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Die neue Regierung ist zwar noch nicht im Amt, doch erste steuerpolitische Vorhaben zeichnen sich durch den Koalitionsvertrag bereits ab. Geplant sind unter anderem eine degressive Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen ab 2025, eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für E-Fahrzeuge auf 100.000 € sowie eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035. Die Pendlerpauschale soll ab 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen. Zudem wird eine Senkung der Körperschaftsteuer um fünf Prozentpunkte ab 2028 in Aussicht gestellt. Weitere Vorhaben betreffen das Optionsmodell nach § 1a KStG, steuerfreie Überstunden, digitale Verwaltungsprozesse und die Rückkehr zum ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen ab 2026. Wir ordnen die geplanten Maßnahmen ein und klären, was sie für Steuerpflichtige und Unternehmen bedeuten könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Die Steuerbefreiung für das Familienheim spielt in der Praxis der Nachfolgeberatung eine besondere Rolle, da sie die steuerfreie Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erwerb von Todes wegen ermöglicht. Manchmal merken Steuerpflichtige gar nicht, dass sie diese Befreiung in Anspruch genommen haben, manchmal werden die Nachteile der Regelung erst nach der Übertragung von Todes wegen bemerkt. Anlass genug, sich einmal mit dieser Steuerbefreiung, ihren Voraussetzungen und Fallstricken vertieft auseinanderzusetzen. +++ Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
Ein Umzug nach Mallorca bedeutet nicht nur komplett neues Terrain mit anderen Menschen, neuem Bekanntenkreis und anderer Kultur. Auch steuerlich gibt es große Unterschiede zur Heimat Deutschland, Österreich oder Schweiz. "Man kann nicht hier in Spanien ankommen und sich hier hinsetzen und mit verschränkten Armen warten, bis sich die Steuerbehörde meldet, sondern anders als in Deutschland, ist hier in Spanien ist der Steuerpflichtige selber dafür verantwortlich herauszufinden, welche Steuererklärungen er wie einreichen und wann einreichen muss!", mahnt Thomas Fitzner, Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup...
Ab wann wird man steuerpflichtig? Welche Regeln gelten für Residenten und Nicht-Residenten? Und wie prüft die spanische Steuerbehörde eigentlich, wer wirklich ansässig ist? In dieser Folge sprechen Jörg Jung und Thomas Fitzner, Leiter der Residentenabteilung der PlattesGroup, über die wichtigsten Kriterien der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien. Sie beleuchten Unterschiede zu Deutschland, erklären, welche Rolle die 183-Tage-Regel spielt und wie wirtschaftliche Faktoren zur Steuerpflicht führen können. Außerdem legen sie dar, welche Prüfmechanismen die Finanzbehörden nutzen, um mögliche Steuerpflichtige zu identifizieren.
Steuerentlastung oder höhere Belastung? Geplante Steuererleichterungen durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs könnten durch steigende Sozialversicherungsbeiträge am Ende wirkungslos bleiben. Zwar soll der Grundfreibetrag angehoben und der Steuertarif nach rechts verschoben werden, sodass der Steuersatz nicht mehr so schnell steigt, um die kalte Progression auszugleichen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung zu erhöhen, was zu höheren Abgaben führen würde. Steuerpflichtige mit einem monatlichen Einkommen von deutlich deutlich über 5.000 Euro könnten dadurch 2025 netto weniger haben. Dieses Problem ergibt sich, da die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung von derzeit 7.450 Euro (Ost) und 7.550 Euro (West) auf 8.050 Euro steigen sollen. In der Krankenversicherung soll die Grenze von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro angehoben werden. Diese geplanten Änderungen bedeuten, dass Gutverdiener ab einem bestimmten Einkommen trotz Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, netto weniger zur Verfügung haben könnten, da sie stärker in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge vorgesehen, um das Rentenniveau zu stabilisieren. Der Beitragssatz soll von derzeit 18,6 % bis 2028 auf 20 % und bis 2035 auf 22,3 % steigen. Trotz der Einführung der Aktienrente, die langfristig zur Finanzierung der Renten beitragen soll, stellt diese nur einen kleinen Beitrag dar und reicht angesichts der hohen Kosten kaum aus – ein Tropfen auf den heißen Stein. Immerhin wird es bei demSolidaritätszuschlag spannend. Im November wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der Soli verfassungswidrig ist.
In der 33. Folge des OBT-Podcasts „Muriel fragt nach“ widmen wir uns einem Thema, das alle betrifft: Steuern und wie man sie optimieren kann. Muriel spricht mit Bruno Fischli, Mandatsleiter Treuhand bei OBT, über die Grundlagen der Steuererklärung in der Schweiz, die Bedeutung der Steuerprogression und wie Privatpersonen ihre Steuerlast durch gezielte Massnahmen verringern können. Ein Schwerpunkt der Diskussion liegt auf praktischen Steuertipps, die jeder nutzen kann – von der optimalen Nutzung der Säule 3a und der Pensionskasseneinkäufe bis hin zu spezifischen Ratschlägen für Immobilienbesitzer. Weitere Themen umfassen die Bedeutung der fristgerechten Abgabe der Steuererklärung, den Umgang mit Sonderfällen wie Schwarzgeld und Kryptowährungen sowie allgemeine Tipps für junge Steuerpflichtige.
In dieser Episode widmen wir uns den aktuellen Entwicklungen rund um das Zweite Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II), das derzeit als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorliegt. Wir beleuchten die Beweggründe der Bundesregierung, nach dem ersten JStG 2024 einen weiteren Entwurf vorzulegen, um den vielschichtigen Herausforderungen gerecht zu werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der geplanten Anpassung des Einkommensteuertarifs und des Grundfreibetrags für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026, um der sogenannten kalten Progression entgegenzuwirken. Der Podcast thematisiert die konkrete Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags und erläutert, warum eine rückwirkende Anpassung für 2024 nicht vorgesehen ist. Wir diskutieren die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 29.5.1990, 1 BvL 20/84, 26/84, 4/86, BStBl II 1990, 653 betr. Kindergeld; BVerfG v. 12.6.1990, 1 BvL 72/86, BStBl II 1990, 664 betr. Kinderfreibetrag) zur Sicherung des Existenzminimums und die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf Steuerpflichtige. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung des Kindergelds und der Anpassung der Grenzen beim Solidaritätszuschlag. Wir hinterfragen die fehlende Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die langfristigen Pläne zur Vereinfachung des Steuerklassenverfahrens für Ehepaare, einschließlich der Abschaffung der Steuerklassen III und V zugunsten des Faktorverfahrens. Im Bereich der Gemeinnützigkeit wird erläutert, wie die politische Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften künftig geregelt werden soll und welche Änderungen bei der Mittelverwendung vorgesehen sind. Dabei wird auf Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH Beschluss vom 10. Dezember 2020, V R 14/20) eingegangen. Wir diskutieren die Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen und deren Auswirkungen auf Steuerberater und ihre Mandanten. Praxisnahe Beispiele verdeutlichen, welche Gestaltungen künftig meldepflichtig sein könnten. Abschließend beleuchten wir das geplante Wachstumspaket mit Maßnahmen wie der degressiven Abschreibung, Steuerrabatten für zugewanderte Fachkräfte, steuerfreien Überstundenzuschlägen, Sonderabschreibungen für E-Autos und der Auszahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung als Lohn. Ein Exkurs zur Kommission Bürgernahe Einkommensteuer rundet die Episode ab, wobei Vorschläge zur Abschaffung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pendlerpauschale sowie zur Einführung einer Arbeitstagpauschale und zur vollautomatischen Veranlagung von Arbeitnehmern und Rentnern besprochen werden.
In der aktuellen Folge diskutieren Robert Krägenbring und Peter Ache über das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Grundsteuer. Dabei wird insbesondere der Begriff des »gemeinen Werts« sowie seine Ermittlung und Bedeutung im Zusammenhang mit Grundsteuerwerten und Bodenrichtwerten erörtert. Das Urteil bezieht sich auf Fälle aus Rheinland-Pfalz und betrifft Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Bewertungsmethoden. Ein wesentlicher Punkt des Urteils ist, dass Steuerpflichtige nun die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn der festgesetzte Steuerwert deutlich zu hoch ist. Außerdem sprechen die beiden darüber, dass Gutachterausschüsse ihre Methoden zur Ermittlung von Bodenrichtwerten besser dokumentieren müssen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Zwingen Entwicklungen dieser Art Gutachterausschüsse zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Arbeitsweise? Dieser und weiteren Fragen geht diese Podcast-Folge nach. Moderation: Peter Ache, Leiter des Arbeitskreises Immobilienwertermittlung des DVW e.V. und Robert Krägenbring, Stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Immobilienwertermittlung des DVW e.V. Weitere Informationen findest du hier: Webseite: https://dvw.de Social Media: LinkedIn | Instagram | Facebook
Bist du aus Deutschland ausgewandert und denkst, die Steuerbehörden können dich nicht mehr erreichen? In unserem brandneuen Video 'Wie das Finanzamt Auswanderer aufspürt' zeigen wir dir, dass du dich da gewaltig täuschen könntest. Wir enthüllen, wie die deutschen Finanzämter moderne Technologien und soziale Netzwerke wie Facebook und Google nutzen, um Auswanderer wie dich zu finden und Kontaktinformationen zu ermitteln. Du wirst erstaunt sein, welche Mittel und Wege es gibt, um auch im Ausland lebende Steuerpflichtige zu erreichen. In diesem aufschlussreichen Video erklären wir dir, dass das Finanzamt nicht auf Spionage und Überwachung angewiesen ist, sondern oft einfach die öffentlich zugänglichen Informationen nutzt, die du selbst ins Netz stellst. Wir sprechen darüber, wie deine Online-Präsenz und digitale Spuren es den Behörden ermöglichen, ein Bild deiner finanziellen Situation zu erstellen. Aber keine Panik! Wir geben dir auch Strategien an die Hand, wie du dich als Steuerauswanderer korrekt verhalten und mögliche Probleme vermeiden kannst. Erfahre, welche Meldepflichten du hast, wie du doppelte Besteuerung verhindern kannst und was du tun solltest, um deine steuerliche Situation sauber und legal zu halten. Zudem klären wir dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf, die für deutsche Staatsbürger gelten, die im Ausland leben. Wir diskutieren die Mythen und Fakten über Steuerpflichten und zeigen dir, wie du dich und dein Vermögen schützen kannst. Dieses Video ist ein Muss für jeden Deutschen im Ausland, der glaubt, außerhalb der Reichweite des deutschen Finanzamts zu sein. Wir zeigen dir, dass das nicht der Fall ist und wie du dich am besten darauf vorbereitest. Klicke jetzt auf Play, um dein Wissen über die internationalen Steuergesetze und -praktiken zu erweitern. Und vergiss nicht, unseren Kanal zu abonnieren, damit du immer auf dem neuesten Stand bleibst und bestens informiert bist. Mit uns bleibst du einen Schritt voraus und navigierst sicher durch die Welt der Steuern, egal wo du dich gerade auf der Welt befindest!"
Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 28.11.2023 (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des vorlegenden I. Senats an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Folge direkt herunterladen
Wie können wir unsere Steuerlast senken? Dieses Geheimnis lüfte ich mit dem bekannten Steuerexperten und Berater Burkhard Küpper. Leider schöpfen viele Unternehmer und andere Steuerpflichtige die umfangreichen gesetzlichen Steuersparmöglichkeiten überhaupt nicht aus, weil sie sie nicht kennen und ihren Steuerberater gar nicht danach fragen. 25 Jahre Berufserfahrung, über 3.000 Mandanten und mehr als 20.000 Auswertungen untermauern die Expertise von Burkhard Küpper. Was eine aktive und eine passive Steuerberatung ausmacht und warum der Berater eigentlich gar kein Interesse an der Steuerersparnis seiner Klienten hat und zahlreiche weitere Tipps, das erfahren wir in unserem spannenden Expertentalk.
Die Denkmalstiftung Thurgau und die Hochschule Konstanz modernisieren im Projekt «Walz 4.0» die traditionelle Wanderschaft künftiger Gesellinnen und Gesellen. In einem grenzüberschreitenden Projekt sollen diese gemeinsam forschen, lernen und arbeiten. Weiter in der Sendung: * Im Kanton St. Gallen sollen Steuerpflichtige in Zukunft höhere Abzüge bei den Fahrkosten machen können. * Julie Zogg, die Snowboarderin aus dem Kanton St. Gallen, steht vor einer ungewöhnlichen Saison.
Die Geschichte um die «Basel Nazifrei»-Prozesse ist um ein Kapitel reicher. Das Appellationsgericht legt die 20 noch offenen Verfahren auf Eis. Die Prozesse sind sistiert, weil das Gericht prüfen muss, ob die erste Instanz, die Strafgerichtspäsidentinnen und -präsidenten befangen waren. * Steuerveranlagung Basel-Stadt: 17'000 Steuerpflichtige von Verzögerungen betroffen
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Wer freut sich nicht, wenn der Steuerbescheid eine Erstattung ausweist und das Finanzamt zusätzlich auch noch Erstattungszinsen auszahlt? Dass die Erstattungszinsen zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen, die der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen, ist zwar ärgerlich, aber angesichts der Steuererstattung verkraftbar. Manchmal jedoch muss der Steuerbescheid noch einmal geändert werden. Sei es, dass das Finanzamt oder der Steuerpflichtige einen Fehler gemacht haben oder dass bestimmte Einkünfte noch nicht feststanden und jetzt nachträglich im Bescheid berücksichtigt werden. Dann kann aus der Erstattung schnell eine Nachzahlung werden und auch die Zinsen werden neu berechnet, sodass Erstattungszinsen zurückgezahlt werden müssen. Inwieweit es sich dabei um negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um steuerlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen handelt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in seinem Urteil vom 1. August 2023 (VIII R 8/21) zu entscheiden.
Ist Deutschland ein Hochsteuerland? In dieser Episode nehmen wir diese Frage unter die Lupe und vergleichen Deutschland mit anderen Ländern in verschiedenen Steuerkategorien. Steuer- und Abgabenlast auf den Lohn: In Deutschland fällt die Abgabenquote besonders für Alleinstehende recht hoch aus. Wir schauen auf Zahlen und diskutieren kommende Veränderungen, wie die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung. Unternehmenssteuern: Deutschland schneidet in Sachen Steuersätze für Unternehmen nicht besonders gut ab. Außerdem hat Deutschland seit der letzten großen Steuerreform im Jahr 2008 wenig getan, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Jedoch ist der Steuersatz nur ein Faktor. Besonders relevant ist auch die Abziehbarkeit von Ausgaben. Umsatzsteuer: Wo Deutschland punkten kann Mit einem vergleichsweise niedrigen Mehrwertsteuersatz steht Deutschland besser da als viele EU-Länder. Aber warum wird die Umsatzsteuer, die höchste Steuereinnahmequelle Deutschlands, nicht erhöht? Spitzensteuersatz: Warum der Satz allein nicht entscheidend ist Der Spitzensteuersatz ist nicht der einzige Faktor, der die tatsächliche Steuerbelastung bestimmt. In vielen Fällen kommen Steuerpflichtige durch diverse Vergünstigungen, wie steuerfreie Immobilienverkäufe oder Begünstigungen für Unternehmensverkäufe, günstiger davon. Fazit: Zuletzt sprechen wir darüber, wie eine hohe Steuerlast Investitionen und die Unternehmensansiedlung beeinflusst und ob eine niedrigere Steuerbelastung für Deutschland vorteilhaft wäre. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Schon in 2017 einigte man sich innerhalb der EU erstmals auf eine einheitliche Blacklist (Schwarze Liste) der Steueroasen, die aber NICHT mit der FATF Schwarze Liste verwechselt werden darf. Auf dieser Schwarzen Liste werden Steueroasen bzw. nicht kooperative Länder gemeinsam festgelegt, bei denen unabhängig von der tatsächlichen Steuerhöhe automatisch die CFC-Rules greifen. Hier die Liste der Staaten, die auf der aktuellen Blacklist enthalten sind:
Im aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Wachstumschancengesetzes verspricht dieses, die Wachstumschancen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Zugleich soll das Steuersystem vereinfacht werden und die Fairness gegenüber allen Steuerzahlern erhöht werden. Wir analysieren den Gesetzesentwurf, der viele positive Seiten hat, aber auch echte Härten mit sich bringt. In vielen Aspekten der richtige Schritt zur richtigen Zeit, z.B. bei der Flexibilisierung der Verlustnutzung. In manchen Aspekten aber auch das komplette Gegenteil. Insbesondere die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem Zinsabzug sind problematisch. Konkret diskutieren wir neben den kleineren Änderungen: Grundzüge der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie Die Verschärfungen bei der Zinsschranke durch die völlige Neuaufstellung der Rückausnahmen, die einzelne Steuerpflichtige extrem hart treffen kann Die neue Zinshöhenschranke in einem neuen § 4l EStG Die Änderungen (teils Erleichterungen, teils Verschärfungen bei der Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG) – Wer die Thesaurierungsbegünstigung in der Vergangenheit in Anspruch genommen hat, sollte überprüfen, ob noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Maßnahmen ergriffen werden sollen Die temporäre Aufhebung der Mindestbesteuerung und ab 2028 deren Erleichterung Anpassungen in § 15 Abs. 2 UmwStG zu den Nachspaltungsfristen und eine Definition der Außenstehenden Personen Anpassungen der AO und des ErbStG an das MoPeG Die Meldung auch von nationalen Steuergestaltungen Eine Rechtsgrundlage für gleichzeitige und auch gemeinsame Prüfungen Eine Rechtsgrundlage für ICAP Verfahren Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Im "Criminal Compliance Podcast" steht die Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen im Fokus. Dr. Christian Rosinus spricht heute mit seinem Kanzleikollegen und Experten für IT-Strafrecht und Kryptowährungen Dr. Mathias Grzesiek. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Sowohl der Verkauf gegen Fiatwährungen als auch der Tausch von Kryptowährungen werden als steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte angesehen. Es besteht die ernste Konsequenz, dass die Nichtangabe dieser Gewinne den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann und zu erheblichen Strafen führt. Die Zuordnung der Transaktionen zu den Steuerpflichtigen stellt die Finanzämter vor eine Herausforderung. Anders als bei Wertpapiergeschäften, bei denen die Depot-Banken die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführen, findet bei Kryptobörsen keine direkte Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Krypto-Börsen statt. Viele Anleger auf solchen Börsen gehen daher fälschlicherweise davon aus, dass die Transaktionen komplett anonym erfolgen und die Finanzämter auf ihre Ehrlichkeit angewiesen sind. Um dennoch an relevante Daten zu gelangen, hat die Finanzverwaltung NRW kürzlich begonnen, Sammelauskunftsersuchen an in Deutschland aktive Kryptobörsen zu stellen. Dabei wurden Daten der Nutzer abgefragt, die zwischen 2015 und 2017 jährlich über 50.000 Euro umgesetzt haben. Durch diese Auskünfte können die Ermittler die öffentlich abrufbaren Blockchain-Daten den Steuerpflichtigen zuordnen. Das Ausmaß der potenziellen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen wird laut Medienberichten auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt, und das betrifft bisher nur das Bundesland NRW. Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit ihre Krypto-Gewinne nicht oder nicht vollständig angegeben haben, sind gut beraten, mit anwaltlicher Hilfe eine Selbstanzeige zu stellen, um straffrei zu bleiben. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. rosinus-on-air.com/
Heute sprechen Catherine und Sebastian darüber, was Anwälte und Steuerberater seit 2020 dem Finanzamt melden müssen, wenn Du im Ausland steuern sparen willst und wie du immer mehr zum gläsernen Bürger wirst. = Hintergrund = Die EU-Richtlinie DAC 6 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gesetzlich festzulegen. Damit müssen sowohl Intermediäre wie Steuerberater, Banken und Rechtsanwälte in der Europäischen Union als auch Steuerpflichtige selbst bestimmte Gestaltungen bei den Finanzbehörden melden. Bei Nichteinhaltung drohen scharfe Sanktionen. Mit 31. Oktober 2020 startete der verpflichtende automatische Informationsaustausch unter den EU-Ländern. Generell beziehen sich die Reportingpflichten auf Gestaltungen im Zusammenhang mit der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer. Dazu gehören zum Beispiel Vorgänge, bei denen eine Einkunftsquelle erworben, übertragen oder verändert wird oder Veränderungen bzgl. Gesellschaften. Die Meldepflicht gilt generell für alle grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und Transaktionen, die als potenziell aggressiv eingestuft werden. Dient die Gestaltung hauptsächlich dazu, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, muss sie im Rahmen des DAC 6 angezeigt werden. Nicht jeder Steuervorteil löst aber sofort die Meldepflicht aus. Bei der Evaluierung soll ein sogenannter “Main-Benefit-Test” helfen.
Eins ist klar: Steuerfreie Gehaltsextras kommen immer gut an! Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, mit der ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun kann. Die Zahlung in Höhe von 3000,00€ kann in kleinen Raten im Zeitraum vom 26.10.22 - 31.12.2024 pro Arbeitsverhältnis gezahlt werden. Das klingt schon Mal gut, oder? Auch Teilzeitarbeitnehmer und Minijobber haben ein Recht auf diese Prämie! Als Arbeitgeber gibt es allerdings ein paar wichtige Punkte zu beachten, wenn du deinen Mitarbeitern diese steuerfreie Prämie zahlen möchtest. Deshalb habe ich uns Steuerberater Jürgen Kleine zu einem Interview eingeladen, damit wir heute alle Möglichkeiten der Inflationsausgleichsprämie kennenlernen. Er sagt zum Beispiel, dass es sinnvoll ist, andere freiwillige Leistungen durch diese Ausgleichsprämie zu ersetzen. Im Video erfährst du ganz genau, warum, wie das mit der Inflationsausgleichsprämie funktioniert und welche Vorteile diese Zahlung für alle hat. Ich freue mich, dass du dabei bist. Lass mir gerne ein Abo da, um keine Infos rund um die Zeitarbeit mehr zu verpassen. Die Kontaktdaten von Jürgen Kleine findest du weiter unten in der Beschreibung. Bis zur nächsten Folge, Dein Daniel #liebezeitarbeit #inflationsausgleichsprämie #steuerfreieextras 00:00 Intro Steuerberater Jürgen Kleine 00:50 Inflationsausgleichsprämie 03:50 Prämie für Teilzeit und Minijob 04:45 Grenzen & Tarifverträge 08:11 So funktioniert's! 09:55 Steuerpflichtige und steuerfreie Prämien 12:05 Win-Win-Situation ————————————Links Jürgen Kleine——————————————— Webseite: https://www.stb-kleine.de/ Facebook: https://www.facebook.com/zeitarbeitsteuerberater Instagram: https://www.instagram.com/steuerberatung_kleine/?igshid=MmJiY2I4NDBkZg%3D%3D ———————————————————————————————————— Liebe Zeitarbeit VIP Club
Der aktuelle Übergangszeitraum dient zur Ermittlung der Grundsteuerwerte nach neuen Bewertungsregeln. Doch schon jetzt, also vor der erstmaligen Erhebung der neuen Grundsteuer im Jahr 2025, sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit & Verfassungskonformität der Regelungen aufgekommen, insbesondere da es erhebliche Unterschiede zwischen den Modellen, in vergleichender Betrachtung zum Bundesmodell und Landesmodell Baden-Württemberg, gibt. Besonders ärgerlich ist dies, wenn bereits erste Bescheide ins Haus trudeln. Dr. Andreas Bolik bespricht mit Torsten Stockem, welche Möglichkeiten vorliegen und wann es sich lohnen könnte, diesen Bescheid anzufechten. Für die Einspruchsthematik bedeutet dies, dass der Steuerpflichtige vorher überlegen sollte, gegen welchen Bescheid bzw. gegen welche Feststellungen er oder sie vorgehen will. Dabei kommen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid ins Spiel.
Die Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland - Thema heute: Steuerberater beklagen Mehraufwand durch Grundsteuerbescheide Das Wort Grundsteuer bzw. Grundsteuererklärung ist für viele Beteiligte zum Reizwort geworden. Das gilt vermutlich auch für Steuerberater. Denn der Aufwand zur Erstellung der Grundsteuerbescheide in Deutschland hat bei dieser Berufsgruppe zu erheblichem Mehraufwand geführt und sie zum Teil an den Rand ihrer Belastungsgrenze gebracht. Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag von Gelbe Seiten hat ergeben, dass mehr als ein Drittel aller befragten Steuerberater, die sich mit dem Thema befasst haben, ausgesagt hat, dass die Arbeit kaum zu bewältigen war und dieser Aufwand die Kanzlei an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht habe.Weitere 39 Prozent sagten, es habe sich um viel Arbeit gehandelt, sie sei aber noch gut zu bewerkstelligen gewesen. Damit schätzen drei Viertel aller Berater in Deutschland den Aufwand als "hoch" oder sogar "sehr hoch" ein. Nur drei Prozent der Berater bewerteten den Aufwand für das Thema als "gering" oder "sehr gering". Im Zuge der Grundsteuerreform werden derzeit bundesweit Millionen von Grundstücken neu bewertet. Inhaber von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen für die Erklärung eine Reihe von Daten übermitteln. Häufig wird die Arbeit von den jeweiligen Steuerberatern erledigt. Für die Umfrage hat das Marktforschungsinstitut Innofact im Februar 2023 insgesamt 257 Steuerberater in Deutschland befragt.Steuererklärungen, aber auch betriebswirtschaftliche BeratungDabei taucht die Erstellung, Beratung und Überprüfung rund um das Thema "Grundsteuerbescheid" unter den vier zentralen Themen auf, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate auf dem Tisch von Steuerberatern lagen: 56 Prozent der Befragten haben diese Leistung im vergangenen Jahr erbracht. An der Spitze dieser Liste liegt mit 67 Prozent die klassische Tätigkeit in Steuerkanzleien, nämlich die Erstellung von Steuererklärungen und die Überprüfung von ergangenen Bescheiden. 63 Prozent der Berater gaben an, Steuerpflichtige innerhalb der vergangenen zwölf Monate gegenüber Finanzverwaltungen oder Finanzgerichten vertreten zu haben, weiß man bei der Gelbe Seiten Marketing-Gesellschaft. An dritter Stelle unter den erbrachten Leistungen liegt die betriebswirtschaftliche Beratung in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse. Aber auch die Themen Vorsteueranmeldung (50 Prozent), die Beratung zur optimalen Steuergestaltung (47 Prozent), die Unterstützung bei Investitions- und Finanzentscheidungen (46 Prozent) sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses (44 Prozent) waren zentrale Themen für Steuerberater in 2022. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auch für Arbeitnehmer/innen gibt es einige Möglichkeiten gegen Jahresende noch Steuern zu sparen. Welche Optionen alle Steuerpflichtigen haben - darum geht es im 4. und letzten Teil unserer Steuertipps zum Jahresende. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Michael Gailberger, Steuerberater bei Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
In dieser und in einer weiteren Folge, die wieder von Dr. Andreas Bolik moderiert wird, dreht sich alles um praxisrelevante und nützliche Themen rund um die Einkommensteuererklärung: was ist bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 zu beachten, welche Änderungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr oder zu den Vorjahren ergeben und welche Besonderheiten sollten Steuerpflichtige auf dem Schirm haben. Im diesem Teil geht es überwiegend um Themen, die grundsätzlich jedermann betreffen. Es geht also u.a. um einen vereinfachten Nachweis für Spenden, was gerade in den vergangen Zeiten durchaus eine bedeutende Relevanz hat, haushaltsnahen Dienstleistungen, wo es wichtig ist „immer eine Hand an die Häuserwand zu bekommen“ und der kalten Progression, der Inflationsausgleichsprämie u.v.m. Notizblöcke sind wärmsten zu empfehlen. Die Tipps gibt wieder sehr anschaulich Steuerberater Christoph Ackermann.
In diesem Podcast diskutieren wir gemeinsam mit Rolf Schreiber (langjährige Erfahrung als Prüfer und Sachgebietsleiter in der Groß- u. Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf) und Dr. Jan Haselmann (Head of Tax Litigation bei PwC und ehemaliger Richter am niedersächsischen Finanzgericht) verschiedene Möglichkeiten der Streitbeilegung bei Verrechnungspreisprüfungen. Ausgehend von der Frage, wie der Steuerpflichtige bereits im Laufe der Betriebsprüfung bestmöglich auf eine Einigung hinwirken kann, diskutieren wir die Vor- und Nachteile von nationalen Rechtswegen und Verständigungsverfahren und erörtern, wann ein Joint Audit sinnvoll sein kann.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Eine Nutzung zu „eigenen Wohnzwecken“ liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung an ein Kind i.S.d. § 32 EStG unentgeltlich überlässt (vgl. Rz 22 f. im BMF-Schreiben vom 05.10.2000). Unklar ist dabei, ob und ggf. unter welchen Bedingungen auch die Überlassung an andere Personen unschädlich ist. Zu denken ist hier beispielsweise an Kinder, für die kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht oder an den getrennt lebenden Elternteil oder den ehemaligen Ehepartner.
In diesem Podcast diskutieren wir gemeinsam mit Rolf Schreiber (langjährige Erfahrung als Prüfer und Sachgebietsleiter in der Groß- u. Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf) und Dr. Jan Haselmann (Head of Tax Litigation bei PwC und ehemaliger Richter am niedersächsischen Finanzgericht) Fragestellungen rund um das Thema Mitwirkungspflichten bei Verrechnungspreissachverhalten. Welche Unterlagen darf die Betriebsprüfung in verschiedenen Fallkonstellationen verlangen? Auf welche Grenzen der Mitwirkung kann der Steuerpflichtige sich berufen und welche Wege zur Streitbeilegung stehen ihm verfahrensrechtlich offen? Folgen Sie unserem Gespräch und seien Sie gespannt auf viele Perspektivwechsel!
Der Grosse Rat hat entschieden, der GGG mehr Geld zu zahlen, damit diese wieder Personal in ihrer Quartierbiliothek anstellen kann. Die GGG hatte zuvor aus finanziellen Gründen ihr Personal abgezogen. Ausserdem: * Baselbieter Regierung für eine Deponieabgabe * Über 500 Steuerpflichtige haben sich in Basel-Stadt wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt * Auch Gemeinde Allschwil nicht für 4-Spuren beim Autobahnzubringer
Schon vor einigen Jahren hatte der Bundesfinanzhof angezweifelt, dass die Höhe von Steuerzinsen verfassungsgemäß sei. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: 6 Prozent jährlich sind nach Ansicht der Richter „evident realitätsfern“ und damit verfassungswidrig. Was das für Steuerpflichtige bedeutet, wer wie handeln sollte und was der Gesetzgeber ins Hausaufgabenheft geschrieben bekommen hat: Darüber sprechen wir in unserer neuen Podcast-Folge.
Mit der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige in diesem Jahr pandemiebedingt Zeit bis Ende Oktober, sofern er diese selbst erstellt. Bevor jedoch die Steuererklärung fristgerecht abgegeben wird, lohnt es sich unseren Podcast zu hören. Im ersten Teil präsentieren Christoph Ackermann und Dr. Andreas Bolik vielleicht nicht ganz so geläufige Tipps und Tricks rund um die Einkommensteuererklärung 2020 und berücksichtigen auch Neuerungen aus den Bereichen Immobilien und Kapitaleinkünfte. In einem späteren zweiten Teil wird es dann um die Frage gehen, was können Arbeitnehmer „absetzen“ also steuermindern geltend machen („Werbungskosten“).
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vor Kurzem mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verzinsung von Steuernachforderungen verfassungskonform ist. Für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen werden nach aktueller Rechtslage jährlich 6% Zinsen fällig. Die Höhe des Zinssatzes wurde mit Verfassungsbeschwerden zweier Firmen gerügt – wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Seit dem 8. Juli 2021 ist nun offiziell: Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen in Höhe von 6% p.a. ist für Zeiträume ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig. Das liegt vor allem an dem anhaltenden Niedrigzinsniveau auf den Kapitalmärkten. Einen Wermutstropfen hat die Entscheidung jedoch. Bis zum 31. Dezember 2018 bleibt die alte Regelung anwendbar. Für die Jahre ab 2019 muss der Gesetzgeber jetzt nachbessern – und zwar bis zum 31. Juli 2022. Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe und bespricht, was der Beschluss in der Praxis für Steuerpflichtige bedeutet. Dabei geht es auch um die Frage, welche Rolle die Entscheidung künftig für die Verteidigung in Steuerstrafsachen spielen wird. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Vermutlich gab es noch kein Veranlagungsjahr, bei dem so mancher Steuerpflichtige mehr Förderungen als selbst erwirtschaftete Umsatzerlöse verbucht hat! Daher ist es gerade jetzt bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 besonders wichtig, die zeitliche Zuordnung der COVID-19 Förderungen und deren Wirkungsweise zu verstehen und somit richtig zu erklären! Alles Tipps rund um die Veranlagung 2020 hört ihr in dieser Folge. Unser Experte Thomas Pock von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at) informiert euch rund um die Einkommensteuererklärung für 2020. STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Seit 2015 müssen Banken, Versicherungen und andere Gesellschaften, die Kapitalerträge ausschütten, nicht nur die Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer, sondern auch die Kirchensteuer automatisch und anonymisiert an das Finanzamt abführen. Dabei soll die Kirchensteuer natürlich nur für Steuerpflichtige, die einer Religionsgemeinschaft angehören, einbehalten und abgeführt werden. Zu diesem Zweck sind die ausschüttenden Unternehmen verpflichtet, jedes Jahr im September und Oktober für alle Sparer und Anteilseigner eine Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen (sogenannte Regelabfrage).
Vor 75 Jahren: Sowjetrussische Truppen verlassen BornholmAls nach dem Ende des 2. Weltkrieges der deutsche Inselkommandant auf Bornholm Gerhard von Kamptz sich weigerte, sich den anrückenden sowjetrussischen Truppen zu übergeben, machten die Russen am 7. und 8. Mai 1945 kurzen Prozess und bombardierten die Städte Rønne und Nexø. Um die Deutschen zur Aufgabe zu zwingen. Bei den Bombardements kamen 10 Bornholmer und unzählige deutsche Flüchtlinge und Soldaten um. Die obdachlosen Bornholmer erhielten im Sommer und Herbst 1945 dann 300 Holzhäuser aus Schweden. Hört Euch dazu auch die Ausgabe #49 unseres RADIO37-Bornholm-Magazins noch einmal an. Daraufhin wurde der deutsche Kommandant am 9. Mai 1945 von den russischen Truppen nach Kolberg gebracht, während sich unter Generalmajor Jakuschow zunächst 120 Mann und später bis zu 800 russische Soldaten auf der Insel niederliessen, und diese 11 Monate lang besetzt hielten. Erst am 5. April 1946 verliessen die letzten Truppen die Insel wieder, woraufhin endlich ganz Dänemark befreit war.Hier sind vier Links zum Stadtarchiv von Rønne mit Bildern der russischen Besatzung Bornholms 1945-1946: https://www.roennebyarkiv.com/sovjetrusserne.html https://www.roennebyarkiv.com/russernes-afrejse.html https://www.roennebyarkiv.com/russernes-afrejse-313-6446.html https://www.roennebyarkiv.com/russerne-forlader-bornholm.html Korrektur: “Sundhedsbidrag” adé – hallo bundskat, kommuneskat, bloktilskud usw.Bis 2019 zahlte in Dänemark jeder Steuerpflichtige einen “sundhedsbidrag” in Höhe von 8% seines zu versteuernden Einkommens. Heute ist es so, dass man weiterhin seinen Gesundheitsbeitrag aus Teilen seiner Steuern zahlt, aber eher indirekt. Dazu wird ein Teil des Bundskats und des Kommuneskats einbehalten. In der Summe dürfte das aber heute immer noch bei etwa 8% liegen. Die 5 Regionen in Dänemark, die für das Gesundheitssystem zuständig sind, erhalten pro Jahr etwa 75% ihres Gesamtetats als Blockzuschuss vom Staat. Das sind etwa 101 Milliarden Kronen – und werden, wie gesagt, aus einem Teil des “bundskats” der Steuerpflichtigen genommen. Dann erhalten die Regionen etwa 17% oder gut 20 Milliarden pro Jahr von den Kommunen direkt – der Teil wird dann aus den zu zahlenden Gemeindesteuern (kommuneskat) genommen. Hier sind alle Steuersätze und Abzüge aufgelistet Hier sind die zu zahlenden Gemeindesteuern auf Bornholm aufgelistet So finanziert sich das dänische Gesundheitssystem Das sind die einzelnen Beträge, die das Budget ausmachen Bedingungen für die Folkepension Die Musik in dieser Podcast-Ausgabe: "It's Coming Together INSTRUMENTAL" von Heifervescent - wiedergegeben durch die Creative Commons Lizenz (cc-by, cc-nc, cc-nd).Habt Ihr Fragen, Anregungen, Themenvorschläge oder Kommentare?Dann schreibt uns: Entweder per Mail an studio@radio37.dk, per Kommentar auf unserer Facebook-Seite radio37.dk - oder ganz einfach per Sprachnachricht an die Whatsapp-Nummer 0045 2290 2750. Wir freuen uns!
Wenn es zu unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben in der Steuererklärung gekommen ist, kann eine rechtzeitig abgegebene Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige ein probates Mittel sein, um negative (strafrechtliche) Folgen zu vermeiden. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung jedoch weiter verschärft worden. Hinzu kommt, dass seit Einführung des automatischen Informationsaustausches, an dem sich bereits über 100 Länder beteiligen, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung und -verkürzung deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, wenn ab dem 1. Januar 2021 erstmalig auch die Türkei am automatischen Informationsaustausch teilnimmt. Für betroffene Steuerpflichtige kann das Stellen einer wirksamen Selbstanzeige zur Herausforderung werden – auch in finanzieller Hinsicht. Ist die Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft, können erhebliche Haftungsrisiken drohen. Stephan Schwarz und Dr. Christian Rosinus diskutieren, welche Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige zu beachten sind und wie Ihnen die strafbefreiende Selbstanzeige gelingen kann. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Stephan Schwarz, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der Kanzlei Schwarz & Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Der Staat braucht ständig Geld für seine Aufgaben. Deshalb muss jeder, der in Deutschland etwas verdient, Steuern zahlen. So füllen Steuerpflichtige einmal im Jahr eine Erklärung aus, in der sie Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Und diese Fakten bekommen die Beamten in der Steuerverwaltung jeden Tag auf den Tisch.
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Den meisten Menschen ist nicht bewusst, wie komplex die Organisation der deutschen Steuerverwaltung ist. Hieraus ergeben sich zahlreiche Herausforderungen für die betroffenen Unternehmen. Einen Einblick in zwei solche publik gewordenen Kontroversen zwischen Bund und Ländern, die viele Unternehmen praktisch treffen, sind das überfällige Anwendungsschreiben zu den Meldepflichten bei Steuergestaltungen (DAC 6) sowie das im September veröffentlichte BMF-Schreiben, mit dem der Streit zwischen Bund und Ländern um die technischen Sicherheitseinrichtungen für Kassensysteme weiter eskaliert ist. Doch wie wirkt sich der Streit zwischen Bund und Ländern für die Unternehmen bei den Mitteilungspflichten aus und was müssen Steuerpflichtige jetzt tun bzw. können sie überhaupt rechtssicher handeln? Wir haben bei StB Dr. Andreas Kowallik nachgefragt.
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Wer vor Gericht zieht, sollte die damit verbundenen Kosten nicht aus dem Auge verlieren. Auch wenn diese Kosten den Einzelnen stark belasten, gehören sie nicht automatisch zu den außergewöhnlichen Belastungen, die steuerlich abziehbar sind. Bereits seit 2013 sind Prozesskosten in der privaten Steuererklärung nur noch dann als außergewöhnliche Belastung ansetzbar, wenn der Steuerpflichtige ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Das gilt für jede Art von Prozesskosten.
Die Steuererklärung ist eine lästige Angelegenheit. Aber oft auch lohnend. Denn im Schnitt erhalten Arbeitnehmer vom Finanzamt 1000 Euro zurück. Da wäre es vielleicht eine gute Idee, sich jetzt an die Arbeit zu machen. Denn es hat sich einiges geändert, auf das Steuerpflichtige achten sollten. Von Brigitte Scholtes www.deutschlandfunk.de, Verbrauchertipp Hören bis: 19.01.2038 04:14 Direkter Link zur Audiodatei
Ich grüße Sie! In der heutigen Episode geht darum, welche Folgen es hat, wenn die Steuerfahndung einfach nur Unterlagen anfordert! Das FG Bremen hat entschieden, dass bereits das Anfordern von Unterlagen durch die Steuerfahndung die Verjährung hemmt i. S. d. § 171 Abs. 5 AO. Ebenso ist bei Akontozahlungen die Tilgungsbestimmung für die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO bedeutsam. In der Praxis heißt das: Das Vertrauen in den Ablauf der Verjährungsfrist (Festsetzungsfrist) muss durch den Prüfungsbeginn erschüttert worden sein. Das hat der BFH im Urteil vom 12.6.18, VIII R 46/15, BFH/NV 18, 1239 festgelegt. Das Schreiben der Steuerfahndung mit dem Anfordern von Unterlagen ist eine Ermittlungsmaßnahme, die dazu führt, dass der Steuerpflichtige nicht mehr auf den Ablauf der Festsetzungsfrist vertrauen kann. Vor einer Selbstanzeige müssen die steuer- und strafrechtlichen Fristen sorgsam geprüft werden. Und aufgrund der verschärften Anforderungen des § 371 AO seit 1.1.2015 sind alle Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre nachzuerklären. Ist die steuerliche Festsetzungsfrist nicht abgelaufen, führen bereits erste Handlungen der Steuerfahndung zur Hemmung der Verjährung. Fazit: In 2020 gibt es einige Neuerungen, die Sie zum Nachdenken bringen sollten, ob Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz umziehen. Das hat oft keinen Einfluss auf Ihr Geschäft, aber auf Ihr Einkommen. Zumindest sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen unantastbar und unangreifbar abgesichert ist. Dazu mehr im nächsten Podcast. Vielen Dank, dass Sie heute wieder dabei waren. Ich freue mich auf Ihr Feedback. Sie können Ihre Message gleich auf Band sprechen. Klicken Sie oben einfach auf “Message”, dann auf den roten Button und sprechen Sie in Ihr Mikrofon. Wenn Sie mehr wissen möchten, gehen Sie bitte auf https://deckert.live und buchen einen kostenlosen Gesprächstermin. Bis zum nächsten Mal. Alles Gute. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/deckertlive/message
Anfang Dezember hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Dr. Alexander Linn, Leiter des National Tax Technical Office bei Deloitte Deutschland erklärt, welche wesentlichen Neuerungen im Entwurf für die Reform der Hinzurechnungsbesteuerung enthalten sind und worauf sich Steuerpflichtige einstellen müssen.
Thema heute: Kosten eines Rechtsstreits als Werbungskosten absetzen Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten. "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Zahlt der Rechtsschutz doch, so kann zumindest die Selbstbeteiligung, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in denen Prozesskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, abzusichern oder zu erhalten. Hängt ein Streitfall also unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammen, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. "Die Höhe der Einnahmen spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle, ebenso wenig ob ein Verfahren erfolgreich war oder nicht", so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Auch ist es steuerrechtlich egal, ob man Kläger oder Beklagter ist. Zu den Prozesskosten zählen die Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Anwälte. Arbeitsrechtsfälle sind in jedem Fall absetzbar, wenn der Arbeitslohn oder das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, Gegenstand des Streits sind. Selbst wenn es sich um ein berufliches Disziplinarverfahren handelt, geht der Abzug. Wenn bei einem Strafverfahren, bei dem nicht mit Vorsatz gehandelt wurde, ein rein berufliches Handeln zugrunde liegt, erkennt der Fiskus die Kosten ebenso an. Passiert auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ein Wegeunfall und wird infolge dessen um die Kostenübernahme gestritten, sind die Kosten des Rechtsstreits als Werbungskosten abzugsfähig, da der Arbeitsweg mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Bei Streitigkeiten aus dem Mietrecht kann üblicherweise nur der Vermieter oder Verpächter die Kosten absetzen, da er derjenige ist, der mit der Vermietung Einkünfte erzielt. Betrifft die Auseinandersetzung Einkünfte aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung, Betriebsrenten oder Pensionen, sind die Prozesskosten steuerlich abzugsfähig. Sie werden jeweils bei der Einkunftsart berücksichtigt, bei der sie entstanden sind. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Streitigkeiten aufgrund einer Erbschaft, auch wenn das Erbe eine Einkunftsquelle beinhaltet. Geht es vor ein Finanzgericht, können die Prozesskosten je nach Fall als Werbungskosten abgezogen werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Kosten eines Rechtsstreits als Werbungskosten absetzen Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten. "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Zahlt der Rechtsschutz doch, so kann zumindest die Selbstbeteiligung, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in denen Prozesskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, abzusichern oder zu erhalten. Hängt ein Streitfall also unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammen, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. "Die Höhe der Einnahmen spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle, ebenso wenig ob ein Verfahren erfolgreich war oder nicht", so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Auch ist es steuerrechtlich egal, ob man Kläger oder Beklagter ist. Zu den Prozesskosten zählen die Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Anwälte. Arbeitsrechtsfälle sind in jedem Fall absetzbar, wenn der Arbeitslohn oder das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, Gegenstand des Streits sind. Selbst wenn es sich um ein berufliches Disziplinarverfahren handelt, geht der Abzug. Wenn bei einem Strafverfahren, bei dem nicht mit Vorsatz gehandelt wurde, ein rein berufliches Handeln zugrunde liegt, erkennt der Fiskus die Kosten ebenso an. Passiert auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ein Wegeunfall und wird infolge dessen um die Kostenübernahme gestritten, sind die Kosten des Rechtsstreits als Werbungskosten abzugsfähig, da der Arbeitsweg mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Bei Streitigkeiten aus dem Mietrecht kann üblicherweise nur der Vermieter oder Verpächter die Kosten absetzen, da er derjenige ist, der mit der Vermietung Einkünfte erzielt. Betrifft die Auseinandersetzung Einkünfte aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung, Betriebsrenten oder Pensionen, sind die Prozesskosten steuerlich abzugsfähig. Sie werden jeweils bei der Einkunftsart berücksichtigt, bei der sie entstanden sind. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Streitigkeiten aufgrund einer Erbschaft, auch wenn das Erbe eine Einkunftsquelle beinhaltet. Geht es vor ein Finanzgericht, können die Prozesskosten je nach Fall als Werbungskosten abgezogen werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Thema heute: Kosten eines Rechtsstreits als Werbungskosten absetzen Es gibt viele Situationen, in denen es sich lohnt einen Anwalt aufzusuchen. Wer keinen Rechtschutz hat oder wenn der nicht zahlt, dann sind die Gebühren selbst zu stemmen. Geht es in Folge vor ein Gericht, dann können mitunter höhere Kosten das Haushaltsbudget belasten. "Kosten für Zivilprozesse werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt jedoch anerkannt", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Zahlt der Rechtsschutz doch, so kann zumindest die Selbstbeteiligung, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, in denen Prozesskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu erzielen, abzusichern oder zu erhalten. Hängt ein Streitfall also unmittelbar mit einer Einkunftsart zusammen, können die Kosten dafür in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. "Die Höhe der Einnahmen spielt für das Finanzamt dabei keine Rolle, ebenso wenig ob ein Verfahren erfolgreich war oder nicht", so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Auch ist es steuerrechtlich egal, ob man Kläger oder Beklagter ist. Zu den Prozesskosten zählen die Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Anwälte. Arbeitsrechtsfälle sind in jedem Fall absetzbar, wenn der Arbeitslohn oder das Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage, Gegenstand des Streits sind. Selbst wenn es sich um ein berufliches Disziplinarverfahren handelt, geht der Abzug. Wenn bei einem Strafverfahren, bei dem nicht mit Vorsatz gehandelt wurde, ein rein berufliches Handeln zugrunde liegt, erkennt der Fiskus die Kosten ebenso an. Passiert auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ein Wegeunfall und wird infolge dessen um die Kostenübernahme gestritten, sind die Kosten des Rechtsstreits als Werbungskosten abzugsfähig, da der Arbeitsweg mit der Arbeit in Zusammenhang steht. Bei Streitigkeiten aus dem Mietrecht kann üblicherweise nur der Vermieter oder Verpächter die Kosten absetzen, da er derjenige ist, der mit der Vermietung Einkünfte erzielt. Betrifft die Auseinandersetzung Einkünfte aus der gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung, Betriebsrenten oder Pensionen, sind die Prozesskosten steuerlich abzugsfähig. Sie werden jeweils bei der Einkunftsart berücksichtigt, bei der sie entstanden sind. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Streitigkeiten aufgrund einer Erbschaft, auch wenn das Erbe eine Einkunftsquelle beinhaltet. Geht es vor ein Finanzgericht, können die Prozesskosten je nach Fall als Werbungskosten abgezogen werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
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Gemäß § 34 EStG sind bei Ermittlung des Einkommens außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die Belastung ist dann zwangsläufig, wenn der Steuerpflichtige sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Als außergewöhnliche Belastungen kommen auch Krankheitskosten, zB Kosten für Arzt und Krankenhaus, in Betracht. Im vorgelegten Schreiben des behandelnden Arztes jedoch, werden in keiner Weise triftige medizinische Gründe für das Vorliegen der Zwangsläufigkeit dargelegt. Das Finanzamt hat somit mangels Vorliegen triftiger medizinischer Gründe und somit auf Grund des Fehlens der Zwangsläufigkeit zu Recht die Berücksichtigung der Aufwendungen für die Operation an der Privatklinik als außergewöhnliche Belastung verweigert.
Frage von Stefan über Facebook: Ich habe in Kryptowährungen investiert und nutze die Gewinne, die ich innerhalb eines Jahres in einem Coin erzielt habe, zur Investition in andere Coins. Wann und in welcher Höhe wird eine Besteuerung ausgelöst? ei Eure Fragen stellt mir gerne über Facebook (https://www.facebook.com/taxguerilla/) oder per Mail: tax@winkler-hamburg.com Hier findet ihr mich im Web: http://winkler-hamburg.com/ Du brauchst steuerliche Hilfe bei Kryptowährungen? Hier ist mein E-Book: http://steuern-und-bitcoins.de/ Alles Gute - Dirk
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