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Lange erwartet, nun viel diskutiert: Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Schadensersatzanspruch aus Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt nicht nur Juristen. Der BGH hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob schon der bloße Kontrollverlust über eigene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Anlass war ein Datenleak bei Facebook im Jahr 2019, bei dem Kriminelle über eine zu weit offene Schnittstelle an Nutzerdaten wie Namen, Telefonnummern und Adressen von über 500 Millionen Nutzern gelangten, darunter mutmaßlich sechs Millionen Deutsche. Der BGH hatte sich ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln herausgepickt und die Revision zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren erklärt. Diese Möglichkeit hat das oberste deutsche Gericht, seit am 31. Oktober das Leitentscheidungsgesetz in Kraft getreten ist: In Fällen, die grundlegende Rechtsfragen betreffen, soll eine Leitentscheidung des BGH als Richtschnur für niedere Instanzen in ähnlichen Fällen dienen. In seinem Urteil (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH am 18. November die Hürden für immaterielle Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO sehr niedrig gesetzt. Entgegen der Auffassung von Meta könne "auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein". Demnach müssen Betroffene nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet worden seien. Auch Belege für Angst und Sorge vor einem Missbrauch sind dem Urteil zufolge nicht erforderlich. Besonders spannend: Nicht nur mündlich während der Urteilsverkündung, sondern auch in seiner schriftlichen Urteilbegründung gab der BGH den Instanzgerichten konkrete Hinweise zur Höhe der finanziellen Entschädigung für den erlittenen "Kontrollverlust". Für den konkreten Fall, bei dem keine Schäden nachgewiesen wurden, schlug er eine "Größenordnung von 100 Euro" vor. Falls der ein Fall gravierender ist, kann der Betrag laut BGH allerdings auch wesentlich höher sein. Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert Dr. Lea Stegemann, Rechtsanwältin und Expertin für Schadensersatzansprüche aus DSGVO-Verstößen heraus, die Hintergründe und Auswirkungen des BGH-Urteils. Lea sieht in dem Urteil einerseits einen wichtigen Schritt für den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Andererseits warnt sie vor Risiken für Unternehmen, wenn nun zusätzlich zu möglichen DSGVO-Bußgeldern noch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Unklar bleibt fürs Erste, wie sich das Urteil auf die Praxis der Legal-Tech-Kanzleien auswirkt, die Betroffene zu Massenklagen animieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jüngst eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht, der sich jeder Betroffene bald kostenlos anschließen kann. Lea sieht darin Chance, Ansprüche gesammelt anzumelden, ohne in dem einzelnen Fall ein Gerichtsverfahren und eine Beweisaufnahme durchführen zu müssen. Sie plädiert ohnehin für eine Pauschalierung und Bündelung von massenhaft vorhandenen, ähnlich gelagerten Schadensersatzansprüchen, um die Justiz zu entlasten. Der Gesetzgeber könne dafür die Rahmenbedingungen schaffen.
Es sind Fragen, bei denen sich Familienmitglieder plötzlich zerstreiten und sich bis aufs Blut hassen. Ein Testament sollte möglichst unmissverständlich und konkret formuliert sein. Sollte eine Verfasserin dabei vergessen, dass auch pflichteilgeschützte Familienmitglieder Anspruch haben, kann es zu Komplikationen und Streitereien kommen. Ein Angehöriger, welcher sich übergangen fühlt, kann das Testament mit einer Herabsetzungsklage anzweifeln. Der Gesetzgeber regelt im 14. Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) die Rechtsgrundlagen der letztwilligen Verfügung. Neben der Verfügungsfreiheit des Erblassers werden hier auch Hemmnisse für ein gültiges Testament im Detail ausgewiesen und somit die Rechtslage der Anfechtung eines Testaments begründet. So gibt der Gesetzgeber mitunter vor, dass ein Erblasser verfügungsfähig sein muss und darüber hinaus geschützte Ansprüche gesetzlicher Erben in seinem Testament beachten muss. Anfechtungsfrist Will ein Erbe ein Testament anfechten, so hat er hierfür nicht unbegrenzt Zeit. Obgleich im Schweizer Erbrecht geregelt ist, dass eine Anfechtung grundsätzlich binnen einer Frist von 10 Jahren erfolgen muss, gibt der Gesetzgeber gibt vor, dass binnen Jahresfrist, berechnet ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Ungültigkeitsgrundes, die Einbringung der Klage zu erfolgen hat. Die in der Praxis relevante Anfechtungsfrist für ein Testament beträgt somit 1 Jahr ab Eintritt des Erbfalls oder ab Kenntnis des Todes des Erblassers. Wer kann ein Testament anfechten? Grundsätzlich dürfen nur jene Erben ein Testament anfechten, die einen Nutzen aus der Testamentsanfechtung ziehen und deren gesetzliche Erbansprüche durch die letztwillige Verfügung benachteiligt oder verletzt wurden. Zudem darf das Testament erst dann angefochten werden, wenn der Erbfall eingetreten ist. Der Testator muss also tot sein und die Anfechtungsgründe eines Testaments müssen rechtlich haltbar sein.
Bundeskanzler Scholz schließt nicht aus, noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage zu stellen. Falls sich die beiden Fraktionschefs Merz (CDU/CSU) und Mützenich (SPD) auf einen Termin verständigen, sei er dazu bereit, sagte Scholz am Abend in der ARD.CDU und CSU verlangen, dass der Termin für Neuwahlen früher stattfinden muss als Ende März, wie es der Kanzler bisher anvisiert hat. „Zuerst die Vertrauensfrage, dann kann es auch im Parlamentsbetrieb weitergehen“, sagte der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), Table.Briefings. Er kritisierte die Weigerung von Scholz, die Vertrauensfrage diese Woche zu stellen. Ein Terminproblem gebe es nicht. „Die von der Rest-Ampel gestreuten Fristprobleme sind Unsinn. Der Gesetzgeber hat hierfür extra Vorkehrungen getroffen.“ Die Staatssekretärin und Sonderbeauftragte für Klimaschutz im Auswärtigen Amt, Jennifer Morgan, hat sich vor der Klimakonferenz COP 29 diese Woche in Baku optimistisch geäußert. „Wir haben die Chance eine gute COP zu kriegen“, sagte Morgen im Podcast von Table.Briefings. „Es gibt eine Bereitschaft von allen Ländern, Lösungen zu finden und miteinander zu reden.“ Es brauche einen neuen Ansatz für die Klimafinanzierung auf der Welt. „Wir brauchen vor allem mehr Gelder aus dem Privatsektor, um die Verdreifachung der Produktion der erneuerbaren Energien zu schaffen“, so Morgan. Deutschland ist das Land der Denker und Tüftler, aber das Business machen andere. Dies war eines der Themen, die am vergangenen Wochenende bei der Falling Walls Konferenz der weltweit klügsten Forscher und Wissenschaftler thematisiert wurden. Viele Innovationen sind in Deutschland erfunden worden, aber vermarktet haben es andere. Zu Gast ist der Gründer und Präsidenten der UnternehmerTUM und Vizepräsident für Entrepreneurship der Technischen Universität München, Helmut Schönenberger. Er fordert ein Umdenken an deutschen Hochschulen, um die Ergebnisse der Forschung in deutsche Startups einzubringen. Schönenberger macht in München vor, wie geniale Ideen auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg geführt werden können.Table.Briefings - For better informed decisions. Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/registrierung.Audio-Werbung Table.Today: jan.puhlman@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Der Gesetzgeber hat bei der Prüfung des Brandschutznachweises sicher nicht vorgehabt, einen weiteren freien Beruf zu erschaffen. Stattdessen soll der Bauherr mehr Eigenverantwortung tragen dürfen, was seine Bauvorhaben beschleunigt. Gleichzeitig sollen bestimmte Gebäudeklassen und vor allem Sonderbauten weiterhin nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden, damit keine gefährlichen Gebäude herumstehen.
Der Gesetzgeber hat bei der Prüfung des Brandschutznachweises sicher nicht vorgehabt, einen weiteren freien Beruf zu erschaffen. Stattdessen soll der Bauherr mehr Eigenverantwortung tragen dürfen, was seine Bauvorhaben beschleunigt. Gleichzeitig sollen bestimmte Gebäudeklassen und vor allem Sonderbauten weiterhin nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden, damit keine gefährlichen Gebäude herumstehen.
Der Gesetzgeber hat bei der Prüfung des Brandschutznachweises sicher nicht vorgehabt, einen weiteren freien Beruf zu erschaffen. Stattdessen soll der Bauherr mehr Eigenverantwortung tragen dürfen, was seine Bauvorhaben beschleunigt. Gleichzeitig sollen bestimmte Gebäudeklassen und vor allem Sonderbauten weiterhin nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden, damit keine gefährlichen Gebäude herumstehen.
Das Martyrium ist vorbei: Der Gesetzgeber hat das Ende der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften beschlossen und damit eine himmelschreiende Ungerechtigkeit im Nachhinein eingestanden und korrigiert. Im Interview mit dem Experten für Steuerstrafrecht Dr. Fabian Meinecke bespricht Max alle offenen Fragen für Händler sowie Investoren und beleuchtet neu entstandene Risiken. Unser Gast: Dr. Fabian Meinecke Mehr zum Thema professioneller Optionshandel: • Homepage • Unser digitales monatliches Vermögensmagazin • Kostenloser Newsletter • Unsere kostenfreie E-Books • Instagram • Twitter Alexander Eichhorn und Maximilian Bothe sind erfahrene Optionshändler und Trainer & Coaches bei Eichhorn Coaching. In Seminaren und in Einzelcoachings lehren sie den erfolgreichen Optionshandel von den Grundlagen bis hin zum professionellen Handel von Future-Optionen. Trade-Ideen, Hintergrundinformationen und ihre Echtgeld-Performance veröffentlichen sie regelmäßig in Blogbeiträgen, Live-Webinaren und im Eichhorn Coaching Newsletter. Risikohinweis: Dieser Podcast dient nur der Information und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der eventuell erwähnten Wertpapiere dar. Der Handel mit börsennotierten Wertpapieren kann zum Teil erheblichen Kursschwankungen unterliegen, die zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen können. Bei jeder Anlageentscheidung, die Sie aufgrund von Informationen, welche aus Inhalten dieses Podcast hervorgehen, treffen, handeln Sie immer eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die in diesem Podcast zur Verfügung gestellten Inhalte, wie z.B. Handelssignale und Analysen, beruhen auf sorgfältiger Recherche, welchen Quellen Dritter zugrunde liegen. Diese Quellen werden von Eichhorn Coaching als vertrauenswürdig und zuverlässig erachtet. Eichhorn Coaching übernimmt gleichwohl keinerlei Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden. #Optionen #Aktienoptionen #Optionenhandeln #Optionshandel #Optionshändler #Optionsstrategien #Futures #Indexoptionen #Optionstrading #Options #Börse #Geld #Finanzen #Handel #Investor #Investment #Trader #Trading #Aktien #ETF #ETFs #VIX #Vola #Volatilität #Margin #Margincall #Tradingsteuer #Vermögenssteuer #Dividenden #Dividendenaktien #Rohstoffoptionen #0DTE #Wheel #Cashflow #Wheelstrategie #Cashsecuredput #gedeckteoptionen #Verlustverrechnungsbegrenzung #Tradingsteuer Kapitel 00:00 Einführung 05:30 Der entstandene Schaden 09:45 Der Sonderfall Hedging 15:05 Auswirkung auf die Krankenversicherung 22:50 Die vertikale Verrechnungsmethode 27:15 Die schreiende Ungerechtigkeit 33:02 Änderung der Wegzugsbesteuerung 39:28 Verabschiedung
Seit einigen Jahren schreitet der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) kontinuierlich voran. Die TI strebt langfristig an, alle Akteure im Gesundheitswesen digital zu vernetzen, um eine sichere, vereinfachte und beschleunigte Kommunikation zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat die Anbindung von Pflegediensten und Pflegeheimen an dieses digitale Kommunikationssystem ebenfalls zur Pflicht erklärt. Unser Gast ist der Volkswirt Dr. Tobias Hauck, der zusammen mit seinem Kollegen Dr. Andreas Mayert private und diakonische Pflegedienste sowie Pflegeheime zu den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung befragt hat. Und hier sind die wichtigsten Infos zur heutigen Folge für euch: Studie Bremen („Ich pflege wieder, wenn“): https://www.arbeitnehmerkammer.de/studie-ich-pflege-wieder-wenn.html Auswahl Pflegesoftware („FiDiCare“): https://www.zukunftszentrum-brandenburg.de/veranstaltung/zukunftsdonnerstag-pflegematrix/ Fragen, Anregungen oder Themenwünsche? Schreibt uns! --> info@si-ekd.de
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Für Immobilien-Eigentümer in Deutschland könnte es bald eine wichtige steuerliche Änderung geben. Der Gesetzgeber plant Gutachten zur Restnutzungsdauer deutlich einzuschränken. Was das konkret bedeutet, bespreche ich in dieser Folge. ► „Buy The DIP“ mit Lars Erichsen, Timo Baudzus und mir findet ihr hier: https://buythedip.podigee.io/ ► NEU: Meine exklusive Vermögens-Strategie –
Es klingt etwas angestaubt, tatsächlich aber hat der Arbeitgeber ein hohes Interesse daran, „seinen“ Beschäftigten viele Sache vorzuschreiben, was ihr (Ordnungs-) Verhalten im Betrieb vorzuschreiben. Wie ist es mit der Kleidung, der Hausordnung der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens? Der Gesetzgeber will, dass diese Dinge nicht allein durch den Arbeitgeber allein entschieden werden, sondern gemeinsam mit den Betriebsräten festgelegt werden. Da entstehen recht häufig Konflikte, und Isabell Crucean und ich gehen der Frage auf den Grund, was da mitbestimmungspflichtig ist und was nicht. Reinschauen! #Betriebsrat #360GradBR #Mitbestimmung
240909PC Wahlcheck 2: MedizinMensch Mahler am 10.09.2024Ich habe mich ein wenig ausführlicher mit den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen beschäftigt. Und wollte den Themen, die für das Erstarken der AfD und des BSW stehen, auf den Grund gehen. Was ist dran? Bildung, Medizin, Innere Sicherheit, ländliche Infrastruktur und der Krieg gegen die Ukraine. Heute: Medizin.Nach einer Hautkrebserkrankung möchte ich ein jährliches Screening der Haut vornehmen lassen. Muss ich als Kassenpatient leider selbst bezahlen. Warum? Weil es kein Melanom war, erklärt mir die Freundliche Dame von der DAK. Logik? Gibt's keine. Der Gesetzgeber hat das so verfügt. Meine jährliche Krebsvorsorge Prostatakrebs ist auffällig. Mein Urologe rät mir ein MRT machen zu lassen. Das ist besser und sicherer als eine Biopsie. Kostet für mich leider 600 Euro. Prophylaxe, die Sinn ergibt, erstattet die Kasse nicht. Jedenfalls nicht mir. Auf der Fläche fehlen jede Menge Ärzte. Alte Menschen verzweifeln, weil sie die langen Wege in die nächste Stadt nicht auf sich nehmen können. Fährt eh kein Bus mehr. Facharzttermine? Dringend notwendige Untersuchungen? Monatelange Wartezeiten. Ein Freund fragt nach, ob er die Wartezeit von 5 Monaten auf eine Herzuntersuchung verkürzen könnte. Können Sie. Wenn sie selbst bezahlen. Er kam am selben Tag in den Herzkatheder.Unsere 2 Klassen-Medizin ist am Ende. Besserung ist nicht in Sicht. Das führt den radikalen Parteien mit radikalen Versprechungen Wählerinnen zu. Die werden‘s zwar nicht besser können – aber man wählt sie, um den Etablierten einen Denkzettel zu verpassen. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
240809PC Keine Inhaftierung nach Messerattacke Mensch Mahler am 09.08.2024Wisdom O. ist ein Geflüchteter aus Nigeria. Anfang Juli erhielt er einen Platzverweis durch Bundespolizisten, weil er Fahrgäste belästigte. Er biss und kratzte die vier Beamten, ging aber schlussendlich seines Weges. In der Nacht fuhr er ohne Ticket nach Mannheim. Dem Schaffner sowie zwei hinzugerufenen Polizisten drohte er, sie zu ermorden, sollte er den Zug verlassen müssen. Mit einem Teppichmesser stach er zu, verletzte einen Polizisten am Ohr, am Unterarm und an der Hand, die Kollegin verletzte er am Oberschenkel. Wisdom O. wurde festgenommen und zur Wache gebracht. Der Staatsanwalt lehnte es ab, den Mann in Haft zu nehmen: Dieser habe einen festen Wohnsitz und ein Teppichmesser sei nicht geeignet, lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen.Zehn Stunden später wurde der Beschuldigte erneut in einem Zug ohne Fahrschein angetroffen. Wiederum griff er einen Polizisten an. Die Staatsanwaltschaft blieb bei Ihrer Entscheidung, Wisdom O. nicht festzusetzen. Diese Berichte lassen aufhorchen. Wie auch der des 17jährigen Khalil A. aus Syrien, der am Dienstag vergangener Woche in Stuttgart 3 Männer mit dem Messer verletzt hat. Recherchen ergaben, dass die 12köpfige Familie A. bereits 110 Einträge im polizeilichen Auskunftssystem zu stehen hat, seit sie 2016 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet ist.Das ist Wasser auf die Mühlen der Rechtsradikalen. Und lässt den Volkszorn hochkochen, der sich dann natürlich auf alle Menschen richtet, die bei uns Schutz suchen. Hinzu kommt – siehe England – dass sich Meldungen im Netz – und wenn es Fake-News sind – in Windeseile verbreiten und zu Ausschreitungen führen können. Der Gesetzgeber muss dringend nachbessern, um kriminelle Asylbewerber schnell und effektiv abzuschieben, sollen die Populisten nicht noch mehr Zulauf erhalten. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Der wöchentliche Podcast behandelt Infos News und Facts zum Thema Tesla. Diese Woche: 0:00 Intro 1:09 Tesla streicht das $25.000 Auto? 3:05 1 Milliarde FSD Meilen erreicht 11:29 Autonomes Fahren 15:24 Mehr E-Autos als Verbrenner in Norwegen Ihr könnt meine Arbeit mit dem Tesla Welt Podcast unterstützen indem Ihr folgende Partnerlinks benutzt: SHOP4TESLA: Erhalte 5% Rabatt mit dem Code "teslawelt" auf jetzt alle Produkte: https://www.shop4tesla.com/?ref=TeslaWelt * HOLY: Erhalte 10% Rabatt mit dem Code "TESLAWELT" auf alle Produkte: https://de.weareholy.com/?ref=teslawelt * CARBONIFY: THG Quoten Prämie. Transparent und fair : https://carbonify.de/?utmsource=youtube&utmmedium=video&utm_campaign=Teslawelt * ______________________________________________________ Oder Ihr holt euch ein Shirt aus dem Tesla Welt Merchshop: https://teslawelt.myspreadshop.de/ __________________________________________________ Zur englischen Elon Musk Biografie von Walter Isaacson: https://amzn.to/3sETBBi * Hier zur deutschen Version: https://amzn.to/45HZfkF * __________________________________________________ Die mit * gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Es handelt sich hierbei um bezahlte Werbung. Ein Kauf über einen Affiliate-Link unterstützt den Kanal und für euch entstehen dabei selbstverständlich keinerlei Mehrkosten! Für direkte Unterstützung werdet Tesla Welt Supporter und benutzt: Davids Tesla Referral Code. Den gibts per Anfrage an : feedback@teslawelt.de oder unterstützt mich über Steady: https://steadyhq.com/de/teslawelt/about oder direkt per PayPal: an feedback@teslawelt.de Folgt mir gerne auch auf X (Twitter): https://twitter.com/teslawelt Musik: Titel: My Little Kingdom Autor: Golden Duck Orchestra Source Licence Download (MB)
Der Gesetzgeber verlangt ESG-Berichte, die Kunden ein nachhaltiges Wirtschaften - aber eben auch die Finanzindustrie. Banken behaupten, Teil der Lösung sein. Wir sprechen mit Wolfgang Vitzthum, im Firmenkundengeschäft der Commerzbank für das Thema ESG verantwortlich, wie das im Alltag aussieht.
Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 28.11.2023 (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des vorlegenden I. Senats an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Folge direkt herunterladen
Das Bundesarbeitsgericht will es den Arbeitgebern bei den Massenentlassungen einfacher machen. Der Gesetzgeber sieht mit dem § 17 Kündigungsschutzgesetz eine Anzeigepflicht vor. Das damit verbundene Verfahren war sehr komplex und enorm fehleranfällig. Das wiederum führte allein deswegen zur Nichtigkeit der Kündigungen. Das soll nach dem Willen des 6. Senats des BAG nicht mehr gelten. Fehler in der Anwendung des § 17 KSchG und der Massenentlassungen sollen damit nicht mehr zur Nichtigkeit der Kündigung führen. Wieso das so ist und welche Folgen dies hat, erfährst du in dieser Folge. Mein Name ist Sandro Wulf, RA, FA und Mediator im ArbR. Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge "Einfach Recht". Mein Motto: "Gestalten ist besser als Streiten". --- Knapp 20% mehr Insolvenzen in diesem Jahr im Vergleich zum November 2022 meldet das Statistische Bundesamt. Im Oktober 23 waren es sogar 22,4% mehr als in 22. Die Zahl wird weiter zunehmen. In der zur Zeit bestehenden wirtschaftlichen Spannungslage, die sich an der Zahl der zunehmenden Insolvenzen und Kündigungen erkennen lässt, platzt der aktuelle Beschluss des BAG vom 14.12.2023. Es lässt sich ein Rechtsprechungswandel erkennen. Hier erfährst Du mehr: www.kanzlei-wulf.de https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ https://www.facebook.com/@einfachrecht https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv https://www.instagram.com/@kanzleiwulf Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an info@kanzlei-wulf.de Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt. Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen. Vielen Dank dein Sandro und dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen. --- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/sandro-wulf/message
Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2024 das Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG umfassend reformiert. In dieser Folge schauen wir uns die für die Klausur relevantesten Regelungen an, insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtsfähiger und nichtrechtsfähiger GbR (§ 705 BGB), die neue Haftungsstruktur der GbR (§§ 721 ff. BGB) und das neu eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB). Der neue Gesetzestext ab 1.1.2024 für das BGB findet sich u.a. hier: https://www.buzer.de/1_MoPeG.htm Repetitorium: https://www.repetitorium-hofmann.de Anwalt für Prüfungsrecht: http://www.rechtsanwalt-hofmann.net - für Jurastudierende kostenlose Erstberatung! Intro: Jörg Hofmann, https://www.joerg-hofmann.com https://open.spotify.com/artist/7mGFxzVs5CPMyf3Lalpvlc
Der Gesetzgeber arbeitet bei der Kontrolle abweichender Meinungen monströs und damit ebenso maßstablos wie ungeheuerlich, was die Ausführenden am liebsten nicht zur Kenntnis nehmen. Die Anwältin für Medienrecht Dr. Kirsten König hat Daniele Ganser erfolgreich gegen ein öffentliches Äußerungsverbot vertreten und stellt die juristisch schwer zu fassenden Formen der Meinungskontrolle vor. Ulrich Fischer, Rechtsanwalt und Rechtskritiker, spricht über das Hinweisgeberschutzgesetz, ein Monstrum von 60.000 Zeichen über etwas, das zuvor § 612a BGB erledigt hat, und Artur Terekhov kommentiert die Verhandlung und Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts über eine Programmbeschwerde gegen einseitige und unausgewogene Corona-Berichterstattung der SRG. Schließlich erklärt Volker Loeschner, Anwalt für Medizinrecht in Berlin, seinen mühsamen Kampf um tatsachengetreue Entscheidung über Impfschäden und die gewaltsamen Erledigungsstrategien in erster Instanz. Moderation: Thomas-Michael Seibert
Nachhaltigkeit im Krankenhaus, ein komplexes Thema. Die Kliniken verbrauchen sehr viel Energie, zahlreiche Produkte werden nur einmal benutzt, ob Verbrauchsgüter im Krankenhaus nachhaltig hergestellt und transportiert werden, lässt sich in vielen Fällen nicht klar sagen. Der Gesetzgeber etabliert für Hersteller, Lieferanten und Verbraucher neue Berichtspflichten, deren Umsetzung oft schwierig ist. Gleichzeitig haben sich viele Krankenhäuser, Medizinproduktehersteller und Lieferanten aus eigenem Antrieb auf den Weg zu mehr Nachhaltigkeit gemacht. 5 % der deutschlandweiten Co2 Emission gehen auf das Konto unseres Gesundheitswesens. „Deutschland hat eine große Chance, beim Thema Nachhaltigkeit eine führende Rolle zu übernehmen“ sagt unser Gesprächspartner Stefan Krojer, Gründer und Geschäftsführer von ZUKE Green – dem Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften und Einkaufen im Gesundheitswesen. Herr Krojer liefert spannende Einblicke und vielversprechende Ansätze zu diesem Thema. Gefällt Ihnen der Podcast der Aesculap Akademie? Haben Sie Anregungen? Wen sollten wir unbedingt einmal zum Gespräch einladen? Wir freuen uns über ihr Feedback. Schreiben Sie an podcast@aesculap-akademie.de
Niko Härting spricht mit Thomas Fuchs, seit November 2021 Hamburgischer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Seit den 90er-Jahren war Thomas Fuchs in der Hamburgischen Kulturverwaltung tätig und befasste sich unter anderem mit der Planung der Elbphilharmonie. Von 2008 bis 2021 war er Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und war dort zuletzt auch für Intermediäre wie Google zuständig. In der Corona-Krise ging seine Behörde gegen Google vor, als man bei Google begann, Seiten des Bundesgesundheitsministeriums in den Suchergebnissen zu Corona hervorzuheben. Die Zusammenarbeit von Google und dem Gesundheitsministerium wurde von vielen begrüßt, um Desinformation zu bekämpfen. Nichtsdestotrotz handelte es sich um eine Bevorzugung staatlicher Informationen durch ein marktmächtiges Unternehmen, über deren Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht Schleswig in geraumer Zeit entscheiden wird. Thomas Fuchs ist überzeugt, dass Gesetze zur Datennutzung wie das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder der europäische Data Act das Datenschutzrecht nicht „unberührt“ lassen können. Wenn eine massenhafte Nutzung von Daten gesellschaftlich gewollt ist, sei es nicht realistisch, einwilligungsbasiert vorzugehen. Fuchs kritisiert eine „falsche Zentrierung“ auf die Einwilligung und ist der Überzeugung, dass man in Zukunft verstärkt auf „Opt-Out-Systeme“ setzen wird. Datenschutzbehörden dürften bei dieser Entwicklung keine „Bremsklötze“ sein, sondern sollten hieran gestaltend mitwirken. Der Gesetzgeber sei gefordert, den „Paradigmenwechsel“ von der Einwilligung zu „Opt-Out-Systemen“ gesetzlich auszugestalten. Dass die DSGVO in zahlreichen Rechtsakten als „unberührt“ bezeichnet wird, kann und darf nicht das letzte Wort des Gesetzgebers sein. Bei seinem Amtsantritt als oberster Datenschützer des Stadtstaates Hamburg war Thomas Fuchs beeindruckt von dem Sachverstand und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Behörde. Für problematisch erachtet es Fuchs jedoch, dass die Arbeit der Behörde ganz überwiegend „beschwerdegetrieben“ ist und kaum dazu kommt, eigene Schwerpunkte zu setzen. Thomas Fuchs hat sich eine Optimierung der Prozesse zur Bearbeitung von Beschwerden vorgenommen durch Digitalisierung und durch eine effizientere Nutzung der personellen Ressourcen der Behörde. Gelungen ist dadurch eine proaktive Untersuchung der Datenschutzkonformität von Abläufen bei Maklerbüros in Hamburg. Informationsfreiheit und Transparenz werden in Hamburg groß geschrieben. Thomas Fuchs berichtet über das Transparenzregister, das es in Hamburg bereits seit einigen Jahren gibt. Für „normale Verwaltungsvorgänge“ gilt weiter Informationsfreiheit mit einer Abhilfequote der Hamburgischen Behörde, die laut Fuchs bei 90 % liegt. Thomas Fuchs spricht über die geplanten Reformen bei der Datenschutzkonferenz („DSK 2.0.“) und bricht am Schluss eine Lanze für den Datenschutz im öffentlichen Bereich. Das Datenschutzrecht ist nach Fuchs‘ Überzeugung zu sehr Wirtschaftsrecht geworden. Die behördliche Datennutzung müsse jedoch auch weiterhin stark im Fokus der Datenschutzaufsicht liegen. Der Schutz des Bürgers gegen staatliche Übergriffe hält Fuchs für eine selbstverständliche Kernaufgabe seiner Behörde.
Wer ein neues Balkonkraftwerk in Betrieb nimmt, darf seinen Stromzähler bald vorübergehend rückwärtslaufen lassen. Und auch die erlaubte Leistung steigt. Der Gesetzgeber plant für die Zukunft eine neue Regelung.
Warum ist das Thema Inflationsausgleichsprämie gerade so brisant? Wir beschäftigen uns schon länger mit Themen wie Tarifverträgen, Branchenzuschlägen und Equal Pay. Im Rahmen dieser Diskussionen taucht auch die Inflationsausgleichsprämie immer wieder auf. In diesem Podcast spreche ich mit Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht darüber, warum das Thema gerade so präsent ist und ob die Inflationsausgleichsprämie überhaupt wirtschaftlich darstellbar ist. Wo wird es eine wirtschaftliche Mehrbelastung geben und wo können vielleicht keine Branchenzuschläge mehr gezahlt werden? Der Gesetzgeber hat die Prämie eingeführt, um einen gewissen Ausgleich für den Arbeitgeber zu schaffen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige, steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie in Höhe von 3000,00 € - zahlbar an jeden Mitarbeiter. Interessant ist das heutige Interview übrigens nicht nur für die Zeitarbeit, sondern auch für viele weitere Branchen. Für dich als Unternehmer in der Zeitarbeit ist es vor allem wichtig, dir einen klaren Überblick zu verschaffen. Wir müssen mit unseren Kunden deutlich kommunizieren, wenn es um Themen wie Equal Pay, Verrechnungssätze, Preiserhöhungen und Branchenzuschläge geht. Wenn du Fragen rund um diese Themen hast, steht Dr. Alexander Bissels dir auch gerne persönlich zur Seite. Seine Kontaktdaten findest du weiter unten in der Beschreibung. Ich freue mich, dass du dich mit uns in die aktuelle Rechtslage stürzt und auch bestrebt bist, die Zeitarbeitsbranche noch besser zu machen! Vielen Dank dafür, Dein Daniel #liebezeitarbeit #inflationsausgleichsprämie #arbeitsrecht ———————————————————————————————————— 00:00 Intro Liebe Zeitarbeit 01:01 Inflationsausgleichsprämie - Das musst du wissen! 10:45 Branchentarifverträge, Zuschläge und Equal Pay 14:07 Steuerfreie Zahlung für alle? 18:00 Handlungsempfehlung von Dr. Alexander Bissels ———————————————————————————————————— Liebe Zeitarbeit VIP Club
Noch einmal sind die Unterschiede zwischen den zivilen Strafverfahren und den Militärstrafverfahren Thema. [Markus J. Meier](https://www.rechtskraft.ch/team/markus-j-meier/) erörtert mit [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) die Unterschiede zwischen den Strafbefehlsverfahren (StPO 352 ff.) und den Strafmandatsverfahren (MStP 119 ff.). Der Gesetzgeber wüsste eigentlich, wie es rechtsstaatlicher ginge. Aber natürlich: Wenn man immer mehr Strafnormen erlässt, ohne bei den Staatsanwaltschaften das Personal angemessen aufzustocken, verzieht die Effizienz zwangsläufig die Rechtsstaatlichkeit mitunter bis zur Unkenntlichkeit. Die Unterschiede hierbei ist zwischen den einzelnen Kantonen erheblich. Schliesslich unterhalten sich Markus und Duri über die Strafverteidigung in Militärstrafverfahren. Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast [Auf dem Weg als Anwält:in](https://www.duribonin.ch/podcast) versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft. Links zu diesem Podcast: - [Strafprozessordnung](https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2010/267/20230123/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2010-267-20230123-de-pdf-a-1.pdf) (StPO) - [Militärstrafprozess](https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1979/1059_1059_1059/20230101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1979-1059_1059_1059-20230101-de-pdf-a-1.pdf) (MStP) - Mein Gast [Markus J. Meier](https://www.linkedin.com/in/markus-j-meier-611a3299/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - [Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Seit 2021 regelt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag, was in Onlinecasinos erlaubt ist und was nicht. Denn Glücksspiel im Netz gab es auch vorher schon - nur eben illegal. Lars Felderhoff glaubt aber nicht, dass der rechtliche Rahmen ausreicht, um alle Spieler aus dem Schwarzmarkt heraus zu holen: "Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, eine Regulierung verabschieden, die Wettbewerbsfähigkeit zulässt", kritisiert der Finanzvorstand des ostwestfälischen Glücksspielunternehmens Gauselmann im ntv Podcast "So techt Deutschland" vor allem Nachteile gegenüber illegalen Angeboten.Der Glücksspielunternehmer stört sich unter anderem an der monatlichen Grenze von 1.000 Euro, die Spieler maximal einsetzen dürfen. Zu wenig, sagt Felderhoff. Attraktivität bedeute für einige Spieler, die Möglichkeit zu haben, "höhere Einsätze" zu spielen und damit "größere Gewinnmöglichkeiten" zu haben. Und wenn die legalen Grenzen ausgereizt sind, wird auf illegalen Portalen gewettet. Umfragen zufolge haben im vergangenen Jahr 40 Prozent der Deutschen wenigstens einmal an Glücksspielen teilgenommen. Mehr als 400.000 Menschen gelten in Deutschland als süchtig oder weisen zumindest ein problematisches Spielverhalten auf. Gemessen an der Gesamtzahl der Spielenden sei das aber nur ein geringer Anteil, argumentieren die Betreiber von Spielstätten regelmäßig.Trägt auch der Gesetzgeber eine Mitschuld an den Suchtzahlen? Denn technologisch wäre es längst möglich, das Spielverhalten auch in stationären Spielhallen zu überwachen und frühzeitig einzugreifen, heißt es. Die Geräte in den Spielhallen seien vernetzt, allerdings "gibt es keine Art des Player-Trackings", sagt Felderhoff. Das sei nicht erlaubt. Stattdessen bleibe den Betreibern lediglich die Einlasskontrolle, bei der nur überprüft werden könne, ob jemand bereits gesperrt ist."Wir haben sehr hohe Regularien, die teilweise dem Spielerschutz dienen sollen, teilweise rechtlich bedingt sind", erklärt der Gauselmann-Manager. So dürften beispielsweise keine Geldautomaten aufgestellt werden und ein Zahlen mit Kreditkarte sei auch nicht möglich, um maßlose Zockerei zu unterbinden.Wie trotz allem die Spielentwicklung möglich ist, was im Ausland anders läuft und wo die Zukunft des Glücksspiels in einer digitalisierten Welt liegt, erzählt Lars Felderhoff in der neuen Folge von "So techt Deutschland".Sie haben Fragen für Frauke Holzmeier und Andreas Laukat? Dann schreiben Sie eine E-Mail an sotechtdeutschland@ntv.de+++ Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/sotechtdeutschland +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.htmlUnsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://art19.com/privacy. Die Datenschutzrichtlinien für Kalifornien sind unter https://art19.com/privacy#do-not-sell-my-info abrufbar.
Seit 2021 regelt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag, was in Onlinecasinos erlaubt ist und was nicht. Denn Glücksspiel im Netz gab es auch vorher schon - nur eben illegal. Lars Felderhoff glaubt aber nicht, dass der rechtliche Rahmen ausreicht, um alle Spieler aus dem Schwarzmarkt heraus zu holen: "Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, eine Regulierung zu verabschieden, die Wettbewerbsfähigkeit zulässt", kritisiert der Finanzvorstand des ostwestfälischen Glücksspielunternehmens Gauselmann im ntv-Podcast "So techt Deutschland" vor allem Nachteile gegenüber illegalen Angeboten.Der Glücksspielunternehmer stört sich unter anderem an der monatlichen Grenze von 1000 Euro, die Spieler maximal einsetzen dürfen. Zu wenig, sagt Felderhoff. Attraktivität bedeute für einige Spieler, die Möglichkeit zu haben, "höhere Einsätze" zu spielen und damit "größere Gewinnmöglichkeiten" zu haben. Und wenn die legalen Grenzen ausgereizt sind, wird auf illegalen Portalen gewettet.Umfragen zufolge haben im vergangenen Jahr 40 Prozent der Deutschen wenigstens einmal an Glücksspielen teilgenommen. Mehr als 400.000 Menschen gelten in Deutschland als süchtig oder weisen zumindest ein problematisches Spielverhalten auf. Gemessen an der Gesamtzahl der Spielenden sei das aber nur ein geringer Anteil, argumentieren die Betreiber von Spielstätten regelmäßig.Trägt auch der Gesetzgeber eine Mitschuld an den Suchtzahlen? Denn technologisch wäre es längst möglich, das Spielverhalten auch in stationären Spielhallen zu überwachen und frühzeitig einzugreifen, heißt es. Die Geräte in den Spielhallen seien vernetzt, allerdings "gibt es keine Art des Player-Trackings", sagt Felderhoff. Das sei nicht erlaubt. Stattdessen bleibe den Betreibern lediglich die Einlasskontrolle, bei der nur überprüft werden könne, ob jemand bereits gesperrt ist."Wir haben sehr hohe Regularien, die teilweise dem Spielerschutz dienen sollen und teilweise rechtlich bedingt sind", erklärt der Gauselmann-Manager. So dürften beispielsweise keine Geldautomaten aufgestellt werden und ein Zahlen mit Kreditkarte sei auch nicht möglich, um maßlose Zockerei zu unterbinden.Wie trotz allem die Spielentwicklung möglich ist, was im Ausland anders läuft und wo die Zukunft des Glücksspiels in einer digitalisierten Welt liegt, erzählt Lars Felderhoff in der neuen Folge von "So techt Deutschland".Sie haben Fragen für Frauke Holzmeier und Andreas Laukat? Dann schreiben Sie eine E-Mail an sotechtdeutschland@ntv.de+++ Weitere Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier: https://linktr.ee/sotechtdeutschland +++Unsere allgemeinen Datenschutzrichtlinien finden Sie unter https://datenschutz.ad-alliance.de/podcast.html
Folge 18: Das Verhältnis von Kunst und Politik ist schwierig. Der Gesetzgeber windet sich um eine Definition von Kunst und will ihr doch Freiheiten gewähren, die über die Einschränkungen des nicht-künstlerischen Rechts auf freie Rede hinausgehen. Ohne zu definieren lässt sich auch weder fördern oder regulieren. Im Gespräch schreiten Christian Bazant-Hegemark und Niko Alm die Grenzen des Kunstbegriffs ab. Bazant-Hegemark arbeitete früher einmal als Programmierer und ist heute als Doktor der Philosophie promovierter Künstler, der neben seinem eigenen Schaffen diverse Projekte in der Kreativbranche, darunter u. a. den Podcast Kunst und Klischee, betreibt.
Der Gesetzgeber macht ernst in Sache Geldwäsche-Bekämpfung. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen. Aber auch die Steuerberater:innen werden mit vielen Pflichten und Anforderungen konfrontiert. Wer nicht aufpasst, kann unbeabsichtigt in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Höchste Zeit also, dass sich Steuerberater:innen und Steuerkanzleien mit dem Thema Geldwäsche beschäftigen. Was sagt das Geldwäschegesetz? [...] Der Beitrag GwG aktuell: So schützen Kanzleien sich und ihre Mandanten erschien zuerst auf hsp Handels-Software-Partner GmbH.
Der Gesetzgeber war wieder umtriebig, sodass zum neuen Jahr zahlreiche Neuerungen in Kraft treten. In der ersten Folge des Jahres gibt die KANZLEI AM MIKROFON einen Überblick. Was ist dabei? Zum Beispiel dieses Lieferkettengesetz, Bürgergeld und für Arbeitgeber kommt die elektronische Krankmeldung direkt vom Arzt. Britta bringt mal ein bisschen Ordnung in das Thema Arbeitszeiterfassung. Manchmal ändert sich nämlich auch gar nicht so viel, wie man dachte. Maraike hat eine schlechte Nachricht für Vermieter, aber auch eine gute Nachricht. Welche war das nur? In diesem Sinne allseits ein optimistisches neues Jahr! Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
...und genau deshalb habe ich mir eine Dashcam ins Auto geklebt...! Unfälle passieren. Sei es, weil vor oder neben oder hinter einem jemand am Handy spielt und den entscheidenden Moment verpasst. Aber auch, da wir immer älter werden und jeder, solange er selbst nicht aufgibt, weiterfahren kann. Unabhängig, ob er überhaupt noch aus den Augen sehen und ein 3D-Bild verarbeiten kann. Wie öft liest man von gewissen Altersklassen, die Bremse, Gas und/oder Kupplung verwechseln. Und auch, weil Autos nach wie vor einfach mehr und mehr werden. Klassische Wahrscheinlichkeitsrechnung. Aber es gibt auch immer seltsamere Vorgänge, wenn etwa der Golfkumpel gerufen wird, um fast eine halbe Stunde nach Unfall plötzlich aus dem Nichts einen Zeugen mimt. Oder plötzlich Beifahrer auftauchen. Oder ein ominöser Hintermann. Schade, dass die paar Kameras, die im öffentlichen Bereich hängen, Bilder bringen, wie durch ein Sieb geschissen. Werft einen Blick auf YouTube, falls ihr noch einen Realitätscheck dazu braucht... und überlegt euch, wir ihr mit dem Thema umgehen wollt. ...warum eigentlich nicht? Und nein, kein Mittelspurschleicher, rechts neben mir ist ein LKW! / Bild-/Quelle: privat Der Gesetzgeber hat klare Regelungen zur Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr: Finger weg, nicht anfassen, nicht bedienen und vor allem: nicht nutzen! Und, wie sieht die Realität aus? Es kann auf den Autobahnen nicht schnell genug gehen, trotzdem wird das Handy als nützliche Ablenkung permanent genutzt. Schnell auf Google Maps sehen, was die Strecke macht. Oh, auf Amazon ist die Musik aus, ich benötige Nachschub. Extreme Fälle schauen am Steuer Netflix. Oder lesen und posten in sozialen Netzwerken. Und wenn dir nun so jemand unkontrolliert und maximal-möglichst abgelenkt vor die Kiste schießt und es kracht, was machst du dann? Oder wenn es leicht angestaut an der Ampel nicht weitergeht und das obligatorische Drängeln, bei hellrot fahren und schnelle Spurwechsel angesagt sind? Sitze doch mal allein im Auto und lass dir von einem Spurwechseler ne Delle in die Kiste drücken. Und denke jetzt nur nicht, du hättest einen Haufen Zeugen - nein, du hast einen Haufen Ärger! Oder, noch schlimmer: hol mal einen Radler von Drahtesel, der wirr Spurwechsel vollzieht, über den Fußgängerweg abkürzt und unbedingt über die schon längst rote Fußgängerampel mit Hochgeschwindigkeit aus dem Nichts ziehen will. Und der hat sich genau auf deiner Beifahrerseite hinter der A-Säule unsichtbar versteckt, bis er auf der Motorhaube einen unfreiwilligen Boxenstopp einlegt. Kann dir alles nicht passieren, du fährst seit Jahrzehnten unfallfrei? Na, dann warte bis zwei, nebst einem unbeteiligten Dritten, beschließen, endlich die Dellen aus dem Auto zu bekommen... und daher ein paar Parkunfälle an ihrer Schrottkarre zu simulieren, schließlich sind zwei Zeugen ja mehr als nur vertrauenswürdig. Spinne ich mir alles nur zusammen? Wirklich? Bist du da ganz sicher? Die Sitten im Straßenverkehr werden nicht nur rauer, auch des Deutschen liebstes Kind benötigt einen speziellen Umgang. Und solange die Summen eher klein sind und schnell in bar beseitigt werden, prüft auch keine Versicherung, ob eine Parkdelle echt ist. Und ob diese wirklich von dem geparkten Auto verursacht wurde oder ob Winkel und Vertiefung nicht beim Parken entstanden sein konnten. Und in dem Kontext darf auch die zunehmende und weniger zuvorkommende Art der zwischenmenschlichen Problembewältigung nicht außer Acht gelassen werden: zunehmende Fahrerflucht, die in einigen Fällen so dreist ist, dass man sich kopfschüttelnd wundert, dass es dazu keine Zeugen gegeben haben soll. Auch hier ist ein Blick auf YouTube zu empfehlen, wer mir nicht glauben will. Spätestens seitdem mir ein Davongelaufener mit seinem E-Roller hinten links vom Kofferraum bis zur Tür einen Eindruck seiner Inkompetenz hinterlassen hat, stellte sich mir die Frage nach technologischer Aufrüstung und legaler Unterstützung: Es musste eine Dashcam ins Auto. Einzig problematisch ist, dass jeder Hersteller die beste Bildqualität, das hellste und deutlich zu erkennende Nachtbild und die besten Automatismen bietet. Und das in einer Preisklasse zwischen 120 und weit über dreihundert Euro hinaus. Also war erst mal eine Marktrecherche angesagt. Der örtlichen Elektrofachmärkte einer Ingolstädter Kette werben über die jeweiligen Webseiten mit zahlreichen Anbietern, vor Ort gibt es dann ein günstiges, ein gutes und ein teures Modell. Wenig hilfreich, auch, da nur Werbevideos mit Hochglanzbildern und -videoaufnahmen gezeigt werden. Praktischer Einsatz, zum Beispiel auf dem Parkplatz vor der Tür, Fehlanzeige. Also unverrichteter Dinge ab nach Hause und in einschlägigen Foren suchen. Zuerst passend zum Hersteller des aktuellen Fahrzeugs. Immer noch eine Marken- und Preisvielfalt, die nicht hilfreich ist. Von den teilweise alten Kommentaren, deren Modelle gar nicht mehr käuflich erwerbbar sind, ganz abgesehen. Also einengen: Dashcam-Foren. Da fühlt man sich wie früher, wenn man in eine Kneipe ging, um nach den ersten Metern die Musik verstummen zu hören und wirklich jeder dich entsetzt ansieht. Da werden klein-klein selbst gelötete Überbrückungslösungen diskutiert, um die Kamera durchgehend mit Strom zu versorgen. Oder die Apps der Hersteller heftig kritisiert. Und natürlich auch Tipps und Tricks gegeben - allerdings meistens verbunden mit einer Marken-Empfehlung. Auch im Freundeskreis war das Thema noch nicht so verbreitet, wie ich mir das gewünscht hätte. Also, was bleibt: zurück ins Internet, zurück auf YouTube. Dashcam-Videos zeigen ab und an, welches Modell der Aufnehmende hat. Daher mal Marken und Modelle sammeln. Geht schnell, in 15 Minuten hat man einen Pool. Damit dann zum Online-Versender meines Vertrauens - und schon kristallisierten sich drei Favoriten raus. Bei einem gab es ein neues Modell, dass den Aufpreis wert schien und schon hatte ich eine Kamera bestellt. Egal, wie ihr an die Sache rangeht, lasst euch nicht wahnsinnig machen: die Modelle scheinen auch alle drei bis vier Monate in neu vom Baum zu fallen. Qualität, Bewertungen und Preis, das reicht als Kriterium, um zufrieden zu sein. Und wenn nein, es gibt ja immer noch die Möglichkeit der Rückgabe...! Ich habe mich dann über meinen Online-Versender des Vertrauens durch die Marken gespielt, bis ich mit den technischen Daten und auch dem Preisniveau zufrieden war. Lieferung bis übermorgen, dafür eine SD-Karte geschenkt, ich war überzeugt. Aber immer noch misstrauisch - auch was die Kabellage und die Eigen-Installation im Auto anging. Am Tag der Lieferung machte ich mich nach Feierabend ans Werk - und hätte die Cam fast wieder zurückgeschickt. DAS waren also die schlechten ein-Stern-Bewertungen wegen der katastrophalen App? Da war es ja leichter, die fehlerhafte Pixel Watch und deren vollkommen veraltete Firmware mit Tricks und Umwegen dann doch auf neuen Stand zu bekommen! Fehlermeldungen, wie die Cam kann sich nicht mit der App verbinden, obwohl das Handy klar eine bestehende Verbindung zeigt, waren noch das harmloseste. Eine Firmware sollte mitten im Einrichtungsprozess geladen werden. Und davon war die App nicht anzubringen. Was nun sowohl den Ladevorgang als auch die Einrichtung sofort beendete. Manuelle Freundlichkeit hat die Cam zu einem Neustart gezwungen, schon wieder will Einrichtung und Firmware gleichzeitig alles umsetzen. Ich spiele mit dem Gedanken, das ganze Geraffel wieder einzupacken und eine andere Marke zu kaufen. Aber kaum lässt man den Elektroschrott mal liegen, weil besagtes Handy klingelt, schon streiten die Prozesse untereinander und die Firmware ist installiert - es geht also an die Einrichtung. Ach, wie schön, dank der neuen Firmware kann man nun die Kamera nicht mehr ansprechen... genau so habe ich mir das vorgestellt! Einen Reset später ging auch das. Das WiFi ist nun ein wenig stabiler aus "out of the box" - aber Videos von der Kamera zu laden, ist eine Zumutung. Die App versagt hier auf ganzer Linie. Geschwindigkeit? Da male ich es schneller. Komfort? Null, Downloads gehen nur in die App, keine automatische Weitergabe ans Handy-Dateisystem. Und habe ich erwähnt, dass ich schneller in Berlin bin, als dass ich ein Video herunterladen kann? Und das runterladen die Aufnahme neuer Videos abschaltet, um das runterladen überhaupt erst zu ermöglichen? Wer setzt sich bitte drei Stunden ins Auto, um ein Videoschnippselchen, welches hoffentlich DSGVO-konform noch nicht überschrieben wurde, wenn man vor 37 Minuten in der Innenstadt doch von seinem Nebenmann gestreift wurde und nun Kennzeichen als auch Beweismaterial sichten und sichern möchte? Auch ist, was mir wichtig war, die Heckkamera schwierig im Umgang. Die Anleitung sowohl für den besten Ort der Anbringung als auch die nötige Verkabelung an sich öffnenden Kofferraumdeckel ist einfach... Scheißdrecksdummfickarschlochmist! Und ich bin gerade wirklich noch höflich! Und dass der Hersteller weiß, dass seine Tipps Müll sind, belegt auch der "Service", dass für beide Kameras zusätzliche Klebepads ab Werk in der Lieferung beiliegen! Und, damit ich es noch los bekomme: Warum zum Teufel, kann ich die Uhr in der Kamera nicht einstellen, sondern nur die Zeitzone? Und wenn sie sich schon ausschließlich per GPS die Zeit und das Datum zieht, warum dann keine Umstellung auf die Drecksscheißhauswinterzeitpolitikversagensmüllkacke??? Wollt ihr mich alle verarschen, bei Nextbase? Gut, damit ist der Hersteller raus. Wer es nicht glauben kann, diese Ausfahrt gibt es wirklich! / Bild-/Quelle: privat Über die Bildqualität kann ich nicht jammern. Auch nachts nicht. Die Park-Funktion habe ich deaktiviert, da sie nicht DSGVO-konform ist, Tesla-Fahrer kennen das Problem. Auch das "verstecken" der Kabel, für die ein primitives Werkzeug beiliegt, habe ich lieber Profis überlassen. Allerdings, und so logisch es klingt, man vergisst es einfach: Die Heckkamera habe ich nach Anleitung positioniert - aber genau so war es kacke. Ich habe nun immer ein bisschen Heckleuchte im Bild. Und wenn die Heckscheibe nicht sauber ist - was soll die Kamera dann aufnehmen? Das wird beim nächsten Auto definitiv besser positioniert! Da die App eine echte Plage ist und ich eben nicht stundenlang im Auto sitzen möchte, ein Abziehen und mitnehmen dank der katastrophalen USB-Mini-Anschlüsse auch nicht so einfach machbar ist, werde ich wohl mal eine Langstrecke brauchen, um die letzten, nicht nach Zeitintervall automatisch gelöschten Videos zu sichten - nicht, dass ich was verpasst habe... Aber, bevor ihr es mir jetzt gleichtut und schnell eine Dashcam ins Auto klebt: seid euch immer bewusst, dass auch das eigene Fehlverhalten auf die Speicherkarte rutscht. Es ist also kein Freifahrtschein und kein Sicherheitsgewinn, wer mit 75 durch die Innenstadt brettert! Aber um ganz ehrlich zu sein, die Cam ist bei mir für den Fall der Fälle nun immer aktiv - in der Hoffnung, dass ich sie nie brauchen werden...! 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Warum sollten gerade Sie als Betriebsrat kandidieren? Und warum ist ein Betriebsrat so wichtig? Der Betriebsrat ist ehrenamtliche Interessenvertretung für die Belange der Arbeitnehmer. Er ist als „Betriebspolizei“ für die Einhaltung von Vorschriften (insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmern) zuständig und gestaltet betriebliche Entscheidungen zum Wohle der Belegschaft – aber auch des Betriebes – mit. Prädestiniert für das Amt sind Sie, wenn Sie sich für Ihren Betrieb und seine Arbeitnehmer interessieren und sich dafür engagieren möchten. Sie brauchen hierbei keine Spezialkenntnisse und keinen bestimmten Berufsstand. Der Gesetzgeber möchte Sie für Ihr Amt stärken und gewährt Ihnen die Unterstützung, die Sie brauchen, um Ihr Amt erfolgreich auszuüben. So haben Sie z.B. Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Schulungen, um sich das erforderliche Wissen anzueignen. W.A.F.-Fachreferentin und Volljuristin Sandra Becker und Rechtsanwalt Patrick Dirksmaier erklären im heutigen Podcast die Motivation für das BR-Amt. Hören Sie selbst! Themen in der heutigen Folge: Warum sollte ich Betriebsrat werden? Möglichkeiten des Trainings Schulungen, Kongresse, Fachtagungen & Medien Möglichkeiten der Motivation Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
Inflationsprämie 3000 Euro Inflations-Bonus für Mitarbeiter – müssen Arbeitgeber jetzt zahlen? Der Gesetzgeber hat eine Inflationsprämie von bis zu 3000 Euro beschlossen. Arbeitgeber können sie seit dem 26.10. steuerfrei an ihre Teammitglieder auszahlen. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten zu entlasten, hat die Regierung eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Die zahlt allerdings nicht der Staat, sondern Unternehmen an ihre Mitarbeiter – auf freiwilliger Basis. Mit bis zu 3000 Euro können Arbeitgeber ihre Beschäftigten unterstützen, steuer- und sozialversicherungsfrei. Mehr zur Inflationsprämie im heutigen Podcast zusammen mit der Volljuristin Sandra Becker und dem Rechtsanwalt Arne Schrein. Themen in der heutigen Folge: Können Mitarbeiter die Inflationsprämie einfordern? Dürfen Arbeitgeber die Prämie nur einzelnen Mitarbeitern zahlen? Gilt die Inflationsprämie auch für Minijobber, Azubis und Werkstudenten? Wie hat der BR hier mitzubestimmen? Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Betriebsverfassungsrecht 1: https://www.waf-seminar.de/br163
Überschattet von anderen Gesetzesänderungen wurde ein Antrag aufgenommen, der Spanien erlauben würde, von Nichtresidenten auf deren Anteile an ausländischen Gesellschaften Vermögensteuer zu erheben. Damit würde ein nahezu zehn Jahre dauernder Konflikt beendet, in dem die Steuerbehörde sich auf der Verliererstraße sah. Am 13. September 2022 erließ die Ministerialabteilung Steuern (DGT) die verbindliche Anordnung (siehe hierzu unsere NEWS - Keine Vermögensteuer bei Immobilienbesitz über ausländische Gesellschaften), die nicht in Spanien ansässige natürliche Personen betrifft, die indirekt, d.h. über ausländische Gesellschaften, Immobilien in Spanien besitzen. Mit diesem Urteil bestätigt die DGT, dass der Besitz von Anteilen oder Beteiligungen an gebietsfremden Gesellschaften, die direkt oder indirekt Immobilieninvestitionen in Spanien besitzen, im Land keine Besteuerung für die Vermögensteuer auslöst. Bezüglich des Immobilieneigentums über Kapitalgesellschaften besteht somit Rechtssicherheit. Leider aber wahrscheinlich bald nicht mehr. Der Gesetzgeber möchte die entsprechende Schwachstelle im Gesetz mit einer unmissverständlichen Formulierung beseitigen. Für Nichtresidenten mit Anteilen an ausländischen Gesellschaften mit Immobilieneigentum hätte das zur Folge, dass ihre vermögensteuerliche Situation neu beurteilt werden muss, sofern das Gesetz in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies noch vor dem Jahresende geschieht, wird als sehr hoch angesehen.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2015 eine sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Was das für Immobilienmakler bedeutet und was man dabei beachten sollte, erkläre ich euch in dieser Podcast Folge. Du möchtest mehr über unsere Ausbildung und über den Beruf als Immobilienmakler erfahren? Dann vereinbare einfach ein kostenfreies Erstgespräch auf https://karriere.mein-makler.com/was-bietet-mein-makler/
In dieser Folge des Digital Insurance Podcast spreche ich mit Dorothee Christiani, CSR Managerin der BKK VBU, Maxana Baltruweit, strategische Umweltmanagerin bei der AOK und Susanne Gläser, Unternehmensstrategin bei der SBK. Dorothee erklärt nach der Bedeutung des Begriffs “Nachhaltigkeit” gefragt, dass der soziale Aspekt schon immer eine große Rolle bei den GKVs gespielt hat. Der ökologische Aspekt kommt neu dazu. Entsprechend muss für auf Nachhaltigkeit beruhende Produkte und Dienstleistungen eine gesellschaftliche Akzeptanz geschaffen werden. Maxana meint dazu: Dies geschehe bei den GKVs v. a. durch den Bezug auf das Thema Gesundheit. Der Klimawandel erhöht beispielsweise die Gefahren von Hitzewellen und Hitzetoten. Dennoch geht der Begriff der Nachhaltigkeit weit über ökologische Aspekte hinaus. Dorothee erklärt, dass “niedriger Preis” nicht gleichbedeutend mit “wirtschaftlich” sei. Ein Fokus auf Profitmaximierung im Hier und Jetzt greife zu kurz. Zur Umsetzung all der Vorhaben seien einerseits Zertifikate wie die des blauen Engels, FSC oder Cradle to Cradle hilfreich. Der Gesetzgeber fordert zudem die Stärkung der Eigenkompetenz jedes Einzelnen in einer Gesellschaft. #nachhaltigkeit #GKV Links in dieser Ausgabe Zur Homepage von Jonas Piela Zum LinkedIn-Profil von Jonas Piela Zum LinkedIn-Profil von Maxana Baltruweit Zum LinkedIn-Profil von Susanne Gläser Über diesen Podcast Folgt uns auf LinkedIn für mehr Podcast-Updates Zur Podcast-Website Wir suchen immer nach neuen und spannenden Gesprächspartnern. Meldet euch bei Susan.
Warum ist eine Abstimmung sinnvoll? Der Gesetzgeber hat vorgesehen: Wenn ein Unternehmen klimafreundliche Maßnahmen setzt, kann dieses steuerliche Begünstigungen nutzen, beispielsweise im Bereich der Mobilität. Bei der Umstellung des Fuhrparks auf elektrische Fahrzeuge kann von Unternehmen ein Vorsteuerabzug sowie die degressive Abschreibung und der grüne Investitionsfreibetrag genutzt werden. Auch entfällt der lohnsteuerliche Sachbezug. Allerdings gibt es nicht nur positive Komponenten bei welchen die Steuerabteilung eine wesentliche Unterstützung darstellt. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/lindeverlag/message
Der Präsident des Bayerischen Gemeindetages Uwe Brandl (CSU) fordert mehr Tempo bei der Energiewende: "Der Gesetzgeber muss jetzt reagieren. Wenn man jetzt sieht, dass man unter enormen Zeitdruck eine Veränderung einer Energielandschaft vornehmen muss, dann muss man auch den Mut haben, gegebenenfalls dort, wo bisher langfristige Planfeststellungsverfahren notwendig waren, per Gesetz anzuordnen, dass etwas geschieht."
Auch Führungskräfte sind Arbeitskräfte, und die nicht Leitenden Angestellten von ihnen werden natürlich auch von Betriebsräten vertreten. In dem Wort Führungskraft stecken die Worte „Führung“ und „Kraft“, ebenso ist es mit dem Begriff Arbeitskraft. Aber immer weniger Menschen, Kolleginnen und Kollegen, bringen die Kraft auf, zu arbeiten oder zu führen. Das führt zu Krankheit und Verdruss: Die Anzahl der psychischen Erkrankungen nimmt seit Jahren sprunghaft zu, Kolleginnen und Kollegen fühlen sich oft von überforderten und/oder psychisch angeschlagenen Führungskräften schlecht geführt. Die Ursachen sind vielfältig, und oft könnte ihnen zum Vorteil Aller sogar abgeholfen werden, allein: sie werden nicht ergründet! Der Gesetzgeber hat dies erkannt und hat seit knapp 10 Jahren die psychische Gefährdungsbeurteilung für alle Betriebe verpflichtend eingeführt. Tatsächlich aber werden sie in über der Hälfte der Betriebe nicht durchgeführt, mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten, aber auch solchen auf die betriebswirtschaftliche Situation und die unserer Volkswirtschaft. Über all diese Themen und vieles mehr spreche ich mit Wolfgang Roth, Wirtschaftspsychologe und Betriebswirtschaftler, und er ist auch als ehemaliger Betriebsrat und Mitbegründer des Instituts für Resilienz für mich ein spannender Gesprächspartner! #Resilienz #gefährdungsbeurteilungen #mentalhealth
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Wir sind längst angekommen in einer digitalen Gesellschaft. Ohne Internet und Smartphone geht (fast) nichts mehr. Aber so schön es ist, alles über das Internet zu erledigen – einkaufen, Urlaub buchen, Musik streamen oder Podcasts hören – die digitale Welt birgt auch Gefahren. Daten sind die neue Währung. Wer die Daten hat, hat die Macht. Macht und Wettbewerb passen jedoch nicht unbedingt gut zusammen. Der Gesetzgeber steht deshalb vor der durchaus schwierigen Aufgabe, die Digitalisierung zu fördern und ihre Potenziale zu heben, gleichzeitig aber den Wettbewerb unter den Marktteilnehmern zu erhalten. Mit der 10. GWB-Novelle, dem so genannten GWB-Digitalisierungsgesetz, hat Deutschland hierzu ein Gesetz verabschiedet, das weltweit Beachtung findet. Insbesondere § 19a des GWB, der sich gegen „missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ richtet, soll dem Bundeskartellamt dabei helfen, große Digitalkonzerne in die Schranken zu weisen. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Zeitschrift Wirtschaft und Wettbewerb.
Mit Unterstützung von Amazon Web Services (AWS), Google und DeepMind, SiteGround und 100 Millionen US-Dollar von der bulgarischen Regierung wird im September in Sofia, Bulgarien, ein neues Institut eröffnet, um hochmoderne künstliche Intelligenz (KI) und Computer voranzutreiben im Großen und Ganzen durch offene Forschung. https://tech.eu/2022/04/11/aws-google-and-deepmind-back-ai-and-computer-science-institute-in-bulgaria/ Google gab heute bekannt, dass die U.S. Food and Drug Administration die Freigabe für einen lang erwarteten Algorithmus zur Erkennung von Vorhofflimmern ( AFib ) bei Benutzern über ausgewählte Fitbit-Smartwatches und Fitness-Tracker erteilt hat. https://gizmodo.com/fitbits-new-afib-heart-monitoring-feature-cleared-by-fd-1848777630 Am 8. April startete die oberste Cyberspace-Regulierungsbehörde des Landes, die Cyberspace Administration of China (CAC), eine formelle Kampagne „Qinglang Comprehensive Algorithm Management Regulation in 2022“ zur Untersuchung und Behebung von Algorithmensicherheitsproblemen von Technologieunternehmen mit dem Ziel, die Rechte der Internetnutzer zu wahren . https://jingdaily.com/china-internet-algorithm-tencent-bytedance/ Der Gesetzgeber des Repräsentantenhauses leitete am Donnerstag eine Untersuchung zur Wirksamkeit und Sicherheit des Identitätsprüfungsunternehmens ID.me ein, nachdem die Verwendung der Software durch Regierungsbehörden zur Identifizierung von Personen, die auf Steuerunterlagen und Arbeitslosenunterstützung zugreifen, zu einer raschen Ausweitung der Gesichtserkennung im amerikanischen Alltag geführt hatte . https://www.washingtonpost.com/technology/2022/04/14/idme-facial-recognition-investigation/ Algorithmen, die darauf trainiert sind, diese Hintergrundgeräusche auszusieben, könnten von besonderem Nutzen für Überwachungsstationen in und um belebte erdbebengefährdete Städte in Südamerika, Mexiko, dem Mittelmeerraum, Indonesien und Japan sein. https://www.technologyreview.com/2022/04/13/1049763/a-deep-learning-algorithm-could-detect-earthquakes-by-filtering-out-city-noise/ Visit www.integratedaisolutions.com
FACHFRAGEN: Der Podcast für Wirtschaft, Recht und Management
Das deutsche Recht kennt gegenwärtig keine allgemeine Verpflichtung von Unternehmen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Sie liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsleiter. In der Praxis haben gleichwohl zahlreiche Unternehmen eine Whistleblowerhotline bzw. eine Ombudsstelle etabliert. Diese freiwillige Eröffnung von Hinweisgeberplattformen wird alsbald der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen künftig gleich doppelt zur Einrichtung von Meldesystemen: Im Jahr 2022 wird daher eine nie dagewesene Vielzahl von Gesellschaften entweder erstmals ein Hinweisgebersystem einrichten oder das bestehende System überprüfen und anpassen. Daher gibt mehr als nur einen Grund, den Blick auf die neuen Pflichten für Unternehmen im Zusammenhang mit Beschwerdeverfahren zu richten. Hierzu sprechen wir heute mit Frau Dr. Cäcilie Lüneborg. +++ Mehr zu diesem Thema finden Sie Hier.
Diese Woche im Tech Briefing:Thema der Woche: Warum kaufen sich Tech-Milliardäre ihre eigenen Medienhäuser? Jeff Bezos ist im Besitz der Washington Post, Marc Benioff kaufte sich das Time Magazine und Elon Musk will Twitter nun für sich alleine. Was treibt die Milliardäre an? Dazu: Medienfreiheit im Internet und in der Presse. Wer entscheidet, was im Internet gesagt werden darf und wer entscheidet, welche Artikel gedruckt werden? Wer sind die Gatekeeper von heute? Die Milliardäre von William Randolph Hearst bis Elon Musk, die sich ihren privaten Medienharem halten? Algorithmen? Der Gesetzgeber? Im Interview der Woche: Rebecca Miller ist zu Gast in der Female Founders Editions bei Gesa Miczaika. Ihr Thema: Was ist eigentlich das Web3? Die Dropstar-Gründerin Rebecca Miller spricht über die Weiterentwicklung des Internets, wie NFTs in der Wirtschaft eingesetzt werden und wie sie mit Dropstar die Musiklabels aufmischen will. Plus: Die wichtigsten Nachrichten aus der Welt der BigTech, Startups und TechnologieWeitere Produkte des Tech Briefings sind das wöchentliche Tech Briefing Dossier, der Tech Briefing News-Ticker mit den wichtigsten Nachrichten aus der Tech-Welt und auch ein begleitender Newsletter. Hier können Sie jetzt den Newsletter kostenlos abonnieren.Ab sofort steht die neue ThePioneer Podcast Appkostenlos im Apple App Store und im Google Playstore zum Download bereit.Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine Mail an kontakt@mediapioneer.com.Moderation: Christoph Keese und Lena Waltle See acast.com/privacy for privacy and opt-out information.
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: § 217 Strafgesetzbuch ist verfassungswidrig - der Paragraph hatte bis dahin geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland verboten. Seither ist das selbstbestimmte Beenden des eigenen Lebens in Deutschland gesetzlich ungeregelt. Der Gesetzgeber muss Abhilfe schaffen. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, erklärt in ihrem Vortrag die juristischen Grundlagen. Zur Vortragenden: Birgit Schröder hat zum Thema "Voraussetzungen und Grenzen der Sterbehilfe" an der Uni Kiel promoviert. Als Vertretungssprofessorin lehrt sie am Fachbereich Gesundheit und Pflege der Hamburger Fern-Hochschule. Dort hat sie ihren Vortrag "Assistierter Suizid - ein rechtsfreier Raum?" am 27. Januar 2022 gehalten. **********Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:Toxisch, Trauma, Trigger – Warum wir Mental-Health-Begriffe nicht leichtfertig verwenden solltenPsychische Gesundheit: Auszubildende und Studierende hat die Pandemie stark belastetHilfsangebote für Männer: 75 Prozent der Suizide werden von Männern begangen**********Den Artikel zum Stück findet ihr hier.**********Oder folgt uns auf Instagram.
Hast du gewusst, dass Dein Finanzberater Bestechungsgeld oder Schmiergeld bekommt? Ja, das ist im Bereich von Banken, Finanzvertrieben und Finanzberatern völlig normal. Und Du weißt davon nichts? Hast Du Fonds der Anbieter DWS, Union Investment, Deka, Fidelity, Flossbach von Storch, Nordea, Templeton oder anderer Fondsgesellschaften? Du hast bisher keine Erstattung von Provisionen bekommen? Du weißt nicht mal wie viel Bestechungsgeld oder Schmiergeld jedes Jahr in Form von Kickbackprovisionen bezahlt wird? Dann wird es Zeit mal Licht ins Dunkel zu bringen! Banken, Finanzvertriebe und Finanzberater sind seit dem Jahr 2020 dazu verpflichtet den Kunden eine Ex Post Kostenausweisung unaufgefordert auszuhändigen. Doch offenbar drücken sich davor einige Marktteilnehmer. In den letzten Monaten stellte ich fest, dass viele Kunden die zum Beispiel Fonds der oben genannten Gesellschaften hatten. Jedoch gar nicht wussten was an Provisionen ausgezahlt wurde und was sie indirekt bezahlt haben. Der Gesetzgeber wollte doch mehr Transparenz. Wo ist diese bitte? Das sind zum Teil keine kleinen Summen. Insbesondere auf Dauer sind das massive Nachteile, die Du zu tragen hast. Ich erkläre dir was das alles genau ist. Wie sich das zusammensetzt und wo du die Informationen herbekommst.
Im Rechtssystem bedeutet Gerechtigkeit konsistentes Entscheiden: Es operiert mit Konditionalprogrammen und behandelt gleiche Fälle gleich sowie ungleiche Fälle ungleich. Im Gegensatz dazu operiert das Politiksystem mit Zweckprogrammen. Die Wahl der Mittel wird mit dem Zweck legitimiert. Der Gesetzgeber kann gleiche Fälle ungleich behandeln. An dieser Stelle stellt sich darum die Frage, ob es überhaupt eine übergreifende Definition von Gerechtigkeit geben kann, die den widersprüchlichen Umgang mit Gleichheit in Rechts- und Politiksystem auf einen Nenner bringt. Als Ausweg schlägt Luhmann vor, die Kontingenzformel Gerechtigkeit ausschließlich auf das Entscheidungssystem des Rechts, die Gerichte, anzuwenden. Denn nur Gerichte müssen jeden vorgelegten Fall entscheiden, selbst wenn er unentscheidbar ist und damit eine Paradoxie vorliegt. Das Verbot der Justizverweigerung gilt nur für Gerichte. Sie bilden das Zentrum des Rechtssystems. Gerichte verkörpern das Gerechtigkeitsprinzip wie keine andere Instanz. Das bedeutet, bei der Gerechtigkeitsfrage alle Bereiche außerhalb der Gerichte auszuklammern – wie die Gesetzgebung in der Politik oder die Verträge in der Wirtschaft. Diese produzieren zwar Rechtsgeltung, und man mag ihnen unterstellen, dass sie sich um Gerechtigkeit bemühen. Aufgrund ihrer strukturellen Kopplungen mit rechtsfremden Systemen unterliegen sie jedoch völlig anderen Voraussetzungen. Eine normative, ausnahmslose Gerechtigkeitskontrolle durch Konditionalprogramme, wie sie Gerichte liefern, erfolgt dort nicht. Zudem schaffen Zweckprogramme per se Ungleichheit. Sie inkludieren eine Gruppe (Mütter, Beamte, Hausbesitzer) und exkludieren logisch alle anderen. Die Intention der Politik mag zwar „gerechte“ Umverteilung im Sinne des Wohlfahrtstaates sein. Ihre zweckorientierte Verfahrensweise produziert jedoch laufend Ungleichbehandlung. Zweckprogramme sind darum untauglich, um dem Begriff der Gerechtigkeit auf die Spur zu kommen. Die Frage, was Gerechtigkeit ist, offenbart damit Probleme der strukturellen Kopplung zwischen den Funktionssystemen Recht und Politik sowie deren Verhältnis zur Gesellschaft. Verfassungsgerichte sollen solche Probleme typisch lösen. Diese sind jedoch selbst mit den Systemen strukturell gekoppelt. Und eine Hierarchie zwischen Recht und Politik gibt es nicht. Luhmann erinnert deshalb noch einmal daran, dass Konditionalprogramme die Bedingung schlechthin dafür sind, dass Gerechtigkeit überhaupt in die Form einer Gleichheit im Sinne einer Regelhaftigkeit gebracht werden kann. Das spricht dafür, die Frage der Gerechtigkeit ausschließlich im Gerichtssystem anzusiedeln. Ausschlaggebend sind dort die Kriterien, anhand derer der Fall zugeordnet werden muss. Was gerecht ist, ergibt sich allein durch die richtige/falsche Zuordnung dieser Kriterien. Nicht mehr der Einzelfall und die „Verhältnisse“, unter denen ein Tausch oder eine Vergeltung vonstatten gingen, stehen im Vordergrund. Sondern die normative Einordnung des Falls in die Systemgeschichte. Theoretisch wäre es möglich, die Zweckprogramme der Gesetzgebung einer Gerechtigkeitskontrolle zu unterwerfen. Praxistauglich erscheint das jedoch nicht. Ein Umweltschutzgesetz müsste dann nicht nur auf den ökologischen Zweck abgeklopft werden, sondern zusätzlich auf die Frage, wie gut es in die Rechtshistorie eingepflegt werden kann. Was wäre wichtiger: Dass das Rechtssystem konsistent entscheidet – oder dass das Gesetz die Chance bekommt, den intendierten Zweck zu erfüllen? Die Funktionssysteme würden sich gegenseitig torpedieren. Kurz, die Frage, was Gerechtigkeit ist, entscheidet das Rechtssystem selbst. Die Antwort ist hier: konsistentes Entscheiden. Externe Beobachter verwenden jedoch einen anderen Gerechtigkeitsbegriff, der losgelöst ist von der operativen Geschlossenheit des Systems. (Vollständiger Text auf luhmaniac.de)
Sicherlich kein Randbereich mehr sondern ein Thema, das in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist und zudem sehr polarisiert. Die Rede ist von Kryptowährungen und deren Besteuerung. Der Gesetzgeber hat im Zuge der ökosozialen Steuerreform eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Kryptowährungen herbeigeführt, welche mit 1.3.2022 in Kraft treten soll. Was sich ändert, welche Auswirkungen diese neue Regelung auf die Praxis hat und was nach wie vor offen bleibt, erklären die beiden Kryptowährungsexperten der KPMG Michael Petritz und Michael Deichsel. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/lindeverlag/message
Wer wird behandelt, wenn eine Intensivstation überfüllt ist? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über eine Klage zur Triage. Juraprofessor Steffen Augsberg erwartet keine konkreten Vorgaben an den Gesetzgeber.Augsberg, Steffenwww.deutschlandfunkkultur.de, Studio 9Direkter Link zur Audiodatei
Plötzlich war sie da: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber sowie Bundes- als auch Landesregierungen hatten sich in der Corona-Krise zurück gehalten, die betrieblichen Verhältnisse zu regulieren und überliessen Unternehmen sowie den Betriebspartnern die Ausgestaltung. Davon wurde mehr oder weniger detailliert Gebrauch gemacht. Doch nun gilt: Nur geimpft, genesen oder getestet dürfen ArbeitnehmerInnen den Betrieb betreten, um die Arbeit aufzunehmen. Betriebsräte fragen sich, wie sie auf die Ausgestaltung Einfluss nehmen sollen. Vielen ist der Anfall personenbezogener Gesundheitsdaten und deren Verarbeitung (zu recht) unheimlich. Zudem fragt man sich, wie es im Konfliktfall weiter geht, und überhaupt: was mag da noch kommen. Eine Folge der Frischen BRise, die sich mit einem sehr aktuellen und jeden Betrieb betreffenden Thema beschäftigt. Ronald und Carsten geben Hinweise und leisten einen Einstieg in das Thema. Mehr Infos findet Ihr unter anderem in unserem "Seminararchiv". Kürzlich fand ein tolles Webinar statt, an dem viele unserer Betriebsräte teilnahmen (Vielen Dank, Tobi!). Wer es verpasst hat: Hier sind die Vortragsfolien mit wichtigen Details: https://www.gsp.de/seminar-archiv/
Das Fernabsatzrecht sieht für Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Doch dieses Recht soll nicht für alle Waren gelten. Der Gesetzgeber hat einen abschließenden Katalog mit Ausnahmen vom Widerrufsrecht formuliert. In unserem Rechtstipp der Woche beschäftigen wir uns mit der Ausnahme für Kundenspezifikationen, was genau dieser Ausnahme unterfällt und was die Rechtsprechung zu einzelnen Fällen sagt.
Im Sondierungspapier der (wohl) zukünftigen Regierungskoalition steht: „Wir wollen unsere Rechtsordnung der gesellschaftlichen Realität anpassen. … Dazu werden wir … beispielsweise Verantwortungsgemeinschaften bzw. einen Pakt für Zusammenleben möglich machen.“ Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, und Jörn Hauß nehmen dies zum Anlass, einen vergleichenden Blick auf den französischen PACS zu werfen, und fragen nach dem Bedarf eines solchen Rechtsrahmens für das Zusammenleben in Deutschland. Der Gesetzgeber solle zunächst seine Hausaufgaben machen und den vorhandenen Reformstau im Familienrecht, insb. was das Abstammungsrecht angeht, beheben. Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Jörn Hauß im Experten-Blog des FamRB: Da kommt was auf uns zu – zu den familienrechtlichen Implikationen des Sondierungspapiers von SPD, Grünen und FDP. https://ottosc.hm/famrbblog
Über die verschiedenen Möglichkeiten der Übernahme von Kosten durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer im Bereich der Elektromobilität sprechen wir in der heutigen Folge. Der Einsatz der Elektro-Fahrzeuge, E-Fahrzeuge, Elektro-Dienstwagen oder der Hybridelektrofahrzeuge nimmt immer mehr zu. Der Gesetzgeber will den Bereich der Elektromobilität fördern und hat Begünstigungen im Einkommensteuergesetz geregelt, damit Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in dem Bereich der Elektrofahrzeuge, Elektroautos und E-Bikes begünstigt unterstützen können. Der Arbeitnehmer erhält mehr Netto vom Brutto (Nettolohnoptimierung). - elektrische Aufladung des Elektro-Fahrzeuges, Hybridelektrofahrzeuges oder E-Bikes des Arbeitnehmers als steuerfreier und sozialversicherungsfreier Vorteil vom Arbeitgeber - Wie wird die Arbeitgebererstattung der vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten zum Aufladen von Elektro-Fahrzeugen, Elektroautos und E-Bikes behandelt? - Höhe der Erstattungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber - steuerfreie und sozialversicherungsfreie Überlassung der betrieblichen Ladevorrichtung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer - 25 % pauschale Lohnsteuer für die Übereignung einer elektrischen Ladevorrichtung und Zuschüsse vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer sowie die Nutzung einer privaten elektrischen Ladevorrichtung durch den Arbeitnehmer - 25 % pauschale Lohnsteuer für die Übereignung eines Fahrrades/E-Bikes an den Arbeitnehmer https://www.vesting-stb.de/uebereignung-eines-dienstfahrrads-fahrrad-e-bike-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/ - Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Überlassung eines Dienstfahrrades, E-Bikes oder Fahrrad an den Arbeitnehmer https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/ - Merkblatt Internetseite Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer https://www.vesting-stb.de/ueberlassung-eines-dienstfahrrades-e-bike-fahrrad-an-den-arbeitnehmer-und-als-arbeitgeber-kosten-sparen-nettolohnoptimierung-mehr-netto-vom-brutto/#Besteuerung_der_Ueberlassung_des_Fahrrades_E-Bikes_beim_Arbeitnehmer_bis_2018_und_2019_Umsatzsteuer_Aufladung_im_Betrieb_des_Arbeitgebers_Werbungskosten_Arbeitnehmer Weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/elektro-fahrzeuge-ueberlassung-uebereignung-erstattung-von-ladestrom-elektrische-aufladung-und-ladevorrichtung-vom-arbeitgeber-an-den-arbeitnehmer/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohnbuchhaltung, Gehalt, Personalwesen: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen
von Jürgen Vagt 14.10.21 Heute begrüßte ich Dr. Nari Kahle bei den Zukunftsmobilisten und wir sprachen eine gepflegte Stunde über die Nachhaltigkeit in der Zukunftsmobilität. Auch wenn keine Politikerrede mehr ohne den Begriff auskommt, haben wir erstmal definiert, was man unter Nachhaltigkeit verstehen kann. Dr. Nari Kahle geht es vorrangig um die soziale Dimension der Mobilität, weil mit der Elektromobilität und auch dem autonomen Fahren sich zwei Felder in der ökologischen Transformation etabliert haben. Aber die soziale Dimension wird nur nachrangig diskutiert und wenn man sich auf westliche Industrienationen fokussiert, dann gibt es ein Stadt – Landgefälle. Die Mobilität ist spannend und viele Innovationen haben sich in den letzten Jahren in den Städten etabliert, aber auf dem Land tut sich nicht viel. Mit dem stündlich fahrenden Schulbus kann man kein normales Leben einer Mittelschichtsfamilie führen. Der Gesetzgeber hat die Typenzulassungen für automatisierte Shuttle ermöglicht und wahrscheinlich gibt es schon im Jahr 2022 die ersten automatisierte Shuttle. Mobilitätsinnovationen auf dem Land Laut Dr. Nari Kahle gibt es schon erste Innovationen auf dem Land und insbesondere ältere Menschen würden von Rufbussen profitieren. Wenn der Verkehr digitalisiert und autonom fahren wird, dann kann es auch ökonomisch sinnvoll sein. Wenn heute ein großer Verkehrsbus oder Zug mit drei Personen fährt, ist dieser Transport weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Es gibt die ersten Projekte, aber in der Medienöffentlichkeit achtet nicht auf diese Veränderungen. Zwar würden Ruftaxis das Leben auf dem Land verbessern, aber diese Zielgruppe ist leider noch nicht digital, sodass erstmal Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Ich merkte an, dass natürlich die Versorgung mit Erdöl mit vielen und großen Spannungen belegt ist, wenn man an die viele Kriege in der Golfregion und dem Nahen Osten denkt. Das batterie- elektrische Zeitalter wird Lithium notwendig machen, damit die Batterien produziert werden. Dieser Stoff wird zum Teil unter unmenschlichen Bedingungen abgebaut, zwar gibt es die ersten Bestrebungen innerhalb der Autoindustrie sich auf nachhaltige Standards in den neuen Lieferketten zu etablieren, aber es bleibt noch viel zu tun.
von Jürgen Vagt 12.10.21 Heute begrüßte ich Gregor Kolbe vom Bundesverband der deutschen Verbraucherschützer und wir sprachen über Verbraucherthemen bei Elektroautos. Gregor Kolbe meint, dass das Angebot von Elektroautos sich in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert hat. Wenn man sich die Modelljahrgänge 2012 oder 2013 anschaut, dann waren 120 – 150 Kilometer Reichweite Standard. Zudem waren diese alten elektrischen Fahrzeuge eigentlich nur umgebaute Verbrenner und erst ab 2017, 2018 kamen Elektroautos auf eigenständigen Plattformen in den Markt gekommen. Die schwere Batterie des Elektroautos muss in den Fahrzeugboden, sodass das Elektroauto eine gute Gewichtsverteilung mit guten Fahrleistungen hat. Jetzt im Jahr 2021 gibt es umfangreiche Förderungen und daher meint Gregor Kolbe, dass sich der Kauf eines Elektroautos sich lohnt. Aber grundsätzlich können nur die Eigenheim – und Eigentumswohnungsbesitzer mit einer stabilen Parkmöglichkeit sich ein eigenes Elektroauto kaufen. 60 % der Deutschen leben zur Miete und für diese Menschen bleibt das eigene Elektroauto schwierig, weil Mieter das Elektroauto nicht stabil laden kann. Ladestationen fürs Elektroauto Auch abseits vom Auto gibt es viele Verbraucherschutzthemen, weil ein Elektroauto mit Strom geladen werden. Gregor Kolbe meint, dass man im privaten Rahmen keine Leistungsschlachten braucht und 11 kW Ladeleistung zu Hause reicht. Aber die Käufer der Elektroautos sollten darauf achten, dass die Ladestationen eine Schnittstelle zum Stromnetz haben. Ladestationen müssen von außen steuerbar sein, weil in Spitzenzeiten auch Ladestationen runtergefahren werden müssen. Wenn es in der Zukunft immer mehr Elektroautos geben wird, dann kann es zu einer Überlastung des Stromnetzes kommen. Der Gesetzgeber wird bald ein solche entsprechende Verpflichtung einführen, allerdings sollte laut Gregor Kolbe der Staat erstmal das Steckerchaos lösen. Auf der europäischen Ebene sollte eine einheitliche Ladekarte verabschiedet werden, damit man mit einer Karte und seiner EC- oder Kreditkarte überall in Europa laden und bezahlen kann. Mit Glück und ohne Pandemie bekommen wir so ein Gesetz im Jahr 2023, aber die gegenwärtige staatliche Förderung ist zwar sozial unausgewogen, aber macht den Elektroautokauf lohnend für den Verbraucher.
Prof. Dr. Klaus Michael Groll, Fachanwalt für Erbrecht, Gründungs- und Ehrenpräsident Deutsches Forum für Erbrecht in München Sich mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen beinhaltet auch die Frage, wer soll was von mir bekommen? Geben ich noch zu Lebzeiten mein Vermögen weiter oder erst nach meinem Lebensende. Der Gesetzgeber hat zwar in unzähligen Gesetzen geregelt, wie Vermögen weiter gegeben wird, doch die Frage ist nun, bin ich mit diesen Regelungen einverstanden oder hätte ich da nicht doch andere Pläne? Damit Sie bzw. Ihre Angehörigen keine unerwünschten Überraschungen erleben spricht Sabine Böhler mit dem Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Klaus Michael Groll über sein Spezialgebiet - die Testamentsgestaltung. Wir haben mit Prof. Groll über die verschiedensten Möglichkeiten, wie sie heute ihr Testament sinnvoll gestalten, gesprochen. Weil ein Testament immer für einen Zeitpunkt gemacht, der in der Zukunft liegt, kann sich das, was heute plausibel erscheint, in 5 oder 10 Jahren ins Gegenteil verkehrt haben. Vererben mit Sinn und Verstand ist auch der Titel der Kleinschrift von Prof. Groll, die Sie für 10 Euro über das Deutsche Forum für Erbrecht in München erhalten: www.erbrechtsforum.de
Thema heute: Premiere für den Opel Rocks-e: Neuer City-Stromer für eine neue Zeit Foto: Opel Automobile GmbH Komplett anders, komplett neu, komplett elektrisch – Opel präsentiert das erste SUM. Der neue Opel Rocks-e steht für Sustainable Urban Mobility (nachhaltige städtische Mobilität). Der emissionsfreie Elektroeinsteiger ist die Antwort auf die Mobilitätsanforderungen unserer Zeit – progressiv, klar und mutig, typisch Opel. Foto: Opel Automobile GmbH Der neue City-Stromer bietet moderne Elektromobilität bereits für Jugendliche ab 15 Jahre mit Führerschein AM1 – und das bestens geschützt vor Wind und Wetter. Mit dem 2,41 Meter kurzen Zweisitzer führt Opel die Elektrooffensive konsequent fort. Der Hersteller erweitert sein Modellportfolio unterhalb des Corsa-e um ein batterie-elektrisches SUM, das sich vom jugendlichen Fahranfänger bis zum Stadtrandpendler jeder leisten kann. Denn der Einstiegspreis für den neuen Opel Rocks-e wird deutlich unter dem eines Kleinwagens und die Leasingrate auf dem monatlichen Niveau eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr liegen. Der neue Rocks-e wird in Deutschland schon ab Herbst online oder im Direktverkauf bei ausgewählten Opel-Händlern bestellbar sein – weitere Märkte sollen dann 2022 folgen. My First Opel: Clean, clever und extra-cool in der City unterwegs Der neue Opel Rocks-e ist einfach anders: kein großes Auto, das in den Innenstädten viel Verkehrsfläche benötigt. Stattdessen: ein emissionsfreier, kompakter City-Stromer mit stylishem Design für zwei Personen. Foto: Opel Automobile GmbH Und das Beste: Da der 2,41 Meter kurze, 1,39 Meter (ohne Außenspiegel) schlanke und inkl. Traktionsbatterie 471 Kilogramm leichte Opel Rocks-e offiziell als Leichtkraftfahrzeug eingestuft wird, dürfen ihn bereits Jugendliche ab 15 Jahre mit Führerscheinklasse AM1 fahren. 2021 ist eine entsprechende Novellierung in Kraft getreten, sodass diese Regelung nun bundesweit gilt. Der Gesetzgeber unterstützt damit das Mobilitätsbedürfnis von Jugendlichen – besonders für den Weg zur Schule oder Lehrstelle. Der neue Opel Rocks-e ist für diesen Job perfekt geeignet. Der smarte Elektroeinsteiger bietet eine Reichweite von bis zu 75 Kilometern gemäß WLTP2, die sich mit bis zu 45 km/h zurücklegen lassen. Damit ist der neue Opel bestens für den täglichen Stadtverkehr geeignet – nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Pendler, die ihren Arbeitsweg emissionsfrei zurücklegen und sich nicht lange mit der Parkplatzsuche vor Ort aufhalten wollen. Die 5,5 kWh-Batterie des Opel Rocks-e kann in rund 3,5 Stunden zu 100 Prozent über jede gewöhnliche Haushaltssteckdose wieder aufgeladen werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Cyber-Angriffe auf Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nehmen stetig zu. Im Juli 2021 wurde der Landkreis Bitterfeld-Anhalt von Hackern attackiert. Die Kommune hat daraufhin den bundesweit ersten Cyber-Katastrophenfall ausgerufen. Von Hackerangriffen besonders betroffen ist der Gesundheitssektor. Neben den finanziellen Risiken für Kliniken und Arztpraxen, kann eine Vernachlässigung der Cybersicherheit auch eine Gefahr für die Patientenversorgung darstellen und sogar Menschenleben gefährden. Der Gesetzgeber hat reagiert. Neben Krankenhäusern sind nun auch Praxisbetreiber rechtlich dazu verpflichtet, Vorgaben zur Gewährleistung von IT-Sicherheit umzusetzen. In der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcasts sprechen Dr. Christian Rosinus und Dr. Mathias Grzesiek darüber, welche Pflichten seit April 2021 für Praxisbetreiber gelten und wie ein empfehlenswertes IT-Sicherheitskonzept ausgestaltet sein kann. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Die Regierung hat unterschiedliche Möglichkeiten, wie sie die Entscheidungen von Verbrauchern beeinflussen kann. Sie kann zum Beispiel Gesetze verabschieden oder Steuern erhöhen. Oder die Wirtschaft verpflichten, den Menschen vor dem Kauf zusätzliche Informationen bereitzustellen. Lebensmittellabel wie der Nutriscore sollen im Supermarkt dazu verleiten, gesünder einzukaufen. Der Gesetzgeber kann aber auch Verbote erlassen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn ein Produkt "sicher" sein muss, erzählt Christian Thorun in der neuen Folge von "Ja. Nein. Vielleicht." mit Verhaltensökonomin Verena Utikal. Er ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Conpolicy und berät unter anderem die Bundes- und Landesministerien sowie die Europäische Kommission in Verbraucherfragen. Welche Produkte müssen sicher sein? Elektronische Haushaltsgeräte zum Beispiel, damit sich niemand bei der Verwendung verletzt. In anderen Bereichen könne man es so oder so sehen, sagt der Verbraucherexperte. "Zucker kann man schlecht verbieten." Man könnte zwar vorgeben, dass die Rezeptur eines Produkts verändert werden müsse. "Aber letztlich werden Kekse immer Zucker enthalten." In solchen Fällen sei es sinnvoller, die Verbraucher aufzuklären. Wichtig dafür ist allerdings, dass die Informationen so leicht verständlich wie möglich sind. Anders als AGBs zum Beispiel. Weitere Themen in der neuen Folge "Ja. Nein. Vielleicht.": Vergleichsportale helfen dabei, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren? Warum gibt es beim Autoverleih keine Suchmaschine, die Autos nach Benzinverbrauch auflistet? Ihr habt Fragen oder Themenvorschläge für Verena? Besucht sie auf Twitter: https://twitter.com/verenautikal
Die Regierung hat unterschiedliche Möglichkeiten, wie sie die Entscheidungen von Verbrauchern beeinflussen kann. Sie kann zum Beispiel Gesetze verabschieden oder Steuern erhöhen. Oder die Wirtschaft verpflichten, den Menschen vor dem Kauf zusätzliche Informationen bereitzustellen. Lebensmittellabel wie der Nutriscore sollen im Supermarkt dazu verleiten, gesünder einzukaufen. Der Gesetzgeber kann aber auch Verbote erlassen. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn ein Produkt "sicher" sein muss, erzählt Christian Thorun in der neuen Folge von "Ja. Nein. Vielleicht." mit Verhaltensökonomin Verena Utikal. Er ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Conpolicy und berät unter anderem die Bundes- und Landesministerien sowie die Europäische Kommission in Verbraucherfragen. Welche Produkte müssen sicher sein? Elektronische Haushaltsgeräte zum Beispiel, damit sich niemand bei der Verwendung verletzt. In anderen Bereichen könne man es so oder so sehen, sagt der Verbraucherexperte. "Zucker kann man schlecht verbieten." Man könnte zwar vorgeben, dass die Rezeptur eines Produkts verändert werden müsse. "Aber letztlich werden Kekse immer Zucker enthalten." In solchen Fällen sei es sinnvoller, die Verbraucher aufzuklären. Wichtig dafür ist allerdings, dass die Informationen so leicht verständlich wie möglich sind. Anders als AGBs zum Beispiel. Weitere Themen in der neuen Folge "Ja. Nein. Vielleicht.": Vergleichsportale helfen dabei, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren? Warum gibt es beim Autoverleih keine Suchmaschine, die Autos nach Benzinverbrauch auflistet? Ihr habt Fragen oder Themenvorschläge für Verena? Besucht sie auf Twitter: https://twitter.com/verenautikal
Allein die Verbote für Plastikstrohhalm oder Plastikgabeln reichen nicht, kommentiert Sandra Pfister im Dlf. Der Gesetzgeber müsse Unternehmen auch das Recycling vorschreiben und ein Reduktionsziel festlegen. Denn freiwillig würden nur die wenigsten mit dem Sparen anfangen. Ein Kommentar von Sandra Pfister www.deutschlandfunk.de, Kommentare und Themen der Woche Hören bis: 11.09.2021 19:05 Direkter Link zur Audiodatei
Der deutsche Mittelstand gilt als Wirtschaftsmotor der Nation. Doch viele Betriebe haben Probleme, Nachfolger zu finden. Der Gesetzgeber könnte mit einer neuen Rechtsform helfen.
Liebe Zuhörende, herzlich willkommen zur 2. Staffel der „Diagnose: Zukunft“, präsentiert von eHealth-Tec. Der Podcast thematisiert die Digitalisierung des Gesundheitswesens und beleuchtet die Entwicklung in diesem Bereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Zusammen mit hochkarätigen Gästen sprechen die Gastgeber Doc Esser und Tobias Leipold über Herausforderungen und mögliche Zukunftsprozesse in diesem spannenden Themenfeld. Welche Rolle spielt der Bereich Public Health bei der Gestaltung unseres Gesundheitssystems? Melanie Schnee gibt uns in der aktuellen Episode einen Einblick in dieses Themengebiet. Sie ist Sozialwissenschaftlerin und Professorin für Public Health an der Hochschule Furtwangen. Eine weitere zentrale Frage ist, wann wird unser System endlich digitaler? Welche Hürden muss die Politik dafür überwinden? Die Bevölkerung erwartet klare Ansätze und Lösungen. Was machen zum Beispiel die skandinavischen Länder anders oder vielleicht auch besser? Und, in welcher Form hier die Lehre helfen kann, auch darüber spricht Melanie Schnee in Diagnose: Zukunft. Diese und weitere spannende Themen erwarten Sie in Diagnose:Zukunft, präsentiert von eHealth-Tec. Viel Spaß beim Anhören!
Der Gesetzgeber hat zur Förderung der Konjunktur den Investitionsabzugsbetrag von 40 % auf 50 % erhöht. Über diesen Weg können in Kombination mit der nach wie vor bestehenden Sonderabschreibung Steuerspareffekte vorgezogen werden. Wie genau der Steuereffekt errechnet wird, dies erfahren Sie in folgendem Podcast. Der Unternehmensberater Peter Schaaf erhebt aber auch mahnend den Finger, dass Investitionen nur dann durchgeführt werden sollten, wenn diese betriebswirtschaftlich sinnvoll sind, Steuerersparnis hin oder her.
Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) deutlich verbessert. Dadurch können diese schneller abgeschrieben werden. Über diese Änderung sprechen wir in der heutigen Folge. Welche Änderung gibt es bei den Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Hardware, Software, Drucker) und wo ist diese geregelt? Welche Abschreibungsdauer/Nutzungsdauer haben jetzt digitale Wirtschaftsgüter? Kann ich Computer, Hardware, Software und Drucker dadurch sofort von der Steuer voll absetzen? Welche digitalen Wirtschaftsgüter sind von der Änderung der Nutzungsdauer betroffen und daher sofort voll von der Steuer im Anschaffungsjahr absetzbar? Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer? Kann ich als Arbeitnehmer von der kürzeren Abschreibungsdauer ab 2021 profitieren? Was ist mit Computern, Hardware und Software, die vor 2021 angeschafft wurde und für die noch ein Restbuchwert in 2021 existiert, die also noch nicht vollständig abgeschrieben wurde? Kann ich die ab 2021 auch voll abschreiben? Durchsicht des Anlagevermögens 2021 auf voll abzuschreibende digitale Wirtschaftsgüter aus Anschaffungen aus den Vorjahren Muss ich ab 2021 Computer, Hardware, Software und Drucker auf ein Jahr abschreiben und Restbuchwerte von Anschaffungen aus den Vorjahren in 2021 voll abschreiben oder habe ich ein Wahlrecht? Zusammenfassung: Ab 2021 Steuern sparen durch Computer, Hardware, Software und Drucker Die Folge stellt den Rechtsstand vom 11.3.2021 dar. Nach dem 11.03.2021 ergehende, Gesetzesänderungen, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können daher nicht berücksichtigt sein. weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/computer-hardware-software-ab-2021-sofort-einfach-voll-von-der-steuer-absetzen-und-steuern-sparen-1-jahr-nutzungsdauer/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn TikTok! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Übernommen werden Leistungen lediglich, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Für weitere und bessere Leistungen müssen gesetzlich Versicherte oft tief in die eigene Tasche greifen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht Dir als gesetzlich Versicherter bestimmte stationäre Zusatzleistungen wie etwa die Behandlung durch den Chefarzt, die freie Krankenhauswahl oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Viel Spaß bei diesem spannenden Thema! Hier kannst du mich finden. Website: https://vermoegensarena.de/schlauberger-podcast/ Facebook: https://www.facebook.com/VermoegensarenaGroninger Instagram: https://instagram.com/vermoegensarena/ Hinweis: Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt der Autor keine Gewähr. Ferner ersetzt der Inhalt keine qualifizierte Beratung und dient lediglich einer ersten Information. --- Send in a voice message: https://anchor.fm/tobias-groninger/message
Als Reaktion auf ein geplantes Mediengesetz in Australien blockiert Facebook dort das Teilen von Nachrichteninhalten auf seiner Plattform. Auch Gesundheitsbehörden, die Polizei und Feuerwehr, sowie Wetterdienste sind davon betroffen. Theoretisch wäre das auch bei uns denkbar, sagt Hannes Rügheimer, Redakteur beim IT-Magazin Connect, im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Florian Rudolph. Der Gesetzgeber solle aus dem Fall seine Lehren ziehen. Im Zentrum stehe der Kernkonflikt, dass nicht geklärt sei, ob Facebook nur ein Verbreitungsdienst sei oder selbst ein Medium. Wäre Facebook klar als Medium definiert, hätte der Konzern Verpflichtungen, vor denen er sich bisher drücken könne. Was wir in Australien jetzt beobachteten, das seien "ganz klar Muskelspiele", meint Rügheimer. "Da eskaliert ein Konflikt zwischen den Internetgiganten und den traditionellen Medien."
280.000 Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr alleine in Deutschland und 60% davon fallen für „to go“ Speisen & Getränke an. Durch Corona und vermutlich auch nach der Krise wird sich der Belieferungsanteil signifikant erhöhen. Der Gesetzgeber stellt ebenfalls in Aussicht, dass es zukünftig keine Einwegverpackungen in der Gastronomie mehr geben darf. Genau der richtige Zeitpunkt sich jetzt Gedanken über eine Alternative zu machen. Dr. Tim Breker und ich sprechen in diesem Podcast-Interview über die Lösung Vytal, die nicht nur ein Mehrweg-Verpackungsprodukt ist, sondern ein ganzes System. Dieses System kostet nicht mehr als Einwegverpackungen und ist für Gast und Gastronom unheimlich einfach zu handhaben. In diese Folge solltest du unbedingt reinhören, wenn das „to go“ Geschäft für dich interessant ist. Viel Spaß beim hören.
Die Corona-Prämie in Höhe von maximal 1.500 € ist aufgrund der Steuer- und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr interessant. Der Gesetzgeber hat die Corona Beihilfe mittlerweile gesetzlich in § 3 Nr. 11 a EStG geregelt und diese zeitlich verlängert. Hierüber und über weitere häufige Fragen zur Corona Beihilfe sprechen wir in dieser Folge. Was ist die Corona Beihilfe, wie hoch darf sie sein und welche Abzüge entstehen? Findet bei Minijobbern eine Angemessenheitsprüfung statt und was ist bei Minijobbern, die nahe Angehörige sind? Innerhalb welchen Zeitraums muss der Corona-Bonus vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden und bis wann? Welche Folgen ergeben sich aus der Verlängerung des Auszahlungszeitraumes bis 30.6.2021, können jetzt 1.500 € in 2020 und 1.500 € in 2021, also 3.000 € gezahlt werden? Unterliegt die Corona Beihilfe dem Progressionsvorbehalt, ist diese in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und muss sie in der Einkommensteuererklärung angegeben werden? Kann die Corona Prämie trotz Kurzarbeit an die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gezahlt werden? Muss ein offizieller Antrag für den Corona-Bonus von 1.500 € gestellt werden, bei welcher Behörde muss dieser beantragt werden und erhält der Arbeitgeber die Corona – Prämie erstattet? Können Arbeitgeber vor der Corona-Krise vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen und Leistungsprämien in die Corona Beihilfe umwandeln? Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer die steuerfreie Corona Beihilfe auch erhalten? Kann der steuerfreie Corona Bonus für jedes Arbeitsverhältnis gezahlt werden, auch wenn ich den Bonus schon von einem anderen Arbeitgeber erhalten habe, mehrere gleichzeitige Arbeitsverhältnisse vorliegen oder ich das Arbeitsverhältnis wechsele? Wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Corona-Krise aufgelöst wird, kann in der Auflösungsvereinbarung bzw. der Abfindungsvereinbarung die Zahlung einer Corona-Beihilfe von 1.500 Euro vereinbart werden? Kann die Corona Beihilfe auch einer privaten Haushaltshilfe gezahlt werden? weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/steuerfreie-und-sozialversicherungsfreie-corona-beihilfe-praemie-bonus-sonderzahlung-bis-1-500e/ Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Grippeimpfung in der Apotheke möglich wird, erste Modellprojekte sind angelaufen. Doch die Skepsis ist groß, nicht nur bei den Ärzten. Warum eigentlich? (13.30 min)
Vor den Gerichten häufen sich die Eilanträge, mit denen Unternehmen gegen die Beschränkungen des Lockdown light vorgehen wollen. Ebenso wurden bereits zahlreiche Entscheidungen bekannt: In vielen Fällen halten Richter die Vorgaben zwar für rechtmäßig. Allerdings waren auch einige Verfahren bereits erfolgreich. Der Tenor ist vor den Gerichten und bei vielen Staatsrechtlern ähnlich: Pandemiebekämpfung über Verordnungen sei mittelfristig juristisch nicht haltbar. Der Gesetzgeber müsse die Grundlage schaffen – im Bundestag. Über Parlamentsvorbehalt, Verhältnismäßigkeiten und Folgenabwägung: Darüber sprechen wir in unserer neuen Podcast-Folge.
Der Bundestagspräsident trägt Bedenken über Grundrechtseingriffe bei den Corona-Maßnahmen vor. Der Gesetzgeber müsse wesentliche Entscheidungen treffen und nicht die Verwaltung. *** Unseren neuen Podcast finden Sie auf unserer Website https://www.handelsblatt.com/audio/today/ und überall da wo es Podcasts gibt. Weitere Informationen zu unserem Sponsor finden Sie hier: https://www.hypovereinsbank.de/hvb/private-banking/vermoegen-anlegen/anders-investieren/esg-kriterien
Für den Neubau/Kauf des selbstgenutzten Wohneigentums erhalten Sie für ein förderberechtigtes Kind in 10 Jahren bei ununterbrochener Selbstnutzung zu Wohnzwecken als Eigentümer ein Baukindergeld von insgesamt 12.000 €, bei 2 Kindern von 24.000 €, bei 3 Kindern von 36.000 € für den Zehnjahreszeitraum. Viele wollen sich ihren Traum erfüllen und ihr Eigenheim (Wohneigentum) erwerben. Der Gesetzgeber gewährt einen Zuschuss, das Baukindergeld, für den Ersterwerb des selbstgenutzten Eigenheimes für Familien mit Kindern. Darüber sprechen wir in dieser Folge. Wer kann das Baukindergeld als Zuschuss beantragen? Welche Voraussetzungen gibt es bei den Kindern für das Baukindergeld? Ist das Baukindergeld einkommensabhängig und welche Grenzen gelten? Welche Jahre werden bei der Einkommensgrenze beim Baukindergeld berücksichtigt? Welches Eigenheim bzw. Wohneigentum wird beim Baukindergeld gefördert? Was wird nicht beim Baukindergeld gefördert? Innerhalb welchen Zeitraumes muss die Anschaffung des Eigenheimes erfolgt sein oder die Baugenehmigung erteilt worden sein? Wie hoch ist die Förderung des Baukindergeldes und für welchen Zeitraum wird dieses gezahlt? Wie und wann wird der Zuschuss für das Baukindergeld beantragt? Welche Nachweise sind für das Baukindergeld notwendig? Welche weiteren Pflichten aufgrund des Baukindergeldes bestehen? Zusammenfassung Baukindergeld weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/baukindergeld-eigenheim-bis-zu-12-000-e-zuschuss-pro-kind-fuer-den-erwerb-des-eigenheimes-haus-eigentumswohnung-erhalten/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Durch die degressive Abschreibung kann eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden und dadurch Abschreibungsvolumen zeitlich vorgezogen werden. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert, damit die Unternehmen Steuerentlastungen erhalten, die Liquidität verbessert wird und Anreize zu Investitionen geschaffen werden. Es wurde u.a. die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Hierüber wollen wir in dieser Folge sprechen. Was ist überhaupt die degressive Abschreibung? Wie hoch ist die degressive Abschreibung und welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Für welchen Zeitraum wird die degressive Abschreibung gewährt? Besteht eine Pflicht zum Ansatz der degressiven Abschreibung? Worin besteht der Vorteil der degressiven Abschreibung? Kann von der degressiven auf die lineare Abschreibung umgestellt werden? Beispiel zur degressiven Abschreibung Kann die degressive Abschreibung, die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der Investitionsabzugsbetrag zusammen kombiniert werden? Zusammenfassung des Vorteils zur degressiven Abschreibung weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/degressive-abschreibung-afa-nutzen-um-steuern-einfach-und-schneller-zu-sparen/ 013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 033 Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) – Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A) 016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) 015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter 014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1) Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Was als improvisierter Kraftakt in vielen Unternehmen begonnen hat, ist längst Alltag: Home-Office wird uns wohl noch länger durch die Corona-Krise begleiten. Damit häufen sich auch die Zahlen von Unfällen bei der Arbeit daheim – die sind aber eher im Ausnahmefall auch ein Arbeitsunfall. Der Gesetzgeber unterscheidet nämlich zwischen einem "Mobilen Arbeitsplatz" – das ist das Home-Office, das die meisten von uns machen – und echter "Tele-Arbeit". Welche Unterscheidungen die Gerichte aus dieser Vorlage machen, erklärt SWR-Rechtsredakteur Bernd Wolf im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Astrid Meisoll.
In dieser Woche sprechen die Justizreporter Michael Nordhardt und Fabian Töpel über virtuelle Prozesse. Wie verhandelt man Prozesse während einer globalen Pandemie? Warum kann man sich nicht einfach von Zuhause in den Gerichtssaal einloggen? Der Gesetzgeber hatte diese Möglichkeit schon früh ins Gesetz aufgenommen, doch es brauchte erst Corona, um Videoschalten bei Gericht auch in die Praxis umzusetzen. Wir sprechen mit einem Richter und einem Anwalt über ihre praktischen Erfahrungen und lassen uns von einer Wissenschaftlerin erklären, für welche Fälle dieses Verfahren geeignet ist und für welche nicht.
In dieser Woche sprechen die Justizreporter Michael Nordhardt und Fabian Töpel über virtuelle Prozesse. Wie verhandelt man Prozesse während einer globalen Pandemie? Warum kann man sich nicht einfach von Zuhause in den Gerichtssaal einloggen? Der Gesetzgeber hatte diese Möglichkeit schon früh ins Gesetz aufgenommen, doch es brauchte erst Corona, um Videoschalten bei Gericht auch in die Praxis umzusetzen. Wir sprechen mit einem Richter und einem Anwalt über ihre praktischen Erfahrungen und lassen uns von einer Wissenschaftlerin erklären, für welche Fälle dieses Verfahren geeignet ist und für welche nicht.
Aktuell kursiert ein „geleakter“ Referentenentwurf aus Juli 2020 zu einem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz die Chance die zwischenzeitlich überfällige Gestaltung des nationalen Datenschutzrechts neben dem BDSG vorzunehmen. Der Spielraum besteht aufgrund Art. 95 DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie. Der Gesetzgeber scheint aber weiterhin zwischen Datenschutz für Telekommunikation und für Telemedien unterscheiden zu wollen. Diese Unterscheidung gab es auf EU-Ebene nicht – jedenfalls seit der DSGVO dürfte es auch am sinnvollen Spielraum fehlen. Dieser Frage geht der aktuelle Podcast nach und will mit Kritik zum Nachdenken über 2- oder 3-Teilung der Datenschutzbestimmungen in einer digitalen Welt mit zunehmend verschwimmenden Grenzen anregen!
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, können verteilt über 3 Jahre maximal 40.000 € Einkommensteuer und zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gespart werden. Wenn Sie Ihr Haus oder ihre Wohnung sanieren oder renovieren, können sie daher neben der Energieersparnis gleichzeitig erheblich Steuern und damit Geld sparen. Der Gesetzgeber hat zur Förderung der Einsparung von Energie ein neues Gesetz geschaffen, nach dem bestimmte energetische Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen am zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude (Eigenheim) von der Steuer abgesetzt werden können. Maximal können 40.000 € Einkommensteuer gespart werden. In dieser Folge stelle ich die Vorrausetzungen dieser Steuerermäßigung vor. Sind generell alle Häuser oder Eigentumswohnungen begünstigt oder müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen? Was sind energetische Baumaßnahmen? Ab wann sind die Maßnahmen begünstigt? Wer stellt die notwendige Bescheinigung fürs Finanzamt aus und wer muss die energetischen Baumaßnahmen ausführen? Wie viel kann ich für energetische Baumaßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen? Beispiel der Steuerersparnis für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim Was passiert, wenn die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen höher ist als die festzusetzende Einkommensteuer? Gibt es darüber hinaus eine Erstattung? Wenn der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung noch nicht ausgeschöpft ist, kann der Rest in anderen Jahren in Anspruch genommen werden? Was ist nicht für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen/Sanierungsmaßnahmen begünstigt? Welche weiteren Voraussetzungen sind für die Steuerermäßigung für energetische Baumaßnahmen zu erfüllen? Zusammenfassung des Steuervorteils durch energetische Baumaßnahmen weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/durch-energetische-baumassnahmen-am-eigenheim-haus-bis-zu-40-000-e-steuern-und-geld-sparen/ Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/ Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/podcast! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Der Gesetzgeber hat entschieden. Demnach müssen Menschen immer wieder neu gefragt werden, ob sie bereit sind, Organe zu spenden. Andrea Lieblang über eine sehr existentielle Debatte und die Folgen für die Betroffenen. Von Andrea Lieblang.
Aufgrund von Corona, kann es verstärkt Firmen geben, bei denen die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Gesetzgeber hat daher auch im Insolvenzrecht Änderungen aufgrund von Corona beschlossen. Am 27.03.2020 fand eine Online Informationsveranstaltung mit dem Titel „Corona Virus - Recht, Steuern und Wirtschaft“ statt. Als Experte und Referent war unter anderem Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, anwesend und hat den Teilnehmern die Änderung im Insolvenzrecht erläutert. In der heutigen Folge hören Sie zu diesem Thema einen Auszug aus dem Webinar mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Staufenbiel. Welche Änderungen hat es wegen Corona hinsichtlich der Insolvenzantragspflicht gegeben? Gibt es eine Vermutung bezüglich der Insolvenzantragspflicht? Worauf sollte aufgrund der Vermutung geachtet werden und wie kann ich Haftungsrisiken minimieren? Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Beteiligten aufgrund der Änderung des Insolvenzrechtes, z.B. hinsichtlich der Anfechtung, Rückforderungen und der Gläubigerbenachteiligung? Gelten die Änderungen im Insolvenzrecht auch für Unternehmen, die nicht insolvenzantragspflichtig sind? Gibt es Änderungen im Insolvenzrecht, wenn Gläubiger jetzt Insolvenzanträge stellen? Was sollte derzeit aufgrund der Änderung dokumentiert werden? Wie wichtig ist dabei die Fortführungsprognose? Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, dass wir den Auszug aus dem Webinar in unserem Podcast veröffentlichen durften. 028 Corona-Krise Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld (KUG): Aktuelle Verfahrensvereinfachungen und häufige Fragen mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke 027 Corona Krise: Was Arbeitgeber und Eltern zum Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund der behördlichen Schließung von Schulen und Kindergärten wissen sollten, Voraussetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Leibecke 026 Corona-Krise: Was jeder zur Entschädigung für Verdienstausfall bei Quarantäne wissen sollte, Voraussetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Leibecke 025 Corona-Krise Kurzarbeit: Was Sie zum Kurzarbeitergeld (KUG) wissen sollten, Vorausetzungen, Anzeige, Antrag, Berechnung und Fristen mit Rechtsanwalt Ralph Leibecke und zahlreiche Dokumente zum Download Corona Virus: Wie sind die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und notwendiger Kinderbetreuung, Entschädigungen bei Quarantäne, für Kurzarbeitergeld, welche Fristen sind zu beachten und bei welcher Behörde beantrage ich Erstattungen? Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim Arbeitsamt und weiteren Formularen zum Download Zusammenstellungen von rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen Hinweisen und Gesetzesänderungen, Fördermöglichkeiten und Krediten im Zusammenhang mit der Corona Krise sowie die Videoaufzeichnung und die Folien zum Webinar weiterlesen Der Rechtsstand der Informationen ist vom 27.03.2020. Änderungen zeitlich nach dem 27.03.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein. Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Lesezeit: 2 min I In Zeiten der Corona-Krise sind Zahlungsschwierigkeiten kein Einzelfall. Der Gesetzgeber hat mit einem umfassenden Maßnahmenpaket reagiert. Darin vorgesehen sind auch spezielle Regelungen zur Stundung von Verbraucherdarlehensverträgen. Welche Verträge sind genau erfasst? Verbraucherdarlehensverträge sind alle Darlehensverträge, die ein Verbraucher als Darlehensnehmer zu privaten Zwecken abschließt. In zeitlicher Hinsicht müssen diese vor dem 15.… Der Beitrag Stundung von Verbraucherdarlehen erschien zuerst auf Technology & Law.
Der Gesetzgeber hat für die Übertragung des selbst zu Wohnzwecken genutzten Familienheims auf den Ehegatten zu Lebzeiten unter bestimmten Vorrausetzungen eine Steuerbefreiung geschaffen. Nach einer Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den Ehegatten, muss der begünstigte Ehegatte das Familienheim nicht selbst mindestens 10 Jahre als Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Der überlebende Ehegatte ist frei in seiner Entscheidung, das Objekt zu verkaufen, zu vermieten oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder unter Vorbehalt des Wohnrechtes zu übertragen. Es steht ihm auch frei, jederzeit aus dem Objekt ohne steuerliche Konsequenzen auszuziehen. Es gibt keinen Nachversteuerungsvorbehalt beim Auszug. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass bei der Steuerbefreiung bei Erwerben von Todes wegen für das selbstgenutzte Familienheim die 10-Jahresfrist der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Eigentümer nicht eingehalten wird oder werden kann und es dadurch zu hohen Erbschaftsteuernachzahlungen kommt. Durch geschickte frühzeitige Gestaltung und Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten auf den Ehegatten lässt sich daher leicht, einfach, und vor allem sicher, Steuer sparen. In der heutigen Folge stellen wir die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die Übertragung des Familienheims auf den Ehegatten vor und stellen die Vorteile gegenüber dem Erwerb von Todes wegen beim überlebenden Ehegatten dar. 021 Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer - Steuern einfach sparen beim Erben und Schenken durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge für das Erbe, die Erbschaft und Schenkung Übersicht über die Steuerklassen Steuerfreibeträge Steuersätze für die Erbschaftsteuer Schenkungsteuer 022 Erbschaft / Schenkung - Steuern sparen beim Erben und Schenken durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute (Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer) 023 Erben: steuerfreie Übertragung des Familienheims (Eigenheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehegatten und leicht Erbschaftsteuer sparen weiterlesen Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Im Erbfall ist es möglich, das Familienheim (Eigenheim, Eigentumswohnung) auf den überlebenden Ehegatten erbschaftsteuerfrei zu übertragen und dadurch leicht Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu sparen. Die Steuerbefreiung ist jedoch an Vorrausetzungen und Bedingungen geknüpft, die wir in dieser Folge besprechen. Ein Verstoß gegen die Bedingungen, was immer mal wieder in der Praxis geschieht, kann hohe Steuernachzahlungen zur Folge haben. Das selbst genutzte Eigenheim oder die selbst genutzte Eigentumswohnung sind oft wesentlicher Bestandteil des Vermögens. Leider ist in der Praxis vielen nicht bekannt, dass gerade durch die Übertragung des selbstgenutzten Eigenheims auf den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner sehr viel Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden kann. Der Gesetzgeber hat für die Übertragung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheims sowohl für den Fall des Erwerbs von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten als auch für den Fall der schenkweisen Übertragung auf den Ehegatten noch zu Lebzeiten unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen vorgesehen. In der heutigen Folge wollen wir uns zunächst einen allgemeinen Überblick über diese Steuerbefreiungen verschaffen und über einzelne Voraussetzungen sprechen, die für beide Steuerbefreiungen gelten. Danach beleuchten wir den Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten. 021 Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer - Steuern einfach sparen beim Erben und Schenken durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge für das Erbe, die Erbschaft und Schenkung Übersicht über die Steuerklassen Steuerfreibeträge Steuersätze für die Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Erbschaft / Schenkung - Steuern sparen beim Erben und Schenken durch Verteilung des Vermögens auf die Eheleute (Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer) weiterlesen Viel Freude mit dieser Podcast Folge. Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010 Steuerberatung Vesting & Partner Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite www.vesting-stb.de. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden https://www.vesting-stb.de/aktuelles/informationenfuerheilberufe/. Abonnieren Sie den Podcast, damit Sie keine Folge mehr verpassen https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-podcast/! Besuchen, abonnieren und folgen Sie uns auf Facebook, XING, Twitter, Instagram, YouTube, LinkedIn! Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht. Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen. Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
Sterbehilfe Aus aktuellem Anlass melden wir uns in dieser Bonusepisode zur neuen Gesetzeslage in der Sterbehilfe. Seit 2015 gab es im Strafgesetzbuch den Paragraph 217. Dieser untersagte jegliche Sterbehilfe als Dienstleistung. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfevereine wie Dignitas ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten. Dagegen haben professionelle Sterbehelfer, und schwerstkranke Menschen geklagt. Andere Verfassungsbeschwerden kommen von Palliativärzten, die befürchten, sich bei der palliativmedizinischen Behandlung strafbar zu machen oder die Sterbehilfe in bestimmten Fällen für moralisch geboten halten. Dieser Paragraph wurde nun vor wenigen Tagen gekippt, weil er das Recht auf selbstbestimmtes Sterben für den Einzelnen, verletzt Jetzt erreicht uns ein geteiltes Echo von Seiten der Kirche, Politik und Ärzten. Wir sind auch beide Kinderkrankenschwestern aus der Kinderhospizarbeit und möchten euch in dieser Episode von unserer Sicht auf diesen Entscheid erzählen und verschiedene Fragen und Kritik dazu beleuchten.
Je lauter und bunter, desto schöner. Für die meisten von uns gehören Feuerwerke zu Silvester wie das Kölsch zum Karneval. Viele unterschätzen jedoch die Gefahr, die von den Feuerwerkskörpern ausgehen kann. Dies gilt insbesondere für solche, die im Ausland besonders günstig erworben wurden. Der Gesetzgeber sieht strenge Vorschriften für den Kauf und das Abfeuern der Böller vor. Alles rund ums Neujahr Feuerwerk und Böllern im heutigen Video.
"Sollen Kfz-Betriebe weiterhin die AU durchführen?" Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk erklärt, warum das auf jeden Fall sinnvoll ist. Die AU ist ein wertvoller Image-Faktor und gehört wegen der dahinterstehenden Komplexität in die Hand der Werkstätten. Bei der Abgasuntersuchung kommen jedoch neue EU-Regelungen auf das Kfz-Gewerbe zu. Der Gesetzgeber verlangt ein akkreditiertes System und ein Qualitätsmanagement-Handbuch. Ein Teil davon ist auch die Kalibrierung von Geräten, um die Genauigkeit bzw. Abweichung in der Messtechnik zu dokumentieren. Damit kommt es zwar in Deutschland momentan zu einer Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung), die aber in den nächsten Jahren einer einheitlichen Lösung weichen soll." Unsere Experten in dieser Folge: Wilhelm Hülsdonk, Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Herausgeber / Weiterführende Informationen: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) www.kfzgewerbe.de
Was haben 210 x 297 (in mm), 0,06237 (in qm) und 2480 x 3508 (Pixel bei 300 ppi) gemeinsam? Richtig! Beides schieben wir als DIN-A4-Blatt in unsere Drucker. Oder schreiben unsere Liebesbriefe darauf. Die erste DIN-Norm allerdings betraf nicht das Papier … sie erschien am 1. März 1918: „DIN 1 – Kegelstifte“. Doch wie entstehen Normen überhaupt? Wie läuft ein Verfahren zur Anerkennung einer Standardisierung? Und wie war der Prozess bei der Genese der DIN 77230 “Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte”? Genau dafür haben wir den Experten für dieses Thema in Heidelberg besucht: Dr. Klaus Moeller von Defino.
Oliver Neumann I Businessdoc zur Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie 2019 Der Gesetzgeber hatte den gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, bis zum 1. Juli 2019 die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und hierauf aufbauend die Planungsinstrumente weiter zu entwickeln. Im Mai 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine überarbeitete Bedarfsplanung beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit zur Prüfung - bei nicht Beanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Das wäre der 30. Juni 2019. Mit Inkrafttreten haben die KVen sechs Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und die zu erwartenden zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten pro Planungsbereich zu berechnen. Zu den Neuerungen gehört, dass bei der Feststellung des Bedarfs neben der Zahl der Einwohner sowie deren Alter und Geschlecht, künftig auch noch stärker die Mobilität berücksichtigt wird. Aufgrund der des neuen Mobilitätsfaktors wurden die Verhältniszahlen aller Ärzte und Psychotherapeuten zur Einwohnerzahl in einem Planungsbereich neu berechnet. Für einige Fachgruppen wurde zudem das Versorgungsniveau systematisch angehoben. Das bedeutet rund 3500 neue Niederlassungsmöglichkeiten - die wir im Einzelnen im Podcast beschreiben. Was der Gemeinsame Bundesausschuss natürlich nicht kann, ist das Problem eines Ärztemangels oder fehlender Bewerber auf eine freien Arztsitz zu lösen. Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten gibt es noch keinen einzigen neuen Arzt am Patienten oder in der Versorgung! Dieser Aufgabe haben wir uns bei Businessdoc zu eigen gemacht. Wir werden dafür sorgen, dass in Zukunft weniger freie Arztsitze in der ambulanten Versorgung vorhanden sind. Die Neuregelung der Bedarfsplanung kommt diesem Vorhaben deutlich entgegen. Businessdoc, wir machen den Arzt zum Unternehmer. Expertentipp: Unbedingt anhören. Folge direkt herunterladen
Oliver Neumann I Businessdoc zur Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie 2019 Der Gesetzgeber hatte den gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, bis zum 1. Juli 2019 die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und hierauf aufbauend die Planungsinstrumente weiter zu entwickeln. Im Mai 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine überarbeitete Bedarfsplanung beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit zur Prüfung - bei nicht Beanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Das wäre der 30. Juni 2019. Mit Inkrafttreten haben die KVen sechs Monate Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und die zu erwartenden zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten pro Planungsbereich zu berechnen. Zu den Neuerungen gehört, dass bei der Feststellung des Bedarfs neben der Zahl der Einwohner sowie deren Alter und Geschlecht, künftig auch noch stärker die Mobilität berücksichtigt wird. Aufgrund der des neuen Mobilitätsfaktors wurden die Verhältniszahlen aller Ärzte und Psychotherapeuten zur Einwohnerzahl in einem Planungsbereich neu berechnet. Für einige Fachgruppen wurde zudem das Versorgungsniveau systematisch angehoben. Das bedeutet rund 3500 neue Niederlassungsmöglichkeiten - die wir im Einzelnen im Podcast beschreiben. Was der Gemeinsame Bundesausschuss natürlich nicht kann, ist das Problem eines Ärztemangels oder fehlender Bewerber auf eine freien Arztsitz zu lösen. Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten gibt es noch keinen einzigen neuen Arzt am Patienten oder in der Versorgung! Dieser Aufgabe haben wir uns bei Businessdoc zu eigen gemacht. Wir werden dafür sorgen, dass in Zukunft weniger freie Arztsitze in der ambulanten Versorgung vorhanden sind. Die Neuregelung der Bedarfsplanung kommt diesem Vorhaben deutlich entgegen. Businessdoc, wir machen den Arzt zum Unternehmer. Expertentipp: Unbedingt anhören. Folge direkt herunterladen
In dieser Episode gibt es einen kurzen Vorausblick auf einen meiner heurigen Segeltörns: »Expedition zu den abgelegenen Inseln Kroatiens«. Auf diesem Törn geht es eine Woche lang weit hinaus auf die Adria. Er findet Mitte Mai statt, Details folgen demnächst. Golden Globe Race: Jean-Luc VDH und Mark Slats nach 212 bzw. 214 Tagen auf See im Ziel angekommen! Welche Ausrüstung sollte man auf einer Segelyacht mit haben? Der Gesetzgeber macht einige Basisvorgaben, sehr ausführliche und überlegte Anforderungen gibt es jedoch in den World Sailing Offshore Special Regulations (OSR). Eine Gefahrenquelle in der Bordelektrik stellen auch die Akkus dar, welche in diesem Podcast ebenfalls abschließend zum Thema „Gefahren der elektrischen Anlage” behandelt werden.
Kaum Beschwerden über mangelhafte Löschung Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegen Hass im Netz haben sich Medienberichten zufolge viel weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Bis Ende Mai seien beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Formular erst knapp 400 Meldungen eingegangen, teilte die Behörde dem Handelsblatt mit. Der Gesetzgeber war ursprünglich von rund 25.000 Meldungen und 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen. Turbulente Facebook-Hauptversammlung nach Datenskandal Die Nachwehen des Facebook-Datenskandals haben in diesem Jahr für eine turbulentere Hauptversammlung des weltgrößten Online-Netzwerks gesorgt. Aktionäre forderten unter anderem die Einrichtung eines Gremiums zur Einschätzung von Risiken sowie ausführlichere Berichte über Steuerzahlungen in einzelnen Ländern und über die Schere bei der Bezahlung von Männern und Frauen. Die Vorschläge wurden abgelehnt – wenig überraschend, da Gründer und Chef Mark Zuckerberg die Mehrheit der Stimmrechte kontrolliert. Chinesische Hersteller rollen den Displaymarkt auf Chinesische Firmen wollen den Display-Markt dominieren und bauen dazu Fabriken für riesige Glassubstrate. Für den Verbraucher sind die aktuellen Pläne zunächst einmal positiv: Sie können mit fallenden Preisen rechnen und mit vielen neuen Geräten. Wenn Samsung bei den Mobildisplays und LG bei den OLED-TVs ein wenig Konkurrenz bekommt, ist das sicher von Vorteil. Ob die neuen chinesischen Hersteller die Qualität halten können, wird sich zeigen. Raketenstart im Zeichen der Fußball-WM Der Start des deutschen Astronauten Alexander Gerst zur Internationalen Raumstation steht ganz im Zeichen der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Gerst veröffentlichte bei Twitter Bilder von der Rakete, auf die an einer Stelle das WM-Logo lackiert wurde. Gerst und seine Kollegen starten kommenden Mittwoch vom russischen Weltraumbahnhof Baikonur in Kasachstan zur ISS. Auf der ISS wird Alexander Gerst dann als erster Deutscher für drei Monate das Kommando übernehmen. Diese und alle weiteren aktuellen Nachrichten finden Sie auf heise.de
PA25: Beratung 4.0 – Teil 1 Die Shownotes findest Du unter: http://chc-team.com/pa25 In den nächsten drei Episoden geht es um das Thema Beratung in der ambulanten Pflege. In vielen ambulanten Pflegediensten wird Beratung immer noch NUR im Zusammenhang mit den Beratungsgesprächen nach § 37.3 für Geldleistungskundenkunden gesehen. Für die Zukunft ist das viiiiel zu kurz gedacht. Der Gesetzgeber will, dass alle Pflegebedürftige und deren Angehörige umfassend beraten werden, damit alle Ansprüche wahrgenommen werden können. Ziel ist, gut und lange das Zuhause zu genießen. Aus meiner Sicht werden sich in Zukunft nicht nur die Beratungsgespräche verändern müssen sondern auch die Arbeitsabläufe und die Strukturen im ambulanten Pflegedienst. Du hörst in dieser Folge, dass: der Gesetzgeber keine Wirksamkeit bei den Beratungsbesuchen nach § 37.3 festgestellt hat, auch Sachleistungskunden und Angehörige Anspruch auf Beratung haben und Beratungsgespräche qualitätsgesichert werden sollen. Wie das SGB XI Pflegeberatung definiert und dass es eine neue Gruppe von Beratern geben soll. Zusammenfassung: Nachdem Du diese Folge gehört hast, kennst Du Dich in den beiden wichtigsten Paragrafen des SGB XI zum Thema Beratung aus. Ich finde es wichtig, die Grundlagentexte zu kennen um gut argumentieren, nachfragen und entscheiden zu können. Und auch, um Zusammenhänge besser zu verstehen. Links, Downloads und mehr Informationen findest Du im IMPULSE-Beitrag auf meiner Webseite. Wenn es Dir gefallen hat, dann schreib mir bitte eine kurze Bewertung bei iTunes, abonniere meinen Podcast und erzähle anderen davon. Ich freue mich, wenn wir uns auch in facebook austauschen auf meiner Seite claudia.henrichs.pflegeambulant Für meine IMPULSE-Mails kannst Du Dich übrigens hier eintragen: chc-team.com Bis zum nächsten Mal und: "Mach Dir Deine Praxis leichter!" Liebe Grüße von Claudia
Evolution Radio Show - Alles was du über Keto, Low Carb und Paleo wissen musst
In Folge #078 Das Video der aktuellen Folge direkt auf Youtube öffnen Kurze Zusammenfassung Was steckt tatsächlich in unseren Lebensmitteln? Wir reden über Inhaltsstoffe. Wie liest man diese - teilweise langen – Listen an Zutaten und worauf kommt es an und was sind die größten Stolperfallen. ##Einleitung Was in Lebensmitteln steckt und wie es zu deklarieren ist, ist über die EU-Verbraucherinformationsverordnung geregelt. Gilt in allen EU MItgliedsstaaten. Prinzipiell sollten wir Lebensmittel wählen, das aus wenig Einzelkomponenten besteht. Regel Nummer 1: Je Länger die Liste der Zutaten um so wahrscheinlicher ist es keine gute Entscheidung Regel Nummer 2: Stehen Namen auf der Liste, die man nicht zuordnen kann oder nicht mal aussprechen kann. Dann Finger weg! ##Wichtig: wenig Inhaltsstoffe E-Nummern etc. beachten Zucker hat viele Namen, darauf achten schlechte Fette vermeiden ##Warum überhaupt die Etiketten lesen? Halbfertig- bzw. Fertigprodukte und Konserven enthalten Süßstoffe, chemische Zusätze, Farbstoffe, künstliche Konservierungsstoffe und sonstige Zugaben, die in der Natur nicht vorkommen, die es erst seit kurzer Zeit gibt und die dem Körper erwiesenermaßen schaden können. Außerdem können sie zu Übergewicht führen. Ich wiederhole… Stark verarbeitete Lebensmittel wie beispielsweise Fertiggerichte, Fast Food oder Tütensuppen enthalten fast immer mehr oder weniger versteckt viel Zucker, pflanzliche Fette und künstliche Zusatzstoffe wie Glutamat, Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe, Stabilisatoren und Aromen. Diese Stoffe sind oft gesundheitlich bedenklich. Zwar werden die gesetzlichen Vorgaben in der Regel eingehalten, doch ist über die Langzeitwirkung dieser meist noch jungen Stoffe nichts bekannt. Zusatzstoffe sind dazu bestimmt, Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit, ihren Eigenschaften oder ihren Wirkungen zu beeinflussen. ##Zusatzstoffe und Inhaltsstofflisten Ich habe mir von Anfang an angewöhnt die Etiketten zu lesen und halte es bis heute penibel ein. Es ist sehr wichtig, immer die Etiketten zu lesen, diese verstehen zu können und die Produkte miteinander zu vergleichen. Noch wichtiger ist es ungeeignete Produkte im Regal stehen zu lassen und zu vermeiden. Übung macht den Meister. Geduld ist gefragt… Was sind eigentlich Lebensmittelzusatzstoffe? Stoffe, die Lebensmittel zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkung en zugesetzt werden. Alle Zusatzstoffe sind über E-Nummern definiert. Nicht alle E-Nummer sind "böse". Auch so Dinge wie “Guarkernmehl” oder Farbstoff aus Roten Rüben ist über E-Nummern definiert. ###E-Nummern verstehen Sie kennen das sicher, Sie haben eine Verpackung vor sich und schauen die Zutatenliste an und finden einige E-Nummern. Was verbirgt sich dahinter? Diese Nummern werden in der EU zur Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen verwendet. Dazu werden sie in verschiedene Kategorien eingeteilt. Verdickungsmittel verändern zum Beispiel die Beschaffenheit, Farbstoffe das Aussehen und Konservierungsmittel die Haltbarkeit von Nahrungsmitteln. Es handelt sich einfach um einen Code, mit dem die aktuell zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe nummeriert und gekennzeichnet werden. Es gibt Listen um die E-Nummer einem Zusatzstoff zuzuordnen. Ein Auszug als Beipiel: · E 960 – Stevia · E 961 – Neotam · E 962 – Aspartam-Acesulfam-Salz · E 965 – Maltit/Maltitsirup · E 966 – Lactit · E 967 – Xylit ###Aromastoffe Natürliche Zusatzstoffe müssen nicht aus Lebensmitteln gewonnen werden, denn zahlreiche einfache Zusatzstoffe können heute biochemisch oder durch chemische Synthesen hergestellt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet bei Aromastoffen nach: natürliche Aromen, naturidentische Aromen, synthetische Aromen ###Emulgatoren Diese Zusatzstoffe sind Verbindungen, die zum Beispiel Öl und Wasser so miteinander verbinden, dass diese stabil sind und sich nicht trennen und als Emulsion bezeichnet werden. Der E-Nummer Bereich ist E431 bis E495. ##Antioxidantien und Synergisten, Farbstoffe, Künstliche Farbstoffe, Natürliche Farbstoffe ###Konservierungsmittel Konservierungsmittel sollen die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem diese den durch Bakterien, Hefe- und Schimmelpilze verursachten Verderb verzögern. Verdickungsmittel Geliermittel oder Bindemittel bzw. Verdickungsmittel sind Substanzen, die dem Lebensmittel entweder durch Gelbildung oder durch Verdickung eine bestimmte Konsistenz geben. ###Raffinierter Zucker Zucker ist meistens ein industriell verarbeitetes Lebensmittel und in hohen Mengen ungesund. Die meisten Menschen verstehen unter Zucker die weißen Kristalle, die auch Tafelzucker oder Haushaltszucker genannt werden. Zucker hat Namen wie Maissirup, HFCS, Fructose, Lactose, Dextrose, Glucosesirup, Amazake (japanisches Getränk), Sucrose, Galactose oder Maltose um nur einige Beispiele zu nennen. ###Glutamat und Hefeextrakt Diese Stoffe sind Ihnen sicherlich schon mal zu Ohren gekommen. Glutamat befindet sich leider in vielen Lebensmitteln wie Fleisch, Käse, Tomatensoße. Es ist als industrieller Geschmacksverstärker bekannt, dem ein schlechter Ruf anhaftet. Tierversuche zeigten, dass es dick machen kann, weil es den Appetit anregt. Glutamat soll auch Unverträglichkeiten auslösen. ###Pflanzenfette Pflanzenfette und Margarine enthalten in der Regel große Mengen mehrfach ungesättigter Fettsäuren, Omega-6-Fettsäuren und oft auch Transfettsäuren (“gehärtetes Fett”). Durch die weite Verbreitung von Pflanzenölen und Margarine in der heutigen Ernährung des Menschen liegt ein starker Überschuss an diesen Fettsäuren vor. Mehrfach ungesättigte Fettsäuren neigen dazu, schnell zu oxidieren, also ranzig zu werden. Omega-6-Fettsäuren führen im Übermaß zu Entzündungskrankheiten. Transfettsäuren verursachen im Körper also Entzündungen... Bücher Abnehmen mit Paleo Zunehmen mit Paleo E-Nummern & Zusatzstoffe: Was sich in unserer Nahrung versteckt E-Nummerliste der Lebensmittel-Zusatzstoffe: Mit Risikobewertung Artikel Artikel auf paleolowcarb.de - 40 Bezeichnungen für Zucker 3-teilige Artikelreihe auf superhumanoid.de Teil 1 / 3 Teil 2 / 3 Teil 3 / 3 E-Nummern auf Wikipedia E-Nummern als PDF Webseiten Paleo Low Carb - JULIAS BLOG | (auf Facebook folgen) Superhumanoid - PAWELS BLOG Super | (auf Facebook folgen)