizin des Unispitals in der Kritik * FC Zürich verlor im Cup Kantonsderby gegen FC Winterthur
Australischer Schriftsteller Yang Hengjun will ausgesetztes Todesurteil nicht anfechten / FDP-Expertin Strack-Zimmermann unterstützt Union-Antrag für Taurus-Lieferung an die Ukraine / EU einigt sich auf schärfere Schadstoffgrenzwerte / Österreichs jährliche Geburtenrate sinkt zum vierten Mal in Folge / Die Schweiz muss nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wegen Racial Profiling Strafe zahlen / USA blockieren UN-Resolution für Waffenruhe im Israel-Hamas-Konflikt
Mit Kommentaren zur Reform der EU-Schuldenregeln, zu den Protesten der Landwirte und zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Streit um die Super League. Zunächst aber geht es um die Ukraine. www.deutschlandfunk.de, Presseschau
Themen sind heute: Der EU-Asylkompromiss, die zunehmenden Angriffe von Huthi-Rebellen auf Handelsschiffe im Roten Meer und die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Super League. www.deutschlandfunk.de, Internationale Presseschau
Menschenrechte dürften auf keinen Fall eine Ideologie des Westens sein und auch nicht als solche verstanden werden, sagt Angelika Nussberger, die bis 2020 Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war. Sie hält am 12. Dezember im Rahmen der Theodor-Heuss-Gedächtnisvorlesung einen Vortrag zur Universellen Geltung der Menschenrechte.
Russland schrumpft, nicht das Territorium, aber die Bevölkerung. Junge Menschen sterben an der Front, alte an Krankheiten und einige Männer an Alkoholmissbrauch, außerdem ziehen viele ins Ausland. Wladimir Putin hat ein Programm aufgelegt, um dem Schrumpfen etwas entgegenzuwirken. Aus den besetzten Gebieten der Ukraine lässt er Kinder nach Russland entführen. Dort werden sie in aufnahmebereite Familien gesteckt und russifiziert. Für das Programm arbeitet Maria Lwowa-Belowa, die Kinderschutzbeauftragte des Präsidenten. Viele der Kinder wurden durch den Krieg, durch Flucht oder Entführung gewaltsam von ihren leiblichen Eltern getrennt. In Russland suchen mittlerweile manche Eltern verzweifelt nach ihren Kindern, wenige mit Erfolg. Wladimir Putin hat sich und seine Kinderschutzbeauftragte öffentlich für die organisierten Entführungen gerühmt. Gegen den russischen Herrscher und seine Helferin ermittelt nun der Internationale Strafgerichtshof und hat Haftbefehl erlassen. Welche politischen Auswirkungen haben die Ermittlungen? Kann Wladimir Putin noch frei reisen? Wie wirksam ist die Reichweite des Gerichtshofs, wenn weder Russland noch die Ukraine sein Statut ratifiziert haben? Und müssten nicht auch amerikanische Präsidenten für Kriegsverbrechen verfolgt werden, wenn gegen Wladimir Putin ermittelt wird? Über diese und noch viel mehr Fragen sprechen Alice Bota und Michael Thumann im neuen Ostcast. Alle zwei Wochen sprechen wir im Ostcast über Politik und Gesellschaft der osteuropäischen Länder. Alice Bota berichtet von ihren Gesprächen und Erfahrungen in Osteuropa, Michael Thumann erzählt von seinen Begegnungen und Reisen in Russland und den Nachbarländern. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER [ANZEIGE] Falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos Die ZEIT. Hier geht's zum Angebot.
Zu Beginn der Kommentare steht die Diskussion in der Bundespolitik angesichts der hohen Umfragewerte der AfD. Außerdem wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur umstrittenen Justizreform in Polen sowie die Brasilien-Reise von Bundesaußenministerin Baerbock und Arbeitsminister Heil kommentiert.www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Wurden Sie schon mal von der Polizei kontrolliert, ohne erkennbaren Grund? Menschen mit Migrationshintergrund machen diese Erfahrung häufiger. Ein Beleg für Racial Profiling, für eine rassistische Polizei? Hier berichtet der Aktivist Biplab Basu von einer folgenreichen Kontrolle, die ihn bis vor ein europäisches Gericht führte. Außerdem in dieser Folge: Der Polizeigewerkschafter Alexander Poitz (GdP) reagiert auf den Vorwurf rassistischer Kontrollen. Und Prof. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg erklärt, warum die Polizei einen Kulturwandel nötig hat. Quellen dieser Sendung: Beratungsstelle »ReachOut« von Biplab Basu Antidiskriminierungsstelle des Bundes »Die haben mich komplett durchgefilzt«: Schwarze Männer und ihre Erfahrungen mit der Polizei Podcast »Kanackische Welle« über Polizeigewalt und Racial Profiling in Deutschland Die Europäische Menschenrechtskonvention Tagesschau: Seehofer sagt Studie ab Zwischenbericht zur Studie der Deutschen Hochschule der Polizei Esken relativiert Rassismus-Vorwurf an die Polizei »Afrozensus« von 2020 Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Basu »taz« über Biplab Basu: Anwalt der Entrechteten »taz«: Protokolle von Racial Profiling Entwurf für Bundespolizeigesetz: Kontrollierte sollen von Beamten Quittung verlangen dürfen +++ Alle Rabattcodes und Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/stimmenfang +++ Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Webseite verantwortlich. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie bei SPIEGEL+. Jetzt für nur € 1,– im ersten Monat testen unter spiegel.de/abonnieren Informationen zu unserer Datenschutzerklärung
NEWS IN SIMPLE GERMAN - Nachrichten in einfachem DeutschEpisode 25 - ICC erlässt Haftbefehl gegen Putin---Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen.Putin soll wegen Kriegsverbrechen, die von russischen Streitkräften während des andauernden Kriegs in der Ukraine begangen wurden, zur Verantwortung gezogen werden.Die Anklage des Gerichts konzentriert sich dabei auf die Deportation ukrainischer Kinder nach Russland.Eine Untersuchung der amerikanischen Yale-Universität hatte jüngst ein Netzwerk von Lagern in Russland identifiziert, in denen 6000 ukrainische Kinder untergebracht worden sein sollen.Viele der Kinder sollen seitdem in Russland zur Adoption angeboten worden sein.Die ukrainische Regierung sprach im März von mehr als 16.000 verschleppten Kindern.Der Chefankläger des ICC, Karim Khan, sagte: "Diese Handlungen haben die Absicht, die Kinder dauerhaft aus ihrem eigenen Land zu entfernen.""Wir dürfen nicht zulassen, dass Kinder behandelt werden, als wären sie Kriegsbeute."Laut dem Gericht in Den Haag gibt es vernünftige Gründe zu der Annahme, dass Putin für diese Handlungen persönlich verantwortlich sei.Die Ukraine begrüßte die Entscheidung des ICC: Präsident Selenskyj bezeichnete sie als "historische Entscheidung, von der aus eine historische Verantwortung beginnen wird."Auch aus dem Westen gab es lobende Worte für den Erlass des Haftbefehls.Im Gegensatz dazu sagte der Sprecher des Kreml, Dmitry Peskov: "Die Entscheidung des Gerichts ist null und nichtig."Der ehemalige Präsident und Putin-Vertraute Dmitry Medvedev machte sich über den Haftbefehl lustig."Es ist nicht notwendig zu erklären, wo(!) dieses Papier verwendet werden soll", schrieb Medwedew auf Twitter und verwendete das Toilettenpapier-Emoji.Russland ist kein Vertragsstaat des ICC und erkennt dessen Autorität nicht an.Demnach hat der Haftbefehl keine rechtliche Bedeutung für den russischen Präsidenten.Gerichtsverfahren in Abwesenheit der Angeklagten sind am ICC nicht möglich.Sofern die Angeklagten nicht ausgeliefert werden, kann kein Verfahren stattfinden und kein Urteil gesprochen werden.Allerdings schränkt der Haftbefehl die Bewegungsfreiheit des russischen Präsidenten ein.Vertragsstaaten des Gerichtshofs sind nun verpflichtet, Putin festzunehmen, wenn er ihr Territorium betritt.---Ich hoffe, diese Folge hat Euch gefallen und würde mich freuen wenn Ihr diesen Podcast abonniert.Ich wünsche Euch einen angenehmen Tag und haltet die Ohren steif!Bye Bye!---https://www.instagram.com/simple_german_network/
Themen in den Zeitungen sind die UNO-Generalvollversammlung und die geplante Gasumlage. Doch zunächst zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.www.deutschlandfunk.de, PresseschauDirekter Link zur Audiodatei
Der EuGH hat heute die Vorratsdatenspeicherung verboten.Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs legen erste Reaktionen der Ampelkoalition nahe, dass keine Neuauflage kommt.
Mehr Souveränität für die Gerichte und das Parlament im Vereinigten Königreich will die britische Regierung. Mit der sogenannten "Bill of Rights" will sie sich von der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg lösen. Doch das könnte neue Probleme schaffen.Von Burkhard Birkewww.deutschlandfunk.de, HintergrundDirekter Link zur Audiodatei
"Ich bin wütend, aber entschlossen. Ich habe eine Welt erlebt, in der Schwangerschaftsabbrüche illegal sind." Die Stimme der demokratischen Senatorin Elizabeth Warren überschlägt sich fast, als sie mit einer Gruppe von Protestierenden vor dem Supreme Court in Washington, D. C., steht und ihre kämpferische Rede hält. Seit ein Dokument des obersten Gerichtshofs der USA über das Magazin "Politico" an die Öffentlichkeit gelangt ist, herrscht Aufregung in den Vereinigten Staaten. "Von Anfang an ungeheuerlich falsch" sei das Urteil des obersten Gerichtshofs 1973 im Fall Roe v. Wade gewesen, schreibt der konservative Richter Samuel Alito in einem Entwurf der Mehrheitsmeinung, die im Juni Realität werden könnte. Roe v. Wade ist das Grundsatzurteil von 1973, das Frauen im Land das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche uneingeschränkt und bis zur 24. Woche mit Einschränkungen einräumt. Laut dem Dokument würden die neun Richterinnen und Richter dieses Urteil kippen und damit die gesellschaftlichen Fundamente der USA nachhaltig verändern. Viele Bundesstaaten haben schon Gesetzentwürfe für extrem restriktive Gesetze beschlossen, die in Kraft treten würden, sobald das Urteil des Supreme Court fällt. In Texas gilt mit dem sogenannten Herzschlaggesetz schon seit dem vergangenen Jahr ein Gesetz, das Frauen einen Abbruch nach der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet – und auch keine Ausnahmen bei Fällen von Vergewaltigung zulässt. Es geht zentral um die Frage, ob das Gericht eine Entscheidung trifft, die eine Mehrheit der US-Bürgerinnen und -Bürger ablehnt. Aber es geht auch um den Supreme Court an sich, um das geleakte Dokument, das die Integrität des obersten Gerichtshofs angreift und in den 232 Jahren seiner Existenz beispiellos ist. Warum Frauenrechte in die Fünfzigerjahre zurückgeworfen werden könnten, warum das auch Implikationen für andere gesellschaftliche Gruppen hat und was das für Demokraten und Republikaner vor den Kongresswahlen im November bedeutet, diskutieren wir im US-Podcast. Und im "Get-out": Margaret Atwoods "The Handmaid's Tale" in der von Schauspielerin Claire Danes gelesenen Audioversion, ein Interview mit der Feministin Gloria Steinem bei NPR und John Olivers Monolog zum Thema Roe v. Wade in der aktuellen Folge von "Last Week Tonight with John Oliver". Der Podcast erscheint alle zwei Wochen donnerstags. Wer diesen und viele andere Podcasts live erleben will, kann sich hier (https://www.zeit.de/podcastfestival) für den Livestream des großen ZEIT ONLINE Podcast-Festivals am 11. Juni in Berlin anmelden. Unter allen Anmeldungen werden auch noch Tickets für die ausverkaufte Veranstaltung verlost. Sie erreichen uns per Mail an okamerica@zeit.de.