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Warum fasziniert der Fall Pierin Vincenz so sehr? Geht es um Schaden oder die Fallhöhe eines Bankers? Was verrät unsere Empörung? Das erklärt Christian Ruff, Professor für Neuroökonomie an der Universität Zürich.
Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz. Sein Verteidiger Lorenz Erni verlangt den vollständigen Freispruch – und greift das zentrale Dreieck der Anklage an: Warum soll ein privater Aktiengewinn automatisch der Käuferin gehört haben? Duri Bonin und Gregor Münch analysieren Ernis Plädoyer. Bei Commtrain, Investnet, GCL, Eurokaution, Arena Thun und den privaten Auslagen zeigt sich: Eine nicht offengelegte Beteiligung kann pflichtwidrig sein. Zum Betrug wird sie erst, wenn auch Handlungspflicht, Täuschung, Schaden und Vorsatz bewiesen sind.
Je sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz und Beat Stocker, höhere Strafen für weitere Beschuldigte und die Abschöpfung von Millionen: Das fordert die Staatsanwaltschaft vor dem Obergericht Zürich. Auf 126 Seiten führt sie umstrittene private Auslagen und fünf Unternehmenstransaktionen auf eine gemeinsame These zurück. Duri Bonin und Gregor Münch versuchen das Plädoyer in verständliche Sprache zu übersetzen: den roten Pfeil im Dreieck, Betrug durch Unterlassen, Arglist und Gewerbsmässigkeit. Sie diskutieren, wo die Argumentation stark ist und weshalb jeder einzelne Pfeil noch beweisrechtlich tragen muss.
Am dritten Tag der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz leert sich der Medienraum – gleichzeitig beginnt die juristische Detailarbeit. Nach einem von Gregor Münch zitierten Medienbericht soll ein Mitbeschuldigter vor seiner Befragung eine 80-seitige persönliche Eingabe eingereicht haben. Duri Bonin und Gregor Münch fragen, wann eine frühe schriftliche Einordnung dem Gericht Orientierung gibt und wann der Umfang selbst zur Botschaft wird. Zudem geht es um präzise Ergänzungsfragen und das Fragerecht der Mitbeschuldigten.
Ein Beweisantrag ist mehrfach gestellt und von der Verfahrensleitung unmittelbar vor der Berufungsverhandlung abgewiesen. Muss die Verteidigung ihn vor dem Gesamtgericht nochmals ausdrücklich erneuern – oder reicht der Hinweis auf die frühere Eingabe? In der Causa Vincenz wird diese scheinbar formale Frage kurz vor Schluss des Beweisverfahrens konkret. Duri Bonin und Gregor Münch rekonstruieren die Szene vorsichtig aus dem Übertragungsraum und ordnen die Bundesgerichtspraxis ein. Sie zeigen, weshalb der Unterschied zwischen «pendent» und «abgewiesen» darüber entscheiden kann, ob die Nichterhebung eines Beweises später noch in Lausanne gerügt werden kann.
Stéphane Barbier-Mueller beantwortet vor dem Obergericht Zürich die Fragen des Gerichts, verweigert aber von Beginn weg sämtliche Antworten auf Fragen der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Oliver Labhart will seine Ergänzungsfrage trotzdem stellen. Duri Bonin und Gregor Münch erklären, weshalb eine Frage prozessual auch dann Bedeutung haben kann, wenn sie unbeantwortet bleibt. Die Befragung zeigt zugleich, was eine Dolmetscherin verändert: nicht nur Wörter, sondern auch Rhythmus, Spontaneität und Präzision. Und sie wirft die Frage auf, wann gutes Alltagsdeutsch für ein komplexes Strafverfahren tatsächlich genügt.
Der Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln soll in der Schweiz von rund 45 auf 70 Prozent steigen. Gelingen soll das, indem die Landwirtschaft stärker auf pflanzliche statt tierischer Nahrungsmittel setzt. So will es die Ernährungsinitiative über die das Stimmvolk am 27. September entscheidet. Weitere Themen: Die zuständige Komission des Ständerats weicht einen Kompromiss auf, den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nach langen Verhandlungen geschlossen hatten in Sachen Lohnschutz. Der Entscheid dürfte im Herbst im Parlament erneut für hitzige Diskussionen über das Vertragspaket mit der EU sorgen. Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung wirft die Staatsanwaltschaft dem früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz im aktuellen Berufungs-Prozess vor. Vincenz soll enorme Spesenbeträge verursacht und sich bereichert haben. Der Ex-Banker bestreitet die Vorwürfe. Nun wurde er befragt.
.Das Obergericht befragt Pierin Vincenz detailliert zu Auslagen, deren geschäftliche Berechtigung umstritten ist, und zu laut Anklage nicht offengelegten Beteiligungen. Duri Bonin und Gregor Münch schildern ein Gericht mit beeindruckender Aktenkenntnis, präzisen Nachfragen und offen erkennbarer Skepsis. Wie reagiert man, wenn eine Zeugenaussage der eigenen Darstellung widerspricht? Die Folge zeigt, weshalb Vincenz die Prämisse einer heiklen Frage nicht übernimmt, wann Reden neue Angriffsflächen schafft und warum die Aussageentscheidung früh getroffen werden muss.
Um 9.36 Uhr sitzen Duri Bonin und Gregor Münch vor dem Obergericht Zürich. 24 Minuten später soll die I. Strafkammer bekanntgeben, wie sie mit den Vorfragen umgeht, die den gesamten ersten Verhandlungstag beansprucht haben: Verjährung, Rechtzeitigkeit eines Strafantrags, FINMA-Akten und der Nichtigkeitsantrag im Zusammenhang mit Andreas Donatsch. Unmittelbar vor der Fortsetzung rekonstruieren die beiden die zweite Runde der Parteivorträge und wagen eine Prognose. Im Zentrum steht die praktische Schlüsselfrage: Was muss das Gericht vor den Befragungen entscheiden – und was darf es dem Endurteil vorbehalten?
Beat Stocker erinnert sich vor Obergericht an Aussagen aus der Untersuchungshaft vor Jahren. Er antwortet ruhig und ausführlich – bis er bei Nachfragen der Privatklägerschaft einzelne Antworten verweigert. Duri Bonin und Gregor Münch analysieren, was Aussagekonstanz verlangt und welche Fragen punktuelles Schweigen aufwirft. Die Beobachtung führt über die Causa Vincenz hinaus: Eine Einvernahme mag wie ein Gespräch wirken, ist aber kein Dialog unter Gleichen. Jede Antwort wird an Akten, früheren Protokollen und den Positionen der Parteien gemessen.
Zum Berufungsprozess gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz sind heute Morgen vor dem Zürcher Obergericht etwa hundert Zuschauerinnen und Zuschauer, Beschuldigte und ihre Anwälte erschienen. Weitere Themen: · Schaffhausen: Wie geht es mit der Urh auf dem Rhein weiter? · Street Parade: Mehr Ketamin-Konsum. · Fantasie-Festival in Winterthur startet heute
Ein neues Bundesgerichtsurteil liegt am ersten Vormittag der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz auf dem Tisch – und die Seiten lesen es unterschiedlich. Duri Bonin und Gregor Münch berichten aus der ersten Pause, weshalb Lorenz Erni im Commtrain-Komplex Verjährung geltend macht und welche weiteren Vorfragen Andreas Blattmann aufwirft. Der Bundesgerichtsentscheid betrifft ein anderes Verfahren, enthält aber Aussagen zu Herausgabepflichten, Betrug durch Unterlassen und Verjährungsbeginn. Dazu kommen die umstrittene Antragsfrist, die Verwertbarkeit bestimmter Beweismittel und eine auffällig abgestimmte Arbeitsteilung unter den Verteidigern.
Im FINMA-Verfahren müssen Betroffene weitreichend mitwirken; im Strafverfahren dürfen beschuldigte Personen schweigen. Was geschieht, wenn unter aufsichtsrechtlichem Druck erteilte Angaben später als Strafbeweise verwendet werden sollen? Im Rahmen der Vorfragen greift Fatih Aslantas diese Schnittstelle auf, Cornel Borbély bezieht auch Folgebeweise ein. Duri Bonin und Gregor Münch ordnen das Bundesgerichtsurteil 7B_45/2022 ein – und erklären, was das Obergericht nun für jedes umstrittene Beweismittel prüfen muss.
Ein neu aufgefundenes E-Mail soll nach Darstellung der Verteidigung entlasten. Damit stellt sich in der Causa Vincenz eine grössere Frage: Wer entscheidet in riesigen digitalen Datenbeständen, welche Dokumente aktenkundig werden – und können Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit gleichwertigen Werkzeugen suchen? Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren die Pflicht, Belastendes und Entlastendes gleich sorgfältig zu untersuchen, die Kontrolle der behördlichen Aktenauswahl und die Grenzen des Vorwurfs im konkreten Verfahren.
Eine knapp dreistündige Mittagspause klingt nach Stillstand. Im Berufungsprozess der Causa Vincenz ist sie das Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft ordnet ihre Antwort auf die Vorfragen, während für die Verteidigung die Frage bleibt, welche bereits erhobenen Rügen nochmals ausdrücklich wiederholt wurden. Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt aus der Mittagspause und erklären, weshalb Wiederholung vor Obergericht Prozessstrategie sein kann – und warum die Dauer der Unterbrechung noch nichts darüber beweist, ob die Anklage überrascht wurde.
Pierin Vincenz trifft in einem Kleinwagen am Obergericht Zürich ein. Kameras gehen hoch, Bilder gelangen innert Sekunden in die Liveticker. Duri Bonin und Gregor Münch beobachten, wie schnell aus einer Ankunft eine öffentliche Erzählung wird. Dann stellen sie die heikle Frage: Wird unabhängige Kritik an der Anklage als Litigation-PR gelesen – und kann das Narrativ einer milderen Strafe zum Bumerang werden? Sicher ist nur: Eine Strafreduktion ist keineswegs vorgezeichnet, denn auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung erhoben.
Spesen, welche die Anklage als privat einstuft, und nicht offengelegte Beteiligungen an Unternehmen, die später von Raiffeisen oder Aduno übernommen wurden: Unmittelbar vor der Türöffnung am Obergericht ordnen Duri Bonin und Gregor Münch die beiden grossen Vorwurfskomplexe der Causa Vincenz ein. Im Zentrum steht die strafrechtlich entscheidende Frage: Welche Offenlegungs- oder Herausgabepflicht bestand – und worin soll der Vermögensschaden liegen? Eine kompakte Vor-Ort-Folge über den Abstand zwischen einem verdächtig wirkenden Vorgang und einem nachweisbaren Straftatbestand.
Am Morgen der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz warten die Kameras bereits vor dem Obergericht Zürich. Duri Bonin und Gregor Münch stehen kurz nach 7.15 Uhr im Innenhof, beobachten das Eintreffen erster Verfahrensbeteiligter und fragen: Wie begleitet eine Verteidigung eine beschuldigte Person durch diesen öffentlichen Moment? Haupteingang oder Seiteneingang, selbstbewusst oder möglichst unauffällig? Die Vor-Ort-Folge zeigt, weshalb auch der Weg in den Gerichtssaal vorbereitet werden muss – und warum es keine allgemeingültige Lösung gibt.
Nach den Vorfragen der Verteidigung antwortet die Staatsanwaltschaft: zur Rolle von Professor Andreas Donatsch, zu Strafantragsfrist und Verjährung, zum Ursprung der Untersuchung und zur Verwertbarkeit von FINMA-Akten. Der Vorsitzende greift ein und trennt Fragen des Verfahrensauftakts von Punkten für die späteren Hauptplädoyers. Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt in der Pause am Obergericht Zürich. Im Zentrum steht die Frage, wie weit externe Qualitätskontrolle einer Anklage reichen darf – und weshalb die konkrete Arbeit des beigezogenen Experten für die Verfahrensfairness bedeutsam bleibt.
Ein Plädoyer muss beim lauten Schlussdurchgang standhalten; die Klientschaft braucht Orientierung, und überraschende Vorfragen verlangen sofortige Reaktion. Wenige Tage vor der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz sprechen Duri Bonin und Gregor Münch darüber, was vor einem solchen Grossprozess noch zählt. Anlass ist auch Marcel Nigglis scharfe Kritik an der Anklage in der NZZ. Die Folge verbindet offene Rechtsfragen mit dem Handwerk der letzten Vorbereitung und dem Rollenwechsel der beiden Strafverteidiger zu Prozessbeobachtern.
Vor Obergericht reicht es weder, das erstinstanzliche Plädoyer nochmals vorzulesen, noch, das angefochtene Urteil nur Punkt für Punkt zu widerlegen. Mit Blick auf die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch, wie die Verteidigung den Fall neu ordnet und ihre Argumente auf die entscheidenden Punkte konzentriert. Ausserdem zeigen sie, wie eine beschuldigte Person auf Ablauf, Befragung, Gerichtssaal und Urteilsberatung vorbereitet wird. Befragungssituationen lassen sich trainieren; Antworten auswendig zu lernen wäre das Gegenteil guter Vorbereitung.
Das Obergericht kennt das erstinstanzliche Urteil, die Akten und die bisherigen Plädoyers. Trotzdem muss es die angefochtenen Punkte selbst beurteilen. Vor der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz erklären die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch, weshalb die zweite Instanz weder bei null beginnt noch die erste Instanz einfach bestätigen darf. Die Folge führt durch das Berufungsverfahren: Berufungserklärung, Vorfragen, Beweisabnahme, Befragung, Parteivorträge, letztes Wort und Urteilseröffnung. Im Zentrum steht dabei eine menschliche Frage: Wie erlebt eine beschuldigte Person ein Gericht, das über Freiheit, Ruf und Zukunft nochmals entscheidet?
Die Causa Vincenz begann prozessual mit hohem Tempo: Strafanzeige, Untersuchungseröffnung, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft. Danach wurde aus Tempo ein komplexes Verfahren mit Übersetzungsfragen, Anklage, 99 verfahrensleitenden Verfügungen, erstinstanzlicher Hauptverhandlung, umfangreicher Urteilsbegründung, Rückweisung durch das Obergericht Zürich und Korrektur durch das Bundesgericht. Duri Bonin und Gregor Münch zeichnen die Prozessgeschichte von 2017 bis zur bevorstehenden Berufungsverhandlung nach. Eine Folge über Timeline, Rechtsmittel, Verfahrensführung und die Frage, warum Streit im Verfahren nicht zwingend Rechtsstaatsversagen ist, sondern manchmal gerade Rechtsstaat.
1'198 Seiten Urteil, 20 Seiten Dispositiv, 65 Dispositiv-Ziffern: Wer die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz verstehen will, muss zuerst wissen, wie das erstinstanzliche Urteil aufgebaut ist. Duri Bonin und Gregor Münch öffnen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 und verschaffen sich einen Überblick: Beteiligte, Anträge, Schuldsprüche und Freisprüche, Strafen, Kosten, Entschädigungen und Verteidigungshonorare. Wie liest man ein solches Urteil? Eine Folge über Strafurteile und Wirtschaftsstrafverfahren als Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung in der Sache Pierin Vincenz.
Die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz steht vor der Tür – doch in Lausanne ist noch eine Beschwerde hängig, die für das Verfahren erheblich werden könnte. Duri Bonin und Gregor Münch sprechen über den abgewiesenen Antrag auf Sistierung des Berufungsverfahrens, den offenen Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand, mögliche Folgen für Einvernahmen und andere Verfahrenshandlungen sowie über das Beschleunigungsgebot als Schutzrecht der beschuldigten Person. Am Schluss geht der Blick zur StPO-Revision, digitalen Ermittlungsmethoden, künstlicher Intelligenz und Siegelung. Eine Folge über Sistierung, Waffengleichheit und Verteidigung unter Unsicherheit.
Duri Bonin und Gregi Münch haben Post vom Obergericht Zürich erhalten: Sie sind für die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren als Medienschaffende einzelfall-akkreditiert. Was bedeutet das konkret? Sicherer Zugang zum Gerichtssaal, beschränkte Akteneinsicht, aber auch Pflichten: sachlich berichten, schutzwürdige Interessen beachten, Quellen sauber behandeln, Privatsphäre und Menschenwürde respektieren — und keine Bild- oder Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude. Eine kurze Folge über Gerichtsöffentlichkeit, Medienakkreditierung, journalistische Verantwortung und die Vorbereitung der Berichterstattung zur Berufungsverhandlung im Fall Vincenz.
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Wie geht es weiter mit dem Gesundheitszentrum St. Vincenz in Stoppenberg? Die Stadt und die Krankenkasse AOK ziehen nach zwei Jahren eine positive Bilanz. Positiv ist auch das Fazit der Stadt zu einem Essener Pflegeheim. Der Belegungsstopp dort wurde aufgehoben. Und aufgehoben ist außerdem ein Verbot für die rechtsextreme Partei "Die Heimat". Sie darf ihre Landesparteizentrale in Kray wieder für Versammlungen nutzen.
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz / Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben. Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten. Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch und unter Berufung auf die Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss „Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an. Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen / Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022 insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen, die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge geht es um einen Beschluss des Obergerichts Zürich vom 7. April 2026 im Verfahren zwischen Beat Stocker und dem beschuldigten Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz». Ausgangspunkt ist die Einstellungsverfügung (Entscheid der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Anklage zu beenden) der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2025. Beat Stocker erhob gegen diese Einstellung Beschwerde. Das Obergericht gibt ihm recht, hebt die Einstellungsverfügung auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück mit der verbindlichen Anweisung, gegen Lukas Hässig Anklage zu erheben. Der Kern des Entscheids liegt im rechtlichen Massstab. Das Obergericht sagt: Die Staatsanwaltschaft hat die Hürden für eine Anklage zu hoch angesetzt. Sie wollte praktisch nachweisen, wie genau vertrauliche Bankinformationen aus dem Innern der Bank bis zu Lukas Hässig gelangt sind. Genau das verlangt das Gesetz nach Auffassung des Obergerichts aber nicht. Für eine Anklage genügt, dass aufgrund der Beweislage und der Indizien (äussere Anzeichen, aus denen man auf den Sachverhalt schliessen kann) eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Gerade in rechtlich schwierigen Fällen darf nicht vorschnell eingestellt werden. Entscheidend ist für das Obergericht weiter, dass der Artikel von Lukas Hässig vom 27. Juli 2016 bankgeheimnisgeschützte Informationen enthielt, darunter konkrete Zahlungsflüsse zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz. Gleichzeitig sieht das Obergericht eine weitgehende Übereinstimmung zwischen diesem Artikel und internen Compliance-Memoranden (streng vertraulichen bankinternen Prüf- und Risikoberichten) von Julius Bär. Für das Obergericht ist das ein starkes Indiz dafür, dass diese Memoranden oder jedenfalls ihr Inhalt als Grundlage der Berichterstattung dienten. Die Staatsanwaltschaft hatte eingewendet, die Informationen könnten auch aus anderen Quellen gekommen sein. Für das Obergericht sind solche Alternativerklärungen zu theoretisch und nicht genügend plausibel. Der Artikel bilde das Netzwerk rund um mehrere Transaktionen und Gesellschaften so präzise ab, dass ein bloss zufälliges Zusammenfügen aus frei zugänglichen oder verstreuten Informationen das Ergebnis nicht überzeugend erkläre. Anders gesagt: Für das Obergericht reicht die Indizienlage klar über einen blossen Anfangsverdacht hinaus. Wichtig ist auch, dass das Obergericht den Bericht der externen Anwaltskanzlei nicht einfach als wertlose Parteibehauptung behandelt. Zwar ist dieser Bericht kein neutrales Gerichtsgutachten. Er behält aber nach Auffassung des Gerichts ein Mindestmass an Beweiswert, zumal er auf einer professionellen Vergleichsanalyse beruht und sich mit dem später eingereichten Memorandum vom 8. April 2016 zusätzlich abgleichen lässt. Ein weiterer Punkt: Lukas Hässig berief sich auf Medienfreiheit und mögliche Rechtfertigungsgründe. Das Obergericht sagt dazu nicht, dass solche Argumente ausgeschlossen sind. Aber sie tragen die Einstellung in diesem Verfahren nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung ausschliesslich mit ungenügendem Tatverdacht begründet hatte. Ob Medienfreiheit oder ein Rechtfertigungsgrund am Ende durchgreifen, muss deshalb das Sachgericht im Hauptverfahren entscheiden. Die Quintessenz dieser Folge: Das Obergericht sagt klar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht hätte einstellen dürfen. Nach Auffassung der Obergerichts sprechen die vorhandenen Belege und Indizien genügend stark dafür, dass der Fall vor Gericht gehört. Deshalb wurde die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückgewiesen. Für Beat Stocker ist das ein prozessualer Erfolg von erheblichem Gewicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser vorläufig letzten Folge zum Nebenstrang der Causa Vincenz geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig, den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025 eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf? Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat (Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung? Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen. Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann – und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, was nach den Obergerichtsentscheiden, im juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker passiert ist: Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig und Inside Paradeplatz, Siegelung (Versiegelung) der Datenträger – und dann der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) Zürich. Was ist passiert? - Nach dem "Befehl" des Obergerichts aus den Verfahren um die Sistierungen und die Rechtsverzögerung ordnet die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung (Zwangsmassnahme: Durchsuchen und Sicherstellen) an. - Am 3. Juni 2025 wird das Büro von Inside Paradeplatz durchsucht. Hässig verlangt die Siegelung. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft darf die Geräte und Unterlagen nicht einfach auswerten. - Die Staatsanwaltschaft stellt beim ZMG ein Entsiegelungsgesuch (Antrag, die Siegelung aufzuheben). Sie will die Datenträger und Unterlagen auswerten. Und dann kommt der ZMG-Entscheid (2. Juli 2025): Das ZMG weist das Entsiegelungsgesuch vollumfänglich ab. Das ist aussergewöhnlich. In Entsiegelungsverfahren reicht schon ein relativ tiefer Tatverdacht, weil man gerade erst durch die Auswertung Klarheit gewinnen will. Das ZMG sagt dazu sinngemäss: Es gibt nicht einmal ansatzweise einen hinreichenden Tatverdacht, der diesen Eingriff rechtfertigen würde. Besonders kritisch beurteilt das Gericht die Verdachtsbasis: den bankinternen Untersuchungsbericht von Julius Bär. Aus Sicht des ZMG ist das als Grundlage zu schwach: stark geschwärzt, ohne Beilagen, und wegen der Entstehung im Auftrag der Bank nicht unabhängig. Und das ZMG geht noch weiter: Selbst wenn man den Tatverdacht anders sehen würde, sei es „offenkundig falsch“, Strafverfolgungsinteressen automatisch höher zu gewichten als eine gewissenhafte journalistische Arbeit – wenn durch die Publikation mutmasslich schwere Missstände in der Finanzwelt sichtbar werden. Damit betont das ZMG Medienfreiheit (Art. 17 BV / Art. 10 EMRK) und Verhältnismässigkeit (Eingriffe nur, wenn nötig und zumutbar). Warum wirkt das wie ein Widerspruch zum Obergericht? Duri legt den Finger auf die Spannung: Das Obergericht Zürich hat – angetrieben durch die Beschwerde des Privatklägers Stocker – die Pflicht zur Strafverfolgung betont und das Verfahren vorangetrieben, ohne sich vertieft auf die Medienfreiheit einzulassen. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) setzt dem im Entsiegelungsentscheid eine andere Logik entgegen: Es betont die rechtsstaatlichen Schranken, verneint den hinreichenden Tatverdacht als Grundlage für den Eingriff und macht zusätzlich klar, dass eine Entsiegelung in diesem Kontext auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit und Medienfreiheit kaum zu rechtfertigen wäre. Damit steht der Fall exemplarisch für eine Kollision zweier Rechtsgüter: Strafanspruch und Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Grundrechtsschutz (Medienfreiheit/Quellenschutz) und Verhältnismässigkeit auf der anderen. Beide Gerichte handeln innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags – das Obergericht als Beschwerdeinstanz, die Verfahren überhaupt in Gang hält, das ZMG als Kontrollinstanz für Zwangsmassnahmen im Ermittlungsverfahren. Trotzdem bleibt es speziell, dass sie sich bei zentralen Punkten – vor allem beim Tatverdacht als Schwelle für den Eingriff – so deutlich auseinander bewegen. Für die Zukunft wirft das Fragen auf: Wie hoch ist das Risiko für investigativ tätige Medienschaffende unter Art. 47 BankG? Und braucht es irgendwann eine Klärung durch höhere Gerichte oder den Gesetzgeber, damit diese Bruchlinien nicht jedes Mal neu aufbrechen? Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge berichtet der Strafverteidiger Duri Bonin über die nächste Eskalationsstufe im Bankgeheimnis-Verfahren gegen Lukas Hässig: Beat Stocker erhebt eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung (die Behörde handelt zu langsam) – und bekommt vom Obergericht erneut Recht. Nach dem obergerichtlichen „Marschbefehl“ aus dem Frühjahr 2024 hätte die Staatsanwaltschaft zügig weiterermitteln müssen. Stocker interveniert mehrfach: Er bestätigt seine Stellung als Privatkläger (betroffene Person mit Parteirechten), verlangt Akteneinsicht (Einsicht in die neuen Akten) und fragt nach dem Verfahrensstand. Über Monate bleibt vieles unbeantwortet oder vage. Erst am 15. Oktober 2024 eröffnet die Staatsanwaltschaft formell die Untersuchung gegen Hässig als beschuldigte Person wegen Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG (Weiteroffenbaren von Bankgeheimnissen durch Dritte). Danach folgt erneut Stillstand: Ein Ermittlungsauftrag an die Kantonspolizei (inkl. Hausdurchsuchungsvorbereitung und Datenträgerauswertung) wird erst Anfang 2025 erteilt. Akteneinsicht wird mit Verweis auf den pendenten Auftrag verweigert. Stocker macht geltend, dass angesichts des Verjährungsrisikos (Tatzeit 2016) nicht jahrelang „gewartet“ werden dürfe – und erhebt im März 2025 Beschwerde wegen Rechtsverzögerung. Das Obergericht hält fest, was im Strafprozess zentral ist: Unzulässige Verzögerung liegt vor, wenn ohne stichhaltige Gründe über längere Zeit keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Überlastung oder Organisation erklären vieles, rechtfertigen aber eine Rechtsverzögerung nicht. Ergebnis: Die Beschwerde wird gutgeheissen, die Rechtsverzögerung wird ausdrücklich festgestellt, und die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, unverzüglich weiter zu ermitteln und das Verfahren ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung ist (zu langsame Verfahrensführung) - Welche Schritte Beat Stocker vor der Beschwerde unternimmt (Nachfragen, Akteneinsicht, Interventionen) - Warum das Obergericht die Verzögerungen als unzulässig qualifiziert - Welche Pflichten die Staatsanwaltschaft trotz Arbeitslast hat (Beschleunigungsgebot) - Das praktische Gewicht von Ermittlungsaufträgen, Hausdurchsuchung und Entsiegelung In der nächsten Folge schauen wir an, ob es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist – und was danach prozessual passiert (Sicherstellung, Siegelung/Entsiegelung, Auswertung der Datenträger, Zwangsmassnahmengericht). Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge berichtet Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, über die Begründung des Obergerichts, mit der die Sistierung im Bankgeheimnis-Verfahren aufgehoben wurde. Der Kern: Ein Verfahren „gegen Unbekannt“ genügt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft muss ein Verfahren gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person eröffnen. Worum geht es? Die Staatsanwaltschaft darf sistieren, wenn die Täterschaft unbekannt ist (Art. 314 StPO). Gleichzeitig muss sie eine Untersuchung eröffnen, sobald ein hinreichender Tatverdacht besteht (Art. 309 StPO). Das Obergericht hält fest, dass dieser Tatverdacht hier gegeben ist. Zentral ist die Unterscheidung im Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): - lit. a betrifft Bankangestellte und andere Geheimnisträger (Sonderdelikt). - lit. c erfasst auch Dritte (Allgemeindelikt), wenn sie erkennbar geheimnisgeschützte Informationen weitergeben oder ausnutzen. Die Staatsanwaltschaft verlangte sinngemäss den anklagegenügenden Nachweis, wie und über wen die Informationen aus der Bank zu Hässig gelangten. Das Obergericht hält diese Sicht für zu eng: Es genüge, wenn sich aus den äusseren Umständen und der Art der Information ergebe, dass sie nur aus einem bankinternen Umfeld stammen konnten und der geheimnisgeschützte Charakter erkennbar war. Und das ist der zusätzliche Sprengsatz: Das Obergericht sagt ausdrücklich, der Verdacht gehe über einen blossen Anfangsverdacht hinaus und sei geeignet, Zwangsmassnahmen (z. B. Hausdurchsuchung) in Betracht zu ziehen – aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht per se ausgeschlossen. Konsequenz: Sistierung wird aufgehoben, Strafverfahren gegen Hässig sei zu eröffnen. Darum geht es in dieser Episode - Sistierung (Art. 314 StPO) und Untersuchungseröffnung (Art. 309 StPO) - Bankgeheimnis (Art. 47 BankG): lit. a vs. lit. c - Warum das Obergericht ein Verfahren gegen Hässig verlangt - Beweislogik: „wie und über wen“ vs. Schlüsse aus äusseren Umständen - Verdachtsgrad: mehr als Anfangsverdacht - Zwangsmassnahmen: weshalb das Obergericht sie nicht ausschliesst - Konsequenzen für die weitere Untersuchung Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, einen juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker. Es geht um das Strafverfahren wegen Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) und zwei Sistierungen der Staatsanwaltschaft, gegen die Beat Stocker Beschwerde erhoben hat. Was ist passiert? Der Journalist Lukas Hässig veröffentlichte 2016 auf Inside Paradeplatz eine Serie über Finanztransaktionen rund um Pierin Vincenz und Beat Stocker. Im Nachgang dazu eröffnete die Staatsanwaltschaft III Zürich im Herbst 2019 ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen möglicher Verletzung von Art. 47 BankG. Sie zog den internen Untersuchungsbericht der Bank Julius Bär bei (teilweise geschwärzt) und liess mehrere Personen als Auskunftspersonen befragen. Auch Lukas Hässig wurde als Auskunftsperson einvernommen. Nach diesen Ermittlungen sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2021 (sie stoppte es, ohne es einzustellen). Beat Stocker führte dagegen Beschwerde – und bekam Recht: Das Obergericht als Beschwerdeinstanz hob die Sistierung ein Jahr später (2022) auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Staatsanwaltschaft zurück. Nach einer weiteren Einvernahme von Lukas Hässig sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut. Beat Stocker erhob wiederum Beschwerde. Sein Ziel ist diesmal klar: Das Verfahren soll nicht mehr nur gegen Unbekannt laufen, sondern konkret gegen Lukas Hässig als beschuldigte Person. Warum ist das spannend? Weil hier mehrere heikle Welten aufeinanderprallen: - Bankgeheimnisverletzung (Art. 47 BankG) im Umfeld der Causa Vincenz - Sistierungen von Strafverfahren und Beschwerden dagegen - Streitpunkt: Verfahren gegen Unbekannt oder Ausdehnung auf Hässig als Beschuldigten - Und im Hintergrund die Frage: Wie weit darf Strafverfolgung gehen, wenn es dabei faktisch um Quellen und Quellenschutz geht? Damit ist der Seitenflügel gesetzt – in einer nächsten Folge wollen wir der Frage nachgehen, ob aus einem Verfahren gegen Unbekannt ein Verfahren gegen eine konkrete Person wurde. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Darf die Staatsanwaltschaft eine externe Strafrechtskapazität zur „Qualitätskontrolle“ beiziehen – und was bedeutet das für Fairness und Verfahrensrechte? Um diese Frage geht es in der neuen Folge der Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch. Ausgangspunkt ihrer Diskussion ist ein Artikel in der Bilanz, der den Nebenkriegsschauplatz im Vincenz-Komplex beschreibt: Im August soll der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und diverse Mitbeschuldigte starten. Derzeit läuft aber noch ein Ausstandsverfahren gegen die im Fall involvierten Staatsanwälte. Die Verteidigung will erreichen, dass das Team um Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel als befangen gilt. Der Knackpunkt: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage von Prof. Andreas Donatsch prüfen lassen, emeritierter Strafrechtsprofessor und ehemaliges Mitglied des Kassationsgerichts. Duri und Gregor ordnen ein, worum es juristisch geht: Im Strafverfahren gilt das Prinzip der Parteiöffentlichkeit (Parteien dürfen bei Beweiserhebungen mitwirken). Wenn ein Gutachter beigezogen wird, dürfen Verteidigung und Privatklägerschaft Fragen stellen und Einwände erheben. Wenn eine externe Person intern Akten liest und Rückmeldungen gibt, können diese Kontrollrechte umgangen werden. Die Diskussion geht dann einen Schritt weiter: Selbst wenn der Beizug rechtlich fragwürdig war, führt das nicht automatisch zu Befangenheit. Befangenheit bedeutet nicht einfach ein „Fehler“, sondern dass objektive Umstände den Eindruck erwecken, die Staatsanwaltschaft sei nicht mehr unvoreingenommen. Die Hürde ist hoch. Das Obergericht Zürich hat die Ausstandsbegehren abgewiesen. Nun liegt die Sache beim Bundesgericht. Spannend ist auch die weitere Ebene: Geht es bei einer „Qualitätskontrolle“ durch eine Strafrechtskapazität wirklich nur um Form (Lesbarkeit, Gliederung) – oder zwangsläufig auch um Inhalt (rechtliche Einordnung, Argumentation)? Und wenn es um Inhalt geht: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in der StPO? Welche? Entscheidend ist zudem die Transparenz: Die Verteidigung verlangt deshalb Einsicht in den Schriftverkehr. Die Staatsanwaltschaft verweigert sie mit dem Argument „interne Meinungsfindung“. Dort entzündet sich das Misstrauen mit Schaden für den Rechtsstaat. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Die FDP und die Mitte-Partei kämpfen um die Vormacht in der politischen Mitte – auch im Hinblick auf die nächsten Wahlen und die Sitzverteilung im Bundesrat. Seit Kurzem haben die Parteien neue Chefs. In der Sendung «Rundschau Talk» erfahren die Zuschauenden, wie sie sich profilieren wollen. Die Mitte-Partei und die FDP sind im Bundesparlament oft die Mehrheitsmacher – und entscheiden damit über die Richtung der Schweizer Politik. Gleichzeitig kämpfen sie um die Dominanz in der politischen Mitte. Es geht um Bundesratssitze, es geht um die wichtigen Themen in der Schweizer Politik. Nun treffen die Parteichefs Susanne Vincenz-Stauffacher und Philipp Matthias Bregy im «Rundschau Talk» aufeinander. Im Fokus: Wie wollen sie sich in Zeiten von Sparpaketen, gesellschaftlichem Wandel und wachsendem Druck von rechts behaupten? Familienpolitik, Sparpolitik In der Familienpolitik zeigen sich klare Unterschiede. Die Mitte setzt weiterhin auf das traditionelle Familienmodell, während die FDP mit der Einführung der Individualbesteuerung Neuerungen bringen will. Auch beim Sparpaket des Bundes gehen die Wege auseinander: Die FDP präsentiert sich als konsequente Wirtschaftspartei und Hüterin der Staatsfinanzen. Die Mitte hingegen warnt vor zu starken Sparmassnahmen und arbeitet auch mal mit der Linken zusammen. Umgang mit der Rechten Wie reagieren die beiden Parteien auf die Dominanz der SVP? Konfrontation oder Kooperation – das ist eine der zentralen Fragen. Zudem steht die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» im Raum, die das Land vor neue Herausforderungen stellt. Die Antworten der Mitte und der FDP werden entscheidend sein für die politische Richtung der Schweiz.
In this weeks episode of the Sooshi Mango podcast we go behind the persona of Big Vincenz. From starting out selling clothes at YD, through to creating a character we all now know and love. Big Vincenz has gone from strength to strength in celebrating all that's good and fun about our culture. We ask Vincenz to rate the #1 choc-anthem in his mind. We'd love to know what yours is. Let us know. Sooshi Mango celebrates everything about our ethnic culture, have comedy segments, prank calls, hilarious stories from our listeners, and talk a lot of shit!
Sch'i va per scolar e cussegliar purs e puras, lura è il Plantahof a Landquart la dretga adressa en il Grischun. E dapi il favrer maina in Rumantsch quella veglia instituziun chantunala ch'è bler dapli che be ina scola. Dad esser in di directur dal Plantahof n'è bain mai stà ses siemi. Sco uffant fiss el pli gugent vegnì locomotivist. Dentant sco quai ch'igl è magari sin la via da la vita, prendan ins bain enqual storta fin ch'ins è là nua ch'ins è il mument. Uschia n'ha er l'agronom Pieder Vincenz betg mo lavurà per il chantun, mabain tranter auter er sco sviluppader regiunal da la Surselva, per il label da charn da la Migros, en il marketing da la ÖKK u er sin grondas farmas en la Nova Zelanda cun bun 10'000 nursas. E sche Vus vulais savair quant fitg ch'el po profitar da tut quellas experientschas professiunalas, tge ch'el fa insumma l'entir di sco directur dal Planthof, quant fitg ch'il velo gida el da chattar puspè la via e sch'el sa gia tut ils nums da ses passa 100 collavuraturs e collavuraturas, lura tadlai il «Profil».
In Part 2 of our interview, Marc Vincenz—author of over 40 books of poetry—talks about his book of poetry, The Pearl Diver of Irunmani (White Pine Press, 2023). We dive into the deep waters of a consciousness preparing for death. During a health crisis, Vincenz came into a new language informed by this encounter, finding footing in "the heart of a word" and his own fearless observations. "See the island in your mind/or you will always be lost." From within a language he invents as if to breathe in this unfamiliar element, Vincenz takes us through then beyond "the theater of fear"..."when the audience leaves and you're left only with yourself." The poet and the reader emerge changed. Like a cyborg prophet, Marc now writes from the seam between worlds—life and death, nature and "the machinery of the world" (Borges)—mitigating oppositions with deep music. "The traffic doesn't slow/the bling navigates/like porpoises' eyes/ in the windows,/those deep dangling metaphors/in a city tangled up in its own industrial age." You can hear Pt. 1 of our interview which aired 10/6/24 on KSQD. We discuss Marc's book, The King of Prussia is Drunk on Stars (Lavender Ink, 2024) here: https://creators.spotify.com/pod/show/the-hive8/episodes/S6E31-Marc-Vincenz-talks-with-Roxi-Power-e2pcb8o Marc Vincenz is a poet, fiction writer, translator, editor, publisher, musician and artist. His latest poetry collections are A Splash of Cave Paint, and The King of Prussia is Drunk on Stars. His latest translation is An Audible Blue: Selected Poems (1963 - 2016) by celebrated Swiss poet and novelist, Klaus Merz, which won the 2023 Massachusetts Book Award for Translated Literature. His forthcoming poetry collections are Spells for the Wicked (Unlikely Books 2025) and No More Animal Poems with White Pine Press in 2026. Marc's work has been translated into German, Russian, Romanian, French, Icelandic, and Chinese. Marc is the publisher for MadHat Press and New American Writing. He produces and hosts the biweekly reading series on Zoom, Lit Balm. https://madhat-press.com/ https://litbalm.org/
Marc Vincenz has been called the David Bowie of poetry, reinventing himself and exploring new poetic chops in each of his 40 books. Roxi Power talks with Vincenz about his newest book of surreal poems inThe King of Prussia is Drunk on Stars (Lavender Ink Press, 2024). From the imperialism of Prussia to the purity of Iceland, Vincenz juxtaposes the monstrous with the meditative in his quiet lyrics of epic scope. Matthew Cooperman writes that "Vincenz conjures a centaur poetics where anything may be attached to anything else." What connects humans with woodworms? How do eels emerge "from the carcass of a waterlogged horse"? We follow the world-traveling and world-building eye of Vincenz across the globe, then perch quietly among constellations that "grow alongside the window" or under the apple trees among the stars, only to experience in his deep images again and again: "Where your eye is, there you grow." Marc Vincenz is a poet, fiction writer, translator, editor, publisher, musician and artist. He has published over 40 books of poetry, fiction and translation. His latest poetry collections are A Splash of Cave Paint, and The King of Prussia is Drunk on Stars. His latest translation is An Audible Blue: Selected Poems (1963 - 2016) by celebrated Swiss poet and novelist, Klaus Merz, which won the 2023 Massachusetts Book Award for Translated Literature. His forthcoming poetry collections are Spells for the Wicked (Unlikely Books 2025) and No More Animal Poems with White Pine Press in 2026. Marc's work has been translated into German, Russian, Romanian, French, Icelandic, and Chinese. Marc is the publisher for MadHat Press and New American Writing. He produces and hosts the biweekly reading series on Zoom, Lit Balm.
Es war einer der görssten Schweizer Wirtschaftskriminalitätsfälle der letzten Jahre: Der Betrugsfall um den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Heute hat das Zürcher Kantonsparlament die Arbeit der Staatsanwaltschaft thematisiert und die Regierung kritisiert. Weitere Themen: * Die Stadt Zürich verteilt keine Entsorgungscoupons mehr * Rita Famos wird geschäftsführende Präsidentin der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE * Freude im Zoo Zürich: Elefantenkuh Farha ist trächtig
Virginia historical markers recognize people and places across the Commonwealth. But now one is noting LGBTQ history for the first time. Michael Pope reports.
Wenn in Erlangen die 5. Jahreszeit anbricht, ist er mittendrin: Vinzenz Schiller, Bierbrauer und Wirt vom Entla´s Keller. Wie es ist, aufm "Berch" aufzuwachsen und heute ein Kellerbier im echten Wortsinn zu brauen - ein Ortsbesuch auf dem Erlanger Berg.
Kurz vor Weihnachten 1924 zieht Vincenz durch das Städtchen Münsterberg. Er ist arbeitslos, geht von Tür zu Tür und hofft auf die Großzügigkeit seiner Mitmenschen. An einer Tür bittet ihn ein älterer Herr ins Haus. Vincenz soll ihm helfen, einen Brief zu schreiben. Doch er ahnt nicht, in wessen Haus er geraten ist. Heute erzählen wir euch die grausame Geschichte von Karl Denke - dem Kannibalen von Münsterberg. --- Content Hinweis --- In dieser Folge sprechen wir über Kannibalismus, Suizid, Gewalt und Mord. Wenn du dich mit diesen Themen nicht wohlfühlst, hör dir die Folge bitte nicht alleine an. --- Links --- Fotostrecke über den Fall im „Spiegel“: https://tinyurl.com/78xrcmw6 Das Haus von Karl Denke bei Google Maps: https://tinyurl.com/3rhfb5cv Ausschnitt aus einer Doku über Karl Denke: https://tinyurl.com/wsnd8uv8 Ein Artikel über den Fall von Mark Benecke: https://tinyurl.com/mpsavk2c Das Buch „Karl Denke“ von Armin Rütters: https://tinyurl.com/2bp2h2f3 --- Werbepartner [Werbung] --- Rabattcodes und Links von unseren Werbepartnern findet ihr unter https://linktr.ee/schwarzeakte --- Schwarze Akte Buch [Eigenwerbung] --- Das Schwarze Akte Buch mit weiteren spannenden Fällen erhaltet ihr überall dort, wo es Bücher gibt. www.schwarzeakte.de/buch --- Social Media & Kontakt --- Instagram: @schwarzeakte YouTube: @SchwarzeAkte TikTok: @schwarzeakte Mail: schwarzeakte@julep.de Website: www.schwarzeakte.de --- Credits --- Hosts: Anne Luckmann & Patrick Strobusch Redaktion: Johanna Müssiger Schnitt: Anne Luckmann Intro und Trenner gesprochen von: Pia-Rhona Saxe Producer: Falko Schulte Eine Produktion der Julep Studios Impressum: www.julep.de/impressum [Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links] --- SPOILER --- Dieser Fall ist gelöst.
Vlad sits down with funny man Big Vincenz to chat about Italian sayings, Miss Bella, Formagg, Giovanni, Alfonzo, hard times in life, losing & winning. Check out Big Vincenz on IG and TikTok - with an original style and humour. But please, zitu zitu please SUPPORT THE SUPPORTERS THAT SUPPORT THE PODCAST#1 REAL ESTATE SIGNS! The Real Estate Agents GO-TO Signboards, brochures, stickers, flags & much more! 10% OFF YOUR FIRST ORDER, MENTION: VLAD https://www.1res.com.auANGEL GROVE COLLECTABLES (Online collectables from our favourite franchises from the 90s & beyond)New and exclusive toys and collectables from a number of awesome franchises. These include Power Rangers, Teenage Mutant Ninja Turtles, Dragon Ball, Pokémon and many more!CODE: Vlad (10% discount for all)https://www.angelgrovecollectables.comMETROPOLITAN STONE (Kitchens, Cabinets, Laundry, All Cabinets)We have a combined 30 years experience in the cabinet making industry in Victoria! Everything from small projects to large projects!Benchtop change overs, Kitchen facilities, Kitchens, Laundries, Bathroom cabinets, T.v units, Wardrobes etc!MENTION: VLADContact: MATT 0425797488Matthew@metropolitanstone.com.auhttp://www.metropolitanstone.com.auBRUCE SUPER CONVENIENCE (Specialising in American candy, snacks, chocolates and all hard to get confectionary and snacks from Europe & USA etc)Mention VLAD for special freebies on top of your orders!http://www.instagram.com/BruceSuperChttps://www.facebook.com/brucesuperchttps://brucesuper.com.au/ORANGE LEGAL GROUP (Specialising in Property law for purchasing and selling, conveyancing, in-house Mortgage broker & Chartered Account! One stop shop for ALL property needs! Wrap! FREE Contract reviews for buyers before purchasing property!Mention VLAD!https://www.orangelegalgroup.com.auEmail: property@orangelegalgroup.com.auContact: mycousinvlad@gmail.comhttp://www.instagram.com/mycousinvladBE GOODDO GOODGET GOOD
Der Agronom Vincenz Blum setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Landwirtschaft in Thailand ein. Viele Jahre war er Entwicklungshelfer und beriet lokale Bauern: «Im Herzen bin ich selbst ein Bauer!» Seit 26 Jahren lebt er mit seiner Familie in Wang Nam Yen, im Osten Thailands. Der Lebenslauf von Vincenz Blum aus Pfaffnau (LU) ist lang und spannend. Der Agronom war Tierzuchtlehrer, arbeitete beim Schweizerischen Bauernverband und war Leiter einer Landwirtschafts- und Bäuerinnenschule. Doch sein grösster Traum war schon immer die Arbeit in der Dritten Welt, sagt der heute 78-Jährige: «Der Hunger in der Welt, gegen diesen wollte ich etwas tun. Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht Fische verteilen, sondern das Fischen lernen!» Den Bauern hat er zwar nicht das Fischen beigebracht, aber nachhaltig Bäume anzupflanzen. Als Entwicklungshelfer war Vincenz Blum viele Jahre als Berater in Bhutan und Thailand im Einsatz. Heute widmet er sich seinem Garten: «Ich habe viele Bäume in meinem Leben gepflanzt, auch in unserem Garten.» Da gedeihen Bananen und Papayas. Die thailändische Kultur verstehen Vincenz Blum kennt die thailändische Kultur und spricht fliessend thailändisch. Die Sprache zu verstehen, sei enorm wichtig: «Wenn man auf Augenhöhe mit den Einheimischen sein möchte, muss man offen für ihre Kultur sein und ihre Sprache verstehen.»
Zurück auf Feld eins. Das heisst es möglicherweise für die Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall Pierin Vincenz. Das Gericht wirft der Zürcher Staatsanwaltschaft schwerwiegende Verfahrensfehler vor. Diese will jetzt gegen den Entscheid eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Weitere Themen: * Zwei Jahre Ukrainekrieg: Wo ist das ukrainische Militär in Rücklage? Wo im Vorteil gegenüber Russland? * Universität St. Gallen lanciert die «European Nuclear Study Group» - ein neues Forschungsprojekt zu Nuklearwaffen. * Spanien: Russischer Überläufer erschossen. * Mailand: Schlechte Luft in Norditalien - Was tun?
The boys are back with a brand new episode to discuss all things habs! Kicking off the episode discussing The return of Patrick Roy facing off against the Habs, Arber Xhekaj's return to the Habs, Justin Barron being sent down to the Laval Rocket, Cole Caufield on a hot streak and how many goals the boys think he will finish the season with, and if Nick Suzuki has proven enough to be the 1C for the future. The boys are back with their usual shenanigans as well, tune in to have some laughs alongside the Hab A Listen boys! Don't forget to like, subscribe and follow on Tik Tok, Youtube, and Twitter.
On December 21 1924, itinerant beggar, Vincenz Olivier, knocked on the door of an apartment building on the outskirts of Münsterberg in Weimar, Germany. Father Denke, the elderly man who answered the door, gladly offered Vincenz 20 pfennigs to help him write a letter to his brother. Vincenz accepted and was welcomed into Father Denke's home... --- Narration – Anonymous Host Research & writing – Holly Boyd Creative direction – Milly Raso Production and music – Mike Migas Music – Andrew D.B. Joslyn This episode's sponsors: DoorDash – Get 25% off and FREE delivery for your first order of $15 or more with promo code ‘CASEFILE' ExpressVPN – Get 3 extra months free with a 12-month plan For all credits and sources please visit casefilepodcast.com/case-212-the-forgotten-cannibal