Podcasts about im regelfall

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Best podcasts about im regelfall

Latest podcast episodes about im regelfall

c't uplink (HD-Video)
Die Internet-Technik der Zukunft – Glasfaser, Starlink & Co. | c't uplink

c't uplink (HD-Video)

Play Episode Listen Later Nov 16, 2024


Diesmal sprechen wir im c't uplink drüber, wie sich Internetanschlüsse in Zukunft entwickeln werden und welche Technik sich eigentlich in welchem Fall eignet. Im Regelfall ist das zwar die Glasfaser, inbesondere im Angesicht des langfristigen Ziels, die Technik DSL früher oder später abzuschaffen. In einigen Fällen sind aber auch das Satellitennetzwerk Starlink oder eine schlichte 5G-Verbindung die bessere (oder die einzige) Wahl. Was ist eigentlich das Problem mit DSL? Wie lange halten Glasfasern? Warum braucht ein Glasfasernetz viel weniger Energie als DSL? Aus wie vielen Satelliten besteht das Starlink-Netz derzeit? Wir löchern die c't-Kollegen Urs Mansmann und Andrijan Möcker mit diesen und viel mehr weiteren Fragen. Zu Gast im Studio: Urs Mansmann, Andrijan Möcker Host: Jan Schüßler Produktion: Ralf Taschke

c’t uplink
Die Internet-Technik der Zukunft – Glasfaser, Starlink & Co. | c't uplink

c’t uplink

Play Episode Listen Later Nov 16, 2024 50:02


Diesmal sprechen wir im c't uplink drüber, wie sich Internetanschlüsse in Zukunft entwickeln werden und welche Technik sich eigentlich in welchem Fall eignet. Im Regelfall ist das zwar die Glasfaser, inbesondere im Angesicht des langfristigen Ziels, die Technik DSL früher oder später abzuschaffen. In einigen Fällen sind aber auch das Satellitennetzwerk Starlink oder eine schlichte 5G-Verbindung die bessere (oder die einzige) Wahl. Was ist eigentlich das Problem mit DSL? Wie lange halten Glasfasern? Warum braucht ein Glasfasernetz viel weniger Energie als DSL? Aus wie vielen Satelliten besteht das Starlink-Netz derzeit? Wir löchern die c't-Kollegen Urs Mansmann und Andrijan Möcker mit diesen und viel mehr weiteren Fragen.

c't uplink (SD-Video)
Die Internet-Technik der Zukunft – Glasfaser, Starlink & Co. | c't uplink

c't uplink (SD-Video)

Play Episode Listen Later Nov 16, 2024


Diesmal sprechen wir im c't uplink drüber, wie sich Internetanschlüsse in Zukunft entwickeln werden und welche Technik sich eigentlich in welchem Fall eignet. Im Regelfall ist das zwar die Glasfaser, inbesondere im Angesicht des langfristigen Ziels, die Technik DSL früher oder später abzuschaffen. In einigen Fällen sind aber auch das Satellitennetzwerk Starlink oder eine schlichte 5G-Verbindung die bessere (oder die einzige) Wahl. Was ist eigentlich das Problem mit DSL? Wie lange halten Glasfasern? Warum braucht ein Glasfasernetz viel weniger Energie als DSL? Aus wie vielen Satelliten besteht das Starlink-Netz derzeit? Wir löchern die c't-Kollegen Urs Mansmann und Andrijan Möcker mit diesen und viel mehr weiteren Fragen. Zu Gast im Studio: Urs Mansmann, Andrijan Möcker Host: Jan Schüßler Produktion: Ralf Taschke

Journey - Meine USA-Reisen
Vermeide diese Fehler bei der USA Einreise (Immigration)

Journey - Meine USA-Reisen

Play Episode Listen Later Jul 10, 2024 54:31


Bevor ihr die USA betreten dürft, müsst ihr bei der Immigration einige Fragen beantworten. Im Regelfall sind das 3 Standardfragen und ihr dürft rein. Manchmal wird aber etwas genauer nachgebohrt. Was dort so gefragt wird und worauf ihr euch vorbereiten solltet, erkläre ich in der heutigen Podcastfolge. Hört es euch an und teilt die Folge gerne, damit ihr nicht beim Immigration Interview überrascht werdet. Schreib mir deine Erfahrungen zum Thema gerne bei ⁠⁠Instagram⁠⁠ Falls du die Videos meiner USA-Reisen sehen willst, dann schau auf meinem YouTube Kanal ⁠⁠⁠⁠TomyHawkTV⁠⁠⁠⁠ vorbei Wenn du Interesse an einer Gruppenreise mit Fokus auf US-Sport hast, dann besuche mich auf ⁠⁠⁠⁠hawktravel.de ⁠⁠⁠⁠ Trägst du gerne US-Sport-Trikots? Dann schau in meinem Vintage-Shop ⁠⁠⁠⁠hawkvintage.de⁠⁠⁠⁠ vorbei für Jerseys und Jacken aus den 90ern und 2000er-Jahren.

RestartThinking-Podcast
Das EU-Lieferkettengesetz

RestartThinking-Podcast

Play Episode Listen Later Feb 4, 2024 20:35


Das EU-Lieferkettengesetz wurde in den letzten zwei Jahren mühsam ausgehandelt. EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsstaaten hatten sich im Dezember 2023 darauf verständigt. Im Regelfall ist die anschließende finale Abstimmung über den Gesetzestext durch die EU-Staaten und das Parlament nur noch Formsache. Aber wieder einmal schlägt die GesternKleber-Partei und der parlamentarische Arm toxischer Lobbyist:innen FDP quer und will das Gesetz, das sie zuvor mitverhandelt und dem sie zugestimmt hat, doch noch blockieren. Dabei werden (auch wieder mal) Mythen verbreitet, die nicht stimmen. Es gibt auch aus Teilen der Wirtschaft Kritik an diesem Verhalten. Die, die gegen das EU-Lieferkettengesetz wettern, sagen damit viel über ihre eigene Haltung gegenüber Menschenrechten und Umweltschutz aus. FDP-Blockade von Lieferkettenrichtlinie: Sie bekommen es nicht auf die Kette (TAZ, Januar 2024) https://taz.de/FDP-Blockade-von-Lieferkettenrichtlinie/!5983055/ FDP ist nun offen gegen das EU-Lieferkettengesetz (Correktiv, Februar 2024) https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/2024/02/01/fdp-ist-nun-offen-gegen-das-eu-lieferkettengesetz/ Deutschland bringt EU-Lieferkettengesetz ins Wanken (Human Rights Watch, Januar 2024) https://www.hrw.org/de/news/2024/01/29/deutschland-bringt-eu-lieferkettengesetz-ins-wanken Unser Appell an die Bundesregierung, dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen (Pressemitteilung von VAUDE) https://www.vaude.com/de/de/blog/post/eu-lieferkettengesetz-unser-appell-an-die-bundesregierung-dem-eu-lieferkettengesetz-zuzustimmen.html

Kurswechsel - Wir machen Arbeit wert(e)voll
Willkommenslotsen / mit Naji Chehade

Kurswechsel - Wir machen Arbeit wert(e)voll

Play Episode Listen Later Mar 29, 2023 41:28


Heute zu Gast im Kurswechsel Podcast: Willkommenslotse Naji Chehade Naji ist beim RKW Bremen angestellt und hat seinen Sitz in der Handelskammer Bremen. Seine Aufgabe als Willkommenslotse ist es Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit der Flüchtlingsbewegung 2015 hat sich die Bundesregierung überlegt, wie man die Integration von Einwanderern fördern kann und ist schließlich auf das Konzept des Willkommenslotsen gekommen. Ein klassischer Alltag als Willkommenslotse Grundsätzlich ist der Alltag eines Willkommenslotsen geprägt von vielen komplexen Aufgaben, denn jeder Bewerber und damit auch jeder Bewerbungsprozess ist unterschiedlich. Im Regelfall wird Naji von einem Betrieb angerufen, welcher aktuell auf der Suche nach neuen Auszubildenden ist. Daraufhin fährt er in den Betrieb, schaut sich die Arbeit aus nächster Nähe an und prüft welche Qualifikationen gebraucht werden (Sprachniveau, Zusatzqualifikationen). Anschließend konsultiert Naji den passenden Bewerber und vereinbart ein Vorstellungsgespräch. Diesem wohnt er auch bei, um den Bewerbenden zusätzliche Sicherheit zu vermitteln, er hält sich aber stark im Hintergrund. Bei gutem Verlauf wird ein Praktikum organisiert, welches dann in einer Ausbildung münden soll. Erfolgsgeschichten Der Fachkräftemangel bedroht viele Unternehmen. In diesen Zeiten ist eine Schnittstelle, wie Naji sie darstellt Gold wert. Bis ein Kandidat tatsächlich einen Ausbildungsvertrag in der Hand hat, kann es manchmal ein weiter weg sein. Um sehr mehr freut sich Naji, wenn Unternehmen und Bewerber perfekt zueinander passen. Besonders in Erinnerung geblieben ist ihm ein junger Mann, der im Ausland Jura studiert hatte, nach Deutschland kam und hier eine neue Berufung im IT-Vertrieb gefunden hat und ein junges Mädchen, welches für Grafik und Kunst brannte und sich ihren Berufswunsch als Grafikdesignerin erfüllt hat. Beide sind immer noch in ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Wir wünschen viel Spaß beim Hören der Episode!

So geht erfolgreiche Baustellenabwicklung
#070_Warum hat sich sein Verhalten so plötzlich verändert?

So geht erfolgreiche Baustellenabwicklung

Play Episode Listen Later Jun 9, 2022 37:54


19 - die Chefvisite
#188 Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung / Wenig Chance vor Verfassungsgericht

19 - die Chefvisite

Play Episode Listen Later Jan 28, 2022 14:53


Die Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung – eine Impfpflicht „bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage“, sagt der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei „19 – die Chefvisite“. „Im Regelfall“ werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt „strafrechtlich irrelevant“, so Bosbach. „Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang“, betont er. Bosbach ist „mehr als skeptisch“, dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Die Chancen für eine Bestimmung nur für Risikogruppen sieht er bei „50+“. Die rückwirkende Verkürzung des Genesenen-Status „geht überhaupt nicht“, kritisiert Bosbach. Gelten könne die kürzere Frist von drei Monaten allenfalls für neue Fälle. Sein Fazit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „hat seinen Laden nicht im Griff“. Der Vorgang trage zum „Kommunikationsdesaster“ bei – nicht einmal Wissenschaftler könnten die aktuellen Corona-Regeln „einigermaßen unfallfrei erklären“, so Bosbach: „Die Akzeptanz sinkt.“ Er hält eine Debatte über Öffnungsperspektiven für nötig. Im Videocast „19 – die Chefvisite“ gibt der Chef der Uniklinik Essen, Professor Jochen A. Werner, zusammen mit Publizist Jens de Buhr und wechselnden Gästen von Montag bis Freitag Orientierung bei den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek auf DUP-magazin.de!

Verlagsniveau! - Der Selfpublishing Podcast: Finanzielle Freiheit mit Print on Demand Büchern auf Amazon

Du möchtest in 2021 gemeinsam mit uns dein KDP Business aufbauen? Dann melde dich bei uns! Hier geht's zu deiner kostenlosen Strategie-Session: https://nomad-publishing.de/termin/ Warum du im KDP Business kein Kleinunternehmer sein solltest?   Immer wenn man eine Unternehmung mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, muss man in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung steht man dann irgendwann vor der Frage ob man die Kleinunternehmerregelung nutzen möchte oder nicht.   Auf Rechnungen von Kleinunternehmern wird keine USt ausgewiesen, was den Verwaltungsaufwand schmälert. Allerdings kannst du dir bei Rechnungen für Anschaffungen oder für Dienstleistungen (z.B. Advertising, Texter, Designer) auch die USt nicht vom Finanzamt wiederholen, sondern musst sie voll bezahlen. Im Regelfall ist es im KDP Business immer lohnenswert auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Was allerdings wichtig ist, ist sich entsprechend seiner Situation in Steuersachen etwas einzulesen und gegebenenfalls auch beraten zu lassen.      Facebook Gruppe Tritt jetzt unser Facebook Community mit über 1.800 Selfpublishern bei und erhalte bereits nach wenigen Minuten Antworten auf alle deine Fragen: https://www.facebook.com/groups/2163341583907774/       Hier geht's zu unserem YouTube Kanal mit mehr als 200 kostenlosen Tutorials: https://www.youtube.com/c/nomadpublishing

Aktuelle Interviews
Corona: Wie geht es an den bayerischen Hochschulen weiter? Bernd Sibler, bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU)

Aktuelle Interviews

Play Episode Listen Later Sep 19, 2021 6:26


Mit Stichproben soll an Bayerns Hochschulen sichergestellt werden, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete in den Gebäuden unterwegs sind. «Im Regelfall werden es strukturierte und engmaschige Stichproben sein», sagte Sibler.

Der erfolgreiche Musiker Podcast
#54 Gegen den Strom

Der erfolgreiche Musiker Podcast

Play Episode Listen Later Jul 23, 2021 11:27


Der erfolgreiche Musiker – Episode 54 Gegen den Strom Zu meinen Büchern: www.treumusic.at Mit dem Strom zu schwimmen ist immer deutlich einfacher, als gegen den Strom zu schwimmen. Im Regelfall gilt aber der Grundsatz: Nur was mühsam ist, zahlt sich aus. Zu meinem Blog: www.emanueltreu.at/blog Zu meinem Musiker-Mentoring: www.emanueltreu.at/mentoring In dieser Podcast-Episode erfährst du, wie es mir möglich war mehr Jobs zu bekommen, mehr Studien abzuschließen, mehr Wettbewerbssiege abzugreifen als andere. Genau deshalb ist es auch mein Geheimtipp für dich. Music4ever, Emi

Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
05.03.2021 – Langsam gesprochene Nachrichten

Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle

Play Episode Listen Later Mar 5, 2021 9:23


Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Freitag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Ein Toter bei neuen Protesten in Myanmar Mit großer Gewalt sind Soldaten und Polizisten in Myanmar wieder gegen Demonstranten vorgegangen, die gegen die Militärjunta protestierten. Lokale Medien und Augenzeugen berichteten vom Einsatz sogenannter Gummigeschosse und Tränengas. In der nördlichen Stadt Mandalay soll mindestens ein Mann getötet worden sein. Ein örtlicher Journalist bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, das Opfer sei von einem Geschoss im Nacken getroffen worden. Später fiel in weiten Teilen des südostasiatischen Landes der Strom aus. Die Ursache dafür ist bislang unklar. Weltgesundheitsorganisation gegen geplanten EU-Impfpass Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) lehnt die von der EU-Kommission geplanten Impfpässe ab. Zwar sei die für den Sommer vorgesehene Einführung "wohl unvermeidlich", sagte der Regionaldirektor der WHO Europa, Hans Kluge, der Zeitung "Die Welt". Aber es sei keine Empfehlung der WHO. Er verwies darauf, es sei unsicher, wie lange eine Immunität anhalte. Auch könne ein Impfstoff "nicht unbedingt die Ansteckung anderer Menschen verhindern". Die EU-Kommission will am 17. März den Entwurf für einen digitalen Pass vorlegen, der Corona-Impfungen, COVID-19-Erkrankungen und negative Tests vermerken soll. Umfassender Präsenzunterricht in Deutschland noch für März angekündigt In Deutschland sollen alle Schülerinnen und Schüler nach den Worten der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst, noch im März wieder in die Schule gehen können. Darüber bestehe in der Kultusministerkonferenz Einigkeit, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Im Regelfall werde es erst einmal Wechselunterricht geben. Nach dem umfassenden Lockdown waren in Deutschland zunächst vor allem Abschlussklassen und Grundschulen wieder geöffnet worden. China rüstet trotz Pandemie kräftig auf Ungeachtet der Corona-Pandemie will China seinen Militärhaushalt in diesem Jahr um 6,8 Prozent steigern. Das geht aus dem Etatentwurf hervor, der in Peking zur Eröffnung der Jahrestagung des Volkskongresses präsentiert wurde. Der neuerliche Zuwachs erfolgt vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage mit den USA, Indien, Taiwan und im umstrittenen Südchinesischen Meer. Regierungschef Li Keqiang bekräftigte vor den 3000 Delegierten auch den harten Kurs der Volksrepublik gegenüber der Sonderverwaltungszone Hongkong. Papst reist in den Irak Papst Franziskus wird zu einem viertägigen Besuch im Irak erwartet. Es ist die erste Reise eines Oberhaupts der katholischen Kirche in das Land mit etwa 40 Millionen Einwohnern, von denen die große Mehrheit muslimischen Glaubens ist. In der Hauptstadt Bagdad stehen für Franziskus unter anderem Treffen mit Ministerpräsident Mustafa al-Kasimi und Staatschef Barham Salih auf dem Programm. Im Nordirak will der Papst in der Stadt Mossul als ehemaliger Hochburg des Terrors des sogenannten Islamischen Staats an die Opfer des Krieges erinnern und den christlichen Ort Karakosch (Bakhdida) besuchen. Nationalgarde soll US-Kapitol länger absichern als geplant Die für das US-Kapitol zuständige Polizei hat Medienberichten zufolge eine längere Unterstützung durch die Nationalgarde zur Sicherung des Parlamentsgebäudes beantragt. Im Falle einer Zusage würden die Soldaten noch bis Mai - also zwei Monate länger als geplant - am Kapitol im Einsatz sein, berichteten unter anderem die "Washington Post" und der Nachrichtensender CNN unter Berufung auf Beamte im Verteidigungsministerium. Das Kapitol wird seit dem Sturm durch Anhänger des abgewählten US-Präsidenten Donald Trump Anfang Januar stärker bewacht als zuvor. Behörden in Neuseeland stufen Tsunami-Warnung herab Nach den heftigen Erdbeben vor Neuseeland haben die Behörden die Tsunami-Warnung für weite Teile der Pazifikregion herabgestuft. Der Zivilschutz teilte mit, die größten Wellen seien vorüber, alle zuvor in Sicherheit gebrachten Menschen könnten zurückkehren. Allerdings sollte man sich von Stränden und dem Meer fernhalten. Zuvor waren drei schwere Erdbeben registriert worden. Das heftigste Beben hatte die Stärke 8,1 und ereignete sich nahe den Kermadec-Inseln, etwa 800 Kilometer nordöstlich der Nordinsel Neuseelands.

Dreicast - Der Marketing Podcast von Dreibein

Wenn Sie eine Antwort auf eine Frage im Netz suchen, starten Sie Ihre Recherche normalerweise mit einer Suchmaschine. Im Regelfall wird dies Google sein. Sobald Sie Ihre Frage oder Ihre Suchwörter eingetippt haben, klicken Sie sich auch schon schnurstracks durch die Ergebnisse. Was denken Sie, wie lange brauchen Sie, um zu entscheiden, ob Sie auf dieser Seite richtig sind oder ob Sie zum nächsten Ergebnis klicken sollten?

Kreuzfahrt-Podcast von Schiffe und Kreuzfahrten

Das Beste kommt zum Schluss! Melanies Solo-Auftritt im letzten Stream 2020 Das Jahr 2020 war fordernd, es war in weiten Teilen einfach nur schlecht und böse. Melanie hingegen ist immer nett und freundlich. Im Regelfall ist Pascal der Böse, derjenige der immer die knallharte Wahrheit sagt. Heute ist der große Tag von Melanie, sie macht den Jahresabschluss-Stream vollkommen allein. Den Stream auf Facebook, findet ihr hier. Und auf Youtube hier: https://www.youtube.com/watch?v=mClH-uMEhqU

AMZPro Podcast
Markenrecht - Die eigene Marke richtig registrieren | Interview mit Rolf Claessen | #255 | AMZPro

AMZPro Podcast

Play Episode Listen Later Nov 18, 2020 39:21


In dieser Folge geht es um das Markenrecht. Wie Du deine eigene Marke richtig registrieren kannst; rechtskonform und sicher. Zusammen mit dem Patentanwalt Rolf Claessen bespreche ich die Schwierigkeiten bei Marken und Patente. Am Ende gibt es noch ein besonderes Angebot von Rolf für die AMZPro One Club Mitglieder. Die eigene Marke zu registrieren ist für einen Händler besonders wichtig, um Plagiate und Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Andersrum solltest Du als Händler immer Bescheid wissen, ob deine Marke schon eingetragen ist bzw. ob es Patente auf deine Produkte gibt. Rückruf, Bußgeld und sogar Vernichtung der Ware sind die Konsequenzen aus der Rechtsverletzung. Am besten informierst Du dich schon vor der Produktion in China darüber ob Du deine Marke nutzen kannst und sie registrieren kannst. Solltest Du sie nicht registrieren, kann der Wettbewerb diese unkompliziert für sich beanspruchen und dir Markenrechtsverletzung auf Amazon vorwerfen. In den meisten Fällen ziehst Du da den kürzeren. Auch solltest Du im Markenregister nach älteren Marken Ausschau halten, die schon länger nicht genutzt wurden. Im Regelfall kannst Du diese für einen guten Preis aufkaufen und weiter nutzen.

Auf geht's - der Reha-Blog!
Auf geht's - der Reha-Blog! 029 Start des Reha-Managements durch eine/n Anwältin/Anwalt

Auf geht's - der Reha-Blog!

Play Episode Listen Later Oct 31, 2019 4:21


Leider ist es kein Einzelfall dass Anwältinnen und Anwälte ihre Mandantinnen und Mandanten nach einem schweren unverschuldeten Verkehrsunfall nicht über das Angebot eines Reha-Managements informieren. Teilweise müssen Versicherungen darum kämpfen das Reha-Management den Unfallopfern anzubieten. Dadurch verliert man im Reha-Management unheimlich viel Zeit. Dies führt für die Betroffenen und die Angehörigen zu Ängsten und Frustration. Oft erfahre ich die Notwendigkeit eines raschen Reha-Managements durch einen Originalsatz einer Klienten“ Sie hätte ich vor einem Jahr gut gebrauchen können!“. Für die anwaltlichen Vertretungen vielleicht eine Möglichkeit darüber nachzudenken die Mandantenbetreuung mit einem gezielten Reha-Management noch zu verbessern. Im Regelfall sollte durch das Reha-Management die Arbeit der/des Anwältin/Anwalts einfacher werden. Jedenfalls in Zusammenarbeit mit rehamanagement-Oldenburg. Für die Unfallopfer gilt: Fragt euren Anwalt.

Sachsen-Anhalt Podcast
Zu Gast: Models fürs Schülerferienticket 2019

Sachsen-Anhalt Podcast

Play Episode Listen Later Jun 29, 2019 41:41


Das Schülerferienticket 2019 ist da! „Das ist die Eintrittskarte in die Sommerferien“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel  zum Start der Aktion. „Mit Bahn und Bus sind die Schülerinnen und Schüler in den gesamten Sommerferien mobil.“ 20.707 Schülerinnen und Schüler nutzten im vorigen Jahr das Ticket. Doch nicht nur das Ticket selbst ist bei den Schülern es Landes beliebt, ebenso bekannt ist der Modellwettbewerb. Beim größten Schülercasting des Landes Sachsen-Anhalt nehmen durchschnittlich über 2.000 Kandidaten teil. Im Regelfall schaffen es fünf von ihnen aufs Ticket und sind dann im Sommer auf Plakaten und dem Ticket selbst zu sehen. Die fünf Models 2019 schauten auch beim Wochenspiegel in Halle vorbei. Der stellvertretende Verlagsleiter Michael Merker nahm Noel-Neo Beck aus Magdeburg, Lea Charlott Hoffmann aus Arneburg, Phillip Nguyen aus Salzwedel, Christian Hoffmann aus Dessau-Roßlau und Enie Schiepe aus Zahna-Elster mit auf eine Runde ins Druckhaus. Anschließend wurde es ernst. Reporter Stefan B. Westphal und Schülerreporter Chris Luzio Schönburg fühlten den Models in einem Podcast auf den Zahn. Die Models plauderten nicht nur über ihre Erlebnisse beim Schülerferienticket, sondern auch über viele private Dinge. So berichtet Philipp von seinem 1. Preis im Bereich Gesang beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ und lässt sich nicht lange bitten, eine Kostprobe zu singen. Die Episode des „Sachsen-Anhalt Podcast“ gibt es in allen gängigen Podcast-Apps, wie zum Beispiel bei Spotify, bei Apple und Google Podcasts zu hören.  Das Schülerferienticket ist eine Initiative des Landes Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und dem Mitteldeutschen Verkehrsbund (MDV). Die Aktion wird im Landesauftrag von der Nahverkehrsservicegesellschaft NASA betreut. Das Schülerferienticket kann genutzt werden von Schülerinnen und Schülern bis einschließlich 22 Jahre und kostet 27 Euro. Es gilt vom 4. Juli bis 14. August 2019 für alle Nahverkehrsmittel in Sachsen-Anhalt und im MDV-Gebiet – sowie für eine einmalige Fahrt nach Berlin und wieder zurück. Gratis dazu erhalten die Schüler ein Gutscheinheft mit zahlreichen Vergünstigungen. Jeder Mittwoch in den Sommerferien ist Schülerferientickettag, dann gibt es weitere Aktionen bei verschiedenen Freizeiteinrichtungen –zum Beispiel auch in der Minigolfanlage Magdeburg. Das Ticket bekommt man überall, wo es Fahrscheine gibt.    Mehr zum Ticket: www.sft-sachsen-anhalt.de Instagram-Story: www.instagram.com/wsabides  #wssuso Anfragen, Anregungen und Hinweise zum Podcast gern per E-Mail an: stefan.westphal@dumont.de  Produktion/Redaktion: Stefan B. Westphal Bearbeitung: Torsten Waschinski Mitarbeit: Chris Luzio Schönburg Foto: Chris Luzio Schönburg Ein Podcast der Wochenspiegel-Verlags-Gesellschaft mbH & Co. KG, Delitzscher Straße 65, 06112 Halle (Saale)  Ein Unternehmen der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung   Sachsen-Anhalt | DuMont  --- Send in a voice message: https://anchor.fm/sachsen-anhalt-podcast/message

MEDIZIN ASPEKTE
Diagnose Hautkrebs? Ein Algorithmus kann den Pathologen bei der Diagnose unterstützen

MEDIZIN ASPEKTE

Play Episode Listen Later May 24, 2019 4:05


Der schwarze Hautkrebs, das sogenannte maligne Melanom, ist für den Großteil der Hautkrebs-bedingten Todesfälle verantwortlich. Nach wie vor stellt bei Verdacht auf schwarzen Hautkrebs die Untersuchung einer Gewebeprobe den Goldstandard in der Diagnostik dar. Die Proben werden so gefärbt, dass sich verschiedene Gewebestrukturen im mikroskopischen Bild unterscheiden lassen. Das ermöglicht es dem erfahrenen Pathologen zu entscheiden, ob es sich um ein Melanom handeln könnte oder nicht. Internationale Studien zeigen, dass zwei Pathologen bei der Entscheidung, ob es sich um ein gutartiges Muttermal oder einen schwarzen Hautkrebs handelt, in bis zu 26 Prozent der Fälle zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Heidelberger Wissenschaftler und Ärzte haben nun die diagnostische Qualität eines lernfähigen Algorithmus mit der Leistung von Pathologen verglichen. Für diese Untersuchung stellte das Institut für DermatoHistoPathologie Krahl in Heidelberg Proben zur Verfügung: Die 345 mit Melanom- und 350 mit Muttermalbiopsien beladenen anonymisierten Objektträger waren zuvor nach Leitlinie durch einen erfahrenen Pathologen klassifiziert worden. Anschließend wurden zufällig ausgewählte Bildausschnitte von 595 der 695 Objektträger für das Training des Algorithmus eingesetzt. Die übrigen 100 Bildausschnitte – 50 Melanom versus 50 Muttermale – wurden verwendet, um die diagnostische Qualität des lernfähigen Algorithmus gegenüber dem Pathologen zu testen. Das Ergebnis: Zum Teil irrte sich die künstliche Intelligenz genauso häufig wie die Pathologen. Im Regelfall traf der Computer aber mehr richtige Entscheidungen und das in weniger als jeweils einer Sekunde. „Unsere Studie zeigt, dass künstliche Intelligenz ein großes Potential hat, die diagnostische Genauigkeit bei Hautkrebs zu verbessern“, kommentiert Jochen Sven Utikal, Leiter der klinischen Kooperationseinheit für Dermato-Onkologie am DKFZ die Ergebnisse. „Die künstliche Intelligenz kann Pathologen nicht ersetzen, aber unterstützen. Das Potential sehen wir derzeit vor allem in der Form von Assistenzsystemen, die frühzeitig Alarm schlagen, wenn bei einer Probe Hautkrebsverdacht besteht, sodass weitere Färbungen angefordert werden können. Hierzu bedarf es jedoch prospektiver klinischer Studien“, betont Alexander Enk, Direktor der Universitäts-Hautklinik am UKHD. Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg MEDIZIN ASPEKTE www.medizin-aspekte.de Der gesamte Artikel auf MEDIZIN ASPEKTE: https://bit.ly/2YO6W6j

ERP-Podcast.de
#13 - Vorgehen zur Auswahl eines geeigneten ERP-Systems

ERP-Podcast.de

Play Episode Listen Later May 10, 2017 25:37


Die Auswahl eines für das Unternehmen geeigneten ERP-Systems ist nicht nur bei Ihnen ein sehr großes Entscheidungsproblem. Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob Sie eine Individuallösung selbst oder das System individuell entwickeln lassen möchten - oder ob ein System von einem Standardsystemanbieter eingeführt werden soll. Im Regelfall fällt und sollte die Entscheidung für einen Standardanbieter fallen. Und da geht das Problem erst richtig los: SAP, Infor, Microsoft, Oracle, IFS, Asseco, SE Padersoft, Canias, Oxaion, godesys, ABACUS, abas, ams, BISON, CSB, DELTA, e.bootis, GWS, Scopevisio, KUMAVISION, Dontenwill, ORDAT, proALPHA, PSIPENTA, Comarch, TimeLine oder Unit4 - das alles sind nur einige bekannte Softwarehersteller von mehreren hundert Herstellern von Standard-ERP-Software, die häufig auch noch mehr als ein ERP-System herstellen. Wo sollten Sie also anfangen, wo aufhören? In dieser Podcast-Folge finden Sie erste Tipps für die Auswahl eines geeigneten ERP-Systems. Viel Vergnügen. Weitere Informationen und Hintergründe zu den Folgen finden Sie auf unserer Webseite Unsere Bitte: Wenn Ihnen diese Folge gefällt, dann freuen wir uns über eine 5-Sterne-Bewertung, damit auch andere auf diesen Podcast aufmerksam werden und wir das Angebot weiter verbessern können. Zeitaufwand: 1-2 Minuten. Link zur Seite hier. In diesem Sinne: keep connected. Herzlichst Ihr Axel Winkelmann

Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 16/19
Evaluation der Pathogenität kurzer Repeat-Expansionen im DM2-Genlokus der Myotonen Dystrophie Typ 2

Medizinische Fakultät - Digitale Hochschulschriften der LMU - Teil 16/19

Play Episode Listen Later Oct 24, 2013


Die Myotone Dystrophie Typ 2 (DM2) gehört, zusammen mit der Myotonen Dystrophie Typ 1 (DM1), zu den häufigsten erblichen Muskelerkrankungen des Erwachsenenalters. Sie wird autosomal dominant vererbt, ihre Inzidenz liegt bei 1:10.000 - 1:20.000. Die genetische Ursache der Myotonen Dystrophie Typ 2 ist ein abnorm expandiertes Tetranukleotid-CCTG-Repeat im Intron 1 des Zinkfinger-9-Gens (ZNF-9) auf Chromosom 3q21.3. Das kleinste, bisher in der Literatur beschriebene, Krankheitsallel zeigte eine Expansion von 75 CCTGs. Im Regelfall haben DM2-Patienten ein expandiertes Allel mit mehr als 5000 CCTG-Repeats. Die CCTG-Repeats akkumulieren in sog. ribonukleären Foci im Zellkern und im Zytoplasma. Dadurch kommt es zu Störungen in RNA-Prozessierungs- und Metabolisierungsvorgängen, wie dem alternativen Spleißen oder der Proteintranslation. Die vorliegende Arbeit beschreibt zum ersten Mal eine Phänotyp-Genotyp-Analyse von DM2-Patienten mit einem Repeat, kürzer als 75 CCTGs, sowie die Evaluation der Pathogenität dieser kurzen Repeats. Die Evaluation der Pathogenität geschah mithilfe verschiedener Nachweismethoden in Mus-kelbioptaten und in der genomischen DNA. Der Repeat-Nachweis im Muskelbioptat wurde einerseits immunhistochemisch mit monoklonalen Antikörpern gegen das CUG Bindungspro-tein 1 (CUGBP1) und gegen die Muscleblind-like Proteine 1-3 (MBNL1-3) geführt, anderer-seits mittels der Fluoreszenz in situ Hybridisierungstechnik unter Verwendung einer DNA-Sonde. Zur spezifischeren Detektion, der für die DM2-Erkankung typischen Repeat-Expansion, wurde eine PCR und eine Triplet-Repeat-Primed PCR angeschlossen. Des Weite-ren fand eine Sequenzierung der Blutproben der Patienten statt, zur möglichst genauen Analy-se der Repeat-Größe. In der vorliegenden Arbeit konnte der Repeat-Nachweis in den Muskelbioptaten mit den be-schriebenen Methoden bei allen untersuchten Patienten erfolgreich geführt werden. In den PCRs waren erhöhte Produkte nachweisbar. Die angeschlossene TP-PCR zeigte eindeutige Prämutationsmuster und die Sequenzierung der genomischen DNA ergab eine reproduzierbare Repeatlänge zwischen 32 und 36 CCTGs. In der Zusammenschau mit dem erhobenen Phä-notyp sind somit bereits CCTG-Repeat-Expansionen unter 75 CCTGs pathogen. Zur funktio-nellen Absicherung der Pathogenität wurde ergänzend eine Repeat-Untersuchung im Muskel durchgeführt und das für den Pathogenitätsnachweis etablierte CLCN1 splicing assay. Auch hier bestätigte sich die funktionale Relevanz dieser Mini-Repeat-Expansionen. Somit kann aufgrund der Untersuchungen dieser Arbeit die untere Grenze der als pathogen anzusehenden Repeat-Expansion bei der Myotonen Dystrophie Typ 2 auf eine Repeat-Anzahl von 35 CCTGs festgesetzt werden, die sich mit der von Normalallelen nahezu überlappt. Daraus ergeben sich bedeutende diagnostische und klinische Konsequenzen für Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen und dem Verdacht auf eine Myotone Dystrophie Typ 2.

Beratung für Heilberufe
Beratung für Heilberufe Folge 49: Wann darf man Mitarbeiter kündigen?

Beratung für Heilberufe

Play Episode Listen Later Dec 11, 2012


Lernen Sie mit Dr. Uwe Schlegel, dem Geschäftsführer der Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft ein weiteres Mitglied des Netzwerkes der Beratung für Heilberufe kennen. Er berichtet heute aus seiner Praxis als Arbeitsrechtler über die Frage, wann und wie man Mitarbeitern kündigen darf. Unser deutsches Arbeitsrecht ist ein Schutzrecht für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber hält es im wesentlichen Pflichten parat. Wichtiger Teil des Arbeitsrechts ist das Kündigungsschutzgesetz (KschG). Allerdings gilt dieses Gesetz nicht für jede Praxis und Apotheke. Praxen und Apotheken, die regelmäßig weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, fallen nicht unter diese Regelungen. Allerdings ermitteln sich diese „zehn Personen“ nicht einfach durch das simple Durchzählen. Auch die geleisteten Stunden pro Woche sind ein Kriterium. Gut, dass Herr Dr. Schlegel in dieser Ausgabe genau erklärt, wie man das genau zählt. Wer aber eine größere Praxis oder Apotheke führt, der kann aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes nicht einfach und ohne guten Grund jede oder jeder Kraft einfach kündigen. Man kann sogar sagen, dass es nur noch drei Gründe gibt, die eine Kündigung überhaupt juristisch haltbar erlauben: Die betriebsbedingte Kündigung: Diese ist bei Heilberuflern relativ selten. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass sich in der Praxis oder der Apotheke etwas so maßgeblich ändert, das die weitere Beschäftigung einer Person nicht sinnvoll oder nicht zumutbar ist. Beispielsweise, wenn ein Zahnarzt sich entschließt, sein Labor abzuschaffen, muss und kann der Zahntechnikerin betriebsbedingt gekündigt werden. Die Fortsetzung ist für den Arbeitgeber einfach nicht machbar, weil die gefragten Tätigkeiten in dieser Praxis überhaupt nicht mehr erforderlich sind. Es kann beispielsweise auch passieren, dass sich ein Arzt oder Apotheker entschließt, die Reinigung der Räume an eine Firma abzugeben. Dann hat die fest angestellte Putzkraft das Nachsehen. Auch dann, wenn eine Praxis oder Apotheke in wirtschaftliche Zwangslage gerät, muss es natürlich möglich sein, Personal freizusetzen. Denn was wäre die Alternative? Wenn es in einem Betrieb schlecht läuft, gibt es nicht selten auch deutlich weniger zu tun. Hätte man kein Recht auf eine Kündigung, müsste man weiterhin (ohnehin knappes) Geld an Menschen zahlen, die kaum etwas zu tun haben. Meistens würde das die Lage einer Praxis oder Apotheke nur verschlimmern. Bei der verhaltensbedingten Kündigung gibt es viele Missverständnisse. Denn richtiges und falsches Verhalten kann oftmals ein subjektives Empfinden sein. Das Gesetz allerdings sieht es oft anders, was schädliches oder unschädliches Verhalten ist. Natürlich möchte niemand gern jemanden beschäftigen, der unfreundlich ist, langsam arbeitet oder sich schlecht benimmt. Juristisch bedeutet schlechtes Verhalten aber, das man eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt. Hier sind beispielsweise das zu späte Erscheinen am Arbeitsplatz oder private Telefonate während der Arbeitszeit ganz klassische Gründe. Und auch hier reicht es natürlich nicht aus, dass einmal etwas schief läuft. Ein konkretes Verhalten muss angemerkt und dann abgemahnt werden. Es muss erklärt werden, dass erst im Wiederholungsfalle eine Kündigung infrage kommt. Und auch diese Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn wieder die gleiche Pflicht verletzt wurde. Wer also dafür abgemahnt wird, dass er privat telefoniert und in der nächsten Woche zu spät zur Arbeit kommt, kann ebenfalls nicht verhaltensbedingte gekündigt werden. Vielmehr müsste dann das zu späte Erscheinen zur Arbeit ebenfalls abgemahnt werden. Die in der Person bedingte Kündigung eines Arbeitnehmers ist extrem schwierig. Obwohl es verlockend ist, diese persönlichen Gründe mit einer verhaltensbedingten Kündigung zu verwechseln, geht es hier um etwas anders. Hier geht es nicht um ein konkretes Verhalten, sondern darum, dass wirklich die Person selbst zur Ausübung der Tätigkeit nicht oder nicht mehr geeignet ist. Im Regelfall kommen hier Fälle in Betracht, bei denen eine schlimme Erkrankung eine Rolle spielt. Eine solche Kündigung bedarf immer einer so genannten „Negativprognose“. Damit ist gemeint, dass jemand, der beispielsweise ganze 9 von 12 Monaten aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit erschienen ist, das mit Sicherheit auch in der Zukunft nicht tun wird, weil sich an seiner gesundheitlichen Situation nichts geändert hat. Allerdings sind solche Problematiken juristisch fast immer heikel und alles andere als einfach. Und auch dann, wenn es die tägliche Arbeit von Herrn Dr. Schlegel ist, komplexe juristische Zusammenhänge für seine Mandanten zu klären, so stellt er ebenfalls fest, dass die Vermeidung von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und das Funktionieren eines Teams oder eines Unternehmens nicht auf der gesetzlichen, sondern noch immer auf der menschlichen Ebene stattfindet. Wir sind sicher, dass Sie noch mehr interessante Aspekte aus dem folgenden Interview ziehen können und wünschen Ihnen gute Unterhaltung! Folge direkt herunterladen

Beratung für Heilberufe
Beratung für Heilberufe Folge 49: Wann darf man Mitarbeiter kündigen?

Beratung für Heilberufe

Play Episode Listen Later Dec 11, 2012


Lernen Sie mit Dr. Uwe Schlegel, dem Geschäftsführer der Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft ein weiteres Mitglied des Netzwerkes der Beratung für Heilberufe kennen. Er berichtet heute aus seiner Praxis als Arbeitsrechtler über die Frage, wann und wie man Mitarbeitern kündigen darf. Unser deutsches Arbeitsrecht ist ein Schutzrecht für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber hält es im wesentlichen Pflichten parat. Wichtiger Teil des Arbeitsrechts ist das Kündigungsschutzgesetz (KschG). Allerdings gilt dieses Gesetz nicht für jede Praxis und Apotheke. Praxen und Apotheken, die regelmäßig weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, fallen nicht unter diese Regelungen. Allerdings ermitteln sich diese „zehn Personen“ nicht einfach durch das simple Durchzählen. Auch die geleisteten Stunden pro Woche sind ein Kriterium. Gut, dass Herr Dr. Schlegel in dieser Ausgabe genau erklärt, wie man das genau zählt. Wer aber eine größere Praxis oder Apotheke führt, der kann aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes nicht einfach und ohne guten Grund jede oder jeder Kraft einfach kündigen. Man kann sogar sagen, dass es nur noch drei Gründe gibt, die eine Kündigung überhaupt juristisch haltbar erlauben: Die betriebsbedingte Kündigung: Diese ist bei Heilberuflern relativ selten. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass sich in der Praxis oder der Apotheke etwas so maßgeblich ändert, das die weitere Beschäftigung einer Person nicht sinnvoll oder nicht zumutbar ist. Beispielsweise, wenn ein Zahnarzt sich entschließt, sein Labor abzuschaffen, muss und kann der Zahntechnikerin betriebsbedingt gekündigt werden. Die Fortsetzung ist für den Arbeitgeber einfach nicht machbar, weil die gefragten Tätigkeiten in dieser Praxis überhaupt nicht mehr erforderlich sind. Es kann beispielsweise auch passieren, dass sich ein Arzt oder Apotheker entschließt, die Reinigung der Räume an eine Firma abzugeben. Dann hat die fest angestellte Putzkraft das Nachsehen. Auch dann, wenn eine Praxis oder Apotheke in wirtschaftliche Zwangslage gerät, muss es natürlich möglich sein, Personal freizusetzen. Denn was wäre die Alternative? Wenn es in einem Betrieb schlecht läuft, gibt es nicht selten auch deutlich weniger zu tun. Hätte man kein Recht auf eine Kündigung, müsste man weiterhin (ohnehin knappes) Geld an Menschen zahlen, die kaum etwas zu tun haben. Meistens würde das die Lage einer Praxis oder Apotheke nur verschlimmern. Bei der verhaltensbedingten Kündigung gibt es viele Missverständnisse. Denn richtiges und falsches Verhalten kann oftmals ein subjektives Empfinden sein. Das Gesetz allerdings sieht es oft anders, was schädliches oder unschädliches Verhalten ist. Natürlich möchte niemand gern jemanden beschäftigen, der unfreundlich ist, langsam arbeitet oder sich schlecht benimmt. Juristisch bedeutet schlechtes Verhalten aber, das man eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt. Hier sind beispielsweise das zu späte Erscheinen am Arbeitsplatz oder private Telefonate während der Arbeitszeit ganz klassische Gründe. Und auch hier reicht es natürlich nicht aus, dass einmal etwas schief läuft. Ein konkretes Verhalten muss angemerkt und dann abgemahnt werden. Es muss erklärt werden, dass erst im Wiederholungsfalle eine Kündigung infrage kommt. Und auch diese Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn wieder die gleiche Pflicht verletzt wurde. Wer also dafür abgemahnt wird, dass er privat telefoniert und in der nächsten Woche zu spät zur Arbeit kommt, kann ebenfalls nicht verhaltensbedingte gekündigt werden. Vielmehr müsste dann das zu späte Erscheinen zur Arbeit ebenfalls abgemahnt werden. Die in der Person bedingte Kündigung eines Arbeitnehmers ist extrem schwierig. Obwohl es verlockend ist, diese persönlichen Gründe mit einer verhaltensbedingten Kündigung zu verwechseln, geht es hier um etwas anders. Hier geht es nicht um ein konkretes Verhalten, sondern darum, dass wirklich die Person selbst zur Ausübung der Tätigkeit nicht oder nicht mehr geeignet ist. Im Regelfall kommen hier Fälle in Betracht, bei denen eine schlimme Erkrankung eine Rolle spielt. Eine solche Kündigung bedarf immer einer so genannten „Negativprognose“. Damit ist gemeint, dass jemand, der beispielsweise ganze 9 von 12 Monaten aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit erschienen ist, das mit Sicherheit auch in der Zukunft nicht tun wird, weil sich an seiner gesundheitlichen Situation nichts geändert hat. Allerdings sind solche Problematiken juristisch fast immer heikel und alles andere als einfach. Und auch dann, wenn es die tägliche Arbeit von Herrn Dr. Schlegel ist, komplexe juristische Zusammenhänge für seine Mandanten zu klären, so stellt er ebenfalls fest, dass die Vermeidung von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und das Funktionieren eines Teams oder eines Unternehmens nicht auf der gesetzlichen, sondern noch immer auf der menschlichen Ebene stattfindet. Wir sind sicher, dass Sie noch mehr interessante Aspekte aus dem folgenden Interview ziehen können und wünschen Ihnen gute Unterhaltung!

Beratung für Heilberufe
Beratung für Heilberufe Folge 45: Insolvenz bei Heilberuflern?

Beratung für Heilberufe

Play Episode Listen Later Oct 16, 2012


Heute trifft Michael Brüne den Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert. Keine Bange: Der Beratung für Heilberufe geht es prima! Wie Krankheiten und Todesfälle gehört auch die Insolvenz zu den Themen, mit denen man sich nicht gerne befasst. Aber für alle drei Themen gilt, dass es mit Sicherheit von Vorteil ist, hierüber das ein oder andere zu wissen. Und darum geht es in unserer heutigen Sendung. Was ist eigentlich die Aufgabe eines Insolvenzverwalters? Wenn jemand, ein Arzt oder Apotheker in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann ist es wichtig, dass nicht plötzlich ein Gläubiger übervorteilt wird. Es geht darum, quasi einen grundsätzlichen “Stop“ zu setzen, die Lage zu sichten, Ordnung zu schaffen und gebündelt mit den Gläubigern zu kommunizieren, anstatt den zu bedienen, der zuerst – im übertragenen Sinne - in der Tür steht. Interessant ist, dass Heilberufe an sich fast nie wegen einer schlechten Ertragslage insolvent werden, sondern schlicht, weil sie kein Geld auf dem Konto haben. Die Liquidität, nämlich der Unterschied zwischen “noch Geld bekommen“ und „Geld haben“ ist die entscheidende Größe. Ein Insolvenzverfahren ist aber nichts, was ein Gerichtsvollzieher oder gar ein Gläubiger einfach so anordnen kann. Den Antrag auf Insolvenz muss der Unternehmer selbst bei Gericht stellen. Und hier beginnt das erste Problem: Viel zu oft arbeiten Heilberufe nach dem“ Prinzip Hoffnung“. Nicht selten droht bereits die Abschaltung der Telefonleitung oder des Stroms, bevor die Notbremse gezogen wird. Hier liegt es in der unternehmerischen Verantwortung jedes Arztes und jedes Apothekers, zu wissen, wann die Situation eng wird. Denn auch hier gilt die alte Regel: Je früher man das Problem ernst nimmt, desto eher kann man etwas retten. Sobald also der zahlungsunfähige Arzt oder Apotheker seiner Verpflichtung nachgekommen ist, beim Amtsgericht das Insolvenzverfahren zu beantragen, führt ein Sachverständiger eine Bestandsaufnahme durch: Welche Verbindlichkeiten (also Schulden) bestehen genau? Wann sind welche Beträge fällig? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Und: gibt es hier einen Betrieb, über dessen Fortführung entschieden werden muss? Ist zu erwarten, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden? Oder lohnt es sich vielleicht gar nicht mehr, sich die Mühe zu machen? Letzteres ist übrigens bei Heilberuflern nur sehr selten der Fall. Der Regelfall ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hier beginnt die Arbeit von Dr. Linkert. Wichtig ist hierbei: Im Regelfall sind der Arzt und die Praxis bzw. der Apotheker und die Apotheke identisch. Zwar gibt es natürlich ein steuerlich so genanntes „Betriebsvermögen“, dieses ist aber im Falle einer Insolvenz fast nie juristisch vom Privatvermögen getrennt. Private Schulden können eine Praxis ruinieren, die schlecht laufende Praxis kann auch das Ferienhaus verschlingen. Ziel ist es, dass der Betroffene nach einer gewissen Frist von seinen restlichen Schulden befreit wird. Während es vor 1999 noch den sprichwörtlichen“ Schuldturm“ gab, aus dem sich ein hoch verschuldeter Unternehmer für den Rest seines Lebens nicht mehr befreien konnte, gibt es heute eine „Wohlverhaltensperiode“ von sechs Jahren, nach denen die angehäuften Schulden quasi „erlassen“ werden. Bevor es aber so weit kommt, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle Gläubigern an einen Tisch zu bringen. Was nun geschieht, haben wir alle bereits schon einmal im Großen erlebt, nämlich während der Finanzkrise: Es wird ermittelt, wie viel Geld realistisch an die Gläubiger gezahlt werden kann. Hierbei wird auch berücksichtigt, was eine Praxis oder eine Apotheke in der Zukunft möglicherweise erwirtschaften kann. Daraus lässt sich relativ leicht errechnen, wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger bekommen kann. Es werden also alle Gläubiger gleich behandelt. Beispielsweise könnte es dann heißen “Jeder von ihnen bekommt in den nächsten sechs Jahren 50 % seiner offenen Forderung“. Mit einer derartigen Ansage konfrontiert, müssen sich die Gläubiger nun entscheiden, ob Sie diesen Vergleich – denn nichts anderes ist es – annehmen wollen. Obwohl diese Frage keine leichte ist, haben Gläubiger hier selten große Wahlmöglichkeiten. Denn überwiegend lautet die gangbare Alternative, gar nichts oder sehr wenig Geld zu bekommen. Es ist ebenfalls die Aufgabe des Insolvenzverwalters, Vermögenswerte zu veräußern und damit das Vermögen mit den Schulden zu konsolidieren. Nun würde die Wohlverhaltensphase beginnen. Der Heilberufler geht seiner Arbeit in der Praxis oder der Apotheke nach und bis auf einen nicht pfändbaren Betrag, den der Arzt oder Apotheker natürlich für seine Lebenshaltung behalten darf, wird jeder Überschuss quotal an die Gläubiger abgeführt. Man könnte denken, dass dieses Prozedere so lange fortgeführt wird, bis alle Schulden abgebaut sind. Da genau das aber meistens nicht funktioniert oder so lange dauern würde, dass man von niemandem erwarten kann, dass er bei einer solchen Perspektive noch motiviert werden kann, seiner Arbeit nachzugehen, sieht die Insolvenzordnung hier eine Frist von sechs Jahren vor, nach denen der Schuldner von der Restschuld befreit ist. Alles, was bis dahin gezahlt wurde, war eben in dieser Frist alles, was möglich war. Die Gläubiger bleiben also auf den restlichen Forderungen sitzen, wissen dies aber zumindest vorher. Dass ein Insolvenzverwalter selbstverständlich ganze Bücher mit Fachwissen, Erfahrung und Beispielfällen füllen kann, ist klar. Und wie immer erfahren Sie viel mehr zu diesem Thema in unserem Interview mit Herrn Dr. Linkert. Wir wünschen Ihnen interessante Augenblicke! Folge direkt herunterladen

Beratung für Heilberufe
Beratung für Heilberufe Folge 45: Insolvenz bei Heilberuflern?

Beratung für Heilberufe

Play Episode Listen Later Oct 16, 2012


Heute trifft Michael Brüne den Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert. Keine Bange: Der Beratung für Heilberufe geht es prima! Wie Krankheiten und Todesfälle gehört auch die Insolvenz zu den Themen, mit denen man sich nicht gerne befasst. Aber für alle drei Themen gilt, dass es mit Sicherheit von Vorteil ist, hierüber das ein oder andere zu wissen. Und darum geht es in unserer heutigen Sendung. Was ist eigentlich die Aufgabe eines Insolvenzverwalters? Wenn jemand, ein Arzt oder Apotheker in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann ist es wichtig, dass nicht plötzlich ein Gläubiger übervorteilt wird. Es geht darum, quasi einen grundsätzlichen “Stop“ zu setzen, die Lage zu sichten, Ordnung zu schaffen und gebündelt mit den Gläubigern zu kommunizieren, anstatt den zu bedienen, der zuerst – im übertragenen Sinne - in der Tür steht. Interessant ist, dass Heilberufe an sich fast nie wegen einer schlechten Ertragslage insolvent werden, sondern schlicht, weil sie kein Geld auf dem Konto haben. Die Liquidität, nämlich der Unterschied zwischen “noch Geld bekommen“ und „Geld haben“ ist die entscheidende Größe. Ein Insolvenzverfahren ist aber nichts, was ein Gerichtsvollzieher oder gar ein Gläubiger einfach so anordnen kann. Den Antrag auf Insolvenz muss der Unternehmer selbst bei Gericht stellen. Und hier beginnt das erste Problem: Viel zu oft arbeiten Heilberufe nach dem“ Prinzip Hoffnung“. Nicht selten droht bereits die Abschaltung der Telefonleitung oder des Stroms, bevor die Notbremse gezogen wird. Hier liegt es in der unternehmerischen Verantwortung jedes Arztes und jedes Apothekers, zu wissen, wann die Situation eng wird. Denn auch hier gilt die alte Regel: Je früher man das Problem ernst nimmt, desto eher kann man etwas retten. Sobald also der zahlungsunfähige Arzt oder Apotheker seiner Verpflichtung nachgekommen ist, beim Amtsgericht das Insolvenzverfahren zu beantragen, führt ein Sachverständiger eine Bestandsaufnahme durch: Welche Verbindlichkeiten (also Schulden) bestehen genau? Wann sind welche Beträge fällig? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Und: gibt es hier einen Betrieb, über dessen Fortführung entschieden werden muss? Ist zu erwarten, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden? Oder lohnt es sich vielleicht gar nicht mehr, sich die Mühe zu machen? Letzteres ist übrigens bei Heilberuflern nur sehr selten der Fall. Der Regelfall ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hier beginnt die Arbeit von Dr. Linkert. Wichtig ist hierbei: Im Regelfall sind der Arzt und die Praxis bzw. der Apotheker und die Apotheke identisch. Zwar gibt es natürlich ein steuerlich so genanntes „Betriebsvermögen“, dieses ist aber im Falle einer Insolvenz fast nie juristisch vom Privatvermögen getrennt. Private Schulden können eine Praxis ruinieren, die schlecht laufende Praxis kann auch das Ferienhaus verschlingen. Ziel ist es, dass der Betroffene nach einer gewissen Frist von seinen restlichen Schulden befreit wird. Während es vor 1999 noch den sprichwörtlichen“ Schuldturm“ gab, aus dem sich ein hoch verschuldeter Unternehmer für den Rest seines Lebens nicht mehr befreien konnte, gibt es heute eine „Wohlverhaltensperiode“ von sechs Jahren, nach denen die angehäuften Schulden quasi „erlassen“ werden. Bevor es aber so weit kommt, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle Gläubigern an einen Tisch zu bringen. Was nun geschieht, haben wir alle bereits schon einmal im Großen erlebt, nämlich während der Finanzkrise: Es wird ermittelt, wie viel Geld realistisch an die Gläubiger gezahlt werden kann. Hierbei wird auch berücksichtigt, was eine Praxis oder eine Apotheke in der Zukunft möglicherweise erwirtschaften kann. Daraus lässt sich relativ leicht errechnen, wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger bekommen kann. Es werden also alle Gläubiger gleich behandelt. Beispielsweise könnte es dann heißen “Jeder von ihnen bekommt in den nächsten sechs Jahren 50 % seiner offenen Forderung“. Mit einer derartigen Ansage konfrontiert, müssen sich die Gläubiger nun entscheiden, ob Sie diesen Vergleich – denn nichts anderes ist es – annehmen wollen. Obwohl diese Frage keine leichte ist, haben Gläubiger hier selten große Wahlmöglichkeiten. Denn überwiegend lautet die gangbare Alternative, gar nichts oder sehr wenig Geld zu bekommen. Es ist ebenfalls die Aufgabe des Insolvenzverwalters, Vermögenswerte zu veräußern und damit das Vermögen mit den Schulden zu konsolidieren. Nun würde die Wohlverhaltensphase beginnen. Der Heilberufler geht seiner Arbeit in der Praxis oder der Apotheke nach und bis auf einen nicht pfändbaren Betrag, den der Arzt oder Apotheker natürlich für seine Lebenshaltung behalten darf, wird jeder Überschuss quotal an die Gläubiger abgeführt. Man könnte denken, dass dieses Prozedere so lange fortgeführt wird, bis alle Schulden abgebaut sind. Da genau das aber meistens nicht funktioniert oder so lange dauern würde, dass man von niemandem erwarten kann, dass er bei einer solchen Perspektive noch motiviert werden kann, seiner Arbeit nachzugehen, sieht die Insolvenzordnung hier eine Frist von sechs Jahren vor, nach denen der Schuldner von der Restschuld befreit ist. Alles, was bis dahin gezahlt wurde, war eben in dieser Frist alles, was möglich war. Die Gläubiger bleiben also auf den restlichen Forderungen sitzen, wissen dies aber zumindest vorher. Dass ein Insolvenzverwalter selbstverständlich ganze Bücher mit Fachwissen, Erfahrung und Beispielfällen füllen kann, ist klar. Und wie immer erfahren Sie viel mehr zu diesem Thema in unserem Interview mit Herrn Dr. Linkert. Wir wünschen Ihnen interessante Augenblicke!

GuerrillaFM
GFM Folge 116 - Kleidung: Wie seht Ihr eigentlich aus?

GuerrillaFM

Play Episode Listen Later Apr 20, 2011


Heute geht es um eine andere Art der Verpackung. Im Regelfall sind in unseren Breiten 70-85 Prozent unseres Körpers verdeckt. Aber womit? Obwohl alles immer schön politisch korrekt ist und man so wenige Vorurteile wie möglich zu allem haben soll, so sind die meisten doch nicht immun dagegen, unsere Kleidung zu sehen und sich ein Urteil darüber zu bilden. Und dabei solltet Ihr mitwirken! Und natürlich kann es dabei nicht nur um Anzüge, Blazer und Krawatten gehen… Die Frage aber, was ein Kunde von uns, unserer Branche, unserem Auftritt und schließlich unserem Eindruck erwartet ist nicht so leicht beantwortet wie die, worin man sich wohl fühlt. Was die Guerrillas dazu meinen, erfahrt Ihr… …diese Woche bei GuerrillaFM!