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Den Staat stürzen und ein Blutbad anrichten - solche Pläne verfolgten nach Überzeugung des Generalbundesanwalts die Mitglieder der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß. 26 Angeklagte stehen in Stuttgart, Frankfurt und München vor Gericht. Es geht um Hochverrat, die Gründung einer terroristischen Vereinigung, die Planung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten und Verstöße gegen das Waffengesetz. Vor dem Münchner Oberlandesgericht wird seit Juni verhandelt. Und dabei tun sich Abgründe auf, berichtet Robert Andreasch, der den Prozess verfolgt. Er ist Fachjournalist für Rechtsextremismus und Antifaschismus - ein Gespräch mit ihm in dieser Sendung. Außerdem geht es um ein bemerkenswertes Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Asylrecht von Frauen aus Afghanistan und um die Präsidentschaftswahl in Tunesien, die von der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler ignoriert wurde.
Starke Regenfälle, heftige Gewitter. Das letzte Wochenende zeigte erneut die Kraft der Natur. Vor 25 Jahren war die Schweiz von einem Jahrhunderthochwasser betroffen. Welche Lehren hat man daraus gezogen? Die Direktorin des Bundesamtes für Umwelt ist zu Gast im Tagesgespräch. Die Schweiz sei heute viel besser gerüstet für Hochwasser als vor 25 Jahren, sagt Schneeberger, so sei die Warnung und Alarmierung heute viel besser. Wegen der Wetterextremereignisse brauche es aber grosse Anstrengungen, um die Risiken in den Griff zu bekommen. Schneeberger ist erleichtert, dass es in der Klimapolitik vorwärts geht und dass das Volk das Stromgesetz deutlich angenommen hat. Bezüglich der Rüge des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR betont sie, dass die Schweiz sehr wohl viel für den Klimaschutz mache, man müsse das Urteil nun sehr genau prüfen. Ein Bereich, in dem jeder und jede viel für den Klimaschutz machen könne, sei beim Einkaufen: Noch immer landeten in der Schweiz zu viele Lebensmittel im Kehricht. Schneeberger zeigt auf, wo die Schweiz im Kampf gegen «Foodwaste» steht, wo nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Katrin Schneeberger ist seit 2020 Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit.
Albert Rösti reagiert scharf auf das Klima-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichthofes: Der Umweltminister hält es für unvereinbar mit der direkten Demokratie. Reicht das als Antwort? Und: Wie überzeugt er das Volk vom umstrittenen Stromgesetz? Die Schweiz tue genug in der Klimapolitik. Und der Richterspruch aus Strassburg vertrage sich schlecht mit der direkten Demokratie, bei der das Volk bestimme. So lässt sich die Reaktion von Albert Rösti auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zusammenfassen. Doch macht es sich der Umweltminister nicht zu einfach? Kann die Schweiz ihre eigenen Klimaziele wirklich einhalten? Albert Rösti nimmt Stellung zu kritischen Fragen. Thema ist dabei auch seine Kritik am Gerichtshof selbst: Will der SVP-Bundesrat eine Diskussion anstossen über die Rolle des Gerichts? Möchte er «Strassburg» zurückbinden? Im Zentrum der Sendung steht auch Bundesrat Röstis grosse Bewährungsprobe an der Urne: Am 9. Juni stimmen wir aber über das Stromgesetz. Einzelne Naturschutz-Verbände und seine eigene Partei bekämpfen den geplanten massiven Ausbau von Wasser-, Sonnen- und Windenergie. Bringt die Vorlage tatsächlich genug Strom? Wie steht es um die Mitspracherechte der Bevölkerung? Thema in der Samstagrundschau ist schliesslich auch die SRG: Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe von 335 auf 300 Franken kürzen. Das soll der deutlich schärferen SRG-Initiative von rechts den Wind aus den Segeln nehmen. Nur: Geht diese Taktik auch wirklich auf? Und was sagt Albert Rösti als Medienminister zu den Befürchtungen der SRG? Ergänzend zum «Tagesgespräch» finden Sie jeden Samstag in unserem Kanal die aktuelle «Samstagsrundschau».
Albert Rösti reagiert scharf auf das Klima-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichthofes: Der Umweltminister hält es für unvereinbar mit der direkten Demokratie. Reicht das als Antwort? Und: Wie überzeugt er das Volk vom umstrittenen Stromgesetz? Die Schweiz tue genug in der Klimapolitik. Und der Richterspruch aus Strassburg vertrage sich schlecht mit der direkten Demokratie, bei der das Volk bestimme. So lässt sich die Reaktion von Albert Rösti auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zusammenfassen. Doch macht es sich der Umweltminister nicht zu einfach? Kann die Schweiz ihre eigenen Klimaziele wirklich einhalten? Albert Rösti nimmt Stellung zu kritischen Fragen. Thema ist dabei auch seine Kritik am Gerichtshof selbst: Will der SVP-Bundesrat eine Diskussion anstossen über die Rolle des Gerichts? Möchte er «Strassburg» zurückbinden? Im Zentrum der Sendung steht auch Bundesrat Röstis grosse Bewährungsprobe an der Urne: Am 9. Juni stimmen wir aber über das Stromgesetz. Einzelne Naturschutz-Verbände und seine eigene Partei bekämpfen den geplanten massiven Ausbau von Wasser-, Sonnen- und Windenergie. Bringt die Vorlage tatsächlich genug Strom? Wie steht es um die Mitspracherechte der Bevölkerung? Thema in der Samstagrundschau ist schliesslich auch die SRG: Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe von 335 auf 300 Franken kürzen. Das soll der deutlich schärferen SRG-Initiative von rechts den Wind aus den Segeln nehmen. Nur: Geht diese Taktik auch wirklich auf? Und was sagt Albert Rösti als Medienminister zu den Befürchtungen der SRG? SVP-Bundesrat Albert Rosti ist Gast bei Dominik Meier in der «Samstagsrundschau».
Rosmarie Wydler-Wälti verlangt mit den Klima-Seniorinnen von der Schweiz mehr Klimaschutz. Sie sind bei den Gerichten jedoch abgeblitzt und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangt. Heute wird das Urteil publik. «Kontext» blickt zurück auf den Gang der Frauen nach Strassburg. * Erstmals wurde vor einem Jahr eine Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verhandelt. * Die Klima-Seniorinnen waren bei den Gerichten in der Schweiz abgeblitzt und haben deshalb eine Klage in Strassburg eingereicht. * Das Urteil, das heute publik werden soll, wird für die europäischen Staaten wegweisend sein und aufzeigen, wozu sie beim Klimaschutz verpflichtet sind. * Die europäischen Länder schauen mit Spannung auf das Urteil, das in der Rechtssprechung zu einem historischen Präzedenzfall wird. Im Podcast zu hören sind: * Rosmarie Wydler-Wälti, Klima-Seniorin, Psychologin * Pia Hollenstein, Klima-Seniorin und ehemalige St. Galler Nationalrätin der Grünen * Alain Chablais, Jurist, Bundesamt für Justiz * Franz Perrez, Umweltamabassador, Bundesamt für Umwelt (BAFU) * Jessica Simor, Menschenrechtsanwältin, Grossbritannien * Siofra O'Leary, Präsidentin des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg * Prof. Helen Keller, Völker- und Europarechtsspezialistin, Universität Zürich * Studentin (Altea, 23) und Student (Basil, 23) der Universität Lausanne Erstsendung: 14.4.2023 Bei Fragen, Anregungen oder Themenvorschlägen schreibt uns: kontext@srf.ch Mehr zum Kontext Podcast: https://srf.ch/audio/kontext
Der Friedenspolitiker Reiner Braun ist am 20. November bei Gernot Danowski zu Gast. Er hat für den 25. November eine Friedensdemo am Brandenburger Tor angekündigt. Wir nähern uns im Interview den Hoffnungen auf Frieden und der Frage, welche Rolle Europa dabei überhaupt noch spielt. Die Autorin Sabine Beppler-Spahl erklärt uns, was das neueste Urteil des obersten Gerichtshofes in Großbritannien bedeutet. Dieser hatte das geplante Gesetz zur Abschiebung nach Ruanda für rechtswidrig erklärt. Unsere USA-Korrespondentin Susanne Heger ordnet das Treffen zwischen dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping und US-Präsident Biden ein, und Alexander Meschnig spricht einen Kommentar über den Antisemitismusverdacht gegenüber Teilen der Klimabewegung.
Thu, 14 Sep 2023 02:00:00 +0000 https://geschichteeuropas.podigee.io/t232-232 f3842a02b069e87c160b8d0656cf2d79 Y: Quellen Verknüpfte Folgen Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess (1945/46), mit Prof. Dr. Kim Christian Priemel (16.05.2022) Rudolf Hess - der "Stellvertreter" Hitlers (1894-1987), mit Prof. Dr. Manfred Görtemaker [C.H. Beck] (21.09.2023) Zum Podcast UNTERSTÜTZE DEN PODCAST BEI STEADY! Marlon unterstützt den Podcast seit März 2023 mit einem Betrag, der den monatlichen Hosting-Kosten entspricht. Dafür möchte ich ihm hier ganz besonders danken! Podcast-Blog mit Kommentarfunktion #historytelling - Netzwerk unabhängiger Geschichtspodcasts Schick mir Kommentare und Feedback als Email! Der Podcast bei Fyyd Der Podcast auf Twitter schwarze0fm auf Twitter Frag mich nach deiner persönlichen Einladung ins schwarze0-Discord! Die Episoden werden thematisch und nicht nach Erscheinungsdatum nummeriert. Für einen chronologischen Durchgang zur europäischen Geschichte sollten die Episoden nach Namen sortiert werden. schwarze0fm hatte als Hobbyprojekt begonnen - inzwischen habe ich aber durch Auftragsproduktionen und Crowdfunding die Möglichkeit gewonnen, mehr und bessere Folgen für Geschichte Europas zu produzieren. Das Prinzip "schwarze Null" bleibt - die Einnahmen werden verwendet, für mich Rahmenbedingungen zu schaffen, den Podcast zu betreiben und weiterzuentwickeln. In dieser Folge habe ich das ausführlich erklärt. This episode of "Geschichte Europas" by schwarze0fm (Tobias Jakobi) first published 2023-09-14. CC-BY 4.0: You are free to share and adapt this work even for commercial use as long as you attribute the original creator and indicate changes to the original. Quellentranskript Bericht des Gerichts-Psychologen über den Geisteszustand des Angeklagten Heß August 1946. Betrifft: Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten Heß. An den Herrn Generalsekretär des Internationalen Militärgerichtshofes. Auf Ersuchen des Gerichtshofes werden hiermit die folgenden Tatsachen und wohlerwogenen Ansichten über die Zurechnungsfähigkeit Rudolf Heß' auf Grund meiner fortlaufenden Untersuchungen und Beobachtungen vom Oktober 1945 bis zum heutigen Tage, die ich in meiner Eigenschaft als Gefängnispsychologe angestellt habe, ergebenst unterbreitet: Gedächtnisschwund bei Prozeßbeginn. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß bei Prozeßbeginn Heß sich in einem Zustand fast völligen Gedächtnisschwundes befand. Die Ansichten der psychiatrischen Kommissionen darüber, ebenso wie über seinen Gesundheitszustand, sind durch fortgesetzte spätere Beobachtung nur bestätigt worden. Genesung. Am 30. November 1945, dem Tage, welcher der besonderen Behandlung seines Falles gewidmet war, erlangte Heß tatsächlich sein Gedächtnis wieder. Woher diese plötzliche Genesung kam, ist eine akademische Frage, aber folgendes hat dabei wahrscheinlich eine Rolle gespielt. Unmittelbar vor der Sitzung – sozusagen als Herausforderung – erklärte ich Heß, daß er für unzurechnungsfähig erklärt und von den Verhandlungen ausgeschlossen werden würde, daß ich ihn aber von Zeit zu Zeit in seiner Zelle aufsuchen würde. Heß schien erschreckt und sagte, er sei zurechnungsfähig. Dann gab er vor dem Gerichtshof seine Erklärung ab, daß er simuliert habe, augenscheinlich, um das Gesicht zu wahren. Bei späteren Unterredungen gestand er mir, daß er nicht simuliert habe und daß er wisse, daß er zweimal in England sein Gedächtnis verloren habe. Während der Monate Dezember 1945 und Januar 1946 war sein Gedächtnis völlig in Ordnung. [183] 4. Rückfall. Gegen Ende Januar 1946 fielen mir Anzeichen beginnenden Gedächtnisschwundes auf. Diese nahmen im Laufe des Monats Februar ständig zu, bis er sich ungefähr Anfang März wieder in einem Zustand fast völliger Gedächtnislosigkeit befand. Seitdem ist er in diesem Zustand verblieben. (Heß drückte bei Beginn des Rückfalles seine Besorgnis darüber aus, und fügte hinzu, daß niemand ihm dies mal Glauben schenken würde, nachdem er erklärt hätte, daß er das erstemal seinen Gedächtnisschwund nur simuliert habe.) Der Gedächtnisschwund ist fortschreitend, die Ereignisse jedes einzelnen. Tages werden schnell vergessen. Seine Gedächtnisspanne beträgt augenblicklich ungefähr einen halben Tag und sein Erinnerungsvermögen ist von siebenstelligen auf vierstellige Zahlen gesunken, wenn er sie sofort, nachdem er sie gehört hatte, genau wiederholen sollte. Zurechnungsfähigkeit und allgemeiner Gesundheitszustand. Ich habe Dr. Seidl's Antrag sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache gelesen und möchte dazu folgendes ausführen: a) Die Erörterung von psychiatrischen Begriffen durch Laien können nicht zur Klärung dieses Falles beitragen, denn selbst Psychiater stimmen nicht über die Definition von Ausdrücken wie »psychopathische Anlage«, »hysterische Reaktion« usw. überein. Diese Ausdrücke haben einen völlig verschiedenen Sinn im englischen und deutschen Sprachgebrauch. b) Die psychiatrischen Kommissionen stimmten darin überein, und meine eigenen späteren Beobachtungen haben bestätigt, daß Heß nicht geisteskrank ist (im juristischen Sinne, d.h., daß er nicht Recht von Unrecht unterscheiden und die Folgen seiner Handlungen erkennen könnte). c) Heß erlangte sein Erinnerungsvermögen lange genug (2 bis 3 Monate) zurück, um seinem Anwalt weitgehende Unterstützung in der Vorbereitung seiner Verteidigung gewähren zu können. Wenn er das versäumte, dann geschah das aus einer negativen persönlichen Eigentümlichkeit heraus, die ich auch bemerkt habe, und nicht auf Grund seiner Unzurechnungsfähigkeit. d) In seinem Krankheitsverlauf oder augenblicklichen Verhalten deutet nichts darauf hin, daß er zur Zeit der Begehung der Handlungen, derentwegen er angeklagt ist, geisteskrank war. Auch sein Benehmen während des ganzen Verlaufes des Prozesses zeugte von genügend Einsicht und Verständnis, um alle Zweifel über seinen Gesundheitszustand zu zerstreuen. (Er mag eine psychotische Krise in England durchgemacht haben, aber das beeinträchtigt keineswegs die Richtigkeit der beiden vorhergehenden Erklärungen. Anzeichen von Verfolgungswahn sind auch [184] hier bei ihm bemerkbar geworden, jedoch nicht in einem Ausmaße, das auf Geisteskrankheit schließen ließe). e) Meiner Meinung nach würde eine erneute Untersuchung durch eine psychiatrische Kommission zu diesem Zeitpunkt nicht zur weiteren Klärung des Falles beitragen, weil das klinische Bild das gleiche ist und man darauf notwendigerweise auch die gleichen Schlußfolgerungen ziehen müßte wie die erste psychiatrische Kommission, nämlich: Heß ist nicht geisteskrank, sondern leidet an hysterischem Gedächtnisschwund. Ich habe diesen Fall auch mit dem augenblicklichen Gefängnispsychiater, Lt. Col. Dunn besprochen, der Heß vor kurzem untersucht hat und der ebenfalls der Ansicht ist, daß Heß' Geisteszustand der gleiche zu sein scheint, wie der in den früheren psychiatrischen Berichten beschriebene, welche er gelesen hat. Unterschrift: G. M. GILBERT, Ph. D. Gefängnispsychologe. 232 trailer Y: Quellen no Deutschland,Zeitgeschichte,Hauptkriegsverbrecherprozess,Rudolf Heß,20. Jahrhundert,Quelle
Es ist eine Zerreisprobe für ein ganzes Land. Der Streit über die Justizreform in Israel bringt Woche für Woche zehntausende Menschen auf die Straße. Sie protestieren gegen den Versuch der Regierung die Befugnisse des oberen Gerichtshofes einzuschränken. "So aufgewühlt aus innerem Grunde war das Land glaub ich wahrscheinlich noch nie, und das ist tatsächlich eine sehr merkwürdige Sommerpause", sagte Prof. Dr. Gisela Dachs, Professorin am europäischen Forum der hebräischen Universität in Jerusalem.
In Bonn wird ab heute die Weltklimakonferenz vorbereitet, die Ende des Jahres in Dubai stattfindet. Was in der ehemaligen Hauptstadt auf der Agenda steht, erklärt Axel Bojanoswki, WELT-Chefreporter Wissenschaft. WELT-Wirtschaftsredakteur Jan Klauth erklärt, was Arbeitsminister Hubertus Heil und Außenministerin Annalena Baerbock bei ihrem Besuch in Brasilien erreichen wollen. Außerdem geht es in dieser Folge um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes – und um den Auftakt der Republica. "Kick-off" ist der Nachrichten-Podcast von WELT. Wir freuen uns über Feedback an kickoff@welt.de. Hörtipp: Die wichtigsten News an den Märkten und das Finanzthema des Tages hören Sie morgens ab 5 Uhr bei „Alles auf Aktien" - dem täglichen Börsen-Shot aus der WELT-Wirtschaftsredaktion. Mehr auf welt.de/allesaufaktien Impressum: https://www.welt.de/services/article7893735/Impressum.html Datenschutz: https://www.welt.de/services/article157550705/Datenschutzerklaerung-WELT-DIGITAL.html
Anreizregulierung, Stromnetzzugangsverordnung, Energiewirtschaftsgesetz, alles Dinge, die einen Normalsterblichen im täglichen Alltag wenig beschäftigen dürften. Für Energiefeinschmecker sind es aber durchaus Buzzwords, vor allem wenn Änderungen geplant sind. So wie jetzt: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte Deutschland vor zwei Jahren dazu verdonnert, sich bei Regelungen zum Zugang zu Strom- und Gasnetzen und den dafür fälligen Entgelten zurückzuhalten und der Bundesnetzagentur die Oberhand zu lassen. Anders gesagt: Die Politik soll weniger regeln. Nun will das Bundeswirtschaftsministerium den Richterspruch umsetzen. Christian Seelos und Karsten Wiedemann erläutern die Hintergründe und mögliche Folgen. Die energate-Redaktion hat in dieser Woche zudem mit verschiedenen Fachleuten aus Politik und Wirtschaft über den Wasserstoffhochlauf gesprochen. Auch dazu mehr in der neuen Folge. Und natürlich fassen beide den aktuellen Stand der Diskussion in Sachen Vetternwirtschaft im Wirtschaftsministerium sowie Wärmegesetz zusammen.
Rosmarie Wydler-Wälti verlangt mit den Klima-Seniorinnen vom Staat mehr Klimaschutz. Die älteren Frauen sind bei allen juristischen Instanzen in der Schweiz abgeblitzt. Nun wurde ihre Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angehört. Das Urteil wird juristisch neue Massstäbe setzen. * Die erste und bisher wichtigste Klimaklage wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verhandelt. * Die Klima-Seniorinnen sind bei den Gerichten in der Schweiz abgeblitzt, haben aber erfolgreich eine Klage in Strassburg eingereicht. * Das Urteil, das Ende Jahr erwartet wird, wird für die europäischen Staaten wegweisend sein und ihnen aufzeigen, wozu sie beim Klimaschutz verpflichtet sind. * Die europäischen Länder schauen mit Spannung auf das Urteil, das in der Rechtssprechung Bzu einem historischen Präzedenzfall wird. Im Podcast zu hören sind: * Rosmarie Wydler-Wälti, Klima-Seniorin, Psychologin * Pia Hollenstein, Klima-Seniorin und ehemalige St. Galler Nationalrätin der Grünen * Alain Chablais, Jurist, Bundesamt für Justiz * Franz Perrez, Umweltamabassador, Bundesamt für Umwelt (BAFU) * Jessica Simor, Menschenrechtsanwältin, Grossbritannien * Siofra O'Leary, Präsidentin des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg * Prof. Helen Keller, Völker- und Europarechtsspezialistin, Universität Zürich * Studentin (Altea, 23) und Student (Basil, 23) der Universität Lausanne Bei Fragen, Anregungen oder Themenvorschlägen schreibt uns: kontext@srf.ch Mehr zum Kontext Podcast: https://srf.ch/audio/kontext
Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Kinderpornografie - zwei Straftaten, die im Mittelpunkt stehen bei der Konferenz der Innen- und Justizminister heute in München. Viele Straftäter nutzen das Internet für ihre Machenschaften. Doch seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von vergangener Woche ist klar: Die Vorratsdatenspeicherung ist in ihrer jetzigen Form nicht zulässig und muss verändert werden. Welche Möglichkeiten bleiben und was das Urteil für die Strafverfolgung bedeutet, darüber hat BR24 im Thema des Tages mit Ressortchef Joachim Herrmann gesprochen
Die Bundeswehr ist seit ihrer Gründung ein Arbeitgeber auch für Frauen. Was zunächst in der zivilen Wehrverwaltung - und vielfach als Sekretärinnen - begann, setzte sich Mitte der 1970er Jahre für wenige Ärztinnen der Bundeswehr fort. Erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 im Fall Tanja Kreil öffnete die Bundeswehr schließlich in Gänze für Frauen. Seither sind Frauen aus der Bundeswehr nicht mehr wegzudenken. Die Zahl der Frauen in der Bundeswehr ist zwischenzeitlich auf etwa 23.500 gestiegen - rund 13 Prozent aller Angehörigen der Streitkräfte unseres Landes. Frauen bilden somit eine wichtige Personalrekrutierungsressource für die deutschen Streitkräfte und tragen wesentlich dazu bei, die Einsatzbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten. Im Laufe der Zeit sind sie auch auf der militärischen Karriereleiter ein großes Stück vorangekommen: Waren es Mitte der 1970er nur Ärztinnen, die in die Bundeswehr eintreten konnten, kamen Mitte der 1990er Jahre der Sanitätsdienst und die Militärmusik hinzu. Seit 2001 stehen Soldatinnen alle Laufbahnen offen. Sie können ebenso Kampfflugzeugführer(in) wie auch Kommandosoldat im KSKKommando Spezialkräfte oder U-Boot-Kommandatin werden. Der Weg bis zu diesen Möglichkeiten war und ist jedoch nicht immer einfach: Persönliche Eignungen, Einschätzungen durch Vorgesetzte - die Frauen anders als Männer sehen - und persönliche Lebensplanungen stehen immer wieder im Spannungsverhältnis zueinander. In Folge 37 von „Zugehört! Der Podcast des ZMSBwZentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr“ geht es um die Möglichkeiten als auch die Schwierigkeiten in den militärischen Berufswegen und Karrieren von Frauen in der Bundeswehr. Dr. Gerhard Kümmel sprich dazu anlässlich des Diversity Days 2022 im Gespräch mit Frau Oberleutnant Wiebke Hönicke aus dem Panzerpionierbataillon 4 in Bogen/Niederbayern, Frau Dr. Meike Wanner, Wissenschaftlerin am ZMSBwZentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, und Frau Claudia Paul, der Leiterin des Stabselements Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion im Bundesministerium der Verteidigung.
Polen ignoriert seit Monaten Beschlüsse des höchsten europäischen Gerichts in Luxemburg. Der EuGH hat deswegen Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt - solange, bis es die Urteile des Europäischen Gerichtshofes umsetzt. Weitere Themen: Ist bald Schluss mit Ferien im Ausland? Was passiert bei einem Nein zum Covid-19-Gesetz, über das wir im November abstimmen? Die Schweizer Aluminium-Industrie und die Giessereien warnen vor Firmen-Konkursen und Stellenabbau. Hintergrund sind die immer höheren Preise für Energie und Rohstoffe. Bei einzelnen Rohstoffen wie Magnesium zeigen sich sogar Versorgungsengpässe ab.
Polen ignoriert seit Monaten Beschlüsse des EuGH, des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg. Nun hat der EuGH Polen deswegen zur Zahlung eines Zwangsgeldes verurteilt, in Höhe von täglich einer Million Euro, bis Warschau die Urteile des Europäischen Gerichtshofes umsetzt. Weitere Themen: (05:50) Eine Million Euro pro Tag: EuGH büsst Polen (12:49) Verlierer der globalen Mindeststeuer sind Entwicklungsländer (17:21) Brasilien: Protegiert die Justiz Präsident Bolsonaro? (20:47) Schwache arabische Armeen trotz grosser Waffenarsenale (25:50) Achtung Blindgänger! (31:32) Die Wut gegen den letzten absoluten Monarchen Afrikas
Langsam gesprochene Nachrichten | Deutsch lernen | Deutsche Welle
Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der Deutschen Welle von Donnerstag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.Außenminister Maas fliegt nach Israel Angesichts der Eskalation der Gewalt zwischen Israelis und militanten Palästinensern fliegt Außenminister Heiko Maas an diesem Donnerstag in die Region. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts teilte in Berlin mit, Maas treffe in Jerusalem seinen israelischen Kollegen Gabi Aschkenasi und in Ramallah den palästinensischen Ministerpräsidenten Mohammed Schtajjeh. Der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern lasse sich nur lösen durch eine "verhandelte Zwei-Staaten-Lösung", betonte Maas im Vorfeld der Reise. Außenminister der USA und Russlands im Dialog US-Außenminister Antony Blinken und sein russischer Kollege Sergej Lawrow haben sich gegenseitig die Dialogbereitschaft ihrer Regierungen versichert, trotz der starken Spannungen zwischen beiden Ländern. Wenn die Führungen in Washington und Moskau zusammenarbeiten könnten, wäre die Welt "ein sicherer Ort", sagte Blinken in Reykjavik zum Auftakt eines Treffens mit Lawrow. Es war die erste Begegnung der beiden Minister seit Antritt der Regierung von US-Präsident Joe Biden im Januar. Blinken betonte, seine Regierung strebe eine "berechenbare" und "stabile" Beziehung zu Moskau an. Zahl der Binnenflüchtlinge erreicht neuen Höchststand Die Zahl der Binnenflüchtlinge weltweit hat nach Angaben des Beobachtungszentrums für interne Vertreibung einen neuen Höchststand erreicht. Rund 55 Millionen Menschen seien Ende 2020 im eigenen Land auf der Flucht vor Gewalt, Konflikten und Naturkatastrophen gewesen, teilte das Zentrum in Genf in seinem Jahresbericht mit. Die Zentrumsdirektorin Alexandra Bilak warnte vor einer weiteren Verschlimmerung der prekären humanitären Lage vieler Binnenflüchtlinge durch die Corona-Pandemie. Besonders betroffen waren Afghanistan, Äthiopien, die Demokratische Republik Kongo, Mosambik oder Syrien. Frankreichs Polizisten demonstrieren gegen Gewalt Zehntausende französische Sicherheitskräfte haben mehr Unterstützung durch die Politik gefordert und zunehmende Gewalt gegen Ordnungshüter angeprangert. Die Kundgebung in Paris stand unter dem Motto "Bezahlt, um zu dienen - nicht, um zu sterben." Rund 35.000 Polizisten versammelten sich vor der Nationalversammlung, dem Unterhaus des Parlaments. Sie beklagten, die Polizei sei viel zu schlecht ausgerüstet. Zudem seien die verhängten Strafen zu niedrig, etwa für Drogenhändler. Anfang Mai war ein Polizist bei einem Einsatz gegen Drogenkriminalität in Avignon getötet worden. Bundestag verlängert Bundeswehreinsätze in Mali Die Bundeswehr verstärkt ihren Einsatz im westafrikanischen Krisenstaat Mali. Das Parlament beschloss, dass künftig bis zu 600 statt maximal 450 Bundeswehr-Soldaten an der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali teilnehmen können. Gebilligt wurde auch die Verlängerung der Bundeswehr-Beteiligung an der UN-Blauhelmmission Minusma mit unverändert bis zu 1100 Soldaten. Beide Mandate laufen nun bis zum 31. Mai 2022. Die Mission EUTM steht unter Federführung der EU. Ziel ist es, die Streitkräfte Malis durch Beratung und Training in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit des Landes zu sorgen. Erstmals eine Frau an der Spitze des höchsten Gerichtshofes in Kenia In Kenia wird erstmals eine Frau das höchste Richteramt im Land übernehmen. Richterin Martha Koome soll an diesem Donnerstag vereidigt werden. Zuvor hatten das Parlament und der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta der Nominierung zugestimmt. Koome, eine bekannte Frauen- und Kinderrechtlerin, setzte sich in öffentlichen Anhörungen gegen neun Mitbewerber durch. Sie übernimmt den Vorsitz des Obersten Gerichts in dem ostafrikanischen Land zu einem sensiblen Zeitpunkt. Die Regierung bemüht sich derzeit um eine weitreichende Verfassungsreform, die kürzlich zunächst vor Gericht gescheitert war. USA verzichten auf Sanktionen gegen Nord Stream 2 Im Streit um die deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2 verzichtet die Regierung von US-Präsident Joe Biden auf Sanktionen. In einem Bericht von US-Außenminister Antony Blinken an den Kongress heißt es, der Verzicht auf Strafmaßnahmen gegen die Nord Stream 2 AG im schweizerischen Zug und deren deutschen Geschäftsführer Matthias Warnig sei im "nationalen Interesse" der USA. Sanktionen hätten die US-Beziehungen mit Deutschland, der EU und anderen europäischen Verbündeten negativ beeinflusst. Allerdings werden Strafmaßnahmen gegen vier russische Schiffe erlassen, die Pipelinerohre verlegen.
Heute geht es im Podcast um ein wichtiges Thema, womit Arbeitgeber sich unbedingt mit beschäftigen sollten. Es geht um die verpflichtende Zeiterfassung, die wohl schon bald kommen könnte. Ich möchte heute im Podcast einen Status zu dem Thema abgeben und insbesondere auch aufzeigen, wie wir mit dem Thema bei PageRangers umgehen. Warum thematisiere ich überhaupt dieses Thema. Letztlich hat die große Kammer des Europäischen Gerichtshofes bereits im Jahr 2019 ein Urteil gefällt, wonach die EU-Staaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein Zeiterfassungssystem zu gewährleisten. Das Zeiterfassungssystem soll gewährleisten, das alle Arbeitszeiten der Mitarbeiter genaustens erfasst werden. Was bedeutet in dem Fall genaustens? Das EuGH Urteil sagt, dass drei Kriterien zwingend erfüllt sein müssen. Die Zeiterfassung muss verlässlich, objektiv und zugänglich sein. Weitere Infos, alle Links, eure Fragen unter www.digitales-unternehmertum.de/307
Großbritannien hat in einem Referendum im Jahr 2016 beschlossen, die EU zu verlassen. In zwei Parlamentswahlen seither ging es auch um die Frage, ob der Brexit tatsächlich durchgeführt werden soll. In beiden Wahlen haben die Bürger Großbritanniens die Parteien gewählt, die Pro-Brexit auftraten. Die Gründe für den Brexit sind vielfältig: der nicht-gewollte Einfluß des Europäischen Gerichtshofes oder die Zuwanderung aus der EU - immerhin leben 3,7 Millionen EU-Bürger auf der Insel. Wie geht es nun weiter? Was passiert mit dem Handel, von dem GB in ungleich stärkerem Maß bisher profitiert hat? Diese und weitere Fragen zur politischen Situation im Vereinigten Königreich beantwortet Ilka Hartmann in DNEWS24. Das Intro stammt mit freundlicher Genehmigung von musicfox.
Für Andreas Scheuer wird es heute sehr unangenehm. Denn im Untersuchungsausschuss geht es nicht nur um die Frage, warum der CSU-Verkehrsminister die Mautverträge über fast zwei Milliarden Euro schon vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes unterzeichnete und Schadensersatzforderungen von 560 Millionen Euro verursachte. Es geht inzwischen auch darum, ob der Minister den Bundestag und die Öffentlichkeit belogen und in mehrfacher Weise gegen Gesetze verstoßen hat.
Erstmalig hat sich das Bundesverfassungsgericht über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hinweggesetzt und damit für einen Paukenschlag gesorgt. Das Gericht hat das EZB-Kaufprogramm für Staatsanleihen als nicht konform mit dem Grundgesetz bezeichnet. Der Vorwurf: Die EZB habe ihre Kompetenzen überschritten, weil sie die Verhältnismäßigkeit zwischen währungspolitischen Zielen und wirtschaftspolitischen Auswirkungen nicht dargelegt habe. Die Wellen schlagen hoch, EU-Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen prüft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Bundeskanzlerin Angela Merkel versucht zu vermitteln. Wie sind das Urteil und die Reaktionen darauf einzuschätzen? Ist das Urteil auch eine Warnung an die Märkte? Wird es der EZB gelingen, mit ihren Kaufprogrammen auch künftig die Märkte zu beruhigen? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich Thomas Altmann, Partner und Head of Portfoliomanagement von QC Partners, und Christiane Lang, Redakteurin der Börsen-Zeitung in der aktuellen Ausgabe des Podcasts „Hashtag Volatility“.
In dieser Podcast-Episode beleuchten wir die aktuellen Bewegungen innerhalb des Beihilferechts der Europäischen Union. Professor Dr. David Hummel (Referent am Europäischen Gerichtshof und Professor an der Universität Leipzig) und Prof. Dr. Stephan Rasch (PwC Transfer Pricing Partner) diskutieren über drei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes.
Wenn in der EU von Defiziten die Rede ist, gehts um Geld. Meistens, aber nicht immer. Oft beklagt und kritisiert wird auch das Demokratiedefizit der Union. Aber nicht alle verstehen das Gleiche darunter. Dabei kann man es recht genau benennen. Und wer sucht, findet seinen Anfang in den 60er Jahren. Die heutige Union begann als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG. Ihr Ziel war zunächst ein gemeinsamer Binnenmarkt. Dieser neue Zusammenschluss wurde in Rom mit zwei völkerrechtlichen Verträgen geregelt. So wollten es die Politiker. Diese Verträge wurden zur Rechtsgrundlage der EWG. Bei Streitfällen stützen sich die Richter des Europäischen Gerichtshofes bei Ihren Urteilen auf diese Vertragswerke. Auch das wollten die Politiker so. Die Richter in Luxembourg aber fassten ihren Auftrag weiter und nahmen sich vor, mit ihren Urteilen den Binnenmarkt rechtlich exakt zu regeln. In der ersten Hälfte der 60er Jahre stellten sie die Weichen in einer Art, die von der Politik nicht so vorgezeichnet war. Sie kassierten demokratisch beschlossene Gesetze der Mitgliedstaaten, entzogen der politischen Sphäre Kompetenzen und konzentrierten die Definitionshoheit beim Europäischen Gerichtshof. Die Politik erkannte die Reichweite dieser frühen Urteile viel zu spät. Und nicht alle finden falsch, was die Richter damals festschrieben. Aber sicher kann man sagen, dass in den sechziger Jahren nicht nur ein Grundstein des europäischen Rechtsverständnisses gelegt wurde, sondern auch einer des Demokratiedefizits. (Erstausstrahlung: 4. Mai 2019)
Wenn in der EU von Defiziten die Rede ist, gehts um Geld. Meistens, aber nicht immer. Oft beklagt und kritisiert wird auch das Demokratiedefizit der Union. Aber nicht alle verstehen das Gleiche darunter. Dabei kann man es recht genau benennen. Und wer sucht, findet seinen Anfang in den 60er Jahren. Die heutige Union begann als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG. Ihr Ziel war zunächst ein gemeinsamer Binnenmarkt. Dieser neue Zusammenschluss wurde in Rom mit zwei völkerrechtlichen Verträgen geregelt. So wollten es die Politiker. Diese Verträge wurden zur Rechtsgrundlage der EWG. Bei Streitfällen stützen sich die Richter des Europäischen Gerichtshofes bei Ihren Urteilen auf diese Vertragswerke. Auch das wollten die Politiker so. Die Richter in Luxembourg aber fassten ihren Auftrag weiter und nahmen sich vor, mit ihren Urteilen den Binnenmarkt rechtlich exakt zu regeln. In der ersten Hälfte der 60er Jahre stellten sie die Weichen in einer Art, die von der Politik nicht so vorgezeichnet war. Sie kassierten demokratisch beschlossene Gesetze der Mitgliedstaaten, entzogen der politischen Sphäre Kompetenzen und konzentrierten die Definitionshoheit beim Europäischen Gerichtshof. Die Politik erkannte die Reichweite dieser frühen Urteile viel zu spät. Und nicht alle finden falsch, was die Richter damals festschrieben. Aber sicher kann man sagen, dass in den sechziger Jahren nicht nur ein Grundstein des europäischen Rechtsverständnisses gelegt wurde, sondern auch einer des Demokratiedefizits. (Erstausstrahlung: 4. Mai 2019)
Der CDU-Politiker Walter Lübcke aus Kassel wird nachts auf seiner Terrasse ermordet. Tatverdächtig ist ein 45 Jahre alter Mann mit Verbindungen in rechtsextreme Kreise. Welche Rolle spielt dabei ein fast vier Jahre altes Video, auf dem Lübcke nur wenige Sätze sagt? Trägt dieses Video und die Diskussionskultur im Internet dazu bei, dass sich Menschen radikalisieren? Und was können wir alle - Politik, Medien und jeder Einzelne - tun, damit solche Taten in Zukunft unwahrscheinlicher werden? Darüber spricht Marc Krüger im "Tagesanbruch am Wochenende"-Podcast mit t-online.de-Chefredakteur Florian Harms. Außerdem geht es um die gescheiterte Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und was das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für die CSU bedeutet.
Dem Herzensprojekt der CSU und des Verkehrsministers Andreas Scheuer ist heute ein Riegel vorgeschoben worden. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben die für Oktober 2020 geplante PKW-Maut für rechtswidrig erklärt. >> Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-eugh-urteil-zur-pkw-maut
Dem Herzensprojekt der CSU und des Verkehrsministers Andreas Scheuer ist heute ein Riegel vorgeschoben worden. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben die für Oktober 2020 geplante PKW-Maut für rechtswidrig erklärt.Der Artikel zum Nachlesen: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-eugh-urteil-zur-pkw-maut
Ismail Ertug begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, nach der die geplante deutsche Pkw-Maut gegen EU-Recht verstößt. "Wir haben uns immer offen dagegen gestellt, weil nämlich die Historie dieser CSU-Ausländermaut ja lange zurück reicht", so Ertug.
Nach dem Beschluss des europäischen Gerichtshofes muss in Zukunft jede Stunde erfasst werden, die ein Arbeitnehmer leistet. Die Begründung: Ohne ein solches System könne man weder die Arbeitsstunden noch die Überstunden "objektiv und verlässlich ermitteln" und dadurch sei es für Arbeitnehmer "äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich" ihre Rechte durchzusetzen.
Die Bundeswehr ist seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2000 verpflichtet, alle Posten auch Frauen zugänglich zu machen – inklusive Fronteinsatz. Doch Frauen im Kampfeinsatz sind nichts Neues. Schon die alten Griechen erzählten Geschichten von einem ganzen Volk kämpfender Frauen: den legendären Amazonen. In der Nähe der württembergischen Stadt Heidenheim hat eine DNA-Analyse zwei merowingische Krieger – bestattet mit Schwert, Schild und Pfeilen – als Kriegerinnen identifiziert. Im Mittelalter zogen streitbare Edelfrauen und Königinnen in den Krieg.