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Mit Urteil vom 4.6.2026 C-827/24 Nova Iberomoldes hat der EuGH entschieden, dass portugiesische Grunderwerbsteuer auf einen Anteilstausch gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt und damit rechtswidrig ist (Richtlinie 2008/7/EG DES RATES vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital). Die deutsche Regierung hat sich intensiv an dem Verfahren beteiligt und zu Wort gemeldet. Die Beteiligung der Bundesregierung verwundert nicht, ist doch der Schluss darauf, dass auch die deutsche Grunderwerbsteuer sich an der Kapitalansammlungsrichtlinie messen lassen muss, zwingend. Der EuGH hat die Argumente der Bundesregierung jedoch ausdrücklich abgelehnt. Noch mit Urteil vom 25.9.2024 II R 36/21 hatte der BFH es als acte clair angesehen, dass die Kapitalansammlungsrichtlinie sich nicht auf die deutsche Grunderwerbsteuer auswirkt und die Vorlage zum EuGH abgelehnt. Dies hatten wir schon in unserem damaligen TAXpod nicht nachvollziehen können. Nun hat der EuGH klargestellt, dass die Auffassung des BFH heute nicht mehr vertretbar ist. Als acte clair angesehen werden könnte allenfalls der umgekehrte Fall, dass die von der Richtlinie erfassten Fälle nicht besteuert werden dürfen. In dieser Episode beleuchten wir mit Michael Joisten als „Grunderwerbsteuerexperte“ und Thomas Sendke als „EU-Experte“ die Auswirkungen der Entscheidung auf die Grunderwerbsteuer und darauf, welche Fälle konkret betroffen sind. Damit ist es erneut ein Impuls aus der EU, der die Wettbewerbslandschaft in Europa verbessert. So kann es weitergehen… Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari, Lamborghini oder Porsche steuerlich an – und wann wird der Wagen zum privaten Luxusproblem? In dieser Folge analysieren wir die aktuelle Rechtsprechung zu Supersportwagen als Firmenwagen und zeigen, welche steuerlichen Risiken Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbständige beachten müssen. Wir besprechen unter anderem die Entscheidungen des BFH und mehrerer Finanzgerichte zu Ferrari, Lamborghini, Bentley und anderen Luxusfahrzeugen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlasstem Repräsentationsaufwand und unangemessener privater Lebensführung nach § 4 Abs. 5 EStG. Außerdem erklären wir, wann die 1%-Methode greift, weshalb Fahrtenbücher regelmäßig scheitern und warum gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen kann. Zusätzlich schauen wir uns Gestaltungen aus der Praxis an: Vermietungsmodelle über das Privatvermögen, das Ehegattenvorschaltmodell sowie die umsatzsteuerlichen Vorteile und Risiken solcher Konstruktionen. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, welche Modelle tatsächlich funktionieren – und welche Social-Media-Steuersparmodelle schnell angreifbar werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
In der aktuellen Folge des Tax Quartetts sprechen Dr. Florian Holle, Dr. Mathias Hildebrandt und Dr. Eva Oertel mit Prof. Dr. Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg) über zentrale Fragen der Entstrickungsbesteuerung im internationalen Kontext. Im Mittelpunkt stehen zwei aktuelle Entscheidungen des BFH, die unter den Schlagworten „Entstrickung ohne Entstrickung“ und „passive Entstrickung“ intensiv diskutiert werden.
Wann Privatvermögen plötzlich gewerblich wird und welche steuerlichen Folgen drohen. Diese Episode zeigt klar, wann eine scheinbar einfache Vermietung zur steuerlichen Falle wird und warum die Betriebsaufspaltung erhebliche Risiken birgt. Im Fokus stehen die steuerlichen Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen: Während im Privatvermögen Veräußerungen nach 10 Jahren steuerfrei möglich sind und keine Gewerbesteuer anfällt, führt Betriebsvermögen zu Gewerbesteuerpflicht und zur Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven – etwa bei Betriebsaufgabe oder Gesellschafterwechsel. Die Betriebsaufspaltung, entwickelt durch Richterrecht (grundlegend BFH, Beschluss v. 08.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63), bewirkt dabei, dass eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden. Erklärt werden die Voraussetzungen: sachliche Verflechtung (Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen wie Grundstücke oder Patente) und personelle Verflechtung (einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille). Zudem werden typische Fallkonstellationen, Gestaltungsvarianten und Risiken – etwa bei fehlendem Mietvertrag, Untervermietung oder Arbeitszimmern – praxisnah dargestellt. Abschließend geht es um Gestaltungsoptionen wie die Immobilien-GmbH (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) sowie die steuerlich problematische Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Diese Episode liefert eine kompakte und fundierte Einordnung der Betriebsaufspaltung mit konkreten Beispielen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Wie lassen sich mit vermieteten Immobilien steuerliche Verluste erzeugen – und wann erkennt das Finanzamt sie an? In dieser Episode geht es um die zentralen steuerlichen Hebel bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: von Abschreibungen über Kaufpreisaufteilungen bis hin zu aktuellen BFH-Urteilen zur Nutzungsdauer von Gebäuden. Wir erklären, warum bei dauerhaft vermieteten Wohnimmobilien nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen wird und wie Verluste steuerlich mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Gleichzeitig zeigen wir, wie Investoren durch Gebäudeabschreibungen, Finanzierungskosten oder Erhaltungsaufwendungen auf dem Papier Verluste erzielen können, während der Immobilienwert langfristig steigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der aktuellen Rechtsprechung zur verkürzten Restnutzungsdauer von Gebäuden (BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23) und der Frage, welche Gutachten das Finanzamt anerkennen muss. Darüber hinaus behandeln wir die steuerlich relevante Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, einschließlich der aktuellen Rechtsprechung des BFH und mehrerer Finanzgerichte sowie der Möglichkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag. Auch typische Streitpunkte wie Toleranzgrenzen bei Abweichungen von Verkehrswerten werden erläutert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich Sanierungsmaßnahmen bei Immobilien: Wann Aufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind und wann sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nur über die Abschreibung berücksichtigt werden können. Zudem diskutieren wir aktuelle Entwicklungen bei energetischen Sanierungen, etwa im Zusammenhang mit der überarbeiteten IDW-Stellungnahme RS IFA 1 (2024) und der zunehmenden Bedeutung klimabezogener Modernisierungen. Die Folge bietet damit einen kompakten Überblick über aktuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsprechung rund um vermietete Immobilien – von Abschreibungsmöglichkeiten über Sanierungskosten bis hin zur steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Organisationen entwickeln. Der LEA-Podcast für zukunftsfähige Unternehmen.
Hier findest du Sven Kette auf LinkedIn: [https://ch.linkedin.com/in/svenkette](https://ch.linkedin.com/in/svenkette) Der Link zum Buch-Beitrag "Organisationale Ambivalenzen individueller Engagementdosierungen. Von High-Performern und Störenfrieden": [https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-48626-6_15 ](https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-48626-6_15) Svens Homepage bei der BFH: [https://www.bfh.ch/de/ueber-die-bfh/personen/zipidoyqznzm/ ](https://www.bfh.ch/de/ueber-die-bfh/personen/zipidoyqznzm/) Svens Profil-Seite bei Metaplan: [https://www.metaplan.com/de/person/dr-sven-kette/](https://www.metaplan.com/de/person/dr-sven-kette/) Und für alle Hörer*innen des becomebetter Podcasts gibt es ab sofort 15 % Rabatt auf die Neulandprodukte mit dem Code “becomebetter”. Hier geht es zur [Website von Neuland](https://www.neuland.com/) Melde dich jetzt für Season 5 des Zertifikatskurses an, der im September 2026 in Berlin und remote startet. Hier findest du mehr Infos dazu: [https://become-better.org/zertifikatskurs/](https://become-better.org/zertifikatskurs/) Wenn du Fragen zur Fortbildung hast oder dich anmelden möchtest, dann wende dich gerne per Mail an academy@become-better.org oder [Christina Grubendorfer über LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/christina-grubendorfer/). Mehr Infos zu unseren Gästen und alle Links zu dieser und allen anderen Folgen auf unserer Podcast-Seite: [https://become-better.org/podcast/](https://become-better.org/podcast/) Hier kannst du dein Buch-Exemplar von Christina Grubendorfer und Christina Ackermann bestellen: [The Real Book Of Work](https://www.amazon.de/Real-Book-Work-Organisationen-umdenken/dp/3800671549) Regelmäßig Neues von becomebetter erfahren?! Einfach unseren Newsletter abonnieren: [https://tinyurl.com/lea-newsletter](https://tinyurl.com/lea-newsletter) oder uns auf LinkedIn folgen: https://www.linkedin.com/company/3925422 Christina freut sich über deine Kontaktanfrage: https://www.linkedin.com/in/christina-grubendorfer/ Wenn dir der becomebetter Podcast gefällt, unterstütze ihn gerne: Hinterlasse eine 5-Sterne-Bewertung (z. B. auf [Apple Podcasts](https://podcasts.apple.com/de/podcast/organisationen-entwickeln-der-lea-podcast-f%C3%BCr-zukunftsf%C3%A4hige/)) sowie eine Rezension und abonniere ihn.
Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung der Monate Januar & Februar und beginnen in II R 19/24 mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt. Weiter geht's mit VIII R 14/23 und der Frage, ob der Zins aus einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt wurde, findet sich in VIII R 13/23. Erneut um Arbeitslohn geht es in VI R 18/24 und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt. Im Block PersG streifen wir IV R15/22 und die Frage, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler eigene Anteile erhält. IV R 12/23 legt fest, wann Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind. IV R 20/23 regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das "quoad sortem" in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist IV R 14/23 zu § 15b EStG: Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines Steuerstundungsmodells? In X R 20/22 schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen. GrESt: In II R 32/22 hatte der BFH zu entscheiden, wann die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung erhöht. In II R 20/23 hat der BFH noch einmal die strengen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt. Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in I R 9/23, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a Satz 1 auswirkt. Zuletzt besprechen wir in IV R 17/23 noch, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu behandeln sind. Folge direkt herunterladen
Gold über 5.500 US-Dollar, Silber mit über 50 % Plus im Januar – und dann der abrupte Absturz Ende Januar 2026: Diese Episode ordnet die extreme Volatilität an den Edelmetallmärkten ein und erklärt, warum Rekordhochs, Zentralbankkäufe, geopolitische Risiken und Zinshoffnungen plötzlich in eine scharfe Korrektur mündeten. Im Fokus stehen dabei auch die Folgen der Fed-Personalie Kevin Warsh und ihre Bedeutung für Inflation, Zinsen und Edelmetalle. Darüber hinaus beleuchten wir systematisch die steuerliche Behandlung von Gold und Silber: Einkommensteuer nach § 23 EStG, die Ein-Jahres-Haltefrist bei physischem Gold und auslieferbaren Gold-ETCs, die Umsatzsteuerbefreiung für Anlagegold nach § 25c UStG sowie die volle Umsatzsteuerbelastung von Silber. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Kauf von Silber im Zollfreilager im Ausland, die Abschaffung der deutschen Umsatzsteuerlagerregelung ab 1.1.2026 inklusive Übergangsfrist bis 2029 und die Frage, wann gebrauchtes Silber durch Differenzbesteuerung wirtschaftlich interessant sein kann. Abschließend geht es um Edelmetalle im Unternehmenskontext: Gold und Silber als Sachbezug, aktuelle BFH- und FG-Rechtsprechung, Pauschalsteuer, Sozialversicherung sowie praxisnahe Rechenbeispiele bis hin zum Gold-Sparplan als steuerfreier Gehaltsbestandteil. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Wie gründet man ein Unternehmen richtig – steuerlich und formal? In dieser Episode klären Christian Gebert und Fabian Walter, worauf es bei der Gründung im Jahr 2026 wirklich ankommt. Über 600.000 Neugründungen jährlich und ein angespanntes Arbeitsmarktumfeld machen das Thema aktueller denn je. Die beiden Experten besprechen unter anderem, wie vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können – gemäß der BFH-Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 18.11.2003 – VIII R 51/02) sofern eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Sie zeigen, wann eine Gewerbeanmeldung verpflichtend ist (§ 14 GewO) und warum erste Verluste vor dem Markteintritt gewerbesteuerlich oft nicht berücksichtigt werden (BFH, Urteil vom 19.04.2001 – IV R 63/00). Ebenso wird erläutert, wie der steuerliche Erfassungsbogen korrekt auszufüllen ist, ohne sich durch zu optimistische Prognosen zu hohen Steuervorauszahlungen auszusetzen (vgl. BFH, Urteil vom 15.10.1998 – IV R 70/97). Weitere Themen: die korrekte Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), Unterschiede zwischen Ist- und Sollversteuerung, Besonderheiten bei freiberuflicher vs. gewerblicher Tätigkeit (BFH, Urteil vom 18.12.2001 – VIII R 61/00), die steuerlichen Vor- und Nachteile von Holding-Strukturen, sowie wichtige Hinweise zu Krankenkassenpflichten und dem Gründungszuschuss nach § 93 SGB III. Anzeige: Die Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Welche steuerrechtlichen Entscheidungen prägten das Jahr 2025? Diese Episode liefert einen umfassenden Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20) erklärte den Solidaritätszuschlag (SolZ) trotz teilweiser Abschmelzung für verfassungsgemäß (§ 106 Abs. 1 Nr. 6 GG), da ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes bis mindestens 2030 fortbestehe. Ein Meilenstein für die Steuerabwehr ist die Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 27.05.2025 – 2 BvR 172/24, in der die Ablehnung einer mündlichen Schadensersatzvereinbarung zwischen Schwestergesellschaften durch das FG als willkürlich eingestuft wurde (Rz. 49: „unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar“). In BFH, Urt. v. 09.05.2025 – IX R 4/23 wurde erstmals der steuerlich rückwirkende Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach fehlerhafter steuerlicher Beratung anerkannt. Ebenfalls praxisrelevant: die Entscheidung zur Kassenführung bei Bargeldbetrieben. Im dritten Rechtsgang stellte der BFH klar (Urt. v. 18.06.2025 – X R 19/21), dass eine Schätzung zulässig ist, jedoch genauere Methoden vorrangig gegenüber pauschalen Richtsätzen sind. Zweifel an der Verwendbarkeit der amtlichen Richtsatzsammlung wurden erneut bekräftigt (Rz. 137). Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge urteilte der BFH (Urt. v. 16.01.2025 – III R 34/22), dass der Anscheinsbeweis nur mit substantiiertem Sachvortrag erschüttert werden kann; bloße Behauptungen reichen nicht. Dagegen erkannte der BFH im Fall eines Lamborghini (Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 12/21) trotz unvollständigem Fahrtenbuch und Luxus-Privatfahrzeugen eine betriebliche Nutzung als möglich an, was den Umgang mit dem Anscheinsbeweis weiter differenziert. Die Folge beleuchtet außerdem anhängige Verfahren zur Erbschaftsteuerprivilegierung von Betriebsvermögen (BVerfG, 1 BvR 804/22), zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG; BVerfG, 2 BvL 3/21), zum steuerlichen Grundfreibetrag im Verhältnis zum Bürgergeld (BFH, III R 26/24) sowie zu Fragen des Aufteilungsgebots bei Hotelumsätzen (EuGH-Vorlagen: C-409/24 bis C-411/24). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Wenn jemand stirbt, geht es um Trauer – und oft ums Erbe. In den meisten Fällen erbt der Staat über die Erbschaftsteuer mit – wären da nicht zahlreiche Schlupflöcher. Marcus und Bo klären, ob dieses System ungerecht ist. Oder sogar verfassungswidrig. #Steuerrecht #Erbschaftssteuer #Reform #Betriebsvermögen #Freibeträge #Superreiche**********In dieser Folge:00:03:20 - Grundlagen und ein kurioser Fall – Was ist die "Erbschaftssteuer" genau?00:12:33 - Schweizer Käse Erbschaftsteuer – Warum ist sie verfassungswidrig und wie könnte eine Reform aussehen?00:19:30 - Fazit / Wahres für Bares **********An dieser Folge waren beteiligt: Hosts und Autoren: Marcus Wolf und Bo Hyun Kim Produktion: Alex Hardt Faktencheck: Jule Dieterle, Kathrin Krautwasser Redaktion: Anne Göbel Expertin: Johanna Hey, Professorin für Steuerrecht, Universität zu Köln Expertin: Dominika Langenmayr, Professorin für Wirtschaftswissenschaften, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt **********Die Quellen zur Folge:LTO (2012): BFH hält Erbschaftsteuer für "im Kern verfassungswidrig"Hey, Johanna (2015): Neustart durch temporäre Abschaffung der ErbschaftsteuerNetzwerk Steuergerechtigkeit (2023): Warum die Erbschaftsteuer aktuell verfassungswidrig istDIW (2025): Reform der Erbschaftsteuer**********Weitere Beiträge zum Thema:Geschichte: Wirtschaftskriege bis hin zu TrumpDer Kodak-Effekt: Unternehmen sterben schneller als man denkt**********Habt ihr auch manchmal einen WTF-Moment, wenn es um Wirtschaft und Finanzen geht? Wir freuen uns über eure Themenvorschläge und Feedback an whatthewirtschaft@deutschlandfunknova.de.**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: TikTok und Instagram .
In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen. Wir starten mit II R 30/22 und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit II R 31/22 und II R 56/22 führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil II R 12/21 klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In II R 22/21 entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird. In II R 18/23 beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. IV R 36/22 konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil III R 45/22 konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In II B 23/25 (AdV) bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing & Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“. Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist. Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist. Weiter geht's mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
It's one of the most infamous Batman stories ever told: A Death in the Family (1988). Zach and Mike dive into the four-part saga where Jason Todd, the second Robin, went toe-to-toe with the Joker…and fans literally voted whether he would live or die. We break down the story beat by beat: Jason's search for his real mother, Joker's wild plan to sell a cruise missile in the Middle East, Ayatollah Khomeini making Joker a U.N. ambassador, Superman sucking up poison gas with “vacuum breath,” and of course—the brutal crowbar scene that sealed Jason's fate. Along the way, we cover the behind-the-scenes history of the 900-number call-in vote, Jim Starlin's dislike of Robin, and how close Jason actually came to surviving (spoiler: just 72 votes). It's comic book history, comedy, and chaos—the BFH way. Part of Our Rockin' Robin Summer. #batman #jasontodd #robin #joker #dccomics #dc #comicbookpodcast #comicbookhistory #brosfoesheroes Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 172/24 betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. 1 BvR 1718/24 beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In 2 BvL 15/14 geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt. Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22 geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R 40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften. Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
US-Präsident Donald Trump hat seine Steuerreform durch den Senat gebracht – und könnte damit auch für internationale Mitarbeitereinsätze neue Rahmenbedingungen schaffen. In der aktuellen Folge von “GMS to go” sprechen die Global-Mobility-Experten Susanne Härzke und Sebastian Gagsch über den "One Big Beautiful Bill Act". Erfahren Sie, wie die Streichung der umstrittenen Section 899 die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beeinflusst und welche Vorteile die geplanten neuen Regelungen für Grenzpendler:innen im Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden bieten. Zudem wird ein wegweisendes Urteil des BFH zum niederländischen 30-Prozent-Ruling diskutiert. Jetzt reinhören.
Wir starten mit IX R 32/23 und der Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Sodann streifen wir VIII R 32/21 zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich I R 39/21 und I R 47/21. Mit I R 45/22 reißen wir an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht. Im AdV Beschluss II B 54/24 bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil III R 14/23 entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann. II R 50/22 zeigt anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur, welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In I R 19/21 beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. IX R 14/24 beschäftigt sich erneut mit der bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind. In IV R 21/22 geht es um die Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich klärt VIII B 33/24, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann. Zum Abschluss folgt wie gwohnt noch ein Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
BFH #069 When Chris Rowland's wife gifted him a Cornerstone Gundog Academy membership for his birthday, neither of them realized it would spark a transformative journey into the world of science-based retriever training. In this captivating conversation, Chris shares how his background in psychology helped him appreciate the profound difference between dogs that work because they "get to" versus those that work because they "have to."Chris takes us through his evolution from casual hunter to devoted retriever trainer, detailing how he's successfully trained bench-bred show Labradors to perform at impressive levels in the hunting field and formal hunt tests. His main dog Weatherby stands just three master passes away from becoming only the 88th dog in history to achieve both AKC Champion and Master Hunter titles—a testament to the effectiveness of positive reinforcement training and the capabilities of show-line Labs.The discussion delves into fascinating comparisons between traditional force-based methods and science-based training, exploring how rewarding dogs for desired behaviors creates retrievers that work enthusiastically rather than out of obligation. Chris offers invaluable insights for handlers navigating both the hunting field and competitive hunt tests, emphasizing that while the skills overlap, the priorities and handling approaches differ significantly.For anyone training a retriever, Chris's parting wisdom resonates deeply: "Take your time, it's an ultra-marathon not a race." Through colorful anecdotes about his multiple dogs and newly-established Elmwood Labradors breeding program, he demonstrates that patience, consistency, and understanding canine psychology ultimately produces better results than rushing through training milestones.
Liegt ein umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch bei Bestechung vor? In dieser Folge besprechen Dr. Rosinus und Dr. Höink eine praxisrelevante und aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die strafrechtliche Einziehung von Taterträgen zu einer Minderung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage führen kann. Dem Urteil des BFH liegt eine Verurteilung eines Diplom-Ingenieurs wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zugrunde. Hierbei wurden Beträge, die aus zuvor erhaltenen Bestechungsgeldern stammten, eingezogen. Der BFH hatte zu entscheiden, ob diese Zahlungen im Umsatzsteuerrecht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage führen können. Dr. Höink erläutert die Entscheidungsgründe des XI. Senats des BFH, der eine in der Ertragsteuer längst geklärte Fragestellung nunmehr auch für das Umsatzsteuerrecht aufgreift und diese sowohl methodisch („steuerrechtliche Lösung“) als auch materiell-rechtliche („keine Doppelbesteuerung bei erfolgreicher Einziehung“) in vergleichbarer Weise beantwortet. Die Folge zeigt, wie steuerrechtliche Grundsätze auch bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten zur Anwendung kommen – und wie hochkomplex das Zusammenspiel zwischen Steuerrecht und Strafrecht sein kann. Hier geht‘s zur Entscheidung des BFH vom 25. September 2024, Az. XI R 6/23 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520017/ Hier geht's zur Folge „Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer“ https://rosinus-on-air.com/podcast/missbrauchsbekaempfung-in-der-umsatzsteuer/ Hier geht's zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/47-rosinusonair Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) ist Partner der auf Umsatzsteuerrecht, Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht spezialisierten INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Höink widmet sich schwerpunktmäßig den Fragen des Umsatzsteuer- und Zollrechts im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät seit 2005 nationale und internationale Mandate im Bereich der Umsatzsteuer / europäischen Mehrwertsteuer. Er ist zertifizierter Incoterms® Trainer. Nach dem Wechsel aus dem gehobenen Dienst der Finanzverwaltung fokussierte er die Beratung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf die Umsatzsteuer in einer renommierten Partnerschaft für spezialisierte, steuerzentrierte Rechtsberatung, war Partner für Indirect Taxes einer Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zuletzt 10 Jahre geschäftsführender Gesellschafter einer Spezialberatungsboutique. Dr. Höink ist erreichbar unter carsten.hoeink@indicet.de oder telefonisch unter +49 251 932119-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
BFH #068 What do retriever training and life's toughest challenges have in common? More than you might think. In this heartfelt conversation with CGA member Seth Vaughn, we explore how training a golden retriever named Rusty became not just about creating a hunting companion, but a journey of personal transformation and healing.Seth takes us from his Southern Illinois upbringing surrounded by outdoor pursuits to his pivotal moment witnessing a trained retriever at work in Arkansas. That experience changed everything, setting him on a path that would eventually lead to Cornerstone Gundog Academy. Through candid stories of both struggle and triumph, Seth reveals how patience during fetch-hold-release training created the foundation for Rusty's later success, and how discovering his dog's response to verbal praise unlocked new levels of confidence and drive.The conversation shifts from technical training insights to profound life lessons when Seth shares how dog training became his sanctuary during an exceptionally challenging 2023. Facing critical incidents as a police officer and his wife's serious car crash, Seth found clarity and restoration in those quiet moments working with Rusty. "Go train your dog" became more than advice—it became divine guidance that helped him navigate life's storms.With hunting stories that showcase Rusty's impressive abilities (including diving completely underwater for a duck and marking a teal at 75 yards), Seth demonstrates how solid training translates to real-world results. But perhaps the most valuable takeaway comes in his parting wisdom: "There's really only one thing that you can control—how much effort you put into it." In retriever training as in life, simply showing up consistently is the foundation of success.Ready to transform your relationship with your retriever while discovering unexpected lessons about patience, faith, and perseverance? This episode will inspire you to trust the process and train with your heart, not just your hands.
BFH #067: Ever wondered if you could train your own hunting retriever without professional help? James Rousse and his wife faced that question head-on when they brought home their Boykin Spaniel puppy, Benelli. What followed was a journey of patience, perseverance, and unexpected life lessons that transformed both dog and handlers.Growing up in the hunting culture of Louisiana, James always admired the incredible work of retrievers in the field. When the opportunity arose to get a dog of his own, he chose the compact yet energetic Boykin Spaniel breed and committed to training him personally using Cornerstone Gundog Academy's Complete Retriever course. Despite having no previous retriever training experience, James and his wife tackled each lesson as a team, videoing sessions to identify areas for improvement and holding each other accountable.The challenges were substantial – sweltering Louisiana heat that required creative solutions like training tents with fans, the need to modify standard hand signals for a smaller dog, and James's natural impatience being tested at every turn. Yet through consistency and focus on finding ways for their dog to win, they gradually built an incredible bond with Benelli. Their efforts culminated in a remarkable first hunting experience, where their young dog completed a challenging blind retrieve in foggy conditions that seemed impossible for a novice.Beyond the hunting skills, James shares how the training process became a lifeline during personal struggles, providing structure and purpose when he and his wife faced two miscarriages. Now expecting their first child, they've witnessed how Benelli has become increasingly protective of his pregnant "mom." James's perspective on dog training transcends mere obedience – it becomes a mirror reflecting our own character, teaching us patience, resilience, and emotional intelligence in ways we never expected.Ready to transform your relationship with your retriever? Visit cornerstonegundogacademy.com to learn how you can build an exceptional bond through structured training that brings out the best in both you and your dog.
Luzerner Kantonsspital schreibt 2024 rote Zahlen, BFH entwickelt Roboterarm für Personen mit Tetraplegie, Ausstellung «Panzerabwehr in der Schweizer Armee» im Museum Zeughaus Diessenhofen
Weiter geht's mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind. Wir starten mit BFH II R 15/22 und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in BFH I R 16/20 den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in BFH I R 3/21 nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In VI R 33/21 geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. IV R 26/22 beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen. Zuletzt bietet Christian Süß erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Niko Härting und Stefan Brink werfen zunächst (ab Minute 01:06) einen Blick auf den Fall Perkins Coie, der die Anwaltschaft weltweit schockiert. Der US-Präsident entzog mittels einer Executive Order der Wirtschaftskanzlei Perkins Coie LLP alle Mandate. Die Bundesbehörden wurden angewiesen, alle Dienstleister zur Offenlegung von Geschäftsbeziehungen mit Perkins Cole aufzufordern. Zudem lässt Trump untersuchen, ob amerikanische Großkanzleien gegen Antidiskriminierungsrecht verstoßen, indem sie weiße heterosexuelle Männer diskriminieren. Ab Minute 13:25 geht es um ein viel beachtetes BGH-Urteil zum immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO bei Spam-Mails (BGH v. 28.1.2025 - VI ZR 109/23). Der BGH verneint das Erfordernis einer ,,Erheblichkeitsschwelle“ für einen immateriellen Schaden, verlangt allerdings eine konkrete Darlegung des Schadens. Im Anschluss (ab Minute 21:59) diskutieren Härting und Brink eine Entscheidung des AG München über das (nach Auffassung des Gerichts fehlende) Recht einer Gerichtsvollzieherin zur Befragung der Nachbarn eines Schuldners nach dessen Aufenthaltsort. Siegeszug der DSGVO oder ärgerliches Missverständnis? Abschließend (ab Minute 32:14) wird eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO thematisiert (BFH v. 14.1.2025 – IX R 25/22). Dieser besteht auch gegen Finanzämter, einen unverhältnismäßigen Aufwand kann die Behörde dem Anspruch nach Auffassung des BFH in aller Regel nicht entgegenhalten.
Wie im vergangenen Monat sprechen wir gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Februar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Februar mündlich verhandelten Fälle. Fleißig war insbesondere der II. Senat, der gleich mehrere interessante grunderwerbsteuerliche Fälle veröffentlicht hat, sowie zwei Fälle zur Bedarfsbewertung von Kapitalgesellschaften. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start vom äußerst praxisrelevanten Urteil BFH II R 2/22, in dem die Begünstigung nach § 6a GrEStG bei der Ausgliederung aus einem Einzelkaufmann auf eine GmbH zur Neugründung bejaht wird. In BFH II R 46/22 erlebt man, dass die großzügige Haltung des BFH zu § 6a GrEStG bei der teleologischen Reduktion von Vor- und Nachbehaltensfristen ihre Grenze kennt. In BFH II R 14/23 behandelt der BFH die grunderwerbsteuerliche Einordnung einer Übertragung von Anteilen auf eine niederländische Stichting administratiekantoor, einem Vehikel, das einem bei niederländischen Bezügen in der Beratungspraxis regelmäßig begegnet. In BFH II R 36/21 wird die in der letzten Folge aufgeworfene Frage beantwortet (und verneint), ob die Grunderwerbsteuer insgesamt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen könnte. In BFH II R 15/21 beurteilt der BFH sodann die Bewertung von Anteilen an einer Familienholding nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn als Referenztransaktionen lediglich Anteilseinziehungen zu einem fixen Betrag des Nennwerts zur Verfügung stehen, die daher – so der BFH – nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurden. Entschieden hat der BFH aber auch, dass der Mindestwertansatz in Form des Substanzwertes bei Referenztransaktionen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG nicht einschlägig ist. In BFH II R 49/22 geht es um eine ähnliche Frage, in diesem Fall bei stark vinkulierten Anteilen an einer Familien-Holding, die nur im Familienkreis veräußert werden konnten und das praktisch nur mit einem sog. „Holding-Abschlag“ von 20%. Wir sprechen zudem über Werbungskosten durch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage einer WEG (IX R 19/24) und können berichten, dass das Urteil BFH IV R 11/22 ausgegangen ist, wie in der letzten Folge aus der mündlichen Verhandlung antizipiert. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß sprechen wir in dieser TAXpod-Episode über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Januar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Januar mündlich verhandelten Fälle. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start kurz vom Urteil II R 16/22, in dem es um die Grunderwerbsteuerbarkeit von Beteiligungskettenverlängerungen um zwischengeschaltete Personengesellschaften geht. Das Urteil ist – jedenfalls wenn es zur Anwendung kommt – bedeutsam und hat viele Auswirkungen, die wir noch in einer gesonderten Folge beleuchten werden. Anschließend sprechen wir über BFH v. 17. Oktober 2024 III R 1/23 und zur Frage, wann Mitternachtsgeschäfte die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gefährden können. BFH v. 20.11.2024 VI R 21/22 fragt sich sodann, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen an angestellte Manager zwingend zu Arbeitslohn führen muss. Hingegen beschäftigt sich BFH v. 19.11.2024 VIII R 26/21 mit der angesichts des volatileren Zinsumfelds immer praxisrelevanter werdenden Behandlung von Aufwendungen aus einem Zins-Swap Geschäft, hier konkret eine Ablösezahlung für eine vorzeitige (isolierte) Beendigung des Swap Geschäfts (sog. isolierter Close Out). Schließlich geht es in BFH v. 30. Oktober 2024 IV 19/22 noch um die erweiterte Kürzung, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet wird, der nur aus verbliebenen Immobilien besteht. Weiterhin berichtet Christian aus mündlichen Verhandlungen zum Anspruch auf Akteneinsicht aus der DSGVO (inkl. Schadenersatzansprüchen) in der Revision IX R 25/22, zu Einzelheiten bei der Außenhaftung der Kommanditisten nach § 15a EStG im Revisionsverfahren IV R 11/22 und zur Frage, ob die Remittance-Base-Besteuerung in UK eine Vorzugsbesteuerung iSd § 2 AStG darstellt, in der Revision IX R 37/21 Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Zinslose oder sehr niedrig verzinste Darlehen sind in der Familie oder unter Freunden weit verbreitet – doch steuerlich können sie zur Falle werden. In dieser Podcast-Folge erklären wir, warum ein fehlender oder zu geringer Zins als Schenkung gilt und damit schenkungsteuerpflichtig sein kann. Erfahren Sie, wie der Nutzungsvorteil eines zinslosen Darlehens bewertet wird, welche Zinssätze das Finanzamt ansetzt und warum die Schenkungsteuer bereits bei der Darlehensauszahlung fällig wird. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, wann das Finanzamt eingreift und welche Freibeträge gelten. Wir besprechen unter anderem: - BFH-Urteil vom 31. Juli 2024 – II R 20/22: Warum ein zinsgünstiges Darlehen zwischen Geschwistern zu einer Schenkungsteuer von 59.140 Euro führte – und wie der BFH den ursprünglichen Steuerbescheid um 170.300 Euro reduzierte. - BFH-Urteil vom 04. März 2015 – II R 19/13 (NV) (veröffentlicht am 03. Juni 2015): Warum auch zinslose Darlehen aus religiösen Gründen steuerpflichtig sein können – selbst wenn der Darlehensgeber keine Zinsen verlangen darf. - BFH-Urteil vom 27. November 2013 – II R 25/12 (NV) (veröffentlicht am 19. Februar 2014): Wie das Finanzamt Nutzungsvorteile aus zinslosen Darlehen als steuerpflichtige Schenkung ansetzt. Außerdem klären wir, warum auch Darlehen aus religiösen oder privaten Motiven nicht automatisch steuerfrei sind und welche Vertragsgestaltungen helfen können, unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. Ein kompakter Überblick für alle, die private Darlehen steuerlich sicher gestalten möchten! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
In der 55. Folge diskutieren Jörg F. Kurzenberger und Rainald Vobbe unter anderem über: ⏩ ein EuGH-Urteil vom 28.11.2024 zu steuerbaren Umsätzen bei Vertragsbeendigung durch Werksbesteller (C-622/23), ⏩ das EuGH-Folgeurteil des BFH vom 29.08.2024 zur Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers (V R 14/24; EuGH-Urteil vom 11.07.2024, C-184/23, Finanzamt T II), ⏩ ein weiteres BFH-Urteil vom 29.08.2024 wonach die Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten keine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt (V R 41/21), ⏩ sowie ein BMF-Schreiben vom 09.12.2024 zum Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten. Viel Spaß beim Zuhören!
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und dabei viele Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen. In dieser Folge beleuchten wir die wesentlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der neuen Wegzugsteuer für Kapitalanleger, die nun auch Investmentfonds wie ETFs umfasst und hohe Anforderungen an die Besteuerung stellt. Ist diese Regelung wirklich sinnvoll oder eher überschießend? Wir diskutieren außerdem die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Optionen. Der Wegfall dieser Beschränkung steht im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 7. Juni 2024 (VIII B 113/23) feststellte. Personengesellschaften profitieren von der Anpassung des § 6 Abs. 5 EStG, die eine erleichterte Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwestergesellschaften ermöglicht. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. November 2023 (BvL 8/13) umgesetzt. Dennoch gibt es verschärfte Regelungen, die eine Übergragung von Personengesellschaftsanteile auf Körperschaften betreffen. Weitere wichtige Themen sind die neuen Regelungen zu Kinderbetreuungskosten, Änderungen bei der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung und der erhöhte Erbfallkostenpauschbetrag. Auch die Anpassungen zur Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks im Zuge der Grundsteuerreform, wie sie der BFH in zwei AdV-Verfahren (II B 78/23, II B 79/23) entschied, und je der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets werden besprochen. Zudem wird der Abzug von Unterhaltsaufwendungen künftig nur bei Banküberweisung anerkannt – andere Zahlungswege, die Mitnahme von Bargeld, sind damit nicht mehr zulässig.
In der aktuellen Folge diskutieren Andreas Erdbrügger und Brigitte Körner unter anderem über: ⏩ ein Urteil des EuGH vom 4.10.2024, C-475/23 (Voestalpine), zum Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Beistellungen an einen Subunternehmer, ⏩ ein BFH-Urteil vom 17.7.2024, XI R 35/22, zur Rechnungsberichtigung bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften, ⏩ sowie über ein Urteil des BFH vom 17.7.2024, XI R 8/21, zum Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Mieterstrom. Viel Spaß beim Zuhören!
In der aktuellen Folge diskutieren Jörg F. Kurzenberger und Charlotte Pötters unter anderem über: ⏩ ein Urteil des EuGH vom 5.9.2024, C-83/23, in einem deutschen Verfahren zum Direktanspruch in der Umsatzsteuer, ⏩ ein BFH-Urteil vom 18.4.2024 zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und diesbzgl. tauschähnlichen Umsätzen (V R 7/22) ⏩ sowie über einen Vorlagebeschluss des BFH vom 20.6.2024, V R 30/23, zur Anwendung der Margenbesteuerung bei sog. Kaffeefahrten (EuGH-Vorlage). Viel Spaß beim Zuhören!
In dieser Episode gehen wir auf die steuerlichen Möglichkeiten für Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern, warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium, besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären, welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur doppelten Haushaltsführung: https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren, unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.
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Join Episode 70 of the Women's Empowerment Series with Dr Hynd and Ghazala Jabeen Ghazala is the Founder of the No.1 Marketing Machine! She had developped a 3 P's formula that helps people present like Pro'. Her speciality is Personal and Business Growth in the Sales and Marketing, Industry. Ghazala brings over 34 years of experience and proven success formulas to help fast-track success working with Independent Business Owners, Direct Sales Professionals, Network Marketers and Startups. Here is an impressive list of her achievements, recognition and awards: • Accomplished and acclaimed multi-award-winning Business Owner of No.1 Marketing Machine and Bollywood Burnout as seen on TV. • Creator of Million Dollar Professionals and Million Dollar Lady Leaders. • No1 Best-selling Author and captivating Keynote Speaker. • Recipient of the ‘Gary Speed – Forever Forward' Award from NWD • Awarded and authored as one of the '100 Most Successful Women around the World with GTC • Featured in the TV documentary 'The Asian Welsh' on BBC One Wales. • Honoured as an Ambassador for the NM Industry & featured on the 'Hall of Fame' with BFH. • Received the Lifetime Achievement Award from BB London Awards • Recognised and awarded as a 'World Superhero - Reaching Greater Heights' by LOANI. • Recognised and featured as a ‘World Leader' with TNMM Meet Ghazala Jabeen https://www.linkedin.com/in/ghazalajabeen
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Tom Braegelmann, Experte für Krypto- und Insolvenzrecht bei Annerton, erklärt die Spekulationsfrist bei Krypto im Zusammenhang des BFH-Urteils zur Besteuerung von Kryptowerten.
Tom Braegelmann, Experte für Krypto- und Insolvenzrecht bei Annerton, erklärt weitere Sachverhalte zum BFH-Urteil zur Besteuerung von Kryptowerten.
Tom Braegelmann, Experte für Krypto- und Insolvenzrecht bei Annerton, erklärt das BFH-Urteil zur Besteuerung von Kryptowerten und seine Auswirkungen.
Well, it looks like IT brought out the BFH, and I am able to post KITM summaries again! Woodward and Bernstein are no David Waldman and Greg Dworkin, though all four have made it their business to track not very bright guys when things get out of hand. Let's all follow the money: Silicon Valley Bank played fast and loose with investor money, but faster and looser than these banks are able to get away with. Other fast and loose banks hope to fill the vacuum. If we do not bail out fly-by-night hucksters, who will be left to huck? Donald Trump is going to run on the Gop ticket in 2024. He is. Ron DeSantis can stop wasting his time. Republicans who want a more pro-Ukraine contender or pro-anything that Trump is not interested in, can give up now. Fulton County investigators have turned up another perfect Trump phone call. The SEC found $8 million in Russian loans to Truth Social. None of that will slow Trump's destruction. Just ask Fox. Ho Wan Kwok, aka Miles Guo, and aka Guo Wengui is such a caricature Bond villain that his behavior would embarrass even Elon Musk. Of course, Steven KG Bannon would be Guo's chief henchman/fanboy. Disappointingly, it didn't take ninjas in a fleet of helicopters to finally arrest Guo on his million different charges. His lair did go up in flames though, so that's something. Kwok-Miles-Wengui was a basic Musk when it came to petty Twitter feuds, however. George Santos lies all the time. Well, that's a lie, George did tell the truth that one time when he bragged about making a half mil on commission selling expensive stuff to rich people. Now the FBI is looking into that as well.
Heute bei Irgendwas mit Recht: Prof. Rudolf Mellinghoff. Prof. Mellinghoff leitet das LMUDigiTax an der LMU München. Am LMUDigiTax werden im Schwerpunkt juristische Problemstellungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung sowie des Vollzugs des Steuerrechts erforscht. Ihr ahnt es bereits: Es gibt vielseitige Fragestellungen und Möglichkeiten für Eure individuellen Forschungsvorhaben. Bevor wir darüber sprechen, welche Themenbereiche spannend und im Rahmen einer Promotion durch Euch verfolgt werden könnten, berichtet Professor Mellinghoff über seinen vielseitigen Werdegang. Was hat ihn dazu bewogen, seine Karriere dem Steuerrecht zu widmen? Wie wird man Richter am Bundesverfassungsgericht? Warum sind elektronische Wahlcomputer nicht mit unseren Wahlgrundsätzen vereinbar? Wie kam es, dass er anschließend als Präsident des Bundesfinanzhofs tätig sein durfte? Inwieweit kann man auf Karriereziele hinarbeiten und inwieweit sollte man eher “nur” die Augen offen halten? Neben Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr spannenden Input zum Attac-Verfahren vor dem BFH sowie – und so schließt sich der Kreis – der Tätigkeit am LMUDigiTax. Viel Spaß!
In this episode, catch up with what we've been up to this week. April 26, 2022. GT got his old steel belly offer with a BFH, cleaned up his front harness wiring for ABS and fog lights and got his winch wired back up and his Master Pull Superline XD utralite all spooled on. GH is reigning lumen supremacy and more work on his move to St. George, UT. This week's Jeep of the Week, a 5 star review, plus new listener feedback. Tune in to hear a fresh new episode of the Northwest Jeepcast. Look for bonus content at patreon.com/nwjeepcast. --Visit Northridge4x4.com for all your Jeep needs and listen for a special coupon code. And follow us @nwjeepcast on Instagram, Twitter, YouTube and Facebook.
Taylor has made it her mission to inspire families to go outdoors and soak in the natural beauty, as well as documenting the inevitable challenges that come along with family hikes. And she and her family walk the walk - most literally! Berkshire Family Hikes began in 2019 and Taylor and her husband, Dan, decided they were going to do this thing! And countless hikes later, she has documented it all: the good, the bad, and sometimes, ugly, in a beautiful mash-up that is family life out on the trails. We cover a solid amount in this episode from tip #1: always have enough snacks! and a whole lot more, including Constitution Trail in Lanesboro, The Boulders, Springside Park, Monument Mountain trail, Appalachian Trail, the Taco Bell chopped into ledge at the Boulders' Pittsfield trailhead (mmmm, crunchy Gorditas :/), the Ashuwillticook Rail Trail, trails at Onota Lake, Taylor's entrepreneurship with Berkshire Family Hikes and Berkshire Macaroni Kids, marketing and selling content, her career turns, Instagram content, being authentic and finding your tribe, growing up in Dalton and starting a family in the Berkshires, "sky showers," forest bathing, being in the moment, immune system benefits of being barefoot in the grass and dirt, being heart-centered, being grounded, finding your form of meditation, climbing a tree, allowing children to challenge themselves and assessing risk on their own, tripping over roots, landing flat on your face and just going for it! ------ Taylor Staubach is the founder of Berkshire Family Hikes, an organization on a mission to inspire families to get outdoors in the Berkshires and beyond. Born and raised in the Berkshires, she is now a mom raising her kids here while, researching, writing, and rambling about the Berkshire Hills. Primarily an online resource, BFH offers family-focused trail reviews, place-based nature activities, child-paced hiking opportunities, and more. BFH also partners on the ground with local organizations such as Berkshire Natural Resources Council and South Berkshire Kids to provide engaging programs to encourage children to get outside and explore! Berkshire Family Hikes is dedicated to being the go-to community resource for family-focused outdoor recreation in the Berkshires. Berkshire Family Hikes website Berkshire Macaroni Kid website --- Support this podcast: https://anchor.fm/john-krol/support
Bread Financial (BFH) is a tech-forward financial services company. Ralph Andretta, President and CEO of Bread Financial, discusses BFH, as if was formerly known as Alliance Data. He talks about the growth in “buy now, pay later” and the outlook for consumer spending. Tune in to find out more.
In this part 2 of 2 episode with Aleks Svetski, Aleks and I explore the best way to buy, store, and spend your Bitcoin. We talk fees, online vs. physical wallets, and explore the lightning network. We also touch on the current state of Bitcoin, the energy production of mining, what happens when we hit the fix supply of Bitcoin, and much more! To start buying BTC now, check out Aleks' app Amber, and use code FULLYHUMAN for $10 of Bitcoin with your first purchase. Read Bitcoin, Chaos, and Order Read Bitcoin is a Pioneer Species (Exploring Bitcoin Mining Through the Lens of Ecology) To support the BFH podcast, click here! Follow BFH on Telegram, here.
Today's episode is all about Bitcoin, and why it is a potential portal into creating and sustaining a revolutionary new world. To understand Bitcoin, Aleks Svetski takes us back to the origins of money and highlights the ways in which the world truly has evolved (and collapsed) around monetary systems throughout history. We dispel the damaging narrative that the ‘money is the root of all evil', and highlight how in fact that the kind of money that we support is, for better or worse, going to take us into the new world order or be our salvation into true societal and personal liberation. Fiat or Bitcoin: the choice is yours! This is a 2 part episode. Part 1 is all about the “why bitcoin” and history of money, and in part 2 we will touch on how to actually buy Bitcoin, where to hold it, and applicable things like fees, and how to spend during this transitionary period as Bitcoin becomes a more adopted and stable currency. We will touch on Aleks' app Amber next time as well, which you can use code FULLYHUMAN for $10 worth of Bitcoin with your first Bitcoin purchase! To support the BFH podcast, click here! Follow BFH on Telegram, here.
This episode covers all things muscle checking, including my experience learning how to self-test and a Q&A with my friend and teacher Robbie Sher. The new Neurological Networks Self-Testing online course begins the first week of January 2022, and is available HERE for sign up now! The course is 1/2 off for the live launch, and will go up once the live session is complete. By purchasing the live course you will also be given access to the full course once it becomes formatted on the Neurological Networks platform. You can use code 'FULLYHUMAN' for a (one time) discount for any of the Neurological Network courses, including the upcoming muscle checking course! The other course that I do (daily) is linked HERE. And you can also listen to the teachers of the course interviewed back in episode 11 (Andrew) and episode 13 (Robbie). Hope to see you in class! To support the BFH podcast, click here. :)
Max Igan is an Australian activist for truth, freedom, and the power of human consciousness. In this episode we discuss Max's move to Mexico, the state of Australia, the stay vs. go debate, AI, transhumanism, the V, the role of cryptocurrencies, getting back to nature and reality, freedom, and hope. If you loved this episode, consider donating to Max by clicking here, and follow his Telegram channel for more. You can support the BFH podcast here. And follow the Becoming Fully Human Telegram channel here.
Today's episode is all things women. Cam chats about periods, birth control, body literacy, hormone health, self-worth, and more! A few of the resources mentioned in today's episode: Click the link below for article on: - Charting your menstrual cycle - High quality sleep - Sprout, soak, ferment your foods - Regenerative agriculture/ organic food/ questions to ask your food providers - Caffeine - The healing power of nudity - Finding an HRHP to work with at Justisse & and big THANK YOU to Mettā Man aka Pesche Bechter for the new high vibes BFH podcast intro tune. Love.