POPULARITY
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie - Version vom 21. Februar 2024Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2021 (Az. 42 Ca 16289/20)Kurzfassung der Entscheidungsgründe: 1. Fehlende ärztliche Untersuchung: • Die vom Kläger eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden von einer Ärztin ausschließlich auf Basis eines Online-Fragebogens über „au-schein.de“ erstellt. • Es gab weder eine persönliche noch eine telefonische Untersuchung oder bestehende Patientenbeziehung zur Ärztin. 2. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Beweisregeln: • Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dann ein Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit, wenn sie auf einer ärztlichen Untersuchung basiert. • Ohne Untersuchung handelt es sich nicht um eine „ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). 3. Kein Ausnahmefall durch COVID-19: • Auch während der Pandemie galt nach der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL), dass eine ärztliche Untersuchung für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. • Zwar waren telefonische Anamnesen bei bestimmten Erkrankungen vorübergehend zulässig, dies erfordert jedoch eine direkte ärztliche Befragung, die hier nicht stattfand. 4. Folge für den Kläger: • Da der Kläger keinen ausreichenden Beweis für seine Arbeitsunfähigkeit erbracht hat, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.ähnliche Podcastfolgen:1. Krankheit des Arbeitnehmers – welche Pflichten bestehen?Artikel:1. Personalgespräch bei Krankheit?Homepage:Anwalt Arbeitsrecht in Berlin
Deutschland ist viel krank. Das ließ kürzlich eine Debatte entflammen, ob der erste Krankheitstag nicht mehr bezahlt werden sollte – der sogenannte „Karenztag”. Klar, Krankfeiern ist so alt wie die Entgeltfortzahlung. Aber deswegen alle unter Generalverdacht stellen? Britta und Maraike haben dazu eine klare Meinung. Aber in dieser Episode wird vor allem beleuchtet, wie die Rechtslage eigentlich ist. Darf der Arbeitgeber wissen, was der Mitarbeiter hat? Darf er bei Zweifeln Nachforschungen anstellen? Den Angestellten bei der Gartenarbeit erwischen? Zum Amtsarzt schicken? Kleiner Spoiler: Die rechtlichen Möglichkeiten für Arbeitgeber sind begrenzt. Britta hat aber eine Spezialstrategie – nicht ganz astrein, aber wirkungsvoll. Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom ersten Tag an gleich geregelt ist. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum! In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses zahlt nämlich nicht der Arbeitgeber das Gehalt weiter – sondern unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse.Aber was bedeutet das konkret?Welche gesetzlichen Grundlagen greifen hier?Und worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten, um keine bösen Überraschungen zu erleben?Genau darum geht es in dieser Folge. Ich erkläre dir, was imEntgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht, welche praktischen Probleme in der Umsetzung entstehen und wie du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer damit richtig umgehst. Also, bleib dran!“-------Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.Willkommen bei „einfach recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal. Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.--------------------- Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.dehttps://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQhttps://www.facebook.com/@einfachrechthttps://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cvhttps://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt.Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freundenteilen. VielenDankdeinSandro unddein Teamder Kanzlei Wulf & Collegen.
Zu Beginn des Jahres war eine Debatte über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entbrannt. U. a. Allianz-Chef Oliver Bäte hatte gefordert, Beschäftigten am ersten Tag einer Krankmeldung keine Lohnfortzahlung mehr zu gewähren – und sowohl Zuspruch als auch Kritik erhalten. Wir blicken auf die Vor- und Nachteile, die eine solche Änderung der Regelungen zur Entgeltfortzahlung hätte. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland Sachverhalt: Kläger: Seit 2002 als Lagerarbeiter beschäftigt, Bruttogehalt 3.612,94 €. Vorfall: Beklagte: Kürzte die Vergütung und verweigerte die Entgeltfortzahlung mit Verweis auf Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Beweiswert der Bescheinigung: Grundsätzlich sind Bescheinigungen aus Nicht-EU-Staaten gleichwertig, wenn der Arzt klar zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheidet. In diesem Fall hat die Gesamtwürdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz jedoch gefehlt. Auffälligkeiten im Einzelfall: Bescheinigung für 24 Tage ohne Wiedervorstellung. Reisebuchung und Rückreise trotz attestiertem Reiseverbot. Wiederholte Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt nach Urlaubszeiten (2017, 2019, 2020). Folge: Diese Umstände begründen ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung. Der Kläger trägt nun die volle Darlegungs- und Beweislast für seine Arbeitsunfähigkeit. Artikel: 1. Krankschreibung nach Kündigung´ 2. Ende der Krankschreibung - wann am letzten Tag? 3. Anzeige der Arbeitsunfähigkeit- was ist zu tun? Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin
In diesem Podcast erklären Christian Wiszkocsill und Franziska Grimm, wann Arbeitnehmer auch ohne Arbeitsleistung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben – und das nicht nur im Krankheitsfall! Wir werfen einen Blick auf § 616 BGB und klären, welche persönlichen Ereignisse oder familiäre Notfälle als mögliche „Verhinderungsgründe“ gelten und eine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers rechtfertigen können. Erfahren Sie, wie lange eine solche Arbeitsverhinderung dauern darf, und warum tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen eine große Rolle spielen. Themen der Episode: Grundsatz: „Ohne Arbeit keinen Lohn“ Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen unvermeidbarer kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 616 BGB Verhinderungsgründe im Sinne von § 616 BGB Dauer einer Verhinderung Abänderung und Ausschluss des § 616 BGB Weitere gesetzliche Ansprüche auf bezahlte Freistellung bei persönlichen Leistungshindernissen Seminarempfehlung aus dem Podcast: Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128 Arbeitsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/br129
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder beschäftigen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit der Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 08.08.2023 (AZ: 1 Sa 41/23). Das LAG musste über die Vergütungszahlung während einer Quarantäne wegen einer symptomlosen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus urteilen.
Im 3. Teil unserer Serie zum Thema "FAQ Krankenstand" wollen wir das Thema Arbeitsunfall genauer unter die Lupe nehmen und auch hier klären wir wieder, welche Pflichten der Arbeitgeber hat und wie es mit der Entgeltfortzahlung aussieht. Was ihr im 3. Teil zu hören bekommt ... ... ist eine Antwort auf die Frage "Was ist ein Arbeitsunfall?" Auch behandeln wir den Unterschied zur Berufskrankheit und klären auf, welche Pflichten der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall hat. Auch wie hoch das Entgelt im Falle eines Arbeitsunfalls ist beantworten wir für euch. Zu Gast im Steueraffen Studio ist Personalabrechnerin Christine Höller von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Wir setzen unsere Serie zum Thema "FAQ Krankenstand" fort. Im 1. Teil haben wir uns mit den Pflichten des Dienstnehmers bei Erkrankung beschäftigt und was passiert, wenn man den Pflichten nicht nachkommt. Eine Frage, die offen geblieben ist, dreht sich um die Entgeltfortzahlung. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ... ... sind Antworten auf Fragen wie zB. "Wie viel Geld erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber im Falle eines Krankenstandes?", "Bekommt auch der Arbeitgeber Ersatz für den Krankenstand in irgendeiner Form?", etc. Zu Gast im Steueraffen Studio ist unsere Expertin Christine Höller von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Wann dürfen Arbeitgeber die Rechtmäßigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln? Die Frage ist für die Beschäftigten wichtig, weil ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung davon abhängt.
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz könnte der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen, wenn der Grund der Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Nach der Rechtssprechung, ist bei Sportunfällen zu unterscheiden zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Sportarten, weil für die nicht gefährlichen Sportarten ggü. dem allg. Lebensrisiko keine Besonderheiten angenommen werden. Eine gefährliche Sportart soll dann vorliegen, wenn das Verletzungsrisiko so groß ist, dass auch ein gut ausgebildeter Sportler bei sorgfältiger Beachtung aller Regeln dieses Risiko nicht vermeiden kann. Aber was ist nun mit Freizeitsportarten wie Fußball oder Skifahren? Maja Lukac und Arne Schrein erklären die Besonderheiten. Themen in der heutigen Folge: Verantwortlichkeit des Schuldners leichtfertiges und vorsätzliches Verhalten zur Erfüllung eines Tatbestandes gefährliche vs. nicht gefährliche Sportarten Individuelle Prüfung im Einzelfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar aus dem Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
Es ist kalt und nass da draußen, und die Erkältungserkrankungen nehmen zu. Corona ist auch noch da. Im Herbst und Winter steigt die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt tage- oder sogar wochenweise ausfallen. Ronald und Carsten unterhalten sich in dieser Folge über Krankmeldungen und Arbeitsunfähigbescheinigungen. Sie zeigen auf, dass es normalerweise Entgeltfortzahlung gibt und dass man normalerweise keine Kündigung fürchten muss, wenn ArbeitnehmerInnen nicht mit Krankheit „drohen“… Es lohnt sich, den beiden Podcastern in dieser Folge zuzuhören. Denn die Frische BRise ist für die betriebliche Praxis da.
Vom wilden Rauchen während der Arbeitszeit über die betriebliche Übung und Kündigung bis hin zum verschuldeten Krankheitsfall bei gefährlichen Sportarten und Liebe am Arbeitsplatz – die Rechtsanwälte Sandra Becker und Arne Schrein besprechen im heutigen Podcast spannende und kuriose Fälle aus der aktuellen Rechtsprechung. Themen in der heutigen Folge: Wilde Pausenzeiten – Rauchen während der Arbeitszeit? Betriebliche Übung – Ansprüche aus Gewohnheitsrecht? Kavaliersdelikt oder Arbeitszeitbetrug? Gefährliche Sportart – keine Entgeltfortzahlung? Compliance-Vorschriften mit Verhaltensregeln? Flirt-Paragraph zum Betriebsfrieden? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
Krank – und jetzt den Arbeitgeber informieren! Doch wie muss ich mich eigentlich krank melden? Kann der Arbeitgeber mir vorscheiben, dass ich anrufen muss und nicht per WhatsApp schreiben darf? Unsere Rechtsanwälte Carolin Wiesbauer und Fabian Baumgartner klären auf. Themen in der heutigen Folge: Was sagt das Gesetz dazu? Kann der AG die Art der Krankschreibung eingrenzen? Kann der AG Kommunikationswege verbieten? Welche Mitbestimmungsrechte hat der BR? Welche Neuerungen gibt es zum Thema Krankheit udn Entgeltfortzahlung? Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Fält ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, ebenso wie während der Krankheit. Gleiches gilt für die Weiterzahlung des Entgelts während des Urlaubs. Unklar ist jedoch häufig, wie der forzuzahlende Lohn zu berechnen ist und ob neben dem Grundlohn auch andere Entgeltbestandteile in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.
Wie funktioniert die französische Sozialversicherung? Gibt es wie bei uns gesetzliche und private Versicherungen? Wie beantrage ich meine Gesundheitskarte, die "carte vitale"? Was tue ich, wenn ich krank werde und für eine Firma arbeite, muss ich dann direkt zum Arzt gehen oder gibt es wie in Deutschland 3 Tage lang eine Entgeltfortzahlung, bevor die Krankenkasse einspringt? Wie läuft das für Studenten mit der Krankenversicherung? Und warum zur Hölle ist in den Notaufnahmen in Frankreich immer die Hölle los? Auf diese Fragen und noch einige mehr, die ihr mir bei Instagram gestellt habt, antworte ich in dieser Folge. Ich erzähle euch ausserdem einige Anekdoten zur französischen Mentalität in Bezug auf Krankheit und Medikamenteneinnahme. Weiterführende Infos: - Infos für Expats: tps://www.connexion-emploi.com/de/a/arbeitsrecht-und-sozialversicherung-in-frankreich#Sozialversicherung https://www.nextstation.com/de/frankreich/gesundheitssystem-frankreich - Liste mit deutschen Ärzten in Paris und Umkreis: https://allemagneenfrance.diplo.de/blob/1392494/2ef92f5f3b8ebf82f967b63957a024bf/paris-aerzteliste-datei-data.pdf - Zusatz Min 14: Ob man erst nach 3 Tagen eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen muss oder ab dem 1. Tag, hängt auch von den jeweiligen Betriebsvereinbarungen und der "ancienneté" ab, also wielange man schon beschäftigt ist (i.d.R. gelten die 3 Karenztage nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit) - Artikel zu den Streiks in den Notaufnahmen 2019: https://www.leparisien.fr/societe/greve-des-urgences-comprendre-la-crise-en-cinq-minutes-11-06-2019-8090730.php - Artikel zum Pflegemangel und Bettenabbau: https://www.20minutes.fr/sante/3159611-20211028-hopital-public-solutions-enrayer-penurie-soignants
Arbeitsrecht powered by FGS: Herbstzeit = Erkältungszeit | Was gibt es Neues zur Arbeitsunfähigkeit? Nicht nur die Zahl der Corona-Infektionen steigt. Viele Beschäftigte leiden gerade auch heftig unter „normalen“ Erkältungen. Kein Wunder also, dass sich in den Betrieben die Krankmeldungen häufen. Die Rechtsanwältin Dr. Sandy Siegfanz-Strauß und die ArbRB-Redakteurin Petra Rülfing nehmen das zum Anlass, um sich eingehend mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit zu beschäftigen. Gibt es z.B. auch Teil-Krankschreibungen, wie ist die praktische Relevanz der neuen BAG-Entscheidung zur Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung und können Beschäftigte sich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen? Frage: Fragen Ärzte vor einer Krankschreibung nach der Art der beruflichen Tätigkeit? Rückmeldungen gerne an ruelfing@otto-schmidt.de Weiterführende Beiträge zum Thema gibt es im ArbRB: Kleinebrink, Das Ende des hohen Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Krankschreibungen „per Knopfdruck“? Zu den Auswirkungen neuer telemedizinischer Möglichkeiten, ArbRB 2019, 147 Schulte, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Einheit des Verhinderungsfalls, ArbRB 2020, 185 Reinhard, Handlungsoptionen des Arbeitgebers bei Krankheit – Eine Fahrt ins Ungewisse? ArbRB 2018, 317 Nutzen Sie das Probeabo ArbRB ottosc.hm/arbrbzs oder die Datenbank Aktionsmodul Arbeitsrecht mit allen Inhalten zum Arbeitsrecht ottosc.hm/osoaka
Es geht hier um die Frage, ob ein ungeimpfter Arbeitnehmer bei behördlicher Quarantäne wegen Corona einen Lohnanspruch/ Entgeltfortzahlungsanspruch hat. In den Medien wurde es so dargestellt, dass dies ab November 2021 nicht mehr der Fall sein sollte, was nicht stimmt. Kurz erklärt: 1. Lohnfortzahlung bei Quarantäne für nicht geimpfte Personen 2. Entgeltfortzahlung bei Erkrankung an Corona in Bezug auf ungeimpfte Personen Mehr Informationen dazu: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/news/ohne-impfung-kein-lohn/
Ganz aktuell hat sich das BAG (Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21) mit der Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung beschäftigt. Wir ordnen den Fall in grundsätzliche Überlegungen ein und geben einen Überblick, was der Arbeitgeber tun kann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die AU-Bescheinigung eines Arbeitnehmers nicht den Tatsachen entspricht. Wie kann der Arbeitgeber adäquat reagieren und sich so von der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung befreien?
Rehamanagement-Oldenburg kommt beim Reha-Management immer auch wieder mit fraglichen Vorgehen von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern ins Kontakt. In der Regel geht es um die Verhinderung von Leistungen. Manchmal erscheint es, dass die Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen bei Unfallopfern ausgenutzt wird. Und KrankenkassenmitarbeiterInnen sind, wie ein aktueller Fall, zeigt beratungsresistent. Und dann muss auf einmal zugegeben werden, dass Krankengeld doch weitergezahlt wird.
Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt kürzen, weil er nicht geimpft ist und solange nicht arbeiten kann? Diese Frage klären Sandra Becker und Niklas Pastille. Themen in der heutigen Folge: Bekomme ich Entgeltfortzahlung nach § 3 EfZG? Was sagen die Arbeitsgerichte? Weitere Informationen zum Thema: Corona-Krise → https://www.betriebsrat.com/wissen/coronavirus
Petra Rülfing, verantwortliche Redakteurin "Arbeitsrecht-Berater" im Interview mit unserem Experten Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Fachanwalt für Verwaltungsrecht: Die Infektionszahlen steigen und immer mehr Arbeitnehmer müssen sich in Quarantäne begeben. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich (Erkrankung an Covid19, Verdacht einer Corona-Infektion oder Rückkehr aus einem Risikogebiet). Ob und insbesondere unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer in diesen Fällen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, ist umstritten. Das fängt schon bei den möglichen Anspruchsgrundlagen an: In welcher Konstellation ist § 3 EFZG, § 56 IfSG oder § 616 BGB einschlägig? Und welche praktischen Konsequenzen haben die verschiedenen Ansätze? Diesen Fragen geht die erste Folge des Arbeitsrecht-Podcast nach.
Das Thema Sozialversicherung ist in der Corona-Krise für Unternehmen in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. Zum Beispiel ist zu klären, wie mit Krankschreibungen, Entgeltfortzahlung und Verdienstausfall umzugehen ist. Finanziell angeschlagene Unternehmen können außerdem möglicherweise Beiträge für ihre Arbeitnehmer nicht zahlen und müssen Stundungen beantragen. Und was können Arbeitgeber zusätzlich für die Gesundheitsvorsorge tun? Über diese und weitere Fragen sprechen wir in unserer aktuellen Podcast-Folge.
Du hast Fragen? Der kleine Arbeiter hilft dir gerne weiter! Hier als Kommentar, in den sozialen Medien oder per Mail an mail@derkleinearbeiter.de. Corona stürzt die Wirtschaft in die Krise. Es geht um Kurzarbeit, fristlose Kündigung, Änderungsverträge, arbeitgeberseitiger Stopp von Entgeltfortzahlung usw. ABER: Die Corona-Krise hebelt keine Arbeitsgesetze aus. Wir wollen deshalb die Gelegenheit nutzen, um Arbeitnehmer*innen die drängensten Fragen zur ihrem Arbeitsplatz zu beantworten und Gesetzestexte und Verordnungen verständlich an den Mann und die Frau bringen.
Coronavirus & Arbeitsrecht - aus aktuellem Anlasse machen wir heute eine Podcastfogle, in der wir die häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen bzgl Coronavirus beantworten lassen. Zu Gast im Studio ist Arbeitsrechtexpertin Mag. Jessica Ghahramani-Hofer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). Sie beantwortet uns, ob man als Arbeitnehmer/in aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben darf, welche Regelungen hinsichtlich Entgeltfortzahlung bei einer behördlich angeordneten Maßnahme (zB Quarantäne) bestehen, ob man verpflichtet ist, Dienstreisen in betroffene Regionen zu machen, uvm. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuer- und arbeitsrechtliche Fragen.
Themen heute: Arbeitsrechtliche Fragen zum Corona-Virus: Zahlt der Arbeitgeber bei Corona-Quarantäne? Meetings und Messen werden abgesagt, Kindergärten und Schulen werden geschlossen und Arbeitsplätze bleiben leer. Das Corona-Virus hat unseren Alltag erreicht. Wie stellt sich die rechtliche Situation für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne und Zwangsurlaub dar? Krankschreibung und Krankengeld: Wer zahlt das Gehalt im Krankheitsfall? Im ersten Schritt gilt bei einer Erkrankung infolge einer Corona-Infektion dasselbe wie bei anderen Krankheitsfällen, erklärt Prof. Dr. Simon A. Fischer, Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule – The Mobile University. Man meldet sich beim Arbeitgeber unverzüglich krank und lässt sich vom Arzt krankschreiben. Dann zahlt der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen das Gehalt in voller Höhe weiter. Innerhalb dieses Zeitraums wird man in der Regel wieder gesund. Sollte das nicht der Fall sein, zahlt die Krankenkasse im Anschluss das sogenannte Krankengeld. Quarantäne: Homeoffice oder Entschädigungsleistungen Sollte es sich um eine staatlich angeordnete Quarantäne handeln und dem Arbeitnehmer dadurch die Ausübung seines Berufs für eine bestimmte Zeit untersagt werden, dann merkt der Arbeitnehmer kaum einen Unterschied zur oben beschriebenen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Denn nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) erhält der Arbeitnehmer sechs Wochen lang eine Entschädigungsleistung gezahlt, die der Höhe des Verdienstausfalls entspricht. Dies gilt natürlich nur, wenn er tatsächlich nicht arbeiten darf und einen Verdienstausfall hat. Bei Arbeitnehmern, die im Homeoffice arbeiten können, greift die Entschädigungsleistung nicht. Im wohl unwahrscheinlichen Fall, dass die Quarantäne länger als sechs Wochen dauert, würde ab der siebten Woche eine Entschädigung gezahlt, die den Leistungen des Krankengeldes entspricht. Verhalten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle einer Infektion Wenn kein Quarantänefall vorliegt, sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber in jedem Fall unverzüglich über die Infektion informieren. Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und somit auch für die nicht infizierten Kollegen. Arbeitgeber können in diesem Fall eine Tätigkeit im Homeoffice anweisen oder, sollte dies nicht möglich sein, den infizierten Arbeitnehmer freistellen. Zwangsurlaub: Was passiert, wenn der Betrieb schließt oder Arbeitnehmer freigestellt werden? Wenn der Arbeitgeber sich entscheidet, seine Arbeitnehmer nicht arbeiten zu lassen, muss er trotzdem weiter das Gehalt bezahlen. Seinen Urlaub muss man dafür nicht opfern. Hier liegt ein Fall des sogenannten Annahmeverzugs vor (vgl. § 615 BGB). Wenn das eigene Kind erkrankt ist: Wer kümmert sich? Wenn ein Kind während der Krankheitsphase der Beaufsichtigung und Betreuung bedarf, muss sich ein Elternteil dies vom Arzt attestieren lassen. Dieses Attest wird umgangssprachlich auch „Kindkrankschreibung“ genannt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Die Beschäftigung von Rentnern wirft oft viele Fragen beim Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. In Zeiten des Arbeitskräftemangels werden Fachkräfte und Arbeitskräfte dringend gesucht. Für viele Rentner bietet eine Nebenbeschäftigung die Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern. Als Steuerberater werden wir oft gefragt, welche Besonderheiten gibt es bei der Anstellung von Rentnern und wie sieht es mit den Arbeitgebernebenkosten und den Sozialversicherungsabzügen des Arbeitnehmers aus. Darüber sprechen wir in der heutigen Folge. Im Teil 1 erläutere ich, wie hoch die Beiträge der Sozialversicherung in 2020 sind, was beim Hinzuverdienst des Rentners zu beachten ist, was eine Regelaltersgrenze, eine Altersvollrente und eine Altersteilrente sind. Wir betrachten die Behandlung der Rentner für langjährig Versicherte vor Erreichen der Altersgrenze für Altersteilrente und Altersvollrente. Wir besprechen Besonderheiten bei Rentnern mit einer privaten Krankenversicherung, bei Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüchen und Kündigungsfristen. weiterlesen Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünschen nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Wenn jemand krank ist, übernimmt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen und zahlt das Gehalt weiter. Diese Frist kann aber nicht einfach mit einem neuen Krankenschein für eine neue Krankheit verlängert werden.
Für den Volkssport Fußball hat das BAG bereits im Jahr 1976 ausgeführt: "Fußball ist zwar ein Kampfspiel, das körperlichen Einsatz erfordert und bei dem Verletzungen nicht auszuschließen sind (…) Die Teilnahme an einem Fußballspiel ist eine allgemein gebilligte und übliche sportliche Betätigung." Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer*innen nicht verbieten, in der Freizeit Sport zu treiben, auch wenn es sich um eine Sportart handelt, bei der Verletzungen oft vorkommen. Sofern der Arbeitnehmer seine Kräfte richtig einschätzt und die anerkannten Regeln des jeweiligen Sports beachtet, behält er auch seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Themen für heute: Wie weit kann der Arbeitgeber in die Freizeitgestaltung der Arbeitnehmer hineinreden? Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO Beschränkungen der Freizeitgestaltung Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Freizeitbeschränkung Entfall der Entgeltfortzahlung
Wir haben eine E-Mail von einem BR bekommen und möchten diese gerne mit Ihnen besprechen, es geht um das immer aktuelle Thema Arbeitszeit und Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Die Themen für Heute: Wie werden die Arbeitsstunden an Krankheitstagen berechnet? Gibt es eine Unterscheidung bei Krankschreibungen mit und ohne AU? Darf der Arbeitgeber einzelne Mitarbeiter oder ganze Abteilungen zur Arbeit an Feiertagen auffordern oder sogar "zwingen"?
Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre angepasst. Dafür für wurde extra eine Expertenkommission eingerichtet, die über die Höhe des Mindestlohns entscheidet. In dem Gremium sitzen je drei stimmberechtigte Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Ende Juni tagte die Kommission. Das Ergebnis: Der gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar 2019 auf voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde steigen. Die Themen für Heute: Worum ging es in dem Fall? Was bedeutet das? Wie hoch ist der momentane Mindestlohn? Was ist die Empfehlung der Kommission an die Bundesregierung? Was sind Ausschlussfristen? Wie kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung sonst noch ausgeschlossen werden?
In der zweiten Folge unseres Podcasts zum Thema Verlust der Arbeitskraft aus medizinischen Gründen befassen wir uns mit den Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
„Die unselbständig Beschäftigten werden ziemlich willkürlich in zwei Gruppen gespalten“ – Momentaufnahme 1969 zum Stand der Gleichstellung von Angestellten und Arbeitern im KrankheitsfallMit massiven Streiks haben sich die Arbeiter 1957 eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zwar erkämpft, doch es war nur ein Teilerfolg gewesen. Denn damals stimmten die Arbeitgeber einer Entgeltfortzahlung lediglich in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns zu und das über einen Zeitraum von 4 Wochen. Bei Kurzerkrankungen gab es 3 Karenztage. Da waren die Angestellten in der Bundesrepublik besser gestellt als die Arbeiter, denn sie hatten bereits einen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung im Fall einer Erkrankung, die bis zu 6 Wochen andauern konnte. Dies sollte sich nach dem Willen der damaligen Großen Koalition noch vor der Bundestagswahl 1969 ändern. Die ersten Versuche von 1955 Die Idee einer gesetzlichen Gleichstellung im Krankheitsfall von Angestellten und Arbeitern wurde schon mal aufgegriffen: bereits im März 1955 brachte die SPD-Fraktion - damals in der Opposition - einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, der den Titel trug "Gesetz zur Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall". Die damalige Regierung brachte jedoch diesen Vorschlag zu Fall. Es blieb also bei diesen Unterschieden für weitere Jahre - gängige Klischees über die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten blieben weiterhin auch vor dem Gesetz bestehen. So fragte "Die Zeit" noch am 13. September 1968 in einem Artikel, ob die "Arbeiter - Menschen zweiter Klasse" seien. Doch jetzt wurde auch in Bonn die Zeit dazu reif, eine Gleichstellung der Arbeitnehmer auch gesetzlich herbeizuführen. Langwierige Suche nach einem Kompromiss Man begab sich auf die Suche nach Kompromissen, denn jede Bundestagsfraktion hatte ihre eigenen Vorstellungen darüber, wie die gesetzliche Regelung auszusehen hat. Denn eines hatte man damals auch noch vor Augen: man befand sich vor der Bundestagswahl und es galt für die Parteien, ihre jeweilige Wählerschaft bei diesem Gesetzesvorhaben möglichst zu schonen. Dem Kompromiss der wochenlangen Beratungen in den Gremien stimmte der Bundestag letztlich am 12. Juni 1969 mit 388 gegen 38 Stimmen zu. Das Gesetz, das die Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Fall einer Erkrankung verbriefte, trat am 1. Januar 1970 in Kraft. DW-Mitarbeiter Dieter Kloss ging in einem Feature im November 1969 der Problematik der Klischees über Unterschiede zwischen den Angestellten und den Arbeitern sowie ihrer Gleichstellung bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach. Andreas Zemke Redaktion: Diana Redlich