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Wer soll erben, wenn ich keine Kinder habe? Oder: Ich habe Kinder, möchte aber nicht, dass sie erben. Zwei ganz unterschiedliche Fälle, die dennoch einiges gemeinsam haben. Gemeinsam deshalb, weil in beiden Fällen die Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation eine Idee sein kann. Und unterschiedlich, weil Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Britta und Maraike erklären in dieser Folge, was zu tun ist. Spannend dürfte auch sein, was viele nicht auf dem Schirm haben: die Gründung einer gemeinnützigen, sogenannten Unterstiftung. So viel vorweg: Damit lässt sich regeln, dass das eigene Vermögen genau dem guten Zweck gestiftet wird, der einem am Herzen liegt – und das mit deutlich weniger Aufwand als bei einer klassischen Stiftungs- oder Vereinsgründung. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das Kind soll das Erbe nur bekommen, wenn es eine Ausbildung abgeschlossen hat. Britta kann dieses Ansinnen nicht verstehen, Maraike schon eher – und sie erläutert, welche erbrechtlichen Grenzen dabei aber gesetzt sind. Nun, darum sollte es gar nicht gehen. Vielmehr darum, wie man zum Beispiel ein Kind ganz und gar enterbt. Und da geht es schon los: Was Jan nämlich eigentlich meint, ist der sogenannte Pflichtteilsentzug. Wie also auch der gesetzliche Anspruch auf einen Pflichtteil entfallen kann – mit einer Verfügung von Todes wegen, wie die Notarin sagt. Mit einem Testament, wie alle anderen sagen würden. Aber die Grenzen sind eng. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Was wie ein Film-Podcast beginnt, wird plötzlich emotional. Wir sprechen über Freundschaft – nicht nur über unsere, sondern auch über vergangene. Wie sie zerbrochen sind und was Frauen damit zu tun hatten. Außerdem definieren wir unseren Schlüssel zu einer langlebigen und wertvollen Freundschaft und klären, wie es zu Jans 200 ungelesenen WhatsApp-Chats kommt. So, Pflichtteil abgehakt. Nun zu euch, denjenigen, die sich zu den Elite-Hörern dieses Podcasts zählen dürfen. Denn ihr hört nicht nur jede Folge, sondern lest sogar, was ich mir hier jede Woche aus den Fingern sauge. Ich weiß nun, dass es euch wirklich gibt, nachdem sich ein paar von euch bei mir gemeldet haben. Verrückt, selbst Jan liest diesen Text nicht. Ich könnte alles über ihn hier behaupten und er würde es nie erfahren... Mal sehen, was mir so einfällt. Ein Gewinnspiel exklusiv für euch kommt. Habt ihr Vorschläge, was ich aus Jans Privatbesitz verlosen könnte? LG, Josh → Abonniert den Podcast, um keine Folge mehr zu verpassen. ㅤㅤ → Kontakt: hallo@dropoutsderpodcast.de ㅤㅤ → Hosts:
Was und wieviel man erbt, wenn man den so genannten Pflichtteil bekommt, erklaert Rechtsanwalt und Notar Andreas Busse in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Kanzlei am Wall aus Lemgo (www.kanzleiamwall.de), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.
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Was ist eigentlich Nachhaltigkeit und deckt das ESG Reporting dies alles ab? Warum kann ich Nachhaltigkeit nicht ohne Daten denken? Darüber spricht Christian Krug, der Host des Podcasts „Unf*ck Your Data“ mit Colin Bien dem Gründer von WeShyft.Mit der anstehenden Berichtspflicht im ESG Reporting werden für viele Unternehmen die nicht-finanziellen Kennzahlen ein wichtiger Bestandteil des Lageberichts. Doch reichen diese Zahlen und die Steuerung eines Unternehmens danach wirklich aus im von nachhaltigem Wirtschaften zu sprechen?Das Reporting ist nur ein Teil der Geschichte, aber ein wichtiger. Dass die Freiwilligkeit nicht der effektive Weg war Unternehmen zu einem enkelgerechten Wirtschaften zu bewegen hat die Vergangenheit gezeigt. Daher werden diese Kennzahlen bald ein Pflichtteil. Doch viele Unternehmen sind sich des Ausmaßes noch nicht bewusst. Vor allem die quantitativen Anteile werden in den ersten Jahren viel mehr Aufwand erzeugen als gedacht.Das heißt wer nachweisen will, dass ein Unternehmen nachhaltig handelt muss dies mit Daten belegen.Doch in jeder Herausforderung steckt auch eine Chance. So können mit einer Klimabilanz direkt schnelle Potentiale im Unternehmen aufgedeckt und realisiert werden.Wie immer gilt bei neuen Datenthemen: Klein starten und dann ausbauen. Keine Angst vor dem vermeintlichen Berg.▬▬▬▬▬▬ Profile: ▬▬▬▬Zum LinkedIn-Profil von Colin: https://www.linkedin.com/in/colin-bien-13998b6b/Zur Webseite von WeShyft: https://www.weshyft.com/Zum Masters of Change Podcast: https://www.mastersofchange.de/Zum LinkedIn-Profil von Christian: https://www.linkedin.com/in/christian-krug/Unf*ck Your Data auf Linkedin: https://www.linkedin.com/company/unfck-your-data▬▬▬▬▬▬ Buchempfehlung: ▬▬▬▬Buchempfehlung von Colin: Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer – Stefan Merath▬▬▬▬▬▬ Hier findest Du Unf*ck Your Data: ▬▬▬▬Zum Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6Ow7ySMbgnir27etMYkpxT?si=dc0fd2b3c6454bfaZum Podcast auf iTunes: https://podcasts.apple.com/de/podcast/unf-ck-your-data/id1673832019Zum Podcast auf Google: https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9mZWVkcy5jYXB0aXZhdGUuZm0vdW5mY2steW91ci1kYXRhLw?ep=14Zum Podcast auf Deezer: https://deezer.page.link/FnT5kRSjf2k54iib6▬▬▬▬▬▬ Kontakt: ▬▬▬▬E-Mail: christian@uyd-podcast.com▬▬▬▬▬▬ Timestamps: ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬00:00 Intro01:37 Colin stellt sich vor03:09 Was ist Nachhaltigkeit05:16 Der Unterschied zwischen ESG und Nachhaltigkeit10:35 ESG und Greenwashing13:03 Nachhaltigkeit muss belegt werden – mit Daten16:15 Die neuen Steuerungskennzahlen für Unternehmen18:05 Aller Anfang ist schwer20:03 Qualitative Berichte erfordern am Anfang mehr Zeit23:19 Nachhaltigkeit wird endlich verbindlich27:55 Wie steht es um die Nachhaltigkeit in Deutschland29:35 Wie kann ich mit Nachhaltigkeit gewinnen?33:44 Zwei Fragen an Colin
Die SBB ist nach der Kritik an den neuen, bargeldlosen Bahnhof-WCs über die Bücher gegangen: Wer nur Bargeld dabei hat oder den Gang aufs stille Örtchen nicht mit Karte oder Smartphone bezahlen will, kann an einem Selecta-Automaten in der Nähe der WC-Anlage eine Zutrittskarte mit Bargeld beziehen. Mit einer solchen kann man dann je nach gewähltem Guthaben einmal oder mehrere Male auf ein bargeldloses SBB-Hüsli. Weitere Themen: - Serie Erbrecht 2: Erben mit Pflichtteil bekommen künftig weniger
Heute sitzen mal wieder entspannt in Ollis Küche, es gibt den ein oder anderen Dram und wir besprechen zu Beginn irische Whiskeys und kommen dann zur Zukunft von Auktionsplattformen. Dazu gibt's mit dem Teeling Riesling Wine Cask nen erstaunlich leckeren Sommerwhisky. Dabei gerät Olli in nen kleinen Gossip Mode und berichtet über die neusten Star-News. Zudem Probieren wir einen Klassiker und Pflichtteil der Kategorie Geiler Whisky für kleine Kohle - den Clynelish 14. Für uns als Fanboys der Brennerei natürlich ein Malt, der in jede Hausbar gehört. Sonst gibt's heute mal etwas weniger Content und dafür umso mehr Unterhaltung :) Im Gegenzug versagt Tims Mikro in den letzten Minuten dann noch den Dienst. Dickes Sorry dafür! Bis die Tage und viel Spaß beim Hören Olli & Tim
Klug anlegen - Der Podcast zur Geldanlage mit Karl Matthäus Schmidt.
Nur jeder fünfte Deutsche regelt seinen Nachlass und verfasst beispielsweise ein Testament. Wir beschäftigen uns in dieser Podcast-Folge damit, wie sich Vermögen klug vererben oder verschenken lässt. Denn ohne Testament bleibt der letzte Wille für die Hinterbliebenen häufig inhaltlich unklar. Und wenn es doch ein Testament gibt, dann sind oft Fehler enthalten und es kommt nicht selten zu Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank AG und Gründer der digitalen Geldanlage quirion, gibt Antworten u. a. auf diese Fragen: • Wie sieht der letzte Wille von Schmidt aus? (1:14) • Hat der CEO schon ein Testament gemacht? Hat er dieses allein formuliert oder sich dabei beraten lassen? (1:42) • Was sind seine persönlichen Erfahrungen dazu? Wie erstellt man ein Testament? (2:10) • Was kostet die Beurkundung eines Testaments beim Notar? (5:13) • Sind die Gebühren bei allen Notaren gleich? (6:39) • In welchem Alter sollte man ein Testament aufsetzen? (8:23) • Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus? (8:56) • Was gehört zu einem guten Testament? (10:51) • Wie organisiert man sein digitales Erbe? (12:19) • Wie kann man Änderungen an seinem Testament vornehmen? (13:42) • Wie ermittelt man am besten das Vermögen eines Verstorbenen? Wie ist das speziell bei Immobilien und anderen Besitztürmern wie Schmuck? (14:48) • Gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer? (16:42) • Wie sieht es mit den Steuersätzen bei der Erbschaftssteuer aus? (18:53) • Es gibt ja ganz unterschiedliche Arten von Testamenten, u. a. das Berliner Testament. Was hat es damit auf sich? (20:03) • Kann man den Pflichtteil für einen ganz besonders missratenen Zögling verhindern? (21:38) • Wenn man selbst etwas erbt: Was braucht man, um sich als Erbe auszuweisen und wer verteilt das Erbe? (22:39) • Wie kann man ein Erbe ausschlagen, wenn man davon ausgeht, Schulden zu erben? Gibt es hierbei eine Frist zu beachten? (23:33) • Was heißt, mit „warmen Händen“ schenken? Und welche Tipps gibt es für Schenkungen? (24:17) • Wie handelt es der Bankchef mit seinen Kindern? Gibt's da schon mal zwischendurch was vom Papa? (26:02) • Wenn jemand beispielsweise ein Auto verschenkt, muss das auch dem Finanzamt gemeldet werden? (26:16) • Kann man Vermögen schon zu Lebzeiten verschenken, um die Freibeträge auszunutzen, aber noch die Hand draufhalten, z. B. solange bis das Enkelkind volljährig ist? (27:04) • Wie sieht es bei Immobilien-Schenkungen aus? Kann man regeln, dass man darin weiter wohnen bzw. aus den Mieteinnahmen seine Rente beziehen möchte? (27:38) • Wie sieht der letzte Tipp des CEOs aus? (28:24) Wir führen regelmäßig digitale Veranstaltungen zum Thema Erben und Verschenken durch, bei denen wir Fachleute zu Gast haben und die Fragen des Publikums live beantworten. Schauen Sie gerne regelmäßig auf unserer Website im Bereich „Events“ vorbei oder registrieren Sie sich für unseren Newsletter, um keine Veranstaltung zu verpassen: https://www.quirinprivatbank.de/newsletter Bereits gelaufene Veranstaltungen können Sie sich auf unserem Youtube-Kanal anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=sMkWlC4pVbM Um überhaupt mal etwas vererben zu können – wenn man denn möchte – sollte man rechtzeitig mit dem Vermögensaufbau starten, am besten geht das mit einem Sparplan, kostengünstig via ETFs. Ob man es tatsächlich zum Millionär schaffen kann, erfahren Sie in dieser Folge: https://www.quirinprivatbank.de/podcast?episode=40 -----
Ein US-Komiker, der im Testament veranlasst hat, dass seine Witwe nach seinem Tod jeden Tag eine langstielige Rose bekommt. Ein Milliardär, der seinem Lieblings-Ferienort sein ganzes Vermögen vermacht hat. Oder ein Zahnarzt, der seiner Zahnarzthelferin eine sechsstellige Summe hinterließ unter der Bedingung, dass sie sich fünf Jahre lang nicht mit anderen Männern verabredet. Das Erbrecht hält schon viele Kuriositäten bereit. Doch sind wirklich alle Bedingungen erlaubt, die sogenannte Erblasser an ein Erbe knüpfen? Wer überprüft das? Und was ist eigentlich, wenn ein Testament nicht auffindbar ist? Das und viel mehr thematisiert die Geldreise im zweiten Teil der Podcastfolge „Erbrecht: Von Millionären, Katzen und Testamenten“.
Jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Doch wann braucht man das wirklich: ab einem bestimmten Alter oder Kontostand? Worin liegt der Unterschied zwischen Vererben und Vermachen? Und dürfen Tiere eigentlich erben? In der heutigen Folge zum Erbrecht erwartet Dich all das und noch viele weitere Communityfragen, die Finanztip-Expertin Britta Schön für Dich beantwortet.
Wenn im Alter die Kräfte nachlassen, ist man froh um Unterstützung: Einkaufen, zum Arzt fahren, die Wohnung putzen oder die Pflege übernehmen. Häufig übernimmt diese Aufgaben ein Kind. Und häufig gibt es beim Erben deswegen Streit. Mit einer klaren Regelung kann das vermieden werden. Was sagt das Gesetz? Ist nichts Schriftliches vereinbart, ist die Pflege eines Familienangehörigen eine kostenlose, gute Tat. Der pflegenden Person steht nichts zu. Anders verhält es sich mit den Ausgaben, die für die Pflege getätigt werden mussten – zum Beispiel Benzinkosten für die Fahrten zum Arzt. Diese kann die pflegende Person auch nach dem Tod der Eltern noch einfordern. Allerdings ist das nicht ganz einfach: Es braucht Belege dazu. Und selbst wenn man diese hat, ist in einem Streitfall schwierig zu beweisen, dass das Geld für den Pflegedienst ausgegeben wurde. Besser, man regelt die Entschädigung rechtzeitig. Das sind die Möglichkeiten: Berücksichtigung im Testament Entweder vermacht der Vater oder die Mutter dem pflegenden Kind einen gewissen Betrag. Oder er/sie setzt die anderen Geschwister auf den Pflichtteil, das «fleissige» Kind bekommt den Rest. Das Risiko: Es stellt sich die Frage, ob nach dem Tod der Eltern noch genug Geld da ist für eine Entschädigung. Betreuungs- und Pflegevertrag Hier wird das Kind bereits zu Lebzeiten von Mutter oder Vater entschädigt. Der Vertrag wird zum Beispiel zwischen Mutter und Tochter abgeschlossen. Darin ist vereinbart, welche Aufgaben zu erledigen sind, welcher Zeitaufwand dafür notwendig ist und wie das Kind entschädigt werden soll. Informationen zum Betreuungsvertrag und ein Beispiel dazu finden Sie bei der Pro Senectute . Finanzielle Unterstützung Ist kein Geld für eine Entschädigung vorhanden, können folgende Möglichkeiten geprüft werden: * Ist Vater oder Mutter auf Hilfe angewiesen, beantragen Sie Hilflosenentschädigung. Je nach Grad der Hilflosigkeit bezahlt die AHV/IV-Stelle ihres Wohnkantons monatlich einen Betrag zwischen 237 und 948 Franken. * Reichen AHV oder IV nicht, um die Lebenskosten zu decken, können die Eltern bei der AHV/IV-Stelle Ergänzungsleistungen beziehen. Davon können auch die helfenden Kinder profitieren: Pflegt der Sohn die Mutter und kann deshalb nur Teilzeit oder gar nicht mehr arbeiten, kann er den entgangenen Lohn (bis zu einer gewissen Grenze) über die Ergänzungsleistungen beziehen. Dafür braucht es ein ärztliches Zeugnis. Und die pflegende Person dar nicht selbst in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einbezogen sein. * Prüfen Sie jeweils auch die Police der Zusatzversicherung ihrer Eltern. Allenfalls gibt es dort einen Zusatz für Haushalthilfe.
Was sollte man wissen zum Recht der Enterbten? Wie lassen sich Pflichtteilsansprüche realisieren und wie lassen sie sich begrenzen? (00:47) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Erbengemeinschaft) (14:21) Enterbung und Pflichtteil (24:09) Pflichtteilsentziehung (28:16) Erbunwürdigkeit (32:38) Zusatzpflichtteil (42:02) Pflichtteilsergänzung (56:03) Schenkung unter einer Überlebensbedingung (1:05:35) Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen mit Auskunftsanspruch und Stufenklage (1:17:32) Kleiner Pflichtteil und Großer Pflichtteil (1:25:08) Pflichtteilsstrafklauseln
In dieser Episode geht es um die wichtigsten Fristen im Erbrecht, wie der Titel schon sagt. Falls Du irgend etwas davon nachlesen möchtest, findest Du hier die Paragraphen dazu... § 1944 Abs. 1 BGB -Ausschlagung der Erbschaft § 1954 Abs. 1 BGB - Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft § 2082 BGB - Anfechtung eines Testamentes § 2283 BGB - Anfechtung eines Erbvertrages §§ 2287 Abs. 2, 195 BGB - Verjährung des Anspruchs des beeinträchtigten Vertragserben §§ 2303, 195 BGB - Verjährung Pflichtteil §§ 2325, 195 BGB - Verjährung Pflichtteilsergänzungsanspruch §§ 2329, 2332 BGB - Verjährung Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten § 28 Personenstandsgesetz (PStG) § 30 ErbStG - Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt § 31 ErbStG - Abgabe einer Steuererklärung in Erbsachen
Wo geht Dein Hab und Gut hin, wenn Du mal nicht mehr lebst? Wie ist Dein Partner, Deine Partnerin nach Deinem Tod abgesichert – gerade, wenn Ihr nicht verheiratet seid? Die gesetzliche Erbfolge regelt das zwar alles, aber vielleicht nicht unbedingt in Deinem Sinne. Dann ist es höchste Zeit für ein Testament.
Ene Mene Miste, es liegt einer in der Kiste. Was wird aus dem Vermögen werden? Da gibt`s doch was zu erben.Sind wir wirklich auf der Erde, um Geld, Häuser, Autos, Pferde, Grundstücke und Schulden zu erben? Oder sollten wir lieber schon zu Lebzeiten versuchen unsere Mitmenschen und Familienmitglieder mit Zeit, Ressourcen, Gelder und Weisheiten zu versorgen? Unsere Erinnerung an geliebte Menschen, sollte nicht durch Beträge und Materialien beeinträchtigt werden. Die Longs hoffen und wünschen euch ALLEN da draußen viele schöne Zeiten, Momente und Augenblicke mit den geliebten und liebevollen Menschen. Nutzt lieber die Zeit die euch jetzt zur Verfügung steht, als dass ihr darauf spekuliert, wer euch was vererben könntet. Ihr seid euer eigener Reichtum und nicht auf Beträge von Verwandten angewiesen. Weise Worte, gute Führung, hervorragendes Coaching und mehrwertvolle Fehler sind tausend mal mehr wert.Danke fürs Zuhören.
Was ist eine Verantwortungsgemeinschaft? Wie vollzieht sich der Zugewinnausgleich im Todesfall? Und unter welchen Voraussetzungen kann man eine Ehe scheiden lassen? (02:09) Exkurs: Verantwortungsgemeinschaft (15:25) Rückblick auf die vorangegangene Einheit (Güterrecht) (28:22) Zugewinnausgleich im Todesfall (44:27) Kleiner und großer Pflichtteil (1:01:02) Eheaufhebung (1:13:11) Scheidungsstatistik (1:17:39) Verschuldensprinzip vs. Zerrüttungsprinzip (1:21:30) Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe
In diesem Podcast klären wir Ihnen, wie es im italienischen Erbrecht mit dem Pflichtteil aussieht. Können gesetzliche Erben testamentarisch ausgeschlossen werden? Wie hoch sind die Pflichtanteile? Wer hat in jedem Fall Anspruch auf sie?Mehr Informationen: https://www.legale.de/italienisches-recht/pflichtteilFolgen Sie uns auf unseren Kanälen:BLOG: https://www.legale.de/blogYOUTUBE: https://news.legale.de/YouTubeFACEBOOK: https://www.facebook.com/LEGALEdeWEBSITE: https://www.legale.de
Die deutsche Gesetzgebung macht aus dem Thema "Vererben" eine Wissenschaft für sich. Gut, dass es Expertinnen wie Christiane Warnke gibt. Die Anwältin ist spezialisiert auf Familien- und Vertragsrecht und erklärt den "herMoney Talk"-Hörerinnen in der heutigen Podcastfolge verständlich, wie man beim Vererben böse Fallstricke vermeidet. Denn wenn frau nach einem Trauerfall auf eines verzichten kann, dann auf ein "teures Erbe". Die Rechtsanwältin erklärt uns im herMoney Talk die Rangfolge der Erben, das Pflichtteils- und Nießbrauchsrecht, den Erbvertrag sowie das "Berliner Testament". Außerdem erläutert Christiane Warnke, worauf man beim Vererben achten muss, wenn Immobilien oder Stiefkinder da sind. Was müssen Unverheiratete beachten? Wie kann man die doppelte Besteuerung durch Freibeträge vermeiden? All das und noch viel mehr in dieser Folge.
In dieser Episode geht es um die Voraussetzungen der Anrechnung einer lebzeitigen Schenkung auf den Pflichtteil. Dabei geht es insbesondere auch um die Frage, wie eine "Anrechnung auf den Erbteil" zu verstehen ist. Wir sehen uns das am Beispiel eines Urteils des OLG Koblenz vom 15.06.2020, Az.: 12 U 1566/19, an. ------------------------------------------ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau, kann das für den hinterbliebenen Partner zu finanziellen Problemen führen. Zum Beispiel wenn die Hälfte der Hinterlassenschaft an die Kinder ausbezahlt werden muss. Solche Situationen können umgangen werden. Hier die Möglichkeiten: Testament * Im Testament können die Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt werden. Sie erben somit nur 3/8 des Vermögens, dem Ehepartner bleiben 5/8, statt nur die Hälfte. * Hat das Paar Wohneigentum, kann es im Testament verfügen, dass dieses nach dem Ableben beim anderen Elternteil bleibt. Das ist möglich, wenn genügend anderes Vermögen vorhanden ist, um die Kinder auszubezahlen. Zur Not kann dazu auch eine Hypothek auf das Haus aufgenommen werden. * Bei Wohneigentum gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Man kann dem Ehepartner die lebenslange Nutzniessung zugestehen. So kann dieser sein Leben lang im Haus oder in der Wohnung wohnen bleiben. Das Wohneigentum gehört dann zwar zu einem Teil auch den Kindern, sie können es aber nicht veräussern. * Es gilt zu beachten: Jeder Ehepartner muss ein eigenes Testament verfassen. Das heisst auch, dass jeder jederzeit sein Testament ändern kann – ohne Rücksprache mit dem Partner. Erbvertrag * In einem Erbvertrag können sich Paare wie im Testament absichern. * Der Erbvertrag kann aber noch mehr Sicherheit bieten: Ehemann und Ehefrau können sich gegenseitig sogar als Alleinerben einsetzen. * Zudem kann er nur mit Einverständnis des Ehepartners geändert werden. * Voraussetzungen: Die Kinder müssen sich damit einverstanden erklären und alle Beteiligten müssen beim Notar unterschreiben. Der Erbvertrag wird öffentlich beurkundet. Ehevertrag * Dieser Vertrag besteht nur zwischen Ehepartnern. * Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann das ganze Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde (Errungenschaft), bekommt. Die Kinder erben dann das Vermögen, dass der oder die Verstorbene in die Ehe brachte (Eigengut). Das kann natürlich auch 0 Franken sein. * Anders als beim Erbvertrag gilt der Ehevertrag auch ohne Einverständnis der Kinder. * Auch der Ehevertrag muss beim Notar öffentlich beurkundet werden.
Unser Alltag gleicht häufig einem Drahtseilakt zwischen den Dingen, die wir gerne tun und jenen, die wir als den Pflichtteil unseres Lebens betrachten. Doch häufig dominiert Letzteres, was dazu führt, dass wir Gefahr laufen, vom Seil zu fallen. Diese 10 Minuten Meditation wird dir helfen, wieder ins Gleichgewicht zu kommen und deine Balance und Ausgeglichenheit zu festigen. Die Meditation wird dich dazu anregen, die Dinge in deinem Leben so zu gewichten, dass du dein Gleichgewicht behältst und stets ausgeglichen durch deinen Tag balancieren kannst. Ich wünsche dir viel Freude dabei! Bleib entspannt! Deine Kathi ------------------------------------------------------------------------ Um diese Meditation für Balance & Ausgeglichenheit - ohne Intro und ohne Werbung - zu hören und dein inneres Gleichgewicht zu finden wo und wann du möchtest, kannst du sie dir hier herunterladen: https://bleib-entspannt.com/produkt/ausgeglichener-werden-10-minuten-meditation-fuer-innere-balance/ ------------------------------------------------------------------------- ❤️ Unterstützung ❤️ Dir gefällt „Bleib entspannt!“ und du möchtest mich unterstützen? Dir ist wichtig, dass ich auch weiterhin kostenlose Meditationen, Silent Subliminals & mehr erstellen und dadurch ein wenig mehr Entspannung, Gesundheit und Glück in die Welt tragen kann? Du kannst mich sehr, sehr gerne unterstützen, indem du den Podcast bei Apple Podcast und YouTube positiv bewertest und ihn abonnierst! Auch bei Google Podcast, Spotify, Amazon Music und Audio Now findest du „Bleib entspannt! Der Meditations-Podcast!" Über ein Abo von dir freue ich mich natürlich auch auf diesen Kanälen! Alternativ kannst du mir aber auch gerne einen Chai Latte ausgeben, wenn du magst: https://paypal.me/kathiklaudel oder du schaust in meinem brandneuen Shop vorbei und gönnst dir ein wenig Entspannung zum Herunterladen: https://bleib-entspannt.com/shop/ Ich danke dir von Herzen für deinen Support & bleib entspannt! Deine Kathi ❤️ -------------------------------------------------------------------------- Lass mich gerne wissen, wie dir diese Episode gefallen hat. Zu welchem Thema wünschst du dir eine passende Meditation, Informationen oder Silent Subliminals? Ich freue mich von dir zu lesen, z.B. via: Blog: https://bleib-entspannt.com/kontakt Instagram: https://www.instagram.com/bleib_entspannt Facebook: https://www.facebook.com/kathi.klaudel --------------------------------------------------------------------------- Music: I will hug you forever composed by Music Of Wisdom - Licensed from https://meditationmusiclibrary.com/ --------------------------------------------------------------------------- Disclaimer: Die Urheberin dieser Podcast-Episode verspricht keine Heilung von Krankheiten oder anderer Leiden durch Hören der Folge. Die zur Verfügung gestellten Informationen geben den eigenen Kenntnisstand der Urheberin wieder. Dieser Track ersetzt keine medizinische oder psychologische Behandlung. Ernsthafte Krankheiten sollten einem qualifizierten Arzt vorgestellt und von diesem behandelt werden. Vor Nutzung dieser Episode sollte im Zweifelsfall ein Mediziner zurate gezogen werden. Die Urheberin übernimmt trotz sorgfältiger Recherche keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
Man beachte vorab: Hier geht es um die Kosten der Grabpflege, nicht um die Kosten der Grabanlage. Das macht rechtlich einen Unterschied! In dieser Episode geht es um ein Urteil des BGH vom 26.5.2021, Az.: IV ZR 174/20. Hier hat sich der BGH damit auseinandergesetzt hat, wann Grabpflegekosten zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten abziehbar sind und wann eben nicht. -------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Richtigstellung der "ungeschickten" Aussagen der Kripobeamten aus rechtlicher Sicht.
Pflichtteil bekommen? Pflichtteil nicht bekommen? Drauf verzichten? Wie überhaupt berechnen? Den zugesteckten Umschlag drauf anrechnen müssen? Es ist kompliziert, aber wichtig. Gut, wenn mit Maraike eine Fachanwältin für Erbrecht am Mikrofon ist. Britta ordnet die Dinge. Jan fragt, ob dieses Pflichtteilsrecht nicht einfach komplett abgeschafft werden kann. Auf den zweiten Blick ein schlauerer Gedanke, als die zwei Witze, die er mitgebracht hat. Aber the Pflicht is the Pflicht. Und ein Geier ist eigentlich ein Adler. Oder war es andersrum? Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Wie verrückt muss man sein, um einen Pflichtteilsanspruch gegen sich selbst geltend zu machen? -Gar nicht! Als Instrument zur Minderung der Erbschaftsteuerbelastung kann das sehr sinnvoll und auch wirksam sein. Dass aber auch dieser Gestaltung Grenzen gesetzt sind, zeigt ein Urteil des BFH vom 5.2.2020, Az: II R 17/16. _________________________________________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.
Ein Testament zu erstellen macht bereits Sinn, bevor man in Pension geht – denn man weiss ja nie. Das Gesetz schreibt vor, wie ein Nachlass geregelt wird, wenn kein Testament vorhanden ist. Die sogenannte Stammesordnung regelt die Reihenfolge der Erbberechtigten nach Verwandtschaftsgrad, wie Erbrechtsspezialist Thomas Hux erklärt. Will man die geregelte Reihenfolge ändern, macht ein Testament Sinn. Ehepartner und Kinder erhalten allerdings auf jeden Fall einen Teil des Erbes, den sogenannten Pflichtteil, der gesetzlich geschützt ist. Wenn man keine Nachkommen hat, ist es aus Sicht von Hux «eine absolute Notwendigkeit, ein Testament zu erstellen». Mehr nützliche Infos rund ums Testament erfahren Thomas Hux Erbrechtsspezialist Thomas Hux, Erbrechtsspezialist | (c) Thomas Hux Als Erbrechtsspezialist hat Thomas Hux folgende Ausbildung/frühere Tätigkeiten: Dr. iur., leitende Positionen bei Kantonalbank und Grossbank; jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Erbrecht, Steuern, Immobilien, Finanzplanung; VR-Mandate bei KMU
Ob mit oder ohne Testament - sein Erbe oder den Pflichtteil dann auch zu bekommen, kann mitunter Jahre dauern, wenn Gerichte über den Nachlass entscheiden müssen. Da helfen Anwälte für Erbrecht, die auf die Mediation spezialisiert haben. Von Beatrice Zajda www.deutschlandfunk.de, Verbrauchertipp Hören bis: 25.10.2020 10:55 Direkter Link zur Audiodatei
Dr Rana und Elisa sitzen im neuen Büro, direkt nach dem Umzug. Elisa erzählt von einem ihrer Schwerpunkte und führt in die Welt der Bodymodification ein, nein, wir reden hier nicht von Piercings oder Tattoos, es ist ein Körperkult der eigenen Art. Mit Dr Rana geht es dann zu ihrem Schwerpunktrechtsgebiet, das mit einem Thema zu tun hat, über das wir alle nicht gerne reden: den Tod. Und was es rechtlich zu bedenken gibt.
Claudia aus Freiburg hat aus erster Ehe inzwischen erwachsene Kinder. Sie ist wieder verheiratet. Ihr Mann hat keine Kinder und sie mit ihm auch nicht. Nun fragt sie, wie sie im Testament festlegen kann, dass ihr Mann das alleinige Wohn- bzw. Nutzungsrecht ihrer Immobilien bekommt und zwar so, dass die Kinder aus erster Ehe KEINEN Anspruch auf ihren Pflichtteil einklagen können? Geht das überhaupt? Rechts-Experte Ingo Lenßen hat hier die Fakten.
In Ep. 49 habe ich schon dargestellt, was es mit Pflichtteilsstrafklauseln auf sich hat. Nicht bei jeder Form der Pflichtteilsstrafklausel tritt die Sanktion des Pflichtteilsberechtigten erst ein, wenn er seinen Pflichtteil auch tatsächlich ausgezahlt erhält. Ein anschauliches Beispiel hierfür gibt eine Entscheidung des OLG Köln vom 27.9.2018, Az.: 2 Wx 314/18. Weitere Informationen findest Du unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik erreichst Du mich unter info@leonie-lehrmann.de.
Der Pflichtteilsanspruch ist im Erbfall sofort fällig. Nicht immer sind aber auch die nötigen liquiden Mittel vorhanden, um den Pflichtteil zahlen zu können. In diesen Fällen kann der Pflichtteil gestundet werden. Das funktioniert allerdings nicht unter allen Umständen. Was hieran problematisch ist, erkläre ich Dir in dieser Folge. Und wenn Du den Grundgedanken noch einmal nachlesen möchtest, empfehle ich Dir die Lektüre des folgenden Urteils: OLG Rostock vom 20.6.2019, Az.: 3 U 32/17. Weitere Informationen findest Du unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik stehe ich Dir gerne zur Verfügung unter meiner E-Mail-Adresse info@leonie-lehrmann.de.
Marie aus Baden-Baden hat nie ein Erbe bekommen. Ihr Bruder schon. Dem wurde Haus und Grundstück überschrieben. Hat sie auch nach vielen Jahren noch Anspruch auf ein Erbe? Auf einen Pflichtteil?
Was ist ein Pflichtteil? Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Wie wird der Pflichtteil errechnet? Kann der Pflichtteil entzogen werden? Wie fordert man den Pflichtteil ein? Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch? Unsere Checkliste klärt Schritt für Schritt Ihre Fragen zum Pflichtteil – garantiert aktuell, kompetent und verständlich!
Grundrechte dürfen eingeschränkt werden. Aber nur, wenn so mancher Grundsatz berücksichtigt wird. Geregelt wird das in Artikel 19 des Grundgesetzes. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/grundgesetz-podcast-einschraenkung-der-grundrechte-teil-2
Grundrechte dürfen eingeschränkt werden. Aber nur, wenn so mancher Grundsatz berücksichtigt wird. Geregelt wird das in Artikel 19 des Grundgesetzes.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/grundgesetz-podcast-einschraenkung-der-grundrechte-teil-2
Um einen ersten Eindruck zu gewinnen, ob es sich lohnt, um den Pflichtteil zu streiten, kann man selbst aktiv werden. Ein Nachlassverzeichnis ist vonnöten. In Betracht kommt ein privatschriftliches oder notarielles Nachlassverzeichnis. Ein notarielles Nachlassverzeichnis kann auch dann noch verlangt werden, wenn ein vom Erben selbst erstelltes Verzeichnis bereits vorliegt. Zu den Vor- und Nachteilen beider Verzeichnisse, sowie dem praktischen Vorgehen und der unbedingt zu beachtenden Verjährung.
Dem Ehegatten und Verwandten in gerader Linie, das heißt Eltern und Kindern steht ein Anspruch zu, der sich nicht ohne Weiteres ausschließen lässt: der Pflichtteil. Die Basics, was das im Erbfall und für die Testamentsgestaltung bedeutet, erkläre ich hier.
Jeder Vererber kann frei darüber entscheiden, welchen Menschen er sein Erbe zukommen lassen möchte. Aber: Bestimmte Personen erben immer - wenn auch nur den Pflichtteil. Dieser Pflichtteilsanspruch kann nur selten umgangen werden.
Dass man oft auch Anspruch auf den Pflichtteil hat, wenn es zuerst nicht so aussieht, erklaert Rechtsanwalt Wolfgang Stueckemann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann& Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.
Reicht die Aussage "Du bekommst dafuer aber kein Erbe mehr.", damit man seinem Kind keinen Pflichtteil mehr vererben muss? Das erklaert Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stueckemann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.
„Erbrecht – Nach mir die Sintflut?“ – sicherlich nicht. Niemand redet gerne über den Tod. Wir alle wissen, dass er irgendwann kommt und da liegt es nahe, ihn und seine Konsequenzen zu verdrängen. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter-Christian Genz leitet die ETL Advisa und ist Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Was liegt also näher, als mit ihm darüber zu sprechen, was man wissen sollte, wenn es um den Nachlass geht – und, was passiert, wenn man keine Regelung trifft. Es beginnt damit, dass ein Nachlass nicht immer nur aus Vermögenswerten besteht, auch Verbindlichkeiten bis hin zur Erbschaftsteuer sind bei einer Erbfolge zu berücksichtigen. Wie aber wird eigentlich per Gesetz das Erbe – oder richtiger: Der Nachlass – verteilt, wenn beispielsweise ein Familienvater stirbt? Was passiert, wenn es minderjährige Kinder gibt? Natürlich hat auch der Güterstand innerhalb einer Ehe Einfluss darauf, wie mit einem Nachlass zu verfahren ist. Auch viele andere Grundbegriffe wie den Pflichtteil oder die Enterbung werden nicht unangetastet gelassen… Wir wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse beim Hören.
„Erbrecht – Nach mir die Sintflut?“ – sicherlich nicht. Niemand redet gerne über den Tod. Wir alle wissen, dass er irgendwann kommt und da liegt es nahe, ihn und seine Konsequenzen zu verdrängen. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter-Christian Genz leitet die ETL Advisa und ist Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. Was liegt also näher, als mit ihm darüber zu sprechen, was man wissen sollte, wenn es um den Nachlass geht – und, was passiert, wenn man keine Regelung trifft. Es beginnt damit, dass ein Nachlass nicht immer nur aus Vermögenswerten besteht, auch Verbindlichkeiten bis hin zur Erbschaftsteuer sind bei einer Erbfolge zu berücksichtigen. Wie aber wird eigentlich per Gesetz das Erbe – oder richtiger: Der Nachlass – verteilt, wenn beispielsweise ein Familienvater stirbt? Was passiert, wenn es minderjährige Kinder gibt? Natürlich hat auch der Güterstand innerhalb einer Ehe Einfluss darauf, wie mit einem Nachlass zu verfahren ist. Auch viele andere Grundbegriffe wie den Pflichtteil oder die Enterbung werden nicht unangetastet gelassen… Wir wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse beim Hören. Folge direkt herunterladen
Bereits am 10.9.2009 hat Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann einiges zum Pflichtteilsanspruch von Erben erlaeutert. Weiter geht es zu diesem Thema in dieser Folge des Rechtstipps der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com).
Was ist der Pflichtteil ? Wenn ein Kind enterbt wird, bekommt es dann trotzdem den Pflichtteil ? Kann dem Kind der Pflichtteil durch ein Testament genommen werden ? Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in dieser Folge des Rechtstipps der Rechtsanwaelte Stueckemann & Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com)
Prof. Dr. Klaus Michael Groll, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in München, Präsidente des Dt Forum für Erbrecht