Podcasts about estg

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Sei doch nicht besteuert!
#198: Auswandern ohne Steuerfalle: Wegzugsteuer, ETFs und Unternehmensanteile

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Jun 10, 2026 38:25 Transcription Available


Deutschland erlebt eine Rekord-Auswanderung: 2025 verließen rund 289.000 deutsche Staatsangehörige das Land. Doch wer auswandert, stößt schnell auf eine der teuersten Steuerfallen des deutschen Steuerrechts – die Wegzugsteuer. In dieser Podcast-Folge analysieren wir die steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Deutschland und die Gründe, weshalb immer mehr Unternehmer, Investoren und Fachkräfte Länder wie die Schweiz, Österreich, Spanien oder die Türkei als neue Heimat wählen. Dabei geht es um die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, die Möglichkeiten der Vermögensbildung sowie die Frage, welche Staaten aus steuerlicher Sicht tatsächlich attraktiv sind. Im Mittelpunkt steht die Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Bereits bei Beteiligungen von mehr als 1 % an einer Kapitalgesellschaft unterstellt das Gesetz beim Wegzug einen fiktiven Verkauf der Anteile zum Marktwert. Wir zeigen anhand eines Praxisbeispiels, wie Unternehmensanteile nach den §§ 202, 203 BewG bewertet werden und weshalb selbst ohne tatsächlichen Verkauf schnell Steuerforderungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich entstehen können. Außerdem erläutern wir, wann ein steuerlicher Wegzug überhaupt vorliegt und welche Besonderheiten bei Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und DBA-Staaten gelten. Daneben besprechen wir die Rückkehrregelung des § 6 Abs. 3 AStG, die unter bestimmten Voraussetzungen zum vollständigen Entfallen der Wegzugsteuer führen kann. Dabei gehen wir auf das BFH-Urteil vom 21.12.2022 – I R 55/19 ein, nach dem letztlich die tatsächliche Rückkehr entscheidend ist. Zudem erläutern wir die aktuellen Stundungsregelungen und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Wächtler vom 26.02.2019 – C-581/17. Außerdem zeigen wir, weshalb auch Einzelunternehmer von einer Wegzugsbesteuerung betroffen sein können. Im Fokus stehen die Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 EStG, die Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3a EStG sowie die Besteuerung immaterieller Wirtschaftsgüter. Dabei besprechen wir auch das BFH-Urteil vom 12.06.2019 zur steuerlichen Behandlung kommerzialisierbarer Namensrechte und die besonderen Risiken für Influencer und digitale Geschäftsmodelle. Abschließend stellen wir verschiedene Gestaltungsansätze zur Vermeidung der Wegzugsteuer vor, darunter Holdingstrukturen über eine GmbH & Co. KG, Familienstiftungen und Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die geplante Ausweitung der Wegzugbesteuerung auf Investmentfonds und ETFs und diskutieren, warum künftig selbst breit gestreute Fondsanlagen von den neuen Regelungen betroffen sein könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

Sei doch nicht besteuert!
#197: Jahressteuergesetz 2026: Organschaft, KI im Finanzamt, Forschungszulage und höhere Zinsen

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Jun 4, 2026 47:17 Transcription Available


Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

Sei doch nicht besteuert!
#195: Lamborghini, Ferrari & Porsche: Welche Luxusautos das Finanzamt akzeptiert

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later May 19, 2026 36:05 Transcription Available


Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari, Lamborghini oder Porsche steuerlich an – und wann wird der Wagen zum privaten Luxusproblem? In dieser Folge analysieren wir die aktuelle Rechtsprechung zu Supersportwagen als Firmenwagen und zeigen, welche steuerlichen Risiken Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbständige beachten müssen. Wir besprechen unter anderem die Entscheidungen des BFH und mehrerer Finanzgerichte zu Ferrari, Lamborghini, Bentley und anderen Luxusfahrzeugen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlasstem Repräsentationsaufwand und unangemessener privater Lebensführung nach § 4 Abs. 5 EStG. Außerdem erklären wir, wann die 1%-Methode greift, weshalb Fahrtenbücher regelmäßig scheitern und warum gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen kann. Zusätzlich schauen wir uns Gestaltungen aus der Praxis an: Vermietungsmodelle über das Privatvermögen, das Ehegattenvorschaltmodell sowie die umsatzsteuerlichen Vorteile und Risiken solcher Konstruktionen. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, welche Modelle tatsächlich funktionieren – und welche Social-Media-Steuersparmodelle schnell angreifbar werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

Immo Insights mit Torben und Martin
#231 - 300% Rendite in 10 Jahren: Wie Steuerabschreibung dein Investment rechnet | Michael Mertens

Immo Insights mit Torben und Martin

Play Episode Listen Later May 13, 2026 77:12


Michael Mertens kehrt mit einem klaren Argument zurück: Neubau rechnet sich, wenn man die Steuer als Hebel versteht. Im Mittelpunkt stehen die Sonderabschreibung nach §7b EStG, die degressive AfA von 5% und die KfW-Finanzierung QNG 40. Zusammen ermöglichen sie, bis zu 40% der Anschaffungskosten in den ersten vier Jahren steuerlich abzusetzen. Das hebt die tatsächliche Rendite weit über die nominale Bruttomietrendite hinaus.Michael erklärt, warum er Doppelhäuser Mehrfamilienhäusern vorzieht, wie er Grundstücke akquiriert (alte Bestandsbauten auf großen Grundstücken abreißen und neu bauen) und welche Rolle Holzbau und Generalunternehmer in seinem Ansatz spielen. Das Modell zielt auf verwaltungsarme Vermietung an Familien, die langfristig bleiben.Das konkrete Fallbeispiel aus Bad Segeberg macht die Strategie greifbar: 1,2 Millionen Euro Gesamtinvestment, 300 Quadratmeter Wohnfläche, 4% Bruttomietrendite auf den ersten Blick. Durch die steuerliche Optimierung, vor allem die 40% AfA in den ersten vier Jahren, entsteht über 10 Jahre eine Gesamtrendite von rund 300%. Michael rechnet das Schritt für Schritt durch.---

Sei doch nicht besteuert!
#191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Apr 23, 2026 39:31


Wie werden Aktiengewinne, Dividenden und ETFs in Deutschland tatsächlich besteuert – und wo liegen die größten Optimierungspotenziale? Diese Episode liefert einen kompakten Überblick über Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung und internationale Fallstricke, die Anleger kennen müssen. Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), unabhängig von der Haltedauer und einheitlich für Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) bleibt die einzige relevante Steuerfreigrenze, während Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Steuer wird in der Regel direkt von der Bank abgeführt, entfaltet Abgeltungswirkung und muss nur bei Sonderfällen (z. B. Auslandsdepots oder Günstigerprüfung) erklärt werden. Ein zentraler Punkt ist die Verlustverrechnung: Aktienverluste dürfen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ein Verfahren hierzu ist aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 2 BvL 3/21). Andere Kapitalverluste (z. B. aus Derivaten oder Fonds) sind flexibler nutzbar. Wichtig: Verlustbescheinigungen müssen bis zum 15.12. beantragt werden. Altbestände vor 2009 genießen Bestandsschutz – Gewinne bleiben nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei (§ 23 EStG a.F.). Fehlerhafte Anschaffungsdaten können jedoch zur Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % führen (§ 43a Abs. 2 EStG). Besonderheiten bestehen auch bei Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG), die steuerfrei zufließen, aber den Einstandskurs mindern. Internationale Investments bergen zusätzliche Risiken: Quellensteuern (z. B. 30 % in den USA, reduzierbar auf 15 % via W-8BEN) und aufwendige Rückerstattungsverfahren (z. B. Schweiz mit 35 %) können die Rendite erheblich beeinflussen. ETFs profitieren seit der Investmentsteuerreform 2018 von Teilfreistellungen (z. B. 30 % bei Aktienfonds), während gleichzeitig eine Körperschaftsteuer auf Fondsebene von 15 % anfällt (§ 6 InvStG). Weitere Themen sind die steuerliche Behandlung von Derivaten (Wegfall der 20.000 € Verlustgrenze), Kryptowährungen (§ 23 EStG, steuerfrei nach 1 Jahr, 1.000 € Freigrenze) und Gold. Ergänzend werden Gestaltungsmöglichkeiten wie NV-Bescheinigung, Kinderdepots und die Günstigerprüfung erläutert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

Enno Beckers Erben
#134 - So vermeiden Sie plötzlich hohe Steuerzahlungen - mit § 6b EStG

Enno Beckers Erben

Play Episode Listen Later Apr 18, 2026 31:23


Viele unerfahrene oder unberatene Unternehmer trifft es wie ein Blitz: der Moment, wenn die stillen Reserven aufgedeckt werden und es zu einer sehr hohen Steuernachzahlung kommt. Aber was sind stille Reserven? Und wie kann man die hohen Steuern verhindern? Die Antwort: § 6b EStG oder allgemein auch einfach "6b-Rücklage" genannt. Hier geht es zu den angesprochenen Folgen:#131 - Anlage EÜR - oder: Ist die einfache Buchhaltung wirklich einfach? https://podcast.enno-beckers-erben.de/2098610/episodes/18911347-131-anlage-eur-oder-ist-die-einfache-buchhaltung-wirklich-einfach#021 - Über Dubai direkt ins Gefängnis - mit Turan Erciyes https://podcast.enno-beckers-erben.de/2098610/episodes/14416234-021-uber-dubai-direkt-ins-gefangnis-mit-turan-erciyesSteuerberater gesucht?Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig.Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html

TAXpod
#26.2 Versprochen, geliefert? – Zwischenbilanz zur Steuergesetzgebung seit der Bundestagswahl 2025

TAXpod

Play Episode Listen Later Mar 21, 2026 25:13


Diese Episode widmen wir den gesetzgeberischen steuerlichen Aktivitäten seit der letzten Bundestagswahl. Wir erinnern uns: Damals war die Union mit dem Versprechen angetreten, der deutschen Wirtschaft einen Schub zu verpassen. Auch Steuererhöhungen sollte es – zumindest bis vor Kurzem – nicht geben. Erschreckenderweise hat es bis heute recht wenig Bewegung gegeben, sodass Jens im Verlauf der Aufzeichnung meint, dass das beste Gesetz wohl gewesen wäre, am Anfang der Legislaturperiode zu versprechen, mal fünf Jahre gar nichts zu machen. Vom angekündigten „Herbst der Reformen“ scheint wenig übrig geblieben zu sein… Das Standortförderungsgesetzt, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, enthält aus steuerrechtlicher Sicht nicht viel. Erwähnenswert ist die Anpassung im InvStG, wodurch Investmentfonds nach dem InvStG nun auch gewerblich tätig sein dürfen. Der Blick geht hierbei insbesondere in Richtung Förderung erneuerbarer Energien. Hilfreich ist zudem die Änderung bei § 6b Abs. 10 EstG, der so genannten Reinvestitionsklausel, mit der stille Reserven nun bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro auf neu angeschaffte Assets übertragen werden können. Im Januar 2026 beschloss das Kabinett dann größtenteils berufsrechtliche Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Materielle Regeln sind vereinzelt auch enthalten: Die Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer ab dem Erhebungszeitraum 2027 ist dort zu finden. Positiv hervorzuheben sind die Reform des GreStG mit der die Signing-Closing-Thematik nun nachvollziehbar geregelt worden ist. Zusätzlich sind noch die Anzeigefristen von 2 auf 4 Wochen verlängert worden. Wenig Gestaltungsanspruch hatte hingegen das JStG 2025. Die Meilensteine sind die Anhebung und Vereinheitlichung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die USt-Reduzierung auf 7% für Speisen in der Gastronomie. Mit einem gewissen Blick zurück auf den Investitionsbooster vom 1. Juli 2025 sieht man, dass dort nicht viel mehr als die degressive AfA (bis 30% p.a.) für bewegliche Wirtschaftsgüter enthalten ist sowie die Senkung der Körperschaftssteuer um jährlich 1% ab 2028 und anschließend in den folgenden fünf Jahren auf 10%. In Bezug auf die Diskussionsgrundlage zum § 15 AStG hatten wir bereits in einem separatem TAXpod berichtet. Mit Blick in die Zukunft hatte sich Jens bereits auf das neue Aktivrentengesetz gefreut, durch das Personen älter als 67 Jahre seit dem 1. Januar 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Leider gilt das jedoch nur für Angestellte, nicht aber für selbstständige Unternehmer oder auch Freiberufler. Und dann gab es Ende letzten Jahrs noch das Anpassungsgesetz zur Mindeststeuerreform mit dem ein paar Themen des Mindeststeuergesetzes angepasst worden sind. Unter anderem wurde der § 4j EstG (Lizenzschranke) gestrichen. Auch die Entwicklungen rund um den § 13 AStG sind hier sicherlich positiv hervorzuheben. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

Sei doch nicht besteuert!
#185: Wie du als Vermieter mit Immobilien Steuern sparst

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Mar 10, 2026 42:23


Wie lassen sich mit vermieteten Immobilien steuerliche Verluste erzeugen – und wann erkennt das Finanzamt sie an? In dieser Episode geht es um die zentralen steuerlichen Hebel bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: von Abschreibungen über Kaufpreisaufteilungen bis hin zu aktuellen BFH-Urteilen zur Nutzungsdauer von Gebäuden. Wir erklären, warum bei dauerhaft vermieteten Wohnimmobilien nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen wird und wie Verluste steuerlich mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Gleichzeitig zeigen wir, wie Investoren durch Gebäudeabschreibungen, Finanzierungskosten oder Erhaltungsaufwendungen auf dem Papier Verluste erzielen können, während der Immobilienwert langfristig steigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der aktuellen Rechtsprechung zur verkürzten Restnutzungsdauer von Gebäuden (BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23) und der Frage, welche Gutachten das Finanzamt anerkennen muss. Darüber hinaus behandeln wir die steuerlich relevante Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, einschließlich der aktuellen Rechtsprechung des BFH und mehrerer Finanzgerichte sowie der Möglichkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag. Auch typische Streitpunkte wie Toleranzgrenzen bei Abweichungen von Verkehrswerten werden erläutert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich Sanierungsmaßnahmen bei Immobilien: Wann Aufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind und wann sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nur über die Abschreibung berücksichtigt werden können. Zudem diskutieren wir aktuelle Entwicklungen bei energetischen Sanierungen, etwa im Zusammenhang mit der überarbeiteten IDW-Stellungnahme RS IFA 1 (2024) und der zunehmenden Bedeutung klimabezogener Modernisierungen. Die Folge bietet damit einen kompakten Überblick über aktuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsprechung rund um vermietete Immobilien – von Abschreibungsmöglichkeiten über Sanierungskosten bis hin zur steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

TAXpod
#26.1 Januar & Februar Briefing – 30 Min vom BFH

TAXpod

Play Episode Listen Later Mar 3, 2026 62:32


Wir widmen uns erneut den aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung der Monate Januar & Februar und beginnen in II R 19/24 mit der Frage, ob § 7 Abs. 8 ErbStG einen subjektiven Bereicherungswillen voraussetzt. Weiter geht's mit VIII R 14/23 und der Frage, ob der Zins aus einem Genussrecht, das einem AN gewährt wird, Lohn oder Kapitaleinkünfte darstellt. Ein vergleichbares Urteil, bei der ein GF diesmal als stiller Gesellschafter seines AG beteiligt wurde, findet sich in VIII R 13/23. Erneut um Arbeitslohn geht es in VI R 18/24 und die zu klärende Frage, ob eine Feier eines AG anlässlich der Verabschiedung eines AN Arbeitslohn darstellt. Im Block PersG streifen wir IV R15/22 und die Frage, ob eine Realteilung auch dann buchwertneutral erfolgen kann, wenn ein Realteiler eigene Anteile erhält. IV R 12/23 legt fest, wann Anteile eines Mitunternehmers an einer KapG dem Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind. IV R 20/23 regelt, wie ein Wirtschaftsgut, das "quoad sortem" in eine PersG eingebracht wurde, zu bilanzieren ist. Ebenfalls praxisrelevant ist IV R 14/23 zu § 15b EStG: Führen Verluste einer Gründungskommanditistin aus der Inanspruchnahme eines IAB zur Annahme eines Steuerstundungsmodells? In X R 20/22 schwenken kurz zu Stiftungen und insb. zu den Anforderungen, denen Spenden/Zuwendungen an eine Schweizer Stiftung genügen müssen. GrESt: In II R 32/22 hatte der BFH zu entscheiden, wann die Übernahme eines persönlichen Wohnungsrechts die Gegenleistung erhöht. In II R 20/23 hat der BFH noch einmal die strengen Anforderungen an die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen bestätigt. Umwandlungsrecht: Wir diskutieren in I R 9/23, ob sich die umwandlungssteuerliche Norm § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG (Besitzzeitanrechnung) auf das zeitpunktbezogene Beteiligungserfordernis des gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a Satz 1 auswirkt. Zuletzt besprechen wir in IV R 17/23 noch, wie teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Rahmen des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zu behandeln sind. Folge direkt herunterladen

Sei doch nicht besteuert!
#183: Lohnt es sich ein Haus zu bauen und zu vermieten? So hoch sind die Steuervorteile wirklich.

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Feb 23, 2026 37:00


Der Wohnungsneubau in Deutschland bricht ein: Für 2026 werden nur rund 215.000 neue Wohnungen erwartet – benötigt werden jedoch 400.000. Hohe Baukosten, langwierige Genehmigungen und geringe Renditen bremsen Investoren aus – trotz steuerlicher Förderinstrumente. Die Episode analysiert die aktuellen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten: die lineare AfA mit 3 % p. a. für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG mit 5 % vom jeweiligen Restwert (typischer Wechsel zur linearen AfA etwa ab Jahr 15) sowie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG mit bis zu 5 % jährlich in den ersten vier Jahren. Besonders relevant: Die Kumulation von degressiver AfA und Sonderabschreibung ist gesetzlich zulässig – dadurch können in den ersten vier Jahren bis zu 37 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig gelten enge Voraussetzungen wie Effizienzhaus-40-Standard, QNG-Siegel, Baukostenobergrenze von 5.200 €/m² und Förderdeckel von 4.000 €/m². Herstellung oder Anschaffung müssen zwischen dem 1.10.2023 und 30.9.2029 erfolgen. Neben steuerlichen Effekten werden Bürokratiekosten, das BMF-Schreiben vom 21.5.2025 (35 Seiten, 118 Randziffern), rückläufige Neubauzahlen (2024: −14,4 %) sowie politische Reformansätze wie Gebäudetyp E, KfW-Förderdarlehen bis 150.000 € zu rund 2 % Zins, Grunderwerbsteuer und Mietregulierung eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

Tax & Law Hörfunk
Steuern pur - Der Endgegner im Steuerrecht? § 4k EStG zwischen Theorie und Praxis

Tax & Law Hörfunk

Play Episode Listen Later Feb 18, 2026 68:38


§ 4k EStG – warum sorgt die deutsche Anti-Hybrid Regelung gerade jetzt für so viel Diskussionsstoff? Dr. Andreas Bolik, Steffen Höhl, Philipp Borchert und Isabell Klostermann sprechen über Ursprung, Zielsetzung und praktische Fallstricke der Regelung. Wann wird § 4k EStG in der Praxis relevant? Welche Rolle spielen US Inbound Strukturen, die Check-the-Box Election und importierte Besteuerungsinkongruenzen? Und was bedeutet das alles konkret für Steuerabteilungen, Berater und die Finanzverwaltung in der täglichen Arbeit und in der Betriebsprüfung? Eine Folge voller Praxisbeispiele, offener Fragen – und klarer Handlungsempfehlungen.

Fidas Lets talk
#74 Aktuelle Meldefristen Februar 2026

Fidas Lets talk

Play Episode Listen Later Feb 16, 2026 14:44


Unternehmerinnen und Unternehmer haben einige Pflichten und Fristen einzuhalten. Deshalb erhalten Sie hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Meldefristen im Februar 2026. Fidas Berater Jörg Atzlinger erklärt, welche Fristen und Regelungen bei Registrierkasse, dem Jahreslohnzettel und den Meldepflichten nach § 109a und § 109b EStG zu beachten sind.

Sei doch nicht besteuert!
#180: Mit Gold und Silber 2026 Steuern sparen

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Feb 3, 2026 46:53


Gold über 5.500 US-Dollar, Silber mit über 50 % Plus im Januar – und dann der abrupte Absturz Ende Januar 2026: Diese Episode ordnet die extreme Volatilität an den Edelmetallmärkten ein und erklärt, warum Rekordhochs, Zentralbankkäufe, geopolitische Risiken und Zinshoffnungen plötzlich in eine scharfe Korrektur mündeten. Im Fokus stehen dabei auch die Folgen der Fed-Personalie Kevin Warsh und ihre Bedeutung für Inflation, Zinsen und Edelmetalle. Darüber hinaus beleuchten wir systematisch die steuerliche Behandlung von Gold und Silber: Einkommensteuer nach § 23 EStG, die Ein-Jahres-Haltefrist bei physischem Gold und auslieferbaren Gold-ETCs, die Umsatzsteuerbefreiung für Anlagegold nach § 25c UStG sowie die volle Umsatzsteuerbelastung von Silber. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Kauf von Silber im Zollfreilager im Ausland, die Abschaffung der deutschen Umsatzsteuerlagerregelung ab 1.1.2026 inklusive Übergangsfrist bis 2029 und die Frage, wann gebrauchtes Silber durch Differenzbesteuerung wirtschaftlich interessant sein kann. Abschließend geht es um Edelmetalle im Unternehmenskontext: Gold und Silber als Sachbezug, aktuelle BFH- und FG-Rechtsprechung, Pauschalsteuer, Sozialversicherung sowie praxisnahe Rechenbeispiele bis hin zum Gold-Sparplan als steuerfreier Gehaltsbestandteil. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

Tax Quartett
Details des ausländischen Steuerrechts für die deutsche Rechtsanwendung

Tax Quartett

Play Episode Listen Later Jan 12, 2026 61:32


In der aktuellen Folge des Textquartetts begrüßen Dr. Eva Oertel, Dr. Matthias Hildebrandt und Dr. Florian Holle Professor Dr. Tibor Schober (Richter am FG Berlin-Brandenburg und Honorarprofessor an der HU Berlin) als Gast. Gemeinsam diskutieren sie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die im Internationalen Steuerrecht für erhebliche Irritationen gesorgt hat: die Zurückweisung einer BFH-Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 50d EStG wegen unzureichender Auseinandersetzung mit ausländischem Steuerrecht.

Sei doch nicht besteuert!
#176: Geschäftsessen mit Steuervorteil in 2026: Das ändert sich jetzt

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Jan 5, 2026 44:39


Was ist bei einem Geschäftsessen steuerlich absetzbar – und was führt direkt zum Verlust des Betriebsausgabenabzugs? In dieser Folge analysieren wir das neue BMF-Schreiben vom 19.11.2025 im Detail. Sie erfahren, welche formalen Anforderungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt sein müssen, welche Angaben zwingend auf dem Bewirtungsbeleg stehen müssen – und wie sich E-Rechnungen ab 2027 auf den Vorsteuerabzug auswirken. Wir klären, warum ein vager Anlass wie „Meeting“ nicht ausreicht, warum bei Mitarbeiterbewirtungen ab 2026 neue Einschränkungen bei der Pauschalierung gelten und wann Bewirtungskosten in der Wohnung steuerlich gar nicht mehr anerkannt werden. Außerdem: die Unterschiede zwischen Bewirtung, Aufmerksamkeit und VIP-Loge. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

Sei doch nicht besteuert!
#175: Diese Urteile aus 2025 sollte jeder kennen: Vom Lamborghini bis zur Diskothek – was der BFH entschied

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Dec 30, 2025 60:20


Welche steuerrechtlichen Entscheidungen prägten das Jahr 2025? Diese Episode liefert einen umfassenden Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20) erklärte den Solidaritätszuschlag (SolZ) trotz teilweiser Abschmelzung für verfassungsgemäß (§ 106 Abs. 1 Nr. 6 GG), da ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes bis mindestens 2030 fortbestehe. Ein Meilenstein für die Steuerabwehr ist die Entscheidung BVerfG, Beschl. v. 27.05.2025 – 2 BvR 172/24, in der die Ablehnung einer mündlichen Schadensersatzvereinbarung zwischen Schwestergesellschaften durch das FG als willkürlich eingestuft wurde (Rz. 49: „unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar“). In BFH, Urt. v. 09.05.2025 – IX R 4/23 wurde erstmals der steuerlich rückwirkende Wegfall der Geschäftsgrundlage bei der Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach fehlerhafter steuerlicher Beratung anerkannt. Ebenfalls praxisrelevant: die Entscheidung zur Kassenführung bei Bargeldbetrieben. Im dritten Rechtsgang stellte der BFH klar (Urt. v. 18.06.2025 – X R 19/21), dass eine Schätzung zulässig ist, jedoch genauere Methoden vorrangig gegenüber pauschalen Richtsätzen sind. Zweifel an der Verwendbarkeit der amtlichen Richtsatzsammlung wurden erneut bekräftigt (Rz. 137). Zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge urteilte der BFH (Urt. v. 16.01.2025 – III R 34/22), dass der Anscheinsbeweis nur mit substantiiertem Sachvortrag erschüttert werden kann; bloße Behauptungen reichen nicht. Dagegen erkannte der BFH im Fall eines Lamborghini (Urt. v. 22.10.2024 – VIII R 12/21) trotz unvollständigem Fahrtenbuch und Luxus-Privatfahrzeugen eine betriebliche Nutzung als möglich an, was den Umgang mit dem Anscheinsbeweis weiter differenziert. Die Folge beleuchtet außerdem anhängige Verfahren zur Erbschaftsteuerprivilegierung von Betriebsvermögen (BVerfG, 1 BvR 804/22), zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG; BVerfG, 2 BvL 3/21), zum steuerlichen Grundfreibetrag im Verhältnis zum Bürgergeld (BFH, III R 26/24) sowie zu Fragen des Aufteilungsgebots bei Hotelumsätzen (EuGH-Vorlagen: C-409/24 bis C-411/24). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

Orrick Podcasts
Making U.S. ESOPs Work for German Employees – A Practical Guide to Navigating Section 19a EStG in Cross-border Structures

Orrick Podcasts

Play Episode Listen Later Dec 17, 2025 14:43


Sei doch nicht besteuert!
#172: Steuern sparen zum Jahresende 2025: 10 Maßnahmen, die sich jetzt noch lohnen

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Dec 9, 2025 48:34


Zum Jahresende 2025 können mit gezielten Maßnahmen noch erhebliche Steuervorteile genutzt werden. Wer größere Ausgaben – etwa für Zahnbehandlungen, Pflege oder Sehhilfen – bis Jahresende bündelt, kann außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen (§ 33 EStG). Kapitalanleger sollten bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen (§ 43a Abs. 3 Satz 4 EStG) und den Sparerpauschbetrag von 1.000 €/2.000 € durch gezielte Verkäufe ausschöpfen (§ 20 Abs. 9 EStG). Arbeitnehmer profitieren durch vorgezogene Anschaffungen wie Laptop oder Fachliteratur, wenn sie über die Werbungskostenpauschale hinausgehen (§ 9a EStG). Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienste und Kinderbetreuungskosten bringen direkte Steuerersparnisse, sofern Zahlung und Rechnung noch 2025 erfolgen (§§ 35a, 10 EStG). Weitere Vorteile ergeben sich durch Heirat im Dezember (§ 26 EStG), einen rechtzeitigen Steuerklassenwechsel vor dem Elterngeldbezug (§ 2c BEEG) oder Vorauszahlungen bei der privaten Krankenversicherung (§ 10 EStG). Auch Vermieter sollten Erhaltungsaufwand noch 2025 durchführen und bei verbilligter Miete die 66 %-Grenze prüfen (§ 21 EStG). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

Sei doch nicht besteuert!
#170: Weihnachtsfeier: Steuerfalle oder Mitarbeitermotivation? Alles zur 110€-Grenze & Pauschalsteuer

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Nov 25, 2025 39:24


Weihnachtsfeiern im Unternehmen sind steuerlich komplex – wer die 110-Euro-Grenze falsch anwendet, riskiert Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten. Diese Episode erklärt, wann eine Weihnachtsfeier als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gilt, wie die steuerfreie Behandlung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG funktioniert und warum die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei Einladungen nur an Führungskräfte zulässig ist. Zusätzlich wird besprochen, was passiert, wenn Geschäftsfreunde teilnehmen oder der Alkoholkonsum überhandnimmt – inklusive der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2023 (Az. 6 K 6089/20). Auch die Frage nach dem Vorsteuerabzug (BFH, V R 16/21) und Gestaltungsmöglichkeiten wie Fortbildung oder Geschenke werden praxisnah beleuchtet. Perfekt für alle, die in Lohnbuchhaltung, Steuerberatung oder HR tätig sind. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

TAXpod
#25.15 Oktober Briefing – 30 Min vom BFH

TAXpod

Play Episode Listen Later Nov 11, 2025 34:10


In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen. Wir starten mit II R 30/22 und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit II R 31/22 und II R 56/22 führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil II R 12/21 klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In II R 22/21 entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird. In II R 18/23 beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. IV R 36/22 konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil III R 45/22 konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In II B 23/25 (AdV) bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing & Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“. Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

TAXpod
#25.14 August & September Briefing – 30 Min vom BFH

TAXpod

Play Episode Listen Later Oct 8, 2025 36:07


Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist. Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist. Weiter geht's mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

5 Steuertipps in 5 Minuten
#089 - Willkommen im Abschreibungsdschungel für Immobilien!

5 Steuertipps in 5 Minuten

Play Episode Listen Later Oct 7, 2025 7:28


Die Abschreibungsmöglichkeiten von Immobilien haben sich in den letzten zwei Jahren verschlimmbessert. Die Abschreibungen sind zwar tatsächlich besser geworden. Doch zu welchem Preis? Entbürokratisierung fängt für mich mit einer einfachen Gesetzgebung an. Und davon kann man hier wirklich nicht sprechen. RechtsgrundlagenLineare und degressive Abschreibung, § 7 Abs. 4 und 5a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.htmlSonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, § 7b EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7b.htmlErhöhte Abschreibung für Gebäude in Sanierungsgebieten, § 7h EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7h.htmlErhöhte Abschreibung bei Baudenkmalen, § 7i EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.htmlSteuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html

Criminal Compliance Podcast
Rechtsprechungsupdate: BGH zur Tatmehrheit bei Steuererklärungen

Criminal Compliance Podcast

Play Episode Listen Later Sep 5, 2025 7:07 Transcription Available


Zwei Erklärungen – Zwei Taten Der BGH hat mit Beschluss vom 30. April 2025 (1 StR 39/25) einen wesentlichen Bestandteil seiner bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei Steuererklärungen aufgegeben und die frühere Auffassung einer „Bewertungseinheit“ zwischen Feststellungserklärung (§§ 180, 181 AO) und Einkommensteuererklärung (§ 25 EStG, § 56 EStDV) verworfen. Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb der BGH trotz Bindungswirkung zwischen Feststellungs- und Einkommensteuerbescheiden Tatmehrheit annimmt. Dabei beleuchtet er die praktischen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die möglichen Probleme einer „doppelten“ Sanktionierung, offene Fragen bei der Strafzumessung, sowie Folgen für strafbefreiende Selbstanzeigen nach § 371 AO. Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 30. April 2025 – 1 StR 39/25: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=142150&pos=0&anz=1 Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 22. Januar 2018 – 1 StR 535/17, der erstmals eine Abkehr von der einheitlichen Betrachtungsweise einleitete: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a0576114a0601dac6912eb673ea6cad&nr=91713&anz=1&pos=0 Hier geht´s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr Hier geht´s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmer:innen“: https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Perspektive Ausland
RENTE IN THAILAND: Die Wahrheit über die Steuerfreiheit (Finanzamt bestätigt!)

Perspektive Ausland

Play Episode Listen Later Sep 4, 2025 11:13


⚠️ Schock-Nachricht für deutsche Rentner in Thailand? Ein Artikel der Wirtschaftswoche sorgt für massive Verunsicherung. Behauptet wird: Eine deutsche "Rückfallklausel" macht die Rente doch in Deutschland steuerpflichtig!Ist das jahrelang gelebte Modell der Steuerfreiheit jetzt geplatzt?In diesem Video klären wir den Mythos ein für alle Mal auf und zeigen dir, was wirklich gilt:

TAXpod
#25.11 Juni & Juli Briefing – 30 Min vom BFH

TAXpod

Play Episode Listen Later Aug 11, 2025 44:48


Zu Beginn der aktuellen Episode besprechen wir ausnahmsweise auch drei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 172/24 betrifft zunächst die formellen Aspekte des Fremdvergleichs. 1 BvR 1718/24 beschäftigt sich mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung des besonderen Steuerberater-Postfachs. In 2 BvL 15/14 geht es schließlich noch um die Frage, ob ein zulässiger Treaty Override in § 50d Abs. 10 EStG vorliegt. Sodann aber zum BFH und einigen spannenden Beschlüssen und Urteilen aus den Monaten Juni und Juli: In BFH I R 5/24 geht es primär zunächst um die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 4 EstG. Allerdings stellt der I. Senat auch Grundsätze dazu auf, wie dieser dogmatisch zu verstehen ist – leider mit recht großer Absolutheit, die ggf. nicht in allen Fällen sachgerecht ist. In BFH II B 13/25 (AdV) beschäftigt sich der BFH damit, wie sich § 1 Abs. 3 GrEStG beim zeitlichem Auseinanderfall von Signing und Closing – auch unter Berücksichtigung der Konstruktion von § 16 Abs. 4a GrEStG – verhält. BFH II B 43/24 (AdV) behandelt anschließend die Frage, ob disquotale Einlagen, die aber aufgrund eines disquotal strukturierten Gesellschaftsvertrags nur den Einleger wirtschaftlich begünstigen, zu Schenkungen an die anderen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 8 ErbStG führen. In BFH II R 34/22 geht es schließlich um die Übertragung begünstigter Einheiten, des Widerrufs dieser Übertragung und dem Behalt von Nutzungen beim temporären Erwerber. Zuletzt besprechen wir mit BFH IV R 40/22 und BFH IV R 9/23 noch die gewerbesteuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaften. Wie gewohnt gibt es zum Schluss von Christian Süß noch einen kurzen Überblick über besonders interessante mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

Sei doch nicht besteuert!
#152: Finanzamt vs. Influencer: So werden sie ertappt

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Jul 22, 2025 51:37


Immer mehr Influencerinnen und Influencer geraten ins Visier der Steuerfahndung – doch wie genau tricksen sie das Finanzamt aus? In dieser Folge beleuchten wir die häufigsten Methoden der Steuerhinterziehung in der Branche, darunter das Verschweigen von Einnahmen, die Nichtversteuerung von Sachleistungen wie Luxusreisen und PR-Samples oder der vermeintliche Wohnsitz in Dubai. Anhand aktueller Entwicklungen, wie der Prüfung von OnlyFans-Einnahmen durch bayerische Finanzämter, und rechtlicher Grundlagen wie § 37b EStG wird erklärt, wo die häufigsten Fehlerquellen liegen. Außerdem: Welche steuerlichen Fallstricke bei Brand Deals lauern, worauf Influencer bei der Steuererklärung achten müssen und wie sie sich rechtssicher aufstellen können. Pflichtwissen für alle, die online Geld verdienen – und für alle, die wissen wollen, wie der Staat gegen Steuertricks vorgeht. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV

TAXpod
#25.10 One Big Beautiful Bill Act – Tax aspects and implications for German taxpayers

TAXpod

Play Episode Listen Later Jul 11, 2025 53:07


In this TAXpod episode, we speak with Dirk Suringa, partner and Co-Head of Tax at renowned US law firm Covington in Washington D.C., about the tax implications of the One Big Beautiful Bill Act. The comprehensive US tax package brings far-reaching changes not only for American companies – German clients with US connections, both in inbound and outbound situations, are also affected. Together, we shed light on the key tax changes introduced by the law and discuss the practical implications for German companies – particularly with regard to cross-border structures. Particular focus is also on the now deleted Section 899, the so-called Revenge Tax, which was originally intended as a response to foreign “discriminatory” tax regimes – an issue of considerable relevance in connection with § 49 EStG in Germany and the “Register”-Cases. We also discuss the renaming and realignment of GILTI, which will now be known as Net CFC Tested Income (NCTI), and FDII, which is now called Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI). Both concepts have been revised not only in terms of language but also in terms of structure, with implications for deductibility, foreign tax credit, and the tax attractiveness of cross-border business models. An episode with a transatlantic focus, highly topical and practical – with one of the leading experts on international tax law in the US. Enjoy listening! Folge direkt herunterladen

Sei doch nicht besteuert!
#147: E-Auto Steuertrick: 30.000 Euro sparen und Ladestation steuerfrei dazu

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Jun 17, 2025 34:11


Die 75%-Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG bei E-Fahrzeugen birgt enormes Gestaltungspotenzial – ein 100.000 Euro teures E-Auto das überwiegend privat gefahren wird, kann einen Steuervorteil von über 30.000 Euro ermöglichen. Besonders interessant ist das wenn das Unternehmen abschließend steuergunstig verkauft oder aufgegeben wird. Gleichzeitig bieten Arbeitgeber-Förderungen bei Ladevorrichtungen interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die Episode beleuchtet drei Fördermodelle: Überlassung nach § 3 Nr. 46 EStG bleibt vollständig steuer- und beitragsfrei, wenn das zusätzlich z laufenden Gehalt erfolgt nach § 8 Abs. 4 EStG. Eine 1.000 Euro Wallbox kann somit komplett steuerfrei überlassen werden. Bei der Übereignung entsteht ein Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG, bewertet mit 96% des Endpreises abzüglich Zuzahlungen. Zuschüsse können individuell versteuert oder pauschaliert werden. Besonders vorteilhaft ist die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG mit 25% Lohnsteuer ohne Sozialabgaben. Parallel droht durch Section 899 aus dem US-“One Big Beautiful Bill” ab Juli 2025 eine zusätzliche Quellensteuer von bis zu 20% auf Dividenden und Zinsen für deutsche Investoren. Bei 1.000 Euro Dividende verbleiben statt 750 Euro nur noch 550 Euro netto. Unternehmen mit US-Bezu sowie Anleger mit US-Aktien und US-ETF wären betroffen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

Für erfolgreiche Führungskräfte
542 Betriebliche Altersvorsorge nach §3 EStG

Für erfolgreiche Führungskräfte

Play Episode Listen Later Jun 16, 2025 43:56


Betriebliche Altersvorsorge: Chancen, Risiken und strategische Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer. In dieser Podcast-Episode spreche ich mit Sven Stopka, einem ausgewiesenen Experten für betriebliche Altersvorsorge (bAV). Gemeinsam beleuchten wir zentrale Herausforderungen und weitverbreitete Missverständnisse, die im Zusammenhang mit der Implementierung betrieblicher Vorsorgelösungen auftreten – sowohl aus Sicht der Geschäftsführung als auch aus Perspektive der Mitarbeitenden. Das Gespräch... ----------------------------------------------------------- Lesen Sie den kompletten Beitrag: 542 Betriebliche Altersvorsorge nach §3 EStG ----------------------------------------------------------- Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in der Datenschutzerklärung.

TAXpod
#25.8 April & Mai Briefing – 30 Min vom BFH

TAXpod

Play Episode Listen Later Jun 13, 2025 50:48


Wir starten mit IX R 32/23 und der Frage, ob die Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG auch dann greift, wenn die Betriebsstätte nur einem zu 30% an einer Personengesellschaft beteiligten Mitunternehmer vermittelt wird. Sodann streifen wir VIII R 32/21 zur Verzinsung von unionsrechtswidrig erhobener Quellensteuer und daraus resultierenden Erstattungsansprüchen beim BZSt. Anschließend beschäftigen wir uns mit zwei Urteilen, die jeweils den Betriebsstättenbegriff konturieren, nämlich I R 39/21 und I R 47/21. Mit I R 45/22 reißen wir an, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 5 AStG zur Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus in erster Schicht steht. Im AdV Beschluss II B 54/24 bestätigt der BFH (vorläufig), dass die Nachbehaltensfristen in §§ 5, 6 GrEStG durch die Reform 2021 nicht von 5 auf 10 Jahre verlängert wurden. Im Urteil III R 14/23 entscheidet der BFH, dass viele Verkäufe nach 6 Jahren Haltedauer nicht zwingend zum gewerblichen Grundstückshandel führen und erläutert, wann ausnahmsweise auch die persönliche Motivlage des Steuerpflichtigen relevant sein kann. II R 50/22 zeigt anhand einer typischen Liechtensteiner Stiftungsstruktur, welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen betroffen sein können. In I R 19/21 beweist der BFH, dass die Volltransparenz vermögensverwaltender Personengesellschaften von ihm ernst genommen wird. IX R 14/24 beschäftigt sich erneut mit der bedeutsamen Frage, wem Erträge aus Nießbrauchsrechten bei Geschäftsanteilen zuzurechnen sind. In IV R 21/22 geht es um die Probleme bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei einer unterjährigen Veräußerung von Mitunternehmerschaften. Schließlich klärt VIII B 33/24, ob der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch den 100% Gesellschafter eine vGA darstellen kann. Zum Abschluss folgt wie gwohnt noch ein Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus den vergangenen zwei Monaten. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

Tax & Law Hörfunk
Die Zinsschranke entschlüsselt

Tax & Law Hörfunk

Play Episode Listen Later May 22, 2025 60:03


Eine Folge für Feinschmecker des Steuerrechts, die die Komplexität nicht scheuen! Es geht um die Zinsschranke, die seit 2008 den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen limitiert. Dr. Andreas Bolik und Steffen Höhl beleuchten die jüngsten Gesetzesänderungen bei der Zinsschranke, die den sachlichen Anwendungsbereich und die Ausnahmen wie die Freigrenze von 3 Millionen Euro, die Stand-alone-Klausel und den Eigenkapital-Escape verschärfen und analysieren insbesondere das finale BMF-Anwendungsschreiben, welches Ende März 2025 veröffentlicht wurde. Beide diskutieren, wie Unternehmen sich strategisch auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können, welche proaktive Steuerplanung erforderlich ist und wo zukünftig bei bevorstehenden Betriebsprüfungen der Schuh drücken könnte. Es lohnt sich sehr, ein Detailverständnis zu entwickeln, da die Zinsschranke nicht zuletzt durch den Zinsanstieg der letzten Jahre enorm an Bedeutung zugelegt hat. Weiterführende Informationen: Finales Anwendungsschreiben zur Zinsschranke | EY - Deutschland EY-Stellungnahme zum Entwurf des überarbeiteten Anwendungsschreibens zur Zinsschranke | EY - Deutschland

Sei doch nicht besteuert!
#143: Kapitalerträge clever versteuern: Tipps für Aktien, ETFs, Krypto & Gold

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later May 22, 2025 65:23


Wie lassen sich Kapitalerträge aus Aktien, Fonds, Kryptowährungen und Gold steuerlich optimal gestalten? Diese Episode beleuchtet die wichtigsten Steuerregelungen für Privatanleger – klar, verständlich und mit vielen konkreten Zahlen und Beispielen. Wir erklären, wie die Abgeltungsteuer funktioniert, was beim Freistellungsauftrag, bei alten Aktienbeständen (vor 2009) und bei Quellensteuer aus dem Ausland zu beachten ist. Ebenso gehen wir auf Fonds und ETFs, die Vorabpauschale, Kinderdepots und Verlustverrechnungen ein. Besonderes Augenmerk liegt auf den Änderungen durch das neue BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, z. B. zur Zurechnung von Nießbrauch-Einkünften und zur Verlustklassifizierung bei wertlosem Aktienverfall. Auch Trading-GmbHs, Kryptowährungen (§ 23 EStG) und steuerfreier Goldverkauf nach Haltefrist werden behandelt. Ein Muss für alle, die steuerlich das Beste aus ihrer Geldanlage machen möchten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

Sei doch nicht besteuert!
#141: Mitarbeiterbeteiligung 2025: Steuerliche Chancen & Risiken einfach erklärt

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later May 6, 2025 40:13


Mitarbeiterbeteiligungen gelten als modernes Mittel zur Mitarbeiterbindung und Vermögensbildung – doch steuerlich sind sie komplex. In dieser Episode zeigen wir, welche Modelle es gibt, wie sich Dry Income vermeiden lässt und welche steuerlichen Fallstricke Arbeitgeber und Mitarbeitende kennen müssen. Von echten Beteiligungen über virtuelle Modelle bis zu § 19a und § 3 Nr. 39 EStG – wir beleuchten, was steuerlich als Arbeitslohn gilt und wann Kapitaleinkünfte vorliegen. Auch das neue BFH-Urteil vom 20.11.2024 (VI R 21/22) bringt wichtige Klarheit zur Abgrenzung von Schenkung und Lohn. Abgerundet wird die Folge mit Tipps zur Gestaltung und Praxisbeispielen aus dem Unternehmensalltag. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

Sei doch nicht besteuert!
#139: Einkommensteuererklärung 2024 – Was ist neu und worauf man achten muss

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Apr 23, 2025 55:17


Was musst du 2024 bei deiner Steuererklärung unbedingt beachten – und was ist neu? In dieser Folge geben wir einen kompakten Überblick über alle wichtigen Änderungen bei der Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag steigt auf 11.784 €, die Sonderabschreibung nach § 7g EStG wurde auf 40 % angehoben, und die degressive AfA ist zurück. Neu ist auch, dass der Kirchenaustritt direkt in der Erklärung angegeben werden kann und die Wirtschafts-Identifikationsnummer in mehreren Anlagen verpflichtend wird – wenn sie bereits vergeben wurde. Wir sprechen über Fristen für beratene und nicht beratene Personen, neue Regeln zu Kapitalerträgen, Kryptowerten und Verlustverrechnungen sowie über das, was das Finanzamt wirklich noch an Belegen sehen will. Wer vorbereitet ist, kann hier nicht nur Ärger, sondern auch bares Geld sparen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

TAXpod
#25.5 März Briefing – 30 Min vom BFH

TAXpod

Play Episode Listen Later Apr 7, 2025 42:59


Weiter geht's mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind. Wir starten mit BFH II R 15/22 und der Frage, ob bzw. wann Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in BFH I R 16/20 den Abzug ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter § 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in BFH I R 3/21 nur kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In VI R 33/21 geht es sodann um die Besteuerung von Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland erfolgte. IV R 26/22 beschäftigt sich schließlich noch mit dem nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von Steuerstundungsmodellen. Zuletzt bietet Christian Süß erneut einen kurzen Überblick über wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen Monat März. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

Sei doch nicht besteuert!
#132: Ehescheidung - so viel Steuern zahlt man bei einer Scheidung

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Mar 5, 2025 34:23


Scheidung betrifft nicht nur das Privatleben, sondern hat auch erhebliche steuerliche und finanzielle Konsequenzen. 2023 wurden rund 129.000 Ehen geschieden – so wenige wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Doch was bedeutet eine Trennung für die Steuererklärung, den Unterhalt oder gemeinsame Immobilien? In dieser Folge gehen wir auf die wichtigsten steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung ein: - Steuerliche Veranlagung nach der Trennung: Wann besteht noch ein Wahlrecht zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung? Was passiert, wenn ein Ehepartner die Zusammenveranlagung verweigert? - Unterhaltszahlungen und Steuer: Welche Abzugsmöglichkeiten gibt es nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG, und wann ist die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich? - Scheidungskosten: Warum Prozesskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können und welche Ausnahmen es gibt. - Kindergeld und Steuerfreibeträge: Wer bekommt das Kindergeld nach der Trennung, und wie wirkt sich das auf die Einkommensteuer aus? - Immobilien und Zugewinnausgleich: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Wann wird ein Verkauf steuerpflichtig? - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Welche Bedingungen gelten, und warum kann eine neue Partnerschaft steuerliche Nachteile bringen? - Krankenversicherung nach der Scheidung: Was geschieht mit der Familienversicherung, und wann ist eine freiwillige Weiterversicherung möglich? - Versorgungsausgleich und Rentenansprüche: Wie wirkt sich die Scheidung auf zukünftige Rentenzahlungen aus? Wir klären alle relevanten steuerlichen und finanziellen Fragen, damit Sie nach einer Trennung keine unangenehmen Überraschungen erleben. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

Sei doch nicht besteuert!
#129: Fitnessstudio & Sport steuerlich absetzen: Was geht und was nicht?

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Feb 12, 2025 34:24


Sportliche Aktivitäten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein – doch nicht jede Ausgabe lässt sich absetzen. In dieser Podcast-Folge klären wir, welche steuerlichen Regeln für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportvereine und betriebliche Gesundheitsförderung gelten. Erfahren Sie: - Warum Mitgliedsbeiträge an Sportvereine nicht als Spende abziehbar sind (§ 10b Abs. 1 Satz 7 EStG). - Ob Fitnessstudio-Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden und warum das BFH-Urteil vom 21.11.2024 – VI R 1/23 den steuerlichen Abzug meist ausschließt. - Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse es für Sportangebote gibt und wann die 600-Euro-Freigrenze nach § 3 Nr. 34 EStG gilt. - Warum Firmenfitness-Angebote oft steuerpflichtiger Arbeitslohn sind und die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. - Ob Fitnessstudios Umsatzsteuer zahlen müssen und wann der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG für Saunen oder Heilbäder gilt. - Welche Urteile zur Steuerpflicht von betrieblichen Sportanlagen, Firmenläufen oder Golfclub-Mitgliedschaften existieren und welche steuerlichen Fallstricke drohen (z. B. BFH-Urteil vom 21.03.2013, BStBl II S. 700 zur steuerpflichtigen Übernahme von Golfclub-Beiträgen). Zum Abschluss werfen wir einen Blick darauf, welche steuerlichen Vorteile Unternehmen für ihre Mitarbeiter schaffen können – und warum es oft komplizierter ist, als es auf den ersten Blick scheint. Egal ob Fitnesstudio-Mitgliedschaft, betriebliche Gesundheitsförderung oder Firmenläufe – wir zeigen, worauf Sie achten müssen, um steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

TAXpod
#25.3 Der neue UmwStE

TAXpod

Play Episode Listen Later Feb 7, 2025 75:11


Zugegeben – unsere neue TAXpod-Episode ist (erneut) etwas länger ausgefallen. Dafür ist sie umso hörenswerter und vor allem äußerst instruktiv. Denn gemeinsam mit Ingo Stangl, einem der profundesten Kenner des Umwandlungssteuergesetzes, besprechen wir die Neuerungen des neuen Umwandlungssteuerentwurfs vom 2.1.2025, der den alten Erlass vom 11.11.2011 ersetzt. Die relevantesten Änderungen betreffen hierbei die Vergleichbarkeitsprüfung bei Auslandsumwandlungen (i.d.R. im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung), die Behandlung von stillen Lasten bei Umwandlungen, die nicht zum Buchwert erfolgen (§ 4f EStG), verschiedene Aspekte zur Spaltung (Teilbetriebserfordernis, Beurteilungszeitpunkt, Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Nachspaltungssperren), Neuigkeiten im Zusammenhang mit § 20 UmwStG und § 22 UmwStG sowie Anpassungen bei den Randziffern zur Organschaft. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

Für erfolgreiche Führungskräfte
525A Steuern sparen mit §3 EStG

Für erfolgreiche Führungskräfte

Play Episode Listen Later Feb 6, 2025 21:49


In dieser Episode befassen wir uns mit dem zweiten Teil zum Einkommenssteuergesetz, konkret mit dem Paragraf 3. Nachdem wir im ersten Teil bereits einige wichtige Absätze besprochen haben, widmen wir uns nun den letzten elf Absätzen, die es in sich haben. Am Anfang gehen wir auf die Regelungen hinsichtlich der betrieblichen Fahrräder ein. Der Absatz... ----------------------------------------------------------- Lesen Sie den kompletten Beitrag: 525A Steuern sparen mit §3 EStG ----------------------------------------------------------- Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Steueraffe
# 257 Achtung, Mitteilungspflicht!

Steueraffe

Play Episode Listen Later Feb 6, 2025 9:00


Honorarzahlungen für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen in bestimmten Fällen elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden – aber für wen gilt diese Verpflichtung eigentlich? Wir beleuchten, welche Leistungen und Daten übermittelt werden müssen und welche Fristen für die Mitteilungspflichten nach §§ 109a und 109b EStG gelten. Was ihr in dieser Folge zu hören bekommt ... … eine kompakte Übersicht zu den Mitteilungspflichten für Unternehmer und Körperschaften, den relevanten Fristen und den möglichen Konsequenzen bei Versäumnissen. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Dominik Kinzer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (http://www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.

Sei doch nicht besteuert!
#128: Immobilien sanieren oder abreißen? Das lohnt sich steuerlich (nicht)

Sei doch nicht besteuert!

Play Episode Listen Later Feb 5, 2025 32:17


Wer eine Immobilie saniert und vermietet, muss genau zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten unterscheiden. In dieser Podcast-Folge erklären wir, welche Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar sind und welche nur über die Abschreibung geltend gemacht werden können. Erfahren Sie: - Wann Reparaturen sofort abzugsfähig sind und wann sie als Herstellungskosten abgeschrieben werden müssen. - Welche Kriterien für eine „wesentliche Verbesserung“ gelten und warum eine neue Heizung oder Fenster unter Umständen steuerlich nachteilig sein können. - Wie Sie anschaffungsnahe Aufwendungen vermeiden und warum das Finanzamt Sanierungen kurz nach dem Kauf besonders genau prüft (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Der BFH (Beschluss vom 28.04.2020 – IX B 121/19) hat zu den anschaffungsnahen Aufwendungen geurteilt, dass diese Einschränkung nur dann berücksichtigt werden, muss wenn sie nach der Anschaffung entstehen. - Welche steuerlichen Folgen der Abriss und Neubau einer Immobilie hat und warum das FG Köln (Urteil vom 12.09.2024 – 1 K 2206/21) eine steuerliche Förderung versagt hat. Der BFH (BFH IX R 24/24) muss nun abschließend darüber entscheiden, ob beim Abriss und anschließendem Neubau eines Gebäudes die höhere Abschreibung für Neubauten zur Anwendung kommen kann. - Welche Beweislastregeln in der Praxis gelten und warum das Finanzamt bei fehlender Dokumentation von einer Standardverbesserung ausgehen darf. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

Kanzlei WBS
Steuertipp: Kind als "Säugetier" absetzen! Ob dieser Trick klappt?| Anwalt Christian Solmecke

Kanzlei WBS

Play Episode Listen Later Jul 22, 2024 6:41


Bist auch du vom Twitter/X-Datenleck betroffen? Jetzt checken und nicht Deine Chance auf Schadensersatz verlieren: https://wbs.law/twitter-check (WERBUNG) Steuern sind für die meisten ein leidiges Thema. Doch am Ende bringt auch alles Meckern nicht, wir müssen alle unseren Beitrag leisten. Trotzdem gibt es immer wieder die, die auf kreative Art und Weise versuchen, die Steuern zu senken oder zu umgehen. So auch eine Frau, die ihre Kinder als Mittel einsetzte, um noch mehr Steuern zu sparen. Und zwar indem sie die Aufzucht von Säugetieren von der Steuer absetzen wollte. Haben wir es hier mit einer Pionierin der Steuerfreiheiten oder doch eher mit einem kläglichen Versuch zu tun? Bleibt dran, wir klären auf. Eingeblendeter Beitrag zu Steuertipps: https://www.finanztip.de/kinderfreibetrag/#:~:text=Pro%20Kind%20und%20Elternteil%20betrug,er%20pro%20Elternteil%201.320%20Euro. Überschrift der Augsburger Allgemeine: https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Schwindel-aufgeflogen-Mutter-wollte-Kinder-als-Saeugetiere-von-der-Steuer-absetzen-id3109406.html § 32 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html § 33 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unserem erfolgreichen Instagram- und TikTok-Kanal recht2go räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Mit recht2go bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥ https://wbs.law/soundcloud ➥ https://wbs.law/apple ▬Unser Zweitkanal▬ Unseren weiteren YouTube-Kanal „WBS – Die Experten“ kennst du, oder

WAIT! with Dani and Lauren
17 TAURUS SZN

WAIT! with Dani and Lauren

Play Episode Listen Later May 24, 2024 46:00


In this part of the conversation, Dan and Lauren discuss various topics, including Gunna's album, Billie Eilish's new music, and Lana Del Rey's collaborations. They also talk about Taurus season and some of the qualities associated with the Taurus zodiac sign. In this part of the conversation, Lauren and Dan discuss various traits and characteristics of Taurus individuals. They mention traits such as being lazy, all-or-nothing, and loving comfort and luxury. They also talk about Taurus artists, including K Camp, Busta Rhymes, Yo Gotti, ESTG, and Big X the Plug. Lauren shares her love for EST Gee and her DMs to him, while Dan mentions her admiration for Big X tha Plug. They also briefly mention Giorgio Siwa. In this conversation, Lauren and Dan discuss various celebrities who are Taurus, including JoJo Siwa, Kelly Clarkson, Adele, and more. They also touch on other topics such as TikTok trends, favorite songs, and their upcoming plans. The conversation is light-hearted and filled with humor.