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Jahrelang führte Kai Imhof ein Doppelleben: tagsüber Kai, nachts „Raws" – Sprüher, immer in Sorge vor der Hausdurchsuchung. Was er daraus über Angst, Selbstbild und den Mut zur eigenen Handschrift gelernt hat, ist das Herz dieser Folge. Heute ist Raws etablierter Urban Artist, hat das Buch „Intentions" veröffentlicht, stellt international aus und kollaboriert mit großen Marken – ohne seine Wurzeln in der Graffiti-Szene zu verleugnen. Im Wisdom Wednesday teilt er die fünf Dinge, die er gerne schon mit 20 gewusst hätte. Wir sprechen darüber, warum es befreit, anderen die Macht über dein Selbstbild zu nehmen, was er beim Thema Geld viel zu spät gelernt hat, wie er den „Sellout"-Vorwurf der Szene wegsteckt – und warum er sich heute mehr Mut und Radikalität wünscht. Du erfährst... ...wie Kai Imhof die Balance zwischen künstlerischer Freiheit und Marktnachfrage meistert. ...warum finanzielle Bildung und Mut entscheidend für kreative Karrieren sind. ...wie persönliche Entwicklung und authentische Kunst miteinander verwoben sind. __________________________ ||||| PERSONEN |||||
„Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“ Dieser Satz, der dem französischen Aufklärer Voltaire zugeschrieben wird, bezeichnet einen Kern der liberalen Demokratie - die Meinungsfreiheit. Heute aber haben bei Nahost, Corona oder Kritik an PolitikerInnen viele das Gefühl, dass sie nicht mehr Sagen dürfen was sie wollen. Mit diesem Affekt machen die Rechtspopulisten Punkte. Aber auch wenn Rechte dieses Ressentiment ausbeuten – es gibt auch real fragwürdige Tendenzen. und eine strafrechtliche Verengung des Meinungsspektrums. Das Land Hessen will die Leugnung des Existenzrechtes Israels unter Strafe zu stellen. Demonstrationen, bei denen „From the River to the sea“ skandiert wurde, wurden aufgelöst. Eine Pro-Gaza Demonstrantin hielt das Schild „Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?“ hoch und wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Das tangiert die Grenzen eines Gesinnungsstrafrechts, das sonst typisch für autoritäre Regime ist. Die Justiz wird da zu einer Kraft, die das Gute will und das Problematische verstärkt. Das gilt auch für eine allzu harte Ahndung von persönlicher Kritik an Politikern. Wer Minister „Schwachkopf“ nennt, muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Wer die Außenministerin dumm nennt, muss eine saftige Strafe zahlen. Diese Rechtspraxis soll gerade Politikerinnen, die im Netz sexistisch beschimpft werden, schützen. Doch es fragt sich, ob die Kosten – der Eindruck, dass die Macht sich gegen Kritik immunisiert – dafür zu hoch sind.
Ein Kommentar von Claudia Töpper.Prof. Stefan Hockertz, Toxikologe und Immunologe sprach am Samstag, den 23. Mai 2026 in einem Interview mit dem Chefredakteur der österreichischen Nachrichtenplattform AUF1, Stefan Magnet darüber, dass sich der US-Gesundheitsminister, Robert F. Kennedy Jr. in die juristische Verfolgung der deutschen Ärzte einmischt, die ihre Patienten vor der Regierung während der Plandemie schützten. (1) Hierbei wird eine Briefkorrespondenz zwischen Kennedy Jr. und der aktuellen deutschen Gesundheitsministerin, Nina Warken thematisiert, welche bereits im Januar 2026 stattfand, jedoch weitestgehend unbemerkt blieb.Wörtlich erklärte Hockertz:„Christian Ösch [Präsident von „Schweizerischer Verein WIR“] und ich [haben uns dazu] entschlossen, zunächst auf einen Brief, den ich an Robert Malone geschrieben habe, den ich aus früheren Zeiten sehr gut kenne, letztendlich drei Briefe zu verfassen. […] Einen an Robert F. Kennedy [Jr.] – direkt an das Ministerium, einen an Trump - man hat uns belächelt, […] dass wir direkt an Donald Trump [dem US-Präsidenten] einen Brief verfasst haben und abgeschickt haben und natürlich an den Bundesrat der Schweiz, weil wir gesagt haben, wir nehmen die natürlich mit ins Boot. [Der] Inhalt der Briefe war immer zweigeteilt. […] Ein Thema war das Spiez und die Zustände in dem Labor dort. [Sprich] -Gain of Function-Forschung dort auf der Ebene der Schweiz. Das andere Thema war drangehängt, quasi an meinen Brief an Malone, den haben wir einfach sozusagen dem Robert Kennedy und auch dem Trump mit angehängt, [in dem es um] meine Situation [geht], die dazu geführt hat, dass ich in Deutschland komplett arretiert [festgelegt] bin. Das ist alles bekannt, dass muss ich nicht noch mal ausführen: Hausdurchsuchung, komplette Arretierung des Vermögens und nach fünf Jahren bis heute kein Verfahren. Das heißt also, keine Möglichkeit mich zu rechtfertigen oder auch Recht zu bekommen."Kennedy Jr. schreibt Brief an WarkenWeiter führt er aus: „Diese Fakten haben wir geschickt und ja, diese Briefe sind tatsächlich sowohl bei Kennedy [Jr.] als auch bei Trump auf dem Schreibtisch gelandet. Das war erstaunlich aber wir haben einen deutlichen Hinweis. Denn Robert Kennedy [Jr.] hat daraufhin einen Brief an die deutsche Gesundheitsministerin geschrieben, Nina Warken. Das ist die Nachfolgerin von Jens Spahn und Karl Lauterbach, also das ist ja schon eine tolle Abfolge.Nina Warken, bislang völlig unbekannt, hat tatsächlich einen Brief von Robert Kennedy [Jr.] bekommen, in dem Robert Kennedy [Jr.] schreibt, dass „[die] Zustände in der Verfolgung der Coronakritiker, Ärzte, Wissenschaftler, Mediziner […] in einer inakzeptablen juristischen Situation stattfinden.“ Er spricht vom „heiligen Verhältnis zwischen Arzt und Patient“, er spricht davon, „dass es nicht möglich sein darf und kann, in einer Demokratie, die die Bundesrepublik Deutschland ja vorgibt zu sein, dass hier Menschen in dieser Art verfolgt werden“. Also ein starker Vorwurf, als ausländischer Diplomat, mir ist es jetzt ganz wichtig, weil ich darauf gleich Bezug nehme, und Frau Warken hat es sich nicht nehmen lassen, zu antworten."Hockertz erklärt weiter: „Und zwar hat sie nicht geantwortet, wie ich es eigentlich erwartet hätte, denn im klassischen diplomatischen Umfeld hätte sie folgendes antworten müssen:„Sehr geehrter Herr Minister Kennedy, ich danke Ihnen für Ihre Hinweise. Ich weise Sie daraufhin, dass es eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland ist. Mit freundlichen Grüßen, Warken.“Macht sie aber nicht. Wir können gern darüber spekulieren, warum sie es nicht gemacht hat, denn ich denke mir, Herr Kennedy hätte dann gesagt, das sind meine inneren Angelegenheiten, liebe Frau Warken, um das mal klar zu stellen....https://apolut.net/kennedy-jr-retter-fur-verfolgte-mutarzte-von-claudia-topper/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wenn jemand 16 Mal im Jahr vor Gericht steht und jedes dieser Verfahren verliert, könnte man dein Eindruck gewinnen, dass es sich um einen unbelehrbaren Serientäter handelt. Oder um den deutschen Staat, den Rechtsanwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel regelmäßig vor den Kadi zitieren lässt, um ihm seine rechtsstaatlichen Grenzen aufzuzeigen. Dort vertritt er sowohl die russischen Milliardäre Usmanov und Abramovitsch gegen die EU-Sanktionsliste, als auch beispielsweise Julian Reichelt, dessen Tweet über vermeintliche Entwicklungshilfe für die Taliban, bei den Mächtigen reflexartig Zensurgelüste weckte. Steinhöfel erklärt nicht nur, wie der Staat mit Steuermillarden NGOs einsetzt, um Dinge zu tun, die er selbst nicht tun darf, sondern argumentiert auch seinen beängstigenden Befund: Die Infrastruktur für einen totalitären Zugriff ist da, alles, was fehlt, ist der Kipppunkt. Warum bei ihm bereits eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, warum genau er den deutschen Staat 16 Mal in einem Jahr verklagt hat und woran er erkennt, dass der Staat systematisch versucht, unsere Meinungsfreiheit einzuschränken, erklärt er in unserem Gespräch bei {ungeskriptet}. Sponsoren: (WERBUNG) https://linktr.ee/ungeskriptet_werbepartner KAPITEL: (00:00:00) - Intro (00:01:25) - Weniger Staat, mehr Freiheit: Steinhöfels politische Grundüberzeugung (00:07:56) - Bürokratieabbau als Floskel: Warum der Staat sich selbst erweitert (00:13:28) - 16 zu 0: Steinhöfels Prozesse gegen den Staat (00:33:30) - Einschüchterung als Methode: Hausdurchsuchungen & Strafanzeigen (01:04:27) - NGOs, Korrektiv & der verlängerte Arm des Staates (01:37:44) - Meinungsfreiheit unter Druck: EU, Social Media & Big Tech (02:12:54) - Usmanov & die EU-Sanktionen: Recht als politisches Werkzeug (02:43:15) - Eine letzte Frage Ben: Youtube: https://www.youtube.com/c/ungeskriptetbyben?sub_confirmation=1 TikTok: https://www.tiktok.com/@ungeskriptet Instagram: https://instagram.com/ben_ungeskriptet X: https://x.com/benungeskriptet?s=21 Joachim: Website: https://www.steinhoefel.de/ X: https://x.com/Steinhoefel Buch: https://www.amazon.de/dp/3690662591/ref=mp_s_a_1_1?crid=1WCBO1V1FE947&dib=eyJ2IjoiMSJ9.Hg-oig0kL1i3A Aufnahmedatum: 5. Mai 2026 {ungeskriptet} gibt's hier bei YouTube und überall, wo es Podcasts gibt. Alle weiteren Links: https://www.ungeskriptet.com Mein Ziel ist es, der beste Podcast Host Deutschlands zu werden. Ich verspreche dir, die spannendsten Gäste an meinen Tisch zu holen. 100% Realtalk. No Bullshit. #besterpodcast. Learn more about your ad choices. Visit megaphone.fm/adchoices
Markus Haintz ist Rechtsanwalt und Volljurist, ursprünglich spezialisiert auf Baurecht und Architektenrecht, heute aktiv im Medien- und Äußerungsrecht. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er ab 2020 als juristische Stimme der Querdenken-Bewegung bekannt. Mit seiner Kanzlei führt er nach eigenen Angaben über 1.100 laufende politische Verfahren und vertritt unter anderem Mandanten wie Flavio von Witzleben. Haintz ist dabei nicht nur Anwalt, sondern selbst betroffen: gekündigte Bankkonten, ein nicht verlängerter Lehrauftrag, eine Hausdurchsuchung und nach eigenen Angaben rund 20 bis 30 Strafverfahren gegen ihn in den letzten Jahren.Im Gespräch mit Jasmin Kosubek geht es um die zentrale Frage, wie politische Verfolgung in Deutschland heute tatsächlich aussieht. Haintz beschreibt das Land nicht als totalitären Staat, aber auch nicht mehr als funktionierende Demokratie, sondern als Postdemokratie. Oppositionelle würden weniger durch direkte Repression mundtot gemacht als durch wirtschaftlichen Druck: gekündigte Konten, verlorene Aufträge, Strafanzeigen-Wellen und Hausdurchsuchungen, die selbst zur Strafe werden. Es geht um die Doppelmoral der Justiz bei Volksverhetzung und NS-Symbolik, das Geschäftsmodell hinter den Strack-Zimmermann-Anzeigen, die Verfolgung von Ärzten wegen Maskenattesten und die These, dass im deutschen Strafrecht vor allem der Recht bekommt, der es sich leisten kann. Am Ende steht ein vorsichtig optimistischer Ausblick auf eine kritische Öffentlichkeit, ein lernendes System und die Aufforderung, den Mund weiter aufzumachen.
Mit Art. 196 StPO beginnt in der Reihe von Gregor Münch und Duri Bonin der eigentliche Einstieg in die Zwangsmassnahmen – also in den Teil der Strafprozessordnung, in dem der Staat nicht mehr nur fragt und protokolliert, sondern in Grundrechte eingreift. Art. 196 definiert, was eine Zwangsmassnahme überhaupt ist: Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in die Grundrechte der betroffenen Person eingreifen und dazu dienen, Beweise zu sichern, die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicherzustellen oder die Vollstreckung des Endentscheids zu gewährleisten. Warum ist dieser scheinbar knappe Artikel so wichtig? Weil er die erste Schlüsselfrage vorgibt: Haben wir es überhaupt mit einer Zwangsmassnahme zu tun? Davon hängt fast alles ab: Wer sie anordnen darf. Welche Voraussetzungen gelten. Wie stark Grundrechte geschützt sind und welches Rechtsmittel offensteht. Gregi und Duri zeigen, dass genau hier die juristische Arbeit beginnt: Nicht jede Ermittlungshandlung ist schon eine Zwangsmassnahme. Entscheidend ist der Eingriff in Grundrechte. Die Folge erklärt Art. 196 deshalb nicht abstrakt, sondern als Türöffner zum ganzen fünften Titel der StPO: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, DNA-Profil, Vorführung, Haft. Wer Art. 196 StPO versteht, versteht den roten Faden hinter all diesen Instrumenten. Duri und Gregor machen sichtbar, dass Zwangsmassnahmen nie bloss Technik sind. Sie sind immer ein Machtmittel des Staates – und deshalb nur unter klaren Schranken zulässig. Diese Schranken stehen gleich im nächsten Artikel, Art. 197 StPO: gesetzliche Grundlage, hinreichender Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente), keine mildere Massnahme und Verhältnismässigkeit. Gerade für Laien wird damit verständlich, warum Strafprozessrecht oft nicht bei der Schuldfrage beginnt, sondern schon viel früher: bei der Frage, ob der Staat überhaupt so stark eingreifen darf. Und genau deshalb ist Art. 196 kein technischer Vorspann, sondern die Grundsatznorm für alles, was danach kommt. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Zwangsmassnahme im Sinn von Art. 196 StPO überhaupt ist - Warum der Grundrechtseingriff die entscheidende Abgrenzung bildet - Die drei Zwecke von Zwangsmassnahmen: Beweise sichern, Anwesenheit sichern, Vollstreckung sichern - Warum die Einordnung praktisch alles verändert: Zuständigkeit, Voraussetzungen, Rechtsmittel - Weshalb Art. 196 der Einstieg in den „harten“ Teil des Strafprozessrechts ist - Der Ausblick auf Art. 197 StPO: Tatverdacht, mildere Mittel und Verhältnismässigkeit Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Studierende – und für alle, die verstehen wollen, warum Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Haft nicht einfach „Ermittlungen“ sind, sondern juristisch präzise begrenzte Eingriffe in Grundrechte. Links zu diesem Podcast: - [Art. 196 StPO - Begriff Zwangsmassnahmen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_196) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Brandau, Bastian www.deutschlandfunk.de, @mediasres
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, was nach den Obergerichtsentscheiden, im juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker passiert ist: Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig und Inside Paradeplatz, Siegelung (Versiegelung) der Datenträger – und dann der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) Zürich. Was ist passiert? - Nach dem "Befehl" des Obergerichts aus den Verfahren um die Sistierungen und die Rechtsverzögerung ordnet die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung (Zwangsmassnahme: Durchsuchen und Sicherstellen) an. - Am 3. Juni 2025 wird das Büro von Inside Paradeplatz durchsucht. Hässig verlangt die Siegelung. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft darf die Geräte und Unterlagen nicht einfach auswerten. - Die Staatsanwaltschaft stellt beim ZMG ein Entsiegelungsgesuch (Antrag, die Siegelung aufzuheben). Sie will die Datenträger und Unterlagen auswerten. Und dann kommt der ZMG-Entscheid (2. Juli 2025): Das ZMG weist das Entsiegelungsgesuch vollumfänglich ab. Das ist aussergewöhnlich. In Entsiegelungsverfahren reicht schon ein relativ tiefer Tatverdacht, weil man gerade erst durch die Auswertung Klarheit gewinnen will. Das ZMG sagt dazu sinngemäss: Es gibt nicht einmal ansatzweise einen hinreichenden Tatverdacht, der diesen Eingriff rechtfertigen würde. Besonders kritisch beurteilt das Gericht die Verdachtsbasis: den bankinternen Untersuchungsbericht von Julius Bär. Aus Sicht des ZMG ist das als Grundlage zu schwach: stark geschwärzt, ohne Beilagen, und wegen der Entstehung im Auftrag der Bank nicht unabhängig. Und das ZMG geht noch weiter: Selbst wenn man den Tatverdacht anders sehen würde, sei es „offenkundig falsch“, Strafverfolgungsinteressen automatisch höher zu gewichten als eine gewissenhafte journalistische Arbeit – wenn durch die Publikation mutmasslich schwere Missstände in der Finanzwelt sichtbar werden. Damit betont das ZMG Medienfreiheit (Art. 17 BV / Art. 10 EMRK) und Verhältnismässigkeit (Eingriffe nur, wenn nötig und zumutbar). Warum wirkt das wie ein Widerspruch zum Obergericht? Duri legt den Finger auf die Spannung: Das Obergericht Zürich hat – angetrieben durch die Beschwerde des Privatklägers Stocker – die Pflicht zur Strafverfolgung betont und das Verfahren vorangetrieben, ohne sich vertieft auf die Medienfreiheit einzulassen. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) setzt dem im Entsiegelungsentscheid eine andere Logik entgegen: Es betont die rechtsstaatlichen Schranken, verneint den hinreichenden Tatverdacht als Grundlage für den Eingriff und macht zusätzlich klar, dass eine Entsiegelung in diesem Kontext auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit und Medienfreiheit kaum zu rechtfertigen wäre. Damit steht der Fall exemplarisch für eine Kollision zweier Rechtsgüter: Strafanspruch und Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Grundrechtsschutz (Medienfreiheit/Quellenschutz) und Verhältnismässigkeit auf der anderen. Beide Gerichte handeln innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags – das Obergericht als Beschwerdeinstanz, die Verfahren überhaupt in Gang hält, das ZMG als Kontrollinstanz für Zwangsmassnahmen im Ermittlungsverfahren. Trotzdem bleibt es speziell, dass sie sich bei zentralen Punkten – vor allem beim Tatverdacht als Schwelle für den Eingriff – so deutlich auseinander bewegen. Für die Zukunft wirft das Fragen auf: Wie hoch ist das Risiko für investigativ tätige Medienschaffende unter Art. 47 BankG? Und braucht es irgendwann eine Klärung durch höhere Gerichte oder den Gesetzgeber, damit diese Bruchlinien nicht jedes Mal neu aufbrechen? Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge berichtet der Strafverteidiger Duri Bonin über die nächste Eskalationsstufe im Bankgeheimnis-Verfahren gegen Lukas Hässig: Beat Stocker erhebt eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung (die Behörde handelt zu langsam) – und bekommt vom Obergericht erneut Recht. Nach dem obergerichtlichen „Marschbefehl“ aus dem Frühjahr 2024 hätte die Staatsanwaltschaft zügig weiterermitteln müssen. Stocker interveniert mehrfach: Er bestätigt seine Stellung als Privatkläger (betroffene Person mit Parteirechten), verlangt Akteneinsicht (Einsicht in die neuen Akten) und fragt nach dem Verfahrensstand. Über Monate bleibt vieles unbeantwortet oder vage. Erst am 15. Oktober 2024 eröffnet die Staatsanwaltschaft formell die Untersuchung gegen Hässig als beschuldigte Person wegen Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG (Weiteroffenbaren von Bankgeheimnissen durch Dritte). Danach folgt erneut Stillstand: Ein Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei (inkl. Hausdurchsuchungsvorbereitung und Datenträgerauswertung) wird erst Anfang 2025 erteilt. Akteneinsicht wird mit Verweis auf den pendenten Auftrag verweigert. Stocker macht geltend, dass angesichts des Verjährungsrisikos (Tatzeit 2016) nicht jahrelang „gewartet“ werden dürfe – und erhebt im März 2025 Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Das Obergericht hält fest, was im Strafprozess zentral ist: Unzulässige Verzögerung liegt vor, wenn ohne stichhaltige Gründe über längere Zeit keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Überlastung oder Organisation erklären vieles, rechtfertigen aber eine Rechtsverzögerung nicht. Ergebnis: Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Rechtsverzögerung wird ausdrücklich festgestellt, und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, unverzüglich weiter zu ermitteln und das Verfahren ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ist (zu langsame Verfahrensführung) - Welche Schritte Beat Stocker vor der Beschwerde unternimmt (Nachfragen, Akteneinsicht, Interventionen) - Warum das Obergericht die Verzögerungen als unzulässig qualifiziert - Welche Pflichten die Staatsanwaltschaft trotz Arbeitslast hat (Beschleunigungsgebot) - Das praktische Gewicht von Ermittlungsaufträgen, Hausdurchsuchung und Entsiegelung In der nächsten Folge schauen wir an, ob es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist – und was danach prozessual passiert (Sicherstellung, Siegelung/Entsiegelung, Auswertung der Datenträger, Zwangsmassnahmengericht). Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge berichtet Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, über die Begründung des Obergerichts, mit der die Sistierung im Bankgeheimnis-Verfahren aufgehoben wurde. Der Kern: Ein Verfahren „gegen Unbekannt“ genügt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft muss ein Verfahren gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person eröffnen. Worum geht es? Die Staatsanwaltschaft darf sistieren, wenn die Täterschaft unbekannt ist (Art. 314 StPO). Gleichzeitig muss sie eine Untersuchung eröffnen, sobald ein hinreichender Tatverdacht besteht (Art. 309 StPO). Das Obergericht hält fest, dass dieser Tatverdacht hier gegeben ist. Zentral ist die Unterscheidung im Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): - lit. a betrifft Bankangestellte und andere Geheimnisträger (Sonderdelikt). - lit. c erfasst auch Dritte (Allgemeindelikt), wenn sie erkennbar geheimnisgeschützte Informationen weitergeben oder ausnutzen. Die Staatsanwaltschaft verlangte sinngemäss den anklagegenügenden Nachweis, wie und über wen die Informationen aus der Bank zu Hässig gelangten. Das Obergericht hält diese Sicht für zu eng: Es genüge, wenn sich aus den äusseren Umständen und der Art der Information ergebe, dass sie nur aus einem bankinternen Umfeld stammen konnten und der geheimnisgeschützte Charakter erkennbar war. Und das ist der zusätzliche Sprengsatz: Das Obergericht sagt ausdrücklich, der Verdacht gehe über einen blossen Anfangsverdacht hinaus und sei geeignet, Zwangsmassnahmen (z. B. Hausdurchsuchung) in Betracht zu ziehen – aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht per se ausgeschlossen. Konsequenz: Sistierung wird aufgehoben, Strafverfahren gegen Hässig sei zu eröffnen. Darum geht es in dieser Episode - Sistierung (Art. 314 StPO) und Untersuchungseröffnung (Art. 309 StPO) - Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): lit. a vs. lit. c - Warum das Obergericht ein Verfahren gegen Hässig verlangt - Beweislogik: „wie und über wen“ vs. Schlüsse aus äusseren Umständen - Verdachtsgrad: mehr als Anfangsverdacht - Zwangsmassnahmen: weshalb das Obergericht sie nicht ausschliesst - Konsequenzen für die weitere Untersuchung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
150'000 Franken zahlen Bündner Hotels insgesamt an eine europaweite Sammelklage gegen Booking.com. Sie kritisieren die Bestpreis-Klausel, die günstigere Angebote auf anderen Plattformen oder der eigenen Website verbietet. Ziel ist Schadenersatz wegen mutmasslich kartellrechtswidriger Preisbindung. Weitere Themen: · Die Kantonspolizei Graubünden hat in Landquart bei einer Hausdurchsuchung ein Kilogramm Kokain im Wert von rund 70'000 Franken sichergestellt. Zuvor nahm sie am Bahnhof einen Schweizer und einen Armenier fest. · Aus dem Lugnezer Wasser soll künftig mehr Strom produziert werden. Doch auch am überarbeiteten Projekt gibt es erneut Kritik von Umweltverbänden.
Was sind die letzten Gedanken, bevor man vier Jahre in den Knast geht? SIL3A teilt sie mit Simon in seinem vorerst letzten Interview, denn: genau das steht ihm bevor. Verurteilt u.a. wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln und Mitführen von Schusswaffen. Er spricht offen darüber, wie es ist, auf den Stellungsbefehl zu warten, warum er überhaupt noch so lange auf freiem Fuß war und wie er damals Verrat durch Brüder erfahren musste. Da Verdrängen für ihn keine Option mehr ist, hat er den Anspruch, schnellstmöglich wieder rauszukommen. Wird er als Vorzeigehäftling zurückkehren? Und wie geht es danach weiter? Sein Blick richtet sich nach vorn: auf das kommende Album „Paradox“, ein eigenes Label, ein geplantes Buch und eine klare Ansage an die Szene: „Deutschrap ist richtig DSDS geworden“. ‼️Teil 2 inkl. erstes Interview von FFRAGEZEICHEN kommt am Montag 16.02. um 18 Uhr! Disclaimer: In dieser Folge geht es um kriminelle Handlungen, Drogen und Gewalt. Wir distanzieren uns von jeglicher Gewaltverherrlichung. Die dargestellten oder erwähnten Taten sind nicht zur Nachahmung bestimmt. #sil3a #interview #deutschrapideal ----------------------------------------------------------- Timecodes: 00:00 Highlights 00:27 Intro 00:55 Wieso ist SIL3A noch draußen? 03:41 Vorsätze während der Haft 06:18 Album "Paradox" & eigenes Label 09:40 "Deutschrap ist so richtig DSDS geworden" 10:59 Kennenlern-Story von ihm & FFRAGEZEICHEN 11:44 Dribbelei in der Schulzeit 16:41 Kindheit im Frauenhaus & ohne Vater 23:36 Hausdurchsuchung bei seiner Mutter 27:40 Verrat durch Brüder 34:30 Widersprüche & sein paradoxes Leben ----------------------------------------------------------- SOCIAL MEDIA ► SIL3A bei Instagram: / sil3a_kg ► SIL3A bei TikTok: / sil3aoffiziell ► Deutschrap Ideal bei Instagram: / deutschrap_ideal ► Deutschrap Ideal bei TikTok: https://www.tiktok.com/deutschrap_ideal ► Simon bei Instagram: / simontellz ► Podcast zur Show bei YOU FM: https://bit.ly/2SxR3RT ► Podcast zur Show bei Apple: https://apple.co/2k1o61o ► Podcast zur Show bei Spotify: https://spoti.fi/33a2QIT ----------------------------------------------------------- ▶ Deutschrap ideal ist eine Produktion des Hessischen Rundfunks für die ARD ----------------------------------------------------------- ►Credits: Moderation: Simon Vogt Redaktion: Vanessa Völker, Simon Vogt Kamera & Ton: Florian See Schnitt: Florian See Fotos: Fabian Brosi Grafik: Steffen Wagener Social Media & Distribution: Vanessa Völker, Vivien Jaschok, Cedric Dilling, Simon Vogt, Jonas Hirschen Teamleitung & Produktmanagement: Patrick Secker
Daniel Günther, der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, leistet sich im Gespräch mit Markus Lanz unfassbares: Kritische Medienportale bezeichnet er als „Feinde der Demokratie“. Die Stoßrichtung ist klar: Wer Günther und Compagnie kritisiert, der muss ein Feind des Landes sein – und als solches von Politik, NGOs und Zivilgesellschaft bekämpft werden. Im Interview mit Maximilian Tichy erklärt der Publizist Klaus-Rüdiger Mai wie ein solches „bekämpfen“ aussehen kann: Gesetze zur Zensur werden nicht erlassen. Aber durch das Umdeuten bestehender Gesetze, mit übergriffigen EU-Gesetzen und der Finanzierung von NGOs gegen „Hass und Hetze“ wird schon jetzt ein zwei-klassen-Justiz geschaffen. Wer sich über Politiker wie Robert Habeck lustig macht, der muss mit einer Hausdurchsuchung der Polizei rechnen. Der politisch bequeme Jan Böhmermann hingegen kann sich immer auf die Kunstfreiheit berufen; schließlich macht er „Satire“.
Tausende gefährliche pyrotechnische Gegenstände bei einer Hausdurchsuchung im Bezirk Tulln gefunden // Erste Details zum spektakulären Tresor-Einbruch in einer deutschen Sparkasse
Jenseits des Rechtsstaates: Sanktionen gegen OppositionelleEin Kommentar von Paul Clemente.Wer hätte das vor drei Jahrzehnten geglaubt: Dass im Westen elementare Menschenrechte wieder zur Verhandlung stünden. Dass eine neue Aristokratie entstehen würde. Oder eine kafkaeske Maschinerie aus Politikern, Mainstream-Medien, Banken, NGOs, Juristen und Schlägertrupps. Eine gigantische Verzahnung, die Oppositionelle sozial, psychisch und sogar physisch zerstört. Und wie schnell die Masse auf Freiheitsrechte verzichtet! Das wurde im Lockdown 2020 erfolgreich getestet. Warum diese Entrechtung nicht fortsetzen? Narrative gibt es schließlich genug. So feierten bewährte Einschüchterungs-Methoden ihr fröhliches Comeback. Vor allem die gute alte Hausdurchsuchung stürmte die Hitparade der Repression. Jüngstes Opfer: Der Ex-Geheimdienstler Jacques Baud. Der hatte eine Aussage von Selenskyjs Chefberater paraphrasiert: Ein Krieg mit Russland sei der Preis für den Nato-Beitritt der Ukraine. Mit anderen Worten: Die Ukraine habe den russischen Angriff provoziert, um ihre Aufnahme in die Nato zu erpressen. Wegen solcher Behauptungen plus Gastauftritten in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen verdonnerte ihn der Rat der Europäischen Union zu Sanktionen, die selbst starke Persönlichkeiten zerbrechen können.Bauds Bankkonto wurde gesperrt, sein Geld eingefroren. Nur zum Einkauf von Nahrungsmitteln erhält er eine „humanitäre Ausnahmeregelung“. Selbst die Rückkehr in sein Heimatland bleibt ihm verwehrt. Belgien als riesiges Gefängnis. Eingesperrt ohne Gerichtsverfahren. Das erinnert an die Lettres de cachet im französischen Absolutismus: Der König befahl die Inhaftierung von Bürgern, ohne Einbeziehung der Justiz. Während Deutschland die Majestätsbeleidigung wieder einführte, hat die EU den Lettre de cachet reanimiert. Willkommen im Zeitalter der Neo-Aristokratie.Vor einigen Tagen fragte ein Journalist während der Bundespressekonferenz: Wie steht die Bundesregierung zu den Sanktionen gegen Baud? Die Antwort ließ frösteln. Ja, die Regierung steht hinter den Sanktionen. Schlimmer noch. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes schob eine Warnung nach. O-Ton:„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Selbst manchem Mainstream-Schreiber war Bauds Schicksal unheimlich. Zwar will der Ex-Geheimdienstler gegen die Sanktionen klagen, aber wo erhält man mit eingefrorenem Konto kompetenten Rechtsbeistand? Und was sagt sein Heimatland, die Schweiz? Nichts. Eisiges Schweigen in Bern. Für richtigen Furor im publizistischen Hühnerstall sorgte dagegen US-Präsident Donald Trump. Sein neuester Streich: Das Einreiseverbot gegen Geschäftsführerinnen der NGO HateAid. Begründung: Die Berliner Organisation habe die Zensur von amerikanischen Online-Plattformen zu verantworten. Folglich dient das Einreiseverbot dem Schutz der Meinungsfreiheit. ...https://apolut.net/einsperren-aussperren-wegsperren-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Wie jetzt bekannt wurde, stellte der deutsche Regierungschef Friedrich Merz über die Abmahnagentur „So Done“ tatsächlich Strafanzeigen gegen Regierungskritiker. Der Grund waren vermeintliche Beleidigungen. Laut „Welt am Sonntag“ sollen 5.000 Menschen betroffen sein. Einige Juristen – etwa der Rechtsanwalt Markus Haintz – zweifeln die enorme Zahl an. Doch der Vorgang selbst wird nicht bestritten. Unter den Betroffenen war auch eine gehbehinderte Rentnerin. Bei ihr rückte die Polizei zur Hausdurchsuchung an. Kritiker sagen: Genau solche Fälle bestätigen die Vorwürfe der US-Regierung – also, dass deutsche Behörden immer härter gegen unliebsame Meinungen vorgehen. Doch wie sehen die Deutschen das? AUF1-Reporter Roy Grassmann hat nachgefragt.
In der 200. Folge von Lauer und Wehner reden Ulrich und Christopher nicht über die die CSU und die sogenannte Diskussion ums sogenannte Stadtbild. Dann gehts um die sogenannte Hausdurchsuchung beim emeritierten TU-Berlin-Professor Norbert Bolz. Zum Schluss gibts noch einige Nachrichten aus Süd- und Nordamerika, zuerst gehts um Javier Milei, dann um Donald Trump und seinen Abriss des East-Wing
Ein Wiener Antiquar, seit Jahrzehnten verlässlicher Lieferant der Wissenschaft, wird plötzlich wie ein gefährlicher Extremist behandelt: Hausdurchsuchung, Beschlagnahmen, Anklage wegen NS-Wiederbetätigung – ausgelöst durch Bücher aus Brigitte Hamanns Nachlass. Dem 77-Jährigen drohen bis zu zehn Jahre Haft, den Büchern die Vernichtung. Florian Klenk, der Historiker Oliver Rathkolb und die Tochter des betroffenen Antiquars, Karin Schaden im Gespräch über eine Justizgroteske.Die FALTER-Covergeschichte über den Wiener Antiquar finden Sie hier. Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
BVB kompakt am Morgen - 02.12.2025 Sicher dir unser Angebot für echte BVB-Fans: Nur 1 Euro für 8 Wochen! Einfach hier entlang: https://www.ruhrnachrichten.de/bvbpodcast Was bewegt dich gerade beim BVB? Schick uns deine Fragen oder Meinungen mit deinem Namen gerne als WhatsApp-Nachricht an 0151 15288444. Dann sprechen wir hier bei uns im Podcast darüber. Zu unseren Beiträgen: BVB vor Pokal-Kracher gegen Leverkusen: https://www.ruhrnachrichten.de/bvb/bvb-vor-pokal-kracher-gegen-leverkusen-guirassy-entschduldigt-sich-bei-kovac-w1113845-2001894381/ Jan-Henrik Gruszecki zu Gast im BVB-Podcast: https://www.ruhrnachrichten.de/bvb/jan-henrik-gruszecki-zu-gast-im-bvb-podcast-der-ruhr-nachrichten-w1114019-2001894995/ Hausdurchsuchung nach Missbrauchsvorwürfen: https://www.ruhrnachrichten.de/bvb/missbrauchsvorwuerfe-hausdurchsuchung-bei-ex-bvb-mitarbeiter-w1114042-2001895019/ Du möchtest deine Werbung in diesem und vielen anderen Podcasts schalten? Kein Problem!Für deinen Zugang zu zielgerichteter Podcast-Werbung, klicke hier.Audiomarktplatz.de - Geschichten, die bleiben - überall und jederzeit! ...Dieser Podcast wird vermarktet von der Podcastbude.www.podcastbu.de - Full-Service-Podcast-Agentur - Konzeption, Produktion, Vermarktung, Distribution und Hosting.Du möchtest deinen Podcast auch kostenlos hosten und damit Geld verdienen?Dann schaue auf www.kostenlos-hosten.de und informiere dich.Dort erhältst du alle Informationen zu unseren kostenlosen Podcast-Hosting-Angeboten. kostenlos-hosten.de ist ein Produkt der Podcastbude.
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Drübergehalten – Der Ostfußballpodcast – meinsportpodcast.de
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Entertainer Kay Ray (kayray.de) spricht mit Milena Preradovic (x.com/punktpreradovic) und Paul Brandenburg (x.com/docbrandenburg) über Indiskretionen bei den Friedensverhandlungen, Wehrpflicht-Wahn, regierungsgemachte Rentenkrise, Krawallvorbereitung in Gießen, kippende Wirtschaftsbrandmauern, die nächste Hausdurchsuchung bei einem kritischen Intellektuellen, neue US-Kritik an Europas Umvolkung, neue moslemisch-migrantische Gewaltexzesse und mobile Merkel Poller (Erstveröffentlichung: 29.11.2025).Alle Links zur Sendung
Die Koalition delegiert den Rentenstreit in eine Kommission - was besser ist als es klingt. In der Ukraine tritt Selenskyjs Stabschef Andrij Jermak nach einer Hausdurchsuchung zurück. Und bei LinkedIn grassiert der devote Eigen-PR-Sound. Das ist die Lage am Freitagabend. Hier die Artikel zum Nachlesen: Einigung beim Koalitionsausschuss: Bei der Rente steht plötzlich so ziemlich alles zur Disposition Einigung beim Koalitionsausschuss: Bei der Rente steht plötzlich so ziemlich alles zur Disposition Selenskyjs Stabschef Jermak tritt nach Hausdurchsuchung ab+++ Alle Infos zu unseren Werbepartnern finden Sie hier. Die SPIEGEL-Gruppe ist nicht für den Inhalt dieser Seite verantwortlich. +++ Den SPIEGEL-WhatsApp-Kanal finden Sie hier. Alle SPIEGEL Podcasts finden Sie hier. Mehr Hintergründe zum Thema erhalten Sie mit SPIEGEL+. Entdecken Sie die digitale Welt des SPIEGEL, unter spiegel.de/abonnieren finden Sie das passende Angebot. Informationen zu unserer Datenschutzerklärung.
Alexander Hahn ist zurück – ja, schon wieder. Und nein, wir werden es nicht leid.In dieser Folge tauchen wir erneut ein in eine Geschichte, die so wild ist, dass selbst Netflix sagen würde: „Ne, das glaubt uns keiner.“Für alle Neuen: Alexander ist der Mann, der ein brillant funktionierendes Geschäftsmodell hatte, Marktführer war, Millionenwerte aufgebaut hatte – und dann plötzlich mit Hausdurchsuchung, Kontensperren und einer Insolvenz konfrontiert wurde, die so absurd gelaufen ist, dass man die ganze Geschichte als Comedy-Manuskript einreichen müsste.Und trotzdem: Alexander kämpft weiter. Mit Herz, Verstand und einer Beharrlichkeit, die wahrscheinlich selbst seinen Anwalt nervös macht.Eine Folge voller WTF-Momente, schwarzem Humor und der Erkenntnis: Wenn das Leben dir Behörden gibt, mach wenigstens einen guten Podcast draus.
Erneut ist eine Hausdurchsuchung bei einem kritischen Zeitgenossen zu vermelden. Am heutigen Mittwoch traf die staatliche Repression den US-amerikanischen Schriftsteller und Satiriker C. J. Hopkins, der in Berlin lebt und vor kurzem erst von einer längeren Vortragsreise durch die USA zurückgekehrt war. Zum Artikel
Aus Köln Ehrenfeld. Mit AnCap Memelord Andreas Tank (https://x.com/RosarotePanzer) Panzer ist zurück und wir sprechen über eine Hausdurchsuchung, die Zentralbank, Deflation, Milei, Epstein und Grenzen. Escape the Matrix. Finde Aethervox Ehrenfeld überall: https://linktr.ee/AethervoxEhrenfeld
In Folge 3 des Podcasts „Rape Tapes“ treffen Isabell Beer und Isabel Ströh die Ehefrau von „Nils“. Sie möchte „Marlene” genannt werden. Durch eine Hausdurchsuchung erfährt sie, dass ihr Mann sie jahrelang heimlich betäubt, vergewaltigt und die Taten online veröffentlicht hat. Erst die Recherchen der Journalistinnen führen zu Ermittlungen. Im Interview erzählt „Marlene“ von dem Verrat und den Folgen. Und es geht um eine Gesetzeslücke: Der Besitz solcher Vergewaltigungsvideos Erwachsener ist derzeit nicht strafbar. Hinweis: Diese Folge enthält Schilderungen sexualisierter Gewalt an bewusstlosen Frauen sowie frauenverachtende Texte. Die Kommentare und Chat-Nachrichten von Usern werden teilweise von KI-Stimmen wiedergegeben. Hilfsangebote und Anlaufstellen: Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 08000 116 016 (kostenfrei, anonym, 24/7), https://www.hilfetelefon.de/ , Beratung in mehreren Sprachen, auch für Angehörige und Fachkräfte Weißer Ring e.V.: 116006 (kostenfrei, täglich von 7-22 Uhr), https://www.weisser-ring.de , Opferhilfe, rechtliche Erstberatung und Begleitung Lara e.V.: 030 216 88 88 https://lara-berlin.de/home Liste von Hilfsorganisationen in Deutschland: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-beratung.html Anlaufstellen für vertrauliche Spurensicherung (Terres des Femmes): https://frauenrechte.de/unsere-arbeit/haeusliche-und-sexualiserte-gewalt/unterstuetzung-fuer-betroffene/vertrauliche-spurensicherung Tipps des Vereins M'endors pas: https://mendorspas.org/?page_id=1159 Opferhilfe Niedersachsen: https://www.opferhilfe.niedersachsen.de/ „Rape Tapes“ ist ein Podcast von Isabell Beer und Isabel Ströh. Redaktion: Christiane Glas, Jasmin Klofta, Anna Orth Dramaturgie: Klaus Uhrig Distribution: Kerstin Ammermann, Nils Kinkel Regie: Lisa Krumme, Leo Schenkel Musik: Frank Merfort Produktion: Marvin Leesch, Philipp Neumann, Teelke Uffen Sprecher: Achim Buch, Markus John, Nils Kahnwald Juristische Beratung: Klaus Siekmann Kontakt & Feedback: 11KMstories@ndr.de "Rape Tapes" ist eine Produktion von NDR Info für 11KM Stories. 11KM Stories liegt in der redaktionellen Verantwortung des NDR. Diese Recherche von STRG_F und des ARD Politikmagazins Panorama findet ihr in der ARD Audiothek und überall, wo ihr gerne Podcasts hört. Noch ein weiterer spannender Podcast: Das wahre Leben https://1.ard.de/DaswahreLeben_Ayda
Im Kanton Aargau steigt die Zahl der Personenwagen an: Im Kanton fuhren Ende September über 617'000 Fahrzeuge. Das sind gut 8000 Fahrzeuge mehr als vor einem Jahr, ein Plus von 1.3 Prozent. Das zeigt die neuste Statistik des Kantons. Die meisten Autos fahren nach wie vor mit Benzin oder Diesel. Weitere Themen in der Sendung: · Verhandlung am Bezirksgericht Lenzburg: ein Mann soll seine Ehefrau 2023 getötet haben. Er gibt die Tat zu. Die Verhandlung läuft, wann ein Urteil erwartet werden kann, ist noch nicht klar. · Hausdurchsuchung in Lenzburg: Eine Tonne Schmuggel-Fleisch, 6000 Hanfpflanzen und 180 Kilogramm THC-haltige Bllüten wurden sichergestellt.
SPD-Justizministerin: Beschimpfen von Journalisten ist Majestätsbeleidigung. Ein Kommentar von Paul Clemente.Unter Politikern gehört das Beleidigen der Bevölkerung längst zum guten Ton. Seit Jahren hagelt es Beschimpfungen, Drohungen, Schuldzuweisungen und offene Diskriminierung – ob gegen Ungeimpfte, Kriegsgegner oder Arbeitslose. Umgekehrt reagieren Vertreter der Altparteien zunehmend nervös, wenn Untertanen verbal zurückschießen. Deshalb zerrte man 2021 die „Majestätsbeleidigung“ aus der Mottenkiste. Selbst harmlose Satiren führen seitdem zur fetten Geldstrafe. Manch Politiker entdeckte darin ein Geschäftsmodell. Zu den Dauerklägern zählen Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Robert Habeck. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz ließ bereits Beleidiger verfolgen. Kürzlich kam es zur Hausdurchsuchung eines Stuttgarter X-Users. Handy und Laptop wurden beschlagnahmt. Sein Vergehen: Er hatte einen Merz-Post mit „Fresse, Drecks-Suffkopf“ kommentiert. Gänzlich befriedigend war das neue Gesetz freilich nicht: Es gibt nämlich Widerspruch, der nicht als beleidigend, nicht als justiziabel gilt. Der nicht strafbar ist. Dagegen half nur Einschüchterung. Ein Job, den Schlapphut-Chef Thomas Haldenwang übernahm. Sein Trick: Wer widerspricht, wird als als „Delegitimierer“ des Staates gelistet und geprangert. Das sollte Kritiker in die Angst, zur freiwilligen Selbstbeschränkung treiben.Dann, im November 2024: Ein mikroskopisch winziger Hoffnungsschimmer. Das BSW forderte eine Beendigung der „Delegitimierungs“-Paranoia: Ein solch „schwammiger Tatbestand“ rechtfertige keine „Einschränkung der Meinungsfreiheit“. Und tatsächlich: Der Thüringer Verfassungsschutz will „Delegitimierer“ nicht länger beschnüffeln. Aber für die restlichen Bundesländer gilt diese Rücknahme nicht. Stattdessen will eine SPD-Politikerin die Gruppe der schutzbedürftigen Majestäten noch erweitern. Wen sie noch aufnehmen will? Na, die Journalisten natürlich. Das finden Sie merkwürdig? Nein, das ist folgerichtig. Weshalb nur Machthaber vor Beleidigungen schützen? Wieso nicht auch ihre Propagandisten? Warum sollte man verdienstvolle Hofberichterstatter dem Gespött des Pöbels aussetzen? Erst kürzlich drohte der neue Präsident des Verfassungsschutzes, Sinan Selen: Kritiker des Zwangsgebühren-TVs würden unter Beobachtung gestellt. Im Gespräch mit dem RBB verknüpfte er Kritik an GEZ-Medien mit „Desinformation“. Fazit: Wenn die„Nachrichtenvermittlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zweifel gezogen“ würden, gefährde das die Demokratie…Mit anderen Worten: Jeder Bürger muss den Info-Trash der Staatsmedien nicht nur zwangsfinanzieren. Nein, er muss ihn auch noch gut finden. Sonst kommen die Schlapphüte. ...https://apolut.net/beschimpfen-von-journalisten-ist-majestatsbeleidigung-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Werden Sie JETZT Abonnent unserer Digitalzeitung Weltwoche Deutschland. Nur EUR 5.- im ersten Monat. https://weltwoche.de/abonnemente/Aktuelle Ausgabe von Weltwoche Deutschland: https://weltwoche.de/aktuelle-ausgabe/KOSTENLOS:Täglicher Newsletter https://weltwoche.de/newsletter/App Weltwoche Deutschland http://tosto.re/weltwochedeutschlandDie Weltwoche: Das ist die andere Sicht! Unabhängig, kritisch, gut gelaunt.Nach der Hausdurchsuchung: Norbert Bolz über «despotische Tendenzen» in DeutschlandDie Weltwoche auf Social Media:Instagram: https://www.instagram.com/weltwoche/Twitter: https://twitter.com/WeltwocheTikTok: https://www.tiktok.com/@weltwocheTelegram: https://t.me/Die_WeltwocheFacebook: https://www.facebook.com/welt Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Die Themen: Lehrer aus NRW tritt in Kochshows auf, obwohl er seit langer Zeit krankgeschrieben ist; Katy Perry und Justin Trudeau sind ein Paar; Deutsche Firmen verraten Geschäfts-Geheimnisse an China; Latino-Wähler:innen wenden sich von Trump ab; Münchens Bürger:innen sagen ja zu Olympia; Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz; Deutscher YouTuber Simon Desue in Dubai wegen Drogenbesitzes festgenommen; Netflix-Serie „Boots“ entfacht hitzige Debatte. Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/ApokalypseundFilterkaffee
Kretschmer attackiert Norbert BolzEin Kommentar von Paul Clemente.Endlich wieder eine Hausdurchsuchung. Wurde auch Zeit. Der Abgang von Innenministerin Nancy Faser und Thomas Haldenwang trieb Zensur- und Cancel-Fans in qualvolle Ungewissheit: Wer schickt jetzt die Polizei zu den Oppositionellen? Bundeskanzler Friedrich Merz? Eher nicht. Der jagt sozial Schwache und sponsert die Ukraine mit Feuerwerkskörpern. Darüber hinaus erklärt er: Der Erhalt von Meinungsfreiheit zähle zu seinen „Hauptaufgaben“. Ist die Cancel Culture damit erledigt?! Ach wo. Auch die CDU mag auf Schock-Pädagogik nicht verzichten. Hausdurchsuchung am frühen Morgen als Mittel gegen publizistische Frechheit: Das hat sich bewährt. Das gibt man nicht einfach so auf. Letzte Woche traf es den Medien- und Kommunikationswissenschaftler Professor Norbert Bolz.Der begann vor 44 Jahren als Pop-Theoretiker. Seine philosophischen Paten-Onkel: Gilles Deleuze und Felix Guattari. Als postmoderner Denker analysierte Bolz den Zwiespalt der Moderne. In jüngerer Zeit konvertierte er zu neoliberalen Positionen: Mehr „Selbstverantwortung“ des Einzelnen, Kritik am Sozialstaat. Den Medien attestierte er die Zerstörung der Debattenkultur, O-Ton Bolz:In „Feuilletons und Talkshows wird längst nicht mehr diskutiert, sondern nur noch emotionalisiert.“Wiederholt schoss der Professor gegen Verengung des Meinungskorridors. Schlimmer noch: Er publizierte bei bösen Alternativ-Medien: Darunter Die Achse des Guten und die Wissensmanufaktur. Beim Mainstream sprang die Alarmanlage an: Bolz hat ideologisches Feindesland betreten.Dann kam der Januar 2024. Die Taz feierte die Bekämpfung der AfD mit dem Tweet: „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“. Bolz kommentierte:„Gute Übersetzung von woke: Deutschland erwache!“Anderthalb Jahre später: 23. Oktober 2025, Tatort Berlin Zehlendorf. Um 8:50 Uhr klingelt die Polizei bei Norbert Bolz. Hausdurchsuchung! Vorwurf laut Amtsgerichts Tiergarten: Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches (StGB): Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. „Deutschland erwache!“ war einst Losung der SA. Bolz habe das gewusst und sie trotzdem getweetet. In aller Öffentlichkeit. Daraus folgerte der zuständige Amtsrichter: Eine Durchsuchung sei verhältnismäßig und erforderlich, ergo legal. Nun haben die Beamten nicht die ganze Bude durchgewühlt. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte den Amtsrichter vorab gebeten, die Durchsuchung mit einer Abwendungsbefugnis zu mildern. Das bedeutet: Wenn der Beschuldigte kooperiert, wenn er freiwillig die gesuchten Beweise übergibt, wird auf Durchsuchung verzichtet. Bolz nutzte diese Option: Auf seinem Smartphone zeigte er den Beamten, dass er der Autor war. Damit galt die Durchsuchung als beendet. Ihnen kommt die Aktion seltsam vor? Trösten Sie sich. Dem Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner ergeht es ebenso. Der fragt sich: Bolz war als Autor des Tweets doch bekannt. Er hatte ihn nicht anonym gepostet. Was suchten die Beamten also? Rechtsanwalt Udo Vetter hält die Durchsuchung für „krass rechtswidrig“. Ein Anhörungsbogen hätte vollkommen ausgereicht. Oder war die Aktion als Schocktherapie intendiert? Immerhin riet ein Beamter dem Professor:„Sie sollten in Zukunft vorsichtiger sein, was Sie posten.“...https://apolut.net/hat-mit-meinungsfreiheit-nichts-zu-tun-von-paul-clemente/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Dieses Interview erschien erstmals am 12. August 2025 – also noch vor der Hausdurchsuchung aufgrund seines Posts auf X. Alles rund um die Razzia bei Norbert Bolz finden Sie unter: www.weltwoche.de.Werden Sie JETZT Abonnent unserer Digitalzeitung Weltwoche Deutschland. Nur EUR 5.- im ersten Monat. https://weltwoche.de/abonnemente/Aktuelle Ausgabe von Weltwoche Deutschland: https://weltwoche.de/aktuelle-ausgabe/KOSTENLOS:Täglicher Newsletter https://weltwoche.de/newsletter/App Weltwoche Deutschland http://tosto.re/weltwochedeutschlandDie Weltwoche: Das ist die andere Sicht! Unabhängig, kritisch, gut gelaunt.«Stoppt den Wahnsinn!»: Medienprofessor Norbert Bolz über Deutschland und die PolitikDie Weltwoche auf Social Media:Instagram: https://www.instagram.com/weltwoche/Twitter: https://twitter.com/WeltwocheTikTok: https://www.tiktok.com/@weltwocheTelegram: https://t.me/Die_WeltwocheFacebook: https://www.facebook.com/welt Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
Beim Publizisten Norbert Bolz wurde die Wohnung wegen eines offensichtlich satirischen Meinungsbeitrags von der Polizei durchsucht. Diese skandalöse Praxis der Einschüchterung Andersdenkender durch Hausdurchsuchungen nutzt doppelte Standards und sie folgt dem Motto: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert“. Das muss aufhören! Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. DieWeiterlesen
+++Merz verhinderte Voll-Eskalation. So lief der Stadtbild-Krimi hinter den Kulissen. +++ +++Staatsanwaltschaft ermittelt. Gruppe soll Jugendliche vergewaltigt haben. +++ +++Hausdurchsuchung bei WELT-Kolumnist. Einundzwanzig Monate nach dem Tweet klopfte die Polizei.+++
Die EU hat kein Zensurministerium. Sie braucht auch keines mehr. Die Arbeit übernehmen inzwischen Algorithmen, Compliance-Abteilungen und Gesetze, die sich so harmlos anhören, dass man kaum glauben mag, wie tief sie in die Öffentlichkeit eingreifen. Wer heute eine Website betreibt, die unbequem ist, spürt diese Veränderung nicht sofort. Es gibt keine Hausdurchsuchung, kein Verbot, keinenWeiterlesen
In dieser Episode tauchen Lars und Alexander Hahn tief in die Geschichte der Deutschen Lichtmiete ein – ein Fall, der Stoff für mehrere Wirtschaftskrimis bietet.Alexander schildert, wie ein skalierendes, energieeffizientes Geschäftsmodell über Nacht kollabierte: Hausdurchsuchung, Kontensperrung, Stillstand – und bis heute keine Anklage. Es geht um den Verdacht auf ein abgekartetes Spiel zwischen Insolvenzverwaltern, Beratern und Investoren, um Firmenverkäufe für 0 Euro und um verschwundene Millionen.Lars und Alexander diskutieren, wie Interessenkonflikte in Insolvenzverfahren entstehen, warum Beratungsfirmen plötzlich Käufer werden und welche Rolle Behörden und Gerichte dabei spielten. Außerdem: Wie Alexander trotz allem neu aufbaut, tausende Anleger bündelt und gegen das System kämpft, das seine Firma zu Fall brachte.Ein Podcast über Macht, Geld, Systemfehler – und die Frage: Wer profitiert wirklich, wenn 400 Millionen in einem Tag vernichtet werden?Teil 1 von 3
Unserer Popkultur und Promi News der Woche: Katy Perry und und Justin Trudeau - Bezahlte Paparazzi? Good bye Diane Keaton! Hausdurchsuchung bei Katja Krasavice Finch! The bare Minimum Heiner Lauterbach - Mein Leben als Knasti Kevin Federline - halt den Schnabel Jörg Pilawa und Julia Klöckner: Flucht nach Neuseeland? Boateng zurück beim Bayern München Madonna: NEIN zu Elon Musk Der Kardashian Themen Park - Kylie wird jetzt Popstar Kanye hat die Kinder seit Monaten nicht gesehen In der TV-Ecke: Promi Big Brother 2025 Das Sommerhaus der Stars Temptation Island VIP Die Royals: Das belgische Königshaus Karten für Elena auf Tour: https://www.eventim.de/artist/elena-gruschka/ Lars & Elena privat auf Patreon: https://www.patreon.com/niemandmusseinpromisein?utm_campaign=creatorshare_creator Lars neue Podcasts https://open.spotify.com/show/080sLUbfPaS56e74UckB5D?si=2ed350b5fae74ea0 https://open.spotify.com/show/080sLUbfPaS56e74UckB5D?si=2ed350b5fae74ea0 Du möchtest mehr über unsere Werbepartner erfahren? Hier findest du alle Infos & Rabatte: https://linktr.ee/NMEPS Du möchtest Werbung in diesem Podcast schalten? Dann erfahre hier mehr über die Werbemöglichkeiten bei Seven.One Audio: https://www.seven.one/portfolio/sevenone-audio
In der 198. Folge von Lauer und Wehner reden Ulrich und Christopher ob die Linken schuld an den Rechten sind, über rechtsextreme Vollseppel, Herbert Reul und die doppelte Staatsbürgerschaft in der PKS, bewaffnete russische Drohnen im polnischen Luftraum, eine absurde Debatte über die Beitragsbemessungsgrenze, eine illegale Hausdurchsuchung bei einer JUSO-Chefin im Sauerland und über die Firma Simple-Breath, die Millionen-Aufträge von Jens Spahns Gesundheitsministerium bekam, bevor sie im Handelsregister eingetragen war.
Die Themen von Robert und Matthis am 09.09.2025: (00:00:00) Robert vs. Heiserkeit: Eure Tipps wurden dankend angenommen 🍵 (00:01:55) Bayrou zurückgetreten: Wie es mit Frankreichs Regierung weitergehen könnte und warum "Kompromiss" zur Zauberformel wird. (00:07:59) Hausdurchsuchung von SPD-Mitglied war rechtswidrig: Warum der Fall aus Menden für Aufsehen sorgt und ob die Ehefrau von Friedrich Merz damit etwas zu tun hat. (00:12:12) Tote bei Protesten in Nepal: Warum es viel Wut gegen die Regierung gibt und welche Folgen die Proteste für die Politik hatten. (00:14:24) 1LIVE Meme-Duell: Aachen wird zum Gewinner gekürt 🏆 Von 0630.
Papst spricht "Influencer Gottes" heilig. WM-Qualifikation: Fußball-Nationalmannschaft im zweiten Spiel unter Druck Von Thomas Schaaf.
Rommy Arndt im Gespräch mit Ulrich Vosgerau, Claudio Zanetti, Hans Christoph Buch und Felix Böllmann. Im deutschen Bundestag steht heute die Wahl von drei neuen Richtern für das Bundesverfassungsgericht an. Doch ob die Kandidaten von Union und SPD durchkommen, ist ungewiss. Über die Ausgangslage und die Rolle der AfD bei der Wahl sprechen wir mit dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Anfang Juni gab es beim Online-Finanzportal „Inside Paradeplatz“ in Zürich eine Durchsuchung. Das warf Fragen zur Pressefreiheit in der Schweiz. Doch jetzt hat eine Richterin entschieden, die Hausdurchsuchung war unrechtmäßig. Die Hintergründe des Falls erklärt der Schweizer Unternehmer und frühere SVP-Nationalrat Claudio Zanetti. „Haiti. Nachruf auf einen gescheiterten Staat“ - so hieß ein Buch, das Hans Christoph Buch im Jahr 2010 veröffentlicht hat. Heute - 15 Jahre später - ist die Lage in dem Karibikstaat noch schlimmer. Wir sind dazu im Gespräch mit dem deutschen Schriftsteller und Haiti-Kenner Buch. Der Digital Services Act der EU ist ein umstrittenes Gesetz, dass Online-Plattformen verpflichtet, bestimmte Inhalte zu löschen. Im Rahmen des Gesetzes gab es bisher einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Internetplattformen und Anbieter. Seit 1. Juli ist dieser Kodex nun verbindlich für alle Unternehmen. Was das bedeutet, erklärt der Rechtsanwalt Felix Böllmann von ADF International.
Am 25. Juni 2025 fanden zahlreiche Hausdurchsuchungen in Deutschland statt. Den dort wohnenden Menschen wird zur Last gelegt, "digitale Brandstifter" zu sein und "Hass und Hetze" im Internet verbreitet zu haben. Hass, Hetze und Hausdurchsuchungen – darüber spricht Gerd Buurmann mit der Juristin und Achse-Autorin Annette Heinisch sowie dem Juristen Marcus Pretzell, der als Anwalt den Rentner Stefan Niehoff vertritt, bei dem im November 2024 eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, nachdem auf der Plattform X ein Beitrag veröffentlicht worden war, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.
Was passiert im Iran und hierzulande, wenn der Krieg mit Israel noch länger dauert, der Ölpreis verrückt spielt und der Iran sogar die Straße von Hormus sperrt? Einschätzungen dazu von Hans Kaufmann, Wirtschaftsberater und SVP-Politiker. Die EU hat laut Medienberichten im Geheimen NGOs gefördert, die mit Lobbyarbeit Politik gegen Kohlekraft, Pestizide und das Freihandelsabkommen Mercosur gemacht haben. Die Hintergründe erläutert Christine Anderson, AfD-Abgeordnete im EU-Parlament. Am Amtsgericht Haßfurt wurde der ehemalige Soldat Stefan Niehoff verurteilt. Niehoff war deutschlandweit bekannt geworden durch den sogenannten Schwachkopf-Post, der ihm nach Anzeige durch Robert Habeck eine Hausdurchsuchung eingebracht hatte. Über den Prozess berichtet der Filmemacher Alexander Ritter von Tuschinski, der Niehoff längere Zeit begleitet und den Film „Tale of a Meme“ gedreht hat.
Von Celeste Ilkanaev und Clemens Schreiber. Im Zentrum der 185. Ausgabe steht eine Videosequenz, die Ende März 2025 viral gegangen ist. Sie zeigt unter anderem David Roet, Israels Botschafter in Österreich, mit teils brisanten Aussagen zum Gaza-Konflikt. Die Aufnahmen entstanden bei einem internen Meeting der Israelitischen Kultusgemeinde für Tirol und Vorarlberg in der Synagoge Innsbruck – hergestellt von einer Person, die zu dem Treffen eingeladen war. Gegen diese Person ermittelt zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Ende April kam es zu einer gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchung in Tirol. Die StA Innsbruck ließ beim Beschuldigten Datenträger durch das Tiroler Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sicherstellen. Die viral gegangene Videosequenz ist nur eine halbe Minute lang und wurde laut den Recherchen einem halbstündigen Video entnommen - auch dieses ist online zugänglich. Der Vergleich zeigt, dass in dem kurzen Clip an jedenfalls einer Stelle eine Aussage des Botschafters durch schnellen Schnitt ins Gegenteil verkehrt wurde. Im ersten Teil dieser Ausgabe beschreibt Celeste Ilkanaev, wie dieses Video verfälscht und instrumentalisiert wurde. Im zweiten Teil beschäftigt sich Clemens Schreiber mit den Umständen der Aufzeichnung. Wie und warum entstand die ursprüngliche Aufnahme? Clemens hat mit der Person gesprochen, die für das Video verantwortlich zeichnet und die nun im Zentrum eines Verfahrens der StA Innsbruck steht.Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit. Unabhängigen Journalismus kannst Du auf mehreren Wegen unterstützen: Mit einem Premium-Abo bei Apple Podcasts Mit einer Mitgliedschaft bei der Plattform Steady Mit einer direkten Spende Oder einem Artikel aus unserem Shop Vielen Dank! Michael Nikbakhsh im Namen des Dunkelkammer-Teams
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Dein Account auf Instagram, Paypal oder woanders ist gesperrt? Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen: https://wbs.law/account-gesperrt Hat dein Coaching nicht gehalten, was versprochen wurde? Dann fordere jetzt dein Geld zurück: https://wbs.law/coaching-widerruf (WERBUNG) Das Oberlandesgericht Bremen hat erstmals entschieden, dass die Polizei Verdächtige unter Zwang dazu bringen darf, ihr Handy per Fingerabdruck zu entsperren. Ausgangspunkt war ein Fall, in dem ein Mann sich weigerte, sein Smartphone zu entsperren, woraufhin die Polizei ihn fixierte und die Entsperrung erzwang. Doch diese Entscheidung wirft Fragen auf: Ist das wirklich mit den Grundrechten vereinbar? Öffnet sie Tür und Tor für Missbrauch? WBS LEGAL wirft einen Blick auf die möglicherweise richtungsweisende Entscheidung. Links: - 113 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html - Übersicht Fingerabdruck Videos: https://www.youtube.com/@wbs_legal/search?query=handy%20entsperren - 81b StPO: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81b.html#:~:text=(1) - Entscheidung im Volltext: https://openjur.de/u/2500248.htm - Staatstrojaner: JETZT dürfen Handys gehackt & überwacht werden: https://www.youtube.com/watch?v=5k2JVUF9Dbk ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: ➥ https://wbs.law/spotify ➥
Heute: Von Medien und dem Kampf gegen die Meinungsfreiheit ++ 'Ich sag lieber nichts, zu gefährlich, seine Meinung zu äußern‘. So immer mehr Bürger in Meinungsumfragen. Drohungen nehmen zu: Es genügt mittlerweile, Politiker 'Schwachkopf' zu nennen, um sich eine Hausdurchsuchung auf den Hals zu laden. Was passiert mit einem Staat, in dem sich die Menschen nicht mehr trauen, frei ihre Meinung zu sagen? Denn die Versuche, die Meinungsfreiheit einzuschränken, haben erhebliche Folgen für ein Staatsgebilde. Zumal wenn politische Gewalt ebenso zunimmt wie physische Attacken auf Politiker. Ein Gespräch mit TE-Autor Laszlo Trankovits. ++
Sichere dir jetzt 40 Euro als Android-Nutzer. Ganz einfach mit Privacy ReClaim: https://wbs.law/android (Werbung) Filesharing-Abmahnung erhalten? Wir helfen euch sofort: https://wbs.law/filesharing-abmahnung Checke auch mal unseren Zweitkanal WBS - Die Experten: https://wbs.law/dieexperten Erinnert ihr euch an den Rentner, bei dem eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, weil er Robert Habeck als Schwachkopf betitelte? Es gibt ein neues Kapitel in dieser Geschichte, denn jetzt wehrt sich der Rentner rechtlich gegen Behauptungen durch den Chef der Grünen und den Bayerischen Rundfunk. Wir sehen uns die Hintergründe genauer an, also bleibt dran. Unser Video zur Hausdurchsuchung: https://www.youtube.com/watch?v=QcQc15yGGm8&t=168s Beitrag Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/falschaussage-im-fall-schwachkopf-rentner-verklagt-wohl-grunen-chef-banaszak-13059730.html BR-Beitrag: https://www.br.de/nachrichten/bayern/hausdurchsuchung-nach-mutmasslicher-beleidigung-von-habeck,UUCa8Kr Lanz-Sendung: https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-8-januar-2025-100.html Entscheidung des BVerfG: https://openjur.de/u/176374.html § 185 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 186 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html § 188 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ WBS.LEGAL sucht dich! Du bist auf der Suche nach einem attraktiven, spannenden und anspruchsvollen Job? Dann bewirb dich bei uns und komm in unser Team. Bei WBS.LEGAL arbeitest du im Herzen der Medienhauptstadt Köln und bist im Berufsleben immer am Puls der Zeit – garantiert. Hier unsere offenen Stellenangebote: https://www.wbs.legal/karriere/#jobs Was erwartet dich bei uns? Hier bekommst du weitere Infos: https://www.wbs.legal/karriere/. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke Prof. Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web-2.0-Plattformen und App- Entwickler. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Prof. Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer. ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: https://wbs.law/rundgang Startet euren Rundgang in 3D und 360° durch die Kanzlei WBS.LEGAL (inkl. YouTube- Studio) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social-Media-Kanäle von WBS.LEGAL Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social-Media-Kanälen besuchst und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert. ▬Instagram und TikTok▬ Auf unseren erfolgreichen Kanälen auf Instagram und TikTok räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Lifehacks. Damit bist du immer auf dem Laufendem und bekommst deine tägliche Dosis Alltagsrecht. Kurz, knackig und immer auf den Punkt. Folge uns auf Instagram und TikTok und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. ➥ Instagram: https://wbs.law/recht2go ➥ TikTok: https://wbs.law/recht2goTikTok ▬Facebook▬ Auf Facebook sind wir inzwischen schon alte Hasen, denn seit Jahren informieren wir dich dort täglich über aktuelle Rechts-News. Gerne kannst du uns dort auch eine Anfrage als private Nachricht schicken. Schau vorbei! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/facebook ▬X / Twitter▬ Erfahre als Erster, wenn es wichtige Rechts-News gibt. Knackige Statements zu aktuellen Themen bekommst du auf unserem X-Account (ehemals Twitter)! Hier der Link: ➥ https://wbs.law/twitter ▬Podcasts▬ Du bist unterwegs, unter der Dusche oder hörst einfach gerne Podcasts? Dann haben wir etwas für dich: Höre die Tonspur unserer Videos täglich auf Spotify, Soundcloud und iTunes. So bleibst du immer aktuell! Hier die Links: