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Die 75%-Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG bei E-Fahrzeugen birgt enormes Gestaltungspotenzial – ein 100.000 Euro teures E-Auto das überwiegend privat gefahren wird, kann einen Steuervorteil von über 30.000 Euro ermöglichen. Besonders interessant ist das wenn das Unternehmen abschließend steuergunstig verkauft oder aufgegeben wird. Gleichzeitig bieten Arbeitgeber-Förderungen bei Ladevorrichtungen interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Episode beleuchtet drei Fördermodelle: Überlassung nach § 3 Nr. 46 EStG bleibt vollständig steuer- und beitragsfrei, wenn das zusätzlich z laufenden Gehalt erfolgt nach § 8 Abs. 4 EStG. Eine 1.000 Euro Wallbox kann somit komplett steuerfrei überlassen werden. Bei der Übereignung entsteht ein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG, bewertet mit 96% des Endpreises abzüglich Zuzahlungen. Zuschüsse können individuell versteuert oder pauschaliert werden. Besonders vorteilhaft ist die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG mit 25% Lohnsteuer ohne Sozialabgaben. Parallel droht durch Section 899 aus dem US-“One Big Beautiful Bill” ab Juli 2025 eine zusätzliche Quellensteuer von bis zu 20% auf Dividenden und Zinsen für deutsche Investoren. Bei 1.000 Euro Dividende verbleiben statt 750 Euro nur noch 550 Euro netto. Unternehmen mit US-Bezu sowie Anleger mit US-Aktien und US-ETF wären betroffen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
Betriebliche Altersvorsorge: Chancen, Risiken und strategische Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer. In dieser Podcast-Episode spreche ich mit Sven Stopka, einem ausgewiesenen Experten für betriebliche Altersvorsorge (bAV). Gemeinsam beleuchten wir zentrale Herausforderungen und weitverbreitete Missverständnisse, die im Zusammenhang mit der Implementierung betrieblicher Vorsorgelösungen auftreten – sowohl aus Sicht der Geschäftsführung als auch aus Perspektive der Mitarbeitenden. Das Gespräch... ----------------------------------------------------------- Lesen Sie den kompletten Beitrag: 542 Betriebliche Altersvorsorge nach §3 EStG ----------------------------------------------------------- Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wir starten mit IX R 32/23 und der Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Sodann streifen wir VIII R 32/21 zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich I R 39/21 und I R 47/21. Mit I R 45/22 reißen wir an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht. Im AdV Beschluss II B 54/24 bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil III R 14/23 entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann. II R 50/22 zeigt anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur, welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In I R 19/21 beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. IX R 14/24 beschäftigt sich erneut mit der bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind. In IV R 21/22 geht es um die Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich klärt VIII B 33/24, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann. Zum Abschluss folgt wie gwohnt noch ein Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Wie lassen sich Kapitalerträge aus Aktien, Fonds, Kryptowährungen und Gold steuerlich optimal gestalten? Diese Episode beleuchtet die wichtigsten Steuerregelungen für Privatanleger – klar, verständlich und mit vielen konkreten Zahlen und Beispielen. Wir erklären, wie die Abgeltungsteuer funktioniert, was beim Freistellungsauftrag, bei alten Aktienbeständen (vor 2009) und bei Quellensteuer aus dem Ausland zu beachten ist. Ebenso gehen wir auf Fonds und ETFs, die Vorabpauschale, Kinderdepots und Verlustverrechnungen ein. Besonderes Augenmerk liegt auf den Änderungen durch das neue BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, z. B. zur Zurechnung von Nießbrauch-Einkünften und zur Verlustklassifizierung bei wertlosem Aktienverfall. Auch Trading-GmbHs, Kryptowährungen (§ 23 EStG) und steuerfreier Goldverkauf nach Haltefrist werden behandelt. Ein Muss für alle, die steuerlich das Beste aus ihrer Geldanlage machen möchten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
Eine Folge für Feinschmecker des Steuerrechts, die die Komplexität nicht scheuen! Es geht um die Zinsschranke, die seit 2008 den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen limitiert. Dr. Andreas Bolik und Steffen Höhl beleuchten die jüngsten Gesetzesänderungen bei der Zinsschranke, die den sachlichen Anwendungsbereich und die Ausnahmen wie die Freigrenze von 3 Millionen Euro, die Stand-alone-Klausel und den Eigenkapital-Escape verschärfen und analysieren insbesondere das finale BMF-Anwendungsschreiben, welches Ende März 2025 veröffentlicht wurde. Beide diskutieren, wie Unternehmen sich strategisch auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können, welche proaktive Steuerplanung erforderlich ist und wo zukünftig bei bevorstehenden Betriebsprüfungen der Schuh drücken könnte. Es lohnt sich sehr, ein Detailverständnis zu entwickeln, da die Zinsschranke nicht zuletzt durch den Zinsanstieg der letzten Jahre enorm an Bedeutung zugelegt hat. Weiterführende Informationen: Finales Anwendungsschreiben zur Zinsschranke | EY - Deutschland EY-Stellungnahme zum Entwurf des überarbeiteten Anwendungsschreibens zur Zinsschranke | EY - Deutschland
Mitarbeiterbeteiligungen gelten als modernes Mittel zur Mitarbeiterbindung und Vermögensbildung – doch steuerlich sind sie komplex. In dieser Episode zeigen wir, welche Modelle es gibt, wie sich Dry Income vermeiden lässt und welche steuerlichen Fallstricke Arbeitgeber und Mitarbeitende kennen müssen. Von echten Beteiligungen über virtuelle Modelle bis zu § 19a und § 3 Nr. 39 EStG – wir beleuchten, was steuerlich als Arbeitslohn gilt und wann Kapitaleinkünfte vorliegen. Auch das neue BFH-Urteil vom 20.11.2024 (VI R 21/22) bringt wichtige Klarheit zur Abgrenzung von Schenkung und Lohn. Abgerundet wird die Folge mit Tipps zur Gestaltung und Praxisbeispielen aus dem Unternehmensalltag. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
Was musst du 2024 bei deiner Steuererklärung unbedingt beachten – und was ist neu? In dieser Folge geben wir einen kompakten Überblick über alle wichtigen Änderungen bei der Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag steigt auf 11.784 €, die Sonderabschreibung nach § 7g EStG wurde auf 40 % angehoben, und die degressive AfA ist zurück. Neu ist auch, dass der Kirchenaustritt direkt in der Erklärung angegeben werden kann und die Wirtschafts-Identifikationsnummer in mehreren Anlagen verpflichtend wird – wenn sie bereits vergeben wurde. Wir sprechen über Fristen für beratene und nicht beratene Personen, neue Regeln zu Kapitalerträgen, Kryptowerten und Verlustverrechnungen sowie über das, was das Finanzamt wirklich noch an Belegen sehen will. Wer vorbereitet ist, kann hier nicht nur Ärger, sondern auch bares Geld sparen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
Weiter geht's mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind. Wir starten mit BFH II R 15/22 und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in BFH I R 16/20 den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in BFH I R 3/21 nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In VI R 33/21 geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. IV R 26/22 beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen. Zuletzt bietet Christian Süß erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Scheidung betrifft nicht nur das Privatleben, sondern hat auch erhebliche steuerliche und finanzielle Konsequenzen. 2023 wurden rund 129.000 Ehen geschieden – so wenige wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Doch was bedeutet eine Trennung für die Steuererklärung, den Unterhalt oder gemeinsame Immobilien? In dieser Folge gehen wir auf die wichtigsten steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung ein: - Steuerliche Veranlagung nach der Trennung: Wann besteht noch ein Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung? Was passiert, wenn ein Ehepartner die Zusammenveranlagung verweigert? - Unterhaltszahlungen und Steuer: Welche Abzugsmöglichkeiten gibt es nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG, und wann ist die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich? - Scheidungskosten: Warum Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können und welche Ausnahmen es gibt. - Kindergeld und Steuerfreibeträge: Wer bekommt das Kindergeld nach der Trennung, und wie wirkt sich das auf die Einkommensteuer aus? - Immobilien und Zugewinnausgleich: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Wann wird ein Verkauf steuerpflichtig? - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Welche Bedingungen gelten, und warum kann eine neue Partnerschaft steuerliche Nachteile bringen? - Krankenversicherung nach der Scheidung: Was geschieht mit der Familienversicherung, und wann ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich? - Versorgungsausgleich und Rentenansprüche: Wie wirkt sich die Scheidung auf zukünftige Rentenzahlungen aus? Wir klären alle relevanten steuerlichen und finanziellen Fragen, damit Sie nach einer Trennung keine unangenehmen Überraschungen erleben. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
Sportliche Aktivitäten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein – doch nicht jede Ausgabe lässt sich absetzen. In dieser Podcast-Folge klären wir, welche steuerlichen Regeln für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportvereine und betriebliche Gesundheitsförderung gelten. Erfahren Sie: - Warum Mitgliedsbeiträge an Sportvereine nicht als Spende abziehbar sind (§ 10b Abs. 1 Satz 7 EStG). - Ob Fitnessstudio-Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden und warum das BFH-Urteil vom 21.11.2024 – VI R 1/23 den steuerlichen Abzug meist ausschließt. - Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse es für Sportangebote gibt und wann die 600-Euro-Freigrenze nach § 3 Nr. 34 EStG gilt. - Warum Firmenfitness-Angebote oft steuerpflichtiger Arbeitslohn sind und die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. - Ob Fitnessstudios Umsatzsteuer zahlen müssen und wann der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG für Saunen oder Heilbäder gilt. - Welche Urteile zur Steuerpflicht von betrieblichen Sportanlagen, Firmenläufen oder Golfclub-Mitgliedschaften existieren und welche steuerlichen Fallstricke drohen (z. B. BFH-Urteil vom 21.03.2013, BStBl II S. 700 zur steuerpflichtigen Übernahme von Golfclub-Beiträgen). Zum Abschluss werfen wir einen Blick darauf, welche steuerlichen Vorteile Unternehmen für ihre Mitarbeiter schaffen können – und warum es oft komplizierter ist, als es auf den ersten Blick scheint. Egal ob Fitnesstudio-Mitgliedschaft, betriebliche Gesundheitsförderung oder Firmenläufe – wir zeigen, worauf Sie achten müssen, um steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
Zugegeben – unsere neue TAXpod-Episode ist (erneut) etwas länger ausgefallen. Dafür ist sie umso hörenswerter und vor allem äußerst instruktiv. Denn gemeinsam mit Ingo Stangl, einem der profundesten Kenner des Umwandlungssteuergesetzes, besprechen wir die Neuerungen des neuen Umwandlungssteuerentwurfs vom 2.1.2025, der den alten Erlass vom 11.11.2011 ersetzt. Die relevantesten Änderungen betreffen hierbei die Vergleichbarkeitsprüfung bei Auslandsumwandlungen (i.d.R. im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung), die Behandlung von stillen Lasten bei Umwandlungen, die nicht zum Buchwert erfolgen (§ 4f EStG), verschiedene Aspekte zur Spaltung (Teilbetriebserfordernis, Beurteilungszeitpunkt, Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Nachspaltungssperren), Neuigkeiten im Zusammenhang mit § 20 UmwStG und § 22 UmwStG sowie Anpassungen bei den Randziffern zur Organschaft. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
In dieser Episode befassen wir uns mit dem zweiten Teil zum Einkommenssteuergesetz, konkret mit dem Paragraf 3. Nachdem wir im ersten Teil bereits einige wichtige Absätze besprochen haben, widmen wir uns nun den letzten elf Absätzen, die es in sich haben. Am Anfang gehen wir auf die Regelungen hinsichtlich der betrieblichen Fahrräder ein. Der Absatz... ----------------------------------------------------------- Lesen Sie den kompletten Beitrag: 525A Steuern sparen mit §3 EStG ----------------------------------------------------------- Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Honorarzahlungen für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen in bestimmten Fällen elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden – aber für wen gilt diese Verpflichtung eigentlich? Wir beleuchten, welche Leistungen und Daten übermittelt werden müssen und welche Fristen für die Mitteilungspflichten nach §§ 109a und 109b EStG gelten. Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ... … eine kompakte Übersicht zu den Mitteilungspflichten für Unternehmer und Körperschaften, den relevanten Fristen und den möglichen Konsequenzen bei Versäumnissen. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Dominik Kinzer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (http://www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Wer eine Immobilie saniert und vermietet, muss genau zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten unterscheiden. In dieser Podcast-Folge erklären wir, welche Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar sind und welche nur über die Abschreibung geltend gemacht werden können. Erfahren Sie: - Wann Reparaturen sofort abzugsfähig sind und wann sie als Herstellungskosten abgeschrieben werden müssen. - Welche Kriterien für eine „wesentliche Verbesserung“ gelten und warum eine neue Heizung oder Fenster unter Umständen steuerlich nachteilig sein können. - Wie Sie anschaffungsnahe Aufwendungen vermeiden und warum das Finanzamt Sanierungen kurz nach dem Kauf besonders genau prüft (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Der BFH (Beschluss vom 28.04.2020 – IX B 121/19) hat zu den anschaffungsnahen Aufwendungen geurteilt, dass diese Einschränkung nur dann berücksichtigt werden, muss wenn sie nach der Anschaffung entstehen. - Welche steuerlichen Folgen der Abriss und Neubau einer Immobilie hat und warum das FG Köln (Urteil vom 12.09.2024 – 1 K 2206/21) eine steuerliche Förderung versagt hat. Der BFH (BFH IX R 24/24) muss nun abschließend darüber entscheiden, ob beim Abriss und anschließendem Neubau eines Gebäudes die höhere Abschreibung für Neubauten zur Anwendung kommen kann. - Welche Beweislastregeln in der Praxis gelten und warum das Finanzamt bei fehlender Dokumentation von einer Standardverbesserung ausgehen darf. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi
In dieser Episode beleuchte ich das Einkommenssteuergesetz, insbesondere § 3, und zeige auf, wie Geschäftsführer und Führungskräfte steuerliche Vorteile nutzen können, um mehr von ihrem Einkommen zu behalten. Ich gebe einen Überblick über relevante Absätze und räume mit Mythen auf, die über 72 vermeintliche Steuerersparnis-Möglichkeiten existieren. Besonders zu beachten sind die steuerlichen Vorzüge von Zulagen und Zuschüssen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bieten können, wie etwa Reisekostenersatz und Weiterbildung. Ich empfehle, diese Informationen im Unternehmen transparent zu kommunizieren, um die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Im zweiten Teil der Episode bespreche ich Verhandlungstechniken, die in Arbeitnehmergesprächen im Rahmen steuerlicher Aspekte wichtig sind. ----------------------------------------------------------- Lesen Sie den kompletten Beitrag: 525 Steuern sparen mit §3 EStG ----------------------------------------------------------- Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Gemeinsam mit Verfahrensrechtler Christian Süß sprechen wir in dieser TAXpod-Episode über die aus unserer Sicht wesentlichen Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Januar 2025. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf bevorstehende Entscheidungen angesichts der im Januar mündlich verhandelten Fälle. In einem kurzen Ausblick berichten wir zum Start kurz vom Urteil II R 16/22, in dem es um die Grunderwerbsteuerbarkeit von Beteiligungskettenverlängerungen um zwischengeschaltete Personengesellschaften geht. Das Urteil ist – jedenfalls wenn es zur Anwendung kommt – bedeutsam und hat viele Auswirkungen, die wir noch in einer gesonderten Folge beleuchten werden. Anschließend sprechen wir über BFH v. 17. Oktober 2024 III R 1/23 und zur Frage, wann Mitternachtsgeschäfte die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gefährden können. BFH v. 20.11.2024 VI R 21/22 fragt sich sodann, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen an angestellte Manager zwingend zu Arbeitslohn führen muss. Hingegen beschäftigt sich BFH v. 19.11.2024 VIII R 26/21 mit der angesichts des volatileren Zinsumfelds immer praxisrelevanter werdenden Behandlung von Aufwendungen aus einem Zins-Swap Geschäft, hier konkret eine Ablösezahlung für eine vorzeitige (isolierte) Beendigung des Swap Geschäfts (sog. isolierter Close Out). Schließlich geht es in BFH v. 30. Oktober 2024 IV 19/22 noch um die erweiterte Kürzung, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet wird, der nur aus verbliebenen Immobilien besteht. Weiterhin berichtet Christian aus mündlichen Verhandlungen zum Anspruch auf Akteneinsicht aus der DSGVO (inkl. Schadenersatzansprüchen) in der Revision IX R 25/22, zu Einzelheiten bei der Außenhaftung der Kommanditisten nach § 15a EStG im Revisionsverfahren IV R 11/22 und zur Frage, ob die Remittance-Base-Besteuerung in UK eine Vorzugsbesteuerung iSd § 2 AStG darstellt, in der Revision IX R 37/21 Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Schon fast traditionell blicken wir in dieser Ausgabe wieder auf das vergangene Jahr im Bereich des internationalen Steuerrechts zurück. Wie ist der letzte Stand bei den Registerfällen? Ein Praxisfall aus dem Bereich der Mindestbesteuerung ist dabei. Welche Überraschung enthält der Anwendungserlass zum AStG im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen? Welche Entwicklungen gibt es beim Steuerklassenprivileg für (in- und ausländische) Familienstiftungen? Was gibt es Neues zur Wegzugsteuer, insbesondere im Hinblick auf Wegzüge nach Italien unter Nutzung der dortigen Pauschalbesteuerung? Welche Neuigkeiten gibt es zur passiven Entstrickung? Wie verhält es sich mit der neuen Wegzugsteuer auf Investmentanteile? Welche Alternativen könnte es zur aktuellen Wegzugsbesteuerung geben? Was hat sich bei Funktionsverlagerungen getan? Gibt es Neuigkeiten für das Tätigsein im ausländischen Homeoffice? Müssen Rechtsanwälte DAC6 Meldungen abgeben oder spricht die EU-Grundrechtecharta dagegen? Und zuletzt: Was könnte mit dem Mindeststeueranpassungsgesetz kommen? Weihnachtsgeschenke werden es wohl nicht mehr, aber kommt es zum Wegfall von 4j und 4i EStG, § 13 AStG (HZB für Kapitalanlagegesellschaften) etc.? Diese und einige weitere Fragen besprechen wir in dieser TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Ideencouch – Der Podcast, der selbstständig macht mit Jan Evers
Alles begann mit einem kreativen Bewerbungsbrief und einem beigelegten Kaffeefilter - damit hat Carsten sofort unsere Aufmerksamkeit erregt. Seine Innovation: aromatisierte Kaffeefilter! Mit seinem Patent möchte er Kaffeefilter mit Aromen wie Vanille, Karamell oder Schokolade anreichern - ganz ohne, dass die Kaffeetrinker*innen ihre liebgewonnene Kaffeemarke wechseln müssen. Im Gespräch mit Jan erklärt Carsten seine Vision und wie er das neue Wachstumschancengesetz clever für die Finanzierung nutzen möchte. Denn durch die Kombination von Sonderabschreibungen und Forschungszulagen könnte er die nötige Million Euro für den Maschinenpark absichern. Jan lies dieses Vorgehen von seinem Steuerberater prüfen – die Einschätzung findest du am Ende der Shownotes. Derzeit sucht Carten strategische Partner, die sein Potenzial erkennen und mit ihm gemeinsam den Markt erobern wollen. Jan rät ihm: Türklinken putzen bei den richtigen Entscheider*innen und das "Window of Opportunity" so lange wie möglich offen halten! Hör dir diese Folge an und lass dich inspirieren! Zusammenfassung der Aussagen von Jans Steuerberater: Sonderabschreibungen und Wachstumschancengesetz: · Zunächst ist zu klären, welche Sonderabschreibungen hier gemeint sein könnten. Nach seinem Verständnis kommt dafür nur § 7g Abs. 5 EStG in Betracht. Sie kann für materielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beansprucht werden. · Weiter Voraussetzung für die Beanspruchung ist die Gewinngrenze von 200.000 € (führt in der Praxis häufig zu einem Ausschluss der Inanspruchnahme). · Änderung durchs Wachstumschancengesetz: Sonderabschreibungssatz wurde von 20% auf 40% erhöht = deutlichen Erhöhung, Gewinngrenze von 200 T€ ist jedoch unverändert geblieben! Kombination von Forschungszulagen und Sonderabschreibung: · Hinweis: Carsten geht davon aus, dass seine Innovation die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllt. Diese Einschätzung können wir nicht überprüfen und geben sie hier nur als seine Perspektive wieder. · Nach Einschätzung von Jans Steuerberater gibt es keine gesetzliche Regelung, die die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Begünstigungen ausschließt. Beide Vorteile können demnach kombiniert werden. · Sowohl die Sonderabschreibung als auch die Forschungszulage für die Anschaffung der Maschine geltend gemacht werden · Die Forschungszulage wird über den Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheid ausgezahlt · Bei einem Verlust entsteht technisch gesehen eine "negative Einkommensteuer", dies ist aber weiterhin die Forschungszulage · Die Auszahlung erfolgt erst mit dem Steuerbescheid, nicht direkt nach Antragstellung. · Der zeitliche Verzug zwischen Investition und Auszahlung der Zulage stellt einen Liquiditätsnachteil dar Den Begriff der „negativen Steuerlast“ erklärt Carsten und im Nachgang des Podcast nochmal anhand eines Beispiels: · Bisher war der Gewinnrücktrag nur für Unternehmen relevant, die bereits jahrelang am Markt Gewinne machten. Das Wachstumschancengesetz öffnet diesen Mechanismus für neue Unternehmen, allerdings beschränkt auf FuE-Tätigkeiten, die vorher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bestätigt werden müssen. · Das Startup kann über die Forschungszulage 330k EUR direkt, nicht rückzahlbar, erhalten. Dann nutzt es über 2-3 Jahre die Sonderabschreibungen (40% in den ersten 2 Jahren und danach lineare Abschreibung). · Falls das Produkt am Markt scheitert, kann das Startup am Jahresende einen Verlustvortrag in Höhe von 1 Mio. EUR einreichen, bestehend aus den Ausgaben für das FuE-Projekt (Maschinen, Materialien, Personalkosten etc.). [Gastgeber] Dr. Jan Evers [Redaktion] Gesa Holz, Sarah Bechtloff [Technische Bearbeitung] Erik Uhlendorf Weitere Themen: LaborX Hamburg – Ideencouch #66 Geschäftsmodell – Ideencouch #33 Vertrieb und Kaltakquise – Ideencouch #86 Lerne, die richtigen Fragen zu stellen – Ideencouch #80 Wie du mit der richtigen Vertriebsstrategie Erfolg hast
Die Weihnachtszeit naht und damit die Planung der betrieblichen Weihnachtsfeiern. In dieser Episode erklären wir die steuerlichen Aspekte von Betriebsveranstaltungen und geben praktische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Betriebsveranstaltungen gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, sind aber durch einen Freibetrag von 110 € pro Teilnehmer steuerfrei. Dieser kann für zwei Veranstaltungen im Jahr genutzt werden. Bei Überschreitung besteht die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das aktuelle BFH-Urteil (VI R 5/22) bringt wichtige Neuerungen: Anders als bisher muss für die Pauschalbesteuerung nicht mehr zwingend die gesamte Belegschaft eingeladen werden. Bei der Umsatzsteuer gilt laut BFH (V R 16/21) eine Freigrenze von 110 €, bei deren Überschreitung der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen ist. Sozialversicherungsrechtlich ist nach der BSG-Rechtsprechung (B 12 BA 3/22 R) die Anmeldung der Pauschalsteuer bis zum 28. Februar des Folgejahres entscheidend. Ansonsten fallen auf die Pauschalsteuer von 25% noch Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch die Weihnachtsfeier ungewollt teurer als geplant werden kann.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und dabei viele Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen. In dieser Folge beleuchten wir die wesentlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der neuen Wegzugsteuer für Kapitalanleger, die nun auch Investmentfonds wie ETFs umfasst und hohe Anforderungen an die Besteuerung stellt. Ist diese Regelung wirklich sinnvoll oder eher überschießend? Wir diskutieren außerdem die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Optionen. Der Wegfall dieser Beschränkung steht im Zusammenhang mit verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 7. Juni 2024 (VIII B 113/23) feststellte. Personengesellschaften profitieren von der Anpassung des § 6 Abs. 5 EStG, die eine erleichterte Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwestergesellschaften ermöglicht. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 28. November 2023 (BvL 8/13) umgesetzt. Dennoch gibt es verschärfte Regelungen, die eine Übergragung von Personengesellschaftsanteile auf Körperschaften betreffen. Weitere wichtige Themen sind die neuen Regelungen zu Kinderbetreuungskosten, Änderungen bei der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung und der erhöhte Erbfallkostenpauschbetrag. Auch die Anpassungen zur Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks im Zuge der Grundsteuerreform, wie sie der BFH in zwei AdV-Verfahren (II B 78/23, II B 79/23) entschied, und je der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets werden besprochen. Zudem wird der Abzug von Unterhaltsaufwendungen künftig nur bei Banküberweisung anerkannt – andere Zahlungswege, die Mitnahme von Bargeld, sind damit nicht mehr zulässig.
In dieser TAXpod-Episode dreht sich alles um die wesentlichen Änderungen der Steuergesetze, die das JStG 2024 mit sich bringt. Wegzugsteuer für Investmentanteile sind dabei eine äußerst relevante Neuregelung. In diesem Zusammenhang diskutieren wir die Anwendung der neuen Normen und ihre Auswirkung auf Altfälle. Außerdem wurde der Nachweis für Teilfreistellungen in § 20 Abs. 4 InvStG angepasst. Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Kapitaleinkünften wurden aufgehoben. Warum Emittenten einer Anleihe aufpassen müssen, nicht unter das Steueroasenabwehrgesetz zu fallen und was das JStG 2024 daran ändert. Wir besprechen die Buchwertverknüpfung bei § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG (zwischen Schwestergesellschaften) und die gesetzliche Regelung zur Körperschaftsklausel in § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG. Zuletzt klären wir noch offene Flanken der Grundstückszurechnung durch § 1 Abs. 4a GrEStG und weitere Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts mit unserem geschätzten Kollegen Michael Joisten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Der wachsende Trend zum Homeoffice, in dem mittlerweile 23,5 % der Beschäftigten arbeiten, bringt nicht nur Flexibilität, sondern auch finanzielle Belastungen für Arbeitnehmende mit sich. Diese tragen oft die Kosten für Strom, Heizung, Telefon, Internet und Bürobedarf. Arbeitgeber können jedoch bestimmte Kosten übernehmen und steuerfrei erstatten, beispielsweise bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bürostuhl. Das gilt aber nur, wenn diese Arbeitsmittel im Eigentum des Arbeitgebers verbleiben. Bei privater Mitnutzung liegt hingegen regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, es sei denn, es handelt sich um Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte, für die eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG möglich ist. Eine pauschale Erstattung von Kosten wie Miete, Strom oder Internet führt immer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Alternativ können nachgewiesene Betriebskosten, wie etwa Stromkosten, steuerfrei erstattet werden, sofern der Arbeitnehmer diese für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten belegt. Telefonkosten können bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 20 Euro im Monat, ohne Einzelnachweis steuerfrei ersetzt werden. Für ein häusliches Arbeitszimmer gilt ab 2023, dass es nur dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt. Erfüllt das Homeoffice diese Voraussetzung, können entweder die tatsächliche Kosten oder eine Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend zu machen, auch ohne ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Das gilt z. B. für alle die in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch im Home-Office arbeiten. Fahrten vom Homeoffice zum Büro können als Reisekosten abgesetzt werden, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Das gilt immer dann, wenn ein Mitarbeiter überwiegend im Home-Office arbeitet. Wenn wöchentlich einige Tage im Büro gearbeitet wird, liegt eine solche erste Tätigkeitsstätte am Büro vor. Dann gelten die üblichen Entfernungspauschalen, die jedoch bei der Erstattung steuerpflichtig sind. Bei der Vermietung eines als Homeoffice genutzten Arbeitszimmers an den Arbeitgeber hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob dies im Interesse des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmenden erfolgt. Handelt es sich um eine Vereinbarung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers, hat die Untervermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber Steuervorteile, da die Miete des Arbeitgebers steuerfrei bleieben kann. Ist das Interesse jedoch aufseiten des Arbeitnehmers, gelten die Zahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Sie arbeiten mit Influencer:innen zusammen, die im Ausland ansässig sind? Dann sollten Sie an die Quellensteuer denken. In dieser Folge spricht Stefan Kochs, Partner, International Transaction Tax, mit Anne Schäfer, Partnerin, Corporate Tax Services, und Sarah Dietrich, Senior Managerin, Corporate Tax Services, über die Anwendung der deutschen Quellensteuer gemäß § 50a EstG. Sie geben praktische Fallbeispiele und erklären, wie Unternehmen ihre Steuerlast minimieren können. Jetzt reinhören.
Steuerpflicht auf Pflegegeld und Verhinderungspflege? Wie diese Leistungen für Pflegebedüftige und Pflegepersonen steuerrechtlich behandelt werden, ob sie z.B. auch bei Sozialleistungen angerechnet werden, klären wir in dieser Episode - Alles, was du unbedingt wissen musst – von Steuerbefreiung bis Steuerpflicht. Erfahre, wie du rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite bleibst!" Zum BLOG: https://duendar-henseleit.de/2024/09/08/steuerpflicht-auf-pflegegeld-und-verhinderungspflege/ Infos: 1) Personen, die zu Hause von Angehörigen ohne Pflegedienst versorgt werden, erhalten je nach ihrem Pflegegrad ein Pflegegeld nach §37 SGB XI. Dieses steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung und bleibt bei der Berechnung einkommensabhängiger Sozialleistungen unberücksichtigt (§ 3 Nr. 36 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). 2) Nach § 3 Nr. 36 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist ebenso sichergestellt, dass Pflegepersonen das empfangene Pflegegeld nicht versteuern müssen. Einnahmen für Pflegeleistungen, pflegerische Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung sind bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI steuerfrei. Es muss eine sittliche Pflicht gegenüber der pflegebedürftigen Person vorliegen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für private Pflegeversicherungen. 3) Wird Pflegegeld für ein Kind an die Eltern gezahlt oder erhält die Pflegeperson selbst Sozialhilfe, so wird das Pflegegeld nicht als anrechenbares Einkommen betrachtet. Auch beim Bezug von einkommensabhängigen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach § 19 SGB II gilt dies entsprechend. 4) Pflegegeld wird nicht als Einkommen der Pflegeperson gewertet, sondern zählt zu den zweckbestimmten Einnahmen (Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit §§ 11-11b SGB II). 5) Für Pflegepersonen, die keine Angehörigen sind, gilt grundsätzlich, dass weitergereichtes Pflegegeld als Einkommen berücksichtigt wird. Besteht eine sittliche Verpflichtung, ist dies nicht der Fall, muss aber vor dem Finanzamt glaubhaft dargelegt werden. Eine sittliche Verpflichtung wird überwiegend dann angenommen, wenn nur EINE Person gepflegt wird. 6) Pflegegeld und Wohngeld: Pflegegeld wird bei der pflegebedürftigen Person nicht als Einkommen angerechnet. Wenn das Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergegeben wird, gelten folgende Regelungen: - Pflegeperson wohnt im Haushalt und erfüllt eine sittliche Pflicht: Das Pflegegeld wird nicht angerechnet. - Pflegeperson wohnt nicht im Haushalt, erfüllt aber eine sittliche Pflicht: Das Pflegegeld wird zur Hälfte angerechnet. - Pflegeperson wohnt nicht im Haushalt und erfüllt keine sittliche Pflicht: Das Pflegegeld wird voll angerechnet. (§ 14 Abs. 2 Nr. 26 Wohngeldgesetz) 7) Verhinderungspflege: - Die Leistungen für Verhinderungspflege sind für die pflegebedürftige Person, wie das Pflegegeld, steuerfrei. - Pflegepersonen, die im Rahmen der Verhinderungspflege tätig sind, müssen diese Einnahmen beim Finanzamt angeben. Verwandte bis zum 3. Grad sowie Personen, die die Pflege aufgrund einer sittlichen Verpflichtung übernehmen, sind nach § 3 Nr. 36 EStG i.V.m. § 15 Abgabenordnung von der Steuerpflicht befreit. 8) Geldleistungen, die von der pflegebedürftigen Person an die Pflegeperson weitergereicht werden, sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn sie nicht aus Mitteln des Pflegegeldes nach §37 SGB XI stammen (s.o.). 9) Pflegepauschbetrag: Pflegegrad 2 = 600€ Pflegegrad 3 = 1.100€ Pflegegrad 4 oder 5 = 1.800€ Quellen: Steuern https://www.bundestag.de/resource/blob/592656/3608e7dab5de59aca5c47a8d07dfbbf7/WD-4-202-18-pdf.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html? https://datenbank.nwb.de/Dokument/640344/ https://www.mittendrin-koeln.de/beratung/beratungsthemen/detail/pflegegeld-darf-nicht-als-einkommen-auf-grundsicherung-oder-andere-leistungen-angerechnet-werden Pflegepauschbetrag https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegepauschbetra
In dieser Episode besprechen wir ausführlich, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und welche Fristen dabei beachtet werden müssen. Wir werfen einen Blick auf die relevanten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere § 46 Abs. 2 EStG, der die Verpflichtung zur Veranlagung für Angestellte regelt, etwa bei Progressionseinkünften über 410 Euro oder dem Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern. Weitere Verpflichtete sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Rentner und Kapitalanleger, deren Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten. Zudem gehen wir auf die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2023 und 2024 ein und erläutern, was passiert, wenn die Erklärung verspätet eingereicht wird. Hierbei klären wir die Folgen von Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und Schätzungen seitens des Finanzamts. Darüber hinaus behandeln wir, für wen sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt. Besonders für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, könnte dies attraktiv sein, da sie in vielen Fällen mit einer Steuererstattung rechnen können. Auch Kapitalanleger, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, und Personen, die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, können von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Abschließend geben wir praktische Hinweise für Studenten im Zweitstudium und weitere Fälle, in denen eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein kann.
Wer ein Gebäude oder ein Grundstück veräußert und dadurch stille Reserven realisiert, muss dies als Einkommen versteuern – es sei denn, der Erlös wird unmittelbar wieder in Immobilien (oder in einen Immobilienfonds) investiert, denn dann wird die Steuerschuld aufgeschoben. Dahinter steckt §6b des Einkommensteuergesetzes. Was einfach klingt, kann im Detail sehr kompliziert sein. Für wen das überhaupt infrage kommt, worauf man achten sollte und welche Rolle §6b als Vertriebsargument spielt, erklären Judith Lazar von INTEGRA Treuhandgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und Klaus Weber von PATRIZIA GrundInvest im Gespräch mit PB3C-Moderator Jan Döhler im „PB3C RealTalk“.
Die Themen im heutigen Versicherungsfunk Update sind: Versicherer kritisieren hohe Reparaturkosten von ElektroautosNach einer aktuellen GDV-Untersuchung sind die Schäden an Elektroautos im Schnitt bis zu 25 Prozent teurer als bei einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor. Der Versicherer-Verband fordert die Hersteller deshalb auf, Batterien schon beim Design der Fahrzeuge so gut wie möglich vor Schäden durch Unfälle zu schützen und nach einem Unfall aussagekräftige Diagnosedaten zum Zustand der Batterie zur Verfügung zu stellen. Die aktuelle Unsicherheit führe zu hohen Kosten: „Nach Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht.“, kritisiert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Baufinanzierungszinsen steigen leichtDie durchschnittlichen Bestzinsen für Baufinanzierungen sind seit Mai leicht gestiegen: Die 10-jährigen Zinsbindungen von 3,13 Prozent auf 3,30 Prozent, die 15-jährigen von 3,28 Prozent auf 3,43 Prozent. Das geht aus dem aktuellen Qualitypool Zinszoom hervor. Allianz hilft bei Olympia in ParisAllianz Partners wurde vom Organisationskomitee für die Olympischen und Paralympischen Spiele Paris 2024 beauftragt, während der Veranstaltung medizinische Assistance und Krankenrücktransporte zu leisten. Nürnberger startet UmbauDie Nürnberger Versicherung hat im Rahmen ihres 'Fit für die Zukunft'-Programms einen umfassenden Maßnahmekatalog beschlossen. Das sieht unter anderem Reduzierung und Optimierung von Aufgaben und Prozessen vor. In Sachen Personal will der Versicherer auf Umbau statt Abbau setzen. So sollen bspw. flexiblen Arbeitszeitmodellen soll die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze um rund 600 verringert werden. Württembergische setzt auf flexible AltersvorsorgeMit ihrem neuen Altersvorsorgeprodukt Genius Vorsorge ist die Württembergische Lebensversicherung AG jetzt an den Start gegangen. Hierbei können Kundinnen und Kunden selbst das Verhältnis zwischen Sicherheit und Renditechancen bestimmen. Mit der monatlich möglichen Veränderung von Anlageform und Garantieniveau sorgt Genius Vorsorge für die maximale Flexibilität und stets die optimale Anpassung an den Bedarf der Kundinnen und Kunden. Das neue Produkt ermöglicht unkompliziert die Kombination aus Einmalbeitrag als Startkapital und laufendem Beitrag, in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sogar als Kombination der Förderung nach § 100 und § 3 Nr. 63 EStG. Geldvermögen der privaten Haushalte nahe an der 8 Billionen MarkeDas Geldvermögen der privaten Haushalte ist im ersten Quartal 2024 um 216 Milliarden Euro gestiegen und lag zum Ende des Quartals bei 7,95 Billionen Euro. Dieser Zuwachs war zum Teil auf die höchsten Transaktionen seit dem ersten Quartal 2022 (87 Milliarden Euro) zurückzuführen. Ähnlich wie im Vorquartal gab es vor allem bei den Einlagen starke Bewegungen. Erneut wurden Mittel aus niedriger verzinsten Sichteinlagen abgezogen (minus 33 Milliarden Euro im Berichtsquartal) und durch höher verzinste Termineinlagen ersetzt. Letztere verzeichneten den größten Zuwachs innerhalb eines Quartals seit Datenbeginn 1991, meldet die Deutsche Bundesbank.
Bist auch du vom Twitter/X-Datenleck betroffen? Jetzt checken und nicht Deine Chance auf Schadensersatz verlieren: https://wbs.law/twitter-check (WERBUNG) Steuern sind für die meisten ein leidiges Thema. Doch am Ende bringt auch alles Meckern nicht, wir müssen alle unseren Beitrag leisten. Trotzdem gibt es immer wieder die, die auf kreative Art und Weise versuchen, die Steuern zu senken oder zu umgehen. So auch eine Frau, die ihre Kinder als Mittel einsetzte, um noch mehr Steuern zu sparen. Und zwar indem sie die Aufzucht von Säugetieren von der Steuer absetzen wollte. Haben wir es hier mit einer Pionierin der Steuerfreiheiten oder doch eher mit einem kläglichen Versuch zu tun? Bleibt dran, wir klären auf. Eingeblendeter Beitrag zu Steuertipps: https://www.finanztip.de/kinderfreibetrag/#:~:text=Pro%20Kind%20und%20Elternteil%20betrug,er%20pro%20Elternteil%201.320%20Euro. Überschrift der Augsburger Allgemeine: https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Schwindel-aufgeflogen-Mutter-wollte-Kinder-als-Saeugetiere-von-der-Steuer-absetzen-id3109406.html § 32 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html § 33 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unserem erfolgreichen Instagram- und TikTok-Kanal recht2go räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Mit recht2go bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ kennst du, oder
ACHTUNG: Am 27.06.24 gab es ein neues Urteil vom BFH, welches bei Interview-Aufnahme noch nicht online war! Der BFH hat nunmehr bestätigt, dass die 20.000,— EUR Grenze verfassungswidrig ist. Vorher war nur bekannt, dass der BFH den Verlustverrechnungskreis für Aktien als verfassungswidrig ansieht. Damit hat das BFH dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz recht gegeben. Aber Achtung: Es gibt noch ein Hauptverfahren, dies war "nur" das AdV-Verfahren. Die Verlustverrechnungsbeschränkung bleibt bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgericht bestehen! https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/ --------------------------------- Die Verlustverrechnungsbegrenzung beschäftigt seit ihrer Einführung die Finanzgerichte, da Händler von Termingeschäften regelmäßig gegen diese unfaire Besteuerung klagen. Um das aktuelle Urteil aus Baden-Württemberg einzuordnen, haben wir uns ein ganz besonderen Gast eingeladen. Dr. Fabian Meinecke ist Partner der Kanzlei Olfen Meinecke Völger und ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht sowie Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. Besonders seine Expertise in Sachen Verlustverrechnungsbegrenzung macht ihn zu einem gefragten Gesprächspartner für unseren Podcast. Das Urteil des Finanzgericht Baden-Württemberg 10. Senat zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Unser Gast: Dr. Fabian Meinecke Folgt uns gerne auf unseren anderen Kanälen YouTube Instagram Twitter Hier findet ihr einen Ausschnitt unseres Angebotes Homepage Unser Vermögensmagazin Kostenloser Newsletter Kostenfreie E-Books Risikohinweis: Dieser Podcast dient nur der Information und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der eventuell erwähnten Wertpapiere dar. Der Handel mit börsennotierten Wertpapieren kann zum Teil erheblichen Kursschwankungen unterliegen, die zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen können. Bei jeder Anlageentscheidung, die Sie aufgrund von Informationen, welche aus Inhalten dieses Podcast hervorgehen, treffen, handeln Sie immer eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die in diesem Podcast zur Verfügung gestellten Inhalte, wie z.B. Handelssignale und Analysen, beruhen auf sorgfältiger Recherche, welchen Quellen Dritter zugrunde liegen. Diese Quellen werden von Eichhorn Coaching als vertrauenswürdig und zuverlässig erachtet. Eichhorn Coaching übernimmt gleichwohl keinerlei Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden. #Optionen #Aktienoptionen #Optionenhandeln #Optionshandel #Optionshändler #Optionsstrategien #Futures #Indexoptionen #Optionstrading #Options #Börse #Geld #Finanzen #Handel #Investor #Investment #Trader #Trading #Aktien #ETF #ETFs #VIX #Vola #Volatilität #Margin #Margincall #Tradingsteuer #Vermögenssteuer #Dividenden #Dividendenaktien #Rohstoffoptionen #0DTE #Wheel #Cashflow #Wheelstrategie #Cashsecuredput #gedeckteoptionen #Verlustverrechnungsbegrenzung #Tradingsteuer Kapitel 00:00 Intro 02:10 Einordnung des neuen Urteils aus Baden-Württemberg 10:35 Fiskalische Entscheidung des Gerichts 12:42 Wurde die Klage abgewiesen? 21:10 Steuerliche Unteraktivität von Spekulationen 27:00 Der lange Weg zum Bundesverfassungsgericht 35:00 Gesonderter Verlustverrechnungskreis 40:15 Keine Bindungswirkung der Entscheidung 44:20 Verabschiedung
In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, technische Anpassungen und Klarstellungen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im Podcast. Hierzu gehören: *Mobilitätsbudgets* Ein Mobilitätsbudget soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden, wobei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro jährlich zur Verfügung stellen können. Diese Regelung begünstigt kurzfristige und gelegentliche Mobilitätsleistungen und sieht eine pauschale Lohnsteuer von 25% vor, um Abzüge bei den Mitarbeitern zu vermeiden. *Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften* Die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das Steuergesetz übernommen werden. *Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen* Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern wird von 15 auf 30 kWp je Wohneinheit erhöht. Ein anhängiges Verfahren beim BFH soll klären, ob der Investitionsabzugsbetrag bei einkommensteuerfreien kleinen Anlagen zulässig ist. *Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern* Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß § 19a EStG werden erweitert. Zukünftig können auch Beteiligungen an Konzernunternehmen einbezogen werden. *Bonusleistungen der Krankenversicherungen* Bonusleistungen der Krankenversicherungen bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Diese Regelung soll gesetzlich kodifiziert werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren. *Gesetzeslücke bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft soll geschlossen werden* Eine Neuregelung stellt klar, dass Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens berücksichtigt werden. Diese Änderung zielt darauf ab, Steuervorteile durch negative Anschaffungskosten zu verhindern und widersprüchliche Entscheidungen zu beseitigen. *Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen* Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet. Das bisherige Bescheinigungsverfahren wird abgeschafft, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. *Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer* Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer ist künftig erst nach Zahlung möglich. Eine neue Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um dies zu berücksichtigen. *Reform der Kleinunternehmerregelung* Die Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmer im gesamten EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem wird der Umsatzgrenzwert für die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf 25.000 Euro angehoben und der Prognosewert auf 100.000 Euro festgelegt. *Rentenpaket* Das Rentenpaket von Lindner (FDP) und Heil (SPD) zielt darauf ab, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Ab 2028 ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge auf 20 % vorgesehen, während mögliche Alternativen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit oder die Senkung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt werden.
In this part of the conversation, Dan and Lauren discuss various topics, including Gunna's album, Billie Eilish's new music, and Lana Del Rey's collaborations. They also talk about Taurus season and some of the qualities associated with the Taurus zodiac sign. In this part of the conversation, Lauren and Dan discuss various traits and characteristics of Taurus individuals. They mention traits such as being lazy, all-or-nothing, and loving comfort and luxury. They also talk about Taurus artists, including K Camp, Busta Rhymes, Yo Gotti, ESTG, and Big X the Plug. Lauren shares her love for EST Gee and her DMs to him, while Dan mentions her admiration for Big X tha Plug. They also briefly mention Giorgio Siwa. In this conversation, Lauren and Dan discuss various celebrities who are Taurus, including JoJo Siwa, Kelly Clarkson, Adele, and more. They also touch on other topics such as TikTok trends, favorite songs, and their upcoming plans. The conversation is light-hearted and filled with humor.
Die hohe Steuerbelastung bei Schenkungen stellt insbesondere für Paare ohne Trauschein ein kritisches Thema dar, da hier der Schenkungssteuerfreibetrag lediglich bei 20.000 Euro liegt. Und auch verheiratete Paare mit einem Freibetrag von 500.000 Euro können schnell an steuerliche Grenzen stoßen. Diese Episode unseres Podcasts widmet sich der Herausforderung, wie man trotz dieser Grenzen geschickt Steuern sparen kann. Unsere Analyse beginnt mit der Erörterung, wie teure Geschenke zwischen Partnern, illustriert anhand prominenter Beispiele wie Cristiano Ronaldo und Jennifer Lopez, steuerliche Konsequenzen haben können. Wir diskutieren verschiedene Strategien, um diese Steuerlast zu umgehen, darunter Gegenleistungen, Rückforderungsrechte und die Option der Eheschließung. Die dreijährige Behaltefrist (§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG): https://datenbank.nwb.de/Dokument/204659/#headline-id18 Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Ist es verwerflich, am Kapitalmarkt zu handeln? Und sollten solche Aktivitäten strenger reguliert oder sogar sanktioniert werden? Sollte man mehr Steuern auf solche Einkünfte am Kapitalmarkt zahlen? Wir diskutieren die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Aktienverkäufen und dem Handel mit Optionen und beleuchten, warum Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit anderen Gewinnen, wie zum Beispiel Zinsen, verrechnet werden können. Ein besonderer Fokus liegt auf der gesetzlichen Beschränkung, die Verluste aus Optionsgeschäften nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro anerkennt – eine Regelung, die von der Großen Koalition 2021 eingeführt wurde und kontrovers diskutiert wird. Wir betrachten die Auswirkungen dieser Regelung anhand eines prägnanten Beispiels und erörtern die Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, der aktuell beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII B 113/23 verhandelt wird. Den Link zu der "beyound the obvious" Podcast-Folge, über die Christian und Fabian sprechen, findest Du hier: https://bto.podigee.io/228-neue-episode Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - § 4i EStG und niederländische Gruppenbesteuerung - Wirksamer Ausschluss aus einer Partnerschaftsgesellschaft - BMF: Ausbau der Transparenz im Steuerbereich Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 28.11.2023 (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des vorlegenden I. Senats an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Folge direkt herunterladen
In dieser speziellen Podcast-Episode befassen wir uns intensiv mit den Änderungen beim Elterngeld und bieten konkrete Strategien, wie Eltern ihr Einkommen so anpassen können, dass sie trotz Überschreitens der neuen Einkommensgrenzen Anspruch auf Elterngeld haben. Die ab April 2024 gültigen Neuregelungen des Elterngeldes sehen vor, dass Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro (ab April 2025 auf 175.000 Euro reduziert) keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Dies stellt insbesondere für hohe Einkommensbezieher eine Herausforderung dar. Im Fokus unseres Podcasts stehen praktikable Methoden, um das zu versteuernde Einkommen effektiv zu reduzieren. Wir besprechen zum Beispiel, wie Angestellte durch die Zahlung von Versicherungsbeiträgen oder die Gehaltsumwandlung in betriebliche Altersvorsorge ihr Einkommen mindern können. Ebenso wird die Möglichkeit, geplante Investitionen wie Werbungskosten oder die Einrichtung eines Arbeitszimmers vorzuziehen, erläutert. Für Selbstständige bieten wir Einblicke in Strategien wie die Änderung des Wirtschaftsjahres oder den freiwilligen Wechsel zur Bilanzierung, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Besonders interessant ist auch der Tipp, das Unternehmen rückwirkend in eine GmbH umzuwandeln, wobei das Geschäftsführergehalt als Einkommen zählt. Darüber hinaus diskutieren wir den Einsatz des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG und die Verteilung von Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre. Diese Episode ist ein Muss für alle Eltern und werdenden Eltern, die sich mit den Herausforderungen der neuen Einkommensgrenzen beim Elterngeld auseinandersetzen. Wir bieten Ihnen wertvolle und praktische Tipps, um trotz dieser neuen Hürden das Maximum aus dem Elterngeld herauszuholen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, sich bestmöglich auf diese finanziellen Veränderungen vorzubereiten und sie zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/4dDakDX Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Wed, 29 Nov 2023 15:16:00 +0000 https://jungeanleger.podigee.io/1198-wiener-borse-plausch-536-signa-die-quote-17-283-die-begriffe-regs-und-144a-dazu-dazu-feine-par-14-estg-variante-der-eam c0d61dfedaf96ccaf439cb1429d31def Die Wiener Börse Pläusche sind ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. In Folge #536 geht es um den Insolvenzantrag der Signa und die Handelsaussetzung des 2026er-Bonds der Signa durch die WIENER BÖRSE heute Mittag. Da spreche ich über die Quote 17:283 und die Begriffe RegS und 144A. News gibt es zu S Immo, Porr, Warimpex, FACC, Aventa, Wiener Börse, Montana Aerospace. Abschliessend was für KMU von der EAM. - "40x DAX und bis zu 40x Österreich", die tägliche Podcastshow im deutschen Börsenradio ab 2024. Welche Österreicher dabei sind: https://www.photaq.com/page/index/4123 - Info-Podcast dazu hören: https://www.audio-cd.at/page/podcast/4868/ - Playlist 30x30 Finanzwissen pur für Österreich auf Spotify: https://open.spotify.com/playlist/3MfSMoCXAJMdQGwjpjgmLm - Stockpicking Österreich: https://www.wikifolio.com/de/at/w/wfdrastil1? ATX aktuell: https://www.wienerborse.at/indizes/aktuelle-indexwerte/preise-mitglieder/??ISIN=AT0000999982&ID_NOTATION=92866&cHash=49b7ab71e783b5ef2864ad3c8a5cdbc1 Die 2023er-Folgen vom Wiener Börse Plausch (Co-verantwortlich Script: Christine Petzwinkler) sind präsentiert von Wienerberger, CEO Heimo Scheuch hat sich ebenfalls unter die Podcaster gemischt: https://open.spotify.com/show/5D4Gz8bpAYNAI6tg7H695E . Co-Presenter im Oktober ist froots, die digitale Vermögensverwaltung aus Österreich, http://www.froots.io. Der Theme-Song wurde seinerzeit spontan von der Rosinger Group supportet: Sound & Lyrics unter http://www.audio-cd.at/page/podcast/2734 . Mehr Wiener Börse Pläusche: https://www.audio-cd.at/wienerboerseplausch . Risikohinweis: Die hier veröffentlichten Gedanken sind weder als Empfehlung noch als ein Angebot oder eine Aufforderung zum An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu verstehen und sollen auch nicht so verstanden werden. Sie stellen lediglich die persönliche Meinung der Podcastmacher dar. Der Handel mit Finanzprodukten unterliegt einem Risiko. Sie können Ihr eingesetztes Kapital verlieren. Und: Bewertungen bei Apple (oder auch Spotify) machen mir Freude: https://podcasts.apple.com/at/podcast/audio-cd-at-indie-podcasts-wiener-boerse-sport-musik-und-mehr/id1484919130 .Wiener Börse Plausch #531: Lob für die Kapschitalerhöhung!, Hardcore Event 1198 full
Fragen Sie sich, welche Auswirkungen das neueste Update des Wachstumschancengesetzes hat oder wie die geplante Kindergrundsicherung das soziale Gefüge in Deutschland verändern könnte? In dieser Episode werden die Aspekte der aktuellen deutschen Steuer- und Sozialpolitik diskutiert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem aktuellen Stand des Wachstumschancengesetzes, der Rolle der Grünen bei der Blockade wegen der Kindergrundsicherung und dem neuen Konzept des Staates als “Servicedienstleister”. Zusätzliche Themen, wie Vorschläge für den Wohnungsbau von der SPD, der aktuelle Stand des § 7b EStG und Strategien zur Schenkungssteuervermeidung, werden ebenso besprochen (FG Hamburg, Urteil v. 11.7.2023, 3 K 188/21, veröffentlicht mit Meldung v. 23.8.2023). Auch das Thema der finanziellen Bildung, sowie den Zukunftstag (https://www.zukunftstag.org) stellen wir im Podcast vor. Diese Episode bietet ein kompaktes Update. Auch das Thema der finanziellen Bildung, sowie den Zukunftstag (https://www.zukunftstag.org) stellen wir im Podcast vor. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://www.amazon.de/Sei-doch-nicht-besteuert-Steuerfabi/dp/3745910834/ref=sr_1_1?crid=ZUM4K6OKEAEC&keywords=sei+doch+nicht+besteuert&qid=1669109803&sprefix=sei+doch+nicht+%2Caps%2C139&sr=8-1 Hier findest Du das Angebot für Steuerberater, die sich mit steuerberaten.de selbstständig machen wollen: https://www.steuerberaten.de/gmbh/netzwerk/ Ihr habt Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
Heute sprechen Catherine & Sebastian über die erweitert beschränkte Steuerpflicht, die dich betreffen kann, wenn Du deutscher Staatsbürger bist und in ein Niedrigsteuerland umziehst. Dabei realisieren viele nicht, dass Steuernomaden, die nach dem Wegzug aus Deutschland keinen festen Wohnsitz in einem anderen Land etablieren und wohnsitzlos sind, automatisch als in ein Niedrigsteuerland verzogen gelten. Damit bist du noch für weitere 10 Jahre in Deutschland für manche Einkünfte steuerpflichtig. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht umfasst alle Einkünfte i.S.d. § 2 EStG. Der Einkünftekatalog des § 49 EStG spielt insoweit keine Rolle. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nährt sich vielmehr der unbeschränkten Steuerpflicht an. Für Nomaden besonders schwerwiegend: Zu den in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte gehören möglicherweise auch sämtliche Erlöse aus einer freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit im Ausland, die mit Kunden weltweit erzielt werden. Denn diese sogenannten "betriebsstättenlosen Einkünfte" werden dann einer "fiktiven Betriebsstätte" in Deutschland zugerechnet.
In diesem Podcast diskutieren wir das Ehegattensplitting, einen steuerlichen Mechanismus, der nach § 26 EStG nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten erlaubt, zwischen getrennter und zusammenveranlagter Veranlagung zu wählen. Wir gehen auf die Einzelheiten des Ehegattensplittings ein, erklären, wie es funktioniert und wer davon profitiert, insbesondere bei hohen Einkommensunterschieden zwischen den Ehegatten. Die Diskussion umfasst auch die historische und gesellschaftliche Bedeutung des Ehegattensplittings und den Umstand, dass es auf der Vorstellung basiert, dass die Ehegatten ihr Einkommen über eine gemeinsame Kasse erzielen. Wir beleuchten auch die Kritik an diesem Modell, insbesondere die These, dass das Ehegattensplitting Anreize für die Beibehaltung der Einkommensdifferenz schafft, was in der Regel dazu führt, dass ein Partner (häufig die Frau) weniger arbeitet. Wir gehen darauf ein, wie das Ehegattensplitting in anderen Ländern gehandhabt wird und diskutieren, ob seine Abschaffung in Deutschland verfassungsrechtlich zulässig wäre. Schließlich stellen wir verschiedene Lösungsvorschläge für das Thema vor, darunter die Möglichkeit, alles so zu belassen, wie es ist, oder die Umwandlung des bestehenden Ehegattensplittings in ein Realsplitting.
Steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen? Das zumindest sieht der aktuelle Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vor. Besonders für Startups und junge Unternehmen dienen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bisher als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -Incentivierung sowie zur Gewinnung neuer High Potentials. Mit der Neufassung des 19a EstG im Zuge des ZuFinG soll der Zugang zu Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun vereinfacht und steuerlich attraktiver gestaltet werden. Welche Unternehmen sollen zukünftig etwa von der Ausweitung des Anwendungsbereichs profitieren? Nachgelagerte Besteuerung – Was soll bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber gelten? Und (wie) können sich Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer auch mit Holding Gesellschaften beteiligen? Gemeinsam mit unserem Kollegen und VC- sowie Startup-Experten Christian Vandersmissen analysieren wir in dieser TAXpod-Episode die geplanten Verbesserungen durch das ZuFinG und zeigen auf, welche Schwachstellen offensichtlich weiterhin bestehen bleiben werden und welche Alternativen weiterhin für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme existieren. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Peter Kohlen stellt die HR-Plattform Pointchamp vor. Mario – übrigens Gesellschafter bei Pointchamp – ist vollkommen begeistert und berichtet, wozu er Pointchamp in seiner Kanzlei nutzt: KVP, Abwesenheitsplanung, Stimmungs-Barometer und seine Boni, die Pointchamp übrigens per EStG 37a abrechnet – ein Novum im deutschen Markt.
Erst wenige Wochen ist das neue Jahr alt. Grund genug, um in erweiterter Runde das Jahressteuergesetz 2022 zu diskutieren. Welche Anpassungen gab es bei der Immobilienabschreibung? Wie sieht's aus mit der Grunderwerbsteuer im Rahmen des Optionsmodells nach § 1a KStG? Können Signing und Closing eigentlich jeweils GrESt auslösen? Mit dabei sind dieses Mal auch unsere lieben Kollegen und FGS-Partner Jan König, der mit uns über Veränderungen in der Immobilienbewertung spricht, sowie Umsatzsteuer-Experte Rainald Vobbe, der mit uns nicht nur das JStG und den Bereich Photovoltaik, sondern auch das große USt-Thema 2023 – nämlich die Entwicklungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft – beleuchtet. Darüber hinaus: Sperrfristverschärfungen bei § 6 Abs. 5 Satz 7 EstG und mehr – Welche Änderungen sind am Ende doch nicht gekommen? Und was steckt eigentlich hinter dem BAFA-Zuschuss INVEST für Business Angels? All das und mehr erfahrt ihr in der aktuellen TAXpod-Episode. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Steuern sparen für Selbständige? Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach $7g EStG ist kein Steuersparmodell um Steuern zu sparen, sondern hat einen Steuerstundungseffekt, der aber deine Liquidität als Selbständiger gefährden kann. Empfohlen wird er auf Steuerseminaren z.B. für Photovoltaikanlage (IAB bei PV) oder vom Steuerberater. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht einem Unternehmen die Vorverlagerung von Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes. Damit sinkt zwar im Jahr der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages die Steuerbelastung, erhöht sich allerdings entsprechend in späteren Jahren. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs kann es in der mehrjährigen Betrachtung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften oft keinen Steuervorteil geben.
Gekommen, um zu bleiben: Zum Auftakt der dritten Staffel begrüßt das Tax Quartett ganz herzlich Dr. Nadia Altenburg (Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Assoziierte Partnerin, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg) als weitere Gastgeberin. In dieser Folge sprechen die vier Gastgeber darüber, was das Internationale Steuerrecht 2022 beschäftigt hat und was für 2023 seinen Schatten vorauswirft: globale Mindestbesteuerung, ATAD 3, Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung, Hinzurechnungsbesteuerung, § 4k EStG, DEBRA, Registerfälle, verschärfte Dokumentationspflichten, Steueroasenabwehrgesetz…
TAXpod is back! In dieser ersten Episode nach dem TAXpod-Relaunch diskutieren Jens und Goetz anhand von praxisnahen Fällen eine Vielzahl von Entwicklungen im internationalen Steuerrecht des vergangenen Jahres. Darunter Registerfälle und die Änderungen des JStG 2022 in § 49 EStG, das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg von doppelansässigen Gesellschaften (BFH I R 43/18), Entwicklungen bei passiver Entstrickung (FG Köln 15 K 888/18 sowie FG Münster 13 K 559/19) und verschiedene Aspekte der Wegzugsteuer (u.a. BFH I R 30/19). Darüber hinaus widmen sich die beiden der Hinzurechnungsbesteuerung bei typischen PE-Fonds-Beteiligungen, No-PE Strukturen (BFH III R 35/20), Einzelaspekten der Mindestbesteuerung und zu guter Letzt einigen Ausführungen über finale Verluste (EuGH Rs. W, C-538/20). Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Das vom Bundestag am 19.05.2022 und vom Bundesrat am 10.06.2022 beschlossene Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält mit § 3 Nr. 11b EStG eine Neuregelung für einen steuerfreien Corona-Bonus. Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Eine Nutzung zu „eigenen Wohnzwecken“ liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung an ein Kind i.S.d. § 32 EStG unentgeltlich überlässt (vgl. Rz 22 f. im BMF-Schreiben vom 05.10.2000). Unklar ist dabei, ob und ggf. unter welchen Bedingungen auch die Überlassung an andere Personen unschädlich ist. Zu denken ist hier beispielsweise an Kinder, für die kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht oder an den getrennt lebenden Elternteil oder den ehemaligen Ehepartner.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.