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Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
In dieser Episode von "Gut durch die Zeit" beleuchte ich die vielschichtige Thematik der alternativen Streitbeilegungsverfahren mit Professor Reinhard Greger, einem ehemaligen Bundesrichter. Wir erörtern die Herausforderungen und Entwicklungen in der Mediation und deren Rolle innerhalb der aktuellen Reformvorschläge für ein bundeseinheitliches Justizportal. Professor Greger plädiert für einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl traditionelle als auch alternative Verfahren umfasst und betont, dass digitale Initiativen in die Gestaltung eines einheitlichen Justizportals integriert werden sollten. Wir diskutieren zudem die Verantwortung der Justiz, Bürger über alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten zu informieren und die Bedeutung des Projekts "Recht ohne Streit", das umfassende Informationen zu Streitbeilegungsverfahren bereitstellt. Letztlich ermutigen wir zur fortwährenden Diskussion über die Integration alternativer Verfahren in die Justizlandschaft und die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels.
Mit seiner Zollpolitik stürzt Donald Trump das Land und die Welt in die Krise. Die Aktienmärkte brechen ein, Billionen Dollar werden innerhalb von nur wenigen Tagen vernichtet. Für viele Amerikaner:innen bedeutet das nicht nur eine unsicherere, sondern auch eine ärmere Zukunft. Immer mehr Menschen wollen sich den Wahnsinn Donald Trumps und seiner Gefolgsleute nicht mehr gefallen lassen. Am Wochenende gehen Millionen gegen den Präsidenten und seine erratische Politik auf die Straße. Auch aus der Wirtschaft und sogar aus dem republikanischen Establishment kommt scharfe Kritik. Ist der Widerstand, auf den die Welt seit Wochen gewartet hat, nun endlich erwacht? Und was kann er bewirken? Kann er Donald Trump stoppen? Darüber sprechen wir in dieser Folge von "Bei Burger und Bier". Viel Spaß beim Hören! Die Dinge verändern sich schnell. Nachdem wir mit unserer Aufnahme fertig waren, haben sich gleich mehrere wichtige Wirtschaftsvertreter gemeldet und Trumps Zollpolitik kritisiert. Der Milliardär, Hedge-Fonds-Manager und Trump-Unterstützer Bill Ackman schrieb auf X, die Zölle kämen einem "wirtschaftlichen Atomkrieg" gleich. Jamie Dimon, der Chef von JPMorgan Chase, der größten Bank der Welt, warnte vor Inflation und einer möglichen Rezession. Und er schickte gleich noch eine düstere Warnung hinterher: "Wirtschaftliche Kriegsführung hat in der Vergangenheit zu militärischer Kriegsführung geführt." Der Oberste Gerichtshof entschied am Montag, dass die Trump-Regierung mutmaßliche Gang-Mitglieder vorerst weiterhin unter Verwendung des sogenannten "Alien Enemies Act" abschieben darf, dessen Anwendung eigentlich für Zeiten des Kriegs und feindlicher Invasionen gedacht ist. Trump begrüßte die Entscheidung. Außerdem stoppte der oberste Bundesrichter, John Roberts, vorerst die Rückführung eines Mannes, der fälschlicherweise in eine berüchtigte Massenhaftanstalt in El Salvador abgeschoben wurde (mehr du den Abschiebungen findet ihr in unserer letzten Folge: "Trump vs. Gerichte"). Und das, obwohl sogar die Trump-Regierung zugegeben hat, dass es sich bei der Abschiebung um einen "Verwaltungsfehler" gehandelt habe. Der Mann, Kilmar Armando Abrego Garcia aus Maryland, muss vorerst in El Salvador bleiben, bis sich der Supreme Court ausführlicher mit dem Fall befassen kann. Wenn ihr Fragen oder Anregungen habt, oder einfach nur was loswerden wollt, schreibt uns! beiburgerundbier@gmailcom
Gibt es in der Ukraine bald eine Waffenruhe? Der russische Präsident Wladimir Putin macht zwar zahlreiche Einschränkungen und stellt Bedingungen, doch US-Präsident Donald Trump bezeichnete Putins Äusserungen als vielversprechende Signale. Er müsse jetzt mit Putin sprechen. Weitere Themen in dieser Sendung: In den USA sollen Tausende entlassene Regierungsangestellte ihren Job wieder erhalten. Das haben zwei Bundesrichter entschieden. In Deutschland haben die Gespräche für eine Regierungskoalition zwischen der Union aus CDU und CSU und der SPD offiziell begonnen. In Portugal kommt es zu Neuwahlen. Dies bereits zum dritten Mal innerhalb drei Jahren.
Spiegelhauer, Reinhard www.deutschlandfunk.de, Das war der Tag
Letztmals hat sich Italien 2011 gegen Atomkraftwerke ausgeprochen. Dennoch erfolgt nun eine Kehrtwende und Italiens Regierung will erneut Atomkraftwerke bauen. Das hat Premierministerin Giorgia Meloni am Freitag bekannt gegeben. Weitere Themen: Am Freitag trifft sich der ukrainische Präsident Selenski in Washington mit US-Präsident Donald Trump. Bei dem Treffen soll auch ein Rohstoffabkommen zwischen den beiden Ländern diskutiert werden. Als Gegenleistung für ihre Militärhilfe fordern die USA Zugang zu seltenen Erden aus der Ukraine. Zunächst hatte ein Bundesrichter die von US-Präsident Trump geplante Freistellung von 2200 USAID-Mitarbeitenden blockiert. Dann wurde entschieden, dass die Trump-Regierung die Freistellung vorantreiben darf. Nun müssen die Mitarbeitenden ihre persönlichen Sachen räumen und blicken in eine ungewisse Zukunft.
Elon Musk sagt: «Sie sind korrupt!» J.D. Vance sagt: «Sie handeln illegal!» Und Donald Trump sagt: «Es ist eine Schande!». Meinen tun sie alle: die Gerichte.Bundesrichter haben illegale Entlassungen gestoppt. Gleiches gilt für den generellen Buy-Out von Staatsbediensteten. Und ein Bundesrichter in Rhode Island verfügte, dass Trump vom Kongress bewilligte Gelder nicht einfach streichen kann. Inzwischen sind über 40 Klagen gegen Trump und Musk hängig. Auch, weil der Kongress mit seiner republikanischen Mehrheit seine Kontrollfunktion seit Trumps Amtsantritt scheinbar kaum wahrnimmt.Wie viel Druck hält der Rechtsstaat in den USA aus? Kann man bereits jetzt von einer Verfassungskrise sprechen? Und was passiert mit den hängigen Verfahren?Diese Fragen ordnet Martin Kilian in einer neuen Folge des USA-Podcasts «Alles klar, Amerika?» ein. Er ist langjähriger USA-Korrespondent dieser Zeitung und lebt in Charlottesville, Virginia.Host: Noah FendProduzentin: Laura BachmannMehr zum Thema:Kommentar nach drei Wochen im Weissen Haus: Donald Trump höhlt den Rechtsstaat systematisch ausEhemaliger Botschafter über Donald Trump: «Die amerikanischen Institutionen sind stark genug» Mehr USA-Berichterstattung finden Sie auf unserer Webseite und in den Apps. Den «Tages-Anzeiger» können Sie 3 Monate zum Preis von 1 Monat testen: tagiabo.ch.Feedback, Kritik und Fragen an: podcasts@tamedia.ch
Pasquale über Alberto:Nicht alle Menschen haben im Leben das Glück, herauszufinden, wofür sie geboren wurden. Ich denke, Albi hat es gefunden. Seine unglaublich verständliche Kommunikation und seine Empathie sind entwaffnend. Er ist der belastbarste Mensch, den ich kenne – eine echte Inspiration.
Politische Neutralitätspflicht ist ein sperriger Begriff, der jedoch ein gewichtiges Verfassungsprinzip beschreibt. Die politische Willensbildung läuft nur in eine Richtung: vom Bürger zum Staat mit seinen Amtsträgern. Diese Willensbildung gehört außerdem zum Menschenwürdekerngehalt der Meinungsfreiheit, die für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend ist. Wenn Mitglieder der Bundesregierung oder Bundesrichter politische Wertungen mit staatlicher Autorität dem Bürger überstülpen, dann ist die Neutralitätspflicht stets verletzt. Prof. Rupert Scholz erklärt es uns, und mit den Rechtsanwälten Dirk Sattelmaier und Emmanuel Kaufmann diskutieren wir die jüngsten Verstöße durch Bundesgerichte.
Eine unabhängige Kommission soll die Vorfälle an der Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich zwischen 2016 und 2020 untersuchen. Nun ist klar: Der ehemalige Bundesrichter Niklaus Oberholzer übernimmt die Leitung der Kommission. Er wird diese zusammenstellen. Weitere Themen: * Nach einer Studie über Missbrauchsfälle bei der katholischen Kirche traten im letzten Jahr auch in Winterthur deutlich mehr Mitglieder aus. * Schwimmfloss und Bagger sollen Rhein wieder für die Schifffahrt tauglich machen. Weitere Themen: - Chorprojekt in Rüti bringt die Bevölkerung zum Singen
Das Freiburger Kantonsgericht het in einem Grundsatzentscheid festgelegt, dass eine Woche Handyentzug, den eine Freiburger Schule verhängt hatte, eine unverhältnismässige Strafe sei. Nun wurden die Regeln angepasst. Konfiszierte Geräte müssen nach Schulschluss zurückgegeben werden. Weiter in der Sendung: * ZH: Ein ehemaliger Bundesrichter untersucht die überdurchschnittlich vielen Todesfälle an der Herzklinik des Unispitals. * GR: Auch ein Jahr nach dem Felssturz in Brienz leben die Leute immer noch in Sorge. Weitere Themen: - FR: Schulen haben Regeln im Umgang mit Mobiltelefonen präzisiert
Kastein, Julia www.deutschlandfunkkultur.de, Fazit
So traurig die Geschichte von Johanna und so furchtbar ihr tot gewesen ist, so eindrucksvoll und einfühlsam sind die Ereignisse der Flut hier erzählt. Bei „Sprechen wir über Mord?!“ wundert sich Host Holger Schmidt allerdings total darüber, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz die beiden Strafverfahren zur Ahrtal Flut gegen den Landrat und seinen technischen Einsatzleiter eingestellt hat. Mit seinem dem früheren Bundesrichter und Strafrechtsexperten Thomas Fischer diskutiert er, warum Johannas Tod nicht vor Gericht kommt. Hört jetzt rein in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/die-flutkatastrophe-im-ahrtal-true-crime-warum-kommt-johannas-tod-nicht-vor-gericht/swr-kultur/13520293/
Sie schrieb falsche Rechnungen und überwies knapp 41.000 Euro vom Firmenkonto auf eigene Konten. Die 38-Jährige war Prokuristin eines Unternehmens mit Sitz im Schwarzwald – eine Frau mit Ambitionen. Um Karriere zu machen, war sie bereit für einen Mord. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?!“ über wahre Verbrechen. Unser Podcast-Tipp der Woche: Die Millionendiebin https://1.ard.de/millionendiebin
Die Wasserqualität der Sitter, die durch die vier Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Thurgau fliesst, ist gegenüber früheren Jahren deutlich besser geworden. Anders entwickelt sich die Fischpopulation, die erneut deutlich zurückgegangen ist. Weitere Themen: * Ständerat heisst Anpassungen beim Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine, die inhaltlich St.Galler Standesinitiativen entsprechen, gut. * St.Galler Kantonsgerichtspräsident Patrick Guidon wird Bundesrichter. * Dominic Lobalu vom LC Brühl holt EM-Gold über 10'000 Meter.
Das Bundesgericht in Lausanne erhält Zuwachs aus St.Gallen. Patrick Guidon (SVP), derzeit Präsident des St. Galler Kantonsgerichts, wird nächstes Jahr ordentlicher Bundesrichter am höchsten Gericht der Schweiz. Weiter in der Sendung: * Vom Hackerangriff auf die Berner Softwarefirma «XPlain» ist auch der Kanton St. Gallen betroffen. Das Ausmass des Datendiebstahls ist offenbar grösser als angenommen. * Das Glarner Kantonsgericht muss in vier Fällen rund um Geschwindigkeitsüberschreitungen nochmals über die Bücher. Das hat das Bundesgericht entschieden. * 1200 Jahre Gossau: Die St. Galler Gemeinde feiert ihr Jubiläum.
Wegen Lärmbelästigung soll er im April 2009 seine Nachbarn in ihrem Reihenhaus im hessischen Babenhausen getötet haben, 2011 wurde er wegen zweifachen Mordes verurteilt. Doch Andreas Darsow beteuert seine Unschuld. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?!“ über wahre Verbrechen.
Prof. Gerd Gigerenzer ist Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin und leitet das Harding-Zentrums für Risikokompetenz an der Universität Potsdam. Der Psychologe wurde mit dem Preis der American Association for the Advancement of Science (AAAS) für den besten Zeitschriftenartikel in den Verhaltenswissenschaften, dem Deutschen Psychologie-Preis und dem Communicator-Preis ausgezeichnet. Gigerenzer trainiert Manager, Ärzte und amerikanische Bundesrichter im Umgang mit Risiken und Unsicherheiten. Das Gottlieb Duttweiler Institut nannte Gigerenzer einen der 100 einflussreichsten Denker der Welt.
Zu Gast in dieser Sendung von "Des Pudels Kern" ist Deutschlands bekanntester Strafrichter, der ehemalige Bundesrichter und viel diskutierte Kolumnist Prof. Dr. Thomas Fischer. Elisa Erkelenz und David-Maria Gramse sprechen mit ihm über "Schuld" und was das eigentlich ist. Über Verbrechen, seinen Blick auf den Rechtsstaat, über die Sinnhaftigkeit von Strafen und die Frage, wie Privilegien, Macht und Recht zusammenhängen? Von WDR 3.
In dieser brisanten Folge diskutieren wir das bahnbrechende Urteil des Bundesgerichts in Alabama vom 1. März 2024, das das Corporate Transparency Act (Transparenzgesetz) für verfassungswidrig erklärt hat. Richter Liles Burke hat entschieden, dass dieses Gesetz die verfassungsmäßigen Grenzen des Kongresses überschreitet. Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für die Freiheit des Einzelnen und ein Hoffnungsschimmer für Nicht-US-Bürger, die Unternehmen in den USA führen. Das Gesetz, das erst seit Januar 2024 in Kraft war, wird nun nicht mehr gegen die Kläger durchgesetzt. Wir beleuchten die Auswirkungen dieser Entscheidung und was sie für die Zukunft der Unternehmensregulierung in den USA bedeuten könnte. Bleibt dran, denn dieser Fall wird sicherlich vor den Obersten Gerichtshof gehen, und wir sind gespannt, wie die konservative Mehrheit entscheiden wird.
Unser Gast in dieser Folge ist Deutschlands bekanntester Strafrichter, der ehemaligen Bundesrichter und viel diskutierte Kolumnist Prof. Dr. Thomas Fischer. Wir sprechen mit ihm über »Schuld« – und was das eigentlich ist. Über Verbrechen, seinen Blick auf den Rechtsstaat, über die Sinnhaftigkeit von Strafen und die Frage, wie Privilegien, Macht und Recht zusammenhängen.
Am 14. Juni 2018 steigt Sophia L. bei Leipzig als Tramperin in einen LKW. Bei ihren Eltern im bayerischen Amberg kommt die Studentin nie an. Von der Polizei fühlt sich die Familie nicht ernstgenommen. Eine Woche nach ihrem Verschwinden wird Sophias Leiche in Nordspanien entdeckt. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Unser Podcast-Tipp: Im Visir - Vebrecherjagd in Berlin und Brandenburg https://www.ardaudiothek.de/sendung/im-visier-verbrecherjagd-in-berlin-und-brandenburg/81038980/
Finanzminister Lindner verhängt Ausgabensperre - Nachfolger für Peter Müller als Bundesrichter gefunden - Bergung ausgebrannter Kran auf der A8 - Gutachten sieht LSVS in roten Zahlen
31. Januar 2022, früh morgens um 4.19 Uhr: Ein Polizeiteam entdeckt auf einer Landstraße bei Kusel einen Kastenwagen mit erlegtem Wild. Per Funkspruch kündigen sie auf der Dienststelle eine Kontrolle an. Kurz darauf ein zweiter Funkspruch. Panisch berichtet der Polizist von Schüssen. Dann sind er und seine Kollegin tot. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Unser Podcast-Tipp der Woche: "Melody of Crime" - Kriminalpsychologin Lydia Benecke und Musikproduzent Mousse T. sprechen über die unglaublichsten Crime-Fälle der Kulturbranche. https://www.ardaudiothek.de/sendung/melody-of-crime/12030549/
Im Landkreis Karlsruhe verschwindet im August 1998 eine hochschwangere Frau. Spaziergänger finden ihren Kopf am Ufer des Rheins. Ihr Mann verstrickt sich in Widersprüche. Der Rettungsassistent gesteht, die Leiche zerstückelt zu haben. Für den Tod seiner Frau will er nicht verantwortlich sein. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Unser Podcast-Tipp: "Kunstverbrechen - True Crime meets Kultur" https://1.ard.de/kunstverbrechen-cp
Das Bundesverwaltungsgericht ist 70 Jahre alt geworden. Jetzt will es herausfinden, wie die erste Generation NS-belasteter Bundesrichter demokratische Urteile sprechen konnte. Kritik gibt es an der Art der Aufarbeitung.Stukenberg, Timowww.deutschlandfunk.de, HintergrundDirekter Link zur Audiodatei
Als die Polizei im März 2021 auf den Hof in Weilerbach an der Tür von Daniel M. klingelt, ahnt sie nichts von den zwei Leichen im Schlafzimmer nebenan. Der 38-Jährige öffnet den Polizisten die Tür. Zwei Nächte zuvor hat er seine Mutter und ihren Lebensgefährten mit einer Axt erschlagen. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Unser Podcast-Tipp: "Verurteilt! Der Gerichtspodcast" mit Heike Borufka und Basti Red https://www.ardaudiothek.de/sendung/verurteilt-der-gerichtspodcast/63108072/
Eine Bäuerin liegt im September 2018 bewusstlos neben einer Jauchegrube. Ihr Gesicht ist über und über mit Gülle bedeckt. Die Frau erstickt. Am nächsten Tag wird ihr Mann festgenommen. Er beteuert seine Unschuld. Die Richter am Landgericht Augsburg glauben ihm nicht. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. In zwei Wochen gibt es hier bei "Sprechen wir über Mord?!" ein Special zum Sirius-Fall: Holger Schmidt und Marie-Claire Schneider waren unterwegs und haben das Ganze noch einmal auf Ungereimtheiten untersucht, die in unserer Folge aus 2022 schon aufgefallen sind - und sind auf Erstaunliches gestoßen! Hier gehts zur Folge vom 07.11.2022 "Sirius - Mord vom anderen Stern": https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/sirius-mord-vom-anderen-stern/swr2/12074823/
Eine Polizistin wird in ihrer Wohnung nahe Pforzheim fast erdrosselt. Harry Wörz, ihr Ex-Mann, wird wegen versuchten Totschlags verurteilt. Es wird 13 Jahre dauern, bis die Justiz ihr Fehlurteil korrigiert. Harry Wörz ist unschuldig. Der wahre Täter wird nie ermittelt. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Die Folge "Der Paketbomber – Unschuldig vor Gericht" finden sie hier: https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/der-paketbomber-true-crime-oder-unschuldig-vor-gericht/swr2/10703083/ Und die Update-Folge "Der Paketbomber – Unschuldig vor Gericht +++ UPDATE +++" hier: https://www.ardaudiothek.de/episode/sprechen-wir-ueber-mord/der-paketbomber-true-crime-oder-unschuldig-vor-gericht-update/swr2/12276805/
Mit drei Schüssen tötet ein Vater seinen sechs Jahre alten Sohn, er erschießt den neuen Freund seiner Ex-Partnerin und dessen Cousine. Die Mutter des Jungen lässt er leben. Er hatte die Tat angekündigt. Sie hatte bei Polizei und Jugendamt vergeblich um Schutz gebeten. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen.
In der Gegend um den Pfälzerwald treibt Bernhard Kimmel sein Unwesen. Von 1957 bis 1961 begeht die Kimmel-Bande fast 180 Einbrüche, Raubüberfälle und Brandstiftungen. Kimmel sieht sich als edlen Räuber. Dann wird er zum Mörder ... ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Unsere Podcast-Tipps für noch mehr Crime - die neuen Krimi-Hörspiele in der ARD Audiothek: Auf der Spur - Die ARD Ermittlerkrimis: https://1.ard.de/aufderspur-swum Knallhart - Die ARD Thriller-Hörspiele: https://1.ard.de/knallhart-swum Schlechte Gesellschaft - Die ARD Politthriller-Hörspiele: https://1.ard.de/schlechtegesellschaft-swum
In Mannheim beschließt eine Frau den Tod ihres gewalttätigen Mannes. Ihre Tochter engagiert einen Killer. Der Mord bleibt viele Jahre lang ungeklärt. Bis sich die junge Frau eines Nachts im Schlaf verrät. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Im Podcast "5 Minuten vor dem Tod" sprechen unsere KollegInnen Luisa und Jost auch über wahre Verbrechen und das, was unmittelbar vor der Tat genau passiert ist. Große Hörempfehlung: https://1.ard.de/5_minuten_vor_dem_tod_cp
Der Schuss trifft den Polizisten mitten ins Herz. Der Mörder steht draußen vor dem Fenster. Es ist nicht der erste Schuss, der an diesem Abend in der Waldshuter Kneipe fällt. Der Täter ist zurückgekehrt. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren in „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen.
Zwei junge Männer aus Tübingen schwelgen in Gewaltphantasien. Der eine ist 16, der andere 21 Jahre alt. Im Juni 2013 reisen die beiden nach Prag. Dort lassen sie sich die beiden von einem Taxi in die Nähe eines Friedhofs fahren. Mit einem Beil schlagen sie solange auf den Taxifahrer ein, bis er tot ist. Sie nehmen ihrem Opfer Handy und Uhr ab. Dann reisen sie zurück nach Deutschland. Bundesrichter a.D. Thomas Fischer und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt diskutieren über Habgier, Mordlust und Jungendstrafrecht.
Rechtsstaat, Wirtschaft, Teilhabe: was trägt noch zu unserer Sicherheit bei? Ist es auch die Möglichkeit der Veränderung? Die Beweglichkeit unserer Demokratie? Oder fördert das doch ehe das Gefühl der Unsicherheit? Auch in dieser Folge von Tee mit Warum philosophieren Denise M'Baye und Sebastian Friedrich über große Fragen. Teilhabe, Mitbestimmung, eine mögliche Veränderung von Recht und Gesetz - darüber sprechen sie in dieser dritten Folge des Philosophie-Podcasts, zum Beispiel mit der Philosophin Lisa Herzog von der Uni Groningen, die sagt: "Eine wirklich gerechte Gesellschaft muss den Leuten die Sicherheit geben, dass sie wissen, sie können an der Gesellschaft teilhaben." Denise und Sebastian überlegen, was zu dieser Debatte die Ideen des Philosophen Ernst Bloch noch beitragen und hören in der Rubrik "Die andere Seite" die Ansichten von Nikolaus Berger, ehemaliger Straf- und Bundesrichter, über Veränderlichkeit von Rechtsansichten. Das Buch zum Gast: Lisa Herzog: Die Rettung der Arbeit, Verlag Hanser Berlin, 2019. Podcast Flexikon: https://www.ardaudiothek.de/sendung/flexikon/94228018/
Comics sind Schund, gefährden die sittliche Entwicklung von Jugendlichen und fördern das Analphabetentum! Das war in den 1950er-Jahren die vorherrschende Auffassung unter Erziehungsfachleuten. Müssen sie also verboten werden? Der Streit darüber eskaliert bis zum Bundesgerichtshof. Dieser kommt zu einem Urteil, das – wie es in der folgenden Sendung heißt – von "Eltern und Jugenderziehern noch lebhaft erörtert werden wird". Demnach sind "Bildstreifenhefte" nicht per se und nicht "offensichtlich" jugendgefährdend, vielmehr komme es auf den Inhalt an! "Aus der Residenz des Rechts" heißt diese traditionsreiche Sendung, die der Süddeutsche Rundfunk jahrzehntelang im Programm hatte und in der immer wieder – wie hier – Bundesrichter ihre Urteile im Radio erläuterten. | http://x.swr.de/s/residenz | http://archivradio.de/
Seit mehr als 16 Jahren sitzt Benedikt T. im Gefängnis. Wegen Mordes an seiner Tante wurde er in München zu lebenslanger Haft verurteilt. Freunde und Unterstützer äußern Zweifel am Urteil. Und Benedikt T. beteuert seine Unschuld. Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt diskutieren über die Beweiskraft von Indizienketten. Die funk-Doku zum Fall Charlotte Böhringer und Benedikt T. gibt es hier zu finden: https://www.youtube.com/watch?v=rP-NYm2mOZ0 Hier noch ein Podcast-Tipp: In "Dark Matters - Geheimnisse der Geheimdienste" hört ihr noch mehr von Holger Schmidt! Als Experte für unsere Geheimdienste gibt er Einblick in seine Arbeit und das, was uns meistens verborgen bleibt. "Dark Matters" erzählt spannend und gut recherchiert die wahren Geschichten der deutschen Nachrichtendienste. Hier in der ARD Audiothek: https://www.ardaudiothek.de/sendung/dark-matters-geheimnisse-der-geheimdienste/12449787/
Mai 2019: In einem Garten im baden-württembergischen Sontheim graben Ermittler Teile der Leiche eines Mannes aus. Ein Sohn der Familie überrascht die Polizei mit einem Geständnis. Sein Vater hat seit 2008 noch zwei weitere Menschen getötet und die Leichen mit Hilfe seiner Söhne entsorgt ... ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren im „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen.
Die Männer des Einsatzkommandos Tilsit führen ein unbehelligtes Leben in der noch jungen Bundesrepublik. Das Mordkommando war 1941 an der Tötung Tausender Jüdinnen und Juden beteiligt. Erst 1958 beginnt der Prozess – es ist das erste große Verfahren um NS-Verbrechen vor einem deutschen Gericht. Thomas Fischer und Holger Schmidt diskutieren über die schwierige juristische Aufarbeitung nationalsozialistischer Gräueltaten in Deutschland. In der Podcast-Rubrik „Klassiker des Strafrechts“, besprechen der Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt Fälle, die Rechtsgeschichte geschrieben haben. Thomas Fischer und Holger Schmidt treten am 12.01.2023 mit "Sprechen wir über Mord?!" live beim SWR Podcast-Festival auf! Tickets gibt es hier: https://www.swr.de/home/podcastfestival-100.html
Thomas Fischer und Holger Schmidt treten am 12.01.2023 mit "Sprechen wir über Mord?!" live beim SWR Podcast-Festival auf! Tickets gibt es hier: https://www.swr.de/home/podcastfestival-100.html In der Gaststätte des Vaters tötet ein 26-Jähriger seine Mutter, seinen Vater, seine Geschwister, Tante und Onkel. Die Tat hat er akribisch vorbereitet. Das Motiv stellt Gericht und Psychiater vor ein Rätsel. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren im „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen.
Mit Geigerzähler und Fotoapparat ist ein Student 1978 an einem Uranstollen bei Baden-Baden unterwegs. Nachdem Bergarbeiter ihm den Weg versperren, rast er mit seinem PKW auf sie zu, um zu fliehen. Die Staatsanwaltschaft klagt auf versuchten Mord. Verurteilt wird er schließlich wegen Nötigung. Ähnlich weit auseinander liegen auch heute zum Teil die Strafforderungen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Zum Beispiel wenn Straßenblockaden, wie die der Aktivistengruppe "Letzte Generation", Rettungsfahrzeuge behindern wie Anfang November 2022 in Berlin, als eine Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Betonmischer gestorben ist. Thomas Fischer und Holger Schmidt diskutieren über Aktivismus und strafrechtliche Verantwortung. Den von Holger Schmidt erwähnten Fernsehbeitrag von Teo Jägersberg finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=hEXnCHAJWno ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren im „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen. Thomas Fischer und Holger Schmidt treten am 12.01.2023 mit "Sprechen wir über Mord?!" live beim SWR Podcast-Festival auf! Tickets gibt es hier: https://www.swr.de/home/podcastfestival-100.html Noch mehr zum Thema ziviler Ungehorsam und wie viel davon eine Gesellschaft ertragen kann hören Sie in unserem Podcast "Was geht - was bleibt? Zeitgeist. Debatten. Kultur.": https://www.ardaudiothek.de/episode/was-geht-was-bleibt-zeitgeist-debatten-kultur/klimaprotest-und-beschmierte-kunst-wie-weit-muss-ziviler-ungehorsam-gehen/swr2/12051283/
Heidrun T. und Fred G. lernen sich in den siebziger Jahren in einer Disco kennen. Fred wird zu Heidruns Lebensberater. Sie vertraut ihm blind. Auch dann noch, als er sich ihr als Außerirdischer offenbart und sie dazu auffordert, ihre irdische Existenz zu beenden. Ein unglaublicher und hoch komplexer und Fall, der in den juristischen Lehrbüchern gelandet ist. In der Podcast-Rubrik „Klassiker des Strafrechts“, besprechen der Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt Fälle, die Rechtsgeschichte geschrieben haben. Thomas Fischer und Holger Schmidt treten am 12.01.2023 mit "Sprechen wir über Mord?!" live beim SWR Podcast-Festival auf! Tickets gibt es hier: https://www.swr.de/home/podcastfestival-100.html
Ein Junge will im baden-württembergischen Göppingen mit drei Freunden in seinen 16. Geburtstag reinfeiern. Am nächsten Morgen ist ein Mann tot. Die jungen Täter fotografieren ihre blutigen Hände und schicken das Foto einer Freundin. Sie haben „Scheiße gebaut“, schreiben sie dazu. Thomas Fischer und Holger Schmidt diskutieren über die juristischen Grenzen zwischen Totschlag, Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren im „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen.
Drei Wochen nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg wird im 30 Kilometer entfernten Endingen eine 27 Jahre alte Joggerin vergewaltigt und ermordet. Ist in der Region ein Serienmörder unterwegs? In der letzten Folge von "Sprechen wir über Mord?!" ging es um den Fall in Freiburg: In der letzten Folge von "Sprechen wir über Mord?!" ging es um den Fall in Freiburg: ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren im „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen.
In seinen jungen Jahren arbeitete Martin Walser als Reporter und Autor für den Süddeutschen Rundfunk. Am 8. Oktober 1950 berichtet er live von der Eröffnung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Hauptredner ist der damalige Bundespräsident Theodor Heuss, gefolgt vom ersten Bundesjustizminister Thomas Dehler, der schließlich auch die Bundesrichter vereidigt.
Im Live-Podcast 'Auf dem Weg als Anwält:in' ist die einflussreichste Gerichtsberichterstatterin Dr. iur. Brigitte Hürlimann bei Duri Bonin zu Gast: Wie hat es sie als Juristin auf die journalistische Gerichtssaalseite verschlagen? Weshalb hat Gerichtsberichterstattung einen schlechten Ruf auf den Reaktionen? Dennoch ist Brigitte sei 40 Jahren Gerichtsberichterstatterin: Was treibt sie an? Weshalb wurde sie an eine Demonstration fast verprügelt? Weshalb hat sie, unzufrieden mit einem Textbaustein in einem Bundesgerichtsentscheid, einen der verantwortlichen Bundesrichter angerufen? Welche Ratschläge würde sie ihrem 1986-Ich am ersten Arbeitstag beim TagesAnzeiger geben? Wie ist es, für ein ausschliesslich digitales Magazin wie die Republik zu arbeiten? Wie schützt man die Identität von Whistleblower:innen? Wie geht die Justiz mit Journalist:innen um? Weshalb kommt das Zürcher Medienportal seit Jahren nicht über die Testphase hinaus? Weshalb ist der Kanton St. Gallen im Umgang mit Medienschaffenden vorbildlich? Wie hat die Digitalisierung die Gerichtsberichterstattung verändert? Weshalb sträuben sich viele Gerichte, dem verfassungsmässigen Grundsatz der Justizöffentlichkeit nachzuleben? Weshalb wird die Digitalisierung nicht als Chance genutzt? Welche Wünsche hat Brigitte an die Justiz aus journalistischer Sicht? Wann hat es sich verändert, dass in Zeitungen die Namen von beschuldigten Personen wie Gabor Bilkai, Günther Tschanun, Erich Hauert oder Fritz Leibacher nicht mehr genannt werden? Weshalb ist dies beim Kristallnacht-Twitterer anders? Rechtfertigt es sich, den Namen des Rupperswiler Vierfachmörders zu nennen, wie es der Blick getan hat? Wie sehen Gerichtsverhandlungen 2062 aus? Der spannenden Fragen sind vieler, der Sand in der Sanduhr leider viel zu schnell verrieselt. Links zu diesem Podcast: - Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts: Eine Weiterbildungsveranstaltung der Universität St. Gallen und Münch Singh Rechtsanwälte: https://www.strafrecht-digital.ch und https://www.d32.ch und https://www.unisg.ch/de/universitaet/schools/law/ueber-ls/kompetenzzentrum-fuer-strafrecht-und-kriminologie/ueber-uns/kernteam - Zu Brigitte Hürlimann: https://www.republik.ch/~bhurlimann und https://twitter.com/brh_justizundso?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Eauthor - Dissertation von Brigitte Hürlimann zur Frage der Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen: https://www.perlentaucher.de/buch/brigitte-huerlimann/prostitution.html und https://jusletter.weblaw.ch/juslissues/2004/305/_3563.html__ONCE&login=false und https://www.republik.ch/2021/02/04/auch-vertraege-mit-prostituierten-gelten und https://sui-generis.ch/article/view/sg.192/2082 - Am Gericht «Lassen Sie sich nicht einschüchtern!» von Brigitte Hürlimann: https://www.republik.ch/2022/09/21/am-gericht-lassen-sie-sich-nicht-einschuechtern - Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In Freiburg wird die Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet. Ein einzelnes Haar in einem Gebüsch führt die Ermittler auf die Spur eines Flüchtlings aus Afghanistan. Der junge Mann hatte schon einmal versucht, eine Frau zu töten. ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt und Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer diskutieren im „Sprechen wir über Mord?! Der SWR2 True Crime Podcast“ über wahre Verbrechen.
Die US-weiten Apothekenketten Walmart, CVS und Walgreens sind in einem wegweisenden Opioid-Verfahren zur Zahlung von insgesamt 650 Millionen Dollar verurteilt worden. Der zuständige Bundesrichter entschied, dass die Konzerne sich an den Kosten zur Bewältigung der Suchtmittelkrise in Ohio beteiligen müssen.
Biotechnologe & Publizist Dr. Simon Goddek (t.me/goddek) und Journalist Henning Rosenbusch (t.me/rosenbusch) staunen mit Milena Preradovic (t.me/punktpreradovic) und Paul Brandenburg (t.me/paulbrandenburg) über den missglückten Campingurlaub von Christian Drosten, die Beihilfe deutscher Bundesrichter bei der Abschaffung des Rechtsstaates, den WEF-Einsatz von Nahrungsmittelknappheit als das neue „Pandemie“, die "Integrationsoffensive" der Anti-Verfassungsministerin und den offenen Rassismus von Wokoharam (Erstveröffentlichung: 9.7.2022).
Eine Blumenhändlerin wird nachts von einem Polizisten niedergestochen und fast getötet. Er habe mit dem Mord die Menschheit vor dem außerirdischen Katzenkönig retten wollen, beteuert der Mann. Doch nicht der Katzenkönig, sondern eine Frau hatte ihm eingeredet, töten zu müssen. Erster Fall der neuen Sprechen wir über Mord?!-Rubrik „Klassiker des Strafrechts“, in der Bundesrichter a. D. Prof. Dr. Thomas Fischer und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt Fälle besprechen, die Rechtsgeschichte geschrieben haben.
Eine Flötistin aus Bayern liefert den Präzedenzfall - es geht um Weisungsrechte von Arbeitgebern in der Corona-Pandemie. Ein Grundsatzurteil könnte Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Zum ersten Mal hat ein Bundesrichter in Mexiko entschieden, dass die Veranstaltungen in der weltweit größten Stierkampfarena vorerst gestoppt werden. Auslöser dafür war die Klage einer NGO, in der das Verbot der Tradition gefordert wird. Derzeit dürfen in der Arena weder Kämpfe stattfinden, noch weitere Kämpfe geplant werden. Von Daily Good News.
In der Pandemie ist eine Hemmschwelle gefallen. Drohungen gegen Bundesrätinnen, Bundesrichter und überhaupt Behördenmitglieder haben auch 2021 zugenommen. Das zeigt der Jahresbericht des Bundesamts für Polizei Fedpol. Weitere Themen: * Der Ukraine-Krieg schlägt vielen in der Schweiz aufs Gemüt: Das zeigt sich auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Der entsprechende Index ist im April so stark gefallen wie zuletzt zu Beginn der Corona-Pandemie. * Die Russinnen und Russen spüren die Sanktionen des Westens: Trotzdem steht immer noch die Mehrheit hinter Präsident Putin. * Zürichs grosses Sportwochenende: Der FCZ ist vorzeitig Meister, die FCZ-Frauen sind Cupsiegerinnen. * Grosser Meisterjubel auch in Zug, wo der EV Eishockey-Geschichte geschrieben hat.
Endet mit einem Krieg die Sphäre von Recht und Gerechtigkeit? Das aktuelle Geschehen in der Ukraine wirft zahlreiche Fragen auf – auch juristische. Recht und Gerechtigkeit im Krieg: Was gilt hier noch? Der Krieg in der Ukraine hält die Welt in Atem. Das Unrecht darin ist mit Händen zu greifen. Aber welche Gesetze gelten eigentlich in Kriegssituationen? Diese Sonderfolge beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen, die auch für den Krieg in der Ukraine gelten. In welchem Verhältnis stehen Kriegsrecht und Strafrecht? Wann ist der Gebrauch von Waffen legitim? Ist Landesverteidigung Notwehr? Sind Kriegstote Gefallene oder Ermordete? Wer ist verantwortlich? Und: Wie kann man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen? Bundesrichter a. D. Thomas Fischer und ARD Terrorismus-Experte Holger Schmidt diskutieren über das Thema „Wo bleibt das Recht im Krieg?“ Dabei werden auch Fragen gestellt, die zuvor von HörerInnen eingereicht worden sind.
Heute widmen wir uns den ganz grossen Fragen des Lebens: Wie sollen unsere Bundesrichter gewählt werden? Warum zum Teufel müssen alte Leute permanent Geld abheben? Und wie wichtig ist Sexualität? Da ist für jeden Geschmack (auch Umami) etwas dabei.
Die Justiz-Initiative will das aktuelle Wahlsystem auf den Kopf stellen. Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen per Los gewählt werden. Haben wir in der Schweiz eine unabhängige Justiz? Darüber sprechen wir in dieser Folge des Absolut-Podcasts.
Ein Losverfahren soll künftig die Bundesrichterinnen und Bundesrichter bestimmen – statt dem Parlament. So sieht es die Justiz-Initiative vor und erhofft sich mehr richterliche Unabhängigkeit. Für Bundesrat und Parlament widerspricht eine Richterwahl mittels Los der politischen Tradition der Schweiz. «Es kann und darf nicht sein, dass die Parteien in den Parlamenten die Richter bestimmen», sagt Initiant Adrian Gasser. Dadurch sei die Gewaltentrennung nicht gewahrt. «Mit einem Losverfahren wird die demokratische Legitimität des Bundesgerichts geschwächt», sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter. Hat sich das bisherige System bewährt? Oder braucht es ein neues Wahlverfahren? Bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter kommt der sogenannte Parteienproporz zum Zug, also eine angemessene Vertretung der politischen Parteien. Für die Befürworter der Justiz-Initiative ist damit die Unabhängigkeit der Richter in Gefahr. Die Gegnerinnen sagen, die Parteizugehörigkeit sei kein Problem. Sind die Richter zu stark von den Parteien beeinflusst? Oder ist die Unabhängigkeit gewährleistet? Heute zahlen Richterinnen und Richter auf Bundesebene und in den Kantonen in aller Regel einen Teil ihres Gehalts an ihre Partei. Diese sogenannte Mandatssteuer ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Initiantinnen erhoffen sich damit dennoch eine Abschaffung. Werden mit der Mandatssteuer Ämter faktisch gekauft? Oder leidet die Qualität der Urteile nicht darunter? Als Gegnerin der Vorlage begrüsst Sandro Brotz in der «Abstimmungs-Arena»: – Karin Keller-Sutter, Bundesrätin und Vorsteherin Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD. Für die Vorlage treten an: – Adrian Gasser, Initiant und Unternehmer; – Mark Livschitz, Rechtsanwalt; – Margit Osterloh, em. Ökonomieprofessorin; und – Sandra Renggli, Vorstand «Bund für Gerechtigkeit». Weitere Gegnerinnen und Gegner der Vorlage sind: – Daniel Jositsch, Ständerat SP/ZH; – Barbara Steinemann, Nationalrätin SVP/ZH; und – Heidi Z'graggen, Ständerätin «Die Mitte»/UR.
«Wer glaubt bei der Vergabe von Jobs gelten nur rationale Kriterien ist naiv», sagt die Ökonomin Margrit Osterloh im Interview mit dieser Zeitung. Die Realität bestünde aus: «Old boys' networks», Postenschacher und Klüngelwirtschaft. Viel zu oft spielten Vorurteile gegenüber Minderheiten und sogar Korruption eine Rolle.Margrit Osterloh spricht sich deshalb für das Zufallsprinzip bei der Auswahl von Führungskräften aus und befürwortet zudem die Justizinitiative über die wir am 28. November abstimmen. Denn die Justizinitiative verspricht einen grundlegenden Systemwechsel in der Richterwahl.Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen nicht mehr durch die vereinigte Bundesversammlung sondern durch ein Los gewählt werden. Dies mache das System demokratischer, führe zu Chancengleichheit und einer faireren Repräsentation der Gesellschaft in den Gerichten. Aber stimmt das auch? Wie würde das überhaupt funktionieren? Wäre das neue System unabhängiger?Und wäre es tatsächlich fairer? Diese Fragen beantwortet Tamedia Bundeshausredaktor Thomas Knellwolf in einer neuen Folge «Apropos». Gastgeber ist Philipp Loser. Lesen Sie hier mehr zum Thema:Kommentar: Ist wirklich etwas faul im Rechtsstaat Schweiz?https://www.tagesanzeiger.ch/ist-wirklich-etwas-faul-im-rechtsstaat-schweiz-985135608411Lesen Sie den «Tages-Anzeiger» inkl. «Das Magazin» für 30 Tage lang kostenlos:www.tagiabo.ch
Markus Somm (Zürich) und Dominik Feusi (Bern Bundeshaus) vom Nebelspalter diskutieren täglich, was in der Schweiz und der Welt aktuell ist und was es für uns bedeutet.
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Dienstag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Hitzewelle plagt Nordwesten Nordamerikas Eine Hitzewelle hält den Nordwesten Nordamerikas im Griff und hat für einen neuen Temperaturrekord in Kanada gesorgt. In der Stadt Lytton in der Provinz British Columbia wurden laut örtlicher Wetterbehörde am Sonntag 47,9 Grad gemessen und damit ein erst am Vortag registrierter Rekord eingestellt. Der vorherige Höchstwert für Kanada stammte aus dem Jahr 1937. Von der Hitze betroffen sind ebenfalls die US-Bundesstaaten Washington und Oregon: In den Metropolen Seattle und Portland wurden 42 beziehungsweise 46 Grad gemessen. Schwere Ausschreitungen in Kolumbiens Hauptstadt In der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá haben sich Demonstrierende heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert. Sie schleuderten Steine auf die Beamten, die wiederum Wasserwerfer und Tränengas einsetzten. Demonstranten bedrohten mehrere Busfahrer mit Messern und kaperten fünf Busse, wie der Fernsehsender Caracol berichtete. In dem südamerikanischen Land wird seit Monaten teils gewaltsam gegen die Regierung demonstriert. Ursprünglich ging es um eine umstrittene Steuerreform. Inzwischen fordern die Demonstrierenden grundlegende Reformen, um die Ressourcen gerechter zu verteilen. Jüdische Siedler wollen neuen Außenposten im Westjordanland aufgeben Nach wochenlangen Protesten von Palästinensern wollen jüdische Siedler einen neuen Außenposten im Westjordanland vorerst aufgeben. Laut der Einigung, die von Vertretern der Siedler sowie dem israelischen Innenministerium bestätigt wurde, sollen die 50 Familien den Außenposten Eviatar binnen weniger Tage räumen. Die provisorischen Unterkünfte in dem von Palästinensern verwalteten Gebiet bei Nablus sollen jedoch bestehen bleiben. Die israelische Armee soll nun einen Außenposten auf dem Gebiet errichten. Ein lokaler Palästinenservertreter wies die Einigung zurück. UN-Bericht über Gewalt durch Russen in Afrika Russische Einsatzkräfte sind offenbar für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Zentralafrikanischen Republik verantwortlich. Dazu zählten Fälle von exzessiver Gewaltanwendung, wahllose Tötungen und Plünderungen. Laut dpa geht dies aus einem internen Experten-Bericht an den UN-Sicherheitsrat hervor. Dieser enthalte Aussagen von Augenzeugen über eine "aktive Teilnahme russischer Militärberater an Kampfhandlungen" der Regierung. Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Staaten der Welt. Seit einer Rebellion 2013 ist das Land instabil. Monopol-Klage gegen Facebook zurückgewiesen In einem Rechtsstreit mit US-Behörden um seine Marktmacht hat Facebook einen Erfolg erzielt. Ein Richter in Washington wies mehrere Klagen gegen den Internetriesen wegen wettbewerbsschädigender Aktivitäten ab. Die US-Kartellbehörde FTC habe nicht darlegen können, dass Facebook eine Monopolstellung auf dem Markt für soziale Medien habe, begründete der Bundesrichter seine Entscheidung. Die FTC könne aber bis Ende des Monats eine neue Beschwerde einreichen. Nach der Entscheidung stieg die Facebook-Aktie um fast fünf Prozent. Das Unternehmen war damit erstmals mehr als eine Billion Dollar wert. Fahndungserfolg nach dreistem Kunstdiebstahl Mehr als neun Jahre nach ihrem Raub in Athen sind zwei Kunstwerke von Pablo Picasso und Piet Mondrian wieder aufgetaucht. Die Polizei entdeckte die Gemälde in einem Lagerhaus in der Nähe der griechischen Hauptstadt. Bei dem gestohlenen Picasso handelte es sich um eine kubistische Frauenbüste des spanischen Künstlers von 1939. Das gegenständliche Ölgemälde des Holländers Mondrian von 1905 zeigt eine Windmühle. Die Polizei hatte die Ermittlungen im Februar erneut aufgenommen, weil Experten davon ausgingen, dass Picassos "Frauenkopf" unverkäuflich sei und Griechenland deshalb nie verlassen habe. Schlappe für Frankreich bei Fußball-EM Bei der Europameisterschaft ist Fußball-Weltmeister Frankreich ausgeschieden. Das Team verlor in Bukarest gegen die Schweiz mit 4:5 im Elfmeterschießen. Die Schweizer Mannschaft trifft am Freitag in Sankt Petersburg im Viertelfinale nun auf Spanien. Das spanische Team hatte sich zuvor in Kopenhagen mit 5:3 nach Verlängerung gegen Kroatien durchgesetzt.
Yves Donzallaz, Bundesrichter der SVP, hat einmal gesagt: «Unsere Lebenserfahrung formt die Art und Weise, wie wir die Welt sehen. Und all unsere Erfahrungen, positive wie negative, beeinflussen unbewusst die Art und Weise, wie wir die Situationen beurteilen, mit denen wir als Richter konfrontiert werden.» Er war zu wenig auf Parteilinie und wurde nicht mehr zur Wiederwahl empfohlen. Auf jeden Fall ist die Aussage sehr ehrlich und Teil des angesprochenen Problems, dass persönliche Meinungen / Erfahrungen quasi auch über Kinder oder nicht Kinder mitentscheiden (bei einer Scheidung). Und wenn einem Vater die Kinder vorenthalten werden, dann ist das eine Tragödie, die mithelfen kann, die Suizidalität zu steigern. Eine Erhebung zum Suizid: https://www.dropbox.com/s/3e21sboaumwcaor/Obsan%20Bulletin%20Suizid%20DE.pdf?dl=0
Er war Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. Auch im Ruhestand bleibt er ein streitbarer und scharfsinniger Kolumnist.
„Die Grenze zwischen Moral und Recht wird ständig neu verhandelt“ sagt der ehemalige Bundesrichter und Kolumnist Thomas Fischer. Was strafbar sei und was nicht, richte sich sehr stark auch nach Stimmungen in der Gesellschaft, erklärt Fischer in SWR2: „Wir erleben heute einen ganz anderen Blick auf das Sexualstrafrecht als vor fünfzig oder vor hundert Jahren.“ In seinem neuen Buch „Sex and Crime“ erklärt er wie sich dieser Rechtsbereich in Zeiten von #Metoo und Kinderpornografie weiterentwickelt.
„Die Grenze zwischen Moral und Recht wird ständig neu verhandelt“ sagt der ehemalige Bundesrichter und Kolumnist Thomas Fischer. Was strafbar sei und was nicht, richte sich sehr stark auch nach Stimmungen in der Gesellschaft, erklärt Fischer in SWR2: „Wir erleben heute einen ganz anderen Blick auf das Sexualstrafrecht als vor fünfzig oder vor hundert Jahren.“ In seinem neuen Buch „Sex and Crime“ erklärt er wie sich dieser Rechtsbereich in Zeiten von #Metoo und Kinderpornografie weiterentwickelt.
Klaus Hempel spricht in dieser Folge mit Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs. Was gehört zu ihren Aufgaben? Wieso sind Frauen an den Bundesgerichten immer noch deutlich unterrepräsentiert? Im Podcast äußert sich die BGH-Präsidentin zum ersten Mal ausführlich zur geplanten Reform bei der Auswahl der Senatsvorsitzenden an den Bundesgerichten. Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll die Voraussetzung einer vorherigen fünfjährigen Berufserfahrung als Bundesrichter*in entfallen. Dies sieht sie sehr kritisch. Über eines sorgt sie sich aber nicht: um den Rechtsstaat. Dieser habe sich in Corona-Zeiten bestens bewährt.
Pflegefachpersonal sind gesucht wie nie. Doch höhere Löhne gibt es deswegen trotzdem nicht. Ausserdem: Donald Trump hat über 200 Richter in seiner Amtszeit berufen – ein Erbe mit Folgen. Und: Schweizer Universitäten bieten Hunderte Weiterbildungskurse an – ein Dschungel. Pflegefachpersonal – Nur Applaus, aber nicht mehr Lohn In keinem anderen Beruf hat es so viele offene Stellen wie in der Pflege. Die immense Nachfrage können Pflegefachpersonen – es sind zu 90 Prozent Frauen – aber nicht zu Geld machen. Ihre Löhne stagnieren seit Jahren, und gemessen an der Ausbildungszeit ist das Pflegefachpersonal vergleichsweise bescheiden entlöhnt. Hauptgrund: Sie sind in einem regulierten Markt beschäftigt, in dem die Löhne nicht von Angebot und Nachfrage gesteuert werden. Trumps Erbe – Seine Richter Donald Trump hat während seiner Amtszeit über 200 Richter berufen. Das sind fast 30 Prozent aller aktiven Bundesrichter. Es sind Jobs auf Lebenszeit. Diese Trump-Richter werden in der Rechtsprechung spürbar sein, sagen Experten. Nicht nur am Supreme Court, dem höchsten US-Gerichtshof. Denn sie haben zentrale Entscheide zu fällen: Für Konsumentinnen und Konsumenten oder eher zugunsten von Unternehmen? Für die Umwelt oder für die Wirtschaft? Mehr Staat oder weniger? MAS, DAS, CAS – Im Dschungel universitärer Weiterbildungen Schweizer Universitäten bieten Hunderte Weiterbildungskurse an – jeder mit anderem Inhalt und zu einem anderen Preis. Weiterbildungswillige und Personalabteilungen haben längst den Überblick verloren. «ECO» hat die Weiterbildungsstrategien der Universität St. Gallen, der ETH Zürich und der Universität Luzern unter die Lupe genommen.
Pflegefachpersonal sind gesucht wie nie. Doch höhere Löhne gibt es deswegen trotzdem nicht. Ausserdem: Donald Trump hat über 200 Richter in seiner Amtszeit berufen – ein Erbe mit Folgen. Und: Schweizer Universitäten bieten Hunderte Weiterbildungskurse an – ein Dschungel. Pflegefachpersonal – Nur Applaus, aber nicht mehr Lohn In keinem anderen Beruf hat es so viele offene Stellen wie in der Pflege. Die immense Nachfrage können Pflegefachpersonen – es sind zu 90 Prozent Frauen – aber nicht zu Geld machen. Ihre Löhne stagnieren seit Jahren, und gemessen an der Ausbildungszeit ist das Pflegefachpersonal vergleichsweise bescheiden entlöhnt. Hauptgrund: Sie sind in einem regulierten Markt beschäftigt, in dem die Löhne nicht von Angebot und Nachfrage gesteuert werden. Trumps Erbe – Seine Richter Donald Trump hat während seiner Amtszeit über 200 Richter berufen. Das sind fast 30 Prozent aller aktiven Bundesrichter. Es sind Jobs auf Lebenszeit. Diese Trump-Richter werden in der Rechtsprechung spürbar sein, sagen Experten. Nicht nur am Supreme Court, dem höchsten US-Gerichtshof. Denn sie haben zentrale Entscheide zu fällen: Für Konsumentinnen und Konsumenten oder eher zugunsten von Unternehmen? Für die Umwelt oder für die Wirtschaft? Mehr Staat oder weniger? MAS, DAS, CAS – Im Dschungel universitärer Weiterbildungen Schweizer Universitäten bieten Hunderte Weiterbildungskurse an – jeder mit anderem Inhalt und zu einem anderen Preis. Weiterbildungswillige und Personalabteilungen haben längst den Überblick verloren. «ECO» hat die Weiterbildungsstrategien der Universität St. Gallen, der ETH Zürich und der Universität Luzern unter die Lupe genommen.
Welche Regeln sollen für Menschen gelten, die gegen Corona geimpft und nicht mehr ansteckend sind? Thomas Fischer, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, warnt davor, Geimpften ihre Grundrechte weiter zu verwehren.
Im zweiten Teil der Doppelfolge spricht Thomas Fischer darüber, wie ihm seine nicht ganz typische Karriere vor dem Jura-Studium im späteren Berufsleben geholfen hat. Er schildert seine Sicht auf die Fälle und Beschwerden, die am meisten öffentliche Aufmerksamkeit bekamen: Die Tatsache, dass er sich den Platz als Vorsitzender Richter im Zweiten Strafsenat juristisch erkämpfen musste, ein Zitat über ein Model, für das ihm zahlreiche Male Frauenfeindlichkeit vorgeworfen wurde und seine Dispute mit Journalisten und Verlagen - in einem Fall hatte dieser seinen Rauswurf als Kolumnist zur Folge, im anderen Fall zog er vor Gericht. Thomas Fischer spricht darüber, wie und warum sich das Verständnis für Gesetze, für Recht und Ordnung und für das Justizsystem mit der Gesellschaft verändert hat und warum er sich als Jurist immer wieder öffentlich zu großen Fällen und dem deutschen Rechtssystem äußert.
Brillant oder boshaft? Genial oder Besserwisser? Prof. Thomas Fischer hat klare Standpunkte - und er macht sie öffentlich, in Kolumnen, Fernsehsendungen oder Podcasts. Der ehemalige Richter im zweiten Strafsenat am Bundesverfassungsgericht berichtet im ersten Teil dieser Doppelfolge von seinem sehr ungewöhnlichen Weg in die Rechtswissenschaften, er erklärt, dass Jura eigentlich gar nicht schwer ist und warum er auch als Richter niemals neutral sein kann. Er spricht über Straftaten, die fast jeder begangen hat und erläutert, wie er ganz persönlich Menschen betrachtet, die Mörder oder Vergewaltiger sind.
Seit der Flüchtlingskrise von 2015 wird in Europa über Solidarität im Asylwesen diskutiert. Nun hat die EU ihre neue Migrationspolitik vorgestellt. Ausserdem: * Der Klimaprotest auf dem Bundesplatz ist vorbei. * Die Wahl der Bundesrichter. Weitere Themen: - Die EU und ihre neue Migrationspolitik
In der Schweiz werden die Richterstellen nach Parteienproporz vergeben. Jetzt greift die grösste Schweizer Partei, die rechtsbürgerliche SVP, ihren eigenen Bundesrichter an und möchte seine Wiederwahl verhindern. Das Vorgehen gegen Richter Yves Donzallaz ist einmalig und wirft grundsätzliche Fragen zum Schweizer Justizsystem auf. Heutiger Gast: Kathrin Alder Weitere Informationen zum Thema: https://www.nzz.ch/schweiz/in-dubio-pro-svp-ein-bundesrichter-steht-im-fadenkreuz-seiner-eigenen-partei-ld.1574543 Hörerinnen und Hörer von «NZZ Akzent» lesen die NZZ online oder in gedruckter Form drei Monate lang zum Preis von einem Monat. Zum Angebot: probeabo.nzz.ch/akzent
Wegen der Folgen der Corona-Pandemia rechnt die Arbeitslosenkasse bis Ende Jahr mit einem Loch von zwei bis drei Milliarden Franken. Das hat Folgen, vor allem für die Gutverdienenden. Weitere Themen: - Verheerender Brand in Flüchtlingslager Moria - SVP will eigenen Bundesrichter nicht mehr - Nationalrat debattiert über Covid-19-Gesetz - Libanon – Korruption erschwert nachhaltige Hilfe - Was ist die Corona-Strategie des BAG, Stefan Kuster?
Der Nationalrat diskutierte über das Covid-19-Gesetz. Dieses regelt, wie der Bundesrat künftig vorgehen kann, darf und muss, wenn die verschiedenen Notverordnungen nicht mehr gültig sind, und er neue Verordnungen zur Hilfe von Menschen und Wirtschaft erlassen will. Weitere Themen: * Das überfüllte Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos liegt in Schutt und Asche. 13'000 Menschen sind betroffen. * Die SVP hat Streit hat mit ihrem Bundesrichter. * Boris Johnson will den Brexit-Vertrag mit der EU zu gewissen Teilen neu verhandeln. Brüssel reagiert empört Weitere Themen: - Der Nationalrat sagt deutlich Ja zum Covid-19-Gesetz
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Mittwoch – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Das Flüchtlingslager Moria brennt Auf der griechischen Insel Lesbos ist Europas größtes Flüchtlingslager in Flammen aufgegangen. Das Camp Moria wurde teilweise evakuiert. Noch ist unklar, ob Menschen zu Schaden kamen. Nach Angaben der Feuerwehr waren mehrere Brände innerhalb und außerhalb des völlig überfüllten Lagers ausgebrochen. Vorangegangen waren Unruhen unter den mehr als 12.000 Migranten, weil Moria seit voriger Woche nach einem ersten Corona-Fall unter Quarantäne gestellt worden war. Inzwischen liegt die Zahl der Infizierten bei 35. Manche Migranten hatten das Lager aus Angst vor einer Ansteckung verlassen wollen. COVID-19-Impfstudie gestoppt Bei einem potenziellen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt es offenbar Nebenwirkungen. Der Pharmakonzern AstraZeneca habe daraufhin die Erprobung gestoppt, berichtet das Gesundheitsnachrichten-Portal "Stat News". Unter Berufung auf eine Unternehmenssprecherin heißt es, bei einem Probanden in Großbritannien seien schwere Nebenwirkungen aufgetreten. Das unter "AZD1222" bekannte experimentelle Serum befindet sich in Großbritannien, Brasilien und Südafrika in späten klinischen Studien und galt bislang als einer der führenden Kandidaten bei der Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffs. Weitere Proteste in Belarus In Minsk hat es am Dienstagabend Solidaritätsbekundungen für die Oppositionelle Maria Kolesnikowa geben. Dabei soll es zu Handgreiflichkeiten zwischen Polizisten und den größtenteils weiblichen Demonstrierenden gekommen sein. Es kam offenbar erneut zu zahlreichen Festnahmen. Zu Kolesnikowas Schicksal gibt es unterschiedliche Angaben. Laut Augenzeugen war sie Anfang der Woche in der Hauptstadt des autoritär regierten Staates entführt worden. Laut belarusischem Grenzschutz sei sie beim Versuch festgenommen worden, unkontrolliert das Land in Richtung Ukraine zu verlassen. Facebook muss digitales Erbe freigeben Im Streit um das Social-Media-Profil einer verstorbenen Berliner Jugendlichen hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Eltern recht gegeben. Facebook muss ihnen jetzt einen direkten Zugriff auf das gesperrte Konto der toten Tochter ermöglichen. Die Eltern erhoffen sich, dadurch zu erfahren, ob sich ihr Kind das Leben nehmen wollte. Die 15-Jährige war vor acht Jahren in einem Berliner U-Bahnhof ums Leben gekommen. Das Online-Netzwerk hatte den Eltern zunächst nur eine PDF-Datei mit den Inhalten des Accounts zur Verfügung gestellt. Das reicht nach Ansicht der Bundesrichter nicht aus. Agrarministerin Klöckner will das Kükentöten stoppen Mit dem massenhaften Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht in Deutschland soll Ende kommenden Jahres Schluss sein. Bundesagrarministerin Julia Klöckner will die Praxis bis dahin verbieten. Sie fordert die Verbraucher zugleich auf, auf Eier aus dem Ausland zu verzichten, wenn die Tiere dort weiterhin geschreddert würden. Inzwischen seien alternative Verfahren marktreif, um das Geschlecht im Ei zu bestimmen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Noch werden 45 Millionen Küken jährlich getötet, die keine Eier legen und weniger Fleisch ansetzen. "Autogipfel" endet ohne konkrete Beschlüsse Beratungen unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel über Hilfen für die durch die Corona-Krise angeschlagene Automobilindustrie haben noch kein Ergebnis gebracht. Spitzenvertreter von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften vereinbarten in einer Videokonferenz, dass Arbeitsgruppen Vorschläge für Hilfsmaßnahmen erarbeiten. Nach Angaben des Kanzleramts soll bis zum nächsten Gipfel in zwei Monaten geprüft werden, wie ein Konzept zur Rettung von Zulieferern aussehen könnte. Eine im Vorfeld des Treffens diskutierte Kaufprämie für Benzin- und Diesel-PKW ist derzeit nicht vorgesehen. Pandemie-Auswirkungen auf Bildung Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) warnt vor den Folgen der Corona-Pandemie für den Bildungsstandort Deutschland. Lange Schulschließungen seien zwar notwendig gewesen, doch die Kosten für die Einzelnen und die Gesellschaft seien sehr hoch, heißt es in der jüngsten Bildungsstudie. Darin verwies die OECD auch auf Nachholbedarf bei digitalen Lernplattformen in Deutschland. Als Stärke dagegen betrachtet die Organisation den hohen Anteil beruflicher Bildung und insbesondere duale Bildungsgänge.
Neue Brexit-Verhandlungsrunde, SVP empfiehlt eigenen Bundesrichter nicht zur Wiederwahl, Mindestverzinsung der Pensionskassen soll sinken, Filmfestival Venedig: «Hopper/Welles»
Bundesrichter verurteilen VW zu Schadenersatzzahlung++Corona Beschränkungen im Norden werden gelockert++Thüringen und Sachsen wollen Beschränkungen generell lockern
Als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof war Fischer einer der profiliertesten Strafrechtler des Landes, geriet aber - wohl auch wegen seiner direkten Art - immer wieder mit Kollegen aneinander. Auf den Richterstuhl gelangte Fischer über etliche Umwege. Er bricht die Schule ab, verdingt sich jahrelang als Schreiner und Musiker, arbeitet als Paketzusteller und ist kurz Panzerjäger bei der Bundeswehr. Erst mit Ende Zwanzig findet Fischer zum Jura-Studium - der Beginn einer steilen Karriere. Sein Kommentar zum Strafrecht, der „Fischer“, ist ein Standardwerk für angehende Juristen.
Was sollten VerMieter wissen über das Thema Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abrechnen bei einer berechtigten Mietminderung im Abrechnungszeitraum. -------Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema korrektes Abrechnen der Heiz- und Betriebskosten bei Wohnungs-Mietverhältnissen in Verbindung mit einer gerechtfertigten Mietminderung.In unserem Muster-Mietverhältnis hat die Vermieterin Rita Ehrlich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Speckweg 155 in Mannheim an Herrn Hans Schläfer vermietet. Der Mietvertrag ist unbefristet.Mietvertraglich ist vereinbart, dass der Mieter Schläfer anteilig die Betriebskosten im Sinne von § 556 BGB zu tragen hat, die gemäß Betriebskostenverordnung auf den Mieter Schläfer umgelegt werden können. Dafür zahlt der Mieter Schläfer monatlich 100 Euro Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen.Im gesamten Abrechnungsjahr wurde das Haus Speckweg 155 aufwendig saniert und der Mieter Schläfer hat deshalb dem Grunde und der Höhe nach berechtigt die montliche Miete für das ganze Jahr um 30 % gemindert.Am 18. Oktober des Folgejahres erstellt die Vermieterin Ehrlich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr.Damit Sie die berechtigte Mietminderung von 30 % korrekt in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung berücksicht, muss die Vermieterin Ehrlich ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 13.04.2011 beachten, indem die Richter festgelegt haben, dass sich die Mietminderung nicht nur auf die Grundmiete erstreckt, sondern auch auf die Betriebskosten.Problem dabei ist, dass bei der Mietminderung der Mieter Schläfer zunächst prozentual die Gesamtmiete im Abrechnungsjahr um 30 Prozent gemindert hat, es sich bei den Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen naturgemäß nur um Vorauszahlungen handelt, aber bei der Mietminderung die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten zu berücksichtigen sind.Es gibt verschiedene Rechenwege, Frau Ehrlich wählt den für Sie einfachsten, den Sie zwar nicht ganz versteht, weil man etwas um die Ecke denken muss, aber Hauptsache die Abrechnung entspricht den Festlegungen der Bundesrichter in ihrem Urteil vom 13.04.2011: Zunächst erstellt Sie ganz normal die Betriebskostenabrechnung und ermittelt die tatsächlich angefallen Betriebskosten ohne Minderung in Höhe von 1500 Euro.Davon zieht Sie 30 % als Betriebskostenanteil an der Mietminderung ab, also 450 Euro, so dass Sie auf einen Betrag von 1050 Euro kommt, der vom Mieter Schläfer als tatsächliche Betriebskosten zu zahlen sind.Als Vorrauszahlungen berücksichtigt Sie in der Betriebskostenabrechnung die vollen Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 1200 Euro, die der Mieter Schläfer eigentlich gemäß Mietvertrag zu zahlen hatte und nicht etwa die um 30 % geminderte Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen, also 840 Euro.Somit endet in unserem Fall die Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben zu Gunsten des Mieter Schläfers in Höhe von 150 Euro, die dem Mieter per Verrechnungscheck erstattet werden.Somit hat die Vermieterin Ehrlich wieder das erreicht, was Sie wollte, eine korrekte Betriebskostenabrechnung trotz Mietminderung, gegen die sogar des Mieter Schläfers Anwalt vom Mieterverein nichts einzuwenden hat.Video erschienen auf Youtube unter: http://youtu.be/UamGNI0bapw-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.
Selbstfahrende Autos, Gentechnik, Big Data, künstliche Intelligenz - ist der Fortschritt dabei, das Gesetz zu überholen? Thomas Fischer, Bundesrichter im Ruhestand, antwortet im ZEIT Wissen-Gespräch.
Deutschland hat einen neuen Bundespräsidenten. Er heißt Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt Deutschlands. Er ist also die wichtigste Person in Deutschland. Anders als in anderen Ländern ist er aber nicht derjenige, der sich mit der täglichen Politik des Landes beschäftigt – das macht bei uns der Bundeskanzler. Der Präsident ist eher derjenige, der das Land nach außen repräsentiert. Er empfängt die Monarchen und Staatsoberhäupter anderer Länder und reist selber viel ins Ausland, um Gespräche zu führen. Er soll möglichst neutral sein und auch überparteilich. Er hat aber auch andere, wichtige Aufgaben – dazu später mehr. Der Bundespräsident muss mindestens 40 Jahre alt sein. Die Parteien schlagen verschiedene Kandidaten für das Amt vor. Der Präsident wird für fünf Jahre gewählt. Er wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird extra für diese eine Wahl zusammengestellt – sie besteht aus Politikern und Menschen aus dem Volk. Das sind aber meist Schauspieler, Sportler oder andere bekannte Menschen, die man zu dieser Versammlung einlädt. Diese Menschen kommen alle in Berlin zusammen und wählen aus einigen Vorschlägen ihren Präsidenten. Dieser kann ein Mal wiedergewählt werden, nicht öfter. Der Bundespräsident ist flapsig gesagt so etwas wie der Notar und der König Deutschlands. Er muss repräsentieren und wichtige Unterschriften leisten. Wenn beispielsweise ein neuer Bundeskanzler gewählt wurde, dann muss der Bundespräsident ihn offiziell ernennen. Ebenso die Minister. Und die Bundesrichter und Bundesbeamten. Außerdem prüft der Präsident alle neuen Gesetze und muss diese unterschreiben – erst dann sind sie gültig. Wenn Menschen in Deutschland etwas Besonderes geleistet haben, dann bekommen sie das Bundesverdienstkreuz verliehen. Das ist eine Auszeichnung, ein Orden. Auch diese Aufgabe hat der Bundespräsident – er darf die Kreuze verleihen. Und noch eine Aufgabe hat er: Er kann Gefangene begnadigen, sie also frühzeitig aus der Haft entlassen. Das kommt allerdings sehr selten vor. Was hoffentlich noch seltener vorkommt, ist der Fall einer Kriegserklärung: auch diese darf allein der Bundespräsident aussprechen. Der erste deutsche Bundespräsident war Theodor Heuss. Danach folgten Heinrich Lübke, Gustav Heinemann, Walter Scheel, Karl Carstens, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Johannes Rau. Weiter ging es mit Horst Köhler, Christian Wulff und Joachim Gauck – und der neue Mann ist nun Frank-Walter Steinmeier. Vielleicht kennt Ihr den Mann mit den weißen Haaren und der Brille schon – er war vorher Außenminister und vielleicht auch schon einmal in Eurem Land zu Gast. Text der Episode als PDF: https://slowgerman.com/folgen/sg136kurz.pdf
Das umstrittene Wahlverfahren für BGH-Anwälte: Bundesrichter schmettern Konkurrentenklage ab
Urteilsverkündungen live im Fernsehen? Auf gar keinen Fall, sagen Bundesrichter am BGH. Warum sie dagegen sind und was Journalisten im Gerichtssaal überhaupt erlaubt ist, erklärt Rechtsanwalt Achim Doerfer in unserer Serie „Ist das gerecht?“. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-bundesrichter-wollen-nicht-ins-fernsehen
Ganz höchstrichterlich melden wir direkt zwei Wochen nach der letzten Sendung wieder. Die Schweinepriester vom Dienst reden über CDU und ihre Schnitzelpflicht, einen schweigsamen Bundesrichter, nicht mehr insolvente Fußballvereine, bald verbotene Parteien sowie über lustige Facebook-Seiten.
Philip Banse spricht mit Bundesrichter a.D. Wolfgang Neškovic, partei- und fraktionsloser Bundestagsabgeordneter, über Geheimdienste und Solo-Kandidaturen - Fortsetzung unseres ersten Küchenradio-Gesprächs.Wolfgang Neškovic saß sieben Jahre im Parlamentarischen Kontrollgremium, jener Institution, die die Regierung kontrollieren soll, ob diese denn die Geheimdienste kontrolliert. Der ehemalige SPD-, Grünen- und Links-Politiker Neškovic hat einen Gesetzentwurf geschrieben, wie die Geheimdienstkontrolle verbessert werden könnte. Zu den Höhepunkten dieser Ausgabe zählt sicher die Rezitation einiger Paragrafen des Verfassungsschutzgesetzes. Zu Anfang berichtet Wolfgang Neškovic über seine Erfahrungen und Motive, als parteiloser und unabhängiger Kandidat bei der Bundestagswahl anzutreten. Das haben schon viele gemacht, niemand hat es geschafft. Neškovic will da Vorbild sein und andere mit konkreten Tipps ermutigen. "Stellen Sie sich vor, wir hätten 20 partei- und fraktionslose Abgeordnete im Bundestag", sagt er. "Wir hätten ein anderes Parlament."