POPULARITY
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen "Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden. Welche Darlehensverträge sind betroffen? Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen. Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern! Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
In der Türkei spricht die Opposition nach der Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoğlu von einem Putschversuch. Doch die Verhaftung könnte Imamoglu mitunter sogar helfen, sagt der Türkei-Experte. Die weiteren Themen: · Künstliche Intelligenz statt Journalismus: Die italienische Tageszeitung «Il Foglio» ist diese Woche erstmals mit einer Zusatz-Ausgabe erschienen, die allein mit Hilfe von KI erstellt worden ist. · In den USA ist Greenpeace zu einer Busse von 660 Millionen Dollar verurteilt worden. Ein Geschworenengericht hat die Umweltschutzorganisation verurteilt wegen Protesten gegen eine Ölpipeline in North Dakota vor neun Jahren. Geklagt hatte die Betreiberfirma der Öl-Pipeline. · Die Verlegerin und Juristin Ellen Ringier ist nach einer schweren Krankheit im Alter von 73 Jahren gestorben. Sie sei dafür bekannt gewesen, den eigenen Wohlstand weiterzugeben, sagt ein Weggefährte.
Geklagt hatte ein iranischer trans* Mann in Ungarn. Eine Behörde weigerte sich, den Geflüchteten als Mann zu führen. Der Europäische Gerichtshof hat nun geurteilt, dass das gegen die EU-Grundrechte verstößt. Von Daily Good News.
Die Geschäftsbedingungen des Sport-Streamingdienstes DAZN sind zum Teil unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen. Von Anja Dobrodinsky
In dieser Folge der Justizreporter*innen geht es um den Solidaritätszuschlag. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (12.11.2024) verhandelt, ob der noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geklagt hatten sechs – teils ehemalige – FDP-Politiker. In der Verhandlung ging es um die Frage, ob die Wiedervereinigung immer noch Kosten verursacht – und wie viel Spielraum der Gesetzgeber bei Ergänzungsabgaben wie dem Soli hat. Die ARD-Rechtsredaktion hat die Verhandlung beobachtet. Die Justizreporter*innen Philip Raillon und Sabeth Wegener besprechen das Geschehen am Schlossplatz unter anderem mit dem Heidelberger Jura-Professor Hanno Kube. Außerdem noch ein Podcast-Tipp: Die Mauerschützen-Folge des SWR True Crime-Podcasts „Sprechen wir über Mord?“ findet Ihr überall, wo es Podcasts gibt und in der ARD-Audiothek: Sprechen wir über Mord!? · Die Mauerschützenprozesse - True Crime | Tödliche Republikflucht · Podcast in der ARD Audiothek
Im Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Samos, das von der EU finanziert wird, herrschen menschenunwürdige Bedingungen ++ Polen hat weiterhin eines der rigidesten Abtreibungsgesetze Europas ++ Der künstlerische Direktor der Pariser Olympia-Eröffnungsfeier Thomas Jolly hat nach zahlreichen Hass-Kommentaren im Internet Klage eingereichtModeration: Susanne Krischkegesendet in Ö1 am 02.08.2024
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat Kreditaufnahmen der Landesregierung aus dem Jahr 2022 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Geld sollte die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs abfedern. Geklagt hatte die AfD. Sydow, Torsten www.deutschlandfunk.de, Deutschland heute
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz im April verurteilt, weil sie zu wenig für den Klimaschutz tue. Geklagt hatte der Verein Klimaseniorinnen. Heute diskutiert der Ständerat, wie die Schweiz mit dem Urteil umgehen soll. Weitere Themen: * Seit gestern Abend ist die Autobahn A1 zwischen Avenches und Payerne für maximal 36 Stunden gesperrt. Grund dafür ist eine Übung der Schweizer Luftwaffe. * US-Präsident Joe Biden verschärft die Regeln für Migrantinnen und Migranten an der Grenze zu Mexiko. Illegal Eingereiste sollen künftig einfacher und kurzfristiger abgeschoben werden können.
In der Musikschulszene rumort es. Das "Herrenberg-Urteil" verlangt, dass Musikschulen ihre Honorarkräfte fest anstellen. Geklagt hatte eine freie Musiklehrerin aus Baden-Württemberg. Peter Backof berichtet, ob sich das die Kommunen leisten können. Von Peter Backof.
Verletzt ein Staat Menschenrechte, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut? Zu dieser Frage will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gleich drei Urteile sprechen. Geklagt haben ein französischer Bürgermeister, mehrere Jugendliche aus Portugal und Seniorinnen aus der Schweiz. Welche Folgen die Urteile für uns in Deuschland haben könnten, besprechen wir mit Remo Klinger, einem der bekanntesten deutschen Umweltanwälte. Er hat in mehreren deutschen Städten ein Dieselfahrverbot durchgesetzt und war auch an der Klima-Klage von Fridays for Future vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt. // Beiträge von: Milena Pieper, Claudia Schaffer / Moderation: Sabine Straßer
Zum ersten Mal ist eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen zu geringen Klimaschutzes erfolgreich gewesen. Die Straßburger Richter haben entschieden, dass die Schweiz gegen die Menschenrechte verstoßen hat, weil sie zu wenig für den Klimaschutz getan habe. Geklagt hatten die "Schweizer Klimaseniorinnen" - ein Zusammenschluss von Rentnerinnen, die von Greenpeace unterstützt werden. Dr. Claudia Mahler befasst sich am Deutschen Institut für Menschenrechte mit den Rechten älterer Menschen. Sie hat SWR Aktuell-Moderator Moritz Braun erklärt, warum es so wichtig ist, das Thema Klimaschutz aus der Perspektive der Menschenrechte zu beleuchten.
Leibliche Väter müssen in ihrer rechtlichen Vaterschaft gestärkt werden - so entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte ein Mann, der seine rechtliche Vaterschaft nicht gegen den neuen Lebenspartner der Mutter erstreiten konnte. Hempel, Klaus www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Leibliche Väter müssen in ihrer rechtlichen Vaterschaft gestärkt werden - so entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte ein Mann, der seine rechtliche Vaterschaft nicht gegen den neuen Lebenspartner der Mutter erstreiten konnte. Hempel, Klaus www.deutschlandfunk.de, Informationen am Mittag
Sollten Menschen in Haft für ihre Arbeit Mindestlohn bekommen? Zwischen 1,37 Euro und 2,30 die Stunde wird maximal gezahlt. Das ist zu wenig, beanstandet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Geklagt hatten zwei Inhaftierte aus Bayern und NRW. Mit diesem Geld könnten Inhaftierte weder Kosten bezahlen, die durch ihre Straftat entstanden sind, noch Schulden oder Unterhaltszahlungen leisten, sagt das Gericht. Eine Resozialisierung könne so nicht erreicht werden. Wie werden diese niedrigen Löhne überhaupt gerechtfertigt? Bruno Dietel und Henrike Möller darüber, wie Gefängnis-Arbeit konkret aussieht und wer die Profiteure dieser billigen Arbeitskräfte sind. Die "Newsjunkies" - ein Tag, ein großes Nachrichtenthema, immer Montag bis Freitag am Nachmittag. Kostenlos folgen und abonnieren in der ARD-Audiothek. Alle Abo-Möglichkeiten findet Ihr hier: https://www.rbb24inforadio.de/newsjunkies. Fragen und Feedback: newsjunkies@inforadio.de.
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden, wenn man währenddessen in häusliche Isolation muss. Geklagt hatte ein Schlosser, der vor dem NRW-Landesarbeitsgericht Erfolg hatte. Seine Firma zog daraufhin eine Instanz höher.
Häftlinge haben in Deutschland keinen rechtlichen Anspruch auf einen Internetzugang. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte ein Insasse aus Freiburg, der gerne ein Tablet haben wollte.
Derzeit sorgt eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts bundesweit für viel Aufsehen. Aus dem Beschluss vom 13. Juni 2022 geht hervor, dass Gesundheitsämter vom Pflegepersonal keine Impfnachweise durch Verwaltungsakte verlangen dürfen. Geklagt hatte eine Zahnarzthelferin aus Flensburg. Wie sie erhalten seit mehreren Wochen viele Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen verschiedene Schreiben, in denen die jeweilige BehördeWeiterlesen
Der Autokonzern Audi muss sich wegen eines Leitfadens für gendergerechte Sprache vor Gericht verantworten. Geklagt hat ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt.
Wir alle sind betroffen vom Krieg in der Ukraine und dem unvorstellbaren Leid, den dieser Krieg und auch andere verursachen. Die persönliche Not Einzelner ist unaussprechbar. In einer solchen Situation befand sich auch ein Mann namens Jeremia und er schrieb ein Buch, die Klagelieder. Darin hält er fest, wie es ihm in solchen Kriegszeiten erging, wie er litt und wie er sich in seiner Not mit seiner Klage an Gott wendet. In dem kurzen Buch finden sich im dritten Kapitel unglaubliche Hoffnungsschimmer trotz der grossen Not. Unter anderem schreibt er dort "Als ich zu dir schrie, bist du, Gott, gekommen und hast zu mir gesagt: »Hab keine Angst!«“. Was für eine starke Aussage. In aller Fassungslosigkeit macht das Hoffnung, gibt Mut, stärkt und tröstet, finde ich. Falls Du zur Zeit auch mit einer Situation oder einem Bereich voller Schmerz kämpfst, soll Dir Jeremias Erfahrung eine Ermutigung sein. Ich wünsche Dir einen aussergewöhnlichen Tag! --- Send in a voice message: https://anchor.fm/audiostretto/message
Die für eine Einbürgerung notwendige Identitätsklärung ist auch ohne amtliche Ausweisdokumente möglich. Wie das Mainzer Verwaltungsgericht am Montag mitteilte, können im Einzelfall auch Erklärungen und Identitätsunterlagen von Familienangehörigen im Ausland ausreichen. Dies entschied das Gericht in einem Urteil von Ende März. Geklagt hatte ein nach eigenen Angaben somalischer Staatsangehöriger, der 2011 in die Bundesrepublik eingereist war. Web: https://www.epochtimes.de Probeabo der Epoch Times Wochenzeitung: https://bit.ly/EpochProbeabo Twitter: https://twitter.com/EpochTimesDE YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC81ACRSbWNgmnVSK6M1p_Ug Telegram: https://t.me/epochtimesde Gettr: https://gettr.com/user/epochtimesde Facebook: https://www.facebook.com/EpochTimesWelt/ Unseren Podcast finden Sie unter anderem auch hier: iTunes: https://podcasts.apple.com/at/podcast/etdpodcast/id1496589910 Spotify: https://open.spotify.com/show/277zmVduHgYooQyFIxPH97 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: Per Paypal: http://bit.ly/SpendenEpochTimesDeutsch Per Banküberweisung (Epoch Times Europe GmbH, IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400, BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER, Verwendungszweck: Spenden) Vielen Dank! (c) 2022 Epoch Times
Das neue Jahr hat mit einem Knall begonnen. Das nicht nur wortwörtlich für einige mit Raketen, sondern auch umweltpolitisch. Kurz vor Schluss des Jahres 2021 gab die EU-Kommission den EU-Mitgliedsstaaten noch ihre Entscheidung zur Klassifizierung von Atomkraft und Erdgas in der Taxonomie bekannt. Demnach sind diese beiden Energiequellen, zumindest befristet, in den Augen der EU-Kommission als nachhaltig einzustufen. Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und auch die Europäischen Grünen gaben nun bereits bekannt, bei einer endgültigen Entscheidung für eine nachhaltige Einstufung von Investitionen in Atomkraft und Erdgas den Klageweg zu erwägen. Darüber spreche ich heute mit Jakob Mayr, Project Manager Sustainable Finance vom WWF. Themen sind außerdem: - erste Reaktionen zu der Entscheidung - was die Entscheidung bedeutet - wie viel Potenzial eine Klage hätte - was für ein Potenzial die Atomkraft für die Energiewende hat - wie es mit dem Erdgas weitergeht - was die nächsten Wochen zu erwarten ist Wenn dir der Podcast gefallen hat, gibt uns ein paar Sterne und/oder ein Follow auf den Podcast-Plattformen und abonniere unseren Podcast bei: - Spotify - Apple Podcast - Google Podcasts - Amazon Music - Anchor.fm und besuche unsere News-Portale - Trending Topics - Tech & Nature Danke fürs Zuhören!
Im Herbst 2021 unterlag die umstrittene Ticketplattform Viagogo vor Bundesgericht. Geklagt hatte der Zirkus Knie – unter anderem, weil bei Viagogo Knie-Tickets für Phantasie-Kategorien angeboten worden waren. Das sei unlauter, befand das Bundesgericht. Unmittelbar nach dem Urteil äusserte sich Viagogo nicht dazu, man müsse es zuerst prüfen. Jetzt – einen guten Monat später – gibt Viagogo an, «sofort Massnahmen ergriffen» zu haben um dem Urteil «in vollem Umfang» zu entsprechen. Allerdings: Welche Massnahmen das sein sollen, gibt das Unternehmen auch auf Nachfrage nicht an. Weitere Themen: - Silvesterparty: Sind Ihre Gäste gut versichert?
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Dienstag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Entscheidung über Triage-Regeln Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt an diesem Dienstag bekannt, ob der deutsche Staat bei einer sogenannten Triage in der Corona-Pandemie konkrete Vorgaben machen muss. Dabei geht es um Notsituationen, in denen Ärzte entscheiden müssen, welche Patienten noch behandelt werden, wenn kein Platz mehr auf der Intensivstation ist. Geklagt haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen in so einer Extremsituation von Ärzten aufgegeben zu werden. Wieder Proteste gegen Corona-Regeln Deutschlandweit sind erneut Gegner der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf die Straße gegangen. Ihr Unmut richtet sich auch gegen die Pläne der Bundesregierung für eine Impfpflicht. Insgesamt beteiligten sich mehrere Zehntausend Menschen an den Protesten. Vor allem in Ostdeutschland hatten die Demonstrationen großen Zulauf. In Mecklenburg-Vorpommern waren es nach Polizeiangaben rund 15.000 Teilnehmer, in Brandenburg rund 9000. Ganz im Westen Deutschlands, in Saarbrücken, demonstrierten rund 3000 Menschen, wie die saarländische Polizei mitteilte. Frankreich verschärft Maßnahmen Angesichts einer Rekordzahl von Corona-Infektionen gelten ab Mitte Januar in Frankreich strengere Regeln. Die Regierung macht eine vollständige Impfung zur Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen, Restaurants oder für Fernreisen. Negative Tests reichen dann nicht mehr. In einigen Stadtzentren müsse zudem in der Öffentlichkeit ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, kündigte Premierminister Jean Castex an. Außerdem wurde die Booster-Frist verkürzt. Eine Auffrischungsimpfung ist nun in Frankreich nach drei Monaten möglich. Israel attackiert Ziel in Syrien Die israelische Luftwaffe hat den Hafen der syrischen Stadt Latakia angegriffen. Die Jets hätten mehrere Raketen auf das Containerlager abgefeuert und dadurch Brände ausgelöst, meldet die syrische Nachrichtenagentur Sana unter Berufung auf das Militär. Dabei sei hoher Sachschaden entstanden. Angaben über Tote oder Verletzte liegen bislang nicht vor. Seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 2011 hat Israel schon Hunderte Luftangriffe auf syrisches Gebiet geflogen. Dabei wurden Stellungen der Regierungstruppen wie auch Kräfte der islamistischen Hisbollah-Miliz attackiert, die der Iran unterstützt. Wahltermin in Libyen rückt in weite Ferne Nach der Verschiebung der Präsidentenwahl in Libyen hat sich die zuständige Parlamentskommission gegen die Festsetzung eines neuen Termins ausgesprochen. Zunächst solle ein "realistischer und umsetzbarer Fahrplan mit definierten Etappen erstellt werden", so die Empfehlung. Das Gremium stellte sich damit gegen einen Vorschlag der Wahlkommission, die Wahl eines Staatsoberhaupts parallel zur Parlamentswahl Ende Januar abzuhalten. Ursprünglich sollte die Präsidentenwahl bereits vergangenen Freitag stattfinden. Dieser Termin wurde aber kurzfristig abgesagt. Die politischen Lager in Libyen gelten als zerstritten. Termine für Ukraine-Treffen festgelegt Vertreter der USA und Russlands wollen am 10. Januar über die Spannungen an der Grenze zur Ukraine sowie über Atomwaffenkontrolle beraten. Das teilte ein Sprecher des Weißen Hauses mit. Zwei Tage später sind Gespräche zwischen Russland und der NATO geplant, am 13. Januar sollen Beratungen zwischen Russland und der OSZE folgen. Die Spannungen zwischen Russland und dem Westen wegen des Ukraine-Konflikts hatten sich zuletzt deutlich verschärft. Angesichts eines massiven russischen Truppenaufmarsches an der Grenze gibt es Befürchtungen, Russland könnte die Ukraine angreifen. Wintersturm trifft US-Westküste Starker Schneefall hat im Westen der USA zu Stromausfällen und Verkehrschaos geführt. Aufgrund des Wintersturms fiel in der Sierra Nevada binnen 24 Stunden ein Meter Neuschnee. Damit hat in Kalifornien die Gesamt-Schneemenge im Dezember einen Rekordwert erreicht. Für den unter den Folgen einer jahrelangen Dürre leidenden Bundesstaat sind die ergiebigen Niederschläge ein Hoffnungsschimmer, weil sie die Grundwasserreserven auffüllen könnten. In Oregon und Washington wurden Notunterkünfte geöffnet, da es im Westen der USA noch mehrere Tage bitterkalt bleiben soll.
Wer sagt, dass der Staat von hohen Steuern profitiert ist plötzlich rechtsradikal. Beide wollen, nur einer kann. Robert Habeck oder Christian Lindner, wer wird der neue Finanzminister? UND: Wie weit darf man beim Büro-Sex gehen? Wie sich die Sittenwächter an Julian Reichelt abarbeiten.
Thema heute: Können Verbraucher bald nahezu alle Darlehensverträge widerrufen? Der EuGH entscheidet am 9. September darüber, ob nahezu jeder Darlehensvertrag aufgrund unzureichender Pflichtangaben auch Jahre nach einem Abschluss widerrufbar ist. Vorgelegt wurde diese Rechtsfrage allerdings nicht vom BGH – sondern vom LG Ravensburg. Sollte sich der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließen, könnten Millionen Verbraucher bares Geld sparen, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte erklärt. Bereits am 26. März 2020 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem spektakulären Urteil die Rechte von Verbraucherinnen massiv gestärkt und nebenbei per Urteil das gesamte deutsche Verbraucherkreditrecht auf den Kopf gestellt (EuGH Urteil v. 26.03.2020, Az. C-66/19). Die EuGH-Richter entschieden, dass die meisten deutschen Kreditverträge die sich aus EU-Recht ergebenden Voraussetzungen nicht erfüllen. Insbesondere die Informationen zum Beginn der Widerrufsfrist würden in den meisten Verträgen auf ein Labyrinth von Paragrafen verweisen (sog. Kaskadenverweis), was nicht den Anforderungen an Klarheit und Prägnanz genüge. Das Resultat der unzureichenden Widerrufsinformation: Die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen, so dass Millionen Verträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden, noch heute widerrufen werden können. Am 9. September wird nun ein weiteres wichtiges EuGH-Urteil mit großer Spannung erwartet (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Angestoßen wurde das Verfahren vom Landgericht (LG) Ravensburg. Das Thema des aktuellen Rechtsstreits sind fehlende Pflichtangaben zum Verzugszins in Verbraucherdarlehensverträgen. Im Verfahren geht es um drei Autokreditverträge. Geklagt hatte unter anderem ein Autokäufer, der 2015 einen Kredit in Höhe von über 10.000 Euro aufnahm und diesen 2019 noch widerrufen wollte. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: „Im juristischen Fachjargon spricht man insoweit auch vom Vorabentscheidungsersuchen. Mit einem derartigen Vorgehen fuhr das LG Ravensburg zuletzt beinahe regelmäßig dem BGH in die Parade. Der Grund hierfür: Der BGH weigert sich in konstanter Beharrlichkeit, die bei ihm anhängigen Verfahren auszusetzen und sie selbst dem EuGH vorzulegen. Dadurch, dass die Ravensburger Richter immer und immer wieder den EuGH anrufen, zeigen sie, dass sie der bankenfreundlichen Rechtsprechung des BGH kritisch gegenüberstehen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Diese Woche hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Rufbereitschaft in vollem Umfang als Arbeitszeit gelten kann, wenn der Beschäftigte in seiner Freizeit ganz erheblich eingeschränkt ist. Geklagt hatte ein Berufsfeuerwehrmann aus Offenbach am Main. Er muss während seiner Rufbereitschaft innerhalb von zwanzig Minuten mit Einsatzwagen an seiner Dienststelle sein. Was er wo in seiner Freizeit macht, ist hingegen egal. Welche Auswirkungen das Urteil des EuGH nun für den Fall des Berufsfeuerwehrmannes und andere, ähnliche gelagerte Fälle hat, darüber spricht Justizreporterin Kerstin Anabah mit Eckhardt Schwill. Er ist Justiziar bei der Gewerkschaft der Beamten und Arbeitnehmer im kommunalen Dienst.
Ja, auch wenn sie klein sind, müssen sie eine Maske tragen: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute bestätigt, dass auch Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen müssen. Geklagt hatten ein Zweitklässler aus Bielefeld und ein Erstklässler aus Köln. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Bei der Suche nach Krankheiten darf Google die Infos des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr bevorzugen - das hat das Landgericht München entschieden. Geklagt hatte das Portal "NetDoktor", das in der Kooperation zwischen Suchmaschine und Ministerium einen Kartellverstoß sieht. Von Christoph Sterz www.deutschlandfunk.de, @mediasres Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Der kommunale Finanzausgleich, so wie er bisher geregelt ist, verstößt gegen die Verfassung. Das hat heute der Verfassungsgerichtshof in Koblenz entschieden. Geklagt hatten zwei verschuldete Kommunen.
Eine Abiturientin wollte erreichen, dass sie während Prüfungen auf den Mund-Nasen-Schutz verzichten kann. Sonst könne sie weder essen noch trinken. In Brandenburg müssen die älteren Schüler im Gebäude Maske tragen.
Alle ricaPOD-Episodenhttps://ricapod.buzzsprout.com/Briefkasten für Hörerpost:ricaPOD@protonmail.comHaben Sie Kinder oder Enkel? Anfang September sind angeblich mehrere Kinder gestorben, die keinerlei Vorerkrankungen hatte, aber eine Maske auf dem Gesicht.Die Obduktionen haben noch immer kein offizielles Resultat, seit Wochen nicht. Wieso dauert das so lange?Ist es sehr vermessen zu vermuten, dass die Obduktionsberichte längst auf dem Tisch lägen mit dem Stempel "Masken.-Entwarnung", wenn die Todesfälle so klar gar nichts mit dem Mundnasenschutz zu tun hatten?In den vergangenen vier Wochen verschwinden immer mehr wissenschaftliche Studien auf mysteriöse Weise aus dem Netz, die sich mit der Gesundheitsgefährdung durch Masken beschäftigten.Aber vielleicht haben Sie ja Glück. Vielleicht wird ihr Kind gar nicht schwer krank durch CO2-Rückatmung und die Ansammlung von Viren und Bakterien in der durchfeuchteten Maske. Vielleicht stirbt ihr Kind gar nicht.Und wenn doch? Haben Sie sich schon überlegt, wie Sie dann weiterleben? Wissen Sie, wie ... oder ob ... es danach weitergeht?Und eine zweite Sache liegt mir besonders auf dem Herzen: Die Isolationshaft alter Menschen!Ein deutsches Gericht hat gerade in einem Eilantrag entschieden, dass eine coronabedingte Isolationsanordnungunrecht mässig war. Geklagt hatte eine Pfleheimbewohnerin im Kreis Lippe. Das private Interesse der Antragstellerin, von einer Isolierung verschont zu bleiben, überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung, erklärte das Gericht.Dazu fällt mir die wahre Geschichte von KoKo ein, die sich alle verdammt nochmal genau merken sollten. Koko war ein Gorilla, wohl der klügste Gorilla der Welt, der 2018 gestorben ist. Koko verstand angeblich mehr als 2000 Zeichen und wenn ihm (alsoihreigentlich, denn es war eine Gorillaseñora) etwas zu trinken gereicht wurde, tippte sie auf "Nicht und Durst" und die Sache war beantwortet.Und zurück zu alten Menschen in Isolationshaft:Auf die Frage „Wohin gehen die Tiere, wenn sie sterben?“, antwortete Koko mit drei Zeichen: Gemütlich, Höhle, Auf WiedersehenMenschen müssen das Recht haben, über ihr Schicksal selbst zu entscheiden,. PUNKT!Hasta la victoria siempre.
Die Justizreporter*innen beschäftigen sich diese Woche mit zwei Verfahren an den europäischen Gerichten, von zwei der ganz großen Tech-Unternehmen. Mit Claudia Kornmeier spricht Michael Nordhardt über das Urteil zur Datenspeicherung von Facebook in den USA. Geklagt hatte Max Schrems, der sich schon seit Jahren für europäische Standards bei den Überwachungsmethoden der amerikanischen Sicherheitsbehörden auf den sozialen Netzwerken einsetzt. Im zweiten Teil ab Minute 14 spricht Michael mit Christoph Kehlbach über ein Verfahren zwischen Apple und der EU-Kommission, die hatte nämlich Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro von Apple gefordert.
Vor allem in den 90er- und 00er-jahren haben sehr viele Sparkassen ihren Kunden Prämiensparverträge mit variablen Zinsen verkauft. In der Niedrigzinsphase versuchen Sparkassen Kunden aus den Verträgen zu drängen. Verärgerte Kunden haben dann mit Hilfe von Verbraucherzentralen festgestellt, dass Sparkassen und andere Banken zu wenig Zinsen gezahlt haben. Diese Auffassung hat das OLG Dresden am Mittwoch in einem Urteil gegen die Sparkasse Leipzig grundsätzlich bestätigt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachen im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens. In dieser Folge erklären wir, was dieses Urteil für Betroffene bedeutet. Hierfür haben wir auch Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen in die Sendung eingeladen.
Wenn es um Erholungsurlaub geht, kommt es nicht selten zum Streit. So auch in unseren beiden neuesten Entscheidungen vom BAG. Geklagt hatten zwei Arbeitnehmer, der eine wollte Urlaubstage für die Freistellungsphase in der Altersteilzeit, der andere für die Zeit des unbezahlten Sonderurlaubs. Die Themen für heute: Was wurde vom BAG entschieden? Welche Beteiligungsrechte hat der BR?
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Maut abgelehnt - sie diskriminiere Fahrzeughalter aus dem Ausland. Geklagt hatte Österreich. Der Verkehrsminister des Landes, Andreas Reichhardt, ist darüber hoch erfreut: "Natürlich hat uns diese Entscheidung überrascht, aber eben positiv überrascht."
Lebenserhaltende Maßnahmen sind kein Schaden für Patienten. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte der Sohn eines verstorbenen Mannes. Achim Doerfer erklärt, warum die Klage abgewiesen worden ist. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-lebenserhaltende-massnahmen
Lebenserhaltende Maßnahmen sind kein Schaden für Patienten. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte der Sohn eines verstorbenen Mannes. Achim Doerfer erklärt, warum die Klage abgewiesen worden ist.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-lebenserhaltende-massnahmen
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer – ehemaliger Betriebsratsvorsitzender – auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird und nicht zu dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Ende aufgelöst ist. Was war passiert?
Nach fünf Jahren hat das Oberlandesgericht entschieden: Die Tagesschau-App ist in ihrer früheren Form unzulässig gewesen. Geklagt hatten mehrere Zeitungsverlage. Nun ist die App längst überholt. Welche Folgen hat diese Entscheidung also? Das erklärt Rechtsanwalt Achim Doerfer in unserer Serie „Ist das gerecht?“. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-tagesschau-app-unzulaessig