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Duri Bonin und Gregi Münch haben Post vom Obergericht Zürich erhalten: Sie sind für die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren als Medienschaffende einzelfall-akkreditiert. Was bedeutet das konkret? Sicherer Zugang zum Gerichtssaal, beschränkte Akteneinsicht, aber auch Pflichten: sachlich berichten, schutzwürdige Interessen beachten, Quellen sauber behandeln, Privatsphäre und Menschenwürde respektieren — und keine Bild- oder Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude. Eine kurze Folge über Gerichtsöffentlichkeit, Medienakkreditierung, journalistische Verantwortung und die Vorbereitung der Berichterstattung zur Berufungsverhandlung im Fall Vincenz.
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Wie geht es weiter mit dem Gesundheitszentrum St. Vincenz in Stoppenberg? Die Stadt und die Krankenkasse AOK ziehen nach zwei Jahren eine positive Bilanz. Positiv ist auch das Fazit der Stadt zu einem Essener Pflegeheim. Der Belegungsstopp dort wurde aufgehoben. Und aufgehoben ist außerdem ein Verbot für die rechtsextreme Partei "Die Heimat". Sie darf ihre Landesparteizentrale in Kray wieder für Versammlungen nutzen.
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz / Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben. Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten. Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch und unter Berufung auf die Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss „Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an. Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen / Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022 insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen, die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge geht es um einen Beschluss des Obergerichts Zürich vom 7. April 2026 im Verfahren zwischen Beat Stocker und dem beschuldigten Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz». Ausgangspunkt ist die Einstellungsverfügung (Entscheid der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Anklage zu beenden) der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2025. Beat Stocker erhob gegen diese Einstellung Beschwerde. Das Obergericht gibt ihm recht, hebt die Einstellungsverfügung auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück mit der verbindlichen Anweisung, gegen Lukas Hässig Anklage zu erheben. Der Kern des Entscheids liegt im rechtlichen Massstab. Das Obergericht sagt: Die Staatsanwaltschaft hat die Hürden für eine Anklage zu hoch angesetzt. Sie wollte praktisch nachweisen, wie genau vertrauliche Bankinformationen aus dem Innern der Bank bis zu Lukas Hässig gelangt sind. Genau das verlangt das Gesetz nach Auffassung des Obergerichts aber nicht. Für eine Anklage genügt, dass aufgrund der Beweislage und der Indizien (äussere Anzeichen, aus denen man auf den Sachverhalt schliessen kann) eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Gerade in rechtlich schwierigen Fällen darf nicht vorschnell eingestellt werden. Entscheidend ist für das Obergericht weiter, dass der Artikel von Lukas Hässig vom 27. Juli 2016 bankgeheimnisgeschützte Informationen enthielt, darunter konkrete Zahlungsflüsse zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz. Gleichzeitig sieht das Obergericht eine weitgehende Übereinstimmung zwischen diesem Artikel und internen Compliance-Memoranden (streng vertraulichen bankinternen Prüf- und Risikoberichten) von Julius Bär. Für das Obergericht ist das ein starkes Indiz dafür, dass diese Memoranden oder jedenfalls ihr Inhalt als Grundlage der Berichterstattung dienten. Die Staatsanwaltschaft hatte eingewendet, die Informationen könnten auch aus anderen Quellen gekommen sein. Für das Obergericht sind solche Alternativerklärungen zu theoretisch und nicht genügend plausibel. Der Artikel bilde das Netzwerk rund um mehrere Transaktionen und Gesellschaften so präzise ab, dass ein bloss zufälliges Zusammenfügen aus frei zugänglichen oder verstreuten Informationen das Ergebnis nicht überzeugend erkläre. Anders gesagt: Für das Obergericht reicht die Indizienlage klar über einen blossen Anfangsverdacht hinaus. Wichtig ist auch, dass das Obergericht den Bericht der externen Anwaltskanzlei nicht einfach als wertlose Parteibehauptung behandelt. Zwar ist dieser Bericht kein neutrales Gerichtsgutachten. Er behält aber nach Auffassung des Gerichts ein Mindestmass an Beweiswert, zumal er auf einer professionellen Vergleichsanalyse beruht und sich mit dem später eingereichten Memorandum vom 8. April 2016 zusätzlich abgleichen lässt. Ein weiterer Punkt: Lukas Hässig berief sich auf Medienfreiheit und mögliche Rechtfertigungsgründe. Das Obergericht sagt dazu nicht, dass solche Argumente ausgeschlossen sind. Aber sie tragen die Einstellung in diesem Verfahren nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung ausschliesslich mit ungenügendem Tatverdacht begründet hatte. Ob Medienfreiheit oder ein Rechtfertigungsgrund am Ende durchgreifen, muss deshalb das Sachgericht im Hauptverfahren entscheiden. Die Quintessenz dieser Folge: Das Obergericht sagt klar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht hätte einstellen dürfen. Nach Auffassung der Obergerichts sprechen die vorhandenen Belege und Indizien genügend stark dafür, dass der Fall vor Gericht gehört. Deshalb wurde die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückgewiesen. Für Beat Stocker ist das ein prozessualer Erfolg von erheblichem Gewicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser vorläufig letzten Folge zum Nebenstrang der Causa Vincenz geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig, den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025 eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf? Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat (Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung? Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen. Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann – und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, was nach den Obergerichtsentscheiden, im juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker passiert ist: Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig und Inside Paradeplatz, Siegelung (Versiegelung) der Datenträger – und dann der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) Zürich. Was ist passiert? - Nach dem "Befehl" des Obergerichts aus den Verfahren um die Sistierungen und die Rechtsverzögerung ordnet die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung (Zwangsmassnahme: Durchsuchen und Sicherstellen) an. - Am 3. Juni 2025 wird das Büro von Inside Paradeplatz durchsucht. Hässig verlangt die Siegelung. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft darf die Geräte und Unterlagen nicht einfach auswerten. - Die Staatsanwaltschaft stellt beim ZMG ein Entsiegelungsgesuch (Antrag, die Siegelung aufzuheben). Sie will die Datenträger und Unterlagen auswerten. Und dann kommt der ZMG-Entscheid (2. Juli 2025): Das ZMG weist das Entsiegelungsgesuch vollumfänglich ab. Das ist aussergewöhnlich. In Entsiegelungsverfahren reicht schon ein relativ tiefer Tatverdacht, weil man gerade erst durch die Auswertung Klarheit gewinnen will. Das ZMG sagt dazu sinngemäss: Es gibt nicht einmal ansatzweise einen hinreichenden Tatverdacht, der diesen Eingriff rechtfertigen würde. Besonders kritisch beurteilt das Gericht die Verdachtsbasis: den bankinternen Untersuchungsbericht von Julius Bär. Aus Sicht des ZMG ist das als Grundlage zu schwach: stark geschwärzt, ohne Beilagen, und wegen der Entstehung im Auftrag der Bank nicht unabhängig. Und das ZMG geht noch weiter: Selbst wenn man den Tatverdacht anders sehen würde, sei es „offenkundig falsch“, Strafverfolgungsinteressen automatisch höher zu gewichten als eine gewissenhafte journalistische Arbeit – wenn durch die Publikation mutmasslich schwere Missstände in der Finanzwelt sichtbar werden. Damit betont das ZMG Medienfreiheit (Art. 17 BV / Art. 10 EMRK) und Verhältnismässigkeit (Eingriffe nur, wenn nötig und zumutbar). Warum wirkt das wie ein Widerspruch zum Obergericht? Duri legt den Finger auf die Spannung: Das Obergericht Zürich hat – angetrieben durch die Beschwerde des Privatklägers Stocker – die Pflicht zur Strafverfolgung betont und das Verfahren vorangetrieben, ohne sich vertieft auf die Medienfreiheit einzulassen. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) setzt dem im Entsiegelungsentscheid eine andere Logik entgegen: Es betont die rechtsstaatlichen Schranken, verneint den hinreichenden Tatverdacht als Grundlage für den Eingriff und macht zusätzlich klar, dass eine Entsiegelung in diesem Kontext auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit und Medienfreiheit kaum zu rechtfertigen wäre. Damit steht der Fall exemplarisch für eine Kollision zweier Rechtsgüter: Strafanspruch und Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Grundrechtsschutz (Medienfreiheit/Quellenschutz) und Verhältnismässigkeit auf der anderen. Beide Gerichte handeln innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags – das Obergericht als Beschwerdeinstanz, die Verfahren überhaupt in Gang hält, das ZMG als Kontrollinstanz für Zwangsmassnahmen im Ermittlungsverfahren. Trotzdem bleibt es speziell, dass sie sich bei zentralen Punkten – vor allem beim Tatverdacht als Schwelle für den Eingriff – so deutlich auseinander bewegen. Für die Zukunft wirft das Fragen auf: Wie hoch ist das Risiko für investigativ tätige Medienschaffende unter Art. 47 BankG? Und braucht es irgendwann eine Klärung durch höhere Gerichte oder den Gesetzgeber, damit diese Bruchlinien nicht jedes Mal neu aufbrechen? Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge berichtet der Strafverteidiger Duri Bonin über die nächste Eskalationsstufe im Bankgeheimnis-Verfahren gegen Lukas Hässig: Beat Stocker erhebt eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung (die Behörde handelt zu langsam) – und bekommt vom Obergericht erneut Recht. Nach dem obergerichtlichen „Marschbefehl“ aus dem Frühjahr 2024 hätte die Staatsanwaltschaft zügig weiterermitteln müssen. Stocker interveniert mehrfach: Er bestätigt seine Stellung als Privatkläger (betroffene Person mit Parteirechten), verlangt Akteneinsicht (Einsicht in die neuen Akten) und fragt nach dem Verfahrensstand. Über Monate bleibt vieles unbeantwortet oder vage. Erst am 15. Oktober 2024 eröffnet die Staatsanwaltschaft formell die Untersuchung gegen Hässig als beschuldigte Person wegen Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG (Weiteroffenbaren von Bankgeheimnissen durch Dritte). Danach folgt erneut Stillstand: Ein Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei (inkl. Hausdurchsuchungsvorbereitung und Datenträgerauswertung) wird erst Anfang 2025 erteilt. Akteneinsicht wird mit Verweis auf den pendenten Auftrag verweigert. Stocker macht geltend, dass angesichts des Verjährungsrisikos (Tatzeit 2016) nicht jahrelang „gewartet“ werden dürfe – und erhebt im März 2025 Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Das Obergericht hält fest, was im Strafprozess zentral ist: Unzulässige Verzögerung liegt vor, wenn ohne stichhaltige Gründe über längere Zeit keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Überlastung oder Organisation erklären vieles, rechtfertigen aber eine Rechtsverzögerung nicht. Ergebnis: Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Rechtsverzögerung wird ausdrücklich festgestellt, und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, unverzüglich weiter zu ermitteln und das Verfahren ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ist (zu langsame Verfahrensführung) - Welche Schritte Beat Stocker vor der Beschwerde unternimmt (Nachfragen, Akteneinsicht, Interventionen) - Warum das Obergericht die Verzögerungen als unzulässig qualifiziert - Welche Pflichten die Staatsanwaltschaft trotz Arbeitslast hat (Beschleunigungsgebot) - Das praktische Gewicht von Ermittlungsaufträgen, Hausdurchsuchung und Entsiegelung In der nächsten Folge schauen wir an, ob es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist – und was danach prozessual passiert (Sicherstellung, Siegelung/Entsiegelung, Auswertung der Datenträger, Zwangsmassnahmengericht). Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge berichtet Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, über die Begründung des Obergerichts, mit der die Sistierung im Bankgeheimnis-Verfahren aufgehoben wurde. Der Kern: Ein Verfahren „gegen Unbekannt“ genügt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft muss ein Verfahren gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person eröffnen. Worum geht es? Die Staatsanwaltschaft darf sistieren, wenn die Täterschaft unbekannt ist (Art. 314 StPO). Gleichzeitig muss sie eine Untersuchung eröffnen, sobald ein hinreichender Tatverdacht besteht (Art. 309 StPO). Das Obergericht hält fest, dass dieser Tatverdacht hier gegeben ist. Zentral ist die Unterscheidung im Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): - lit. a betrifft Bankangestellte und andere Geheimnisträger (Sonderdelikt). - lit. c erfasst auch Dritte (Allgemeindelikt), wenn sie erkennbar geheimnisgeschützte Informationen weitergeben oder ausnutzen. Die Staatsanwaltschaft verlangte sinngemäss den anklagegenügenden Nachweis, wie und über wen die Informationen aus der Bank zu Hässig gelangten. Das Obergericht hält diese Sicht für zu eng: Es genüge, wenn sich aus den äusseren Umständen und der Art der Information ergebe, dass sie nur aus einem bankinternen Umfeld stammen konnten und der geheimnisgeschützte Charakter erkennbar war. Und das ist der zusätzliche Sprengsatz: Das Obergericht sagt ausdrücklich, der Verdacht gehe über einen blossen Anfangsverdacht hinaus und sei geeignet, Zwangsmassnahmen (z. B. Hausdurchsuchung) in Betracht zu ziehen – aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht per se ausgeschlossen. Konsequenz: Sistierung wird aufgehoben, Strafverfahren gegen Hässig sei zu eröffnen. Darum geht es in dieser Episode - Sistierung (Art. 314 StPO) und Untersuchungseröffnung (Art. 309 StPO) - Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): lit. a vs. lit. c - Warum das Obergericht ein Verfahren gegen Hässig verlangt - Beweislogik: „wie und über wen“ vs. Schlüsse aus äusseren Umständen - Verdachtsgrad: mehr als Anfangsverdacht - Zwangsmassnahmen: weshalb das Obergericht sie nicht ausschliesst - Konsequenzen für die weitere Untersuchung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, einen juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker. Es geht um das Strafverfahren wegen Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) und zwei Sistierungen der Staatsanwaltschaft, gegen die Beat Stocker Beschwerde erhoben hat. Was ist passiert? Der Journalist Lukas Hässig veröffentlichte 2016 auf Inside Paradeplatz eine Serie über Finanztransaktionen rund um Pierin Vincenz und Beat Stocker. Im Nachgang dazu eröffnete die Staatsanwaltschaft III Zürich im Herbst 2019 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen möglicher Verletzung von Art. 47 BankG. Sie zog den internen Untersuchungsbericht der Bank Julius Bär bei (teilweise geschwärzt) und liess mehrere Personen als Auskunftspersonen befragen. Auch Lukas Hässig wurde als Auskunftsperson einvernommen. Nach diesen Ermittlungen sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021 (sie stoppte es, ohne es einzustellen). Beat Stocker führte dagegen Beschwerde – und bekam Recht: Das Obergericht als Beschwerdeinstanz hob die Sistierung ein Jahr später (2022) auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer weiteren Einvernahme von Lukas Hässig sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut. Beat Stocker erhob wiederum Beschwerde. Sein Ziel ist diesmal klar: Das Verfahren soll nicht mehr nur gegen Unbekannt laufen, sondern konkret gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person. Warum ist das spannend? Weil hier mehrere heikle Welten aufeinanderprallen: - Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) im Umfeld der Causa Vincenz - Sistierungen von Strafverfahren und Beschwerden dagegen - Streitpunkt: Verfahren gegen Unbekannt oder Ausdehnung auf Hässig als Beschuldigten - Und im Hintergrund die Frage: Wie weit darf Strafverfolgung gehen, wenn es dabei faktisch um Quellen und Quellenschutz geht? Damit ist der Seitenflügel gesetzt – in einer nächsten Folge wollen wir der Frage nachgehen, ob aus einem Verfahren gegen Unbekannt ein Verfahren gegen eine konkrete Person wurde. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Darf die Staatsanwaltschaft eine externe Strafrechtskapazität zur „Qualitätskontrolle“ beiziehen – und was bedeutet das für Fairness und Verfahrensrechte? Um diese Frage geht es in der neuen Folge der Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch. Ausgangspunkt ihrer Diskussion ist ein Artikel in der Bilanz, der den Nebenkriegsschauplatz im Vincenz-Komplex beschreibt: Im August soll der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und diverse Mitbeschuldigte starten. Derzeit läuft aber noch ein Ausstandsverfahren gegen die im Fall involvierten Staatsanwälte. Die Verteidigung will erreichen, dass das Team um Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel als befangen gilt. Der Knackpunkt: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage von Prof. Andreas Donatsch prüfen lassen, emeritierter Strafrechtsprofessor und ehemaliges Mitglied des Kassationsgerichts. Duri und Gregor ordnen ein, worum es juristisch geht: Im Strafverfahren gilt das Prinzip der Parteiöffentlichkeit (Parteien dürfen bei Beweiserhebungen mitwirken). Wenn ein Gutachter beigezogen wird, dürfen Verteidigung und Privatklägerschaft Fragen stellen und Einwände erheben. Wenn eine externe Person intern Akten liest und Rückmeldungen gibt, können diese Kontrollrechte umgangen werden. Die Diskussion geht dann einen Schritt weiter: Selbst wenn der Beizug rechtlich fragwürdig war, führt das nicht automatisch zu Befangenheit. Befangenheit bedeutet nicht einfach ein „Fehler“, sondern dass objektive Umstände den Eindruck erwecken, die Staatsanwaltschaft sei nicht mehr unvoreingenommen. Die Hürde ist hoch. Das Obergericht Zürich hat die Ausstandsbegehren abgewiesen. Nun liegt die Sache beim Bundesgericht. Spannend ist auch die weitere Ebene: Geht es bei einer „Qualitätskontrolle“ durch eine Strafrechtskapazität wirklich nur um Form (Lesbarkeit, Gliederung) – oder zwangsläufig auch um Inhalt (rechtliche Einordnung, Argumentation)? Und wenn es um Inhalt geht: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in der StPO? Welche? Entscheidend ist zudem die Transparenz: Die Verteidigung verlangt deshalb Einsicht in den Schriftverkehr. Die Staatsanwaltschaft verweigert sie mit dem Argument „interne Meinungsfindung“. Dort entzündet sich das Misstrauen mit Schaden für den Rechtsstaat. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Die FDP und die Mitte-Partei kämpfen um die Vormacht in der politischen Mitte – auch im Hinblick auf die nächsten Wahlen und die Sitzverteilung im Bundesrat. Seit Kurzem haben die Parteien neue Chefs. In der Sendung «Rundschau Talk» erfahren die Zuschauenden, wie sie sich profilieren wollen. Die Mitte-Partei und die FDP sind im Bundesparlament oft die Mehrheitsmacher – und entscheiden damit über die Richtung der Schweizer Politik. Gleichzeitig kämpfen sie um die Dominanz in der politischen Mitte. Es geht um Bundesratssitze, es geht um die wichtigen Themen in der Schweizer Politik. Nun treffen die Parteichefs Susanne Vincenz-Stauffacher und Philipp Matthias Bregy im «Rundschau Talk» aufeinander. Im Fokus: Wie wollen sie sich in Zeiten von Sparpaketen, gesellschaftlichem Wandel und wachsendem Druck von rechts behaupten? Familienpolitik, Sparpolitik In der Familienpolitik zeigen sich klare Unterschiede. Die Mitte setzt weiterhin auf das traditionelle Familienmodell, während die FDP mit der Einführung der Individualbesteuerung Neuerungen bringen will. Auch beim Sparpaket des Bundes gehen die Wege auseinander: Die FDP präsentiert sich als konsequente Wirtschaftspartei und Hüterin der Staatsfinanzen. Die Mitte hingegen warnt vor zu starken Sparmassnahmen und arbeitet auch mal mit der Linken zusammen. Umgang mit der Rechten Wie reagieren die beiden Parteien auf die Dominanz der SVP? Konfrontation oder Kooperation – das ist eine der zentralen Fragen. Zudem steht die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» im Raum, die das Land vor neue Herausforderungen stellt. Die Antworten der Mitte und der FDP werden entscheidend sein für die politische Richtung der Schweiz.
In this weeks episode of the Sooshi Mango podcast we go behind the persona of Big Vincenz. From starting out selling clothes at YD, through to creating a character we all now know and love. Big Vincenz has gone from strength to strength in celebrating all that's good and fun about our culture. We ask Vincenz to rate the #1 choc-anthem in his mind. We'd love to know what yours is. Let us know. Sooshi Mango celebrates everything about our ethnic culture, have comedy segments, prank calls, hilarious stories from our listeners, and talk a lot of shit!
Sch'i va per scolar e cussegliar purs e puras, lura è il Plantahof a Landquart la dretga adressa en il Grischun. E dapi il favrer maina in Rumantsch quella veglia instituziun chantunala ch'è bler dapli che be ina scola. Dad esser in di directur dal Plantahof n'è bain mai stà ses siemi. Sco uffant fiss el pli gugent vegnì locomotivist. Dentant sco quai ch'igl è magari sin la via da la vita, prendan ins bain enqual storta fin ch'ins è là nua ch'ins è il mument. Uschia n'ha er l'agronom Pieder Vincenz betg mo lavurà per il chantun, mabain tranter auter er sco sviluppader regiunal da la Surselva, per il label da charn da la Migros, en il marketing da la ÖKK u er sin grondas farmas en la Nova Zelanda cun bun 10'000 nursas. E sche Vus vulais savair quant fitg ch'el po profitar da tut quellas experientschas professiunalas, tge ch'el fa insumma l'entir di sco directur dal Planthof, quant fitg ch'il velo gida el da chattar puspè la via e sch'el sa gia tut ils nums da ses passa 100 collavuraturs e collavuraturas, lura tadlai il «Profil».
Am 3. Juni 2025 wurde die Redaktion von Inside Paradeplatz durchsucht – eine in der Schweiz nahezu beispiellose Zwangsmassnahme gegen ein journalistisches Medium. Auslöser war ein Strafverfahren wegen mutmasslicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG), das auf Artikelserien über Pierin Vincenz und Beat Stocker aus dem Jahr 2016 zurückgeht. Nun hat das Zwangsmassnahmengericht entschieden: Keine Entsiegelung. In dieser Folge analysieren Gregor Münch und Duri Bonin den Entscheid des Zürcher Zwangsmassnahmengericht. Im Zentrum stehen die brisanten Fragen: - Wie funktioniert ein Entsiegelungsverfahren genau? - Welche Voraussetzungen müssen für eine Entsiegelung erfüllt sein (Tatverdacht, Beweiseignung, Deliktskonnex, Verhältnismässigkeit)? - Warum verneinte das Zwangsmassnahmengericht hier bereits den „hinreichenden Tatverdacht“ – trotz anderslautender Einschätzung des Zürcher Obergerichts? - Weshalb genügte der sogenannte „Van Gogh“-Bericht der Bank Julius Bär nicht als Grundlage? - Welche Rolle spielt die Medienfreiheit und der verfassungsrechtlich geschützte Quellenschutz? - Wie beurteilt das Zwangsmassnahmengericht die Interessenabwägung zwischen Strafverfolgung und journalistischer Aufgabe? - Warum hat der Privatkläger (Beat Stocker) keine Parteistellung im Entsiegelungsverfahren – und was bedeutet das? Zentrale Aussagen im Urteil: - Der Untersuchungsbericht („Van Gogh“) sei „geschwärzt“, „nicht überprüfbar“ und „nicht unabhängig“. Er könne deshalb nicht einmal ansatzweise einen Tatverdacht gegen den Journalisten begründen. - Selbst wenn ein Tatverdacht bestünde, würde eine Interessenabwägung klar zugunsten des Quellenschutzes und der Medienfreiheit ausfallen. - Die Berichterstattung sei ein legitimer Beitrag zur demokratischen Kontrolle über den Finanzplatz und zur Aufdeckung von Missständen. Was bleibt: Ein klarer Entscheid zugunsten der Pressefreiheit – mit Signalwirkung für journalistische Leaks in der Schweiz. Zugleich ein exemplarischer Fall für die Spannung zwischen Bankgeheimnis, Strafverfolgung und öffentlichem Interesse. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Nach der [ersten Folge](https://www.duribonin.ch/713-causa-vincenz-inside-paradeplatz-im-visier-hausdurchsuchung-bei-lukas-haessig/), in der Lukas Hässig von der Hausdurchsuchung bei Inside Paradeplatz berichtete, vertieft er in einem zweiten Gespräch mit Duri Bonin die juristischen und medienpolitischen Hintergründe. In dieser Folge geht es um: - Artikel 47 BankG und dessen Verschärfung seit 2015 - die Strafbarkeit von Journalist:innen bei Bankgeheimnisverletzungen - das Spannungsfeld zwischen Medienfreiheit und Finanzplatzschutz - Beat Stockers Rolle und seine Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft - das Vorgehen der Zürcher Strafverfolger - die medienethische Frage: Was darf, was muss veröffentlicht werden? - historische Parallelen – von Carla Del Ponte bis heute - die Sorge, dass ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde – bei einem Einmannmedium, nicht bei der NZZ Hässig stellt fest: „Ich habe etwas gebracht, das ans Tageslicht sollte. Jetzt stellt sich die grosse Frage: Wie ernst ist es uns mit der Medienfreiheit in der Schweiz?“ Am Ende steht die grundsätzliche Frage: Wie steht es um Verhältnismässigkeit, Medienfreiheit – und das Vertrauen in den Rechtsstaat? Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Am 3. Juni 2025 wurde die Redaktion von Inside Paradeplatz von der Kantonspolizei durchsucht. Lukas Hässig, langjähriger Wirtschaftsjournalist und Gründer der Plattform, erlebte, wie sein Büro und seine Privaträume durchsucht und seine Geräte gesiegelt wurden – wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Fall Pierin Vincenz. In dieser Folge spricht Hässig mit Duri Bonin über: - den Moment, als die Polizei vor seiner Redaktion stand, - was genau beschlagnahmt und versiegelt wurde, - den Ablauf der Durchsuchung – im Büro und zu Hause, - welche Unterlagen im Fokus standen (u. a. Protokoll „Armstrong“), - warum Beat Stocker bei einer Einvernahme im Raum sass, - wie er sich innerlich vorbereitet hatte und was sein Anwalt ihm riet, - warum er trotz der Situation nüchtern blieb – zumindest nach aussen. Er sagt: „Ich habe nicht damit gerechnet. Aber ausgeschlossen habe ich es nie.“ „Dann bin ich einen Salat essen gegangen. Aber locker war das nicht.“ Links zu diesem Podcast: - [Razzia gegen Inside Paradeplatz](https://insideparadeplatz.ch/2025/06/16/razzia-gegen-inside-paradeplatz/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Am 27. Juni 2025 wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Fall Pierin Vincenz eine Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig, dem Betreiber von Inside Paradeplatz, durchgeführt wurde. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses – ein Vorwurf, der den Kern journalistischer Arbeit betrifft und Fragen zur Informationsfreiheit im Strafverfahren aufwirft. Aus diesem Anlass wird die Podcastfolge vom 9. April 2022 erneut ausgestrahlt. In diesem Gespräch berichtet Lukas Hässig, wie er ab 2016 mit sensiblen Informationen konfrontiert wurde, erste Artikel zu Vincenz und Stocker publizierte und wie sich der Fall medial weiterentwickelte. Er schildert, wie er mit vertraulichen Daten arbeitete – und sich dabei bewusst war, dass dies ein riskanter Weg sein könnte. Wörtlich sagte er: „Ich mache, was ich mache. Ich bin Journalist und schreibe. Und habe da etwas gebracht, was ich gewusst habe – das wird jetzt sicher ein harter Lauf.“ Seine Aussagen gewinnen durch die jüngsten Entwicklungen neue Brisanz. Die Episode bietet einen seltenen Einblick in das Spannungsfeld von investigativer Recherche, Strafrecht und persönlichem Risiko – und dokumentiert, wie früh sich der Konflikt zwischen Medienarbeit und Justiz im Fall Vincenz abzeichnete. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Der Ständerat lockert die Exportvorschriften für Kriegsmaterial, der Nationalrat diskutiert über die SRG, die EU finanziert Klimaaktivisten.
Im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz hat die Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24 an das Bundesgericht weitergezogen. Nachdem Duri Bonin die Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24 in der Podcastfolge '#684 Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen' besprochen hat, widmet er sich in dieser Folge dem Urteil 7B_347/2024 des Bundesgerichts vom 17. Februar 2025. Zunächst steht Formelles im Zentrum: Mit welcher Begründung ist das Bundesgericht auf die Beschwerde der (Ober-) Staatsanwaltschaft eingetreten? Wie begründet es die Ausnahme von der hohen Schwelle gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG? Weshalb liegt vorliegend ein nicht wiedergutzumachender Nachteil vor? Welche Rolle spielen dabei das Beschleunigungsgebot, das Risiko einer Verjährung und die Weisungen des Obergerichts zur Anpassung der Anklage? Und wie bewertet das Bundesgericht den Vorwurf der Oberstaatsanwaltschaft, das Obergericht betreibe eine rechtsverweigernde Praxis? Inwieweit greift das Bundesgericht die Kritik auf, dass die Rückweisungsgründe konstruiert seien? In materieller Hinsicht bestätigt das Bundesgericht, dass die Anklageschrift den Anforderungen von Art. 325 StPO genügt. Doch woran misst es das konkret? Wie geht es mit dem Vorwurf um, die Anklage sei ausschweifend, wiederholend und einem Plädoyer gleichkommend? In welchem Verhältnis steht die Pflicht zur Klarheit zur Zulässigkeit von Komplexität? Im Kontext von Art. 68 StPO beurteilt das Bundesgericht die Frage, ob die Anklage zwingend vollständig in eine andere Sprache zu übersetzen ist. Reicht es aus, wenn der wesentliche Inhalt der Anklage in übersetzten Entwürfen vorlag und der Beschuldigte über anwaltliche Vertretung sowie gewisse Deutschkenntnisse verfügte? Dieser Podcast richtet sich an alle, die sich für Strafrecht und Strafprozessrecht interessieren – egal ob als Praktikerin, Student, wissenschaftlich Tätige oder einfach engagierte Beobachterin des Rechtsstaats. Wer wissen will, wie das Bundesgericht denkt, urteilt – und interveniert –, ist hier richtig. Links zu diesem Podcast: - [#684 Causa Vincenz: Die Staatsanwaltschaft auf dem Weg ans Bundesgericht – Eine Analyse ihrer Beschwerde in Strafsachen](https://www.duribonin.ch/684-causa-vincenz-die-staatsanwaltschaft-auf-dem-weg-ans-bundesgericht-eine-analyse-ihrer-beschwerde-in-strafsachen/) - [Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/7b_0256_2024_yyyy_mm_dd_T_d_09_57_43.pdf) (Strafverfahren gegen Pierin Vincenz) - [Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-02-2025-7B_256-2024&lang=de&zoom=&type=show_document) - [Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre»](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz hat die Oberstaatsanwaltschaft den Beschluss des Obergerichts vom 25.1.24 an das Bundesgericht weitergezogen. Das Obergericht hatte verlangt, dass die Anklageschrift aus dem Jahr 2020 gekürzt, überarbeitet und für einen Beschuldigten ins Französische übersetzt wird. Duri Bonin analysiert diese Beschwerde in Strafsachen vom 19.3.24. Formell geht es zunächst um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid einlegen kann? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wann liegt ein nicht wiedergutzumachender Nachteil rechtlicher Natur vor? Wie argumentiert die Oberstaatsanwaltschaft? Als weiteren gesonderten Punkt wirft die Oberstaatsanwaltschaft dem Obergericht Rechtsverweigerung vor. Wann kann eine solche angefochten werden? Wie begründet die Oberstaatsanwaltschaft eine rechtsverweigernde Praxis des Obergerichts? Aufgrund welcher Argumente hält sie die Rückweisungsgründe für konstruiert? In materieller Hinsicht rügt die Oberstaatsanwaltschaft eine Verletzung von Art. 325 StPO betreffend den Inhalt der Anklageschrift. Es geht um die Frage, ob die Anklageschrift zu detailliert und inwiefern das Obergericht überhaupt befugt sei, der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen. Weiter wird die Verletzung von Art. 68 StPO betreffend Übersetzungen diskutiert. Muss die Anklageschrift zwingend vollständig in eine andere Sprache übersetzt werden, auch wenn der Beschuldigte Deutsch versteht und auf eine Übersetzung verzichtet? Eine letzte Rüge betrifft die Verletzung von Art. 409 StPO betreffend Aufhebung und Rückweisung. Hätte es nicht mildere Mittel als die Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens gegeben? Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) begleiten deshalb seit Jahren den Prozess in der Causa Raiffeisen. Links zu diesem Podcast: - [Medienmitteilung des Bundesgerichts betr. Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/7b_0256_2024_yyyy_mm_dd_T_d_09_57_43.pdf) (Strafverfahren gegen Pierin Vincenz) - [Urteil vom 17. Februar 2025 in Sachen 7B_256/2024, 7B_347/2024](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://17-02-2025-7B_256-2024&lang=de&zoom=&type=show_document) - [Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre»](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Pierin Vincenz nun doch schuldig, sagt das Bundesgericht. Andreas Glarner erhält recht vom Presserat. Friedrich Merz will Infos über die Finanzierung von NGOs und riskiert Koalition mit SPD. EU-Parlamentarier sind erfreut über das Verhandlungsergebnis und in Luzern startet die Fasnacht.
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Wykład prof. Andrzeja Mencwela w ramach Kawiarni Naukowej Festiwalu Nauki [18 listopada 2024 r.] https://wszechnica.org.pl/wyklad/fascynacja_konstelacja/ Czy Józef Czapski fascynował Jerzego Giedroycia, a Giedroyc Czapskiego? Czy Juliusz Mieroszewski współredagował „Kulturę”, chociaż nigdy nie przestąpił progu redakcji? Czy w ogóle istniała redakcja „Kultury”, czy też była ona wyjątkową twórczą konstelacją? I jak się mieli w tej konstelacji Witold Gombrowicz, Czesław Miłosz, Gustaw Herling-Grudziński, Konstanty Jeleński, Jerzy Stempowski, Stanisław Vincenz? Czy konstelacja ta stworzyła nie tylko bibliotekę dzieł pierwszorzędnych, ale także nowy „zakon polskości”? O tym i wszystkim innym, co wiąże się z Książką o „Kulturze”, rozmawiać będzie Agnieszka Papieska z jej autorem Andrzejem Mencwelem. prof. Andrzej Stanisław Mencwel - historyk literatury, krytyk literacki i kulturowy, antropolog kultury, eseista i publicysta. Profesor nauk humanistycznych, emerytowany wykładowca Uniwersytetu Warszawskiego i Akademii Teatralnej. Autor licznych książek, esejów oraz prac z zakresu historii i antropologii kultury, m.in. „Etos lewicy” i „Wyobraźnia antropologiczna”. Był kierownikiem Katedry Kultury Polskiej UW oraz dyrektorem Instytutu Kultury Polskiej. Laureat wielu nagród, w tym Nagrody im. Jana Strzeleckiego i Nagrody Literackiej „Nike” (nominacje). Członek licznych organizacji naukowych i kulturalnych, odznaczony Krzyżem Oficerskim i Kawalerskim Orderu Odrodzenia Polski. Mencwel jest także autorem scenariusza filmu „Sceny dziecięce z życia prowincji” oraz współtwórcą ważnych opracowań literackich i kulturowych. Jeśli chcesz wspierać Wszechnicę w dalszym tworzeniu treści, organizowaniu kolejnych #rozmówWszechnicy, możesz: 1. Zostać Patronem Wszechnicy FWW w serwisie https://patronite.pl/wszechnicafww Przez portal Patronite możesz wesprzeć tworzenie cyklu #rozmowyWszechnicy nie tylko dobrym słowem, ale i finansowo. Będąc Patronką/Patronem wpłacasz regularne, comiesięczne kwoty na konto Wszechnicy, a my dzięki Twojemu wsparciu możemy dalej rozwijać naszą działalność. W ramach podziękowania mamy dla Was drobne nagrody. 2. Możesz wspierać nas, robiąc zakupy za pomocą serwisu Fanimani.pl - https://tiny.pl/wkwpk Jeżeli robisz zakupy w internecie, możesz nas bezpłatnie wspierać. Z każdego Twojego zakupu średnio 2,5% jego wartości trafi do Wszechnicy, jeśli zaczniesz korzystać z serwisu FaniMani.pl Ty nic nie dopłacasz! 3. Możesz przekazać nam darowiznę na cele statutowe tradycyjnym przelewem Darowizny dla Fundacji Wspomagania Wsi można przekazywać na konto nr: 33 1600 1462 1808 7033 4000 0001 Fundacja Wspomagania Wsi Znajdź nas: https://www.youtube.com/c/WszechnicaFWW/ https://www.facebook.com/WszechnicaFWW1/ https://anchor.fm/wszechnicaorgpl---historia https://anchor.fm/wszechnica-fww-nauka https://wszechnica.org.pl/ #kawiarnianaukowa #andrzejmencwel #historia #kultura #FestiwalNauki #KawiarniaNaukowa #AndrzejMencwel #Kultura #JerzyGiedroyc #JózefCzapski #Literatura #PolskaKultura #Wykład #HistoriaLiteratury #wszechnica
In Part 2 of our interview, Marc Vincenz—author of over 40 books of poetry—talks about his book of poetry, The Pearl Diver of Irunmani (White Pine Press, 2023). We dive into the deep waters of a consciousness preparing for death. During a health crisis, Vincenz came into a new language informed by this encounter, finding footing in "the heart of a word" and his own fearless observations. "See the island in your mind/or you will always be lost." From within a language he invents as if to breathe in this unfamiliar element, Vincenz takes us through then beyond "the theater of fear"..."when the audience leaves and you're left only with yourself." The poet and the reader emerge changed. Like a cyborg prophet, Marc now writes from the seam between worlds—life and death, nature and "the machinery of the world" (Borges)—mitigating oppositions with deep music. "The traffic doesn't slow/the bling navigates/like porpoises' eyes/ in the windows,/those deep dangling metaphors/in a city tangled up in its own industrial age." You can hear Pt. 1 of our interview which aired 10/6/24 on KSQD. We discuss Marc's book, The King of Prussia is Drunk on Stars (Lavender Ink, 2024) here: https://creators.spotify.com/pod/show/the-hive8/episodes/S6E31-Marc-Vincenz-talks-with-Roxi-Power-e2pcb8o Marc Vincenz is a poet, fiction writer, translator, editor, publisher, musician and artist. His latest poetry collections are A Splash of Cave Paint, and The King of Prussia is Drunk on Stars. His latest translation is An Audible Blue: Selected Poems (1963 - 2016) by celebrated Swiss poet and novelist, Klaus Merz, which won the 2023 Massachusetts Book Award for Translated Literature. His forthcoming poetry collections are Spells for the Wicked (Unlikely Books 2025) and No More Animal Poems with White Pine Press in 2026. Marc's work has been translated into German, Russian, Romanian, French, Icelandic, and Chinese. Marc is the publisher for MadHat Press and New American Writing. He produces and hosts the biweekly reading series on Zoom, Lit Balm. https://madhat-press.com/ https://litbalm.org/
Marc Vincenz has been called the David Bowie of poetry, reinventing himself and exploring new poetic chops in each of his 40 books. Roxi Power talks with Vincenz about his newest book of surreal poems inThe King of Prussia is Drunk on Stars (Lavender Ink Press, 2024). From the imperialism of Prussia to the purity of Iceland, Vincenz juxtaposes the monstrous with the meditative in his quiet lyrics of epic scope. Matthew Cooperman writes that "Vincenz conjures a centaur poetics where anything may be attached to anything else." What connects humans with woodworms? How do eels emerge "from the carcass of a waterlogged horse"? We follow the world-traveling and world-building eye of Vincenz across the globe, then perch quietly among constellations that "grow alongside the window" or under the apple trees among the stars, only to experience in his deep images again and again: "Where your eye is, there you grow." Marc Vincenz is a poet, fiction writer, translator, editor, publisher, musician and artist. He has published over 40 books of poetry, fiction and translation. His latest poetry collections are A Splash of Cave Paint, and The King of Prussia is Drunk on Stars. His latest translation is An Audible Blue: Selected Poems (1963 - 2016) by celebrated Swiss poet and novelist, Klaus Merz, which won the 2023 Massachusetts Book Award for Translated Literature. His forthcoming poetry collections are Spells for the Wicked (Unlikely Books 2025) and No More Animal Poems with White Pine Press in 2026. Marc's work has been translated into German, Russian, Romanian, French, Icelandic, and Chinese. Marc is the publisher for MadHat Press and New American Writing. He produces and hosts the biweekly reading series on Zoom, Lit Balm.
Zunächst wird die elektronische Einreichung von Eingaben bei Gericht von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) thematisiert. Ein Anwaltskollege ist bei der elektronischen Einreichung an der Dateigrösse gescheitert, wie der Urteilsbesprechung BGer 7B_248/2024 vom 03.06.2024 auf strafprozess.ch zu entnehmen ist. Das Unverständnis für den Kollegen mischt sich mit dem Unverständnis, dass die Gerichte bei der Digitalisierung nicht endlich vorwärts machen. Weiter analysieren Gregi und Duri einen Artikel der Sonntagszeitung über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz gegen den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts. Der Artikel trägt den Titel 'Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsbeugung» und «Schimäre»'. Was ist von dieser Begründung der Staatsanwaltschaft zu halten? Welche taktischen Überlegungen könnten dahinter stehen? Was ist bei der Zustellung der Entscheidung des Obergerichts kommunikativ schief gelaufen? Ist es tatsächlich unmöglich, bei einem Freispruch gegen das Anklageprinzip zu verstossen, wie es die Staatsanwaltschaft laut Artikel als Begründung anführt? In der SonntagsZeitung ist auch zu lesen, dass das Urteil des Bundesgerichts bis Ende Jahr erwartet wird. Ist dies realistisch? Links zu diesem Podcast: - [Elektronische Eingabe bei Zivil- und Strafverfahren](https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/elektronische-eingabe-zivil-und-strafverfahren/#adressen-der-eidgenossischen-gerichte) - [Strafprozess.ch – eGov-Fehlermeldung](https://www.strafprozess.ch/egov-fehlermeldung/) - [Fall Pierin Vincenz: Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre» – Arthur Rutishauser in der SonntagsZeitung](https://www.tagesanzeiger.ch/pierin-vincenz-staatsanwaltschaft-spricht-von-rechtsverweigerung-726694714049) - [Bundesgerichtsurteil 6B_1010/2021: Rückweisung als nicht wiedergutzumachender Nachteil](https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F10-01-2022-6B_1010-2021&lang=fr&type=show_document&zoom=YES&) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Es war einer der görssten Schweizer Wirtschaftskriminalitätsfälle der letzten Jahre: Der Betrugsfall um den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Heute hat das Zürcher Kantonsparlament die Arbeit der Staatsanwaltschaft thematisiert und die Regierung kritisiert. Weitere Themen: * Die Stadt Zürich verteilt keine Entsorgungscoupons mehr * Rita Famos wird geschäftsführende Präsidentin der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE * Freude im Zoo Zürich: Elefantenkuh Farha ist trächtig
Es war damals ein Schock für den Essener Norden als bekannt wurde, dass zwei Krankenhäuser – das eine in Altenessen, das andere in Stoppenberg – schließen müssen. Beide Häuser waren für die Krankenhausgesellschaft aus finanziellen Gründen nicht mehr tragbar. Für die Gesundheitsversorgung im Essener Norden, für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Stadtverwaltung war das ein herber Schlag. Das war vor vier Jahren: Seitdem hat sich die Stadt Essen gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern in einem aufwendigen Prozess auf den Weg gemacht, neue Konzepte für den Gesundheitsstandort zu entwickeln. Eines dieser Konzepte ist das Gesundheitszentrum St. Vincenz in Stoppenberg. Darüber spricht Oberbürgermeister Thomas Kufen mit der neuen leitenden Ärztin, Dr. Aischa Nitardy in einer neuen Folge von „Mit Essen spielt man nicht.“
Im April 2022 fällte das Bezirksgericht Zürich das Urteil im Prozess gegen Pierin Vincenz und die Mitangeklagten. Das Zürcher Obergericht hob dieses Urteil wegen schwerer Verfahrensfehler auf und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. In der anschliessenden Kritik an der Staatsanwaltschaft versuchte diese sich gemäss Medienartikeln damit zu rechtfertigen, dass sie zur Prüfung der Anklageschrift einen externen Experten beigezogen habe. Die Umstände dieses Beizugs blieben im Dunkeln. Die NZZ wartet nun mit Details auf und verbindet dies mit der Frage, ob mit dem Beizug eines externen Experten das Amtsgeheimnis verletzt worden sei. [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) gehen auf diese und weitere Fragen ein. Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) begleiten deshalb seit Jahren den Prozess in der Causa Raiffeisen. Links zu diesem Podcast: - [Brisanter Verdacht im Fall Vincenz: Hat der Chefankläger das Amtsgeheimnis verletzt?](https://www.nzz.ch/wirtschaft/brisanter-verdacht-im-fall-vincenz-hat-der-chefanklaeger-das-amtsgeheimnis-verletzt-ld.1838890) (NZZ vom 13.07.2024) - [«Pierin Vincenz wird nie ins Gefängnis müssen», sagt Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht](https://www.nzz.ch/wirtschaft/fall-vincenz-die-zuercher-staatsanwaltschaft-steht-in-der-kritik-ld.1839592) (NZZ vom 17.07.2024) - [Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, Beschluss vom 25.01.2024 in Sachen SB230113](https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SB230113.pdf) - [#589 Rechtliche Grauzonen: Navigierte die Staatsanwaltschaft in der Causa Vincenz am Limit?](https://www.duribonin.ch/589-rechtliche-grauzonen-navigierte-die-staatsanwaltschaft-in-der-causa-vincenz-am-limit/) - [#583 Causa Vincenz: Die Folgen einer fehlenden Übersetzung der Anklage](https://www.duribonin.ch/583-causa-vincenz-die-folgen-einer-fehlenden-uebersetzung-der-anklage/) - [#582 Anklageschrift in der Causa Vincenz auf dem Prüfstand: Zu detailliert, um gerecht zu sein](https://www.duribonin.ch/582-anklageschrift-in-der-causa-vincenz-auf-dem-pruefstand-zu-detailliert-um-gerecht-zu-sein/) - [#581 Causa Vincenz: Zurück an den Absender](https://www.duribonin.ch/581-causa-vincenz-zurueck-an-den-absender/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Virginia historical markers recognize people and places across the Commonwealth. But now one is noting LGBTQ history for the first time. Michael Pope reports.
Wenn in Erlangen die 5. Jahreszeit anbricht, ist er mittendrin: Vinzenz Schiller, Bierbrauer und Wirt vom Entla´s Keller. Wie es ist, aufm "Berch" aufzuwachsen und heute ein Kellerbier im echten Wortsinn zu brauen - ein Ortsbesuch auf dem Erlanger Berg.
Panelists: Dim Jon Andy Talking Points: Socially constructed guidelines for food/Cereal at night Cheap cuts of meat Arj Barker and the screaming baby Women breastfeeding toy babies to beat an instragram filter Rozz Switzer Big Vincenz and the algorithm of garbage Fighting boredom #arjbarker #susu #bigvincenz #viral #reel #rozzswitzer #dv #comedy #comedyfestival #MICF #melbourne #social #trainspotterspodcast #spotify #trainspotting #podcast #itunespodcast #soundcloud #melbourne #australia #anchorfm If you think you have a story to share or want to find a safespace to argue the pointless and the poignant, drop us a line at therealdukeleverage@gmail.com or DM us on the social media feeds. We're all about making dreams come true! https://linktr.ee/trainspotterspodcast Don't forget to hit the URL in the profile to get to our links. Make sure to like, share and follow and if you've listened to over 2 hours over 3 episodes you should keep our doors open and buy us a coffee!
Kurz vor Weihnachten 1924 zieht Vincenz durch das Städtchen Münsterberg. Er ist arbeitslos, geht von Tür zu Tür und hofft auf die Großzügigkeit seiner Mitmenschen. An einer Tür bittet ihn ein älterer Herr ins Haus. Vincenz soll ihm helfen, einen Brief zu schreiben. Doch er ahnt nicht, in wessen Haus er geraten ist. Heute erzählen wir euch die grausame Geschichte von Karl Denke - dem Kannibalen von Münsterberg. --- Content Hinweis --- In dieser Folge sprechen wir über Kannibalismus, Suizid, Gewalt und Mord. Wenn du dich mit diesen Themen nicht wohlfühlst, hör dir die Folge bitte nicht alleine an. --- Links --- Fotostrecke über den Fall im „Spiegel“: https://tinyurl.com/78xrcmw6 Das Haus von Karl Denke bei Google Maps: https://tinyurl.com/3rhfb5cv Ausschnitt aus einer Doku über Karl Denke: https://tinyurl.com/wsnd8uv8 Ein Artikel über den Fall von Mark Benecke: https://tinyurl.com/mpsavk2c Das Buch „Karl Denke“ von Armin Rütters: https://tinyurl.com/2bp2h2f3 --- Werbepartner [Werbung] --- Rabattcodes und Links von unseren Werbepartnern findet ihr unter https://linktr.ee/schwarzeakte --- Schwarze Akte Buch [Eigenwerbung] --- Das Schwarze Akte Buch mit weiteren spannenden Fällen erhaltet ihr überall dort, wo es Bücher gibt. www.schwarzeakte.de/buch --- Social Media & Kontakt --- Instagram: @schwarzeakte YouTube: @SchwarzeAkte TikTok: @schwarzeakte Mail: schwarzeakte@julep.de Website: www.schwarzeakte.de --- Credits --- Hosts: Anne Luckmann & Patrick Strobusch Redaktion: Johanna Müssiger Schnitt: Anne Luckmann Intro und Trenner gesprochen von: Pia-Rhona Saxe Producer: Falko Schulte Eine Produktion der Julep Studios Impressum: www.julep.de/impressum [Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links] --- SPOILER --- Dieser Fall ist gelöst.
Vlad sits down with funny man Big Vincenz to chat about Italian sayings, Miss Bella, Formagg, Giovanni, Alfonzo, hard times in life, losing & winning. Check out Big Vincenz on IG and TikTok - with an original style and humour. But please, zitu zitu please SUPPORT THE SUPPORTERS THAT SUPPORT THE PODCAST#1 REAL ESTATE SIGNS! The Real Estate Agents GO-TO Signboards, brochures, stickers, flags & much more! 10% OFF YOUR FIRST ORDER, MENTION: VLAD https://www.1res.com.auANGEL GROVE COLLECTABLES (Online collectables from our favourite franchises from the 90s & beyond)New and exclusive toys and collectables from a number of awesome franchises. These include Power Rangers, Teenage Mutant Ninja Turtles, Dragon Ball, Pokémon and many more!CODE: Vlad (10% discount for all)https://www.angelgrovecollectables.comMETROPOLITAN STONE (Kitchens, Cabinets, Laundry, All Cabinets)We have a combined 30 years experience in the cabinet making industry in Victoria! Everything from small projects to large projects!Benchtop change overs, Kitchen facilities, Kitchens, Laundries, Bathroom cabinets, T.v units, Wardrobes etc!MENTION: VLADContact: MATT 0425797488Matthew@metropolitanstone.com.auhttp://www.metropolitanstone.com.auBRUCE SUPER CONVENIENCE (Specialising in American candy, snacks, chocolates and all hard to get confectionary and snacks from Europe & USA etc)Mention VLAD for special freebies on top of your orders!http://www.instagram.com/BruceSuperChttps://www.facebook.com/brucesuperchttps://brucesuper.com.au/ORANGE LEGAL GROUP (Specialising in Property law for purchasing and selling, conveyancing, in-house Mortgage broker & Chartered Account! One stop shop for ALL property needs! Wrap! FREE Contract reviews for buyers before purchasing property!Mention VLAD!https://www.orangelegalgroup.com.auEmail: property@orangelegalgroup.com.auContact: mycousinvlad@gmail.comhttp://www.instagram.com/mycousinvladBE GOODDO GOODGET GOOD
In this episode of Author to Author, Dr. Cynthia Toolin-Wilson interviews Kathleen Vincenz on her book Papa and the Little Queen: A Walk with St. Therese and her Papa (March 17, 2024)Four-year-old Thérèse skipped to the garden to tell her papa she has learned to read her first word, Heaven. After a make-believe tea party, they head for a walk through the city of Lisieux to celebrate. Along the way, Thérèse and Papa meet many people and share their simple, joyous love for God and each other. When it begins to rain, they hurry home but not before Thérèse learns that God and Heaven are always near.Based on the stories St. Thérèse of Lisieux told about her many walks with her beloved papa, St. Louis Martin, in her autobiography, The Story of A Soul, Papa and the Little Queen brings to life St. Thérèse and her papa with much love and a bit of humor.A delightful story that illustrates the joy and faith exuded by St. Thérèse, Michelle Buckman, award-winning writer and editor.Good for independent readers or as a read-aloud for younger audiences.Papa and the Little Queen: A Walk with St. Therese and her Papa: Vincenz, Kathleen, Vincenz, Daniel: 9780996757348: Amazon.com: BooksBecome a supporter of this podcast: https://www.spreaker.com/podcast/author-to-author--4129285/support.
Im neuesten Podcast bei [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) ist der renommierte Strafverteidiger [Andreas Josephsohn](https://www.luther4.ch/about-us/andreas-josephsohn/) zu Gast. Sie diskutieren brisante Neuigkeiten im Fall Vincenz/Raiffeisen. Einem [Bericht der NZZ](https://www.nzz.ch/wirtschaft/neue-gravierende-ungereimtheit-im-fall-vincenz-ld.1821156) zufolge hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zur Qualitätssicherung einem externen Experten zur "Begutachtung" vorgelegt, wobei sowohl Person als auch Honorar einstweilen im Dunkeln bleiben. Dies wirft Fragen bezüglich Delegation ureigener Funktionen der Staatsanwaltschaft auf. Fehlt es der Staatsanwaltschaft III an Fachkenntnissen zur Erstellung einer Anklage? Gibt es für diese "Delegation" eine gesetzliche Grundlage? Inwiefern sollen Dritte besser als die Staatsanwaltschaft befähigt sein, eine Anklage zu erstellen ? Weshalb wurde dieser Expertenbeizug nicht dokumentiert? Nehmen geheime Drittpersonen geheimen Einfluss auf Anklagen? Hat sich die Staatsanwaltschaft damit allenfalls sogar strafbar gemacht? Natürlich gilt auch für die Staatsanwaltschaft die Unschuldsvermutung. Aber was sollten die Konsequenzen aus dieser "Affäre" sein? Links zu diesem Podcast: - [Fall Vincenz: Eine neue Peinlichkeit bringt die Ankläger in Bedrängnis](https://www.nzz.ch/wirtschaft/neue-gravierende-ungereimtheit-im-fall-vincenz-ld.1821156) (NZZ vom 11.3.2024) - [Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, Beschluss vom 25.01.2024 in Sachen SB230113](https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/SB230113.pdf) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Andreas Josephsohn](https://www.luther4.ch/about-us/andreas-josephsohn/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Der Agronom Vincenz Blum setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Landwirtschaft in Thailand ein. Viele Jahre war er Entwicklungshelfer und beriet lokale Bauern: «Im Herzen bin ich selbst ein Bauer!» Seit 26 Jahren lebt er mit seiner Familie in Wang Nam Yen, im Osten Thailands. Der Lebenslauf von Vincenz Blum aus Pfaffnau (LU) ist lang und spannend. Der Agronom war Tierzuchtlehrer, arbeitete beim Schweizerischen Bauernverband und war Leiter einer Landwirtschafts- und Bäuerinnenschule. Doch sein grösster Traum war schon immer die Arbeit in der Dritten Welt, sagt der heute 78-Jährige: «Der Hunger in der Welt, gegen diesen wollte ich etwas tun. Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht Fische verteilen, sondern das Fischen lernen!» Den Bauern hat er zwar nicht das Fischen beigebracht, aber nachhaltig Bäume anzupflanzen. Als Entwicklungshelfer war Vincenz Blum viele Jahre als Berater in Bhutan und Thailand im Einsatz. Heute widmet er sich seinem Garten: «Ich habe viele Bäume in meinem Leben gepflanzt, auch in unserem Garten.» Da gedeihen Bananen und Papayas. Die thailändische Kultur verstehen Vincenz Blum kennt die thailändische Kultur und spricht fliessend thailändisch. Die Sprache zu verstehen, sei enorm wichtig: «Wenn man auf Augenhöhe mit den Einheimischen sein möchte, muss man offen für ihre Kultur sein und ihre Sprache verstehen.»
Zurück auf Feld eins. Das heisst es möglicherweise für die Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall Pierin Vincenz. Das Gericht wirft der Zürcher Staatsanwaltschaft schwerwiegende Verfahrensfehler vor. Diese will jetzt gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Weitere Themen: * Zwei Jahre Ukrainekrieg: Wo ist das ukrainische Militär in Rücklage? Wo im Vorteil gegenüber Russland? * Universität St. Gallen lanciert die «European Nuclear Study Group» - ein neues Forschungsprojekt zu Nuklearwaffen. * Spanien: Russischer Überläufer erschossen. * Mailand: Schlechte Luft in Norditalien - Was tun?
Vor gut zwei Jahren wurde der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz vom Zürcher Bezirksgericht schuldig gesprochen. Es ging unter anderem um Veruntreuung und untreue Geschäftsbesorgung. Der Prozess hatte damals einen grossen Medienrummel ausgelöst – auch weil rund um die Anklage immer wieder neue Aspekte auftauchten, unter anderem hohe Spesenausgaben in Nachtclubs.Nun war es um Pierin Vincenz ruhiger geworden. Bis gestern Dienstag. Dann wurde publik, dass das Zürcher Obergericht als zweite Instanz die Anklageschrift überraschend zurückgewiesen hat und die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückschickt.Wie kam es dazu? Was bedeutet das nun für den weiteren Verlauf des Falls? In einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos» ordnet Wirtschaftsredaktor Jorgos Brouzos das Urteil ein.Mehr zum Thema: Das Obergericht hebt das Urteil gegen Pierin Vincenz aufKommentar: Noch ist Pierin Vincenz nicht vom Haken Als Podcast-Hörer:in den Tagi 3 Monate zum Preis von einem Monat lesen und hören: tagiabo.chHabt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an podcasts@tamedia.ch
Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine neue Anklage beim Bezirksgericht einreichen. Weitere Themen: - Gaza-Krieg: «Medizinische Lage in Rafah ist sehr unübersichtlich» - Diese Schwerpunkte setzt Baume-Schneider als neue Innenministerin - Ausgegrenzt und ohne Zukunft: Roma in der Slowakei - Die Stadt Bern will Werbeplakate verbieten - Tagesgespräch: Einblick ins Kommando Cyber der Schweizer Armee
The boys are back with a brand new episode to discuss all things habs! Kicking off the episode discussing The return of Patrick Roy facing off against the Habs, Arber Xhekaj's return to the Habs, Justin Barron being sent down to the Laval Rocket, Cole Caufield on a hot streak and how many goals the boys think he will finish the season with, and if Nick Suzuki has proven enough to be the 1C for the future. The boys are back with their usual shenanigans as well, tune in to have some laughs alongside the Hab A Listen boys! Don't forget to like, subscribe and follow on Tik Tok, Youtube, and Twitter.
In Zukunft sollen in der Schweiz alle Personen eine eigene Steuererklärug ausfüllen, unabhänig ihres Zivilstandes. Die Vorlage des Bundesrats, die ein Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative ist, die ebenfalls die Individualbesteuerung einführen will, geht nun in die Vernehmlassung. Weitere Themen: An der Fussball-WM in Katar geht es nicht nur um den Sport, sondern auch um Politik. Zuletzt sorgte die serbische Nationalmannschaft für Diskussionen. In deren Kabine hing eine Fahne in den serbischen Farben mit den Umrissen Kosovos und der Botschaft «niemals aufgeben». Was genau steckt hinter dieser Provokation? Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz muss wegen mehrfachen Betrugs fast vier Jahre ins Gefängnis. Das hat das Bezirksgericht Zürich vor mehr als sieben Monaten entschieden. Mündlich. Auf das schriftliche Urteil des Gerichts warten Vincenz und weitere Angeklagte bis heute, obwohl es längst vorliegen müsste.
In today's episode of Category Visionaries, we speak with Vincenz Klemm, CEO of Baobab, about his journey from fintech to political science and back into the startup space, leading the European cyber insurance market with Baobab, a company trying to do digital security more safely. Companies get hacked more than most of us might like to think, and how well we recover depends on getting the right precautions in place. For Baobab, that could mean just a comprehensive insurance package, or going even further with a tailor-made collaboration with customers and symbiotic product learning as we grow together. It's a relatively new science in general, which is why building strong networks across sectors and in different markets is absolutely key to success. Topics Discussed: The problem of hacking for modern companies, and the businesses backing hacker labs all over the world How to differentiate between different attack strategies, and why DDos is getting more sophisticated, and more population Quantifying intangible assets - how does one account for reputation damage when it comes to calculating an insurance premium? The fundamental needs of cyber insurance are everywhere, but not all regulatory frameworks are the same. How to expand across different markets in the short-medium term Favorite book: A Culture of Growth: The Origins of the Modern Economy
Ein Bündner mit gelb-schwarzem Herz. Beim YB-Match wirft Politjournalist Gion-Duri Vincenz jegliche Objektivität über Bord und wird zum schimpfenden Radaubruder.
On December 21 1924, itinerant beggar, Vincenz Olivier, knocked on the door of an apartment building on the outskirts of Münsterberg in Weimar, Germany. Father Denke, the elderly man who answered the door, gladly offered Vincenz 20 pfennigs to help him write a letter to his brother. Vincenz accepted and was welcomed into Father Denke's home... --- Narration – Anonymous Host Research & writing – Holly Boyd Creative direction – Milly Raso Production and music – Mike Migas Music – Andrew D.B. Joslyn This episode's sponsors: DoorDash – Get 25% off and FREE delivery for your first order of $15 or more with promo code ‘CASEFILE' ExpressVPN – Get 3 extra months free with a 12-month plan For all credits and sources please visit casefilepodcast.com/case-212-the-forgotten-cannibal
In today's episode, hosts Matt, Zohaib and Stefano are joined by "The Suit God" & custom menswear professional Vincenzo "Don Vincenz" Fazzari. A well-known figure in the Toronto clothing space, Vincenzo speaks on his Italian upbringing, starting his career in Europe, genuine selling & the power of referrals, blowing up in fashion sales, building confidence in men, the online menswear shift, and fostering lifelong relationships with clients. This is a must-watch, tune in!We hope our viewers can resonate with these discussions, and take away at least one valuable piece of information with them into their daily lives.Listen On:Spotify: https://open.spotify.com/show/0PqX019...iTunes: https://podcasts.apple.com/ca/podcast...SUBSCRIBE TO THE PODCAST ► https://www.youtube.com/channel/UC94N...ADD US ON INSTAGRAM:ZOHAIB: https://www.instagram.com/zohaibaziz/MATT: https://www.instagram.com/mattcampoli/GUESTS:VINCENZO: https://www.instagram.com/donvincenz/
Mit Vincenz Türpe begegnen wir hinter dem siebten Türchen wieder einer Küche, in der es immer noch nicht so richtig weihnachtet.
Vincenz Klemm ist Co-Founder & Geschäftsführer von Baobab. Dort dreht sich alles um die Bewertung und Bewältigung von Cyberrisiken. Er hat viele Jahre in den USA gelebt und dort erfolgreich ein Insurtech aufgebaut. Nun ist er zurück in Deutschland und startet mit Baobab sein nächstes Venture.