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Bill Roggio and Samuel Ben-Ur report that Israeli strikes killed Izz al-Din al-Haddad, the last original planner of the October 7 massacre remaining in Gaza. His elimination signals a pressure campaign against Hamas as they refuse to disarm during the ceasefire. (3/16)1960S CASTRO
In der Schweiz spricht man nicht über Geld. Duri Bonin und Nina Langner tun es trotzdem. Ausgangspunkt ist Alan Dershowitz' Text «Don't Limit Your Options by Making a Lot of Money»: Geld soll Freiheit schaffen – kann aber auch abhängig machen. Was bedeutet das für Anwältinnen und Anwälte? Und was bedeutet es besonders für die Strafverteidigung? Duri und Nina sprechen über anwaltliche Unabhängigkeit, amtliche Verteidigung, Honorare, Kanzleikosten, Berufsstolz und die Frage, warum gute Strafverteidigung nicht nur eine private Dienstleistung ist, sondern eine Voraussetzung des Rechtsstaats. Eine Folge über Geld – aber vor allem über Freiheit, Berufsethik und die Kosten guter Verteidigung.
Frank kommt zu spät – und bringt genau daraus die Frage dieser Folge mit: Wenn nur wenig Zeit bleibt, wie kommt man schnell in ein echtes Gespräch? Welche Fragen öffnen eine Begegnung? Und wie schafft man Vertrauen, ohne sich zu verstellen? Duri Bonin führt diese Frage direkt in eine Extremsituation der Strafverteidigung: die erste Begegnung mit einer beschuldigten Person in Haft. Eine enge Zelle, Zeitdruck, Polizei oder Staatsanwaltschaft vor der Tür, ein Mensch im Haftschock – und ein Strafverteidiger, der in wenigen Minuten erklären, beruhigen, zuhören und eine erste Verteidigungsstrategie finden muss. In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Haftsituationen, erste Einvernahmen, Aussageverweigerung, Dolmetscher, Blickkontakt, Kleidung, Sprache, Rollen und die Kunst, unter Druck das Eis zu brechen. Später führt das Gespräch vom Strafverfahren zum Smalltalk: Welche Fragen bringen Menschen wirklich miteinander in Kontakt? Wann wird Nähe zu viel? Und wie bleibt man echt, wenn man beruflich trotzdem eine Rolle einnimmt? Darum geht es in dieser Folge: - Warum die erste Begegnung in Haft für die Strafverteidigung entscheidend sein kann - Weshalb Zeit in einer Haftsituation nicht einfach vorhanden ist, sondern oft erobert werden muss - Was ein Haftschock mit der Aussagefähigkeit einer beschuldigten Person macht - Warum Schweigen in der ersten Einvernahme häufig der sicherere Weg ist - Wann frühe Aussagen trotzdem wichtig sein können - Wie ein Strafverteidiger Vertrauen schafft, bevor über Strategie gesprochen werden kann - Welche Rolle Blickkontakt, Sprache, Kleidung und Sitzordnung spielen - Weshalb Dolmetscher in Strafverfahren eine heikle und oft unterschätzte Macht haben - Warum Übersetzungen, Protokolle und Einvernahmen besondere Vorsicht verlangen - Wie Vernehmer Menschen dazu bringen können, doch zu antworten - Was Smalltalk, Improvisation und Strafverteidigung gemeinsam haben - Warum echtes Auftreten nicht bedeutet, immer gleich zu sein - Weshalb man vor Gericht anständig erscheinen sollte, aber nicht verkleidet Ein zentrales Thema ist die Aussageverweigerung. Duri erklärt, weshalb es in vielen Fällen gefährlich sein kann, in einer ersten Einvernahme unter Druck sofort Aussagen zu machen. Gleichzeitig ist Schweigen keine starre Schablone. Es kann Situationen geben, in denen eine frühe Aussage wichtig ist. Gute Strafverteidigung bedeutet deshalb nicht, automatisch immer dasselbe zu raten. Sie bedeutet, in kürzester Zeit herauszufinden: Gibt es heute einen zwingenden Grund zu sprechen? Oder ist es besser, zuerst zuzuhören, Akten und Vorwürfe zu verstehen und die Nerven zu behalten? Besonders spannend wird das Gespräch dort, wo Duri konkret beschreibt, wie Vertrauen entsteht. Es geht darum, der beschuldigten Person spürbar zu machen: Ich bin jetzt auf deiner Seite. Ich will verstehen, was los ist. Und ich helfe dir, nicht aus Angst, Schock oder Überforderung etwas zu sagen, das dir später schadet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rolle von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. In Strafverfahren hängt viel davon ab, wie Fragen, Antworten, Nuancen und Emotionen übersetzt werden. Am Ende zählt, was protokolliert wird – und oft ist genau das nur eine übersetzte, verdichtete Version dessen, was tatsächlich gesagt wurde. Duri erklärt, weshalb diese Situation für Beschuldigte besonders heikel ist und warum sprachliche Unsicherheit ein weiterer Grund sein kann, in der ersten Einvernahme vorsichtig zu bleiben. Die Podcasts «Auf dem Weg als Anwält:in» sind auf duribonin.ch/podcast und auf allen üblichen Plattformen zu hören. Dort einfach nach «Duri Bonin» suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafverteidigung, Kommunikation und Strafverfahren. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Eine Verteidigung kann laut, scharf und kämpferisch wirken – und dem Beschuldigten gerade deshalb schaden. Darum geht es in dieser Folge. Die Zürcher Strafverteidiger Duri Bonin und Nina Langner besprechen Alan Dershowitz' achten Brief Don't Follow Off-the-Rack Advice. Es ist ein Gespräch über die eigentliche Kunst der Strafverteidigung: Wie findet man zur Strategie, ohne bloss einem Stil, einem Reflex oder einem Rat von der Stange zu folgen? Ausgangspunkt ist Dershowitz' unbequeme These, dass viele Ratschläge in Wahrheit „verkappte Autobiografien“ sind. Wer berät, empfiehlt oft nicht das, was passt, sondern den eigenen Weg. Duri übersetzt das sofort in die Praxis des Strafrechts: Man solle solche Ratschläge „wie eine Zeugenaussage“ behandeln. Wer spricht? Aus welcher Perspektive? Mit welchem Interesse? Und was müsste wahr sein, damit dieser Rat für mich überhaupt stimmt? Aus Dershowitz' Brief über Karriere wird so ein Gespräch über Selbsterkenntnis, Rollenpassung und die Frage, welche Haltung in der Strafverteidigung trägt. Dann wird das Gespräch konkret. Nina beschreibt, was Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen mit beschuldigten Personen machen: Blackouts, leere Köpfe, falsche Worte, Redewendungen unter Stress, vorschnelle Antworten aus Druck. Genau dort setzt gute Verteidigung an. Duri formuliert es bewusst scharf: „Ein guter Strafverteidiger ist kein pubertärer Rebell. Sondern er ist ein rechtsstaatlicher Prüfmechanismus. Er zwingt den Staat, sauber zu arbeiten. Das ist keine Störung des Rechtsstaats. Das ist Rechtsstaat.“ Und deshalb ist die Strafakte für ihn auch nicht einfach Wahrheit, sondern „eine organisierte Perspektive“ der Staatsanwaltschaft. Und der "Staatsanwalt ist nicht automatisch der “Gute” und der Verteidiger nicht automatisch der Störenfried. Beide können rechtsstaatlich handeln. Beide können es auch nicht tun. Besonders spannend ist die Folge dort, wo sie scheinbar energische, in Wahrheit aber leere Verteidigung zerlegt. Scharfe Schreiben, aggressive Ergänzungsfragen oder böse Stimmen können nach Kampf aussehen und trotzdem strategisch wertlos sein. Oder, wie Duri formuliert: „Laut ist nicht unbedingt ein kluger Angriff. Freundlichkeit auch kein Nachgeben. Umfangreich ist nicht immer gründlich. Kurz ist nicht oberflächlich. Und nicht jeder Fehler der Gegenseite muss sofort gerügt werden." Einer der stärksten Sätze der Folge lautet: "Ein scharfes Schreiben kann schwach sein. Und ein höflicher Satz tödlich, wenn er exakt trifft.“ Am Ende verdichtet sich alles zu einem Gedanken, der weit über Dershowitz hinausgeht: Es gibt „nicht den Standard der Verteidigung, nicht den Standard des Falles, nicht den Standard der Menschen“. Gute Strafverteidigung ist massgeschneidert. Sie ist weder Pose noch Dauerangriff, sondern klar, flexibel und präzise. Sie begegnet der Staatsvertreterin respektvoll – und verschenkt zugleich „keinen Zentimeter rechtsstaatlichen Boden“. Wer sich für Strafrecht, Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsstrategie und die Frage interessiert, woran man echte Verteidigung von blossem Theater erkennt, sollte diese Folge hören. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Duri Bonin spricht mit Flurin Capaul über den Noma-Skandal um René Redzepi: toxische Küchenkultur, unbezahlte Praktika, Druck in der Spitzengastronomie und die Frage, wo harte Arbeit endet und Missbrauch beginnt. Das Noma in Kopenhagen galt als eines der wichtigsten Restaurants der Welt: drei Michelin-Sterne, fünfmal Platz 1 bei The World's 50 Best Restaurants, New Nordic Cuisine, radikale Regionalität, Fermentation, Nachhaltigkeit und eine Küche, die Fine Dining weltweit verändert hat. Noma war nicht einfach ein Restaurant. Noma war ein Ideal. Genau deshalb trifft der Skandal um René Redzepi so hart. Ehemalige Mitarbeitende erhoben schwere Vorwürfe: psychische und physische Übergriffe, Demütigungen, ein Klima der Angst, unbezahlte Praktika und extremen Leistungsdruck. Die Debatte eskalierte 2026 rund um das Noma-Pop-up in Los Angeles; Redzepi trat daraufhin aus dem Tagesgeschäft zurück. In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin, Strafverteidiger und Anwalt in Zürich, mit Flurin Capaul. Flurin ist Präsident von Pro Beiz, Foodie, Restaurantkenner und selbstironisch einer der verfressensten Lokalpolitiker Zürichs. Er hat selbst in Küchen gearbeitet, den Druck eines Services erlebt und war 2010 im Noma essen – genau in jenem Jahr, in dem Noma erstmals zum besten Restaurant der Welt gewählt wurde. Duri und Flurin sprechen darüber, was Noma revolutionär machte und was hinter der Präzision der Spitzengastronomie steht: lange Arbeitstage, Mise en place, Timing, Service-Druck, Fehlerintoleranz und eine Küche, in der ein falsches Blatt oder ein zurückgeschickter Teller die ganze Kette ins Wanken bringen kann. Zugleich ordnen sie den Fall juristisch ein: Was ist ein Vorwurf? Was ist bewiesen? Was bedeutet ein Rücktritt? Was ist ein Schuldeingeständnis – und was ist zunächst einmal öffentlicher Druck? Genauigkeit ist wichtig, weil der Noma-Skandal auch von Beweisbarkeit, Reputation, Macht und Verantwortung handelt. Eine professionelle Küche ist kein stiller Meditationsraum. Sie ist laut, schnell, eng, körperlich und direkt. Aber daraus folgt nicht, dass Demütigung, Entwertung oder Gewalt dazugehören müssen. Druck gehört zur Arbeit. Missbrauch nicht. Tempo gehört zur Arbeit. Entwertung nicht. Klare Ansagen gehören zur Arbeit. Erniedrigung nicht. Das Gespräch führt von Noma nach Zürich, von René Redzepi zu Marco Pierre White und Gordon Ramsay, vom Drei-Sterne-Restaurant zur Schweizer Beiz, von alten Härten in Küchen, Fussballkabinen, Schulen und Staatsanwaltschaften zur Frage, wie Führung in Hochleistungssystemen aussehen muss. Am Ende wird klar: Der Noma-Skandal ist nicht nur ein Gastro-Thema. Er ist ein Fallbeispiel für Macht in geschlossenen Systemen, für die Verklärung von Härte und für die Unterscheidung zwischen Exzellenz und Missbrauch. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Der schlimmste Fehler ist oft nicht, falsch zu entscheiden – sondern gar nicht zu merken, dass man entscheiden müsste. In dieser Folge sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Alan Dershowitz' Brief Don't Have Deathbed Regrets (Keine Reue am Sterbebett) aus Letters to a Young Lawyer. Der Titel klingt nach Lebensratgeber, führt aber mitten ins Strafrecht: Wie trifft man gute Entscheidungen, wenn man nie alle Informationen hat? Und wie verhindert man, dass man im Strafverfahren – oder im eigenen Leben – einfach mitläuft? Dershowitz provoziert mit der These, dass man am Ende nicht nur bereuen kann, zu viel gearbeitet zu haben. Man kann auch bereuen, sein berufliches Potential nicht ausgeschöpft zu haben – aus Bequemlichkeit, Angst, Unklarheit oder falschen Prioritäten. Duri und Nina lesen den Text aber nicht als Aufforderung zu blindem Ehrgeiz. Es geht nicht darum, einfach mehr zu arbeiten. Es geht darum, bewusster zu entscheiden. Für Duri Bonin als Strafverteidiger liegt darin auch der Kern guter Verteidigung: Nicht die Polizei, nicht die Staatsanwaltschaft und nicht der Gang des Verfahrens dürfen bestimmen, was geschieht. Jeder Schritt muss autonom geprüft werden. Soll der Klient aussagen? Welche Tür bleibt offen, welche wird geschlossen? Was weiss man wirklich – und was wird nur durch den Druck des Verfahrens suggeriert? Ein weiteres Thema der Folge ist Entscheidungserschöpfung. Wer den ganzen Tag in Strafverfahren, Einvernahmen, Akten, Fristen und Mandantengesprächen entscheidet, hat am Abend oft wenig Kraft für das eigene Leben. Duri und Nina sprechen deshalb über Routinen, Tagesplanung und die Frage, wie man unnötige Entscheidungen reduziert, um für die wichtigen klar zu bleiben. Auch die vielbeschworene Work-Life-Balance wird hinterfragt. Nina sagt offen: Strafverteidigung hat oft keine Balance. Haftfälle, Fristen, Verhaftungen und Hauptverhandlungen kommen nicht dann, wenn sie in den Kalender passen. Vielleicht ist Balance darum das falsche Ideal. Wichtiger ist Kurskorrektur: rechtzeitig merken, wann man in zu viele Mandate, zu wenig Schlaf, zu viel innere Härte oder zu wenig eigenes Leben hineindriftet. Dershowitz' stärkster Gedanke bleibt: Prioritäten sollen nicht einfach passieren. Sie sollen entschieden werden. Auch wenn Herkunft, Familiengeschichte, beruflicher Ehrgeiz und äussere Erwartungen durch uns hindurchwirken. Diese Folge ist ein Gespräch über Strafverteidigung als Lebensform: über Ehrgeiz, Erschöpfung, Entscheidungsdruck, Work-Life-Balance, Selbsttäuschung und die Fähigkeit, rechtzeitig zu korrigieren. Für Anwältinnen und Anwälte, junge Juristinnen und Juristen – und für alle, die sich fragen, ob sie ihr Leben wirklich selber führen oder nur im Verfahren des Alltags mittrotten. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Was geht verloren, wenn Gespräche nur noch über Zoom, Teams oder schriftlich geführt werden? Wie viel Wahrnehmung, Spannung und Wahrheit steckt in einem Raum, den keine Kamera vollständig erfassen kann? In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Präsenz, Zuhören, Zusammenarbeit und darüber, warum zwischenmenschliche Begegnung oft der entscheidende Unterschied ist. Von dort aus entwickelt sich ein dichtes Gespräch über Arbeitsformen, Improvisation, Kommunikation und die Frage, wann digitale Werkzeuge helfen – und wann sie nur so tun, als könnten sie echte Begegnung ersetzen. Duri Bonin bringt dabei seine Erfahrung als Anwalt und Strafverteidiger ein. Gerade im Strafverfahren, bei Einvernahmen, Konfrontationen und Gerichtsverhandlungen, zeigt sich für ihn besonders klar, dass Präsenz nicht bloss eine Formalität ist. Wer im gleichen Raum sitzt, nimmt mehr wahr, spürt Zwischentöne, erkennt Unsicherheiten und kann anders reagieren. Genau darin liegt oft der Unterschied zwischen abstrakter Aktenlage und wirksamer Verteidigung. Frank Renold erweitert den Blick auf Organisationen, Teams und Zusammenarbeit. Er spricht über Methoden, Frameworks und den Irrtum, komplexe menschliche Probleme mit standardisierten Werkzeugen lösen zu wollen. Statt blosser Methodik plädiert er für Aufmerksamkeit, echtes Zuhören und bewusste Begegnung. Im zweiten Teil geht es um Neugier als Haltung. Duri erzählt von einem Reflexionsprogramm, das er gemeinsam mit Nina nutzt, und davon, wie sich der Arbeitsalltag verändert, wenn man sich bewusst vornimmt, dem Moment mit echtem Interesse zu begegnen. Plötzlich wird selbst eine lange Gerichtsverhandlung wieder lebendig, weil man nicht nur «funktioniert», sondern wirklich schaut, hört und wahrnimmt. Die Folge verbindet damit mehrere Themen: Strafverteidigung, Kommunikation, Selbstmanagement, Teamarbeit, Wahrnehmung und die Kunst, Menschen nicht vorschnell auf Rollen, Protokolle oder digitale Oberflächen zu reduzieren. Darum geht es in dieser Episode - Präsenz statt Videokonferenz: warum persönliche Treffen oft bessere Lösungen ermöglichen - Was in digitalen Gesprächen fehlt: Ausstrahlung, Zwischentöne, Körpersprache und situatives Gespür - Warum echte Teilnahme im Strafverfahren mehr ist als ein prozessuales Detail - Duri Bonin über Konfrontationsrecht, Einvernahmen und die Grenzen schriftlicher Befragungen - Weshalb Protokolle Komplexität reduzieren und dadurch neue Interpretationsrisiken schaffen - Frank Renold über Zusammenarbeit in Organisationen und den blinden Glauben an Methoden und Frameworks - Scrum, Retrospektiven und der Unterschied zwischen Ritual und echtem Zuhören - Neugier als berufliche Haltung: wie Gespräche, Verhandlungen und Begegnungen interessanter werden - Warum jede Begegnung ein kleines Experiment sein kann - Was Anwälte, Coaches, Führungspersonen und Teams von genauer Wahrnehmung lernen können Diese Folge ist für alle, die mit Menschen arbeiten: für Anwälte, Strafverteidiger, Coaches, Führungspersonen, Beraterinnen, Mediatoren und Teams. Wer sich für Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsverfahren und die praktische Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers interessiert, bekommt hier einen direkten Einblick in die Denkweise von Duri Bonin. Seine Überlegungen zeigen, dass Strafverteidigung nicht nur aus Aktenkenntnis besteht, sondern aus Präsenz, Wahrnehmung, Genauigkeit und der Fähigkeit, im richtigen Moment die richtige Frage zu stellen. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge diskutieren Duri Bonin und Nina Langner einen weiteren Brief aus Alan Dershowitz' Letters to a Young Lawyer: Don't Do What You're Best At – also: Mach nicht einfach das, worin du am besten bist. Der Gedanke irritiert zunächst. Ist das wirklich ein guter Rat? Oder nur eine provokative Umkehrung des üblichen Karriereklischees: Finde dein Talent und baue dein Leben darum herum? Können und Erfüllung sind nicht dasselbe. Man kann in etwas sehr gut sein und trotzdem merken, dass es einen auf Dauer nicht trägt. Nina unterscheidet dabei zwischen zwei Dingen: einem frühen Berufswunsch, dem man folgt, ohne zu wissen, wie der Alltag später wirklich aussieht, und einer Stärke, in die einen Umfeld, Noten, Anerkennung oder Erwartungen hineinschieben. Beides kann funktionieren. Beides kann aber auch in Enttäuschung führen. Ein wichtiger Begriff der Folge ist deshalb nicht Talent, sondern Lebendigkeit. Duri fragt Nina, wo sie sich in ihrer Arbeit wach fühlt. Nina nennt Einzelschicksale, unverständliche Entscheide und rechtliche Fragen, bei denen sie denkt: Das kann doch nicht sein. Von dort aus wird klar: Strafverteidigung passt nicht einfach deshalb, weil man juristisch gut ist. Sie passt, wenn man Reibung, Konflikt, Unvorhersehbarkeit und die ständige Auseinandersetzung mit Macht aushält. Die beiden sprechen auch über unterschiedliche juristische Rollen: Gericht, Staatsanwaltschaft, Wirtschaftskanzlei, Strafverteidigung. Dabei zeigt sich: Es ist nicht zufällig, wer wohin tendiert. Manche suchen Sicherheit, Routine und institutionelle Klarheit. Andere suchen Bewegung, Widerspruch und die offene Flanke. Strafverteidigung erscheint in diesem Gespräch nicht als besonders prestigeträchtiger Weg im finanziellen oder gesellschaftlichen Sinn, sondern als Rolle für Menschen, die den Rechtsstaat nicht nur verwalten, sondern im konkreten Verfahren verteidigen wollen. Ein zweiter grosser Block dreht sich um Prestige und Anerkennung. Duri kommt auf äussere Erfolgssymbole wie Rolls-Royce oder teurer Uhr zu sprechen und fragt, was solche Zeichen wirklich ausstrahlen: Erfolg – oder Bedürftigkeit nach Bewunderung? Von dort führt das Gespräch zu den eigenen beruflichen Entscheidungen. Nicht jedes grosse Mandat ist ein gutes Ja. Zwischen „man will mich“ und „ich nehme es an“ liegt der ganze Ernst der Selbsterkenntnis. Dann geht es um den vielleicht unbequemsten Teil des Briefes: Dershowitz sagt, Juristen sollten das Recht nicht zu sehr lieben. Nina ist zunächst irritiert und fragt, ob das als Strafverteidiger überhaupt der richtige Ausgangspunkt sei. Duri übersetzt den Gedanken in die Praxis: Recht ist von Menschen gemacht, ein Machtinstrument, ein Verfahren, ein Werkzeug – nicht etwas, vor dem man ehrfürchtig erstarren sollte. Duri denkt laut darüber nach, ob er in einer anderen Laufbahn auch Staatsanwalt hätte werden können – und warum ihm gewisse Formen der Strafverfolgung heute ein Sinnproblem bereiten würden. Am Schluss bleibt kein einfacher Karrieregrundsatz zurück. Entscheidend ist nicht die abstrakte Regel, sondern die ehrliche Prüfung: Was kann ich? Was macht mich wach? Was passt zu meinem Wesen? Was kann ich auf Dauer verantworten? Die Folge endet mit Duris Take-away für den Alltag der Strafverteidigung: Inmitten von Akten, Verfahren, Fristen, Klienten, Gerichten und Druck darf man den Blick nicht verlieren, warum man diese Arbeit macht. Wer sich immer wieder darauf zurückbesinnt, bleibt lebendig. Und vielleicht ist genau das der eigentliche Punkt des Briefes: Nicht einfach der grössten Stärke folgen, sondern eine Arbeit finden und gestalten, in der Können, Freude, Wahrhaftigkeit und innere Passung zusammenkommen. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz / Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben. Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten. Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch und unter Berufung auf die Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss „Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an. Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen / Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022 insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen, die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge sprechen Duri Bonin, Gregor Münch und Daniel Brugger über ein neues Schweizer KI-Startup für Anwältinnen und Anwälte: Sereos. Ausgangspunkt ist ein ganz praktisches Problem: Viele KI-Tools sind beeindruckend, aber sie passen nicht wirklich zur Arbeitsweise von Anwältinnen, Gerichten, Behörden oder Rechtsdiensten. Sie verstehen die Abläufe zu wenig, sind beim Datenschutz heikel oder helfen zwar schnell, aber nicht präzise genug. Gregor erzählt, warum er zusammen mit Colin Carter, Daniel Brugger, Ioannis Martinis, Martin Affolter und Simon Brun dieses Projekt gestartet hat. Der Anspruch ist hoch: eine Schweizer Legal-AI-Lösung, die juristische Arbeit schneller, strukturierter und besser macht, ohne die eigene Denkleistung zu ersetzen. Nicht einfach ein weiterer Chatbot, sondern ein Werkzeug, das die tägliche Arbeit von Anwältinnen tatsächlich abbildet: Post verarbeiten, in Programmen diktieren statt tippen, Verfahrensakten erschliessen, Vorlagen intelligent weiterverwenden, Fristerstreckungsgesuche und andere Standardschreiben vorbereiten, komplexere Rechtsschriften auf Basis kanzleiinternen Know-hows unterstützen. Gregor betont, dass gute KI-Arbeit im Recht nie einfach heissen kann: PDF hochladen, zusammenfassen lassen, blind weiterverwenden. Gerade im juristischen Bereich genügt „gut genug“ eben nicht. KI arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Juristische Arbeit verlangt dagegen überprüfbare Präzision, Subsumtion (Anwendung des Gesetzes auf den konkreten Fall) und Verantwortung. KI kann die eigene Denkarbeit begleiten, aber nicht ersetzen. Daniel Brugger schaltet sich in die Diskussion ein und erklärt, wie er mit einem sogenannten „LLM Council“ arbeitet. Das ist ein System, bei dem ein KI-Modell gezwungen wird, dieselbe Frage aus mehreren Denkstilen zu beleuchten: kritisch, grundlegend, umsetzungsorientiert, expansiv und aus der Sicht eines Aussenstehenden. Die Idee dahinter ist juristisch hochinteressant: nicht eine Antwort übernehmen, sondern Perspektiven gegeneinander prüfen, Unterschiede sichtbar machen und erst dann ein Urteil bilden. Damit soll unter anderem der Sycophancy Bias reduziert werden, also die Tendenz von KI-Modellen, dem Nutzer zu sehr zuzustimmen. Duri möchte von Daniel ebenfalls wissen, warum er derzeit lieber mit Claude als mit ChatGPT arbeitet: wegen Skills (vorgefertigte Arbeitsmodule), wegen MCP-Konnektoren (Schnittstellen zu externen Datenquellen) und wegen der Möglichkeit, aktuelle juristische Datenquellen wie Open Case Law oder Fedlex direkt einzubinden. Für Juristen ist das zentral. Denn viele Halluzinationen (frei erfundene oder unzuverlässige Inhalte der KI) entstehen gerade dort, wo Modelle nicht mit aktuellen oder sauberen Rechtsquellen arbeiten. Gregor nennt ausdrücklich auch einen normativen Grund für die Wahl der Tools: Wer mit KI arbeitet, entscheidet nicht nur über Effizienz, sondern auch darüber, welchem Ökosystem er Vertrauen schenkt. Damit wird die Folge auch zu einem Gespräch über Verantwortung, Macht und den politischen Rahmen von Legal Tech. Diese Folge ist deshalb weit mehr als eine Startup-Ankündigung. Sie ist ein Werkstattgespräch darüber, wie juristische Arbeit mit KI in Zukunft aussehen könnte: schneller, strukturierter, berufsgeheimniskonform – aber eben nur dann wirklich gut, wenn der Mensch die Kontrolle behält. Links zu diesem Podcast: - [SERE0S](https://sereos.ch) - [Fünf KI-Berater: Mein LLM Council Skill für Claude](https://www.iusbubble.com/c/kunstliche-intelligenz/funf-ki-berater-mein-llm-council-skill-fur-claude) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Administrația publică necesită o reformă profundă pentru a elimina structurile birocratice inutile; reducerea numărului de direcții în instituțiile de mediu reprezintă un pas curajos către eficiență. Protejarea resurselor naturale solicită utilizarea tehnologiilor avansate de monitorizare; scanarea digitală a pădurilor permite identificarea precisă a tăierilor ilegale. Implementarea echipamentelor video pentru personalul de teren crește siguranța și transparența; aceste măsuri descurajează actele de agresiune din partea grupărilor infracționale. Bugetele destinate proiectelor verzi depind de negocieri stricte între instituții; alocarea resurselor financiare trebuie să prioritizeze investițiile în energie regenerabilă. Accesul cetățenilor la resursele de apă este un drept fundamental care nu poate fi îngrădit; eliminarea construcțiilor ilegale de pe maluri restabilește respectul față de lege. Dialogul deschis cu societatea civilă oferă soluții pragmatice pentru problemele ecologice; colaborarea cu organizațiile neguvernamentale susține adoptarea unor politici publice sustenabile. Responsabilitatea decizională implică asumarea unor riscuri majore în fața presiunilor externe; integritatea rămâne singura cale pentru transformarea reală a sistemului de guvernare. IGDLCC înseamnă Informații Gratis despre Lucruri care Costă! Totul ne costă dar mai ales timpul așa că am făcut această serie pentru a mă informa și educa alături de invitați din domeniile mele de interes. Te invit alături de mine în această călătorie. Mi-am propus să mă facă mai informat și mai adaptat la schimbările care vin. Sper să o facă și pentru tine.
Ab wann darf der Staat deine Wohnung durchsuchen, dein Handy auswerten oder dich in Haft setzen? Genau diese Frage steht hinter Art. 197 StPO. Und genau dort entscheidet sich, ob Strafverfolgung rechtsstaatlich bleibt oder ins Rutschen gerät. Duri Bonin und Gregor Münch gehen die Vorschrift Satz für Satz durch. Ausgangspunkt ist das kleine Wort «nur». Zwangsmassnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist keine Höflichkeitsformel, sondern eine klare Begrenzung staatlicher Macht. Die Behörden dürfen also nicht kreativ werden, nur weil eine technische Möglichkeit verlockend ist. Duri und Gregor nennen solche Fälle: automatisierte Gesichtserkennung, automatisierter Datenabgleich oder andere verdeckte Hilfsmittel, für die es keine genügende gesetzliche Grundlage gibt. Wenn das Gesetz eine Massnahme nicht vorsieht, darf sie nicht angewendet werden. Danach kommen sie zum hinreichenden Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente). Es braucht keine Beweise im Sinn eines fertigen Urteils, aber es braucht mehr als ein Gerücht, mehr als eine Hypothese und mehr als ein diffuses Bauchgefühl. Gregi betont, dass ein freiheitlicher Rechtsstaat gerade nicht auf blosse Fishing Expeditions setzt – also nicht einfach Wohnungen durchsucht, um einmal zu schauen, was man vielleicht findet. Gleichzeitig zeigen Duri und Gregor, warum dieser Begriff so umkämpft ist: «hinreichend» ist kein mathematischer Wert. Je schwerer der Eingriff, desto dichter muss der Verdacht sein. Bei Haft gelten andere Anforderungen als bei einer milderen Massnahme. Ein dritter Schwerpunkt der Folge ist die Frage nach milderen Mitteln. Der Staat darf nicht zur härtesten Massnahme greifen, wenn das Ziel auch schonender erreichbar wäre. Gregor nennt das den klassischen Kern der Verhältnismässigkeit. Duri betont, dass es dabei nicht nur um das Ob geht, sondern immer auch um das Wie. Gerade darin zeigt sich, ob Strafverfolgung Mass hält – oder die Beteiligten überrollt. Nur weil ein Strafverfahren läuft, ist nicht automatisch jede Zwangsmassnahme zulässig. Duri erzählt von Hausdurchsuchungen wegen Bagatellen: angefangene Parfümflasche, alte iPods. Gregor ergänzt, dass sogar im Übertretungsstrafrecht Hausdurchsuchungen vorkommen. Gerade deshalb insistieren beide darauf, dass man immer fragen muss: Steht der Eingriff überhaupt im Verhältnis zum Strafverfolgungszweck? Oder wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Zum Schluss kommt die vielleicht sensibelste Schranke von Art. 197 StPO: Wenn Zwangsmassnahmen in die Grundrechte von nicht beschuldigten Personen eingreifen, sind sie besonders zurückhaltend einzusetzen. Das ist für Anwältinnen und Anwälte, Familienangehörige, Dritte und andere Betroffene zentral. Auch dort sind Hausdurchsuchungen möglich – aber eben nur mit engem Zweck, sauberem Tatverdacht und besonders strenger Abwägung. Für Duri ist genau das der Punkt: Ein rechtsstaatlicher Staat misst sich nicht daran, wie effizient er zugreift, sondern daran, wie konsequent er sich selbst begrenzt. Diese Folge ist für alle, die verstehen wollen, warum Strafprozessrecht nicht erst bei der Schuldfrage spannend wird, sondern schon dort, wo der Staat in Grundrechte eingreift. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge diskutieren Duri Bonin und Nina Langner das dritte Kapitel aus Alan Dershowitz' Buch Letters to a Young Lawyer: Have a Good Enemies' List. Schon der Titel provoziert. Soll eine gute Anwältin oder ein guter Strafverteidiger wirklich eine Feindesliste haben? Oder geht es in Wahrheit um etwas anderes: um Rückgrat, innere Unabhängigkeit und die Fähigkeit, Dissens auszuhalten, ohne sich zu verkaufen? Das Gespräch startet mit einer Szene aus dem Berufsalltag: Duri erzählt von einem Staatsanwalt, der ihm zu Beginn seiner Karriere ein bereits vorbereitetes Einvernahmeprotokoll mit Fragen und ausformulierten Antworten hinlegte und erwartete, dass er es mit dem Klienten „bespreche“ und gleich lizenzieren lasse. Als er das nicht abnickte, landete Duri offenbar auf dessen „schwarzer Liste“. Diese Erinnerung führt direkt in den Kern des Kapitels: Wer im Strafverfahren nicht bloss freundlich mitläuft, macht sich nicht immer beliebt. Von dort aus wird die Diskussion grundsätzlich. Duri liest den Text als Aufforderung, nicht von allen gemocht werden zu wollen. Wer in einem kontradiktorischen Verfahren (also in einem Verfahren, das vom Widerspruch zwischen Anklage und Verteidigung lebt) nie aneckt, ist womöglich zu angepasst. Dershowitz geht aber noch einen Schritt weiter: Man soll sich die Feinde gut aussuchen. Nicht, weil Feindschaft an sich wertvoll wäre, sondern weil sie etwas über die eigene Position verrät. Genau dort setzt Nina an. Gut gewählte Feinde helfen einem, sich zu verorten. Gefährlich wird es aber dort, wo man beginnt, sich über Gegner zu definieren. Dann kippt Haltung in Trotz und Standhaftigkeit in Selbstinszenierung. Was heisst es im Strafrecht konkret, „dem Schlechten entgegenzutreten“? Nicht moralisch im Sinn von „gute“ gegen „schlechte“ Menschen, sondern rechtsstaatlich: gegen schlampige Verfahrensführung, gegen das Wegwischen von Rechten, gegen die alltägliche Versuchung, Regelverstösse der Staatsseite als blosse Ordnungsvorschriften zu verharmlosen. Duri sieht es wie folgt: Wenn man in der Aufklärung eines Delikts selber Unrecht produziert, potenziert man das Schlechte. Nina betont, dass man in der Sache hart und kompromisslos sein kann, ohne das Zwischenmenschliche zu vergiften. Duri warnt gleichzeitig davor, Zugehörigkeit, Anerkennung und Netzwerke wichtiger zu nehmen als die Interessen des Klienten. Genau dort liegt für beide die eigentliche Probe: nicht Feinde zu pflegen, sondern es auszuhalten, wichtige Leute zu enttäuschen, wenn die Sache es verlangt. Diese Folge ist mehr als eine Besprechung von Alan Dershowitz. Sie ist ein Gespräch über Strafverteidigung als Charakterfrage: über Konfliktfähigkeit, Kollegialitätsnarzissmus, Rechtsstaat, Standhaftigkeit und die Gefahr, die eigene Identität aus dem Dagegensein zu bauen. Wer als Anwältin oder Anwalt wissen will, wie man Haltung zeigt, ohne dogmatisch zu werden, findet hier Überlegungen dazu. Links zu diesem Podcast: - [Letters to a Young Lawyer](https://www.orellfuessli.ch/shop/home/artikeldetails/A1002474965?ProvID=10917736&gclsrc=aw.ds&gad_source=1&gad_campaignid=16626105493&gbraid=0AAAAADpVXc5v5hATGvTm-2URvCDp_pLd0&gclid=EAIaIQobChMI1oL4-dvjkgMVe62DBx2VrTJJEAAYASAAEgKdTPD_BwE) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - Strafrechtskanzlei von [Duri Bonin und Nina Langner](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Mit Art. 196 StPO beginnt in der Reihe von Gregor Münch und Duri Bonin der eigentliche Einstieg in die Zwangsmassnahmen – also in den Teil der Strafprozessordnung, in dem der Staat nicht mehr nur fragt und protokolliert, sondern in Grundrechte eingreift. Art. 196 definiert, was eine Zwangsmassnahme überhaupt ist: Verfahrenshandlungen der Strafbehörden, die in die Grundrechte der betroffenen Person eingreifen und dazu dienen, Beweise zu sichern, die Anwesenheit von Personen im Verfahren sicherzustellen oder die Vollstreckung des Endentscheids zu gewährleisten. Warum ist dieser scheinbar knappe Artikel so wichtig? Weil er die erste Schlüsselfrage vorgibt: Haben wir es überhaupt mit einer Zwangsmassnahme zu tun? Davon hängt fast alles ab: Wer sie anordnen darf. Welche Voraussetzungen gelten. Wie stark Grundrechte geschützt sind und welches Rechtsmittel offensteht. Gregi und Duri zeigen, dass genau hier die juristische Arbeit beginnt: Nicht jede Ermittlungshandlung ist schon eine Zwangsmassnahme. Entscheidend ist der Eingriff in Grundrechte. Die Folge erklärt Art. 196 deshalb nicht abstrakt, sondern als Türöffner zum ganzen fünften Titel der StPO: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, DNA-Profil, Vorführung, Haft. Wer Art. 196 StPO versteht, versteht den roten Faden hinter all diesen Instrumenten. Duri und Gregor machen sichtbar, dass Zwangsmassnahmen nie bloss Technik sind. Sie sind immer ein Machtmittel des Staates – und deshalb nur unter klaren Schranken zulässig. Diese Schranken stehen gleich im nächsten Artikel, Art. 197 StPO: gesetzliche Grundlage, hinreichender Tatverdacht (genügende konkrete Verdachtsmomente), keine mildere Massnahme und Verhältnismässigkeit. Gerade für Laien wird damit verständlich, warum Strafprozessrecht oft nicht bei der Schuldfrage beginnt, sondern schon viel früher: bei der Frage, ob der Staat überhaupt so stark eingreifen darf. Und genau deshalb ist Art. 196 kein technischer Vorspann, sondern die Grundsatznorm für alles, was danach kommt. Darum geht es in dieser Episode - Was eine Zwangsmassnahme im Sinn von Art. 196 StPO überhaupt ist - Warum der Grundrechtseingriff die entscheidende Abgrenzung bildet - Die drei Zwecke von Zwangsmassnahmen: Beweise sichern, Anwesenheit sichern, Vollstreckung sichern - Warum die Einordnung praktisch alles verändert: Zuständigkeit, Voraussetzungen, Rechtsmittel - Weshalb Art. 196 der Einstieg in den „harten“ Teil des Strafprozessrechts ist - Der Ausblick auf Art. 197 StPO: Tatverdacht, mildere Mittel und Verhältnismässigkeit Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Studierende – und für alle, die verstehen wollen, warum Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Haft nicht einfach „Ermittlungen“ sind, sondern juristisch präzise begrenzte Eingriffe in Grundrechte. Links zu diesem Podcast: - [Art. 196 StPO - Begriff Zwangsmassnahmen](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_196) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
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Kann man eine gute Anwältin oder ein guter Strafverteidiger sein, ohne innerlich für den Beruf zu brennen? Oder wird man gerade dann gut, wenn man nicht kalt, sondern wach, engagiert und wirklich beteiligt arbeitet? In dieser Folge diskutieren die Strafverteidiger:in Duri Bonin und Nina Langner den zweiten Brief aus Alan Dershowitz' Buch Letters to a Young Lawyer: Live the Passion of Your Times. Im Zentrum steht die Frage: Ist Leidenschaft im Anwaltsberuf eine Stärke – oder schon ein Risiko? Duri hält dafür, dass Leidenschaft und Professionalität kein Widerspruch sind. Für ihn ist Leidenschaft der innere Motor, Professionalität die Form. Nina fragt, ob das nicht mit dem klassischen Bild des professionell-distanzierten Juristen kollidiert. Daraus entsteht ein spannendes Gespräch: Wie nah muss man an einem Fall sein, um ihn gut zu vertreten? Und wie viel Distanz braucht es, um klar zu bleiben? Duri warnt vor einer falschen Professionalität, die am Ende in Gleichgültigkeit kippt. Wenn aus Menschen nur noch Akten werden, aus Konflikten nur noch Deliktsrubriken und aus Aufmerksamkeit bloss Routine, beginnt etwas im Beruf zu sterben. Nina setzt einen anderen Akzent: Sie betont, wie wichtig Rekonstruktion, Klarheit und gesunde Grenzen sind. Fälle dürfen nicht das ganze Leben verschlingen. Ein weiteres Thema ist die Berufswahl selbst. Was bedeutet es für junge Anwältinnen und Anwälte, der eigenen Neugier zu folgen? Wählt man Fächer, Praktika und Mandate nach echtem Interesse – oder bloss nach Prestige, Karrierechancen und äusseren Erwartungen? Interessant ist auch der Blick auf den einzelnen Fall. Duri sagt sinngemäss: Fälle sind nicht einfach interessant – sie werden es durch die Art, wie man auf sie schaut. Genau dort setzt Nina kritisch an. Muss wirklich in jedem kleinen Fall gleich die grosse Frage stecken? Aus dieser Reibung entsteht die Erkenntnis: Gute Juristinnen und Juristen sehen mehr als nur die Aktennotiz. Sie prüfen Plausibilitäten, hinterfragen schnelle Etiketten und bleiben neugierig, auch wenn der Fall auf den ersten Blick gewöhnlich wirkt. Diese Podcastfolge ist mehr als eine Diskussion über Alan Dershowitz oder Letters to a Young Lawyer. Sie ist ein Gespräch über den Kern juristischer Arbeit: über Strafverteidigung, über Professionalität, über Nähe und Distanz, über Berufung und Erschöpfung – und über die Frage, wie man in einem anspruchsvollen Beruf lebendig bleibt. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser vorläufig letzten Folge zum Nebenstrang der Causa Vincenz geht es noch einmal um das Strafverfahren wegen möglicher Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) gegen Lukas Hässig, den Herausgeber von Inside Paradeplatz. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren gemäss Medienberichten am 8. Dezember 2025 eingestellt. Gegen diese Einstellungsverfügung ist ebenfalls gemäss Medienberichten Beschwerde erhoben worden. Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, analysiert, was das juristisch bedeutet. Zuerst geht er der Frage nach, wann die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung einstellen darf? Die Verfahrenseinstellung nach Art. 319 StPO ist nur in klaren Fällen zulässig, also dann, wenn die Straflosigkeit rechtlich und tatsächlich eindeutig ist. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht an die Stelle des Gerichts setzen; sie ist nicht dazu da, in Zweifelsfällen selber zu entscheiden, was Recht und was Unrecht ist. Wenn Zweifel bestehen, muss grundsätzlich das Gericht entscheiden. Es greift der zentrale Grundsatz: in dubio pro duriore. Duri geht der weiteren Frage nach, wer gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde einreichen darf? Beschwerdeberechtigt ist nicht einfach „irgendwer“, sondern insbesondere die Person, die durch die mutmassliche Straftat in ihren Rechten betroffen ist und sich im Verfahren konstituiert hat (Privatkläger). Dies führt zur dritten Frage: Was prüft das Obergericht bei einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung? Die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts prüft nicht, ob Lukas Hässig sicher schuldig ist. Die Beschwerdeinstanz prüft "nur", ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen durfte. Die Frage lautet also nicht: „Reicht das für eine Verurteilung?“ Die Frage lautet: „Ist die Sache schon so klar, dass eine Einstellung zulässig ist?“ Das ist ein tieferer Prüfungsstandard. Die Schwelle ist niedriger als bei einer Verurteilung. Als vierte Frage überlegt Duri, was wohl in der Beschwerde konkret geltend gemacht wird. Die Beschwerde soll sich auf eine sogenannte Quellenanalyse stützen. Diese vergleicht die vier Artikel von Inside Paradeplatz mit einem vertraulichen Compliance Memorandum der Bank Julius Bär und kommt dabei zum Schluss, es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass Lukas Hässig dieses Memorandum in irgendeiner Form vorlag. Sie führt zur Frage, was eine Quellenanalyse juristisch beweisen kann – und was nicht. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge erzählt Duri Bonin, Strafverteidiger in Zürich, was nach den Obergerichtsentscheiden, im juristisch heiklen Nebenast der Causa Vincenz/Stocker passiert ist: Hausdurchsuchung bei Lukas Hässig und Inside Paradeplatz, Siegelung (Versiegelung) der Datenträger – und dann der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) Zürich. Was ist passiert? - Nach dem "Befehl" des Obergerichts aus den Verfahren um die Sistierungen und die Rechtsverzögerung ordnet die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung (Zwangsmassnahme: Durchsuchen und Sicherstellen) an. - Am 3. Juni 2025 wird das Büro von Inside Paradeplatz durchsucht. Hässig verlangt die Siegelung. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft darf die Geräte und Unterlagen nicht einfach auswerten. - Die Staatsanwaltschaft stellt beim ZMG ein Entsiegelungsgesuch (Antrag, die Siegelung aufzuheben). Sie will die Datenträger und Unterlagen auswerten. Und dann kommt der ZMG-Entscheid (2. Juli 2025): Das ZMG weist das Entsiegelungsgesuch vollumfänglich ab. Das ist aussergewöhnlich. In Entsiegelungsverfahren reicht schon ein relativ tiefer Tatverdacht, weil man gerade erst durch die Auswertung Klarheit gewinnen will. Das ZMG sagt dazu sinngemäss: Es gibt nicht einmal ansatzweise einen hinreichenden Tatverdacht, der diesen Eingriff rechtfertigen würde. Besonders kritisch beurteilt das Gericht die Verdachtsbasis: den bankinternen Untersuchungsbericht von Julius Bär. Aus Sicht des ZMG ist das als Grundlage zu schwach: stark geschwärzt, ohne Beilagen, und wegen der Entstehung im Auftrag der Bank nicht unabhängig. Und das ZMG geht noch weiter: Selbst wenn man den Tatverdacht anders sehen würde, sei es „offenkundig falsch“, Strafverfolgungsinteressen automatisch höher zu gewichten als eine gewissenhafte journalistische Arbeit – wenn durch die Publikation mutmasslich schwere Missstände in der Finanzwelt sichtbar werden. Damit betont das ZMG Medienfreiheit (Art. 17 BV / Art. 10 EMRK) und Verhältnismässigkeit (Eingriffe nur, wenn nötig und zumutbar). Warum wirkt das wie ein Widerspruch zum Obergericht? Duri legt den Finger auf die Spannung: Das Obergericht Zürich hat – angetrieben durch die Beschwerde des Privatklägers Stocker – die Pflicht zur Strafverfolgung betont und das Verfahren vorangetrieben, ohne sich vertieft auf die Medienfreiheit einzulassen. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) setzt dem im Entsiegelungsentscheid eine andere Logik entgegen: Es betont die rechtsstaatlichen Schranken, verneint den hinreichenden Tatverdacht als Grundlage für den Eingriff und macht zusätzlich klar, dass eine Entsiegelung in diesem Kontext auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit und Medienfreiheit kaum zu rechtfertigen wäre. Damit steht der Fall exemplarisch für eine Kollision zweier Rechtsgüter: Strafanspruch und Legalitätsprinzip auf der einen Seite, Grundrechtsschutz (Medienfreiheit/Quellenschutz) und Verhältnismässigkeit auf der anderen. Beide Gerichte handeln innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags – das Obergericht als Beschwerdeinstanz, die Verfahren überhaupt in Gang hält, das ZMG als Kontrollinstanz für Zwangsmassnahmen im Ermittlungsverfahren. Trotzdem bleibt es speziell, dass sie sich bei zentralen Punkten – vor allem beim Tatverdacht als Schwelle für den Eingriff – so deutlich auseinander bewegen. Für die Zukunft wirft das Fragen auf: Wie hoch ist das Risiko für investigativ tätige Medienschaffende unter Art. 47 BankG? Und braucht es irgendwann eine Klärung durch höhere Gerichte oder den Gesetzgeber, damit diese Bruchlinien nicht jedes Mal neu aufbrechen? Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge lesen und diskutieren die Strafverteidiger:in Duri Bonin und Nina Langner das erste Kapitel aus Alan Dershowitz' Buch Letters to a Young Lawyer: Pick Your Heroes Carefully. Es klingt harmlos, ist es aber nicht. Dershowitz behauptet, Jurist:innen neigten dazu, grosse Namen zu verehren. Dann zeigt er, wie schnell aus Vorbildern Heilige werden (Hagiografie), bis irgendwann die Enttäuschung kommt. Duri und Nina prüfen, ob diese Heldenlogik überhaupt zur Schweiz passt. Kennen wir „Starjuristen“? Oder funktioniert Karriere hier eher über Netzwerke, Parteipolitik und freie Sitze? Der eigentliche Reiz liegt in der zweiten Schicht: Dershowitz baut eine Messlatte für Vorbilder. Keine Korruption des Systems (z. B. Bestechung), rule of law (Rechtsstaatlichkeit) und totale Ehrlichkeit. Und er fordert Misstrauen gegenüber Macht, besonders gegenüber Richter:innen: Urteile nicht ehrfürchtig schlucken, sondern prüfen (Protokoll lesen, Zitate kontrollieren). Als Beispiel nennt er sinngemäss die US-Wahl 2000 (Bush v Gore). Dann wird es unbequem: Duri und Nina legen diese Massstäbe zurück auf Dershowitz selbst. Passt der Heldentext zu einem Anwalt, der Trump im Impeachment (Amtsenthebung) verteidigt hat? Und zu einem Deal im Epstein-Komplex, bei dem Opferrechte verletzt wurden? Am Ende bleibt eine praktische Frage, die jede Verteidigung kennt: Man kann Eigenschaften bewundern, ohne Menschen zu überhöhen. Und man soll Mandate übernehmen, ohne sich selbst zum Richter zu machen. Genau dort wird das Kapitel zum Prüfstein – und auch der Schlussgedanke der Folge setzt an dieser Reibung an: Recht ist ein unvollkommener Beruf, in dem Erfolg selten ohne gewisse Abstriche an den Prinzipien möglich ist. Und vielleicht ist Dershowitz das genau so passiert. Ein Zitat, das bleibt: Der wahre Held riskiert Einfluss, statt ihn zu schützen. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Darf die Staatsanwaltschaft eine externe Strafrechtskapazität zur „Qualitätskontrolle“ beiziehen – und was bedeutet das für Fairness und Verfahrensrechte? Um diese Frage geht es in der neuen Folge der Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch. Ausgangspunkt ihrer Diskussion ist ein Artikel in der Bilanz, der den Nebenkriegsschauplatz im Vincenz-Komplex beschreibt: Im August soll der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und diverse Mitbeschuldigte starten. Derzeit läuft aber noch ein Ausstandsverfahren gegen die im Fall involvierten Staatsanwälte. Die Verteidigung will erreichen, dass das Team um Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel als befangen gilt. Der Knackpunkt: Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage von Prof. Andreas Donatsch prüfen lassen, emeritierter Strafrechtsprofessor und ehemaliges Mitglied des Kassationsgerichts. Duri und Gregor ordnen ein, worum es juristisch geht: Im Strafverfahren gilt das Prinzip der Parteiöffentlichkeit (Parteien dürfen bei Beweiserhebungen mitwirken). Wenn ein Gutachter beigezogen wird, dürfen Verteidigung und Privatklägerschaft Fragen stellen und Einwände erheben. Wenn eine externe Person intern Akten liest und Rückmeldungen gibt, können diese Kontrollrechte umgangen werden. Die Diskussion geht dann einen Schritt weiter: Selbst wenn der Beizug rechtlich fragwürdig war, führt das nicht automatisch zu Befangenheit. Befangenheit bedeutet nicht einfach ein „Fehler“, sondern dass objektive Umstände den Eindruck erwecken, die Staatsanwaltschaft sei nicht mehr unvoreingenommen. Die Hürde ist hoch. Das Obergericht Zürich hat die Ausstandsbegehren abgewiesen. Nun liegt die Sache beim Bundesgericht. Spannend ist auch die weitere Ebene: Geht es bei einer „Qualitätskontrolle“ durch eine Strafrechtskapazität wirklich nur um Form (Lesbarkeit, Gliederung) – oder zwangsläufig auch um Inhalt (rechtliche Einordnung, Argumentation)? Und wenn es um Inhalt geht: Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage in der StPO? Welche? Entscheidend ist zudem die Transparenz: Die Verteidigung verlangt deshalb Einsicht in den Schriftverkehr. Die Staatsanwaltschaft verweigert sie mit dem Argument „interne Meinungsfindung“. Dort entzündet sich das Misstrauen mit Schaden für den Rechtsstaat. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Duri Bonin und Nina Langner setzen ihr Leseprojekt zu Letters to a Young Lawyer fort. Diesmal geht es nicht um die grossen Fälle von Alan Dershowitz, sondern um die Frage, was ein „Ratschlag“ im Anwaltsberuf überhaupt wert ist. Dort setzt das Vorwort an: Dershowitz stellt ein Warnschild auf. Ratschläge können helfen – oder Schaden anrichten. Duri und Nina diskutieren, warum Ratgeberlogik im Strafverfahren fast immer scheitert („mach einfach immer X“), warum man in der Verteidigung eine eigene Stimme finden muss und weshalb Erfahrung nicht automatisch bessere Ratschläge bedeutet. Das Gespräch führt von juristischen Routinen (Textbausteine, Wiederholung, Erstarren) zur Frage, wie Rechtskultur entsteht und wo sie verloren gehen kann: beim Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, aber auch bei der Verteidigung. Ein zentraler Gedanke aus der Einleitung: Gute Arbeit ist nicht zwingend an Erfolg gekoppelt. Du kannst hervorragend verteidigen und trotzdem verlieren. Du kannst gewinnen, obwohl du schlecht gearbeitet hast. Wer sich nur über Resultate definiert, lernt falsch. Und dann wird es wieder Strafverteidigung pur: Verfahren sind Menschenwerk mit Tagesform, Konstellationen, Dynamik. Gerade deshalb ist Verteidigung keine Ware ab Stange, sondern Massarbeit. Und gerade deshalb ist die Versuchung gross, sich hinter Textbausteinen, Routinen oder „Karriere-Ratschlägen“ zu verstecken. Ein weiterer Gedanke aus der Einleitung wirkt wie ein innerer Kompass: Dershowitz sagt sinngemäss, was seine Fälle verbindet. Nicht das Geld. Nicht der Ruhm. Sondern ein Affekt, den viele Strafverteidiger kennen: Er wird wütend, wenn jemandem Unrecht geschieht – egal ob schuldig oder unschuldig. Gemeint ist nicht „Unschuld“ als moralischer Freipass, sondern Gerechtigkeit im Verfahren: Regeln, Umgang, Fairness, saubere Urteilsfindung. Genau dort liegt auch die Antwort auf das klassische „Wie kannst du nur…?“. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In ihre Reihe «StPO Artikel für Artikel» sind die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch bei den Art. 194 StPO (Beizug von Akten) und Art. 195 StPO (Einholung von Berichten und Auskünften) angelangt. Bei Art. 194 StPO geht es um den Beizug von Akten aus anderen Verfahren: Vorakten aus abgeschlossenen Strafverfahren, aber auch Akten aus Eheschutz, Gewaltschutz oder FINMA-Verfahren. Diskutiert wird die zentrale Grenze zwischen Abklärungsinteresse und Geheimhaltungsinteressen und die Frage, wann und wie geschwärzt werden darf oder muss. Ein praktischer Schwerpunkt ist die Verteidigungsperspektive: Was passiert, wenn Behörden Akten beiziehen, die in Verfahren entstanden sind, in denen Mitwirkungspflichten galten (z. B. konkursamtliche Einvernahmen, FINMA-Verfahren, interne Untersuchungen des Arbeitgebers)? Welche Risiken entstehen durch selbstbelastende Aussagen, die später in ein Strafverfahren „hineinwandern“? Bei Art. 195 StPO wird es prozessual heikel: Wer darf im Hauptverfahren noch Berichte einholen oder Strafregisterauszüge beiziehen? Duri schildert einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft im Obergericht mit selbst beigezogenen Akten aufgetaucht ist. Gregor bringt ein ähnliches Beispiel aus einer Hauptverhandlung in Bülach. Im Zentrum steht das Spannungsfeld des zweigeteilten Systems: Im Hauptverfahren ist die Staatsanwaltschaft Partei – die Verfahrenshoheit liegt alleine beim Gericht. Was heisst das konkret für Beweisanträge und „Überraschungsakten“? Zum Schluss wird es wieder ganz praktisch: Arztberichte und psychiatrische Austrittsberichte, Berufsgeheimnis und die Frage, ob und wie man eine bereits unterschriebene Entbindungserklärung widerrufen sollte – als Vorsichtsmassnahme beim Einstieg ins Verfahren. Darum geht es in dieser Episode - Art. 194 StPO: Beizug von Akten aus Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren - Vorakten und deren Bedeutung für Sachverhalt und Persönlichkeit der beschuldigten Person - KESB-, Eheschutz- und Gewaltschutzakten als Beizugsobjekte - Geheimhaltungsinteressen, Verhältnismässigkeit und Schwärzungen - Mitwirkungspflichten in anderen Verfahren und Risiko selbstbelastender Aussagen - FINMA-Akten, konkursamtliche Einvernahmen und interne Untersuchungen - Aussonderung belastender Aussagen und ihre psychologische Wirkung beim Gericht - Art. 195 StPO: amtliche Berichte, Leumund, Strafregisterauszug, Arztzeugnisse - Beweisanträge im Hauptverfahren: Rolle der Staatsanwaltschaft als Partei - „Überraschungsakten“ an der Hauptverhandlung und Grenzen des Zulässigen - Entbindung vom Berufsgeheimnis bei Arztberichten und Widerruf als Vorsichtsmassnahme - Ausblick: Zwangsmassnahmen als nächster „Bergpass“ der StPO-Reihe Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen und Gerichte, die täglich mit Aktenbeizug, Berichten, Arztzeugnissen und Vorakten arbeiten. Für alle, die verstehen wollen, wo die heiklen Schnittstellen liegen – zwischen Verwaltungslogik und Strafverfahren, zwischen Mitwirkungspflicht und nemo tenetur, zwischen Untersuchung und kontradiktorischem Hauptverfahren. Links zu diesem Podcast: - [Art. 194 StPO - Beizug von Akten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_194) - [Art. 195 StPO - Einholen von Berichten und Auskünften](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_195) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Duri Bonin legt Nina Langner ein Buch auf den Tisch: Letters to a Young Lawyer. 37 kurze Kapitel, jedes eine Frage. Keine Theorie, kein Lehrbuch, sondern eine Sammlung unbequemer Berufsfragen: Wen bewunderst du? Wen verteidigst du? Und was macht der Beruf mit dir, wenn Öffentlichkeit, Geld, Angst und Eitelkeit an dir zerren? Nina blättert. Die Kapitelüberschriften wirken wie Provokationen: „Pick Your Heroes Carefully.“ „Have a Good Enemies' List.“ „Should Good Lawyers Defend Bad People?“ Fast so, als wäre das Buch fürs Streiten geschrieben. Dazu kommt der zusätzliche Haken: Der Autor ist Alan Dershowitz. Duri erzählt Nina, wer das ist und warum genau das die Lektüre heikel – und vielleicht gerade deshalb interessant – macht: Harvard-Professor mit 28. „Devil's advocate“ als Selbstbild. Konfrontativ, medienfest, arena-tauglich. Einer, der Hassbriefe sammelt und an die Bürotür hängt, als Beweis, dass Strafverteidigung nicht nach Sympathie funktioniert, sondern nach Prinzipien und nach Konflikt. Damit Nina versteht, wie Dershowitz tickt, sprechen sie über die Fälle, die ihn berühmt (und berüchtigt) gemacht haben: - O. J. Simpson: Ein Prozess, der als Mordfall beginnt, endet als Vertrauenskrise. Die Verteidigung findet den Punkt, an dem Ermittler und Beweisführung unglaubwürdig werden. Dershowitz' Appellationsarbeit ist die Kunst, das Spiel im Spiel zu lesen. - Mike Tyson: In der Berufung wird nicht nur um Beweise gestritten, sondern um Deutungshoheit. Und genau dort wird es heikel: Wo endet legitimes Angreifen von Beweisen, und wo beginnt das Opfer-Bashing? - Harvey Weinstein: Der Fall ist so berühmt, dass viele Leute schon eine Meinung haben, bevor ein Gericht entscheidet. Wenn Dershowitz als Berater auftaucht, sehen viele das nicht als „normale Verteidigung“, sondern als Zeichen: Ein Star-Anwalt hilft einem mächtigen Mann. Dadurch werden selbst technische Fragen zu Beweisen sofort moralisch bewertet. - Donald Trump: Impeachment als Bühne für Grenzargumente. Dershowitz' Linie ist provokativ schlicht: Ein Präsident darf Handlungen setzen, die ihm politisch nützen, solange er sie als „Staatsinteresse“ rahmen kann. Das ist juristisch clever und politisch toxisch zugleich, weil es die Grenze weit verschiebt: Wenn der Massstab „er behauptet Staatsinteresse“ genügt, wird Kontrolle fast unmöglich. Der Preis dieser Argumentation ist, dass sie nicht nur den konkreten Fall betrifft, sondern das gesamte System der Checks and Balances und damit genau jene Institutionen, die Macht begrenzen sollen. - Epstein: Statt einer grossen Bundesanklage kommt 2007 eine Non-Prosecution Agreement zustande: Epstein bekennt sich auf Staatsebene schuldig, erhält eine vergleichsweise milde Haftlösung – teils sogar mit Schutzwirkung für mögliche Mitbeteiligte. Brisant ist nicht nur das Ergebnis, sondern das Verfahren. Der Fall erscheint damit als Musterbeispiel, wie ein mächtiger Beschuldigter mit einem starken Team einen Rahmen aushandeln kann, der juristisch funktioniert, gesellschaftlich aber wie eine Umgehung von Verantwortung wirkt. Am Ende steht nicht „Dershowitz ist gut“ oder „Dershowitz ist schlecht“. Sondern die Frage, ob dieses Buch als Spiegel taugt – für Handwerk, Haltung und die eigenen Reflexe. Duri und Nina machen es pragmatisch: Nina liest nächste Woche die Einleitung. Dann entscheiden sie, ob sie weiterlesen. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge kommen Duri Bonin und Gregor Münch zunächst auf das Buch von Anne Brorhilker zum Cum-Ex-Komplex zu sprechen und schlagen dann den Bogen zur Reaktion des Verteidigers von Hanno Berger zu ihrem Podcast '#753 Kriegt der Staat die dicken Fische nicht? Cum-Ex und das Auslieferungsverfahren gegen Hanno Berger in der Schweiz'. Zu Beginn geht es um eine Grundfrage der Strafverfolgung: Werden Ressourcen richtig eingesetzt? Fahren Staatsanwaltschaften „mit dem Lamborghini durch die Kleinkriminalität“, während bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren die Manpower fehlt? Ist es eine Frage von Priorisierung, Kompetenz oder gesetzgeberischer Überfrachtung? Ein zweiter Diskussionspunkt betrifft die Vernehmungspraxis: Warum werden Einvernahmen immer noch so protokolliert, dass Dynamik und Erkenntnisgewinn leiden? Wieso wird trotz technischer Möglichkeiten weiterhin in Echtzeit getippt statt aufgezeichnet und transkribiert? Und was bedeutet das für Komplexitätsreduktion, Spontaneität und Wahrheitsfindung? Sodann greifen Duri und Gregor die E-Mail des damaligen Schweizer Verteidigers von Hanno Berger auf. Dieser schildert seine Sicht auf das Auslieferungsverfahren: Schutzschrift ohne erkennbare Wirkung, keine aktive Information über Auslieferungsersuchen oder Verhaftung, eingeschränkte Akteneinsicht im Rechtshilfeverfahren. Davon ausgehend, stellen sie praktische Überlegungen zur Verteidigungstaktik an: - Sinn oder Unsinn einer Schutzschrift bei drohender Strafanzeige - frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft - strategische Offenlegung oder Zurückhaltung - Telefonate mit Staatsanwälten und deren heikle Position zwischen Amtsgeheimnis und Begünstigungsvorwurf - Haftverfahren und selektive Aktenvorlage Zentral wird der Wendepunkt beim zweiten Auslieferungsersuchen: Ein zunächst als nicht auslieferungsfähiges Fiskaldelikt qualifizierter Sachverhalt wird nach neuer sprachlicher Einordnung („arglistige Täuschung“) als auslieferungsfähiger Betrug betrachtet. Unveränderter Lebenssachverhalt – neue rechtliche Einordnung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang: - die materielle Prüfungsdichte im Auslieferungsverfahren - der völkerrechtliche Vertrauensgrundsatz - die Rolle des Bundesamts für Justiz - politische Sensibilität im internationalen Rechtshilfeverkehr - das Spannungsverhältnis zwischen Kooperation und Rechtsstaatlichkeit Zusammengefasst geht es in dieser Episode um - Ressourcensteuerung in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren - Opportunitätsprinzip vs. Untersuchungsgrundsatz - Einvernahmetechnik und Protokollierungsproblematik - Schutzschrift und Verteidigungstaktik im Vorfeld von Zwangsmassnahmen - Haftverfahren und selektive Aktenvorlage - Informationsaustausch zwischen Staaten und fehlende Dokumentation - Fiskaldelikte, doppelte Strafbarkeit und Umqualifikation Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, die mit internationaler Rechtshilfe und Wirtschaftsstrafrecht befasst sind. Für Jurist:innen, die sich mit Vernehmungspraxis, Haftverfahren und Ressourcensteuerung in der Strafverfolgung auseinandersetzen. Und für alle, die verstehen wollen, wie politisch aufgeladene Verfahren rechtsstaatlich eingehegt werden können – oder eben nicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
V dvorani Marjana Kozine v Slovenski filharmoniji je bil v nedeljo, 15. februarja, četrti koncert filharmoničnega abonmaja Pretežno vokalni cikel. Zbor Slovenske filharmonije je vodila Rahela Durič, osrednja nit programa, poimenovanega "Kot zapisano", pa so bila dela duhovnih vsebin – od Mendelssohna do skladateljev, ki so zaznamovali zborovsko glasbo 20. stoletja in sodobnega časa. Z zborom so nastopili tudi organist Rok Rakar, violinist Žiga Faganel in violončelistka Alja Mandič Faganel. Upamo si trditi, da pred Zborom Slovenske filharmonije že lep čas ni stal gostujoči dirigent, ki bi s tako tehnično izdelanimi, a hkrati mehkimi gestami, jasno interpretacijsko vizijo in muzikalnostjo vodil to pevsko telo. Na tokratnem koncertu je vse naštete glasbene adute izkazala mlada dirigentka Rahela Durič. Zbor, ki ga je vodila skozi duhovne vsebine in raznovrstne glasbene izraze, ji je zavzeto sledil in se občutljivo odzival na njeno natančno gestikulacijo. Tako je že uvodna svetopisemska hvalnica Pojte Gospodu novo pesem litovskega skladatelja Vaclovasa Augustinasa s polnozvočno interpretacijo ustvarila obetaven vtis. V programski vsebini, ki se je izmenjujoč gibala med vznesenostjo, dramatično ostrino, meditativnostjo in kontemplacijo, je posebej pomembno izpostaviti izvrstno izvedbo obsežnejše, tehnično zahtevne skladbe Po pričevanju pisma avstrijskega skladatelja Wolframa Wagnerja. Ta v sodobnem, mestoma ekspresivno zaostrenem glasbenem jeziku, sledi pripovednosti besedila Herberta Vogga, v katerem gre za ostro kritiko verskega formalizma in povabilo k ponovnemu razmisleku o bistvenih razsežnostih krščanskega sporočila. Ob tem je zbor ohranjal intenzivnost in jasno vsebinsko sporočilnost, ki se je ob koncu simbolno prelila v koprenasto zveneč cluster, sklepni amen. Mendelssohnovi skladbi Daj, Gospod, naj bom odrešen in Otroka svojega usliši iz niza Treh duhovnih pesmi sta predstavljali vezni člen obeh delov koncerta Zbora Slovenske filharmonije, kjer se je s subtilnim glasom predstavila altistka Ana Potočnik. V posameznih skladbah pa so se izkazali tudi drugi pevski solisti – sopranistka Urška Šemrov, teronist Rok Ferenčak in basist Žiga Berložnik. Sicer pa je bila unikatna živost večera ustvarjena z domiselno izbranim programom, pri čemer so imela pomembno vlogo vokalno-instrumentalna dela. Omenjeni Mendelssohnovi skladbi in delo Kakor hrepeni jelen po potokih voda angleškega skladatelja Herberta Howellsa so zvenele ob prepričljivi spremljavi organista Roka Rakarja. V ganljivih, besedilno in glasbeno povednih teksturah litovskega skladatelja Vytautasa Miškinisa, Na svojem ležišču, in danskega skladatelja Johna Høybyea, Psalm 151, je kot solist z muzikalno, izrazno tenkočutno igro prepričal violinist Žiga Faganel. V Davidovi žalostinki ameriškega skladatelja Davida von Kampna pa je violončelistka Alja Mandič Faganel z zborom ustvarila subtilno in poglobljeno pripoved. Koncert je tako ponudil premišljeno glasbeno pot od hvalnice k poglobljenemu razmisleku, s krono prvovrstnih, slogovno dovršenih interpretacij vseh sodelujočih glasbenikov.
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In dieser Podcastfolge fragt Duri Bonin, was passiert, wenn ein Strafverfahren mit einem falschen Verdacht startet – und sich das ganze Verfahren dann konsequent in genau diese Richtung bewegt. Unter dem Stichwort selbsterfüllende Prophezeiung zeigt er, wie aus einer anfänglichen Hypothese „Der Beschuldigte hat es getan“ Schritt für Schritt eine scheinbar objektive Wahrheit werden kann. Anhand von Beispielen aus Strafverfahren – etwa dem Einbruch in ein Mehrfamilienhaus oder dem Fall eines getöteten Bäckers und seines Bruders – macht die Folge sichtbar, wie früh sich eine erste Geschichte bildet und wie stark sie alles Weitere steuert: die Ermittlungen, den Haftantrag, die Sicht des Haftrichters und sogar die Erinnerungen von Zeugen. Der Haftantrag fungiert als erste kohärente Erzählung, die wie ein Magnet wirkt: Spuren, die passen, erscheinen schwer; Spuren, die nicht passen, werden kleingeredet oder gar nicht erhoben. Gleichzeitig zeigt Duri mit Bezug auf das kommunikative Gedächtnis, wie sich in Familie, Nachbarschaft und Medien ein gemeinsames Bild des „Täters“ bildet, das Aussagen und Erinnerungen einfärbt. Im zweiten Teil skizziert die Folge konkrete Gegenstrategien: Rekonstruktion des Sachverhalts ohne vorweggenommenes Staatsanwaltsnarrativ, nüchterne Bewertung einzelner Spuren vor jeder Deutung, systematisches Denken in Alternativhypothesen und eine Unschuldsvermutung, die nicht nur auf dem Papier steht. Für die Verteidigung betont Duri die Bedeutung des frühen Einhakens, einer eigenständigen Gegen-Erzählung und der kritischen Frage, welche Spuren und Hypothesen gar nie ernsthaft geprüft wurden. Zugespitzt formuliert: Wer als Strafverteidiger keine eigene Erzählung anbietet, läuft Gefahr, im Film der Staatsanwaltschaft nur als Statist mitzuspielen. Die Kernaussage: Selbsterfüllende Prophezeiungen sind kein böser Wille, sondern ein normaler Denkmechanismus – gerade darum braucht es eine Justiz, die ihre eigenen Wahrnehmungs- und Entscheidungsprozesse mitdenkt. Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen, Staatsanwälte, Richterinnen, Polizisten, an Studierende von Strafrecht, Psychologie, Kriminologie und Soziologie – und an alle, die ahnen, dass Wahrheit im Strafverfahren immer auch eine Frage des ersten Verdachts und der erzählten Geschichte ist. Links zu diesem Podcast: - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Was bleibt von juristischer Arbeit, wenn KI immer besser schreibt, sortiert und plausibilisiert? Und wo liegen die Grenzen, die auch durch Technik nicht verschwinden? In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über künstliche Intelligenz im Berufsalltag und darüber, was das für Juristerei, Strafverteidigung, Ausbildung und Entscheidungsfindung bedeutet. Ausgangspunkt des Gesprächs ist die Podcastserie, die Frank Renold gehört hat: «Back to the Future – KI nach dem Hype», in der Duri Bonin mit Patrick Arnecke (Data Scientist, Statistisches Amt Kanton Zürich) über KI spricht. Frank greift daraus Fragen auf, die ihn in seinem eigenen beruflichen Umfeld beschäftigen: Was hilft heute konkret? Wo liegen Chancen, Grenzen und notwendige Leitplanken – gerade für Wissensarbeit? Duri übersetzt diese Fragen in die Juristerei. KI kann unterstützen, aber sie ist fehleranfällig, bias-anfällig und produziert oft genau das, was man hören will. Gerade im Strafverfahren wird das heikel: Wer sich auf plausibel klingende Texte verlässt, riskiert taktische Fehlentscheide. Entscheidend bleibt menschliche Kontrolle – fachlich, prozessual und ethisch. Ein weiteres Thema ist die Ausbildung: Wenn KI als allgegenwärtiger „Junior“ eingesetzt wird, droht der Mittelbau wegzufallen. Lernen ohne Verstehen, Ergebnisse ohne Denkprozess. Gleichzeitig öffnet sich ein Gegenbild: Wenn Routine delegiert wird, könnte Raum entstehen für Beziehung, Kreativität und echtes Denken jenseits der Vorlage. Am Ende weitet sich der Blick: KI als Wahrscheinlichkeitsmaschine, Parallelen zur Plausibilitätslogik im Gericht, soziale Distanz zwischen Entscheidenden und Betroffenen – und die Frage, was an juristischer Arbeit nicht automatisierbar ist. Darum geht es in dieser Episode - KI im juristischen Alltag: Hilfe oder trügerische Autorität - Bias und Bestätigungstendenzen bei KI-generierten Ergebnissen - KI als Wahrscheinlichkeitsmaschine und Parallelen zur richterlichen Plausibilisierung - Warum menschliche Kontrolle unverzichtbar bleibt - KI als „Junior“: Qualitätsgewinn ja, Zeitgewinn nicht zwingend - Risiken für Ausbildung und Nachwuchs: Lernen ohne Verstehen - Justiz und Strafzumessung mit KI: Skepsis, Datengrundlagen, Verantwortung - Warum KI keine Strafverteidigung führen kann: Verfahren, Taktik, Soft Factors - Massschneidung statt Anzug ab Stange: Einzelfall statt Standardantwort - Kreativität, Beziehung, gemeinsames Denken als menschlicher Kern - «Denken ausserhalb des Kopfes» und die Frage nach echter Neuerfindung - Zukunftsoptimismus vs. Überrollungsgefühl im juristischen Beruf Ein Zitat, das bleibt: «Ein KI wird nie eine Strafverteidigung führen können.» Für wen ist diese Folge: Für Juristinnen und Juristen in Strafverteidigung, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Kanzleien und Rechtsabteilungen, die KI bereits nutzen oder nutzen möchten. Für alle, die sich fragen, wie Qualität gesichert, Nachwuchs ausgebildet und Verantwortung getragen werden kann, wenn Textproduktion billig wird – und Denken knapp. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre gemeinsame Lektüre der Strafprozessordnung fort und kommen zu den sachlichen Beweismitteln nach Art. 192–195 StPO. Im Zentrum steht die Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit: Wie wird eine Spur, ein Gegenstand oder ein Ort korrekt ins Verfahren überführt, sodass das Beweismittel später tatsächlich überprüfbar bleibt – für Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung? Was bedeutet es konkret, wenn das Gesetz verlangt, Beweisgegenstände „vollständig und im Original“ zu den Akten zu nehmen? Und wo liegen die praktischen Bruchstellen zwischen Norm und Alltag? Das Gespräch bewegt sich konsequent entlang der Praxis: vom Umgang mit Originalen und Kopien über digitale Aktenführung, Ton- und Bildaufnahmen bis zur Frage, wann Verteidigung sich aktiv um Einsicht in das Original bemühen sollte. Dabei wird deutlich, dass Beweisführung weniger eine formale Frage ist als eine Frage von Integrität, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle. Am Ende öffnet sich der Blick über Art. 192 StPO hinaus: auf aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Rügeobliegenheit und die grundlegende Frage, wer im Strafverfahren eigentlich die Verantwortung für einen rechtsstaatlichen Ablauf trägt. Darum geht es in dieser Episode - Art. 192 StPO: „vollständig“ und „im Original“ – was heisst das wirklich? - Unterschied zwischen Beweisgegenstand und Aktenumfang - Originale vs. Kopien: wann eine Kopie genügt – und wann nicht - Praktische Beispiele: Tatwaffen, Testamente, Urkunden, digitale Beweise - Einsichtsrechte der Parteien bei physischen Beweisgegenständen - Ton- und Bildaufnahmen: Anspruch auf das Original statt nur auf Protokolle - Herausforderungen der digitalen Aktenführung und wechselnder Aktennummerierung - Beweisprüfung als aktive Aufgabe der Verteidigung - Eigene Gutachten und die Frage der Entschädigung im amtlichen Mandat - Vorschusspflicht und Kostenrisiken für die Verteidigung - Take-Home-Message zu Art. 192 StPO: Originale ernst nehmen - Exkurs: Bundesgericht zur Rügeobliegenheit - Paradigmenwechsel? Warum Beschuldigte nicht für Verfahrensfehler der Behörden einstehen müssen Ein Gedanke, der hängen bleibt: Eine echte Beweisprüfung beginnt dort, wo man sich nicht mit Auszügen, Screenshots oder Protokollen zufriedengibt. Wer wissen will, was ein Beweis wirklich trägt, muss – im Zweifel – das Original sehen, hören oder anfassen können. Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie an Richterinnen und Richter, die sich mit der praktischen Beweisführung im Strafverfahren befassen. An Praktikerinnen und Praktiker, die wissen wollen, wo die StPO klare Vorgaben macht – und wo Aufmerksamkeit, Erfahrung und Nachfragen entscheidend sind. Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) und [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) freitags in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Hast du schon einmal gekündigt – und ist dir schon einmal gekündigt worden? Warum entzieht man einem Strafverteidiger ein Mandat genau dann, wenn er nachweisbar liefert? Und was sagt das über Rollen, Erwartungen und Symbolik in Konfliktsituationen? Frank Renold und Duri Bonin setzen ihr Gespräch «Mit 40i cha mers mit de Tiger» fort – diesmal entlang von Kündigungen und Entscheidungen, die sich selten vollständig rational erklären lassen. Was passiert, wenn man eine Stelle kündigt, ohne Plan? Wie hat Duri den Entscheid gefällt, Anwalt zu werden? Wie ist es, wenn man selbst eine Kündigung aussprechen muss? Warum fühlen sich manche Entscheide im Moment brutal an, wirken aber im Nachhinein wie ein geöffnetes Fenster? Die beiden sprechen über Probezeit und Teamdynamik, über Auswahlverfahren als Storytelling und über die Frage, wie viel Zufall in Lebensläufen steckt – und wie viel Mut in einem klaren Schnitt. Darum geht es in dieser Episode - Kündigen ohne Anschlussplan - Rückzug und Neuorientierung: Maiensäss, Lesen, offline sein - Anwaltsprüfung und Kanzleistart: Disziplin und schneller Übergang in die Praxis - Mandatskündigungen im Strafverfahren: Logik vs. Symbolik - Kündigungen als Arbeitgeber: Probezeit, Passung, Verantwortung - Auswahlverfahren als Storytelling: Fussball, Orchester, Casting Diese Folge ist für alle, die über Kündigung und Neustart nachdenken – aus Stress oder Unterforderung. Für Führungspersonen, die Passung im Team besser verstehen wollen. Und für alle, die interessiert, wie Entscheidungen im Berufsalltag und in Verfahren entstehen, wenn Emotionen und Rollenbilder mitspielen. Links zu diesem Podcast: - [#761 So geht es nicht weiter: Kündigen, bevor der Körper entscheidet](https://www.duribonin.ch/761-so-geht-es-nicht-weiter-kuendigen-bevor-der-koerper-entscheidet/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Firma von [Frank Renold](https://ohnenamen.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge von 'Mit 40i cha mers mit de Tiger' sprechen Duri Bonin und Frank Renold über eine Entscheidung, die viele lange vor sich herschieben: die Kündigung. Frank erzählt offen, warum er seine Stelle gekündigt hat, welche körperlichen und psychischen Warnsignale ihn dazu gebracht haben, – und wie es sich anfühlt, wenn man den Schritt tatsächlich macht. Im Zentrum steht nicht Arbeitsrecht als Theorie, sondern der Moment, in dem man merkt: So geht es nicht weiter. Frank beschreibt plastisch, wie Stress sich gezeigt hat (Schlafprobleme, Grübeln, emotionale Labilität) und warum gerade das Gefühl von Handlungsfähigkeit nach der Kündigung entlastet. Neben der persönlichen Seite wird auch das Praktische sichtbar: Wie kündigt man eigentlich gut? Warum ist es hilfreich, Dinge schriftlich festzuhalten, auch wenn das Gespräch mündlich stattfindet? Und wie sieht ein Offboarding aus, das professionell ist und gleichzeitig menschlich bleibt? Darum geht es in dieser Episode - Kündigung als Reaktion auf Stress und Überlastung - Warnsignale erkennen: Schlafprobleme, Grübeln, emotionale Labilität - Selbstwirksamkeit: Warum Entscheidungen entlasten können - Zwischen Entscheid und Kündigungsgespräch: Wie schnell muss man handeln? - Kündigung mündlich oder schriftlich: warum ein schriftlicher Nachweis beruhigt - Offboarding in der Praxis: professionell, empathisch, klar organisiert - Trauer, Scham und Wertschätzung: welche Gefühle bei einer Kündigung auftauchen - Kündigung als Beziehungsbruch: Parallelen und Unterschiede - Übergabe und Abschluss: mit einem Bein draussen und trotzdem verantwortlich bleiben - Kommunikation ohne WhatsApp: digitale Erreichbarkeit und weniger Bildschirmzeit Diese Folge ist für Menschen, die mit dem Gedanken spielen zu kündigen, aber zögern. Für alle, die Stresssignale besser verstehen wollen. Und für Führungspersonen und Teams, die überlegen möchten, wie ein Offboarding professionell und gleichzeitig menschlich gelingen kann. Frank Renold und Duri Bonin diskutieren in ihrem monatlichen Podcast aktuelle Fragen aus Beruf, Familie und Gesellschaft. Frank ist Unternehmer – erfolgreich und gescheitert. Schauspieler. Optimist. Bastler und Tüftler. Er hat UX-Design und Web-Applikationen entwickelt, ein Theater gebaut, viel improvisiert und einen Baum gepflanzt. Er arbeitet als Coach und ist fasziniert von Menschen, die etwas können. Er blüht auf, wenn Dinge gemeinsam entstehen – im Tun, nicht im Konzept. Duri ist Anwalt, Strafverteidiger, Autor und Podcaster. Er arbeitet seit vielen Jahren im Strafrecht, denkt über Verfahren, Wahrheit und Verantwortung nach und schreibt und spricht über das, was zwischen Akten, Menschen und Entscheidungen liegt. Ihn interessiert, wie Recht wirkt, wo es scheitert – und was es braucht, damit es trägt. Gemeinsam teilen sie ihre Einsichten, Zweifel und Erfahrungen. Mit Witz, Tiefe und Freundschaft. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Was macht ein gutes Plädoyer aus? Nicht Lautstärke, nicht Polemik, nicht das grosse Finale – sondern präzise Arbeit an der «Geschichte», an den Widersprüchen und an den Zweifeln. In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin über das Handwerk des Plädierens. Zum Jahresanfang geht es um die Grundlagen überzeugender Strafverteidigung vor Gericht. Wie entstehen Geschichten, die tragen? Warum sind Szenen stärker als Schlagworte? Weshalb ist es fatal, Widersprüche zu verschweigen – und warum liegt gerade im Benennen von Unsicherheiten oft die grösste Überzeugungskraft? Die Folge zeigt Schritt für Schritt, wie aus Akten eine stimmige Falltheorie wird: vom klar definierten Ziel über das Leitmotiv bis zur Storymap mit Personen, Schauplatz, Zeitlinie und Wendepunkt. Duri erklärt, warum man die beste Version der Gegenseite kennen muss, um die eigene glaubwürdig zu entwickeln – und weshalb ethische Zurückhaltung kein moralischer Luxus, sondern ein zentraler Wirkfaktor ist. Darum geht es in dieser Episode - Warum Menschen durch konkrete Szenen überzeugt werden – nicht durch abstrakte Begriffe - Wie Strafverteidigung mit Geschichten arbeitet, ohne Fakten zu verbiegen - Weshalb Widersprüche nicht verdrängt, sondern integriert werden müssen - Wie Zweifel sichtbar gemacht werden und warum «in dubio pro reo» praktisch wirkt - Zieldefinition, Falltheorie und Leitmotiv als Fundament jedes Plädoyers - Storymap im Strafverfahren: Personen, Schauplatz, Zeitlinie und Schlüsselszene - Arbeit mit Beweisen: objektiv Unbestrittenes, neutrale und parteiische Zeugen - Zeugenbefragung als Teil der eigenen Geschichte – nicht als Selbstzweck - Sprache im Plädoyer: klare Struktur, kurze Sätze, konkrete Verben - Warum Textbausteine Denken ersetzen – und Urteile schwächen - Ethik in der Verteidigung: keine Polemik, keine Manipulation, keine Auslassungen - Weshalb Vertrauen durch Fairness entsteht – gerade gegenüber Gerichten - Warum ein Plädoyer Wochen vor der Verhandlung stehen sollte - Der Stresstest der eigenen Geschichte: Trägt sie auch unter ungünstigen Annahmen? Ein Gedanke, der hängen bleibt: Ein Plädoyer ist kein Seifenblasenprodukt und kein Widerstand um des Widerstands willen. Es ist das Ergebnis harter, ehrlicher Arbeit an einer Geschichte, die auch dann noch trägt, wenn man der Gegenseite maximal Glauben schenkt. Erst dann hat Verteidigung Substanz. Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die ihr Plädieren vertiefen und schärfen wollen. An Anwältinnen und Anwälte, die verstehen möchten, wie Psychologie, Sprache und Beweiswürdigung im Gerichtssaal zusammenspielen. Und an alle, die sich für Rechtsstaatlichkeit interessieren und verstehen wollen, warum gute Strafverteidigung nicht im Effekt, sondern in der täglichen Präzisionsarbeit liegt. Links zu diesem Podcast: - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Kurz vor dem Jahreswechsel sitzen Duri Bonin und Nina Langner zusammen und tun etwas, das im Kanzleialltag viel zu selten geschieht: innehalten. Wie fühlt sich 2025 an, wenn man es wirklich betrachtet? Welche Bilder bleiben, welche Momente tragen und welche Reibungen kosten Kraft? Es ist ein Gespräch über Berufsstolz ohne Pathos, über Erleichterung nach einem Freispruch, über das zermürbende Thema der Honorarnotenkürzungen und über ein gesellschaftliches Klima, das immer stärker nach «maximaler Sicherheit» schreit. Und dann der Blick nach vorn: weniger Flipperkasten im Kopf, mehr Luft im Tag, ein Kanzleialltag, der nicht wieder im Tunnel endet. Ein Moment, der hängen bleibt: Nina beschreibt ihren grössten Moment des Jahres 2025 nicht als «Triumph», sondern als körperliche Entlastung: jenen Augenblick, in dem ein Stein herunterfällt, wenn ein Mensch nach Jahren unter einem schweren Vorwurf endlich wieder atmen kann. Duri macht deutlich, warum das mehr ist als ein beruflicher Erfolg: weil sichtbar wird, wie sehr ein Verfahren ein Leben formt – lange bevor ein Urteil gesprochen wird. Zentrale Themen und Fragen der Episode - Was bedeutet ein Freispruch emotional, wenn man die Jahre davor mitträgt? - Warum treffen Honorarnotenkürzungen doppelt – finanziell und als Misstrauenssignal? - Weshalb ist das Rechtsmittel gegen Honorarpauschalen oft irrational, obwohl es um Fairness geht? - Wie organisiert man Strafverteidigung so, dass Unvorhergesehenes Platz hat und nicht alles andere verdrängt? - Was macht eine zunehmende Sicherheitskultur mit Institutionen – und warum kippt sie schnell in Misstrauen gegenüber der Verteidigung? - Wo liegt die Grenze zwischen «nah bei den Klienten sein» und «sich selbst verlieren»? Zitate, die bleiben: - «Eine gute Strafverteidigung ist nicht das grosse Finale – es ist die tägliche Arbeit, die den Unterschied macht.» - «Früher hatte ich das Primat: Ich ziehe jede Honorarkürzung weiter, egal wie gross der Aufwand ist. Nach einem Herzinfarkt sind das dann irgendwie wie die Kämpfe, die man nicht mehr führen mag.» - «Es macht einen Unterschied, ob wir im Fall drin sind oder nicht – nicht nur wegen des Resultats, sondern weil sich jemand gehört fühlt und weniger Angst hat.» Diese Folge richtet sich an Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die ihren Beruf nicht nur als Technik, sondern als Verantwortung erleben. An Anwältinnen und Anwälte, die den Druck von langen Verfahren, knappen Ressourcen und strukturellem Misstrauen kennen und sich fragen, wie man diesen Beruf über Jahre hinweg ausüben kann, ohne sich selbst zu verlieren. Sie ist ebenso für Menschen gedacht, die im Justizsystem arbeiten oder ihm nahestehen und verstehen wollen, was Verteidigung im Alltag tatsächlich bedeutet – jenseits von Urteilen, Schlagzeilen und abstrakten Prinzipien. Und schliesslich für alle, die sich für Rechtsstaatlichkeit interessieren und dafür, wie viel es ausmacht, ob jemand im Verfahren begleitet wird oder nicht: nicht nur für das Resultat, sondern für das Gefühl, gehört zu werden und weniger Angst zu haben. Links zu diesem Podcast: - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/produkt/in-schwierigem-gelaende/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
In dieser Folge geht es um einen der grössten Wirtschaftsstrafprozesse Europas: den Cum-Ex-Skandal. Gregor Münch ordnet für Duri Bonin die strafrechtlichen, rechtshilferechtlichen und politischen Dimensionen dieses Komplexes ein – mit besonderem Fokus auf die Rolle der Schweiz als Finanzplatz und im Rechtshilfe- und Auslieferungsrecht. Ausgangspunkt ist die Arbeit der deutschen Staatsanwältin Anne Brorhilker, die die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte jahrelang massgeblich vorangetrieben hat und scharf kritisiert, dass sich finanzstarke Beschuldigte mithilfe von Einstellungen und Geldauflagen faktisch aus Strafverfahren «freikaufen» können. Ein zentrales Thema der Episode ist der Fall Hanno Berger, einer der Schlüsselfiguren der Cum-Ex-Geschäfte, der sich lange Zeit in der Schweiz aufhielt und schliesslich an Deutschland ausgeliefert wurde. Dabei diskutieren Gregi und Duri unter anderem: - wie Cum-Ex-Geschäfte funktionieren und weshalb sie als systematischer Steuerbetrug eingeordnet werden - weshalb Fiskaldelikte traditionell nicht auslieferungsfähig sind – und wo diese Grenze aufweicht - die Bedeutung der doppelten Strafbarkeit im schweizerischen Rechtshilferecht - die Rolle der Schweiz als Transitstaat für Geldflüsse und als Standort einzelner Akteure - die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts und des Bundesgerichts im Auslieferungsverfahren - die Frage der Haft-, Reise- und Verhandlungsfähigkeit aus Sicht der Verteidigung - warum das Bundesgericht den Fall nicht als «besonders bedeutend» qualifiziert hat Am Rande wird auch die politische Dimension angesprochen, unter anderem die Debatte um den damaligen Hamburger Bürgermeister und späteren deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz sowie den Einfluss von Lobbying im Finanz- und Bankenbereich. Die Folge verbindet Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung und internationale Rechtshilfe – und zeigt exemplarisch, wie komplex, zermürbend und politisch aufgeladen grosse Finanzstrafverfahren (auch für die Schweiz) sein können. Zum Schluss schenkt Gregor Duri das Buch «Cum/Ex, Milliarden und Moral» von Anne Brorhilker mit dem Hinweis, man müsse als Strafverteidiger auch die Perspektive der Strafverfolgung kennen. Duri spricht hörbar erfreut über Sympathie und Ambivalenz in Wirtschaftsstrafverfahren, die Rolle der Privatklägerschaft und darüber, weshalb Durchhaltewillen und Präzision in solchen Verfahren entscheidend sind. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Gestern sass Anna in der mündlichen Anwaltsprüfung. Heute sitzt sie wieder bei Duri im Studio. Und man hört es sofort: Die Zeit nach der Prüfung fühlt sich nicht an wie Erleichterung, sondern wie Nachbeben. Anna erzählt, was im Raum passiert ist, was in ihr passiert ist – und wie man mit einem Ergebnis weitergeht, das weh tut, aber nicht alles zerstört. Anna spricht offen darüber, - wie der Tag bis zum Prüfungstermin abgelaufen ist und wie sie die Minuten unmittelbar vor der Prüfung erlebt hat - wie sie den Prüfungsraum betreten hat und wie es war, als die erste Frage an sie gerichtet wurde - wie die Nervosität sich angefühlt hat, warum sie im OR sofort in Panik geraten ist und wie sie im Reden merkte: „Was rede ich da eigentlich?“ - wie sich Zittern und Schwitzen im Prüfungszimmer angefühlt haben – körperlich, unkontrollierbar, brutal ehrlich - wie sie Begriffe verwechselt hat, wie Prüfer reagiert haben, und warum die Stimmung trotzdem neutral bis freundlich blieb - wie die Pause und das Gespräch mit dem Prüfungspartner ihr geholfen haben, wieder in einen Arbeitsmodus zu kommen - welche Fächer danach besser liefen und warum sich „kompensieren“ plötzlich wie ein Rettungsplan anfühlte - wie belastend das Warten draussen ist, während die Prüfer drinnen das Ergebnis beraten - wie der Bescheid kam: OR und ZGB nochmals - wie sie es ihrer Familie sagen musste, und warum Tränen und Prosecco nebeneinander stehen dürfen - warum sie am Morgen schon wieder gehandelt hat: neuer Termin, Fristverkürzungsgesuch, nicht zu lange warten - warum sie trotz allem sagt: sechs von acht Fächern bestanden – das zählt Duri ordnet mit ihr ein, was diese Prüfung psychisch macht, warum Bewegung und Timing helfen können, wie wichtig ein guter Prüfungspartner ist – und weshalb schnelles Wieder-Einsteigen nicht Härte ist, sondern manchmal Selbstschutz. Du hörst in dieser Folge • Der Moment nach der Prüfung: raus aus dem Raum, rein in den Körper • Nervosität als Skala: von 9 zu 11 – und was das mit dir macht • Blackout im OR: wenn ein Begriff reicht und der Kopf dichtmacht • Mini-Momente im Prüfungszimmer: Zittern, Schweiss, Stimme, Wasserflasche • Warum Rückfragen und Struktur (zu spät) plötzlich so logisch wirken • Teamwork mit dem Prüfungspartner: Unterstützung, Chemie, Kollegialität • Die Wartezeit draussen: psychischer Druck, Geräusche aus dem Beratungszimmer • Das Ergebnis: OR und ZGB nochmals – und wie Anna den Bescheid verarbeitet • Der Tag danach: neuer Termin, Fristverkürzungsgesuch, „sofort wieder aufs Ross“ Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Morgen hat Anna die mündliche Anwaltsprüfung. Heute Abend sitzt sie bei Duri im Studio und spricht darüber. Der Kopf zu voll, der Körper zu wach, die Zeit plötzlich kleinteilig wie eine Packliste. Anna erzählt, wie sich der Druck anfühlt, wenn innert Sekunden aus «ich kann das» ein «ich kann gar nichts» wird – und wie sie sich trotzdem einen Plan für morgen baut: für den Weg zum Obergericht, für die Minuten vor dem Gebäude, für die ersten Schritte im Prüfungsraum … Anna und Duri sprechen über alles, was in den Stunden vor der mündlichen Anwaltsprüfung wirklich zählt: die Taktung des Morgens, Pufferzeiten, Rituale, Kleidung, Tascheninhalt, Atmung, Stille. Und über die eine Frage, die sich niemand wünscht, aber jede und jeder kennt: Was mache ich, wenn im Prüfungszimmer plötzlich alles leer wird? Eine Folge für alle, die die Anwaltsprüfung schon hinter sich haben, für alle, die vor einer mündlichen Prüfung stehen (Anwaltsprüfung Schweiz, mündliche Anwaltsprüfung Zürich), für alle, die Prüfungsangst kennen – und für alle, die spüren wollen, wie sich dieser letzte Abend anfühlt, wenn morgen alles auf dem Spiel steht. Du hörst in dieser Folge: - Abend vor der mündlichen Anwaltsprüfung: so fühlt sich der Druck wirklich an - Annas konkreter Prüfungstag-Plan (Aufstehen, Puffer, Weg, Ankommen) - Mini-Entscheidungen, die Stabilität geben: Outfit, Schmuck, Schuhe - Packliste für die mündliche Prüfung: Wasser, Snacks, «Notfall»-Dinge - Mentale Strategien gegen Nervosität und Gedankenspiralen - Was tun bei Blackout in der mündlichen Prüfung: Rückfragen, zusammenfassen, Basics - Warum Stille manchmal die stärkste Playlist ist Podcast mit Anna Camozzi über ihre erste und zweite schriftliche Anwaltsprüfung: - [#659 Scheitern als Chance: Der Weg zur mentalen Stärke](https://www.duribonin.ch/659-scheitern-als-chance-der-weg-zur-mentalen-staerke/): Eine junge Frau über Druck, mentale Blockaden, Selbstzweifel und die Kunst, nicht aufzugeben - [#698 Schriftliche Anwaltsprüfung, zweiter Versuch – Warten. Zittern. Öffnen.](https://www.duribonin.ch/698-schriftliche-anwaltspruefung-zweiter-versuch-warten-zittern-oeffnen/): Ein Gespräch über Prüfungsangst, Selbstzweifel und den emotionalen Ausnahmezustand zwischen Hoffen und Bangen – und darüber, warum mentale Stärke auch Loslassen heisst - [#702 Ich weine später – wie Anna mit dem negativen Bescheid zur Anwaltsprüfung umging](https://www.duribonin.ch/702-ich-weine-spaeter-wie-anna-mit-dem-negativen-bescheid-zur-anwaltspruefung-umging/): Eine mentale Reise durch die Räume der Anwaltsprüfung – und warum Vorbereitung weit mehr ist als das Lernen von Gesetzesartikeln - [#705 Wenn die Spannung weicht – Anna über die emotionalen Nachwirkungen der Anwaltsprüfung](https://www.duribonin.ch/705-wenn-die-spannung-weicht-anna-ueber-die-emotionalen-nachwirkungen-der-anwaltspruefung/) Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören
Indian Judge Rabhabinod Pal wrote a massive dissent, arguing the court lacked legitimacy due to the dominance of imperial powers. Pal, who focused heavily on racism and colonialism, questioned the evidence of Japanese atrocities at Nanjing. During the 1948 executions, army defendants chanted "Banzai" (Long live the Emperor). The US Supreme Court upheld the military commissions by narrowly refusing jurisdiction.
Le ultime su #leao e #rabiot con gli attacchi ai giocatori del #milanDiventa un supporter di questo podcast: https://www.spreaker.com/podcast/radio-rossonera--2355694/support.
Giovanna Durì"Scarabocchi Festival"https://www.scarabocchifestival.it/Fondazione Circolo dei Lettorihttps://www.circololettori.it/progetti/scarabocchi/Scarabocchiil mio primo festivalNovaraSabato 13 settembre, ore 16:30Galleria GiannoniLa mano è azioneLezione interattiva per adultiPrende, crea, pensacon Claudio Franzoni e Giovanna DurìLa mano è la prima parte del corpo umano raffigurata con intenzione, sin dalla preistoria. Nel tempo ha assunto un ruolo centrale nell'arte, nella comunicazione, nei rituali quotidiani. Guidati dallo storico d'arte Henri Focillon, ragioniamo su come, tutti i giorni le mani si muovono secondo tecniche del corpo ereditate da millenni. Se le osserviamo nella concretezza dei rituali pubblici e della gestualità quotidiana, riusciamo a riscoprire una parte importante del nostro agire nel mondo.prenota qui, il tuo posto. https://gestionale-eventi.web.app/events/event/VxMbSmW4GsUAO488CChaGiovanna DurìInizia come grafico editoriale nel 1979, con brevi escursioni anche in campo pubblicitario, fino a ricondurre il proprio lavoro attorno alla sua vecchia passione, il disegno, occupandosi però del disegno altrui.Cura cataloghi e mostre per i migliori illustratori contemporanei: Lorenzo Mattotti, Gabriella Giandelli, Gianluigi Toccafondo, Guido Scarabottolo, Franco Matticchio, Giorgio Maria Griffa, Pia Valentinis, Stefano Ricci, José Munoz, Roland Topor e altri. Collabora con case editrici nazionali ed estere. Anche se non ha mai smesso di disegnare è solo dalla primavera del 2012 che espone i propri lavori e pubblica piccoli libri.IL POSTO DELLE PAROLEascoltare fa pensarewww.ilpostodelleparole.itDiventa un supporter di questo podcast: https://www.spreaker.com/podcast/il-posto-delle-parole--1487855/support.IL POSTO DELLE PAROLEascoltare fa pensarehttps://ilpostodelleparole.it/
Nella nuova puntata di Backdoor call con Marco De Benedetto abbiamo dato tanto spazio ai playoff NBA con infortuni illustri e sorprese. La chimica dei Pacers, la sfiga dei Cavs e dei Celtics, la serie aperta tra Thunder e Nuggets e quello che ancora ci aspetta.Al termine abbiamo parlato di Legabasket, degli accoppiamenti e di quanto saranno aperti questi playoff.Diventa un supporter di questo podcast: https://www.spreaker.com/podcast/backdoor-podcast--4175169/support.
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Pembawa Renungan : RP. Agus Malo, CSSR Sumba Luk. 9:28b-36
"McElroy & Cubelic In The Morning" airs 7am-10am weekdays on WJOX-94.5!!See omnystudio.com/listener for privacy information.