Podcasts about vertragsparteien

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Best podcasts about vertragsparteien

Latest podcast episodes about vertragsparteien

HeuteMorgen
Zinswende in den USA: FED senkt Leitzins deutlicher als erwartet

HeuteMorgen

Play Episode Listen Later Sep 19, 2024 13:04


Zum ersten Mal seit mehr als vier Jahren hat die US-Notenbank FED den Leitzins gesenkt. Dies deutlicher als erwartet um ungewöhnlich starke 0,5 Prozentpunkte. Mit den hohen Zinsen wollte die FED die Teuerung in den USA bremsen. Weitere Themen in dieser Sendung: * Nach explodierenden Pagern und Funkgeräten: Im Libanon wächst die Sorge vor einer Eskalation. Die Hisbollah schwört Vergeltung und Israel schickt Truppen in den Norden. * Die Schweiz soll ein Treffen zum Nahost-Konflikt einberufen. Der Auftrag kommt von der UNO-Generalversammlung in New York. Das Treffen soll im Rahmen der Vertragsparteien der Genfer Konventionen stattfinden, die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegen regeln. * Die Schweizer Armee soll mehr Geld bekommen. Doch woher soll das Geld kommen. Darüber diskutiert derzeit der Nationalrat und zwischen der Mitte und der SP ist deshalb ein Streit ausgebrochen.

Grundkurs Zivilrecht 2023/2024
Schuldrecht BT - Folge 1: Grundlagen des Kaufrechts; Pflichten der Vertragsparteien; Gefahrtragung

Grundkurs Zivilrecht 2023/2024

Play Episode Listen Later May 15, 2024 104:17


§ 2 Kaufrecht, Teil 1: Grundlagen: Inhalt des Kaufvertrags, Kaufvertrag und Übereignung, Gesetzliche Regelungen, Gegenstand des Kaufvertrags (§ 433 BGB) § 3 Kaufrecht, Teil 2: Pflichten von Verkäufer und Käufer, Sicherung des Verkäufers durch Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); § 4 Kaufrecht, Teil 3: Gefahrtragung beim Kauf: Begriffe, Gefahrtragung beim Versendungskauf, Fallbeispiele

Mother's Comeback
Zusätzliche Urlaubstage "kaufen" oder Urlaubstage "verkaufen" - so geht's!

Mother's Comeback

Play Episode Listen Later May 8, 2024 14:14


Wed, 08 May 2024 04:30:00 +0000 https://motherscomeback.podigee.io/153-new-episode 0df2b4b6a14db387af762d40f7c6e6e7 Bis zum 20.5. kannst du noch für meinen Podcast in der Kategonie "Beste Information" beim Deutschen Podcastpreis abstimmen mit einem Klick auf diesen Link. Ich freue mich sehr, wenn du für mich abstimmst und damit mich und meinen Podcast unterstützt :-) --> Hast du gewußt, dass es möglich ist die Urlaubstage in einem Anstellungsverhältnis variabel zu gestalten? In einem Jahr mehr und in einem anderen Jahr weniger Urlaub zu nehmen? Das geht zwar nicht ungebgrenzt aber zwischen einem Urlaub von 4 Wochen in einem Kalenderjahr und einem Urlaub von 8 Wochen in einem Jahr lässt sich sehr einfach umsetzen - vorausgesetzt beide Vertragsparteien also Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen von dieser variablen Urlaubsregelung Gebrauch machen. Wie das genau geht, erfährst du in dieser Podcastfolge. --> Schreib mir eine kurze Mail an kontakt@arbeitsrecht-sideri.de mit dem Stichwort "variabler Urlaub", wenn du eine Vorlage für eine Musterformulierung in einem Arbeitsvertrag haben möchtest. Ich sende dir die Vorlage direkt zu. --> In meinem monatlichen Newsletter bekommst du ein Mal im Monat Neues aus der Arbeitswelt, aktuelle relevante Urteile, Tipps und ermäßigte Preise für meine Seminare. Trage dich gerne hier ein. meine website Lass uns vernetzen auf LinkedIn 153 full no Urlaub,Urlaubstage,Arbeitsvertrag,Benefit,mehrUrlaub Smaro Sideri Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht
Freier oder Unfreier Mitarbeiter? LSG München überrascht!

Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht

Play Episode Listen Later Sep 3, 2023 11:19


Beide Vertragsparteien sind sich einig. Sie wollen kein Arbeitsverhältnis im klassischen Sinn. Der Mitarbeiter möchte als freier Mitarbeiter selbst entscheiden, wann er seine Arbeitskraft einbringt und der Auftraggeber möchte kein klassischer Arbeitgeber sein. Dennoch entscheiden die Gerichte häufig gegen den Willen der Vertragsparteien und machen aus dem freien Arbeitsverhältnis ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Welche Kriterien es zu beachten gilt und welche Konsequenzen das ganze hat, hörst du in dieser Podcastfolge. --- Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „Einfach Recht“.   Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH.   Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen, Arbeitnehmern und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht. Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.   Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.   Ich war m Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert. Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.   Ich bin Vortragsredner und Speaker.   Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf     Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an   info@kanzlei-wulf.de   Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.   Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/sandro-wulf/message

bibleteaching - der Podcast
Modifiziert das Neue Testament den neuen Bund?

bibleteaching - der Podcast

Play Episode Listen Later Jul 13, 2023 9:48


Was sagt das NT zum neuen Bund? Modifiziert das Neue Testament den Inhalt des neuen Bundes? Oder seine Vertragsparteien? Wenn nicht, d.h. wenn es dabei bleibt, dass der neue Bund mit Israel geschlossen wird, was bedeutet er dann für uns als Christen? Links: •       Israel - Die Zukunft und das Land (der Bund mit Abraham): https://www.youtube.com/watch?v=SnuFmMoota0 •       Israel und die christliche Gemeinde: https://www.youtube.com/watch?v=tZrFKm2vujA •       Sind alle Söhne Abrahams „Israel"? https://www.youtube.com/watch?v=DaVSn5cx_KE •       Der Ölbaum in Römer 11: https://www.youtube.com/watch?v=2o9NiM-oANo •       Interview (Der Ölbaum): https://www.youtube.com/watch?v=v6qWfMzUQ-Q

AuA-Podcast
Kurz gefragt: "Basics zum Urlaubsrecht"

AuA-Podcast

Play Episode Listen Later Jul 4, 2022 20:27


Er ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, er erfüllt auch eine ganz wichtige Funktion; er sorgt für die notwendige Erholung der Arbeitnehmer. Der Urlaub ist teilweise streng geregelt, in anderen Bereichen haben die Vertragsparteien aber viele Freiheiten. Pünktlich zur anstehenden Ferienzeit sprechen wir über die Grundlagen und wichtigsten Vorschriften. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt

Grundkurs Zivilrecht II
Mietvertrag und Pachtvertrag

Grundkurs Zivilrecht II

Play Episode Listen Later Jun 19, 2022


Was unterschiedet Miete und Pacht? Wer muss die Wohnung renovieren? Und wie funktioniert die Mietpreisbremse? (00:29) Rückblick auf die vorangehende Einheit (Schenkung, Miete und Verwahrung) (20:18) Mietvertrag, Pachtvertrag und Beherbergungsvertrag (37:18) Inhalt und Hauptpflichten eines Mietvertrags (54:30) Wechsel der Vertragsparteien (1:00:10) Erhaltung und Modernisierung (1:20:09) Miete und Mietpreisbremse

WINDKANAL - Der Windenergie Podcast
# 015. Der Gestattungsvertrag - Herzstück und Fundament eines Windenergieprojekts

WINDKANAL - Der Windenergie Podcast

Play Episode Listen Later Sep 16, 2021 28:10


Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung! + + + Ja, ich will! Das ist Musik in meinen Ohren, zumindest wenn der Satz von einem Grundstückseigentümer stammt und ich bei ihm einen Windpark entwickeln will. Denn ohne das Grundstück und seine Eigentümer läuft gar nix. Umgekehrt natürlich genauso - die meisten Grundsrückseigentümer sind ja keine Windkraftfachleute, sondern darauf angewiesen, dass ein Profi Planung, Bau und Betrieb übernimmt. So suchen und finden sich hoffentlich zwei, die gut zusammen passen. Warum der Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Windparkbetreiber so zentral ist , und welche Themen er für gewöhnlich regelt, erfahrt Ihr in diese Episode. Themen der Episode > Vertragsparteien > Mietsache > Nutzungsrechte > Nutzungsentgelt > Vertragslaufzeit und Kündigungsrechte > Haftung > dingliche Sicherung > Eintrittsrecht der finanzierenden Bank > Übertragungsrechte > Rückbau > Rechte und Pflichten der Vertragsparteien + + + Habt Ihr noch Fragen und Anregungen zu dieser Folge, womöglich einen Fehler entdeckt, einen Vertiefungswunsch oder einen Themenvorschlag für künftige Folgen? Schreibt mir gerne über das Kontaktformular auf www.derwindkanal.de/Kontakt oder eine E-Mail an themenwunsch@derwindkanal.de! Copyright: Julia Wolf 2021 Impressum: www.derwindkanal.de/Impressum/ Datenschutzhinweise: www.derwindkanal.de/datenschutz/

Bauhelden - DER Handwerkerpodcast
Kündigung durch den Auftraggeber

Bauhelden - DER Handwerkerpodcast

Play Episode Listen Later Mar 22, 2021 23:04


Das Kündigungsrecht durch den Auftraggeber (AG) Zu finden in der VOB/B §8, BGB §648, §648a, §650h Es kommt – zum Glück recht selten – immer wieder mal vor, dass ein Bauherr den Vertrag kündigt, egal, ob es sich um einen BGB- oder VOB-Vertrag handelt. Gekündigt werden kann ein Vertrag ab Unterzeichnung des Bauvertrags bis zur „abnahmereifen“ Fertigstellung des jeweiligen Gewerks. Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. unüberbrückbare Differenzen zwischen den Vertragsparteien, Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug uvm… Dann stellen sich natürlich folgende Fragen: kann der Bauherr das so einfach machen und wenn ja, wie muss ich rechtssicher reagieren, was sind die rechtlichen – und finanziellen – Folgen für mich? Gibt es Grauzonen, die ich ausloten kann? Zunächst einmal: JA, der AG kann „einfach so“ den Vertrag kündigen und noch schlimmer, ich muss ihm dazu nicht einmal einen besonderen Grund geben! Wir unterscheiden nämlich grundsätzlich 2 Arten von Kündigung durch den Auftraggeber: 1. Die freie Kündigung 2. Die Kündigung aus wichtigem Grund Wie Sie nun angemessen, richtig und vor allem schnell reagieren (müssen!), um durch Leichtsinn nicht noch mehr Nachteile zu erleiden, hören Sie in diesem Podcast. Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt

Bauhelden - DER Handwerkerpodcast
Massenmehrung/Massenminderung: unterschiedliche Auswirkung bei verschiedenen Vertragsarten

Bauhelden - DER Handwerkerpodcast

Play Episode Listen Later Mar 8, 2021 14:52


Vertragsarten und die 10-Prozent Regel Zu finden in der VOB/B §2 (3), BGB §313 Grundsätzliche Fragestellung: was mache ich als Unternehmer oder auch Bauherr bei einem Vertrag, wenn die zunächst kalkulierten Massen erheblich (mehr als 10 Prozent) nach oben oder unten vom Soll abweichen? Die Lösung dieser Frage hängt davon ab, welche Art von Vertrag ich geschlossen habe und auch, ob ich mich im BGB oder der VOB bewege. Daher möchte ich heute die wichtigsten Vertragstypen besprechen, die von diesen Regelungen überhaupt betroffen sind. Der Einheitspreisvertrag: Dies ist in der gängigen Baupraxis zunächst der Standardfall. In der Regel liegt dem Vertrag ein detailliertes Leistungsverzeichnis (LV) zugrunde, das entweder der Auftraggeber (bzw. ein beauftragter Dritter, z.B. Architekt) oder der Auftragnehmer selbst erstellt hat. Darin werden Teilleistungen (Positionen), aufgeschlüsselt nach Los, Gewerk oder Titel mit Ihrer ermittelten Menge und dem Einheitspreis vollständig für alle Arbeiten aufgelistet. Die Einheiten der Positionen können je nach Eigenart variieren, z.B. Stück, lfm, Meter, Quadrat- oder Kubikmeter, Tonne, kg usw… Weil die jeweiligen Mengen nur vorab aus dem Plan ermittelt wurden, handelt es sich hier auch um vorläufige Werte, denn die genaue Massenermittlung erfolgt später „draußen“ nach Aufmaß, somit können sich die Mengen des Angebots noch ändern. Was passiert nun aber bei einer Änderung? Ich erkläre es anhand der VOB, hier gibt es 2 Fälle zu unterscheiden, : 1. Die Masse erhöht sich in einer (oder mehreren) Position(en) um mehr als 10%. Beispiel: es sind vom Unternehmer 1.000 m² angeboten, ausgeführt werden allerdings 1.300 m², weil die Massenermittlung fehlerhaft/schlampig war. Der Kunde muss 10% Überschreitung in Kauf nehmen (10%=100 m²), d.h. er hat für 1.100 m² den vollen Einheitspreis zu zahlen. Für die darüber hinausgehende Menge allerdings (die restlichen 200 m²) kann er vom Unternehmer einen neuen, günstigeren Einheitspreis verlangen. Kommt dies bei mehreren Positionen vor, hat der Kunde diesen Anspruch eben mehrmals. 2. Die Masse mindert sich in einer (oder mehreren) Position(en) um mehr als 10%. Beispiel: es sind vom Architekten 1.300 m² ausgeschrieben, ausgeführt werden allerdings nur 1.000 m², weil auch hier die Massenermittlung fehlerhaft/schlampig war – das soll auch bei Architekten vorkommen…. Gleiches Spiel wie vorher: der Unternehmer muss 10% Massenunterschreitung (10%=130m²) in Kauf nehmen und würde folglich bis zu einer Menge von 1.170 m² nichts einwenden können. Da die Minderung allerdings noch weit über diese 10% hinausgeht, hat der Unternehmer das Recht, für die KOMPLETT ausgeführte Menge einen neuen (höheren) Einheitspreis zu fordern. Kleiner Wermutstropfen: erhält der Unternehmer an anderer Stelle eventuell einen Ausgleich durch Massenmehrung, muss er diesen gegenrechnen. Der Pauschalvertrag: Beim Pauschalvertrag lassen sich grundsätzlich 2 Fälle unterscheiden, der Detail-Pauschalvertrag und der Global-Pauschalvertrag. Dem Detail-Pauschalvertrag liegt normalerweise zunächst ein Angebot nach Einheitspreisen zugrunde, also mit Mengenermittlung, Positionen etc. wie oben beschrieben. Für die Ausführung der Arbeiten einigt man sich dann aber zur Vereinfachung auf eine Pauschalisierung, so dass die ermittelten Mengen dann später praktisch keine Rolle mehr spielen und man sich z.B. ein Aufmaß sparen kann. Dies setzt natürlich voraus, dass der Auftragnehmer die Massenermittlung gründlich prüft, damit er sich keinem unkalkulierbaren Risiko aussetzt! Bei Massenmehrungen oder –minderungen greift dann die 10%-Regel nicht, beide Seiten tragen auch in etwa das gleiche Risiko. In der Pauschalisierung sind allerdings auch nur genau die Positionen beinhaltet, die wirklich im ursprünglichen LV aufgeführt waren! Kommen zusätzliche oder geänderte Leistungen zum Tragen oder fallen Leistungen komplett weg, wird trotz Pauschalisierung die Abrechnungssumme geändert. Nun noch zum Begriff des Global-Pauschalvertrages. Diesem liegt in der Regel eine funktionale Baubeschreibung zugrunde, also z.B. ein Einfamilienhaus mit Keller und 160m² Wohnfläche schlüsselfertig, oder ein Fußballstadion geeignet für 15.000 Zuschauer fix und fertig. Bei diesem Vertragstyp kann es zu keiner Massenüber- oder -unterschreitung kommen, weil der Kalkulation gar keine (offene) Massenermittlung zugrunde liegt. Wichtigster Punkt ist hier, dass zur Sicherheit beider Vertragsparteien so detailliert wie möglich festgelegt wird, was in der beschriebenen Leistung enthalten ist und was nicht. Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt

Bauhelden - DER Handwerkerpodcast
Baubehinderungsanzeige - Effektive Verteidigung gegen Vertragsstrafen

Bauhelden - DER Handwerkerpodcast

Play Episode Listen Later Feb 22, 2021 20:04


Baubehinderung Kaum eine Baustelle, bei der es nicht einmal zu Verzögerungen von Seiten des Auftraggebers kommt! Mal kommen Pläne nicht rechtzeitig, Nachträge werden nicht freigegeben, die Statik kommt nicht, Mengen erhöhen sich unerwartet und noch viele andere Ärgernisse mehr. Genau hier kommt die Baubehinderungsanzeige ins Spiel! Sie finden die Regelungen dazu in der VOB/B §6 „Behinderung und Unterbrechung der Ausführung“. Im BGB finden Sie zwar nichts dazu, können die VOB-Bestimmungen aber 1:1 so anwenden! Sinn und Zweck dieses Schreibens ist es, Verzögerungen, die Ihnen durch Schuld des AG entstehen aufzuzeigen und zwar vor allem mit dem Hinweis, dass sich die Fertigstellungszeit um eben die Zeit der Verzögerung (Behinderung) nach hinten schiebt. Falls Sie dieses Schreiben unterlassen, bliebe ein vereinbarter Fertigstellungstermin unverändert bestehen, auch wenn Sie gar nichts dafür können und dann müssten Sie auch eine eventuelle Vertragsstrafe bezahlen, sofern diese Vertragsinhalt war. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Baubehinderung: 1. Die Behinderung muss aus dem Risikobereich des AG kommen! Klar wäre es schön, wenn ich als Unternehmer auch die Bauzeit verlängern könnte, wenn ich z.B. die Größe der Baumaßnahme unterschätzt habe und nun in Bedrängnis komme – funktioniert nur leider nicht! Beispiele hierfür wären z.B. jegliche Art von „Pflichtverletzung“ des AG. Jede Vertragspartei hat Rechte und Pflichten, die aus einem Bauvertrag entstehen und der Bauherr muss u.a. notwendige Unterlagen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig vorlegen, egal ob die Verzögerung vom beauftragten Architekten des Bauherrn oder ihm selbst verursacht wird, die Verantwortung liegt trotzdem beim AG. 2. Dann hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht, die z.B. in der VOB recht ausführlich benannt wird. Bei Unterlassen dieser Pflichten handelt es sich um den sogenannten Annahmeverzug, er unterlässt also bestimmte Handlungen. Als Beispiele gelten u.a. Absteckung der Hauptachsen des Bauobjekts, Bereitstellung des Grundstücks, Entscheidung bei Bedenkenanmeldung des AN, Überlassen von Lagerplätzen, Genehmigung von Nachträgen, Zahlung seiner Rechnungen usw….. Ein weiterer Grund wäre ein Streik: wenn Sie z.B. auf dem Gelände eines Industrieunternehmens tätig sind und aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen dessen Belegschaft (Aussperrungen) nicht mehr zu Ihrer Baustelle durchkommen, müssen Sie mit einer Anzeige reagieren. 3. Zuletzt wird noch höhere Gewalt von der VOB benannt. Dazu gehören Erdbeben, Jahrtausendhochwasser, Tornados oder Katastrophen ähnlichen Ausmaßes. Übrigens zählt dazu auch eine Pandemie (Corona), sofern Sie von der noch nicht bei Baubeginn Bescheid wussten! Ist das Problem aber schon vorher bekannt, wäre das kein reiner Behinderungsgrund mehr, zumindest eine Grauzone, und Sie sollten daher schon bei der Vertragsgestaltung einen entsprechenden Vermerk mit aufnehmen, dass eventuell mit Verzögerungen wegen Sperrungen oder Lieferschwierigkeiten auftreten könnten! Gleiches gilt übrigens auch für schlechtes Wetter, mit dem in bestimmten Jahreszeiten normalerweise zu rechnen ist: Schnee oder Kälte im Januar sind – in normalem Umfang – keine Baubehinderung! Spielregeln für eine Baubehinderungsanzeige: Grundsätzlich schriftlich: denken Sie an den ständigen Spruch „Wer schreibt, der bleibt!“ Unverzüglich: so schnell wie möglich, denn jeder Tag Verzögerung kann Sie am Ende mit der Vertragsstrafe Geld kosten. An die richtige Person: auch wenn Sie auf der Baustelle nur mit Bauleitung oder Architekt zu tun haben, muss auf jeden Fall grundsätzlich und immer auch der Bauherr informiert sein. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, steht Ihnen Schadensersatz zu, sofern Ihnen ein Schaden nachweislich entstanden ist und Sie den auch beweisen können. Achtung, hier kann es in der Praxis zu Problemen kommen, wenn Sie z.B. regelmäßig immer nur für ein paar Tage aufgehalten werden, Ihr Arbeitsfluss deshalb nachhaltig unterbrochen wird und Sie folglich mit Ihren kalkulierten Stunden nicht mehr auskommen. Der Nachweis eines echten Schadens kann hier sehr schwer werden, seien Sie also von Anfang an penibel in der Dokumentation der Situation. Benennen Sie auf dem Schreiben die voraussichtliche Dauer Sollte die Baubehinderung länger als 3 Monate am Stück dauern, steht beiden Vertragsparteien ein Recht auf Kündigung zu. Zum Schluss noch eine Besonderheit: wenn irgendwann nach ein paar Tagen oder Wochen die Baubehinderung wieder wegfällt, so sind Sie nach VOB verpflichtet „ohne weiteres und unverzüglich die Arbeiten wiederaufzunehmen“! Diese Formulierung ist so auszulegen, dass der AN zumindest „ohne schuldhaftes Zögern“ weiterarbeiten muss. Denken Sie auch auf jeden Fall daran, dem AG den Arbeitsbeginn mitzuteilen sobald Sie wieder loslegen, damit der Termin für später eindeutig dokumentiert ist! Für Themenwünsche und Anregungen: seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens unter https://tom-kett.de/blog/ Meine Empfehlungen Sie suchen mehr Input, möchten zwischendurch mal nachschlagen oder wirklich hilfreiche Fach-Lektüre zu VOB oder BGB? Dann können Sie mich „ganz nebenbei“ damit sogar unterstützen, wenn Sie möchten! Alle Bücher habe ich selber schon gelesen und finde Sie – jedes auf seine Weise – besonders hilfreich und praxistauglich (ok…außer vielleicht der VOB selbst, aber die ist nun mal Standard)! Transparenzhinweis: Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden direkt über einen der Links unterhalb (und wirklich nur dort) bestellen, bekomme ich einen kleinen Bonus von Amazon. Natürlich bleibt der Preis für SIE GENAU GLEICH, lediglich Amazon verdient ein bisschen weniger….Dankeschön für Ihre Unterstützung! VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV) VOB für Bauleiter: Erläuterungen, Praxisbeispiele, Musterbriefe Bauleiter-Handbuch: Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B: für AN und AG vor, während und nach der Bauzeit VOB/B-Musterbriefe für den AG: Bauherr – GU – Architekt VOB im Bild – Hochbau- und Ausbauarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 VOB im Bild – Tiefbau- und Erdarbeiten: Abrechnung nach der VOB 2019 Zeitmanagement für Bauleiter: Analyse und Optimierungsmöglichkeiten Zeitmanagement für Bauleiter: Zeitplanung, Selbstorganisation, Führungstechniken, Stressbewältigung Bauleiter T-Shirt

Info 3
Konflikt in Äthiopien spitzt sich zu

Info 3

Play Episode Listen Later Nov 15, 2020 14:28


Seit einer Woche toben in der Region Tigray im Norden Äthiopiens blutige Kämpfe zwischen der Regierung und der Volksbefreiungsfront. Diese fordert mehr Autonomie für die Region. Nun haben sich die Gefechte auch auf das Nachbarland Eritrea ausgeweitet. Weitere Themen: RCEP steht für das grösste Freihandelsabkommen der Welt. Heute wurde es von den 15 Vertragsparteien unterzeichnet, darunter China, Japan, Südkorea und Australien. Es umfasst rund ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung.  Für Lewis Hamilton ist ein Traum in Erfüllung gegangen: Der Brite hat den Grossen Preis der Türkei gewonnen und sich zum siebten Mal den Formel-1-Weltmeistertitel gesichert. Damit zieht er gleich mit dem bisherigen Rekord-Weltmeister Michael Schumacher. 

Auf den Tag genau
Die Republik Helgoland

Auf den Tag genau

Play Episode Listen Later Nov 1, 2020 4:43


Als Helgoland 1890 von einem britischen Seebad zu einer deutschen Festungsinsel wurde, war die Frage, ob die Helgoländer selbst tatsächlich Preußen werden wollten, zweitrangig behandelt worden. Um das Zugeständnis einer Reihe von Sonderrechten an die Einwohner der Insel aber kamen die Vertragsparteien nicht herum. Als diese im Zusammenhang der administrativen Neuordnung nach dem 1. Weltkrieg aufgehoben werden sollten, kam es auf Helgoland zur ‚Rebellion’. Nicht zuletzt die Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf Zugezogene empörte die eingeborenen Helgoländer, was wiederum die Freiheit vom 1.11.1920 als partikularistisch und nationalistisch scharf kritisiert. Es liest Paula Leu.

Zivilrecht für Wiwis
Zivilrecht für Wiwis – Folge 4: Vertragsparteien

Zivilrecht für Wiwis

Play Episode Listen Later Apr 29, 2020


Wer kann Partei eines Vertrages sein? Über Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit, natürliche, juristische und elektronische Personen, Verbraucher und Unternehmer, über Taschengeld und Lottogewinne...

So Geht Hotel Heute
SGHH #306 Sonderedition mit Marc P. Werner #COVID19

So Geht Hotel Heute

Play Episode Listen Later Apr 26, 2020 57:34


Für die sechste Folge der Sonderedition des So Geht Hotel Heute Podcasts, hat sich Rechtsanwalt und Partner bei Hogan Lovells International LLP, Marc P. Werner die Zeit genommen, um mit Marco Nussbaum über die rechtliche Situation in Zeiten von Corona zu sprechen und lässt uns die Krise einmal durch die juristische Brille sehen und erleben. Werner, der als der „Go to“-Rechtsanwalt der Hotellerie gilt, lebt und leidet nach eigenen Worten in der Krise mit der Hotelbranche mit und gibt wertvolle Hinweise und juristische Einschätzungen aus Sichten der unterschiedlichen Vertragsparteien. Zudem wird eine Modernisierung der Pachtverträge thematisiert und diskutiert wie die Digitalisierung die Transparenz des Produktes vollkommen verändert.

Der Fotografie Podcast
Sonderfolge: Stand der Dinge

Der Fotografie Podcast

Play Episode Listen Later Mar 15, 2020 36:57


In dieser Folge sprechen wir über unsere aktuelle Situation, Möglichkeiten und Folgen der Corona Pandemie.“Liebe Community, mittlerweile hat das Coronavirus auch manchen Mandanten unserer Kanzlei Absagen und Kündigungen beschert. Wie könnt Ihr mit einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Absage eines Fototermins umgehen? Zurzeit gibt es noch keine Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Auch besteht noch keine klare Definition, ob das Coronavirus COVID-19 nun eine Epidemie in Deutschland ist oder nicht. Das ist die momentane Lage.Wann dürfen Verträge gekündigt werden?Verträge können aus behördlichem Grund, höherer Gewalt, wirtschaftlicher Unmöglichkeit und wichtigem Grund gekündigt werden.Dabei ist es egal, wie Verträge und AGB formuliert sind.Behördlicher GrundWird die Veranstaltung auf behördliche Anordnung hin abgesagt, besteht generell die Möglichkeit einer Prüfung des Absage durch den Veranstalter.Hier kann beispielsweise im Eilverfahren ein Gerichtsurteil zur Prüfung herangezogen werden. Unterlässt der Veranstalter dies, kann ein Ersatz des Schadens gefordert werden.Höhere GewaltHöhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftige Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (BGH, Urteil vom 16.05.2017 – X ZR 142/15).Zurzeit werden Krisenstäbe und besondere Institutionen eingerichtet um das Coronavirus und dessen Ausbreitung zu überwachen und zu verhindern.Stellt dies einen ausreichenden Beweis für eine Epidemie dar?Im Vergleich zu den Urteilen während der SARS Ausbreitung kann man hier deutlich widersprechen. Daher ist eine Absage aus Höherer Gewalt unrealistisch.Wirtschaftliche UnmöglichkeitHier ist als Beispiel die ITB zu nennen. Wirtschaftliche Unmöglichkeit ist, wenn für den Veranstalter zwar ein Leistungserfolg besteht, er dafür aber einen extremen Aufwand betreiben muss, der den Erfolg übersteigt.Trotzdem ist hier zu prüfen, ob ein Veranstalter dies lediglich aus präventiven Gründen unternimmt.Eine Prüfung der beteiligten Personen auf den Kontakt mit Corona-Infizierten ist leicht durch eine unterschriebene Erklärung am Eingang möglich. Auch können verbesserte Hygienemaßnahmen zum problemlosen Verkauf einer Veranstaltung führen.Wichtiger GrundDer wichtige Grund ist dann gegeben, wenn es für beide Vertragsparteien nicht zumutbar ist, einen Vertrag zu erfüllen.Da bei Corona allerdings eher eine abstrakte Gefahr, als eine konkrete Bedrohung besteht, ist auch hier zu prüfen, ob eine Absage rechtmäßig ist.So viel zu den juristischen Möglichkeiten.Was ist jetzt zu tun?Ziel jeder Maßnahme ist zurzeit die Sicherung der Liquidität.Es ist im Prinzip egal, aus welchem Grund eine Veranstaltung zurzeit wegen Corona abgesagt wird. Geht Ihr gerichtlich gegen den Kunden vor, wird dieser sicher nicht zurück kommen.Daher ist es sinnvoll die Krise als Chance zu nutzen und mit dem Kunden über eine Verschiebung zu sprechen.Der Bedarf bleibt bestehen, nur ist der Termin zurzeit nicht passend. Daher könnt Ihr dies auch gleich bei der Absage mit dem Kunden besprechen und einen neuen Termin ausmachen.„Sehr geehrter Kunde, auch ich finde Ihre Entscheidung sinnvoll. Ein neuer Termin könnte im September stattfinden. Hierfür unterbreite ich Ihnen folgendes Angebot“Bei angezahlten Terminen könnt Ihr die Anzahlung als Gutschein refundieren. Prinzipiell seid Ihr nicht dazu verpflichtet, Rückzahlungen zu leisten, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor.Trotzdem rate ich hier auch auf den Kunden einzugehen und einen neuen Termin auszumachen oder wenigstens einen neuen Zeitraum festzulegen.Bitte achtet darauf, dass die Absage des Termins auch definitiv ist. Der Kunde muss wissen, dass er sich nicht wieder zurück entscheiden kann und er unbedingt einen neuen Termin vereinbaren muss!Kulanz ist also das Stichwort. Geht auf die Kunden zu und empfehlt proaktiv eine Verschiebung.Wie kommt man als Unternehmer an staatliche Hilfen?Der Staat hat angekündigt, Unternehmen in der Krise auch finanziell zu helfen.Noch gibt es keine flächendeckenden Programme, aber in vielen Bundesländern sind Anlaufstellen eingerichtet.Beispielsweise können Kredite häufig schon über Landesbürgschaftsprogramme und Bürgschaftsbanken abgesichert werden.In NRW gibt es u. a. die Hotline der NRW-Bank (0211-917414800, www.nrwbank.de).Eine Übersicht der Bürgschaftsbanken findet sich unter: https://www.vdb-info.de/mitglieder.Die KfW-Bank kann mit Krediten oder Zuschüssen helfen, wobei weiter das Hausbankprinzip gilt.Die Bundesregierung und andere Institutionen stellen Informationen für Unternehmen bereit, inkl. aktueller FAQ-Listen und Reisehinweisen zu betroffenen Ländern.Eine Hotline ist Montag bis Freitag erreichbar: 030-186151515.Weitere Informationen gibt es z. B. auf diesen Seiten:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.htmlhttps://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/coronavirus-so-wollen-olaf-scholz-und-peter-altmaier-der-wirtschaft-helfenhttps://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.htmlAuch die einzelnen IHK-Stellen bietet Informationen, Risikobewertungen, FAQ-Listen. Hinweise der IHK Köln finden sich unter: https://www.ihk-koeln.de/coronavirus.Die eigene Kammer findet Ihr mit dem IHK-Finder: https://www.ihk.de/. Angebote gibt es auch von den Handwerkskammern unter https://www.handwerkskammer.de/.FazitAus juristischer Sicht ist noch vieles ungeklärt. Dies lässt allerdings viel Spielraum für Gespräche und Verhandlungen.Gerne stehen wir Euch individuell zur Seite, wenn Ihr konkrete Fälle habt oder weiter Beratung braucht.Auch, wenn es um den Umgang mit dem Finanzamt während den Coronavirus-Zeiten geht.”- Maik Winterhttps://mw-unternehmensberatung.bizJetzt gratis Account für den Campus erstellen: https://www.juliaandgil.community/campusZur Facebook Gruppe!https://juliaandgil.comwww.facebook.com/juliaundgilwww.instagram.com/juliaandgil/Fragen kannst du uns gern an help@juliaandgil.com schicken.

WDR 5 Quarks - Tiemanns Wortgeflecht
Tiemanns Wortgeflecht: Kerbholz

WDR 5 Quarks - Tiemanns Wortgeflecht

Play Episode Listen Later Jul 8, 2019 4:49


Bis ins 19. Jahrhundert dienten Kerbhölzer zur Buchhaltung. Man ritzte die Schuldenhöhe in ein Holzscheit ein und spaltete ihn. So wussten die Vertragsparteien stets, wie viel der Schuldner "auf dem Kerbholz" hatte.

Neues aus der Bundespressekonferenz
Neues ausm Königreich - 8. August 2018 - RegPK

Neues aus der Bundespressekonferenz

Play Episode Listen Later Aug 8, 2018 64:16


Termine der Kanzlerin (ab 1:20 min) Naive Fragen zu: Rückführungsabkommen Seehofer/Spanien (ab 5:36 min) - ich habe von Herrn Seehofer in den letzten Wochen gelernt, dass beispielsweise die Griechen und die Italiener Gegenleistungen für die Vereinbarung fordern. Das werden ja auch die Spanier getan haben. Was bekommen die Spanier jetzt? (ab 9:30 min) - Darum ging das jetzt so schnell? - gab es bei diesem Vertrag Unterschriften? Wer hat da mit wem verhandelt? Hat Herr Seehofer eine Unterschrift daruntergesetzt? (ab 11:32 min) - Wer sind denn die offiziellen Vertragsparteien? Werden wir diese Vereinbarung öffentlich einsehen können? - Wo wurde das denn am Montag vereinbart? Haben die sich in Madrid getroffen, haben die sich hier im BMI getroffen? (ab 18:31 min) - Die Kanzlerin kennt diese Vereinbarung, die am Montag mit Spanien getroffen wurde, und findet sie richtig und wichtig? - vielleicht haben Sie sich nicht ausreichend ausgedrückt. Aber ich habe jetzt verstanden, dass die Kanzlerin den Text und die Vereinbarung noch nicht kennt und auch noch nicht vom BMI darüber informiert wurde. (ab 21:59 min) - Wir reden ja nicht grundsätzlich, sondern über diese konkrete Vereinbarung. Da können Sie jetzt nicht sagen, dass die Kanzlerin sie erstens kennt und sie zweitens richtig findet? Bundespolizei (ab 25:45 min) - wenn Sie „überraschend hoch“ sagen: Wie hoch ist denn der prozentuale Anteil? (ab 27:05 min) - Und von aktuellen PVBs? Iran (ab 27:45 min) - Vor ein paar Wochen haben die Amerikaner ja erklärt, dass sie wollen, dass es einen Importstopp von iranischem Öl gibt. Hat sich die amerikanische Seite diesbezüglich mittlerweile schon an die deutsche Seite, also an die Bundesregierung, gewandt? (ab 33:43 min) - Aber angenommen, die Amerikaner kommen jetzt auf die Bundesregierung zu und sagen „Importiert kein Öl mehr aus dem Iran“, wie es Deutschland ja tut, wird die Bundesregierung dann sagen „Alles klar, das machen wir nicht mehr“? Welche Position haben Sie dazu? Menschenrechte in Saudi-Arabien (ab 35:29 min) - ich habe das hier am Montag auch verfolgt. Sie haben lustigerweise nichts zu den konkreten Fällen gesagt, auf denen sich dieses Verhältnis zwischen Kanada und Saudi-Arabien aktuell stützt, der Festnahme von Samar Badawi, der Schwester des berühmten saudischen Bloggers Nassima al-Sadah. Können Sie uns die Haltung der Bundesregierung dazu mitteilen? (ab 37:06 min) - Was den Bruder angeht, haben Sie hier in der Vergangenheit auch öfter gesagt, dass Sie die Inhaftierung falsch finden und dass Sie hoffen, dass er bald herauskommt. Das sagen Sie jetzt zu seiner Schwester nicht, die eine Frauenrechtlerin in Saudi-Arabien ist. Es ist dann jetzt schon auffallend, dass Sie uns gegenüber hier weder Sorge mitteilen noch das verurteilen noch ihre Freilassung fordern. Das habe ich richtig verstanden. - Wenn jetzt berichtet wird, dass sich die Bundesregierung für diese Frauenrechtlerin und Schwester von Herrn Badawi einsetzt, ist das dann richtig? Erdogan-Besuch/Türkei (ab 39:35 min) - was machen die deutsch-türkischen Gefangenen in der Türkei? Wie viele sind es aktuell? Haben Sie zu allen konsularischen Zugang? (42:18 min) Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Tilo Jung IBAN: DE36700222000072410386 BIC: FDDODEMMXXX Verwendungszweck: BPK PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Staffelmieterhöhung beim Mieter einfordern - Immobooks.de

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Play Episode Listen Later Oct 26, 2017 5:01


Staffelmiete - Erhöhung beim Mieter einfordern. Was Vermieter und Mieter wissen sollten zum Thema: Den Mieter schriftlich erinnern an eine bereits eingetretene Staffelmieterhöhung und gleichzeitig Anforderung rückständiger, bereits fälliger Staffelmieterhöhungsbeträge/Mietrückstände.Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/t3jLkhCB-qYMustertext erhältlich bei http://www.vermietershop.de/Mustertext-Staffelmieterhoehung-beim-Mieter-anfordern-1Hier die gesetzlichen Grundlage zum Thema Staffelmiete zum Nachlesen: § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 557a BGBStaffelmiete(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Staffelmiete vereinbaren bei Abschluss Mietvertrag Wohnung - Immobooks.de

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Play Episode Listen Later Aug 29, 2017 9:00


Staffelmiete vereinbaren bei Wohnungsmietverträgen. Was sollte ein Vermieter beachten, wenn er im Rahmen einer mietvertraglich vereinbarten Staffelmiete gemäß § 557a BGB die zukünftige Erhöhung der Miete steuern will. Einführung in die Thematik mit Darstellung der Vorteile, Nachteile und Risiken für Vermieter und Mieter. Video-Anleitung: erschienen auf Youtube: https://youtu.be/oiSnl5nKUDIWeitere Infos unter : https://www.vermietershop.de/Video-Vertragliche-Vereinbarung-einer-StaffelmieteHier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:§ 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.(2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.(3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 557a BGBStaffelmiete(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de
Nebenkosten abrechnen für eine vermietete Eigentumswohnung - Immobooks.de

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Play Episode Listen Later Aug 18, 2017 14:26


Betriebskosten für eine vermietete Eigentumswohnung korrekt abrechnen.Was sollten Vermieter und Mieter über die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum wissen? Welche Besonderheiten gibt es?Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung erfolgt in der Regel, nachdem die durch den WEG-Verwalter erstellte WEG-Jahresabrechnung sowie der Wirtschaftsplan durch die Wohnungseigentümerversammlung genehmigt bzw. beschlossen wurde. Die WEG-Jahreseinzelabrechnung für das jeweilige Sondereigentum (Eigentumswohnung) enthält alle notwendigen Angaben bzgl. Betriebskostenarten, die nach mietvertraglicher Vereinbarung und gemäß Betriebskostenverordnung auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden können, einschließlich der durch eine beauftragte Wärmedienstfirma erstellten Heizkostenabrechnung bzw. Warmwasserkostenabrechnung bzw. Kaltwasserkostenabrechnung. Hinzufügen muss der Vermieter nur noch die Grundsteuer, die er als Eigentümer an das Finanzamt direkt gezahlt hat.Als gesetzliche Grundlagen sind der § 556 BGB ff, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizKV) zu beachten.Die Betriebskostenabrechnung hat in Textform zu erfolgen in einer für einen durchschnittlich denkenden Mieter verständlichen Form und muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums nachweislich zugegangen sein....Das Video ist Teil des "Betriebskosten-korrekt-abrechnen"- Hilfspaket, erhältlich bei Amazon-Marketplace unter folgendem Link: http://www.amazon.de/gp/product/B00EGNRMXU Video-Anleitung ist erschienen auf Youtube: https://youtu.be/Fgn2jJFFuVc Hier die gesetzlichen Grundlagen als Auszug zum Nachlesen:"§ 556 BGBVereinbarungen über Betriebskosten(1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Aufstellung der Betriebskosten zu erlassen.(2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam."------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks "https://www.vermietershop.de" einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung - Keine Haftung - Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

Mission Bestseller - Self-Publishing Strategien & Tipps
Druckkostenzuschuss-Verlage und Co – Folge 123

Mission Bestseller - Self-Publishing Strategien & Tipps

Play Episode Listen Later Jun 28, 2017 26:11


In dieser Folge beschäftige ich mich mit den Schattenseiten der Buchbranche. So vielseitig die Möglichkeiten geworden sind, die dir heute offenstehen, um dein Buch zu veröffentlichen oder vermarkten, in so vielen Gestalten kommen Angebote auf dich zu, die nicht immer dein Bestes im Sinn haben. Die Grenzen zwischen Dienstleistern und Verlagen sind manchmal nicht deutlich – absichtlich oder auch nicht. Meine Botschaft ist ja: Du brauchst heute keinen Verlag mehr, um ein professionelles Buch zu machen und es erfolgreich zu veröffentlichen und vermarkten. Self-Publishing ist für viele Autorinnen und Autoren ideal, gerade, wenn sie Unternehmerinnen oder Entrepeneure sind. Die Vorteile sind vielfach, als Self-Publisher bestimmst du über den Inhalt und auch die Vermarktung!!! Daneben gibt es auch die traditionellen Verlage, die den Autoren und Autorinnen nicht nur Vorgaben machen, sondern eben auch viele Arbeitsschritte, wie Lektorat, Korrektorat, Satz, Cover, … übernehmen. Dafür behalten sie in der Regel einen Großteil der Erlöse. Auch das kann ein guter Weg sein. Und dann gibt es die Angebote dazwischen. Sie nennen sich auch Verlage, sind aber nicht wirklich solche. Die Druckkostenzuschuss-Verlage lassen Autoren und Autorinnen dafür zahlen, dass ihre Werke veröffentlicht werden. Manchmal in Form von Vorauszahlungen, manchmal verschleiert in Form von einer Mindestabnahme von Büchern. Den Erlös behalten sie zusätzlich für sich – zum größten Teil oder ganz. Das sind in Wahrheit Dienstleistungsunternehmen und keine Verlage. Um es wirklich unübersichtlich zu machen, gibt es alle möglichen Mischformen dazwischen. In dieser Podcastfolge fasse ich sie und meine Einschätzungen dazu zusammen. Ich spreche unter anderem folgende Themen an: Warum es wichtig ist das Kleingedruckte in „Verlagsverträgen“ genau zu lesen und auch diese Punkte zu prüfen: Exklusivität ja/nein, Laufdauer und Ausstiegsszenarien, offene und verdeckte Kosten, Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Was der Unterschied zwischen Druckkostenzuschuss-Verlagen und richtigen Verlagen ist. Was du von Anthologien halten kannst, die einzelne Kapitel an Autorinnen und Autoren verkaufen. Wie die Tantiemenabrechnung beim Self-Publishing und bei Verlagen läuft. Woran du seriöse Dienstleister, Verlage und Self-Publishing Anbieter und Anbieterinnen erkennst. Warum es so wichtig ist, dir über deine Ziele und die Menschen, für die du schreibst im Klaren zu sein. Hier die Links, die wir im Podcast ansprechen, und weiterführende Informationen, Tipps und Erfahrungsberichten rund um Bücher, eBooks und deinen Erfolg: Oft hilft es auch, konkrete „Angebote“ mit Kolleginnen und Kollegen zu besprechen. Unser Facebook-Gruppe ist dafür ein guter Ort: https://www.facebook.com/groups/missionbestseller1 Hier findest du eine Übersicht bekannter Druckkostenzuschussverlage. http://neinzudruckkostenzuschussverlagen.blogspot.co.at/p/blog-page_53.html   Hier holst du dir deine gratis Anleitung »In 6 Schritten zu deinem Bestseller« als eBook: www.be-wonderful.com/dein-buch Hier findest du Toms aktuellen Bestseller „Mission Bestseller – Ratgeber und Sachbücher erfolgreich vermarkten und verkaufen. Eine Anleitung“? als eBook und Taschenbuch auf Amazon: http://amzn.to/2ax8GcM

Camper on Tour - DER Podcast für Camper mit Dominic Bagatzky
012 - Die Abreißleine! Ein brisantes Thema

Camper on Tour - DER Podcast für Camper mit Dominic Bagatzky

Play Episode Listen Later Jun 11, 2017 19:39


Allgemeines zum Abreißseil / zur Abreißleine Ja die liebe Abreißleine. In dieser Folge gehe ich auf dieses derzeit sehr häufig und vielseitig diskutierte Thema eingehen. Denn die ordnungsgemäße Befestigung der Abreißleine ist keine Erfindung der Holländer, Schweizer oder Österreicher. Es ist vielmehr lediglich die Umsetzung der Richtlinie bzw. Regelung ECE R55 welche seit 2014 in Kraft ist.   Warum überhaupt ein Abreißseil / eine Abreißleine Unterm Strich geht es darum das ein Anhänger, hier ein Wohnwagen oder ien Anhänger welcher ein kleines Fahrzeug hinter dem Wohnmobil her zieht, selbstständig innerhalb kurzer Zeit zum Stillstand kommt, wenn sich der Anhänger vom Zugfahrzeug löst.   Was ist denn nun Stand der Dinge in Bezug auf das Abreißseil / die Abreißleine Gemäss der Regelung ECE R55, welche die 94/20/EG ablöst, muss an den Zugfahrzeugen eine Haltevorrichtung angebracht sein welche 7500N stand hält im Falle eines lösen des Anhängers und ansprechen der Abreißleine. Neuwagen mit werkseitig ausgestatteter AHK haben mittlweile sehr häufig eine entsprechende Öse an der AHK. Diese kann dann zum durchschleifen des Abreißseiles verwendet werden. Auf dem Typenschild der AHK sollte dies auch ersichtlich sein ( E1 R55 ....... sollte da zu finden sein). Ist keine solche Öse vorhanden muss diese nachgerüstet werden. Für feste AHKs gibt es entsprechende Schellen welche man sich direkt an die AHK anschrauben kann. Bei einschwenkbaren AHKs ist dieses nachrüsten teilweise nicht möglich bzw. bei abnehmbaren auch nicht zulässig. Grund ist das es sich hierbei dann um keinen festen Bestandteil des Zugfahrzeuges handelt (= abnehmbar = trennbar). Hier muss also eine, den Regeln entsprechende Vorrichtung, an einem festen Punkt des Zugfahrzeuges , nachgerüstet werden. Zum Beispiel am Grundträger des Zugfahrzeuges- Federhaken und Abreißseil / Abreißleine Der oft verbaute dünne Federhaken darf keinesfalls DIREKT eingehängt werden. Dieser entspricht nicht den Anforderungen für ein direktes einhängen. Mit dem Federhaken darf man lediglich eine Schlaufe durch die Öse Bilden und diesen dann wieder in das Abreißseil einhängen. Alternativ kann man sich einen sogenannten Feuerwehrkarabiener gemäß DIN 5299 zulegen welcher einer Kraft von 7500N stand hält (offen bleibt hier die Diskussion ob sich die 7500N auf Zugkraft oder Bruchkraft beziehen. Dies ist ein Unterschied). Was ich so erfahren habe ist, das wohl ein Feuerwehrkarabiner mit 7x70mm* als Mindestgröße gewählt werden soll. Aber ob dies tatsächlich dann auch ausreichend ist, kann ich abschließend nicht beurteilen. Bei den 2 x Karabinerhaken 7x70 mm mit Kausche Feuerwehrkarabiner Karabiner Haken Edelstahl V4A* bei Amazon ist die Bruchkraft mit 1200kg, was etwas 12000N entspricht angegeben. Das sollte ausreichend sein. Jedoch fehlt hier noch die Angabe zur DIN5299.   Mein Fazit zum Abreißseil / zur Abreißleine Dies ist meine ganz persönliche Meinung! HIe rin Deutschland sind wir letztlich bis dahin mit einem blauen Auge davon gekommen. Denn die ECE R55 ist für alle Vertragsparteien umzusetzen. Das dies hier nur selten kontrolliert wird, oder man hie rin Deutschland kulant bzw. mit einer einfachen Verwarnung davon kommt, ist unser Glück. Letztlich ist es so das wnen man irgendwohin ins Ausland fährt dies ruck zuck geahndet werden kann. Deshalb ist es sinnvoll das ganze entsprechend nachzurüsten und immer so hand zu haben. Denn wer denkt dann schon kurz vor der schweizer Grenze daran, das Abreißseil umzuhängen und danach dann wieder zurück, oder wie? Des weiterenist das ganze auch ein nicht unerheblicher Sicherheitsaspekt. Denn ein ungebremster Wohnwagen oder Anhänger mit Kleinwagen drauf ist ein gefährliches Geschoß.   Linksammlung zum Abreißseil / zur Abreißleine Deutsche Übersetzung der ECE R55 : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:227:0001:0061:DE:PDF Mitgliedsstaaten der ECE/UN: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen#Liste_der_Teilnehmerstaaten Info des ADAC: https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2015-35-NIEDERLANDE-SCHWEIZ-Erforderlichkeit-eines-Sicherungsseils-bei-Anh%C3%A4ngern_245234.pdf Beitrag der Zeitschrift Caravaning: http://www.caravaning.de/ratgeber/das-abreissseil-im-caravan-erfuellt-lebenswichtige-aufgaben-6639338.html Bild des schweizerischen Infoblattes: https://www.wohnmobilforum.de/w-t121605.html Video Test Abreißleine: https://www.youtube.com/watch?v=XRUlB9CSedM