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Die EU-Chatkontrolle durchsucht unsere digitale Kommunikation!Private Nachrichten, geschäftliche E-Mails und sensible Daten in der Cloud: Digitale Kommunikation kann automatisiert nach verdächtigen Inhalten durchsucht werden – ohne konkreten Anfangsverdacht gegen den einzelnen Nutzer und ohne vorherige richterliche Anordnung.Anfang Juli 2026 hat das Europäische Parlament den Weg für die Fortsetzung der sogenannten Chatkontrolle freigemacht. Besonders brisant: Bei der entscheidenden Abstimmung am 9. Juli 2026 stimmten 314 Abgeordnete gegen die Regelung und nur 276 dafür. Dennoch scheiterte die Ablehnung, weil dafür die absolute Mehrheit von 361 Stimmen erforderlich gewesen wäre.Wie kann eine Mehrheit Nein sagen und trotzdem verlieren?In dieser Sonderfolge von „Einfach Recht“ verlässt Rechtsanwalt Sandro Wulf bewusst das klassische Arbeitsrecht. Er spricht über ein Verfahren, das grundlegende Fragen zu Demokratie, Rechtsstaat und digitaler Vertraulichkeit aufwirft.Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Fragen:Welche Mails, Chats und digitalen Inhalte können automatisiert kontrolliert werden?Weshalb ist dafür kein konkreter Verdacht gegen den einzelnen Nutzer erforderlich?Was geschieht, wenn ein Algorithmus vermeintlich verdächtige Inhalte erkennt?Wie zuverlässig sind solche automatisierten Systeme?Warum können auch unbescholtene Bürger und Unternehmen von Fehlmeldungen betroffen sein?Was bedeutet die Chatkontrolle für geschäftliche Kommunikation, Personalunterlagen und Berufsgeheimnisse?Wie konnte die Regelung trotz einer Mehrheit der abgegebenen Gegenstimmen das Parlament passieren?Welche Bedeutung hat dieses Verfahren für das Vertrauen in die europäischen Institutionen?Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein zwingendes gesellschaftliches Ziel. Aber rechtfertigt dieses Ziel, die digitale Kommunikation von Millionen Menschen ohne individuellen Anlass automatisiert durchsuchen zu lassen?Für Unternehmen stellt sich zusätzlich die Frage, wie vertraulich geschäftliche E-Mails, Personalinformationen, Gesundheitsdaten und andere sensible Dokumente tatsächlich noch sind, wenn sie über große Kommunikations- und Cloudplattformen verarbeitet werden. Besonders betroffen sind Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater, aber auch Arbeitgeber, Geschäftsführer und Personalabteilungen.Sandro Wulf ordnet die Entwicklung juristisch, unternehmerisch und aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen mit staatlicher Überwachung in der DDR ein. Seine zentrale These: Eine technische Überwachungsstruktur bleibt nicht zwangsläufig auf den Zweck beschränkt, für den sie ursprünglich geschaffen wurde. Deshalb müssen wir frühzeitig darüber sprechen, welche Grenzen ein demokratischer Rechtsstaat auch bei einem legitimen und wichtigen Ziel einhalten muss.Rechtsanwälte Wulf & Collegen Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Magdeburg und Stendal
Wer eine Immobilie auf Mallorca sucht, steht häufig vor einer Vielzahl an Angeboten, Maklerkontakten und Besichtigungsterminen. Genau hier setzt die begleitete Immobiliensuche der PlattesGroup an: Die Experten sind keine Makler, sondern unterstützen Kaufinteressenten bei der strukturierten Vorauswahl geeigneter Immobilien und koordinieren die Zusammenarbeit mit ausgewählten Maklern. So entsteht ein effizienter Suchprozess mit klarer Struktur und hoher Diskretion. Viele Kaufinteressenten finden nicht sofort das passende Objekt oder möchten den Aufwand zahlreicher Maklerkontakte vermeiden. Gleichzeitig fehlt häufig die Zeit, selbst zahlreiche Exposés zu prüfen und Besichtigungen zu organisieren. Eine begleitete Immobiliensuche kann hier entscheidend entlasten. In dieser Folge des Willi-pedia Podcasts spricht Yvonne Plattes, Geschäftsführerin der PlattesGroup und Leiterin der Rechtsabteilung, über typische Situationen aus der Praxis und erklärt, wie eine strukturierte Vorauswahl von Immobilien funktioniert. Im Mittelpunkt stehen Fragen wie: Welche Kriterien sind bei der Suche entscheidend? Welche Rolle spielen Lage, Nutzungskonzept und Budget? Und warum verändert sich das Suchprofil im Laufe eines Kaufprozesses oft stärker als erwartet? Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zeitersparnis durch Vorbesichtigungen sowie auf der Bedeutung von Diskretion – insbesondere bei international tätigen Unternehmern, vermögenden Privatpersonen oder Personen des öffentlichen Lebens. Außerdem wird erläutert, warum emotionale Eindrücke bei Immobilienentscheidungen eine große Rolle spielen, gleichzeitig aber eine sachliche Prüfung unverzichtbar bleibt. Die Folge zeigt, für wen sich eine begleitete Immobiliensuche besonders eignet und wann sie einen echten Mehrwert bieten kann – etwa bei komplexen Anforderungen, begrenzter Zeit oder erhöhtem Wunsch nach Vertraulichkeit.
Am Donnerstag hat das Europäische Parlament die Verlängerung der „Chatkontrolle 1.0“ „verabschiedet“. Dabei handelt es sich um die vorübergehende Aussetzung der „ePrivacy“-Vorschriften der EU (Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation), die es Technologieplattformen ermöglicht, die private Kommunikation der Bürger massenhaft zu durchsuchen – vorgeblich, um Inhalte in Bezug auf sexuellen Missbrauch an KindernWeiterlesen
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
In dieser Folge sprechen wir mit Josephine Odrig über Schlichtungsverfahren und die Rolle der schlichtenden Person in Konflikten. Wir ordnen die Schlichtung im Vergleich zu Mediation, Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsbarkeit ein und sprechen darüber, warum diese Verfahrensform oft wenig beachtet wird. Wir gehen auf die Verbraucherschlichtung und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ein und nennen verschiedene bereits bestehende Schlichtungsstellen. Außerdem besprechen wir Schlichtung außerhalb des Verbraucherbereichs, insbesondere bei Konflikten zwischen Privatpersonen und Unternehmen ohne spezielle gesetzliche Regelung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Unterschied zur Mediation: In der Schlichtung unterbreitet die Schlichterperson einen unverbindlichen Lösungsvorschlag. Aber wie weit trägt dieser Unterschied?
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es hauptsächlich um Ärgerliches. Zunächst sprechen wir (00:47) über das ärgerliche Urteil des VG Karlsruhe (3. Kammer) vom 18.03.2026 (Aktenzeichen 3 K 2355/24), mit dem die Klage auf Zugang zu Unterlagen aus einem Fachgespräch des BVerfG mit Richtern des EGMR im Juni 2023 abgewiesen wurde. Zwar ging es um das Thema Informationsfreiheit, Transparenz wollte das BVerfG jedoch nicht zeigen. Nun entschied das VG Karlsruhe zwar, dass dieser Austausch unter den Gerichten nicht als Rechtsprechung einzuordnen sei und damit der Informationsfreiheit unterliege, dass dem Schutz der Vertraulichkeit des Austauschs zwischen Gerichten allerdings Vorrang vor der gebotenen Transparenz von Verwaltungshandeln einzuräumen sei. Schwer verständlich. Sodann geht es (18:29) um ein spätes Einlenken des „Hauses der Geschichte“ in Sachen Schabowski-Zettel: Das Haus der Geschichte wollte keine Angaben zum Erwerb des historischen Sprechzettels zur Maueröffnung machen und den Mantel des Schweigens darüber decken, wer dafür 25.000 € kassiert hatte. Nachdem das VG Köln und das OVG NRW der Klage eines Reporters stattgegeben hatten, verzichtete das Museum auf den Gang zum BVerwG und offenbarte, was es lieber verschweigen wollte: Das (Steuer-)Geld ging ins Umfeld des zwielichtigen Devisenbeschaffers der DDR, Schalck-Golodkowski. Echt ärgerlich. Die Prozesskosten trägt übrigens auch der Steuerzahler. Sodann geht es (27:09) um eine Entscheidung des EuGH (vom 19.3.2026 - C 526/24) zum Auskunftsanspruch: Im März 2023 abonnierte eine in Österreich wohnhafte Person den Newsletter eines familiengeführten Optikerunternehmen mit Sitz in Arnsberg. Dabei gab er seine personenbezogenen Daten in die Anmeldemaske auf der Website des Unternehmens ein und willigte in die Verarbeitung dieser Daten ein. 13 Tage später richtete der Betroffene einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO an den Optiker, der den Auskunftsantrag als missbräuchlich zurückwies. Der Betroffene verfolgte seinen Auskunftsantrag weiter und machte darüber hinaus einen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO in Höhe von 1 000 Euro geltend. Ein ärgerlicher Fall. Auf Vorlage des deutschen Amtsgerichts stellte der EuGH nun klar: Auch ein erster von der betroffenen Person an den Verantwortlichen gerichteter Antrag nach Art. 15 DSGVO auf Auskunft über personenbezogene Daten kann als „exzessiv“ im Sinne dieses Art. 12 Abs. 5 DSGVO angesehen werden kann, wenn der Verantwortliche nachweist, dass dieser Antrag nicht gestellt wurde, um sich der Verarbeitung dieser Daten bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern in missbräuchlicher Absicht. Schließlich geht es (38:00) um eine Entscheidung des VG Dresden (05.11.2025 Aktenzeichen: 6 K 790/23), mal wieder geht es um die Dokumentation eines Parkverstoßes per Foto. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde aus Sachsen teilte dem Fotografen per Hinweisschreiben die eigene Rechtsauffassung mit, dass nur bei berechtigtem Interesse wegen eigener Betroffenheit die Anzeige per Foto gestattet sei (aA VG Ansbach) und kündigte Sanktionen für den Fall einer Wiederholung an. Die hiergegen gerichtete Klage hielt das VG Dresden für unzulässig, die Warnung sei kein Verwaltungsakt, Anfechtungs- und Leistungsklage seien unzulässig. Auch Art. 78 DSGVO gewähre ein Recht auf Rechtsbehelf gegen Aufsichtsbehörden nur bei rechtsverbindlichen Beschlüssen. Ärgerlich.
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
In dieser Episode von "Gut durch die Zeit" erforsche ich gemeinsam mit der erfahrenen Richterin und Mediatorin Insa Norden die Rolle von Einzelgesprächen in der Mediation. Insa teilt ihre persönliche Reise in die Mediation und die Erkenntnisse, die sie als Familienrichterin über die Grenzen juristischer Lösungen gewann. Wir diskutieren die Struktur gerichtlicher Mediation in Schleswig-Holstein, die Herausforderungen von Vertraulichkeit und Transparenz sowie die Dynamiken, die in Einzelgesprächen entstehen. Zudem beleuchten wir die Balance zwischen der Unterstützung durch Anwälte und der Aufrechterhaltung eines neutralen mediative Umfelds. Diese Episode bietet wertvolle Einblicke in die praktischen Anwendungen von Einzelgesprächen und die kontinuierliche Weiterbildung, die Mediatoren durchlaufen müssen.
In dieser Themenfolge des Datenschutz Talk Podcasts spricht Heiko Gossen mit Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft & Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, über die Herausforderungen automatisierter KI-Transkription und Zusammenfassung von Meetings – live oder nachträglich. Im Fokus stehen zentrale datenschutz- und strafrechtliche Fragestellungen: - Welche Rechtsgrundlagen kommen für die Transkription in Frage – berechtigtes Interesse oder Einwilligung nach Art. 6 DSGVO? - Wie definiert man Zweck und Erforderlichkeit datenschutzkonform? - Welche Erwartbarkeits-, Informations- und Transparenzpflichten gelten für Teilnehmer? - Wie steht das Ganze im Verhältnis zum § 201 StGB („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“)? - Was sollte man bei Speicherung, Löschfristen und Zusatzfunktionen (z. B. Zusammenfassungen, To-Dos) beachten? Carolin Loy zeigt praxisnah auf, wie Unternehmen und Organisationen die datenschutz- und strafrechtlichen Risiken minimieren, richtige Informierungsprozesse gestalten und dokumentieren können. Der angesprochene Beitrag von Arne Klaas und Eren Basar findet sich hier: https://www.unternehmensstrafrecht.de/ki-transkription-und-%C2%A7-201-stgb/ Praxis-Tipp: Schon bei der Einladung informieren und bei Beschäftigten interne Leitlinien/Betriebsvereinbarungen nutzen, um Transparenz und Freiwilligkeit zu sichern.
"Die Sache mit der Schweigepflicht – rechtliche und ethische Basics für Coaches" Die unbequeme Wahrheit: Coaches haben KEINE gesetzliche Schweigepflicht. Schockierend? Ja. Das Ende professioneller Vertraulichkeit? Nein! In dieser Folge sprechen wir über: Warum "Coach" rechtlich nicht geschützt ist – und was das bedeutet Welche Verpflichtungen wir trotzdem haben (Spoiler: jede Menge!) Firmencoaching: Wer ist eigentlich mein Kunde, wenn die Firma zahlt? Die harten Fragen: Wann MUSS ich die Vertraulichkeit brechen? Online-Coaching & Datenschutz: Was du unbedingt beachten musst Supervision & Kollegialer Austausch: Darf ich über Fälle sprechen? Für wen ist diese Folge? ✅ Coaches, die professionell arbeiten wollen ✅ Klient:innen, die wissen möchten, worauf sie achten sollten ✅ Alle, die verstehen wollen: Was bedeutet Vertraulichkeit wirklich? Unser Fazit: Keine gesetzliche Pflicht ≠ keine Verantwortung. Wer seriös coacht, setzt sich selbst hohe Standards.
In der neuen Folge des Wandelwerker Podcasts spricht Anna Ganzke mit Dorothea Meinzer (BEM-Fallmanagerin) und Annett Schlesier (Leiterin Kompetenzcenter Gesundheit) von der Berliner Stadtreinigung (BSR) darüber, wie betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis wirksam organisiert werden kann. Die BSR hat ihr BEM bereits früh etabliert und setzt bewusst auf ein eigenes BEM-Fachteam statt auf eine reine Verantwortung der Führungskraft. Dorothea und Annett erklären, wie der automatisierte Einladungsprozess funktioniert, warum der erste telefonische Kontakt so entscheidend ist und wie Vertraulichkeit, Freiwilligkeit und die Einbindung von Interessenvertretungen im Alltag gelebt werden.
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
In diesem Podcast diskutieren Sascha Weigel und Swetlana von Bismarck die Rolle von Kindern in der Mediation, insbesondere in Fällen von Trennung und Scheidung. Swetlana, eine erfahrene Familienmediatorin, erklärt, wie wichtig es ist, Kinder in den Mediationsprozess einzubeziehen, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Sie spricht über die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Einbindung von Kindern ergeben, und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Vorbereitung und einer respektvollen Haltung gegenüber den Kindern. Der Podcast beleuchtet auch die Unterschiede zwischen minderjährigen und erwachsenen Kindern in der Mediation sowie die Bedeutung von Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.
BVerfG 09.07.2025 – 1 BvR 975/25: Abonnierenund weiter empfehlen! Instagram:rechtsprechung_newsWebsite: www.rechtsprechung-news.webnode.comJura; Urteil; Rechtsprechung; News; Referendariat; Rechtswissenschaften; Prozess; Recht; Gericht; Gesetz; Klage; Rechtsanwalt; Staatsexamen; Paragraf; Jurist; Examen; StEx; Rechtsreferendariat; Anwalt; Ref; Paragraph; Referendar; Justiz; Bundesverfassungsgericht; Rechtsreferendar; Richter; law; Justiz; Jurastudent; Jurapodcast; Staatsanwalt; Rechtswissenschaft; Verurteilung; Polizei; Beamte; Polizist; Klage; Kläger; Beklagte; Klausur; Erstesexamen; Assessorexamen; Erstesstaatsexamen; Repetitor; Repetitorium; Assessor; Strafrecht; BGH; Bundesgerichthof; Landgericht; LG; Amtsgericht; AG; StGB; Strafgesetzbuch; Strafe; StPO; strafbar; Bewährung; Beschlagnahme; Öffentliches Recht; BVerfG; Bundesverfassungsgericht; GG, Grundgesetz; Polizei; Kontrolle; Verkehr; Bodycam; Handy; Mobiltelefon; Smarthone; Beschwerde;
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es zunächst (00:43) um eine Beschwerde an den EGMR: Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF) hat, vertreten durch Härting Rechtsanwälte, Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt wegen des Einsatzes von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Als Staatstrojaner wird Spähsoftware bezeichnet, die ohne Kenntnis der Zielperson auf dessen Computer oder Smartphone installiert wird. Sodann geht es (12:24) um eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur öffentlichen Konsultation der European Commission zur Vorratsdatenspeicherung. Der DAV sieht einen Verstoß gegen das anwaltliche Berufsgeheimnis, die anlasslose Speicherung von Metadaten gefährde die Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant. Zudem übt der DAV Kritik an der Anhörung, die Fragen seien einseitig und suggestiv zugunsten einer EU-weit einheitlichen Regulierung von Vorratsdatenspeicherung formuliert. Dann geht es (20:09) um einen BVerfG-Beschluss (vom 16.09.2025 - 2 BvR 1399/25). Anlässlich der Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen scheiterte ein AfD-Politiker mit seiner Verfassungsbeschwerde: AfD-Politiker Joachim Paul wurde nicht zur OB-Wahl am 21.9. in Ludwigshafen zugelassen, weil der Wahlausschuss der Stadt an seiner Verfassungstreue zweifelt. Dagegen erhob er Klage vors VG Neustadt und OVG Koblenz - doch auch das BVerfG ließ ihn nun abblitzen. Die Nicht-Annahme zur Entscheidung begründete das Gericht damit, er habe sich nicht ausreichend mit den ablehnenden Entscheidungen der Gerichte in Rheinland-Pfalz und mit einschlägiger Entscheidungen des BVerfG auseinandergesetzt. Schade eigentlich. Schließlich (31:39) greifen Niko und Stefan einen weiteren BVerfG-Beschluss (vom 11.08.2025 - 1 BvL 2/25) zum spannenden Thema „Tanzverbot an Karfreitag“ auf. Per Richtervorlage zum niedersächsischen Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag sollte geklärt werden, ob an diesen Tagen, öffentliche Veranstaltungen, wenn sie nicht „der geistig-seelischen Erhebung“ dienen „und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen“ verboten werden dürfen. Ein Bußgeld von 1.700 € hatte ein Tanzveranstalter in Göttingen wegen „sich permanent rhythmisch bewegender Personen“ kassiert, was auch dem AG Göttingen nicht einleuchtete, das darin einen Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit (Zwang zu agieren wie gläubige Christen), die Berufsfreiheit und das Gleichheitsgebot (Kino, Restaurant und Theater sind an diesen Tagen erlaubt) sowie das staatliche Neutralitätsgebot sah. Karlsruhe steigt leider und mal wieder erst gar nicht in Prüfung ein: Das Amtsgericht habe sich nur „mangelhaft“ mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG auseinandergesetzt – ergo: nicht tanzen, sondern setzen, 6!
Mein großes Danke geht heute an Britta Pinke, Geschäftsführerin und Chief People Officer der aixpedIT GmbH. Britta spricht mit mir über den Aufbau einer gesunden Unternehmenskultur im IT-Unternehmen. Sie bringt ihren fundierten Hintergrund in Gesundheits- und Kommunikationswissenschaften sowie Psychologie ein und berichtet, wie sie als Nicht-ITlerin mit sensiblen IT'lern spricht und ihnen hilft. Einige Aussagen von Britta im Podcast sind: „Die Schweigepflicht ist für mich elementar – nur wenn absolute Vertraulichkeit herrscht, öffnen sich die Mitarbeitenden wirklich.“ „Es ist kein Zeichen von Schwäche, sich Hilfe zu holen oder Themen anzusprechen. Im Gegenteil: Mehr Stärke gibt es eigentlich nicht.“ ----------------------- Und hier ein Link, wenn Ihr mehr über Britta wissen möchtet: Homepage: https://aixpedit.de LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/britta-pinke-802859252/ ----------------------- Und mehr von Olaf Kaiser: www.linkedin.com/in/olafkaiser/ www.olaf-kaiser.coach/ www.ubega.de Direkt einen kostenfreien Termin mit Olaf buchen https://bit.ly/allgemeinen-termin-buchen
Bist Du bereit für einen Blick in die Zukunft unseres Berufs? In der neuesten Episode unseres Podcasts sprechen wir über „Coaching 2025“ und die spannenden Entwicklungen, die auf uns zukommen! Die Coaching-Landschaft verändert sich rasant. Mit neuen Anforderungen aus der Wirtschaft und großen Erwartungen an uns Coaches stehen wir vor großen Herausforderungen. Wie können wir als moderne Coaches diesen Veränderungen begegnen? Hier sind einige Highlights, die Dich in dieser Episode erwarten:
Unbesetzte Schlüsselpositionen kosten nicht nur Geld, sondern auch Marktanteile, Produktivität und Innovation. Doch wann lohnt es sich wirklich, einen professionellen Headhunter einzuschalten?In dieser Folge spreche ich über:✔ Die Kosten unbesetzter Positionen und deren Auswirkungen✔ Warum Top-Kandidaten nicht auf Stellenanzeigen reagieren✔ Wann Diskretion & Vertraulichkeit im Recruiting entscheidend sind✔ Der strategische Vorteil gegenüber internen HR-Teams✔ Die Probleme rein erfolgsbasierter Headhunting-Modelle – warum diese oft nicht funktionieren✔ Mein Alleinstellungsmerkmal als Headhunter mit über 20 Jahren Erfahrung im Enterprise Saleshttps://www.nordh.de
Das Internationale Rote Kreuz hat angeboten, die Freilassungsaktion der israelischen Geiseln und palästinensischen Gefangenen zu unterstützen. Vertrauen und Vertraulichkeit seien dabei sehr wichtig, sagt Christof Johnen vom Deutschen Roten Kreuz. Von WDR5.
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
In dieser Episode sprechen wir mit Jörg Schneider-Brodtmann über die Bedeutung von Mediationsklauseln zur Prävention von Konflikten im Unternehmensumfeld. Wir erörtern, wie solche Klauseln formuliert werden können, um konstruktive Konfliktbewältigung zu fördern und Eskalationen zu verhindern. Zudem beleuchten wir wichtige Inhalte und Regelungen, die in Mediationsklauseln enthalten sein sollten, sowie die Relevanz von Vertraulichkeit zwischen den Parteien. Der Dialog beinhaltet praktische Anwendungshinweise und Herausforderungen bei der Umsetzung, besonders bei Vertragsänderungen. Abschließend reflektieren wir, wie maßgeschneiderte Mediationsklauseln die Effektivität im Konfliktfall erhöhen können und welche Balance zwischen Regelungsnotwendigkeit und Flexibilität erforderlich ist.
In dieser Folge geht es darum, wie die Vorabkommunikation den Erfolg psychometrischer Verfahren entscheidend beeinflussen kann – oder auch auf Widerstand stößt. Dr. Ulrich Vogel beleuchtet die unterschiedlichen Erwartungen der Teilnehmenden, von neugierigen und motivierten bis hin zu skeptischen und ablehnenden Personen. Er zeigt, warum es keine „Einheitslösung“ gibt und wie wichtig maßgeschneiderte Kommunikation ist, besonders wenn sensible Themen wie Vertraulichkeit und Datenschutz eine Rolle spielen. Auch der Betriebsrat sollte früh eingebunden werden, um Akzeptanz zu fördern und Missverständnisse zu vermeiden. Statt pauschaler Ansagen wie „Du musst zum Test“ geht es darum, individuelle Entwicklungsziele und Potenziale klar zu betonen. Welche Strategien und Kommunikationswege dabei helfen, das Vertrauen zu stärken, erfährst du in dieser kompakten Episode.BeispielVorabkommunikation bei Stellenbesetzungen: https://profilingvalues.com/wp-content/uploads/2024/11/Beispiel-Vorabkommunikation-Stellenbesetzungen.pdfBeispielVorabkommunikation bei internen Profilings: https://profilingvalues.com/wp-content/uploads/2024/11/Beispiel-Vorabkommunikation-interne-Standortbestimmung.pdfLinkedin Profil Dr. Ulrich Vogel: https://de.linkedin.com/in/ulrich-vogel-profilingvaluesprofilingvalues Website: https://www.profilingvalues.comAutorenseite Dr. Uli Vogel: https://uli-vogel.com/Linkedin Profil profilingvalues: https://de.linkedin.com/company/profiling-values?trk=public_profile_topcard-current-companyprofilingvalues Blog: https://profilingvalues.com/ueber-uns/pv-blog/Keywords: Vorabkommunikation, psychometrische, Verfahren, Kommunikation, Entwicklungsziele, Erwartungen
In dieser Folge geht es darum, wie die Vorabkommunikation den Erfolg psychometrischer Verfahren entscheidend beeinflussen kann – oder auch auf Widerstand stößt. Dr. Ulrich Vogel beleuchtet die unterschiedlichen Erwartungen der Teilnehmenden, von neugierigen und motivierten bis hin zu skeptischen und ablehnenden Personen. Er zeigt, warum es keine „Einheitslösung“ gibt und wie wichtig maßgeschneiderte Kommunikation ist, besonders wenn sensible Themen wie Vertraulichkeit und Datenschutz eine Rolle spielen. Auch der Betriebsrat sollte früh eingebunden werden, um Akzeptanz zu fördern und Missverständnisse zu vermeiden. Statt pauschaler Ansagen wie „Du musst zum Test“ geht es darum, individuelle Entwicklungsziele und Potenziale klar zu betonen. Welche Strategien und Kommunikationswege dabei helfen, das Vertrauen zu stärken, erfährst du in dieser kompakten Episode.BeispielVorabkommunikation bei Stellenbesetzungen: https://profilingvalues.com/wp-content/uploads/2024/11/Beispiel-Vorabkommunikation-Stellenbesetzungen.pdfBeispielVorabkommunikation bei internen Profilings: https://profilingvalues.com/wp-content/uploads/2024/11/Beispiel-Vorabkommunikation-interne-Standortbestimmung.pdfLinkedin Profil Dr. Ulrich Vogel: https://de.linkedin.com/in/ulrich-vogel-profilingvaluesprofilingvalues Website: https://www.profilingvalues.comAutorenseite Dr. Uli Vogel: https://uli-vogel.com/Linkedin Profil profilingvalues: https://de.linkedin.com/company/profiling-values?trk=public_profile_topcard-current-companyprofilingvalues Blog: https://profilingvalues.com/ueber-uns/pv-blog/Keywords: Vorabkommunikation, psychometrische, Verfahren, Kommunikation, Entwicklungsziele, Erwartungen
In der heutigen Episode des Datenschutz-Talks, die vor gespanntem Live-Publikum aufgenommen wurde, steht der Microsoft Co-Pilot für M365 im Fokus. Moderator Heiko Gossen hat dazu erneut Friedhelm Peplowski eingeladen, der als Modern Work Global Black Belt bei Microsoft arbeitet und über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Datenschutz verfügt. In dieser besonderen Episode diskutieren die beiden Experten die datenschutzrechtlichen Herausforderungen und Chancen, die mit der Implementierung des Co-Piloten einhergehen. Das Video zur Folge findet ihr hier: https://youtu.be/Vl2sPSgiZeU Im ersten Teil diskutieren Heiko und Friedhelm die grundlegenden Funktionen des Microsoft 365 Co-Piloten, der als KI-gestützte Lösung konzipiert ist, um Mitarbeitern zu helfen, ihre Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Dabei wird aufgezeigt, wie der Co-Pilot auf Daten zugreifen kann und welche spezifischen Informationen benötigt werden, um effektive Ergebnisse zu liefern. Sie gehen auch darauf ein, wie Unternehmen die Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Daten regulieren können, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Informationen verarbeitet werden. Ein zentrales Thema der Episode ist die Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten. Friedhelm hebt hervor, dass Microsoft verschiedene Schutzmaßnahmen implementiert hat, um sicherzustellen, dass Daten innerhalb der Grenzen des Unternehmens (Tenant-Boundary) behandelt werden. Sie diskutieren, wie Co-Pilot mit externen Datenquellen umgehen kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten Informationen zu gewährleisten. Das Gespräch wendet sich dann den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von KI-Technologien zu. Friedhelm erläutert, dass beim Einsatz des Co-Piloten eine sorgfältige Abwägung der datenschutzrechtlichen Implikationen vorgenommen werden sollte. Die beiden Experten unterstreichen die Bedeutung eines effektiven Rechtemanagements, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Zugriffe auf sensible Daten erfolgen. In einer detaillierten Erörterung beantwortet Friedhelm auch Fragen rund um das Thema Datenlöschung und -speicherung im Kontext von Microsoft 365 Co-Pilot. Darüber hinaus wird das Thema der Klassifizierung von Daten behandelt, wobei betont wird, dass ein durchdachtes Klassifizierungssystem die datenschutzrechtlichen Anforderungen unterstützen kann. Im Laufe der Diskussion gehen die beiden Experten schließlich auch auf spezifische Fragen des Live-Publikums ein, in denen es unter anderem um die rechtlichen Anforderungen und die Versetzung von Datenschutzinformationen geht. Zusammenfassend bietet diese Episode tiefgehende Einblicke in die datenschutzrechtlichen Aspekte des Einsatzes von Microsoft Co-Pilot für M365 und bietet sowohl für Datenschutzbeauftragte als auch für technische Entscheidungsträger wertvolle Informationen zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in ihrem Unternehmen. Es geht insbesondere um diese Themen: Wichtige Funktionen von Copilot Zugriffsmöglichkeiten auf Daten Historisierung der Prompts und Ausgaben Speicherorte der Benutzereingaben und Löschfristen Rechtemanagement Klassifizierung Der Index Mitarbeiterüberwachung, Schutzmechanismen und Klassifizierung DSGVO Art 15: Auskunft mit Copilot? Das DPA - was ändert sich? DSFA - ja oder nein? Duplikate mit Copilot finden Bing Chat Enterprise Kennzeichnungspflicht bei Nutzung von Copilot AI Act / KI Verordnung Weitergehende Infos kann man in den allgemeinen Microsoft FAQs zum M365 Copilot nachlesen.
Der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum schlägt einen Maßnahmenmix aus angebotsorientierten Strukturreformen und einer Aufweichung der Schuldenbremse vor, um die Wirtschaft anzukurbeln.Im Gespräch mit Michael Bröcker sagt Südekum: „Wenn jetzt Dynamik hineinkommt, sehe ich die Chance, dass man noch ein wirklich großes Reformpaket stricken kann.”Öffentlich haben der Kanzler und der Finanzminister nach ihren Treffen mit Wirtschaftsvertretern keine konkreten Maßnahmen verkünden können oder wollen. Christian Lindner erklärte, man habe verschiedene Vorschläge diskutiert, die in der Koalition weiter besprochen werden sollen. Ein Sprecher von Olaf Scholz erklärte per Pressemitteilung nach dem rund dreistündigen Treffen im Kanzleramt, das Gespräch sei der Auftakt zu einem Prozess, bei dem gemeinsam Möglichkeiten erörtert werden sollen, wie die Regierung „weitere Wachstumsimpulse setzen, Industriearbeitsplätze in Deutschland sichern und den Industriestandort Deutschland stärken“ könne. Es sei Vertraulichkeit vereinbart worden, und man werde sich am 15. November erneut treffen.Nach Informationen von Table.Briefing aus Teilnehmerkreisen sollen die Wirtschaftsvertreter den Kanzler mit einer schonungslosen Analyse konfrontiert haben. Der Standort Deutschland sei ernsthaft in Gefahr; vor allem bei den Energiekosten und den Berichtspflichten müsse schnell etwas geschehen. Laut Teilnehmern soll Scholz bei den Energiekosten Maßnahmen angekündigt haben, die über die bisherige Strompreiskompensation und die Absenkung der Stromsteuer hinausgehen. Scholz wird mit der Ankündigung zitiert, dass sich die Koalition bis Dezember über Maßnahmen einig werden müsse.Table.Briefings - For better informed decisions. Sie entscheiden besser, weil Sie besser informiert sind – das ist das Ziel von Table.Briefings. Wir verschaffen Ihnen mit jedem Professional Briefing, mit jeder Analyse und mit jedem Hintergrundstück einen Informationsvorsprung, am besten sogar einen Wettbewerbsvorteil. Table.Briefings bietet „Deep Journalism“, wir verbinden den Qualitätsanspruch von Leitmedien mit der Tiefenschärfe von Fachinformationen. Professional Briefings kostenlos kennenlernen: table.media/registrierung.Audio-Werbung Table.Today: jan.puhlman@table.media Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.
underwägs - gemeinschaftlich glauben Teil 6: Vertraulichkeit Predigt mit Raphael Herren Möchtest du mehr erfahren, wie du Jesus nachfolgen kannst? https://www.jesus-nachfolgen.ch Möchtest du mehr über unsere Gemeinde erfahren? http://www.gzb.ch Weitere Predigten findest du hier: http://www.gzb.ch/de/predigten.html Facebook: https://www.facebook.com/BethelGemeinde music by scottholmesmusic.com
TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) ist ein Standard für Informationssicherheit, speziell entwickelt für die Automobilindustrie. Er basiert auf den Anforderungen der ISO/ 27001. Das Ziel von TISAX ist es, einen einheitlichen Sicherheitsstandard zu schaffen, um den Schutz und die Vertraulichkeit von sensiblen Informationen innerhalb der Lieferkette der Automobilindustrie sicherzustellen. Am 3. April 2024 wurde die Version 6.0.2 veröffentlicht. Zeit also, dass sich Sandro Müller und Andreas Wisler über diesen Standard unterhalten.
In der neuen Podcast-Folge gibt es wenig Licht, dafür einiges an Dunklem. Zunächst berichten Niko Härting und Stefan Brink (ab Minute 1:16) über die Neuigkeiten aus dem Bundesrat: Cannabis kommt, DDG auch, OZG eher nicht. Die BDSG-Novelle läuft, trotz Kritik an der neuen Regelung zu Kreditscoring, welche der SCHUFA am wenigsten Probleme bereitet. Und der x-te Angriff der CDU auf den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wurde abgewehrt. Darüber hinaus haben in einem Offenen Brief an Bundesregierung und Ampel-Fraktionen u.a. CCC, noyb und wida/Berlin dringend dafür appelliert, den BfDI rasch nachzubesetzen, die Hängepartie zu beenden und ein transparentes Auswahlverfahren aufzulegen. Dann geht es um eine bedenkliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 8.22, Urteil v. 20.3.2024, ab Minute 12:40) in Sachen Informationsfreiheit, wonach die Erhebung der Postanschrift des Antragstellers nach BIFG und § 3 BDSG zulässig sei. Das überrascht nicht nur wegen der kernigen Aussage, wonach das BIFG anonyme Anträge nicht zulasse (woraus ergibt sich das?), sondern auch wegen einer „innovativen“ Auslegung des Erforderlichkeitsprinzips der DS-GVO. Noch liegt nur eine Pressemitteilung dazu vor, die Urteilsgründe werden interessant werden… Schließlich werfen Stefan und Niko noch einen Blick auf ein IFG-Verfahren mit dem BVerfG (ab 25:39): Ein Bürger begehrt die Unterlagen eines Fachgesprächs des BVerfG mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), das BVerfG windet sich heraus mit dem Vorbringen, dass „die antragsgegenständlichen Informationen der Vertraulichkeit unterliegen“ und beruft sich u.a. auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ – überraschend. Dem BVerfG sei in diesen Fällen ein zudem ein Beurteilungsspielraum einzuräumen, wie er auch der Bundesregierung im Rahmen der Gefährdung außenpolitischer Interessen zustehe, schließlich stehe man im „Entscheidungsverbund“ mit anderen europäischen Gerichten. Auch das überrascht, galt das BVerfG bislang doch eher als dem EuGH und dem EGMR nachgeordnetes nationales Gericht. Wenn dann noch das „Erstveröffentlichungsrechts des Urhebers gemäß § 12 Urheberrechtsgesetz“ gegenüber dem Bürger in Stellung gebracht wird, muss befürchtet werden, dass Karlsruhe sich von der Idee eines „Bürgergerichts“ verabschiedet hat. Aber das Ideal eines transparenten Staates ist sicherlich stärker als solche Peinlichkeiten.
Erweitere dein Wissen über digitale Sicherheit mit "Cybersecurity ist Chefsache".In der neuesten Episode heißt Gastgeber Nico Werner, Benjamin Richter willkommen.Benjamin, aufgewachsen in der idyllischen Landschaft des Sauerlands, ist ein gestandener Profi in der IT-Sicherheitsbranche mit 20 Jahren Erfahrung in der IT und 15 Jahren im Spezialgebiet der Informationssicherheit und des Datenschutzes. In seinem Spezialgebiet befasst sich Benjamin intensiv mit der ISO-Norm 27001, einer international anerkannten Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS), die einen Rahmen für Datenschutz, Vertraulichkeit und IT-Integrität bietet.Benjamin spricht die Herausforderungen in der Cybersecurity für vernetzte Fahrzeuge, die Anpassung an EU-Richtlinien wie NIS 2, und die Bedeutung von Sicherheitsstandards wie ISO 27001 in der IT-Sicherheitsbranche.
Erweitere dein Wissen über digitale Sicherheit mit "Cybersecurity ist Chefsache".In der neuesten Episode heißt Gastgeber Nico Werner, Benjamin Richter willkommen.Benjamin, aufgewachsen in der idyllischen Landschaft des Sauerlands, ist ein gestandener Profi in der IT-Sicherheitsbranche mit 20 Jahren Erfahrung in der IT und 15 Jahren im Spezialgebiet der Informationssicherheit und des Datenschutzes. In seinem Spezialgebiet befasst sich Benjamin intensiv mit der ISO-Norm 27001, einer international anerkannten Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS), die einen Rahmen für Datenschutz, Vertraulichkeit und IT-Integrität bietet.Benjamin spricht die Herausforderungen in der Cybersecurity für vernetzte Fahrzeuge, die Anpassung an EU-Richtlinien wie NIS 2, und die Bedeutung von Sicherheitsstandards wie ISO 27001 in der IT-Sicherheitsbranche.
Erweitere dein Wissen über digitale Sicherheit mit "Cybersecurity ist Chefsache".In der neuesten Episode heißt Gastgeber Nico Werner, Benjamin Richter willkommen.Benjamin, aufgewachsen in der idyllischen Landschaft des Sauerlands, ist ein gestandener Profi in der IT-Sicherheitsbranche mit 20 Jahren Erfahrung in der IT und 15 Jahren im Spezialgebiet der Informationssicherheit und des Datenschutzes. In seinem Spezialgebiet befasst sich Benjamin intensiv mit der ISO-Norm 27001, einer international anerkannten Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS), die einen Rahmen für Datenschutz, Vertraulichkeit und IT-Integrität bietet.Benjamin spricht die Herausforderungen in der Cybersecurity für vernetzte Fahrzeuge, die Anpassung an EU-Richtlinien wie NIS 2, und die Bedeutung von Sicherheitsstandards wie ISO 27001 in der IT-Sicherheitsbranche.
Selbst in erfolgreichen und gut geführten Unternehmen kann der Verdacht von Straftaten durch Mitarbeiter oder Organmitglieder aufkommen - insbesondere, seit solche Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einfacher gemeldet werden können. In solchen Verdachtsfällen sind die Führungskräfte bzw. das Aufsichtsgremium des Unternehmens dazu verpflichtet, die Anschuldigungen unter Wahrung höchster Vertraulichkeit umfassend aufzuklären. Dabei sind sie jedoch mit zahlreichen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert, die oft die Expertise externer Berater erforderlich machen. Welche Bedeutung unternehmensinterne Ermittlungen haben und wie man das Thema am besten angeht, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, in dieser Folge des Mittelstandstalks mit Philipp Külz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Strafverteidiger, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln und Jan Drewitz, Wirtschaftsprüfer und Senior Manager im Bereich der Durchführung von forensischen Sonderuntersuchungen bei RSM Ebner Stolz in München.
Geht es nach dem Willen der EU, wird bald jeder Bürger der 27 Mitgliedsstaaten eine europäische digitale Identität (EUid) auf Basis von digitalen Brieftaschen (E-Wallets) erhalten. Bereits 2030 sollen sich 80 Prozent aller EU-Bürger online im Web damit ausweisen können. Die gesetzliche Grundlage dazu nennt sich eIDAS-Verordnung 2.0 (electronic IDentification, Authentication and trust Services). Diese Novellierung der ersten eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014 hat fast alle gesetzgeberischen Hürden genommen: Am 9. November wurde ein Kompromiss zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission erzielt, und am 7. Dezember hat Industrieausschuss des Parlaments diese Vorlage abgesegnet. Stimmt das gesamte Parlament voraussichtlich im Februar 2024 zu, könnte das Gesetz bereits im Frühjahr 2024 in Kraft treten. Doch der Entwurf enthält einen Artikel, der von zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch IT-Experten aus dem universitären Umfeld scharf kritisiert wird. Warum das so ist, diksutieren die c't-Redakteure Holger Bleich und Sylvester Tremmel sowie der stellvertretende Chefredakteur Jan Mahn ausführlich in Episode 99 des Datenschutz-Podcasts Auslegungssache. c't hat sich in der aktuellen Ausgabe 29/2023, die am heutigen 15. Dezember erscheint, in einem Artikelschwerpunkt mit vielen Facetten dieser Problematik beschäftigt. In erster Linie geht es um Artikel 45 des Entwurfs. Dieser sieht vor, dass Browser wie Chrome, Edge, Firefox, und Safari künftig sogenannte qualifizierte Zertifikate (Qualified Website Authentication Certificates, QWACs) für die Webseiten-Authentifizierung anerkennen müssen. Die Anbieter der Browser sollen Aussteller dieser QWACs, die sogenannten Vertrauensdienste, per Gesetz als sichere Zertifikatsanbieter akzeptieren und in ihre Root-CA-Stores aufnehmen. Die Gefahr dabei: Diese staatlich kontrollierten Anbieter könnten Hintertüren einbauen, um die Verschlüsselung zu kompromittieren und Nutzer zu überwachen. Das ist keine hypothetische Gefahr, totalitäre Regimes und Geheimdienste weltweit haben großes Interesse, den Verkehr ihrer eigenen oder von ausländischen Bürgern abzuhören. Ein Schreckensszenario, das technisch nicht ausgeschlossen wäre: Die staatliche Zertifizierungsstelle von Ländern wie Ungarn könnte falsche Zertifikate für alle Websites ausstellen und der Geheimdienst des Landes könnte den Verkehr mitlesen. Technisch gibt es keinen Mechanismus, dass ungarische Zertifikate nur dort gelten – das Szenario träfe damit alle Europäer. Immer wieder warnen Browser-Hersteller und Wissenschaftler davor, ein Szenario per Gesetz zu ermöglichen, das die Vertraulichkeit von Kommunikation und damit auch den Datenschutz der Bürger derart aushöhlt.
Wie halten Sie es mit der Datensicherheit? Der Edmund musste erst erobern, der Hubert setzt auf Mentalität und der Markus, der mag Vertraulichkeit.
"Mir ist wichtig, dass sich die Überlebenden wahrgenommen und respektvoll behandelt fühlen”, sagt Hannah Efrat Voltmer in der neuen Folge 39 des Podcasts “Notaufnahme”. Die Hebamme war mit Ärzte ohne Grenzen in den vergangenen zwei Jahren im Irak, in der Zentralafrikanischen Republik, in der Demokratischen Republik Kongo und zuletzt in Haiti im Einsatz. Dort begleitete sie fast täglich Überlebende sexualisierter Gewalt. Zahlreiche Studien belegen, dass diese Gewalt weit verbreitet ist: Weltweit erlebt jede dritte Frau in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt – fast jede fünfte Frau dazu vor ihrem 18. Geburtstag. Im Jahr 2022 hat Ärzte ohne Grenzen weltweit 39.900 Patient:innen nach Übergriffen versorgt. Hannah Efrat Voltmer behandelt die Überlebenden medizinisch und stellt ihnen eine Bescheinigung aus, wenn sie rechtliche Schritte gegen die Täter:innen einleiten wollen. Bei den Konsultationen mit den Betroffenen sind teilweise auch Psycholog:innen anwesend. “Es ist wichtig, dass wir einen geschützten Raum für die Gespräche haben, und die Überlebenden sich auf Vertraulichkeit verlassen können”, sagt sie. Die Co-Moderatoren Christian Conradi und Christian Katzer sprechen mit der Hebamme über die Behandlungsangebote von Ärzte ohne Grenzen, den Einfluss von bewaffneten Konflikten und gesellschaftliche Normen sowie die Bedeutung von aufbauenden Ritualen. "Wir haben vor Arbeitsbeginn mit dem Team getanzt und gesungen, das hat uns auf den intensiven Alltag vorbereitet”, sagt Hannah Efrat Voltmer. Außerdem kommen in der Podcast-Episode Überlebende sexualisierter Gewalt und ein Fahrer eines Notdienstes, der betroffene Frauen unterstützt, zu Wort. Wenn Sie selbst sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben, finden Sie hier Unterstützung: https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-gewalt.html Die weltweite Nothilfe von Ärzte ohne Grenzen ist nur möglich durch private Spenden. Wir freuen uns, wenn Sie uns unterstützen: www.msf.de/spenden. Für Fragen, Kritik oder Themenwünsche schreiben Sie uns gerne unter notaufnahme@aerzte-ohne-grenzen.de. Dieser Podcast wurde von Ärzte ohne Grenzen e.V. in Zusammenarbeit mit Christian Conradi produziert. Redaktion und Projektleitung: Sebastian Bähr, Anna Hallmann und Nina Banspach. Moderation, Aufnahme, Schnitt und Produktion: Christian Conradi. V. i. S. d. P. Jannik Rust, Ärzte ohne Grenzen e. V., Schwedenstr. 9, 13359 Berlin. Bild: MSF/privat
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #35 Microsoft Outlook: Datenfeindlichstes Mailprogramm der Welt? Microsoft bringt mit der neuen Outlook-Version ein Programm auf den Markt, das Unternehmen genau zwei Möglichkeiten lässt: Entweder potentiell alle Daten und den Vollzugriff auf alle Mailkonten an Microsoft ausliefern. Oder Microdoof Outlook nicht nutzen. Wofür entscheiden Sie sich? Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe. Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Beleg für Microsoft Vollzugriff auf alle Ihre Maildaten: https://www.heise.de/news/Microsoft-krallt-sich-Zugangsdaten-Achtung-vorm-neuen-Outlook-9357691.html Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum Inhaltlich verantwortlich ist jeder der Sprecher für seine eigenen Äußerungen.
Um den Datenschutz haben Finanzämter und -Gerichte in Deutschland traditionell einen großen Bogen gemacht – jetzt kommen sie aber nicht mehr umhin, sich mit dem Thema Datenrecht auseinanderzusetzen. In der Rubrik „Querbeet“ stellt Stefan Brink (ab Minute 01:05) eine Klage des US-Adressdaten-Händlers Acxiom gegen die hessische Datenschutz- Aufsichtsbehörde vor. Acxiom möchte die Gewährung von Akteneinsicht an den Beschwerdeführer noyb (Max Schrems) verhindern. Das BVerfG (Az. 2219/20, Beschluss vom 25. September 2023, 1. Kammer BVerfG) beschäftigt mal wieder FTR: Die Präsidenten-Kammer erklärt die Verfassungsbeschwerde eines Profs, der sich gegen die Beschlagnahme von Forschungsunterlagen wendet und sich in seiner Forschungsfreiheit verletzt sieht, wegen angeblicher Begründungsmängel für unzulässig – obwohl die Frage der Einhaltung der Monatsfrist einfach zu klären gewesen wäre. Und macht so die Arbeit zahlreicher zuvor Angehörter (vom Bundestag bis zu kriminologischen Vereinen) zunichte. Sodann erklärt die Kammer ausführlich, warum die Beschwerde gute Aussichten auf Erfolg gehabt hätte: In dem universitären Forschungsprojekts zur „Islamistischen Radikalisierung im Justizvollzug“ wurden Inhaftierte interviewt, vorab wurde ihnen Vertraulichkeit zugesichert. Bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten des Lehrstuhls wurden Forschungsunterlagen der Interviews beschlagnahmt, weil gegen eine im Rahmen des Projekts interviewte Person der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland bestünde. In der Sache bestehen auch aus Sicht des BVerfG erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidungen, das Beschwerdegericht habe Gewicht und Reichweite der Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) nicht angemessen berücksichtigt. Zwei aktuelle finanzgerichtliche Entscheidungen verdienen danach (ab Minute 24:12) besondere Aufmerksamkeit: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 9.3.2023 zur Frage der Schadenersatzpflicht eines Finanzamtes aus Art. 82 DS-GVO (ablehnend) entschieden und eine beharrliche Fehde mit der Klägerin, die wegen der Weitergabe der Telefonnummer ihres angestellten Ehemanns an die Senatsverwaltung für Finanzen 100 € Schadenersatz begehrte, vorläufig beendet. Dies wird sich der Bundesfinanzhof ebenso näher anschauen müssen wie das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (vom 26. Juli 2023 – 10 K 3159/20 ab Minute 34:37), welches ein Recht auf Akteneinsicht in die Prüferhandakte während der laufenden Betriebsprüfung aus der DSGVO (Art. 15) mit wenig überzeugenden Gründen ablehnt. In beiden Fällen wird sich der BFH auch mit der Frage beschäftigen müssen, warum jeweils keine Vorlage an den EuGH (der ja laut BVerfG auch gesetzlicher Richter sein kann) erfolgte. Spaßiger Weise hielt das Finanzgericht Baden-Württemberg seinen Fall für einen „acte clair“ – der EuGH entschied allerdings in der Zwischenzeit genau umgekehrt. Tja.
Sebastian spricht jährlich mit hunderten Unternehmern. Immer wieder werden wir dann gefragt, was eigentlich so die verrücktesten Geschäftsideen sind, die uns jemals begegnet sind. Verrückt ist hier nicht negativ gemeint. Einfach nur außergewöhnlich und originell... Grundsätzlich gilt bei Mandaten natürlichen Vertraulichkeit. Aber über einige verrückte, außergewöhnliche und kreative dieser Geschäftsideen haben die Medien schon vor Jahren berichtet bzw. die Mandanten habe diese selbst promoted - deshalb können wir auch sie heute hier vorstellen.
Das Bundesarbeitsgericht verhandelte am 24.8.2023 (2 AZR 17/23) über eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Dieser hatte sich in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe mit 6 Mitgliedern in beleidigender, rassistischer und fremdenfeindlicher Weise über den Arbeitgeber und Arbeitskollegen geäußert. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht auf die Vertraulichkeit der Chatinhalte bauen durfte.
In einem Arbeitsrechtsfall wurden Arbeitnehmer, die in einer WhatsApp-Gruppe über Kollegen lästerten, fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte die Kündigung für unwirksam, da die Äußerungen in der geschlossenen Gruppe der Vertraulichkeit unterlägen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) widersprach und forderte den Kläger auf, weitere Beweise vorzulegen, um das Vertrauen in die Vertraulichkeit zu stützen. Das BAG betonte, dass je heftiger die Äußerungen, desto eher könnten sie den ursprünglichen Rahmen verlassen und den Betriebsfrieden gefährden. Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier und Helmut Kuckartz beleuchten das Thema genauer. Themen in der heutigen Folge: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung Arbeitsvertraglichen Nebenpflichten Argumentation des BAG Seminarempfehlung aus dem Podcast: Seminar: Arbeitsrecht Teil 2 https://www.waf-seminar.de/br129
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Erweiterung der notariellen Online-Verfahren Das derzeitige Angebot an notariellen Online-Verfahren in Deutschland wurde zum 1. August 2023 erweitert: Ab sofort können auch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH online beurkundet werden. Auch Vereinsregisteranmeldungen sind nun digital möglich. "Damit ist der nächste Meilenstein zur Digitalisierung des Notariats erreicht", begrüßt man bei der Bundesnotarkammer, die Erweiterung der notariellen Online-Verfahren. Bereits seit dem 1. August 2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) online vor einer Notarin oder einem Notar gegründet werden. Auch Registeranmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind online seit einem Jahr möglich. Nach der erfolgreichen Einführung der Online-Beurkundungsverfahren im Jahr 2022 wurde der gesetzliche Anwendungsbereich der Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht zum 1. August 2023 erweitert: Nun können auch Anmeldungen zum Vereinsregister digital erfolgen. Ebenso lässt der Gesetzgeber die Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage (Sachgründung) im Online-Verfahren zu sowie spätere beurkundungspflichtige Vorgänge, wie einstimmige Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder über Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann ebenfalls digital erfolgen.Bürgerinnen und Bürger müssen für die genannten Vorgänge also nicht mehr die Notarin oder den Notar vor Ort aufsuchen. Stattdessen kann die Beurkundung bzw. Beglaubigung in einer Videokonferenz mit der Notarin oder dem Notar von überall aus vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument. Die notariellen Online-Verfahren in Deutschland genügen hierbei den höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, sodass die Vertraulichkeit der Daten genauso wie beim Notarbesuch vor Ort gewährleistet bleibt. Denn das in Deutschland zugelassene Videokommunikationssystem wird von der Bundesnotarkammer und damit in staatlicher Verwaltung betrieben (erreichbar unter: online-verfahren.notar.de), sodass die sensiblen Daten der Bevölkerung geschützt sind und das höchste Maß an Integrität gewährleistet ist. Auch die Identifizierung erfüllt die höchste Sicherheitsstufe. Dazu wird die Online-Funktion des Personalausweises genutzt, der mit der Notar-App über das Smartphone ausgelesen wird. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:
Der Podcast rund um das Thema Datenschutz und IT. Mit Dr. Klaus Meffert und Stephan Plesnik. #28 Datenschutz im Unternehmen Wie gut hält ein Unternehmen verbindliche Datenschutzregeln ein? Eine erste gute Einschätzung liefert der Blick auf die öffentliche zugänglichen Quellen des Dokuments. Dazu gehört die Webseite ebenso wie in einer Arztpraxis die Art, wie Mitarbeiter-Monitore oder Patienten-Formulare gehandhabt werden. Auch die an sich zunächst legitimen Videokameras auf dem Firmengelände zeigen oft, welches Verständnis ein Unternehmen von Datenschutz und Vertraulichkeit hat. Dies und einiges mehr in der aktuellen Episode von Datenschutz Deluxe Feedback geben? Fragen stellen? Gerne hier: https://dr-dsgvo.de Videokanal von Stephan: https://www.youtube.com/datenschutzistpflicht Impressum: https://dr-dsgvo.de/impressum
Informationssicherheit einfach verstehen - Cyber Security und Sicherheit im digitalen Raum
CDN - Content Delivery Networks - können uns die Arbeit erleichtern, aber auch die sicherheitstechnischen Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Was bedeuten die Vorteile eines Content Delivery Networks für die Sicherheit unserer Informationen? Sind beide vereinbar, wenn wir eine schnellere Verfügbarkeit und bessere Skalierung von Informationen wollen, aber gleichzeitig auch die Integrität und Vertraulichkeit unserer Informationen absichern wollen - vor allem in dynamischen Systemen? Welche Aspekte du bei deinem CDN beachten solltest und an welchen Stellen es wirklich Sinn macht, sich besonders abzusichern, erfährst du in dieser Episode. LINKS: [Meine Website](https://www.paul-stengel.de) [Kontaktiere mich bei LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/paul-g-stengel-771947216/) DIR GEFÄLLT WAS DU HÖRST? Dann hinterlasse mir bitte eine 5-Sterne-Bewertung auf Apple Podcasts, eine Rezension und abonniere den Podcast. Vielen Dank für deine Unterstützung! Hier bei Apple Podcasts bewerten und abonnieren: https://podcasts.apple.com/de/podcast/informationssicherheit-einfach-verstehen-cyber-security/id1694694337 Dieser Podcast wird produziert von Podcastliebe, deiner Full Service Podcast Agentur. Mehr dazu: https://podcastliebe.net
Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker ist Hochschullehrer an der Hochschule Bremen und gehört zu den führenden deutsche Experten im IT-Sicherheitsrecht. Im Gespräch mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um die wachsende Bedeutung des IT-Sicherheitsrechts, das allmählich aus dem Schatten des Datenschutzrechts heraustritt. Und es geht um das „Digitale Briefgeheimnis“, das Kipker aus deutschem und europäischem Verfassungsrecht ableitet. In einer neuen Studie, die Kipker für die Friedrich-Naumann-Stiftung erstellt hat (https://shop.freiheit.org/#!/Publikation/1481), zeigt Kipker Dimensionen eines „Digitalen Briefgeheimnisses“ auf, das sich nach Kipkers Auffassung sowohl aus Art. 10 GG als auch aus dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme („IT-Grundrecht“, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ergibt sowie aus Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta. Das Grundrecht auf (Ende-zu-Ende-)verschlüsselte elektronische Kommunikation ist aus Kipkers Sicht nicht nur ein Freiheitsrecht, aus dem sich hohe Hürden für „Backdoors“ der Sicherheitsbehörden und für Verschlüsselungsbeschränkungen ableiten lassen. Kipker bejaht auch umfassende staatliche Schutzpflichten zur Förderung und Erleichterung verschlüsselter Nachrichtensysteme.
Duzen ist inflationär geworden, Siezen out: in den Sozialen Medien, in der Werbung, im Büro. Die Anrede "Du" suggeriert Nähe und gesellschaftliche Gleichheit. Doch wir sind nicht alle gleich. In vielen Fällen bleibt man besser beim "Sie".Ein Einwurf von Uwe Borkwww.deutschlandfunkkultur.de, Politisches FeuilletonDirekter Link zur Audiodatei
Eine Bahnreise fand 1923 sozusagen in einem einzigen, riesigen Funkloch statt. War der wichtige Geschäftsmann bei einem bestimmten Dollarkurs in Berlin losgefahren, tappte er während der ganzen Fahrt im Dunkeln, wie sich der Kurs inzwischen entwickelt hatte. Den Reisenden fehlte also zu ihrem Reiseglück eine Möglichkeit des Telefonierens. Und genau dieses Problem wollte die Gesellschaft für Funkentelegraphie schleunigst beheben und führte Experimente durch, bei denen aus einem fahrenden Zug telefoniert werden konnte. Freilich spielte man dabei mit der Idee, Telefonkabinen einzurichten, um die Vertraulichkeit der Gespräche zu gewährleisten und die anderen Reisenden zu schonen. Eine Idee, die sicherlich auch heute noch Befürworter finden würde. Paula Rosa Leu kann uns zusammen mit dem 8-Uhr-Abendblatt vom 17. April 1923 berichten, ob die Experimente erfolgreich waren.
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
Whistleblower bzw. Hinweisgeber tauchen im Kontext von Organisationen auf, also in Unternehmungen und Behörden -, in dem sie auf Missstände aufmerksam machen, die trotz entgegenstehender Gesetze nicht unterbleiben oder ausgeräumt werden. Sie sind damit selbstredend in einem Bereich oder zu einem Zeitpunkt aktiv, die hoch konfliktär sind. Die Situationen weisen viele Beteiligte und entgegenstehende Positionen auf - typisch für eskalierende Konfliktlagen. Und mitunter werden von den Beteiligten paradoxerweise identische Interessen angemeldet und ins argumentative Feld geführt, die sich auf das Wohl der Organisation zusammenbündeln lassen - und einen guten Ausgangspunkt für Aushandlungsprozesse bilden. Mediation ist als Verfahren hier häufig naheliegend, ist aber der gleichen Paradoxie ausgesetzt: Es kann die Mitglieder und Stakeholder einer Organisation in konstruktive, vertrauliche Aushandlungsprozesse führen, es kann aber auch infolge dieser Vertraulichkeit als weiteren und damit verschärfenden, destruktiven Geheimhaltungsversuch missbraucht oder zumindest eingeschätzt werden. Insoweit tangiert das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz die Anwendbarkeit und Durchführung von Organisationsmediation - und zwar in ganz erheblichem Maße.
In dieser Folge erfahren Sie, was sich hinter dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verbirgt, das im Zusammenhang mit dem kontrovers diskutierten Webtracking von Nutzeraktivitäten im Internet eine besondere Bedeutung hat. Frank Hoherz geht zudem ausführlich auf das Thema Homeoffice ein, das seit der Corona-Pandemie einen immensen Boom erfährt. Im Mittelpunkt stehen die neuen Herausforderungen, die mit dem Zugriff auf Kunden- und Unternehmensdaten verbunden sind. Er gibt u. a. Antwort auf Fragen, wie der außerbetriebliche Arbeitsplatz gestaltet werden soll, oder wie die erforderliche Vertraulichkeit sichergestellt werden kann.
„Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben […] und seinen Schriftverkehr […] ausgesetzt werden“, so steht es in Artikel 17 des UN-Zivilpakts. Doch welche Bedeutung hat dieses Recht noch im Zeitalter der Digitalität? Isabel Lischewski erklärt im Grundlagenteil, warum der Individualrechtsschutz gegen staatliche Überwachungsmaßnahmen auch möglich ist, wenn man nicht nachweisen kann, dass man individuell betroffen ist. Erik Tuchtfeld hat mit Kristina Hatas über die verschiedenen Vektoren gesprochen, die das Recht auf Privatsphäre im Digitalen Zeitalter beeinträchtigen können: Staatliche Massenüberwachung, intensive Eingriffe im Einzelfall – wie „Staatstrojaner“ – und das Tracking durch Private im „Überwachungskapitalismus“. Wir freuen uns über Lob, Anmerkungen und Kritik an podcast@voelkerrechtsblog.org. Abonniert unseren Podcast via RSS, über Spotify oder überall dort, wo es Podcasts gibt. Hintergrundinformationen: EGMR, 06.09.1978 – 5029/71, Klass ./. Germany BVerfG, 27.02.2008 – 1 BvR 370/07, Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme UN, Hoher Kommissar für Menschenrechte, 16.06.2011 – A/HRC/17/31, Guiding Principles on Business and Human Rights Erik Tuchtfeld, Das Recht auf Schutz der Privatsphäre im Cyberspace, StudZR WissOn 2018, 389 UN, Hoher Kommissar für Menschenrechte, 12.08.2021, Spyware scandal: UN experts call for moratorium on sale of ‘life threatening' surveillance tech UN Generalversammlung, 15.12.2022 – A/RES/77/211, The Right to Privacy in the Digital Age Amnesty International, 29.09.2022, Myanmar: The social atrocity: Meta and the right to remedy for the Rohingya Amnesty International, 26.10.2022, Towards a global moratorium on targeted surveillance technology Moderation: Erik Tuchtfeld, LL.M. (Glasgow) & Sophie Schuberth Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski Interview: Kristina Hatas, LL.M. & Erik Tuchtfeld, LL.M (Glasgow) Schnitt: Daniela Rau Credits: https://voelkerrechtsblog.org/24-nothing-to-hide-das-recht-auf-privatsphaere-im-digitalen-zeitalter/
Jedes Produkt hat seine ganz eigenen Herausforderungen. Als Product Owner versuchen wir in unterschiedlicher Art und Weise damit umzugehen. In dieser Folge unterhält sich Dominique mit Christoph Specht, einem der Product Owner von JOYclub, über seine persönlichen Erfahrungen. JOYclub ist ein Onlineportal, auf dem sich erwachsene Menschen rund um das Thema Sexualität austauschen und miteinander verbinden können. Christoph spricht darüber, wie bei JOYclub die Verantwortung als Product Owner aufgeteilt ist und welche Herausforderungen er mit seinem Teil hat. Zwei interessante Herausforderung sind auf jeden Fall die Thematik des Portals und die Größe. Das Thema des Portals macht Tracking und Datenerhebung im Allgemeinen problematisch, da sich die Menschen bei der Nutzung des Portals auf eine gewisse Vertraulichkeit verlassen. Viele Inhalte auf dem Portal sind sehr privat und persönlich und die Menschen sollen das Gefühl haben, dass ihre Daten sicher und geschützt sind. Eine große Verantwortung für das Team. Die zweite besondere Herausforderung sind die mehr als einer Million Menschen, die an einem durchschnittlichen Tag aktiv sind. Eine stabile und belastbare Infrastruktur ist daher von elementarer Bedeutung. Auch werden viele verschiedene Endgeräte verwendet, die dem entsprechend unterstützt werden sollten. Christoph ist unter Anderem für den Medienupload verantwortlich. Gerade der Umgang mit Medieninhalten wie Bilder und Videos ist mit Vorsicht und Voraussicht zu handhaben. Christoph erzählt vom Aufwand hier den Menschen ein gutes Erlebnis zu bieten und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln. Er erzählt aber auch, was er bereits aus der Übernahme der Produktverantwortung bei JOYclub gelernt hat und was er auch in Zukunft beibehalten wird. Wenn du auch bei deinen Produkten von spannenden Herausforderungen berichten kannst, freuen wir uns, wenn du uns an deinen Erfahrungen in einem Kommentar hier oder auf unserer Produktwerker LinkedIn-Seite (https://www.linkedin.com/company/produktwerker) teilhaben lässt. In Zukunft werden wir immer wieder von besonderen Produkten und mit ihren Herausforderungen berichten.
Die Themen: Cherry Ventures - Jasper Masemann - Vimcar - Razor Group - Restate - Flink - sennder - Choco - Lendis - Workmotion +++ Jasper Masemann geht zu Cherry Ventures #EXKLUSIV +++ Battery Ventures übernimmt Vimcar #EXKLUSIV +++ SellerX-Investor L Catterton steht vor Investment in Razor Group #EXKLUSIV +++ Redpoint Ventures investiert in Restate #EXKLUSIV +++ Flink schickt Österreich-Ableger in die Insolvenz #ANALYSE +++ sennder und Choco sammeln Millionen ein #ANALYSE +++ Lendis und Workmotion entlassen Mitarbeiter:innen #ANALYSE Unser Sponsor Die heutige Ausgabe wird präsentiert von GP Bullhound. Die globale Technologie-Investmentbank GP Bullhound berät mit weltweit rund 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Digital-Firmen bei Growth Equity Fundraising-Mandaten und bei Firmenverkäufen an Private Equity-Investoren und strategische Käufer. Sie sind begeisterte Hörer unserer Podcasts, aber liefern uns (leider) nie Informationen, weil sie es sehr ernst meinen mit der Vertraulichkeit. Mandanten waren etwa Signavio, Innogames, Mambu, GoStudent, ottonova, Echobot und Egoditor. Besonders jetzt ist die Beratung einer Investmentbank wichtig, um wirklich gut vorbereitet und mit erstklassigen Materialien und durch einen strukturierten Fundraising- oder Exit-Prozess so viel Nachfrage von Käufern und Investoren wie momentan noch möglich generieren zu können. Dadurch wird das Marktinteresse wirklich breit geprüft. Die Bieter werden in Wettbewerb zueinander gebracht. Das steigert die Bewertung und erhöht die Abschlusswahrscheinlichkeit. Die deutschen GP Bullhound-Partner Julian Riedlbauer in Berlin, der Neuzugang Martin Rezaie in Frankfurt und Ivo Polten in München sind jederzeit per LinkedIn oder über die Kontaktdaten auf der Firmenwebsite ansprechbar. Mehr unter www.gpbullhound.com. Vor dem Mikro Alexander Hüsing, deutsche-startups.de - www.linkedin.com/in/alexander-huesing/ Sven Schmidt, Maschinensucher - www.linkedin.com/in/sven-schmidt-maschinensucher/ Hintergrund Der deutsche-startups.de-Podcast besteht aus den Formaten #Insider, #StartupRadar, #Interview und #Startup101. Mehr unter: www.deutsche-startups.de/tag/Podcast/ Anregungen bitte an podcast@deutsche-startups.de. Unseren anonymen Briefkasten findet ihr hier: www.deutsche-startups.de/stille-post/
Die Themen: Jokr - Flink - Chronext - Elise - advastore - RealPort - Enpal - PlusDental +++ Jokr sucht bis zu 50 Millionen #EXKLUSIV +++ Flink wird zum Immobilienmakler #ANALYSE +++ Chronext plant die letzte Investmentrunde #EXKLUSIV +++ Spark Capital investiert in Elise #EXKLUSIV +++ Cherry Ventures, DN Capital und Co. investieren in advastore #EXKLUSIV +++ Cusp Capital investiert in RealPort #EXKLUSIV +++ Enpal peilt 2 Milliarden-Bewertung an #ANALYSE +++ PlusDental entlässt rund 300 Mitarbeiter:innen #EXKLUSIV Unser Sponsor Die heutige Ausgabe wird präsentiert von GP Bullhound. Die globale Technologie-Investmentbank GP Bullhound berät mit weltweit mehr als 180 Mitarbeitern Digital-Firmen bei Growth Equity Fundraising-Mandaten und bei Firmenverkäufen an Private Equity-Investoren und strategische Käufer. Sie sind begeisterte Hörer unserer Podcasts, aber liefern uns (leider) nie Informationen, weil sie es sehr ernst meinen mit der Vertraulichkeit. Mandanten waren zuletzt etwa Mambu, Signavio, Innogames, Echobot und Egoditor. Besonders jetzt ist die Beratung einer Investmentbank wichtig, um wirklich gut vorbereitet und mit erstklassigen Materialien und durch einen strukturierten Fundraising- oder Exit-Prozess so viel Nachfrage von Käufern und Investoren wie momentan noch möglich generieren zu können. Dadurch wird das Marktinteresse wirklich breit geprüft. Die Bieter werden in Wettbewerb zueinander gebracht. Das steigert die Bewertung und erhöht die Abschlusswahrscheinlichkeit. Die deutschen GP Bullhound.-Partner Julian Riedlbauer in Berlin und Ivo Polten in München sind jederzeit per LinkedIn oder über die Kontaktdaten auf der Firmenwebsite ansprechbar. Julian Riedlbauer: https://www.gpbullhound.com/team/julian-riedlbauer/ & Ivo Polten: https://www.gpbullhound.com/team/ivo-polten/. Vor dem Mikro Alexander Hüsing, deutsche-startups.de - www.linkedin.com/in/alexander-huesing/ & www.twitter.com/azrael74 Sven Schmidt, Maschinensucher - www.linkedin.com/in/sven-schmidt-maschinensucher/ Hintergrund Der deutsche-startups.de-Podcast besteht aus den Formaten #Insider, #StartupRadar, #Interview und #Startup101. Mehr unter: www.deutsche-startups.de/tag/Podcast/ Anregungen bitte an podcast@deutsche-startups.de. Unseren anonymen Briefkasten findet ihr hier: www.deutsche-startups.de/stille-post/
Seit Monaten kommen bei Meta immer schmutzigere Details über das Innenleben des Konzerns ans Licht. Niklas Steenfatt, ehemaliger Facebook-Dateningenieur und Youtuber, kennt einige von ihnen. In der neuen Folge von Handelsblatt Disrupt spricht er mit Silicon-Valley-Korrespondent Stephan Scheuer über seine Erlebnisse. „Ich denke, die interne Überwachung hat stark zugenommen“, sagt er. Nach den Enthüllungen von Whistleblowerin Frances Haugen habe sich einiges verändert. Im vergangenen Jahr hatte die Ex-Mitarbeiterin dem Konzern vorgeworfen, Hass und Gewalt nicht ausreichend zu sanktionieren. Sie hatte anschließend geheime Datensätze an die Börsenaufsichtsbehörde SEC und Untersuchungsausschüsse des Parlaments weitergeleitet. Steenfatt hat Mitarbeiterüberwachung bei Meta selbst erlebt. „Die interne Polizei ist rigoros vorgegangen“, sagt er. „Sie haben viel Energie aufgebracht, um mich wochenlang zu beobachten.“ Der Vorwurf: Steenfatt habe seinen YouTube-Kanal nicht beim Konzern gemeldet. In seinen Videos spricht er über Tech-Trends und Informatik. 170.000 Menschen haben den Kanal abonniert. Bei Handelsblatt Disrupt gibt er Einblicke in die Überwachungs-Strategie des Konzerns. Eine Abteilung sei allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Mitarbeiter keine vertraulichen Informationen verbreiten. Ein Investigativ-Team habe mit Kollegen gesprochen, E-Mails gesichtet, Gesprächsprotokolle erstellt, YouTube-Videos transkribiert und auf Englisch übersetzt. Steenfatt selbst erfuhr als Letzter von dem Verfahren. Seine Manager durften nichts sagen, berichtet er. „Eigentlich brüsten sich Firmen wie Facebook mit sehr offenem Feedback, Transparenz und flachen Hierarchien.“ Verstoße man jedoch gegen die Regeln, trete man eine „relativ unheimliche Corporate Machine los“. Das Gespräch geht über seine persönliche Geschichte hinaus. Scheuer und Steenfatt diskutieren auch über neue Geschäftsmodelle im Metaverse, die Übernahme von Twitter durch Elon Musk und über die Grenzen von Meinungsfreiheit in sozialen Medien. Ein Meta-Sprecher wollte auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen von Steenfatt und dessen Entlassung äußern. Er bestätigte lediglich, dass Steenfatt früher für das Unternehmen gearbeitet hatte. „Aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit sprechen wir nicht über die individuellen Umstände aktueller oder ehemaliger Meta-Mitarbeiter“, sagte der Meta-Sprecher. *** Das exklusive Abo-Angebot für Sie als Handelsblatt Disrupt-Hörerinnen und Hörer: https://www.handelsblatt.com/mehrwirtschaft