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Guten Morgen! Die Ukraine sieht sich der wohl größten russischen Offensive seit Kriegsbeginn gegenüber – und braucht weitere westliche Unterstützung. — Eine führende deutsche Verfassungsrichterin verteidigte die Corona-Maßnahmen der Bundesnotbremse als richtig. — Neue Klima-Alarmberichte wenige Tage vor der UN-Klimakonferenz. Epoch Times sprach mit einem Experten. Erfahren Sie mehr …
Stefan Brink wird vom Dauergast zum Co-Host der Podcasts, der sich auch in Zukunft nicht nur mit Datenschutz, Datenrecht und der Informationsfreiheit befassen wird. So geht es auch in dieser Folge um Grundrechte, den Rechtsstaat und das Verfassungsrecht. Stefan Brink und Niko Härting bestellen zwei frische Aufsätze vor zu den Entscheidungen des BVerfG zur „Bundesnotbremse“ und zum Klimaschutz. Ab Minute 4:20: „Bundesnotbremse I“ (Beschluss vom 19.11.2021, 1 BvR 781/21): Der BVerfG-Richter Henning Radtke war Berichterstatter bei dieser Entscheidung, Tobias Mast war sein Wissenschaftlicher Mitarbeiter und hat in der aktuellen Ausgabe des „Archivs des öffentlichen Rechts (AöR)“ (2023, 154 ff.) einen Aufsatz veröffentlicht. In diesem Aufsatz leugnet er die Relevanz der Unterscheidung zwischen Grundrechtseinschränkungen „durch Gesetz“ und Einschränkungen „auf Grund eines Gesetzes“. Härting, der einen der Beschwerdeführer in dem Verfahren vertrat, ist sich mit Brink in seiner Kritik einig. Mit viel argumentativem Aufwand blendet Mast - wie auch das BVerfG - die Lehren aus der NS-Zeit aus, die dazu geführt haben, dass die Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG feierlich als „unverletzlich“ bezeichnet wird. Ab Minute 36:30: „Klimaschutz“ (Beschluss vom 24.3.2021 - 1 BvR 2656/21): In einem gleichfalls frischen Beitrag beschreibt BVerfG-Richter Josef Christ, wie das BVerfG bei seiner Entscheidung zum Klimaschutz vorgegangen ist (NVwZ 2023, 1193 ff.). Aus der Begründung der Entscheidung lassen sich weitreichende Konsequenzen ableiten, da Schutzpflichten auf künftige Generationen ausgeweitet werden. Ob derartige Konsequenzen vom BVerfG tatsächlich beabsichtigt sind - bspw. wenn es um die Belastung künftiger Generationen mit Staatsschulden geht -, lässt sich dem Aufsatz nicht entnehmen. Die beiden Entscheidungen stammen aus dem selben Jahr, könnten jedoch gegensätzlicher nicht sein. Bei der „Bundesnotbremse“ übte man sich in „judicial restraint“, wohingegen man beim „Klimaschutz“ keine Zurückhaltung zeigte, sich tief in naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu vertiefen.
Querbeet (ab Minute 0:53): Stefan Brink und Niko Härting sprechen über den Entwurf eines neuen Arbeitszeitgesetzes, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kürzlich vorgelegt hat. Wie verträgt sich Vertrauensarbeitszeit mit dem geplanten neue Gesetz? Und wo bleibt eigentlich der Datenschutz, wenn Arbeitszeiten akribisch aufgezeichnet werden? Querbeet (ab Minute 10:45): Das OLG Brandenburg meint, es sei rechtsmissbräuchlich, Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO gegen einen Versicherer geltend zu machen, wenn es dem Versicherten ausschließlich darum geht, Fehler in der Berechnung seiner Versicherungsprämien aufzudecken (Urteil vom 14.4.2023, Az. 11 U 233/22). Was ist von dieser Entscheidung zu halten? Querbeet (ab Minute 16:52): In einem ganzseitigen FAZ-Beitrag plädieren Marit Hansen (Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holstein), Tobias Kerber (designierter neuer Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg), Rolf Schwartmann (FH Köln) und Stephan Rixen (Universität Köln) für regulatorisches Augenmaß beim Umgang mit ChatGPT. Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Debatte um ChatGPT? Und sollte man ein datenschutzrechtliches Verbot tatsächlich ausschließen? Schwerpunkt (ab Minute 26:10): Der Verfassungsrichter Henning Radtke hat in einem SWR-Interview mit Klaus Hempel die Corona-Entscheidungen des BVerfG erläutert (https://www.ardaudiothek.de/episode/die-justizreporter-innen/verfassungsrichter-henning-radtke-im-gespraech/swr/12546483/). Stefan Brink und Niko Härting nehmen das Interview und die kürzlich in der FAZ veröffentlichte Abschiedsrede des Verfassungsrichters Peter M. Huber zum Anlass, die Rolle und Funktion des BVerfG zu diskutieren. Sie lassen Leuchtturm-Entscheidungen wie das „Volkszählungsurteil“ Revue passieren und erinnern an herausragende Richterpersönlichkeiten wie Ernst-Wolfgang Böckenförde. Halten die heutigen Karlsruher Richterinnen und Richter den Maßstäben stand, die ihre Vorgängerinnen und Vorgänger gesetzt haben? Wie ordnen sich jüngste Entscheidungen zum Klimaschutz und zur „Bundesnotbremse“ in die vielen Bände der BVerfG-Entscheidungen ein? Warum eigentlich werden die Karlsruhe Richterinnen und Richter – ähnlich wie Päpste – hinter verschlossenen Türen in streng geheimen Verhandlungen ausgewählt? Wie viel Transparenz verträgt Karlsruhe?
Hempel, Klauswww.deutschlandfunk.de, Wirtschaft und GesellschaftDirekter Link zur Audiodatei
Thomas Darnstädt ist Jurist und war 35 Jahre Redakteur beim SPIEGEL (Ressortleiter Politik). In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts und den Einfluss des Zeitgeistes auf die Karlsruher Entscheidungen. 2018 erschien Darnstädts Buch „Verschlusssache Karlsruhe - Die internen Akten des Bundesverfassungsgerichts“. Für dieses Buch hat Darnstädt Handakten und andere interne Akten aus der Frühzeit des Bundesverfassungsgerichts ausgewertet. 1957 scheiterte eine Verfassungsbeschwerde gegen den „Homosexuellenparagraphen“ 175 StGB. Die Karlsruher Richter verneinten einen Gleichheitsverstoß (lesbischer Sex war nicht strafbar), und sie hielten auch Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) nicht für verletzt: „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“ Im Gespräch mit Niko Härting schildert Darnstädt, wie es zu dieser Entscheidung kam. § 175 StGB war bereits zur damaligen Zeit eine hochumstrittene Norm. Dennoch meinte der Berichterstatter Wilhelm Ellinghaus in einem Votum, es sei nicht Aufgabe des BVerfG, sondern „Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob die jetzige Gesetzesfassung gerecht und rechtspolitisch abgewogen“ sei. Eine Haltung, die man heute als „Judicial Restraint“ bezeichnen würde. Darnstädt erinnert an den Zeitgeist der Schwulenhatz, der in den 1950er-Jahren. herrschte. Man fürchtete sich vor dem „Treiben der Homosexuellen“, und Karlsruhe hatte keine Courage, dem Zeitgeist entgegenzutreten, obwohl § 175 StGB verfassungsrechtlich nicht zu halten war. Man habe alle möglichen Begründungen erwogen, um einen Erfolg der Verfassungsbeschwerde zu vermeiden. Darnstädt zeigt auf, dass sich US-amerikanische Debatten um richterliche Zurückhaltung nicht ohne Weiteres auf das BVerfG übertragen lassen. Die US-Verfassung sah ursprünglich keine Berechtigung des Supreme Court vor, Gesetze aufzuheben. Dies ist nach dem Grundgesetz eindeutig anders. Die Aufhebung verfassungswidriger Gesetze gehört zu den Kernaufgaben des BVerfG. Forderungen nach richterlicher Zurückhaltung haben in Deutschland keine tragfähige Grundlage. Im zweiten Teil des Gesprächs geht es um die Karlsruher Entscheidungen zur Bundesnotbremse und zur Klimakrise. Der Klimabeschluss sei ein besonders massiver Eingriff in die Befugnisse des Gesetzgebers. Allerdings liege die Entscheidung „voll auf der Linie des Zeitgeistes“. Wenn das Gericht - wie im Klimafall - ein Urteil für konsensfähig halte, gehe es „viel ruppiger“ mit dem Gesetzgeber um, als wenn dies nicht der Fall sei. Mit einer Entscheidung die Bundesnotbremse hätte sich Karlsruhe dagegen „sehr sehr viel Ärger“ eingehandelt, da es dem Zeitgeist widersprochen hätte, dies sei dem Gericht gewiss bewusst gewesen.
Die Oma hat ihren gesamten Seniorclub eingeladen - und das in Coronazeiten. Sohn Jürgen ist entsetzt, aber die Oma hatte einen guten Plan - wenn der nicht etwas aus dem Ruder gelaufen wäre.
Wir sprechen mit Univ.-Prof. Dr. Stephan Rixen. Herr Rixen ist Professor für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth und Mitglied des Deutschen Ethikrats. Er war u.a. Prozessbevollmächtigter des Deutschen Bundestages in den Verfahren vor dem BVerfG zur so genannten Bundesnotbremse. In diesen ging es um Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die vom BVerfG im Ergebnis als verfassungskonform qualifiziert wurden. Zu diesem Verfahren wie auch zu Fragen einer umfassenden Impfpflicht hat sich Herr Rixen umfassend geäußert. Links: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr078121.html https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/12/rs20211216_1bvr154120.html https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/oesterreich-impfpflicht-kein-unmittelbarer-zwang-verstoss-sanktionen/ https://www.ethik-und-gesellschaft.de/ojs/index.php/eug/article/view/1-2021-art-4/771 https://verfassungsblog.de/rechtmaessigkeit-und-semantik-der-impfpflicht/ https://verfassungsblog.de/impfpflicht-oder-2g-minus-k/ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr78121-1bvr97121-corona-bundes-notbremse-massnahmen-kontakt-ausgang-schule-kinder-grundrechte-kommentar-verfassung-rechtstaat/
Prof. Dr. Christoph Degenhart ist einer der bekanntesten deutschen Staats-, Verwaltungs- und Medienrechtler. An „dem Degenhart“ – dem unlängst in 37. Auflage erschienenen Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht kommt keine Studentin und kein Student vorbei. Im Gespräch mit Niko Härting erklärt Degenhart, dass die Corona-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch in seinem Lehrbuch dargestellt wird. Dies durchaus kritisch, da die große Zurückhaltung des Verfassungsgerichts in den vielen Eilverfahren keineswegs selbstverständlich ist. Degenhart erinnert unter anderem an die Karlsruher Eilentscheidungen während der Eurokrise 2011/2012. Damals zeigte das BVerfG keinerlei Scheu, bereits im Eilverfahren Weichen zu stellen. Man begnügte sich nicht mit Folgeabwägungen, sondern entschied zur Sache. Auch mit „Judicial Restraint“ lässt sich die Karlsruher Corona-Linie aus Degenharts Sicht nicht erklären. Die keineswegs zurückhaltende Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz stammt aus demselben Jahr wie die beiden Beschlüsse zur „Bundesnotbremse“, die von manchen Staatsrechtlern wegen ihrer großen Zurückhaltung gelobt werden. Allerdings sieht Degenhart durchaus eine Gemeinsamkeit zwischen den sehr unterschiedlichen Beschlüsse zum Klima- und Infektionsschutz: Aus Grundrechten werden keine Schranken abgleitet, die dem Gesetzgeber gesetzt sind, sondern Aufträge an den Gesetzgeber, eingreifend tätig zu werden. Eine Tendenz, die Degenhart kritisch sieht. In dem Gespräch geht es auch um eine mögliche Impfpflicht und um die „äußerste Gefahrenlage“, mit der das BVerfG in seiner Bundenotbremse I-Entscheidung weitgehende Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Laut Degenhart ein „Danaergeschenk“ des BVerfG, da offen bleibt, wodurch sich eine „äußerste Gefahrenlage“ von einer „einfachen Gefahrenlage“ unterscheidet. Lese man die drastischen Schilderungen der Klimakrise in dem Karlsruher Klimabeschluss, ahne man, dass sich Entscheidungen ohne Weiteres wiederholen können, in denen extreme Freiheitsbeschränkungen mit dem Vorliegen einer „extremen Gefahrenlage“ in Karlsruhe gerechtfertigt werden.
Eigentlich wollten wir in dieser Folge das Jahr ganz entspannt Revue passieren lassen, doch dann hat das Bundesverfassungsgericht ihre Entscheidung zur Triage am Dienstag veröffentlicht. Neun Menschen hatten geklagt, da sie befürchteten im Falle sehr begrenzter Krankenhausbetten benachteiligt zu werden und nicht medizinisch versorg zu werden. Was hat Karlsruhe dem Gesetzgeber jetzt für Aufgaben gestellt und wie schnell muss man in Berlin jetzt reagieren? Darüber sprechen die Justizreporter Michael Nordhardt und Kolja Schwartz. Im Anschluss blicken die beiden gemeinsam mit Podcastredakteur Fabian Töpel auf die wichtigsten Entscheidungen des Jahres. 2021 ist viel passiert an den Gerichten über die wir berichten. Von der Bundesnotbremse über afghanische Kriegsverbrecher bis zum Streit um den Baum im Nachbarsgarten gab es sehr viele unterschiedliche Entscheidungen aus Karlsruhe, die wir noch einmal beleuchten.
Kurz noch die Folge aufgenommen, bevor wir zu deiner Schwester sind, um mit ihr Weihnachten zu feiern. Wir sind doch jetzt Familie, also reg dich nicht auf und feier das Fest der Nächstesliebe. Reingehauen. Links: LdN269: BKA lässt Bilder von Kindesmissbrauch im Netz, Corona-Lage mit Omikron, BVerfG zu Bundesnotbremse, neues Telekommunikationsgesetz Social Media: Website: https://volvitam.com/ Instagram: https://www.instagram.com/volvitam/ Twitter: https://twitter.com/volvitam Podcast Links: YouTube Video Podcast und Clips: https://www.youtube.com/volvitam Apple Podcast: https://apple.co/3aXVCNw Spotify: https://spoti.fi/3vR5IYz Google Podcast: https://bit.ly/3b0HEu3 RSS Feed: https://volvitam.com/feed/podcast
Zum Jahresende blicken wir noch einmal zurück auf die besonders wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, etwa auf die umstrittenen Beschlüsse zur sogenannten Bundesnotbremse. Dem Gericht wurde immer wieder vorgeworfen, dass es mit Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen gegen die Corona-Maßnahmen sehr zögerlich umgegangen ist. Dabei hat es tatsächlich sehr viele Entscheidungen dazu gegeben. Wegweisend war auch der Beschluss zum Klimaschutzgesetz, der von Beobachtern als historisch bezeichnet wird.
Corona feiert einjährigen Geburtstag in Deutschland, die Bundesnotbremse kommt auf die Welt, Joe Biden ersetzt Donald Trump und Joachim Löw will nicht mehr. Onkel Fisch rasen mit humoristischer Höchstgeschwindigkeit durch das erste Halbjahr 2021. Zugabe Pur - der erste Teil des Jahresrückblicks 2021.
Prof. Oliver Lepsius lehrt Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster. In zahlreichen Publikationen in Fachzeitschriften und der Tagespresse hat er die Corona-Krise von Anfang an kritisch begleitet und kommentiert. In einem LTO-Beitrag kritisierte er am 3.12.2021 die BVerfG-Entscheidungen zur Bundesnotbremse und empfahl, die Entscheidung zu Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen als Ausreißer zu behandeln und in Grundgesetz-Kommentaren nicht zu zitieren. In einem weiteren Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 10.12.2021 bezeichnete Lepsius die Karlsruher Entscheidungen als „rechtsstaatlich fahrlässig und unklug“. Im Gespräch mit Niko Härting legt Lepsius die Gefahren einer „Expertokratie“ dar. Das BVerfG reduziere das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf die Prüfung, ob es Experten gebe, auf die sich der Gesetzgeber stützen könne. Dabei verzichte Karlsruhe auf eine präzise Bezugnahme auf einen Maßnahmenzweck. Als Teil eines „Gesamtschutzkonzepts“ werde Ungeeignetes zudem verhältnismäßig. Lepsius wagt keine Prognose, wie das BVerfG über eine mögliche „allgemeine Impfpflicht“ entscheiden wird. Gleichwohl hält er es für dringend geboten, dass die verfassungsrechtlichen Parameter in der politischen Diskussion beachtet werden. Gegen das Argument, Leben zu riskieren, könne sich Politik nur durch die Berufung auf Recht schützen. Dies könnte dazu führen, dass man eine Impfpflicht auf bestimmte Einrichtungen und Personengruppen beschränkt. In dem Gespräch geht es auch um die Menschenwürde und den Körper als Tabuzone und um mögliche Sanktionen einer Impfverweigerung. Ist eine Durchsetzung per unmittelbarem Zwang denkbar –ähnlich einer Blutentnahme zur Alkoholmessung? Wie sollte man Bußgelder bemessen? Und steht das Datenschutzrecht der Einrichtung eines „Impfregisters“ im Wege? Ist ein solches „Impfregister“ überhaupt praktisch vorstellbar? Wird es Begehrlichkeiten nach einer umfassenden Nutzung der Daten zur Kontrolle des öffentlichen Raums durch Zutrittskontrollen wecken?
Prof. Carl Baudenbacher ist ein international anerkannter Experte für europäisches, schweizerisches und internationales Wirtschaftsrecht. Zwischen 1987 und 2013 hatte er den Lehrstuhl für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen HSG inne. Von 1995 bis April 2018 war er Richter am EFTA-Gerichtshof, von 2003 bis 2017 dessen Präsident. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg ist das Schwestergericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein. In dem Gespräch mit Niko Härting erklärt Baudenbacher die Geschichte, die Aufgaben und die Bedeutung des EFTA-Gerichtshofs und berichtet über die Konflikte, die es mit Norwegen gibt. Denn in Norwegen beansprucht man bei der Erfüllung der EFTA-Verpflichtungen „room for manouevre“, einen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum, der nach Baudenbachers Auffassung unter anderem mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unvereinbar ist. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist eine deutsche Erfindung, die sich bis in das 19. Jahrhundert rückverfolgen lässt und unter dem Eindruck der Jahre zwischen 1933 und 1945 nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland zu einem Grundprinzip des Grundrechtsschutzes wurde. Auch im europäischen Recht ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mittlerweile fest verankert. Der weite Einschätzungsspielraum, den das BVerfG in seinen „Bundesnotbremse“-Entscheidungen dem Gesetzgeber zubilligt, erinnert Baudenbacher an die norwegische „room for manoeuvre“-Doktrin. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird durch eine „Evidenz- oder Vertretbarkeitskontrolle“ ersetzt, die sich in letzter Konsequenz kaum noch von einer bloßen Willkürkontrolle unterscheiden lässt. Dies ist ein potenziell folgenreicher Rückschritt beim Grundrechtsschutz.
Ist das BVerfG Urteil zu den Grundrechtseinschränkungen ein Skandal? Wie funktioniert #Verfassungsrecht überhaupt? Wie sind die Zusammenhänge mit der (ursprünglich mathematischen) Spieltheorie? Diesen Fragen gehen wir in diesem Interview nach. Wer weitere Texte zum Thema von Prof. Dr. Oiver Lepsius lesen möchte: Nach BVerfG zur Bundesnotbremse: Zerstörerisches Potenzial für den Verfassungsstaat: https://www.lto.de/recht/hintergruend... Der Rechtsstaat wird umgebaut. https://zeitung.faz.net/faz/feuilleto... Bücher von mir: Die 36 Strategeme der Krise: Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Kindle: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Digni-Geld - Einkommen in den Zeiten der Roboter: print: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... Ebook: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN... Wenn Sie lieber nicht bei Amazon kaufen, können Sie gern diesen unabhängigen Anbieter unterstützen: www.aha-buch.de (Ich bekomme keine Provision, aber Aha-Buch hat meine Bücher fast immer vorrätig.) Von mir erwähnte Produkte finden Sie hier: https://www.amazon.de/shop/profrieck Dort sind auch ein paar andere Produkte, die ich empfehle (ich bin Buch- und Technik-Junkie;-) Hier sind Affiliate-Links dabei, bei denen ich eine kleine Provision bekomme, ohne dass Sie mehr bezahlen. Vielen Dank, falls Sie diese Links nutzen! Lust auf ein gutes Video jede Woche? Dann klicken Sie hier: https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... Mein Instagram-Account: https://www.instagram.com/profrieck/ Und zu Twitter: https://twitter.com/ProfRieck Hinweis: Die angegebenen Links können Affiliate-Links sein, bei denen ich eine Provision bekomme. Vielen Dank, falls Sie diese Links nutzen! Haftungsausschluss: Dies ist ein Bildungskanal, kein Finanz- oder Medizinkanal. Der Inhalt meiner Videos bzw. Podcasts dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ist kein finanzieller oder medizinischer Rat oder gar eine persönliche Empfehlung. Informieren Sie sich bitte immer aus mehreren unabhängigen Quellen und suchen Sie professionellen Rat für Ihre Entscheidungen, insbesondere im Bereich der Investments oder der Medizin. Die geäußerten Meinungen stellen keinerlei Aufforderung zum Handeln dar. Sie ist keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten aller Art, also insbesondere Wertpapieren oder Sachwerten. Sie ist auch keine Aufforderung zu irgendeiner Form der Selbsttherapie oder Selbstdiagnose. Bitte nehmen Sie diese Hinweise ernst. #Lepsius #Rieck
In der 114. Folge von "Lauer und Wehner" reden Ulrich und Christopher über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse, über die Impfpflicht und den Impferfolg in Brasilien. Ihr möchtet die neuste "Lauer und Wehner" Folge auch kurz nach Aufnahme erhalten? Dann unterstützt uns und bekommt Zugang zu "Lauer und Wehner +"! Unterstützt "Lauer und Wehner" durch einen Dauerauftrag auf das folgende Konto: IBAN: DE25700222000020192089 BIC: FDDODEMMXXX Oder über eine Zuwendung per Paypal https://www.paypal.me/Schmidtlepp/19,84
Mit seinem Mitherausgeber, dem Würzburger Staatsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz unterhielt sich Niko Härting bereits in den Folgen 16 und 41. In der neuen Folge geht es um die Entscheidung des BVerfG „Bundesnotbremse I“. Was erfahren wir in der Entscheidung über die Expertengutachten, die der Entscheidung zugrunde liegen? Wie grenzt das Gericht die Schutzbereiche verschiedener Grundrechte ab? Was versteht das Gericht noch unter Verhältnismäßigkeit? Wie grenzt es Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit ab? Reicht dem Gericht für die Verhältnismäßigkeit eine Plausiblität? Wie genau wägt es ab? Und wie grenzt das Gericht Grundrechtseingriffe „durch Gesetz“ vom Eingriffen „auf Grund eines Gesetzes“ ab? Was ist von der teleologischen Reduktion des Freiheitsschutzes zu halten, den das Gericht vornimmt? Hat es dabei die historischen Erfahrungen der Mütter und Väter des Grundgesetzes hinreichend bedacht? Es geht auch um den Begriff der „Entscheidung unter Ungewissheiten“ und Ähnlichkeiten mit einer Rede der Bundesjustizministerin und darum, dass das Gericht von einer „äußersten Gefahrenlage“ spricht, ohne diesen Begriff abstrakt zu definieren.
LdN269 BKA lässt Bilder von Kindesmissbrauch im Netz, Corona-Lage mit Omikron, BVerfG zu Bundesnotbremse, neues Telekommunikationsgesetz
Das Urteil aus Karlsruhe ist eindeutig. Ausgangssperre und Schulschließungen haben nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Damit laufen die Klagen der Bürger ins Leere. Die so genannte Bundesnotbremse war rechtens. Wenn die Not groß ist, hat der Gesetzgeber die Freiheit, die Grundrechte zu beschränken. Die Enttäuschung derer, die im höchsten deutschen Gericht ein Bollwerk der Freiheit sehen, ist groß. Thomas Ihm diskutiert mit Gigi Deppe – ARD-Rechtsredaktion, Prof. Dr. Christian Kirchberg – Rechtsanwalt Dr. Heribert Prantl – Süddeutsche Zeitung
177 Seiten dick – und inhaltlich an sehr vielen Punkten gedreht: der neue Koalitionsvertrag verspricht viele Änderungen für uns alle. Dies ist auch bitter nötig, denn irgendwie muss die Klimakrise bewältigt werden, irgendwie muss die Digitalisierung voran kommen. Nur wie? Im Gespräch mit "heute wichtig"-Host Michel Abdollahi analysiert der Chefredakteur von "Capital" und Leiter des Hauptstadtbüros von "stern", "Capital" und "Business Punk", Horst von Buttlar, die wesentlichen Projekte des neuen Ampel-Bündnisses. Außerdem in dieser Folge: Die Bundesnotbremse war rechtens – das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Ausgerechnet für eine der Ampel-Parteien ein ganz schöner Dämpfer - schließlich hat die FDP selbst die Klage gegen das Gesetz aus dem April dieses Jahres mit eingereicht. Doch das Urteil muss nicht unbedingt politischen Gesichtsverlust bedeuten, sagt "stern"-Redakteur Jonas Schulze Pals.++++Horst von Buttlars Podcast "Die Stunde Null" finden Sie hier: https://audionow.de/podcast/eb511796-b4df-4ac1-bc27-b67471d97f58++++Host: Michel Abdollahi;Redaktion: Sabrina Andorfer, Mirjam Bittner, Dimitri Blinski, Valerie Dörner, Frederic Löbnitz; Mitarbeit: Jonas Schulze Pals, Horst von Buttlar; Produktion: Nicolas Femerling, Andolin Sonnen, Wei Quan, Aleksandra Zebisch++++Sie wollen Kontakt zu uns aufnehmen? Schreiben Sie uns an heutewichtig@stern.deUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse gibt es Bewegung: Die Ampel und die Bundesländer haben eine Reihe von neuen Regelungen beschlossen. Olaf Scholz scheint durch das Urteil aus Karlsruhe bestärkt zu sein: Er spricht sich erstmals für eine allgemeine Impfpflicht aus. Im Interview besprechen wir mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Ulrich Battis die Entscheidungen aus Karlsruhe.
Themen der Sendung: Bund und Länder planen schärfere Corona-Maßnahmen, Bundesverfassungsgericht entscheidet Bundesnotbremse war verfassungsgemäß, Die Meinung, Taliban schränken Frauenrechte in Afghanistan ein, #mittendrin: Schüler und Schülerinnen gegen Antisemitismus, Weitere Meldungen im Überblick, Josephine Baker posthum ins Pariser Panthéon aufgenommen, Das Wetter
Themen der Sendung: Bund und Länder planen schärfere Corona-Maßnahmen, Bundesverfassungsgericht entscheidet Bundesnotbremse war verfassungsgemäß, Die Meinung, Taliban schränken Frauenrechte in Afghanistan ein, #mittendrin: Schüler und Schülerinnen gegen Antisemitismus, Weitere Meldungen im Überblick, Josephine Baker posthum ins Pariser Panthéon aufgenommen, Das Wetter
Themen der Sendung: Bund und Länder planen nach Beratungen schärfere Corona-Maßnahmen, Kritik an Sport-Großveranstaltungen, Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 452,2, RKI meldet 45.753 neue Corona-Infektionen, Bundesverfassungsgericht entscheidet Bundesnotbremse war verfassungsgemäß, Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt mutmaßlichen IS-Anhänger zu lebenslanger Haft, Nato-Außenminister beraten in Riga über angespannte Lage in der Ukraine, Tänzerin Josephine Baker posthum ins Pariser Panthéon aufgenommen, Das Wetter
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesnotbremse im April dieses Jahres verfassungskonform gewesen ist. Was bedeutet der Beschluss? Können wir das für unser heutiges Pandemiemanagement nutzen? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/ist-das-gerecht-bverfg-zur-bundesnotbremse
Die Richter in Karlsruhe urteilen heute zur sogenannten Bundesnotbremse – und direkt im Anschluss treffen sich spontan Bund und Länder. WELT-Korrespondent Ulrich Exner erklärt, was von dem Corona-Urteil zu erwarten ist – und was es für künftige Maßnahmen bedeuteten könnte. Außerdem geht es in dieser Podcastfolge von „Kick-off Politik" um das NATO-Treffen in Riga und Polens neue Grenzschutzpläne. Hier finden Sie die [ Umfrage zu "Kick-off Politik"](https://umfragen.welt.de/694379). Wir würden uns freuen, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen und uns Feedback zum Podcast geben. Hinweise zu Cookies und weiteren Datenverarbeitungen finden Sie in unserer [WELT Digital Datenschutzerklärung](https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html), welche insoweit auch für die im Rahmen der Umfrage verarbeiteten Daten Anwendung findet. Worüber wird heute diskutiert? Und was wird wichtig? Darum geht es im „Kick-off Politik". Montag bis Freitag ab 6 Uhr, in nur 10 Minuten ein politisches Thema und spannende Hintergrund-Informationen von Experten. Außerdem die wichtigsten Termine und Themen des Tages. „Kick-off" ist der Politik-Podcast von WELT und Upday. Wir freuen uns über Feedback an kickoff@welt.de. Hörtipp: Die wichtigsten News an den Märkten und das Finanzthema des Tages hören Sie morgens ab 5 Uhr bei „Alles auf Aktien" - dem tägliche Börsen-Shot aus der WELT-Wirtschaftsredaktion. Mehr auf welt.de/AllesaufAktien
Themen der Sendung: Bund und Länder planen nach Beratungen schärfere Corona-Maßnahmen, Kritik an Sport-Großveranstaltungen, Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 452,2, RKI meldet 45.753 neue Corona-Infektionen, Bundesverfassungsgericht entscheidet Bundesnotbremse war verfassungsgemäß, Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt mutmaßlichen IS-Anhänger zu lebenslanger Haft, Nato-Außenminister beraten in Riga über angespannte Lage in der Ukraine, Tänzerin Josephine Baker posthum ins Pariser Panthéon aufgenommen, Das Wetter
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesnotbremse im April dieses Jahres verfassungskonform gewesen ist. Was bedeutet der Beschluss? Können wir das für unser heutiges Pandemiemanagement nutzen? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/ist-das-gerecht-bverfg-zur-bundesnotbremse
Die Bundesnotbremse aus dem Frühsommer war zulässig. Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Politik der Ampel prägen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die sogenannte Bundesnotbremse aus dem Frühsommer war zulässig. Konkret: die Kontakt-Beschränkungen, die Ausgangssperren und selbst die geschlossenen Schulen. Wie diese Entscheidung auch die Politik der Ampel prägen wird, erklärt **Stefan Kornelius, SZ-Politik-Chef**. Er sagt: "Die Entscheidung macht der Politik das Leben einfacher, weil sie signalisiert: Euer Mut wurde belohnt, die Notbremse war gerechtfertigt und sie war zumutbar." **Weitere Nachricht:** IS-Anhänger zu lebenslänglich verurteilt **Moderation, Redaktion**: Franziska von Malsen **Redaktion**: Anna-Lena Limpert, Vinzent-Vitus Leitgeb **Produktion**: Imanuel Pedersen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesnotbremse im April dieses Jahres verfassungskonform gewesen ist. Was bedeutet der Beschluss? Können wir das für unser heutiges Pandemiemanagement nutzen? >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/politik/ist-das-gerecht-bverfg-zur-bundesnotbremse
Bund und Länder beraten am Dienstag über die Corona-Lage in Deutschland. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg hält die Maßnahmen der künftigen Ampelregierung für nicht ausreichend.
Der designierte Kanzler Olaf Scholz (SPD) spricht sich auf dem Bund-Länder-Treffen für eine allgemeine Impfpflicht aus. Bereits entschieden hat heute das Bundesverfassungsgericht: Die sogenannte Bundesnotbremse aus dem April 2021 war mit dem Grundgesetz vereinbar. Tausende Verfassungsbeschwerden waren beim obersten deutschen Gericht gegen die strengen Corona-Eindämmungsmaßnahmen eingegangen. Im Update ordnet der Leiter des ZEIT-ONLINE-Politikressorts Heinrich Wefing die Bedeutung des Urteils für die zukünftige Corona-Politik ein. Die 30 Mitgliedsstaaten der Nato treffen sich in Riga. Im Mittelpunkt der Beratungen steht der Truppenaufmarsch Russlands an der ukrainischen Grenze. Der außenpolitische Korrespondent der ZEIT, Michael Thumann, über die Frage, ob die Sorge berechtigt ist, dass Russland in die Ukraine einmarschieren könnte. Außerdem: Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts ist die Inflation im November um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau angestiegen. Was noch? Die passenden Getränke zur kalten Jahreszeit. Moderation und Produktion: Mounia Meiborg Mitarbeit: Alma Dewerny Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Corona in Deutschland: Olaf Scholz für allgemeine Impfpflicht bis Ende Februar (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-11/corona-deutschland-news-aktuell-live) Bundesverfassungsgericht: Corona-Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen waren rechtens (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-11/bundesverfassungsgericht-bundesnotbremse-war-rechtmaessig) Bundesverfassungsgericht: Jens Spahn hält Entscheid zur Bundesnotbremse für wegweisend (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-11/bundesverfassungsgericht-bundesnotbremse-union-ampel-koalition) Vor Nato-Treffen: Außenminister Maas warnt Russland vor Angriff auf Ukraine (https://www.zeit.de/news/2021-11/30/ukraine-warnt-vor-einmarsch-russischer-soldaten) Dmytro Kuleba: "Diesmal wäre das Blutvergießen viel, viel größer" (https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-11/dmytro-kuleba-ukraine-russland-krieg) Verbraucherpreise: Inflation steigt im November über Fünfprozentmarke (https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-11/inflation-steigt-im-november-ueber-fuenf-prozent-marke)
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob die Maßnahmen, die unter der so genannten Bundesnotbremse gefallen sind, rechtmäßig waren Ein Virologe in Südafrika berichtet von der Corona-Situation im Allgemeinen und Omikron im Besonderen Dürfen italienische Behörden private Rettungsschiffe in Häfen festhalten? Damit befasst sich heute der Europäische Gerichtshof
Themen der Sendung: Bund und Länder planen nach Beratungen schärfere Corona-Maßnahmen, Kritik an Sport-Großveranstaltungen, Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 452,2, RKI meldet 45.753 neue Corona-Infektionen, Bundesverfassungsgericht entscheidet Bundesnotbremse war verfassungsgemäß, Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt mutmaßlichen IS-Anhänger zu lebenslanger Haft, Nato-Außenminister beraten in Riga über angespannte Lage in der Ukraine, Tänzerin Josephine Baker posthum ins Pariser Panthéon aufgenommen, Das Wetter
Das Verfassungsgericht sagt: die Bundesnotbremse war legitim und mit der Verfassung vereinbar – obwohl wichtige Grundrechte eingeschränkt wurden. Wie die Richter und Richterinnen ihr Urteil begründen, gucken sich Ann Kristin Schenten und Dörthe Nath heute an und: was die Politik daraus jetzt machen könnte.
Themen der Sendung: Bund und Länder planen schärfere Corona-Maßnahmen, Bundesverfassungsgericht entscheidet Bundesnotbremse war verfassungsgemäß, Die Meinung, Taliban schränken Frauenrechte in Afghanistan ein, #mittendrin: Schüler und Schülerinnen gegen Antisemitismus, Weitere Meldungen im Überblick, Josephine Baker posthum ins Pariser Panthéon aufgenommen, Das Wetter
Darf der Staat in der Pandemie Schulen schließen? Eine Ausgangssperre verhängen? Kontakte beschränken? Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Bundesnotbremse geprüft - und gibt am Vormittag sein Urteil bekannt. Das Urteil dürfte unseren Corona-Winter prägen, denn es zeigt auf, welchen Handlungsspielraum die Bundesregierung im Kampf gegen Corona hat. Über die Rechtslage hat unsere Kollegin Claudia Schaffer mit Professor Josef-Franz Lindner gesprochen, er ist Staatsrechtler an der Uni Augsburg.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesnotbremse gebilligt. Der Beschluss befeuert die Debatte über schärfere Maßnahmen gegen das Coronavirus. Gudula Geuther, Stephan Detjen und Volker Finthammer aus dem Deutschlandfunk-Hauptstadtstudio sprechen über ein Urteil, das keins war, und eine Ministerpräsidenten-Konferenz, die eigentlich auch nicht so heißen dürfte.Gudula Geuther; Stephan Detjen; Volker FinthammerDirekter Link zur Audiodatei
Kontakteinschränkunen, Ausgangssperrungen und auch die Schulschließungen waren nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig. Über das Urteil und was das für politische Entscheidungen in der Pandemie bedeutet. Außerdem: der rechtsextreme Publizist Éric Zemmour will französischer Präsidentschaftskandidat werden. Von Sonja MeschkatDirekter Link zur Audiodatei
Angespannt: Bund und Länder beraten über mögliche strengere Corona-Regeln.Angehoben: Die Wohnnebenkosten in Deutschland sind in der Corona-Krise gestiegen
Die Bundesnotbremse - und somit auch Ausgangssperren und Schulschließungen - waren rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag beschlossen. Was das für den weiteren Corona-Fahrplan bedeutet, hört ihr im Schwerpunkt des Audio Snack.
Die Bundesnotbremse gegen die Corona-Pandemie war rechtens. Bund und Länder beraten über weitere Maßnahmen. Theater haben in der Krise keinen Aufwand gescheut. Paris ehrt Josephine Baker. Und: Der Berliner Senat weckt Hoffnungen in der Kultur. Moderation: Korbinian Frenzelwww.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9 - Der Tag mit ...Direkter Link zur Audiodatei
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen der Bundesregierung vom Frühjahr als verhältnismäßig bewertet und Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ zurückgewiesen. Eine historische Entscheidung – und ein neues Grundrecht zugleich, kommentiert Stephan Detjen.Ein Kommentar von Stephan Detjenwww.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der WocheDirekter Link zur Audiodatei
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird über die Regelungen zu Bundesnotbremse entscheiden. Schon Minuten später sprechen Bund und Länder miteinander. Die Richter in Karlsruhe werden mit ihrer Entscheidung die Corona-Politik der nächsten Wochen mitbestimmen.
"Starman. David Bowie's Ziggie Stardust Years": Der mehrfache Max-und-Moritz-Preisträger Reinhard Kleist veröffentlicht einen neuen Musiker-Comic / "Harald Naegeli - Der Sprayer von Zürich": Nathalie Davids Doku über den Schweizer Graffiti-Künstler / Herfried Münkler im Gespräch über Bundesnotbremse und das Krisenmanagement der Bundesregierung / Porträt des großen Grammy-Favoriten Jon Batiste
Es dürfte bald auch in Düsseldorf weitere schärfere Corona-Maßnahmen geben. Eine erste, richtungsweisende Entscheidung könnte heute (30. November 2021) schon vor der Bund-Länder-Schalte fallen. Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Bundesnotbremse im Frühjahr verfassungskonform war. Anfang November wurde die Maskenpflicht in NRW-Schulen abgeschafft - nicht mal einen Monat später sieht es jetzt nach einer Kehrtwende aus. Und das könnte nicht die einzige coronabedingte Änderung sein, die auf uns zukommt.
Themen der Sendung: Bund und Länder planen nach Beratungen schärfere Corona-Maßnahmen, Kritik an Sport-Großveranstaltungen, Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 452,2, RKI meldet 45.753 neue Corona-Infektionen, Bundesverfassungsgericht entscheidet Bundesnotbremse war verfassungsgemäß, Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt mutmaßlichen IS-Anhänger zu lebenslanger Haft, Nato-Außenminister beraten in Riga über angespannte Lage in der Ukraine, Tänzerin Josephine Baker posthum ins Pariser Panthéon aufgenommen, Das Wetter
Deutschland tritt auf die Bremse – genauer gesagt auf die Bundesnotbremse. So wird das neue Infektionsschutzgesetz genannt, das diese Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Zum ersten Mal werden damit einheitliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus für das ganze Land vorgeschrieben. Bei der Überschreitung von festgelegten Inzidenzwerten müssen alle Bundesländer und Kommunen unter anderem Ausgangssperren verhängen und Schulen schließen. Damit endet eine lange Phase, in der die Regierung keine weiteren Schritte zur Eindämmung der Pandemie unternommen hatte, obwohl die Infektionszahlen weiter gestiegen waren. Kommt die Notbremse also zu spät? Und welche Regeln gelten ab jetzt? Darüber spricht Marc Krüger in dieser Ausgabe vom "Tagesanbruch am Wochenende"-Podcast mit t-online-Chefredakteur Florian Harms. Außerdem: Grüne und Union haben in dieser Woche ihre Kanzlerkandidaten gekürt. Die Entscheidungen für Annalena Baerbock und Armin Laschet hätten unterschiedlicher nicht getroffen werden können: Machtkampf hier, Geschlossenheit dort. Was sagt das über die Kandidaten aus? Und kann der Wahlkampf jetzt beginnen?
Auf den deutschen Intensivstationen liegen schwerkranke Covid19-Patienten. Wie ist die Situation dort? Wie voll sind die Stationen? Wie alt die Patienten? Wie gut können sie behandelt werden? Und wie geht es dem medizinischen Personal. Ich habe dazu mit Professor Christian Karagiannidis sprechen können, der einerseits mit dem Intensivregister die Auslastung im Blick hat und andererseits jeden Tag selbst auf Intensivstationen unterwegs ist. Der Gast: Mein Gast heute ist Prof. Dr. Christian Karagiannidis. Er ist wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters, in dem die Bettenkapazitäten in den Intensivstationen in Deutschland analysiert werden. Christian Karagiannidis ist Professor für extrakorporale Lungenersatzverfahren an der Universität Witten Herdecke und Leiter des ARDS und ECMO Zentrums in der Klinik Köln-Merheim. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin. Das Gespräch ist via App aufgezeichnet und hat an ein paar Stellen leichte Verzerrung. Das bitten wir zu entschuldigen. In dieser Ausgabe haben wir uns aufgrund des Themas gegen Podcast-Hinweise entschieden. Das Team: Danke an Katharina Ratzmann, Klaus Wehmeyer, Dennis Terrey und Dennis Bangert. DIE IDEE erscheint alle 14 Tage am Donnerstag. Bewertet uns gern auf den jeweiligen Plattformen. Zeitmarken: 00:02:15 Wie voll sind die Intensivstationen? 00:04:01 Wie sehen die Prognosen für die nächsten Wochen aus? 00:05:44 Wie gut wird die „Bundesnotbremse“ wirken? 00:07:35 Wie alt sind die Covid-Patienten auf den Intensivstationen? 00:14:36 Wie hat sich die Zahl der Intensivbetten während der Pandemie verändert? 00:21:30 Wie außergewöhnlich ist die Situation für Sie im Moment? 00:28:00 Auf welche Zahlen sollten wir neben der Inzidenz noch schauen? 00:31:50 Wie sind Sie zum Intensivregister gekommen? 00:35:28 Was bedeutet es eigentlich, an eine künstliche Lunge angeschlossen zu sein? 00:38:45 Wie schauen Sie auf die aktuelle Situation und auf die Zukunft? 00:40:30 Warum sind Sie ausgerechnet Intensivmediziner geworden? 00:42:42 Was wäre Ihre wichtigste Botschaft?
Der Bundestag hat gestern die Bundesnotbremse beschlossen: Es ist ein harter Einschnitt, wie auch Corona-Deutschland ihn noch nie erlebt hat. Aber es stiftet Vertrauen.