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Du hast eine Ferienimmobilie oder bist gerade auf dem Weg dorthin? Dann solltest du unbedingt wissen, welche steuerlichen Vorteile dir diese Investition bringen kann. Wie schafft man es, mit einer Ferienimmobilie nicht nur Einnahmen zu erzielen, sondern gleichzeitig auch die Steuerlast zu senken? Ein Aspekt, der oft unterschätzt wird – dabei kann er langfristig einen riesigen Unterschied machen. In dieser Folge erkläre ich dir, wie du durch Abschreibungen, Werbungskosten und sogar Verluste aus Vermietung steuerlich profitieren kannst. Außerdem erfährst du, warum sich ein Verkauf nach zehn Jahren besonders lohnen kann und wie deine Gäste dir ganz nebenbei beim Vermögensaufbau helfen. Diese Folge ist für alle, die ihre Ferienimmobilie nicht nur lieben, sondern auch finanziell das Maximum herausholen wollen.
Leider gibt es keine scharfe Abgrenzung, ab wann Berufskleidung als Werbungskosten abziehbar ist. Pauschal kann man aber sagen: Je unwohler man sich mit der beruflich getragenen Kleidung im Privatleben fühlt, desto wahrscheinlicher wird es eine Steuererstattung geben. Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
5 Steuertipps zur Homeoffice-Pauschale? Ist das überhaupt möglich, zu dieser einfachen Pauschale 5 Steuertipps zu geben? Ja, Sie werden überrascht sein. Nicht zuletzt führen die 6 Euro Abzugsbetrag dazu, dass sich für manche eine Steuererklärung erst so richtig lohnt.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung Ihrer Wohnimmobilie, die Wohnung renovieren, müssen Sie die 15-%-Grenze im Blick haben. Denn überschreiten die Kosten die 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes, können sie nicht mehr direkt abgezogen werden. Stattdessen werden sie wie das Gebäude über schlimmstenfalls 50 Jahre abgeschrieben. Wie genau funktioniert die 15-%-Grenze und welche Ausnahmen gibt es? Das erfahren Sie in dieser Folge.Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStGBFH-Beschluss vom 28. April 2020, IX B 121/19§ 255 Abs. 2 HGB§ 82b EStDVSteuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Wie im vergangenen Monat sprechen wir gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Februar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Februar mündlich verhandelten Fälle. Fleißig war insbesondere der II. Senat, der gleich mehrere interessante grunderwerbsteuerliche Fälle veröffentlicht hat, sowie zwei Fälle zur Bedarfsbewertung von Kapitalgesellschaften. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start vom äußerst praxisrelevanten Urteil BFH II R 2/22, in dem die Begünstigung nach § 6a GrEStG bei der Ausgliederung aus einem Einzelkaufmann auf eine GmbH zur Neugründung bejaht wird. In BFH II R 46/22 erlebt man, dass die großzügige Haltung des BFH zu § 6a GrEStG bei der teleologischen Reduktion von Vor- und Nachbehaltensfristen ihre Grenze kennt. In BFH II R 14/23 behandelt der BFH die grunderwerbsteuerliche Einordnung einer Übertragung von Anteilen auf eine niederländische Stichting administratiekantoor, einem Vehikel, das einem bei niederländischen Bezügen in der Beratungspraxis regelmäßig begegnet. In BFH II R 36/21 wird die in der letzten Folge aufgeworfene Frage beantwortet (und verneint), ob die Grunderwerbsteuer insgesamt gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen könnte. In BFH II R 15/21 beurteilt der BFH sodann die Bewertung von Anteilen an einer Familienholding nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn als Referenztransaktionen lediglich Anteilseinziehungen zu einem fixen Betrag des Nennwerts zur Verfügung stehen, die daher – so der BFH – nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurden. Entschieden hat der BFH aber auch, dass der Mindestwertansatz in Form des Substanzwertes bei Referenztransaktionen i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG nicht einschlägig ist. In BFH II R 49/22 geht es um eine ähnliche Frage, in diesem Fall bei stark vinkulierten Anteilen an einer Familien-Holding, die nur im Familienkreis veräußert werden konnten und das praktisch nur mit einem sog. „Holding-Abschlag“ von 20%. Wir sprechen zudem über Werbungskosten durch Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage einer WEG (IX R 19/24) und können berichten, dass das Urteil BFH IV R 11/22 ausgegangen ist, wie in der letzten Folge aus der mündlichen Verhandlung antizipiert. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Sie wollen oder müssen Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 erstellen? In Teil 1 unseres zweitteiligen Podcasts erfahren Sie, ob Sie eine Abgabefrist beachten müssen, welche Werbungskosten Sie abziehen können und wie Sie mit einer Haushaltshilfe Ihre Steuern senken.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Bislang war die Grundsteuer einfach ein in der Regel geringer Bestandteil der Werbungskosten, die Vermieter einfach auf ihre Mieter umwälzen konnten. Doch die Änderung der Grundsteuer und die gerade eingehenden Grundsteuerbescheide werfen Fragen auf: Was kann man tun, wenn die Grundsteuer sehr viel höher ausfällt als bisher? Wie kann man sich gegen die zu hohe Grundsteuer wehren? Das und noch viel mehr beantworten wir in dieser Folge.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Wer eine Immobilie saniert und vermietet, muss genau zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten unterscheiden. In dieser Podcast-Folge erklären wir, welche Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar sind und welche nur über die Abschreibung geltend gemacht werden können. Erfahren Sie: - Wann Reparaturen sofort abzugsfähig sind und wann sie als Herstellungskosten abgeschrieben werden müssen. - Welche Kriterien für eine „wesentliche Verbesserung“ gelten und warum eine neue Heizung oder Fenster unter Umständen steuerlich nachteilig sein können. - Wie Sie anschaffungsnahe Aufwendungen vermeiden und warum das Finanzamt Sanierungen kurz nach dem Kauf besonders genau prüft (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Der BFH (Beschluss vom 28.04.2020 – IX B 121/19) hat zu den anschaffungsnahen Aufwendungen geurteilt, dass diese Einschränkung nur dann berücksichtigt werden, muss wenn sie nach der Anschaffung entstehen. - Welche steuerlichen Folgen der Abriss und Neubau einer Immobilie hat und warum das FG Köln (Urteil vom 12.09.2024 – 1 K 2206/21) eine steuerliche Förderung versagt hat. Der BFH (BFH IX R 24/24) muss nun abschließend darüber entscheiden, ob beim Abriss und anschließendem Neubau eines Gebäudes die höhere Abschreibung für Neubauten zur Anwendung kommen kann. - Welche Beweislastregeln in der Praxis gelten und warum das Finanzamt bei fehlender Dokumentation von einer Standardverbesserung ausgehen darf. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
Sie sind Lehrer? Dann dürfen Sie sich freuen. Denn Ihren Arbeitsplatz zu Hause machen Sie jetzt ganz einfach und ohne Aufwand steuerlich geltend. Lesen Sie in unseren 5 Steuertipps (Teil 1), welche Steuersparmöglichkeiten es für Sie darüber hinaus gibt.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Sie haben noch nie eine Steuererklärung eingereicht? Dann wird es aber langsam Zeit, insbesondere dann, wenn Sie studieren. Denn sehr wahrscheinlich lohnt es sich für Sie, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Und wenn Sie kein Geld dafür ausgeben wollen, sollten Sie sich unbedingt den letzten Steuertipp anhören.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
In dieser Episode geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von beruflich veranlassten Geschäftsreisen. Kosten für berufliche Reisen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie klar beruflich bedingt sind. Dazu zählen Reisekosten wie Flüge, Bahnfahrten oder Autofahrten, Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Für Letztere gelten feste Pauschbeträge, abhängig von der Dauer der Abwesenheit. Bei Auslandsreisen gibt es zusätzlich länderspezifische Pauschalen. Es ist wichtig, beruflich veranlasste Reisen von privaten Ausgaben zu trennen. Seit einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs im Jahr 2009 ist die Aufteilung gemischt veranlasster Reisen möglich, wenn berufliche und private Anteile klar voneinander abgrenzbar sind. Dies geschieht beispielsweise durch eine anteilige Aufteilung der Reisekosten basierend auf der Anzahl der beruflichen und privaten Tage. Kosten, die auf private Urlaubstage entfallen, sind nicht absetzbar. Der berufliche Anlass der Reise muss nachgewiesen werden, etwa durch ein Reisetagebuch. Bei Auslandsreisen stellt sich oft die Frage nach der klaren Trennung von beruflichen und privaten Zwecken. Ein vollständiger Abzug der Kosten ist möglich, wenn die Reise nahezu ausschließlich beruflich bedingt war. Sollte die Reise verlängert werden, um privat Urlaub zu machen, können die zusätzlichen privaten Kosten nicht abgesetzt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arzt, der während einer einwöchigen Auslandsreise auch einen mehrtägigen Fachkongress besucht, kann die Kosten für den Kongress und die Übernachtungen an den Kongresstagen absetzen. Flugkosten müssen jedoch anteilig zwischen dem beruflichen und privaten Anteil der Reise aufgeteilt werden. Zusätzlich beleuchten wir Sonderfälle wie Sprachreisen, und Forschungsreisen, bei denen der berufliche Anlass häufig genauer nachgewiesen werden muss. Diese Reisen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie spezifisch auf die beruflichen Anforderungen der Person zugeschnitten sind. Zusätzlich sprechen wir über die Fallstricke bei Incentive-Reisen. Diese führen bei den Reisenden ggf. zu steuerpflichtigen Einkünften, wenn keine Pauschalversteuerung vorgenommen wird.
Stimmt es, dass man möglichst viele Schulden haben muss, um weniger Steuern zu zahlen? Diese Frage habe ich von einer Podcasthörerin aus Lindau am Bodensee erhalten. Ich bin kein Steuerberater und daher sind die folgenden Informationen nicht als Beratung oder Empfehlung zu verstehen. Wenn bestimmte Umstände vorliegen, können Darlehensnehmer ihre Ausgaben bspw. für Zinsen steuerlich geltend machen. Die Hauptvoraussetzung dafür ist, dass das Darlehen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen steht. Privatpersonen können ein Immobiliendarlehen bei Vermietung der Immobilie steuerlich ansetzen. Abzugsfähig sind dann insbesondere die Zinsen, welche als Werbungskosten in der Steuererklärung festgehalten werden. Im Darlehensvertrag müssen jedoch Bedingungen erfüllt sein, damit das Finanzamt das Darlehen anerkennt. Deine persönliche Situation solltest du mit deinem Steuerberater besprechen.
In dieser Episode gehen wir auf die steuerlichen Möglichkeiten für Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern, warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium, besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären, welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur doppelten Haushaltsführung: https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren, unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.
Im zweiten Teil unserer Tipps & Tricks zur Einkommensteuererklärung 2023 befassen sich Christoph Ackermann und Dr. Andreas Bolik mit Themen, die speziell für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Im Fokus stehen Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Neuigkeiten rund um das Arbeiten im Homeoffice, Arbeitslohnspenden und vieles mehr. Wir möchten Euch auch nochmals die erste Folge unserer Tipps & Tricks zur Einkommensteuererklärung 2023 ans Herz legen, in der wir uns mit allgemeineren Themen beschäftigt haben, die jedermann betreffen.
Ein guter PC kann teuer werden. Wer ihn beruflich oder betrieblich nutzt, kann die Kosten allerdings von der Steuer absetzen. Was Sie dafür tun müssen und worauf Sie achten müssen, erklärt Andreas Reichert in der aktuellen Folge seiner "5 Steuertipps in 5 Minuten".Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Anja Keber spricht mit Tobias Gerauer, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern, über Abgabepflichten, Stichtage und Werbungskosten.
In der heutigen Folge geht es um die Möglichkeit, Verteidigerkosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Herr Dr. Christian Rosinus gibt im Gespräch mit Volker Pietzsch zunächst einen Überblick darüber, was Werbungskosten auszeichnet und unter welchen Voraussetzungen Verteidigerkosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang erklärt er insbesondere, wie es sich auswirkt, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers bei der Tat von privaten Gründen getragen wurde. Anschließend erläutert Dr. Rosinus zwei aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung: Vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es um die Strafverteidigung eines Ex-Syndikusanwalts und der Bundesfinanzhof entschied über die Verteidigung eines Soldaten in einem Wehrdisziplinarverfahren. Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. März 2014 (3 K 2389/21 E) ist abrufbar unter: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2024/3_K_2389_21_E_Urteil_20240322.html Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2024 (VI R 16/21) ist abrufbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410056/ https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
„Nutzt Du Dein Festnetztelefon, Internet oder privates Handy auch für berufliche Zwecke, kannst Du die monatlichen Beiträge als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung angeben" - und dadurch jede Menge Geld sparen. Der Finanztip.de-Newsletter beschäftigt sich in dieser Woche mit dem Thema Werbungskosten. Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen stellt die wichtigsten Punkte vor. Moderation: Johannes Schmidt detektor.fm/was-wichtig-wird Podcast: detektor.fm/feeds/was-wichtig-wird Apple Podcasts: itun.es/de/9cztbb.c Google Podcasts: goo.gl/cmJioL Spotify: open.spotify.com/show/0UnRK019ItaDoWBQdCaLOt
Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Einzahlungsphase steuerlich absetzbar sind. Ab 2005 wurde die Besteuerung von Renten geändert, was nun bedeutet, dass ein wachsender Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Für diejenigen, die ab 2024 in Rente gehen, sind 83% ihrer Rente steuerpflichtig. Es besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, wenn die Summe der steuerfreien Rentenzuflüsse nicht mindestens so hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Altersvorsorgebeiträge. Betroffene Rentner können gegen die Steuerforderung Einspruch erheben und gegebenenfalls klagen. Rentner können verschiedene Posten von der Steuer absetzen, darunter außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen und Werbungskosten, die direkt mit der Rente zusammenhängen. Dazu gehören auch Kosten für Rechtsberatung und Schuldzinsen für nachentrichtete Rentenbeiträge. Zum Beispiel hat ein Rentner, der regelmäßige Krankheitskosten hat, die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Diese Abzüge können seine steuerliche Belastung erheblich mindern. Mit dem Formular "V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" können Kinder bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, so dass eine höhere Rente ausgezahlt wird. [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html] Mit dem Formular "V0900 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland" können zum Beispiel Steuerberater die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen unter Umständen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet bekommen. [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0900.html]
Werbungskosten, Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen.....sitzen Sie auch gerade über Ihrer Steuererklärung für 2023? Hilfe bieten kostenpflichtige Steuerprogramme an, sie kosten meist so zwischen 20 und 50 Euro. Was taugen die? Die Stiftung Warentest hat 31 Programme unter die Lupe genommen und wir sprachen mit Robin Knies von der Stiftung Warentest über das Ergebnis.
240417PC Fußball – nur noch ein gigantischer Markt auf Kosten der FansMensch Mahler am 17. April 2024Eigentlich freue ich mich auf die Fußball-EM in Deutschland und die Fan-Meilen, die vermutlich in Pink und blau erstrahlen werden. Bei den Priesen für das Trikot stockt mir allerdings der Atem. 100 Euro für ein T-Shirt. Das ist schlicht unverschämt den Fans gegenüber, die sich solidarisch mit der Nationalmannschaft zeigen wollen.Schlüsseln wir die Kosten einmal auf: Herstellung und Transport: 11 Euro 30. Werbungskosten und Marketing: 2,90. Umsatzsteuer: 15 Euro 96. Rohgewinnmarge Hersteller: 19,80. Einzelhandel: 40,77. Ich hoffe, dass auch die und der letzte merkt, dass das eine gewaltige Gelddruckmaschine ist auf Kosten der Verbraucher. Ich habe als Vereinsmitglied des VfB Stuttgart versucht, eine Karte für das Spiel gegen Bayern München Anfang Mai zu bekommen. Das entscheidet wohl darüber, wer Vizemeister und wer Dritter wird. Es gibt noch Karten – die günstigste liegt derzeit bei 330 Euro.Die Fans werden gemolken bis zum geht nicht mehr. Der DFB, die FIFA, die UEFA, die Vereine kassieren von denen, die Fußball als schöne Nebensache sehen und gewaltig Spaß am Spiel haben. Eben konnte man mit Mühe noch das Investorenmodell abwehren, was zu Verhältnissen wie in England geführt hätte. Immer höhere Ablösesummen, immer höhere Gehälter und Eintrittspreise – und leere Stadien, weil sich niemand mehr die Eintrittspreise leisten kann. Familien schon gar nicht. Eigentlich sollte man zur ursprünglichen olympischen Idee zurückkehren und nur noch Amateure zulassen. Der Rest kann gerne in Saudi-Arabien kicken. Die Jungs interessieren mich eh nicht. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
➡️Mehr erfahren über den Invesco FTSE All World ETF: https://link.finanzfluss.de/pc/invesco-ftse-all-world * Bei einer Anlage in diesen Fonds handelt es sich um den Erwerb von Anteilen an einem passiv verwalteten, indexnachbildenden Fonds und nicht um den Erwerb der Vermögenswerte, die vom Fonds gehalten werden. Wichtige Informationen zum Produkt, dieser Anzeige, dem Werbepartner Invesco und wesentliche Risiken: https://link.finanzfluss.de/pc/invesco-disclaimer * Die Nebenkosten absetzen, Home-Office-Pauschale sowie weitere Werbungskosten angeben, Steuerfreibeträge richtig nutzen und eventuell sogar die Kosten für die Brille und Kontaktlinsen steuerlich geltend machen: Wer seine Einkommensteuererklärung selbst macht, sollte die 7 Tipps und Steueränderungen kennen, die Markus und Jule in dieser Folge durchgehen. ➡️ Zur LINKBOX (Links zu unseren Produkten und Werbepartnern): https://www.finanzfluss.de/podcast-linkbox/ ℹ️ Weitere Infos zur Folge: Welche Steuersoftware sich wirklich lohnt: https://open.spotify.com/episode/7rJHS0uAJ3PgUTupwJUMav?si=TvKJ3m7XQ4KNjLOpCTHi_A Unser Steuer Software-Vergleich: https://www.finanzfluss.de/vergleich/steuerprogramm/
Alle Jahre wieder haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, sich Geld vom Finanzamt im Zuge der so genannten Arbeitnehmerveranlagung zurückzuholen. Welche Kosten für das Jahr 2023 absetzbar sind und worauf man generell achten sollte - darüber sprechen wir in dieser Podcastfolge. Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ... ... sind Informationen rund um die Arbeitnehmerveranlagung für 2023, Beispiele zu Werbungskosten und Sonderausgaben sowie der Unterschied von einer freiwilligen und einer Pflichtveranlagung. Zu Gast im Steueraffen Studio ist Sarah Bigalke von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH - www.hoferleitinger.at. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Ab sofort könnt ihr mit eurer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 starten! Einen wichtigen Aspekt spielen dabei die so genannten Werbungskosten! In dieser Podcastfolge dreht sich daher alles um das Thema Werbungskosten! Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ... ... sind Antworten auf die Fragen: Was sind Werbungskosten? Was ist dabei zu beachten? Was kann alles abgesetzt werden? Und was ist das Werbungskostenpauschale? Einen ausführlichen Überblick dazu gibt euch unser Experte Dominik Kienzer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Sie möchten näher bei der Arbeit wohnen? Dann nehmen Sie sich doch eine Zweitwohnung - und sparen Sie Tausende von Euro Steuern. In der aktuellen Podcast-Folge hören Sie, wie das geht.Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
In dieser speziellen Podcast-Episode befassen wir uns intensiv mit den Änderungen beim Elterngeld und bieten konkrete Strategien, wie Eltern ihr Einkommen so anpassen können, dass sie trotz Überschreitens der neuen Einkommensgrenzen Anspruch auf Elterngeld haben. Die ab April 2024 gültigen Neuregelungen des Elterngeldes sehen vor, dass Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro (ab April 2025 auf 175.000 Euro reduziert) keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Dies stellt insbesondere für hohe Einkommensbezieher eine Herausforderung dar. Im Fokus unseres Podcasts stehen praktikable Methoden, um das zu versteuernde Einkommen effektiv zu reduzieren. Wir besprechen zum Beispiel, wie Angestellte durch die Zahlung von Versicherungsbeiträgen oder die Gehaltsumwandlung in betriebliche Altersvorsorge ihr Einkommen mindern können. Ebenso wird die Möglichkeit, geplante Investitionen wie Werbungskosten oder die Einrichtung eines Arbeitszimmers vorzuziehen, erläutert. Für Selbstständige bieten wir Einblicke in Strategien wie die Änderung des Wirtschaftsjahres oder den freiwilligen Wechsel zur Bilanzierung, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Besonders interessant ist auch der Tipp, das Unternehmen rückwirkend in eine GmbH umzuwandeln, wobei das Geschäftsführergehalt als Einkommen zählt. Darüber hinaus diskutieren wir den Einsatz des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG und die Verteilung von Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre. Diese Episode ist ein Muss für alle Eltern und werdenden Eltern, die sich mit den Herausforderungen der neuen Einkommensgrenzen beim Elterngeld auseinandersetzen. Wir bieten Ihnen wertvolle und praktische Tipps, um trotz dieser neuen Hürden das Maximum aus dem Elterngeld herauszuholen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, sich bestmöglich auf diese finanziellen Veränderungen vorzubereiten und sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
➡️ Mehr Informationen zu iShares findest du hier: https://link.finanzfluss.de/pc/ishares-pulse * Welche Steuern und Freibeträge werden erhöht? Gibt es nächstes Jahr noch den Inflationsausgleich und wie hoch steigt der Mindestlohn? Zum Jahreswechsel 2024 gibt es einige Änderungen und Neuerungen, die teilweise sehr direkte Auswirkungen auf eure Finanzen haben. Was sich in den Bereich Steuern, Soziales und Wohnen 2024 ändert, was davon für eure Finanzen relevant ist und wo man möglicherweise profitieren kann, besprechen Markus und Jule in dieser Folge. ➡️ Zur LINKBOX (Links zu unseren Produkten und Werbepartnern): https://www.finanzfluss.de/podcast-linkbox/ ℹ️ Weitere Infos zur Folge: Unser Video zur Kalten Progression: https://www.youtube.com/watch?v=94lWkmKTTOw Heizungs-Förderungen im Überblick: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Downloads/230905-foerderung-heizungstausch-beg.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Podcastfolge über Balkonkraftwerke mit @Akkudoktor Andreas Schmitz: https://www.finanzfluss.de/podcast#folge-441
Alle Jahre wieder kann man sich über Steuerspartipps zum Jahresende Gedanken machen. Im 1. Teil unserer Podcastserie haben wir euch einige Tipps für Unternehmerinnen und Unternehmer vorgestellt. Jetzt wollen wir uns weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten widmen. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ... ... sind Steuertipps für Arbeitgeber/innen und Mitarbeiter/innen. Weiters informieren wir euch, welche Gestaltungsmöglichkeiten Arbeitnehmer/innen noch bis zum Jahresende haben und welche Tipps für alle Steuerpflichtigen relevant sind. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Dominik Kinzer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Wer dienstlich unterwegs ist, kann grundsätzlich seine Fahrtkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.
Welche Krankheitskosten können steuermindernd geltend gemacht werden? In dieser Podcast-Episode klären wir, wie Sie verschiedene Arten von Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Wir unterscheiden dabei zwischen Werbungskosten/Betriebsausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Werbungskosten und Betriebsausgaben: Berufliche Veranlassung entscheidet. Wir erläutern, das Kosten für typische Berufskrankheiten oder Krankheiten mit einem direkten Zusammenhang zum Beruf als Betriebsausgaben absetzbar sind. Auch die Kosten für die Behandlung psychischer Erkrankungen, wie Burnout, können steuermindernd berücksichtigt werden, sofern ein betrieblicher Bezug vorliegt. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten für alle Lebenslagen Sie erfahren, welche Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, etwa für Behandlung und Unterbringung. Auch Aufwendungen für spezielle Therapieformen oder medizinische Hilfsmittel können berücksichtigt werden. Beispielsfälle: Von Delphintherapie bis Seereisen wegen Asthma. Nachweis von Krankheitskosten: Was wird gefordert? Zum Schluss gehen wir auf die erforderlichen Nachweise ein, wie etwa ärztliche Verordnungen oder amtsärztliche Gutachten, die für die steuerliche Anerkennung erforderlich sind. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Im zweiten Teil unserer Tipps & Tricks zur Einkommensteuererklärung 2022 befassen sich Christoph Ackermann und Dr. Andreas Bolik mit Themen, die speziell für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Im Fokus stehen Homeoffice, das Jobticket, die Inflationsausgleichsprämie, Firmenwagen sowie das häusliche Arbeitszimmer, Werbungskosten und vieles Mehr. Inklusive flammender Abschlusssequenz von Christoph Ackermann, der auch nach mehr als dreißig Jahren die Faszination zum Steuerrecht und der Beratung von Mandanten im Auftrag von EY nicht verloren hat.
Die Steuererklärung erscheint vielen mühsam und trocken, doch im Durchschnitt winken über 1000 € Rückzahlung! Entdecke Tipps zur Steueroptimierung und lerne, wie du Kosten für Homeoffice, berufsbedingte Umzüge, Pflege von Angehörigen und vieles mehr absetzen kannst. Wenn auch nur ein Tipp auf dich zutrifft, könnte eine Steuererklärung sich für dich lohnen. Viel Spaß beim Hören! ➡️ Zum Angebot von Wechselpilot: Mit dem Code finanzfluss20 sichert ihr euch pro Zähler 20€ Cashback. Dafür einfach den Code kopieren und während des Wechselauftrags bei WECHSELPILOT angeben. Das Geld erhaltet ihr nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist auf das von euch beim Wechselauftrag angegebene Konto. Der Code ist bis zum 31. November 2023 gültig. http://www.wechselpilot.com/finanzfluss * ℹ️ Weitere Infos zur Folge: Unser Steuerprogramm-Vergleich: https://www.finanzfluss.de/vergleich/steuerprogramm/ (00:00) Intro (02:59) Wie funktioniert das Steuersystem? (03:35) Wie gebe ich die Steuererklärung ab? (04:41) Werbungskosten als Arbeitnehmer (07:40) Home Office / Häusliches Arbeitszimmer (09:52) Doppelte Haushaltsführung (10:52) Immobilieneigentümer / Mieter (12:28) Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (13:46) Sonderausgaben (14:19) Steuern sparen als Student (15:43) Vorsorgeaufwendungen (16:11) Außergewöhnliche Belastungen (18:31) Verabschiedung Kostenloses Depot inkl. Prämie: https://www.finanzfluss.de/go/depot * In 4 Wochen zum souveränen Investor: https://www.finanzfluss.de/go/campus YouTube: https://finanzfluss.de/go/abo Discord: https://finanzfluss.de/discord Instagram: https://www.instagram.com/finanzfluss/ Facebook: https://finanzfluss.de/go/facebook *Mit einem Stern versehene Links sind Werbung bzw. Affiliate-Links. Wenn du ihn für Käufe, Abschlüsse oder Anmeldungen nutzt, erhalten wir (je nach Anbieter) eine Provision. Dir entstehen dadurch keine Mehrkosten und du unterstützt unser Projekt. Wir danken dir für deinen Support!
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Wer sich lange Jahre um sein Unternehmen verdient gemacht hat, möchte verständlicherweise auch seinen Eintritt in den Ruhestand gebührend feiern. Doch wenn der Rahmen der Feier sich deutlich von einer gewöhnlichen Feierlichkeit abhebt, kann das Finanzamt den steuerlichen Abzug als Werbungskosten versagen, wie eine kürzlich ergangene Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg (3 K 51/22) zeigt.
Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich anerkannt zu werden. Da es innerhalb einer Familie oft an einem Interessengegensatz mangelt, sind die Anforderungen hier höher. Nahe Angehörige umfassen z. B. den Ehepartner, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder oder Geschwister. Verträge mit nahen Angehörigen müssen klar und ernstlich gewollt sein, die zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen müssen beachtet werden, und sie müssen dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Zudem müssen sie tatsächlich durchgeführt werden. Das Abschließen von Verträgen mit minderjährigen Kindern kann steuerliche Vorteile bringen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein wichtiges Merkmal ist, dass minderjährige Kinder bei Vertragsabschlüssen mit einem Elternteil durch einen Ergänzungspfleger vertreten sein müssen. Kinder können auch als Mitarbeiter im Unternehmen angestellt oder am Unternehmen beteiligt werden, allerdings sind hier bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten. Ehegatten als Mini-Jobber anstellen: Dies kann Steuerersparnisse bringen, allerdings sind Abgaben an die Knappschaft zu leisten. Wohnung günstig an ein Familienmitglied vermieten: Vermieter können Abschreibungen und Renovierungen steuerlich geltend machen und somit Verluste aus der Vermietung an einen nahen Angehörigen erzielen, die dann mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Reinigung des Arbeitszimmers durch den Ehegatten: Dies kann nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Hilfsarbeiten der Kinder im Betrieb: Dies kann unter bestimmten Umständen anerkannt werden. Wichtig ist in allen Fällen, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und die Verträge tatsächlich wie vereinbart durchzuführen.
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Bei der beruflichen Aus- und Fortbildung fallen oftmals beträchtliche Kosten an, die von Arbeitnehmern und denen, die es werden wollen, auch steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Geld zurück vom Finanzamt lautet ab 28.2.2023 die Devise! Wie ihr im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen könnt und Geld retour bekommt - darum geht es auch im 2. Teil unserer Serie zur Arbeitnehmerveranlagung 2022. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ... ... sind weitere Steuertipps, die sich um die Sonderausgaben, Werbungskosten und um die außergewöhnlichen Belastungen drehen. Zu Gast im Steueraffenstudio ist Steuerberater Michael Gailberger von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Der Februar neigt sich dem Ende zu und bis spätestens 28.2.2023 sollten alle Jahreslohnzettel ready sein. Ab dem Zeitpunkt heißt es "GO" für die Arbeitnehmerveranlagung 2022. Und genau dem Thema widmen wir uns in den nächsten beiden Podcastfolgen! Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt ... ... ist eine Antwort auf die Frage, wann eine Arbeitnehmerveranlagung überhaupt sinnvoll ist. Wer muss eine machen? Wer kann eine machen? Und wir starten mit den ersten vier von insgesamt zehn Steuertipps rund um die Arbeitnehmerveranlagung. Zu Gast im Steueraffen Studio ist Steuerberater Michael Gailberger von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Auch für Arbeitnehmer/innen gibt es einige Möglichkeiten gegen Jahresende noch Steuern zu sparen. Welche Optionen alle Steuerpflichtigen haben - darum geht es im 4. und letzten Teil unserer Steuertipps zum Jahresende. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Michael Gailberger, Steuerberater bei Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Ich gebe es offen zu: Ich war noch nie eine Freundin von Vorsorgewohnungen. Da meine ich nicht die ein oder andere schmucke Wohnung in Toplage, die ich günstig von Bekannten oder Verwandten - solide finanziert - als Langfristanlage erwerbe. Damit kann ich mir natürlich sehr gut ein inflationsgesichertes, weil preisindexiertes Zusatzeinkommen mit den Nettomieten sichern. Was mir schon seit langem zuwider ist sind die vielfach angepriesenen Vorsorgewohnungen von der Stange, in die ich selbst nie einziehen würde, bei denen schon die Überschlagsrechnung ergibt, dass man die Entstehungskosten pro Quadratmeter mit den Mieten niemals einspielen kann. Wo man als Sahnehäubchen vielleicht nur am Gebäude Eigentum erwirbt und der Grund & Boden nur gepachtet ist, damit das ganze Modell auch nur annähernd leistbar ist. Bösartig gesagt verdient hier der eine oder andere Anbieter solcher Vorsorgemodelle vor allem als Bauträger oder Kreditgeber. Und das ohne Rücksicht auf Anlegerverluste, die bei den derzeit steigenden Finanzierungskosten schnell mal außer Kontrolle geraten können. Wie bei jeder Wohnungsfinanzierung sollte man daher jetzt auch bei seinem Vorsorgewohnungsmodell seine womöglich noch variable Finanzierung überprüfen und optimieren lassen. Denn sonst, so warnt die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Mazars, könnte die Finanz am Ende die sauer ersparte Vorsorgewohnung noch als Liebhaberei verstehen und Steuern nachfordern. Denn zumindest in Österreich muss eine Vorsorgewohnung innerhalb von 23 Jahren einen Gesamtüberschuss erzielen, sonst gilt die Vermietung als Liebhaberei und Verluste daraus lassen sich nicht mehr absetzen, gibt Florian Schmidl, Chef bei Mazars Austria zu bedenken. Übrigens kann auch in Deutschland die Immobilienvermietung als Liebhaberei gelten, nämlich dann, wenn zu weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Miete vermietet wird. Dann wird eine Teilentgeltlichkeit unterstellt und man kann dann die Werbungskosten nur für den entgeltlich vermieteten Teil abziehen. Also das setzte ich doch lieber auf Hochpreisiges – nicht auf Luxus-Wohnungen, sondern Luxus-Aktien. Darum geht es am Sonntag in der aktuellen Podcast-Folge der GELDMEISTERIN - ein Interview mit Gillian Diesen, Premium-Brand-Fondsmanagerin von Pictet. Am besten reinhören und wohl fühlen, ein schönes und informatives Wochenende mit der GELDMEISTERIN wünscht Julia Kistner Ich freue mich selbstverständlich über Likes, Bewertungen und Kommentare auf der Podcastplattform Eurer Wahl, die der Börsenminute mehr Gehör verschaffen. Am besten Ihr abonniert die Börsenminute, damit Ihr auch keine Folge mehr verpasst :-) Auch das hilft der Reichweite, vielen, vielen Dank! Rechtlicher Hinweis: Für Verluste, die aufgrund von getroffenen Aussagen entstehen, übernimmt die Autorin, Julia Kistner keine Haftung. Denn handelt sich weder um eine Steuer-, Rechts- noch Finanzberatung, sondern nur um die persönliche Meinung der Autorin. #Vorsorgewohnung #Kredite #Zinsen #GELDMEISTERIN #Renditen #Kapitalmarkt #spekulieren #Vermögen #investieren #GrundundBoden #Finanzierung #Überschuss #Anstieg #podcast #investment #Börsenminute #Mazars #Liebhaberei #Immobilien #Vermietung #Werbungskosten #Luxus #FlorianSchmidl #Inflation #preisindexiert #Mieten Foto: unsplash/Mette van Linden
So kurzweilig waren Steuer-Tipps noch nie! Wir sprechen über Kaufpreise, Eigentumswohnungen und Werbungskosten. Isabel Tannenberg ist Rechtsanwätin, Steuerberaterin und Partnerin bei Kucera Rechtsanwälte. Sie erklärt, wie man die beste Chance erhält, Parterin im Unternehmen zu werden und wie man die Kosten beim Immobilienkauf am besten einschätzt, sowie Tricks, die kosten zu mindern. Sie sagt: Die wichtigste Steuer beim privaten Kauf ist die Grunderwerbsteuer - zwischen 3.5%-6.5% abhängig vom Bundesland. Aber auf Inventar und Zubehör - z.B. Möbel und Küche - zahlt man keine Grunderwerbsteuer. Deswegen, achte darauf wie der Kaufpreis Deiner Happy Immo aufgeteilt ist! So kannst Du Grunderwerbsteuer sparen.
Du hast deine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht und hast ein paar Werbungskosten übersehen? Oder plagt dich ein schlechtes Gewissen, weil du vielleicht doch ein paar Kosten mehr angesetzt hast, die nicht legitim waren? Keine Angst! Deinen Fehler kannst du natürlich wieder gutmachen! Auskunft über die Möglichkeiten, deinen Fehler bei der Steuererklärung zu korrigieren gibt dir unser Experte Steuerberater Thomas Pock von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr Informationen dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
"Holt euch euer Geld vom Finanzamt zurück!" - und zwar im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung. In unseren Podcastfolgen sind wir bereits die Arbeitnehmerveranlagung step-by-step durchgegangen (mehr dazu ab Folge #40). Jetzt wollen wir wissen, was sich bei der Veranlagung 2021 geändert hat! Zu Gast bei uns im Studio ist Mag. Eva-Maria Wilhelmer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at).
Immobilien als Steuersparmodell - das ist ein oft gehörter Satz. Doch wie lassen sich mit Immobilien denn genau Steuern sparen? Geht das nur mit der Gründung einer vvGmbH oder auch in privaten Strukturen? Wer könnte all diese Frage besser beantworten als unser Steuerprofi, auch Mr. Steuer genannt, Martin Richter. In dieser Folge klärt er die wichtigsten Fragen rund um Steuersatz, Werbungskosten und der vvGmbH. immocation. Lerne Immobilien.
Thema heute: Steuererklärung im Corona-Jahr: Kosten für das Homeoffice richtig absetzen Die Steuererklärung abgeben lohnt sich, denn im Durchschnitt gab es zuletzt 1.027 Euro vom Fiskus zurück. Gerade durch Homeoffice im Corona-Jahr können Erwerbstätige für das Jahr 2020 viele Kosten steuerlich geltend machen. Mit den praktischen Tipps einer guten Steuersoftware geht das ganz einfach. Im Finanztip-Vergleich 2021 überzeugten dabei die Alleskönner "Wiso Steuersparbuch 2021", "Tax 2021 Professional" und "Steuersparerklärung Plus 2021" sowie für einfachere Steuerfälle die Programme "Smartsteuer", "Steuerbot" und "Taxfix". Laut Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung arbeiteten 27 Prozent der Erwerbstätigen während des ersten Lockdowns im April 2020 von Zuhause aus. Für viele Berufstätige kann sich die Abgabe der Steuererklärung für das Corona-Jahr deshalb besonders lohnen. "Wer 2020 für das Homeoffice beispielsweise einen PC-Monitor, Schreibtisch oder Bürostuhl angeschafft hat, kann die Ausgaben dafür jetzt in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen", weiß man bei Finanztip. Zusätzlich gibt es 2020 und 2021 vom Staat die Homeoffice-Pauschale. Homeoffice-Pauschale: Bis zu 600 Euro zusätzliche Werbungskosten "Für jeden Arbeitstag im Homeoffice können Erwerbstätige 5 Euro absetzen, begrenzt auf 120 Tage", heißt es. Die Pauschale soll die dadurch entstandenen Mehrkosten für Strom, Internet und Heizkosten ausgleichen. Sie ist für Arbeitnehmer gedacht, die nicht die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen und ihrer Tätigkeit am Küchentisch oder der Arbeitsecke nachgingen. "Die Pauschale wird jedoch mit der Werbungskostenpauschale verrechnet", wird ergänzt. Daher profitiert nur, wer insgesamt über 1.000 Euro an Werbungskosten geltend machen kann. Für Tage, an denen Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz gependelt sind, können sie dagegen ausschließlich Fahrtkosten absetzen. Um hierbei den Überblick zu behalten, empfiehlt Finanztip den Einsatz einer Steuersoftware.Steuersoftware macht's einfacher"Die Steuerprogramme liefern hilfreiche Tipps und rechnen aus, wie sich die Entfernungspauschale und andere berufliche Ausgaben auswirken.Darüber hinaus bieten die Programme Abschreibungstabellen, um teure Anschaffungen für den heimischen Arbeitsplatz korrekt abzusetzen". Ein weiterer Vorteil: Die Software-Lösungen sind günstig und schon ab 15 Euro zu haben. Unter den Alleskönnern empfiehlt Finanztip "Wiso Steuer-Sparbuch 2021", "Tax Professional 2021" und "Steuersparerklärung Plus 2021". Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Im zweiten Teil unserer Tipps & Tricks zur Einkommensteuererklärung 2020 gehen wir der Frage nach, was können Arbeitnehmer „absetzen“ also steuermindern geltend machen („Werbungskosten“). Christoph Ackermann und Dr. Andreas Bolik sprechen also über Themen u.a. über die Kosten für das Homeoffice oder erinnern daran, dass ein Corona-Bonus steuerfrei bleibt. Allen denjenigen unserer Zuhörerinnen und Zuhörer, die auch andere Einkunftsarten haben, legen wir auch den ersten Teil ans Herz.
Mit der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige in diesem Jahr pandemiebedingt Zeit bis Ende Oktober, sofern er diese selbst erstellt. Bevor jedoch die Steuererklärung fristgerecht abgegeben wird, lohnt es sich unseren Podcast zu hören. Im ersten Teil präsentieren Christoph Ackermann und Dr. Andreas Bolik vielleicht nicht ganz so geläufige Tipps und Tricks rund um die Einkommensteuererklärung 2020 und berücksichtigen auch Neuerungen aus den Bereichen Immobilien und Kapitaleinkünfte. In einem späteren zweiten Teil wird es dann um die Frage gehen, was können Arbeitnehmer „absetzen“ also steuermindern geltend machen („Werbungskosten“).
Thema heute: Ferienwohnung privat an Urlauber vermieten: Welche steuerlichen Varianten gibt es? Die Nachfrage nach Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Inland boomt, nachdem wieder einige EU-Länder in Risikogebiete eingestuft wurden. Wer darüber nachdenkt, seine vorhandene Ferienwohnung zu vermieten, sollte über die steuerlichen Aspekte genauso Bescheid wissen wie über die speziellen Corona-Auflagen im Bundesland des Feriendomizils. Wird eine Ferienunterkunft vermietet, ist das meist eine private Angelegenheit und nicht automatisch ein Gewerbe. Jeder darf seinen privaten Besitz verwalten und damit Geld erwirtschaften. Dabei ist es maßgeblich, in welchem Umfang vermietet wird, wie hoch die Mieteinkünfte sind und ob der Vermietung eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt. Liebhaberei interessiert den Fiskus nicht Wird die vorhandene Ferienwohnung in erster Linie selbst genutzt oder nur ab und zu vermietet, sieht das Finanzamt dies normalerweise als Liebhaberei, also als reine Privatangelegenheit an. In diesem Fall bleiben die Mieteinnahmen steuerfrei und der Eigentümer kann vollständig darüber verfügen. Den Fiskus interessieren weder die Einnahmen noch die Ausgaben des Eigentümers. Die Anschaffungskosten können allerdings ebenso wenig steuerlich abgeschrieben werden, wie entstandene Verluste. Die üblichen Posten von Privathaushalten bei der Einkommensteuererklärung können natürlich steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen die Steuerermäßigungen für Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Vermietung als Steuersparmodell Wer alle möglichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie als Werbungskosten geltend machen möchte, muss dem Finanzamt glaubhaft machen, dass die Wohnung fast ausschließlich vermietet wird. Dies ist plausibel, wenn eine Eigennutzung vertraglich ausgeschlossen wird. Verträge können z.B. mit einem Verwalter oder einer Agentur geschlossen werden. Muss der Vermieter in der Wohnung Schönheitsreparaturen durchführen, darf er vorübergehend darin wohnen, aber nur solange die Arbeiten andauern. Liegt die zu vermietende Einliegerwohnung im Haus des Eigentümers, ist nachzuweisen, dass der Eigentümer diese nicht benötigt. Dies kann angenommen werden, wenn die selbst bewohnte Wohnung von der Größe her für den Eigentümer und seine Familie ausreichend ist. Zudem erkennt das Finanzamt eine ausschließliche Vermietung an, wenn die Vermietungszeit mindestens 75 Prozent der ortsüblichen durchschnittlichen Auslastung erreicht. Das kann eine hohe Hürde darstellen. Wenn Mieteinnahmen steuerpflichtig sind, werden sie mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Zeitweilige Verluste erkennt das Finanzamt ebenfalls an und verrechnet sie mit späteren Einkünften. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Steuererklärung im Corona-Jahr: Kosten für das Homeoffice richtig absetzen Die Steuererklärung abgeben lohnt sich, denn im Durchschnitt gab es zuletzt 1.027 Euro vom Fiskus zurück. Gerade durch Homeoffice im Corona-Jahr können Erwerbstätige für das Jahr 2020 viele Kosten steuerlich geltend machen. Mit den praktischen Tipps einer guten Steuersoftware geht das ganz einfach. Im Finanztip-Vergleich 2021 überzeugten dabei die Alleskönner "Wiso Steuersparbuch 2021", "Tax 2021 Professional" und "Steuersparerklärung Plus 2021" sowie für einfachere Steuerfälle die Programme "Smartsteuer", "Steuerbot" und "Taxfix". Laut Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung arbeiteten 27 Prozent der Erwerbstätigen während des ersten Lockdowns im April 2020 von Zuhause aus. Für viele Berufstätige kann sich die Abgabe der Steuererklärung für das Corona-Jahr deshalb besonders lohnen. "Wer 2020 für das Homeoffice beispielsweise einen PC-Monitor, Schreibtisch oder Bürostuhl angeschafft hat, kann die Ausgaben dafür jetzt in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen", weiß man bei Finanztip. Zusätzlich gibt es 2020 und 2021 vom Staat die Homeoffice-Pauschale. Homeoffice-Pauschale: Bis zu 600 Euro zusätzliche Werbungskosten "Für jeden Arbeitstag im Homeoffice können Erwerbstätige 5 Euro absetzen, begrenzt auf 120 Tage", heißt es. Die Pauschale soll die dadurch entstandenen Mehrkosten für Strom, Internet und Heizkosten ausgleichen. Sie ist für Arbeitnehmer gedacht, die nicht die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen und ihrer Tätigkeit am Küchentisch oder der Arbeitsecke nachgingen. "Die Pauschale wird jedoch mit der Werbungskostenpauschale verrechnet", wird ergänzt. Daher profitiert nur, wer insgesamt über 1.000 Euro an Werbungskosten geltend machen kann. Für Tage, an denen Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz gependelt sind, können sie dagegen ausschließlich Fahrtkosten absetzen. Um hierbei den Überblick zu behalten, empfiehlt Finanztip den Einsatz einer Steuersoftware.Steuersoftware macht's einfacher"Die Steuerprogramme liefern hilfreiche Tipps und rechnen aus, wie sich die Entfernungspauschale und andere berufliche Ausgaben auswirken.Darüber hinaus bieten die Programme Abschreibungstabellen, um teure Anschaffungen für den heimischen Arbeitsplatz korrekt abzusetzen". Ein weiterer Vorteil: Die Software-Lösungen sind günstig und schon ab 15 Euro zu haben. Unter den Alleskönnern empfiehlt Finanztip "Wiso Steuer-Sparbuch 2021", "Tax Professional 2021" und "Steuersparerklärung Plus 2021". Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Im ersten Teil zum Corona-Steuerjahr 2020 haben wir geklärt, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, wieviel Zeit dieses Jahr dafür ist oder wie das Kurzarbeitergeld steuerlich berücksichtigt wird. Diesmal schauen wir uns weitere Neuerungen und Änderungen an. Stichwort: Homeoffice- und Kilometerpauschale oder außergewöhnliche Belastungen. Wieder mit dabei: Ganz viele Eurer Fragen und Steuerexpertin Dr. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Homeoffice-Pauschale, Versteuerung des Kurzarbeitergeldes oder der Sofort- und Überbrückungshilfen für Selbständige: Die Corona-Pandemie hat viele steuerliche Änderungen und Neuerungen mit sich gebracht. Diese wollen wir in der neuesten Podcast-Folge genauer beleuchten. Unterstützt werden wir dabei von der Steuerexpertin Dr. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.