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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter machen Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen. Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen. 1. Arbeitnehmerpauschale Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare einzutragen. 2. Entfernungspauschale Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Kosten. 3. Homeoffice-Pauschale Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden. 4. Kontoführungspauschale Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bieten vielen Steuerpflichtigen die einzige Möglichkeit, Steuern zu gestalten. Steuergestaltung heißt, man kann richtig viel Steuern sparen, wenn man die richtigen Entscheidungen trifft.Eine wichtige Entscheidung ist die Miethöhe, insbesondere wenn man eine Wohnung an nahe Angehörige, zum Beispiel an die eigenen Kinder vermietet. Es geht heute um die verbilligte Vermietung, welche Folgen das hat und wie man es richtig gestaltet. Das alles beantworten wir in dieser Podcast-Folge. Steuerberater gesucht? Von der Lohn- und Finanzbuchhaltung, über den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bis hin zur Steuerberatung: Bei uns werden ausschließlich Steuerberater*innen tätig. Lernen Sie uns kennen und machen Sie künftig keine Kompromisse mehr: https://kanzlei-pfalz.de/index.html
Die große Reform der Grunderwerbsteuer ist bisher ausgeblieben; stattdessenn haben wir im letzten Jahr eine Vielzahl kleinerer und größerer gesetzlicher Anpassungsmaßnahmen gesehen, die vieles klären, aber auch Fragen offenlassen. Mit dem ausgewiesenen Grunderwerbsteuer-Spezialisten Michael Joisten diskutieren wir in dieser TAXpod-Episode die großen und kleinen Entwicklungen, die das Grunderwerbsteuerrecht im letzten Jahr genommen hat. Wir beleuchten den aktuellen Stand der umfangreichen Reformformvorhaben und die gesetzlichen Anpassungen zur Zurechnung von Immobilien sowie die Auswirkungen des MoPeG auf die Nachbehaltensfristen. Darüber hinaus werden Entscheidungen insbesondere im Zusammenhang mit § 6a GrEStG vorgestellt. Beachtenswert ist z.B. das FG Sachsen, nach dem § 6a GrEStG in Hinblick auf Art. 24 OECD-MA und vergleichbare Klauseln der einzelnen DBA auch auf Drittstaatenfälle anwendbar ist und überdies auch auf „Einbringungen zur Neugründung“ Anwendung findet. Andere Finanzgerichte wie das Finanzgericht Nürnberg (4 K 990/22) zeigen sich dabei weniger günstig für den Steuerpflichtigen. Beachtenswert auch ein AdV Verfahren des FG Düsseldorf (11 V 1325/24 A (GE)), nach dem die laufenden 5-Jahres-Fristen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 trotz § 23 GrEStG nicht verlängert worden sind. Die ganz große Frage stellt das FG München (4 K 1671/20), indem es aufwirft, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer bei bestimmten Umwandlungen vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrssteuerrichtlinie überhaupt zulässigerweise erfolgt. Ein profunder Kenner des EU-Rechts, Thomas Sendke, den wir spontan hinzugeschaltet haben, ordnet die Rechtsgrundsätze für uns ein. Und zuletzt berichtet Michael Joisten aus der Praxis über das Risiko erheblicher Säumniszuschläge, sowie über die Anforderungen und vor allem die überragende Bedeutung ordnungsgemäßer Grunderwerbsteueranzeigen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Der Jahreswechsel rückt näher und jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich um die Optimierung der Steuerlast Gedanken zu machen. In unseren Steuertipps haben wir die unterschiedlichen Möglichkeiten für Unternehmer, Arbeitgeber und alle Steuerpflichtigen zusammengefasst. **Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt …** … sind nützliche Tipps für Unternehmer rund um sinnvolle Investitionen und Maßnahmen vor dem Jahresende. Zu Gast im Steueraffen Studio ist unser Experte Michael Gailberger von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (http://www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr [hier](http://www.steueraffe.at).
Hundertausende von Steuerpflichtigen füllen im Aargau jedes Jahr ihre Steuererklärungen mit Easytax aus. Aber das Programm ist in die Jahre gekommen. Optisch wirkt es verstaubt und man muss es immer herunterladen. Mit einer neuen Lösung soll man ab 2026 die Steuererklärung online ausfüllen können. Weiter in der Sendung: * Schöftland: Jetzt steht der Termin fest für die Abstimmung über die Hegmatte. Es ist der 25. November. Das hat der Gemeinderat bekannt gegeben. Die Hegmatte soll zur Schutzzone werden, auf der nichts gebaut werden kann und darf. * Aargau: Viele Kirchgemeinden, egal ob reformiert oder katholisch, haben zu viele Gebäude, denn ihre Mitglieder werden weniger. Was tun mit all den Immobilien, die zum Teil grossen Renovationsbedarf haben? Eine Fachstelle der Reformierten Landesstelle Aargau gibt Ratschläge. * Fussball: Im Aargau fand ein Trainingskurs grossen Anklang. Das Besondere daran: Nur Frauen durften teilnehmen. Sie sollen in Zukunft Fussballclubs coachen.
Erst vor wenigen Jahren wurde die Grundsteuer nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umfassend reformiert. Doch noch bevor die Steuerzahler ab dem Jahr 2025 erstmals die neue Grundsteuer bezahlen sollen, grätscht der Bundesfinanzhof dazwischen. In zwei brandaktuellen Entscheidungen gewähren die obersten Finanzrichter einstweiligen Rechtsschutz. Jonas Schneider, Spezialist für Immobilienbesteuerung bei EY, analysiert im Gespräch mit Roland Nonnenmacher, was die BFH-Entscheidungen für die Steuerpflichtigen bedeuten.
UNBEDINGT BEACHTEN: Die Informationen in dieser Folge sind mit Vorsicht zu genießen und bedürfen der Klarstellung durch die thailändischen Behörden. Bevor du irgendwelche Schritte unternimmst, wie z.B. Thailand zu verlassen, solltest du dich mit deinem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten. Ausländern in Thailand, darunter vielen Rentnern und Pensionären, droht der nächste Schlag in die Magengrube seitens der thailändischen Steuerbehörde. Kulaya Tantitemit, Leiterin des Revenue Departments, gab auf einer Pressekonferenz Anfang Juni 2024 bekannt, dass man in Zukunft das weltweite Einkommen der Steuerpflichtigen besteuern wolle, unabhängig davon, ob dieses nach Thailand überwiesen (“remitted”) wurde. Noch gibt es keine offizielle schriftliche Stellungnahme zu dieser Änderung in der Steuergesetzgebung. Auch wir haben diese Info nur aus verschiedenen Medienberichten. Sollte dieses Vorhaben aber tatsächlich so umgesetzt werden, wäre dies eine krasse Abkehr der erst Anfang 2024 eingeführten, aktuellen Regelung zur Behandlung von Auslandseinkünften, wobei nur jene Auslandseinkünfte in Thailand von dort unbeschränkt Steuerpflichtigen zu versteuern sind, die nach Thailand überwiesen wurden. Thailand wäre damit steuerlich tatsächlich für die meisten Ausländer nicht mehr attraktiv und man sollte sich nach alternativen Wohnsitzländern umschauen. Einige Medienberichte sprechen sogar davon, dass diese Änderung rückwirkend zum 01.01.2024 eingeführt werden soll. Andere nennen das Jahr 2025. Unter der Annahme, dass das thailändische Parlament die Änderung beschließen müsste, scheint selbst 2025 ambitioniert zu sein. Allerdings sprechen einige Artikel davon, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig ist, sondern die bestehenden Gesetze lediglich neu interpretiert werden, was durch die Steuerbehörde im Alleingang erfolgen kann.
In dieser Episode des Podcasts „Sei doch nicht besteuert“ beleuchten wir die neuesten steuerrechtlichen Änderungen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 sowie die geplanten Steuerentlastungen durch Bundesfinanzminister Christian Lindner. Ein zentrales Thema dieser Folge ist die Einführung der Wohngemeinnützigkeit in § 52 der Abgabenordnung (AO). Diese Regelung sieht steuerliche Begünstigungen für Vermieter vor, die dauerhaft Wohnraum zu günstigen Preisen anbieten. Dabei geht es insbesondere um die vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen. Die Wohngemeinnützigkeit soll durch eine Erweiterung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in der AO erreicht werden. Demnach dürfen die Bezüge der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses nicht höher sein als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe, bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Sechsfache. Die Miete muss dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen und darf lediglich die tatsächlichen Aufwendungen decken. Gemeinnützige Vermieter sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, was einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt. Wirtschaftlich betrachtet erwartet die Bundesregierung, dass etwa 100 Vereine, Stiftungen oder Unternehmen die neuen Möglichkeiten nutzen werden. Allerdings bleibt unklar, wie viele neue Wohnungen dadurch tatsächlich entstehen und welche Auswirkungen dies auf die Steuereinnahmen haben wird. Kritische Stimmen aus der Wirtschaft weisen auf hohe Baukosten hin, die die Schaffung neuer, günstig vermieteter Wohnungen erschweren könnten. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass in Österreich etwa 40 % der Mietwohnungen gefördert sind. Dort verzichtet der Staat auf Gewinnsteuern, was im Gegenzug zu regulierten Mietpreisen führt. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Folge sind die geplanten Steuerentlastungen bis 2026. Bundesfinanzminister Christian Lindner plant Entlastungen in Höhe von 23 Milliarden Euro. Ein wichtiger Aspekt ist die Erhöhung des Grundfreibetrags, der rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen soll. Bis 2026 sind weitere Erhöhungen vorgesehen, was insgesamt zu einer Verringerung der Steuereinnahmen um etwa 2 Milliarden Euro führen wird. Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und das subjektive Nettoprinzip sind zentrale verfassungsrechtliche Grundlagen, die durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurden. Demnach muss der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen, als es zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins benötigt wird. Darüber hinaus wird die Kalte Progression abgebaut, indem die Tarifgrenzen verschoben werden. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls rückwirkend angepasst und bis 2026 schrittweise erhöht. Interessanterweise bleibt die Reichensteuer unverändert bei einem Startwert von 278.000 Euro, was Fragen aufwirft, warum diese Grenze nicht auch an die Inflation angepasst wird. Die geplanten Entlastungen sind nicht unumstritten. Besonders SPD und Grüne sehen die Maßnahmen kritisch und empfinden sie als ungerecht. Die Anpassungen werden jedoch als notwendig erachtet, um die gestiegene Steuerbelastung aufgrund der Inflation auszugleichen. Schließlich wird auch die Diskussion um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags aufgegriffen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken bleibt eine vollständige Abschaffung bisher aus.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Neuer Anwendungserlass zur Abgabenordnung: Homeoffice begründet im Regelfall keine Betriebsstätte des Arbeitgebers - Zuständigkeit für die Außenprüfung bei beschränkt Steuerpflichtigen Weitere Informationen finden Sie unter: https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Nicht immer erwirtschaftet der Vermögende mit seinen Investitionen und Spekulationen Gewinne. Verluste aus Kapitalvermögen sind häufig an der Tagesordnung. Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist seit Einführung der Abgeltungsteuer ein streitanfälliges Thema zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Aktuell sind zu diesem Themenkomplex eine Vielzahl von Verfahren bei den Finanzgerichten sowie beim BFH anhängig. Darüber sprechen wir heute mit Frau Dr. Katrin Dorn. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Recherche-Datenbank Owlit oder in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
Verrechnungspreisfragestellungen sind nach wie vor eines der Kernthemen in Betriebsprüfungen internationaler Sachverhalte. Hierbei nehmen streitige Auseinandersetzungen zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen kontinuierlich zu. In diesem Kontext spielt das Verfahrensrecht eine besondere Rolle: Angefangen bei der sehr praxisrelevanten Fragestellungen der Erfüllung der Dokumentationspflichten des Steuerpflichtigen bis zur Problematik der Beweislastverteilung bei beabsichtigten Einkünftekorrekturen ergeben sich vielfältige Fragestellungen, die insbesondere in Verteidigungssituationen erhebliche Auswirkungen haben können. Im Rahmen unseres Podcasts beleuchten Dr. Michael Puls und Prof. Dr. Stefan Eymann die praktischen Seiten dieser Fragestellungen aus Berater- und Verwaltungssicht.
Die „neue“ Grundsteuer ist im Alltag angekommen. Die Erklärungen auf den 1.1.2022 waren dabei für die Steuerpflichtigen nur der Beginn. Nunmehr stellen sich zahlreiche Folgefragen: In welchen Fällen und wann sind – abhängig vom Bundes- oder Landesmodell – Steuerpflichtige zu Änderungsanzeigen verpflichtet? Welche Rückschlüsse können aus den bisher ergangenen Finanzgerichtsurteilen und -beschlüssen gezogen werden und welche Praxisbefunde stechen dabei hervor? Und welche Handlungsempfehlungen ergeben sich mit Blick auf die mögliche Verfassungswidrigkeit, die Ermittlung und Akzeptanz von Bodenrichtwerten, die Bestimmung von Nutzungsarten sowie die Abgrenzung wirtschaftlicher Einheiten. All diesen Themen widmen sich Thomas Wagner, Jonas Schneider und Karin Beskes.
Es klingt wie Clickbait oder Angstmarketing, ist es aber leider nicht: Wie du auf Seite 27 des unten verlinkten Leitantrags lesen kannst, hat die SPD am 8.12.2023 tatsächlich einen Lastenausgleich bzw. eine Vermögensabgabe beschlossen. "Die Krisen der letzten Jahre haben die Bürgerinnen und Bürger gefordert. Wir wollen für Entlastung sorgen. Daher werden wir unter anderem ... dafür sorgen, dass die große Mehrheit der Steuerzahlenden mehr Geld in der Tasche hat. Um die Entlastungen zu finanzieren, werden die Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen mehr Verantwortung übernehmen. Vor dem Hintergrund der durch die jüngsten Krisen verstärkten sozialen Ungleichheiten wollen wir zudem die allerhöchsten Vermögen noch stärker in die Verantwortung ziehen. Daher wollen wir, dass diejenigen, die über die höchsten Vermögen in unserem Land verfügen, zusätzlich eine einmalige Krisenabgabe beisteuern." Das ganze heisst also Krisenabgabe und es soll nur die Superreichen treffen (wer genau ist das? Bedenke: Mit 3580€ netto im Monat gilst du als "reich", wenn du Single bist). Was heute die Reichen trifft, wird morgen auch von allen anderen zu bezahlen sein. Man denke nur an die Einführung der Kapitalertragsteuer auf Kursgewinne in Deutschland, von der zunächst nur gewerbliche Verkäufe betroffen sein sollten. Am Ende mussten auch Kleinanleger die Steuer bezahlen... Es ist schwer vorstellbar, dass mit der FDP in der Regierung ein Vermögensabgabe in die Realität umgesetzt werden kann. Aber die SPD stellt immerhin den Kanzler und die größte Fraktion im Bundestag. Zu rechnen ist also mit großem Druck, den Leitantrag auf die Tagesordnung der Regierung zu bringen. Und selbst wenn es dieses Mal nichts wird, hat sich die SPD wohl endgültig als Partei geäußert, vor der Vermögen nicht sicher sind.
Alle Jahre wieder kann man sich über Steuerspartipps zum Jahresende Gedanken machen. Im 1. Teil unserer Podcastserie haben wir euch einige Tipps für Unternehmerinnen und Unternehmer vorgestellt. Jetzt wollen wir uns weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten widmen. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ... ... sind Steuertipps für Arbeitgeber/innen und Mitarbeiter/innen. Weiters informieren wir euch, welche Gestaltungsmöglichkeiten Arbeitnehmer/innen noch bis zum Jahresende haben und welche Tipps für alle Steuerpflichtigen relevant sind. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Dominik Kinzer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Rechtzeitig vor dem Jahresende zahlt es sich aus, einen Blick auf die Steuertipps für Unternehmer, für Arbeitgeber & Mitarbeiter, für Arbeitnehmer und für alle Steuerpflichtigen zu werfen, damit alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt werden und nichts übersehen wird. Was ist vor dem 31. Dezember 2023 noch unbedingt zu erledigen? Was ihr im 1. Teil zu hören bekommt ... ... sind Tipps rund um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmerinnen und Unternehmer. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Dominik Kinzer von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at
Während es in vielen Ländern gar keine Betriebsprüfung gibt, sind Unternehmer in Deutschland nach wie vor davon betroffen. Dabei machen auch die Behörden nicht vor der Digitalisierung Halt, sodass ihnen die digitale Betriebsprüfung neue Möglichkeiten des Zugriffs auf die Daten des Steuerpflichtigen ermöglicht. Für Unternehmer kann dies Zeit- und Kosteneinsparungen mit sich bringen. Die digitale Betriebsprüfung bringt aber auch einige Gefahren mit sich. Worauf Sie als Unternehmer hinsichtlich der digitalen Betriebsprüfung achten müssen und was Sie dabei genau erwartet, verrät Daniel Taborek nach vielen Jahren Erfahrung in diesem Bereich im neuen Podcast. Lassen Sie sich die wertvollen Tipps nicht entgehen!
Während es in vielen Ländern gar keine Betriebsprüfung gibt, sind Unternehmer in Deutschland nach wie vor davon betroffen. Dabei machen auch die Behörden nicht vor der Digitalisierung Halt, sodass ihnen die digitale Betriebsprüfung neue Möglichkeiten des Zugriffs auf die Daten des Steuerpflichtigen ermöglicht. Für Unternehmer kann dies Zeit- und Kosteneinsparungen mit sich bringen. Die digitale Betriebsprüfung bringt aber auch einige Gefahren mit sich. Worauf Sie als Unternehmer hinsichtlich der digitalen Betriebsprüfung achten müssen und was Sie dabei genau erwartet, verrät Daniel Taborek nach vielen Jahren Erfahrung in diesem Bereich im neuen Podcast. Lassen Sie sich die wertvollen Tipps nicht entgehen!
Wenn du in Thailand lebst, ausländische Einkünfte erzielst und diese bisher im Folgejahr steuerfrei nach Thailand überwiesen hast, musst du dich auch eine wichtige Gesetzesänderung einstellen. Am 15. September 2023 gab das thailändische Finanzministerium eine Anweisung an Finanzbeamte in Bezug auf Einkünfte aus ausländischen Quellen thailändischer Steuerpflichtiger heraus. In der Abteilungsanweisung Nr. Paw 161/2023 heißt es, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2024 Einkünfte aus ausländischen Quellen eines thailändisches Steuerpflichtigen der thailändischen Einkommensteuer unterliegen, wenn diese Einkünfte nach Thailand überwiesen oder dort verbraucht werden. Und zwar unabhängig davon, wo und wann das im Ausland erzielte Einkommen erwirtschaftet wurde. Auslandseinkünfte die im Ausland verbleiben und nicht in Thailand ausgegeben oder dorthin überwiesen werden, werden auch weiterhin nicht in Thailand besteuert. Auch scheinen Renten und Pensionen nicht von der Änderung betroffen. Bisher waren Auslandseinkünfte in Thailand steuerfrei, solange diese nicht im Jahr, in dem sie verdient wurden, nach Thailand überwiesen oder dort verbraucht wurden. Die Steueränderung, die von Premierministerin Srettha Thavisin als Maßnahme gegen die Einkommensungleichheit verteidigt wurde, erfolgt zeitgleich zu Gesprächen Thailands mit Wirtschaftsmächten wie der Europäischen Union über den Abschluss neuer Handels- und Investitionsabkommen.. Nachdem die vorherige Regierung unter anderem das Elite-Visum eingeführt und dabei immer die Steuervorteile Thailands unter der alten Regelung hervorgehoben hatte, kommt dieser Schritt überraschend. Diese neue Maßnahme sorgt bereits bei im Königreich lebenden Ausländern mit passivem Einkommen aus dem Ausland sowie bei Rentnern, die noch immer als steuerbefreit gelten, für Besorgnis.
Von der Praxis lang ersehnt ist nun der Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG veröffentlicht worden. In diesem ersten Teil widmen wir uns einigen Punkten zur erweitert beschränkten Steuerpflicht, v.a. aber den offenen Interpretationen zu § 6 AStG. In einem zweiten Teil würden wir die Finanzverwaltungsansicht zu den Normen des AStG untersuchen. Zu vielen relevanten Fragen hat sich die Finanzverwaltung positioniert: Wie ist das Verhältnis § 6 AStG n.F. zur a.F.? Unterfällt ein beschränkt Steuerpflichtiger dem § 6 AStG? Wie ist die Rückkehrabsicht in den Fällen des § 6 Abs. 3 AStG zu verstehen? Wie verhält es sich mit passiver Entstrickung? Einige Fragen bleiben offen, z.B. das Verhältnis von § 6 AStG zu Sperrfristen, die an „Veräußerungen“ anknüpfen oder z.B. die Anwendung auf Investmentfonds, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind. Manche Positionen sind schwer verständlich, so z.B. dass bei der „Beschränkung“ des deutschen Besteuerungsrechts eine Rückkehrabsicht nicht möglich sein soll oder – gravierend – warum die Fiktion, dass der Rückkehrer iSd § 6 Abs. 3 AStG als unbeschränkt steuerpflichtig gilt, sich auf sämtliche Beteiligungen des Steuerpflichtigen erstrecken soll, auch solche, die mit dem Wegzug gar nichts zu tun haben. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch Veränderungen im weiteren Prozess erfolgen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Die Grunderwerbsteuer ist an Komplexität kaum zu übertreffen. Wenig verwunderlich also, dass das GrEStG auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, aber eben auch des BFH steht. Einige jüngere Entwicklungen haben dabei zu eher mehr Verunsicherung geführt. Wir nehmen uns in den nächsten zwei TAXpod-Episoden dieser Themen an. In Teil I verdeutlichen wir, weshalb wir davon ausgehen, dass das MoPeG ab dem 1.1.2024 keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der §§ 5, 6 GrEStG haben wird, dennoch aber nicht auszuschließende Unsicherheiten verbleiben werden. Unsere Haltung teilt hier auch Prof. Hennrichs von der Universität zu Köln, der sich als Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft schon früh mit den steuerlichen Auswirkungen des MoPeG beschäftigt hat und dessen fundierte Meinung wir im Rahmen dieses TAXpod eingefangen haben. Sodann diskutieren wir anhand der jüngeren Entscheidungen des BFH, wem für Zwecke des § 1 Abs. 2a-3 GrEStG ein Grundstück zuzurechnen ist. Hier hat der BFH der Mehrfachzurechnung in seinem klärenden Urteil (II R 44/18) zunächst zwar eine Absage erteilt, nimmt aber gleichzeitig eine u.U. dauerhaft vom Zivilrecht abweichende Zurechnung der Grundstücke vor und schafft dadurch neue Unsicherheiten. Auch die konkretisierenden BFH-Folgeurteile (II R 40/20 und (II R 33/20) können diese neuen offenen Flanken nicht wirklich schließen. Darüber hinaus noch einmal zu § 16 Abs. 4a GrEStG: Bereits in den letzten TAXpod-Episoden teils kurz erwähnt, nehmen wir uns dieses Mal Zeit für eine ausführliche Diskussion rund um die Auswirkungen eines Auseinanderfallens von Signing und Closing: Zweimal Grunderwerbsteuer auf einen Vorgang? Oder führt die Auffassung des BFH zur Zurechnung dazu, dass § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt keinen Anwendungsbereich hat? Zum Abschluss widmen wir uns in Form von § 6a GrEStG einer weiteren Dauerbaustelle des Grunderwerbsteuerrechts. Denn die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel wird vom BFH in regelmäßigen (und kurzen!) Abständen auf den Prüfstand gestellt. Hier hat sich der BFH, und ihm folgend die Finanzverwaltung, aktuell damit befasst, wer herrschendes Unternehmen bei einer Umwandlung ist, wenn potenziell mehrere herrschende Unternehmen in Frage kommen. Der BFH entscheidet für die „unterstmögliche“ Gesellschaft. Die Entscheidung ist für den Steuerpflichtigen je nach Sachverhalt zweischneidig. Offen bleibt laut BFH zudem, ob das herrschende Unternehmen auch „wandern“ kann (II R 13/20 und gleichlautende Erlasse der Länder zu § 6a GrEStG v. 25. Mai 2023). Gemeinsam mit unserem Kollegen Michael Joisten, der die Grunderwerbsteuer beherrscht wie wenig andere, ziehen wir am Ende von Teil I das ernüchternde Fazit: Rechtssicherheit sieht anders aus… Dennoch viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
Im "Criminal Compliance Podcast" steht die Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen im Fokus. Dr. Christian Rosinus spricht heute mit seinem Kanzleikollegen und Experten für IT-Strafrecht und Kryptowährungen Dr. Mathias Grzesiek. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Sowohl der Verkauf gegen Fiatwährungen als auch der Tausch von Kryptowährungen werden als steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte angesehen. Es besteht die ernste Konsequenz, dass die Nichtangabe dieser Gewinne den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann und zu erheblichen Strafen führt. Die Zuordnung der Transaktionen zu den Steuerpflichtigen stellt die Finanzämter vor eine Herausforderung. Anders als bei Wertpapiergeschäften, bei denen die Depot-Banken die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführen, findet bei Kryptobörsen keine direkte Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Krypto-Börsen statt. Viele Anleger auf solchen Börsen gehen daher fälschlicherweise davon aus, dass die Transaktionen komplett anonym erfolgen und die Finanzämter auf ihre Ehrlichkeit angewiesen sind. Um dennoch an relevante Daten zu gelangen, hat die Finanzverwaltung NRW kürzlich begonnen, Sammelauskunftsersuchen an in Deutschland aktive Kryptobörsen zu stellen. Dabei wurden Daten der Nutzer abgefragt, die zwischen 2015 und 2017 jährlich über 50.000 Euro umgesetzt haben. Durch diese Auskünfte können die Ermittler die öffentlich abrufbaren Blockchain-Daten den Steuerpflichtigen zuordnen. Das Ausmaß der potenziellen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen wird laut Medienberichten auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt, und das betrifft bisher nur das Bundesland NRW. Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit ihre Krypto-Gewinne nicht oder nicht vollständig angegeben haben, sind gut beraten, mit anwaltlicher Hilfe eine Selbstanzeige zu stellen, um straffrei zu bleiben. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. rosinus-on-air.com/
Im 1. Teil haben wir uns mit den Verfahrensablauf nach dem Tod und über die Möglichkeiten der Durchführung einer Veranlagung beim Finanzamt unterhalten. Rund um den Todesfall gibt es allerdings noch ein paar Themenkreise bei denen es sich lohnt, einen genaueren Blick darauf zu werfen. Was ihr im 2. Teil zu hören bekommt ... ... sind Informationen, die alle Steuerpflichtigen bzw deren Angehörige betreffen oder Sachverhalte, die speziell für Unternehmer relevant sind, wie zB wer bezahlt Steuern und Abgaben, wenn ein GmbH-Gesellschafter stirbt? In welcher Höhe können Begräbniskosten abgesetzt werden? uvm Zu Gast im Studio ist unser Experte Andreas Thaller von der Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
Zwei Gäste, ein Moderator und interessante Einblicke in die Welt des Steuerrechts: Das sind die Zutaten für diese Folge unseres Podcasts. Dr. Selina Reif und Dr. Magnus Müller sind beide bei Allen & Overy in München, sie als Associate, er als Partner. Sie erzählen Moritz Mümmler von ihrem Weg in die Kanzlei und der Arbeit in ihrem Fachgebiet. Steuerrecht ist bei Allen & Overy keineswegs ein Nischenthema, sondern ein interdisziplinär aufgestellter Beratungsschwerpunkt. Der Bereich ist breitgefächert und verändert sich stetig: „Wer hier als Jurist*in tätig ist, muss am Ball bleiben“, sagt Selina. Dafür gebe es immer wieder neue, frische Themen und viele Möglichkeiten, sich im Sinne der Mandanten einzubringen. Dazu gehören auch spektakuläre Fälle, die durch die Medien gehen. „Wir sind nah am Geschehen und oft Vermittler zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen“, ergänzt Magnus. Die beiden fühlen sich hörbar gut aufgehoben in ihrer Rolle und bei ihrem Arbeitgeber. Allen & Overy bietet Nachwuchstalenten verschiedene Möglichkeiten, die Kanzlei kennenzulernen beziehungsweise erste berufliche Schritte zu gehen. Darum geht es hier genauso wie um (sinnvolle) Ausbildung, zumal Magnus auch Lehrbeauftragter an zwei Hochschulen ist. Steuerrecht gilt als krisensichere Disziplin, doch es zeichnen sich Trends und Veränderungen ab. Welche? In dieser Folge findet Ihr Antworten. Viel Spaß! Die neue Episode als Video auf YouTube. Bitte hier klicken. Du bist noch nicht bei clavisto? Als exzellente Nachwuchsjurist*in bist Du bei uns genau richtig! Unser Talentprogramm bietet Dir vielfältige Karrierechancen, kostenlose Förderleistungen und begleitet Dich auf Deinem Weg in eine Top-Kanzlei. www.clavisto.de RECHT persönlich auf Apple Podcasts bewerten clavisto auf Instagram clavisto auf Facebook clavisto auf LinkedIn
Thema heute: Problemfall Grundsteuererklärung: Finanztip bietet Ausfüllhilfe Ich nehme an, den meisten von Ihnen geht es wie mir. Es gibt Dinge, die schiebt man selbst dann auf den letzten Augenblick, wenn man kein Prokrastinierer ist! Das sind Menschen, die alles auf den letzten Drücker machen. Ich spreche von so nervigen Dingen wie der Steuererklärung! Aber dazu gibt es seit einiger Zeit eine Steigerung und die trägt den wunderschönen Namen: Grundsteuererklärung! Während man die „normalen Steuererklärungen“ in der Regel jährlich machen muss, ist die Grundsteuer irgendwann mal festsetzt worden und ändert sich nur bei Änderungen der Steuersätze. Dass nun neue Festsetzungen anstehen, haben wir dem Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung von 2018 zu verdanken. Die obersten Richter verlangten in ihrer Entscheidung auch eine Neuberechnung bis spätestens 2025 und anschließend eine regelmäßige Neuberechnung. Vielen Dank dafür, könnte man nun sagen, aber damit ist es leider nicht getan.Angeblich soll sich an den finanziellen Belastungen des Einzelnen übrigens nichts ändern. Das werden viele Betroffene ganz anders sehen, wenn SIE mehr zahlen müssen. Es wird wie immer Gewinner und Verlierer geben. Verlierer sind in erster Linie aber alle diejenigen, die diese Erklärung abgeben müssen. Da möglicherweise der Bau einer Mondrakete einfacher sein dürfte, als die komplexen Ausfüllvorschriften zu verstehen, die natürlich in den meisten Bundesländern auch noch voneinander abweichen, wurden trotz des Ursprungstermins am 31.Oktober 2022 von den Erklärungen für 36 Millionen Grundstücke bisher grade mal die Hälfte abgegeben. Neuer Termin: 31.Januar 2023. Viele überlegen, das einfach auszusitzen. Ich bezweifele übrigens, dass die Finanzämter überhaupt das Personal haben, das alles zeitnah zu bearbeiten, aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn der Staat nicht sofort Zusatzeinkünfte wittern würde.Erfreulicherweise bietet Finanztip auf seiner Webseite eine sehr umfangreiche Ausfüllhilfe für die unterschiedlichen Bundesländer! Bei NICHTABGABE droht Steuerpflichtigen ein Säumniszuschlag, ebenfalls bei vorsätzlich falschen Angaben. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro. So kann man auch zu Mehreinnahmen kommen. Übrigens müssen auch Grundstücke gemeldet werden, deren Eigentümer man am 1. Januar 2022 war, selbst wenn diese am 02. Januar 2022 veräußert wurden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Auch für Arbeitnehmer/innen gibt es einige Möglichkeiten gegen Jahresende noch Steuern zu sparen. Welche Optionen alle Steuerpflichtigen haben - darum geht es im 4. und letzten Teil unserer Steuertipps zum Jahresende. Zu Gast im Steueraffen-Studio ist Michael Gailberger, Steuerberater bei Hofer Leitinger Steuerberatung GmbH (www.hoferleitinger.at). STEUERAFFE - gut gebrüllt im Steuerdschungel. Euer Podcast für steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen. Mehr dazu findet ihr unter www.steueraffe.at.
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Die Grundsteuerreform ist für jeden relevant, der im Inland ein Grundstück sein Eigen nennt, denn mit dieser Reform ist die Bewertung aller Grundstücke und Immobilien verbunden. Eine Herausforderung für alle Beteiligten – die Eigentümer, ihre steuerlichen Berater und natürlich für die Finanzverwaltung. Für die Steuerpflichtigen ist es schon in diesem Jahr ernst geworden, denn bis Ende Januar ‘23 müssen die Feststellungserklärungen beim Finanzamt eingegangen sein. Höchste Zeit also, sich über die Grundsteuerreform einen Überblick zu verschaffen. Dazu begrüßen wir Dr. Katrin Dorn, Steuerberaterin und Partnerin bei Möhrle Happ Luther in Hamburg, und Richard Isinger, auch er ist Steuerberater bei Möhrle Happ Luther, auch er in Hamburg. Frau Dr. Dorn schreibt auch regelmäßig für unsere Zeitschrift DER BETRIEB und für das Handelsblatt Steuerboard. +++ Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform erfahren Sie mehr in unseren Fachzeitschriften DER BETRIEB und Rethinking Tax.
Heute zu Gast bei Irgendwas mit Recht: Anna Drinnenberg. Sie ist Amtsleiterin am Finanzamt Korbach-Frankenberg und dort mit den Kolleg*innen für die Steuerangelegenheiten von fast 60.000 Steuerpflichtigen verantwortlich. Das Gespräch dreht sich unter anderem um die folgenden Fragen: Für welche Tätigkeiten werden Jurist*innen im Finanzamt eingesetzt? Welche Vorzüge bietet die Tätigkeit im Öffentlichen Dienst? Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? Wie gelang ihr der Einstieg ins Steuerrecht, obwohl sie sich währende des Studiums nicht vertieft mit dem Steuerrecht beschäftigte? Welche Verdienstmöglichkeiten gibt es? Und wie sieht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus? Anschließend sprechen wir über ihre tägliche Arbeit: Welche besonderen Fälle des Steuerstrafrechts sind ihr im Gedächtnis geblieben? Wie sieht der Verfahrensablauf bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid aus? Außerdem verrät sie, ob sie ihre Steuererklärung selbst macht und gibt wertvolle Tipps, wie Ihr dies am besten angeht. Viel Spaß beim Zuhören!
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die Gas- und Ölpreise gestiegen. Der Koalitionsausschuss hat sich in einer zehnstündigen Sitzung in der vergangenen Nacht (24.03.) auf verschiedene Vergünstigungen für die Bürger geeinigt. Unter anderem wird es einen steuerlichen Sonderzuschlag für alle Steuerpflichtigen geben, Nutzer des ÖPNV und Familien mit Kindern werden zudem unterstützt. Dieses Entlastungspakt wird den Bundeshaushalt mit circa 15 Milliarden Euro belasten.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Das Jahr 2022 bringt einige wichtige Veränderungen mit. Heute informiere ich Sie über einige interessante Neuerungen, speziell für meine Zuhörer aus dem Gesundheitswesen.
"Die Steuererklärung muss einfacher werden", sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner. Daten, die den Behörden bereits vorliegen, sollen künftig vorausgefüllt angeboten werden (Easy Tax). Ziel ist es, den Kontakt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung komplett digital zu machen.
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Besteuerung entsprechend einer Kapitalgesellschaft – per Option – eröffnet. Regelmäßig werfen Neuregelungen Anwendungsfragen auf. So ist es auch beim Optionsmodell. Es ist nicht verwunderlich, dass auch nach Veröffentlichung eines BMF-Schreibens (vom 10.11.2021), Zweifelsfragen offengeblieben sind. Worauf müssen die Steuerpflichtigen bei der Antragstellung besonders achten? Wir haben bei StBin Dr. Katrin Dorn und RA/StB Dr. Morten Dibbert nachgefragt. +++ Mehr zum Thema „Körperschaftsteuer-Optionsmodell!“ finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz zur Berechnung der Wertzuwachssteuer erlassen. Von nun an haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, aus zwei Berechnungsmodalitäten die Günstigere auszuwählen.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Februar eine sog. „Steuer-CD“ von anonymen Informanten aus Dubai gekauft. Das Emirat Dubai ist wegen den niedrigen Steuern für Investoren ein beliebtes Ziel. Das Bundesfinanzministerium befürchtet deshalb, dass dort Vermögenswerte vor dem Zugriff des Fiskus versteckt worden sind. Dieses Vorgehen der Steuerbehörden war in den vergangenen Jahren immer wieder zu beobachten und wurde stets von kontroversen Diskussionen begleitet. Soll der Staat den Diebstahl von Daten fördern, um Steuerstraftaten aufzudecken? Dr. Christian Rosinus bespricht in der neuen Folge des Criminal Compliance Podcasts, ob das Vorgehen der Bundesregierung legal ist und welche Konsequenzen den betroffenen Steuerpflichtigen jetzt drohen.
Vor 75 Jahren: Sowjetrussische Truppen verlassen BornholmAls nach dem Ende des 2. Weltkrieges der deutsche Inselkommandant auf Bornholm Gerhard von Kamptz sich weigerte, sich den anrückenden sowjetrussischen Truppen zu übergeben, machten die Russen am 7. und 8. Mai 1945 kurzen Prozess und bombardierten die Städte Rønne und Nexø. Um die Deutschen zur Aufgabe zu zwingen. Bei den Bombardements kamen 10 Bornholmer und unzählige deutsche Flüchtlinge und Soldaten um. Die obdachlosen Bornholmer erhielten im Sommer und Herbst 1945 dann 300 Holzhäuser aus Schweden. Hört Euch dazu auch die Ausgabe #49 unseres RADIO37-Bornholm-Magazins noch einmal an. Daraufhin wurde der deutsche Kommandant am 9. Mai 1945 von den russischen Truppen nach Kolberg gebracht, während sich unter Generalmajor Jakuschow zunächst 120 Mann und später bis zu 800 russische Soldaten auf der Insel niederliessen, und diese 11 Monate lang besetzt hielten. Erst am 5. April 1946 verliessen die letzten Truppen die Insel wieder, woraufhin endlich ganz Dänemark befreit war.Hier sind vier Links zum Stadtarchiv von Rønne mit Bildern der russischen Besatzung Bornholms 1945-1946: https://www.roennebyarkiv.com/sovjetrusserne.html https://www.roennebyarkiv.com/russernes-afrejse.html https://www.roennebyarkiv.com/russernes-afrejse-313-6446.html https://www.roennebyarkiv.com/russerne-forlader-bornholm.html Korrektur: “Sundhedsbidrag” adé – hallo bundskat, kommuneskat, bloktilskud usw.Bis 2019 zahlte in Dänemark jeder Steuerpflichtige einen “sundhedsbidrag” in Höhe von 8% seines zu versteuernden Einkommens. Heute ist es so, dass man weiterhin seinen Gesundheitsbeitrag aus Teilen seiner Steuern zahlt, aber eher indirekt. Dazu wird ein Teil des Bundskats und des Kommuneskats einbehalten. In der Summe dürfte das aber heute immer noch bei etwa 8% liegen. Die 5 Regionen in Dänemark, die für das Gesundheitssystem zuständig sind, erhalten pro Jahr etwa 75% ihres Gesamtetats als Blockzuschuss vom Staat. Das sind etwa 101 Milliarden Kronen – und werden, wie gesagt, aus einem Teil des “bundskats” der Steuerpflichtigen genommen. Dann erhalten die Regionen etwa 17% oder gut 20 Milliarden pro Jahr von den Kommunen direkt – der Teil wird dann aus den zu zahlenden Gemeindesteuern (kommuneskat) genommen. Hier sind alle Steuersätze und Abzüge aufgelistet Hier sind die zu zahlenden Gemeindesteuern auf Bornholm aufgelistet So finanziert sich das dänische Gesundheitssystem Das sind die einzelnen Beträge, die das Budget ausmachen Bedingungen für die Folkepension Die Musik in dieser Podcast-Ausgabe: "It's Coming Together INSTRUMENTAL" von Heifervescent - wiedergegeben durch die Creative Commons Lizenz (cc-by, cc-nc, cc-nd).Habt Ihr Fragen, Anregungen, Themenvorschläge oder Kommentare?Dann schreibt uns: Entweder per Mail an studio@radio37.dk, per Kommentar auf unserer Facebook-Seite radio37.dk - oder ganz einfach per Sprachnachricht an die Whatsapp-Nummer 0045 2290 2750. Wir freuen uns!
Erstmals können die Steuerpflichtigen im Kanton Zürich ihre Steuererklärung komplett elektronisch erstellen und einreichen. Der Start war holperig: Am Wochenende brach das System zweimal komplett zusammen. Weitere Themen: * An Covid gestorben: Das Kantonsspital Winterthur analysiert die Daten von über 600 Corona-Patienten. * Doppelte Auszeichnung: Das Zürcher Schauspielhaus darf zwei seiner Inszenierungen am Berliner Theatertreffen zeigen. * Zürcher Derby: Die Grasshoppers gewinnen gegen den KSW nach zweimaligem Rückstand.
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Im Rahmen der Gewinnermittlung mindern Betriebsausgaben den Gewinn, es sei denn, es handelt sich um nicht abzugsfähige Aufwendungen. Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Kosten der privaten Lebensführung sind in § 12 EStG geregelt. Deren Nichtabzugsfähigkeit ergibt sich indirekt aus der Definition der Begriffe Betriebsausgaben und Werbungskosten.
pwc steuern + recht - aktuelle Steuernachrichten für Unternehmen
Themen: - Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferungen - Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des Steuerpflichtigen - Keine Pauschalbesteuerung für eine allein Führungskräften vorbehaltene Betriebsveranstaltung Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Thema heute: Neue Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung Ältere Gebäude können wahre Energiefresser sein. Selbst bei äußerst sparsamem Heizen kann die Rechnung für die Heizkosten vergleichsweise sehr hoch sein. Schuld daran ist der Energieverlust aufgrund mangelnder Dämmung. Der lässt sich ganz leicht über eine Wärmebildkamera, wie sie Energieberater einsetzen, darstellen. Zeit, über eine Sanierung nachzudenken! Die senkt die Wohnnebenkosten, erhöht den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie. Zusätzlich wird ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz geleistet, wenn z.B. die alte Ölheizung gegen eine umweltfreundlichere Wärmepumpe oder Pelletheizung eingetauscht wird. Seit 1. Januar 2020 gibt es eine neue gesetzliche Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030, die Gebäudesanierungen fördert, mit dem Ziel, den energetischen Verbrauch zu senken. Sie betrifft Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und deren Wohnung oder Haus schon älter als zehn Jahre ist. "Vermietete Gebäudeteile fallen nicht darunter", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Förderfähig sind u.a. die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Anschaffung digitaler Systeme, die den Energieverbrauch optimieren. So viel Geld gibt es vom Staat Die steuerliche Berücksichtigung findet erstmals in dem Jahr statt, in dem die Umbaumaßnahme beendet wurde. Für dieses Kalenderjahr können sieben Prozent der Sanierungskosten, jedoch maximal 14.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im darauffolgenden Jahr können ebenfalls sieben Prozent bis maximal 14.000 Euro und im zweiten Folgejahr noch sechs Prozent bis maximal 12.000 Euro geltend gemacht werden.Die steuerliche Bezuschussung erstreckt sich somit über drei Jahre. Sie umfasst insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten. Der Abzug erfolgt direkt von der Einkommensteuer und ist von Einkommenshöhe und Steuersatz unabhängig.Der maximale Steuervorteil für ein Wohnobjekt kann in Summe 40.000 Euro betragen. Sind mehrere Personen die Eigentümer, gibt es den maximalen Steuervorteil für alle beteiligten Steuerpflichtigen zusammen nur einmal. Jedoch ist es möglich, verschiedene Einzelmaßnahmen bis zur Fördersumme nacheinander im zugelassenen Zeitfenster von zehn Jahren abzusetzen. Sämtliche förderfähige Maßnahmen dürfen erst nach dem 01.01.2020 beginnen oder beantragt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
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Themen: - Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses unterliegen dem Teilabzugsverbot - Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen - Keine Berichtigung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Wenn es um den Tod geht, verstehen Verwaltungen keinen Spaß. In den Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung findet sich der Satz: „Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“ Und in einem Bundessteuerblatt ist zu lesen: „Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit zu werten und demgemäß den [...]
Thema heute: Neue Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung Ältere Gebäude können wahre Energiefresser sein. Selbst bei äußerst sparsamem Heizen kann die Rechnung für die Heizkosten vergleichsweise sehr hoch sein. Schuld daran ist der Energieverlust aufgrund mangelnder Dämmung. Der lässt sich ganz leicht über eine Wärmebildkamera, wie sie Energieberater einsetzen, darstellen. Zeit, über eine Sanierung nachzudenken! Die senkt die Wohnnebenkosten, erhöht den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie. Zusätzlich wird ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz geleistet, wenn z.B. die alte Ölheizung gegen eine umweltfreundlichere Wärmepumpe oder Pelletheizung eingetauscht wird. Seit 1. Januar 2020 gibt es eine neue gesetzliche Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030, die Gebäudesanierungen fördert, mit dem Ziel, den energetischen Verbrauch zu senken. Sie betrifft Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und deren Wohnung oder Haus schon älter als zehn Jahre ist. "Vermietete Gebäudeteile fallen nicht darunter", erklärt man bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Förderfähig sind u.a. die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Anschaffung digitaler Systeme, die den Energieverbrauch optimieren. So viel Geld gibt es vom Staat Die steuerliche Berücksichtigung findet erstmals in dem Jahr statt, in dem die Umbaumaßnahme beendet wurde. Für dieses Kalenderjahr können sieben Prozent der Sanierungskosten, jedoch maximal 14.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Im darauffolgenden Jahr können ebenfalls sieben Prozent bis maximal 14.000 Euro und im zweiten Folgejahr noch sechs Prozent bis maximal 12.000 Euro geltend gemacht werden.Die steuerliche Bezuschussung erstreckt sich somit über drei Jahre. Sie umfasst insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten. Der Abzug erfolgt direkt von der Einkommensteuer und ist von Einkommenshöhe und Steuersatz unabhängig.Der maximale Steuervorteil für ein Wohnobjekt kann in Summe 40.000 Euro betragen. Sind mehrere Personen die Eigentümer, gibt es den maximalen Steuervorteil für alle beteiligten Steuerpflichtigen zusammen nur einmal. Jedoch ist es möglich, verschiedene Einzelmaßnahmen bis zur Fördersumme nacheinander im zugelassenen Zeitfenster von zehn Jahren abzusetzen. Sämtliche förderfähige Maßnahmen dürfen erst nach dem 01.01.2020 beginnen oder beantragt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
§ 6a GrEStG entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente, um in Konzernsachverhalten den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Der BFH hat sämtliche anhängige § 6a-GrEStG-Verfahren entschieden, den Umgang mit der Norm dabei deutlich erleichtert und ihre Reichweite erhöht. Damit ist die Flexibilität des Steuerpflichtigen deutlich verbessert worden. Wir sprechen mit Prof. Dr. Jan Bron zu den Einzelheiten der entschiedenen Fälle und zu möglichen Weiterungen der Rechtsprechung. Konkret handelt es sich um die Urteile des BFH v. 21.08.2019 mit den Az II R 15/19 bis 21/19. Darin wurde entschieden, (i) welche Anforderungen an das "herrschende Unternehmen" in § 6a GrEStG gestellt werden (keine USt-Unternehmereigenschaft), (ii) ob Vor- und Nachfristverletzungen schädlich sind, wenn diese zwingend mit dem betroffenen Umwandlungsvorgang einhergehen, und (iii) ob die Vor- und Nachfristen in § 6a GrEStG grundstücks- oder rein anteilsbezogen auszulegen sind. Folge direkt herunterladen
Diese Woche widmen wir uns gemeinsam mit unserem Kollegen Dr. Christian Kahlenberg dem jüngst veröffentlichten Anschlussurteil des BFH in der Rs. X-GmbH (I R 11/19). Der BFH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die sog. Stand-Still-Klausel (Art. 64 Abs. 1 AEUV) im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung Wirkung entfaltet. Dies ist deswegen relevant, da bisher in Drittstaatenfällen kein sog. Gegenbeweis vorgesehen ist, der es dem Steuerpflichtigen ermöglicht sich durch die Darlegung tatsächlicher wirtschaftlicher Gründe von der Hinzurechnungsbesteuerung zu exkulpieren. Folge direkt herunterladen
E-Sport-Branche wächst – beim Umsatz und im Ansehen Der Umsatz in der E-Sport-Branche hat 2018 in Deutschland bei 62,5 Millionen Euro gelegen. Das ist ein Plus von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im globalen Vergleich sind nur die Märkte in den USA, Südkorea und China stärker. "Sponsoring sorgt aktuell und unserer Prognose zufolge auch in den kommenden Jahren für rund 40 Prozent des Gesamtumsatzes – und bleibt damit die wichtigste Erlösquelle im E-Sport", sagt Werner Ballhaus, Leiter des Bereichs Technologie, Medien und Kommunikation bei PwC Deutschland. VoIP-Sicherheitslücken Fast alle Telefonanlagen in größeren Firmen und Organisationen funktionieren mittlerweile via Voice-over-IP. Geräte dieser Anlagen sind in der Regel über das lokale Firmennetz untereinander verbunden und lassen sich vom Admin über ein Web-Interface verwalten. Wie Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt nun offenlegten, haben viele dieser Web-Interfaces verheerende Sicherheitslücken, über die sich die Telefonanlage kapern lässt. Bitcoin & Co: US-Finanzamt erinnert an Steuerpflicht 10.000 US-Bürger bekommen diesen Sommer ein Erinnerungsschreiben des US-Finanzamtes IRS. Die Empfänger stehen unter Verdacht, Geschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple nicht ordnungsgemäß gemeldet oder versteuert zu haben. Jetzt können sich die Steuerpflichtigen noch durch eine Selbstanzeige und eventuelle Nachzahlung aus der Affäre stehlen. Wer aber nicht reagiert und keine weiße Weste hat, riskiert, zum teuren Musterfall zu werden. Bundeskriminalamt will Hasskriminalität im Internet konsequenter bekämpfen Das Bundeskriminalamt beabsichtigt, mit neuen Abteilungen und mehr Personal konsequenter gegen Rechtsterrorismus und gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen. Dazu möchte die Behörde zwei neue Gruppen mit insgesamt zehn Referaten in der Abteilung 'Polizeilicher Staatsschutz' schaffen und legt dies in einem Planungspapier für das Bundesinnenministerium dar. Das haben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergeben. Diese und weitere aktuelle Nachrichten finden Sie ausführlich auf heise.de
In dieser Folge geht der Diskurs um §22f UStG in die zweite Runde! Ab wann kann ein Steuerschuldverfahren gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet werden? Kann man ein „Deal“ mit dem Finanzamt verhandeln? Was hat sich hinsichtlich der Steuerrechtsausübung in den Finanzämtern in den letzten 10 Jahren verändert? - diese Fragen beantwortet euch Steuerberater Thomas Matisheck im eBakery Interview!
Rheingold - Erfolg.Reich.Glücklich - DER Finanz Podcast mit Katja Jäger
Udo Heimann, ist Gründer des Tax Network Systems, in welchem er Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausbildet und gilt als Deutschlands Steuerguru. In seinen diversen Online- und Offline Vorträgen sowie Fernsehauftritten mit kurzweiliger Unterhaltung zur Thematik "Steueroase Deutschland" „fesselte“ er bereits mehrere tausend Zuhörer und gab ihnen einen faszinierenden Einblick in die steuerlichen Möglichkeiten der Selbständigkeit in Deutschland. Die Vorträge ermuntern zu neuen Denkansätzen in denen vom Alltag gestressten Steuerpflichtigen und eröffnen zusätzliche steuerliche Möglichkeiten. Hier geht`s zu Udo`s Steueroase: http://bit.ly/2FXkrIO Hier geht`s zu Udo`s Energieerhöhung: www.dan-baden-baden.de I. Buchempfehlungen: 1. Tobias Beck „Unbox your life“ 2. Robert Kyosaki: „Rich dad, poord dad.“ II. Tool-Empfehlungen: „digitale Erstberatung von Udo Heimann“: http://bit.ly/2FXkrIO Wer steht hinter dem R(h)eingold-Podcast: Mein Name ist Katja Jäger, ich bin Unternehmerin (www.die-erfolgsmacherin.de), Vertriebscoach, Mentorin und Expertin für Business & Sales Automatisierung. Nach einem sehr guten Universitätsabschluss begab ich mich 14 Jahre auf den klassischen Karriereweg einer Key Account Managerin, der mich immer unzufriedener werden ließ. Gefangen im Hamsterrad, ein ständiger Spagat zwischen Job und meiner Familie mit drei Kindern sowie finanzielle und zeitliche Limitierungen führten dazu, dass ich mich intensiv mit Strategien für passives Einkommen und dem Thema finanzielle Freiheit auseinandersetzte und schließlich für meinen Erfolgskongress „Goodbye Hamsterrad“ die TOP- Experten zu ihren Business Modellen befragte. Ich gründete mein eigenes Unternehmen „die Erfolgsmacherin“ und folge jetzt meinem Herzensanliegen und meiner Leidenschaft, Menschen zu ihrem Traumbusiness und in die finanzielle Freiheit zu verhelfen. Zielorientiert, emphatisch und inspirierend lasse ich mit meinem Podcast Deinen Traum Wirklichkeit werden und finde mit Dir gemeinsam die perfekt passende Strategie für Deinen Herzensweg in die finanzielle Freiheit. Kreiere die beste Version Deines Lebens und komm in meine Facebook-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/1141914052658893/?ref=bookmarks www.die-erfolgsmacherin.de www.goodbye-hamsterrad.de www.kongress-guru.de www.erfolgs-akademie.info
Rheingold - Erfolg.Reich.Glücklich - DER Finanz Podcast mit Katja Jäger
Udo Heimann, ist Gründer des Tax Network Systems, in welchem er Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausbildet und gilt als Deutschlands Steuerguru. In seinen diversen Online- und Offline Vorträgen sowie Fernsehauftritten mit kurzweiliger Unterhaltung zur Thematik "Steueroase Deutschland" „fesselte“ er bereits mehrere tausend Zuhörer und gab ihnen einen faszinierenden Einblick in die steuerlichen Möglichkeiten der Selbständigkeit in Deutschland. Die Vorträge ermuntern zu neuen Denkansätzen in denen vom Alltag gestressten Steuerpflichtigen und eröffnen zusätzliche steuerliche Möglichkeiten. Hier geht`s zu Udo`s Steueroase: http://bit.ly/2FXkrIO Hier geht`s zu Udo`s Energieerhöhung: www.dan-baden-baden.de I. Buchempfehlungen: 1. Tobias Beck „Unbox your life“ 2. Robert Kyosaki: „Rich dad, poord dad.“ II. Tool-Empfehlungen: „digitale Erstberatung von Udo Heimann“: Wer steht hinter dem R(h)eingold-Podcast: Mein Name ist Katja Jäger, ich bin Unternehmerin (www.die-erfolgsmacherin.de), Vertriebscoach, Mentorin und Expertin für Business & Sales Automatisierung. Nach einem sehr guten Universitätsabschluss begab ich mich 14 Jahre auf den klassischen Karriereweg einer Key Account Managerin, der mich immer unzufriedener werden ließ. Gefangen im Hamsterrad, ein ständiger Spagat zwischen Job und meiner Familie mit drei Kindern sowie finanzielle und zeitliche Limitierungen führten dazu, dass ich mich intensiv mit Strategien für passives Einkommen und dem Thema finanzielle Freiheit auseinandersetzte und schließlich für meinen Erfolgskongress „Goodbye Hamsterrad“ die TOP- Experten zu ihren Business Modellen befragte. Ich gründete mein eigenes Unternehmen „die Erfolgsmacherin“ und folge jetzt meinem Herzensanliegen und meiner Leidenschaft, Menschen zu ihrem Traumbusiness und in die finanzielle Freiheit zu verhelfen. Zielorientiert, emphatisch und inspirierend lasse ich mit meinem Podcast Deinen Traum Wirklichkeit werden und finde mit Dir gemeinsam die perfekt passende Strategie für Deinen Herzensweg in die finanzielle Freiheit. Kreiere die beste Version Deines Lebens und komm in meine Facebook-Gruppe: https://www.facebook.com/groups/1141914052658893/?ref=bookmarks www.die-erfolgsmacherin.de www.goodbye-hamsterrad.de www.kongress-guru.de www.erfolgs-akademie.info
Streitgegenstand war die Anerkennung der Mietkosten für einen "Behinderteneinstellplatz", dessen Kosten zusätzlich zum Pauschale für ein Behinderten-KFZ als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wurden. Wie aus § 34 EStG hervorgeht, können außergewöhnlich nur Aufwendungen sein, die der Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen. Sie dürfen nicht "gewöhnlich" sein, dh unter gleichen Umständen alle Steuerpflichtigen treffen. Die Anmietung einer Garage stellt jedenfalls keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG dar, sondern ist unabhängig von einer Behinderung für den Großteil der Autobesitzer eine Notwendigkeit und somit kein spezifisches Bedürfnis von Behinderten. Es handelt sich hierbei um ganz typische Kosten der allgemeinen Lebensführung. Der Beschwerde war somit als unbegründet abzuweisen.
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Themen: - Lohnsteuerliche Behandlung der Beschaffung einer BahnCard durch den Arbeitgeber - EU-Meldepflicht: Was ist zu tun? - Zur Vorbereitung des Status eines zertifizierten Steuerpflichtigen Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/
Unstrittig war, dass ein Ortsparteitagsbeschluss erlassen wurde und es für den Beschwerdeführer verpflichtend war, seine Bezüge aus der Tätigkeit als Fraktionsobmann in die Ortsgruppenkasse einzubezahlen. Die Zahlungen sind einem „Klubbeitrag“ bzw einer „Parteisteuer“ gleichzusetzen. Derartige Beträge von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei sind nach Judikatur des VwGH und des UFS Werbungskosten. Die Amtsrevision Durch die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, seine gesamten Bezüge an die Parteiorganisation abzuführen, steht für den Verpflichtungszeitraum jedenfalls fest, dass die von ihm selbst zu tragenden Werbungskosten zwingend zu einem Minusergebnis führen. Es mangelt somit an jedem Unsicherheitsmoment, ob in einem dieser Jahre nicht doch ein Einnahmenüberschuss auftritt. Die „Verluste“ sind für diesen letztlich aufgrund der Vereinbarung abgegrenzten „Beobachtungszeitraum“ fix.
Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen sowie die Verkehrsauffassung maßgebend. Der Erwerb von Aktien eignet sich seiner Art nach als private Anlage. Eine Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen liegt nicht schon deshalb vor, weil eine Beteiligung mit betrieblichen Mitteln angeschafft wurde. Fehlt es am Zusammenhang des Beteiligungserwerbs mit dem Betrieb, ist von einer Entnahme von Betriebsvermögen auszugehen. Ein Funktionszusammenhang von Aktien zum Betrieb besteht nicht deshalb, weil die Veräußerung jederzeit möglich ist und der Erlös wieder dem betrieblichen Girokonto zugeführt werden kann.
Wird von einem alleinstehenden Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort eine Wohnung angemietet und darin ein eigener Hausstand gegründet und entspricht diese Wohnung den Wohnbedürfnissen, ist es dem Steuerpflichtigen nach einer gewissen Übergangszeit zumutbar, seinen Wohnsitz im Haus der Eltern aufzugeben. Dies auch dann, wenn die Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung des Steuerpflichtigen gegeben ist, aber jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass er im Falle seiner vorzeitigen Abberufung mit einem Einsatz im Einzugsbereich der elterlichen Wohnung rechnen könnte.
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Themen: - Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer - Kein Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen - Hinzurechnung österreichischer Betriebsstättenverluste kein Verstoß gegen EU-Recht Weitere Informationen finden Sie unter: http://blogs.pwc.de/steuern-und-recht/